Passangelegenheiten von Minderjährigen
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Passangelegenheiten von Minderjährigen
Passangelegenheiten von Minderjährigen (Stand: April 2016) Allgemeine Hinweise Für ein deutsches Kind können folgende Reisedokumente ausgestellt werden, sofern das Kind seinen alleinigen Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina hat und in Deutschland abgemeldet ist oder niemals dort gemeldet war: Reisepass für Minderjährige (Europapass) Vorläufiger Reisepass Kinderreisepass (nur für Kinder im Alter von 0-12 Jahren) Sofern Sie mit Ihrem Kind in andere Staaten außerhalb der EU einreisen möchten, teilen Sie uns dies bei Passbeantragung bitte mit. Die Botschaft berät Sie gern, welches Reisedokument für Ihr Kind erforderlich ist. Falls Ihr Kind noch einen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland hat und die Beantragung des Reisedokuments dennoch in der Botschaft Sarajewo erfolgen soll, muss die Botschaft eine Ermächtigung bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland einholen; in diesem Fall erhöhen sich die Gebühren* (siehe S. 2) Die Gebühren für die Ausstellung der Pässe sind in bar bei Antragstellung zu bezahlen. Alle Unterlagen sind im Original oder durch beglaubigte Fotokopien vorzulegen. Nachweise, die weder in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer amtlichen Übersetzung versehen sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern kann. Antragstellung Passanträge sind grundsätzlich persönlich von beiden Sorgeberechtigten (d.h. idR die Eltern) und dem Kind in der Botschaft Sarajewo zu stellen. Bearbeitungszeiten Für den Europapass ist grundsätzlich von einer Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Wochen nach ggf. notwendiger Vervollständigung der Unterlagen und Absendung an die Bundesdruckerei auszugehen. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass können – da diese von der Botschaft Sarajewo selbst gedruckt werden – bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen (siehe S. 2) und zweifelsfreiem Identitätsnachweis fertiggestellt werden. Gültigkeitsdauer Europapass Kinderreisepass vorl. Reisepass 6 Jahre 6 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 1 Jahr Eine Verlängerung ist für alle o.g. Passarten grundsätzlich nicht möglich. Erforderliche Unterlagen HAUSANSCHRIFT: Skenderija 3, 71000 Sarajewo INTERNET: POSTANSCHRIFT: PP 488, 71000 Sarajewo www.sarajewo.diplo.de TEL + 387 (0)33-565 300 FAX + 387 (0)33-206 200 Europa- Kinderpass reisepass Vorläufiger Reisepass √ √ √ √ √ √ √ √ √ Bisheriges Reise- / Ausweisdokument des Kindes √ √ √ Bei Passverlust: Polizeiliche Verlust - oder Diebstahlsanzeige (wenn möglich mit Übersetzung) Da es bzgl. der Übersetzung bei der Polizei hin und wieder zu Problemen kommt, weist die Botschaft auf Folgendes hin: Als Übersetzer kommt jede Person in Frage, die die bosnische sowie die deutsche oder englische Sprache beherrscht sich durch ein Identitätspapier zweifelsfrei ausweisen kann die Übersetzung mit ihrer Unterschrift bestätigt √ √ √ Ggfs. Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes und der Eltern √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ √ Vollständig ausgefülltes Antragsformular (bitte erst bei Antragstellung in der Botschaft unterschreiben) Zwei aktuelle biometrische Passfotos (farbig) (Hinweise zur Biometriefähigkeit der Fotos unter http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/2183060/Daten/24366/fotomustertafel. pdf) Meldebescheinigung aus Bosnien und Herzegowina (ggfs. Schulbescheinigung) Ggfs. Abmeldebestätigung aus Deutschland (z.B. durch Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis etc.) Amtlicher Nachweis der Geburt des Kindes Geburt in Deutschland oder Geburt im Ausland mit Registrierung beim Standesamt I in Berlin: Geburts- oder Abstammungsurkunde Geburt in Bosnien-Herzegowina: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck Geburtsnachweis aus sonstigen Staaten, ggf. mit autorisierter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und ggf. Legalisation oder Apostille (bitte telefonisch bei der Botschaft Sarajewo erfragen) Heiratsurkunde der Eltern Heirat in Deutschland oder Heirat im Ausland mit Registrierung beim Standesamt I in Berlin: Heiratsurkunde Heirat in Bosnien-Herzegowina: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck Heiratsurkunde aus sonstigen Staaten, ggf. mit autorisierter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und ggf. Legalisation oder Apostille (bitte telefonisch bei der Botschaft Sarajewo erfragen) falls Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater deutscher Staatsangehöriger ist Vaterschaftsanerkennung zum Kind Ggfs. Nachweis des Sorgerechts (z.B. durch Scheidungsurteil) Zustimmung des anderen Elternteils HAUSANSCHRIFT: Skenderija 3, 71000 Sarajewo INTERNET: POSTANSCHRIFT: PP 488, 71000 Sarajewo www.sarajewo.diplo.de TEL + 387 (0)33-565 300 FAX + 387 (0)33-206 200 Europa- KinderVorläufiger pass reisepass Reisepass Gebühren (in KM) Ohne Ermächtigung 116,00 52,00 78,00 Mit Ermächtigung* (s. S. 1 – Allg. Hinweise) 190,00 78,00 128,00 HAUSANSCHRIFT: Skenderija 3, 71000 Sarajewo INTERNET: POSTANSCHRIFT: PP 488, 71000 Sarajewo www.sarajewo.diplo.de TEL + 387 (0)33-565 300 FAX + 387 (0)33-206 200