Keiner tanzt besser als Stani

Transcription

Keiner tanzt besser als Stani
“Keiner tanzt besser als Stani“
Für diese Aktion
gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter des Preisausschreibens „Keiner tanzt besser als Stani“ im studiVZ und
meinVZ ist die Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V., Auf dem Heiligengeistfeld in
20359 Hamburg.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme
mindestens 18 Jahre alt sind. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Alle
weiteren Einträge unter gleichem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum und
Wohnort werden mit sofortiger Wirkung gelöscht. Gesetzliche Vertreter und
Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
3. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom
Erwerb eines Produktes abhängig.
4. Das Preisausschreiben beginnt am 06.09.2010 um 10:00 Uhr. Teilnahmeschluss ist
der 12.09.2010 um 24:00 Uhr.
5. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen sich die Teilnehmer mit dem studi/meinVZEdelprofil „FC St. Pauli“ über den „Finde ich gut“-Button befreunden. Sodann muss
der Teilnehmer ein Video, indem er einen Moonwalk nach dem Vorbild von Holger
Stanislawski tanzt, bei YouTube oder anderen Internet-Videoportalen hochladen und
schließlich auf der Pinnwand des Edelprofils „FC St. Pauli“ embedden. Der
Teilnehmer versichert, dass er nur ein Video einbinden wird, das ihn selbst zeigt und
nicht gegen die AGB und den Verhaltenskodex von studiVZ und meinVZ verstößt.
6. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter an dem von ihm im Rahmen der Aktion
eingereichten Werk kostenfrei die Nutzungsrechte zum Zwecke der Durchführung des
Preisausschreibens sowie der Berichterstattung darüber ein. Der Teilnehmer
garantiert, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Weiterhin erklärt sich der
Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle seines Gewinns sein Beitrag auf dem
Edelprofil „FC St. Pauli“ veröffentlicht wird.
7. Unter allen teilnehmenden Personen im studiVZ und meinVZ werden einmal zwei
Tickets für das Spiel FC St. Pauli – Hamburger SV am 4. Spieltag der
Fußballbundesliga 2010 vergeben. Der Ersteller des besten Videobeitrages gewinnt
die Karten.
8. Der Gewinner wird aufgrund des geposteten Videos bestimmt. Der beste Beitrag wird
am 13.09.2010 von einer Jury ausgewählt. Die Jury besteht aus Mitarbeitern der
VZnet Netzwerke Ltd. und Mitarbeitern des FC St. Pauli. Die Auswahl erfolgt anhand
der Kriterien:
Umgang mit dem Thema / Nähe zum Thema
Kreativität
Originalität
Gesamtwirkung
9. Der Gewinner wird auf dem Edelprofil „FC St. Pauli“ der VZ-Plattformen bekannt
gegeben (wobei nur der erste Buchstabe des Nachnamens angegeben wird) und am
13.09.2010 vom Veranstalter durch VZ-interne Nachricht (Nachrichtendienst)
benachrichtigt.
10. Der Gewinner muss unverzüglich nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung,
spätestens aber bis zum 14.09.2010 um 24:00 Uhr den Antritt des Gewinns
bestätigen. Die Bestätigung/Mitteilung hat unter dem Stichwort: „Keiner tanzt besser
als Stani“ über den internen Nachrichtendienst an das Edelprofil „FC St. Pauli“ oder
per E-Mail an [email protected] zu erfolgen. Nach Absprache können die
Tickets bis zu Spielbeginn an der Geschäftsstelle des FC St. Pauli abgeholt werden.
Wird ein möglicher Gewinner nicht erreicht, meldet er sich nicht rechtzeitig oder ist
die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, verliert der mögliche Gewinner alle Rechte
auf den Gewinn und ein anderer Gewinner wird ausgewählt. Ein Gewinn, der nicht
bestätigt wird, wird nicht vergeben.
11. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen
Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen
einen anderen Gegenstand. Die Preise sind, ausgenommen eines Tickets für den
Begleiter, nicht auf eine andere Person als den Gewinner übertragbar.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder
teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen,
falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen
insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines
Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder
technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des
Veranstalters liegen.
13. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er
unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen,
ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
14. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen
sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn er,
seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen
eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig
vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare
Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für leichte
Fahrlässigkeit.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam,
unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der
Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen,
unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen.
Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu
Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
16. Mit der Teilnahme an dem Preisausschreiben erklärt sich der Teilnehmer mit diesen
Teilnahmebedingungen einverstanden.

Documents pareils