Amtsblatt der Gemeinde Veranstaltungskalender *** Achtung! ***
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Amtsblatt der Gemeinde Veranstaltungskalender *** Achtung! ***
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel Veranstaltungskalender Ortschaft Dieskau • Vom 10.06. bis 30.09.2012 findet der 25. Dieskauer Sommer jeweils 16.00 Uhr in der Kirche St. Anna in Dieskau statt. *** Achtung! *** Mitteilung an die Bewohner der Gemeinde Kabelsketal OT Benndorf Straßenvollsperrung für Fahrzeugverkehr Im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens „Ersatzneubau einer Brücke über die Kabelske im OT Benndorf“ wird in der Zeit vom: 1. August - 31. Dezember 2012 19. Jahrgang Freitag, der 3. August 2012 15/2012 Gemeinde Kabelsketal Seite 3 Ortschaft Dieskau Seite 10 Ortschaft Dölbau Seite 11 Ortschaft Gröbers Seite 11 Ortschaft Großkugel Seite 14 eine Vollsperrung für die Ortslage Benndorf zwischen Ecke Lindenstraße/Friedensstraße und Kabelskebrücke in der Straße „Am Teich“ von der Unteren Verkehrsbehörde angeordnet. Die Verkehrsumleitung wird für den vorgenannten Zeitraum für die betreffenden Anwohner über die Straßen „Am Gutshof“, „Siedlung“ und „Wiesenweg“ erfolgen. Gemeinde Kabelsketal Diese Sperrung überlagert sich gleichzeitig mit der Sperrung des Bauvorhabens „Straßenausbau L 168 - OD Osmünde“. Wir bitten die betreffenden Anwohner um Verständnis, da eine Verschiebung der Brückenerneuerung wegen Fördermittelbindung nicht möglich war. Lange Straße 18 06184 Kabelsketal Für Rückfragen kann jederzeit das SG Hoch- und Tiefbau der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 03 46 05/3 32 60 kontaktiert werden. Tel.: 03 46 05/33 -0 Fax: 03 46 05/3 32 49 Bau-/Ordnungsverwaltung SG Hoch- und Tiefbau www.kabelsketal.de Ideen in Druck www.wittich.de Anzeigen Kabelsketal -2- 15/2012 August 2012 Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren vom 3. August bis 16. August 2012 Der Bürgermeister der Gemeinde Kabelsketal Herr Hambacher wünscht allen Jubilaren unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau gratuliert auf das Herzlichste am 03.08. Frau Ingrid Franke am 03.08. Frau Silvia Hügel am 03.08. Frau Rosel Kauer am 05.08. Frau Lucie Stinner am 05.08. Frau Helga Werner am 06.08. Herrn Reiner Grunert am 06.08. Frau Hilda Vehse am 06.08. Herrn Heiner Walther am 07.08. Frau Monika Popp am 07.08. Herrn Heinz Randzio am 08.08. Herrn Rudolf Lehrig am 09.08. Frau Hanna Frelich am 09.08. Herrn Lothar Müller am 09.08. Herrn Horst Vogel am 10.08. Frau Ilse Marggraf am 10.08. Frau Elke Bohn am 10.08. Frau Birgit Schumann am 12.08. Herrn Dieter Klinger am 12.08. Frau Hildegard Machatsch am 12.08. Herrn Volker Schmidt am 15.08. Herrn Günther Kunze am 16.08. Herrn Werner Hinke am 16.08. Frau Ruth Rother zum 71. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 97. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 77. Geburtstag Witt Ortsbürgermeister Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau gratuliert auf das Herzlichste am 03.08. am 04.08. am 07.08. am 08.08. am 09.08. am 09.08. am 11.08. am 13.08. am 13.08. am 15.08. am 15.08. Herrn Richard Sander Herrn Gerhard Kunze Herrn Fritz Bettzüge Herrn Rudi König Frau Regina Weidner Herrn Klaus Wießner Herrn Horst Damm Frau Leonore Brode Frau Siegrid Neumann Frau Ingeborg-Elfriede Blasinski Frau Doris Ptok zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 67. Geburtstag Tornau Ortsbürgermeister Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers gratuliert auf das Herzlichste am 04.08. am 04.08. am 05.08. am 05.08. Herrn Hermann Schmieder Herrn Dieter Überschär Herrn Karlheinz Haupt Herrn Kurt Herzig zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag am 05.08. am 05.08. am 06.08. am 07.08. am 08.08. am 09.08. am 09.08. am 10.08. am 10.08. am 10.08. am 11.08. am 11.08. am 11.08. am 11.08. am 12.08. am 13.08. am 13.08. am 14.08. am 15.08. Herrn Hans-Dieter Lingesleben Frau Sabine Weitland Frau Monika Körner Frau Renate Dittmar Herrn Helmut Görting Herrn Rolf Kitzing Herrn Heinz Sünram Herrn Wolfgang Deparade Frau Dagmar Stephan Frau Helga Wenck Frau Renate Bahr Herrn Volker Finger Herrn Gerhard Hütel Frau Sieglind Steinecke Frau Ella Reske Frau Gerlinde Banek Frau Brigitte Kraske Frau Annelies Schaaf Frau Ulrike Scholz zum 67. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 69. Geburtstag Stahl Ortsbürgermeister Der Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel gratuliert auf das Herzlichste am 04.08. am 06.08. am 08.08. am 10.08. am 10.08. am 11.08. am 12.08. am 12.08. am 12.08. am 14.08. am 16.08. Herrn Bernhard Zeidler Herrn Erich Piklaps Frau Bettina Große Frau Lidia Garder Frau Elfriede Herrmann Herrn Peter Franz Frau Eleonore Giebler Frau Renate Gottwald Frau Marlies-Monika Hering Frau Christel Viebahn Frau Helene Grötzsch zum 66. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 91. Geburtstag Sebastian Ortsbürgermeister Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie dies bitte unserer Einwohnermeldebehörde mit. Dies muss schriftlich erfolgen. Jubilare - aufgepasst! Unterlagen über goldene oder diamantene Hochzeiten sowie andere seltene Jubiläen liegen der Gemeinde Kabelsketal nur sehr lückenhaft vor. Deshalb ist es notwendig, dass sich jeder Jubilar, der eine Ehrung wünscht, hier im Einwohnermeldeamt 3 Monate vor dem Termin melden muss. Die Heiratsurkunde ist vorzulegen. Ansonsten ist eine Ehrung nicht möglich. Um Irrtümer und Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Kenntnisnahme. 15/2012 -3- Kabelsketal Kabelsketal Amtliche Mitteilungen Gemeinde Kabelsketal 24. Juli 2012 Bekanntmachung im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der 110-kV-Leitung Lauchstädt - Halle/Ost; Anschlussleitung Halle/Reideburg, Bl. 3630, in den Gemarkungen Dölbau und Reideburg (Stadt Halle, Landkreis Saalekreis) 1. Der Erörterungstermin beginnt am 11.09.2012 um 10:00 Uhr im Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Raum AE 05 (Haupteingang, Erdgeschoss, links). 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 5. Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Einladungen. 6. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Jedermann, der am Erörterungstermin teilgenommen hat, kann sich den ihn betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden. UNTERHALTUNGSVERBAND „Westliche Fuhne/Ziethe“ Körperschaft des öffentlichen Rechts Am Grönaer Weg 6 06406 Bernburg OT Peißen PRO GEWÄSSER Wir kümmern uns Einladung Graben- und Gewässerschau 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, der UHV „Westliche Fuhne/Ziethe“ hat sein Verbandsgebiet in 5 Schaubezirke eingeteilt. Die Abgrenzung ist in der beiliegenden Anlage ersichtlich. Zuzüglich der Schaubeauftragten werden das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die zuständigen Naturschutz- und unteren Wasserbehörden der Landkreise und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz- und Wasserwirtschaft eingeladen. Der Termin für Ihren Schaubezirk (SB 1) ist am 08.10.2012 - 9.00 Uhr Kirchhof 1, Raum 1 06193 Stadt Wettin-Löbejün OT Löbejün und wird gegen ca. 15.00 Uhr beendet sein. Mit freundlichem Gruß Hendrich Geschäftsführer Anlage Aufteilung Schaubezirke Hambacher Bürgermeister Schaubezirke im UHV Westliche Fuhne/Ziethe SB Landkreis 1 Saalekreis 2 Anhalt-Bitterfeld Städte; Einheitsgemeinden Gemeinden Kabelsketal Halle Landsberg Petersberg Wettin-Lobejün Zörbig Bitterfeld-Wolfen Sandersdorf-Brehna dazugehörige Orte/Gemarkungen Ortsteile Gröbers, Großkugel, Tornau Landsberg, Niemberg, Oppin, Queis, Reußen, Schwerz, Siezsch, Spickendorf, Braschwitz, Hohenthurm, Peißen Brachstedt, Götschetal-Teicha, Götschetal-Nehlitz, Krosigk, Kütten, Ostrau, Mösthinsdorf, Petersberg, Götschetal-Gutenberg Löbejün, Domnitz, Wettin, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg Stadt Zörbig, Göttnitz, Großzöberitz, Löberitz, Quetzdölsdorf, Rieda/Schrenz, Spören/Prussendorf, Stumsdort/Werben, Cösitz, Schortewitz, Salzfurtkapelle Rödgen/Zschepkau Brehna, Glebitzsch, Heideloh, Renneritz, Roitzsch Kabelsketal -4- Städte; Einheitsgemeinden SB Landkreis Gemeinden 3 Anhalt-Bitterfeld Stadt Köthen Südliches Anhalt Südliches Anhalt Osternienburger Land 4 Salzlandkreis Stadt Bernburg Nienburg 5 Salzlandkreis Könnern Alsleben Plötzkau Güsten Aschersleben Mansfeld/Südharz Gerbstedt Stadt Arnstein, 15/2012 dazugehörige Orte/Gemarkungen Ortsteile Stadt Köthen, Merzien, Hohsdorf, Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Löbnitz a. d. L., Wülknitz Cosa, Edderitz, Glauzig, Großbadegast, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau Weißandt Gölzau, Gnetsch, Wieskau, Zehbitz, Gröbzig, Werdershausen, Wörbzig, Görzig, Piethen Elsnigk; Großpaschleben, Kleinpaschleben, Libbesdorf, Trinum, Zabitz Bernburg, Aderstedt, Gröna, Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley, Preußlitz, Wohlsdorf Nienburg Könnern, Cörmigk, Edlau, Gerlebogk, Wiendorf, Nelben, Zickeritz; Trebnitz, Beesenlaublingen, Belleben, Golbitz, Lebendorf, Strenznaundorf einschl. Gnölbzig einschl. Bründel, Großwirschleben Amesdorf Schackstedt, Freckleben, Schackenthal Gerbstedt, Ihlewitz, Welfesholz, Zabenstedt, Sandersleben Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 06.07.2012 Geschäfts-Nr: 55 K 200/11-3 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben. Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25.09.2012, 10:00 Uhr, im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle das im Grundbuch von Gröbers Blatt 1972 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Gröbers, Flur 20, Flurstück 92/117, FerdinandKnauer-Straße 4, Gebäude- und Freifläche, Wohnen zu 730 m2 versteigert werden. Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem 2-geschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj.: geschätzt ca. 1996/1997). In dem Haus befinden sich 8 Wohneinheiten (tlw. vermietet, Wfl.: insges. ca. 571 m2). Pkw.-Stellplätze sind vorhanden (Anzahl: 9). Die Objektadresse lautet: Ferdinand-Knauer-Str. 4, 06184 Kabelsketal OT Gröbers/Schwoitsch. Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2011 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 375.000,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Öffentliche Zustellung Grundsteuerbescheid für das Grundstück Gemarkung Gröbers Flur 20 Flurstück 92/113, 06184 Kabelsketal BZ: 5.0100.003514.8 Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kabelsketal, vom 15.05.2012 an die Firma Dr. Schlör GmbH, Kriegsstr. 47a, 76133 Karlsruhe (letzte bekannte Anschrift), für das unbebaute Grundstück in Kabelsketal, Fl 20 Flst 92/113, kann nicht zugestellt werden. Der Bescheid wird auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung, gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 715), zuletzt geändert durch Gesetz von 17. Januar 2008 (GVBl. LSA S. 2), zugestellt. Der Bescheid kann in der Gemeindeverwaltung Kabelsketal, Finanzverwaltung, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Bescheid gilt zwei Wochen ab erscheinen des Amtsblattes als zugestellt. Kabelsketal, 25.07.2012 Hambacher Bürgermeister Öffentliche Zustellung Grundsteuerbescheid für das Grundstück Mittelstraße 6, Flur 6 Flurstück 219, 06184 Kabelsketal OT Benndorf BZ: 5.0100.004033.8 Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kabelsketal, vom 15.05.2012 an Herrn Stephan Müller, Herderstr. 3, 99510 Apolda (letzte bekannte Anschrift), für das unbebaute Grundstück Mittelstr. 6 in Kabelsketal OT Benndorf, Fl 6 Flst 219, kann nicht zugestellt werden. Der Bescheid wird auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung, gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 715), zuletzt geändert durch Gesetz von 17. Januar 2008 (GVBl. LSA S. 2), zugestellt. Der Bescheid kann in der Gemeindeverwaltung Kabelsketal, Finanzverwaltung, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Bescheid gilt zwei Wochen ab erscheinen des Amtsblattes als zugestellt. Kabelsketal, 25.07.2012 Häßler Rechtspflegerin Hambacher Bürgermeister 15/2012 -5- Dessau-Roßlau, den 16.07.2012 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße 24 06844 Dessau-Roßlau Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna Verf.-Nr.: 611/1-BT1032 Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsanordnung Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna angeordnet. Zum Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Brehna werden sowohl Flurstücke hinzugezogenen als auch ausgeschlossen. Die betreffenden Flurstücke sind in „Anlage 1 - Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zur 2. Änderungsanordnung“, welche Bestandteil dieser 2. Änderungsanordnung ist, aufgeführt. Durch den Ausschluss und die Hinzuziehung der Flurstücke umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 1.116 ha. Das geänderte Verfahrensgebiet ist auf der zu dieser Änderungsanordnung gehörigen Gebietskarte mit einem orangefarbigen Streifen umrandet. Die wegfallenden Grenzen sind orangefarbig gekreuzt. Neue Grenzen sind als Strichlinie dargestellt. Zum geänderten Verfahrensgebiet gehören alle in „Anlage 2 Verzeichnis der Verfahrensflurstücke“ aufgeführten Flächen. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Teilnehmergemeinschaft Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 18.03.2002 entstand gemäß § 16 FlurbG die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ortsumgehung Brehna“ als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Brehna. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft. Kabelsketal Aufforderung zur Anmeldung von Rechten für die mit dieser 2. Änderungsanordnung hinzugezogenen Flurstücke Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1990 begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Kabelsketal -6- Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Begründung Mit Beschluss vom 18.03.2002 wurde die Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna durch die Obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung besser erreicht werden kann. Die Hinzuziehung von Flurstücken dient der Erreichung der Ziele des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens und zur Vermeidung agrarstruktureller Nachteile. Eine Umfassende Neuordnung des Eigentums und die Aufbringung der Flächen für den Unternehmensträger ist ohne diese Flächen nicht möglich. Aus dem Verfahrensgebiet wurden Flurstücke des Gewerbegebietes zwischen der Münchner Straße und der Bundesautobahn 9 sowie des Gewerbegebietes „Thiemendorfer Mark“ (PEP Markt, Country Park Hotel) aus dem Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen, da für diese Flächen aus landwirtschaftlicher und agrarstruktureller Sicht kein Regelungsbedarf besteht. Die Flächen sind von der Baumaßnahme des Unternehmensträgers nicht betroffen. Sie sind somit für das Flurbereinigungsverfahren entbehrlich. Die Zusammenfassung aller verfahrensgegenständlichen Flurstücke in Anlage 2 berücksichtigt alle bisherigen Flurstücksveränderungen und bildet den aktuellen Flurstücksbestand im Unternehmensflurbereinigungsverfahren zur Ortsumgehung Brehna. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese 2. Änderungsanordnung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau zu richten. Im Auftrag Teichmann Die vorstehende 2. Änderungsanordnung mit Gebietskarte liegt in der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstr. 2, 06792 Sandersdorf-Brehna, der Stadt Landsberg, Köthener Str. 2, 06188 Landsberg, der Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig, der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal OT Gröbers, der Stadt Halle/Saale, Marktplatz 1, 06108 Halle/Saale, der Gemeinde Petersberg Ortsteil Wallwitz, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg, der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch, dem Verwaltungsverband Wiedemar, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, der Stadtverwaltung Schkeuditz, Rathausplatz 3, 04435 Schkeuditz sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Im Auftrag 15/2012 - Anlage 1 Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zur 2. Änderungsanordnung a) Erweiterung des Verfahrensgebietes durch Hinzuziehung folgender Flurstücke: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 7 teilw., Flurstücke: 229/6, 255, 265 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 14 teilw., Flurstücke: 91/3 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 1 teilw., Flurstücke: 71/14, 71/15, 71/16, 71/28, 71/29 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 3 teilw., Flurstücke: 20/16, 20/19, 20/20, 20/23, 20/24, 20/27, 20/28, 20/31, 20/32, 20/34 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 5 teilw., Flurstücke: 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 23/6, 23/7, 23/8, 23/9, 30/24, 30/25, 30/26 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 6 teilw., Flurstücke: 12/1, 12/2, 21/2, 50, 27/13, 27/16, 56, 47 Fläche der insgesamt hinzugezogenen Flurstücke: ca. 34 ha b) Folgende Flurstücke werden aus dem Verfahren ausgeschlossen: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 1 teilw., Flurstücke: 153, 155, 157, 159, 161, 163, 165, 166, 167, 168, 170, 172, 174, 176, 178, 182, 186, 187, 189, 190 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 2 teilw.. Flurstücke: 95, 96 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 4 teilw., Flurstücke: 12, 14/20, 14/21, 14/22, 16/11, 16/22, 16/23, 95/37, 95/38, 95/39, 96/48, 96/50, 96/52, 96/54, 96/153, 96/155, 96/157, 96/159, 96/161, 96/163, 96/165, 96/167, 96/169, 96/171, 96/173, 97/11, 97/12, 97/14, 98/2, 102/29, 102/30, 141, 144, 146, 148, 150, 152, 154, 161, 162, 283, 286, 288, 320, 321, 322, 323, 324, 379, 381, 384 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 6 teilw., Flurstücke: 105, 107 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 8 teilw., Flurstücke: 110, 443 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 14 teilw., Flurstücke: 204, 206, 208, 210 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 1 teilw., Flurstücke: 334, 335, 336, 337 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 3 teilw., Flurstücke: 79, 92 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 6 teilw., Flurstücke: 51 53 Landkreis Saalekreis, Gemarkung Landsberg, Flur 11 teilw., Flurstücke: 15/6, 15/12, 15/13, 15/14, 15/15, 15/16, 64 Fläche der insgesamt ausgeschlossenen Flurstücke: ca. 51 ha ________________________________________________________ alte Fläche des Verfahrensgebietes: ca. 1.133 ha neue Fläche des Verfahrensgebietes: ca. 1.116 ha Dessau-Roßlau, 12.07.2012 Aufgestellt: Sachgebietsleiter 24 Kampfenkel Teichmann - Anlage 2 Sachsen-Anhalt BT1032 Flurbereinigung Ortsumgehung Brehna Flurbereinigungsverzeichnis Domke DS Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung 15/2012 -7- Gemarkung Brehna, Flur 1 32/2, 39/2, 41/5, 41/7, 41/9, 41/11, 41/13, 41/15, 41/16, 41/18, 41/19, 41/21, 41/22, 41/24, 41/25, 41/28, 41/31, 41/39, 41/42, 41/45, 41/50, 41/66, 42/1, 42/2, 42/3, 42/4, 43/3, 43/4, 44/3, 154, 156, 158, 160, 164, 169, 171, 173, 175, 177, 179, 188 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 7,5525 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 41 Gemarkung Brehna, Flur 2 1, 2, 3/1, 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7/1, 7/2, 8/3, 8/4, 8/5, 8/8, 9/2, 9/4, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 10/2, 10/4, 10/7, 10/8, 10/9, 11/2, 11/3, 11/4, 11/8, 11/9, 11/10, 11/13, 11/14, 11/15, 11/18, 11/19, 12/1, 12/2, 12/3, 12/4, 13, 14/1, 14/2, 14/4, 14/5, 14/6, 15/1, 15/2, 15/3, 15/5, 16, 17, 18/1, 18/2, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8, 18/9, 18/10, 23/1, 23/2, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 34, 35/1, 35/2, 36, 37, 38/2, 38/6, 38/7, 38/8, 38/9, 38/13, 38/18, 39/2, 39/3, 39/5, 39/7, 39/11, 39/12, 39/16, 41/1, 42/1, 42/3, 42/4, 44, 46/2, 47, 63/45, 64/45, 65/5, 68/7, 92, 93, 94, 97 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 136,0322 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 108 Gemarkung Brehna, Flur 3 8, 9, 10/1, 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 11/1, 16/1, 17, 18, 19, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 23/2, 23/3, 23/4, 23/5, 23/6, 23/9, 24/1, 24/2, 24/3, 24/4, 24/6, 24/7, 24/8, 24/9, 24/10, 24/11, 24/14, 24/15, 24/16, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 26, 27/1, 27/2, 36/1, 38/22, 39/22, 40/22, 41/22, 43/22, 44/22, 45/22, 47/22, 49/22, 50/22, 52/22, 53/22, 55/22, 57/22, 58/22, 60/22, 61/22, 76/24, 81/22, 82/21, 83/21, 84/22, 86/22, 90/25, 94/24, 95/22, 96/22, 97/22, 100/22, 101/22, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 98,3066 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 86 Gemarkung Brehna, Flur 4 1/7, 6/4, 13, 14/9, 14/18, 14/19, 16/1, 16/2, 16/3, 16/5, 16/9, 16/19, 16/21, 17/7, 18/1, 18/4, 63/6, 64/2, 64/5, 65/24, 65/44, 65/45, 65/46, 65/47, 65/48, 65/51, 65/53, 65/55, 65/57, 65/59, 65/61, 65/64, 65/66, 65/68, 65/70, 65/72, 65/74, 65/76, 65/77, 65/80, 65/82, 65/84, 65/86, 65/88, 65/89, 65/91, 65/93, 65/95, 65/97, 65/99, 65/147, 65/148, 65/149, 66/1, 66/3, 66/4, 67/3, 67/7, 67/8, 68/3, 68/5, 68/6, 68/9, 68/11, 69/1, 69/2, 70, 71, 72/1, 72/2, 74/4, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 74/9, 74/10, 74/11, 74/12, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 75/6, 75/7, 77/1, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 77/6, 77/7, 77/8, 77/9, 77/10, 77/11, 77/12, 77/13, 77/14, 79, 80/1, 82/1, 82/2, 82/3, 82/5, 82/6, 83/1, 83/2, 84, 85/5, 85/7, 86/1, 86/2, 86/4, 86/5, 87/4, 87/5, 88/5, 88/7, 89/2, 94/7, 94/50, 94/51, 94/52, 94/53, 94/54, 94/55, 95/40, 96/154, 96/156, 96/158, 96/160, 96/162, 96/164, 96/166, 96/168, 96/170, 96/172, 96/174, 97/4, 97/17, 97/18, 97/19, 97/20, 98/3, 99/3, 99/4, 135, 138, 167, 184/75, 216/78, 217/78, 218/78, 284, 285, 287, 299, 300, 305, 306, 380, 382, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 116,8347 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 170 Gemarkung Brehna, Flur 5 1/1, 2, 3/1, 3/2, 3/3, 4/1, 4/2, 6, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2, 10/7, 10/8, 10/9, 11/4, 12, 13, 15/1, 15/2, 15/7, 15/8, 15/9, 15/10, 16/2, 16/3, 16/4, 17/3, 17/4, 17/7, 17/8, 18/1, 18/2, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 21/12, 21/13, 21/14, 21/15, 21/16, 21/17, 21/18, 21/19, 21/20, 21/21, 21/22, 21/23, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28, 21/29, 21/30, 21/31, 21/32, 21/33, 21/34, 21/35, 21/36, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31/1, 32, 34, 35, 36/1, 37/1, 38, 39, 40, 44, 45, 48, 57, 57/31, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 63/14, 64, 65, 65/16, 66, 67, 68, 68/28, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 100, 101, 109/20, 130/27, 131/27, 132/28, 133/28, 134/28, 135/28, 148/49, 149 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 223,7481 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 121 Gemarkung Brehna, Flur 6 5/2, 5/3, 6, 7/1, 9, 10, 15/2, 15/3, 15/5, 15/6, 16/1, 16/2, 16/3, 16/4, 16/5, 16/6, 17, 18/1, 20/1, 22/1, 22/2, 22/3, 24/1, 28/1, Kabelsketal 28/2, 28/3, 28/4, 28/5, 29, 30, 31, 32, 34/1, 34/2, 34/3, 34/4, 34/6, 35, 36/1, 36/2, 36/7, 36/8, 37/3, 38, 40/37, 44/13, 45/13, 53/25, 54/25, 59/27, 61, 62, 67, 68, 98, 99, 104, 106, 108 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 203,1852 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 59 Gemarkung Brehna, Flur 7 17/3, 18/1, 18/2, 91/1, 91/2, 91/4, 91/5, 91/6, 91/7, 91/8, 92/1, 92/2, 93/1, 141, 142, 143, 229/6, 255, 265, 266 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 57,4419 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 20 Gemarkung Brehna, Flur 8 442, 870/78 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,7396 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 2 Gemarkung Brehna, Flur 14 1/1, 1/4, 1/5, 2/3, 2/4, 3, 6/1, 6/6, 6/7, 6/8, 6/9, 6/10, 6/11, 6/12, 6/13, 6/14, 7/3, 7/5, 7/6, 7/7, 7/8, 7/9, 7/10, 7/11, 7/12, 8/2, 8/3, 9/2, 9/3, 9/4, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 10/1, 10/2, 11/2, 11/5, 11/6, 13/2, 13/3, 13/4, 14/4, 15/2, 15/3, 15/4, 15/10, 15/11, 15/12, 15/13, 15/14, 15/15, 15/16, 16/1, 16/2, 16/3, 17/1, 17/2, 17/4, 17/5, 20/1, 20/2, 20/3, 56/2, 56/3, 72/2, 72/3, 72/5, 73/1, 73/2, 74/2, 74/4, 74/6, 74/7, 74/13, 74/14, 74/15, 75/2, 76/2, 77/11, 77/12, 77/13, 77/14, 77/15, 77/16, 77/17, 77/18, 91/3, 118/6, 157/76, 169/17, 170/18, 171/19, 194/13, 197/7, 198/7, 200/12, 201/12, 203, 205, 207, 209, 211 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 111,1235 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 107 Gemarkung Glebitzsch, Flur 1 63/8, 63/9, 71/14, 71/15, 71/16, 71/28, 71/29, 340, 341, 342, 343, 344 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,6767 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 12 Gemarkung Glebitzsch, Flur 3 5/6, 5/7, 5/8, 5/9, 5/10, 7/2, 9/1, 9/2, 9/3, 9/4, 13/7, 13/8, 20/16, 20/19, 20/20, 20/23, 20/24, 20/27, 20/28, 20/31, 20/32, 20/34, 21/3, 21/4, 21/5, 21/6, 23/1, 24/4, 25, 51/4, 80, 83, 84, 85, 86, 87, 91, 93 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 67,4578 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 38 Gemarkung Glebitzsch, Flur 5 1/2, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 1/18, 3/2, 3/3, 3/4, 6/4, 6/5, 6/6, 6/7, 6/8, 6/10, 6/11, 6/12, 6/13, 23/6, 23/7, 23/8, 23/9, 24/1, 24/2, 24/17, 30/24, 30/25, 30/26, 31/1, 40/1, 41/1 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 61,7708 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 38 Gemarkung Glebitzsch, Flur 6 12/1, 12/2, 21/2, 25/9, 25/10, 27/7, 27/8, 27/9, 27/13, 27/15, 27/16, 47, 50, 52, 54, 56 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 16,4083 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 16 Gemarkung Landsberg, Flur 3 4/2, 4/3, 6/2, 7, 19, 20, 21, 22 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 5,1726 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 8 Gemarkung Landsberg, Flur 11 3, 4/1, 4/4, 4/5, 4/6, 4/7, 4/8, 15/1, 15/10, 15/11 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 9,8064 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 10 Verfahren Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 1.116,2569 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 836 Siehe Karte Seite 8. Kabelsketal -8- 15/2012 Mitteilungen Mitteilung an alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte auf dem Friedhof in Beuditz Wir möchten daran erinnern, dass für alle Grabstätten auf dem Friedhof in Beuditz die Friedhofsunterhaltungsgebühren für das Jahr 2012 am 30.08.2012 fällig sind. Die Ihnen zugegangenen Bescheide behalten für das Jahr 2012 ihre Gültigkeit. Für das Jahr 2013 werden neue Bescheide versandt. Ihre Friedhofsverwaltung Baum- und Strauchschnittsammlung Einheitsgemeinde Kabelsketal Dölbau, Kleinkugel, Naundorf Dieskau, Zwintschöna Gröbers, Schwoitsch, Osmünde, Gottenz, Benndorf Großkugel, Beuditz 28.08.2012 29.08.2012 29.08.2012 30.08.2012 Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt gebündelt bzw. in Papiersäcken/Papierkartons zur Abholung vor Ihrem Grundstück zu den Terminen bereit. Bitte lagern Sie den Baum- und Strauchschnitt nicht an den Containersammelplätzen ab. Beachten Sie bitte, dass Plastesäcke nicht zur Abholung bereitgestellt werden dürfen! Die Termine zur Abholung finden Sie auch in Ihrem Umweltkalender. Sollten Sie keinen Umweltkalender erhalten haben, können Sie diesen in der Gemeinde Kabelsketal, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal abholen. Papiersäcke erhalten Sie bei der Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH, (Tel.-Nr. 03 46 06/2 59 -0) oder beim Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg (Nebenstelle Halle, Hansering 19 (HWG-Gebäude, 06108 Halle). Kreisjugendfeuerwehr Zeltlager in Leuna Vom 12. bis 15. Juli 2012 fand auf dem Sportgelände der Stadt Leuna, neben der Turnhalle, das diesjährige Kreisjugendfeuerwehr Zeltlager mit über 460 Teilnehmern statt. Die Schirmherrschaft über die Veranstaltung hatte der Landrat des Saalekreises Herr Frank Bannert (CDU). Die Stadt Leuna stellte neben der großen Sportfläche auch entsprechende Räumlichkeiten und Duschmöglichkeiten in der Turnhalle zur Verfügung. Bis Freitag waren dann alle teilnehmenden Jugendfeuerwehren mit ihren Betreuern angereist und das Deutsche rote Kreuz hatte eine erste Hilfe Station eingerichtet. Die weiteste Anreise hatten die Jungen und Mädchen der Jugend-Feuerwehren aus den Ortschaften Nos- ków und Gola, der Partnergemeinde Jaraczewo in Polen. Zur Eröffnung des Lagers wurden die Teilnehmer vom Landrat Herrn Bannert(CDU), dem Kreisbrandmeister Kam. Baumann, dem Gemeindevorsteher aus Jaraczewo Herrn Strugala, dem Stadtratsvorsitzenden der Stadt Leuna, Herrn Meisel (CDU), dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Saalekreis Kam. Hannig und dem stellvertretenden Brandschutzabschnittsleiters Kam. Sondermann, herzlich begrüßt. Der Kreisjungendfeuerwehrwart Kam. Marcel Goldstein hatte mit seinem Organisationsteam ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet, welches er in einer kurzen Ansprache vorstellte. Beim anschließenden Rundgang durch die kleine Zeltstadt konnten sich die Gäste davon überzeugen, dass eine gute logistische Leistung beim Aufbau des Lagers von dem Veranstalterteam vollbracht wurde. Am Freitagabend wurde mit den Teilnehmern eine Nachtwanderung mit Stationsbetrieb durchgeführt. Samstag stand dann ganz im Zeichen der Lagerolympiade. Hier gab es ein Volleyball- und ein Zweifelderball-Turnier und natürlich den beliebten „Löschangriff nass“. Der Saalekreis war mit der Station Suchtprävention vor Ort, die Polizei klärte unter anderem über den Alkoholmissbrauch auf. Bei der DAK Kranken- 15/2012 -9- kasse konnte ein körperlicher Fitnesstest durchgeführt werden. Teamfähigkeit wurde bei der Station Stiche und Knoten geprüft. Nach all den anstrengenden Wettbewerben, gab es dann für alle eine tolle Zelt-Disco-Nacht. Sonntag fand dann vor der Abreise die große Siegerehrung durch den Kreisfeuerwehrverband Saalekreis satt. Als Sieger der Lagerolympiade ging das Team der Jungendfeuerwehr Lochau vor den Teams der JF Schochwitz und JF Nauendorf hervor. Gewinner beim Volleyball Turnier war die Mannschaft aus Gutenberg vor den Gästen aus Zwenkau und Schochwitz. Im Zweifelder-Turnier siegten die JF Teams aus Lochau vor der JF aus Jaraczewo und aus Zwenkau. Hart errungen war der Sieg beim Löschangriff nass. Hier gewann die Jugendfeuerwehr aus Raßnitz/Dörstewitz vor der JF aus Schochwitz und der JF aus Oppin. Alle genannten Jugendfeuerwehren erhielten einen Pokal. Alle Mitglieder der Jugendmannschaften aus Polen erhielten vom Verband ein kleines Erinnerungsgeschenk. Der Gemeindevorsteher Herr Dariusz Strugala sprach eine Einladung für 2 Jugendmannschaften zu Wettkämpfen nach Jaraczewo in Polen aus. Für die Organisatoren gab es von ihm eine Ehrentafel zur Erinnerung an dieses Zeltlager und einige Spezialitäten aus Polen. Trotz des sehr wechselhaften Wetter konnte am Ende des Zeltlagers der Kreisjugendwart Kam. Marcel Goldstein feststellen, dass dieses Zeltlager in Leuna erneut ein großer Erfolg für die Jugendarbeit in den Feuerwehren des Saalekreises war. Kam. Goldstein dankte allen an diesem Erfolg beteiligten Unterstützern, Förderern, Betreuern und seinem Helferteam. Danach erklärte Kam. Goldstein das Zeltlager für beendet. Mit Freude war zu hören, wie sich einige junge Kameradinnen und Kameraden schon für das Zeltlager im kommenden Jahr verabredeten. Text und Fotos: Martin Pochert Kreisfeuerwehrverband Saalekreis Eröffnungsappell Kabelsketal Feuerwehreinsatz in der Grundschule Einen ungewöhnlichen Schultag erlebten die Schüler der Grundschule Gröbers. Zuvor bereiteten die Leitung der Grundschule und die Feuerwehr Kabelsketal eine Übung vor, von welcher nur wenige Leute Bescheid wussten. Bei der Feuerwehr waren die Wehrleitungen und Gruppenführer eingewiesen wurden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Um 08:57 Uhr war im Erdgeschoss der Grundschule Rauch zu sehen. Daraufhin wurde der Feueralarm in der Grundschule ausgelöst und innerhalb kürzester Zeit verließen 161 Kinder und 12 Erwachsene die Schule. Gleichzeitig wurden über Notruf alle 6 Ortsfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr Kabelsketal, wie im Alarmdokument vorgesehen, über die Leitstelle Halle/S. alarmiert. Durch den ausgelösten Alarm um 08:59 Uhr begann die Übung für die Feuerwehr. Um 09:04 Uhr traf das erste Löschgruppenfahrzeug der Ortsfeuerwehr Gröbers ein, wobei die Anfahrt nur wenige Meter betrug, da sich das Gerätehaus in unmittelbarer Nähe der Grundschule befindet. Der erste Gruppenführer wurde durch die Direktorin der Grundschule empfangen und er erfuhr, das alle bis auf 1 Person das Objekt verlassen hatten und das es im Erdgeschoss qualmte. Ein Trupp unter Atemschutz ging mit einem C-Rohr zur Personensuche und Brandbekämpfung vor. Innerhalb kürzester Zeit rückten alle alarmierten Kräfte und Mittel an und meldeten sich an der Einsatzstelle. Um 09:13 Uhr wurde die vermisste Person gefunden und aus dem Schulgebäude gerettet und betreut. Auf Grund der nachrückenden Kräfte und Mittel wurden 1 Einsatzleitung und 3 Einsatzabschnitte gebildet. Dies waren „Brandbekämpfung und Menschenrettung in der Grundschule“, sowie „2 Angriffswege über den Teleskopmast ins 1. Obergeschoss mit separater Wasserversorgung“ und der Abschnitt „Betreuung der Schulkinder“ auf dem Sammelplatz mit nochmaliger Zählung. Dann wurden die Kinder in den nahe gelegenen Hort im Kita-Gebäude gebracht. Erst nachdem alle Kinder versorgt und betreut wurden, wurde die Übung um 09:34 Uhr beendet. Insgesamt 47 Einsatzkräfte, davon 21 Atemschutzgeräteträger, beteiligten sich an der Übung, wobei die hohe Stärkemeldung dem Urlaub vieler Mitglieder zu verdanken war. In der Regel kann mit der Hälfte der Einsatzkräfte gerechnet werden. Im Anschluss fand eine kurze Auswertung des Einsatzleiters und der Übungsbeobachter wie z. B. des Kreisbrandmeisters, der Gemeindeverantwortlichen für Feuerwehr sowie Kinder- und Schulbereich, der Firma welche die Flucht- und Rettungswegepläne erarbeitet hat sowie der Einsatzabschnittsleiter statt. In einer späteren Auswertung werden Details im Kreise der Gemeinde, der Grundschule und der Feuerwehr besprochen. Ziel der Übung war es, die Schule in kurzer Zeit zu evakuieren, eine Person zu retten und Einsatzabschnitte zu bilden. Dieses Ziel wurde erreicht und verletzt wurde auch niemand, sodass man von einer gelungenen Übung sprechen kann. Text: für die GFw Kabelsketal K. Stephan Rundgang Kam. Baumann, Dolmetscherin Fr. Grobelna, Herr Bannert Herr Strugala Herr Meisel (v. l. n. r.) kurze Besprechung zwischen Einsatzleiter und Einsatzabschnittsleiter, Foto von OFw Gröbers Kabelsketal - 10 - 15/2012 19. Oldtimertreffen in Teicha am Petersberg Zum 19. Mal treffen sich am Sonntag, dem 19. August die Freunde historischer Fahrzeuge auf dem Sportplatz in Teicha bei Halle. Organisiert wird das Treffen von den „Oldtimerfreunden Halle Teicha e. V.“, eine Interessengemeinschaft für Jedermann und natürlich -frau, egal ob Besitzer eines Mopeds Simson SR1, eines BMW-Gespanns oder eines historischer Pkw, Lkw oder Treckers; auch die Fans von Stationärmotoren sind hier vertreten. Wie in den vergangenen Jahren wird bei der Veranstaltung wieder das gesamte Spektrum historischer Fahrzeuge, vorgeführt von Teilnehmern aus allen Teilen Deutschlands, zu sehen und zu hören sein. Beginn ist ab 7.30 Uhr mit der Ankunft der Fahrzeuge sowie mit der Eröffnung des Teilemarktes. Viele Händler bieten dort Ersatzteile und Literatur für Old- und Youngtimer an, auch Fahrzeuge können erworben werden. Um 10.00 Uhr starten dann die Teilnehmer der Rallye, nachdem sie einzeln an der Bühne vorgestellt wurden. Wenn die Letzten starten, kommen die ersten Fahrzeuge bereits wieder zurück. Gastronomische Bewirtung und musikalische Unterhaltung mit Dixieland-Live-Musik erwarten die Besucher. Die Streckenführung: Über Sennewitz geht es nach Halle - Trotha, Kröllwitz, Lettin und Salzmünde, dann an Zappendorf vorbei nach Bennstedt und Langenbogen zur ersten Sonderprüfung. Danach werden Höhnstedt, Krimpe, Fienstedt durchfahren, an der Fähre Wettin findet die zweite Sonderprüfung statt. Die Rückfahrt führt über Mücheln, Lettewitz und Wallwitz wieder nach Teicha. Ab 15.30 Uhr findet die Siegerehrung der Gewinner und Platzierten statt. Förderverein „Park Dieskau“ e. V. 8. Spendenaufruf für unser Teehaus Übergabe Bildband Baden in den Teichen der Gemeinde!!! Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Teiche der Gemeinde keine Badegewässer sind, d. h. das Baden ist nicht erlaubt. Einzig das Friedrichsbad in Zwintschöna ist ein offizielles Badegewässer. Wir bitten um Beachtung! IMPRESSUM Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel Das Amtsblatt erscheint jeweils am 1. + 3. Freitag im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister Herr Hambacher, Sitz: Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Friedrich, Tel./Fax: (0 34 61) 82 64 84, Fax: (0 34 61) 82 64 85, Funk: 01 71/4 14 40 53 Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna Frau Wippich, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal, Hauptamt: Tel.: (03 46 05) 3 32 07 Einzelexemplare außerhalb des Verbreitungsgebietes sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Liebe Kabelsketaler, liebe Parkfreunde, liebe Spender, manchmal passieren eben auch Elfen kleine Malheure. Hier die Berichtigung. Vereinsvorsitzender Herr Kertscher überreichte den Bildband „Gartenkunst und Gartendenkmalpflege in Sachsen - Anhalt“ an Familie Wetzel aus Lochau. Der Förderverein „Park Dieskau“ e. V. bedankt sich recht herzlich bei Familie Wetzel. Weiterhin möchten wir vielen Dank sagen, verbunden mit den aller herzlichsten Glückwünschen dem jungen Ehepaar Anja und Stefan Schulze aus Halle. Die durch die Geschwister des Paares gestaltete Hochzeitszeitung wurde gegen eine Spende zu Gunsten des Teehauses Dieskau an die Hochzeitsgäste verteilt. Der Erlös an den Förderverein überwiesen. Eine tolle Idee. Wie wäre es denn, das nächste Hochzeitspaar auf der Plattform unseres Teehauses zu fotografieren - schöner Blick in den Park, Alles grün und im Vordergrund zwei glückliche Menschen. Weitere Spender, die uns bei der Wiederentstehung unseres Teehauses unterstützen: Jürgen und Monika Bornschein/Zwintschöna, Bernd und Monika Eberhardt/Zwintschöna, Ingrid Staab/Zwintschöna sowie eine anonyme Spenderin. Wie immer die Erinnerung - Einzelpersonen, welche mindestens 75 EUR spenden und Unternehmen, welche mindestens 150 EUR spenden, erhalten den schönen Bildband „Gartenkunst und Gartendenkmalpflege in Sachsen-Anhalt“. Wir freuen uns auch über kleine Beträge, die den Topf füllen und wir unserem Ziel, 2013 das Teehaus einzuweihen, näherkommen. Eine Spendenbescheinigung wird umgehend ausgestellt und überreicht. Ihre Dieskauer Parkelfe 15/2012 - 11 - Kabelsketal PS: Genießen Sie bei dem heißen Wetter einen gemütlichen Spaziergang unter dem Blätterdach der großen alten Bäume und lauschen Sie dem Vogelgezwitscher unseres Parks. Anschrift: Telefon: Internet: E-Mail: Spendenkonto: Spendenkennwort: Förderverein „Park Dieskau“ e. V., Benndorfer Str. 4, 06184 Kabelsketal 0345 58299181 www.park-dieskau.de [email protected] Kto. 330 05 01 BLZ 800 937 84 Volksbank Halle/Saalkreis Teehaus Schulnachrichten aus der GS Dieskau Ein erfolgreiches Schuljahr liegt hinter uns und die ersehnten Sommerferien rufen. Oft haben wir kleinen Reporter von den Projekten und Veranstaltungen unserer Grundschule im Amtsblatt berichtet. Keine Angst, wir werden diese nicht noch einmal aufzählen. Bei uns gibt es immer etwas Aktuelles. So nahmen die Drittklässler erfolgreich auf dem Flughafen Leipzig/Halle am Sportwettkampf „London ruft“ teil. Die Schüler der Klasse 2b beteiligten sich am Wettbewerb „Mein erster Brief“, der von Stiftung Lesen gemeinsam mit der Post ins Leben gerufen wurde. Sie belegten mit ihren selbst gestalteten Briefmarken und tollen Brieftexten den 1. Platz in ihrer Altersgruppe. Am 20. Juli 2012 bekamen wir die ersehnten Zeugnisse. Auf dem Schulhof wurden besten Altstoffsammler der Schule ausgezeichnet und im Anschluss daran die Viertklässler verabschiedet. Zur Erinnerung erhielten sie ein T-Shirt. Die beiden 4. Klassen haben sich mit einem tollen Geschenk verabschiedet. Damit der Sachunterricht noch praxisbezogener wird, pflanzten sie im Schulgarten einen Apfelbaum. Recht vielen Dank! Das Schuljahr klang für jeden Schüler mit einem leckeren Eis aus und dann ging es ab in die Sommerferien. Die kleinen Reporter der GS Dieskau Kirchliche Nachrichten Dieskau Gottesdienste Sonntag, 19.08. 10.30 Uhr Dieskau Kirche 25. Dieskauer Sommer 2012 Jeden Sonntag vom 10. Juni bis 30. September, 16.00 Uhr Kirche St. Anna Dieskau Eintritt frei + Austritt nicht www.dieskau. de Und weiter geht die schöne Musik in der Kirche St. Anna Dieskau! Ankündigung der nächsten Konzerte: So., 5. August Drehorgel-Leut aus Leipzig mit Joachim Petschat So., 12. August Orgelkonzert mit Martin Schwender aus Halle So., 19. August Trommelfell Jetzt: „Der Rhythmus für alle kommt aus Halle“ So., 26. August „Es geht rund“ Lieder und Chansons (anschließend Grillen unterm Zelt) Eine Stunde, wenn sie glücklich ist, ist viel. Nicht das Maß der Zeit entscheidet, Wohl aber das Maß des Glücks. (Theodor Fontane) Adresse: Pfarrer Siegfried Lemke (03 45) 6 88 91 17 Kirchwinkel 7, 06258 Schkopau OT Lochau Liebe Seniorinnen, zu unserem nächsten Rentnertreff am 11. August um 14.00 Uhr, möchte ich Sie alle recht herzlich einladen. Ich hoffe doch sehr, das alle wieder wohlauf sind und den Weg zum Treff finden. Beim letzten Mal waren wir ja eine kleine Runde da einige etwas vor hatten. Diesmal könnte es sein, das unser Nachmittag etwas länger geht, also nicht auf die Uhr sehen. Selbstverständlich steht der Fahrdienst wie immer bereit. 13.30 Uhr ab Kleinkugel und anschließend nach Dölbau. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns alle wiedersehen würden und sage auf diesem Weg noch einmal vielen vielen Dank. Bis dahin grüßt Sie Ihre Werra Kirchliche Nachrichten „Gott heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden.“ Psalm 143,3 Ja, wo Menschen Liebeskummer befällt, ist Gott tatsächlich im Spiel. Im Übrigen, wie bei allen wichtigen Dingen unseres Lebens. Gott ist also gefragt. Und schaut nicht nur zu. „Ein Herz kann man nicht reparieren“ hat ein Popkünstler einmal gesungen, um am Ende doch zu sagen: „Ein Herz, das kann man reparieren“. Zum Glück steckt da ja für die meisten Menschen Wahres dahinter. Nur, der billige Trost („Das wird schon wieder!“) will uns nicht richtig schmecken und fordert die Gegenfrage ABER WANN? (und WIE?). Einen passenden Text von einem Küstenwanderer habe ich gefunden. Hier ein Stück davon: “…Meine Füße finden keinen Weg mehr zwischen den Felsen und Pfützen. Unschlüssig setze ich mich auf einen Felsen und fühle mich verlassen. Verlassen von dem Menschen, den ich so sehr geliebt habe - und ich hadere mit mir und mit Gott. Warum? Warum muss ich das aushalten, Gott? …Voller Wut nehme ich einen Stein und schmeiße ihn gegen den nächsten Felsen. Er zerspringt mit einem knackenden Geräusch. Wie soll es weitergehen? Woher soll ich die Kraft finden für mein Leben? Gib mir eine Antwort, Gott, auf meine Fragen! Endlich stehe ich auf. Langsam gehe ich zurück. Zwischen den Felsen finde ich einen Stein, der so aussieht, als hätte er eine Narbe. Ich halte ihn fest in meiner Hand und spüre die kantige Narbe.“ Manches, was zerbricht, hinterlässt eine Narbe. Meinen Kummer trage ich mit mir herum, aber ich lebe. Ich lebe mit der Narbe und der Gewissheit, dass Gott den Kummer in meinem Herzen kennst. Er ist bei mir und will, dass ich lebe: Gott heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Gott sei Dank! Eine gute Zeit wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Eichfeld Gottesdienste: So., 05.08. 9.00 Uhr Osmünde So., 12.08. 10.30 Uhr Landsberg So., 19.08. 13.30 Uhr Landsberg (Doppelkapelle) So., 26.08. 14.00 Uhr Sietzsch* - Sommerfest *: Bereichsgottesdienst Kabelsketal - 12 - Gesprächskreis: Di., 21.08., 14.00 Uhr in Gottenz bei Schaaf, Einfahrt am Vogelsang Spiel- und Bastelkreis für Kinder Sommerpause, erst wieder nach den Schulferien Urlaub: Das Pfarramt ist wegen Urlaubs noch bis 12.08. nicht besetzt. Vertretung übernimmt Pfr. Domke, Hohenthurm, Tel. 03 46 02- 5 01 11. Ansprechpartner: Pfarramt Landsberg, Pfr. Thomas Eichfeld, Tel. 03 46 02/2 03 30, Fax. 03 46 02/95 16 37 Gemeindekirchenrat, Matthias Weiske, Tel. 03 45/9 76 04 17 (abends) Friedhofsverwaltung, Frau Stauber, Tel. 03 45/2 11 90 53 Friedhof Osmünde Lieber Nutzer und Besucher, leider haben sich in letzter Zeit Beschwerden gehäuft, dass Passanten und Spaziergänger ihre Hunde auf dem Friedhof frei herumlaufen lassen. Dabei kommt es vor, dass sich die Tiere am Weg hinkauern und einen Haufen machen oder die lockere Blumenerde auf Gräbern aufscharren, wenn Herrchen oder Frauchen gerade nicht aufpasst. Wir weisen hiermit darauf hin, dass es aus gutem Grund gemäß § 6 Abs. 2 h der gültigen Friedhofssatzung „nicht gestattet ist, Hunde ohne Leine laufen zu lassen“. Für Schäden haftet der Hundehalter. Das Gefühl, in einem solchen Moment unbeobachtet zu sein, kann manchmal täuschen. Dass der Hundeführer den Haufen dann abräumt und entsorgt, ist eine Frage des Anstands und versteht sich von selbst. Die Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Osmünde Liebe Freunde unserer alten Dorfkirche und des historischen Friedhofes, lange haben nichts mehr von uns hören und lesen lassen. Trotzdem hat jeder, der in der letzten Zeit auf dem Friedhof war, sicher gemerkt, dass sich einiges getan hat. Es waren aber so viele „Kleinigkeiten“ zu erledigen, dass kaum noch Zeit für die Öffentlichkeitsarbeit geblieben ist. Gleich im Frühjahr haben die Handwerker neuen Kies auf dem Hauptweg verteilt, den Regen und Schmelzwasser stark ausgespült hatten. Das Material hat dankenswerter Weise die Gemeinde Kabelsketal zur Verfügung gestellt. Die Steinmauer am Beginn des Weges haben die Männer gerichtet und die Gärtnerei Nultsch hat verschiedene Pflanzen zur Verfügung stellte, die sich in den nächsten Jahren zu einer ansehnlichen Trockenvegetation an diesem schwierigen Standort entwickeln sollen. Besonders froh sind wir, dass auch das letzte Teil der Dachsanierung am Kapellenturm nun fertig gestellt werden konnte. Die Fensterläden am Nordgiebel hat Herr Sander, auch mit Hilfe der Fa. Göbel, aus Eichenholz angefertigt und im Mai eingesetzt. Die Schallluken sind im Moment hinter den dichten Baumkronen versteckt und kommen erst im Oktober wieder richtig zum Vorschein. Joachim Sander hat in seiner Werkstatt noch mehr gewerkelt: Eine Tafel im Vorraum informiert die Kirchenbesucher über den Förderkreis. Das Kirchenmodell daneben jetzt zeitgemäß über- 15/2012 arbeitet und überrascht mit vielen Details. Auch die Glockenjoche und -klöppel unter der Außentreppe sind beschriftet. Wir danken Herrn Sander für diese sehr zeitaufwendigen Arbeiten. Als körperlich ziemlich anstrengend erwies sich das nächste Projekt. Die Sicherheit des Treppenaufgangs am Kapellenturm und dessen Überdachung mussten grundlegend verbessert werden. Hier hat die Baubrigade zwei weitere Stützpfeiler und Querstangen als Absturzsicherungen im Geländer eingezogen. Die gesamte Eisenkonstruktion wurde neu gestrichen. Das war Voraussetzung für die erweiterte Nutzung unserer alten Kirche. Seit Anfang des Jahres gibt es den Spiel- und Bastelkreis, zu dem regelmäßig 5 bis 7 Kinder zwischen 5 und 8 Jahren kommen. So schön unsere Winterkirche auch ist, so hat sich doch herausgestellt, dass für die Arbeit mit den Kindern ein eigener Raum gebraucht wird. Der Kirchenrat hat deshalb beschlossen, den Archivraum im kleinen Turm dafür herzurichten. Die Umgestaltung ist soweit abgeschlossen, dass eine Nutzung in den Sommermonaten bereits möglich ist. In den nächsten Wochen sollen noch Lampen und eine Heizung eingebaut werden, so dass die Gruppe nach den Sommerferien möglichst komplett in den neuen Raum einziehen kann. Weitere Interessenten für den Kinderkreis - auch für eine „Schnupperstunde“ - sind herzlich willkommen; auch ohne vorherige Anmeldung. Nächste Termin sind am 07.09. und am 21.09. um 16:00 Uhr in der Kirche. Wir möchten an dieser Stelle noch zwei Handwerksfirmen danken, die ebenfalls an der Kirche tätig waren: Die Fa. Spezialteam GIH ersetzte einige hässliche Regenableitungen auf der Südseite durch Zinkrohre und die Fa. Stefan Wust legte uns für weitere Bauarbeiten einen Kraftstromanschluss in die Kirche. Im August wird begonnen, den provisorischen Ziegelpfeifer an der Südwand der Turmruine durch das ursprüngliche PorphyrMauerwerk zu ersetzen. Ihre Spenden und vor allem der Gemeindebeitrag ermöglichen uns, dieses lange geplante Vorhaben umzusetzen. Ob diese Baustelle der Anfang für einen Weiterbau sein kann, wird sich hoffentlich zeigen. Noch mehr Sichtbares hat sich auf dem Friedhof getan. Wegen der hohen Ausgaben in den letzten beiden Jahren wollten wir in diesem Jahr auf dem Friedhof etwas „kürzer treten“. Aber durch die kostenfreien Entsorgung der kompostierbaren Abfälle durch die Mitarbeiter von Bernd Wahren und einen Bagger-Einsatz der Fa. Rundum Service, ergab sich die Möglichkeiten, bereits dieses Jahr am historischen Gräberfeld VII weiterzumachen. Viele Kubikmeter Wildwuchs (vor allem hartnäckige Brombeeren) und mehrere Container Einfassungen und Grabsteine wurden entfernt und abgefahren. Mit Hilfe der Fa. Weiske konnten bereits einige historische Grabsteine wieder aufgestellt werden. Die künftige Nutzung der Gräber (vielleicht als neue Familien-Grabstelle) wird im Kirchenrat demnächst besprochen. Auch mit der pflegeleichten Bepflanzung einiger historischer Grabstellen wurde bereits begonnen. Leider wird zur weitern Gestaltung des historischen Gräberfeldes schwere Hebetechnik benötigt, die auf dem in diesem Sommer oft aufgeweichten Boden nicht ohne größere Folgeschäden zum Einsatz kommen konnte. Auf jeden Fall geht die Aufstellung und Sicherung der historischen Grabzeile weiter, sobald es das Wetter und unsere finanziellen Möglichkeiten erlauben. Wenn Sie mehr über die Geschichte und die weitere Gestaltung unseres historischen Friedhofes erfahren wollen, laden wir Sie zu einer Friedhofsführung am Sonntag, d. 19. August ab 14:00 Uhr ein. Die Führung erfolgt in Zusammenarbeit mit den „Verein für Friedhofskultur Halle und Umgebung“, der an diesem Tage eine Exkursion nach Osmünde durchführen wird. Treffpunkt ist an der Kirche. Nach einer kurzen Einführung werden wir die einzelnen Friedhofsteile besichtigen und zeigen, wie sich die Bestattungskultur im Laufe der Zeit vom Mittelalter bis heute verändert hat. Wir würde uns freuen, wenn Sie sich recht zahlreich dieser Exkursion anschließen würden. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie unsere Arbeit auch weiter unterstützen, sei es durch Mitarbeit in der Handwerkerbrigade, bei der Grabpflege oder eine Spende auf das Konto des Förderkreises St. Petrus Osmünde. Kontonummer: 271 020 000; BLZ: 830 400 00; Commerzbank Gera Für den Förderkreis St. Petrus Matthias Weiske & Peter Dörheit 15/2012 - 13 - Gelungener Dienstsport Dienstsport ist ein Muss um körperlich fit zu sein, aber er soll auch Spaß machen. Schon seit Jahren verlagerte die Feuerwehr Gröbers, eine der 6 Ortsfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr Kabelsketal, ihren Dienstsport im Sommer ans Wasser. In diesem Jahr kam der Vorschlag, mal ein Rafting zu machen. Die nächste Raftinganlage ist im Kanupark in Markkleeberg bei Leipzig. Am 07.07.2012 wollten sich 14 Teilnehmer ins kühle Nass stürzen, was eine tolle Beteiligung in der Wehr ist. Fast genau soviel Familienangehörige wollten sich den Spaß als Zuschauer nicht nehmen lassen. Vier der 14 aktiven Teilnehmer nutzen die Gelegenheit sogar, um mit dem Rad die Strecke bis Markkleeberg zu bewältigen. Knapp 2 Stunden brauchten die Radfans, um die 41km zu schaffen. Das Wetter meinte es am Anfang nicht so gut, aber der Nieselregen konnte an der Vorfreude nichts ändern. Nach den Unterweisungen, der Sachenausgabe und den Boot- und Sicherheitsübungen ging es los. Das Team des „Wildwasser-Rafting-Kanupark Markkleeberg“ hatte 2 Boote für uns reserviert. Somit fanden auch interne Wettläufe statt, welche dem tollen Wasservergnügen noch den „I“ Punkt aufsetzten. Trocken blieb keiner, wofür der Scout im Boot schon sorgte. Die Zeit verging wie im Fluge und auch die mitgekommenen Familienangehörigen hatten ihren Spaß beim zusehen und mitfiebern. Das Wetter wurde dann sommerlich warm und so klang dieser tolle aber auch anspruchsvolle Dienstsport im Gerätehaus in Gröbers aus. Die dazu eingeladene Alters- und Ehrenabteilung konnte bei Kaffee und Kuchen dank Digitalkamera, Beamer und PC eine lustigen Bildershow vom Dienstsport sehen, was für viel Erheiterung sorgte. Nächstes Jahr soll dieser besondere Dienstsport wiederholt werden. So wollen nicht nur mehr Mitglieder am „Raften“ teilnehmen, sondern auch mit dem Rad die 41 km nach Markkleeberg zurück legen. Mal sehen, ob es klappt. Text: K. Stephan für die OFw Gröbers Foto: Sport für; Bild von OFw Gröbers Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 17. August 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 9. August 2012 Kabelsketal … und wieder beginnt ein neues Kindergartenjahr Voller Erwartung geben wir 12 Kinder in die Schule, doch die letzten Wochen waren für sie und den anderen Kinder sehr turbulent. Die Schulanfänger fuhren wie schon im letzen Jahr auf die Burg Querfurt. Schon die Busfahrt war für die Kinder ein Erlebnis. Endlich angekommen, wurden wir von dem Burgfräulein Franzi in Empfang genommen. Dann wurden unsere Kinder als Burgherr, Ritter, Burgfrau und Magd verkleidet. Anschließend ging es dann in den Burgkeller zum Essen. Mit dem Holzstab Brot zu beschmieren war gar nicht so einfach, aber jeder probierte es. Anschließend ging es auf Erkundungstour. Was gab es da alles zu sehen; den Turm mit dem Hungerloch, die Kirche, den Brunnen, die Ausgucklöscher und sogar einen Geheimgang gab es und die Ritterspiele zum Abschluss machte allen viel Spaß. Mit vielen neuen Eindrücken ging es dann zurück in die Einrichtung. Aber leider war kein Zuckertütenbaum gewachsen, denn der Regen hatte alles wegespült. Wie strahlten dann die Augen, als die Zuckertüten im Mehrzweckraum hingen und abgesungen werden konnten. 15.00 Uhr kamen dann die Eltern und in einer Feierstunde wurden die Kinder verabschiedet. Für die Unterstützung danken wir den Eltern die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag für alle Kinder eine schöne Erinnerung bleibt. Ein besonderen Dank richten wir an die Firma Mitgas, welche uns die Busse gesponsert haben, denn sonst wäre dieser Tag nur halb so schön gewesen. DANKE! Am folgenden Tag hatten wir ein Sportfest auf dem Sportplatz geplant. Leider fiel dieses dem Regen zum Opfer und kurzer Hand war Sport in allen Räumen angesagt. Wir danken trotzdem dem SV Eintracht Gröbers für ihre Bemühungen sowie dem Eiscafé - Frau Kühn - die das Eis in unsere Einrichtung brachte. Zum Abschluss des Kindergartenjahres freuten sich dann alle auf die Grillparty mit Picknick bevor es in die wohlverdienten Ferien geht. Wir wünschen allen Kindern und Eltern gute Erholung und den Schulanfängern einen guten Schulstart. Team der Kita „Wirbelwind“ Kabelsketal - 14 - Neues aus der Kita „Rappelkiste“ Gröbers Am Freitag, dem 13.07.12, luden die „Hortstrolche“ und die Kita „Rappelkiste“ alle interessierten Bürger zum „Tag der offenen Tür“ ein. Herr Hambacher begrüßte alle Gäste, und bei Kaffee und Kuchen konnte dann über eine große Leinwand der Bau unserer Einrichtung noch einmal Schritt für Schritt verfolgt werden. An die ca. 200 neugierigen Besucher inspizierten die Räume der Kita und des Hortes. Die Kinder konnten sich in der Zeit schminken lassen, ein Sonnenschild basteln oder tolle Preise beim Glücksrad gewinnen. 15/2012 Natürlich muss so ein Fest gründlich vorbereitet werden, dafür an alle Muttis und Vatis ein großes Dankeschön für die tolle Unterstützung. Die Bratwürste spendierte uns Herr Mäß von der Firma Kühne und Nagel, die Brötchen sponserte die Firma Harry Brot aus Wiedemar, die dann für uns im NP Markt in Gröbers aufgebacken wurden. Die Feuerwehr Gröbers und Herr Schöps stellten uns einen Grill zur Verfügung und halfen, so wie die Biker-Freunde aus Großkugel, mit Bierzeltgarnituren aus. Allen hier Genannten sagen wir auf diesem Weg DANKESCHÖN! Für uns alle war dies ein gelungener Nachmittag, und jeder konnte sehen, wie wohl wir uns in unserer neuen Einrichtung fühlen! Es grüßt das Team der Kita „Rappelkiste“ 85 Jahre Freiwillige Feuerwehr Großkugel Am 29. & 30. Juni 2012 begingen wir, die Freiwillige Feuerwehr Großkugel, den 85. Jahrestag unserer Gründung. Aus diesem Grund organisierten wir ein Fest, welches am 29.06.2012 mit einem Fackelumzug durch das alte Dorf rund um die Kirche mit dem Spielmannszug Halle e. V. eröffnet wurde. Dies war bis vor einigen Jahren der traditionelle Weg für die Fackelumzüge. Nach dem Fackelumzug erfreute uns der Spielmannszug Halle e. V. noch mit einem Platzkonzert. Nachdem dann der Regen allmählich aufgehört hatte, gab es für die Kinder kein Halten mehr. Die Freifläche unserer Kita bot dann die Möglichkeit zum ausgelassenem Toben und Spielen und die Hungrigen stärkten sich mit einer leckeren Bratwurst vom Grill. Natürlich konnte auch das Tanzbein geschwungen werden und es war auch für das leibliche Wohl gesorgt. Für die Speisen sorgte die Freiwillige Feuerwehr Großkugel selbst und die Getränke wurden durch das Team Kulturhaus um Herrn Graupner abgesichert. 15/2012 - 15 - Am 30.06.2012 begann der Tag mit dem traditionellen Wecken durch die Sirene. Eröffnet wurde diese Veranstaltung durch den Wehrleiter, Herrn Denny Kühn. Als Gäste konnte er Herrn Bommersbach, Landtagsabgeordneter, sowie Herrn Sebastian, Ortsbürgermeister von Großkugel begrüßen. Alle eingeladenen Freiwilligen Feuerwehren der Umgebung nahmen Aufstellung für den anstehenden Festumzug. An der Spitze des Umzuges lief eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr Großkugel mit dem Banner. Die Gäste und der Spielmannszug Halle e.V. gefolgt von der Jugendfeuerwehr sowie den Abordnungen anderer Feuerwehren mit Ihren Bannern nahmen an dem Festumzug teil. Anschließend folgte von der Feuerwehr Kursdorf die alte Anhängerleiter aus dem Jahre 1934 sowie der TS/4 Anhänger aus dem Jahre 1935 von der Feuerwehr Großkugel. Beide sind noch im Originalzustand zu sehen. Immer wieder für Aufsehen sorgt die alte Handdruckspritze, gezogen von 2 Pferden, aus dem Jahre 1892, welche im Jahr 1927 für 600 Mark in den Besitz der Feuerwehr Großkugel kam. Diese Handdruckspritze wurde in den 60er Jahren von den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großkugel in vielen Stunden und mit viel Liebe restauriert, so dass sie auch heute noch funktionstüchtig ist. Es folgten von der FFw Großkugel noch die Fahrzeuge Robur LO 8-TS 8 aus dem Jahr 1983, W 50 mit Drehleiter DL 30, Drehleiter aus dem Jahr 1990, Mercedes Benz das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 von 1997 sowie von Mercedes Benz der Teleskopgelenkmast GM 32 aus dem Jahr 2000. Die beiden letztgenannten Fahrzeuge befinden sich seit 1997 bzw. 2011 im Besitz der FFw Großkugel. Am Umzug nahmen die FFw Freiroda, Halle-Büschdorf, Wallwitz, Osmünde, Schkeuditz, Dölbau, Gröbers, Raßnitz, Queis, Schwoitsch, Schochwitz, Höhnstedt und Merseburg mit teils älterer und teils moderner Feuerwehrtechnik teil. Kabelsketal Die Besucher des Festes erwartete nicht nur Technik. Es wurde natürlich wieder für das leibliche Wohl durch die FFw gesorgt. So gab es Erbsensuppe mit Bockwurst aus der Feldküche. Gegrilltes gehörte natürlich auch dazu. Die FFw Großkugel stellte für die Kleinsten wieder ihren, bei den Kindern sehr beliebten, „Florian Löschbär“ zur Verfügung, wo sie bei den heißen Temperaturen beliebig mit dem Wasser auf verschiedene Elemente spritzen konnten sowie auch auf kleinen „Feuerwehrautos“ ihre „Fahrkünste“ testen konnten, natürlich mit „Feuerwehrhelm“. Die Kinder konnten auf einer Hüpfburg toben und natürlich auch den kleinen „Rummel“ „unsicher“ machen. Die Fa. Felicitas, welche speziell Familien mit Babys und Kindern sowie die Altersgruppe 50plus anspricht, konnte sich und Ihre Produkte den Besuchern vorstellen. Sie arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen, welche ihre Produkte sowie Erfahrungen z. B. jungen Eltern zur Verfügung stellen. Kabelsketal - 16 - 15/2012 Jetzt kam es zu einem der Höhepunkte unseres Festes. Es wurden Vorführungen mit alter und neuer Feuerwehrtechnik gezeigt. Als erstes musste die alte Handdruckspritze ihr „Können“ zeigen. Es wurde ein kleines selbst gebasteltes Holzhäuschen angezündet und das Feuer mit der alten Spritze erfolgreich gelöscht. Erstaunlich, dass dieses alte Gerät immer noch so hervorragend funktioniert, leider nur mit „Muskelkraft“. Dann kam die neue Technik zum Einsatz. Ein Mercedes Benz Fahrzeug mit einem Teleskopgelenkmast GM 32. Hier wurde demonstriert, aus welchen Höhen bzw. in welchen Höhen Feuer zielgenau gelöscht werden können. Bei diesem Wetter war es angenehm, wenn Wasserspritzer auf die Zuschauer trafen. Wer sich Großkugel von oben anschauen wollte, konnte mit dem Teleskopgelenkmast GM 32 in die Höhe schweben. Der Ausblick auf die Festwiese sowie die gesamte Umgebung bei klarer Sicht war genial. Dieses Angebot wurde von den Besuchern rege genutzt. Am Nachmittag zu Kaffee und Kuchen traten die Kinder der Tanzgruppe des SV Großkugel auf und zeigten mit viel Spaß und Freude ihr Programm. Dank auch an die Leiterin der Tanzgruppe, Frau Portleroi, welche wöchentlich mit den Kindern die Tänze und Choreographie einstudiert. Im Anschluss fand das traditionelle Badewannenrennen im Dorfteich statt. Eine neutrale Jury wählte das beste Kostüm und die am originellsten gestaltete Badewanne aus. Hier gewann das Team Weihnachtsmann beide Titel. Das Badewannenrennen ist immer mit viel Gaudi verbunden. Es nahmen insgesamt 5 Mannschaften teil. Durch Anfeuerungsrufe und mit viel Einsatz gewann das Team Röglitzer Teichflitzer, 2. Platz „Die immer noch Grübeln“ und 3. Platz für die Weihnachtsmänner. Alle hatten großen Spaß. 15/2012 - 17 - Der sehr schöne und abwechslungsreiche Tag anlässlich des 85-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr trat nun in die Phase, wo das Tanzbein geschwungen werden konnte zu der Musik der Disko Sunshine. Am frühen Abend nutzten die Kinder überwiegend die Tanzfläche, um ihr Können zu zeigen. Als Showeinlage überraschte uns die Tanzgruppe Zöschen mit einem Programm, in dem Sie Tänze und Lieder aus allen Zeiten darboten und imitierten z. B. Andrea Berg und Helene Fischer oder Cindy aus Marzahn. Für die Tänzer und Sänger gab es sehr viel Applaus, da auch das Publikum voll in die Darbietung einbezogen wurde. Kabelsketal Bekanntmachung In der Zeit vom 06.08.2012 bis 17.08.2012 ist das Büro des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, zwecks Urlaubs, nicht besetzt. Die Sprechstunde findet am 21.08.2012 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Bei Havarien wenden Sie sich bitte an unseren technischen Betriebsführer, MIDEWA GmbH. Während nachfolgender Dienstzeiten unter der Rufnummer: 0 34 93/3 02-0 Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Außerhalb der Dienstzeiten unter der bekannten Rufnummer: 0 34 93/30 21 11 Mit freundlichen Grüßen gez. Rupp Verbandsgeschaftsführer Zum Abschluss des Tages wurde ein Feuerwerk gezündet. Nach einem Blick zum Himmel wurde der Start für das Feuerwerk vorgezogen, um so einem Unwetter zu entgehen. Es kam dann auch genau zum letzten „Knall“ des Feuerwerks. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin berät Sie gern. Tel.: 0 34 61/82 64 84 Fax: 0 34 61/82 64 85 Funk: 01 71/4 14 40 53 [email protected] Anzeigen Man kann allgemein sagen, dass das Fest rund um gelungen war. Das Zelt widerstand dem Hagel und so konnte im Zelt lustig bis in die frühen Morgenstunden weiter gefeiert werden. Sollte durch dieses Fest auch Ihr Interesse an der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Großkugel geweckt worden sein, dann können sie die Broschüre bei uns im Feuerwehrgerätehaus abholen. Auch sind wir immer gern bereit, neue Mitglieder bei der Freiwilligen Feuerwehr zu begrüßen. Unser spezieller Dank gilt allen freiwilligen Helfern bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes. Unser Dank gilt ebenfalls dem Bürgermeister der Gemeinde Kabelsketal, Herrn Hambacher, dem Ortsbürgermeister Großkugel, Herrn Sebastian sowie dem Landtagsabgeordneten, Herrn Bommersbach für ihre Teilnahme. Dank auch dem Bauhof der Gemeinde Kabelsketal, dem Kraftverkehr Nagel, der Fahrschule Gebel, dem Steuerbüro Wendt, Herrn Ingolf Stoye, W&P Acessoirs, der Osmünder Spritze 1811 e. V., dem Bürgerverein Großkugel e.V., Saalesparkasse Gröbers. Dank auch den zahlreich erschienen Gästen. Feuerwehr Großkugel www.wittich.de Ilona Friedrich