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Aktuelles Hinweise zum Thüringer Erziehungsgeld Bereits seit 01.08.2010 gilt das neue Thüringer Erziehungsgeldgesetz. Hier sind noch mal die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gestellt. Wer hat Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld ? Anspruch auf Erziehungsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen derjenige haben, der seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat. Thüringer Erziehungsgeld wird gewährt, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich kann ein Anspruch bestehen, wenn ältere kindergeldberechtigte Geschwisterkinder vorhanden sind. Ab wann und wie lange wird das Thüringer Erziehungsgeld gezahlt ? Das Erziehungsgeld wird direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von maximal 12 Monaten gewährt. Die Verlängerung des Elterngeldauszahlungsraumes bleibt unberücksichtigt. In welcher Höhe wird das Thüringer Erziehungsgeld gewährt ? Das Erziehungsgeld beträgt : - für das erste Kind 150 Euro für das zweite Kind 200 Euro für das dritte Kind 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich. Für die Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist die Kindergeldberechtigung maßgeblich. Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kita oder durch eine Kindertagespflegeperson, steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu. Das Erziehungsgeld in diesem Fall : - für das erste Kind 75 Euro für das zweite Kind 125 Euro für das dritte Kind 175 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich. Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegepersonbetreut, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des 150 Euro übersteigenden Betrages ( Erhöhungsbetrag) , wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte Geschwister hat. Bei einer Ganztagsbetreuung besteht kein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Welche Fristen muss ich beachten ? Die Beantragung des Thüringer Erziehungsgeldes soll frühestens ab dem 10. Lebensmonat des Kindes erfolgen. Es wird rückwirkend höchstens für drei Monate vor Antragstellung gewährt. An wen muss ich mich wenden ? Der Antrag auf Gewährung des Thüringer Erziehungsgeldes für Eltern aus der Gemeinde Menteroda ist bei der Gemeindeverwaltung Menteroda, Hauptamt zu stellen. Was ist zu beachten ? Das Thüringer Erziehungsgeld wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung Menteroda Hauptamt - Fr. GrabowHolzthalebener Str. 38 99996 Menteroda erhältlich. Welche Unterlagen / Nachweise werden zur Antragstellung benötigt ? - Geburtsurkunde des Kindes Kindergeldnachweis ( Kindergeldbescheid und aktueller Kontoauszug ) Bundeselterngeldbescheid Nachweis über erfolgte Früherkennungsuntersuchung U6 Ist das Thüringer Erziehungsgeld bei anderen Sozialleistungen anrechenbar ? Das Erziehungsgeld bleibt bei anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen z.B. Leistungen nach dem SGB II als Einkommen unberücksichtigt. Während des Bezuges von Erziehungsgeld wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei aufrecht erhalten.