Amtsblatt der Gemeinde Veranstaltungskalender *** Achtung! ***

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Amtsblatt der Gemeinde Veranstaltungskalender *** Achtung! ***
Amtsblatt der Gemeinde
Kabelsketal
mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel
Veranstaltungskalender
Ortschaft Dieskau
• Vom 10.06. bis 30.09.2012 findet der 25. Dieskauer Sommer
jeweils 16.00 Uhr in der Kirche St. Anna in Dieskau statt.
*** Achtung! ***
Mitteilung an die Bewohner der Gemeinde
Kabelsketal OT Benndorf
Straßenvollsperrung für Fahrzeugverkehr
Im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens „Ersatzneubau einer Brücke
über die Kabelske im OT Benndorf“ wird in der Zeit vom:
1. August - 31. Dezember 2012
19. Jahrgang
Freitag, der 3. August 2012
15/2012
Gemeinde Kabelsketal
Seite 3
Ortschaft Dieskau
Seite 10
Ortschaft Dölbau
Seite 11
Ortschaft Gröbers
Seite 11
Ortschaft Großkugel
Seite 14
eine Vollsperrung für die Ortslage Benndorf zwischen Ecke Lindenstraße/Friedensstraße und Kabelskebrücke in der Straße „Am Teich“ von der Unteren Verkehrsbehörde angeordnet.
Die Verkehrsumleitung wird für den vorgenannten Zeitraum für die betreffenden
Anwohner über die Straßen „Am Gutshof“, „Siedlung“ und „Wiesenweg“ erfolgen.
Gemeinde Kabelsketal
Diese Sperrung überlagert sich gleichzeitig mit der Sperrung des Bauvorhabens
„Straßenausbau L 168 - OD Osmünde“.
Wir bitten die betreffenden Anwohner um Verständnis, da eine Verschiebung der
Brückenerneuerung wegen Fördermittelbindung nicht möglich war.
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
Für Rückfragen kann jederzeit das SG Hoch- und Tiefbau der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 03 46 05/3 32 60 kontaktiert werden.
Tel.: 03 46 05/33 -0
Fax: 03 46 05/3 32 49
Bau-/Ordnungsverwaltung
SG Hoch- und Tiefbau
www.kabelsketal.de
Ideen in Druck
www.wittich.de
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Kabelsketal
-2-
15/2012
August 2012
Herzlichen Glückwunsch
allen Jubilaren vom 3. August bis 16. August 2012
Der Bürgermeister der Gemeinde Kabelsketal Herr Hambacher wünscht allen Jubilaren
unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau
gratuliert auf das Herzlichste
am 03.08. Frau Ingrid Franke
am 03.08. Frau Silvia Hügel
am 03.08. Frau Rosel Kauer
am 05.08. Frau Lucie Stinner
am 05.08. Frau Helga Werner
am 06.08. Herrn Reiner Grunert
am 06.08. Frau Hilda Vehse
am 06.08. Herrn Heiner Walther
am 07.08. Frau Monika Popp
am 07.08. Herrn Heinz Randzio
am 08.08. Herrn Rudolf Lehrig
am 09.08. Frau Hanna Frelich
am 09.08. Herrn Lothar Müller
am 09.08. Herrn Horst Vogel
am 10.08. Frau Ilse Marggraf
am 10.08. Frau Elke Bohn
am 10.08. Frau Birgit Schumann
am 12.08. Herrn Dieter Klinger
am 12.08. Frau Hildegard Machatsch
am 12.08. Herrn Volker Schmidt
am 15.08. Herrn Günther Kunze
am 16.08. Herrn Werner Hinke
am 16.08. Frau Ruth Rother
zum 71. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 97. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Witt
Ortsbürgermeister
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau
gratuliert auf das Herzlichste
am 03.08.
am 04.08.
am 07.08.
am 08.08.
am 09.08.
am 09.08.
am 11.08.
am 13.08.
am 13.08.
am 15.08.
am 15.08.
Herrn Richard Sander
Herrn Gerhard Kunze
Herrn Fritz Bettzüge
Herrn Rudi König
Frau Regina Weidner
Herrn Klaus Wießner
Herrn Horst Damm
Frau Leonore Brode
Frau Siegrid Neumann
Frau
Ingeborg-Elfriede Blasinski
Frau Doris Ptok
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Tornau
Ortsbürgermeister
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers
gratuliert auf das Herzlichste
am 04.08.
am 04.08.
am 05.08.
am 05.08.
Herrn Hermann Schmieder
Herrn Dieter Überschär
Herrn Karlheinz Haupt
Herrn Kurt Herzig
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
am 05.08.
am 05.08.
am 06.08.
am 07.08.
am 08.08.
am 09.08.
am 09.08.
am 10.08.
am 10.08.
am 10.08.
am 11.08.
am 11.08.
am 11.08.
am 11.08.
am 12.08.
am 13.08.
am 13.08.
am 14.08.
am 15.08.
Herrn
Hans-Dieter Lingesleben
Frau Sabine Weitland
Frau Monika Körner
Frau Renate Dittmar
Herrn Helmut Görting
Herrn Rolf Kitzing
Herrn Heinz Sünram
Herrn Wolfgang Deparade
Frau Dagmar Stephan
Frau Helga Wenck
Frau Renate Bahr
Herrn Volker Finger
Herrn Gerhard Hütel
Frau Sieglind Steinecke
Frau Ella Reske
Frau Gerlinde Banek
Frau Brigitte Kraske
Frau Annelies Schaaf
Frau Ulrike Scholz
zum 67. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
Stahl
Ortsbürgermeister
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel
gratuliert auf das Herzlichste
am 04.08.
am 06.08.
am 08.08.
am 10.08.
am 10.08.
am 11.08.
am 12.08.
am 12.08.
am 12.08.
am 14.08.
am 16.08.
Herrn Bernhard Zeidler
Herrn Erich Piklaps
Frau Bettina Große
Frau Lidia Garder
Frau Elfriede Herrmann
Herrn Peter Franz
Frau Eleonore Giebler
Frau Renate Gottwald
Frau Marlies-Monika Hering
Frau Christel Viebahn
Frau Helene Grötzsch
zum 66. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
Sebastian
Ortsbürgermeister
Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie dies bitte unserer Einwohnermeldebehörde mit. Dies muss schriftlich
erfolgen.
Jubilare - aufgepasst!
Unterlagen über goldene oder diamantene Hochzeiten sowie
andere seltene Jubiläen liegen der Gemeinde Kabelsketal nur
sehr lückenhaft vor. Deshalb ist es notwendig, dass sich jeder
Jubilar, der eine Ehrung wünscht, hier im Einwohnermeldeamt
3 Monate vor dem Termin melden muss. Die Heiratsurkunde
ist vorzulegen. Ansonsten ist eine Ehrung nicht möglich.
Um Irrtümer und Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir
alle Bürgerinnen und Bürger um Kenntnisnahme.
15/2012
-3-
Kabelsketal
Kabelsketal
Amtliche Mitteilungen
Gemeinde Kabelsketal
24. Juli 2012
Bekanntmachung
im Rahmen des Anhörungsverfahrens
im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der
110-kV-Leitung Lauchstädt - Halle/Ost; Anschlussleitung
Halle/Reideburg, Bl. 3630, in den Gemarkungen Dölbau und
Reideburg (Stadt Halle, Landkreis Saalekreis)
1. Der Erörterungstermin beginnt am 11.09.2012 um 10:00 Uhr im
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Raum AE 05 (Haupteingang, Erdgeschoss, links).
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen
erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die
Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser
hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht
nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde
zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben
eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass
verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das
Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
5. Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Einladungen.
6. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin
eine Niederschrift. Jedermann, der am Erörterungstermin
teilgenommen hat, kann sich den ihn betreffenden Teil aus
der Niederschrift übersenden lassen.
Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin
beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
UNTERHALTUNGSVERBAND
„Westliche Fuhne/Ziethe“
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Am Grönaer Weg 6
06406 Bernburg
OT Peißen
PRO GEWÄSSER
Wir kümmern uns
Einladung Graben- und Gewässerschau 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
der UHV „Westliche Fuhne/Ziethe“ hat sein Verbandsgebiet in 5
Schaubezirke eingeteilt. Die Abgrenzung ist in der beiliegenden
Anlage ersichtlich.
Zuzüglich der Schaubeauftragten werden das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die zuständigen Naturschutz- und unteren Wasserbehörden der Landkreise und der
Landesbetrieb für Hochwasserschutz- und Wasserwirtschaft
eingeladen.
Der Termin für Ihren Schaubezirk (SB 1) ist am
08.10.2012 - 9.00 Uhr
Kirchhof 1, Raum 1
06193 Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
und wird gegen ca. 15.00 Uhr beendet sein.
Mit freundlichem Gruß
Hendrich
Geschäftsführer
Anlage
Aufteilung Schaubezirke
Hambacher
Bürgermeister
Schaubezirke im UHV Westliche Fuhne/Ziethe
SB Landkreis
1
Saalekreis
2
Anhalt-Bitterfeld
Städte; Einheitsgemeinden
Gemeinden
Kabelsketal
Halle
Landsberg
Petersberg
Wettin-Lobejün
Zörbig
Bitterfeld-Wolfen
Sandersdorf-Brehna
dazugehörige Orte/Gemarkungen
Ortsteile
Gröbers, Großkugel,
Tornau
Landsberg, Niemberg, Oppin, Queis, Reußen, Schwerz,
Siezsch, Spickendorf, Braschwitz, Hohenthurm, Peißen
Brachstedt, Götschetal-Teicha, Götschetal-Nehlitz, Krosigk,
Kütten, Ostrau, Mösthinsdorf, Petersberg, Götschetal-Gutenberg
Löbejün, Domnitz, Wettin, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz,
Rothenburg
Stadt Zörbig, Göttnitz, Großzöberitz, Löberitz, Quetzdölsdorf,
Rieda/Schrenz, Spören/Prussendorf, Stumsdort/Werben, Cösitz,
Schortewitz, Salzfurtkapelle
Rödgen/Zschepkau
Brehna, Glebitzsch, Heideloh, Renneritz, Roitzsch
Kabelsketal
-4-
Städte; Einheitsgemeinden
SB Landkreis
Gemeinden
3
Anhalt-Bitterfeld Stadt Köthen
Südliches Anhalt
Südliches Anhalt
Osternienburger Land
4
Salzlandkreis
Stadt Bernburg
Nienburg
5
Salzlandkreis
Könnern
Alsleben
Plötzkau
Güsten
Aschersleben
Mansfeld/Südharz Gerbstedt
Stadt Arnstein,
15/2012
dazugehörige Orte/Gemarkungen
Ortsteile
Stadt Köthen, Merzien, Hohsdorf, Arensdorf, Baasdorf,
Dohndorf, Löbnitz a. d. L., Wülknitz
Cosa, Edderitz, Glauzig, Großbadegast, Libehna, Maasdorf, Meilendorf,
Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau
Weißandt Gölzau, Gnetsch, Wieskau, Zehbitz, Gröbzig,
Werdershausen, Wörbzig, Görzig, Piethen
Elsnigk; Großpaschleben, Kleinpaschleben, Libbesdorf, Trinum, Zabitz
Bernburg, Aderstedt, Gröna, Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley,
Preußlitz, Wohlsdorf
Nienburg
Könnern, Cörmigk, Edlau, Gerlebogk, Wiendorf, Nelben, Zickeritz;
Trebnitz, Beesenlaublingen, Belleben, Golbitz, Lebendorf, Strenznaundorf
einschl. Gnölbzig
einschl. Bründel, Großwirschleben
Amesdorf
Schackstedt, Freckleben, Schackenthal
Gerbstedt, Ihlewitz, Welfesholz, Zabenstedt,
Sandersleben
Ausfertigung
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 06.07.2012
Geschäfts-Nr: 55 K 200/11-3
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben.
Beschluss
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25.09.2012, 10:00 Uhr, im
Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle
das im Grundbuch von Gröbers Blatt 1972 eingetragene Grundstück
Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 1, Gemarkung Gröbers, Flur 20, Flurstück 92/117, FerdinandKnauer-Straße 4, Gebäude- und Freifläche, Wohnen zu 730 m2
versteigert werden.
Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem 2-geschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj.: geschätzt ca. 1996/1997).
In dem Haus befinden sich 8 Wohneinheiten (tlw. vermietet, Wfl.:
insges. ca. 571 m2).
Pkw.-Stellplätze sind vorhanden (Anzahl: 9).
Die Objektadresse lautet: Ferdinand-Knauer-Str. 4, 06184 Kabelsketal OT Gröbers/Schwoitsch.
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2011 in das Grundbuch
eingetragen worden.
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf
375.000,00 Euro festgesetzt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei
der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der
Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens
zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies
nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
versteigerten Gegenstandes.
Öffentliche Zustellung Grundsteuerbescheid für das Grundstück
Gemarkung Gröbers Flur 20 Flurstück 92/113, 06184 Kabelsketal
BZ: 5.0100.003514.8
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kabelsketal, vom
15.05.2012 an die Firma Dr. Schlör GmbH, Kriegsstr. 47a, 76133
Karlsruhe (letzte bekannte Anschrift), für das unbebaute Grundstück in Kabelsketal, Fl 20 Flst 92/113, kann nicht zugestellt werden.
Der Bescheid wird auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung, gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 715),
zuletzt geändert durch Gesetz von 17. Januar 2008 (GVBl. LSA S. 2),
zugestellt. Der Bescheid kann in der Gemeindeverwaltung Kabelsketal, Finanzverwaltung, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal zu den
Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Bescheid gilt zwei Wochen
ab erscheinen des Amtsblattes als zugestellt.
Kabelsketal, 25.07.2012
Hambacher
Bürgermeister
Öffentliche Zustellung Grundsteuerbescheid für das Grundstück
Mittelstraße 6, Flur 6 Flurstück 219, 06184 Kabelsketal OT
Benndorf
BZ: 5.0100.004033.8
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kabelsketal, vom 15.05.2012
an Herrn Stephan Müller, Herderstr. 3, 99510 Apolda (letzte bekannte Anschrift), für das unbebaute Grundstück Mittelstr. 6 in Kabelsketal
OT Benndorf, Fl 6 Flst 219, kann nicht zugestellt werden.
Der Bescheid wird auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung, gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 715),
zuletzt geändert durch Gesetz von 17. Januar 2008 (GVBl. LSA S. 2),
zugestellt. Der Bescheid kann in der Gemeindeverwaltung Kabelsketal, Finanzverwaltung, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal zu den
Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Bescheid gilt zwei Wochen
ab erscheinen des Amtsblattes als zugestellt.
Kabelsketal, 25.07.2012
Häßler
Rechtspflegerin
Hambacher
Bürgermeister
15/2012
-5-
Dessau-Roßlau, den 16.07.2012
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Straße 24
06844 Dessau-Roßlau
Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna
Verf.-Nr.: 611/1-BT1032
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderungsanordnung
Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F.
vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit die Änderung
des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren
Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna
angeordnet.
Zum Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Brehna werden sowohl Flurstücke hinzugezogenen als
auch ausgeschlossen. Die betreffenden Flurstücke sind in „Anlage 1 - Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zur 2. Änderungsanordnung“, welche Bestandteil dieser 2. Änderungsanordnung
ist, aufgeführt.
Durch den Ausschluss und die Hinzuziehung der Flurstücke umfasst
das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 1.116 ha.
Das geänderte Verfahrensgebiet ist auf der zu dieser Änderungsanordnung gehörigen Gebietskarte mit einem orangefarbigen
Streifen umrandet. Die wegfallenden Grenzen sind orangefarbig
gekreuzt. Neue Grenzen sind als Strichlinie dargestellt.
Zum geänderten Verfahrensgebiet gehören alle in „Anlage 2 Verzeichnis der Verfahrensflurstücke“ aufgeführten Flächen.
Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:
1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern
gleichstehenden Erbbauberechtigten;
2. als Nebenbeteiligte:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land
für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten
(§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem
Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und
dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen
Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz
oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder
die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55
FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61
Satz 2 FlurbG);
f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42
Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester
Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 18.03.2002 entstand
gemäß § 16 FlurbG die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ortsumgehung Brehna“ als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Brehna.
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft.
Kabelsketal
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten für die mit dieser
2. Änderungsanordnung hinzugezogenen Flurstücke
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können,
sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft und
Flurneuordnung Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844
Dessau anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG).
Es kommen in Betracht:
a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen
Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz
oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die
Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-,
Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG);
b) Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere
Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor
dem 01.01.1990 begründet sind und deshalb der Eintragung in
das Grundbuch nicht bedurften;
c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch
oder das Liegenschaftskataster übernommen sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde
innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende
nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2
FlurbG).
Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen
Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte,
demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung
außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden
sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des
Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.
Einschränkungen
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur
Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34
Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen:
1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören.
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen
u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert
oder beseitigt werden.
3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke,
einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur
in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege
nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken
bleiben unberührt.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand
gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der
Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen
anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Kabelsketal
-6-
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur
Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der
Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit
der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz
gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in
Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der
Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
Begründung
Mit Beschluss vom 18.03.2002 wurde die Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna durch die Obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige
Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn der
Zweck der Flurbereinigung besser erreicht werden kann.
Die Hinzuziehung von Flurstücken dient der Erreichung der Ziele
des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens und zur Vermeidung agrarstruktureller Nachteile. Eine Umfassende Neuordnung des Eigentums und die Aufbringung der Flächen für den
Unternehmensträger ist ohne diese Flächen nicht möglich.
Aus dem Verfahrensgebiet wurden Flurstücke des Gewerbegebietes zwischen der Münchner Straße und der Bundesautobahn 9 sowie des Gewerbegebietes „Thiemendorfer Mark“ (PEP
Markt, Country Park Hotel) aus dem Flurbereinigungsverfahren
ausgeschlossen, da für diese Flächen aus landwirtschaftlicher
und agrarstruktureller Sicht kein Regelungsbedarf besteht. Die
Flächen sind von der Baumaßnahme des Unternehmensträgers
nicht betroffen. Sie sind somit für das Flurbereinigungsverfahren
entbehrlich.
Die Zusammenfassung aller verfahrensgegenständlichen Flurstücke in Anlage 2 berücksichtigt alle bisherigen Flurstücksveränderungen und bildet den aktuellen Flurstücksbestand im Unternehmensflurbereinigungsverfahren zur Ortsumgehung Brehna.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese 2. Änderungsanordnung kann innerhalb von einem
Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau zu richten.
Im Auftrag
Teichmann
Die vorstehende 2. Änderungsanordnung mit Gebietskarte liegt in
der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstr. 2, 06792
Sandersdorf-Brehna, der Stadt Landsberg, Köthener Str. 2, 06188
Landsberg, der Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig, der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal OT
Gröbers, der Stadt Halle/Saale, Marktplatz 1, 06108 Halle/Saale,
der Gemeinde Petersberg Ortsteil Wallwitz, Götschetalstraße 15,
06193 Petersberg, der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch,
dem Verwaltungsverband Wiedemar, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, der Stadtverwaltung Schkeuditz, Rathausplatz 3, 04435
Schkeuditz sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur
Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
Im Auftrag
15/2012
- Anlage 1 Verzeichnis der Verfahrensflurstücke
zur 2. Änderungsanordnung
a) Erweiterung des Verfahrensgebietes durch Hinzuziehung
folgender Flurstücke:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 7 teilw.,
Flurstücke: 229/6, 255, 265
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 14 teilw.,
Flurstücke: 91/3
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 1 teilw.,
Flurstücke: 71/14, 71/15, 71/16, 71/28, 71/29
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 3 teilw.,
Flurstücke: 20/16, 20/19, 20/20, 20/23, 20/24, 20/27, 20/28,
20/31, 20/32, 20/34
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 5 teilw.,
Flurstücke: 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 23/6, 23/7, 23/8, 23/9, 30/24,
30/25, 30/26
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 6 teilw.,
Flurstücke: 12/1, 12/2, 21/2, 50, 27/13, 27/16, 56, 47
Fläche der insgesamt hinzugezogenen Flurstücke: ca. 34 ha
b) Folgende Flurstücke werden aus dem Verfahren ausgeschlossen:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 1 teilw.,
Flurstücke: 153, 155, 157, 159, 161, 163, 165, 166, 167, 168,
170, 172, 174, 176, 178, 182, 186, 187, 189, 190
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 2 teilw..
Flurstücke: 95, 96
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 4 teilw.,
Flurstücke: 12, 14/20, 14/21, 14/22, 16/11, 16/22, 16/23, 95/37,
95/38, 95/39, 96/48, 96/50, 96/52, 96/54, 96/153, 96/155,
96/157, 96/159, 96/161, 96/163, 96/165, 96/167, 96/169,
96/171, 96/173, 97/11, 97/12, 97/14, 98/2, 102/29, 102/30, 141,
144, 146, 148, 150, 152, 154, 161, 162, 283, 286, 288, 320, 321,
322, 323, 324, 379, 381, 384
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 6 teilw.,
Flurstücke: 105, 107
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 8 teilw.,
Flurstücke: 110, 443
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Brehna, Flur 14 teilw.,
Flurstücke: 204, 206, 208, 210
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 1 teilw.,
Flurstücke: 334, 335, 336, 337
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 3 teilw.,
Flurstücke: 79, 92
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Gemarkung Glebitzsch, Flur 6 teilw.,
Flurstücke: 51 53
Landkreis Saalekreis, Gemarkung Landsberg, Flur 11 teilw.,
Flurstücke: 15/6, 15/12, 15/13, 15/14, 15/15, 15/16, 64
Fläche der insgesamt ausgeschlossenen Flurstücke: ca. 51 ha
________________________________________________________
alte Fläche des Verfahrensgebietes: ca. 1.133 ha
neue Fläche des Verfahrensgebietes: ca. 1.116 ha
Dessau-Roßlau, 12.07.2012
Aufgestellt: Sachgebietsleiter 24 Kampfenkel
Teichmann
- Anlage 2 Sachsen-Anhalt
BT1032
Flurbereinigung
Ortsumgehung Brehna
Flurbereinigungsverzeichnis
Domke
DS
Verfahrensflurstücke
laufende Bearbeitung
15/2012
-7-
Gemarkung Brehna, Flur 1
32/2, 39/2, 41/5, 41/7, 41/9, 41/11, 41/13, 41/15, 41/16, 41/18,
41/19, 41/21, 41/22, 41/24, 41/25, 41/28, 41/31, 41/39, 41/42,
41/45, 41/50, 41/66, 42/1, 42/2, 42/3, 42/4, 43/3, 43/4, 44/3,
154, 156, 158, 160, 164, 169, 171, 173, 175, 177, 179, 188
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 7,5525 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 41
Gemarkung Brehna, Flur 2
1, 2, 3/1, 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7/1, 7/2, 8/3, 8/4, 8/5, 8/8, 9/2,
9/4, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 10/2, 10/4, 10/7, 10/8, 10/9, 11/2, 11/3,
11/4, 11/8, 11/9, 11/10, 11/13, 11/14, 11/15, 11/18, 11/19, 12/1,
12/2, 12/3, 12/4, 13, 14/1, 14/2, 14/4, 14/5, 14/6, 15/1, 15/2,
15/3, 15/5, 16, 17, 18/1, 18/2, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8,
18/9, 18/10, 23/1, 23/2, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33/1,
33/2, 34, 35/1, 35/2, 36, 37, 38/2, 38/6, 38/7, 38/8, 38/9, 38/13,
38/18, 39/2, 39/3, 39/5, 39/7, 39/11, 39/12, 39/16, 41/1, 42/1,
42/3, 42/4, 44, 46/2, 47, 63/45, 64/45, 65/5, 68/7, 92, 93, 94, 97
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 136,0322 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 108
Gemarkung Brehna, Flur 3
8, 9, 10/1, 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 11/1, 16/1, 17, 18, 19,
22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 23/2, 23/3, 23/4, 23/5, 23/6, 23/9, 24/1,
24/2, 24/3, 24/4, 24/6, 24/7, 24/8, 24/9, 24/10, 24/11, 24/14,
24/15, 24/16, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 26, 27/1, 27/2,
36/1, 38/22, 39/22, 40/22, 41/22, 43/22, 44/22, 45/22, 47/22,
49/22, 50/22, 52/22, 53/22, 55/22, 57/22, 58/22, 60/22, 61/22,
76/24, 81/22, 82/21, 83/21, 84/22, 86/22, 90/25, 94/24, 95/22,
96/22, 97/22, 100/22, 101/22, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108,
109, 110, 111
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 98,3066 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 86
Gemarkung Brehna, Flur 4
1/7, 6/4, 13, 14/9, 14/18, 14/19, 16/1, 16/2, 16/3, 16/5, 16/9,
16/19, 16/21, 17/7, 18/1, 18/4, 63/6, 64/2, 64/5, 65/24, 65/44,
65/45, 65/46, 65/47, 65/48, 65/51, 65/53, 65/55, 65/57, 65/59,
65/61, 65/64, 65/66, 65/68, 65/70, 65/72, 65/74, 65/76, 65/77,
65/80, 65/82, 65/84, 65/86, 65/88, 65/89, 65/91, 65/93, 65/95,
65/97, 65/99, 65/147, 65/148, 65/149, 66/1, 66/3, 66/4, 67/3,
67/7, 67/8, 68/3, 68/5, 68/6, 68/9, 68/11, 69/1, 69/2, 70, 71,
72/1, 72/2, 74/4, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 74/9, 74/10, 74/11,
74/12, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 75/6, 75/7, 77/1, 77/2, 77/3, 77/4,
77/5, 77/6, 77/7, 77/8, 77/9, 77/10, 77/11, 77/12, 77/13, 77/14,
79, 80/1, 82/1, 82/2, 82/3, 82/5, 82/6, 83/1, 83/2, 84, 85/5, 85/7,
86/1, 86/2, 86/4, 86/5, 87/4, 87/5, 88/5, 88/7, 89/2, 94/7, 94/50,
94/51, 94/52, 94/53, 94/54, 94/55, 95/40, 96/154, 96/156,
96/158, 96/160, 96/162, 96/164, 96/166, 96/168, 96/170,
96/172, 96/174, 97/4, 97/17, 97/18, 97/19, 97/20, 98/3, 99/3,
99/4, 135, 138, 167, 184/75, 216/78, 217/78, 218/78, 284, 285,
287, 299, 300, 305, 306, 380, 382, 385, 386, 387, 388, 389, 390,
391
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 116,8347 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 170
Gemarkung Brehna, Flur 5
1/1, 2, 3/1, 3/2, 3/3, 4/1, 4/2, 6, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2, 10/7, 10/8,
10/9, 11/4, 12, 13, 15/1, 15/2, 15/7, 15/8, 15/9, 15/10, 16/2,
16/3, 16/4, 17/3, 17/4, 17/7, 17/8, 18/1, 18/2, 21/1, 21/2, 21/3,
21/4, 21/5, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 21/12, 21/13,
21/14, 21/15, 21/16, 21/17, 21/18, 21/19, 21/20, 21/21, 21/22,
21/23, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28, 21/29, 21/30, 21/31,
21/32, 21/33, 21/34, 21/35, 21/36, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31/1,
32, 34, 35, 36/1, 37/1, 38, 39, 40, 44, 45, 48, 57, 57/31, 58, 59,
60, 61, 62, 63, 63/14, 64, 65, 65/16, 66, 67, 68, 68/28, 69, 70,
71, 72, 73, 74, 75, 100, 101, 109/20, 130/27, 131/27, 132/28,
133/28, 134/28, 135/28, 148/49, 149
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 223,7481 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 121
Gemarkung Brehna, Flur 6
5/2, 5/3, 6, 7/1, 9, 10, 15/2, 15/3, 15/5, 15/6, 16/1, 16/2, 16/3,
16/4, 16/5, 16/6, 17, 18/1, 20/1, 22/1, 22/2, 22/3, 24/1, 28/1,
Kabelsketal
28/2, 28/3, 28/4, 28/5, 29, 30, 31, 32, 34/1, 34/2, 34/3, 34/4,
34/6, 35, 36/1, 36/2, 36/7, 36/8, 37/3, 38, 40/37, 44/13, 45/13,
53/25, 54/25, 59/27, 61, 62, 67, 68, 98, 99, 104, 106, 108
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 203,1852 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 59
Gemarkung Brehna, Flur 7
17/3, 18/1, 18/2, 91/1, 91/2, 91/4, 91/5, 91/6, 91/7, 91/8, 92/1,
92/2, 93/1, 141, 142, 143, 229/6, 255, 265, 266
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 57,4419 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 20
Gemarkung Brehna, Flur 8
442, 870/78
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,7396 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 2
Gemarkung Brehna, Flur 14
1/1, 1/4, 1/5, 2/3, 2/4, 3, 6/1, 6/6, 6/7, 6/8, 6/9, 6/10, 6/11, 6/12,
6/13, 6/14, 7/3, 7/5, 7/6, 7/7, 7/8, 7/9, 7/10, 7/11, 7/12, 8/2, 8/3,
9/2, 9/3, 9/4, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 10/1, 10/2,
11/2, 11/5, 11/6, 13/2, 13/3, 13/4, 14/4, 15/2, 15/3, 15/4, 15/10,
15/11, 15/12, 15/13, 15/14, 15/15, 15/16, 16/1, 16/2, 16/3, 17/1,
17/2, 17/4, 17/5, 20/1, 20/2, 20/3, 56/2, 56/3, 72/2, 72/3, 72/5,
73/1, 73/2, 74/2, 74/4, 74/6, 74/7, 74/13, 74/14, 74/15, 75/2,
76/2, 77/11, 77/12, 77/13, 77/14, 77/15, 77/16, 77/17, 77/18,
91/3, 118/6, 157/76, 169/17, 170/18, 171/19, 194/13, 197/7,
198/7, 200/12, 201/12, 203, 205, 207, 209, 211
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 111,1235 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 107
Gemarkung Glebitzsch, Flur 1
63/8, 63/9, 71/14, 71/15, 71/16, 71/28, 71/29, 340, 341, 342,
343, 344
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,6767 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 12
Gemarkung Glebitzsch, Flur 3
5/6, 5/7, 5/8, 5/9, 5/10, 7/2, 9/1, 9/2, 9/3, 9/4, 13/7, 13/8, 20/16,
20/19, 20/20, 20/23, 20/24, 20/27, 20/28, 20/31, 20/32, 20/34,
21/3, 21/4, 21/5, 21/6, 23/1, 24/4, 25, 51/4, 80, 83, 84, 85, 86,
87, 91, 93
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 67,4578 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 38
Gemarkung Glebitzsch, Flur 5
1/2, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17,
1/18, 3/2, 3/3, 3/4, 6/4, 6/5, 6/6, 6/7, 6/8, 6/10, 6/11, 6/12, 6/13,
23/6, 23/7, 23/8, 23/9, 24/1, 24/2, 24/17, 30/24, 30/25, 30/26,
31/1, 40/1, 41/1
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 61,7708 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 38
Gemarkung Glebitzsch, Flur 6
12/1, 12/2, 21/2, 25/9, 25/10, 27/7, 27/8, 27/9, 27/13, 27/15,
27/16, 47, 50, 52, 54, 56
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 16,4083 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 16
Gemarkung Landsberg, Flur 3
4/2, 4/3, 6/2, 7, 19, 20, 21, 22
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 5,1726 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 8
Gemarkung Landsberg, Flur 11
3, 4/1, 4/4, 4/5, 4/6, 4/7, 4/8, 15/1, 15/10, 15/11
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 9,8064 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 10
Verfahren
Flächengröße der beteiligten Flurstücke
am Verfahren: 1.116,2569 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 836
Siehe Karte Seite 8.
Kabelsketal
-8-
15/2012
Mitteilungen
Mitteilung an alle Nutzungsberechtigten
einer Grabstätte auf dem Friedhof in Beuditz
Wir möchten daran erinnern, dass für alle Grabstätten auf dem
Friedhof in Beuditz die Friedhofsunterhaltungsgebühren für das
Jahr 2012 am 30.08.2012 fällig sind.
Die Ihnen zugegangenen Bescheide behalten für das Jahr 2012
ihre Gültigkeit.
Für das Jahr 2013 werden neue Bescheide versandt.
Ihre Friedhofsverwaltung
Baum- und Strauchschnittsammlung
Einheitsgemeinde Kabelsketal
Dölbau, Kleinkugel, Naundorf
Dieskau, Zwintschöna
Gröbers, Schwoitsch, Osmünde, Gottenz, Benndorf
Großkugel, Beuditz
28.08.2012
29.08.2012
29.08.2012
30.08.2012
Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt gebündelt bzw. in
Papiersäcken/Papierkartons zur Abholung vor Ihrem Grundstück zu den Terminen bereit. Bitte lagern Sie den Baum- und
Strauchschnitt nicht an den Containersammelplätzen ab.
Beachten Sie bitte, dass Plastesäcke nicht zur Abholung bereitgestellt werden dürfen!
Die Termine zur Abholung finden Sie auch in Ihrem Umweltkalender. Sollten Sie keinen Umweltkalender erhalten haben,
können Sie diesen in der Gemeinde Kabelsketal, Lange Str. 18,
06184 Kabelsketal abholen.
Papiersäcke erhalten Sie bei der Tönsmeier Entsorgungsdienste
GmbH, (Tel.-Nr. 03 46 06/2 59 -0) oder beim Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg (Nebenstelle Halle, Hansering 19 (HWG-Gebäude, 06108 Halle).
Kreisjugendfeuerwehr Zeltlager in Leuna
Vom 12. bis 15. Juli 2012 fand auf dem Sportgelände der Stadt
Leuna, neben der Turnhalle, das diesjährige Kreisjugendfeuerwehr
Zeltlager mit über 460 Teilnehmern statt. Die Schirmherrschaft
über die Veranstaltung hatte der Landrat des Saalekreises Herr
Frank Bannert (CDU). Die Stadt Leuna stellte neben der großen
Sportfläche auch entsprechende Räumlichkeiten und Duschmöglichkeiten in der Turnhalle zur Verfügung. Bis Freitag waren dann
alle teilnehmenden Jugendfeuerwehren mit ihren Betreuern angereist und das Deutsche rote Kreuz hatte eine erste Hilfe Station eingerichtet. Die weiteste Anreise hatten die Jungen und
Mädchen der Jugend-Feuerwehren aus den Ortschaften Nos-
ków und Gola, der Partnergemeinde Jaraczewo in Polen.
Zur Eröffnung des Lagers wurden die Teilnehmer vom Landrat
Herrn Bannert(CDU), dem Kreisbrandmeister Kam. Baumann,
dem Gemeindevorsteher aus Jaraczewo Herrn Strugala, dem
Stadtratsvorsitzenden der Stadt Leuna, Herrn Meisel (CDU),
dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Saalekreis
Kam. Hannig und dem stellvertretenden Brandschutzabschnittsleiters Kam. Sondermann, herzlich begrüßt. Der Kreisjungendfeuerwehrwart Kam. Marcel Goldstein hatte mit seinem Organisationsteam ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet,
welches er in einer kurzen Ansprache vorstellte.
Beim anschließenden Rundgang durch die kleine Zeltstadt
konnten sich die Gäste davon überzeugen, dass eine gute logistische Leistung beim Aufbau des Lagers von dem Veranstalterteam vollbracht wurde.
Am Freitagabend wurde mit den Teilnehmern eine Nachtwanderung mit Stationsbetrieb durchgeführt.
Samstag stand dann ganz im Zeichen der Lagerolympiade. Hier
gab es ein Volleyball- und ein Zweifelderball-Turnier und natürlich den beliebten „Löschangriff nass“. Der Saalekreis war mit
der Station Suchtprävention vor Ort, die Polizei klärte unter anderem über den Alkoholmissbrauch auf. Bei der DAK Kranken-
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kasse konnte ein körperlicher Fitnesstest durchgeführt werden.
Teamfähigkeit wurde bei der Station Stiche und Knoten geprüft.
Nach all den anstrengenden Wettbewerben, gab es dann für alle
eine tolle Zelt-Disco-Nacht.
Sonntag fand dann vor der Abreise die große Siegerehrung durch
den Kreisfeuerwehrverband Saalekreis satt. Als Sieger der Lagerolympiade ging das Team der Jungendfeuerwehr Lochau vor
den Teams der JF Schochwitz und JF Nauendorf hervor. Gewinner beim Volleyball Turnier war die Mannschaft aus Gutenberg vor
den Gästen aus Zwenkau und Schochwitz. Im Zweifelder-Turnier
siegten die JF Teams aus Lochau vor der JF aus Jaraczewo und
aus Zwenkau. Hart errungen war der Sieg beim Löschangriff
nass. Hier gewann die Jugendfeuerwehr aus Raßnitz/Dörstewitz
vor der JF aus Schochwitz und der JF aus Oppin. Alle genannten
Jugendfeuerwehren erhielten einen Pokal. Alle Mitglieder der Jugendmannschaften aus Polen erhielten vom Verband ein kleines
Erinnerungsgeschenk. Der Gemeindevorsteher Herr Dariusz Strugala sprach eine Einladung für 2 Jugendmannschaften zu Wettkämpfen nach Jaraczewo in Polen aus. Für die Organisatoren gab
es von ihm eine Ehrentafel zur Erinnerung an dieses Zeltlager und
einige Spezialitäten aus Polen.
Trotz des sehr wechselhaften Wetter konnte am Ende des Zeltlagers der Kreisjugendwart Kam. Marcel Goldstein feststellen,
dass dieses Zeltlager in Leuna erneut ein großer Erfolg für die
Jugendarbeit in den Feuerwehren des Saalekreises war. Kam.
Goldstein dankte allen an diesem Erfolg beteiligten Unterstützern, Förderern, Betreuern und seinem Helferteam. Danach erklärte Kam. Goldstein das Zeltlager für beendet.
Mit Freude war zu hören, wie sich einige junge Kameradinnen
und Kameraden schon für das Zeltlager im kommenden Jahr
verabredeten.
Text und Fotos: Martin Pochert
Kreisfeuerwehrverband Saalekreis
Eröffnungsappell
Kabelsketal
Feuerwehreinsatz in der Grundschule
Einen ungewöhnlichen Schultag erlebten die Schüler der Grundschule Gröbers. Zuvor bereiteten die Leitung der Grundschule
und die Feuerwehr Kabelsketal eine Übung vor, von welcher nur
wenige Leute Bescheid wussten. Bei der Feuerwehr waren die
Wehrleitungen und Gruppenführer eingewiesen wurden, um das
Unfallrisiko zu minimieren.
Um 08:57 Uhr war im Erdgeschoss der Grundschule Rauch zu
sehen. Daraufhin wurde der Feueralarm in der Grundschule ausgelöst und innerhalb kürzester Zeit verließen 161 Kinder und 12
Erwachsene die Schule. Gleichzeitig wurden über Notruf alle 6
Ortsfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr Kabelsketal, wie im
Alarmdokument vorgesehen, über die Leitstelle Halle/S. alarmiert.
Durch den ausgelösten Alarm um 08:59 Uhr begann die Übung
für die Feuerwehr. Um 09:04 Uhr traf das erste Löschgruppenfahrzeug der Ortsfeuerwehr Gröbers ein, wobei die Anfahrt nur
wenige Meter betrug, da sich das Gerätehaus in unmittelbarer
Nähe der Grundschule befindet. Der erste Gruppenführer wurde
durch die Direktorin der Grundschule empfangen und er erfuhr,
das alle bis auf 1 Person das Objekt verlassen hatten und das
es im Erdgeschoss qualmte. Ein Trupp unter Atemschutz ging
mit einem C-Rohr zur Personensuche und Brandbekämpfung
vor. Innerhalb kürzester Zeit rückten alle alarmierten Kräfte und
Mittel an und meldeten sich an der Einsatzstelle.
Um 09:13 Uhr wurde die vermisste Person gefunden und aus
dem Schulgebäude gerettet und betreut. Auf Grund der nachrückenden Kräfte und Mittel wurden 1 Einsatzleitung und 3 Einsatzabschnitte gebildet. Dies waren „Brandbekämpfung und
Menschenrettung in der Grundschule“, sowie „2 Angriffswege
über den Teleskopmast ins 1. Obergeschoss mit separater Wasserversorgung“ und der Abschnitt „Betreuung der Schulkinder“
auf dem Sammelplatz mit nochmaliger Zählung. Dann wurden
die Kinder in den nahe gelegenen Hort im Kita-Gebäude gebracht. Erst nachdem alle Kinder versorgt und betreut wurden,
wurde die Übung um 09:34 Uhr beendet.
Insgesamt 47 Einsatzkräfte, davon 21 Atemschutzgeräteträger,
beteiligten sich an der Übung, wobei die hohe Stärkemeldung
dem Urlaub vieler Mitglieder zu verdanken war. In der Regel kann
mit der Hälfte der Einsatzkräfte gerechnet werden. Im Anschluss
fand eine kurze Auswertung des Einsatzleiters und der Übungsbeobachter wie z. B. des Kreisbrandmeisters, der Gemeindeverantwortlichen für Feuerwehr sowie Kinder- und Schulbereich,
der Firma welche die Flucht- und Rettungswegepläne erarbeitet
hat sowie der Einsatzabschnittsleiter statt.
In einer späteren Auswertung werden Details im Kreise der Gemeinde, der Grundschule und der Feuerwehr besprochen. Ziel
der Übung war es, die Schule in kurzer Zeit zu evakuieren, eine
Person zu retten und Einsatzabschnitte zu bilden. Dieses Ziel
wurde erreicht und verletzt wurde auch niemand, sodass man
von einer gelungenen Übung sprechen kann.
Text: für die GFw Kabelsketal K. Stephan
Rundgang
Kam. Baumann, Dolmetscherin Fr. Grobelna, Herr Bannert Herr
Strugala Herr Meisel (v. l. n. r.)
kurze Besprechung zwischen Einsatzleiter und Einsatzabschnittsleiter, Foto von OFw Gröbers
Kabelsketal
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19. Oldtimertreffen in Teicha am Petersberg
Zum 19. Mal treffen sich am Sonntag, dem 19. August die
Freunde historischer Fahrzeuge auf dem Sportplatz in Teicha
bei Halle.
Organisiert wird das Treffen von den „Oldtimerfreunden Halle Teicha e. V.“, eine Interessengemeinschaft für Jedermann und
natürlich -frau, egal ob Besitzer eines Mopeds Simson SR1, eines BMW-Gespanns oder eines historischer Pkw, Lkw oder Treckers; auch die Fans von Stationärmotoren sind hier vertreten.
Wie in den vergangenen Jahren wird bei der Veranstaltung wieder das gesamte Spektrum historischer Fahrzeuge, vorgeführt
von Teilnehmern aus allen Teilen Deutschlands, zu sehen und
zu hören sein.
Beginn ist ab 7.30 Uhr mit der Ankunft der Fahrzeuge sowie mit
der Eröffnung des Teilemarktes.
Viele Händler bieten dort Ersatzteile und Literatur für Old- und
Youngtimer an, auch Fahrzeuge können erworben werden.
Um 10.00 Uhr starten dann die Teilnehmer der Rallye, nachdem
sie einzeln an der Bühne vorgestellt wurden. Wenn die Letzten
starten, kommen die ersten Fahrzeuge bereits wieder zurück.
Gastronomische Bewirtung und musikalische Unterhaltung mit
Dixieland-Live-Musik erwarten die Besucher.
Die Streckenführung: Über Sennewitz geht es nach Halle - Trotha, Kröllwitz, Lettin und Salzmünde, dann an Zappendorf vorbei
nach Bennstedt und Langenbogen zur ersten Sonderprüfung.
Danach werden Höhnstedt, Krimpe, Fienstedt durchfahren,
an der Fähre Wettin findet die zweite Sonderprüfung statt. Die
Rückfahrt führt über Mücheln, Lettewitz und Wallwitz wieder
nach Teicha.
Ab 15.30 Uhr findet die Siegerehrung der Gewinner und Platzierten statt.
Förderverein
„Park Dieskau“ e. V.
8. Spendenaufruf
für unser Teehaus
Übergabe Bildband
Baden in den Teichen der Gemeinde!!!
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen,
dass die Teiche der Gemeinde keine Badegewässer sind,
d. h. das Baden ist nicht erlaubt. Einzig das Friedrichsbad
in Zwintschöna ist ein offizielles Badegewässer.
Wir bitten um Beachtung!
IMPRESSUM
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal
mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel
Das Amtsblatt erscheint jeweils am 1. + 3. Freitag im Monat und wird
kostenlos an alle Haushalte verteilt.
- Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.: (0 35 35) 4 89-0,
Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister Herr Hambacher,
Sitz: Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz
- Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Friedrich,
Tel./Fax: (0 34 61) 82 64 84,
Fax: (0 34 61) 82 64 85, Funk: 01 71/4 14 40 53
Geschäftsstelle Leuna,
Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna
Frau Wippich, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal, Hauptamt:
Tel.: (03 46 05) 3 32 07
Einzelexemplare außerhalb des Verbreitungsgebietes sind gegen
Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar
gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Liebe Kabelsketaler, liebe Parkfreunde, liebe Spender,
manchmal passieren eben auch Elfen kleine Malheure. Hier die
Berichtigung.
Vereinsvorsitzender Herr Kertscher überreichte den Bildband
„Gartenkunst und Gartendenkmalpflege in Sachsen - Anhalt“
an Familie Wetzel aus Lochau. Der Förderverein „Park Dieskau“
e. V. bedankt sich recht herzlich bei Familie Wetzel.
Weiterhin möchten wir vielen Dank sagen, verbunden mit den aller herzlichsten Glückwünschen dem jungen Ehepaar Anja und
Stefan Schulze aus Halle.
Die durch die Geschwister des Paares gestaltete Hochzeitszeitung wurde gegen eine Spende zu Gunsten des Teehauses
Dieskau an die Hochzeitsgäste verteilt. Der Erlös an den Förderverein überwiesen. Eine tolle Idee.
Wie wäre es denn, das nächste Hochzeitspaar auf der Plattform
unseres Teehauses zu fotografieren - schöner Blick in den Park,
Alles grün und im Vordergrund zwei glückliche Menschen.
Weitere Spender, die uns bei der Wiederentstehung unseres
Teehauses unterstützen:
Jürgen und Monika Bornschein/Zwintschöna, Bernd und Monika Eberhardt/Zwintschöna, Ingrid Staab/Zwintschöna sowie
eine anonyme Spenderin.
Wie immer die Erinnerung - Einzelpersonen, welche mindestens
75 EUR spenden und Unternehmen, welche mindestens 150 EUR
spenden, erhalten den schönen Bildband „Gartenkunst und
Gartendenkmalpflege in Sachsen-Anhalt“. Wir freuen uns auch
über kleine Beträge, die den Topf füllen und wir unserem Ziel,
2013 das Teehaus einzuweihen, näherkommen.
Eine Spendenbescheinigung wird umgehend ausgestellt und
überreicht.
Ihre Dieskauer Parkelfe
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Kabelsketal
PS: Genießen Sie bei dem heißen Wetter einen gemütlichen
Spaziergang unter dem Blätterdach der großen alten Bäume
und lauschen Sie dem Vogelgezwitscher unseres Parks.
Anschrift:
Telefon:
Internet:
E-Mail: Spendenkonto:
Spendenkennwort:
Förderverein „Park Dieskau“ e. V.,
Benndorfer Str. 4, 06184 Kabelsketal
0345 58299181
www.park-dieskau.de
[email protected]
Kto. 330 05 01
BLZ 800 937 84
Volksbank Halle/Saalkreis
Teehaus
Schulnachrichten aus der GS Dieskau
Ein erfolgreiches Schuljahr liegt hinter uns und die ersehnten
Sommerferien rufen. Oft haben wir kleinen Reporter von den
Projekten und Veranstaltungen unserer Grundschule im Amtsblatt berichtet. Keine Angst, wir werden diese nicht noch einmal
aufzählen. Bei uns gibt es immer etwas Aktuelles. So nahmen
die Drittklässler erfolgreich auf dem Flughafen Leipzig/Halle am
Sportwettkampf „London ruft“ teil. Die Schüler der Klasse 2b
beteiligten sich am Wettbewerb „Mein erster Brief“, der von Stiftung Lesen gemeinsam mit der Post ins Leben gerufen wurde.
Sie belegten mit ihren selbst gestalteten Briefmarken und tollen
Brieftexten den 1. Platz in ihrer Altersgruppe. Am 20. Juli 2012
bekamen wir die ersehnten Zeugnisse. Auf dem Schulhof wurden besten Altstoffsammler der Schule ausgezeichnet und im
Anschluss daran die Viertklässler verabschiedet. Zur Erinnerung
erhielten sie ein T-Shirt. Die beiden 4. Klassen haben sich mit
einem tollen Geschenk verabschiedet. Damit der Sachunterricht
noch praxisbezogener wird, pflanzten sie im Schulgarten einen
Apfelbaum. Recht vielen Dank! Das Schuljahr klang für jeden
Schüler mit einem leckeren Eis aus und dann ging es ab in die
Sommerferien.
Die kleinen Reporter der GS Dieskau
Kirchliche Nachrichten Dieskau
Gottesdienste
Sonntag, 19.08.
10.30 Uhr Dieskau Kirche
25. Dieskauer Sommer 2012
Jeden Sonntag vom 10. Juni bis 30. September, 16.00 Uhr Kirche St. Anna Dieskau Eintritt frei + Austritt nicht
www.dieskau. de
Und weiter geht die schöne Musik in der Kirche St. Anna Dieskau!
Ankündigung der nächsten Konzerte:
So., 5. August Drehorgel-Leut aus Leipzig mit Joachim
Petschat
So., 12. August Orgelkonzert mit Martin Schwender aus
Halle
So., 19. August Trommelfell Jetzt: „Der Rhythmus für alle
kommt aus Halle“
So., 26. August „Es geht rund“ Lieder und Chansons
(anschließend Grillen unterm Zelt)
Eine Stunde, wenn sie glücklich ist, ist viel.
Nicht das Maß der Zeit entscheidet,
Wohl aber das Maß des Glücks. (Theodor Fontane)
Adresse: Pfarrer Siegfried Lemke (03 45) 6 88 91 17
Kirchwinkel 7, 06258 Schkopau OT Lochau
Liebe Seniorinnen,
zu unserem nächsten Rentnertreff am 11. August um 14.00 Uhr,
möchte ich Sie alle recht herzlich einladen. Ich hoffe doch sehr,
das alle wieder wohlauf sind und den Weg zum Treff finden.
Beim letzten Mal waren wir ja eine kleine Runde da einige etwas
vor hatten. Diesmal könnte es sein, das unser Nachmittag etwas
länger geht, also nicht auf die Uhr sehen. Selbstverständlich
steht der Fahrdienst wie immer bereit. 13.30 Uhr ab Kleinkugel und anschließend nach Dölbau. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns alle wiedersehen würden und sage auf diesem
Weg noch einmal vielen vielen Dank.
Bis dahin grüßt Sie
Ihre Werra
Kirchliche Nachrichten
„Gott heilt, die zerbrochenen Herzens sind,
und verbindet ihre Wunden.“
Psalm 143,3
Ja, wo Menschen Liebeskummer befällt, ist Gott tatsächlich im
Spiel. Im Übrigen, wie bei allen wichtigen Dingen unseres Lebens. Gott ist also gefragt. Und schaut nicht nur zu.
„Ein Herz kann man nicht reparieren“ hat ein Popkünstler einmal
gesungen, um am Ende doch zu sagen: „Ein Herz, das kann
man reparieren“. Zum Glück steckt da ja für die meisten Menschen Wahres dahinter. Nur, der billige Trost („Das wird schon
wieder!“) will uns nicht richtig schmecken und fordert die Gegenfrage ABER WANN? (und WIE?).
Einen passenden Text von einem Küstenwanderer habe ich gefunden. Hier ein Stück davon: “…Meine Füße finden keinen Weg
mehr zwischen den Felsen und Pfützen. Unschlüssig setze ich
mich auf einen Felsen und fühle mich verlassen. Verlassen von
dem Menschen, den ich so sehr geliebt habe - und ich hadere
mit mir und mit Gott. Warum? Warum muss ich das aushalten,
Gott? …Voller Wut nehme ich einen Stein und schmeiße ihn gegen den nächsten Felsen. Er zerspringt mit einem knackenden
Geräusch. Wie soll es weitergehen? Woher soll ich die Kraft
finden für mein Leben? Gib mir eine Antwort, Gott, auf meine
Fragen! Endlich stehe ich auf. Langsam gehe ich zurück. Zwischen den Felsen finde ich einen Stein, der so aussieht, als hätte
er eine Narbe. Ich halte ihn fest in meiner Hand und spüre die
kantige Narbe.“ Manches, was zerbricht, hinterlässt eine Narbe.
Meinen Kummer trage ich mit mir herum, aber ich lebe. Ich lebe
mit der Narbe und der Gewissheit, dass Gott den Kummer in
meinem Herzen kennst. Er ist bei mir und will, dass ich lebe:
Gott heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre
Wunden. Gott sei Dank!
Eine gute Zeit wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Eichfeld
Gottesdienste:
So., 05.08. 9.00 Uhr Osmünde
So., 12.08. 10.30 Uhr Landsberg
So., 19.08. 13.30 Uhr Landsberg (Doppelkapelle)
So., 26.08. 14.00 Uhr Sietzsch* - Sommerfest
*: Bereichsgottesdienst
Kabelsketal
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Gesprächskreis:
Di., 21.08., 14.00 Uhr in Gottenz bei Schaaf, Einfahrt am Vogelsang
Spiel- und Bastelkreis für Kinder
Sommerpause, erst wieder nach den Schulferien
Urlaub:
Das Pfarramt ist wegen Urlaubs noch bis 12.08. nicht besetzt.
Vertretung übernimmt Pfr. Domke, Hohenthurm, Tel. 03 46 02-
5 01 11.
Ansprechpartner:
Pfarramt Landsberg, Pfr. Thomas Eichfeld,
Tel. 03 46 02/2 03 30, Fax. 03 46 02/95 16 37
Gemeindekirchenrat, Matthias Weiske,
Tel. 03 45/9 76 04 17 (abends)
Friedhofsverwaltung, Frau Stauber,
Tel. 03 45/2 11 90 53
Friedhof Osmünde
Lieber Nutzer und Besucher,
leider haben sich in letzter Zeit Beschwerden gehäuft, dass
Passanten und Spaziergänger ihre Hunde auf dem Friedhof frei
herumlaufen lassen. Dabei kommt es vor, dass sich die Tiere
am Weg hinkauern und einen Haufen machen oder die lockere Blumenerde auf Gräbern aufscharren, wenn Herrchen oder
Frauchen gerade nicht aufpasst.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass es aus gutem Grund gemäß § 6 Abs. 2 h der gültigen Friedhofssatzung „nicht gestattet
ist, Hunde ohne Leine laufen zu lassen“. Für Schäden haftet der
Hundehalter. Das Gefühl, in einem solchen Moment unbeobachtet zu sein, kann manchmal täuschen. Dass der Hundeführer
den Haufen dann abräumt und entsorgt, ist eine Frage des Anstands und versteht sich von selbst.
Die Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Osmünde
Liebe Freunde unserer alten Dorfkirche und des historischen Friedhofes,
lange haben nichts mehr von uns hören und lesen lassen. Trotzdem hat jeder, der in der letzten Zeit auf dem Friedhof war, sicher gemerkt, dass sich einiges getan hat. Es waren aber so
viele „Kleinigkeiten“ zu erledigen, dass kaum noch Zeit für die
Öffentlichkeitsarbeit geblieben ist.
Gleich im Frühjahr haben die Handwerker neuen Kies auf dem
Hauptweg verteilt, den Regen und Schmelzwasser stark ausgespült hatten. Das Material hat dankenswerter Weise die Gemeinde Kabelsketal zur Verfügung gestellt.
Die Steinmauer am Beginn des Weges haben die Männer gerichtet und die Gärtnerei Nultsch hat verschiedene Pflanzen zur
Verfügung stellte, die sich in den nächsten Jahren zu einer ansehnlichen Trockenvegetation an diesem schwierigen Standort
entwickeln sollen.
Besonders froh sind wir, dass auch das letzte Teil der Dachsanierung am Kapellenturm nun fertig gestellt werden konnte. Die
Fensterläden am Nordgiebel hat Herr Sander, auch mit Hilfe der
Fa. Göbel, aus Eichenholz angefertigt und im Mai eingesetzt. Die
Schallluken sind im Moment hinter den dichten Baumkronen versteckt und kommen erst im Oktober wieder richtig zum Vorschein.
Joachim Sander hat in seiner Werkstatt noch mehr gewerkelt:
Eine Tafel im Vorraum informiert die Kirchenbesucher über den
Förderkreis. Das Kirchenmodell daneben jetzt zeitgemäß über-
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arbeitet und überrascht mit vielen Details. Auch die Glockenjoche und -klöppel unter der Außentreppe sind beschriftet. Wir
danken Herrn Sander für diese sehr zeitaufwendigen Arbeiten.
Als körperlich ziemlich anstrengend erwies sich das nächste
Projekt. Die Sicherheit des Treppenaufgangs am Kapellenturm
und dessen Überdachung mussten grundlegend verbessert
werden. Hier hat die Baubrigade zwei weitere Stützpfeiler und
Querstangen als Absturzsicherungen im Geländer eingezogen.
Die gesamte Eisenkonstruktion wurde neu gestrichen.
Das war Voraussetzung für die erweiterte Nutzung unserer alten
Kirche. Seit Anfang des Jahres gibt es den Spiel- und Bastelkreis,
zu dem regelmäßig 5 bis 7 Kinder zwischen 5 und 8 Jahren kommen. So schön unsere Winterkirche auch ist, so hat sich doch herausgestellt, dass für die Arbeit mit den Kindern ein eigener Raum
gebraucht wird. Der Kirchenrat hat deshalb beschlossen, den Archivraum im kleinen Turm dafür herzurichten. Die Umgestaltung
ist soweit abgeschlossen, dass eine Nutzung in den Sommermonaten bereits möglich ist. In den nächsten Wochen sollen noch
Lampen und eine Heizung eingebaut werden, so dass die Gruppe
nach den Sommerferien möglichst komplett in den neuen Raum
einziehen kann. Weitere Interessenten für den Kinderkreis - auch
für eine „Schnupperstunde“ - sind herzlich willkommen; auch
ohne vorherige Anmeldung. Nächste Termin sind am 07.09. und
am 21.09. um 16:00 Uhr in der Kirche.
Wir möchten an dieser Stelle noch zwei Handwerksfirmen danken, die ebenfalls an der Kirche tätig waren: Die Fa. Spezialteam
GIH ersetzte einige hässliche Regenableitungen auf der Südseite durch Zinkrohre und die Fa. Stefan Wust legte uns für weitere
Bauarbeiten einen Kraftstromanschluss in die Kirche.
Im August wird begonnen, den provisorischen Ziegelpfeifer an
der Südwand der Turmruine durch das ursprüngliche PorphyrMauerwerk zu ersetzen. Ihre Spenden und vor allem der Gemeindebeitrag ermöglichen uns, dieses lange geplante Vorhaben umzusetzen. Ob diese Baustelle der Anfang für einen
Weiterbau sein kann, wird sich hoffentlich zeigen.
Noch mehr Sichtbares hat sich auf dem Friedhof getan. Wegen
der hohen Ausgaben in den letzten beiden Jahren wollten wir in
diesem Jahr auf dem Friedhof etwas „kürzer treten“. Aber durch
die kostenfreien Entsorgung der kompostierbaren Abfälle durch
die Mitarbeiter von Bernd Wahren und einen Bagger-Einsatz der
Fa. Rundum Service, ergab sich die Möglichkeiten, bereits dieses
Jahr am historischen Gräberfeld VII weiterzumachen. Viele Kubikmeter Wildwuchs (vor allem hartnäckige Brombeeren) und mehrere Container Einfassungen und Grabsteine wurden entfernt und
abgefahren. Mit Hilfe der Fa. Weiske konnten bereits einige historische Grabsteine wieder aufgestellt werden. Die künftige Nutzung
der Gräber (vielleicht als neue Familien-Grabstelle) wird im Kirchenrat demnächst besprochen. Auch mit der pflegeleichten Bepflanzung einiger historischer Grabstellen wurde bereits begonnen.
Leider wird zur weitern Gestaltung des historischen Gräberfeldes schwere Hebetechnik benötigt, die auf dem in diesem Sommer oft aufgeweichten Boden nicht ohne größere Folgeschäden
zum Einsatz kommen konnte. Auf jeden Fall geht die Aufstellung
und Sicherung der historischen Grabzeile weiter, sobald es das
Wetter und unsere finanziellen Möglichkeiten erlauben.
Wenn Sie mehr über die Geschichte und die weitere Gestaltung unseres historischen Friedhofes erfahren wollen, laden
wir Sie zu einer Friedhofsführung am Sonntag, d. 19. August
ab 14:00 Uhr ein. Die Führung erfolgt in Zusammenarbeit mit
den „Verein für Friedhofskultur Halle und Umgebung“, der an
diesem Tage eine Exkursion nach Osmünde durchführen wird.
Treffpunkt ist an der Kirche. Nach einer kurzen Einführung werden wir die einzelnen Friedhofsteile besichtigen und zeigen, wie
sich die Bestattungskultur im Laufe der Zeit vom Mittelalter bis
heute verändert hat. Wir würde uns freuen, wenn Sie sich recht
zahlreich dieser Exkursion anschließen würden.
Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie unsere Arbeit auch weiter unterstützen, sei es durch Mitarbeit in der Handwerkerbrigade, bei der Grabpflege oder eine Spende auf das Konto des
Förderkreises St. Petrus Osmünde.
Kontonummer: 271 020 000; BLZ: 830 400 00;
Commerzbank Gera
Für den Förderkreis St. Petrus
Matthias Weiske & Peter Dörheit
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Gelungener Dienstsport
Dienstsport ist ein Muss um körperlich fit zu sein, aber er soll
auch Spaß machen. Schon seit Jahren verlagerte die Feuerwehr
Gröbers, eine der 6 Ortsfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr
Kabelsketal, ihren Dienstsport im Sommer ans Wasser. In diesem Jahr kam der Vorschlag, mal ein Rafting zu machen. Die
nächste Raftinganlage ist im Kanupark in Markkleeberg bei Leipzig. Am 07.07.2012 wollten sich 14 Teilnehmer ins kühle Nass
stürzen, was eine tolle Beteiligung in der Wehr ist. Fast genau
soviel Familienangehörige wollten sich den Spaß als Zuschauer
nicht nehmen lassen. Vier der 14 aktiven Teilnehmer nutzen die
Gelegenheit sogar, um mit dem Rad die Strecke bis Markkleeberg zu bewältigen. Knapp 2 Stunden brauchten die Radfans,
um die 41km zu schaffen.
Das Wetter meinte es am Anfang nicht so gut, aber der Nieselregen konnte an der Vorfreude nichts ändern. Nach den
Unterweisungen, der Sachenausgabe und den Boot- und Sicherheitsübungen ging es los. Das Team des „Wildwasser-Rafting-Kanupark Markkleeberg“ hatte 2 Boote für uns reserviert.
Somit fanden auch interne Wettläufe statt, welche dem tollen
Wasservergnügen noch den „I“ Punkt aufsetzten. Trocken blieb
keiner, wofür der Scout im Boot schon sorgte. Die Zeit verging
wie im Fluge und auch die mitgekommenen Familienangehörigen hatten ihren Spaß beim zusehen und mitfiebern.
Das Wetter wurde dann sommerlich warm und so klang dieser
tolle aber auch anspruchsvolle Dienstsport im Gerätehaus in
Gröbers aus. Die dazu eingeladene Alters- und Ehrenabteilung
konnte bei Kaffee und Kuchen dank Digitalkamera, Beamer und
PC eine lustigen Bildershow vom Dienstsport sehen, was für viel
Erheiterung sorgte.
Nächstes Jahr soll dieser besondere Dienstsport wiederholt
werden. So wollen nicht nur mehr Mitglieder am „Raften“ teilnehmen, sondern auch mit dem Rad die 41 km nach Markkleeberg zurück legen. Mal sehen, ob es klappt.
Text: K. Stephan für die OFw Gröbers
Foto: Sport für; Bild von OFw Gröbers
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 17. August 2012
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Donnerstag, der 9. August 2012
Kabelsketal
… und wieder beginnt
ein neues Kindergartenjahr
Voller Erwartung geben wir 12 Kinder in die Schule, doch die
letzten Wochen waren für sie und den anderen Kinder sehr turbulent.
Die Schulanfänger fuhren wie schon im letzen Jahr auf die Burg
Querfurt. Schon die Busfahrt war für die Kinder ein Erlebnis.
Endlich angekommen, wurden wir von dem Burgfräulein Franzi
in Empfang genommen. Dann wurden unsere Kinder als Burgherr, Ritter, Burgfrau und Magd verkleidet. Anschließend ging es
dann in den Burgkeller zum Essen. Mit dem Holzstab Brot zu
beschmieren war gar nicht so einfach, aber jeder probierte es.
Anschließend ging es auf Erkundungstour. Was gab es da alles
zu sehen; den Turm mit dem Hungerloch, die Kirche, den Brunnen, die Ausgucklöscher und sogar einen Geheimgang gab es
und die Ritterspiele zum Abschluss machte allen viel Spaß.
Mit vielen neuen Eindrücken ging es dann zurück in die Einrichtung. Aber leider war kein Zuckertütenbaum gewachsen, denn
der Regen hatte alles wegespült. Wie strahlten dann die Augen,
als die Zuckertüten im Mehrzweckraum hingen und abgesungen
werden konnten. 15.00 Uhr kamen dann die Eltern und in einer
Feierstunde wurden die Kinder verabschiedet. Für die Unterstützung danken wir den Eltern die dazu beigetragen haben, dass
dieser Tag für alle Kinder eine schöne Erinnerung bleibt.
Ein besonderen Dank richten wir an die Firma Mitgas, welche
uns die Busse gesponsert haben, denn sonst wäre dieser Tag
nur halb so schön gewesen. DANKE!
Am folgenden Tag hatten wir ein Sportfest auf dem Sportplatz
geplant. Leider fiel dieses dem Regen zum Opfer und kurzer
Hand war Sport in allen Räumen angesagt. Wir danken trotzdem dem SV Eintracht Gröbers für ihre Bemühungen sowie dem
Eiscafé - Frau Kühn - die das Eis in unsere Einrichtung brachte.
Zum Abschluss des Kindergartenjahres freuten sich dann alle
auf die Grillparty mit Picknick bevor es in die wohlverdienten
Ferien geht.
Wir wünschen allen Kindern und Eltern gute Erholung und den
Schulanfängern einen guten Schulstart.
Team der Kita „Wirbelwind“
Kabelsketal
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Neues aus der Kita „Rappelkiste“ Gröbers
Am Freitag, dem 13.07.12, luden die „Hortstrolche“ und die Kita
„Rappelkiste“ alle interessierten Bürger zum „Tag der offenen
Tür“ ein.
Herr Hambacher begrüßte alle Gäste, und bei Kaffee und Kuchen konnte dann über eine große Leinwand der Bau unserer
Einrichtung noch einmal Schritt für Schritt verfolgt werden.
An die ca. 200 neugierigen Besucher inspizierten die Räume
der Kita und des Hortes. Die Kinder konnten sich in der Zeit
schminken lassen, ein Sonnenschild basteln oder tolle Preise
beim Glücksrad gewinnen.
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Natürlich muss so ein Fest gründlich vorbereitet werden, dafür
an alle Muttis und Vatis ein großes Dankeschön für die tolle Unterstützung.
Die Bratwürste spendierte uns Herr Mäß von der Firma Kühne
und Nagel, die Brötchen sponserte die Firma Harry Brot aus
Wiedemar, die dann für uns im NP Markt in Gröbers aufgebacken wurden.
Die Feuerwehr Gröbers und Herr Schöps stellten uns einen Grill
zur Verfügung und halfen, so wie die Biker-Freunde aus Großkugel, mit Bierzeltgarnituren aus.
Allen hier Genannten sagen wir auf diesem Weg DANKESCHÖN!
Für uns alle war dies ein gelungener Nachmittag, und jeder konnte sehen, wie wohl wir uns in unserer neuen Einrichtung fühlen!
Es grüßt das Team der Kita „Rappelkiste“
85 Jahre Freiwillige Feuerwehr Großkugel
Am 29. & 30. Juni 2012 begingen wir, die Freiwillige Feuerwehr
Großkugel, den 85. Jahrestag unserer Gründung.
Aus diesem Grund organisierten wir ein Fest, welches am
29.06.2012 mit einem Fackelumzug durch das alte Dorf rund um
die Kirche mit dem Spielmannszug Halle e. V. eröffnet wurde.
Dies war bis vor einigen Jahren der traditionelle Weg für die Fackelumzüge.
Nach dem Fackelumzug erfreute uns der Spielmannszug Halle
e. V. noch mit einem Platzkonzert.
Nachdem dann der Regen allmählich aufgehört hatte, gab es für
die Kinder kein Halten mehr. Die Freifläche unserer Kita bot dann
die Möglichkeit zum ausgelassenem Toben und Spielen und die
Hungrigen stärkten sich mit einer leckeren Bratwurst vom Grill.
Natürlich konnte auch das Tanzbein geschwungen werden und
es war auch für das leibliche Wohl gesorgt. Für die Speisen
sorgte die Freiwillige Feuerwehr Großkugel selbst und die Getränke wurden durch das Team Kulturhaus um Herrn Graupner
abgesichert.
15/2012
- 15 -
Am 30.06.2012 begann der Tag mit dem traditionellen Wecken
durch die Sirene. Eröffnet wurde diese Veranstaltung durch den
Wehrleiter, Herrn Denny Kühn. Als Gäste konnte er Herrn Bommersbach, Landtagsabgeordneter, sowie Herrn Sebastian, Ortsbürgermeister von Großkugel begrüßen. Alle eingeladenen Freiwilligen Feuerwehren der Umgebung nahmen Aufstellung für den
anstehenden Festumzug. An der Spitze des Umzuges lief eine
Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr Großkugel mit dem Banner. Die Gäste und der Spielmannszug Halle e.V. gefolgt von der
Jugendfeuerwehr sowie den Abordnungen anderer Feuerwehren
mit Ihren Bannern nahmen an dem Festumzug teil. Anschließend
folgte von der Feuerwehr Kursdorf die alte Anhängerleiter aus dem
Jahre 1934 sowie der TS/4 Anhänger aus dem Jahre 1935 von
der Feuerwehr Großkugel. Beide sind noch im Originalzustand
zu sehen. Immer wieder für Aufsehen sorgt die alte Handdruckspritze, gezogen von 2 Pferden, aus dem Jahre 1892, welche im
Jahr 1927 für 600 Mark in den Besitz der Feuerwehr Großkugel
kam. Diese Handdruckspritze wurde in den 60er Jahren von den
Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großkugel in vielen Stunden und mit viel Liebe restauriert, so dass
sie auch heute noch funktionstüchtig ist. Es folgten von der FFw
Großkugel noch die Fahrzeuge Robur LO 8-TS 8 aus dem Jahr
1983, W 50 mit Drehleiter DL 30, Drehleiter aus dem Jahr 1990,
Mercedes Benz das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 von 1997 sowie von Mercedes Benz der Teleskopgelenkmast GM 32 aus dem
Jahr 2000. Die beiden letztgenannten Fahrzeuge befinden sich
seit 1997 bzw. 2011 im Besitz der FFw Großkugel. Am Umzug
nahmen die FFw Freiroda, Halle-Büschdorf, Wallwitz, Osmünde,
Schkeuditz, Dölbau, Gröbers, Raßnitz, Queis, Schwoitsch, Schochwitz, Höhnstedt und Merseburg mit teils älterer und teils moderner Feuerwehrtechnik teil.
Kabelsketal
Die Besucher des Festes erwartete nicht nur Technik. Es wurde
natürlich wieder für das leibliche Wohl durch die FFw gesorgt.
So gab es Erbsensuppe mit Bockwurst aus der Feldküche. Gegrilltes gehörte natürlich auch dazu.
Die FFw Großkugel stellte für die Kleinsten wieder ihren, bei den
Kindern sehr beliebten, „Florian Löschbär“ zur Verfügung, wo
sie bei den heißen Temperaturen beliebig mit dem Wasser auf
verschiedene Elemente spritzen konnten sowie auch auf kleinen
„Feuerwehrautos“ ihre „Fahrkünste“ testen konnten, natürlich
mit „Feuerwehrhelm“.
Die Kinder konnten auf einer Hüpfburg toben und natürlich auch
den kleinen „Rummel“ „unsicher“ machen.
Die Fa. Felicitas, welche speziell Familien mit Babys und Kindern sowie die Altersgruppe 50plus anspricht, konnte sich und
Ihre Produkte den Besuchern vorstellen. Sie arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen, welche ihre Produkte sowie
Erfahrungen z. B. jungen Eltern zur Verfügung stellen.
Kabelsketal
- 16 -
15/2012
Jetzt kam es zu einem der Höhepunkte unseres Festes. Es wurden Vorführungen mit alter und neuer Feuerwehrtechnik gezeigt.
Als erstes musste die alte Handdruckspritze ihr „Können“ zeigen. Es wurde ein kleines selbst gebasteltes Holzhäuschen
angezündet und das Feuer mit der alten Spritze erfolgreich
gelöscht. Erstaunlich, dass dieses alte Gerät immer noch so
hervorragend funktioniert, leider nur mit „Muskelkraft“.
Dann kam die neue Technik zum Einsatz. Ein Mercedes Benz
Fahrzeug mit einem Teleskopgelenkmast GM 32. Hier wurde demonstriert, aus welchen Höhen bzw. in welchen Höhen Feuer
zielgenau gelöscht werden können. Bei diesem Wetter war es
angenehm, wenn Wasserspritzer auf die Zuschauer trafen.
Wer sich Großkugel von oben anschauen wollte, konnte mit dem
Teleskopgelenkmast GM 32 in die Höhe schweben. Der Ausblick auf die Festwiese sowie die gesamte Umgebung bei klarer Sicht war genial. Dieses Angebot wurde von den Besuchern
rege genutzt.
Am Nachmittag zu Kaffee und Kuchen traten die Kinder der
Tanzgruppe des SV Großkugel auf und zeigten mit viel Spaß und
Freude ihr Programm. Dank auch an die Leiterin der Tanzgruppe, Frau Portleroi, welche wöchentlich mit den Kindern die Tänze und Choreographie einstudiert.
Im Anschluss fand das traditionelle Badewannenrennen im Dorfteich statt. Eine neutrale Jury wählte das beste Kostüm und die
am originellsten gestaltete Badewanne aus. Hier gewann das
Team Weihnachtsmann beide Titel.
Das Badewannenrennen ist immer mit viel Gaudi verbunden. Es
nahmen insgesamt 5 Mannschaften teil. Durch Anfeuerungsrufe
und mit viel Einsatz gewann das Team Röglitzer Teichflitzer, 2.
Platz „Die immer noch Grübeln“ und 3. Platz für die Weihnachtsmänner. Alle hatten großen Spaß.
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Der sehr schöne und abwechslungsreiche Tag anlässlich des
85-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr trat nun in die
Phase, wo das Tanzbein geschwungen werden konnte zu der
Musik der Disko Sunshine. Am frühen Abend nutzten die Kinder
überwiegend die Tanzfläche, um ihr Können zu zeigen.
Als Showeinlage überraschte uns die Tanzgruppe Zöschen mit
einem Programm, in dem Sie Tänze und Lieder aus allen Zeiten
darboten und imitierten z. B. Andrea Berg und Helene Fischer
oder Cindy aus Marzahn. Für die Tänzer und Sänger gab es sehr
viel Applaus, da auch das Publikum voll in die Darbietung einbezogen wurde.
Kabelsketal
Bekanntmachung
In der Zeit vom 06.08.2012 bis 17.08.2012 ist das Büro des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, zwecks Urlaubs, nicht
besetzt.
Die Sprechstunde findet am 21.08.2012 von 16.00 Uhr bis
17.00 Uhr statt.
Bei Havarien wenden Sie sich bitte an unseren technischen
Betriebsführer, MIDEWA GmbH.
Während nachfolgender Dienstzeiten unter der Rufnummer:
0 34 93/3 02-0
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten unter der bekannten Rufnummer: 0 34 93/30 21 11
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rupp
Verbandsgeschaftsführer
Zum Abschluss des Tages wurde ein Feuerwerk gezündet. Nach
einem Blick zum Himmel wurde der Start für das Feuerwerk
vorgezogen, um so einem Unwetter zu entgehen. Es kam dann
auch genau zum letzten „Knall“ des Feuerwerks.
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N
PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER
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BROSCHÜREN
PROSPEKTE
ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N
BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN
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Ihre Anzeigenfachberaterin
berät Sie gern.
Tel.:
0 34 61/82 64 84
Fax:
0 34 61/82 64 85
Funk:
01 71/4 14 40 53
[email protected]
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Man kann allgemein sagen, dass das Fest rund um gelungen
war. Das Zelt widerstand dem Hagel und so konnte im Zelt lustig
bis in die frühen Morgenstunden weiter gefeiert werden.
Sollte durch dieses Fest auch Ihr Interesse an der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Großkugel geweckt worden sein,
dann können sie die Broschüre bei uns im Feuerwehrgerätehaus
abholen. Auch sind wir immer gern bereit, neue Mitglieder bei
der Freiwilligen Feuerwehr zu begrüßen.
Unser spezieller Dank gilt allen freiwilligen Helfern bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes. Unser Dank gilt ebenfalls
dem Bürgermeister der Gemeinde Kabelsketal, Herrn Hambacher, dem Ortsbürgermeister Großkugel, Herrn Sebastian sowie
dem Landtagsabgeordneten, Herrn Bommersbach für ihre Teilnahme.
Dank auch dem Bauhof der Gemeinde Kabelsketal, dem Kraftverkehr Nagel, der Fahrschule Gebel, dem Steuerbüro Wendt,
Herrn Ingolf Stoye, W&P Acessoirs, der Osmünder Spritze 1811
e. V., dem Bürgerverein Großkugel e.V., Saalesparkasse Gröbers.
Dank auch den zahlreich erschienen Gästen.
Feuerwehr Großkugel
www.wittich.de
Ilona Friedrich

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