Bankbetriebslehre (I) Kontoführung (Lernfeld 2) - U

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Bankbetriebslehre (I) Kontoführung (Lernfeld 2) - U
Bankbetriebslehre (I)
Kontoführung (Lernfeld 2)
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
Grundlagen
gesetzliche Vertreter
Treuhandkonten
Mietkaution
Vertrag zugunsten Dritter
Kontoführung im Todesfall
Bankauskunft / Bankgeheimnis
Geldwäsche
Geschäftskonten
(35 Lernkarten)
(12 Lernkarten)
(4 Lernkarten)
(4 Lernkarten)
(6 Lernkarten)
(9 Lernkarten)
(9 Lernkarten)
(12 Lernkarten)
(12 Lernkarten)
Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und
IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
Abkürzungsverzeichnis
AO
BZSt
ErbStG
FSA
GwG
HR
KI
LZ
SÜ
WE
WP
Abgabenordnung
Bundeszentralamt für Steuern
Erbschaftsteuergesetz
Freistellungsauftrag
Geldwäsche-Gesetz
Handelsregister
Kreditinstitut
Laufzeit
Sicherungsübereignung
Willenserklärung
Wertpapier
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LF 2
Grundlagen
Was ist bei Durchführung der Legitimationsprüfung
natürlicher Personen zu beachten?
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1.1/7
LF 2
Grundlagen
1.1/7
amtlicher Lichtbildausweis des Kontoinhabers und aller Verfügungsberechtigten:
 Personalausweis (ab 16 Jahre)
 Reisepass + Meldebestätigung (im Reisepass fehlt die Adresse)
 Geburtsurkunde, Kinderausweis (Minderjährige)
Durchführung der Legitimationsprüfung in 5 Schritten
(1) Überprüfung der Gültigkeit des amtlichen Ausweises
(2) Überprüfung der augenscheinlichen Identität (Foto = Person)
(3) Unterschriftenvergleich (Ausweis = Kontoeröffnungsantrag)
(4) Notiz: Ausweis-Nr., Ausstellungstag und ausstellende Behörde
(5) beidseitige Kopie des Ausweisdokumentes
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LF 2
Grundlagen
Wer zählt als Gebietsansässiger?
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1.1/11
LF 2
Grundlagen
1.1/11
Gebietsansässig sind natürliche Personen,
 die ihren Wohnsitz oder
 gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet haben oder
 die sich kontinuierlich mehr als sechs Monate Wirtschaftsgebiet aufhalten.
(Ob eine Person gebietsansässig ist, ist unabhängig von der Nationalität dieser Person.)
Gebietsansässig sind juristische Personen,
 wenn sie einen Sitz oder
 die Leitung im Wirtschaftsgebiet unterhalten.
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LF 2
Grundlagen
Welche Daten speichert die SCHUFA?
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1.1/15
LF 2
Grundlagen
1.1/15
Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort
(nicht weitergeleitet werden Beruf/Arbeitgeber, Familienstand,
Einkommen, Vermögensbeträge)
Positivmerkmale:
 Kontoeröffnungsantrag, Kontoeröffnung, vertragsgem. Verhalten
während der Geschäftsbeziehung sowie die Beendigung
 Ausgabe einer Kreditkarte sowie vertragsgem. Verhalten
 Kreditantrag, Kreditgewährung (Kreditnehmer, Kredithöhe, LZ)
 vereinbarungsgemäße Abwicklung
 Übernahme von Bürgschaften
Negativmerkmale:
Missbrauch des Kontos, Kündigung der Geschäftsverbindung
durch das KI, Kartenmissbrauch, beantragter Mahnbescheid
bei unbestrittener Forderung, Lohnpfändung
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LF 2
Grundlagen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
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1.1/30
LF 2
Grundlagen
1.1/30
Privatkunden können einer Person ihres Vertrauens Vollmacht für
den Fall erteilen, dass sie ihren Willen nicht frei äußern können:
 aufgrund einer Krankheit bzw. eines Unfalls
 aufgrund einer Altersdemenz.
Die Vorsorgevollmacht als Innenvollmacht:
Der Vollmachtgeber erteilt dem Vollmachtnehmer eine Erklärung.
Diese sollte notariell beurkundet sein und dem KI stets im Original
vorliegen. Sie stellt eine umfassende Generalvollmacht dar und
erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers. Keine AGB-Regelung.
Die Vorsorgevollmacht als Außenvollmacht:
Der Vollmachtgeber erteilt dem KI eine Erklärung auf einem Bankformular. Sie umfasst nur Bankgeschäfte und gilt über den Tod hinaus. Geregelt ist sie in den AGBs.
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LF 2
gesetzliche Vertreter
1.2/1
Wer ist verpflichtet, für das Wohl eines minderjährigen
Kindes zu sorgen (Personensorge und Vermögenssorge)?
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LF 2
gesetzliche Vertreter
1.2/1
Grundsatz: Gesamtvertretung
 d.h. beide Eltern vertreten das Kind gemeinsam, unabhängig
davon ob sie zusammenleben, getrennt leben/geschieden sind.
 Bei nicht verheirateten Paaren muss eine gemeinsame Sorgerechtserklärung des Familiengerichts vorliegen.
Ausnahme: Einzelvertretung
 ein Elternteil ist verstorben oder verhindert (Krankheit, längere
Abwesenheit z.B. Gefängnis…).
 das Familiengericht hat einem Elternteil das Sorgerecht allein
zugesprochen.
 die Eltern sind nicht verheiratet und es besteht kein gemeinsames Sorgerecht -> Einzelvertretung durch die Mutter.
 die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig.
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LF 2
Treuhandkonten
Eine besondere Form von offenen Treuhandkonten
sind Anderkonten.
(1) Wer darf Anderkonten führen?
(2) Wie lautet die Kontobezeichnung?
(3) Dürfen Sammelanderkonten eingerichtet werden?
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1.3/3
LF 2
Treuhandkonten
1.3/3
(1) Kontoinhaber von Anderkonten:
Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater
(2) Kontobezeichnung: Kontoinhaber + Zusatz "Anderkonto"
(3) Regel: Für jeden Treuhandvorgang wird ein eigenes
Unterkonto eingerichtet.
Sammelkonten nur in Ausnahmefällen! (Geringe Beträge dürfen für kurze Zeit auf Sammelanderkonten geführt werden.
Aber Notaren ist dies grundsätzlich nicht gestattet.)
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LF 2
Mietkaution
Erläutere die Besonderheiten eines
Mietkautionskontos als Pfandkonto.
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1.4/3
LF 2
Mietkaution
1.4/3
(2) Pfandkonto
 Konto auf den Namen des Mieters (= Kontoinhaber)
 Legitimationsprüfung des Mieters
 Verpfändung zu Gunsten des Vermieters (Verpfändungsanzeige an das KI) + Sparbuchübergabe an den Vermieter.
 Der Vermieter soll nur bei Pfandreife verfügen. KI informiert
den Mieter, wenn der Vermieter über die Mietkaution verfügen möchte. KI zahlt erst nach Ablauf von 4 Wochen an den
Vermieter aus.  Schutz des Mieters vor Missbrauch.
 FSA durch Mieter möglich
 Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Mietsicherheit, d.h. es erfolgt keine Auszahlung der Zinsen während der
Mietdauer.
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LF 2
Vertrag zugunsten Dritter
1.5/1
Beim Vertrag zugunsten Dritter unterscheidet man grundsätzlich:
(1) Vertrag zugunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel.
(2) Vertrag zugunsten Dritter mit späterem Gläubigerwechsel.
Welche Merkmale weist der unter (1) genannte Vertrag zugunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel auf?
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LF 2
Vertrag zugunsten Dritter
1.5/1
 Legitimationsprüfung des Antragstellers und des Dritten
(Hinweis: Ist der Dritte minderjährig, ist die Zustimmung der
Eltern / gesetzlichen Vertreter erforderlich).
 Dritte wird sofort Kontoinhaber und Gläubiger der Einlage
 allein verfügungsberechtigt
(Aber möglich: Kontosperre z.B. bis 18. Geburtstag)
 Dritter ist abgeltungssteuerpflichtig und kann FSA stellen
 unwiderrufliche Vereinbarung: Antragsteller / Einzahler hat
kein Verfügungsrecht mehr.
(Aber: er kann Kontosperre aufheben oder verkürzen.)
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LF 2
Kontoführung im Todesfall
1.6/5
Der Berater erlangt Kenntnis vom Tod eines Kontoinhabers.
a) Was ist zu veranlassen?
b) Was ist im Rahmen der Legitimation der Erben zu beachten?
c) Welche Verfügungs- und Auskunftsrechte haben die Erben?
d) Welche Verfügungen darf das KI ohne Erblegitimation
durchführen?
e) Welche Folgen hat der Tod des Kontoinhabers für den FSA?
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LF 2
Kontoführung im Todesfall
1.6/5
a)  Kopie der Sterbeurkunde
(ausgestellt vom Wohnsitz-Standesamt des Erblassers)
 Führung der Konten u. Depots mit Vermerk "Nachlasskonto"
 Sperrung von Giro- und Kreditkarten
b) Die Legitimation der Erben ist zu prüfen.
(AGB: Das KI kann Erbschein oder beglaubigte Abschrift + Eröffnungsprotokoll verlangen, muss aber nicht! Bei kleineren
Erbschaften reicht oft eine Haftungserklärung der Erben.)
c) Mehrere Erben dürfen nur gemeinsam verfügen (es sei denn
die Erben haben sich gegenseitig Vollmacht erteilt).
Aber jeder Erbe hat ein alleiniges Auskunftsrecht.
d) Bestattungskosten, Unterhaltszahlungen an Familienangehörige (30 Tage), Zahlungsaufträge d. Erblassers
e) Mit dem Tod erlischt der FSA.
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LF 2
Bankauskunft / Bankgeheimnis
Merkmale von Bankauskünften.
a) Was sind Bankauskünfte?
b) Über wen werden Bankauskünfte erteilt?
c) In welcher Form werden Bankauskünfte erteilt?
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
1.7/1
LF 2
Bankauskunft / Bankgeheimnis
1.7/1
a) Allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, aber es erfolgt keine Nennung von Beträgen und Kontoständen (geregelt in den AGBs).
b) Über Geschäftskunden (= juristische Personen und Kaufleute)
werden Bankauskünfte in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit
erteilt, wenn keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt.
Über Privatkunden (auch Freiberufler und Kleingewerbetreibende) werden Bankauskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung erteilt.
c) Bankauskünfte erfolgen immer schriftlich an eigene Kunden
oder fremde Banken (Voraussetzung: der Anfragende muss
ein berechtigtes Interesse nachweisen, z.B. Geschäftspartner).
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LF 2
Geldwäsche
Welche Transaktionen erfordern eine Identifizierungsbzw. Aufzeichnungspflicht nach den allgemeinen
Sorgfaltspflichten des GWG?
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
1.8/5
LF 2
Geldwäsche
1.8/5
 Konto- oder Depoteröffnung
 bare oder unbare Transaktion außerhalb einer bestehenden
Geschäftsbeziehung ab 15.000 €
 mehrere gleichartige Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ,die in der Summe mind.
15.000,00 € ergeben (= smurfing)
 Sortengeschäfte über 2.500,00 €, die nicht über ein Konto
abgewickelt werden
 Bareinzahl. zur Barauszahl. an Dritte (betragsunabhängig)
 immer bei Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
 wenn die Identität des Vertragspartners oder wirtschaftlichen
Berechtigten angezweifelt wird (betragsunabhängig)
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LF 2
Geschäftskonten
1.9/7
Kontoeröffnung für eine im entsprechenden Register
eingetragene GmbH & Co KG.
a) Wie lautet die Kontobezeichnung?
b) Wer ist verfügungsberechtigt? (gesetzliche Regelung)
c) Wie erfolgt die Legitimation?
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LF 2
Geschäftskonten
1.9/7
Handelsregister Abteilung A und B (HR A / HR B)
a) Firma gemäß Eintragung im HR (A)
(Im HR (B) ist nur die GmbH eingetragen)
b)  alle Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH
gemeinschaftlich
(Gesamtvertretung, da Anwendung des GmbH-Rechts)
 ggfs. weitere Verfügungsberechtigte (z.B. Prokurist,
Handlungsbevollmächtigter, Bevollmächtigter)
c)  beglaubigter HR- Auszug (A und B), ggfs. Gesellschaftsvertrag
 persönliche Legitimation des bzw. der Antragsteller(s)
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Bankbetriebslehre (II)
Zahlungsverkehr (Lernfeld 2)
Geld- und Vermögensanlagen anbieten (Lernfeld 4)
2.1
2.2
2.3
2.4
Zahlungsverkehr
Anlagen auf Konten
Bausparen und VL
Altersvorsorge
(32 Lernkarten)
(32 Lernkarten)
(20 Lernkarten)
(17 Lernkarten)
Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und
IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
Abkürzungsverzeichnis
BZSt
DFÜ
DTA
EWR
FSA
FW
KI
LS
LZ
WP
ZAG
ZVK
Bundeszentralamt für Steuern
Datenfernübertragung
Datenträgeraustausch
Europäischer Wirtschaftsraum
Freistellungsauftrag
Fremdwährung
Kreditinstitut
Lastschrift
Laufzeit
Wertpapier
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Zahlungsverkehr
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
LF 2
Zahlungsverkehr
2.1/3
Susi Sorglos zahlt Bargeld auf ihr Konto ein.
(1) Der Kassierer vermutet, dass es sich um Falschgeld handelt.
(2) Der Kassierer ist sicher, dass es sich um Falschgeld handelt.
Wie verhält sich der Kassierer richtig?
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LF 2
Zahlungsverkehr
2.1/3
Überprüfung der Echtheit des Bargelds ergibt:
Falschgeldverdacht
Falschgeldgewissheit
KIs müssen Bargeld ersatzlos einbehalten und dem Vorleger eine
Empfangsbestätigung aushändigen. Keine Kontogutschrift!
Bargeld wird der Dt. Bundesbank zur Überprüfung vorgelegt  Falschgeldverdacht bestätigt:
Falschgeld + Bericht zur Polizei
und Benachrichtigung an KI.
Falschgeld + Bericht zur Polizei
und
Mitteilung an die Dt. Bundesbank mit Angaben zum Einzahler.
Falschgeld = Falsifikate
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LF 2
Zahlungsverkehr
2.1/8
Zeige die Ausführungsfristen für Zahlungsvorgänge auf.
Unterscheide hierbei:
1
Euro-Zone (inkl. Inland) und Fremdwährungsgebiet des EWR
beleglose/online und beleghafte Zahlungsvorgänge
1
EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
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LF 2
Zahlungsverkehr
Zahlungsvorgänge
2.1/8
Ausführungsfrist zw.
Zahlungsdienstleistern
Gutschrift auf
Kundenkonto
1 Werktag ab Zugang
unverzüglich
1 Werktag ab Zugang
+ max. 1 Tag
max. 4 Werktage ab Zugang
unverzüglich
max. 4 Werktage ab Zugang
unverzüglich
Zahlungen in…
€ in Eurozone
beleglos / online
€ in Eurozone
beleghaft
in Fremdwähr.(EWR)
beleglos / online
in Fremdwähr. (EWR)
beleghaft
unverzüglich
Beachte: Institutsintern  unverzügliche Ausführung
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LF 2
Zahlungsverkehr
2.1/17
Vergleiche anhand folgender Merkmale
die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift
(1) Nutzungsmöglichkeit für Verbraucher / Privatkunden?
(2) Frist: Vorlage der LS bei der Zahlstelle
(Beachte bei Basis-LS: Erst-/Einmal-LS bzw. wiederkehrende LS)
(3) Ist erforderlich, dass Zahl.pflichtiger gegenüber der Zahlstelle
die Mandatserteilung bestätigt?
(4) Erfolgt Mandatsprüfung durch die Zahlstelle bei LS-Vorlage?
(5) Widerspruchsfrist für autorisierte LS durch Zahl.pflichtigen
(6) Widerspruchsfrist für nicht-autorisierte LS durch Zahl.pflicht.
(7) Rückgabefrist der Zahlstelle an die 1. Inkassostelle
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LF 2
1
2
3
4
5
6
7
Zahlungsverkehr
SEPA-Basis-LS
= SEPA Core Direct Debit
(Core-LS)
Ja
2 / 5 Werktage vor Fälligkeit
nicht erforderlich
Nein
8 Wochen ab Konto-Belastung
13 Monate ab Konto-Belastung
max. 5 Bankarbeitstage nach
Fälligkeit
2.1/17
SEPA-Firmen-LS
= SEPA Business to Business
Direct Debit (B2B-LS)
Nein
1 Werktag vor Fälligkeit
erforderlich (nach Vereinb.)
Ja
keine (Widerspruch ausgeschl.)
irrelevant
max. 2 Bankarbeitstage nach
Fälligkeit
(Rückgabe nur möglich, wenn
kein gültiges Mandat vorliegt. )
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LF 4
Anlage auf Konten
2.2/3
Die Spareinlage ist nach wie vor das klassische Anlageinstrument
für den deutschen Sparer.
Zeige die Merkmale einer Spareinlage auf.
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
LF 4
Anlage auf Konten
2.2/3
Ausweis von Spareinlagen in der Bilanz nur, wenn RechKredV
(Verordnung über die Rechnungslegung der KIs) beachtet wird:
 Ausfertigung einer Urkunde (dies muss kein Sparbuch sein!)
 Ziel: Vermögensaufbau, kein Zahlungsverkehr
 unbefristete Gelder (Kdg. nicht bei Einzahlung möglich!)
 Kündigungsgelder (Kd. muss Betrag vor Verfügung kündigen
und hat erst nach der Kdg.frist Anspruch auf Auszahlung!)
 Mindestkündigungsfrist: 3 Monate
 keine Anlage von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften,
wirtschaftlichen Vereinen, Personengesellschaften aus dem
In- und Auslang möglich, es sei denn diese Unternehmen verfolgen mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke.
 weitere Ausnahme: Mietkaution als Spareinlage ist möglich.
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LF 4
Anlage auf Konten
2.2/6
Unter dem Stichwort: qualifiziertes Legitimationspapier ist nachzulesen, dass das KI berechtigt ist, die versprochene Leistung an
jeden Vorleger mit schuldbefreiender Wirkung auszuzahlen.
Was ist eine versprochene Leistung?
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LF 4
Anlage auf Konten
2.2/6
Über eine versprochene Leistung kann der Sparer vorschusszinsfrei verfügen. Hierzu zählen folgende Beträge:
 gekündigte Spareinlage nach Ablauf der Kündigungsfrist
 Zinsbetrag zwei Monate nach Gutschrift
 der aufgelaufene Zinsbetrag bei Auflösung der Spareinlage
 nur bei 3-monatiger Kündigungsfrist: 2.000 € je Monat
Über eine nicht-versprochene Leistung darf der Sparer bzw. der
gesetzliche Vertreter i.d.R. auch verfügen, allerdings kann er diese nicht verlangen. Eine Auszahlung erfolgt in diesem Falle auch
mit schuldbefreiender Wirkung und das KI fordert 1/4 des Habenzinses als Vorfälligkeitsentgelt für nicht fällige Gelder.
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LF 4
Anlage auf Konten
2.2/13
Die Kundin Susi Sorglos unterhält ein Sparkonto mit 3-monatiger
Kündigungsfrist bei der Finanzbank AG.
Saldovortrag zum 01.01.2011 (inkl. Zinsen aus 2010): 7.450,00 €
Einzahlung Wert 12.09.2011: 2.500,00 €
Zinssatz für Spareinlagen in 2011: 1,5 % p.a.
a)
b)
Wie hoch ist der Zinsaufwand, den die Finanzbank AG am
31.12.2011 zu Gunsten des Sparbuchs verbucht?
In welcher Höhe erfolgt eine Zinsgutschrift, wenn die Kundin
keiner Religionsgemeinschaft angehört und keinen
Freistellungsauftrag erteilt hat?
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
LF 4
Anlage auf Konten
2.2/13
a) Zinsberechnung nach der progressiven Postenmethode:
Z (1) = 7.450 € x 1,5 % = 111,75 €
Z (2) =
2500 €∗108 𝑡∗1,5
100 ∗360
= 11,25 €
12.09. - 30.12. = 108 Tage
 Zinsaufwand für Finanzbank: 111,75 € + 11,25 € = 123,00 €
b) Zinsen brutto
- 25% KESt
- 5,5 % SolZ
= Zinsgutschrift
123,00 €
- 30,75 €
- 1,69 €
= 90,56 €
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LF 4
Bausparen und VL
2.3/9
Wie erfolgt die Beantragung der Wohnungsbauprämie?
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LF 4
Bausparen und VL
2.3/9
(1)
Der Bausparer erhält den Antrag auf WobP i.d.R. mit dem
Jahreskontoauszug seiner Bausparkasse. Diesen Antrag
sendet der Bausparer ausgefüllt spätestens zwei Jahre nach
Ablauf des Sparjahres an die Bausparkasse zurück.
(Bsp.: Der Antrag auf WobP 2011 muss bis zum 31.12.2013
bei der Bausparkasse eingegangen sein.)
(2)
Die Bausparkasse beantragt die gesamte WobP beim Finanzamt bei Zuteilung des Vertrages bzw. nach Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren.
(3)
Gutschrift der gesamten WobP auf dem Bausparkonto nach
Eingang vom Finanzamt.
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LF 4
Altersvorsorge
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
damit ein Kunde die Riester-Rente erhalten kann?
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2.4/2
LF 4
Altersvorsorge
(1)
Der Kunde zählt zum förderfähigen Personenkreis.
(2)
Der Kunde schließt einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab.
(3)
Der Kunde zahlt eine einkommensabhängige Eigenleistung.
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
2.4/2
LF 4
Altersvorsorge
Wer zählt im Rahmen der Riester-Rente zum
förderungsfähigen Personenkreis und wer nicht?
© Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner
2.4/3
LF 4
Altersvorsorge
2.4/3
Förderungsfähiger Personenkreis
 rentenversicherungspflichtige Azubis, AN und Selbständige
 Kindererziehende während Kindererziehungszeiten
 Bezieher von Wehr- und Zivildienstsold, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Vorruhestandsgeld, Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 67. Lj.)
 Beamte , Richter, Berufssoldaten, Angestellte im öffentl. Dienst
 Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
Nicht förderungsfähiger Personenkreis
 Rentner und Pensionäre
 Sozialhilfeempfänger
 geringfügig Beschäftigte (es sei denn, sie sind auf eigenen Antrag pflichtversichert!)
 Selbständige und Studenten, die nicht RV-pflichtversichert sind.
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LF 4
Altersvorsorge
2.4/6
Es ist die Riester-Förderung für einen Kunden zu berechnen.
Zeige auf, wie sich der Gesamtbetrag berechnet und
wie hoch die einzelnen Altersvorsorgezulagen sind.
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LF 4
Altersvorsorge
2.4/6
Gesamtbetrag = Eigenbeitrag + Altersvorsorgezulage
Gesamtbetrag:
4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen,
mind. 60 € Sockelbetrag , Beitragshöchstbetrag 2.100 € p.a.
(Wer weniger einzahlt, erhält prozentual weniger Förderung.)
Altersvorsorgezulagen:
Grundzulage
= 154,00 € p.a.
Kinderzulage
= 185 € / 300 € (bis 2007 /ab 2008 geboren)
(erhält ohne Antrag die Mutter bei zs.veranlagten Ehepaaren)
Berufseinsteiger = 200 € einmalig
(wenn Berufseinsteiger zu Beginn des Kalenderjahres unter 25 J.)
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