Voerderkiste e.V. Betreuungsvertrag Realschule Voerde

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Voerderkiste e.V. Betreuungsvertrag Realschule Voerde
Voerderkiste e.V.
Betreuungsvertrag Realschule Voerde
Tel. 01573-0933959
Bitte Druckbuchstaben verwenden.
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Name, Vorname Erziehungsberechtige/r
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Tel.
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Mobilnr.
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Straße und Hausnummer
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Postleitzahl und Ort
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E-Mail
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Telefonnummer(n) für Notfälle
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Name, Vorname Schüler/in
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Geburtstag Schüler/in
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Klasse
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Betreuung/Hausaufgabenbetreuung des
Voerderkiste e.V. an.
Beginndatum der Betreuung: c 01. c 15.
20
.
Monat
c Betreuung/Hausaufgabenbetreuung bis 5 Tage/Woche – 50,00 € monatlicher Elternbeitrag
c Betreuung/Hausaufgabenbetreuung bis 3 Tage/Woche – 30,00 € monatlicher Elternbeitrag
Gewünschte Betreuungstage: c Mo c Di c Mi c Do c Fr
Mein Kind kann nach Erledigung der Hausaufgaben nach Hause gehen c
Die Hausaufgabenbetreuung beginnt nach dem Unterricht und kann bis maximal 16.00 Uhr
wahrgenommen werden. Der jeweilige monatliche Elternbeitrag ist pauschal im Voraus fällig.
Der/die Unterschreibende erklärt sich ausdrücklich mit den auf der Rückseite aufgedruckten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtige/r
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Einzugsermächtigung (Gemäß dem neuen SEPA-Verfahren! Die notwendigen Angaben BIC und IBAN
finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder Ihrer EC-Karte.)
Voerderkiste e.V., c/o Realschule Voerde, Allee 3, 46562 Voerde
Gläubiger-Identifikationsnummer DE16ZZZ00000736784
Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige den Voerderkiste e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Voerderkiste e.V. auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Das Mandat wird für wiederkehrende Zahlungen gegeben. Der Einzug erfolgt monatlich zum jeweiligen
Monatsersten im Voraus.
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Name, Vorname (Kontoinhaber/in)
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Straße und Hausnummer
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Kreditinstitut (Name und BIC)
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D E ___ ___ I ___ ___ ___ ___ I ___ ___ ___ ___ I ___ ___ ___ ___ I ___ ___ ___ ___ I ___ ___
IBAN
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Ort, Datum und Unterschrift
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Postleitzahl und Ort
Voerderkiste e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betreuungsverträge
1.) Vertragspartner
Vertragspartner der Erziehungsberechtigen ist der Voerderkiste e.V., c/o Realschule Voerde, Allee 3, 46562 Voerde,
Vereinsregister Amtsgericht Duisburg 5202, Sitz des Vereins ist Voerde. Die den Vertrag unterzeichnende Person
erklärt mit ihrer Unterschrift, dass sie gegenüber dem angeführten Kind erziehungsberechtigt ist.
2.) Leistungsumfang
Der Voerderkiste e.V. verpflichtet sich, die/den durch umseitigen Betreuungsvertrag angemeldete/n Schüler/in zu den
angegeben Zeiten durch geeignete Personen zu betreuen. Die von dem Voerderkiste e.V. an der Realschule Voerde
angebotene Betreuung ist eine schulische Veranstaltung. Die Betreuungstage erstrecken sich maximal auf die
Wochentage Montag bis Freitag. An Tagen, an denen an der Realschule Voerde kein Unterricht stattfindet (z.B. auch
bewegliche Ferientage/Brückentage), findet keine Betreuung statt. Dies gilt grundsätzlich auch für alle Ferientage NRW
sowie den letzten Schultag vor allen Schulferien NRW außer Pfingstferien. Die Betreuung endet in der Schule und
erstreckt sich nicht auf Schulwege.
3.) Pflichten des Erziehungsberechtigen
Mit der Unterschrift des umseitigen Betreuungsvertrags verpflichten sich die Erziehungsberechtigen zur Zahlung des
entsprechenden Elternbeitrags, der auf dem Betreuungsvertrag vermerkt ist. Dieser Elternbeitrag wird monatlich im
Voraus fällig und wird per Einzugsverfahren in der Regel am Ende des Vormonats erhoben. Andere Zahlungswege sind
nicht möglich. Sollte es zu einer Rückbuchung oder Nichtabbuchbarkeit des Elternbeitrags kommen, müssen die
Erziehungsberechtigen dafür anfallende Gebühren in voller Höhe ersetzen. Sollte es zu einer Mahnung kommen, erhebt
der Voerderkiste e.V. eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 €/Mahnschreiben von den Erziehungsberechtigen. Eventuelle
Änderungen der Bankverbindung sind dem Voerderkiste e.V. unverzüglich anzuzeigen. Tritt der Betreuungsvertrag zu
einem 15. eines Monats in Kraft, wird der Elternbeitrag hälftig fällig. Wenn das Betreuungsangebot zeitweilig oder
dauerhaft im laufenden Vertragsverhältnis nicht genutzt wird, entbindet dies nicht von der Pflicht der Beitragszahlung
durch die Erziehungsberechtigen. Eine Nichtteilnahme des Kindes (z.B. bei Erkrankung) ist dem Voerderkiste e.V.
unverzüglich mitzuteilen (bevorzugt telefonisch).
4.) Vertragsdauer, Kündigung
Der umseitige Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres
Schulhalbjahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Schuljahrs bzw. Schulhalbjahrs schriftlich
gekündigt wird. Das Schulhalbjahr erstreckt sich entweder vom 01. August des jeweiligen Jahres bis zum 31. Januar
des Folgejahres oder vom 01. Februar des jeweiligen Jahres bis zum 31. Juli desselben Jahres.
Im Falle einer Erhöhung des Elternbeitrages hat der umseitige Vertrag Bestand, allerdings haben die
Erziehungsberechtigen ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Vormonats ab der Gültigkeit des erhöhten Beitrags.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginndatum der Vertragslaufzeit haben die Erziehungsberechtigen die
Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Der Elternbeitrag für den angefangenen Betreuungsmonat ist in voller Höhe
fällig. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Wenn die Schülerin / der Schüler die Schule verlässt, endet der Vertrag außerordentlich zum Ende des Monats, in dem
dies eintritt. Der Voerderkiste e.V. ist darüber umgehend schriftlich zu informieren.
Der Voerderkiste e.V. kann den Betreuungsvertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn die
Erziehungsberechtigen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Beim Eintreten eines solchen Falles werden
die Elternbeiträge für das gesamte Schulhalbjahr sowie evtl. anfallende Gebühren und Mahnkosten sofort fällig. Die
Kündigung erfolgt schriftlich an umseitig angegebene Kontaktdaten. Ein Sonderkündigungsrecht von Seiten des
Voerderkiste e.V. besteht, wenn die angemeldete Schülerin / der angemeldete Schüler durch ihr/sein Verhalten die
Betreuung stört und/oder sich gegenüber den Betreuer/innen oder Mitschüler/innen unangemessen verhält. Die
Erziehungsberechtigen werden schriftlich informiert, eine Entbindung von der Zahlungspflicht tritt damit nicht ein. Bei
unangemessenem Verhalten hat der Voerderkiste e.V. ebenfalls das Recht, einen zeitlich befristeten Ausschluss
auszusprechen.
5.) Abbuchungsintervalle der Elternbeiträge
Bei Verträgen über Betreuung/Hausaufgabenbetreuung ist der Jahresbeitrag auf die Schultage eines Schuljahres
umgerechnet, d.h. der Elternbeitrag ist regelmäßig fällig, auch wenn die Betreuungszeiten durch schulfreie Tage,
insbesondere die Schulferien NRW unterbrochen sind. Bei laufendem Vertragsverhältnis ist der Elternbeitrag zwölf Mal
im Jahr fällig und wird entsprechend abgebucht.
Bei Verträgen über Förderunterricht ist die Zahlungspflicht im Monat August (Schulferien) unterbrochen. Der
Elternbeitrag ist elf Mal im Jahr fällig und wird entsprechend abgebucht.
Wenn Erziehungsberechtigte einen Betreuungsvertrag regulär kündigen und innerhalb von drei Monaten einen neuen
Betreuungsvertrag für dasselbe Kind und Angebot abschließen, werden für den Zwischenzeitraum die entsprechenden
Elternbeiträge in voller Höhe fällig.
6.) Datenschutz
Der Voerderkiste e.V. speichert die Daten der Erziehungsberechtigen und der Schüler/innen auf elektronischem Wege.
Angemessener Datenschutz wird gewährleistet. Die Erziehungsberechtigen erklären sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass die Daten an die Schulleitung der Realschule Voerde weitergegeben werden dürfen. Eine
Weitergabe der Daten darüber hinaus erfolgt nicht.
7.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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