VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002
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VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002
4 VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002 Die Bewerbungsgesuche sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen bis längstens 1. September 2002 an den Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteintraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können. Die erforderlichen Unterlagen sind: 1. Geburtsurkunde 2. Staatsbürgerschaftsnachweis 3. Promotionsurkunde 4. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin bzw als Facharzt für Kinderheilkunde 5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß § 10 des Strafregister-Gesetzes1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf 6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf 7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern 8. Erklärungen des Bewerbers über sämtliche weiteren ärztlichen Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (zB als Amtsarzt, Schularzt, Betriebsarzt, Konsulent, Praxisvertretung, Sachverständiger) 9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen (A9-15-17/1ad1 - Dr. Jindrich) VERLEIHUNG DES ÖFFENTLICHKEITSRECHTES AN EINE PRIVATSCHULE Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat nachstehend angeführter Privatschule das Öffentlichkeitsrecht für das Schuljahr 2001/2002 verliehen: Lehranstalt für heilpädagogische Berufe für Berufstätige, Privatschule des Evangel. Diakoniewerkes Gallneukirchen, 4910 Ried/ Innkreis, Riedbergstraße 7 AUSSTELLUNG IM O.K-CENTRUM FÜR GEGENWARTSKUNST “Der Globale Komplex” die Unvereinbarkeit von Standpunkten 29.05. – 14.07.2002 Präsentiert werden künstlerische Aussagen zu einer zeitgemäßen Wahrnehmung von “Welt” in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit. “Shelter II” Christoph Büchel 29.05. – 14.07. 2002 Der Künstler baut Wohnungen fiktiver Personen in Ausstellungsräume und lässt die Besucher mit allen Sinnen in eine surreale Traumlandschaft eintauchen. Vermittlungskonzepte für Ober- und Unterstufe Neue Öffnungszeiten des O.K-Centrums gelten nicht für Schulklassen, Kunstvermittlung ist nach telefonischer Voranmeldung auch tagsüber möglich! Anmeldung: 0732/784178/243 bei Fr. Mair (B9-1/14-2002 - Mag. Riebe) INFORMATIONEN FÜR SCHULÄRZTE; AUFHEBUNG DES BAZILLENAUSSCHEIDERGESETZES UND DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG UND ÄNDERUNGEN IM KINDSCHAFTSRECHT Laut 65. Bundesgesetz: Verwaltungsreformgesetz 2001 (NR: GPXXI RV 772 AB 885 S.83. BR:6488 AB 6496 S.682.) wurde das Bazillenausscheidergesetz und die Durchführungsverordnung zum Bazillenausscheidergesetz aufgehoben. Der Gesetzestext lautet: (1) Das Bundesgesetz über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln befassten Personen (Bazillenausscheidergesetz), StGBl Nr. 153/1945, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl 1 Nr 98/2001, tritt mit Ablauf des 31. 12. 2001, jedoch nicht vor dem der Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl I Nr 65/2002, folgenden Tag außer Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, für Handel und Wiederaufbau und für Volksernährung zur Durchführung des Gesetzes über die gesundheitliche 5 VOBl. d. LSRfOÖ, Stück 12/2002 Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln befassten Personen, BGBl Nr 128/1946, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl Nr 358/1969, außer Kraft. Das 65. Bundesgesetzblatt wurde am 19. 4. 2002 ausgegeben. Die Änderungen im Kindschaftsrecht wurden von der Österreichischen Ärztekammer (Herr Dr. Lukas Stärker) bekannt gegeben (siehe Anlage). (A9-14/18-2002 - Dr. Jindrich) PERSONALNACHRICHTEN Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat nachstehend angeführten Lehrern Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. OStR Dr. Kurt Andlinger, Bischöfliches Gymnasium Linz, Petrinumstraße Prof. OStR Mag. Kurt Jech, HTBLA Vöcklabruck Vl DDr. Manfred Brandl, HTBLA Linz, Goethestraße Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. OStR Mag. Otmar Wenzl, BG/BRG Ried Prof. Mag. Gertraud Manner, BG/BRG Ried Mag. Birgit Dietrich, BG/BRG Ried Mag. Ilona Gittmaier, BG/BRG Ried Mag. Bernhard Schwarzenlander, BG/BRG Ried Prof. Mag. Edeltraud Girlinger, BORG Ried Prof. Mag. Margit Walter, BORG Ried Mag. Hubert Gurtner, BORG Ried Mag. Alfred Katzlberger, BORG Ried Mag. Rosemarie Meingaßner, BORG Ried Mag. Ewald Rudelstorfer, BORG Ried Prof. Mag. Dr. Christiane Hiebl, BG/BRG Braunau Prof. Mag. Edith Sparrer, BG/BRG Braunau Mag. Sebastian Plank, BG/BRG Braunau Prof. Mag. Johann Moser, BHAK/BHAS Freistadt Mag. Irmgard Schwaiger, HBLA f. w. Berufe Bad Ischl FOL Elisabeth Matscheko, HBLA f. w. Berufe Linz, Aubrunnerweg BOL Mag. Helmut Lettner, BS Ried 2 Vl Peter Wurst, BS Linz 9 WETTBEWERB BUNDESWEITE FORTBILDUNGSLEHRGÄNGE IM BEREICH DER BEWEGUNGSERZIEHUNG 2002/2003 – AUSSCHREIBUNG TEIL 1 Der Landesschulrat für Oberösterreich gibt folgenden Bewerb bekannt: SCHULGOLF – LANDESMEISTERSCHAFTEN 1. Teilnahmeberechtigt Die Schüler der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Oberösterreichs. 2. Bewerb 18 – Loch Stableford – Wettspiel (Bruttobewerb) 3. Kategorie C Mannschaftsbewerb Eine Mannschaft besteht aus 4 Burschen und Mädchen in beliebiger Zusammensetzung. Jahrgänge 1987 bis 1991 Stichtag: 1.8.1991 Jedes Team hat einen Playing- oder Nonplaying–Captain, der wie alle Teilnehmer der Schule angehören und ein Amateur gemäß dem Amateurstatut des Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews sein muss.