Gute Nachricht für Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und

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Gute Nachricht für Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und
Roderich Kiesewetter
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis Aalen - Heidenheim
Pressemitteilung
Gute Nachricht für Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und
Heidenheim!
Roderich Kiesewetter begrüßt Verhandlungserfolg der CDU Landesgruppe
Baden-Württemberg
Berlin, 02.10.2015
Bezug:
Anlagen:
Roderich Kiesewetter, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Paul-Löbe-Haus
Raum: 6.038
Telefon: +49 30 227-77594
Fax: +49 30 227-76594
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Die Entscheidung bei der Krankenhausfinanzierung ist
gefallen. Der Versorgungszuschlag wird erhalten bleiben.
Wahlkreisabgeordneter Kiesewetter begrüßt den Verhandlungserfolg:
„Für die Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und Heidenheim ist das die wichtigste Botschaft: Der Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro wird weiter
bezahlt. Der Betrag wird zukünftig von der Höhe der Personalkosten für das Pflegepersonal abhängig sein. Darüber
hinaus wird ein Betrag von weiteren 500 Mio. Euro für
zusätzliches Personal in der Pflege vorgesehen. Auch das
Hygieneförderprogramm in den Krankenhäusern wird
verlängert. Hierfür wird ein Betrag von 100 Mio. Euro
eingestellt, der in der Hauptsache ebenfalls zur Aufstockung des Hygienepersonals in den Krankenhäusern
dient.
Darüber hinaus werden künftig 50 Prozent der so genannten „Tarifschere“ von den Krankenkassen übernommen.
Das ist ein sehr wichtiges Signal an unsere regionalen
Krankenhäuser! Meine Landesgruppe hat hervorragend
verhandelt! Es ist gut, dass dieses strukturelle Problem
der Krankenhausfinanzierung nun angegangen wurde.
Wichtig für Baden-Württemberg ist die komplette Abschaffung der Absenkung des Landesbasisfallwerts für
kleine Krankenhäuser und die Verkürzung des bisherigen
Mehrmengenabschlags um ein Jahr.
Ferner wurde ein weiteres Problem angegangen: die steigende Anzahl an ambulanten Patienten, die die Krankenhausinfrastruktur nutzen. Die Krankenhäuser sollen die
anfallenden Gebühren künftig mit den Krankenkassen
und den Kassenärztlichen Vereinigungen mitverhandeln.
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Wir haben bei der Landesgruppenklausur vor wenigen
Wochen über genau diese Problematik gesprochen. Umso
mehr freue ich mich nun über den Verhandlungserfolg.
Das zeigt wiederum, dass Sorgen, die aufgrund eines Referentenentwurfs entstehen, verfrüht sind. Hier gilt das
legendäre „Strucksche Gesetz“: Kein Gesetz verlässt den
Bundestag so, wie es den Abgeordneten vorgelegt wurde.
Nachdem das Land Baden-Württemberg sich freiwillig
nicht bei den Bund-Länder-Verhandlungen zur Krankenhausreform beteiligt hat, bin ich froh, dass sich meine
Landesgruppe Baden-Württemberg stark für unsere regionalen Kliniken eingesetzt hat. Hier danke ich meinem
Kollegen Lothar Riebsamen, der intensiv verhandelt hat.
Schön wäre, wenn die Länder nun auch ihrer gesetzlichen
Verpflichtung nachkommen würden und 100 Prozent aller Investitionen bei Gebäuden und langfristigen Wirtschaftsgütern wie zum Beispiel Röntgengeräte leisten.
Unsere Krankenhäuser stehen schon sehr gut da, was jedoch nicht heißt, dass die Entwicklung hier angesichts
des demographischen Wandels abgeschlossen ist.“

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