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Die Regionalisierung der gewerblichen Lottovermittlung nach dem Glücksspieländerungs staatsvertrag Gutachten zur Frage der Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Verfassungs- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Matthias Rossi Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.) Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL.M. (Michigan) Mit einer Einführung von Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ. München 2014 Medien und Recht Verlag Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht Herausgegeben von Michael Schmittmann Rechtsanwalt in Düsseldorf Band 5 Die Regionalisierung der gewerblichen Lottovermittlung nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag Gutachten zur Frage der Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Verfassungs- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Matthias Rossi Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.) Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL.M. (Michigan) Cover: Ulinne Design, Ulrike Linnenbrink 48485 Neuenkirchen Foto am Cover: © maho – Fotolia.com Medien und Recht Verlags GmbH – Wien - München www.medien-recht.com / www.mur-verlag.de ISBN: 978-3-939438-22-9 Druck: SDL - Schaltungsdienst Lange oHG, Berlin Inhaltsübersicht Einführung Gewerbliche Spielvermittlung und glücksspielrechtliches Regionalitätsprinzip (Dr. Dirk Uwer)................................................ IX Prof. Dr. Matthias Rossi Regionalisierung im Glücksspielrecht ................................................. 1 Übersicht .................................................................................................... 1 Wesentliche Ergebnisse ............................................................................ 4 A. Gutachtenauftrag und Prüfungsgegenstand ..................................... 8 I. Fragestellung ................................................................................. 8 II. Prüfungsgegenstand ...................................................................... 8 1. Rechtliche Regelungen ........................................................... 8 2. Faktische Wirkungen ............................................................. 12 B. Vereinbarkeit mit Europarecht ........................................................ 16 I. Vorbemerkungen ........................................................................ 16 II. Vereinbarkeit mit Wettbewerbsrecht ........................................ 18 1. Festgestellte Wettbewerbsverstöße ...................................... 18 2. Verstoß gegen Art. 106 Abs. 1 AEUV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EUV ................................................................. 20 3. Teilergebnis ............................................................................ 23 III. Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten ................................... 24 1. Schutzbereich ........................................................................ 24 2. Beeinträchtigung ................................................................... 28 3. Rechtfertigung ....................................................................... 31 4. Grenzen der Rechtfertigungsmöglichkeit ........................... 34 5. Teilergebnis ............................................................................ 46 C. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ................................................. 46 I. Formelle Verfassungsmäßigkeit ................................................. 47 1. Zulässigkeit paralleler Kompetenzausübung ..................... 47 2. Missbrauch der Kompetenzausübung ................................. 49 3. Verschleierung der verfolgten Ziele .................................... 55 4. Missachtung des Abstimmungsgebotes mit dem Bund ..... 61 5. Teilergebnis ............................................................................ 64 V Inhaltsübersicht II. Verletzung der Berufsfreiheit .................................................... 64 1. Schutzbereich der Berufsfreiheit ......................................... 64 2. Eingriff ................................................................................... 65 3. Rechtfertigung ....................................................................... 65 Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harvard) Ausgestaltung des Erlaubnisvorbehalts für die gewerbliche Lottovermittlung .................................................................................. 77 Übersicht .................................................................................................. 77 A. Ausgangslage und Problemstellung ................................................. 80 1. Gegenstand der Untersuchung .................................................. 80 2. Problemstellung und Untersuchungsgang ................................ 82 B. Einfachgesetzliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben ............. 83 I. Veranstaltung von Lotterien ...................................................... 83 1. Veranstaltungsmonopole der Länder und Landeseinrichtungen ............................................................ 83 2. Einheitliches Angebot und Einnahmenverteilung der Landes-Lottogesellschaften ................................................. 85 3. Vorgaben des Wettbewerbsrechts ........................................ 86 II. Vermittlung (Vertrieb) von Lotterien ....................................... 90 1. Erlaubnispflicht, Ermessen, Erlaubnisvoraussetzungen ............................................................................... 90 2. Befristung, Inhaltsbeschränkungen, weitere Nebenbestimmungen ....................................................................... 92 3. Ausnahmegenehmigungen für Internet und Werbung ...... 95 4. Zuständigkeitskonzentration ............................................... 97 5. Folgen ................................................................................... 100 C. Vorgaben der Berufsfreiheit ........................................................... 100 I. Grundlagen der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG .......... 101 1. Schutzbereich und Eingriff ................................................. 101 2. Rechtfertigung von Eingriffen (Allgemeines) .................. 102 II. Rechtmäßigkeit der Festlegung auf eine Landes-Lottogesellschaft ................................................................................ 106 1. Belastungswirkung .............................................................. 106 2. Ordnungsrechtliche Rechtfertigung .................................. 109 3. Wettbewerbsvermeidung und Einnahmesicherung als Rechtfertigungsgrund ......................................................... 112 VI Inhaltsübersicht 4. Lotteriehoheit der Länder und bundesfreundliches Verhalten .............................................................................. 114 D. Vorgaben der Dienstleistungsfreiheit sowie der unternehmerischen Freiheit ........................................................... 116 I. Grundlagen der Dienstleistungsfreiheit der Art. 56 ff AEUV ........................................................................................ 116 1. Einschlägige Grundfreiheiten und Beschränkung ........... 116 2. Rechtfertigung von Beschränkungen ................................ 119 II. Rechtfertigung der Festlegung auf eine Landes-Lottogesellschaft ................................................................................. 122 1. Rechtfertigungsgründe für Festlegung auf die LandesLottogesellschaft ................................................................. 122 2. Weitere Anforderungen ...................................................... 124 III. Beachtung der unternehmerischen Freiheit ........................... 125 1. Bedeutung der EU-Grundrechte und deren Anwendbarkeit .................................................................... 125 2. Der Schutz der unternehmerischen Freiheit .................... 126 E. Zusammenfassung ........................................................................... 128 I. Einfachgesetzliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben .... 128 II. Vorgaben der Berufsfreiheit .................................................... 130 III. Vorgaben der Dienstleistungsfreiheit sowie der unternehmerischen Freiheit ..................................................... 132 Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL.M. (Michigan) Kartellrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 (GlüÄndStV) ................ 135 Übersicht ................................................................................................ 135 A. Gegenstand des Rechtsgutachtens ................................................. 139 I. Sachverhalt und rechtlicher Hintergrund ............................... 139 II. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung .................... 142 B. Kartellrechtswidrige Tätigkeitsbeschränkungen für gewerbliche Lottovermittler durch die Vorschriften des GlüÄndStV und die Erlaubnispraxis ............................................. 144 I. Anknüpfungspunkte für die kartellrechtliche Prüfung ......... 144 II. Kartellrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesländer ....... 146 1. Verstoß gegen Art. 106 Abs. 1 AEUV i.V.m. 101 AEUV 146 2. Verstoß gegen Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 102 AEUV ...... 166 VII Inhaltsübersicht 3. Ausnahme nach Art. 106 Abs. 2 AEUV? .......................... 170 4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 101, 102 AEUV ................................................. 172 III. Eigenständige kartellrechtliche Verantwortlichkeit der Lottogesellschaften? ................................................................. 173 1. Fortsetzung der früheren kartellrechtswidrigen Gebietsabsprachen durch die Lottogesellschaften? ........ 173 2. Abgestimmte Verhaltensweise über den wechselseitigen Verzicht auf einen Marktzutritt? ....................................... 175 3. Spürbare Wettbewerbsbeschränkung und Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels .............................. 181 C. Wettbewerbsverstoß durch den vereinheitlichten Internetvertrieb der Lottogesellschaften über die gemeinsame Plattform „www.lotto.de“ ............................................................... 183 I. Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV/§ 1 GWB .................... 183 1. Vereinbarung zwischen Unternehmen .............................. 184 2. Wettbewerbsbeschränkung ................................................ 184 II. Freistellung vom Kartellverbot gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV/§ 2 GWB? ..................................................................... 203 1. Effizienzgewinne ................................................................. 203 2. Angemessene Beteiligung der Verbraucher ..................... 205 3. Unerlässlichkeit der Beschränkung ................................... 205 4. Keine Ausschaltung des Wettbewerbs ............................... 205 III. Ausnahme nach Art. 106 Abs. 2 AEUV? ................................ 206 D. Kartellrechtliche Anforderungen und Grenzen für Provisionsvereinbarungen .............................................................. 206 I. Kartellrechtliche Anknüpfungspunkte im Überblick ............ 206 II. Anforderungen aus dem Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB ............................................................. 212 1. Die Landeslottogesellschaften als Normadressaten ........ 212 2. Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist ............................................... 216 3. Ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung ............. 218 E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse .......................... 234 VIII Einführung Gewerbliche Spielvermittlung und glücksspielrechtliches Regionalitätsprinzip Von Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ. Der vorliegende Band 5 der Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht dokumentiert drei Rechtsgutachten, die aus verschiedenen Blickwinkeln die „Regionalisierung“ der gewerblichen Spielvermittlung für die „großen“, im Staatsmonopol durch die im Deutschen Lotto- und Totoblock assoziierten Lotteriegesellschaften der Länder veranstalteten Lotterien untersuchen. Die Gutachten rücken ein rechtliches Phänomen in den Mittelpunkt, das mehr als andere der zahlreichen, vielbeklagten Insuffizienzen der Regulierung der deutschen Glücksspielmärkte gleichsam Kristallisationspunkt für die schwerwiegenden, in der öffentlichen Wahrnehmung eher latenten Konflikte der Rechtsetzung und -durchsetzung im Mehrebenensystem ist. Während die aktuelle mediale Aufmerksamkeit vor allem der zunächst versuchten kontrafaktischen Behauptung und Durchsetzung eines staatlichen „Sportwettenmonopols“ und schließlich dessen halbherziger, im Scheitern begriffener Ablösung durch ein Konzessionssystem gilt, ist das spannungsreiche Verhältnis zwischen dem staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopol und der im Wettbewerb stattfindenden Vermittlung der staatlich monopolisierten Lotterien offenbar zu komplex, um aus dem Arkanbereich eines kaum bekannten Kompetenzkonflikts zwischen den Geltungsansprüchen des Ordnungsrechts der Länder und höherrangigem Bundes- und Europarecht herauszugelangen. Dem abzuhelfen dient die Veröffentlichung der hiermit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemachten rechtswissenschaftlichen Untersuchungen. Der faktische Hintergrund, vor dem die in diesem Band vereinten Rechtsgutachten zu sehen sind, mag historisch – und wohl auch: ideologisch – bedingt schwer nachvollziehbar erscheinen: Die von den Ländern für die Veranstaltung der „großen“ Lotterien (vor allem „Lotto 6 aus 49“, das zusammen mit der Zusatzlotterie „Spiel 77“ im Jahr 2013 rund 5 Milliarden Euro Spielumsätze erlöste) gegründeten Landeslotteriegesellschaften haben sich im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossen, um diese monopolisierten Lotterien gemeinsam und bundesweit einheitlich zu veranstalten. Dabei werden auch die Spieleinsätze bundesweit gepoolt, um möglichst hohe und damit attraktive Jackpots anIX Einführung bieten zu können. Gleichzeitig bilden die Landeslotteriegesellschaften im wettbewerbsrechtlichen Sinne ein Gebietskartell, in dem diese über ihr Annahmestellennetz jeweils nur in ihrem Sitzland Glücksspiele anbieten und nicht in Wettbewerb zu den Lotteriegesellschaften anderer Länder treten. Die Verteilung der Spieleinsätze zwischen den Landeslotteriegesellschaften soll dagegen streng regional erfolgen, denn die Länder wollen jeder Landeslotteriegesellschaft das Teilnahmeentgelt der Spielteilnehmer aus dem eigenen Land exklusiv zuweisen. Neben der Vertriebsorganisation der Lotteriegesellschaften werden die monopolisierten Lotterien seit Jahrzehnten auch von unabhängigen sog. gewerblichen Spielvermittlern vertrieben, die Spielaufträge ihrer Kunden traditionell bei einer Landeslotteriegesellschaft ihrer Wahl eingespielt und dafür in der Vergangenheit individuell ausgehandelte Provisionen erhalten haben. Dadurch kam es zu einem Wettbewerb zwischen den Landeslotteriegesellschaften um die vermittelten Spielaufträge, der insbesondere über die Provisionshöhe für die Spielvermittler ausgetragen wurde. Die Länder hatten zunächst vergeblich versucht, diesen aus ihrer Sicht fiskalisch unerwünschten Wettbewerb zwischen den Landeslotteriegesellschaften durch den Regionalisierungsstaatsvertrag 2004 zu neutralisieren. Er sah vor, die von gewerblichen Spielvermittlern vermittelten Umsätze nach Art eines Länderfinanzausgleichs umzuverteilen. Nachdem das Bundeskartellamt in seiner wegweisenden Entscheidung vom 23. August 2006 und ihm folgend der Bundesgerichtshof in seinem „Lottoblock“-Beschluss vom 14. August 2008 den Regionalisierungsstaatsvertrag angesichts dieser wettbewerbsfeindlichen Zielsetzung für kartellrechtswidrig erklärt und seine weitere Umsetzung untersagt hatten, versuchten die Länder, die Wirkungen dieses Staatsvertrags ordnungsrechtlich durch einen landesbezogenen Erlaubnisvorbehalt für gewerbliche Spielvermittler wiederherzustellen. Dieses Ziel war eingebettet in eine restriktive Neuregelung des Glücksspielmonopols durch den zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag, dessen Ausgangspunkt das sog. Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2006 bildete. Mit ihm hat das Gericht das Veranstaltungsmonopol der Länder für Sportwetten für verfassungswidrig erklärt, weil es nicht konsequent am (behaupteten) Ziel der Suchtprävention ausgerichtet war, sondern letztlich der Mittelgenerierung zugunsten der Landeshaushalte und damit fiskalischen Zwecken diente. Fiskalische Interessen können Eingriffe in die Berufsfreiheit privater Unternehmer aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Wenn der Gesetzgeber sich im Glücksspielbereich für ein Monopolsystem entscheidet, so bewertet das Bundesverfassungsgericht die damit notwendig verbun- X Einführung denen Beschränkungen privater Glücksspielanbieter verfassungsrechtlich nur dann als zulässig, wenn der Gesetzgeber die verfolgten Ziele (hier: die Suchtprävention) konsequent verfolgt. Das Bundeskartellamt hatte diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Sportwettenurteil vollständig und mit ausführlicher Begründung berücksichtigt, als es in seiner Entscheidung vom 23. August 2006 den Wettbewerb zwischen den Landeslotteriegesellschaften um die Umsätze gewerblicher Spielvermittler für zulässig und kartellrechtlich erwünscht erklärte. Beschränkungen gewerblicher Spielvermittler zur Unterbindung dieses Wettbewerbs sind danach kartellrechtlich unzulässig. Die Landesregierungen waren indes nicht bereit, sich insoweit den Geltungsansprüchen des Wettbewerbsrechts des Bundes und der Europäischen Union zu beugen. Das Sportwettenurteil bot ihnen einen willkommenen Vorwand, das fiskalisch Gewünschte vermeintlich suchtpräventiv camouflieren zu können. Während in den parlamentarischen Beratungen des Lotterie- und vor allem des Regionalisierungsstaatsvertrags 2003 die fiskalisch-haushaltspolitische Begründung klar zu Tage getreten war, figuriert nun der kartellrechtlich schützenswerte Wettbewerb um die von unabhängigen Vermittlern generierten Lotterieumsätze als Verstoß gegen die Verpflichtung der Länder zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. In den Verfahrensakten des Bundeskartellamts sind die zum Teil aggressiv artikulierten Anwürfe der Landesregierungen gegen eine Einmischung einer Kartellbehörde in das etablierte Lotto-Gebietskartell in bedrückender Weise festgehalten und bieten zukünftiger rechtswissenschaftlicher Forschung reiches Material. Die ordnungsrechtlich in das Gewand „Regionalisierung“ eingekleidete Fortsetzung der kartellrechtlich verbotenen Verhaltensweisen schien den Ländern durch eine der Auslegung des Bundeskartellamts diametrale Instrumentalisierung des Sportwettenurteils leichterdings möglich. Sie haben die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zur konsequenten Ausrichtung eines Sportwettenmonopols an der Suchtprävention undifferenziert auf Lotterien übertragen, nicht zuletzt, weil sie befürchteten, dass das Gericht bei nächster Gelegenheit mit der gleichen Begründung auch das fiskalisch viel lukrativere Lotterieveranstaltungsmonopol des Staates verwerfen könnte. Im Zuge dieser Neuregelung wurde auch die vormals nur gewerberechtlich anzeigepflichtige gewerbliche Spielvermittlung der monopolisierten Lotterien erstmals in § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 4 Satz 1 GlüStV a.F. unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gleichzeitig haben die Länder die Geltung der Vermittlererlaubnisse auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Darüber hinaus wurden gewerbliche Spielvermittler durch Auf- XI Einführung lagen zu den Vermittlererlaubnissen verpflichtet, ihre bundesweit erzielten Umsätze in dem Land abzuliefern, für das die jeweilige Erlaubnis gilt. Dadurch haben die Länder auf ordnungsrechtlichem Wege erreicht, was ihnen (mittelbar, nämlich als Gesellschafter der Landeslotteriegesellschaften, die uneingeschränkt dem Kartellrecht unterworfen sind) kartellrechtlich rechtskräftig verboten wurde: Die von gewerblichen Spielvermittlern generierten Spieleinsätze werden zwischen den Landeslotteriegesellschaften streng regional aufgeteilt, so dass faktisch jeglicher Wettbewerb um diese Umsätze neutralisiert wird. Solange die Länder unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 jeweils für die Erteilung der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung zuständig waren, erblickten sie in § 9 Abs. 4 S. 1 GlüStV die vermeintlich ausreichende Grundlage, die Spielvermittlungserlaubnis mit der auf das jeweilige Bundesland beschränkten Veranstaltungserlaubnis ihrer jeweiligen Landeslotteriegesellschaft in Kongruenz zu bringen, was nach ihrer Interpretation eine „Ablieferungspflicht für Spielumsätze“ implizierte. Dass eine „Landesbeschränkung“ der Erlaubnis freilich keineswegs mit einer „Umsatzallokationspflicht“ identisch ist oder nur einhergeht, zeigen die in diesem Band dokumentierten Untersuchungen. Dieses Legitimationsdefizit ist durch den Glücksspielstaatsvertrag 2012 noch größer geworden: Die Erteilung der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung ist danach zentral dem Land Niedersachsen überantwortet, das aber keine bundesweite und einheitlich geltende Erlaubnis erteilt, sondern „Erlaubnisse für jedes Bundesland“ im „gebündelten Verfahren“. Im Innenverhältnis liegt den Erlaubnissen eine für das im Außenverhältnis allein handelnde Ministerium bindende Entscheidung des sog. Glücksspielkollegiums (§ 9a Abs. 5 GlüStV) zugrunde. In den Beratungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2012 war insoweit zwar noch ein ländereinheitliches Verfahren für die gewerbliche Spielvermittlung diskutiert worden, wie sie der GlüStV für andere Erlaubnisarten – etwa die zentral von Hamburg erteilten Erlaubnisse für Klassenlotterieeinnehmer – vorsieht. Die Länder haben dies letztlich aufgrund der dann noch größeren Risiken, ohne landesspezifische Erlaubnisse (oder jedenfalls deren Fiktion) die Regionalisierung durchsetzen zu könne, aus durchaus offen kommunizierten fiskalischen und kartellrechtswidrigen Gründen abgelehnt und für den auch im GlüStV als Fremdkörper wirkenden Ansatz „gebündelt zu erteilender, aber landesspezifischer Erlaubnisse“ optiert. Die Rechtsgutachten von Rossi, Jarass und Fuchs widmen sich der Frage nach der Vereinbarkeit der Regionalisierung der gewerblichen Lotterievermittlung methodisch diszipliniert, sie analysieren ihren Gegenstand mit hermeneutischer und dogmatischer Präzision. Sie skandalisieren den XII Einführung oben skizzierten faktischen Hintergrund selbst dort nicht, wo sich die Regionalisierungsvorgaben leicht als „Rachegesetzgebung“ der Länder gegen das Bundeskartellamt dekuvrieren und füglich ohne weiteres diskreditieren ließen und schließlich die historisch-genetische Entkontextualisierung der Glücksspielgesetzgebung so weit fortgeschritten ist, dass die kartellrechtsfeindliche Motivation der „Regionalisierung“ bedauerlicherweise selbst in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zur „suchtpräventiven“ Ordnungsrechtsetzung und das Gebietskartell des Deutschen Lotto- und Totoblocks in der medialen Kommunikation der Landesregierungen zur Apotheose eines „gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells“ stilisiert werden. Die Gutachten leisten mit ihrer sorgfältigen Analyse eines Kernelements des Glücksspielstaatsvertrags und seiner Durchsetzung einen kaum zu überschätzenden wissenschaftlichen Beitrag zur Rationalisierung eines mitunter ideologisch überhöht wirkenden Ordnungsrechtszugriffs auf die Glücksspielmärkte, deren empirische Realität nach besserer Regulierung verlangt – und durch Arbeiten wie die hier dokumentierten in der Zukunft hoffentlich auch erhalten wird. Der Deutsche Lottoverband e.V. hat die hier dokumentierten Rechtsgutachten beauftragt und ihre Drucklegung unterstützt. Düsseldorf, im Januar 2014 Dirk Uwer XIII