Liste - Consolato Generale

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Liste - Consolato Generale
CONSOLATO GENERALE D' ITALIA COLONIA
Universitätsstr. 81, 50931 Köln [email protected]
LISTE DER UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG AUF ERWERB DER ITALIENISCHEN
STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES NICHT ITALIENISCHEN EHEPARTNERS
(GESETZ Nr. 91 vom 5.2.1992)
1)
GEBURTSURKUNDE des Antragstellers auf internationalem Formblatt mit allen Angaben zur Person
(einschl. Angaben zu den Eltern); alternativ in der Originalssprache und ausgestellt von den Behörden
des Geburtslandes mit italienischer Übersetzung. Auf der Urkunde muß von der zuständigen
italienischen Botschaft oder Konsulat die Unterschrift der ausstellenden Behörde legalisiert worden
sein, und die Unterschrift des Übersetzers muß von der zuständigen italienischen Botschaft oder
Konsulat beglaubigten worden sein. In den Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind,
reicht die Apostille auf dem Original und der Überseetzung aus.
2)
ALLGEMEINES
POLIZEILICHES
FÜHRUNGSZEUGNIS
BZW.
AUSZUG
AUS
DEM
STRAFREGISTER DES HERKUNFTSLANDES UND GGF ANDERER LÄNDER, IN DENEN DER
ANTRAGSTELLER GEMELDET WAR.
Diese Unterlagen müssen legalisiert werden und es muß eine von der zuständigen italienischen
Botschaft oder Konsulat beglaubigte übereinstimmende Übersetzung beigefügt werden. Auskunft zur
Legalisierung und zur Beglaubigung der Übersetzung des Dokuments erteilt die italienische Botschaft
bzw. Konsulat im Land der Ausstellung.
In Deutschland wird das FÜHRUNGSZEUGNIS beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts beantragt
und vom Konsulat übersetzt.
3)
AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG über den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beider
Eheleute. Diese Bescheinigung wird beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts beantragt und vom
Konsulat übersetzt.
4)
AUSZUG AUS DEM EHESCHLIESSUNGSREGISTER der Gemeinde in Italien, in der die
Eheschließung registriert worden ist. Die Bescheinigung wird bei der italienischen Gemeinde
beantragt, in der die Eheschließung registriert worden ist.
5)
Kopie der Quittung über die Banküberweisung der Summe von 200,00 Euro auf das folgende
Postgirokonto: EMPFÄNGER: Ministero dell’Interno D.L.C.I. – Cittadinanza
IBAN: IT54D0760103200000000809020; BIC/SWIFT: BPPIITRRXXX
VERWENDUNGSZWECK: ISTANZA CITTADINANZA...(sowie Name und Vorname des Antragstellers)
HINWEISE:
Die Unterlagen sind 6 Monate nach Ausstellung gültig.
Seit dem 01.08.2015 werden Anträge auf Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit online über
das Portal des italienischen Innenministeriums http://cittadinanza.dlci.interno.it gestellt.
Es ist ratsam, sich vor Antragstellung bei der Abteilung für Staatsangehörigkeitsfragen des
Generalkonsulats über die notwendigen Unterlagen und deren Legalisierung zu informieren: Tel.
0221-40087-48 oder [email protected] gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß die vom Antragsteller beizubringenden Unterlagen durch
konsularische Bescheinigungen ergänzt werden muß.

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