Schulen den Berlinpass
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Schulen den Berlinpass
Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT für Kinder und Jugendliche mit gültiger Aufenthaltsgestattung („Flüchtlingskinder“) Ab dem Schuljahr 2015/16 ist das Verfahren neu geregelt, um Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, mit dem berlinpass-BuT auszustatten. Der berlinpass-BuT wird für alle Schülerinnen und Schüler, die eine gültige Aufenthaltsgestattung haben, ab dem 31.08.2015 direkt durch die Schule ausgestellt. Ablauf: • Die Familie legt in der Schule folgende Unterlagen vor: o o o Den Bewilligungsbescheid des LAGeSo („Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“; Abbildung 1) Die gültige Aufenthaltsgestattung (Hinweis: Kinder unter 15 Jahren haben keine eigene Aufenthaltsgestattung, sondern sind bei den Eltern eingetragen) (Abbildung 2) Ein Passfoto der Schülerin / des Schülers Abbildung 1: Bewilligungsbescheid (Muster) Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT Seite 1 Datum = Gültigkeit berlinpass-BuT Abbildung 2: Aufenthaltsgestattung (Muster) • Die Schule stellt den berlinpass-BuT für die Dauer der Aufenthaltsgestattung aus. Dies sind normalerweise zuerst 3, dann 12 Monate. Entscheidend ist das Datum auf der Aufenthaltsgestattung. • Folgende Schritte sind notwendig, um einen gültigen berlinpass-BuT auszufüllen (siehe auch Abbildung 3). o o o o o o Ausfüllen der Gültigkeit (Gültig ab, Gültig bis) Unterschrift (des Sekretariats / der Lehrkraft) und Schulstempel Ausfüllen personenbezogener Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum) Angabe des Berechtigtenkreises L (B1 und B2 bitte schwärzen) Formloses Anbringen des Passfotos, Stempeln des Passfotos in der rechten unteren Ecke Anbringen des Hologramm-Aufklebers: Die Prüfung der Kilometergrenzen entfällt, alle Kinder mit gültiger Aufenthaltsgestattung erhalten einen Hologramm-Aufkleber rechts neben dem Passfoto. Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT Seite 2 Gültigkeit ab / bis Unterschrift Schulstempel HologrammAufkleber Abbildung 3: Ausgefüllter berlinpass-BuT (Muster) • Zusammen mit dem berlinpass-BuT händigt die Schule den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein Merkblatt aus. Das Merkblatt enthält Informationen zu den einzelnen BuT-Leistungen und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Es kann auch abgerufen werden unter: www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket • Die Schule kann den berlinpass-BuT verlängern, wenn die Aufenthaltsgestattung verlängert wurde. Bei einer Verlängerung ist neben der Aufenthaltsgestattung erneut der Bewilligungsbescheid vorzulegen. Die Schule kann auch berlinpässe-BuT verlängern, die durch das LAGeSo ausgegeben wurden. • Das Ausstellen einer Schulbescheinigung für das LAGeSo ist nicht mehr notwendig. • Die Blanko-berlinpässe-BuT, die Hologramm-Aufkleber, das Merkblatt für Anspruchsberechtigte und die Handreichung für die Schulen werden in den Sommerferien 2015 per Fachpost an die Schulen verteilt. • Wenn zusätzliche Pässe benötigt werden, so können diese bei den BuTServicekräften der regionalen Außenstellen bezogen werden. • Die Schule führt eine „elektronische Strichliste“ über die Zahl der neu ausgegebenen berlinpässe-BuT mit Hologramm-Aufkleber und meldet diese quartalsweise an die BuT-Verwaltungskräfte in den regionalen Außenstellen. Eine Muster-Excel-Tabelle wird von Sen BJW zur Verfügung gestellt. • Schülerinnen und Schüler, die nicht in Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung sind, da das Asylverfahren abgeschlossen ist, erhalten ihren berlinpass-BuT durch die zuständige Leistungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, LAGeSo). • Alle weiteren Personengruppen erhalten ihren berlinpass-BuT weiterhin von ihrer zuständigen Leistungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle). Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT Seite 3