DUisburg INFORMation
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DUisburg INFORMation Ausgabe 02/2012 Kostenlos (für Mitglieder) - Erscheinungsweise vierteljährlich Mitteilungsblatt Bezirksgruppe Duisburg der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V. - Sitz Köln - _________________________________________________________ Dinslaken Duisburg Emmerich Mülheim/ Ruhr Oberhausen Rees Voerde Wesel -2– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 Impressum: Vorstand der Bezirksgruppe Bezirksgruppen-Leiter: Stellvertr. Bezirksgruppen-Leiter; Internetbeauftragter: Finanzverwalter: Schriftführer: Verwaltung elektronischer Medien: Verwaltung elektronischer Medien Mitgliederverwaltung: Bibliotheksverwaltung: Bankverbindung: Peter Schmitter, Am Marienstift 1, 46519 Alpen E-Mail: [email protected] Hans Pettelkau, Hochstr. 77, 41379 Brüggen E-Mail: [email protected] Michael Rüweller, Nikolaus-Groß-Str. 2, 46119 Oberhausen E-Mail: [email protected] Daniel Panne, Straßburger Str. 142, 46047 Oberhausen E-Mail: [email protected] Michael Hartmann, Augustaplatz 3, 46537 Dinslaken E-Mail: [email protected] Christiane Hermann, Kremerstr. 59, 47051 Duisburg E-Mail: [email protected] Karen Feldbusch, Münchener Str. 126, 47249 Duisburg E-Mail: [email protected] Konto-Nr. 77289 bei der Stadtsparkasse Oberhausen, BLZ 365 500 00 (Kontoinhaber WGfF – BZG Duisburg) DU INFORM Redaktion: Barbara Püschel, Hans Pettelkau Layout: Barbara Püschel und Hans Pettelkau Druck: Hans Pettelkau Versand: Christiane Hermann Unser Mitteilungsblatt erscheint vierteljährlich und ist für die Mitglieder der Bezirksgruppe kostenlos. Nichtmitglieder zahlen jährlich den Selbstkostenpreis von € 5,00. Die Bezirksgruppe im Internet: http://www.wgff.net/duisburg E-Mail-Adresse der Bezirksgruppe: E-Mail: [email protected] Die Bezirksgruppe: Termine: 03.04.2012 Familienkunde – Genealogie - Einzel-Beratung für Anfänger und Fortgeschrittene Referent. Peter Schmitter 27. und 28.04.2012 Jahreshauptversammlung der WGfF - Anmeldung erforderlich Lambertushaus Düsseldorf Themenabende am 8.5. und 05.06.12 – Themen standen bei Drucklegung noch nicht fest ... -3– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 Aus den Amtsblättern der Regierung zu Düsseldorf. (Abschrift von Michale Rüweller) (Nr. 27.) Eine Verschwundene betr. Catharina Helena Felden, geboren am 30. November 1831 zu Holten, Tochter des verstorbenen Tagelöhners Jacob Felden und der noch lebenden Catharina Pollmann, hat sich im Monat November 1848 aus der Wohnung ihres Dienstherrn, des Ackerwirths Albert Stolberg genannt Landscheidt zu Hamborn im hiesigen Kreise, unter dem Vorgeben, die Kirche besuchen zu wollen, entfernt und ist seitdem in hiesiger Gegend nicht wieder gesehen, auch aller Bemühungen ungeachtet deren jetziger Aufenthaltsort nicht ermittelt worden. Daß ihr ein Unglück zugestoßen, ist nicht wahrscheinlich, besonders da sie schon früher ihre Dienstherrschaft heimlich verlassen hat. Es ergeht daher an alle Civilobrigkeiten hiemit das Ansuchen, wenn und wo die Catharina Helena Felden, deren Person untenbeschrieben wird, sich würde betreffen lassen davon der unterzeichneten Gerichtsbehörde gefälligst Mittheilung zu machen. Signalement. Die Catharina Helena Felden ist 18 Jahre alt, katholischer Confession, etwa 5 Fuß groß, von blasser Gesichtsfarbe und hat bräunliche Haare. Bei ihrer Entfernung war sie mit einem braun und weißgestreiften Rock von sogenanntem Futtertuche und einer blaugedruckten Jacke bekleidet. Duisburg den 22. Dezember 1849. Königl. Preuß. Kreis-Gericht: Buehl. (Nr. 320) Diebstahl zu Mülheim ad Ruhr In der Nacht vom 15. auf den 16. dieses Monates wurden dem Wirthe Hermann Moll in Mülheim a d Ruhr mittelst Einbruchs 1: 12 Maaß Schweineschmalz in einem steinernen Topf 2: mehrere Stück Schweinefleisch 3: trocknes Speck Rindfleisch und Butter 4: mehrere Flaschen rothen und weißen Wein entwendet. Indem ich diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringe ersuche ich Jeden der über Dieb oder den Verbleib der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben vermag mir oder der nächsten Polizeibehörde davon Anzeige zu machen Wesel den 21 Februar 1850 Der Staatsanwalt Dieterici (Nr. 321.) Diebstahl zu Broich. In der Nacht vom 11/12. d. Monates sind mittelst gewaltsamen Einbruchs dem Seiler Meinhard Hecht zu Broich, aus seiner Wohnung ein kupferner Wasserkessel und 10 Thaler an barem Gelde entwendet worden. ... -4– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 Indem ich diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich Jeden, der über den Dieb oder den Verbleib der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben vermag, mir oder der nächsten Polizeibehörde davon Anzeige zu machen. Wesel den 22. Februar 1850. Der Staats-Anwalt: Dieterici. (Nr. 322.) Diebstahl zu Speldorf In der Nacht vom 28./29. Januar wurden dem Tagelöhner Heinrich Siepmann in Speldorf mittelst Einbruchs: 1 Frackrock von braunem Tuch; 1 Oberrock von dunkelblauem Tuch: 1 tuchene dunkelblaue Hose; 1 grau gestreifte 1 Leinen-Hose; 1 dunkelblaue wollene Hose; 1 Mütze von schwarzem Pelz; 1 Mütze von grünem Tuche entwendet. Warnend vor dem Ankaufe dieser Gegenstände, fordere ich Jeden auf, welcher Wissenschaft von dem Diebstahle hat und zur Ermittelung der Thäter Angaben zu machen im Stande ist, dieselbe mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen. Wesel den 23. Februar 1850. Der Staats-Anwalt: Dieterici (Nr. 323.) Diebstahl zu Mülheim a/d. Ruhr. Am 1. dieses Monats sind dem Drechsler Hermann Rating in Mülheim a,d. Ruhr: 1) eine silberne englische zweigehäusige Taschenuhr mit römischen Zahlen, und 2) ein Paar neu vorgeschuhte Stiefeln, aus seiner Wohnung entwendet worden. Warnend vor dem Ankauf derselben, fordere ich Jeden auf, welcher Wissenschaft von dem Diebstahle hat, und zur Ermittelung der Thäter Angaben zu machen im Stande ist, dieselbe mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen. Wesel den 19. Februar 1850 Der Staats-Anwalt: Dieterici. (Nr. 324.) Diebstahl zu Menden. In der Nacht vom 5—6. dieses Monates sind dem Köther Johann Dornt aus in Menden: 1) 1 Gewehr mit Feuerschloß, auf dem Laufe und am kupfernen Beschläge des Kolben mit –7- bezeichnet; 2) eine Parthie Kartoffeln; 3) 4 Mannshemden von Leinen, zwei davon W. I. und eins M.D gezeichnet, und zwar mit rothem Garne; 4) 1 Frauenhemd ohne Zeichen; 5) 3 baumwollene Kinderhemden ohne Zeichen; 6) 3 bunte Halstücher; 7) 1 schwarz buntenes Halstuch; 8) 1 blaue Frauenschürze; 9) 1 blau und weiß gestreifte Kinder schürze; ... -5– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 10) 1 Paar blaue Mannskamaschen mit blanken Knöpfen; 11) 2 weiße Frauenkappen; 12) 1 weiß bunte desgleichen, aus seiner Wohnung entwendet worden. Warnend vor dem Ankauf derselben, fordere ich Jeden ans, welcher Wissenschaft von dem Diebstahle hat, und zur Ermittelung der Täther Angaben zu machen im Stande ist, dieselbe mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen. Wesel den 18. Februar 1850. Der Staats-Anwalt: Dieterici. (Nr. 341) Steckbrief. Der hier gebürtige, 35 Jahre alte, und unten näher signalisirte Jakob Bücher, welcher bereits im Jahre 1832 wegen Straßenraubs und kleinen gemeinen Diebstahls mit achtjähriger, im Jahre 1836 wegen versuchten Ausbruchs aus dem Zuchthause mit sechsjähriger, zu Anfang des vorigen Jahrs wegen gewaltsamen nächtlichen Diebstahls mit zweijähriger Zuchthausstrafe bestraft worden ist, im März vorigen Jahrs aus dem Gefängniß zu Wesel entwich und nach England entfloh, wo derselbe unter dem angenommenen Namen Bernhard Coole sich herumgetrieben hat, dann im Juny vorigen Jahrs wegen Hauseinbruchs zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist, soll, nachdem er seine Strafe dort verbüßt hat, und wegen Mangels einer mit England nicht bestehenden Cartel-Convention hierher nicht ausgeliefert wurde, gegenwärtig in der hiesigen Gegend sich herumtreiben wird auch als Thäter eines in der Nacht vom 26. auf den 27. v. M. hier verübten gewaltsamen Diebstahls bezeichnet. Da sehr viel daran gelegen ist dieses gefährlichen Individuum habhaft zu werden, so werden alle Civil- und Militairbeamten, denen die Bewachung der öffentlichen Sicherheit anvertraut ist ersucht auf dasselbe genau zu vigiliren und im Falle der Verhaftung unter sicherer Bedeckung an den Königl. Staatsanwalt bei dem Kreisgericht in Wesel direkt abführen zu lassen. Dinslaken den 22. Februar 1850. Königl. Kreis-Gerichts Commission: Mainz. Signalement. Geburts- und früherer Aufenthaltsort Dinslaken; Religion evangelisch; Größe 5 Fuß 3'/, Zoll; Haare braun, dunkel; Stirne hoch; Augenbraunen bräunlich blond; Augen stechend schwarz; Nase spitz: Mund ordinär; Zähne gesund und vollständig; Bart braun; Kinn mehr oval als spitz; Gesichtsform länglich oval, Gesichtsfarbe gelblich; Statur schlank, sonst ohne besondere Kennzeichen. Die Kleidung kann nicht näher beschrieben werden. (Nr. 395.) Diebstahl zu Huckingen. Aus einer verschlossenen Wohnung im Buchholze zu Huckingen, Bürgermeisterei Angermund, sind am 23. v. M. Nachmittags zwischen 1 und 2 Uhr, mittelst Einbruchs folgende Gegenstände gestohlen worden: 1) eine silberne einhäusige Taschenuhr; 2) ein goldener Fingerring, gez. L.M.und L.H; 3) ein seidenes Frauen-Tuch auf einer Seite schwarz braun, auf der andern grün mit schwarzen und grünen Franzen; 4) ein wollenes aschfarbiges Tuch mit Franzen; 5) ein wollenes Frauentuch mit rothbraunen Streifen und Franzen; ... -6– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 6) ein kleines Atlastuch mit weißen Streifen; 7) ein wollenes Tuch, schwarz braun mit gelb und roth gestickten Blumen; 8) ein Mousselin de laine Tuch, silberfarbig, mit weiß seidenen Streifen und Blumen; 9) ein Paar schwarz wollene Strümpfe, ganz neu; 10) drei Gebund dunkelblau Wollengarn; 11) ein rothes Kattun Tuch; 12) ein aschfarbiges Kattun Tuch; 13) ein weißes baumwollenes Tuch, gez. I.. N; 14) ein Kattun Tuch mit rothen Blumen; 15) ein Stück dunkelgedrucktes Zeug, 2'/, Elle lang; 16) drei Ellen halbwollenes Zeug mit weißen blauen und rothen Streifen; 17) ein leinener Geldbeutel mit stählernen Eicheln und Ringen; 18) ein Stück weiße Leinwand, 10 Ellen lang; 19) zwei Ellen rothbunten Kattun; 20) ein rosa seidenes Mützenband; 21) ein bunt gelbwollener Schahl; 22) zwei Schlüssel. Indem ich diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich Jeden, der über den Dieb, oder den Verbleib der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben im Stande ist, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde zu ertheilen. Düsseldorf den 4. März 1850. Der Ober-Prokurator: v. Kosteritz. Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf. Nr. 26. Düsseldorf, Sonnabend den 6. April 1850. Verordnungen und Bekanntmachungen der Königl. Regierung. (Nr. 517.) Verpachtung der landesherrlichen Fischerei im alten Ruhrbette bei Ruhrort betr. ll. 6. IV. Nr. 36. Am 16. April dieses Jahres, Nachmittags um 4 Uhr soll zu Ruhrort bei dem Herrn Gastwirth Bömming vor dem Köngl. Domänen-Rath, Herrn Keller die landesherrliche Fischerei in dem zwischen der alten Ruhrorter Weide und der Landstraße gelegenen alten Ruhrbette bis zum 1. Juni d. I. an den Herrn Gustav Borgemeister verpachtet, auf sechs feste Jahre neu verpachtet werden. Düsseldorf, am 30. März 1850. (Nr. 524.) Erledigter Steckbrief. Der unterm 18. August 1849 gegen Wilhelm Scheben aus Mülheim am Rhein erlassene Steckbrief ist erledigt. Köln 23. März 1850 - Der Ober-Prokurator: John. (Nr. 530.) Diebstahl zu Orsoy. In der Nacht vom 28. auf den 29. März d. I. sind ans der Wohnung des Uhrmachers Franz Denninghoff zu Orsoy mittelst Einbruchs und Einsteigens die nachbezeichneten Gegenstände gestohlen worden. Ich ersuche einen Jeden, der ... -7– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 über den Verbleib dieser Gegenstände oder den Dieb Auskunft zu geben vermag, mir oder der nächsten Polizeibehörde solche baldigst mitzutheilen. Cleve den 2. April 1850. Der Ober-Prokurator: Wever. (Nr. 534.) Dem Maurer Ferdinand Kreiß zu Ruhrort ist nach bestandener Prüfung die Concession zum selbstftändigen Gewerbsbetrieb ertheilt worden. (Nr. 541.) Agentur des Hermann Hammacher zu Mülheim an der Ruhr betr. l. 8. ll. Nr. 3823. Der Herrmann Hammacher zu Mülheim a. d. Ruhr ist zum Agenten der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft zu Stettin ernannt und in dieser Eigenschaft von uns bestätigt worden. Düsseldorf den 3. April 1850. Der Bierbrauer- und Brenner-Geselle Hermann Höfelmann, geboren zu Orsoy, jetzt ohne festen Aufenthaltsort, hat sich einer, wegen Diebstahls wider ihn eingeleiteten, Untersuchung durch die Flucht entzogen. Indem ich unten das Signalement des Beschuldigten mittheile, ersuche ich alle Behörden, auf denselben zu achten, und ihn im Betretungsfalle mir vorführen zu lassen. Cleve den 30. März 1850. Der Untersuchungs-Richter: Boisseree. Signalement. Alter 34 Jahre; Größe 5 Fuß 5 Zoll; Haare und Augenbraunen blond; Stirn frei; Augen grau; Nase etwas stumpf: Mund ordinair; Zähne und Gesichtsfarbe gesund; Bart röthlich; Kinn rund; Gesicht oval; Statur mittler. (Nr. 574.) Dem Elementar Schulamts-Candidaten Peter von Velsen ist die Erlaubniß ertheilt worden, in Mülheim a. d. Ruhr eine Privatschule für den Elementar-Unterricht der Jugend zu eröffenen. (Nr. 604.) Nach bestandener Prüfung sind als Bezirks-Hebammen angestellt: 1) Catharine Thielen für Ruhrort; (Nr. 612.) Ergänzung der Handelskammer zu Duisburg. I. 8. III. Nr. 2637. Bei der Handelskammer zu Duisburg trifft die Reihe des Ausscheidens die Mitglieder Ed. Gallenkamp, Carl Schöller und Fried. Curtius, sowie die Stellvertreter Carl Loos, Ed. Schombart und W. Carstanjen. Neu- oder wiedergewählt und von dem Königl. Ober-Präsidium der Rheinprovinz bestätiget sind: als Mitglieder Ed. Gallenkamp, Ed. Schombart und Carl Loos; als Stellvertreter Heinr. Eich, W. Carstanjen und C. Th. Schramm. Düsseldorf den 10. April 1850. (Nr. 613.) Nachträgliche Hengstköhrung betr. I. S. I. Nr. 2143. Von dem Schauamte zu Oberhausen ist der Hengst des Ackerwirths Dietrich Pootmann zu Beeck, hellbraun mit Blümchen, 5 Fuß 2 Zoll groß, 3'/: Jahre alt, ... -8– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 inländischer Rasse, nachträglich angeköhrt worden, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Düsseldorf den 14. April 1850. (Nr. 618.) Verpachtung der Dom. Fischerei im alten Ruhrbette zu Ruhrort. II. S, IV. Nr. 455. Am 3. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, soll zu Ruhrort bei dem Herrn Gastwirt Bömming im Clevischen Hofe, vor dem Königlichen Domänen-Rathe Herrn Keller "die landesherrliche Fischerei in dem zwischen der alten Ruhrorter-Weide und der Landstraße gelegenen alten Ruhebette« bis zum 1. Juni d. J. an den Herrn Gustav Borgemeister verpachtet, wiederholt und zwar alternative auf ein Jahr und auf sechs feste Jahre neu verpachtet werden. Düsseldorf den 22. April 1850. Nr. 620.1 Ergänzung der Schiffs.Untersuchungs-Commission in Ruhrort. I. 8. III. Nr. 2712. Der Kaufmann Conrad Hennessen zu Ruhrort ist an die Stelle des mit Tode abgegangenen L. H. Meinhaus von uns zum Mitgliede der dortigen SchiffsUntersuchungs-Commission ernannt worden. Düsseldorf den 15. April 1850. Nr. 630. Diebstahl zu Lobmühle, Bürgermeisterei Baerl In der Nacht vom 11. auf den 12. April l. I. sind aus einer Wohnung zu Lohmühle, Bürgermeisterei Baerl, nachstehende Gegenstände gestohlen worden, als: 1) 4 Mannshemden, gez. J.K.T.; 2) 4 dito, gez. HK.T ; 3) 4 Frauenhemden, gez. G. K. T.; 4) 4 dito, gez. S. K.T; 5) 4 dito, gez. E. KT.; 6) 2 Tischdecken; 7) ein Mehlsack, gez. G.K. Warnend vor dem Ankauf der gestohlenen Sachen, ersuche ich einen Jeden, der über den Dieb oder den Verbleib der Gegenstände Auskunft zu ertheilen vermag, mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen. Cleve den 15. April 1850. Der Ober-Prokurator: Wever. (Nr. 632.) Wahrscheinlich Gestohlenes. Dem Weber Jakob Bücher aus Dinslaken, welcher wegen gewaltsamen Diebstahls zu, 2jähriger Zuchthausstrafe bereits verurtheilt und verschiedener anderer Diebstähle beschuldigt ist,, sind bei seiner Verhaftung außer einem Beutel- mit 15 Thlr. 6 Sgr. 11 Pf. Cour, folgende Gegenstände abgenommen: 1) eine einhäusige Taschenuhr nebst Kette von Silber; 2) ein Collier von rothen Glasperlen, an dessen Schlosse ein blauer und 7 weiße Steine sich befinden; 3) eine Tuchnadel mit rothem Stein; 4) ein Fingerring mit fünf röthlichen Steinen; ... -9– DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 5) ein goldener Fingerring mit flacher Platte, auf welcher die Buchstaben J.F erkennbar: 6) eine Pettschaft von Silber, auf welchem die Buchstaben D.B.H. nebst Zirkel und Wickelmaaß sich befinden; 7) ein Spazierstöckchcn von Palmenholz. Diese Gegenstände sind muthmaßlich gestohlen und können auf meinem Bureau angesehen werden. Wesel den 14. April 1850. Der Staats-Anwalt: Dieterici. (Nr. 635.) Die Seminaristen Wilhelm Krüll aus Mündelheim und Franz Winzen aus Jüchen sind Ersterer als zweiter Lehrer an der 2. katholischen Elementarschule, Letzterer als zweiter Lehrer an der 3. katholischen Elementarschule zu Crefeld definitiv von uns ernannt worden. (Nr. 667.) Die Nichtbeerdigung der Leichen unnatürlich Gestorbener, vor stattgefundener Anmeldung bei der Lokalbehörde betr. In der neuern Zeit ist mehrfach der Fall vorgekommen, daß die Leichen von Personen, welche ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende gemacht, beerdigt worden sind, ohne daß vorher dem betreffenden Gerichte oder der StaatsAnwaltschaft Anzeige erstattet ist. Ich finde mich daher veranlaßt, die Vorschrift der Criminal-Ordnung im § 149, welche lautet: „Der Körper eines Menschen, dessen Tod nicht unter den Augen seiner Hausgenossen oder anderer unbescholtener Personen, natürlicher Welse erfolgt, sondern durch Gewalt, Zufall, Selbstmord, oder eine bis dahin unbekannte Ursache bewirkt ist, darf niemals eigenmächtig beerdigt, sondern es muß ein solcher Vorfall von denjenigen, die ihn entdecken, sogleich, und zwar auf den Dörfern der Gerichtsobrigkeit oder denjenigen, welche ihre Stelle vertreten, in den Städten aber der Stadtobrigkeit gemeldet werden," in Erinnerung zu bringen. Hamm, den 20. April 1850. Der Ober-Staats-Anwalt (Nr. 718.) Diebstahl zu Ruhrort. Aus dem Kohlenmagazine der Ruhrorter Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft zu Ruhrort sind in der Nacht vom 3. auf den 4. April c. ein eiserner Wagebalken, gez. C.S.T.T. und vier Gewichtsteine von einem halben Zentner Schwere, mit der Zahl 55 versehen aus Gußeisen; ferner in der Nacht vom 28. auf den 29. April c. vier Paar eiserne Wagenketten, ungefähr 6 Fuß lang, 1/2 Fuß dick und mit einem Ringe und Haken versehen, entwendet worden. Warnend vor dem Ankaufe dieser Gegenstände, fordere ich Jeden der von den Diebstählen oder den Thätern Kenntniß hat, auf, davon mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen. Duisburg den 1. Mai 1850. Der Staats-Anwalts-Gehülfe: Hengstenberg. (Nr. 7l9.) Diebstahl zu Menden. Aus der Mühle des Johann Möllhoff zu Menden bei Mülheim a/d. Ruhr ist am Nachmittage den 18. April c ein doppeltes, schon ziemlich altes Jagdgewehr mit Perkussion, entwendet worden. Das Gewehr bat als besondere Kennzeichen am Schafte unten am Kolben ein schwarzes und gelbliches Sternchen mit Elfenbein ... - 10 – DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 eingelegt; ferner ist von dem Schafte neben dem Laufe ein Stückchen abgesprungen, und die rechte Patentschraube tiefer eingebohrt wie die linke. Warnend vor dem Ankaufe, fordere ich Jeden, der von dem Besitze des Gewehres oder dem Diebe etwas weiß, hiervon mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu wachen Duisburg den 1. Mai 1850. Der Staats-Anwalts-Gehülfe: Hengstenberg. (Nr. 725) Niederlegung einer Agentur. I. 8. II. Nr. 5477. Der Gustav Hanau zu Mülheim a. d. Ruhr hat die bis dahin von ihm geführte HauptAgentur der Feer-Versicherungs-Gesellschaft „Colonia" niedergelegt. Düsseldorf den 3. Mai 1850. (Nr. 726.) Agentur des Hermann Hammacher zu Mülheim a. d. Ruhr I. 8. II. Nr. 5477. Der Hermann Hammacher zu Mülheim a. d. Ruhr ist zum Agenten der FeuerVersicherungs-Gesellschaft „Colonia" ernannt und in dieser Eigenschaft von uns bestätigt worden. Düsseldorf den 3. Mai 1850. (Nr. 735.) Nachen-Diebstahl zu Homberg am Rhein. In der Nacht vom 24. auf den 25. April c. ist ein der Aachen-Düsseldorf-RuhrorterEisenbahn-Gesellschaft zugehöriger Nachen, welcher zu Homberg zum Übersetzen der Güter über den Rhein benutzt wurde, von dem dortigen Rheinufer abhanden gekommen und wahrscheinlich gestohlen worden. Derselbe war ein Kiesnachen, hatte eine Ladungsfähigkeit von 1 1/4 bis 1 1/2 Schacht-Ruthen, enthielt drei Bänke (2 feste und 1 lose), am Hintertheile einen verschließbaren Kasten, war im Innern mit Tannenbrettern bekleidet und befand sich in der Mitte eine Oeffnung zum Ausschöpfen des Wassers. Indem ich dieses hierdurch zur Kenntniß bringe, ersuche ich einen Jeden, der über den Verbleib dieses Nachens oder den Dieb Auskunft zu geben weiß, mir oder der nächsten Polizeibehörde solche baldigst mitzutheilen. Cleve, den 3. Mai 1850. Der Ober-Prokurator: Wever. (Nr. 736.1 Diebstahl auf dem Jahrmarkt zu Duisburg. Am 28. vorigen Monats ist auf dem hiesigen Jahrmarkt, eine goldene Zylinderuhr mit Glas nebst einer goldenen Westenkette, welche an dem einen Ende mit einem Schlüssel und an dem andern mit einem Springer versehen ist, entwendet worden. Warnend vor dem Ankaufe, fordere ich Jeden, der von dem Verbleibe dieser Uhr oder dem Diebe etwas weiß, auf, davon mir oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen. Duisburg den 3. Mai 1850. Der Staats-Anwalts-Gehülfe: Hengstenberg. (Nr. 754.) Uhren-Diebstahl auf dem Markt m Hamborn. Dem Kaufmann Heinrich Schutt aus Ruhrort ist auf dem Hamborner Markte am 30. April c. gegen 11 1/2 Uhr eine goldene Zylinderuhr entwendet. Dieselbe hat die Größe eines brabanter Kronenthalers, ist stach, enthält ein weißes Zifferblatt mit ... - 11 – DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 römischen Zahlen und wird auf der Rückseite aufgezogen. Das Gehäuse ist mit Arabesken verziert, in dem goldenen Deckel sind die Buchstaben B.S. gravirt und an der Uhr befindet sich ein feines goldenes Kettchen. Warnend vor dem Ankauf derselben, fordere ich Jeden auf, welcher Wissenschaft von dem Diebstahle hat, und zur Ermittelung der Thäter Angaben zu machen im Stande ist, dieselben mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen. Wesel den 4. Mai 1850. Der Staats-Anwalt: Dieterici. (Nr. 760.) Die Tagebuch-Führung der Hebammen betr. I. S. II. Nr. 5822. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die Hebammen nach ihrer Entlassung aus der Lehranstalt die im §. 397 des Hebammen-Lehrbuchs angeordneten Tagebücher oft nicht führen. Im Allgemeinen kommt diese Unterlassung wohl dann besonders vor, wenn jenen Frauen nicht ein mit Rubriken versehenes Tagebuch mit näherer Gebrauchs-Anweisung bei ihrem Ausscheiden aus der Anstalt eingehändigt wird. Es ist aber von dieser Einrichtung ein großer Nutzen unverkennbar zu erwarten, zumal wenn die Geburtshelfer, welche bei der Geburt anwesend waren, sich einer sorgfältigen und gewissenhaften Ausfüllung der letzten Rubrik: a) über den Geburtsverlauf; b) über das Benehmen der Hebammen befleißigen. Die Hebammen selbst werden aber dadurch in beständiger Controle gehalten und ist bei den Nachprüfungen eine Unterlage gewonnen, welche sich zugleich auf den speziellen Wirkungskreis jeder Einzelnen bezieht, indem viele Fehler, die sie begangen haben, aber auch die guten Seiten, sofort in die Augen springen, die ohne Tagebuch verborgen bleiben. Hiernach veranlasse ich die Königl. Regierung in Ihrem Verwaltungsbezirke sorgfältig darauf zu achten, daß die in Rede stehenden Tagebücher gehalten und regelmäßig geführt werden. Berlin den 4. Mai 1850. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und MedizinalAngelegenheiten. (gez.) Ladenberg. An sämmtliche Königliche Regierungen. Indem wir das vorstehende Rescript hierdurch zur Nachachtung der Betreffenden bekannt machen, bestimmen wir, daß die Herren Landräthe im Benehmen mit den Herren Kreis-Physikern für die Ausführung sofort Sorge tragen, die letztern aber in den Jahresberichten über die repititorischen Prüfungen der Hebammen in jedem einzelnen Falle zugleich in Betreff richtiger Führung der verordneten Tagebücher Anzeige machen. Düsseldorf den 12. Mai 1850. (Nr. 797.) Agentur de« Wilhelm Schmachtenberg zu Mülheim a/d Ruhr. I. S. II. Nr. 5927. Der Wilhelm Schmachtenberg zu Mülheim a.d. Ruhr ist zum Agenten der Preuß. National - Versicherungs - Gesellschaft in Stettin ernannt und in dieser Eigenschaft von uns bestätigt worden. Düsseldorf den 15 Mai 1850. (Nr. 857.) Diebstahl zu Dümpten ... - 12 – DUisburg INFORMation Ausgabe II/2012 In der Nacht vom 19. auf den 20. März dieses Jahrs sind aus der verschlossenen und wahrscheinlich mittelst eines Nachschlüssels geöffneten Mühle des Wilhelm Randenberg zu Dümpten zwei Säcke, gezeichnet H.S. von denen einer sechs Viertel Weizenmehl, der andere ein Viertel Buchweizenmehl enthielt, so wie ferner ungefähr ein Viertel ungemahlener Weizen entwendet worden. Vor dem Ankaufe wird gewarnt, und Jeder, der von dem Diebstahle oder dessen Urheber Kenntniß hat, aufgefordert, der unterzeichneten Behörde oder der nächsten Polizeibehörde davon Anzeige zu machen. Duisburg den 21. Mai 1850. Königl. Staatsanwaltschaft: Hengstenberg. (Nr. 889.) Diebstahl von Eisenbahn-Schienen der Zeche „Vereinigte Sellerbeck". In der Nacht vom 14. auf den 15. dieses Monats sind auf der Eisenbahn der Zeche „Vereinigte Sellerbeck" vom Hülfsförderschachte nach dem Eppinghofer Bruch 52 laufende Fuß flache Eisenbahnschienen losgebrochen und entwendet worden. Die, Schienen sind ungefähr 1 1/4 Zoll breit, einen halben Zoll dick und von 18 zu 18 Zoll mit konischen Löchern von 3/4 Zoll Durchmesser versehen. Vor dem Ankaufe warnend, fordere ich Jeden, der von dem Verbleibe der Schienen oder dem Urheber des Diebstahls Kenntniß hat, auf, davon mir oder der nächsten Polizei-Behörde Anzeige zu machen. Wir gratulieren zum Geburtstag: Krisam, Herbert H. Löhken, Ingo Raßbach, Peter Rupprecht, Bernhard von Coll, Diethelm Wilhelm Halfmann, Peter Panne, Daniel Ströher, Heinrich-Johann Meyer, Dieter Erbel, Harl-Heinz Feldbusch, Karen von Carnap, Waltraud aus der Fünten, Helmut Ufermann, Hermann Friedrich, Klaus Gablonsky, Hans Georg Häuser, Rudolf Frielinghaus, Hans-Helmut Rüweller, Michael DU_INFORmation-Ausgabe_02-2012-v2.0.doc 07.04. 11.04. 14.04. 15.04. 21.04. 22.04. 25.04 27.04. 07.05. 09.05. 11.05. 11.05. 14.05. 01.06. 03.06. 12.06. 16.06. 19.06. 29.06.