DUisburg INFORMation

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DUisburg INFORMation
DUisburg
INFORMation
Ausgabe 02/2012
Kostenlos (für Mitglieder) - Erscheinungsweise vierteljährlich
Mitteilungsblatt
Bezirksgruppe Duisburg
der
Westdeutschen Gesellschaft
für Familienkunde e.V.
- Sitz Köln -
_________________________________________________________
Dinslaken
Duisburg
Emmerich
Mülheim/
Ruhr
Oberhausen
Rees
Voerde
Wesel
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DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012
Impressum:
Vorstand der Bezirksgruppe
Bezirksgruppen-Leiter:
Stellvertr.
Bezirksgruppen-Leiter;
Internetbeauftragter:
Finanzverwalter:
Schriftführer:
Verwaltung
elektronischer Medien:
Verwaltung
elektronischer Medien
Mitgliederverwaltung:
Bibliotheksverwaltung:
Bankverbindung:
Peter Schmitter, Am Marienstift 1, 46519 Alpen
E-Mail: [email protected]
Hans Pettelkau, Hochstr. 77, 41379 Brüggen
E-Mail: [email protected]
Michael Rüweller, Nikolaus-Groß-Str. 2, 46119 Oberhausen
E-Mail: [email protected]
Daniel Panne, Straßburger Str. 142, 46047 Oberhausen
E-Mail: [email protected]
Michael Hartmann, Augustaplatz 3, 46537 Dinslaken
E-Mail: [email protected]
Christiane Hermann, Kremerstr. 59, 47051 Duisburg
E-Mail: [email protected]
Karen Feldbusch, Münchener Str. 126, 47249 Duisburg
E-Mail: [email protected]
Konto-Nr. 77289 bei der Stadtsparkasse Oberhausen,
BLZ 365 500 00 (Kontoinhaber WGfF – BZG Duisburg)
DU INFORM
Redaktion:
Barbara Püschel, Hans Pettelkau
Layout:
Barbara Püschel und Hans Pettelkau
Druck:
Hans Pettelkau
Versand:
Christiane Hermann
Unser Mitteilungsblatt erscheint vierteljährlich und ist für die Mitglieder der
Bezirksgruppe kostenlos. Nichtmitglieder zahlen jährlich den Selbstkostenpreis von €
5,00.
Die Bezirksgruppe im Internet:
http://www.wgff.net/duisburg
E-Mail-Adresse der Bezirksgruppe:
E-Mail: [email protected]
Die Bezirksgruppe:
Termine:
03.04.2012 Familienkunde – Genealogie - Einzel-Beratung für Anfänger und
Fortgeschrittene Referent. Peter Schmitter
27. und 28.04.2012 Jahreshauptversammlung der WGfF - Anmeldung erforderlich
Lambertushaus Düsseldorf
Themenabende am 8.5. und 05.06.12 – Themen standen bei Drucklegung noch
nicht fest
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Aus den Amtsblättern der Regierung zu Düsseldorf.
(Abschrift von Michale Rüweller)
(Nr. 27.) Eine Verschwundene betr.
Catharina Helena Felden, geboren am 30. November 1831 zu Holten, Tochter des
verstorbenen Tagelöhners Jacob Felden und der noch lebenden Catharina
Pollmann, hat sich im Monat November 1848 aus der Wohnung ihres Dienstherrn,
des Ackerwirths
Albert Stolberg genannt Landscheidt zu Hamborn im hiesigen Kreise, unter dem
Vorgeben, die Kirche besuchen zu wollen, entfernt und ist seitdem in hiesiger
Gegend nicht wieder gesehen, auch aller Bemühungen ungeachtet deren jetziger
Aufenthaltsort nicht ermittelt worden. Daß ihr ein Unglück zugestoßen, ist nicht
wahrscheinlich, besonders da sie schon früher ihre Dienstherrschaft heimlich
verlassen hat. Es ergeht daher an alle Civilobrigkeiten hiemit das Ansuchen, wenn
und wo die Catharina Helena Felden, deren Person untenbeschrieben wird, sich
würde betreffen lassen davon der unterzeichneten Gerichtsbehörde gefälligst
Mittheilung zu machen.
Signalement.
Die Catharina Helena Felden ist 18 Jahre alt, katholischer Confession, etwa 5 Fuß
groß, von blasser Gesichtsfarbe und hat bräunliche Haare. Bei ihrer Entfernung war
sie mit einem braun und weißgestreiften Rock von sogenanntem Futtertuche und
einer blaugedruckten Jacke bekleidet.
Duisburg den 22. Dezember 1849.
Königl. Preuß. Kreis-Gericht: Buehl.
(Nr. 320) Diebstahl zu Mülheim ad Ruhr
In der Nacht vom 15. auf den 16. dieses Monates wurden dem Wirthe Hermann
Moll in Mülheim a d Ruhr mittelst Einbruchs
1: 12 Maaß Schweineschmalz in einem steinernen Topf
2: mehrere Stück Schweinefleisch
3: trocknes Speck Rindfleisch und Butter
4: mehrere Flaschen rothen und weißen Wein entwendet.
Indem ich diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringe ersuche ich Jeden der
über Dieb oder den Verbleib der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben
vermag mir oder der nächsten Polizeibehörde davon Anzeige zu machen
Wesel den 21 Februar 1850
Der Staatsanwalt Dieterici
(Nr. 321.) Diebstahl zu Broich.
In der Nacht vom 11/12. d. Monates sind mittelst gewaltsamen Einbruchs dem Seiler
Meinhard Hecht zu Broich, aus seiner Wohnung ein kupferner Wasserkessel und
10 Thaler an barem Gelde entwendet worden.
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Indem ich diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich Jeden, der
über den Dieb oder den Verbleib der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben
vermag, mir oder der nächsten Polizeibehörde davon Anzeige zu machen.
Wesel den 22. Februar 1850.
Der Staats-Anwalt: Dieterici.
(Nr. 322.) Diebstahl zu Speldorf
In der Nacht vom 28./29. Januar wurden dem Tagelöhner Heinrich Siepmann in
Speldorf mittelst Einbruchs:
1 Frackrock von braunem Tuch;
1 Oberrock von dunkelblauem Tuch:
1 tuchene dunkelblaue Hose;
1 grau gestreifte
1 Leinen-Hose;
1 dunkelblaue wollene Hose;
1 Mütze von schwarzem Pelz;
1 Mütze von grünem Tuche entwendet.
Warnend vor dem Ankaufe dieser Gegenstände, fordere ich Jeden auf, welcher
Wissenschaft von dem Diebstahle hat und zur Ermittelung der Thäter Angaben zu
machen im Stande ist, dieselbe mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort
mitzutheilen.
Wesel den 23. Februar 1850.
Der Staats-Anwalt: Dieterici
(Nr. 323.) Diebstahl zu Mülheim a/d. Ruhr.
Am 1. dieses Monats sind dem Drechsler Hermann Rating in Mülheim a,d. Ruhr:
1) eine silberne englische zweigehäusige Taschenuhr mit römischen Zahlen,
und
2) ein Paar neu vorgeschuhte Stiefeln, aus seiner Wohnung entwendet worden.
Warnend vor dem Ankauf derselben, fordere ich Jeden auf, welcher Wissenschaft
von dem Diebstahle hat, und zur Ermittelung der Thäter Angaben zu machen im
Stande ist, dieselbe mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen.
Wesel den 19. Februar 1850
Der Staats-Anwalt: Dieterici.
(Nr. 324.) Diebstahl zu Menden.
In der Nacht vom 5—6. dieses Monates sind dem Köther Johann Dornt aus in
Menden:
1) 1 Gewehr mit Feuerschloß, auf dem Laufe und am kupfernen Beschläge des
Kolben mit –7- bezeichnet;
2) eine Parthie Kartoffeln;
3) 4 Mannshemden von Leinen, zwei davon W. I. und eins M.D gezeichnet, und
zwar mit rothem Garne;
4) 1 Frauenhemd ohne Zeichen;
5) 3 baumwollene Kinderhemden ohne Zeichen;
6) 3 bunte Halstücher;
7) 1 schwarz buntenes Halstuch;
8) 1 blaue Frauenschürze;
9) 1 blau und weiß gestreifte Kinder schürze;
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10) 1 Paar blaue Mannskamaschen mit blanken Knöpfen;
11) 2 weiße Frauenkappen;
12) 1 weiß bunte desgleichen, aus seiner Wohnung entwendet worden.
Warnend vor dem Ankauf derselben, fordere ich Jeden ans, welcher Wissenschaft
von dem Diebstahle hat, und zur Ermittelung der Täther Angaben zu machen im
Stande ist, dieselbe mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen.
Wesel den 18. Februar 1850.
Der Staats-Anwalt: Dieterici.
(Nr. 341) Steckbrief.
Der hier gebürtige, 35 Jahre alte, und unten näher signalisirte Jakob Bücher,
welcher bereits im Jahre 1832 wegen Straßenraubs und kleinen gemeinen
Diebstahls mit achtjähriger, im Jahre 1836 wegen versuchten Ausbruchs aus dem
Zuchthause mit sechsjähriger, zu Anfang des vorigen Jahrs wegen gewaltsamen
nächtlichen Diebstahls mit zweijähriger Zuchthausstrafe bestraft worden ist, im März
vorigen Jahrs aus dem Gefängniß zu Wesel entwich und nach England entfloh, wo
derselbe unter dem angenommenen Namen
Bernhard Coole sich herumgetrieben hat, dann im Juny vorigen Jahrs wegen
Hauseinbruchs zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist, soll,
nachdem er seine Strafe dort verbüßt hat, und wegen Mangels einer mit England
nicht bestehenden Cartel-Convention hierher nicht ausgeliefert wurde, gegenwärtig
in der hiesigen Gegend sich herumtreiben wird auch als Thäter eines in der Nacht
vom 26. auf den 27. v. M. hier verübten gewaltsamen Diebstahls bezeichnet.
Da sehr viel daran gelegen ist dieses gefährlichen Individuum habhaft zu werden, so
werden alle Civil- und Militairbeamten, denen die Bewachung der öffentlichen
Sicherheit anvertraut ist ersucht auf dasselbe genau zu vigiliren und im Falle der
Verhaftung unter sicherer Bedeckung an den Königl. Staatsanwalt bei dem
Kreisgericht in Wesel direkt abführen zu lassen.
Dinslaken den 22. Februar 1850.
Königl. Kreis-Gerichts Commission: Mainz.
Signalement.
Geburts- und früherer Aufenthaltsort Dinslaken; Religion evangelisch; Größe 5 Fuß
3'/, Zoll; Haare braun, dunkel; Stirne hoch; Augenbraunen bräunlich blond; Augen
stechend schwarz; Nase spitz: Mund ordinär; Zähne gesund und vollständig; Bart
braun; Kinn mehr oval als spitz; Gesichtsform länglich oval, Gesichtsfarbe gelblich;
Statur schlank, sonst ohne besondere Kennzeichen. Die Kleidung kann nicht näher
beschrieben werden.
(Nr. 395.) Diebstahl zu Huckingen.
Aus einer verschlossenen Wohnung im Buchholze zu Huckingen, Bürgermeisterei
Angermund, sind am 23. v. M. Nachmittags zwischen 1 und 2 Uhr, mittelst Einbruchs
folgende Gegenstände gestohlen worden:
1) eine silberne einhäusige Taschenuhr;
2) ein goldener Fingerring, gez. L.M.und L.H;
3) ein seidenes Frauen-Tuch auf einer Seite schwarz braun, auf der andern grün
mit schwarzen und grünen Franzen;
4) ein wollenes aschfarbiges Tuch mit Franzen;
5) ein wollenes Frauentuch mit rothbraunen Streifen und Franzen;
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6) ein kleines Atlastuch mit weißen Streifen;
7) ein wollenes Tuch, schwarz braun mit gelb und roth gestickten Blumen;
8) ein Mousselin de laine Tuch, silberfarbig, mit weiß seidenen Streifen und
Blumen;
9) ein Paar schwarz wollene Strümpfe, ganz neu;
10) drei Gebund dunkelblau Wollengarn;
11) ein rothes Kattun Tuch;
12) ein aschfarbiges Kattun Tuch;
13) ein weißes baumwollenes Tuch, gez. I.. N;
14) ein Kattun Tuch mit rothen Blumen;
15) ein Stück dunkelgedrucktes Zeug, 2'/, Elle lang;
16) drei Ellen halbwollenes Zeug mit weißen blauen und rothen Streifen;
17) ein leinener Geldbeutel mit stählernen Eicheln und Ringen;
18) ein Stück weiße Leinwand, 10 Ellen lang;
19) zwei Ellen rothbunten Kattun;
20) ein rosa seidenes Mützenband;
21) ein bunt gelbwollener Schahl;
22) zwei Schlüssel.
Indem ich diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich Jeden, der
über den Dieb, oder den Verbleib der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben
im Stande ist, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde zu ertheilen.
Düsseldorf den 4. März 1850.
Der Ober-Prokurator: v. Kosteritz.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf.
Nr. 26. Düsseldorf, Sonnabend den 6. April 1850.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
(Nr. 517.) Verpachtung der landesherrlichen Fischerei im alten Ruhrbette bei
Ruhrort betr. ll. 6. IV. Nr. 36.
Am 16. April dieses Jahres, Nachmittags um 4 Uhr soll zu Ruhrort bei dem Herrn
Gastwirth Bömming vor dem Köngl. Domänen-Rath, Herrn Keller die
landesherrliche Fischerei in dem zwischen der alten Ruhrorter Weide und der
Landstraße gelegenen alten Ruhrbette bis zum 1. Juni d. I. an den Herrn Gustav
Borgemeister verpachtet, auf sechs feste Jahre neu verpachtet werden.
Düsseldorf, am 30. März 1850.
(Nr. 524.) Erledigter Steckbrief.
Der unterm 18. August 1849 gegen Wilhelm Scheben aus Mülheim am Rhein
erlassene Steckbrief ist erledigt.
Köln 23. März 1850
- Der Ober-Prokurator: John.
(Nr. 530.) Diebstahl zu Orsoy.
In der Nacht vom 28. auf den 29. März d. I. sind ans der Wohnung des Uhrmachers
Franz Denninghoff zu Orsoy mittelst Einbruchs und Einsteigens die
nachbezeichneten Gegenstände gestohlen worden. Ich ersuche einen Jeden, der
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über den Verbleib dieser Gegenstände oder den Dieb Auskunft zu geben vermag,
mir oder der nächsten Polizeibehörde solche baldigst mitzutheilen.
Cleve den 2. April 1850.
Der Ober-Prokurator: Wever.
(Nr. 534.) Dem Maurer Ferdinand Kreiß zu Ruhrort ist nach bestandener Prüfung
die Concession zum selbstftändigen Gewerbsbetrieb ertheilt worden.
(Nr. 541.) Agentur des Hermann Hammacher zu Mülheim an der Ruhr betr. l. 8. ll.
Nr. 3823.
Der Herrmann Hammacher zu Mülheim a. d. Ruhr ist zum Agenten der Preußischen
National-Versicherungs-Gesellschaft zu Stettin ernannt und in dieser Eigenschaft
von uns bestätigt worden.
Düsseldorf den 3. April 1850.
Der Bierbrauer- und Brenner-Geselle Hermann Höfelmann, geboren zu Orsoy, jetzt
ohne festen Aufenthaltsort, hat sich einer, wegen Diebstahls wider ihn eingeleiteten,
Untersuchung durch die Flucht entzogen.
Indem ich unten das Signalement des Beschuldigten mittheile, ersuche ich alle
Behörden, auf denselben zu achten, und ihn im Betretungsfalle mir vorführen zu
lassen.
Cleve den 30. März 1850.
Der Untersuchungs-Richter: Boisseree.
Signalement.
Alter 34 Jahre; Größe 5 Fuß 5 Zoll; Haare und Augenbraunen blond; Stirn frei;
Augen grau; Nase etwas stumpf: Mund ordinair; Zähne und Gesichtsfarbe gesund;
Bart röthlich; Kinn rund; Gesicht oval; Statur mittler.
(Nr. 574.) Dem Elementar Schulamts-Candidaten Peter von Velsen ist die Erlaubniß
ertheilt worden, in Mülheim a. d. Ruhr eine Privatschule für den Elementar-Unterricht
der Jugend zu eröffenen.
(Nr. 604.) Nach bestandener Prüfung sind als Bezirks-Hebammen angestellt:
1) Catharine Thielen für Ruhrort;
(Nr. 612.) Ergänzung der Handelskammer zu Duisburg. I. 8. III. Nr. 2637.
Bei der Handelskammer zu Duisburg trifft die Reihe des Ausscheidens die Mitglieder
Ed. Gallenkamp, Carl Schöller und Fried. Curtius, sowie die Stellvertreter Carl
Loos, Ed. Schombart und W. Carstanjen. Neu- oder wiedergewählt und von dem
Königl. Ober-Präsidium der Rheinprovinz bestätiget sind: als Mitglieder Ed.
Gallenkamp, Ed. Schombart und Carl Loos; als Stellvertreter Heinr. Eich, W.
Carstanjen und C. Th. Schramm.
Düsseldorf den 10. April 1850.
(Nr. 613.) Nachträgliche Hengstköhrung betr. I. S. I. Nr. 2143.
Von dem Schauamte zu Oberhausen ist der Hengst des Ackerwirths Dietrich
Pootmann zu Beeck, hellbraun mit Blümchen, 5 Fuß 2 Zoll groß, 3'/: Jahre alt,
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inländischer Rasse, nachträglich angeköhrt worden, welches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Düsseldorf den 14. April 1850.
(Nr. 618.) Verpachtung der Dom. Fischerei im alten Ruhrbette zu Ruhrort. II. S, IV.
Nr. 455.
Am 3. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, soll zu Ruhrort bei dem Herrn Gastwirt
Bömming im Clevischen Hofe, vor dem Königlichen Domänen-Rathe Herrn Keller
"die landesherrliche Fischerei in dem zwischen der alten Ruhrorter-Weide und der
Landstraße gelegenen alten Ruhebette« bis zum 1. Juni d. J. an den Herrn Gustav
Borgemeister verpachtet, wiederholt und zwar alternative auf ein Jahr und auf
sechs feste Jahre neu verpachtet werden.
Düsseldorf den 22. April 1850.
Nr. 620.1 Ergänzung der Schiffs.Untersuchungs-Commission in Ruhrort. I. 8. III. Nr.
2712.
Der Kaufmann Conrad Hennessen zu Ruhrort ist an die Stelle des mit Tode
abgegangenen L. H. Meinhaus von uns zum Mitgliede der dortigen SchiffsUntersuchungs-Commission ernannt worden.
Düsseldorf den 15. April 1850.
Nr. 630. Diebstahl zu Lobmühle, Bürgermeisterei Baerl
In der Nacht vom 11. auf den 12. April l. I. sind aus einer Wohnung zu Lohmühle,
Bürgermeisterei Baerl, nachstehende Gegenstände gestohlen worden, als:
1) 4 Mannshemden, gez. J.K.T.;
2) 4 dito, gez. HK.T ;
3) 4 Frauenhemden, gez. G. K. T.;
4) 4 dito, gez. S. K.T;
5) 4 dito, gez. E. KT.;
6) 2 Tischdecken;
7) ein Mehlsack, gez. G.K.
Warnend vor dem Ankauf der gestohlenen Sachen, ersuche ich einen Jeden, der
über den Dieb oder den Verbleib der Gegenstände Auskunft zu ertheilen vermag,
mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen.
Cleve den 15. April 1850.
Der Ober-Prokurator: Wever.
(Nr. 632.) Wahrscheinlich Gestohlenes.
Dem Weber Jakob Bücher aus Dinslaken, welcher wegen gewaltsamen Diebstahls
zu, 2jähriger Zuchthausstrafe bereits verurtheilt und verschiedener anderer
Diebstähle beschuldigt ist,, sind bei seiner Verhaftung außer einem Beutel- mit 15
Thlr. 6 Sgr. 11 Pf. Cour, folgende Gegenstände abgenommen:
1) eine einhäusige Taschenuhr nebst Kette von Silber;
2) ein Collier von rothen Glasperlen, an dessen Schlosse ein blauer und 7
weiße Steine sich befinden;
3) eine Tuchnadel mit rothem Stein;
4) ein Fingerring mit fünf röthlichen Steinen;
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5) ein goldener Fingerring mit flacher Platte, auf welcher die Buchstaben J.F
erkennbar:
6) eine Pettschaft von Silber, auf welchem die Buchstaben D.B.H. nebst Zirkel
und Wickelmaaß sich befinden;
7) ein Spazierstöckchcn von Palmenholz.
Diese Gegenstände sind muthmaßlich gestohlen und können auf meinem Bureau
angesehen werden.
Wesel den 14. April 1850.
Der Staats-Anwalt: Dieterici.
(Nr. 635.) Die Seminaristen Wilhelm Krüll aus Mündelheim und Franz Winzen aus
Jüchen sind Ersterer als zweiter Lehrer an der 2. katholischen Elementarschule,
Letzterer als zweiter Lehrer an der 3. katholischen Elementarschule zu Crefeld
definitiv von uns ernannt worden.
(Nr. 667.) Die Nichtbeerdigung der Leichen unnatürlich Gestorbener, vor
stattgefundener Anmeldung bei der Lokalbehörde betr.
In der neuern Zeit ist mehrfach der Fall vorgekommen, daß die Leichen von
Personen, welche ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende gemacht, beerdigt
worden sind, ohne daß vorher dem betreffenden Gerichte oder der StaatsAnwaltschaft Anzeige erstattet ist. Ich finde mich daher veranlaßt, die Vorschrift der
Criminal-Ordnung im § 149, welche lautet:
„Der Körper eines Menschen, dessen Tod nicht unter den Augen seiner
Hausgenossen oder anderer unbescholtener Personen, natürlicher Welse erfolgt,
sondern durch Gewalt, Zufall, Selbstmord, oder eine bis dahin unbekannte Ursache
bewirkt ist, darf niemals eigenmächtig beerdigt, sondern es muß ein solcher Vorfall
von denjenigen, die ihn entdecken, sogleich, und zwar auf den Dörfern der
Gerichtsobrigkeit oder denjenigen, welche ihre Stelle vertreten, in den Städten aber
der Stadtobrigkeit gemeldet werden," in Erinnerung zu bringen.
Hamm, den 20. April 1850.
Der Ober-Staats-Anwalt
(Nr. 718.) Diebstahl zu Ruhrort.
Aus dem Kohlenmagazine der Ruhrorter Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft zu
Ruhrort sind in der Nacht vom 3. auf den 4. April c. ein eiserner Wagebalken, gez.
C.S.T.T. und vier Gewichtsteine von einem halben Zentner Schwere, mit der Zahl 55
versehen aus Gußeisen; ferner in der Nacht vom 28. auf den 29. April c. vier Paar
eiserne Wagenketten, ungefähr 6 Fuß lang, 1/2 Fuß dick und mit einem Ringe und
Haken versehen, entwendet worden. Warnend vor dem Ankaufe dieser
Gegenstände, fordere ich Jeden der von den Diebstählen oder den Thätern
Kenntniß hat, auf, davon mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen.
Duisburg den 1. Mai 1850.
Der Staats-Anwalts-Gehülfe: Hengstenberg.
(Nr. 7l9.) Diebstahl zu Menden.
Aus der Mühle des Johann Möllhoff zu Menden bei Mülheim a/d. Ruhr ist am
Nachmittage den 18. April c ein doppeltes, schon ziemlich altes Jagdgewehr mit
Perkussion, entwendet worden. Das Gewehr bat als besondere Kennzeichen am
Schafte unten am Kolben ein schwarzes und gelbliches Sternchen mit Elfenbein
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eingelegt; ferner ist von dem Schafte neben dem Laufe ein Stückchen
abgesprungen, und die rechte Patentschraube tiefer eingebohrt wie die linke.
Warnend vor dem Ankaufe, fordere ich Jeden, der von dem Besitze des Gewehres
oder dem Diebe etwas weiß, hiervon mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige
zu wachen
Duisburg den 1. Mai 1850.
Der Staats-Anwalts-Gehülfe: Hengstenberg.
(Nr. 725) Niederlegung einer Agentur. I. 8. II. Nr. 5477.
Der Gustav Hanau zu Mülheim a. d. Ruhr hat die bis dahin von ihm geführte HauptAgentur der Feer-Versicherungs-Gesellschaft „Colonia" niedergelegt.
Düsseldorf den 3. Mai 1850.
(Nr. 726.) Agentur des Hermann Hammacher zu Mülheim a. d. Ruhr I. 8. II. Nr.
5477.
Der Hermann Hammacher zu Mülheim a. d. Ruhr ist zum Agenten der FeuerVersicherungs-Gesellschaft „Colonia" ernannt und in dieser Eigenschaft von uns
bestätigt worden.
Düsseldorf den 3. Mai 1850.
(Nr. 735.) Nachen-Diebstahl zu Homberg am Rhein.
In der Nacht vom 24. auf den 25. April c. ist ein der Aachen-Düsseldorf-RuhrorterEisenbahn-Gesellschaft zugehöriger Nachen, welcher zu Homberg zum Übersetzen
der Güter über den Rhein benutzt wurde, von dem dortigen Rheinufer abhanden
gekommen und wahrscheinlich gestohlen worden. Derselbe war ein Kiesnachen,
hatte eine Ladungsfähigkeit von 1 1/4 bis 1 1/2 Schacht-Ruthen, enthielt drei Bänke
(2 feste und 1 lose), am Hintertheile einen verschließbaren Kasten, war im Innern
mit Tannenbrettern bekleidet und befand sich in der Mitte eine Oeffnung zum
Ausschöpfen des Wassers.
Indem ich dieses hierdurch zur Kenntniß bringe, ersuche ich einen Jeden, der über
den Verbleib dieses Nachens oder den Dieb Auskunft zu geben weiß, mir oder der
nächsten Polizeibehörde solche baldigst mitzutheilen.
Cleve, den 3. Mai 1850.
Der Ober-Prokurator: Wever.
(Nr. 736.1 Diebstahl auf dem Jahrmarkt zu Duisburg.
Am 28. vorigen Monats ist auf dem hiesigen Jahrmarkt, eine goldene Zylinderuhr mit
Glas nebst einer goldenen Westenkette, welche an dem einen Ende mit einem
Schlüssel und an dem andern mit einem Springer versehen ist, entwendet worden.
Warnend vor dem Ankaufe, fordere ich Jeden, der von dem Verbleibe dieser Uhr
oder dem Diebe etwas weiß, auf, davon mir oder der nächsten Polizeibehörde
Anzeige zu machen.
Duisburg den 3. Mai 1850.
Der Staats-Anwalts-Gehülfe: Hengstenberg.
(Nr. 754.) Uhren-Diebstahl auf dem Markt m Hamborn.
Dem Kaufmann Heinrich Schutt aus Ruhrort ist auf dem Hamborner Markte am 30.
April c. gegen 11 1/2 Uhr eine goldene Zylinderuhr entwendet. Dieselbe hat die
Größe eines brabanter Kronenthalers, ist stach, enthält ein weißes Zifferblatt mit
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römischen Zahlen und wird auf der Rückseite aufgezogen. Das Gehäuse ist mit
Arabesken verziert, in dem goldenen Deckel sind die Buchstaben B.S. gravirt und an
der Uhr befindet sich ein feines goldenes Kettchen.
Warnend vor dem Ankauf derselben, fordere ich Jeden auf, welcher Wissenschaft
von dem Diebstahle hat, und zur Ermittelung der Thäter Angaben zu machen im
Stande ist, dieselben mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen.
Wesel den 4. Mai 1850.
Der Staats-Anwalt: Dieterici.
(Nr. 760.) Die Tagebuch-Führung der Hebammen betr. I. S. II. Nr. 5822.
Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die Hebammen nach ihrer Entlassung
aus der Lehranstalt die im §. 397 des Hebammen-Lehrbuchs angeordneten
Tagebücher oft nicht führen. Im Allgemeinen kommt diese Unterlassung wohl dann
besonders vor, wenn jenen Frauen nicht ein mit Rubriken versehenes Tagebuch mit
näherer Gebrauchs-Anweisung bei ihrem Ausscheiden aus der Anstalt eingehändigt
wird. Es ist aber von dieser Einrichtung ein großer Nutzen unverkennbar zu
erwarten, zumal wenn die Geburtshelfer, welche bei der Geburt anwesend waren,
sich einer sorgfältigen und gewissenhaften Ausfüllung der letzten Rubrik:
a) über den Geburtsverlauf;
b) über das Benehmen der Hebammen befleißigen.
Die Hebammen selbst werden aber dadurch in beständiger Controle gehalten und ist
bei den Nachprüfungen eine Unterlage gewonnen, welche sich zugleich auf den
speziellen Wirkungskreis jeder Einzelnen bezieht, indem viele Fehler, die sie
begangen haben, aber auch die guten Seiten, sofort in die Augen springen, die ohne
Tagebuch verborgen bleiben.
Hiernach veranlasse ich die Königl. Regierung in Ihrem Verwaltungsbezirke
sorgfältig darauf zu achten, daß die in Rede stehenden Tagebücher gehalten und
regelmäßig geführt werden.
Berlin den 4. Mai 1850. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und MedizinalAngelegenheiten. (gez.) Ladenberg. An sämmtliche Königliche Regierungen.
Indem wir das vorstehende Rescript hierdurch zur Nachachtung der Betreffenden
bekannt machen, bestimmen wir, daß die Herren Landräthe im Benehmen mit den
Herren Kreis-Physikern für die Ausführung sofort Sorge tragen, die letztern aber in
den Jahresberichten über die repititorischen Prüfungen der Hebammen in jedem
einzelnen Falle zugleich in Betreff richtiger Führung der verordneten Tagebücher
Anzeige machen.
Düsseldorf den 12. Mai 1850.
(Nr. 797.) Agentur de« Wilhelm Schmachtenberg zu Mülheim a/d Ruhr. I. S. II. Nr.
5927.
Der Wilhelm Schmachtenberg zu Mülheim a.d. Ruhr ist zum Agenten der Preuß.
National - Versicherungs - Gesellschaft in Stettin ernannt und in dieser Eigenschaft
von uns bestätigt worden.
Düsseldorf den 15 Mai 1850.
(Nr. 857.) Diebstahl zu Dümpten
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In der Nacht vom 19. auf den 20. März dieses Jahrs sind aus der verschlossenen
und wahrscheinlich mittelst eines Nachschlüssels geöffneten Mühle des Wilhelm
Randenberg zu Dümpten zwei Säcke, gezeichnet H.S. von denen einer sechs
Viertel Weizenmehl, der andere ein Viertel Buchweizenmehl enthielt, so wie ferner
ungefähr ein Viertel ungemahlener Weizen entwendet worden.
Vor dem Ankaufe wird gewarnt, und Jeder, der von dem Diebstahle oder dessen
Urheber Kenntniß hat, aufgefordert, der unterzeichneten Behörde oder der nächsten
Polizeibehörde davon Anzeige zu machen.
Duisburg den 21. Mai 1850.
Königl. Staatsanwaltschaft:
Hengstenberg.
(Nr. 889.) Diebstahl von Eisenbahn-Schienen der Zeche „Vereinigte Sellerbeck".
In der Nacht vom 14. auf den 15. dieses Monats sind auf der Eisenbahn der Zeche
„Vereinigte Sellerbeck" vom Hülfsförderschachte nach dem Eppinghofer Bruch 52
laufende Fuß flache Eisenbahnschienen losgebrochen und entwendet worden.
Die, Schienen sind ungefähr 1 1/4 Zoll breit, einen halben Zoll dick und von 18 zu 18
Zoll mit konischen Löchern von 3/4 Zoll Durchmesser versehen. Vor dem Ankaufe
warnend, fordere ich Jeden, der von dem Verbleibe der Schienen oder dem Urheber
des Diebstahls Kenntniß hat, auf, davon mir oder der nächsten Polizei-Behörde
Anzeige zu machen.
Wir gratulieren zum Geburtstag:
Krisam, Herbert H.
Löhken, Ingo
Raßbach, Peter
Rupprecht, Bernhard
von Coll, Diethelm Wilhelm
Halfmann, Peter
Panne, Daniel
Ströher, Heinrich-Johann
Meyer, Dieter
Erbel, Harl-Heinz
Feldbusch, Karen
von Carnap, Waltraud
aus der Fünten, Helmut
Ufermann, Hermann
Friedrich, Klaus
Gablonsky, Hans Georg
Häuser, Rudolf
Frielinghaus, Hans-Helmut
Rüweller, Michael
DU_INFORmation-Ausgabe_02-2012-v2.0.doc
07.04.
11.04.
14.04.
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22.04.
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27.04.
07.05.
09.05.
11.05.
11.05.
14.05.
01.06.
03.06.
12.06.
16.06.
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29.06.