Gemeinsame Schulentwicklungsplanung

Transcription

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung
der Städte
Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth
Voruntersuchung der Planungsvarianten
Präsentation Schulausschuss Hückeswagen 28.10.2014
Berater und Berichtverfasser: Dipl.-Vw. Tilman Bieber
Arbeitsgemeinschaft
Kommunale Planung
Bochum, im Oktober 2014
Teil I: Allgemeine Schulen
(Sekundarstufe)
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 2
Abb. 1: Ausgangslage
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 3
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 4
Die Rahmendaten
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 5
Stadt Hückeswagen
Im Zeitraum bis zum Schuljahr 2023/24 sind Übergänge in die Sekundarstufe I in
der Bandbreite von 109 – 133 Schüler/innen zu erwarten, im Durchschnitt 118.
Dies entspricht 4 - 5 Zügen.
Auspendler gibt es vor allem zu den Gymnasien in Wipperfürth; die Zahl der Einpendler ist gering.
Im laufenden Jahr haben sich erstmals mehr Schüler an auswärtigen Schulen, v. a.
Gymnasien, angemeldet als an Schulen der Stadt Hückeswagen.
Tab. 1: Aktuelles Übertrittsverhalten Primarstufe / Schulformen der Sekundarstufe
- Stadt Hückeswagen Schuljahr
HS
RS
32
(19,2 %)
18
(14,3 %)
2013/14
2014/15
27.10.2014
68
(40,7 %)
43
(34,1 %)
Summe
GY
Hückeswagen
100
(59,9 %)
61
(48,4 %)
62
(37,1 %)
60
(47,6 %)
GE
Sonstige
4
(2,4 %)
3
(2,4 %)
1
(0,6 %)
2
(1,6 %)
Summe
Auspendler
Summe
67
(40,1 %)
65
(51,6 %)
167
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
126
Seite 6
Stadt Radevormwald
Im Zeitraum bis zum Schuljahr 2023/24 sind Übergänge in die Sekundarstufe I in
der Bandbreite von 151 – 195 Schüler/innen zu erwarten; im Durchschnitt 173.
Dies entspricht 6 - 7 Zügen.
Die Zahl der Ein- und Auspendler ist relativ gering.
Tab. 2: Aktuelles Übertrittsverhalten Primarstufe / Schulformen der Sekundarstufe
- Stadt Radevormwald Schuljahr
2013/14
2014/15
HS
RS
21
(9,4 %)
- (11*)
27.10.2014
86
(38,4 %)
78
(43,8 %)
GY
107
(47,8 %)
77
(43,3 %)
Summe
Radevw.
222**
(99,1 %)
156**
(87,6 %)
Ausw. HS
9
(5,1 %)
Ausw. RS
Ausw. GY
Summe
Auspend.
Summe
1
(0,4 %)
6
(3,4 %)
1
(0,4 %)
7
(3,9 %)
2
(0,9 %)
22
(12,4%)
224***
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
178***
Seite 7
Stadt Wipperfürth
Im Zeitraum bis zum Schuljahr 2022/23 sind Übergänge in die Sekundarstufe I in
der Bandbreite von 171 – 222 Schüler/innen zu erwarten; im Durchschnitt 203.
Dies entspricht 7 - 8 Zügen.
Die Zahl der Ein- und Auspendler ist erheblich.
Tab. 3: Aktuelles Übertrittsverhalten Primarstufe / Schulformen der Sekundarstufe
- Stadt Wipperfürth Schuljahr
HS
2013/14
21
(11,6 %)
26
(12,8 %)
2014/15
27.10.2014
RS
53
(29,3 %)
39
(19,2 %)
GY
69 (50/19)
(38,1 %)
90 (57/33)
(44,3 %)
Summe
GE
Wipperfürth Marienheide
35
143
(19,3 %)
(79,0 %)
155
38
(76,3 %)
(18,7 %)
GE
Kürten
1
(0,6 %)
10
(4,9 %)
Sonstige
2
(1,1 %)
-
Summe
Auspendler
38
(21,0 %)
48
(23,6 %)
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Summe
181
203
Seite 8
Pendlerverflechtungen Wipperfürth
Tab. 4: Einpendler Stadt Wipperfürth im Schuljahr 2012/13 und 2013/14 (alle Jahrgänge)
Schuljahr
HS
RS
GY EvB
GY St. Angela
2012/13
141
162
527
?
Summe
Einpendler
830
2013/14
138
138
420*
?
696
*) Zahl verzerrt durch Wegfall Jgst. 13
Wichtigste Quellorte:
• HS: Marienheide/Kürten/Kierspe
• RS: Kürten/Marienheide/Kierspe
• GY EvB: Hückeswagen/Kürten/Kierspe/Marienheide
Tab. 5: Auspendler Stadt Wipperfürth im Schuljahr 2012/13 und 2013/14 (alle Jahrgänge)
Schuljahr
2012/13
GE
Marienheide
178
GE
Kürten
51
Summe
Auspendler
229
Saldo
Aus-/Einpendler
+ 601
2013/14
182
48
230
+ 466
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 9
Die Varianten:
Var. I: Status quo
Var. II: Sekundarschule
Var. III: Gesamtschule
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 10
Var. I: Fortführung Status quo
Hückeswagen:
•
•
•
•
Akute Gefährdung Hauptschule
Realschule als einzige Schulform
Realschule: Pädagogisches Profil gefährdet
Realschule längerfristig nicht gesichert
Radevormwald:
•
•
•
•
Verlust Hauptschule
Realschule: Pädagogisches Profil gefährdet
Realschule längerfristig nicht gesichert
Langfristig u. U. nur noch Gymnasium
(u. U. de facto mit Gesamtschulfunktion)
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 11
Wipperfürth:
•
•
•
•
Gefährdung Hauptschule
Realschule: Pädagogisches Profil gefährdet
Realschule längerfristig nicht gesichert
Langfristig nur noch zwei Gymnasien,
(u. U. de facto mit Gesamtschulfunktion)
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 12
Fazit:
In der Status quo-Variante ist nicht auszuschließen,
dass langfristig u. U. nur die Gymnasien überleben;
die Schüler mit Haupt- und Realschulempfehlung würden entweder auswärtige Gesamt- (Sekundar-) schulen oder ebenfalls das Gymnasium besuchen.
Erste Tendenzen in diese Richtung sind bereits heute
erkennbar.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 13
Abb. 2: Status quo-Szenario
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 14
Erkenntnis:
• Interkommunale Kooperation = Voraussetzung
zur langfristigen Sicherung eines leistungsfähigen
und differenzierten Schulangebots
• Hückeswagen/Radevormwald/Wipperfürth
als ein Planungsraum mit ca. 60.000 Einwohnern
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 15
Abb. 3: Planungsraum Radevormwald/Hückeswagen/Wipperfürth
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 16
Var. II: Neuauflage Sekundarschule
Hückeswagen:
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Errichtung Sekundarschule (dreizügig) 2. Anlauf !!!
Radevormwald:
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Fortführung Gymnasium
• Errichtung Sekundarschule (dreizügig) 2. Anlauf !!!
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 17
Wipperfürth:
• Fortführung Realschule
• Fortführung beide Gymnasien
• Ggf. Fortführung Hauptschule,
solange Mindestzahlen erfüllt
oder
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Fortführung beide Gymnasien
• Errichtung Sekundarschule (dreizügig)
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 18
Abb. 4.1: Sekundarschule Hückesw. + Radevw., Realschule Wipperfürth
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 19
Abb. 4.2: Sekundarschule Hückeswagen + Radevormwald + Wipperfürth
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 20
Fazit:
Die Errichtung von Sekundarschulen
in Hückeswagen und Radevormwald
sowie ggf. in Wipperfürth
ist nach wie vor eine planerische Variante.
Es besteht allerdings das große, vorab nicht zu
kalkulierende Risiko, dass diese Schulform
in Hückeswagen und Radevormwald
im Anmeldeverfahren bei den Eltern erneut nicht
die erforderliche Zustimmung findet.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 21
Var. II a: Sekundarschule Radevormwald/Hückeswagen
Als Untervariante zur Errichtung von zwei selbständigen
Sekundarschulen in Hückeswagen und Radevormwald
kommt auch die Errichtung einer Sekundarschule
in gemeinsamer Trägerschaft und in der Gliederung
3 + 2 Züge mit einem Hauptstandort (3 Züge)
und einem Teilstandort (2 Züge) in Frage.
Damit würde die Schwelle für die Errichtung von 150 SuS
(= 6 x 25) auf nur noch 125 SuS (= 5 x 25) gesenkt.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 22
Hückeswagen:
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Errichtung Sekundarschule (zwei- /dreizügig) 2. Anlauf !!!
Radevormwald:
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Fortführung Gymnasium
• Errichtung Sekundarschule (zwei- /dreizügig) 2. Anlauf !!!
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 23
Wipperfürth:
• Fortführung Realschule
• Fortführung beide Gymnasien
• Ggf. Fortführung Hauptschule,
solange Mindestzahlen erfüllt
oder
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Fortführung beide Gymnasien
• Errichtung Sekundarschule (dreizügig)
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 24
Abb. 5.1: Sekundarschule Hückesw. /Radevw., Realschule Wipperfürth
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 25
Abb. 5.2: Sekundarschule Hückesw. /Radev., Sekundarschule Wipperf.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 26
Fazit:
Die Errichtung nur einer Sekundarschule
im Verbund Hückeswagen/Radevormwald
senkt die Schwelle für die Mindestschülerzahl
an einem der beiden Standorte von 75 auf 50.
Es besteht aber weiterhin das unkalkulierbare
Risiko, dass an keinem der beiden Standorte die
Mindestzahl von 75 SuS (= Mindestzahl Hauptstandort) erreicht wird.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 27
Var. III: Errichtung Gesamtschule im Verbund (3 + 3)
in vertikaler Gliederung
Hückeswagen:
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Errichtung Gesamtschule (dreizügiger Hauptstandort mit
Sek. I + Sek. II)
Radevormwald:
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Fortführung Gymnasium
• Errichtung Gesamtschule (dreizügiger Teilstandort mit Sek. I)
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 28
Wipperfürth:
• Fortführung Realschule
• Fortführung beide Gymnasien
• Ggf. Fortführung Hauptschule,
solange Mindestzahlen erfüllt
oder
• Auflösung Hauptschule
• Auflösung Realschule
• Fortführung beide Gymnasien
• Errichtung Sekundarschule (dreizügig)
------------
• Beschulungsvereinbarung mit Gesamtschule Hückeswagen ?
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 29
Abb. 6.1: Gesamtschule Hückesw. /Radevw. (3 + 3), Realschule Wipperf.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 30
Abb. 6.2: Gesamtschule Hückesw. /Radevw. (3 + 3), Sekundarschule Wipperfürth
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 31
Fazit:
Die Errichtung einer Gesamtschule im Verbund Hückeswagen
/Radevormwald (3 + 3) hat die besten Realisierungschancen und führt
zu einem nachhaltig tragfähigen Angebot.
In Hückeswagen entsteht erstmals eine Sekundarstufe II.
In Radevormwald entsteht ein Angebot des längeren Gemeinsamen
Lernens, jedoch keine weitere Sekundarstufe II und damit keine direkte
Konkurrenz zum Gymnasium.
Die gymnasialen Oberstufen (GY/GE) können kooperieren.
Da es sich an beiden Standorten im Wesentlichen um eine
Umverteilung von Schülern handelt, ist mit berechtigten Einwänden
aus den bestehenden Gesamtschulstandorten nicht zu rechnen.
Aufgrund der höheren Wertschätzung der Eltern für die Gesamtschule
gegenüber der Sekundarschule dürfte die notwendige Nachfrage erreicht werden. Die Genehmigungsfähigkeit des 3 + 3 Modells durch die
Bezirksregierung Köln ist geprüft worden.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 32
Die Risiken:
• Politik
• Eltern (Anmeldeverhalten)
• Genehmigungsbehörde/Bezirksregierung
• Nachbarkommunen
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 33
Teil II: Förderschulen
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 34
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben sich die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen für die Förderschulen grundlegend verändert. Einerseits führt die fortschreitende
Inklusion dazu, dass ein wachsender Anteil von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen unterrichtet wird; andererseits hat das Land
die Mindestgrößen für Förderschulen von bisher 72 auf 144 SuS verdoppelt, so dass viele
Förderschulen nicht mehr über die zur Fortführung notwendigen Schülerzahlen verfügen.
Von dieser Entwicklung sind auch die Förderschulen im Norden des Oberbergischen Kreises
betroffen:
• die Erich-Kästner-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Hückeswagen, Schule im Verbund
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung mit aktuell
134 SuS
• die Armin-Maiwald-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Radevormwald, Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Kommunikation sowie soziale und emotionale Entwicklung mit aktuell 90 SuS
• die Alice-Salomon-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Wipperfürth, Schule im Verbund
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung mit aktuell
57 SuS.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 35
Abb. 8: Förderschulen Ist-Zustand
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 36
Gesetzliche Vorgaben zur Mindestgröße von Förderschulen
Nach der Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 gelten folgende Mindestgrößen:
• 1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen
mit allein der Sekundarstufe I,
• 2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,
• 3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit
Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schüle-rinnen und Schüler an
Schulen der Sekundarstufe I,
• 4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils
110 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen
Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt,
• 5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,
• 6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufs-praxisstufe mitgezählt,
• 7. Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I; diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen
nach den Nummern 2 bis 6 erreicht werden.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 37
Ausdrücklich zugelassen sind Teilstandorte.
Dazu heißt es in § 1 Abs. 2 der Mindestgrößenverordnung:
• Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden.
In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7
erforderlich.
Diese Regelungen zur Mindestgröße von Förderschulen sind ab dem Schuljahr 2015/16 für die Schulträger verbindlich. Förderschulen, die die Mindestgrößen nicht erreichen, müssen aufgelöst werden.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 38
Während die Erich-Kästner-Schule in Hückeswagen im Schuljahr 2013/14 mit 134 Schüler/innen die zukünftige Mindestschülerzahl nur geringfügig unterschreitet, werden die Mindestgrößen an den beiden anderen Förderschulen, an der Armin-Maiwald-Schule in Radevormwald und an der Alice-Salomon-Schule in Wipperfürth mit 90 bzw. 57 Schüler/innen bereits deutlich verfehlt.
Aufgrund der zu erwartenden weiter fortschreitenden Inklusion ist davon auszugehen, dass
die Zahl der Schüler/innen an den Förderschulen in den nächsten Jahren deutlich zurückgeht.
Verstärkt wird dieser Trend noch durch die demografische Entwicklung.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 39
Komponente Demografie
Tab. 7: Demografische Komponente „Förderschule Nordkreis“
Stadt
Hückeswagen
Radevormwald
Wipperfürth
Summe
Schülerzahl
Primarstufe
2013/14
517
720
890
2.127
Schülerzahl
Primarstufe
2019/20 (Prognose)
458
663
785
1.906
Veränderung
In %
-
11,4 %
7,9 %
11,8 %
10,4 %
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mittelfristig in den drei Städten
ein Rückgang der Schülerzahlen in der Größenordnung von etwa 10 % zu erwarten.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 40
Komponente Inklusion
Hierzu gibt es keine belastbaren Prognosen und auch das Land räumt ein, dass die
Auswirkungen der Inklusion auf die Schülerzahlen an den Förderschulen schwer
einzuschätzen sind. Möglich ist ein Rückgang von bis zu etwa 50 %.
Dies würde konkret bedeuten, dass die Zahl der Schüler/innen an den Förderschulen
• von gegenwärtig 281 (Schuljahr 2013/14)
• mittelfristig auf ca. 140 - 150 SuS
zurückgeht. Damit wären die Voraussetzungen zur Fortführung einer Förderschule
(Mindestgröße 144 SuS) gerade gegeben.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 41
Daraus folgt unmittelbar, dass davon auszugehen ist, dass im Bereich der drei
Nordkreisstädte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth schulorganisatorisch nur noch
• eine einzige Förderschule tragfähig ist,
• wobei allerdings eine Teilstandortlösung möglich ist.
In diesem Fall müssen aber beide Standorte – Haupt– und Teilstandort – jeweils
mindestens 72 SuS aufweisen.
Die Fortführung von drei Standorten (d. h. ein Haupt + zwei Teilstandorte) erscheint vor diesem Hintergrund absolut unrealistisch.
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 42
Bereits im Vorfeld hat es fundierte Überlegungen zur Neuordnung des Förderschulwesens im Nordkreis gegeben (u. a. Konzept für den Oberberg. Kreis).
Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Entwicklung und in Verbindung mit
den Überlegungen zur Umgestaltung des allgemeinen Schulangebots im Nordkreis
(Sekundar-/ bzw. Gesamtschulstandorte Hückeswagen und Radevormwald als
Schulen des Längeren Gemeinsamen Lernens) wird folgende Lösung favorisiert:
• Förderschule „Nordkreis“ als Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen/Sprache/Soziale u. emotionale Entwicklung
• Standort I: Hückeswagen
• Standort II: Radevormwald.
Es muss gewährleistet sein, dass an beiden Standorten dauerhaft jeweils mind. 72
SuS erreicht werden. Die Frage, welcher Standort als Haupt – bzw. Teilstandort
fungiert, ist eher formaler Art und kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden
werden.
Vor einer abschließenden Entscheidung sollte das Raumangebot an den drei
Standorten in die Überlegungen einbezogen werden !
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 43
Abb. 9: Förderschulen - Konzept
27.10.2014
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 44
Tab. 8: Belastungstest „Förderschule Nordkreis“
Schuljahr
2013/14
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
27.10.2014
Schülerzahl
Förderschulen
Rückgang
Schülerzahl
281
-
5%
10 %
15 %
20 %
25 %
30 %
35 %
40 %
45 %
50 %
Verbleibendes
Potenzial
100 %
95 %
90 %
85 %
80 %
75 %
70 %
65 %
60 %
55 %
50 %
Schülerzahl
Projektion
281
267
253
239
225
211
197
183
169
155
141
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth September 2014
Seite 45