Wer darf als Tennisdeutscher eingesetzt werden?

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Wer darf als Tennisdeutscher eingesetzt werden?
Regelecke Februar
Wer darf als Tennisdeutscher eingesetzt werden?
In den nächsten zwei Ausgaben will ich Ihnen wichtige Regeln zum
Beginn der Rundenspiele erläutern.
Gerade in der Phase der namentlichen Mannschaftsmeldung ist das
Thema der Tennisdeutschen ein entscheidender Punkt.
Fall: Am letzten Spieltag spielt der Verein X gegen den Verein Y. Bei diesem Spiel setzt der
Verein X wie bereits die ganze Saison seine zwei Ausländer ein. Da es an diesem Spieltag
gegen den Verein Y um den Aufstieg geht und der Verein X nach mehreren glücklosen
Versuchen in den letzten Jahren unbedingt aufsteigen will, nominieren sie nun einen
weiteren Ausländer TD, der laut der Meldeliste als Tennisdeutscher geführt wird. Der
Verein X dachte, dass dieser Status richtig ist, denn TD wechselte erst zu dieser Saison zum
Verein X.
Während des Spieles fällt den Spielern des Vereins Y auf, dass der TD kein Wort deutsch
spricht. Dies kommt ihnen komisch vor, da die Wettspielordnung des BTV (WSpO)
vorschreibt, dass Tennisdeutsche
seit mehr als fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind und dies durch eine Bescheinigung in Textform
des Einwohnermeldeamts oder Ausländeramtes nachweisen sowie seit mehr als fünf Jahren Mitglied
in Vereinen der Landesverbände des DTB sind. Entsprechende Nachweise müssen der Geschäftsstelle
bis zum Fristablauf der namentlichen Mannschaftsmeldung vorliegen.
Und nach fünf Jahren in Deutschland sollte ein Spieler - denkt sich der Mannschaftsführer
des Vereins Y - etwas deutsch sprechen. Auf Nachfrage berufen sich die Spieler von X auf die
verbindliche Eintragung in der Meldeliste. Da das Spiel für Y verloren geht, wendet sich der
Vorsitzende des VereinsY auf Bitten seiner Mannschaft direkt an den Spielleiter und legt
gemäß § 39 WSpO frist- und formgerecht unter Zahlung der Protestentgeltes Protest ein.
§ 39 WSpO lautet.
1. Jeder Verfahrensbeteiligte hat das Recht, gegen eine Spielwertung beim zuständigen Spielleiter
Protest
einzulegen.
2. Die Protestfrist beträgt drei Tage nach Bekanntwerden der Protest begründenden Umstände. ….
Sind diese bereits vor, während oder unmittelbar nach dem Spiel bekannt, so soll auf dem Spielbericht
ein entsprechender Vermerk angebracht werden. Das Protestentgelt beträgt 50 €.
Der Spielleiter ermittelt in diesem Fall und fordert vom Verein X den Nachweis, dass der Spieler ein
Tennisdeutscher ist. Leider kann dies der Verein X nicht beibringen, sie haben sich auf den Vermerk
in der Meldeliste verlassen und auch der Geschäftsstelle keine Nachweise vorgelegt. Der Spielleiter
stellt fest, dass TD ein Ausländer im Sinne der WSpO ist. Dem Spielleiter bleibt gemäß § 28
Absatz 4
4. Werden ein oder mehrere Spieler in einem Einzel eingesetzt, die für die betreffende Mannschaft am
Austragungstag dieses Mannschaftsspiels keine Spielberechtigung haben (z.B. Spieler aus höheren
Mannschaften, nicht gemeldete Spieler, gemäß Sperrliste nicht spielberechtigte Spieler), so wird das
gesamte Mannschaftsspiel gemäß § 13 Ziff. 2b WSpO für diese Mannschaft als verloren gewertet,
ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Ausgang des Mannschaftsspiels.
keine andere Möglichkeit als das Spiel für den Verein X als verloren zu werten. Die
Aufstiegsfeier musste abgesagt werden.
Da der Vorstand des Vereines X sich dermaßen aufregte, legte der 1. Vorsitzende dagegen
gemäß § 40 Absatz 1 WSpO Einspruch ein. Es sei doch selbstverständlich, dass man sich
darauf verlassen könne, wenn TD bereits in anderen Verbänden als Tennisdeutscher geführt
werde.
Gegen Entscheidungen des Spielleiters ist für die Verfahrensbeteiligten der Einspruch statthaft.
Die Einspruchsinstanz folgt der Argumentation von X nicht. Nach ständiger Rechtsprechung
ist der Verein für die Richtigkeit seiner Meldelisten zuständig ist. Jeder Verein hat selbst zu
überprüfen, ob ein Spieler die Voraussetzungen des Tennisdeutschen erfüllt. Jeder Verein
muss die Unterlagen bei der Geschäftsstelle einreichen. Da bei der Mannschaftsmeldung
weder verbindlich die Nationalität noch die Geburtsdaten überprüft werden. Einen
Spielerpass gibt es nicht. Der Verein X konnte sich auch damit nicht darauf vertrauen, dass
TD Tennisdeutscher war.
Tipp an die Vereine
Der Antrag für die Anerkennung als Tennisdeutscher ist so frühzeitig einreichen, dass
Die entsprechenden Nachweise n der Geschäftsstelle bis zum Fristablauf der namentlichen
Mannschaftsmeldung
vorliegen.
Dies bedeutet konkret, dass die Anträge in diesem Jahr bis zum 15.03.2014 bei der
Geschäftsstelle mit den entsprechenden Bescheinigungen vorliegen müssen. Anträge welche
nach diesem Zeitpunkt abgegeben werden, dürfen gemäß der WSpO nicht mehr bearbeitet
werden und der Spieler ist während der Saison als Ausländer zu führen und nur in diesem
Sinne spielberechtigt.
Diese Regel sollte auch für alle Tennisdeutsche, die bereits 2013 als Tennisdeutsche geführt
wurden beachtet werden. Die Vereine sind nur auf der sicheren Seite, soweit ein Antrag
mit allen geforderten Unterlagen einreicht wird.
Eine nachträgliche Beantragung in der Saison ist ausgeschlossen.