Zum Thema Krankheit Zum Thema Mittagsschlaf

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Zum Thema Krankheit Zum Thema Mittagsschlaf
Zum Thema Krankheit
„Mein Kind hat nur Husten und Schnupfen. Warum soll ich mit ihm zum Arzt gehen?“
Die Ansteckungsgefahr durch Erkältungskrankheiten ist sehr hoch. Die Immunabwehr von kleinen Kindern entwickelt sich erst noch, so dass immer die Gefahr
besteht, dass aus einer scheinbar leichten Erkältung eine schwerwiegendere
Erkrankung wird (z. B. Lungenentzündung, Folgeerkrankungen durch geschwächte Immunabwehr).
Gesetzliche Grundlage: Infektionsschutzgesetz – Abwehr der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten.
„Warum soll ich ein ärztliches Attest beibringen, wenn mein Kind nicht mehr krank ist?“
Selbst wenn das Kind keine äußeren Krankheitssymptome mehr zeigt, kann es
noch andere Kinder anstecken, bei denen der Krankheitsverlauf möglicherweise
schwerwiegender verläuft. Manchmal gibt es auch Wiederansteckungswellen
in der Kindertagesstätte. Um dieses auszuschließen, prüft ein Arzt die noch
bestehende Ansteckungsgefahr.
Kitavertrag (basierend auf Infektionsschutzgesetz): Kinder, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren
Krankheit leiden wie z.B. Hepatitis, Salmonellen und andere meldepflichtigen Krankheiten, dürfen die
Kindertagesstätte nicht besuchen. (…) Auch die Bestätigung, dass das Kind nach einer übertragbaren
Krankheit gesund ist und die Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, muss amtsärztlich ausgestellt werden. Fehlt ein Kind wegen einer übertragbaren Krankheit oder länger als eine
Woche aus unbekannten Gründen, so muss vor der Wiederaufnahme ein Attest des behandelnden Arztes
oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes
darüber vorgelegt werden, dass es gesund ist und die Weiterverbreitung
einer Krankheit nicht zu befürchten ist. Fehlt ein Kind wegen einer nichtübertragbaren Krankheit, so kann die Kindertagesstätte vor der Wiederaufnahme ein Attest oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung darüber
verlangen, dass das Kind gesund ist.
„Kann ich mein Kind in die Kita bringen, nachdem ich ihm ein Fieberzäpfchen gegeben
habe und es kein Fieber mehr hat?“
Ein Kind, das Fieber hat, ist nicht gesund – auch wenn es ein Fieberzäpfchen
bekommen hat – und gehört nicht in die Kita. Der beste Platz, um schnell
gesund zu werden, ist Zuhause.
Kitavertrag: Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Kindertagesstätte unverzüglich mitzuteilen.
„Können die ErzieherInnen meinem Kind in der Kita Medikamente verabreichen?“
Ja, unter bestimmten Bedingungen: Die ErzieherInnen können Medikamente nur
dann geben, wenn eine ärztliche Verordnung vorhanden ist. Des Weiteren ist es
zwingend notwendig, dass das Medikament während des Kitaaufenthalts gegeben wird und keine Krankheitsgefährdung für andere Kinder vorliegt. In diesem
Falle werden Sie gebeten, eine Zustimmung zur Medikamentengabe durch das
Fachpersonal zu unterzeichnen und die ärztliche Verordnung mitzubringen.
„Können die ErzieherInnen bei begründetem Verdacht Fieber messen?“
Die Kita muss ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind wahrnehmen, wozu
auch das Fieber messen gehört. Den MitarbeiterInnen kann somit nicht verboten
werden, bei Verdacht auf Fieber die Temperatur des Kindes zu messen. Hingegen
können die Eltern entscheiden, wo die Temperatur gemessen wird, d. h. zum
Beispiel bestimmen, dass nicht im Po gemessen werden darf.
Zum Thema Mittagsschlaf
Manche Eltern fragen uns: „Warum soll mein Kind hier schlafen? Dann gibt es abends
Probleme beim Einschlafen.“ Andere Eltern bitten uns: „Mein Kind soll hier schlafen,
damit wir abends gemeinsame Zeit verbringen können?“
Der Kitaalltag bereitet den Kindern viel Freude, ist aber auch anstrengend. Die
Kinder benötigen daher Ruhephasen, die aber von Kind zu Kind unterschiedlich
sind. Deshalb gilt für uns der Grundsatz: Kein Kind muss schlafen, kein Kind
muss wach bleiben. Wir orientieren uns an der aktuellen Situation und den
Bedürfnissen der Kinder, die sich mit wachsendem Alter meist verändern.
Zum Thema Essen
„Mein Kind isst so schlecht. Bitte sorgen Sie dafür, dass es in der Kita isst.“
Die individuellen Vorlieben der Kinder für das Mittagessen sind sehr unterschiedlich. Wir zwingen kein Kind zum Essen, weder was die Menge noch was die Auswahl der Essenskomponenten betrifft. Wir motivieren die Kinder zum Essen, doch
akzeptieren wir, dass ihnen nicht alles schmeckt oder dass sie keinen Appetit
haben. So, wie es Ihnen auch als Eltern geht. Problematisches Essverhalten kann
auch immer ein Signal für Krankheiten, Entwicklungsschwierigkeiten und andere
Auffälligkeiten sein. Wir setzen uns gern mit Ihnen zusammen, um das weitere
Vorgehen zu beraten.
Zum Thema Gebühren
„Muss ich die Kitagebühren und die Essensgelder bezahlen, auch wenn mein Kind längere
Zeit nicht in der Kita ist?“
Sowohl bei der Berechnung der Kitagebühren als auch der Essensgelder enthält
der monatlich festgelegte Anteil bereits alle Fehl- und Schließzeiten. Die
Berechnung ist gesetzlich festgelegt.
Zum Thema Bringen und Abholen
„Warum ist es so schlimm, wenn ich 10 Minuten zu spät komme, um mein Kind abzuholen?“
Die Überschreitung von Betreuungszeiten bedeutet immer Mehrarbeit für die
MitarbeiterInnen, da die Personalbemessung sich nach den Betreuungszeiten
richtet. Diese Stunden fehlen dadurch zu anderen Zeiten.
Kitavertrag: Kinder, die nicht rechtzeitig nach Ende ihrer Betreuungszeit
abgeholt werden, haben keinen weiteren Anspruch auf eine Betreuung
in der Tagesstätte. Sie können von einem/einer ErzieherIn mit nach
Hause genommen werden. Entstehende Kosten dieser Maßnahme
tragen die Erziehungsberechtigten. Wird das Kind wiederholt nicht
rechtzeitig abgeholt, kann dies eine fristlose Kündigung gemäß
Vertrag nach sich ziehen.
„Warum findet die Halbtagsbetreuung von 7.00/7.30 Uhr bis mittags statt?“
Die Kindertagesstätte ist eine Bildungseinrichtung. Dies entspricht unserem
pädagogischen Selbstverständnis. Wir sind weiterhin gesetzlich verpflichtet,
die Kinder zu bilden, zu erziehen und zu betreuen. Dafür ist das Berliner
Bildungsprogramm Grundlage. Die Hauptbildungszeit ist am Vormittag (wie in
der Schule), da bereits ab mittags die ersten Kinder wieder abgeholt werden
und der Zeitblock nachmittags zu kurz ist. Außerdem ist die Aufnahmefähigkeit
der Kinder vormittags am größten.
Zur Kennzeichnung von persönlichen Gegenständen
„Warum soll ich die persönlichen Gegenstände (Kleidung, Spielzeug etc.) kennzeichnen?“
Die meisten Kinder sind noch so klein, dass sie ihre eigenen Sachen nicht
eindeutig benennen können. Um Verwechslungen auszuschließen – und damit
Konflikten vorzubeugen –, bitten wir Sie, alle persönlichen Gegenstände Ihres
Kindes gut erkennbar zu kennzeichnen.
Zum Tragen von Schmuck
„Warum soll mein Kind keinen Schmuck in der Kita tragen?“
Die Kinder könnten sich selbst oder andere gefährden. Durch Ziehen oder Hängen bleiben an Ketten könnten sich die Kinder strangulieren. (siehe Merkblatt
Kordeln und Schnüre, das Sie bei der Aufnahme Ihres Kindes erhalten.) Ohrringe
verleiten die Kinder, daran zu spielen, sie herauszuziehen oder herauszureißen.
Es besteht die Gefahr des Verschluckens oder des Steckens in Nase oder Ohren.
Wir hoffen, dass wir einige wichtige Fragen, die Sie
interessieren und die wir sehr häufig von Eltern gestellt
bekommen, mit diesem Faltblatt beantwortet haben.
Wir hoffen auch auf Ihr Verständnis, dass wir diese immer
wiederkehrenden Fragen in dieser Form beantworten. Wir
möchten damit auch unsere MitarbeiterInnen entlasten,
damit sie sich intensiv der Betreuung Ihrer Kinder
widmen können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen
für Ihre persönlichen Fragen und individuellen Anliegen jederzeit zur Verfügung.
AWO pro:mensch gGmbH – Bereich Kindertagesstätten
Hallesches Ufer 32–38 n 10963 Berlin
Tel. 030/93939-160/161 n Fax 030/93939-199
[email protected] n www.awo-promensch.de
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