VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002

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VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002
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VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002
Die Bewerbungsgesuche sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen bis längstens 1. September 2002 an den Landesschulrat für
Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteintraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können.
Die erforderlichen Unterlagen sind:
1. Geburtsurkunde
2. Staatsbürgerschaftsnachweis
3. Promotionsurkunde
4. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin bzw als Facharzt für
Kinderheilkunde
5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß § 10 des Strafregister-Gesetzes1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf
6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf
7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Arzt
für Allgemeinmedizin oder als Facharzt für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit
Sozialversicherungsträgern
8. Erklärungen des Bewerbers über sämtliche weiteren ärztlichen Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der
zuständigen Ärztekammer (zB als Amtsarzt, Schularzt, Betriebsarzt, Konsulent, Praxisvertretung, Sachverständiger)
9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen
(A9-15-17/1ad1 - Dr. Jindrich)
VERLEIHUNG DES ÖFFENTLICHKEITSRECHTES AN EINE PRIVATSCHULE
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat nachstehend angeführter Privatschule das Öffentlichkeitsrecht für das
Schuljahr 2001/2002 verliehen:
Lehranstalt für heilpädagogische Berufe für Berufstätige, Privatschule des Evangel. Diakoniewerkes Gallneukirchen, 4910 Ried/
Innkreis, Riedbergstraße 7
AUSSTELLUNG IM O.K-CENTRUM FÜR GEGENWARTSKUNST
“Der Globale Komplex”
die Unvereinbarkeit von Standpunkten
29.05. – 14.07.2002
Präsentiert werden künstlerische Aussagen zu einer zeitgemäßen Wahrnehmung von “Welt” in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit.
“Shelter II”
Christoph Büchel
29.05. – 14.07. 2002
Der Künstler baut Wohnungen fiktiver Personen in Ausstellungsräume und lässt die Besucher mit allen Sinnen in eine surreale Traumlandschaft
eintauchen.
Vermittlungskonzepte für Ober- und Unterstufe
Neue Öffnungszeiten des O.K-Centrums gelten nicht für Schulklassen, Kunstvermittlung ist nach telefonischer Voranmeldung auch tagsüber
möglich!
Anmeldung: 0732/784178/243 bei Fr. Mair
(B9-1/14-2002 - Mag. Riebe)
INFORMATIONEN FÜR SCHULÄRZTE; AUFHEBUNG DES BAZILLENAUSSCHEIDERGESETZES UND DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
UND ÄNDERUNGEN IM KINDSCHAFTSRECHT
Laut 65. Bundesgesetz: Verwaltungsreformgesetz 2001 (NR: GPXXI RV 772 AB 885 S.83. BR:6488 AB 6496 S.682.) wurde das Bazillenausscheidergesetz und die Durchführungsverordnung zum Bazillenausscheidergesetz aufgehoben.
Der Gesetzestext lautet:
(1) Das Bundesgesetz über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln
befassten Personen (Bazillenausscheidergesetz), StGBl Nr. 153/1945, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl 1 Nr 98/2001, tritt
mit Ablauf des 31. 12. 2001, jedoch nicht vor dem der Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl I Nr 65/2002,
folgenden Tag außer Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, für Handel und Wiederaufbau und für Volksernährung zur Durchführung des Gesetzes über die gesundheitliche
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Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln befassten Personen, BGBl Nr 128/1946, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl Nr 358/1969, außer Kraft.
Das 65. Bundesgesetzblatt wurde am 19. 4. 2002 ausgegeben.
Die Änderungen im Kindschaftsrecht wurden von der Österreichischen Ärztekammer (Herr Dr. Lukas Stärker) bekannt gegeben (siehe Anlage).
(A9-14/18-2002 - Dr. Jindrich)
PERSONALNACHRICHTEN
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat nachstehend angeführten Lehrern Dank und Anerkennung ausgesprochen:
Prof. OStR Dr. Kurt Andlinger, Bischöfliches Gymnasium Linz, Petrinumstraße
Prof. OStR Mag. Kurt Jech, HTBLA Vöcklabruck
Vl DDr. Manfred Brandl, HTBLA Linz, Goethestraße
Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern Dank und Anerkennung ausgesprochen:
Prof. OStR Mag. Otmar Wenzl, BG/BRG Ried
Prof. Mag. Gertraud Manner, BG/BRG Ried
Mag. Birgit Dietrich, BG/BRG Ried
Mag. Ilona Gittmaier, BG/BRG Ried
Mag. Bernhard Schwarzenlander, BG/BRG Ried
Prof. Mag. Edeltraud Girlinger, BORG Ried
Prof. Mag. Margit Walter, BORG Ried
Mag. Hubert Gurtner, BORG Ried
Mag. Alfred Katzlberger, BORG Ried
Mag. Rosemarie Meingaßner, BORG Ried
Mag. Ewald Rudelstorfer, BORG Ried
Prof. Mag. Dr. Christiane Hiebl, BG/BRG Braunau
Prof. Mag. Edith Sparrer, BG/BRG Braunau
Mag. Sebastian Plank, BG/BRG Braunau
Prof. Mag. Johann Moser, BHAK/BHAS Freistadt
Mag. Irmgard Schwaiger, HBLA f. w. Berufe Bad Ischl
FOL Elisabeth Matscheko, HBLA f. w. Berufe Linz, Aubrunnerweg
BOL Mag. Helmut Lettner, BS Ried 2
Vl Peter Wurst, BS Linz 9
WETTBEWERB
BUNDESWEITE FORTBILDUNGSLEHRGÄNGE IM BEREICH DER BEWEGUNGSERZIEHUNG 2002/2003 – AUSSCHREIBUNG TEIL 1
Der Landesschulrat für Oberösterreich gibt folgenden Bewerb bekannt:
SCHULGOLF – LANDESMEISTERSCHAFTEN
1. Teilnahmeberechtigt
Die Schüler der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Oberösterreichs.
2. Bewerb
18 – Loch Stableford – Wettspiel (Bruttobewerb)
3. Kategorie C
Mannschaftsbewerb
Eine Mannschaft besteht aus 4 Burschen und Mädchen in beliebiger Zusammensetzung.
Jahrgänge 1987 bis 1991
Stichtag: 1.8.1991
Jedes Team hat einen Playing- oder Nonplaying–Captain, der wie alle Teilnehmer der Schule angehören und ein Amateur gemäß dem
Amateurstatut des Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews sein muss.

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