Bankbetriebslehre (I) Kontoführung (Lernfeld 2) - U
Transcription
Bankbetriebslehre (I) Kontoführung (Lernfeld 2) - U
Bankbetriebslehre (I) Kontoführung (Lernfeld 2) 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 Grundlagen gesetzliche Vertreter Treuhandkonten Mietkaution Vertrag zugunsten Dritter Kontoführung im Todesfall Bankauskunft / Bankgeheimnis Geldwäsche Geschäftskonten (35 Lernkarten) (12 Lernkarten) (4 Lernkarten) (4 Lernkarten) (6 Lernkarten) (9 Lernkarten) (9 Lernkarten) (12 Lernkarten) (12 Lernkarten) Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner Abkürzungsverzeichnis AO BZSt ErbStG FSA GwG HR KI LZ SÜ WE WP Abgabenordnung Bundeszentralamt für Steuern Erbschaftsteuergesetz Freistellungsauftrag Geldwäsche-Gesetz Handelsregister Kreditinstitut Laufzeit Sicherungsübereignung Willenserklärung Wertpapier © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Grundlagen Was ist bei Durchführung der Legitimationsprüfung natürlicher Personen zu beachten? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.1/7 LF 2 Grundlagen 1.1/7 amtlicher Lichtbildausweis des Kontoinhabers und aller Verfügungsberechtigten: Personalausweis (ab 16 Jahre) Reisepass + Meldebestätigung (im Reisepass fehlt die Adresse) Geburtsurkunde, Kinderausweis (Minderjährige) Durchführung der Legitimationsprüfung in 5 Schritten (1) Überprüfung der Gültigkeit des amtlichen Ausweises (2) Überprüfung der augenscheinlichen Identität (Foto = Person) (3) Unterschriftenvergleich (Ausweis = Kontoeröffnungsantrag) (4) Notiz: Ausweis-Nr., Ausstellungstag und ausstellende Behörde (5) beidseitige Kopie des Ausweisdokumentes © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Grundlagen Wer zählt als Gebietsansässiger? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.1/11 LF 2 Grundlagen 1.1/11 Gebietsansässig sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet haben oder die sich kontinuierlich mehr als sechs Monate Wirtschaftsgebiet aufhalten. (Ob eine Person gebietsansässig ist, ist unabhängig von der Nationalität dieser Person.) Gebietsansässig sind juristische Personen, wenn sie einen Sitz oder die Leitung im Wirtschaftsgebiet unterhalten. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Grundlagen Welche Daten speichert die SCHUFA? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.1/15 LF 2 Grundlagen 1.1/15 Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort (nicht weitergeleitet werden Beruf/Arbeitgeber, Familienstand, Einkommen, Vermögensbeträge) Positivmerkmale: Kontoeröffnungsantrag, Kontoeröffnung, vertragsgem. Verhalten während der Geschäftsbeziehung sowie die Beendigung Ausgabe einer Kreditkarte sowie vertragsgem. Verhalten Kreditantrag, Kreditgewährung (Kreditnehmer, Kredithöhe, LZ) vereinbarungsgemäße Abwicklung Übernahme von Bürgschaften Negativmerkmale: Missbrauch des Kontos, Kündigung der Geschäftsverbindung durch das KI, Kartenmissbrauch, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Lohnpfändung © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Grundlagen Was ist eine Vorsorgevollmacht? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.1/30 LF 2 Grundlagen 1.1/30 Privatkunden können einer Person ihres Vertrauens Vollmacht für den Fall erteilen, dass sie ihren Willen nicht frei äußern können: aufgrund einer Krankheit bzw. eines Unfalls aufgrund einer Altersdemenz. Die Vorsorgevollmacht als Innenvollmacht: Der Vollmachtgeber erteilt dem Vollmachtnehmer eine Erklärung. Diese sollte notariell beurkundet sein und dem KI stets im Original vorliegen. Sie stellt eine umfassende Generalvollmacht dar und erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers. Keine AGB-Regelung. Die Vorsorgevollmacht als Außenvollmacht: Der Vollmachtgeber erteilt dem KI eine Erklärung auf einem Bankformular. Sie umfasst nur Bankgeschäfte und gilt über den Tod hinaus. Geregelt ist sie in den AGBs. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 gesetzliche Vertreter 1.2/1 Wer ist verpflichtet, für das Wohl eines minderjährigen Kindes zu sorgen (Personensorge und Vermögenssorge)? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 gesetzliche Vertreter 1.2/1 Grundsatz: Gesamtvertretung d.h. beide Eltern vertreten das Kind gemeinsam, unabhängig davon ob sie zusammenleben, getrennt leben/geschieden sind. Bei nicht verheirateten Paaren muss eine gemeinsame Sorgerechtserklärung des Familiengerichts vorliegen. Ausnahme: Einzelvertretung ein Elternteil ist verstorben oder verhindert (Krankheit, längere Abwesenheit z.B. Gefängnis…). das Familiengericht hat einem Elternteil das Sorgerecht allein zugesprochen. die Eltern sind nicht verheiratet und es besteht kein gemeinsames Sorgerecht -> Einzelvertretung durch die Mutter. die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Treuhandkonten Eine besondere Form von offenen Treuhandkonten sind Anderkonten. (1) Wer darf Anderkonten führen? (2) Wie lautet die Kontobezeichnung? (3) Dürfen Sammelanderkonten eingerichtet werden? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.3/3 LF 2 Treuhandkonten 1.3/3 (1) Kontoinhaber von Anderkonten: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (2) Kontobezeichnung: Kontoinhaber + Zusatz "Anderkonto" (3) Regel: Für jeden Treuhandvorgang wird ein eigenes Unterkonto eingerichtet. Sammelkonten nur in Ausnahmefällen! (Geringe Beträge dürfen für kurze Zeit auf Sammelanderkonten geführt werden. Aber Notaren ist dies grundsätzlich nicht gestattet.) © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Mietkaution Erläutere die Besonderheiten eines Mietkautionskontos als Pfandkonto. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.4/3 LF 2 Mietkaution 1.4/3 (2) Pfandkonto Konto auf den Namen des Mieters (= Kontoinhaber) Legitimationsprüfung des Mieters Verpfändung zu Gunsten des Vermieters (Verpfändungsanzeige an das KI) + Sparbuchübergabe an den Vermieter. Der Vermieter soll nur bei Pfandreife verfügen. KI informiert den Mieter, wenn der Vermieter über die Mietkaution verfügen möchte. KI zahlt erst nach Ablauf von 4 Wochen an den Vermieter aus. Schutz des Mieters vor Missbrauch. FSA durch Mieter möglich Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Mietsicherheit, d.h. es erfolgt keine Auszahlung der Zinsen während der Mietdauer. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Vertrag zugunsten Dritter 1.5/1 Beim Vertrag zugunsten Dritter unterscheidet man grundsätzlich: (1) Vertrag zugunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel. (2) Vertrag zugunsten Dritter mit späterem Gläubigerwechsel. Welche Merkmale weist der unter (1) genannte Vertrag zugunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel auf? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Vertrag zugunsten Dritter 1.5/1 Legitimationsprüfung des Antragstellers und des Dritten (Hinweis: Ist der Dritte minderjährig, ist die Zustimmung der Eltern / gesetzlichen Vertreter erforderlich). Dritte wird sofort Kontoinhaber und Gläubiger der Einlage allein verfügungsberechtigt (Aber möglich: Kontosperre z.B. bis 18. Geburtstag) Dritter ist abgeltungssteuerpflichtig und kann FSA stellen unwiderrufliche Vereinbarung: Antragsteller / Einzahler hat kein Verfügungsrecht mehr. (Aber: er kann Kontosperre aufheben oder verkürzen.) © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Kontoführung im Todesfall 1.6/5 Der Berater erlangt Kenntnis vom Tod eines Kontoinhabers. a) Was ist zu veranlassen? b) Was ist im Rahmen der Legitimation der Erben zu beachten? c) Welche Verfügungs- und Auskunftsrechte haben die Erben? d) Welche Verfügungen darf das KI ohne Erblegitimation durchführen? e) Welche Folgen hat der Tod des Kontoinhabers für den FSA? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Kontoführung im Todesfall 1.6/5 a) Kopie der Sterbeurkunde (ausgestellt vom Wohnsitz-Standesamt des Erblassers) Führung der Konten u. Depots mit Vermerk "Nachlasskonto" Sperrung von Giro- und Kreditkarten b) Die Legitimation der Erben ist zu prüfen. (AGB: Das KI kann Erbschein oder beglaubigte Abschrift + Eröffnungsprotokoll verlangen, muss aber nicht! Bei kleineren Erbschaften reicht oft eine Haftungserklärung der Erben.) c) Mehrere Erben dürfen nur gemeinsam verfügen (es sei denn die Erben haben sich gegenseitig Vollmacht erteilt). Aber jeder Erbe hat ein alleiniges Auskunftsrecht. d) Bestattungskosten, Unterhaltszahlungen an Familienangehörige (30 Tage), Zahlungsaufträge d. Erblassers e) Mit dem Tod erlischt der FSA. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Bankauskunft / Bankgeheimnis Merkmale von Bankauskünften. a) Was sind Bankauskünfte? b) Über wen werden Bankauskünfte erteilt? c) In welcher Form werden Bankauskünfte erteilt? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.7/1 LF 2 Bankauskunft / Bankgeheimnis 1.7/1 a) Allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, aber es erfolgt keine Nennung von Beträgen und Kontoständen (geregelt in den AGBs). b) Über Geschäftskunden (= juristische Personen und Kaufleute) werden Bankauskünfte in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit erteilt, wenn keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt. Über Privatkunden (auch Freiberufler und Kleingewerbetreibende) werden Bankauskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung erteilt. c) Bankauskünfte erfolgen immer schriftlich an eigene Kunden oder fremde Banken (Voraussetzung: der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse nachweisen, z.B. Geschäftspartner). © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Geldwäsche Welche Transaktionen erfordern eine Identifizierungsbzw. Aufzeichnungspflicht nach den allgemeinen Sorgfaltspflichten des GWG? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 1.8/5 LF 2 Geldwäsche 1.8/5 Konto- oder Depoteröffnung bare oder unbare Transaktion außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ab 15.000 € mehrere gleichartige Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ,die in der Summe mind. 15.000,00 € ergeben (= smurfing) Sortengeschäfte über 2.500,00 €, die nicht über ein Konto abgewickelt werden Bareinzahl. zur Barauszahl. an Dritte (betragsunabhängig) immer bei Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung wenn die Identität des Vertragspartners oder wirtschaftlichen Berechtigten angezweifelt wird (betragsunabhängig) © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Geschäftskonten 1.9/7 Kontoeröffnung für eine im entsprechenden Register eingetragene GmbH & Co KG. a) Wie lautet die Kontobezeichnung? b) Wer ist verfügungsberechtigt? (gesetzliche Regelung) c) Wie erfolgt die Legitimation? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Geschäftskonten 1.9/7 Handelsregister Abteilung A und B (HR A / HR B) a) Firma gemäß Eintragung im HR (A) (Im HR (B) ist nur die GmbH eingetragen) b) alle Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH gemeinschaftlich (Gesamtvertretung, da Anwendung des GmbH-Rechts) ggfs. weitere Verfügungsberechtigte (z.B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter, Bevollmächtigter) c) beglaubigter HR- Auszug (A und B), ggfs. Gesellschaftsvertrag persönliche Legitimation des bzw. der Antragsteller(s) © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner Bankbetriebslehre (II) Zahlungsverkehr (Lernfeld 2) Geld- und Vermögensanlagen anbieten (Lernfeld 4) 2.1 2.2 2.3 2.4 Zahlungsverkehr Anlagen auf Konten Bausparen und VL Altersvorsorge (32 Lernkarten) (32 Lernkarten) (20 Lernkarten) (17 Lernkarten) Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner Abkürzungsverzeichnis BZSt DFÜ DTA EWR FSA FW KI LS LZ WP ZAG ZVK Bundeszentralamt für Steuern Datenfernübertragung Datenträgeraustausch Europäischer Wirtschaftsraum Freistellungsauftrag Fremdwährung Kreditinstitut Lastschrift Laufzeit Wertpapier Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsverkehr © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/3 Susi Sorglos zahlt Bargeld auf ihr Konto ein. (1) Der Kassierer vermutet, dass es sich um Falschgeld handelt. (2) Der Kassierer ist sicher, dass es sich um Falschgeld handelt. Wie verhält sich der Kassierer richtig? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/3 Überprüfung der Echtheit des Bargelds ergibt: Falschgeldverdacht Falschgeldgewissheit KIs müssen Bargeld ersatzlos einbehalten und dem Vorleger eine Empfangsbestätigung aushändigen. Keine Kontogutschrift! Bargeld wird der Dt. Bundesbank zur Überprüfung vorgelegt Falschgeldverdacht bestätigt: Falschgeld + Bericht zur Polizei und Benachrichtigung an KI. Falschgeld + Bericht zur Polizei und Mitteilung an die Dt. Bundesbank mit Angaben zum Einzahler. Falschgeld = Falsifikate © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/8 Zeige die Ausführungsfristen für Zahlungsvorgänge auf. Unterscheide hierbei: 1 Euro-Zone (inkl. Inland) und Fremdwährungsgebiet des EWR beleglose/online und beleghafte Zahlungsvorgänge 1 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Zahlungsverkehr Zahlungsvorgänge 2.1/8 Ausführungsfrist zw. Zahlungsdienstleistern Gutschrift auf Kundenkonto 1 Werktag ab Zugang unverzüglich 1 Werktag ab Zugang + max. 1 Tag max. 4 Werktage ab Zugang unverzüglich max. 4 Werktage ab Zugang unverzüglich Zahlungen in… € in Eurozone beleglos / online € in Eurozone beleghaft in Fremdwähr.(EWR) beleglos / online in Fremdwähr. (EWR) beleghaft unverzüglich Beachte: Institutsintern unverzügliche Ausführung © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/17 Vergleiche anhand folgender Merkmale die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift (1) Nutzungsmöglichkeit für Verbraucher / Privatkunden? (2) Frist: Vorlage der LS bei der Zahlstelle (Beachte bei Basis-LS: Erst-/Einmal-LS bzw. wiederkehrende LS) (3) Ist erforderlich, dass Zahl.pflichtiger gegenüber der Zahlstelle die Mandatserteilung bestätigt? (4) Erfolgt Mandatsprüfung durch die Zahlstelle bei LS-Vorlage? (5) Widerspruchsfrist für autorisierte LS durch Zahl.pflichtigen (6) Widerspruchsfrist für nicht-autorisierte LS durch Zahl.pflicht. (7) Rückgabefrist der Zahlstelle an die 1. Inkassostelle © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 2 1 2 3 4 5 6 7 Zahlungsverkehr SEPA-Basis-LS = SEPA Core Direct Debit (Core-LS) Ja 2 / 5 Werktage vor Fälligkeit nicht erforderlich Nein 8 Wochen ab Konto-Belastung 13 Monate ab Konto-Belastung max. 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit 2.1/17 SEPA-Firmen-LS = SEPA Business to Business Direct Debit (B2B-LS) Nein 1 Werktag vor Fälligkeit erforderlich (nach Vereinb.) Ja keine (Widerspruch ausgeschl.) irrelevant max. 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit (Rückgabe nur möglich, wenn kein gültiges Mandat vorliegt. ) © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Anlage auf Konten 2.2/3 Die Spareinlage ist nach wie vor das klassische Anlageinstrument für den deutschen Sparer. Zeige die Merkmale einer Spareinlage auf. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Anlage auf Konten 2.2/3 Ausweis von Spareinlagen in der Bilanz nur, wenn RechKredV (Verordnung über die Rechnungslegung der KIs) beachtet wird: Ausfertigung einer Urkunde (dies muss kein Sparbuch sein!) Ziel: Vermögensaufbau, kein Zahlungsverkehr unbefristete Gelder (Kdg. nicht bei Einzahlung möglich!) Kündigungsgelder (Kd. muss Betrag vor Verfügung kündigen und hat erst nach der Kdg.frist Anspruch auf Auszahlung!) Mindestkündigungsfrist: 3 Monate keine Anlage von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personengesellschaften aus dem In- und Auslang möglich, es sei denn diese Unternehmen verfolgen mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke. weitere Ausnahme: Mietkaution als Spareinlage ist möglich. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Anlage auf Konten 2.2/6 Unter dem Stichwort: qualifiziertes Legitimationspapier ist nachzulesen, dass das KI berechtigt ist, die versprochene Leistung an jeden Vorleger mit schuldbefreiender Wirkung auszuzahlen. Was ist eine versprochene Leistung? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Anlage auf Konten 2.2/6 Über eine versprochene Leistung kann der Sparer vorschusszinsfrei verfügen. Hierzu zählen folgende Beträge: gekündigte Spareinlage nach Ablauf der Kündigungsfrist Zinsbetrag zwei Monate nach Gutschrift der aufgelaufene Zinsbetrag bei Auflösung der Spareinlage nur bei 3-monatiger Kündigungsfrist: 2.000 € je Monat Über eine nicht-versprochene Leistung darf der Sparer bzw. der gesetzliche Vertreter i.d.R. auch verfügen, allerdings kann er diese nicht verlangen. Eine Auszahlung erfolgt in diesem Falle auch mit schuldbefreiender Wirkung und das KI fordert 1/4 des Habenzinses als Vorfälligkeitsentgelt für nicht fällige Gelder. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Anlage auf Konten 2.2/13 Die Kundin Susi Sorglos unterhält ein Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist bei der Finanzbank AG. Saldovortrag zum 01.01.2011 (inkl. Zinsen aus 2010): 7.450,00 € Einzahlung Wert 12.09.2011: 2.500,00 € Zinssatz für Spareinlagen in 2011: 1,5 % p.a. a) b) Wie hoch ist der Zinsaufwand, den die Finanzbank AG am 31.12.2011 zu Gunsten des Sparbuchs verbucht? In welcher Höhe erfolgt eine Zinsgutschrift, wenn die Kundin keiner Religionsgemeinschaft angehört und keinen Freistellungsauftrag erteilt hat? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Anlage auf Konten 2.2/13 a) Zinsberechnung nach der progressiven Postenmethode: Z (1) = 7.450 € x 1,5 % = 111,75 € Z (2) = 2500 €∗108 𝑡∗1,5 100 ∗360 = 11,25 € 12.09. - 30.12. = 108 Tage Zinsaufwand für Finanzbank: 111,75 € + 11,25 € = 123,00 € b) Zinsen brutto - 25% KESt - 5,5 % SolZ = Zinsgutschrift 123,00 € - 30,75 € - 1,69 € = 90,56 € © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Bausparen und VL 2.3/9 Wie erfolgt die Beantragung der Wohnungsbauprämie? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Bausparen und VL 2.3/9 (1) Der Bausparer erhält den Antrag auf WobP i.d.R. mit dem Jahreskontoauszug seiner Bausparkasse. Diesen Antrag sendet der Bausparer ausgefüllt spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres an die Bausparkasse zurück. (Bsp.: Der Antrag auf WobP 2011 muss bis zum 31.12.2013 bei der Bausparkasse eingegangen sein.) (2) Die Bausparkasse beantragt die gesamte WobP beim Finanzamt bei Zuteilung des Vertrages bzw. nach Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren. (3) Gutschrift der gesamten WobP auf dem Bausparkonto nach Eingang vom Finanzamt. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Altersvorsorge Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Kunde die Riester-Rente erhalten kann? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 2.4/2 LF 4 Altersvorsorge (1) Der Kunde zählt zum förderfähigen Personenkreis. (2) Der Kunde schließt einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab. (3) Der Kunde zahlt eine einkommensabhängige Eigenleistung. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 2.4/2 LF 4 Altersvorsorge Wer zählt im Rahmen der Riester-Rente zum förderungsfähigen Personenkreis und wer nicht? © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner 2.4/3 LF 4 Altersvorsorge 2.4/3 Förderungsfähiger Personenkreis rentenversicherungspflichtige Azubis, AN und Selbständige Kindererziehende während Kindererziehungszeiten Bezieher von Wehr- und Zivildienstsold, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Vorruhestandsgeld, Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 67. Lj.) Beamte , Richter, Berufssoldaten, Angestellte im öffentl. Dienst Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte Nicht förderungsfähiger Personenkreis Rentner und Pensionäre Sozialhilfeempfänger geringfügig Beschäftigte (es sei denn, sie sind auf eigenen Antrag pflichtversichert!) Selbständige und Studenten, die nicht RV-pflichtversichert sind. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Altersvorsorge 2.4/6 Es ist die Riester-Förderung für einen Kunden zu berechnen. Zeige auf, wie sich der Gesamtbetrag berechnet und wie hoch die einzelnen Altersvorsorgezulagen sind. © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner LF 4 Altersvorsorge 2.4/6 Gesamtbetrag = Eigenbeitrag + Altersvorsorgezulage Gesamtbetrag: 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, mind. 60 € Sockelbetrag , Beitragshöchstbetrag 2.100 € p.a. (Wer weniger einzahlt, erhält prozentual weniger Förderung.) Altersvorsorgezulagen: Grundzulage = 154,00 € p.a. Kinderzulage = 185 € / 300 € (bis 2007 /ab 2008 geboren) (erhält ohne Antrag die Mutter bei zs.veranlagten Ehepaaren) Berufseinsteiger = 200 € einmalig (wenn Berufseinsteiger zu Beginn des Kalenderjahres unter 25 J.) © Copyright: Dipl.-Hdl. Simone Bittner