Schulen den Berlinpass

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Schulen den Berlinpass
Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT
für Kinder und Jugendliche mit gültiger Aufenthaltsgestattung
(„Flüchtlingskinder“)
Ab dem Schuljahr 2015/16 ist das Verfahren neu geregelt, um Kinder und Jugendliche, die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, mit dem berlinpass-BuT
auszustatten. Der berlinpass-BuT wird für alle Schülerinnen und Schüler, die eine gültige
Aufenthaltsgestattung haben, ab dem 31.08.2015 direkt durch die Schule ausgestellt.
Ablauf:
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Die Familie legt in der Schule folgende Unterlagen vor:
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Den Bewilligungsbescheid des LAGeSo („Bescheid über die Gewährung
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“;
Abbildung 1)
Die gültige Aufenthaltsgestattung (Hinweis: Kinder unter 15 Jahren haben
keine eigene Aufenthaltsgestattung, sondern sind bei den Eltern
eingetragen) (Abbildung 2)
Ein Passfoto der Schülerin / des Schülers
Abbildung 1: Bewilligungsbescheid (Muster)
Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT
Seite 1
Datum =
Gültigkeit
berlinpass-BuT
Abbildung 2: Aufenthaltsgestattung (Muster)
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Die Schule stellt den berlinpass-BuT für die Dauer der Aufenthaltsgestattung aus.
Dies sind normalerweise zuerst 3, dann 12 Monate. Entscheidend ist das Datum auf
der Aufenthaltsgestattung.
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Folgende Schritte sind notwendig, um einen gültigen berlinpass-BuT auszufüllen
(siehe auch Abbildung 3).
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Ausfüllen der Gültigkeit (Gültig ab, Gültig bis)
Unterschrift (des Sekretariats / der Lehrkraft) und Schulstempel
Ausfüllen personenbezogener Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Angabe des Berechtigtenkreises L (B1 und B2 bitte schwärzen)
Formloses Anbringen des Passfotos, Stempeln des Passfotos in der
rechten unteren Ecke
Anbringen des Hologramm-Aufklebers: Die Prüfung der Kilometergrenzen
entfällt, alle Kinder mit gültiger Aufenthaltsgestattung erhalten einen
Hologramm-Aufkleber rechts neben dem Passfoto.
Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT
Seite 2
Gültigkeit ab / bis
Unterschrift
Schulstempel
HologrammAufkleber
Abbildung 3: Ausgefüllter berlinpass-BuT (Muster)
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Zusammen mit dem berlinpass-BuT händigt die Schule den anspruchsberechtigten
Schülerinnen und Schülern ein Merkblatt aus. Das Merkblatt enthält Informationen
zu den einzelnen BuT-Leistungen und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Es kann
auch abgerufen werden unter: www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket
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Die Schule kann den berlinpass-BuT verlängern, wenn die Aufenthaltsgestattung
verlängert wurde. Bei einer Verlängerung ist neben der Aufenthaltsgestattung erneut
der Bewilligungsbescheid vorzulegen. Die Schule kann auch berlinpässe-BuT
verlängern, die durch das LAGeSo ausgegeben wurden.
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Das Ausstellen einer Schulbescheinigung für das LAGeSo ist nicht mehr notwendig.
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Die Blanko-berlinpässe-BuT, die Hologramm-Aufkleber, das Merkblatt für
Anspruchsberechtigte und die Handreichung für die Schulen werden in den
Sommerferien 2015 per Fachpost an die Schulen verteilt.
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Wenn zusätzliche Pässe benötigt werden, so können diese bei den BuTServicekräften der regionalen Außenstellen bezogen werden.
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Die Schule führt eine „elektronische Strichliste“ über die Zahl der neu
ausgegebenen berlinpässe-BuT mit Hologramm-Aufkleber und meldet diese
quartalsweise an die BuT-Verwaltungskräfte in den regionalen Außenstellen. Eine
Muster-Excel-Tabelle wird von Sen BJW zur Verfügung gestellt.
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Schülerinnen und Schüler, die nicht in Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung
sind, da das Asylverfahren abgeschlossen ist, erhalten ihren berlinpass-BuT durch
die zuständige Leistungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, LAGeSo).
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Alle weiteren Personengruppen erhalten ihren berlinpass-BuT weiterhin von ihrer
zuständigen Leistungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle).
Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT
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