Berufliche Gymnasien
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Berufliche Gymnasien
STADT. CITY. VILLE. BONN. Bildungsberater – Teil II – Berufskollegs in Bonn Informationen über die in Bonn (Höhere Berufsfachschulen mit gymnasialer Oberstufe, einfach und doppelt qualifizierend) Bildungsberater – Teil II – Berufliche Gymnasien in Bonn Bundesstadt Bonn Schulamt – Bildungsberatungsstelle Zimmer 4.09 und 4.10 Sankt Augustiner Straße 86 53225 Bonn (Beuel) Telefon: 0228 - 77 43 84 Fax: 0228 - 77 42 16 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bonn.de/bildungsberater Öffnungszeiten: Montag: 14 bis16 Uhr; Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn Berufsabschluss nach Landesrecht Berufsabschlussphase Jahrgangsstufe (Jg.) Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 13 II Qualifikationsphase Fachhochschulreife (schulischer Teil nach Jg. 12) 14 Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 13 I 12 II Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Jg. 12 Fachhochschulreife (schulischer Teil nach Jg. 11) Einführungsphase 12 I 11 II Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Jg. 11 11 I Berufskolleg Höhere Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und Berufsabschluss nach Landesrecht Gymnasium Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und berufliche Kenntnisse Versetzungszeugnis in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe Realschule Hauptschule Gesamtschule Sekundarschule Bildungsgänge des Berufskollegs, die zu dem Abschluss führen - Abendrealschule - Einrichtung der Weiterbildung Externenprüfung Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe eines Berufskollegs Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Schülerinnen und Schüler, die in einem Bildungsgang des Berufskollegs die (volle) Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des Schwerpunktes in die Jg. 12 aufgenommen werden. Sie müssen bei Eintritt in die Jg. 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang der Jg. 11 nachweisen. Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn Die gymnasiale Oberstufe an einem Berufskolleg ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler interessant, die bereits besondere Interessen und Neigungen für die Berufswelt entdecken und gleichzeitig das Abitur anstreben. Sie können in den Bildungsgängen der Höheren Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und zugleich berufliche Kenntnisse oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben. Die Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse und die Allgemeine Hochschulreife vermitteln, umfassen die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und dauern regulär 3 Jahre. Die Bildungsgänge, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Allgemeine Hochschulreife vermitteln, umfassen die Jahrgangsstufen 11 bis 14 und dauern regulär rund 3 ¼ Jahre. Schulische Zugangsvoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums müssen –anstelle dieses Abschlusszeugnisses– das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 bzw. im verkürzten 12-jährigen Bildungsgang bis zum Abitur das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 vorlegen, welches zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, berechtigt. Außerdem können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die an einer deutschen Schule im Ausland, einer europäischen Schule oder einer ausländischen Schule einen Abschluss erworben haben, der dem "Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" gleichwertig ist (siehe Bildungsberater – Anhang –, Kapitel "Anerkennung ausländischer/ internationaler Zeugnisse/ Bildungsnachweise"); zusätzlich müssen sie bei der aufnehmenden Schule in einer Sprachprüfung in Deutsch nachweisen, dass sie dem Unterricht in sprachlicher Hinsicht folgen können. Hinweise: Obgleich die gymnasialen Oberstufen der Berufskollegs bestimmten Berufsfeldern zugeordnet und die Unterrichtsfächer stark an dem jeweiligen Berufsfeld ausgerichtet sind, wird mit dem Bestehen der Abiturprüfung eine Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, die unabhängig vom Berufsfeld, in dem sie erworben wurde, zum Studium in allen Studiengängen (Fachrichtungen) an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. An den Beruflichen Gymnasien finden in allen drei schriftlichen Abiturfächern zentrale Abiturprüfungen statt. Die Strukturierung der Abiturprüfungen in den Beruflichen Gymnasien erfolgt nach Bildungsgängen, die Fachbereichen und fachlichen Schwerpunkten zugeordnet sind. Inhaltlich kennzeichnen die Fachbereiche und fachlichen Schwerpunkte berufliche Tätigkeitsbereiche, die den jeweiligen Bezugspunkt für die Prüfungsaufgaben darstellen. Für jedes Abiturfach werden vom Schulministerium NRW Hinweise zum zentralen Prüfungsverfahren veröffentlicht: http://www.standardsicherung.nrw.de/abitur-bk/bildungsgaenge.php. Auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zentralabitur in Beruflichen Gymnasien werden im Internet beantwortet. Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn A. Dreijährige Höhere Berufsfachschulen mit gymnasialer Oberstufe, die zu beruflichen Kenntnissen und zur Allgemeinen Hochschulreife führen: A.1 Fachlicher Schwerpunkt: Wirtschaftswissenschaften Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) (Anlage D 27 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK) Dieser wird in Bonn an folgenden Berufskollegs angeboten: Stadtbezirk Bonn: Ludwig-Erhard-Berufskolleg Kaufmännische Schule der Stadt Bonn mit Wirtschaftsgymnasium Kölnstraße 235 53117 Bonn Tel.: 0228 / 77 70 50 Fax: 0228 / 77 70 54 e-mail: [email protected] Internet: http://leb-bonn.de Stadtbezirk Hardtberg: Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn-Duisdorf mit Wirtschaftsgymnasium Rochusstraße 30 53123 Bonn Tel.: 0228 / 5 26 80-0 Fax: 0228 / 5 26 80-80 e-mail: [email protected] Internet: http://www.berufskolleg-bonn-duisdorf.de Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt: Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr 11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 Berufsbezogener Lernbereich Betriebswirtschaftslehre mit Rech5 nungswesen und Controlling (LK) Mathematik 3 Englisch 3 1) Zweite Fremdsprache 3 Wirtschaftsinformatik 3 Biologie oder Chemie oder Physik 2 Volkswirtschaftslehre 2 Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch 3 Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 Religionslehre 2 Sport 2 Differenzierungsbereich Wahlfach 2 Wochenstunden 32 5 5 5 5 5 3 3 3 3 2 2 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 32 2 33 2 33 2 33 1) Ist die Zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden (= vier Wochenstunden je Schuljahr) in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu belegen. 2 33 Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg wird Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache angeboten. Französisch wird als fortgeführte Fremdsprache unterrichtet; d.h. es werden rund 4 Jahre Französisch-Unterricht vorausgesetzt; weitere Details können dem Internetauftritt der Schule entnommen werden (siehe: http://leb-bonn.de/vollzeitschulische-angebote/wirtschaftsgymnasium.html). Am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn-Duisdorf werden als Zweite Fremdsprachen Spanisch und Französisch angeboten; es handelt sich dabei um neu einsetzende Fremdsprachen; Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn d.h. es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Darüber hinaus wird Französisch als fortgeführte Fremdsprache unterrichtet; d.h. es werden rund 4 Jahre Französisch-Unterricht vorausgesetzt. Weitere Details können dem Internetauftritt der Schule entnommen werden (siehe: http://www.berufskolleg-bonn-duisdorf.de). Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer Zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die Zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Im Differenzierungsbereich können sowohl Fächer in Form einer Spezialisierung als auch Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, die keinen Fächern zugeordnet sind (z.B. Bankbetriebslehre, Versicherungsbetriebslehre, Steuerlehre). Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt. Hinweise: - Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen. - Am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn-Duisdorf muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler aufgrund des besonderen Schulprofils zwei Fremdsprachen belegen – selbst dann, wenn die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe I erfüllt wurde. Folgende Prüfungsfächer werden zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der gymnasialen Oberstufe mit dem fachlichen Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften angeboten: Abiturprüfung: 1. Prüfungsfach (Leistungskurs): Englisch oder Mathematik oder Deutsch 2. Prüfungsfach (Leistungskurs): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht (verpflichtend) 3. und 4. Prüfungsfach (Grundkurse): Wahlmöglichkeit, aus den Fächern (Grundkursen) in denen spätestens vom Beginn der Jahrgangsstufe 12 an Klausuren geschrieben wurden. Durch die Wahl der insgesamt vier Abiturfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden: I. Aufgabenfeld: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch) II. Aufgabenfeld: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Volkswirtschaftslehre) III. Aufgabenfeld: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Physik, Biologie, Chemie) Folgende Varianten sind möglich: Variante 1: 1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Englisch 2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht (verpflichtend) 3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Mathematik 4. Prüfungsfach (Grundkursfach): - Wenn das Fach Deutsch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Biologie oder Chemie oder Physik, Mathematik, Wirtschaftsinformatik - Wenn das Fach Mathematik als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe 2) Deutsch, zweite Fremdsprache , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn Variante 2: 1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Mathematik 2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht (verpflichtend) 3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch 4. Prüfungsfach (Grundkursfach): 3) 3) 2) ein Fach der Fächergruppe Deutsch , Englisch , zweite Fremdsprache , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik Variante 3: 1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Deutsch 2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht (verpflichtend) 3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Englisch, Mathematik 4. Prüfungsfach (Grundkursfach): - Wenn das Fach Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Biologie oder Chemie oder Physik, Mathematik, Wirtschaftsinformatik - Wenn das Fach Mathematik als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Eng3) lisch, zweite Fremdsprache , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik ______________________________ 2) Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde. 3) soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt Abschlüsse und Berechtigungen Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife". Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt. Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn B. Dreijährige Höhere Berufsfachschulen mit gymnasialer Oberstufe, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Allgemeinen Hochschulreife führen: B.1 Fachlicher Schwerpunkt: Informatik Bildungsgang: Informationstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife (Abitur) (Anlage D 3a der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK) Dieser wird in Bonn an folgendem Berufskolleg angeboten: Stadtbezirk Bonn: heinrich-hertz-europakolleg der bundesstadt bonn berufskolleg mit beruflichem gymnasium Herseler Straße 1 53117 Bonn Tel.: 0228 / 77 70 02 Fax: 0228 / 77 70 10 e-mail: [email protected] Internet: http://www.hhek.bonn.de Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt: 11.1 Berufsbezogener Lernbereich Mathematik (LK) Datenverarbeitungstechnik (LK) Informatik Elektrotechnik Physik Wirtschaftslehre Englisch 2) Zweite Fremdsprache Fachpraxis Betriebspraktika Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch Gesellschaftslehre mit Geschichte Religionslehre Sport Differenzierungsbereich Wahlfach Wochenstunden 1) 2) 3) Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr 1) 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 14 3 3 3 2 2 2 3 3 4 – 3 3 3 2 2 2 3 3 4 – 3 2 2 2 3 2 2 2 5 5 3 2 2 2 3 3 – 5 5 3 2 2 2 3 3 – 3) 3) 3 2 2 2 3 2 2 2 5 5 3 2 2 2 3 3 – – 5 5 3 2 2 2 3 3 – – – – 4 – – 4 – – – 30 3 2 2 2 3 2 2 2 – – – – 2 2 2 2 2 2 – 36 36 36 36 36 36 38 Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es verbleiben dann noch ca. vier Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Ist die Zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden (= vier Wochenstunden je Schuljahr) in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu belegen. In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen absolviert. Als Zweite Fremdsprache wird Spanisch angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer Zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die Zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Im Differenzierungsbereich können sowohl Fächer in Form einer Spezialisierung als auch Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, die keinen Fächern zugeordnet sind. Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt. Hinweis: Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen. Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Berufsabschlusses nach Landesrecht sind Prüfungen in folgenden Fächern abzulegen: Abiturprüfung: 1. Prüfungsfach (Leistungskurs): Mathematik (verpflichtend) 2. Prüfungsfach (Leistungskurs): Datenverarbeitungstechnik (verpflichtend) 3. und 4. Prüfungsfach (Grundkurse): a) ein Fach aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Spanisch und b) ein Fach aus der Fächergruppe Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre Als 3. und 4. Prüfungsfach dürfen nur Fächer (Grundkurse) gewählt werden, in denen spätestens vom Beginn der Jahrgangsstufe 12 an Klausuren geschrieben wurden. Berufsabschlussprüfung: Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Datenverarbeitungstechnik 2. Mathematik 3. Informatik 4. Wirtschaftslehre 5. Deutsch oder Englisch oder Gesellschaftslehre mit Geschichte Praktische Prüfung: Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden. Abschlüsse und Berechtigungen Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife". Über die bestandene Berufsabschlussprüfung erhält die Schülerin bzw. der Schüler ebenfalls ein Abschlusszeugnis, welches berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter informationstechnische/r Assistent/in" zu führen. Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt. Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn B.2 Fachlicher Schwerpunkt: Kunst, Musik, Gestaltung Bildungsgang: Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife (Abitur) (Anlage D 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK) Dieser wird in Bonn an folgendem Berufskolleg angeboten: Stadtbezirk Bonn: heinrich-hertz-europakolleg der bundesstadt bonn berufskolleg mit beruflichem gymnasium Herseler Straße 1 53117 Bonn Tel.: 0228 / 77 70 02 Fax: 0228 / 77 70 10 e-mail: [email protected] Internet: http://www.hhek.bonn.de Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt: Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr 1) 11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 14 Berufsbezogener Lernbereich Gestaltungstechnik (LK) Englisch (LK) Grafik-Design Kunst Physik oder Chemie Mathematik Informatik Wirtschaftslehre 2) Zweite Fremdsprache Betriebspraktika Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch Gesellschaftslehre mit Geschichte Religionslehre Sport Differenzierungsbereich Wahlfach Wochenstunden 1) 2) 3) 3 3 3 2 3 3 3 2 3 – 3 3 3 2 3 3 3 2 3 – 3 2 2 2 3 2 2 2 5 5 3 2 2 3 – 2 3 5 5 3 2 2 3 – 2 3 3) 3) 3 2 2 2 3 2 2 2 5 5 3 2 2 3 – 2 3 – 5 5 3 2 2 3 – 2 3 – – – 4 – – – – 4 – 30 3 2 2 2 3 2 2 2 – – – – 2 2 2 2 2 2 – 36 36 36 36 36 36 38 Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es verbleiben dann noch ca. vier Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Ist die Zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden (= vier Wochenstunden je Schuljahr) in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu belegen. In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen absolviert. Als Zweite Fremdsprache wird Spanisch angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die Zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Im Differenzierungsbereich können sowohl Fächer in Form einer Spezialisierung als auch Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, die keinen Fächern zugeordnet sind. Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt. Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn Hinweis: Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen. Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Berufsabschlusses nach Landesrecht sind Prüfungen in folgenden Fächern abzulegen: Abiturprüfung: 1. Prüfungsfach (Leistungskurs): Englisch (verpflichtend) 2. Prüfungsfach (Leistungskurs): Gestaltungstechnik (verpflichtend) 3. und 4. Prüfungsfach (Grundkurse): a) ein Fach aus der Fächergruppe Mathematik, Physik, Deutsch, Spanisch, Kunst und b) ein Fach der Fächergruppe Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre Als 3. und 4. Prüfungsfach dürfen nur Fächer (Grundkurse) gewählt werden, in denen spätestens vom Beginn der Jahrgangsstufe 12 an Klausuren geschrieben wurden. Berufsabschlussprüfung: Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Gestaltungstechnik 2. Englisch 3. Grafik-Design 4. Wirtschaftslehre 5. Deutsch oder Gesellschaftslehre mit Geschichte Praktische Prüfung: Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden. Abschlüsse und Berechtigungen Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife". Über die bestandene Berufsabschlussprüfung erhält die Schülerin bzw. der Schüler ebenfalls ein Abschlusszeugnis, welches berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter gestaltungstechnische/r Assistent/in" zu führen. Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt. Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn B.3 Fachlicher Schwerpunkt: Erziehung und Soziales Bildungsgang: Erzieher/in und Allgemeine Hochschulreife (Abitur) (Anlage D 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK) Dieser wird in Bonn an folgendem Berufskolleg angeboten: Stadtbezirk Bonn: Robert-Wetzlar-Berufskolleg unesco-projekt-schule Berufsbildende Schule der Stadt Bonn für Ernährung und Hauswirtschaft mit Hotel- und Gaststättengewerbe, Sozial- und Gesundheitswesen sowie Körperpflege und Kosmetik Kölnstraße 229 53117 Bonn Tel.: 0228 / 77 70-60, -67 Fax: 0228 / 77 70-74 e-mail: [email protected] Internet: http://www.rwbk-bonn.de Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt: Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr 1) 11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 14 Berufsbezogener Lernbereich 2) Biologie 3 3 Erziehungswissenschaften 6 6 Englisch 3 3 Didaktik und Methodik 3 3 Mathematik 3 3 Kunst, Musik 3 3 4) Zweite Fremdsprache 3 3 Praktika 6 Wochen Berufsübergreifender Lernbereich 2) Deutsch 4 4 Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 Religionslehre 2 2 Sport 2 2 Differenzierungsbereich Wahlfach 2 2 Wochenstunden 36 36 1) 2) 3) 4) 3 (5) 6 3 3 3 2 3 3 (5) 3 (5) 6 6 3 3 3 3 3 3 2 2 3 3 8 Wochen 3 (5) 6 3 3 3 2 3 ---3) 4 ---34 3 (5) 2 2 2 3 (5) 2 2 2 3 (5) 2 2 2 3 (5) 2 2 2 ----- 2 36 2 36 2 36 2 36 -38 In der Jahrgangsstufe 14 erfolgt das zwölf-monatige Berufspraktikum. Die in Klammern stehenden Stundenzahlen gelten, falls das Fach Leistungskursfach ist. Das Fach Didaktik/ Methodik umfasst als praxisorientiertes Fach in der Jahrgangsstufe 14 auch berufspragmatische Anteile der Fächer Erziehungswissenschaften, Kunst, Musik, Medienpädagogik, Jugendrecht und Sport. Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten. Anmerkungen: I. Zweite Fremdsprache: Am Robert-Wetzlar-Berufskolleg wird Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache angeboten. Französisch wird als fortgeführte Fremdsprache unterrichtet; d.h. es werden rund 4 Jahre Französisch-Unterricht vorausgesetzt. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die Zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt. Hinweis: Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen. II. Das Fach Erziehungswissenschaften umfasst die Fächer Jugendrecht und Medienpädagogik. Deutsch schließt in Jahrgangsstufe 11 Kinder- und Jugendliteratur ein. III. Praktika: Die Praktika in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 können als Halbtags-, Tages- oder Blockpraktika abgeleistet werden. IV. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und der staatlichen Prüfung für Erzieherinnen und Erzieher: Folgende Varianten sind möglich: Variante 1: Abiturprüfung 1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Biologie 2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften 3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Religionslehre 4. Prüfungsfach (Grundkursfach): - Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der 5) 5) 6) Englisch , zweite Fremdsprache , Kunst, Musik, Fächergruppe Deutsch , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Mathematik - Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der 6) Fächergruppe Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen und Erzieher 7) Erste Teilprüfung Prüfungsfächer: 1. Erziehungswissenschaften (schriftlich) 2. Biologie (schriftlich) 3. Deutsch oder Englisch oder Religionslehre (schriftlich) Zweite Teilprüfung Prüfungsfach: 4. Didaktik und Methodik (mündlich) Fachpraktische Prüfung: Kolloquium Variante 2: Abiturprüfung 1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Deutsch 2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften 3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Englisch, Religionslehre 4. Prüfungsfach (Grundkursfach): - Wenn das Fach Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Biologie, Mathematik - Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: das Fach Mathematik Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen und Erzieher 7) Erste Teilprüfung Prüfungsfächer: 1. Erziehungswissenschaften (schriftlich) 2. Deutsch (schriftlich) 3. Englisch oder Religionslehre (schriftlich) Zweite Teilprüfung Prüfungsfach: 4. Didaktik und Methodik (mündlich) Fachpraktische Prüfung: Kolloquium ________________________________ 5) soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt. 6) Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde. 7) gemäß § 32 APO-BK Anlage D aus der Abiturprüfung angerechnet. Abschlüsse und Berechtigungen Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife". Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt. Wer am Ende des 13. Jahrgangs die zu erbringenden Prüfungsteile zur Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen und Erzieher bestanden hat, ist zur Aufnahme des fachpraktischen Ausbildungsjahres (Berufspraktikum) berechtigt. Das Berufspraktikum schließt sich an die erfolgreich abgeschlossene erste Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung an. Es dauert zwölf Monate. Es kann in besonderen Fällen mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch mit weniger als der wöchentlichen Regelarbeitszeit, mindestens jedoch halbtagsweise abgeleistet werden; in diesen Fällen dauert es entsprechend länger. Das zwölfwöchige Praktikum in der Jahrgangsstufe 14 wird auf das Berufspraktikum angerechnet. Das Berufspraktikum ist an einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft mit Berufserfahrung abzuleisten. Die Schülerin oder der Schüler wählt mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters die Ausbildungsstätte. Die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant schließt mit dem Träger der Einrichtung einen Praktikantenvertrag. Eine Ausfertigung des Vertrages erhält die Schulleitung. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind nach einem Ausbildungsplan auszubilden, der mit der Schule abzustimmen ist. Das Berufspraktikum wird von der Schule begleitet. Der praxisbegleitende Unterricht wird in der Regel in Blöcken erteilt. Die Leistungen im Berufspraktikum werden von der anleitenden Lehrkraft beurteilt. Beurteilungsgrundlagen sind Beobachtungs-, Verlaufs- und Ergebnisprotokolle, Situationsanalysen, Planung und Reflexion pädagogischer Prozesse sowie ein Gutachten der Anleiterin oder des Anleiters in der Praxisstelle. Das Berufspraktikum ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen mit mindestens "ausreichend“ bewertet werden. Das Berufspraktikum muss innerhalb von drei Jahren nach der ersten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung abgeschlossen sein. In besonderen Fällen kann die Frist auf Antrag der Schülerin oder des Schülers durch die obere Schulaufsichtsbehörde verlängert werden. Ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Berufspraktikum kann wiederholt werden. Für die Wiederholung legt der allgemeine Prüfungsausschuss einen Zeitraum von mindestens drei bis höchstens zwölf Monaten fest. Am Ende des Berufspraktikums (in der Regel in den letzten vier Wochen des Berufspraktikums) findet eine Prüfung in Form eines Kolloquiums statt; es ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Über die Zulassung zum Kolloquium entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss in der Zu- Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn lassungskonferenz. Mitglieder des allgemeinen Prüfungsausschusses sind die oder der Vorsitzende, die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Lehrkräfte, die die Praktikantinnen und Praktikanten angeleitet und unterrichtet haben. Die Zulassung zum Kolloquium wird erteilt, wenn das Berufspraktikum erfolgreich abgeleistet wurde. Im Kolloqium soll nachgewiesen werden, dass die im Berufspraktikum (der fachpraktischen Ausbildung) erworbenen Qualifikationen selbstständig in der praktischen Erziehungsarbeit umgesetzt werden können. Vier Wochen vor dem Kolloquium wird von der Schülerin oder dem Schüler ein Themenbereich, der Gegenstand des Kolloquium sein soll, vorgeschlagen und mit der das Berufspraktikum betreuenden Lehrkraft im Benehmen mit der Praxisstelle abgestimmt. Die Lehrkraft kann in begründeten Fällen vorgeschlagene Aufgaben oder Themen ablehnen. Das Ergebnis der Prüfung wird durch eine Gesamtnote festgestellt. Die Gesamtnote ergibt sich aus der Note für die berufspraktischen Leistungen während des Berufspraktikums und der Note des Kolloquiums. Die Note für die berufspraktischen Leistungen wird dabei doppelt gewichtet. Das Kolloquium dauert mindestens 20, höchstens 30 Minuten, und kann auch als Gruppengespräch durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtleistung mit mindestens "ausreichend“ bewertet wird. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Der allgemeine Prüfungsausschuss entscheidet über Art und Umfang der Wiederholung. Wer das Berufspraktikum besteht, - ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen; - erhält ein Zeugnis über den Bildungsgang; - erhält eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieherin/ Erzieher; die Urkunde wird unabhängig vom Zeitpunkt des Kolloquiums auf den letzten Tag des zwölfmonatigen Berufspraktikums ausgestellt. Impressum / Haftungsausschluss Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin/ Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn Redaktion: Marita Pias, Ursula Bockemühl Schulamt – Bildungsberatungsstelle – Startseite: Online-Bildungsberater: http://www.bonn.de/bildungsberater Teil II Zuletzt geändert: am 10.10.2011 Haftungsausschluss: Inhalt des Medienangebotes Die Bildungsberatungsstelle im Schulamt der Bundesstadt Bonn erstellt die Informationen in ihren e-books, Broschüren und Informationsblättern mit großer Sorgfalt und ist darum bemüht, Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Alle Inhalte sind zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Die Bundesstadt Bonn übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der Informationen und Dienste verursacht werden. 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