Regeln zur Codierung verifizierungspflichtiger
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Regeln zur Codierung verifizierungspflichtiger
Codierregeln securPharm Regeln zur Codierung verifizierungspflichtiger Arzneimittel im deutschen Markt zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen Codierung mittels Data Matrix Code mit den Produktnummern PPN oder NTIN und weiteren Datenelementen Automatische Identifikation von Arzneimittelpackungen in der pharmazeutischen Lieferkette Version: 1.03 Ausgabedatum: 03. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort und Einleitung 4 2Anwendungsbereich 5 3 6 Technische Hinweise zur Verifizierung in Kurzform 3.1 Regeln zur Seriennummer 3.2 Datentransfer zum PU-Datenbanksystem 4 Vereinbarungen zur Codierung 4.1Allgemeines 4.2 Pharmacy-Product-Number (PPN) – Anwendung in Deutschland 4.3 National Trade Item Number (NTIN)– Anwendung in Deutschland 4.4 Codes und Dateninhalte auf Handelspackungen 5 Dateninhalte und Anforderungen 5.1 Datenbezeichner und Strukturen 5.2 Datenelemente und zugehörige Datenbezeichner 6 7 Kennzeichnung mit Code und Klartext 6 6 6 6 7 7 8 8 8 9 11 6.1Symbologie 6.2Matrixgröße 6.3 Codegröße und Ruhezone 6.4 Positionierung des Data Matrix Codes 6.5 Emblem zum Data Matrix Code 6.6Klartextinformation 6.7Druckqualität 11 11 12 12 12 12 13 Interoperabilität auf Basis von XML-Standards 14 All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 2 Anhang A Übersicht und Referenz der Datenbezeichner 15 Anhang B Emblem zum Code 16 Anhang C Interoperabilität auf der Basis von XML-Beschreibungen (informativ) 17 C.1Allgemeines C.2 Data-Format-Identifier (DFI) C.3 XML-Knoten für Daten C.4Anwendung C.5Beispiele Anhang D Qualität und Kontrolle des Codeinhalts (informativ) D.1 Data Matrix Code als Punktcodes D.2 Qualifizierungs- und Validierungsmaßnahmen D.3 Kontrolle der Codes auf Dateninhalt und Druckqualität D.4 Varianten der Bedruckung D.5 Statistik in der Qualitätskontrolle D.6Prüfgeräte D.7 Farben und Materialien D.8 Qualitätskriterien nach ISO/IEC 15415 mit Bezug auf ISO/IEC 16022 17 17 18 18 19 20 20 20 20 21 21 22 23 23 Anhang E Layout – Best Practice (informativ) 24 Anhang F Bubble-Jet – Best Practice (informativ) 25 Anhang G Data Matrix Code – Symbologiebeschreibung (informativ) 25 G.1Modulgrößen G.2Matrixgröße G.3 Feste Muster G.4Datenbereich G.5Füllzeichen G.6Fehlerkorrektur 25 26 26 27 27 27 Anhang H Glossar 28 Anhang I Bibliography 31 I.1 Normen I.2 Referenz zu Spezifikationen 31 31 Anhang J Dokumentenhistorie 31 Anhang K Impressum 32 All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 3 1 Vorwort und Einleitung vorschriften zu entwickeln und insbesondere in einem Pilotversuch zu erproben: Die Richtlinie 2011/62/EU vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (der europäische • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) enthält Apothekerverbände u.a. weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Fälschungs- (German Federal Association of Pharmacists) sicherheit. Das sind neben zusätzlichen Anforderungen • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller an die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln e.V. (BAH) und von Wirk- und Hilfsstoffen auch die Pflicht, grund- (German Medicines Manufacturers` Association) sätzlich alle verschreibungspflichtigen sowie sonstige Arzneimittel, die ein mögliches Fälschungsrisiko bergen, mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen, das es Großhändlern, Apothekern und weiteren beteiligten • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) (German Pharmaceutical Industry Association) • Bundesverband des Pharmazeutischen Personen erlaubt, die Echtheit des Arzneimittels zu Großhandels – PHAGRO - e.V. prüfen und einzelne Packungen zu identifizieren (Association of Pharmaceutical Wholesalers) (Verifizierung – s. Artikel 54 Buchstabe (o) RL 2001/83/ • Verband Forschender Arzneimittel- EG n.F.). Einzelheiten dazu soll die Europäische hersteller e.V. (vfa) (Association of Kommission in sogenannten delegierten Rechtsakten Research-Based Pharmaceutical Companies) festlegen. Die Mitgliedstaaten der Union müssen diese Vorschriften in ihr jeweiliges Arzneimittelrecht imple- Die sehr allgemein gehaltene Forderung der EU mentieren. Vor diesem Hintergrund haben u.a. die nach einem Sicherheitsmerkmal muss in eine nachfolgend genannten Marktbeteiligen (Stakeholder) praktische Lösung überführt werden. den Verein „securPharm e.V.“ gegründet, um ein Konzept zur betrieblichen Umsetzung der Verifizierungs- Abbildung 1: Konzept zur Verifizierung All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 4 Die Stakeholder haben sich für ein System zur Um die Lesbarkeit und korrekte Interpretation Verifizierung der Echtheit mit einer randomisierten, der Daten auf den Arzneimittelpackungen für alle für jede Produktpackung einmalig vergebenen Prozesse sicherzustellen, ist das vorliegende Seriennummer in einem ISO/IEC 16022 Data Matrix Regelwerk als Standard von allen Beteiligten Code als Datenträger entschieden. verbindlich anzuwenden. Bei der Abgabe des Arzneimittels wird diese Serien- Weitere Informationen zu securPharm fin- nummer der Packung gegen die Herstellerdaten den sich unter www.securPharm.de. verifiziert (End-to-end-Verification); siehe Abbildung 1. Voraussetzung zur Verifizierung ist die Kennzeichnung jeder Packung mit einer weltweit eindeutigen 2 Anwendungsbereich Produkt- sowie der zugeordneten Seriennummer. Daher ist bezüglich der Produktnummer die Erweiterung Dieses Regelwerk beschreibt den Datencontainer der PZN zur PPN oder NTIN notwendig. auf den Arzneimittelpackungen, der die notwendigen Datenelemente zur maschinellen Lesung bereit stellt. Zur Automatisierung des Verifizierungsprozesses Im Detail werden die Codierung und die damit ver- müssen die Daten in einer standardisierten, bundene Kennzeichnung der Arzneimittelpackungen, maschinenlesbaren Form auf der Packung aufge- die Codierung mit Codegröße und Druckqualität bracht sein. beschrieben. Der Data Matrix Code enthält entweder die Pharmacy- Anmerkung: Die hier festgelegten Regeln wei- Product-Number (PPN) (siehe Kapitel 4.2) oder die chen in einigen Punkten von den derzeitigen National Trade Item Number (NTIN) (siehe Kapitel 4.3). Spezifikationen der GS1 ab, sind aber in jedem Beide enthalten die sozialrechtlich geforderte Pharma- Fall vorrangig anzuwenden. Entsprechende zentralnummer (PZN 8). Weiterhin enthält das arznei- Stellen sind in diesem Dokument so wie in mittelrechtlich geforderte Sicherheitsmerkmal eine diesem Absatz kenntlich gemacht. randomisierte, auf eine einzelne Arzneimittelpackung bezogene Seriennummer. Zusammen können Produkt- Weitergehende Informationen zur Codepositionierung, und Seriennummer gegen die vorgehaltenen Original- den Drucksystemen, der Lesetechnik und der Inter- daten des pharmazeutischen Unternehmers verifiziert operabilität zu anderen Datenbezeichnersystemen werden. Zur Kennzeichnung des für die Verifizierung werden in den entsprechenden Anhängen gegeben. heranzuziehenden DMC ist ein einheitliches Emblem sinnvoll. Im Pilotversuch trägt der DMC entweder das Die Transportlogistik und die Aggregation von Emblem „PPN“ oder es kann, z.B. aus technischen Gebinden sind kein Bestandteil dieses Regelwerks. Gründen, bis auf Weiteres auf das Emblem verzichtet Die im Rahmen der Codierung für das securPharm werden. Im Code sind grundsätzlich auch die Char- Projekt angewandten ISO Normen erlauben dem genbezeichnung und das Verfalldatum enthalten. Anwender, die Daten und das System der PharmacyProduct-Number oder National Trade Item Number in übergeordnete standardisierte Systeme zur Transportlogistik und Aggregation einzubinden (ISO 15394). All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 5 ! 3 Technische Hinweise zur Verifizierung in Kurzform Notwendige Produktstammdaten werden mit Bezug auf die entsprechende PZN über die Informationsdienste der IFA direkt an das PU-Datenbanksystem übermittelt. 3.1 Regeln zur Seriennummer Die zur Verifizierung erforderliche Seriennummer ist 4 Vereinbarungen zur Codierung eine Zufallszahl, die der pharmazeutische Unternehmer (PU) generiert. Diese randomisierte Seriennummer 4.1 Allgemeines hat in Kombination mit der auf der PZN basierenden Produktnummer für den Lebenszyklus des Produkts Ergänzend zu den Anforderungen aus dem Fünf- eindeutig zu sein. Um es einem Fälscher möglichst ten schwer zu machen, vom pharmazeutischen Unternehmer barten vergebene mittelmarkt Seriennummern zu erraten oder zu Buch die Sozialgesetzbuch Stakeholder grundsätzlich im (SGB V) verein- deutschen Arznei- die maschinenlesbare reproduzieren sind diese mit einer entsprechenden Kennzeichnung von Verkaufspackungen mit den Daten- Zufälligkeit und nichtdeterministisch zu generieren. elementen: Für Multi-Country-Packs, die sich dadurch auszeich- • Produktnummer nen, mehrere nationale Produktnummern zu haben, • Chargenbezeichnung wird zum Zwecke der Verifizierung nur eine Serien- • Verfalldatum nummer generiert, die sich auf die verschiedenen • Seriennummer Produktnummern bezieht. Die Codierung erfolgt im Data Matrix Code nach Die datentechnischen Regeln zur Ausprägung der ISO/ IEC 16022 (siehe Kapitel 6.1) und der Datenstruktur Seriennummer sind in Kapitel 5.2.4 zu finden. und Syntax gemäß ISO/IEC 15418 sowie ISO/IEC 15434 (siehe Kapitel 5). In der Verantwortung des PU steht die Einhaltung dieser Regeln und die Vorhaltung der Seriennummer Damit ist die Maschinenlesbarkeit dieser Daten- (zusammen mit der Produktnummer) in seinem inter- elemente gegeben und die technische Voraussetzung nen Datenbanksystem sowie die Lieferung dieser Daten für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz vor insbesondere an das zukünftige PU-Datenbanksystem. Arzneimittelfälschungen sowie der weiteren zu erwartenden gesetzlichen Auflagen zur Verifizierung von 3.2 Datentransfer zum PU-Datenbanksystem Arzneimittelpackungen geschaffen. Zur Produktidentifikation von Arzneimitteln ist im Für den Verifizierungsprozess übermittelt der PU seine Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Pharma- Packungsdaten an das PU-Datenbanksystem. Diese zentralnummer (PZN) – codiert im Code 39 – verankert. beinhalten als datentechnische Schlüsselelemente die Viele Vorgänge, wie z.B. zur Erstattung und zur Identifi• Produktnummer (in Form einer PPN oder NTIN) und die kation von Arzneimitteln beziehen sich auf die PZN als Produktnummer. • Seriennummer sowie die weiteren Datenelemente • Chargen-Bezeichnung und das Zur Verifizierung im Sinne der EU-Richtlinie wird eine • Verfalldatum europaweite eindeutige Produktnummer benötigt. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 6 Um auch dieser Anforderung zu genügen, wurden die blau dargestellt, die nationale Produktnummer. Da- Pharmacy-Product-Number (PPN) und die National Trade bei handelt es sich um die unveränderte PZN (PZN8). Item Number (NTIN) weils aus 8-stelligen den. der Der geschaffen, PZN die je- Die darauf folgenden Ziffern (im Bild grün dargestellt) generiert wer- bilden die zweistellige, errechnete Prüfziffer über das Hersteller komplette Datenfeld (einschließlich der 11). Mit der im pharmazeutische kann sich zwischen den beiden genannten Produktnummern unter Berücksichtigung der Beispiel dargestellten PZN ergibt sich der Wert „42“. jeweiligen 1 Lizenzbedingungen entscheiden. Existierende Daten- Detaillierte Informationen zur PPN und zur Generierung banken und Softwaresysteme können algorithmisch aus der Prüfziffer finden sich in der „Spezifikation PPN- der PPN oder der NTIN eine PZN generieren und Code“ unter http://www.ifa-coding-system.org/down- umgekehrt aus der PZN eine PPN oder NTIN erzeu- loads/de/PPN_Code_Spezifikation_lang_dt_V1_03.pdf gen. Die Datenbanken können somit unverändert sowie unter http://www.ifa-coding-system.org/de/home. mit der PZN weiterarbeiten. Die Interoperabilität mit anderen Nummernsystemen, z.B. GTIN (GS1 als zuständige IA) oder HIBC (EHIBCC als zuständige IA), ist durch die 4.3 National Trade Item Number (NTIN) – Anwendung in Deutschland gemeinsame Basis der internationalen Normen zuverlässig gewährleistet. In den zwei folgenden Absätzen Aus der PZN wird, wie folgt dargestellt, die weltweit sind in Kurzform die Eigenschaften und die Methoden eindeutige NTIN generiert: http://www.gs1-germany.de/ zur Generierung der PPN und NTIN beschrieben. gs1-standards-im-gesundheitswesen/#c1181 1 Auszug aus der gemeinsamen Information von securPharm, IFA und GS1 vom April 2012: „Die Nutzung der GS1-NTIN ist für Unternehmen, die GS1 Complete-Kunde sind, dauerhaft kostenlos. Für Unternehmen, die GS1 Complete noch nicht nutzen, ist die GS1-NTIN für die Dauer des Piloten kostenfrei. Die Nutzung des IFA PPN-Codes ist für die Unternehmen dauerhaft kostenlos.“ 4.2 Pharmacy-Product-Number (PPN) – Anwendung in Deutschland Aus der PZN wird, wie folgt dargestellt, die welt- National Trade Item Number (NTIN) 0 4150 12345678 2 GS1-Prefix for PZN PZN Check-Digit NTIN Abbildung 3: Generierung der NTIN weit eindeutige PPN generiert: Die NTIN besteht aus drei Teilen, die farblich rot, blau Pharmacy-Product-Number (PPN) und grün hervorgehoben sind. Die „4150“ ist der von der GS1 Deutschland vergebene Präfix für die PZN. 11 12345678 42 Danach folgt, in blau dargestellt, die unveränderte PZN (PZN8). Die letzte Ziffer (im Bild grün dargestellt) bildet die Prüfziffer über das komplette Datenfeld. Detaillierte Informationen zur NTIN und zur Generie- Product Registration Agency Code for PZN PZN Check-Digits PPN rung der Prüfziffer sind in dem NTIN-Leitfaden der GS1 zu finden (http://www.gs1-germany.de/service/dateidownload/?tx_mwbase[action]=initDownload&tx_mw Abbildung 2: Generierung der PPN base[uid]=742&txmwbase[filename]=Kennzeichn ung_von_Pharmazeutika_in_Deutschland.pdf). Die PPN besteht aus drei Teilen, die farblich rot, blau und grün hervorgehoben sind. Die 11 steht für einen Pro- Zusätzlich muss durch Voranstellen einer „0“ die NTIN, duct Registration Agency Code (PRA-Code oder PRAC). wie oben dargestellt, für diese Verwendung auf ein Dieser Code wird von der IFA verwaltet und vergeben. 14-stelliges Format gebracht werden. Die 11 ist für die PZN reserviert. Nach der 11 folgt, in All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 7 4.4 Codes und Dateninhalte auf Handelspackungen Bis auf weiteres bleiben die Codierungen der PZN im Code 39, als auch andere Codierungen wie z.B. der EAN-13 auf den Handelspackungen erhalten. 1 Dies sichert die Beibehaltung der etablierten Prozesse. Zusätzlich kann der Data Matrix Code aufgebracht werden. Je nach Produkt enthält er unterschiedliche Daten. Entweder nur die Produktnummer allein oder die Produktnummer zusammen mit anderen Datenelementen. Im Folgenden sind die grundsätzlichen Varianten beschrieben: Code 39 1 Data Matrix Code 2 PZN PPN/NTIN SN LOT EXP Verifizierungspflichtiges Arzneimittel √ √ √ √ √ Nicht verifizierungspflichtiges Arzneimittel √ √ optional optional optional Sonstige apothekenübliche Ware √ √ optional optional optional Abbildung 4: Applikations-Varianten in der Codierung 1 2 Nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Angabe der PZN im PZN-Code zunächst weiterhin obligatorisch. Der Data Matrix Code ist für nicht verifizierungspflichtige Arzneimittel und sonstige apothekenübliche Waren optional und besonders dann anzuwenden, wenn neben der PZN weitere Datenelemente im Code ausgegeben werden sollen. 5 Dateninhalte und Anforderungen 5.1 Datenbezeichner und Strukturen A Format 06 gemäß ISO/IEC 15434 und Data Identifier (DI) gemäß ISO/IEC 15418 (ANSI MH10.8.2) Details siehe Spezifikation der IFA: Im Kapitel 5 sind die zu verwendenden Datenbezeichner http://www.ifa-coding-system.org/downloads/ und die Ausprägungen der Datenelemente definiert. Zur de/PPN_Code_Spezifikation_lang_dt_V1_03.pdf Verwendung kommen die Datenbezeichner gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 15418 (verweist auf ANSI B Strukturkennzeichen „FNC1“ und MH10.8.2; Data Identifier and Application Identifier Application Identifier (AI) ISO/IEC 15418 Standard). Dabei nutzt die IFA die Data Identifier (DI) Details siehe Spezifikation der GS1: und die GS1 die Application Identifier (AI). http://www.gs1-germany.de/gs1- standards-im-gesundheitswesen/#c1181 Die Normen lassen die Ausprägung der Datenelemente in der Regel offen. Deshalb sind in diesem Dokument, für Die einsetzbaren Datenbezeichner sowie die alle Marktteilnehmer verbindlich, der jeweilige Datentyp, zulässigen Datentypen, Zeichensätze und Daten- die Datenlänge und der Zeichenvorrat definiert (siehe längen der zu codierenden Daten sind in Anhang A Kapitel 5.2). Für Strukturen und Datenbezeichner ist ei- zusammenfassend dargestellt. ne der beiden folgenden Varianten zulässig: Sollen Datenbezeichner für weitere Datenelemente spezifiziert werden, so ist ein entsprechender Antrag bei „securPharm e.V.“ zu stellen. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 8 Nicht in dieser Spezifikation verwendete Daten- 5.2.2 Chargenbezeichnung bezeichner, die jedoch der Syntax der MH10.8.2. folgen, sollen in den Applikationen korrekt ausgegeben • Data Identifier (DI): „1T“ werden und zu definierten Zuständen führen. • Application Identifier (AI): „10” Der Lesevorgang und die damit verbundene Daten- Die Chargenbezeichnung wird vom Pharmazeutischen erfassung dürfen dadurch nicht gefährdet werden. Unternehmer generiert und bildet somit das ent- Die spezifizierten Datenstrukturen dürfen durch solche sprechende Erweiterungen nicht verletzt werden. Abgrenzung von Teil-/Unterchargen können definierte Datenelement für den Code. Zur Sonderzeichen verwendet werden (siehe Anhang A). 5.2 Datenelemente und zugehörige Datenbezeichner 5.2.1 Produktnummer • Data Identifier (DI): „9N“ • Application Identifier (AI): „01” Zur Produktidentifikation wird entweder die Pharmacy- Beispiel: DI AI Daten 1T 12345ABCD 10 12345ABCD 5.2.3 Verfalldatum Product-Number (PPN) oder die National Trade Item Number (NTIN) herangezogen. Alle weiteren, im Daten- • Data Identifier (DI): „D“ string enthaltenen Datenelemente beziehen sich auf • Application Identifier (AI): „17” die Produktnummer. In der Produktnummer ist jeweils die PZN enthalten und kann daraus extrahiert werden Das Verfalldatum wird vom Pharmazeutischen Unter- (siehe Kapitel 4.2 und Kapitel 4.3). nehmer generiert und bildet somit das entsprechende Datenelement für den Code. Es muss die auf 8 Stellen erweiterte PZN verwendet werden. Das Verfalldatum hat das Format „YYMMDD“ Beispiel: YY = zweistellige Jahreszahl DI AI Daten 9N 110375286414 01 04150037528643 Da das Verfalldatum ausschließlich in der Zukunft liegt, handelt es sich um Datumsangaben für das 21. Jahrhundert (2000-2099). MM = Numerische Monatsangabe (01-12) DD = Tag a) Verfalldatum mit Tages-/ Monats- und Jahresangabe (DD = 01-31) b) Verfalldatum mit Monats- und Jahresangabe (DD = 00) All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 9 Beispiel: Verfalldatum Juni 2016 DI AI Daten D 160600 5.2.4 Seriennummer • Data Identifier (DI): „S“ • Application Identifier (AI): „21” 160600 Dieses Beispiel stellt die vom AMG vorgegebene Die Datumsangabe dar. sprechende Datenelement für den Code. Sie ist 17 wird vom Pharmazeutischen Unternehmer generiert und bildet somit das entfür Beispiel: Verfalldatum 17. Juni 2016 Seriennummer den Verifizierungsprozess cherheit obligatorisch. pflichtige Produkte Für kann DI AI Daten optional aufgebracht werden. D 160617 Beispiel: zur Arzneimittelsi- nicht verifizierungs- die Seriennummer 17 160617 Dieses Beispiel stellt die Möglichkeit einer tagesgenauen Datumsangabe dar. Anmerkung: In der ANSI MH10.8.2 ist „D“ als Datum DI AI Daten S 12345ABCDEF98765 21 12345ABCDEF98765 allgemein definiert. Im Kontext der PPN ist das Datum D zwangsweise das Verfalldatum. Bei anderen Datums- Die verwendbaren Zeichen sind im Anhang A beschrie- angaben, wie z.B. dem Produktionsdatum, sind andere ben. Datenidentifikatoren zu verwenden. Beim Produktionsdatum wäre dies der DI „16D“ respektive der AI „11“. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 10 6 Kennzeichnung mit Code und Klartext 6.1 Symbologie Dieses Kapitel beschreibt die Codierung mit den Vor- ECC140) dürfen nicht eingesetzt werden. Eigenschaf- gaben für den Klartext und Elementen wie z.B. das ten des Data Matrix Codes sind separat beschrieben Emblem zum Code. Der verwendete Datenträger bzw. (siehe Anhang G). Sofern immer eine gleichbleibende die Symbologie ist der Data Matrix gemäß ISO/ Matrixgröße gedruckt werden soll, sind ggf. Füllzeichen IEC 16022. Die Fehlerkorrektur erfolgt nach ECC200. einzufügen (siehe Anhang G.5). Die anderen Fehlerkorrekturmethoden (ECC000 bis 6.2 Matrixgröße Typischerweise soll die Matrixgröße von 26x26 bzw. 16x48 Modulen nicht überschritten werden. Kleinere Matrixgrößen sind erlaubt, sofern die Kapazität für die zu kodierenden Daten ausreicht. Vorzugsweise sind die quadratischen Codes zu verwenden. Sofern das Packmitteldesign oder die Drucktechnologie es erfordern, sind auch die rechteckigen Varianten verwendbar. Quadratische Symbole Matrixgröße Zeilen 22 Spalten 22 Dimension (mm) Typisch Min Max X = 0,35 X = 0,25 X = 0,615 7,7 5,5 13,5 Datenkapazität Numerisch Alphanumerisch 60 43 24 24 8,4 6,0 14,8 72 52 26 26 9,1 6,5 16,0 88 64 32 32 11,2 8,0 19,7 124 91 Rechteckige Symbole Matrixgröße Dimension (mm) Datenkapazität Zeilen Spalten Typisch X = 0,35 Min X = 0,25 Max X = 0,615 Numerisch Alphanumerisch 16 36 5,6x12,6 4x9,0 9,8x22,1 64 46 16 48 5,6x16,8 4x12,0 9,8x29,5 98 72 X = Modulgröße in mm Details zur Symbologie siehe Anhang G All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 11 6.3 Codegröße und Ruhezone Die Modulgröße des Codes darf zwischen 0,25 und Es sind verschiedene Varianten und Details zur 0,615 mm variieren. Innerhalb dieses Bereiches dürfen graphischen Gestaltung des Emblems möglich (siehe die Modulgrößen unter Beachtung der Druckqualität Anhang B). (siehe Kapitel 6.7) sowie der einzusetzenden Drucksysteme beliebig skaliert werden. Das Emblem kann sowohl im Primär- als auch im Inline-druck aufgebracht werden. Die minimalen Abstän- Mit der Modulgröße ist die Größe einer Matrixzelle de zum Code (Ruhezonen) sind zu beachten. gemeint (siehe Kapitel 6.2 und Anhang G.1). Typische Modulgrößen liegen zwischen 0,33 und 0,45 mm. Das Emblem kann in einer Übergangsphase entfallen. Somit hat der pharmazeutische Hersteller mehr Die an den Code angrenzenden Flächen sind von Freiheiten bei den Umstellungsprozessen. weiterer Bedruckung freizuhalten. Dieser Abstand, die so genannte Ruhezone, soll mindestens drei Module 6.6 Klartextinformation betragen. Produktnummer: 6.4 Positionierung des Data Matrix Codes Die PZN ist das Schlüsselelement der Verkaufspackung. Nach den aktuellen gesetzlich geltenden Für die Positionierung werden keine besonderen Regeln muss die PZN in Klarschrift mit dem Code 39 Festlegungen getroffen. Die Position bestimmt der aufgebracht werden (siehe Spezifikation zur PZN ht- Hersteller aufgrund des Packungslayouts und der tp://www.pzn8.de/downloads/de/Technische_Hinwei- Gegebenheiten des Bedruckens (siehe Anhang E). se_zur_PZN_Codierung.pdf). Bei Zulassungen durch die EMA wird der Code außer- Die PPN oder die NTIN wird daher im Klartext halb der „Blue Box“ aufgebracht. nicht mitgedruckt. 6.5 Emblem zum Data Matrix Code ! ! Chargenbezeichnung und Verfalldatum: Das Emblem „PPN“ am Data Matrix Code weist- Für den Handel auf den Code hin, der zum maschi- bezeichnung nellen Erfassen der Produktnummer und der arzneimittelrechtlich vorgegebenen Anforderungen zur weiteren Daten herangezogen wird, unabhän- Kennzeichnung. die Klartextinformation und des bzgl. der Verfalldatums Chargengelten die gig vom Verfahren der Einbettung der PZN im DMC. Bei verifizierungspflichtigen Produkten Seriennummer: ist dies gleichzeitig ein Hinweis zur Identifikation und Verifizierung der Handelspackung Die Seriennummer ist nicht im Klartext auszu- (siehe Kapitel 1). geben, da der Verifizierungsprozess des Arzneimittels ausschließlich automatisch erfolgen soll und nach dem Stand der Technik die maschinenlesbare Information verfügbarer und fehlerfreier als eine manuelle Eingabe ist. Abbildung 5: Emblem zum Code All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 12 ! Weitere optionale Datenelemente: Qualitätsstufen nach ISO/IEC 15415 Die ggf. notwendige Klartextinformation unterliegt individuellen Regeln, die nicht Bestandteil dieses Regelwerkes sind.. 6.7 Druckqualität Die Prüfung des Codeinhalts (Lesekontrolle) ist grundsätzlich von der Prüfung der Druckqualität (Druckqualitätskontrolle) zu unterscheiden. ISO/IEC- ANSI- Bei MehrKlasse Grad fachmessung Bedeutung 4 A 3,5 - 4,0 Sehr Gut 3 B 2,5 - 3,49 Gut 2 C 1,5 - 2,49 Befriedigend 1 D 0,5 - 1,49 Ausreichend 0 F Unter 0,5 Durchgefallen Grundvoraussetzung für einen nutzbaren Code ist, dass dieser gelesen werden kann und der Inhalt den fest- Die Druckqualität darf den Grad 0,5 (ausreichend) gelegten Regeln entspricht. Die praktische Lesbarkeit gemäß ISO/IEC 15415 nicht unterschreiten. Um hängt und die Lesbarkeit am Ende (und ggf. während) den Rand- bzw. Umgebungsbedingungen ab. Zur der Lieferkette sicher zu gewährleisten, muss Sicherstellung der allgemeinen Lesbarkeit eines Codes eine Druckqualität von Grad 1,5 (befriedigend) wird eine Mindestdruckqualität, entsprechend einer angestrebt werden. vom jeweils verwendeten Lesegerät Konventionsmethode definiert. Die Mindestqualitätsanforderung an die Druckqualität Bei Digitaldruck ist jeder Druck als individuell zu gilt grundsätzlich nur im Zusammenhang mit allgemein betrachten. Daher muss der Codeinhalt jeweils anerkannten Methoden der Statistik in der Qualitäts- mittels Lesekontrolle überprüft werden (siehe kontrolle (siehe Anhang D.5). Anhang D.3). Die Drucksysteme müssen in der Lage sein, die Codes Der aktuelle technische Standard für die Bestimmung in der definierten Mindestdruckqualität zu erzeugen. der Druckqualität ist in der ISO/IEC 15415 beschrieben. Drucksysteme können gemäß der internationalen Norm Die Lichtart, mit der geprüft wird, ist Rotlicht mit einer ISO/IEC 15419 geprüft werden. Wellenlänge von 660 nm (+/- 10 nm). Die synthetische Apertur ist 80% der jeweiligen Codegröße gemäß Weitere Details zur Druckqualität und den Prüfgeräten obiger Definition. sind in Anhang D beschrieben. Alternativ gibt es die Möglichkeit, eingebaute Analysefähigkeiten der verwendeten Erfassungssysteme zu nutzen, die angelehnt an ISO/IEC 15415 die Druckqualität bestimmen. Die Druckqualität wird mit Ziffern von 4 bzw. Buchstaben von A (beste Qualität) bis 0 bzw. F (schlechteste Qualität) ausgedrückt (siehe nachfolgende Tabelle). All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 13 ! 7 Interoperabilität auf Basis von XML-Standards Im Anhang C ist ein vorzugsweise anzuwendender Standard beschrieben, der auf allgemeinen XML-Standards beruht und die Datenbezeichner neutral beschreibt. Dies ermöglicht den offenen Datenaustausch wie in Abbildung 6 beschrieben, unabhängig von Symbolik und Datenstrukturen. Abbildung 6: Datenaustausch zwischen Lesegrät und System auf XML-Basis All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 14 Anhang A Übersicht und Referenz der Datenbezeichner Die folgende Tabelle spezifiert die Ausprägung der einzelnen Datenbezeichner: Datenelemente XMLKnoten DI PharmacyProduct-Number (PPN) <PPN> 9N National Trade Item Number (NTIN) <GTIN> 8P Chargenbezeichnung <LOT> 1T AI Datentyp Datenformat Zeichen- Zeichenvorrat länge AN --- 4-22 0-9; A-Z keine Sonderzeichen keine Kleinschreibung keine Umlaute 01 N --- 14 0-9 10 AN --- 1-20 0-9; A-Z; erlaubte Sonderzeichen „-“ und „_“ keine Kleinschreibung keine Umlaute ! 2) Verfalldatum <EXP> D 17 Datum YYMMDD 6 0-9 Seriennummer <SN> S 21 AN --- 0-9; A-Z keine Sonderzeichen keine Kleinschreibung keine Umlaute 1-20 1) 2) 1) Die Zeichenlänge ergibt sich nach den Prämissen aus Kapitel 3 2) Die GS1 Vorgaben weichen hiervon ab. Die hier beschriebene Festlegung ist verbindlich. ! Anmerkung zum Datenformat: Lediglich bei den Datumsangaben ist ein festes Datenformat vorgegeben. Anmerkung zum Zeichenvorrat bezüglich Chargenbezeichnung: Erlaubte Sonderzeichen bei der Chargenbezeichnung sind der Unterstrich „_“ und der Bindestrich „-“. Alle anderen Sonderzeichen werden in verschiedenen Anwendungen unterschiedlich verwendet. Die Anwendung solcher Zeichen birgt ein hohes Risiko der Fehlinterpretation und muss daher bei „securPharm e.V.“ beantragt werden. Kleinbuchstaben sind nicht erlaubt, weil einige Systeme zwischen Kleinbuchstaben und Großbuchstaben unterscheiden und andere nicht. Auch wegen der Verwechslungsgefahr von Kleinbuchstaben und Großbuchstaben sind Kleinbuchstaben ausgeschlossen. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 ! Seite 15 Anhang B Emblem zum Code Als Emblem zum Code ist die Zeichenfolge „PPN“ in der Schriftart „OCR-B“ festgelegt. Die graphische Ausprägung ist nachstehender Skizze zu entnehmen: c d Nominale Maße: a: ergibt sich aus gewählter Modul- und Matrixgröße f b: ist bei quadratischen Codes gleich a, bei rechtecki- e gen Codes entsprechend der Modul- und Matrixgröße a c: 0,4 * a d: *) e: ergibt sich aus der geforderten Ruhezone*) (Ruhezone siehe Kapitel 6.3) b f: ergibt sich aus der Schrifttype und Maß c *) Die Maße d und e sind so zu wählen, dass das Emblem dem Code zugeordnet ist. Toleranzen: Die Toleranzen können entsprechend dem gewählten Druckverfahren frei festgelegt werden. Folgende Ausrichtungen sind prinzipiell möglich: In Ausnahmefällen kann das Emblem auch auf einer anderen, angrenzenden Fläche aufgebracht werden. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 16 Anhang C Interoperabilität auf der Basis von XML-Beschreibungen (informativ) C.2 Data-Format-Identifier (DFI) Bei der Übertragung der Datenelemente im XML-Standard werden die Eigenschaften zur Darstellung der C.1 Allgemeines Daten im Code dem Data-Format-Identifier (DFI) zugeordnet und lediglich dieser übertragen. Für die Hersteller, den Großhandel, die Apotheken und die Kliniken ist die Interoperabilität der Codierungen eine Der DFI sagt aus, welche Datenhülle nach ISO/IEC Voraussetzung für das Lesen und die eindeutige Iden- 15434, welche Datenbezeichner (AI oder DI) und ob tifikation der Datenelemente. Bei einer durchgängigen ein Makro nach ISO/IEC 16022 zu verwenden ist. Die Interoperabilität ist es den Beteiligten möglich, ihre Zuweisungen des DFI können aus Tabelle 1 entnommen Prozesse kostengünstig zu betreiben. Die gemeinsame werden. Basis dafür sind die Standards IEC 15434 Syntax for High Capacity Media, ISO/IEC 15459 Unique Identification sowie die System- und Datenidentifikatoren nach ISO/IEC 15418. Um Herstellern und Nutzern im pharmazeutischen XML Data Format Identifier (DFI) Bereich eine noch höhere Interoperabilität zu bieten, wird in diesem Anhang ein Standard zur Interpretation der Daten, basierend auf XML IFA beschrieben. Dies gilt sowohl für die Daten- GS1 übertragung zum Drucker als auch für die FormatID Data-TypIdentifier Data Identifier/ Application Identifier nach ISO/ nach ISO/ nach ISO/ IEC 15434 IEC 16022 IEC 15418 06 Macro 06 DI-ASC FNC1 AI-GS1 Tabelle 1: Data-Format-Identifier (DFI) Datenübertragung vom Codeleser an die angeschlossenen Systeme. Der DFI kann die Werte „IFA“ oder „GS1“ annehmen und wird im dem gleichlautenden Attribut des überge- Der in diesem Anhang beschriebene XML-Standard be- ordneten XML-Knoten <Content> übertragen. zieht sich ausschließlich auf die Dateninhalte und damit nicht auf die Layouteigenschaften des Codes, zu denen die Festlegungen der Klarschriftbedruckung und die der Symbologie (z.B. Data Matrix Code) gehören. Bei der Datenübertragung werden nach dem hier beschriebenen Standard die Daten unabhängig von den im Code verwendeten Datenbezeichnern einheitlich mit neutralen XML-Knoten bezeichnet. Es bilden sich folgende Ebenen in der Darstellung der Daten aus: Applikation:XML-Knoten Datenhülle: ISO/IEC 15434 z. B. Format 05, Format 06 etc. Datenstruktur: Data Identifier (DI) oder Application Identifier (AI) Symbologie: z.B. Data Matrix Code All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 17 In unten stehender Tabelle sind die XML-Knoten für die Daten und deren Zuordnung zu den Datenbezeichnern aufgeführt: XML-Tag MESSystem Datenbezeichner AI BeschreiDI dfi=“IFA“ dfi=“GS1“ bung <PPN> 9N ---- Driver MH10.8.2Datenbezeichner Produktnummer <GTIN> ---- 01 Produktnummer <LOT> 1T 10 Chargenbezeichnung <EXP> D 17 Verfalldatum <SN> S 21 Seriennummer Tabelle 2: XML-Knoten für Daten Terminal Printer Terminal Reader Printer Reader Systemebene XMLKnoten MESSystem AnwenderApplikationsebene C.3 XML-Knoten für Daten Code Abbildung 7: Datenaustausch auf XML-Basis Die Treiber zur Interpretation der XML-Beschreibung können Bestandteil der übergeordneten Systeme (MES) Die vollständige Auflistung der derzeit definierten Knoten oder der Drucker (Printer) und Codeleser (Reader) sein. ist im Anhang A aufgeführt. Auf dieser technischen Die Verwendung der einheitlichen Beschreibung stei- Ebene der Beschreibung gibt es zwischen NTIN gert die Interoperabilität und hilft Fehler zu vermeiden. und GTIN keine Unterscheidung. Deshalb wird der Auch die Unsicherheit hinsichtlich nichtdruckbarer umfassende Begriff GTIN verwendet. Steuerzeichen in Übertragung und Interpretation ist bei der XML- Beschreibung eliminiert. Beim Lesen der Der XML-Knoten <Content> umhüllt die „Daten- Codes setzen die Codeleser den Dateninhalt in die knoten“ (siehe Anhang C.4 und Anhang C.5). XML-Struktur und die entsprechenden Knoten um. Aus den XML-Daten und dem darin enthaltenen Wert Bei der Datenübertragung vom Codeleser an die über- des „DFI“ leiten die Drucker alle notwendigen Informa- geordneten Systeme werden standardmäßig lediglich tionen zur Erzeugung des Data Matrix Codes ab. Das die Daten ohne den „DFI“ übertragen. Optional kann beinhaltet die Datenelemente, die Data Identifier res- dieser zusätzlich mit ausgegeben werden und ist pektive die Application Identifier, die Trennzeichen und dann von Interesse, wenn im Code z.B. die korrekte den Header. Verwendung C.4 Anwendung Allgemeine XML-Beschreibung bei der Daten- der Strukturen zu verifizieren ist. übertragung zum Drucker und vom Codeleser: Sowohl bei der Datenübergabe an die Druckertreiber, als auch bei der Datenausgabe von den Codelesern <Daten _ 1>value _ Daten _ 1</Daten _ 1> kann die XML-Beschreibung angewendet werden <Daten _ 2>value _ Daten _ 2</Daten _ 2>. (siehe schematische Darstellung): <Daten _ n>value _ Daten _ n</Daten _ n> <Content dfi=“value_dfi“> </Content> Bei der Übertragung vom Codeleser ist der Wert „dfi“ optional. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 18 C.5 Beispiele An folgenden Beispielen soll unter Verwendung der vier Datenelemente Produktnummer, Chargenbezeichnung, Verfalldatum und Seriennummer die Anwendung gezeigt werden: Beispiel 1: Datenübertragung an Drucker – IFA-Format Produktnummer: PPN System Datenbezeichner: DI Data Format Identifier: IFA Drucker <Content dfi=“IFA“> PPN: 111234567842 Batch: 1A234B5 Data Carrier <PPN>111234567842</PPN> <LOT>1A234B5</LOT> Mac069N111234567842Gs <EXP>151231</EXP> 1T1A234B5Gs Verfalldatum: 31.12.2015 <SN>1234567890123456</SN> D151231Gs Serien-Nr.:1234567890123456 </Content> S1234567890123456 Codierung:„IFA“ Beispiel 2: Datenübertragung an Drucker – GS1-Format Produktnummer: GTIN System Datenbezeichner: AI Data Format Identifier: GS1 Drucker <Content dfi=“GS1“> Data Carrier <GTIN>04150123456782</GTIN> GTIN: 04150123456782 <LOT>1A234B5</LOT> FNC104150123456782 Batch: 1A234B5 <EXP>151231</EXP> 101A234B5FNC1 Verfalldatum: 31.12.2015 <SN>1234567890123456</SN> 17151231 Serien-Nr.:1234567890123456 </Content> 211234567890123456 Codierung:„GS1“ Beispiel 3: Datenübertragung vom Codeleser – IFA-Format Produktnummer: PPN Data Carrier Datenbezeichner: DI Codeleser Data Format Identifier: IFA <Content> <PPN>111234567842</PPN> System <LOT>1A234B5</LOT> PPN: 1101234567842 1T1A234B5Gs Batch: 1A234B5 D151231Gs <SN>1234567890123456</SN> Verfalldatum: 31.12.2015 S1234567890123456 </Content> Serien-Nr.:1234567890123456 Mac069N111234567842Gs <EXP>151231</EXP> Beispiel 4: Datenübertragung vom Codeleser – GS1-Format Produktnummer: GTIN Data Carrier FNC104150123456782 Datenbezeichner: AI Codeleser Data Format Identifier: GS1 <Content> System <GTIN>04150123456782<GTIN> <LOT>1A234B5</LOT> GTIN: 04150123456782 101A234B5FNC1 <EXP>151231</EXP> Batch: 1A234B5 1717231 <SN>1234567890123456</SN> Verfalldatum: 31.12.2015 211234567890123456 </Content> Serien-Nr.: 1234567890123456 Rückfragen und Anregungen zu den in diesem Anhang beschriebenen Festlegungen sind willkommen und an die IFA GmbH zu richten. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 19 Anhang D Qualität und Kontrolle des Codeinhalts (informativ) bei Umfang und Art der Prüfungen in angemessener Weise berücksichtigen. Die erreichbare Druckqualität der Codes hängt vom D.1 Data Matrix Code als Punktcodes verwendeten Substrat, Material und Druckverfahren ab und kann daher deutlich besser als die Mindest- In Zusammenhang mit der Mindestqualitätsanforderung anforderung sein. an die Druckqualität ist festzuhalten, dass Codes wie bspw. Punktcodes, deren Druckqualität nach der D.3.2 Lesekontrolle Prüfmethodik gemäß ISO/IEC TR 29158 (Direct Part Marking – Direkte Teilekennzeichnung) gemessen Im Rahmen der Lesekontrolle wird mittels eingebauter werden muss, für die Anwendung der PPN nicht Erfassungssysteme geprüft, ob zum Einsatz kommen. Punktcodes sind in der Data Matrix Norm ISO/IEC 16022 nicht spezifiziert. Standard- • der Code vorhanden ist, lesegeräte können Punktcodes daher oft nicht lesen • die korrekte Symbologie verwendet wurde und bzw. die Leseraten sind inakzeptabel niedrig. Davon • der Inhalt mit den Vorgaben übereinstimmt. ausgenommen sind lediglich Punktcodes, deren einzelne Punkte (Datenzellen) so breit und einander Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass nicht berührend ausgeführt sind, dass diese gemäß ISO/IEC vorhandene oder nicht lesbare oder von den Vorgaben 15415 prüfbar und damit allgemein lesbar sind. abweichende Codes ausgeschleust werden. D.2 Qualifizierungs- und Validierungsmaßnahmen D.3.3 Druckqualitätskontrolle Die Druckqualität kann grundsätzlich mit zwei unterDie Ausrüstung zum Aufbringen und Kontrollieren schiedlichen Verfahren geprüft werden: von Codes unterliegt den allgemeinen Vorgaben zur Qualifizierung nach den GMP-Regeln. Ebenso gelten 1. Mittels für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse Messungen gemäß ISO/IEC 15415 (Näheres siehe Anhang D.6.1) die allgemeinen Anforderungen bzgl. einer GMPgerechten Validierung. 2. Mittels eingebauter Erfassungssysteme (Näheres siehe Anhang D.6.2) mit der Fähigkeit zur Analyse Definition und Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen und Bestimmung der Druckqualität in Anlehnung und der Prozessvalidierungen sind nicht Bestandteil an ISO/IEC 15415 dieser Regeln. D.3 Kontrolle der Codes auf Dateninhalt und Druckqualität D.3.1 Allgemeine Festlegungen Ort und ggf. Umfang der Prüfungen zur Lesekontrolle und der Druckqualität unterscheiden sich, je nachdem, ob die Packmittel vorbedruckt eingesetzt oder inline bedruckt werden. Die Eingangskontrolle für Packmittel muss vorgedruckte Codes oder Platzhalter für die Anbringung von Codes All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 20 D.4 Varianten der Bedruckung D.4.2.2 Kontinuierliche Lese- und Stichprobenkontrolle der Druckqualität D.4.1 Packmittel mit vorgedruckten Codes Die Codes werden inline während des Verpackungsprozesses des Arzneimittels auf die Packmittel aufge- D.4.1.1 Prüfung der Lesbarkeit durch den bracht. Wie im Anhang D.3.2 beschrieben, wird durch Verpacker – Sicherstellung der Druck- die Erfassungssysteme jeder einzelne Code einer qualität durch den Lieferanten Lesekontrolle unterzogen. Auch die Seriennummer jedes Codes wird erfasst. Abweichend von Anhang D.4.2.1 Werden die Codes durch den Packmittellieferanten auf- wird mittels der Erfassungssysteme inline die Druck- gebracht, hat er sicherzustellen, dass sie grundsätzlich qualität in Anlehnung an ISO/IEC 15415 (Näheres siehe vorhanden und lesbar sind, die festgelegte Symbologie Anhang D.6.2) jedes Codes kontrolliert. aufweisen, den definierten Inhalt haben und die Seriennummern erfasst sind. Weiterhin stellt er durch D.5 Statistik in der Qualitätskontrolle geeignete Maßnahmen sicher, dass der Codeinhalt und die Druckqualität der aufgebrachten Codes den Die Prüfung der Druckqualität nach ISO/IEC 15415 definierten (Mindest)anforderungen genügen. Das wird muss immer im Kontext einer normierten Stich- vom Arzneimittel-Hersteller im Rahmen der Lieferanten- probenprozedur qualifizierung geprüft. Regeln der Statistik durchgeführt werden. Kurz nach allgemein anerkannten zusammengefasst bedeutet das: Wenn eine UnDie aufgebrachten Codes werden im Rahmen des terschreitung der Mindestdruckqualität festgestellt Verpackungsprozesses des Arzneimittels ggf. erneut wird, dann sind innerhalb der Fertigungscharge eingelesen. In diesen Fällen wird am Ort der Nutzung weitere Produkte zu prüfen. Wenn die Fehler bei Anwen- eine vollständige Überprüfung des Vorhandenseins dung der normierten Stichprobenprozedur das akzep- und der Lesbarkeit aller Codes, der Verwendung der table Maß überschreiten, sind geeignete Maßnahmen korrekten Symbologie und deren korrekte Inhalte sicher- zur Korrektur einzuleiten. gestellt. Zusätzlich werden die tatsächlich genutzten Es sind die Stichprobenprozeduren gemäß ISO 2859 Seriennummern erfasst. und ISO 3951 anzuwenden. In diesen Normen wird eine D.4.2 Inline Bedruckung von Packmitteln ohne vorgedruckte Codes definierte statistische Methode beschrieben, die zu der Beurteilung führt, ob ein Fertigungslos akzeptabel ist oder nicht. Die Stichprobenmethodik soll den Aufwand D.4.2.1 Kontinuierliche Lesekontrolle und für die Qualitätskontrolle intelligent steuern. Stichprobenkontrolle der Druckqualität Grundlegend ist dabei, dass im Rahmen dieser statisWerden die Codes inline während des Verpackungs- tischen Methode immer eine bestimmte Fehlerquote prozesses zulässig ist. des Arzneimittels auf die Packmittel aufgebracht, wird, wie im Anhang D.3.2 beschrieben, durch die Erfassungssysteme jeder Code einer Die inline Kontrollen der Druckqualität in Anlehnung an Lesekontrolle unterzogen. Auch die Seriennummer jedes ISO/IEC 15415 (siehe Anhang D.3.3) werden im Kontext Codes wird erfasst. Bei Bedarf wird gemäß ISO/IEC der Stichprobenprozedur als sehr häufige Stichproben- 15415 zusätzlich die Qualität der aufgebrachten Codes nahmen betrachtet. Die statistische Methode zur intel- offline mit einem entsprechendem Prüfgerät kontrolliert ligenten Steuerung der Qualitätskontrolle kann damit (Näheres siehe Anhang D.6.1). auch für die inline Kontrolle eingesetzt werden. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 21 D.6 Prüfgeräte erfassen müssen. Die definierte Mindestdruckqualität unterstützt dies. D.6.1 Prüfung gemäß ISO/IEC 15415 Es verbleibt ein geringes Restrisiko, dass - bedingt Die Druckqualität gemäß ISO/IEC 15415 wird mit durch die Messung der Druckqualität als Konventions- entsprechend geeigneten Prüfgeräten (sog. Verifier) methode – wiederholte Messungen des gleichen kontrolliert. Die Prüfgeräte müssen die Anforderungen Codes zu geringfügig abweichenden Messergebnissen der internationalen Norm ISO/IEC 15426-2 erfüllen. Die führen. Dies gilt auch, wenn dieselben Codes mit unter- wichtigsten Anforderungen an ein Messgerät sind: schiedlichen Verifiern geprüft werden. Wenn auch nach der aktuell gültigen technischen Norm gemessen wird, • Die Kalibrierung muss auf Messstandards rück- ist, bedingt durch den Messaufwand und den Einsatz führbar sein (PTB, N.I.S.T). offline, nur eine stichprobenhafte Prüfung der Druckqualität möglich. • Die Messung muss unter definierten Bedingungen bezüglich Beleuchtung, Abstand und Kamerawin- D.6.2 kel erfolgen (Vorlage: ISO/IEC 15415 Referenzauf- Prüfung angelehnt an ISO/IEC 15415 bau). Viele Erfassungssysteme für die Lesekontrolle (siehe • Umgebungslicht darf die Messung nur innerhalb Anhang D.3.2) haben die Fähigkeit, die Druckqualität der erlaubten Toleranzen gemäß ISO/IEC 15426-2 kontinuierlich inline zu analysieren und zu prüfen. verändern. Es handelt sich um eine Prüfung, die sich an die • Es muss eine regelmäßige Kalibrierung der Geräte ISO/IEC 15415 Methode anlehnt und die häufig, beim Anwender erfolgen. alternativ zur offline Prüfung gemäß ISO/IEC 15415 (siehe Anhang D.3.3) eingesetzt wird. Diese Systeme • Es muss eine regelmäßige Kontrolle der Mess- nutzen die gleichen für die Prüfung der Druckqualität genauigkeit beim Anwender erfolgen. in der ISO/IEC 15415 definierten Kriterien. Allerdings sind die dort festgelegten Randbedingungen wie bspw. • Die Vorgaben der Symbologienorm bezüglich der die Wellenlänge und Einstrahlwinkel der verwendeten Referenzdekodierung muss eingehalten werden, Lichtquelle oder Mehrfachprüfung des Codes aus damit unterschiedliche Dekodieralgorithmen nicht unterschiedlichen Winkeln bauartbedingt, u. a. durch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. die Integration in die Verpackungslinie, nicht zu gewährleisten. Die Messung erfolgt offline. Aufgrund des Messaufwandes sind stichprobenhafte Prüfungen üblich. Die, in Anlehnung an die ISO/IEC 15415, erhaltenen Eine vollständige, 100%ige Kontrolle ist mit dieser Ergebnisse sind im Rahmen der Qualifizierung der Messmethodik nicht realistisch darstellbar. Druck- und Erfassungssysteme mit den Mess- ergebnissen eines sog. Verifiers (siehe Anhang D.6.1) Lesegeräte scanner wie dürfen bspw. den handelsübliche für Prüfgeräte Barcode- zu korrelieren. geltenden Restriktionen nicht unterworfen werden, weil Lese- Erfassungssysteme mit einer Prüfung, in Anlehnung an geräte Bedingungen die ISO/IEC 15415 Methode, stellen eine vollständige, bezüglich Leseabstand, Lesewinkel, Beleuchtungs- 100%ige inline Kontrolle (Lesekontrolle und Druck- winkel und Umgebungslichteinflüssen die Codes qualitätskontrolle) jedes einzelnen Codes sicher. unter möglichst beliebigen All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 22 Es verbleibt ein geringes Restrisiko, dass das Erfassungssystem primär als Lesegerät konstruiert ist, das auf D.8 Qualitätskriterien nach ISO/IEC 15415 mit Bezug auf ISO/IEC 16022 bestmögliche Leseergebnisse optimiert ist z.B. adaptive Beleuchtungen, Autofocus- und Autozoom-Objektive Nachfolgend sind die wichtigsten in der Norm oder für die Lesung optimierte Dekoderalgorithmen. enthaltenen Prüfparameter aufgelistet und kurz In diesem Fall kann das Erfassungssystem, trotz Abgleich beschrieben: mit dem Messergebnissen nach ISO/IEC 15415, fallweise abweichende Qualitätsergebnisse liefern. • Dekodierung – Referenzdekodierung und Codeaufbau. D.7 Farben und Materialien • Erlaubte Farben und Trägermaterialien: • Das Trägermaterial muss eine gleichmäßig diffus Symbolkontrast – Kontrast zwischen der hellsten und dunkelsten Reflexion im gesamten Symbol. • Modulation – Gleichmäßigkeit der Reflexionen reflektierende Oberfläche haben. Oberflächen, die der hellen Module jeweils zueinander sowie die stark spiegelnd sind (metallisch, Metalliceffekte), Gleichmäßigkeit der Reflexionen der dunklen sind ungeeignet. Raue oder geprägte Oberflächen Module jeweils zueinander. sind ebenfalls schlecht geeignet. Die folgenden farblichen Vorgaben ergeben sich aus der • Reflexionsbereich – wie Modulation, nur die Annahme, dass handelsübliche Lesegeräte mit durch die Fehlerkorrektur zu korrigierenden Code- Rotlicht beleuchten. worte werden hier als Grad 0 (= durchgefallen) in die Entscheidungsmatrix einbezogen. • Trägermaterialfarbe: Weiß, rot, gelb oder orange (hell unter Rotlicht). • Kontrastgleichmäßigkeit – Es werden MOD Werte für alle Codewörter bestimmt. Die MOD • Modul- bzw. Codefarbe: Schwarz, blau oder Werte werden für die Bestimmung der Modulation grün (dunkel unter Rotlicht). und des Reflexionsbereiches verwendet. Die Kontrastgleichmäßigkeit ist der schlechteste MOD • Negative Data Matrix Symbole, bei denen die Wert (informativ). Trägermaterialfarbe und die Modul bzw. Codefarbe vertauscht werden, sind erlaubt. Fehler zu Modulation, Reflexionsbereich und Kontrastgleichmäßigkeit siehe unter: • Bei den Beschriftungsverfahren im Tintenstrahldruck ist ggf. auf Faltschachteln eine entsprechende • Unused Error Correction (UEC) – Nicht benutzte Aussparung der Oberflächenbeschichtung erfor- Fehlerkorrektur d.h. je größer der Wert ist umso derlich, damit die Beschriftung haftet und trocknet. weniger müssen Fehler korrigiert werden. Die Mindestqualitätsanforderung (siehe Kapitel 6.7) • legt u.a. den Mindestkontrast fest und damit auch die Axial Non-Uniformity (AN) – wie stark ist das Symbol in x oder y Achse gestreckt oder gestaucht. Spielräume für farbige Codes. • Grid Non-Uniformity (GN) – wie stark ist das idealerweise gleichmäßige, schachbrettartige Modulgitter in sich verzerrt ohne nach außen als AN in Erscheinung zu treten. • Fixed Pattern Damage (FPD) – Alle Teile des Codes, die keine Daten und keine Fehlerkorrektur- All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 23 werte enthalten, werden auf Beschädigung überprüft. Dies ist das L Muster zur Code- Anhang E Layout – Best Practice (informativ) orientierungsbestimmung, das Taktmuster zur Gitterrekonstruktion und die Ruhezone. Kontrast- Diese Beispiele zeigen, wie auch bei kleiner zur ungleichmäßigkeiten, die im Datenbereich als Verfügung stehender Fläche der Code und der Klartext Modulation bewertet werden, werden hier für die dargestellt werden können: festen Muster mit einbezogen. • Druckzuwachs – informativer Parameter der angibt, ob ein Symbol überdruckt oder unterdruckt ist. • Modulgröße – Die Größe einer Matrixzelle des Gesamtcodes wird als Modulgröße bezeichnet. Von der Modulgröße hängen die Lesegeräteeigenschaften, bezüglich der Scannertiefenschärfe, der Scannerauflösung und des Mindestleseabstandes ab. • Matrixgröße – Der gesamte Code baut sich aus einzelnen Matrixzellen (= Module) einer bestimmten, identischen Modulgröße auf. Die Norm ISO/ IEC 16022 definiert als kleinste Matrixgröße 10x10 Module und als maximale Matrixgröße 144x144. In praktischen Anwendungen wird der Bereich der erlaubten Matrixgrößen eingeschränkt, um das Verhältnis der Kameraauflösung zur Größe der Matrix zu begrenzen und um eine ausreichend große Anzahl von Kamerapixeln pro Modul zur Verfügung zu haben. Dies ist für die Lesesicherheit erforderlich. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 24 Anhang F Bubble-Jet – Best Practice (informativ) Anhang G Data Matrix Code – Symbologiebeschreibung (informativ) Diese Drucksysteme basieren typischerweise auf Den Data Matrix Code in der modernen Variante einem Kartuschensystem mit integriertem Druckkopf. ECC200 gibt es in einer quadratischen und in einer Andere, ähnliche Drucksysteme benutzen Druckköpfe, rechteckigen Version. die vom Tintenvorrat getrennt sind. Diese Drucksysteme weisen alle eine bestimmte Auflösung auf (z.B. 300, G.1 Modulgrößen 600, 720 dpi). Des Weiteren werden die Druckpunkte überlappend gedruckt, um eine Kantenglättung zu Mit Modulgröße ist die Dimension einer Matrixzelle des erzeugen. Teilweise kann durch die Tintenmenge und/ Gesamtcodes bezeichnet. Diese ist im Rahmen der in oder Tintenart die Schwärzung des Druckes beeinflusst Kapitel 6.2 genannten Dimensionen frei skalierbar und werden. wird von der in der Applikation verwendeten Druck- und Lesetechnik bestimmt. Diese Variablen müssen in der Druckereinstellung berücksichtigt werden. Es ist von Vorteil, wenn das Beispiele identischer Codes in verschiedenen Drucksystem nur solche Codegrößeneinstellungen Modulgrößen: zulässt, die verzerrungsfrei gedruckt werden können. Wenn die Abstufung der Codegröße, die durch die Druckerauflösung erzwungen wird, nicht beachtet wird, werden die Druckfehler mit sinkender Auflösung (notwendig bei höherer Geschwindigkeit) immer gravierender. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 25 G.2 Matrixgröße G.3 Feste Muster Die Matrixgröße ist bestimmt durch die Anzahl der Der Data Matrix Code besteht aus festen Mustern (Fixed Module. Nach ISO/IEC 16022 ist die minimale Größe Pattern) und aus dem Bereich für die kodierten Daten. der quadratischen Version ist eine Matrix von 10x10 Modulen und die maximale Größe ist 144x144 Module. Beispiel Matrixgröße 32x32 Module: Der rot markierte Teil des festen Musters wird auch als „L“ bezeichnet. Anhand des Musters wird die Orientierung des Codes im Bild bestimmt. Beispiel Matrixgröße 16x16 Module: Der rot markierte Teil des festen Musters wird als Taktmuster bzw. als Clock Track bezeichnet. Das Taktmuster zeigt die Matrix des Codes an. Beispiel Matrixgröße 16x48 Module: Die rot markierten Bereiche des festen Musters treten nur bei Codes ab einer Matrixgröße von 32x32 Modulen auf. Die oben gezeigten L- und Taktmuster werden im Code wiederholt. Beispiel Matrixgröße 104x104 Module: Die rot markierte Umrandung des Codes ist die kleinste erlaubte Ruhezonenbreite. Die Breite ist eine Matrixzeile bzw. Spalte. Es wird empfohlen, die 3-fache Breite in der Praxis zu verwenden. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 26 G.4 Datenbereich G.6 Fehlerkorrektur Die Fehlerkorrektur des Data Matrix Codes ist in der Data Matrix Norm ISO/IEC 16022 definiert. Es wird das Reed Solomon Verfahren dafür eingesetzt. Zu beachten ist, dass das Verfahren der Fehlerkorrektur auf den Codewörtern und nicht auf den Einzelzellen der Matrix beruht. Die rot markierten Bereiche zeigen den Datenbereich des Data Matrix Codes an. In diesem Bereich befinden sich die Codewörter für die Daten und für die Fehlerkorrektur. Symbole bis zu einer Matrixgröße von 26x26 Modulen weisen nur ein rotes Datensegment auf. G.5 Füllzeichen Im Bild ist ein Codewort, bestehend aus 8 Matrixzellen, dargestellt. Jede Matrixzelle ist in dem Bild durch das Die im Kapitel 6.2 gezeigte Tabelle mit den beiden rote Schachbrettmuster hervorgehoben. Wenn eine quadratischen 32x32 Matrixzelle hell statt dunkel ist, dann ist das Codewort Modulen beinhalten 44 bzw. 62 Codewörter für die zerstört. Wenn alle Matrixzellen die falsche Farbe haben, Daten. Wenn z.B. die kodierten Daten 48 Codewörter bleibt es bei einem zerstörten Codewort. Wenn eine benötigen, reicht die Kapazität der 26x26 Matrix dafür Teilfläche des Codes zerstört ist, sind damit die Code- nicht mehr aus. Es muss die 32x32 Matrix mit 62 Code- wörter betroffen, die in diesem Bereich liegen. Codeversionen 26x26 und wörtern eingesetzt werden. Die Differenz zwischen der Kapazität von 62 Codewörtern und den benötigten Aber selbst die Daten aus relativ groß erscheinenden 48 Codewörtern wird mit Füllzeichen aufgefüllt (Pad defekten Character). Das Auffüllen muss in einem festgelegten durch die Fehlerkorrektur rekonstruiert werden. Handelt Schema vorgenommen werden, das in der Data Matrix es sich aber zwar um kleine zerstörte Matrixstellen, die Norm ISO/IEC16022 definiert ist. jedoch über das gesamte Symbol zufällig verteilt sind, Bereichen (zusammenhängend) können sind sehr viele Codewörter betroffen und die FehlerWenn in der Anwendung immer eine feste Matrixgröße korrekturfähigkeit stößt viel eher an die Grenzen. von z.B. 26x26 Modulen verwendet werden soll, obwohl manchmal auch 22x22 Module oder 24x24 Module ausreichend wäre, muss die überschüssige Kodierkapazität mit den Füllzeichen aufgefüllt werden. Wenn mit (Scanner-)lesbaren Daten aufgefüllt wird, ist die Datenstruktur zerstört und der Code unbrauchbar. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 27 Anhang H Glossar sehr gut auf allen nicht saugenden Oberflächen. Die Auflösung ist niedrig. Grundsätzlich gelten die Begriffe und Definitionen der • ISO/IEC 19762 Teil 1 und Teil 2. Data Matrix Code: Zweidimensionaler Matrixcode, der aus quadratischen Elementen besteht. In der Ausführung ECC 200 nach ISO/IEC 16022 Im Folgenden aufgeführt sind die in diesem Dokument beinhaltet der Code eine Fehlerkorrektur für verwendeten Begriffe und Abkürzungen fehlende Punkte oder beschädigte Stellen. Die gleichfarbigen, benachbarten Elemente des • AMG: Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG) Codes sollen ohne Unterbrechung direkt ineinander ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen übergehen. Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, • Data Identifier (DI): Von dem „ASC MH 10 Data insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Identifier Maintenance Committee“ vergebene Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Maßgabe Datenbezeichner, die in dem internationalen der im AMG enthaltenen Vorschriften zu sorgen Standard ANSI MH10.8.2 gelistet sind. Der Daten- (s. § 1 AMG). bezeichner schließt immer mit einem Alphazeichen ab, diesem kann, zur Unterscheidung von Varianten, • Application Identifier (AI): Durch die An- eine ein-, zwei- oder dreistellige Zahl vorangestellt wender sein. von GS1 entwickelte Datenbezeich- ner, die genau definieren wie Dateninhalte verschlüsselt werden. Diese sind weltweit gültig • DFI – Data Format Identifier: Definiert welche und multisektoral einsetzbar nach ISO 15418. Ausprägungen der Code nach den ISO-Standard Im deutschen Sprachraum von GS1 unter dem Be- enthält. Darüber ist festgelegt, welche Datenhülle griff „Datenbezeichner“ publiziert. nach ISO/ IEC 15434, welche Datenbezeichner (AI oder DI), ob ein Makro nach ISO/IEC 16022 und • BARCODE: Optischer Datenträger aus Strichen welche Syntax zu verwenden ist. Derzeit sind als bestehend (auch Strichcode genannt). Umgangs- Wert für den DFI „IFA“ oder „GS1“ definiert. sprachlich werden 2-dimensionale Matrixcodes u.a. als 2D Barcodes bezeichnet. Dazu zählt auch • der Data Matrix Code. Dotcode: Es handelt sich dabei um zweidimensionale Codes, die typischerweise aus runden und einzeln stehenden Punkten aufge- • Code 39: Ein Barcode bzw. Strichcodetyp, der in baut sind. Die Data Matrix Norm spezifiziert keine der ISO/IEC 16388 spezifiziert ist. Der Platzbedarf Dotcode Variante. In der Praxis gibt es aber viele dieses Codes ist, bei vergleichsweise geringen Dotcode Data Matrix Anwendungen. Es werden Datenmengen, groß. dafür Scanner benötigt, die solche Anwendungen lesen können. In der PPN Anwendung, als • Continous Ink-Jet (CIJ): Damit wird ein Tinten- offenes System, können die Scannertypen nicht strahl-druckverfahren bezeichnet. Typischerweise vorgeschrieben werden. Auf die Data Matrix erzeugt dieses Druckverfahren Dotcodes, die hier Dotcode Variante wird daher verzichtet. im Glossar erwähnt werden. Das Druckverfahren erzeugt einen ständig laufenden Strahl aus • European Medicines Agency (EMA): Tintentropfen, der elektrostatisch abgelenkt wird. Europäische Zulassungsbehörde für bestimmte Dabei verdunstet Lösemittel. Aufgrund des hohen Arzneimittel. Lösemittelanteiles trocknet und haftet die Tinte All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 28 • Global Trade Item Number (GTIN): Eine welt- • Optical readable media (ORM): Oberbegriff für weit eindeutige Artikelnummer, die in vielen Sek- Codierungen, die mit optischen Geräten erfasst toren (FMCG, Chemie, Gesundheitswesen, Mode, werden. Dazu gehören OCR-Schriften, Barcodes DIY, Rüstungssektor, Banken, etc.) eingesetzt wird. und 2D-Codes etc. Die GTIN (frühere EAN) kann in verschiedenen Datenträgern, wie z.B. in einem Strichcode vom • OTC-Arzneimittel: OTC (engl. over the counter) Typ EAN-13 kodiert werden. Andere Kodierungen ist die Bezeichnung für nicht verschreibungs- der GTIN im GS1- 128, Data Matrix Code und GS1- pflichtige Arzneimittel. Gemäß § 48 AMG werden DataBar sind möglich. Die zuständige IA ist GS1. Arzneimittel dann als nicht verschreibungspflichtig eingeordnet, wenn sie bei bestimmungsgemäßen • GS1 – eingetragenes Warenzeichen: GS1 ist die Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht Abkürzung von Global Standards One, die als IA gefährden, auch wenn sie ohne ärztliche Überwa- registriert ist und weltweit die GS1-Nummernsys- chung angewendet werden. Nicht verschreibungs- teme verwaltet. pflichtige Arzneimittel werden noch unterteilt in apothekenpflichtige und nicht apothekenpflichtige • HIBC – Health Industry Bar Code: Der HIBC ist (freiverkäufliche) Arzneimittel. eine komprimierte Struktur und wird vornehmlich für die Kennzeichnung von Medizinprodukten • Pharmacy-Product-Number (PPN): Eine welt- verwendet. Der HIBC wird von dem System- weit eindeutige Artikelnummer für Produkte im identifikator „+“ angeführt, die Kapazität für Gesundheitswesen, in der die nationalen Artikel- Produktcodes ist 2 bis 18-stellig und alpha- nummern eingebettet sind. Sie besteht aus einem numerisch, gefolgt von den variablen Produktdaten zweistelligen Präfix (Product Registration Agency (siehe www.hibc.de). Code) gefolgt von der nationalen Produktnummer (in Deutschland PZN) und einer zweistelligen Prüf- • IFA: Informationsstelle für Arzneispezialitäten ziffer. Die nationale Produktnummer wird so in eine IFA GmbH (www.ifaffm.de). Zuständige Vergabe- weltweit eindeutige Produktnummer überführt, um stelle für die PZN und den PRA-Code. im internationalen Geschäftsverkehr eindeutig zu sein. Die zuständige IA ist die IFA. • Issuing Agency Code (IAC): Der von der „Registration Authority for ISO/IEC 15459“ zugeteilte • Pharmazeutischer Unternehmer (PU): Ist bei RegistrationCode einer Issuing Agency (IA). Eine zulassungs- oder registrierungspflichtigen Arznei- Issuing Agency ist in der Lage, seinen System- mitteln der Inhaber der Zulassung oder Registrierung. teilnehmern ein System zur weltweit eindeutigen PU ist auch, wer Arzneimittel unter seinem Namen in Identifikation von Objekten zur Verfügung zu stellen. den Verkehr bringt (§ 4 Abs. 18 AMG). Das bedeutet: Die ISO hat die NEN (NEderlandse Norm) beauf- Bringt ein anderer als der Zulassungsinhaber das tragt, als Registration Authority zu fungieren. Arzneimittel in den Verkehr, müssen beide Firmen in der Kennzeichnung angegeben werden, z.B. • Modulgröße: Bezeichnet die Größe einer Matrix- beide als PU oder als „Zulassungsinhaber“ und zelle im Data Matrix Code. „Vertreiber“. Das gilt auch, wenn neben dem Zulassungs-/Registrierungsinhaber ein oder mehrere • National Trade Item Number (NTIN): Eine Mitvertreiber das Arzneimittel in den Verkehr bringen. weltweit eindeutige Artikelnummer, in der nationa- Letztere werden dann als „(weitere) PU“ oder als le Artikelnummern unter Verwendung eines GS1- „Mitvertreiber“ angegeben. Sowohl aus rechtlicher Präfix’ eingebettet sind. Für die PZN ist der Präfix Sicht als auch im Rahmen des securPharm Projekts 4150 vergeben. Als Datenbezeichner ist wie für die sind alle vorher genannten Parteien PU und für die GTIN der AI „01“ zu verwenden. ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Aufgaben verantwortlich, soweit auf sie zutreffend. All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 29 • PPN-Code: Beschreibt einen Data Matrix Code die verwendete Datenstruktur, bzw. Syntax. System- ECC 200 nach ISO/IEC 16022 und der Daten- identifikatoren sind nach DIN 66401 genormt. struktur und Syntax gemäß ISO/IEC 15418/ANSI MH10.8.2 sowie ISO/IEC 15434. Als führendes • Verifizierung: Unter der Verifizierung wird hier Datenelement enthält der PPN-Code die „Pharmacy- der Prozess der Erkennung von Fälschungen oder Product-Number“ (PPN) und je nach Applikation Duplikaten mit Hilfe einer Seriennummer auf noch weitere Datenelemente. Bei verifizierungs- Arzneimittelpackungen verstanden. Im Bereich pflichtigen Arzneimitteln sind dies grundsätzlich der optischen Kodierungen wird der Begriff „Seriennummer“, Verifizierung auch für die Druckqualitätskontrolle „Chargenbezeichnung“ und „Verfalldatum“. der Codes verwendet. Um eine Eindeutigkeit der Begriffe zu erreichen, wird in der vorliegenden • Product Registration Agency-Code (PRA- Spezifikation Verifizierung nur in dem Kontext der Code): Fälschungserkennung Zweistelliger Präfix zur eindeutigen verwendet. Die Druck- Kennung einer PPN. Vergeben und verwaltet von qualitätskontrolle wird immer als Strichcode- oder der IFA Matrixcodeprüfung bezeichnet (vgl. englisch „Barcode verification“ im Sinne der Druckqualitäts• Pharmazentralnummer (PZN): Nationale kontrolle). Produktnummer der deutschen, pharmazeutischen Produkte bzw. apothekenüblichen Waren. Die Ver- • XML: Der Begriff ist aus der englischen Bezeichnung gabe der PZN Nummer ist gesetzlich geregelt und „Extensible Markup Language“ abgeleitet. XML obliegt der IFA. Siehe http://www.ifaffm.de/ser- ist eine Auszeichnungssprache zur Darstellung vice/_index.html hierarchisch strukturierter Daten in Form von Textdaten. • Product Registration Agency (PRA): Vergabestelle der (nationalen) Produktnummern, die in Verbindung mit dem PRA-Code in die PPN überführt werden. • Randomisierte Serienummer: Eine zufällige, nicht deterministisch generierte Seriennummer. • RX-Arzneimittel: Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden im Sprachgebrauch auch als RX-Arzneimittel bezeichnet. • securPharm: Von den Verbänden der Arzneimittelhersteller, Apotheker und des Großhandels gegründeter Verein zur Entwicklung eines Konzepts zur betrieblichen Umsetzung der Verifizierung von Arzneimitteln und die Erprobung in einem Pilotversuch. • SI – Systemidentifikator: Ein Systemidentifikator besteht aus einem Charakter oder aus einer Kombination und verweist am Codeanfang auf All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 30 Anhang I Bibliography ISO/IEC 19762-2: Information technology -Automatic identification and data capture (AIDC) techniques -- Harmonized vocabulary -- Part 2: Optically readable media (ORM) I.1 Normen: ISO 22742: Packaging - Linear bar code and two-dimensional symbols for product packaging ANSI MH10.8.2: Data Identifier and Application Identifier Standard ISO/IEC 15418: Information technology -- Automatic identification and data capture techniques -- GS1 Application Identifiers and ASC MH10 Data Identifiers and maintenance Referenz to ANSI MH10.8.2 ISO/IEC 15415: Information technology -- Automatic identification and data capture techniques -- Bar code print quality test specification -- Two-dimensional symbols ISO 2859-1: Sampling procedures for inspection by attributes Part 1: Sampling plans indexed by acceptable quality level (AQL) for lot-by-lot inspection ISO 3951: Sampling procedures and charts for inspection by variables for per cent nonconforming I.2 Referenz zu Spezifikationen: Die im folgenden aufgeführten Spezifikationen enthalten die zur Codierung der Handelspackungen notwendigen Details, im Besonderen die zu den beiden möglichen Strukturen im Data Matrix Code.: A Spezifikationen der IFA: ISO/IEC 15434: Information technology -- Automatic identification and data capture techniques -- Syntax for high-capacity ADC media Siehe „Spezifikation PPN-Code - Codierung der Verpackungen mittels Data Matrix Codezum Schutz vor Arzneimittelfälschungen“: (http://www.ifa-coding-system. org/downloads/de/PPN_Code_Spezifikation_lang_dt_ V1_03.pdf) ISO/IEC 15459-2: Information technology -- Unique identifiers -- Part 2: Registration procedures Bestandteil des IFA-Coding-System siehe: http://www.ifa-coding-system.org ISO/IEC 15459-3: Information technology -- Unique identifiers -- Part 3: Common rules for unique identifiers B Spezifikationen der GS1: ISO/IEC 16022: Information technology -- Automatic identification and data capture techniques -- Data Matrix bar code symbology specification ISO/IEC 19762-1: Information technology -- Automatic identification and data capture (AIDC) techniques -Harmonized vocabulary -- Part 1: General terms relating to AIDC 1.) Identification of Medicines in Germany – NTIN Guideline for use in the securPharm pilot project (http://www.gs1-germany.de/service/dateidownload/? tx_mwbase[action]=initDownload&tx_mwbase [uid]=742&txmwbase[filename]=Kennzeichnu ng_von_Pharmazeutika_in_Deutschland.pdf). 2.) Kennzeichnung von Pharmazeutika in Deutschland – NTIN-Leitfaden für die Verwendung im securPharmPilotprojekt (http://www.gs1-germany.de/ gs1-standards-im-gesundheitswesen/#c1181). 3. ) GS1 General Spezification (http://www.gs1-germany.de). Anhang J Dokumentenhistorie Version Datum Kategorie der Änderung V 1.0 13.06.2012 Erstausgabe V 1.01 20.08.2012 Layout-/Textkorrektur Kapitel: 4; 5.1; Anhänge: A; C; H; I (Ergänzung) V1.02 05.11.2012 Layout-/Textkorrektur Redaktionelle Änderungen V1.03 03.12.2013 Layout-/Textkorrektur Kap 4.2;6; Anhang H All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Änderung Seite 31 Anhang K Impressum securPharm e.V. Hamburger Allee 26 - 28 60486 Frankfurt am Main Internet: http://www.securPharm.de Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sollten Sie Fehler entdecken oder Inhalte vermissen, so bitten wir um Ihre Nachricht. Anmerkung zur Erstellung dieser Spezifikation: Die Arbeitsgruppe (AG) „Codierung“ innerhalb des securPharm-Projekts hat diese Spezifikation erarbeitet. Neben den Mitgliedern der AG Codierung haben zeitweise weitere Fachleute an der Erstellung der o.g. Dokumentation mitgewirkt. Insgesamt waren dies (in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen): • Klaus Appel, Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA), Frankfurt/Main • Dr. Ehrhard Anhalt, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Bonn • Tobias Beer, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim • Thomas Brückner, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Berlin • Dr. Stefan Gimmel, Stada Arzneimittel AG, Bad Vilbel • Dr. Clemens Haas, Fresenius Kabi Deutschland GmbH, Oberursel • Stefan Lustig, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim • Heinrich Oehlmann, Eurodata Council, Naumburg/The Hague • Helmut Reichert, ABDATA Pharma-Daten-Service, Eschborn • Dr. Joachim Reineck, Merz Group Services GmbH, Reinheim • Kay Reinhardt, Salutas Pharma GmbH, Barleben • Paul Rupp, (Leiter der AG) Sanofi-Aventis, Schwalbach • Wilfried Weigelt, Mitglied im Normenausschuss NIA-01-31 All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 32 All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 33 All contents copyright © securPharm e.V. | Deutsch V 1.03 Seite 34