Hausordnung GYM 80 Neutraubling und
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Hausordnung GYM 80 Neutraubling und
HAUSORDNUNG der Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH Neusatzer Str. 10 - 93073 Neutraubling Zweigstelle: Bannholzstr. 35 – 94065 Waldkirchen email: [email protected] GF Bruno und Christina ASSMANN 1. 2. 3. Allgemeines 1.1. Mit Nutzung der Einrichtungen der Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH erkennen Sie deren Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung unbeschadet des allgemeinen Hausrechts als verbindlich an. 1.2. Jeder Trainierende und Gast der Sport –und Freizeitpardaies GYM 80 GmbH wird gebeten, sich so zu verhalten, dass andere Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden. 1.3. Jeglicher Konsum von und Handel mit Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist in den gesamten Räumlichkeiten der Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH verboten. Bei Missachtung wird die Mitgliedskarte einbehalten und ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen. 1.4. Jeder Trainierende hat dafür Sorge zu tragen, dass er/sie Mittrainierende nicht beeinträchtigt. 1.5. Den Anweisungen der Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH sind Folge zu leisten. 1.6. Verstöße gegen die Hausordnung können ein Hausverbot zur Folge haben. Nutzung des Fitness Studios GYM 80 Neutraubling 2.1. Der Zutritt zum Training wird nur mit gültiger Zutrittsberechtigung gewährt. 2.2. Minderjährige dürfen ab dem 14. Lebensjahr mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten eine Zutrittsberechtigung erwerben. 2.3. Zum Check-In ist der Mitgliedsausweis unaufgefordert vorzulegen. Ein Check In ohne Mitgliedsausweis ist nur in Ausnahmenfällen möglich. 2.4. Bei vom Mitglied verschuldetem Verlust des Mitgliedsausweises ist eine Unkostenpauschale von 5,- € zur Ausstellung eines neuen zu begleichen. 2.5. Der Mitgliedsausweis ist beim Check Out wieder mitzunehmen. 2.6. Für den Missbrauch des Mitgliedsausweises haftet der Benutzer. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. 2.7. Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Garderobe 3.1. Überbekleidung, Schirme, Koffer, Taschen und Rucksäcke dürfen nicht in den Trainingsbereich oder den Saunabereich mitgenommen werden. 3.2. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Ihnen unentgeltlich zur Verfügung stehenden Garderobenschränke, für die an der Rezeption Schlüssel ausgegeben werden. 3.3. In den Garderobenschränken verwahrte Sachen müssen spätestens 10 Minuten vor Schließung des Fitness Studios GYM 80 Neutraubling noch am selben Tage ausgeräumt werden. Nicht ausgeräumte Gegenstände werden als Fundsache behandelt; sie unterliegen also einer Aufbewahrungsfrist bzw. Abgabeverpflichtung an die Polizei. 3.4. Die Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH haftet nicht für mitgebrachte Sachen; insbesondere in Bezug auf die nicht in den Garderobenschränken verschlossen aufbewahrten Bekleidungs- oder Gepäckstücke. 3.5. Für den vom Nutzer verschuldeten Verlust eines Garderobenschrankschlüssels wird ein Entgelt in Höhe der Schlüssel-Neuanschaffung erhoben. 4. Hygiene und Kleiderordnung 4.1. Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein großes Handtuch (mind. 70 x 100 cm) zu benutzen, welches die Auflageflächen des Körpers auf Sitzflächen und Lehnen der Geräte und auf den Matten bedecken sollte. 4.2. Zum Training sind feste, saubere Sportschuhe mitzubringen, die nicht bereits als Straßenschuhe verwendet wurden. 4.3. Badelatschen, Flipflops, Sandalen sind im Trainingsbereich nicht erlaubt. Ebenso das BarfußTrainieren. 4.4. Aus hygienischen Gründen ist das Training nur mit bekleidetem Oberkörper gestattet. 5. Nutzung der Trainingsgeräte 5.1. Mit Kurz- oder Langhanteln darf nur in dem ausgewiesenen Bereich trainiert werden. 5.2. Nach dem Training sind alle Hanteln wieder aufzuräumen . 5.3. Die Cardiogeräte sind nach Nutzung von jedem Trainierenden mit dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel zu reinigen. 6. Nutzung der Kursangebote 6.1. Die Kursstunden finden ab 3 Teilnehmern statt. 6.2. Eine Teilnahme ist bis 3 Minuten nach Stundenbeginn möglich. 7. Sauna 7.1. Die Saunaregeln sind zu befolgen. 7.2. Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen. 7.3. In der Sauna sind keine Getränke, Zeitungen, Musik oder andere Dinge, die zur Beeinträchtigung der Mitnutzer geeignet sind, erlaubt. 7.4. Aus hygienischen Gründen ist mindestens ein großes Handtuch mitzubringen, das während des Saunagangs benutzt wird, um das Holz abzudecken. 8. Sicherheit 8.1. Auf der gesamten Trainingsfläche (Kraftgeräte, Cardiogeräte, Kursräume)sind grundsätzlich keine Glasflaschen erlaubt. Selbst mitgebrachte Getränke sind ausschließlich in Sicherheitsflaschen aus Kunststoff mitzuführen. 8.2. Training mit der Langhantel ist ausschließlich mit Hilfestellung durchzuführen. Die Hausordnung ist bindend. Sie kann im gesetzlichen, zumutbaren Rahmen geändert werden. Stand 06/2013