Freistellungsbescheinigung bis 17_04_201[...]

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Freistellungsbescheinigung bis 17_04_201[...]
Finanzamt
Elmshorn
Finanzamt Elmshorn I 25333 Elmshorn
Identifikations- 76 193 850 432
nummer:
Aktenzeichen: 13/164/030964/217
Herrn
Konstantin
Sebastian
EichstraBe
32
25336 Elmshorn
Bearbeiter: Frau Bruhn
Zimmer: 317
Email: [email protected]
Telefon: 04121481- 552
Rapp
Tclc.f!:lv·
Länderschlüssel:
Finanzamtsnummer:
Steuernummer:
Sicherheitsnummer:
Freistellungsbescheinigung
Einkommensteuergesetzes
Name, Anschrift
Herrn
zum Steuerabzug
(EStG)
Konstantin
Sebastian
- -
bei Bauleistungen
Rapp,
gemäß
32, 25336
Eichstraße
nA1tJ1
AA1
- Ae:::()
21
13'
1316403096
13823536
§ 48
18-.04.2013
b Abs.
1 Satz 1 des
Elmshorn
Rechtsform
wird hiermit
Steuerabzug
bescheinigt,
dass der Empfänger der Bauleistung
nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.
Diese Bescheinigung
gilt vom
18.04.2013
bis zum
(Leistungsempfänger)
von der Pflicht zum
17.04.2016.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bescheiniqunqist
dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen
gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit
Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.
Der Leistungsempfänger
hat die Möglichkeit, sich durch eine prü~ung der Gültigkeit der Freisteilungsbescheinigung
über ein eventuelles Haftungsrisiko
Gewissheit zu v rschaffen. Diese Prüfung kann durch eine
Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erf Igen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine Internetabfrage
nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung
angegebenen
Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder
einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes
und/
oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers
mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
o. n
'0rlU1wt.
Bruhn
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