Bundesschatzbriefe Bundesschatzbriefe sind als
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Bundesschatzbriefe Bundesschatzbriefe sind als
Bundeswertpapiere Bundesschatzbriefe Bundesschatzbriefe sind als Wertpapiere für den Sparer gedacht, der (auch kleine) Beträge ohne Kursrisiko anlegen möchte. Sie werden seit 1969 in zwei Typen ohne Berechnung von Kosten und Gebühren verkauft: • Typ A mit einer Laufzeit von 6 Jahren und jährlicher Zinsauszahlung, • Typ B mit einer Laufzeit von 7 Jahren und Zinsansammlung. Beide Typen können ab einem Mindestauftragswert von 100,00 DM (Nennwert) in beliebiger Höhe erworben werden. Sie haben im voraus festgelegte, in der Regel jährlich steigende Zinssätze. Beide können nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres jederzeit zurückgegeben werden und zwar bis zu einem Nennwert von 10.000,00 DM je 30 Zinstage und Gläubiger. Ausgezahlt werden das Kapital und die angesammelten Zinsen. Zinsen und Stückzinsen werden nach der taggenauen Zinsberechnungsmethode ermittelt. Der Kreis der Erwerber für Bundesschatzbriefe ist auf natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften und solche gebietsansässige Einrichtungen begrenzt, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Bundesschatzbriefe werden weiterhin in DM begeben. Seite 1 Bundeswertpapiere Finanzierungsschätze Finanzierungsschätze sind mit einer Laufzeit von ca 12 oder 24 Monaten ausgestattete Diskontpapiere, die mit einem der Verzinsung entsprechenden Abschlag ("Verkaufszinssatz") ohne Berechnung von Kosten und Gebühren verkauft und zum Nennwert zurückgezahlt werden. Ein vorzeitiger Verkauf ist nicht möglich. Zinsen und Stückzinsen werden nach der taggenauen Zinsberechnungsmethode ermittelt. Der Mindestauftragswert liegt bei 1.000,00 DM. Maximal können 500.000,00 DM pro Person und Geschäftstag erworben werden. Der Verkauf einer Serie wird regelmäßig kalendermonatlich abgeschlossen. Der Verkaufszinssatz kann auch während des Verkaufs einer Serie an die Marktentwicklung angepaßt werden. Zielgruppe für die seit 1975 als Daueremission begebenen Finanzierungsschätze sind private Anleger und Unternehmen (mit Ausnahme der Kreditinstitute). Finanzierungsschätze werden weiterhin in DM begeben. Seite 2 Bundeswertpapiere Unverzinsliche Schatzanweisungen Die Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes mit einer Laufzeit von 6 Monaten werden durch Tender jeweils in der zweiten Dekade der Monate Januar, April, Juli und Oktober in Beträgen von ca. 5 Mrd € begeben. Das Umlaufvolumen ist auf 10 Mrd € begrenzt. Seite 3 Bundeswertpapiere Bundesobligationen Bundesobligationen haben einen festen Zinssatz, eine jährliche konstante Zinszahlung und eine Laufzeit von 5 Jahren und 3 Monaten. Etwa 3 Monate lang steht eine Serie von Bundesobligationen als Daueremission für natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften und gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, ohne Berechnung von Kosten oder Gebühren zu einem Mindestaufragswert von 100,00 Euro (Nennwert) über Kreditinstitute und Landeszentralbanken zum Verkauf. Mit Erreichen der Restlaufzeit von 5 Jahren werden jeweils in der zweiten oder dritten Dekade der Monate Februar, Mai, August und November Beträge von ca. 6 Mrd € ( in 2000) im Tenderverfahren begeben. Danach wird die Serie an der Börse eingeführt und kann dort von jedermann zum aktuellen Tageskurs ge- und verkauft werden. Beim An- und Verkauf über die Börse fallen regelmäßig Effektenprovision, Börsengebühr und Maklercourtage an. Für im Bundesschuldbuch eingetragene Bundesobligationen bietet die Bundesschuldenverwaltung einen Verkauf zum Börsenkurs an, bei dem außer einer Effektenprovision der Deutschen Bundesbank von 0,4 % keine Gebühren oder Kosten entstehen. Umlaufende Bundesobligationen wurden zum 1. Januar 1999 auf Euro umgestellt. Neuemissionen erfolgen in Euro. Zinsen und Stückzinsen werden nach der taggenauen Zinsberechnungsmethode ermittelt. Seite 4 Bundeswertpapiere Bundesanleihen Bundesanleihen werden mehrmals im Jahr im Tenderverfahren, an dem sich unmittelbar nur Kreditinstitute, die Mitglied der "Bietergruppe Bundesemissionen" sind, beteiligen können, zum Ersterwerb angeboten. Sie haben in der Regel einen festen Zinssatz, jährliche Zinsauszahlung und Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren. Sie werden grundsätzlich mit den Kuponterminen 4. Januar oder 4. Juli begeben, um einen liquiden Strip-Markt zu gewährleisten. Die genauen Emissionstermine und -volumina richten sich nach der Entwicklung der Kassenlage und des Kapitalmarktes. In Abhängigkeit von Kassenbedarf und Marktsituation bleibt auch die Aufstockung älterer Emissionen vorbehalten. Bei Bundesanleihen wird ein Standardvolumen von 15 bis 20 Mrd € angestrebt. Es gibt auch Bundesanleihen mit variabler Verzinsung, bei der sich der Zinssatz am EURIBOR orientiert; die Zinsen werden vierteljährlich ausgezahlt. Die börsennotierten Bundesanleihen eignen sich besonders für institutionelle und international operierende Anleger. Ihre Laufzeit macht sie jedoch auch für die langfristige Vermögensbildung und die Altersvorsorge privater Anleger interessant. Für diese Zwecke kann auch auf das Angebot der BSV zurückgegriffen werden, die Zinsen direkt wieder in neue Bundeswertpapiere anzulegen. Bundesanleihen können über Kreditinstitute und Landeszentralbanken erworben werden. Beim An- und Verkauf über die Börse fallen regelmäßig Effektenprovision, Börsengebühr und Maklercourtage an. Für im Bundesschuldbuch eingetragene Bundesanleihen bietet die Bundesschuldenverwaltung einen Verkauf zum Börsenkurs an, bei dem außer einer Effektenprovision der Deutschen Bundesbank von 0,4 % keine Gebühren oder Kosten entstehen. Seit Mitte 1997 läßt der Bund für seine neu begebenen Anleihen das sogenannte "Stripping" zu. Umlaufende Bundesanleihen wurden zum 1. Januar 1999 auf Euro umgestellt. Neuemissionen erfolgen ausschließlich in Euro. Für die mit einem festen Zinssatz ausgestatteten Bundesanleihen wird bei der Stückzinsberechnung - den europäischen Handelsusancen folgend - die taggenaue Zinsberechnungsmethode (actual/actual) angewandt. Bei zinsvariablen Anleihen erfolgt die Zinsberechnung nach der Methode actual/360. Seite 5 Bundeswertpapiere Bundesschatzanweisungen Bundesschatzanweisungen sind mit festem Zinssatz ausgestattete, börsennotierte Werte mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Sie werden im Ausschreibungsverfahren, an dem sich unmittelbar nur Kreditinstitute, die Mitglied der "Bietergruppe Bundesemissionen" sind, beteiligen können, begeben. Die Bundesschatzanweisungen werden durch Tender jeweils in der zweiten Dekade der Monate März, Juni, September und Dezember in Beträgen von ca. 5 Mrd € einschließlich Marktpflegequote - Zahlen für 2000) begeben. Erwerber sind in erster Linie institutionelle Anleger einschließlich Kreditinstitute. Nach der Börseneinführung können Bundesschatzanweisungen von jedermann zum aktuellen Tageskurs ge- und verkauft werden. Beim An- und Verkauf über die Börse fallen regelmäßig Effektenprovision, Börsengebühr und Maklercourtage an. Für im Bundesschuldbuch eingetragene Bundesschatzanweisungen bietet die Bundesschuldenverwaltung einen Verkauf zum Börsenkurs an, bei dem außer einer Effektenprovision der Deutschen Bundesbank von 0,4 % keine Gebühren oder Kosten entstehen. Umlaufende Bundesschatzanweisungen wurden zum 1. Januar 1999 auf Euro umgestellt. Neuemissionen erfolgen ausschließlich in Euro. Zinsen und Stückzinsen werden nach der taggenauen Zinsberechnungsmethode ermittelt. Seite 6 Bundeswertpapiere Gestrippte Bundesanleihen "Stripping" (nach dem Akronym STRIPS – Separate Trading of Registered Interest and Principal of Securities = getrennte Handelbarkeit von Zins- und Kapitalansprüchen von Wertpapieren) ermöglicht es dem Anleger, die Anleihe in einen Kapitalstrip (Kapitalanspruch; sog. Ex-Anleihe) und einen Zinsstrip (Zinsansprüche) aufzuteilen. Durch die Trennung einer Anleihe entstehen mehrere einzelne Null-Kupon-Anleihen (Zero-Bonds) mit unterschiedlichen Laufzeiten. Der Kapitalstrip und die Zinsstrips werden getrennt gehandelt, d.h. über die einzelnen Komponenten kann in der gleichen Weise wie über die Ursprungsanleihe verfügt werden. Kreditinstituten ist auch die Wiederzusammenführung (Rekonstruktion) der einzelnen Strips zur Ursprungsanleihe möglich. Stripping und Rekonstruktion werden auf Antrag des Inhabers von der depotführenden Bank oder der Bundesschuldenverwaltung vorgenommen. Für Stripping- bzw. Rekonstruktionsvorgänge ist ein Mindestbetrag von 50.000,00 Euro erforderlich. Beim An- und Verkauf von Kapital- und Zinsstrips von Bundesanleihen über die Börse fallen regelmäßig Effektenprovision, Börsengebühr und Maklercourtage an. Für im Bundesschuldbuch eingetragene Kapital- und Zinsstrips von Bundesanleihen bietet die Bundesschuldenverwaltung einen Verkauf zum Börsenkurs an, bei dem außer einer Effektenprovision der Deutschen Bundesbank von 0,4 % keine Gebühren oder Kosten entstehen. Die Stückelung von Kapital- und Zinsstrips beträgt 0,01 Euro. Seite 7 Bundeswertpapiere Emissionsverfahren und Erwerb Emission im Tenderverfahren über die Bietergruppe Bundesemissionen: • Bundesanleihen ("Bunds") • Bundesobligationen ("Bobl") (nach Abschluß des freihändigen Verkaufs) • Bundesschatzanweisungen ("Schätze") • Unverzinsliche Schatzanweisungen ("Bubills") Emission der Daueremissionen im freihändigen Verkauf: • Bundesschatzbriefe • Bundesobligationen • Finanzierungsschätze Erwerb: Alle Bundeswertpapiere können bei Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften erworben werden, die Daueremissionen und die umlaufenden börsennotierten Bundeswertpapiere auch bei den Landeszentralbanken (Haupt- und Zweigstellen der Deutschen Bundesbank). Der Erwerb ist beschränkt • bei Bundesschatzbriefen und Bundesobligationen (in der Daueremissionsphase) auf natürliche Personen und gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen; • bei Finanzierungsschätzen auf Nichtbanken. Seite 8 Bundeswertpapiere Verfahrensregeln für Tender bei der Begebung von Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes (Fassung März 2000) 1. Die Deutsche Bundesbank bietet im Auftrag und für Rechnung des Bundes Bundesanleihen, Bundesobligationen (nach Abschluss des freihändigen Verkaufs), Bundesschatzanweisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen im Tenderverfahren an. Die Konditionen der einzelnen Ausschreibungen werden durch Pressenotiz und über Wirtschaftsinformationsdienste bekannt gemacht. 2. Der Kreis der Erwerber ist nicht beschränkt. An den Ausschreibungen beteiligen können sich aber unmittelbar nur Mitglieder der von der Deutschen Bundesbank festgelegten "Bietergruppe Bundesemissionen". Mitglied werden können gebietsansässige Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken gemäß § 1 Abs. 1 sowie Abs. 3 d Satz 2 und Satz 3 KWG und inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen gemäß §§ 53, 53 b, 53 c KWG, soweit sie die Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG haben, vorausgesetzt, sie verfügen über Girokonto bei einer Landeszentralbank und Konto bei der Clearstream Banking AG Frankfurt. Eine Bewerbung um Aufnahme in die Bietergruppe ist jederzeit möglich. Von den Mitgliedern der Bietergruppe wird erwartet, dass sie mindestens 0,05 Prozent (ungerundet) der in einem Kalenderjahr in den Tendern insgesamt zugeteilten und laufzeitabhängig gewichteten Emissionsbeträge übernehmen. Die anzuwendenden Gewichtungsfaktoren werden durch Pressenotiz und direkte Mitteilung an alle Bieter bekannt gegeben. Für die Bietergruppe wird jährlich eine Rangliste der Mitglieder nach der Höhe der Anteile am zugeteilten gewichteten Emissionsvolumen ohne Nennung der Anteilsätze durch Pressenotiz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Mitglieder, die die geforderte Mindestübernahme nicht erreichen, scheiden aus der Bietergruppe aus; spätere Wiederaufnahme ist möglich. 3. Kaufgebote sind am Bietungstag bis 11.00 Uhr per E-Mail im Rahmen des Automatischen Bietungssystems (ABS) zu übermitteln. Die Besonderen Bedingungen für Tenderverfahren der Deutschen Bundesbank im Automatischen Bietungssystem sind Bestandteil dieser Verfahrensregeln. 4. Die Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio € oder einem ganzen Vielfachen lauten und sollen den Kurs in Prozent des Nennbetrages enthalten, zu dem die Bieter bereit sind, die angebotenen Bundeswertpapiere zu erwerben. Rendite-Gebote sind nicht zulässig. Die gebotenen Kurse müssen bei Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen auf volle Hundertstel-Prozentpunkte, bei Unverzinslichen Schatzanweisungen auf volle 0,005 Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sowie mehrere Gebote zu unterschiedlichen Kursen sind möglich. Die Bieter sind bis zur Zuteilung an ihre Gebote gebunden. Der Bund behält sich vor, von Einzelgeboten Kenntnis zu nehmen. 5. Die vom Bund akzeptierten Gebote werden zu dem im jeweiligen Gebot genannten Kurs zugeteilt. Gebote, die über dem niedrigsten vom Bund akzeptierten Kurs liegen, werden voll zugeteilt. Gebote, die unter dem niedrigsten akzeptierten Kurs liegen, fallen aus. Gebote ohne Angabe eines Kurses werden zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Der Bund behält sich vor, alle Gebote abzulehnen oder auf Gebote zum niedrigsten akzeptierten Kurs und/oder auf Gebote ohne Angabe eines Kurses nur Teilbeträge zuzuteilen. Im Fall der Teilzuteilung ist bei Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen ein Mindestbetrag nicht vorgesehen, bei Unverzinslichen Schatzanweisungen werden mindestens 1 Mio € je betroffenes Gebot bzw. der nächsthöhere auf volle Mio € lautende Betrag zugeteilt. Nach Zuteilung aus technischen Gründen evtl. noch zu berücksichtigende rechtzeitig eingereichte Gebote sowie eine Aufrundung bei Teilzuteilung von Geboten verändert den für die Abrechnung maßgebenden gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote nicht mehr. Die Bieter werden unverzüglich über die Zuteilung unterrichtet. Seite 9 6. 7. Bundeswertpapiere Die zugeteilten Bundeswertpapiere werden spesenfrei abgerechnet. Die Gegenwerte sind von den Bietern am Zahlungstag auf ihren LZB-Girokonten spätestens bis zu dem in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt anzuschaffen. Der Bund behält sich vor, die Emissionsbeträge später aufzustocken. Abweichungen von diesen Verfahrensregeln sowie die Gebotsfrist, der Zahlungstag und der Valutierungszeitpunkt ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Seite 10