Passangelegenheiten von Minderjährigen

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Passangelegenheiten von Minderjährigen
Passangelegenheiten von Minderjährigen
(Stand: April 2016)
Allgemeine Hinweise
Für ein deutsches Kind können folgende Reisedokumente ausgestellt werden, sofern das Kind seinen alleinigen Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina hat und in Deutschland abgemeldet ist oder niemals dort gemeldet war:
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Reisepass für Minderjährige (Europapass)
Vorläufiger Reisepass
Kinderreisepass (nur für Kinder im Alter von 0-12 Jahren)
Sofern Sie mit Ihrem Kind in andere Staaten außerhalb der EU einreisen möchten, teilen Sie uns
dies bei Passbeantragung bitte mit. Die Botschaft berät Sie gern, welches Reisedokument für Ihr
Kind erforderlich ist.
Falls Ihr Kind noch einen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland hat und die Beantragung des Reisedokuments dennoch in der Botschaft Sarajewo erfolgen soll, muss die Botschaft eine Ermächtigung
bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland einholen; in diesem Fall erhöhen sich die Gebühren* (siehe S. 2)
Die Gebühren für die Ausstellung der Pässe sind in bar bei Antragstellung zu bezahlen.
Alle Unterlagen sind im Original oder durch beglaubigte Fotokopien vorzulegen. Nachweise, die
weder in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer amtlichen
Übersetzung versehen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern kann.
Antragstellung
Passanträge sind grundsätzlich persönlich von beiden Sorgeberechtigten (d.h. idR die Eltern) und
dem Kind in der Botschaft Sarajewo zu stellen.
Bearbeitungszeiten
Für den Europapass ist grundsätzlich von einer Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Wochen nach ggf.
notwendiger Vervollständigung der Unterlagen und Absendung an die Bundesdruckerei auszugehen.
Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass können – da diese von der Botschaft Sarajewo
selbst gedruckt werden – bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen (siehe S. 2) und zweifelsfreiem Identitätsnachweis fertiggestellt werden.
Gültigkeitsdauer
Europapass
Kinderreisepass
vorl. Reisepass
6 Jahre
6 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
1 Jahr
Eine Verlängerung ist für alle o.g. Passarten grundsätzlich nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
HAUSANSCHRIFT: Skenderija 3, 71000 Sarajewo
INTERNET:
POSTANSCHRIFT: PP 488, 71000 Sarajewo
www.sarajewo.diplo.de
TEL + 387 (0)33-565 300 FAX + 387 (0)33-206 200
Europa- Kinderpass
reisepass
Vorläufiger
Reisepass
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Bisheriges Reise- / Ausweisdokument des Kindes
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Bei Passverlust: Polizeiliche Verlust - oder Diebstahlsanzeige
(wenn möglich mit Übersetzung)
Da es bzgl. der Übersetzung bei der Polizei hin und wieder zu Problemen kommt,
weist die Botschaft auf Folgendes hin: Als Übersetzer kommt jede Person in Frage, die
 die bosnische sowie die deutsche oder englische Sprache beherrscht
 sich durch ein Identitätspapier zweifelsfrei ausweisen kann
 die Übersetzung mit ihrer Unterschrift bestätigt
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Ggfs. Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes
und der Eltern
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular
(bitte erst bei Antragstellung in der Botschaft unterschreiben)
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (farbig)
(Hinweise zur Biometriefähigkeit der Fotos unter
http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/2183060/Daten/24366/fotomustertafel.
pdf)
Meldebescheinigung aus Bosnien und Herzegowina
(ggfs. Schulbescheinigung)
Ggfs. Abmeldebestätigung aus Deutschland
(z.B. durch Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis etc.)
Amtlicher Nachweis der Geburt des Kindes
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Geburt in Deutschland oder Geburt im Ausland mit Registrierung beim
Standesamt I in Berlin: Geburts- oder Abstammungsurkunde
Geburt in Bosnien-Herzegowina: Geburtsurkunde auf internationalem
Vordruck
Geburtsnachweis aus sonstigen Staaten, ggf. mit autorisierter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und ggf. Legalisation oder
Apostille (bitte telefonisch bei der Botschaft Sarajewo erfragen)
Heiratsurkunde der Eltern
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Heirat in Deutschland oder Heirat im Ausland mit Registrierung beim
Standesamt I in Berlin: Heiratsurkunde
Heirat in Bosnien-Herzegowina: Heiratsurkunde auf internationalem
Vordruck
Heiratsurkunde aus sonstigen Staaten, ggf. mit autorisierter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und ggf. Legalisation oder
Apostille (bitte telefonisch bei der Botschaft Sarajewo erfragen)
falls Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater deutscher Staatsangehöriger
ist
Vaterschaftsanerkennung zum Kind
Ggfs. Nachweis des Sorgerechts
(z.B. durch Scheidungsurteil)
Zustimmung des anderen Elternteils
HAUSANSCHRIFT: Skenderija 3, 71000 Sarajewo
INTERNET:
POSTANSCHRIFT: PP 488, 71000 Sarajewo
www.sarajewo.diplo.de
TEL + 387 (0)33-565 300 FAX + 387 (0)33-206 200
Europa- KinderVorläufiger
pass
reisepass Reisepass
Gebühren
(in KM)
Ohne Ermächtigung
116,00
52,00
78,00
Mit Ermächtigung* (s. S. 1 – Allg. Hinweise)
190,00
78,00
128,00
HAUSANSCHRIFT: Skenderija 3, 71000 Sarajewo
INTERNET:
POSTANSCHRIFT: PP 488, 71000 Sarajewo
www.sarajewo.diplo.de
TEL + 387 (0)33-565 300 FAX + 387 (0)33-206 200