Otto-Hahn-Gymnasium Ostfildern

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Ostfildern, den 9. Oktober 2013
BOGY-Praktikum zur Berufserkundung in Klasse 10, Schuljahr 2013/14
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 10,
die Entscheidung für einen Beruf ist im Leben des Menschen von zentraler Bedeutung und sollte seinen Interessen
und Fähigkeiten entsprechen. Die Berufsorientierung am Gymnasium (kurz BOGY) bietet den Schülerinnen und
Schülern der Klasse 10 die Möglichkeit, eine Woche lang ein Berufsfeld ihrer Wahl in der Praxis kennenzulernen und
sich auf ihre Studien- und Berufswahl vorzubereiten. Dieses Berufsfeld sollte in der Regel ein spezifisch „gymnasiales
Profil“ haben, d.h. üblicherweise das Abitur oder ein Studium voraussetzen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen/euch einen Überblick über den Ablauf und die Termine für das BOGY im Schuljahr
2013/2014 geben.
Das BOGY ist eine Pflichtveranstaltung der Schule im Rahmen der Berufsorientierung. Sie findet für alle
Schüler/innen der 10. Klassen von Montag, 17. März 2014 bis Freitag, 21. März 2014 statt.
Die Schüler/innen sollten über eine Schüler-Zusatzversicherung (gilt in der EU), z.B. der WGV in Höhe von 1 Euro,
abgesichert sein.
Die Schüler/innen sollten sich rechtzeitig und schriftlich mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen bei den
Unternehmen um einen Praktikumsplatz bewerben. Da begehrte Plätze sehr schnell vergeben sind, ist es sinnvoll,
sich schon frühzeitig auf die Suche zu begeben. Hinweise zum Vorgehen enthält der BOGY-Fahrplan des OHG.
Zu jeder Bewerbung (auch bei einer Online-Bewerbung) muss ein Begleitschreiben der Schule beigelegt werden.
Für eine Online-Bewerbung kann der/die Schüler/in das Schreiben als PDF-Datei erhalten.
Hat der/die Schüler/in eine Zusage von einem Unternehmen erhalten, muss dies seitens der Firma schriftlich
bestätigt werden (Bestätigung I). Diese Bestätigung muss bis zum 31. Januar 2014 über das Sekretariat bei der
BOGY-Beauftragten Frau Nessler abgegeben werden.
Nach dem BOGY muss eine Bestätigung des Unternehmens, dass der/die Schüler/in das Praktikum absolviert hat
(Bestätigung II), sowie der Auswertungsbogen (BOGY-Kompass, S. 20-24) bis zum 4. April 2014 über das Sekretariat
bei der BOGY-Beauftragten Frau Nessler abgegeben werden.
WICHTIG: Ohne diese Bestätigung und den Auswertungsbogen wird das BOGY nicht angerechnet und kein
Zertifikat ausgehändigt.
Mit freundlichen Grüßen
D. Wetzel
V. Nessler
(Schulleiterin)
(BOGY-Beauftragte)
Anhang: BOGY-Fahrplan des OHG/Begleitschreiben an die Unternehmen/Bestätigung I/Bestätigung II