Klick

Transcription

Klick
Aktuelles
Hinweise zum Thüringer Erziehungsgeld
Bereits seit 01.08.2010 gilt das neue Thüringer Erziehungsgeldgesetz.
Hier sind noch mal die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gestellt.
Wer hat Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld ?
Anspruch auf Erziehungsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen derjenige haben, der
seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat.
Thüringer Erziehungsgeld wird gewährt, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf
Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson
betreut wird.
Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich kann ein Anspruch bestehen, wenn
ältere kindergeldberechtigte Geschwisterkinder vorhanden sind.
Ab wann und wie lange wird das Thüringer Erziehungsgeld gezahlt ?
Das Erziehungsgeld wird direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld ab dem 13. bzw. 15.
Lebensmonat des Kindes für die Dauer von maximal 12 Monaten gewährt. Die Verlängerung
des Elterngeldauszahlungsraumes bleibt unberücksichtigt.
In welcher Höhe wird das Thüringer Erziehungsgeld gewährt ?
Das Erziehungsgeld beträgt :
-
für das erste Kind 150 Euro
für das zweite Kind 200 Euro
für das dritte Kind 250 Euro
für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich.
Für die Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist die Kindergeldberechtigung maßgeblich.
Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kita oder durch eine
Kindertagespflegeperson, steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu. Das
Erziehungsgeld in diesem Fall :
-
für das erste Kind 75 Euro
für das zweite Kind 125 Euro
für das dritte Kind 175 Euro und
für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich.
Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer
Kindertagespflegepersonbetreut, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des 150
Euro übersteigenden Betrages ( Erhöhungsbetrag) , wenn das Kind ältere
kindergeldberechtigte Geschwister hat.
Bei einer Ganztagsbetreuung besteht kein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld.
Welche Fristen muss ich beachten ?
Die Beantragung des Thüringer Erziehungsgeldes soll frühestens ab dem 10. Lebensmonat
des Kindes erfolgen. Es wird rückwirkend höchstens für drei Monate vor Antragstellung gewährt.
An wen muss ich mich wenden ?
Der Antrag auf Gewährung des Thüringer Erziehungsgeldes für Eltern aus der Gemeinde
Menteroda ist bei der Gemeindeverwaltung Menteroda, Hauptamt zu stellen.
Was ist zu beachten ?
Das Thüringer Erziehungsgeld wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt.
Antragsformulare sind bei der
Gemeindeverwaltung Menteroda
Hauptamt - Fr. GrabowHolzthalebener Str. 38
99996 Menteroda
erhältlich.
Welche Unterlagen / Nachweise werden zur Antragstellung benötigt ?
-
Geburtsurkunde des Kindes
Kindergeldnachweis ( Kindergeldbescheid und aktueller Kontoauszug )
Bundeselterngeldbescheid
Nachweis über erfolgte Früherkennungsuntersuchung U6
Ist das Thüringer Erziehungsgeld bei anderen Sozialleistungen
anrechenbar ?
Das Erziehungsgeld bleibt bei anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen z.B.
Leistungen nach dem SGB II als Einkommen unberücksichtigt.
Während des Bezuges von Erziehungsgeld wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung beitragsfrei aufrecht erhalten.