Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister

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Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister
Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister
Stand: Mai 2013
Sie haben in der Türkei ein Kind zur Welt gebracht, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?
In diesem Fall beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Die in der Türkei ausgestellte internationale Geburtsurkunde Ihres Kindes (Çok Dilli Doğum Kayıt
Örneği) wird in Deutschland anerkannt. Sollten Sie dennoch eine Nachbeurkundung der Geburt bei
dem zuständigen Standesamt in Deutschland und die damit verbundene Ausstellung einer deutschen
Geburtsurkunde wünschen, können Sie beim Konsulat Antalya einen entsprechenden Antrag stellen.
Dieser wird an das für den Wohnort der Eltern oder eines Elternteils in Deutschland bzw. an das
Standesamt I in Berlin –sofern keiner der Elternteile in Deutschland gemeldet ist- weitergeleitet.
Türkische internationale Geburtsurkunden können jederzeit durch das Nüfus Müdürlüğü ausgestellt
werden, sofern das Kind auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Falls das Kind nur die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sollte, können nach Ablauf von drei Jahren nach der Geburt
des Kindes keine türkischen internationalen Urkunden mehr ausgestellt werden. In diesem Fall
empfiehlt sich eine Beurkundung der Geburt bei dem zuständigen deutschen Standesamt.
Der Antrag auf Nachbeurkundung schließt eine Namenserklärung –soweit erforderlich- ein.
Es gibt keine Ausschlussfrist für den Antrag auf Beurkundung der Geburt.
Für die Entgegennahme des Antrags und Weiterleitung an das zuständige deutsche Standesamt sind
dem Konsulat folgende Unterlagen vorzulegen:
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Internationale Geburtsurkunde des Kindes (Çok Dilli Doğum Kayıt Örneği, beim Nüfus
Müdürlüğü zu beantragen)
Ggf. Personalausweis des Kindes oder Kinderreisepass
Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Sind die Eltern verheiratet: Deutsche oder internationale Heiratsurkunde (Çok Dilli Evlenme
Kayıt Örneği, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen, das internationale Familienbuch wird
nicht akzeptiert)
Die deutsche oder internationale Geburtsurkunde beider Elternteile
Aktuelle Meldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde
Sollte
einer
der
Elternteile
türkischer
Staatsangehöriger
(gewesen)
sein:
aktueller vollständiger Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kayıt Örneği - düşünceler
bölümü ile, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen)
Sollte einer der Elternteile oder das Kind in den deutschen Staatsverband eingebürgert
worden sein: Einbürgerungsurkunde
Bei erfolgter Wiedereinbürgerung des deutschen Elternteils, von dem die deutsche
Staatsangehörigkeit abgeleitet werden soll, in den türkischen Staatsverband:
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Çağlayan Mah.
Barınaklar Blv. No.: 54
07235 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Website:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
[email protected]
Wiedereinbürgerung vor dem 01.01.2000: Ein- und Ausreisenachweis der
Sicherheitsdirektion (Giriş-Çıkış Belgesi) für den Zeitraum von zwei Jahren vor und
nach der Wiedereinbürgerung
o Wiedereinbürgerung nach dem 01.01.2000: Urkunde über die Genehmigung zur
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ggf. können weitere Dokumente verlangt werden
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Den Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt bei dem Standesamt I in Berlin finden Sie unter
dem folgenden Link: http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.html
Wenn Sie alle – auf Sie zutreffenden – Unterlagen zusammengestellt haben, vereinbaren Sie
für die Einreichung des Antrags bitte telefonisch einen Termin im Konsulat.
Es wird empfohlen, die Unterlagen und den ausgefüllten Antrag dem Konsulat Antalya vorab per EMail oder per Post zukommen zu lassen. Das Konsulat hat so die Möglichkeit, den Antrag auf
Beurkundung vorzubereiten und Ihr Anliegen am Tag der Vorsprache zügig zu bearbeiten.
Bitte sehen Sie von einer Übersendung per Fax ab, da die so übersandten Unterlagen in der Regel
sehr schlecht lesbar sind.
Bitte beachten Sie:
Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass bei Ihrem Besuch im
Konsulat alle Unterlagen im Original vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie zusätzlich zwei einfache Kopien von jedem Dokument mit.
Die Originaldokumente erhalten Sie zurück.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Gebühren:
Im Rahmen des Antrags auf Nachbeurkundung der Geburt fallen folgende Gebühren
an:
- Antrag auf Beurkundung der Geburt ohne Namenserklärung 20,- €
- Antrag auf Beurkundung der Geburt mit Namenserklärung 25.- €
- Beglaubigung von Fotokopien 10,- €
Hinweis: Für die Beurkundung der Geburt durch das zuständige Standesamt in
Deutschland werden separate Gebühren und Auslagen nach Landesrecht erhoben
und bewegen sich je nach Bundesland zwischen 25,- € und 100,- €. Diese Gebühren
und Auslagen sind nach Aufforderung direkt an das Standesamt zu entrichten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nur Barzahlung in Euro möglich ist und Türkische Lira
nicht akzeptiert werden. Das Konsulat kann max. 100- Euro-Banknoten annehmen. Auch nur leicht
eingerissene Euro-Banknoten dürfen nicht angenommen werden.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt der
Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Çağlayan Mah.
Barınaklar Blv. No.: 54
07235 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Website:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
[email protected]

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