Gemeinsame Schulentwicklungsplanung
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Gemeinsame Schulentwicklungsplanung
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth Voruntersuchung der Planungsvarianten Präsentation Schulausschuss Hückeswagen 28.10.2014 Berater und Berichtverfasser: Dipl.-Vw. Tilman Bieber Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung Bochum, im Oktober 2014 Teil I: Allgemeine Schulen (Sekundarstufe) 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 2 Abb. 1: Ausgangslage 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 3 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 4 Die Rahmendaten 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 5 Stadt Hückeswagen Im Zeitraum bis zum Schuljahr 2023/24 sind Übergänge in die Sekundarstufe I in der Bandbreite von 109 – 133 Schüler/innen zu erwarten, im Durchschnitt 118. Dies entspricht 4 - 5 Zügen. Auspendler gibt es vor allem zu den Gymnasien in Wipperfürth; die Zahl der Einpendler ist gering. Im laufenden Jahr haben sich erstmals mehr Schüler an auswärtigen Schulen, v. a. Gymnasien, angemeldet als an Schulen der Stadt Hückeswagen. Tab. 1: Aktuelles Übertrittsverhalten Primarstufe / Schulformen der Sekundarstufe - Stadt Hückeswagen Schuljahr HS RS 32 (19,2 %) 18 (14,3 %) 2013/14 2014/15 27.10.2014 68 (40,7 %) 43 (34,1 %) Summe GY Hückeswagen 100 (59,9 %) 61 (48,4 %) 62 (37,1 %) 60 (47,6 %) GE Sonstige 4 (2,4 %) 3 (2,4 %) 1 (0,6 %) 2 (1,6 %) Summe Auspendler Summe 67 (40,1 %) 65 (51,6 %) 167 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 126 Seite 6 Stadt Radevormwald Im Zeitraum bis zum Schuljahr 2023/24 sind Übergänge in die Sekundarstufe I in der Bandbreite von 151 – 195 Schüler/innen zu erwarten; im Durchschnitt 173. Dies entspricht 6 - 7 Zügen. Die Zahl der Ein- und Auspendler ist relativ gering. Tab. 2: Aktuelles Übertrittsverhalten Primarstufe / Schulformen der Sekundarstufe - Stadt Radevormwald Schuljahr 2013/14 2014/15 HS RS 21 (9,4 %) - (11*) 27.10.2014 86 (38,4 %) 78 (43,8 %) GY 107 (47,8 %) 77 (43,3 %) Summe Radevw. 222** (99,1 %) 156** (87,6 %) Ausw. HS 9 (5,1 %) Ausw. RS Ausw. GY Summe Auspend. Summe 1 (0,4 %) 6 (3,4 %) 1 (0,4 %) 7 (3,9 %) 2 (0,9 %) 22 (12,4%) 224*** Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 178*** Seite 7 Stadt Wipperfürth Im Zeitraum bis zum Schuljahr 2022/23 sind Übergänge in die Sekundarstufe I in der Bandbreite von 171 – 222 Schüler/innen zu erwarten; im Durchschnitt 203. Dies entspricht 7 - 8 Zügen. Die Zahl der Ein- und Auspendler ist erheblich. Tab. 3: Aktuelles Übertrittsverhalten Primarstufe / Schulformen der Sekundarstufe - Stadt Wipperfürth Schuljahr HS 2013/14 21 (11,6 %) 26 (12,8 %) 2014/15 27.10.2014 RS 53 (29,3 %) 39 (19,2 %) GY 69 (50/19) (38,1 %) 90 (57/33) (44,3 %) Summe GE Wipperfürth Marienheide 35 143 (19,3 %) (79,0 %) 155 38 (76,3 %) (18,7 %) GE Kürten 1 (0,6 %) 10 (4,9 %) Sonstige 2 (1,1 %) - Summe Auspendler 38 (21,0 %) 48 (23,6 %) Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Summe 181 203 Seite 8 Pendlerverflechtungen Wipperfürth Tab. 4: Einpendler Stadt Wipperfürth im Schuljahr 2012/13 und 2013/14 (alle Jahrgänge) Schuljahr HS RS GY EvB GY St. Angela 2012/13 141 162 527 ? Summe Einpendler 830 2013/14 138 138 420* ? 696 *) Zahl verzerrt durch Wegfall Jgst. 13 Wichtigste Quellorte: • HS: Marienheide/Kürten/Kierspe • RS: Kürten/Marienheide/Kierspe • GY EvB: Hückeswagen/Kürten/Kierspe/Marienheide Tab. 5: Auspendler Stadt Wipperfürth im Schuljahr 2012/13 und 2013/14 (alle Jahrgänge) Schuljahr 2012/13 GE Marienheide 178 GE Kürten 51 Summe Auspendler 229 Saldo Aus-/Einpendler + 601 2013/14 182 48 230 + 466 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 9 Die Varianten: Var. I: Status quo Var. II: Sekundarschule Var. III: Gesamtschule 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 10 Var. I: Fortführung Status quo Hückeswagen: • • • • Akute Gefährdung Hauptschule Realschule als einzige Schulform Realschule: Pädagogisches Profil gefährdet Realschule längerfristig nicht gesichert Radevormwald: • • • • Verlust Hauptschule Realschule: Pädagogisches Profil gefährdet Realschule längerfristig nicht gesichert Langfristig u. U. nur noch Gymnasium (u. U. de facto mit Gesamtschulfunktion) 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 11 Wipperfürth: • • • • Gefährdung Hauptschule Realschule: Pädagogisches Profil gefährdet Realschule längerfristig nicht gesichert Langfristig nur noch zwei Gymnasien, (u. U. de facto mit Gesamtschulfunktion) 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 12 Fazit: In der Status quo-Variante ist nicht auszuschließen, dass langfristig u. U. nur die Gymnasien überleben; die Schüler mit Haupt- und Realschulempfehlung würden entweder auswärtige Gesamt- (Sekundar-) schulen oder ebenfalls das Gymnasium besuchen. Erste Tendenzen in diese Richtung sind bereits heute erkennbar. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 13 Abb. 2: Status quo-Szenario 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 14 Erkenntnis: • Interkommunale Kooperation = Voraussetzung zur langfristigen Sicherung eines leistungsfähigen und differenzierten Schulangebots • Hückeswagen/Radevormwald/Wipperfürth als ein Planungsraum mit ca. 60.000 Einwohnern 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 15 Abb. 3: Planungsraum Radevormwald/Hückeswagen/Wipperfürth 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 16 Var. II: Neuauflage Sekundarschule Hückeswagen: • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Errichtung Sekundarschule (dreizügig) 2. Anlauf !!! Radevormwald: • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Fortführung Gymnasium • Errichtung Sekundarschule (dreizügig) 2. Anlauf !!! 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 17 Wipperfürth: • Fortführung Realschule • Fortführung beide Gymnasien • Ggf. Fortführung Hauptschule, solange Mindestzahlen erfüllt oder • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Fortführung beide Gymnasien • Errichtung Sekundarschule (dreizügig) 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 18 Abb. 4.1: Sekundarschule Hückesw. + Radevw., Realschule Wipperfürth 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 19 Abb. 4.2: Sekundarschule Hückeswagen + Radevormwald + Wipperfürth 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 20 Fazit: Die Errichtung von Sekundarschulen in Hückeswagen und Radevormwald sowie ggf. in Wipperfürth ist nach wie vor eine planerische Variante. Es besteht allerdings das große, vorab nicht zu kalkulierende Risiko, dass diese Schulform in Hückeswagen und Radevormwald im Anmeldeverfahren bei den Eltern erneut nicht die erforderliche Zustimmung findet. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 21 Var. II a: Sekundarschule Radevormwald/Hückeswagen Als Untervariante zur Errichtung von zwei selbständigen Sekundarschulen in Hückeswagen und Radevormwald kommt auch die Errichtung einer Sekundarschule in gemeinsamer Trägerschaft und in der Gliederung 3 + 2 Züge mit einem Hauptstandort (3 Züge) und einem Teilstandort (2 Züge) in Frage. Damit würde die Schwelle für die Errichtung von 150 SuS (= 6 x 25) auf nur noch 125 SuS (= 5 x 25) gesenkt. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 22 Hückeswagen: • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Errichtung Sekundarschule (zwei- /dreizügig) 2. Anlauf !!! Radevormwald: • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Fortführung Gymnasium • Errichtung Sekundarschule (zwei- /dreizügig) 2. Anlauf !!! 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 23 Wipperfürth: • Fortführung Realschule • Fortführung beide Gymnasien • Ggf. Fortführung Hauptschule, solange Mindestzahlen erfüllt oder • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Fortführung beide Gymnasien • Errichtung Sekundarschule (dreizügig) 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 24 Abb. 5.1: Sekundarschule Hückesw. /Radevw., Realschule Wipperfürth 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 25 Abb. 5.2: Sekundarschule Hückesw. /Radev., Sekundarschule Wipperf. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 26 Fazit: Die Errichtung nur einer Sekundarschule im Verbund Hückeswagen/Radevormwald senkt die Schwelle für die Mindestschülerzahl an einem der beiden Standorte von 75 auf 50. Es besteht aber weiterhin das unkalkulierbare Risiko, dass an keinem der beiden Standorte die Mindestzahl von 75 SuS (= Mindestzahl Hauptstandort) erreicht wird. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 27 Var. III: Errichtung Gesamtschule im Verbund (3 + 3) in vertikaler Gliederung Hückeswagen: • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Errichtung Gesamtschule (dreizügiger Hauptstandort mit Sek. I + Sek. II) Radevormwald: • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Fortführung Gymnasium • Errichtung Gesamtschule (dreizügiger Teilstandort mit Sek. I) 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 28 Wipperfürth: • Fortführung Realschule • Fortführung beide Gymnasien • Ggf. Fortführung Hauptschule, solange Mindestzahlen erfüllt oder • Auflösung Hauptschule • Auflösung Realschule • Fortführung beide Gymnasien • Errichtung Sekundarschule (dreizügig) ------------ • Beschulungsvereinbarung mit Gesamtschule Hückeswagen ? 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 29 Abb. 6.1: Gesamtschule Hückesw. /Radevw. (3 + 3), Realschule Wipperf. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 30 Abb. 6.2: Gesamtschule Hückesw. /Radevw. (3 + 3), Sekundarschule Wipperfürth 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 31 Fazit: Die Errichtung einer Gesamtschule im Verbund Hückeswagen /Radevormwald (3 + 3) hat die besten Realisierungschancen und führt zu einem nachhaltig tragfähigen Angebot. In Hückeswagen entsteht erstmals eine Sekundarstufe II. In Radevormwald entsteht ein Angebot des längeren Gemeinsamen Lernens, jedoch keine weitere Sekundarstufe II und damit keine direkte Konkurrenz zum Gymnasium. Die gymnasialen Oberstufen (GY/GE) können kooperieren. Da es sich an beiden Standorten im Wesentlichen um eine Umverteilung von Schülern handelt, ist mit berechtigten Einwänden aus den bestehenden Gesamtschulstandorten nicht zu rechnen. Aufgrund der höheren Wertschätzung der Eltern für die Gesamtschule gegenüber der Sekundarschule dürfte die notwendige Nachfrage erreicht werden. Die Genehmigungsfähigkeit des 3 + 3 Modells durch die Bezirksregierung Köln ist geprüft worden. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 32 Die Risiken: • Politik • Eltern (Anmeldeverhalten) • Genehmigungsbehörde/Bezirksregierung • Nachbarkommunen 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 33 Teil II: Förderschulen 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 34 Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben sich die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen für die Förderschulen grundlegend verändert. Einerseits führt die fortschreitende Inklusion dazu, dass ein wachsender Anteil von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen unterrichtet wird; andererseits hat das Land die Mindestgrößen für Förderschulen von bisher 72 auf 144 SuS verdoppelt, so dass viele Förderschulen nicht mehr über die zur Fortführung notwendigen Schülerzahlen verfügen. Von dieser Entwicklung sind auch die Förderschulen im Norden des Oberbergischen Kreises betroffen: • die Erich-Kästner-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Hückeswagen, Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung mit aktuell 134 SuS • die Armin-Maiwald-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Radevormwald, Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Kommunikation sowie soziale und emotionale Entwicklung mit aktuell 90 SuS • die Alice-Salomon-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Wipperfürth, Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung mit aktuell 57 SuS. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 35 Abb. 8: Förderschulen Ist-Zustand 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 36 Gesetzliche Vorgaben zur Mindestgröße von Förderschulen Nach der Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 gelten folgende Mindestgrößen: • 1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I, • 2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, • 3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schüle-rinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, • 4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt, • 5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler, • 6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufs-praxisstufe mitgezählt, • 7. Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I; diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen nach den Nummern 2 bis 6 erreicht werden. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 37 Ausdrücklich zugelassen sind Teilstandorte. Dazu heißt es in § 1 Abs. 2 der Mindestgrößenverordnung: • Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7 erforderlich. Diese Regelungen zur Mindestgröße von Förderschulen sind ab dem Schuljahr 2015/16 für die Schulträger verbindlich. Förderschulen, die die Mindestgrößen nicht erreichen, müssen aufgelöst werden. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 38 Während die Erich-Kästner-Schule in Hückeswagen im Schuljahr 2013/14 mit 134 Schüler/innen die zukünftige Mindestschülerzahl nur geringfügig unterschreitet, werden die Mindestgrößen an den beiden anderen Förderschulen, an der Armin-Maiwald-Schule in Radevormwald und an der Alice-Salomon-Schule in Wipperfürth mit 90 bzw. 57 Schüler/innen bereits deutlich verfehlt. Aufgrund der zu erwartenden weiter fortschreitenden Inklusion ist davon auszugehen, dass die Zahl der Schüler/innen an den Förderschulen in den nächsten Jahren deutlich zurückgeht. Verstärkt wird dieser Trend noch durch die demografische Entwicklung. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 39 Komponente Demografie Tab. 7: Demografische Komponente „Förderschule Nordkreis“ Stadt Hückeswagen Radevormwald Wipperfürth Summe Schülerzahl Primarstufe 2013/14 517 720 890 2.127 Schülerzahl Primarstufe 2019/20 (Prognose) 458 663 785 1.906 Veränderung In % - 11,4 % 7,9 % 11,8 % 10,4 % Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mittelfristig in den drei Städten ein Rückgang der Schülerzahlen in der Größenordnung von etwa 10 % zu erwarten. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 40 Komponente Inklusion Hierzu gibt es keine belastbaren Prognosen und auch das Land räumt ein, dass die Auswirkungen der Inklusion auf die Schülerzahlen an den Förderschulen schwer einzuschätzen sind. Möglich ist ein Rückgang von bis zu etwa 50 %. Dies würde konkret bedeuten, dass die Zahl der Schüler/innen an den Förderschulen • von gegenwärtig 281 (Schuljahr 2013/14) • mittelfristig auf ca. 140 - 150 SuS zurückgeht. Damit wären die Voraussetzungen zur Fortführung einer Förderschule (Mindestgröße 144 SuS) gerade gegeben. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 41 Daraus folgt unmittelbar, dass davon auszugehen ist, dass im Bereich der drei Nordkreisstädte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth schulorganisatorisch nur noch • eine einzige Förderschule tragfähig ist, • wobei allerdings eine Teilstandortlösung möglich ist. In diesem Fall müssen aber beide Standorte – Haupt– und Teilstandort – jeweils mindestens 72 SuS aufweisen. Die Fortführung von drei Standorten (d. h. ein Haupt + zwei Teilstandorte) erscheint vor diesem Hintergrund absolut unrealistisch. 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 42 Bereits im Vorfeld hat es fundierte Überlegungen zur Neuordnung des Förderschulwesens im Nordkreis gegeben (u. a. Konzept für den Oberberg. Kreis). Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Entwicklung und in Verbindung mit den Überlegungen zur Umgestaltung des allgemeinen Schulangebots im Nordkreis (Sekundar-/ bzw. Gesamtschulstandorte Hückeswagen und Radevormwald als Schulen des Längeren Gemeinsamen Lernens) wird folgende Lösung favorisiert: • Förderschule „Nordkreis“ als Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen/Sprache/Soziale u. emotionale Entwicklung • Standort I: Hückeswagen • Standort II: Radevormwald. Es muss gewährleistet sein, dass an beiden Standorten dauerhaft jeweils mind. 72 SuS erreicht werden. Die Frage, welcher Standort als Haupt – bzw. Teilstandort fungiert, ist eher formaler Art und kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Vor einer abschließenden Entscheidung sollte das Raumangebot an den drei Standorten in die Überlegungen einbezogen werden ! 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 43 Abb. 9: Förderschulen - Konzept 27.10.2014 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 44 Tab. 8: Belastungstest „Förderschule Nordkreis“ Schuljahr 2013/14 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 27.10.2014 Schülerzahl Förderschulen Rückgang Schülerzahl 281 - 5% 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % Verbleibendes Potenzial 100 % 95 % 90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % 60 % 55 % 50 % Schülerzahl Projektion 281 267 253 239 225 211 197 183 169 155 141 Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014 Seite 45