Wegweiser Pflege

Transcription

Wegweiser Pflege
2. Auflage
Inhaltsverzeichnis
Pflegebedürftigkeit .................................................................................
4
Pflegeberatung .......................................................................................
8
Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige ......................
10
Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung .......................
11
Ambulante Pflegedienste .......................................................................
15
Betreutes Wohnen zu Hause ..................................................................
18
Betreutes Wohnen ..................................................................................
19
Ambulant betreute Wohngemeinschaften...............................................
20
Stationäre Pflegeeinrichtungen ..............................................................
21
Pflege von A bis Z ..................................................................................
26
Osteuropäische Haushaltshilfen ............................................................
38
Weiterführende Adressen .......................................................................
41
Die Inhalte des Wegweisers Pflege 2. Auflage wurden sorgfältig recherchiert. Sollte uns dennoch ein Fehler unterlaufen sein,
lassen Sie es uns bitte wissen unter Tel. 0941/507-1549. Möchten Sie, dass die Kontaktdaten Ihres Dienstleistungsangebotes
aufgenommen werden, so kontaktieren Sie uns auch unter obenstehender Telefonnummer. Alle Angaben ohne Gewähr.
Grußwort
Liebe Regensburgerinnen,
liebe Regensburger,
die 2. Auflage des Wegweisers Pflege bietet Ihnen
einen Überblick über das Versorgungsspektrum
für pflegebedürftige Menschen und Hilfen für Angehörige in der Stadt Regensburg.
Seit dem ersten Erscheinen vor 2 Jahren sind
neue Angebote für Betroffene und pflegende
Angehörige entstanden, über die wir Sie gerne
informieren möchten. Ebenso gibt es aufgrund
des am 01.01.2015 in Kraft getretenen ersten
Pflegestärkungsgesetzes verbesserte Leistungen
für pflegebedürftige Menschen im Rahmen der
Pflegeversicherung.
Sie finden einen Überblick über ambulante und
stationäre Versorgungsformen, Entlastungsangebote für Pflegende, viele nützliche Informationen
sowie Hilfen zum Thema Pflege und erfahren, wer
Ihnen in speziellen Fragestellungen mit Rat und
Tat zur Seite steht.
Selbstbestimmung, soziale Teilhabe und das
Wohnen in der gewohnten Umgebung fördern die
Lebensqualität von pflege- und hilfsbedürftigen
Menschen. Neben den Angeboten professioneller
Dienstleister ist die Unterstützung durch vielfältiges ehrenamtliches Engagement unerlässlich.
Wir haben in Regensburg ein funktionierendes
Netzwerk an Beratungsstellen und ambulanten
Dienstleistern, die professionell pflegebedürftigen
Menschen in allen Lebenslagen zu Hause helfend
zur Seite stehen sowie ein ausgeprägtes ehrenamtliches Unterstützungsangebot. Damit soll eine
quartiersnahe Wegbegleitung ermöglicht werden.
Ich wünsche mir, dass Sie sich mit Hilfe der
Broschüre Wegweiser Pflege der Stadt Regensburg gut über die Versorgungsmöglichkeiten im
Pflegefall informieren können und wissen, welche
Ansprechpartner Ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.
Ihre
Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Bürgermeisterin
3
4
Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit –
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensalter
auftreten, manchmal schleichend, manchmal
plötzlich, von einem Moment auf den anderen.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung in erheblichem oder höherem
Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des
Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die
wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli-
schen Krankheit oder Behinderung im Bereich der
Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der
hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Um das soziale und finanzielle Risiko einer möglichen Pflegebedürftigkeit abzudecken, wurde 1995
die Pflegeversicherung eingeführt. Die Leistungen
der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst
selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu
führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung
Wie erhält man eine Pflegestufe?
Pflegestufe 0
Leistungen der Pflegeversicherung werden über
die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt.
Dazu gibt es bei den Pflegekassen Formulare, die
auf Anfrage zugeschickt werden. Unterschrieben
werden muss der Antrag vom Betroffenen selbst
oder von einer bevollmächtigten Vertrauensperson.
Sobald der unterschriebene Antrag wieder bei der
Pflegekasse eingegangen ist, wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit
beauftragt, eine Begutachtung zur Feststellung der
Pflegebedürftigkeit vorzunehmen (weitere Informationen hierzu unter Pflege A bis Z „Begutachtung
zur Einstufung in die Pflegeversicherung“).
Mit Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes
zum 01.01.2015 wurden die Leistungen für Versicherte in allen Pflegestufen verbessert, insbesondere in der Pflegestufe 0 für Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen.
Ab Pflegestufe 0 können bei diesen Diagnosen
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gewährt werden.
Je nach Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird die
pflegebedürftige Person einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Maßgebend für die Einstufung in
die Pflegestufen ist der Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege,
Ernährung und Mobilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Den Verrichtungen des
täglichen Lebens sind sogenannte Zeitkorridore
(in Minuten pro Maßnahme) zu Grunde gelegt,
zum Beispiel Duschen 15 bis 20 Min. oder Rasieren 5 bis 10 Min. Maßgebend ist nicht die Anzahl
der Diagnosen oder das Vorhandensein eines
Schwerbehindertenausweises mit 100%, sondern
der Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens.
5
Im Rahmen der Begutachtung zur Einstufung in
die Pflegeversicherung prüft ein Gutachter des
MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) anhand eines Assessments bei gesetzlich
Versicherten das Vorliegen einer dauerhaften
erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz.
Bei privat versicherten Personen übernimmt diese
Aufgabe Medicproof. Sind die Kriterien für eine
dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz
gegeben, stehen der versicherten Person € 104,–
(Grundbetrag) oder € 208,– (erhöhter Betrag) pro
Monat für Betreuungsleistungen zur Verfügung.
Dieser Betrag wird nur für zweckgebundene Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
oder niedrigschwellige Betreuungsangebote
(wie Helferkreise mit geschulten Demenzhelferinnen) ausbezahlt.
Seit 01.01.2015 können auch Versicherte in Pflegestufe 1 bis 3 ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen von € 104,– monatlich in
Anspruch nehmen. Diese Leistungen können über
ambulante Pflegedienste oder auch über niedrigschwellige Angebote abgerufen werden.
6
Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
*mit EAK/
ohne EAK
*mit EAK /
ohne EAK
*mit EAK /
ohne EAK
*mit EAK /
ohne EAK
104 / --208 / ---
104 / 104
208 / ---
104 / 104
208 / ---
104 / 104
208 / ---
123 / ---
316 / 244
545 / 458
728 / 728
231 / ---
689 / 468
1298 / 1144
1612 / 1612
1612
1612
1612
1612
bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr. Kombination mit Verhinderungspflege möglich.
1612
1612
1612
1612
Stationäre Pflege
--- / ---
1064
1330
1612
231 / ---
689 / 468
1298 / 1144
1612 / 1612
4000
4000
4000
4000
alle Angaben in Euro
Betreuungsleistungen
Grundbetrag
Erhöhter Betrag
Pflegegeld
Leistung, die direkt an die pflegebedürftige
Person ausgezahlt wird
Sachleistungen
Leistung, die für Dienste eines zugelassenen
ambulanten Pflegedienstes von der Pflegekasse direkt an den Pflegedienst gezahlt wird
Verhinderungspflege
Stunden- oder tageweise bis zu 6 Wochen
im Kalenderjahr. Kombination mit Kurzzeitpflege möglich.
Kurzzeitpflege
Tagespflege
zusätzlich zu Pflegegeld und / oder Sachleistung
Wohnungsanpassung
pro Maßnahme
* gilt für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz (EAK), insbesondere bei Demenz gemäß § 45 a SGB XI
Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung
In der Tabelle finden Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend der Pflegestufen!
Monatliche Beträge:
Betreuungsleistungen, Pflegegeld, Sachleistungen,
stationäre Pflege, Tagespflege
Jährliche Beträge:
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
Pflegestufe 1
erhebliche Pflegebedürftigkeit
Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder
einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege
im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege (Körperpflege,
Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche
Versorgung mindestens 90 Minuten betragen (für
die Grundpflege mehr als 45 Minuten).
Pflegestufe 2
schwere Pflegebedürftigkeit
Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder
einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege
im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im
Tagesdurchschnitt für die Grundpflege und die
hauswirtschaftliche Versorgung mindestens
3 Stunden betragen (für die Grundpflege mindestens 2 Stunden).
Pflegestufe 3
schwerste Pflegebedürftigkeit
Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder
einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege
7
im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege (Körperpflege,
Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 5 Stunden betragen
(für die Grundpflege mindestens 4 Stunden). Bei
schwerster Pflegebedürftigkeit ist der Hilfe- und
Unterstützungsbedarf Tag und Nacht notwendig.
Bitte beachten Sie!
Ab 01.01.2017 wird voraussichtlich die 2. Stufe
der Pflegereform in Kraft treten. Mit der Reform
sollen körperliche und kognitive Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt und ein neues
Begutachtungssystem eingeführt werden. Hierbei
werden die drei existierenden Pflegestufen durch
fünf Pflegegrade ersetzt, die der individuellen
Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden sollen.
Leistungen der Sozialhilfeträger bei
Pflegebedürftigkeit
Für die Finanzierung der häuslichen Pflege durch
den Sozialhilfeträger ist in Regensburg das Amt
für Soziales zuständig. Hilfe zur Pflege ist eine
bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland
zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen,
die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus
eigenen Mitteln sicherstellen können. Diese Sozialleistung soll den nicht durch die gesetzliche
Pflegeversicherung gedeckten Bedarf an Pflegehilfe auffangen.
Sozialhilfe ist immer nachrangig, d.h. ein Anspruch
entsteht erst, wenn Ansprüche aus Kranken- und
Pflegeversicherung, Beihilfe, Rentenversicherung
und Ansprüche gegenüber unterhaltspflichtigen
Familienmitgliedern ausgeschöpft sind.
8
Pflegeberatung
Sozialhilfe muss über den Antrag auf Gewährung
von Hilfe zum Lebensunterhalt über das Amt für
Soziales beantragt werden. Dieser Antrag ist beim
Amt für Soziales oder über www.regensburg.de/
rathaus/dienstleistungen/formularcenter erhältlich.
Stadt Regensburg
Amt für Soziales
Johann Hösl Str. 11a
93053 Regenburg
Stephan Gabler
Tel. 0941/507-2500
Für die Finanzierung der teilstationären und
stationären Versorgung in einem Alten- oder
Pflegeheim ist der Sozialhilfeträger des Bezirks
Oberpfalz zuständig, wenn die Kosten für einen
Heimplatz nicht durch das private Vermögen
geleistet werden können. Der Formblattantrag auf
Gewährung von Hilfe kann beim Bezirk Oberpfalz
telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Von der Sozialverwaltung werden die jeweiligen
Vermögensverhältnisse geprüft, um über die
Gewährung von Sozialhilfe zu entscheiden.
Antragsformulare www.bezirk-oberpfalz.de
Bezirk Oberpfalz
Sozialverwaltung
Ludwig Thoma Str. 14
93051 Regenburg
Christian Hummel
Tel. 0941/91 00 22 00
Pflegeberatung
Die Pflegekassen der Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Versicherten eine umfassende
und zielgerichtete Beratung hinsichtlich der individuellen Pflegesituation anzubieten.
„Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre
Angehörigen und Lebenspartner in den mit der
Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen,
insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer
Träger, [in für sie verständlicher Weise] zu unterrichten und zu beraten.(…)“ (Auszug aus dem Sozialgesetzbuch §7 SGB XI). Dies umfasst auch die
Information über den Anspruch auf Übermittlung
des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung (MDK) bezüglich Einstufung
in die Pflegeversicherung.
Weitere Informationen zur Pflegeberatung finden
Sie im Internet unter www.pflegeberatung.de
Pflegeberatung
Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen/
Pflegekassen, die eine Geschäftsstelle in Regensburg anbieten:
Anschrift
Kontakt
AOK
Bruderwöhrdstr. 9
93055 Regensburg
Tel. 0941/79 60 62 36
www.aok.de/bayern
Barmer GEK
D. Martin-Luther-Str. 8
93047 Regensburg
Tel. 0941/58 32 14 00 oder
Tel. 0800/3 32 06 04 00
 [email protected]
www.barmer-gek.de
BMW BKK
Herbert-Quandt-Allee
93055 Regensburg
Tel. 0941/ 7 70 32 50
www.bmwbkk.de
DAK Gesundheit
Residenzstr. 2
93047 Regensburg
Tel. 0941/5 99 30 30
 [email protected]
www.dak.de
Deutsche BKK
Hoppestr. 5
93049 Regensburg
Tel. 01802/18 08 65
www.deutschebkk.de
IKK Classic
Ditthornstr. 4
93055 Regensburg
Tel. 0941/79 88 80 oder
Tel. 0800/4 55 11 11
www.ikk-classic.de
Siemens
Betriebskrankenkasse
Wernerwerkstr. 9
93049 Regensburg
Tel. 0941/29 85 80
 [email protected]
www.sbk.org
Techniker Krankenkasse
Im Gewerbepark A 14
93059 Regensburg
Tel. 0941/4 09 62 99
 [email protected]
www.tk.de
9
10
Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige
Entlastung und Unterstützung für
pflegende Angehörige
Die meisten älteren und pflegebedürftigen Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung
solange wie möglich leben und auch versorgt
werden. Diesem Wunsch möchten viele Angehörige nachkommen und leisten Pflege und Betreuung
zu Hause.
„Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist in
jedem Fall eine große Herausforderung und ein
Spagat zwischen dem Wunsch helfen zu wollen
und der Sorge um den eigenen Lebensalltag. So
selbstverständlich und erfüllend es sein kann,
füreinander da zu sein und helfen zu können, so
schnell kann sich der Pflegende dabei selbst in
einer Situation wiederfinden, in der die Herausforderung zur Überforderung wird. Der Übergang
ist oft fließend und vollzieht sich oft unbemerkt.“
(Entlastung für die Seele, BAGSO, 2013).
Im Spannungsfeld von Familie, Beruf und Pflege
kommen viele rasch an ihre körperlichen, aber
auch psychischen Grenzen.
Um eine häusliche Pflegesituation gut bewältigen
zu können, sollten Sie einige Hinweise beherzigen:
›› Informieren Sie sich ausführlich über Entlastungs- und Finanzierungsmöglichkeiten hinsichtlich Unterstützungsangebote bei der häuslichen
Pflege bei Ihrer Pflegekasse, einer Beratungsstelle für pflegende Angehörige (siehe hilfreiche
Adressen) oder Ihrem Pflegedienst.
›› Lassen Sie sich möglichst früh durch professionelle und ehrenamtliche Dienste unterstützen.
›› Suchen Sie sich eine Angehörigengruppe, denn
andere pflegende Angehörige können Ihre Situa tion am besten verstehen und kennen individuel le Lösungsmöglichkeiten.
›› Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung der Pfle gekasse wie zusätzliche Betreuungsleistungen,
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
›› Nehmen Sie sich kleine Auszeiten im Alltag und
denken Sie an sich!
…denn nur wer für sich selbst gut sorgt, kann
auch für andere da sein!
Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung
Entlastungsangebote und
ehrenamtliche Unterstützung
Pflegekurse
Termine für aktuell stattfindende Pflegekurse
erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Es besteht
auch die Möglichkeit, Schulungen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen zu
erhalten.
Die Helferkreise werden durch das bayerische
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
gefördert.
Helferkreise
Speziell geschulte ehrenamtliche Helferinnen
unterstützen Menschen mit Demenz und ihre
Angehörigen stundenweise zu Hause (Abrechnung über zusätzliche Betreuungsleistungen
oder Verhinderungspflege). Die Helferinnen und
Helfer betreuen jeden Menschen mit Demenz
individuell. Je nach Vorlieben und Fähigkeiten
wird mit Gesprächen, Vorlesen, Anregen der
Sinne und Förderung des Wohlbefindens durch
Musik und Bewegung für eine angenehme Zeit
gesorgt, in der die Hauptbezugsperson beruhigt
die häusliche Umgebung verlassen kann.
Helferkreis Auszeit
Fachstelle für pflegende Angehörige,
Senioren- und Stiftungsamt
Bianca Wolter › Tel. 0941/507-1549,
Mo bis Do 8 bis 13 Uhr
www.regensburg.de/leben/
gesellschaft-u-soziales/senioren
Helferkreis der Alzheimer Gesellschaft
Oberpfalz e.V.
Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37
www.oberpfalzheimer.de
11
12
Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung
Betreuungsgruppen für Menschen
mit Demenz
Professionelle Gruppenbetreuung durch eine
Fachkraft und geschulte Helferinnen mit dem Ziel
geistige und alltagspraktische Fähigkeiten
zu erhalten.
Ambulante Krankenpflege St. Josef
Pfarrheim St. Josef
Wieshuberstr. 2a › 93059 Regensburg
Betreuungsgruppe (Kosten auf Anfrage)
jeden Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr
Johanna Dettenhofer › Tel. 0941/4 39 39
Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e. V.
Seniorenstift Albertinum
Clermont-Ferrand-Allee 40
93049 Regensburg
Betreuungsgruppe (Kosten 40 €/ 4 Stunden,
Abrechnung über die Pflegeversicherung
möglich) jeden Montag 14 bis 18 Uhr
Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37
Betreuungsgruppe Café Malta der Malteser
Am Singrün 1 › 93047 Regensburg
(Abrechnung über Pflegekasse möglich)
jeden Freitag 13 bis 16 Uhr
Barbara Breu › Tel. 0151/23 89 37 15
Regensburger ambulante und stationäre
Dienste (RAD)
Unterislinger Weg 12 › 93053 Regensburg
Betreuungsgruppe „Café Kurzurlaub“
(kostenfrei) › jeden Montag 14 bis 16 Uhr
Wolfgang Theine › Tel. 0941/2 08 21 50
Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e. V.
Seniorenstift Albertinum
Clermont-Ferrand-Allee 40
93049 Regensburg
MAKS- Aktivierungstherapie (Kosten 20 € /
Gruppenstunde, Abrechnung über die zusätzlichen Betreuungsleistungen möglich)
jeden Dienstag 9.30 bis 11.30 Uhr
Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37
Treffpunkt für Menschen mit Demenz
und deren Angehörige
Geselliges Beisammensein, Austausch, Spielen,
Singen
Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e. V.
„Café Alois“
Gaststätte Kolpinghaus am Donaumarkt
Donnerstag 14-tägig von 15 bis 17 Uhr
Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37
Tagespflege
Tagesbetreuung und pflegerische Versorgung
(Abrechnung über Leistungen der Tagespflege je
nach Pflegestufe 0 bis 3 möglich)
Regensburger ambulante und
stationäre Dienste (RAD)
Tagespflege „Zweites Zuhause“
Unterislinger Weg 12 › 93053 Regensburg
Wolfgang Theine › Tel. 0941/2 08 21 50
www.radgmbh.de
Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung
Tagespflege des Bayerischen Roten Kreuz
im Rotkreuzheim
Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/2 98 83 60
www.rotkreuzheim.de
Tagespflege im Caritas Altenheim
Elisabethinum
(als eingestreute Tagespflege)
Roritzerstr. 7 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/5 02 60
www.caritas-altenheim-elisabethinum.de
Tagespflege im Caritas Altenheim
Marienheim (als eingestreute Tagespflege)
und Sturzprävention mit Musik
(Kosten auf Anfrage, donnerstags)
Ostengasse 36 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/50 27 60
www.caritas-altenheim-marienheim.de
Angehörigengruppen
Austausch und Informationen für Angehörige von
Menschen mit Demenz.
Fachstelle für pflegende Angehörige
Angehörigengruppe einmal im Monat
Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr
Senioren- und Stiftungsamt,
großer Gruppenraum 3. Stock
Johann-Hösl-Str. 11 › 93053 Regensburg
Tel. 0941/507-4952
13
Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V.
Angehörigengruppe jeden 1. Dienstag
im Monat 18.00 bis 20.00 Uhr
Pfarrzentrum Herz Marien, Raum St. Michael
Rilkestr. 17 93049 Regensburg
Tel. 0941/9 45 59 37
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege wird von den meisten stationären
Pflegeeinrichtungen angeboten (siehe Pflege von
A bis Z). Nachfrage nach aktueller Verfügbarkeit
direkt bei den Einrichtungen oder unter www.
heimplatzsuche-regensburg.de. Eine Liste der
stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie in der
vorliegenden Broschüre.
Wo finde ich weitere Angebote?
Weitere Gesprächs- und Selbsthilfegruppen finden
Sie im Verzeichnis der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) in Stadt und Landkreis
Regensburg
Tel. 0941/5 99 38 86 10
[email protected]
www.kiss-regensburg.de
Ehrenamtliche Unterstützung
Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu
wohnen, brauchen ältere Menschen unterschiedlichste
Hilfen und Unterstützung. Eine Vernetzung verschiedenster Dienstleistungen optimiert die Versorgung.
Eine häusliche Pflegesituation erfordert nicht nur die
professionelle Betreuung durch einen ambulanten
14
Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung
Pflegedienst, der die pflegenden Angehörigen unterstützt. Auch Freunde, Nachbarn und Ehrenamtliche
leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der
häuslichen Pflegesituation und zur Aufrechterhaltung
des Alltags. Die zwischenmenschliche Begegnung ist
insbesondere für die pflegenden Angehörigen sehr
hilfreich. Gerade bei der Betreuung von Menschen
mit Demenz gehen außerhäusliche Kontakte verloren,
die Kommunikationsmöglichkeiten für Angehörige
schrumpfen. Ehrenamtliche bringen oft die Zeit mit,
die professionelle Dienstleister nicht zur Verfügung
haben und bringen Abwechslung in die häusliche
Situation.
Ein koordinierter quartiersnaher Pflege und Betreuungsmix durch Professionelle und Freiwillige kann
eine häusliche Pflegesituation für alle Beteiligten
stärken und mit Normalität bereichern.
Das Projekt ReNeNa Regensburgs nette Nachbarn
vernetzt die verschiedenen Hilfsangebote und initiiert neue. Es bildet ein Netzwerk unterschiedlichster
Kooperationspartner aus den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, der Stadt, den Vereinen etc.
Über ReNeNa kann man schnell und unbürokratisch
Hilfe bekommen oder sich auch selbst engagieren.
Besuchsdienst
Seniorinnen und Senioren werden zu Hause besucht und es wird eine angenehme Zeit zusammen
verbracht. Gemeinsame Spaziergänge sind ebenso
möglich, wie die Erledigung kleiner Besorgungen
Kleinreparaturdienst
Der Kleinreparaturdienst leistet bei kleinen handwerklichen Tätigkeiten Hilfe
Papierkram Team „Papierkram, na und?“
Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen
und Unterstützung bei Behördengängen, Hilfestellung
beim Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung
Informationen zur rechtlichen Vorsorge
Hilfestellung beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht
oder Patientenverfügung.
Im Rahmen einer Beratung in der Fachstelle für pflegende Angehörige erhalten Sie Informationen zu den
Unterstützungsmöglichkeiten durch Ehrenamtliche
oder Sie wenden sich unter
Tel. 0941/507-5599, Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr an
das durch Ehrenamtliche besetzte ReNeNa
Service Telefon.
Sie möchten sich engagieren?
Informationen dazu unter:
Tel. 0941/507-1541
Petra Frauenstein,
Senioren und Stiftungsamt
Ambulante Pflegedienste
15
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste bieten Leistungen der
Grund- und Behandlungspflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit Pflege
an (ausschließlich hauswirtschaftliche Versorgung
auf Anfrage). Leistungen der Grundpflege können
beim Vorliegen einer Pflegestufe (1 bis 3) oder
bei erheblichem Betreuungsbedarf (sogenannte Pflegestufe 0) von der Pflegekasse ganz oder
teilweise übernommen werden. Leistungen der
Behandlungspflege werden von der Krankenkasse
übernommen. Hierzu ist eine ärztliche Verordnung
notwendig.
Ambulante Dienste der evangelischen
Wohltätigkeitsstiftung (EWR)
Alte Manggasse 3 › 93047 Regensburg
Christina Huger-Graf › Tel. 0941/50 40 29 00
 [email protected]
Kooperation mit dem evangelischen Alten- und
Pflegeheim Johannesstift, dem Evangelischen
Krankenhaus Regensburg und der Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe.
ArGe ambulante Krankenpflege
St. Konrad und St. Georg Schwabelweis
„Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit“
Pommernstr. 3 › 93057 Regensburg
Maria Weidinger › Tel. 0941/6 40 89 11
 sozialstation-st.konrad-regensburg@
kirche-bayern.de
www.caritas-regensburg.de
Die Dienstleistungen werden in der Konradsiedlung, in Brandlberg, Keilberg, Wutzlhofen,
Schwabelweis und am Sallerner Berg angeboten.
Ambulante Krankenpflege K.- D. Lang
Ilzstr. 5b › 93059 Regensburg
Klaus Dieter Lang › Tel. 0941/4 89 80
 [email protected]
Ambulante Krankenpflege St. Josef,
Reinhausen „Alles aus einer Handdie roten Engel aus Reinhausen“
Wieshuberstr. 2a › 93059 Regensburg
Johanna Dettenhofer › Tel. 0941/4 39 39
 [email protected]
www.ambulantepflege-reinhausen.de
Gedächtnistraining in Kooperation mit Pfarrei St.
Josef, Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz, Vermittlung von Hausnotruf und Menüservice.
Ambulante Kranken- und Altenpflegestation
Herz Marien
„Selbstbestimmtes Leben in der gewohnten
Umgebung“
Rilkestr. 19 › 93049 Regensburg
Anneliese Langele › Tel. 0941/2 80 34 99
 ambulante-krankenpflege.hm.rgb@
kirche-bayern.de
www.herz-marien.de
Die Dienstleistungen der Sozialstation werden
im Stadtwesten, Dechbetten und Großprüfening
angeboten.
16
Ambulante Pflegedienste
DRP Der rollende Pflegedienst
„In den eigenen Wänden in guten Händen“
Günzstr. 1 › 93059 Regensburg
Conny Peters, Gerlinde Eigner, Heike Geßner
Tel. 0941/4 14 49
 [email protected]
www.drp-ambulantepflege.de
Der rollende Pflegedienst ist in Regensburg und
Tegernheim tätig und bietet individuelle persönliche Bezugspflege.
Ambulanter Pflegedienst der Johanniter
Unfallhilfe (JUH) „Aus Liebe zum Leben“
Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg
Regina Kellerer › Tel. 0941/46 46 71 40
oder Tel. 0941/46 46 71 41
 [email protected]
www.johanniter-regensburg.de
Neben dem Dienstleistungsangebot der ambulanten Pflege werden auch Hausnotruf, Menüservice
und Fahrdienst angeboten.
ArGe Caritas Sozialstation Mitte Ost
„Wir pflegen Menschlichkeit“
Obermünsterplatz 5 › 93047 Regensburg
Martin Stirner › Tel. 0941/79 80 81
 [email protected]
www.caritas-regensburg.de
Die Dienstleistungen der Arge Caritas Sozialstation
Mitte Ost werden im Stadtosten, im Stadtsüden
und in der Stadtmitte angeboten.
Pegasus Pflege- und Betreuungsdienst
Pflanzenmayerstr. 15 › 93049 Regensburg
Dagmar Müller › Tel. 0941/38 22 39 95
 [email protected]
www.pegasuspflege.de
RAD Regensburger ambulante und
stationäre Dienste
„Überall und jederzeit, Hilfe erster Klasse“
Unterislinger Weg 12 › 93053 Regensburg
Wolfgang Theine › Tel. 0941/2 08 21 50
 [email protected]
www.radgmbh.de
Neben den Dienstleistungen der Sozialstation wird
Tagespflege und das „Betreute Wohnen zu Hause“
angeboten.
Regensburger Sozialstation
„Daheim und trotzdem bestens behütet“
Alfons Auer Str. 28 a › 93053 Regensburg
Herr Regensburger › Tel. 0941/1 92 53
 [email protected]
www.regensburger-sozialstation.de
Ambulante Pflegedienste
Im Rahmen des „Betreuten Wohnen zu Hause“
werden Menüservice und Hausnotruf angeboten.
Sozialstation Bayerisches Rotes Kreuz
„Wir helfen Ihnen gerne!“
Udetstraße 12 › 93049 Regensburg
Monika Bachl › Tel. 0941/27 08 18
 [email protected]
www.brk-regensburg.de
Das umfassende Dienstleistungsangebot wird im
Stadtgebiet und im Regensburger Umland zur
Verfügung gestellt. Weitere Angebote des BRK in
Regensburg zur ergänzenden Versorgung: Menüdienst, Hausnotruf, Fahrdienste und Tagespflege.
„Zukunft für Senioren e.V.“ Ambulanter
Pflegedienst „Mehr als Pflege, bei uns steht
der Mensch im Mittelpunkt“
Boelkestr. 19 › 93051 Regensburg
Dörte Damm Wohlgemut › Tel. 0941/93 08 04 13
 [email protected]
www.zukunftfuersenioren.de
Dienstleistungsangebot im Stadtgebiet Regensburg und Umland.
Ambulante Dienstleister im Umland,
die im Stadtgebiet tätig sind
Ambulante Dienste Evi Krompass
„Helfen ist unser Auftrag“
Bischof-Sailer-Str. 10 › 93092 Barbing
Evi Krompass › Tel. 09401/52 79 92
 [email protected]
www.krankenpflege-krompass.de
17
Die Dienstleistungen des Pflegedienstes Evi Krompass werden im Stadtgebiet, in Barbing, Neutraubling und im östlichen Umland angeboten.
Ambulanter Pflegedienst Reinhold Böck
Birkenweg 18 › 93090 Bach an der Donau:
Sonja und Reinhold Böck › Tel. 09403/96 14 96
 [email protected]
Pflegerische Versorgung zu Hause durch einen
kleinen familiären Pflegedienst.
Compassio mobil Pflegedienst
„Alles aus einer Hand“
Pfarrer Brumbach Weg 2
93173 Wenzenbach
Tel. 09407/81 30 11 11
 [email protected]
www.compassio.de
Im Umkreis von 30 Fahrminuten von Wenzenbach
werden die Dienstleistungen von Compassio mobil
angeboten. Es besteht eine Kooperation mit den
stationären Compassio Einrichtungen in Wenzenbach, Tegernheim, Nittenau, Sinzing und Regensburg Burgweinting. Hier können Angebote wie
offener Mittagstisch oder das Seniorencafe und
weitere Angebote genutzt werden.
Häusliche Kranken,- und Altenpflege
Aschenbrenner
Kleiststr. 3 › 93077 Bad Abbach
Heidi Aschenbrenner › Tel. 09405 /71 76
 [email protected]
Dieser Pflegedienst ist im Stadtgebiet, sowie in
Pentling, Großberg und Hohengebraching tätig.
18
Betreutes Wohnen zu Hause
Betreutes Wohnen zu Hause
Älteren Menschen fällt es oftmals schwer, den
benötigten Unterstützungsbedarf zu definieren
und sie haben oft auch Schwierigkeiten, unterstützende Maßnahmen effizient zu organisieren.
Häufig ist kein soziales Netz in der Nähe, das
unterstützend eingreifen kann. Nicht selten besteht ein Hilfs- und Unterstützungsbedarf, bevor
eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes
vorliegt.
Das „Betreute Wohnen zu Hause“ der Georg-Hegenauer-Stiftung soll Seniorinnen und
Senioren ein höchstmögliches Maß an selbstständiger Lebensführung in der eigenen Wohnung sichern. Das Besondere ist die zentrale
Organisation und Koordination von Hilfen, sowie
das Erkennen des individuellen Unterstützungsbedarfes. Ziel ist es, durch die individuell auf
die Vertragsnehmer abgestimmten Angebote
die selbstständige Lebensführung so lange wie
möglich zu erhalten und zu fördern. Das Angebot „Betreutes Wohnen zu Hause“ der
Georg-Hegenauer-Stiftung richtet sich an alle
älteren Regensburger Bürgerinnen und Bürger
in den Stadtteilen Ziegetsdorf, Königswiesen,
Neuprüll, Dechbetten und Kumpfmühl, die
›› für den Fall einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit versorgt werden wollen und sich bereits
vorab einen Ansprechpartner, Koordinator und
regelmäßig soziale Kontakte wünschen.
›› trotz Unterstützungsbedarf in ihrem gewohnten Wohnumfeld, versorgt mit bedarfsgerech-
ten Angeboten, ihren Lebensabend selbstbestimmt verbringen möchten.
›› keine Bekannten oder Angehörige (in der
Nähe) haben, die beim Knüpfen des Versorgungsnetzes behilflich sein können oder von
diesen unabhängig sein wollen.
Zur Zielgruppe gehören auch Angehörige, die
sich einen Ansprechpartner vor Ort wünschen,
der zuverlässig eine bedarfsgerechte Versorgung für ihr Familienmitglied organisiert. Trotz
alledem trifft die Entscheidung für einen Betreuungsvertrag ausschließlich der geschäftsfähige
Betroffene.
Das „Betreute Wohnen zu Hause“ kann voraussichtlich ab Frühjahr 2016 abgerufen werden.
Informationen hierzu erhalten Sie im Seniorenund Stiftungsamt unter Tel. 0941/507-4952 oder
Tel. 0941/507-1549
Weiteres Angebot für Betreutes
Wohnen zu Hause
Betreutes Wohnen zu Hause
Bayerisches Rotes Kreuz
Udestr. 12 › 93049 Regensburg
Monika Bachl › Tel. 0941/27 08 18
[email protected]
www.brk-regensburg.de
Betreutes Wohnen
19
Betreutes Wohnen
Es gibt keinen gesetzlich geschützten Begriff für „Betreutes Wohnen“. Die Bandbreite des Dienstleistungsangebotes ist sehr unterschiedlich, deshalb gilt es, sich
vorab genau über die Inklusivleistungen und die Wahlleistungen zu informieren und bestenfalls Vergleichsangebote einzuholen, um für die individuelle, persönliche
Situation die passende Wohnlösung zu finden.
Betreutes Wohnen im Seniorendomizil
Haus Klara
Obertraublinger Str. 83 › 93055 Regensburg
Informationen zur Vermietung über:
Erl Bau GmbH und Co KG
Mietzing 33 › 94469 Deggendorf
Tel. 0991/3 70 60 80
www.erlbau.de
Betreutes Wohnen Hildegard von Bingen
Hildegard-von-Bingen Str. 4
93055 Regensburg
Informationen zur Vermietung über:
SH Verwaltungs GmbH
Gartlbergstr. 1 › 84347 Pfarrkirchen
Tel. 08561/9 88 43 70
 [email protected]
www.sh-projekte.de
Elisabethinum Betreutes Wohnen
Roritzerstr. 9 › 93047 Regensburg
Informationen zur Vermietung über:
Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerkder Diözese Regensburg GmbH (KWS)
Großprüfening 7 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/39 60 80
www.kws-regensburg.de
Königsgarten Betreutes Wohnen
Udetstr. 12 › 93049 Regensburg
Informationen zur Vermietung über:
Länger Immobilien Verwaltungs GmbH
Ittlinger Str. 11 › 94315 Straubing
Tel. 0941/3 07 47 71
 [email protected]
www.wohnen-im-koenigsgarten.de
Kursana Residenz Betreutes Wohnen
Bahnhofstr. 24 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/5 04 50
 [email protected]
www.kursana.de
Seniorenresidenz Schloss Thurn und Taxis
Emmeramsplatz 7 › 93047 Regensburg
N.N.
Tel. 0941/5 86 40
www.seniorenresidenz-regensburg.de
Seniorenwohnzentrum Rosengarten
Bayernstift
Mälzereiweg 1 › 93053 Regensburg
Informationen zur Vermietung über:
BayernCare Immobilien GmbH & Co.KG
Günther Scharowsky Str. 6 › 91058 Erlangen
Tel. 08141/40 27 48
www.bayerncare.de
Seniorenwohnzentrum Candis Bayernstift
Straubinger Str. 16 › 93055 Regensburg
Informationen zur Vermietung über:
Kontaktdaten siehe Seniorenwohnzentrum
Rosengarten
20
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
„Die Mehrheit der Menschen wünscht sich auch
bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf ein
unabhängiges, selbstständiges bzw. selbstbestimmtes Leben und Wohnen. Wohnformen für
pflegebedürftige Menschen, die der eigenen
Häuslichkeit nahe kommen, werden angesichts
des demografischen Wandels und der sich ändernden Familienstrukturen immer wichtiger. Eine
alternative Möglichkeit zwischen dem Wohnen in
der eigenen Häuslichkeit und dem Leben in einer
stationären Einrichtung sind ambulant betreute
Wohngemeinschaften. Mit Inkrafttreten des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) zum 1. August 2008 wurden die rechtlichen
Rahmenbedingungen für diese Wohn-, Pflege- und
Betreuungsform geschaffen (…).
Was sind ambulant betreute Wohngemeinschaften?
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (…) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das
Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die
Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen.
Des Weiteren:
›› m
uss die Selbstbestimmung der Mieterinnen
und Mieter gewährleistet sein - das heißt alle
Mieterinnen und Mieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bilden ein Gremium der
Selbstbestimmung, in dem sie alle Angelegenheiten des Zusammenlebens sowie die Wahl der
Dienstleistungserbringer regeln,
›› m
uss der Pflege- und Betreuungsdienst sowie
Art und Umfang der Leistungen frei wählbar sein,
›› d
arf der Pflege- und Betreuungsdienst keine
Büroräume in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in enger räumlicher Verbindung
haben. Der Pflege- und Betreuungsdienst ist
Gast in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
›› m
uss die ambulant betreute Wohngemeinschaft
baulich, organisatorisch und wirtschaftlich
selbstständig sein, darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein und es dürfen sich nicht
mehr als zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer
räumlicher Nähe befinden,
›› d
ürfen nicht mehr als zwölf Personen in einer
ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.“
Quelle: www.stmgp.bayern.de/pflege/pflegeeinricht_wohnform/ambulant_betreute_wg/index.htm
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Ambulant betreute Wohngemeinschaft
im Haus Aurelia am Emmeramsplatz
Zielgruppe: Menschen mit demenziellen
Erkrankungen
Kontakt über:
Pflegedienst Eustra Service GmbH
Matthias Stier, Pflegedienstleitung
Tel. 0160/7 10 66 43 oder Tel. 0941/5 86 40
 [email protected]
Ambulant betreute Wohngruppe Jakob
Augsburgerstr. 24 › 93051 Regensburg
Zielgruppe: dauerbeatmete Erwachsene
Kontakt über:
Ambulante Intensivpflege Bayern (AIB)
Tel. 09441/1 74 62 15
 [email protected]
www.ai-bayern.de
21
Ambulant betreute Wohngruppe Maximilian
Eichendorffstr. 60 › 93051 Regensburg
Zielgruppe:
dauerbeatmete Erwachsene
Kontakt über:
AIR- Leben Pflegedienst
Tel. 09431/51 04 34
 [email protected]
www.intensivpflege-beatmung.de
Weitere Informationen zu ambulant
betreuten Wohngruppen
Koordinationsstelle Wohnen im Alter
Tel. 089/20 18 98 57
 [email protected]
www.wohnen-alter-bayern.de
22
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind auf die
umfassende Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen rund um die Uhr ausgerichtet. Neben der Pflege werden auch die soziale
Betreuung, die Verpflegung sowie die Zimmerreinigung und die Wäscheversorgung gewährleistet. Nach Rücksprache kann die Mitnahme
von Möbeln oder auch Kleintieren individuell
geregelt werden.
Die aktuellen Kosten der jeweiligen stationären
Einrichtungen finden Sie unter:
www.pflegelotse.de
www.aok-pflegenavigator.de
Die Adressen aller stationären Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Regensburg, sowie
eine Übersicht über freie Plätze finden Sie unter
www.heimplatzsuche-regensburg.de
Bayerisches Rotes Kreuz Senioren- und
Pflegeheim Hildegard von Bingen
Hildegard-von-Bingen Str. 6
93053 Regensburg
Nicole Honig, Pflegedienstleitung
Tel. 0941/28 00 40
 [email protected]
www.brk-hvb.de
Das im Stadtosten gelegene, 2012 eröffnete
Haus verfügt über 99 Plätze (81 EZ und 9 DZ)
verteilt auf 3 Wohnbereiche und einen Garten.
Bayerisches Rotes Kreuz Minoritenhof
Throthengasse 7 › 93047 Regensburg
Karl Heinz Riepl, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/56 81 90
www.brkminoritenhof.de
In der Stadtmitte gelegen, verfügt das Haus
über 76 Bewohnerplätze (56 EZ und 10 DZ) und
einen Atriumgarten.
Altenheim Maria vom Karmel
Reichsstr. 10 › 93055 Regensburg
Sr. M. Lioba Langenmeyer,
Einrichtungsleitung › Tel. 0941/79 96 60
 [email protected]
www.marienschwestern-v-karmel.de
80 Plätze (vorwiegend Einzelzimmer) verteilt auf
2 Wohnbereiche. Das innenstadtnahe Haus verfügt über einen Garten.
Bayerisches Rotes Kreuz Rotkreuzheim
Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg
Peter Konz, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/2 98 80
www.rotkreuzheim.de
Das Haus befindet sich im Stadtwesten und verfügt über einen Garten. Neben stationärer Pflege
wird auch Tagespflege angeboten.
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Bayernstift Seniorenwohnzentrum
Rosengarten
Mälzereiweg 1 › 93053 Regensburg
Karl Salzberger, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/64 64 03 01
 [email protected]
www.bayernstift.de
Das Haus im Stadtsüden verfügt über einen Garten. Die 88 Plätze (39 EZ und 25 DZ) verteilen sich
auf 3 Wohnbereiche.
Bayernstift Seniorenwohnzentrum Candis
Straubinger Str. 16 › 93055 Regensburg
Ludmila Neubauer, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/60 09 70
 [email protected]
www.bayernstift.de
Das Haus verfügt über 100 Bewohnerplätze
(74 EZ und 13 DZ). Die 3 Wohnbereiche gruppieren
sich um einen Atriumgarten.
Bürgerheim Kumpfmühl
Kumpfmühlerstr. 52a › 93051 Regensburg
Maria Betz, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/507-3540
 [email protected]
www.rsg-regensburg.de
Das neue Haus verfügt über 143 Plätze (121 EZ
und 11 DZ). Angrenzend an einen Park liegt das
Haus im Stadtsüden.
23
Caritas Elisabethinum
Roritzerstr. 7 › 93047 Regensburg
Ingeborg Helgerth, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/5 02 60
 [email protected]
www.caritas-altenheim-elisabethinum.de
Das Elisabethinum befindet sich am östlichen
Rand der Innenstadt. Die 84 Plätze (60 EZ und
12 DZ) verteilen sich auf 2 Wohnbereiche. Es wird
eingestreute Tagespflege, sowie für Bewohner mit
erhöhtem Betreuungsbedarf eine tagesstrukturierende Gruppe angeboten.
Caritas Friedheim
Boessnerstr. 5 › 93049 Regensburg
Albert Pöllinger, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/29 72 80
 [email protected]
www.caritas-altenheim-friedheim.de
Das Haus im Regensburger Westen verfügt über
einen kleinen Garten. Die 170 Bewohnerplätze (122
EZ und 24 DZ) verteilen sich auf 3 Wohnbereiche.
Caritas Marienheim
Ostengasse 36 › 93047 Regensburg
Silvia Haseneder, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/50 27 60
 [email protected]
www.caritas-altenheim-marienheim.de
24
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Das Haus am Rande der östlichen Altstadt mit
46 Bewohnerplätzen (44 EZ und 1 DZ) bietet ausschließlich beschütztes Wohnen für Menschen mit
Demenz und verfügt über einen großen Garten. Des
Weiteren wird eingestreute Tagespflege angeboten.
Carl Lappy Seniorenwohnzentrum der
Arbeiterwohlfahrt
Brennesstr. 2 › 93059 Regensburg
Christine Seidl, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/4 66 28 50
 [email protected]
www.awo-ndb-opf.de
Das Haus im Stadtnorden bietet Platz für 124 Bewohner (94 EZ und 15 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche. Es werden 2 tagesstrukturierende Gruppen
für Menschen mit Demenz angeboten.
Compassio Haus Klara
Obertraublinger Str. 83
93055 Regensburg-Burgweinting
Angelika Niedermaier, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/46 21 60
 [email protected]
www.compassio.de
Das Haus im Südosten der Stadt verfügt über
108 Bewohnerplätze (96 EZ und 6 DZ) verteilt auf
3 Wohnbereiche und einen Garten. Des Weiteren
wird eingestreute Tagespflege angeboten.
Deutschordenshaus Regensburg e.V.
Alten- und Pflegeheim St. Josef
Ägidienplatz 6 › 93047 Regensburg
Barbara Richter, Einrichtungsl. › Tel. 0941/59 30 60
 [email protected]
www.altenheimstjosef.de
Das in der Altstadt gelegene Haus verfügt über
107 Bewohnerplätze (97 EZ und 5 DZ) verteilt auf
3 Wohnbereiche.
Deutschordenshaus Regensburg e. V.
Albertinum
Clermont-Ferrand-Allee 40
93049 Regensburg
Alexandra Endres, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/28 07 30
 [email protected]
www.seniorenstift-albertinum.de
Das Albertinum im Stadtwesten gelegen verfügt über
einen kleinen Garten. Die 92 Bewohnerplätze (48 EZ
und 22 DZ) verteilen sich auf 2 Wohnbereiche.
Georg Hegenauer Pflegeheim
Kaiser-Friedrich-Allee 97 › 93051 Regensburg
Vera Krist, Pflegedienstleitung
Tel. 0941/28 09 23 40
 [email protected]
Das kleine Heim im Stadtteil Ziegetsdorf bietet
17 Bewohnern Platz (3 EZ und 7 DZ).
Seniorenzentrum Georgstift Burgweinting
(RKT Matt und Wiesbauer OHG)
Rudolf-Aschenbrenner-Platz 4
93055 Regensburg
Rudolf Bucher, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/7 85 38 80
 [email protected]
www.rkt.eu
Das Haus im Stadtosten verfügt über einen
kleinen Garten und bietet 24 Bewohnern (2 EZ und
11 DZ) Platz.
Informationen zur Pflege von A bis Z
Kursana Residenz Regensburg
Bahnhofstr. 24 › 93047 Regensburg
Annett Blumhardt, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/5 04 50
 [email protected]
www.kursana.de
Das in der Stadtmitte gelegene Haus bietet
66 Bewohnern (6 EZ und 28 DZ) Platz und verfügt
über eine Terrasse im Innenhof.
Johannesstift Evangelisches Altenund Pflegeheim
Vitusstr. 14 › 93051 Regensburg
Armin Gayk, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/50 40 30
 [email protected]
www.johannesstift-regensburg.de
Das Haus im Stadtsüden verfügt über
119 Bewohnerplätze (81 EZ und 19 DZ) verteilt
auf 3 Wohnbereiche. Ein Wohnbereich bietet
beschütztes Wohnen.
REMEO® Center Regensburg
Linde REMEO® Deutschland GmbH
Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg
Michael Joppich
Einrichtungs- und Pflegeleistung
Tel. 0941/38 32 82 30
Tel. 0173/6 58 87 94
[email protected]
www.remeo.de
Im Gebäude des Rotkreuzheimes steht seit Juli
2015 eine stationäre Versorgung für beatmete
erwachsene Patienten mit 20 Plätzen zur Verfügung. Diese Versorgungsform schließt eine Lücke
25
zwischen der Intensivstation im Krankenhaus und
der Rückkehr in die häusliche Umgebung.
Seniorenresidenz Schloss Thurn und Taxis
Emmeramsplatz 7 › 93047 Regensburg
n.N., Einrichtungsleitung
Tel. 0941/5 86 40
 [email protected]
www.senioren-residenz-regensburg.de
Die Seniorenresidenz mit begrüntem Innenhof
bietet 45 Bewohnern (15 EZ und 30 DZ, auch
Einzelbettbelegung) Platz.
St. Katharinenspital
Am Brückenfuß 1-3 › 93059 Regensburg
Willibald Koller, Einrichtungsleitung
Tel. 0941/83 00 50
 [email protected]
www.spital.de
Das Haus für 86 Bewohner (42 EZ und 22 DZ) liegt
im Stadtteil Stadtamhof. Die Zimmer verteilen sich
auf 3 Wohnbereiche.
26
Informationen zur Pflege von A bis Z
Informationen zur Pflege von A bis Z
B egutachtung zur Einstufung in
die Pflegeversicherung
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat die Aufgabe, im Auftrag der
Pflegekassen Pflegesituationen zu begutachten,
damit eine leistungsrechtliche Entscheidung
(d.h. die Einstufung oder Ablehnung einer Pflegestufe) getroffen werden kann. Nach Antragstellung bei der jeweiligen Pflegekasse wird der
MDK schriftlich einen Termin vorschlagen. Auf
Wunsch des Antragstellers muss jederzeit das
ausführliche schriftliche Gutachten zur Pflegeeinstufung zugesandt werden. Die Zusendung
kann bereits bei Antragstellung durch ein Kreuz
markiert werden.
Wird der Antrag zur Pflegeeinstufung abgelehnt
muss vom Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Vertreters innerhalb von 4 Wochen
ein formloses Widerspruchsschreiben an die
Pflegekasse gesandt werden. Die ausführliche
schriftliche Begründung zum Widerspruch muss
im Anschluss erfolgen. Der MDK wird bei einem
erneuten Begutachtungsbesuch die Pflegesituation noch einmal prüfen. Kommt es erneut zu
einer Ablehnung, kann beim Sozialgericht Klage
erhoben werden. Sinnvoll ist das Hinzuziehen
eines Rechtsbeistandes z.B. durch den Sozialverband VdK.
Wer einen Widerspruch nicht in Betracht zieht,
kann bei gleichbleibender Pflegesituation nach
6 Monaten einen erneuten Antrag stellen oder
jederzeit bei Verschlechterung der Pflegesituation.
Sozialverband VdK Bayern e. V.
Margaretenstr. 14 a › 93047 Regensburg
Tel. 0941/58 54 00
www.vdk.de/kv-regensburg/
B ehandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und in der
Regel vom Fachpersonal der ambulanten Dienste ausgeführt werden. Die Leistungen werden
mit der Krankenkasse abgerechnet. Zu diesen
Maßnahmen gehören u.a. Blutzuckermessungen, Injektionen, Medikamentengabe, Anlegen
und Wechseln von Wundverbänden u.a.
B etreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung kommt für den Fall
in Betracht, dass keine Vertrauensperson mit
einer umfassenden Vollmacht (vgl. „Vollmacht“)
ausgestattet werden kann/ soll. Die Betreuungs-
Informationen zur Pflege von A bis Z
27
F ahrdienst
verfügung bietet die Möglichkeit, bereits vor der
Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, die
Einrichtung und Führung dieser Betreuung zu
gestalten. In der Betreuungsverfügung kann angegeben werden, wer als Betreuer bestellt werden
soll und wer auf keinen Fall dafür in Frage kommt.
Außerdem kann zum Beispiel festgelegt werden,
wo man später leben möchte, wer die Vermögensverwaltung übernehmen oder welcher Arzt mit der
Behandlung betraut werden soll.
Regensburger Betreuungsvereine
Allgemeiner Rettungsverband
(Betreuungsverein)
Ladehofstraße 26 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/20 82 00 10
Bayerische Gesellschaft für psychische
Gesundheit e. V. (Betreuungsverein)
Rote-Hahnen-Gasse 6 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/59 93 59 52
Die Kosten für einen Fahrdienst z.B. zur Tagespflege oder zum Arzt können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen
werden. Die Kostenübernahme sollte vor Inanspruchnahme des Fahrdienstes mit der jeweiligen
Krankenkasse abgeklärt werden.Terminabsprache
und Anmeldung ca. 2-3 Tage vorher.
Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) Regensburg
Donaustauferstr. 172 d › 93059 Regensburg
Tel. 0941/79 81 03
 [email protected]
www.asb-regensburg.de
Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/2 98 82 97
 [email protected]
www.brk-regensburg.de
Katholische Jugendfürsorge der Diözese
Regensburg e. V. (Betreuungsverein)
Orleansstraße 2 › 93055 Regensburg
Tel. 0941/79 88 71 66
Johanniter Unfallhilfe e.V. (JUH)
Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg
Tel. 0941/46 46 71 50
 [email protected]
www.johanniter-ostbayern.de
Regensburger Betreuungsverein e. V.
Johann-Hösl-Str. 11 (3. Stock)
93053 Regensburg
Tel. 0941/7 84 02 10
www.regensburg-bv.de
RKT Matt und Wiesbauer OHG
Ziegetsdorferstr. 50 › 93051 Regensburg
Tel. 0941/30 73 00
 [email protected]
www.rkt.eu
28
Informationen zur Pflege von A bis Z
Beruf, Familie und Pflege
F amilienpflegezeit/ Vereinbarkeit von
1. kurzfristige Arbeitsverhinderung von bis
zu 10 Arbeitstagen
Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn
Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer
akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege
zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung
in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 01.01.2015
ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das
Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Die Pflegeversicherung zahlt hierbei 67% des wegfallenden Bruttoeinkommens. Dieses Recht gilt
gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der
Größe des Unternehmens.
2. Pflegezeit
Nach wie vor haben Beschäftigte die Möglichkeit,
bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem
Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen
nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu
pflegen. Neu ist seit dem 01.01.2015 die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern. Die Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegestufe 1) ist durch eine
Bescheinigung nachzuweisen und der Beginn
der Pflegezeit ist dem Arbeitgeber mindestens
10 Tage vorher anzukündigen. Es besteht kein
Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15
oder weniger Beschäftigten.
3. Familienpflegezeit
Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig
sind, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf,
für maximal 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15
Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in
häuslicher Umgebung zu pflegen. Des Weiteren
besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Die bisherige Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden wurde auch in den neuen Regelungen
des Familienpflegezeitgesetzes ab 01.01.2015
beibehalten, um zu vermeiden, dass Beschäftigte
ihre Tätigkeit wegen der Pflege ganz aufgeben.
Der befristete Teilzeitanspruch bei Rückkehr zum
vorherigen Arbeitsverhältnis hilft insbesondere
Frauen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Auch das „Blockmodell“ der Familienpflegezeit
wurde beibehalten, um Beschäftigten eine flexible
Aufteilung ihrer Arbeitszeit zu ermöglichen. Denn
die geforderte Mindestarbeitszeit muss nur im
Durchschnitt eines Jahres vorliegen; die Ausgestaltung und Aufteilung kann nach den Bedürfnissen der Beschäftigten und ihrer zu pflegenden
Angehörigen ausgestaltet werden. Es besteht kein
Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 25
oder weniger Beschäftigten. Ausgenommen die
zur Berufsausbildung Beschäftigten.
4. Begleitung in der letzten Lebensphase
Seit 01.01.2015 haben Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase
eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen drei
Informationen zur Pflege von A bis Z
Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz
auszusetzen. Sie können so für ihre Angehörigen
auf ihrem letzten Weg da sein, auch wenn sich der
pflegebedürftige nahe Angehörige in einem Hospiz
befindet. Das zinslose Darlehen kann für diese Zeit
ebenso in Anspruch genommen werden.
Weiter Informationen zum Thema:
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
Tel. 030/20 17 91 31
Mo bis Do 9 bis 18 Uhr
www.wege-zur-pflege.de
www.bmfsfj.de
www.gesetze-im-internet/pflegezg/
www.gesetze-im-internet/fpfzg/
29
Pflegepersonen erhalten Rentenversicherungsbeiträge, wenn sie mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Die Pflegeperson darf nicht mehr als
30 Stunden wöchentlich beschäftigt sein, die Pflegebedürftigkeit muss vom Medizinischen Dienst
der Krankenkassen oder Medicproof festgestellt
sein. Ein Antragsverfahren ist nicht notwendig,
jedoch muss ein detaillierter Fragebogen ausgefüllt
werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie
bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer
Pflegekasse.
Deutsche Rentenversicherung
Gabelsbergerstr. 7 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/7 98 90
 [email protected]
www.deutsche-rentenversicherung.de
30
Informationen zur Pflege von A bis Z
G rundpflege
Mobiltelefon auch außerhalb der eigenen vier
Wände angeboten werden.
Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen der Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege,
Ernährung und Mobilität
G edächtnisambulanz
(memory clinic)
Die Gedächtnisambulanz am Bezirksklinikum Regensburg bietet Beratung, Diagnostik und Therapie
bei Erkrankungen mit Störungen des Gedächtnisses und der Konzentration. Insbesondere zur
Diagnostik einer demenziellen Erkrankung wird
der Besuch der Gedächtnisambulanz empfohlen.
Typisch für diese Erkrankungen sind Gedächtnisstörungen, Orientierungsstörungen, eine Änderung
der Persönlichkeit und Beeinträchtigungen des
Sprachvermögens.
Die Gedächtnisambulanz befindet sich im Bezirksklinikum in der Universitätsstraße 84.
Terminvereinbarung und Informationen unter
Tel. 0941/9 41 12 00
H ausnotruf
Der Hausnotruf bietet Sicherheit rund um die Uhr in
der eigenen Wohnung. Mit Hilfe eines Senders, der
entweder als Medaillon oder als Armband getragen
wird, kann im Notfall die Hausnotrufzentrale erreicht
werden. Diese alarmiert, je nach Vereinbarung,
Angehörige, den Pflegedienst, den Hausarzt oder
den Rettungsdienst. Dieser Service kann mit einem
Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) Regensburg
Donaustauferstr. 172 d › 93059 Regensburg
Tel. 0941/79 81 05
 [email protected]
www.asb-regensburg.de
Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg
Tel. 0800/3 53 03 15 27
(kostenlose Beratung 24 Stunden Service)
www.hausnotruf.brk.de
Johanniter Unfall Hilfe e.V. (JUH)
Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg
Michael Oberhofer › Tel. 0941/46 46 71 20
 [email protected]
www.johanniter-ostbayern.de
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Am Singrün 1 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/5 85 15 55
Tel. 0800/4 41 14 48 41
www.malteser-regensburg.de
Informationen zur Pflege von A bis Z
K ombinationsleistung
Der Bezug von Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und der Bezug von Pflegegeld
sind kombinierbar. Wird die Kombinationsleistung
gewünscht, so ist dies bei Antragstellung zur Einstufung in die Pflegeversicherung anzukreuzen.
K urzzeitpflege
Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen, um beispielsweise einen Urlaub
zu ermöglichen oder auch zur Überbrückung bei
Erkrankung der Pflegeperson. Unter Umständen
ist eine Kurzzeitpflege auch im Anschluss an einen
Krankenhausaufenthalt nötig, wenn die Versorgung
zu Hause (noch) nicht möglich ist. Kurzzeitpflege
kann bereits mit Gewährung der Pflegestufe 0 in
Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Kurzzeitpflege
bis zu € 1612,– pro Kalenderjahr für 4 Wochen.
31
Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege
kann auch für Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Dadurch kann der Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege auf maximal € 3224,– verdoppelt und auf
8 Wochen ausgeweitet werden. Einen Eigenanteil für Verpflegung und Unterbringung zahlt der
Versicherte selbst. Diese Kosten können über nicht
ausgeschöpfte Beträge der zusätzlichen Betreuungsleistungen über die Pflegekasse abgerechnet
werden. Bei Kurzzeitpflege besteht der Anspruch
auf Weiterzahlung des Pflegegeldes zu 50%. Kurzzeitpflege wird je nach Belegungslage von allen
stationären Pflegeeinrichtungen in Regensburg
angeboten.
M ahlzeitendienst/ Menüservice
Es gibt die Möglichkeit sich zu Hause mit Essen
beliefern zu lassen. Je nach Wunsch wird das Essen tiefgekühlt geliefert und kann zur gewünschten
Tageszeit warm gemacht werden oder es wird in
Warmhaltebehältern fertig geliefert.
32
Informationen zur Pflege von A bis Z
Mahlzeitendienste werden privat gezahlt und sind
nicht erstattungsfähig durch die Pflegekasse.
Bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen
kann Sozialhilfe im Rahmen von Hilfen zur Pflege
gewährleistet werden. Informationen beim Amt für
Soziales, Herr Gabler unter Tel. 0941/507-2500
Arbeiter Samariter Bund (ASD)
Donaustauferstr. 172 d › 93059 Regensburg
Tel. 0941/79 81 05
 [email protected]
www.asb-regensburg.de
Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/2 98 84 44
 [email protected]
www.brk-regensburg.de
Liefergebiet: tiefgekühlt im Stadtgebiet und Umgebung, warm im Süden und Westen des Stadtgebietes
Johanniter Unfall Hilfe e.V.
Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg
Tel. 0941/46 46 71 20
 [email protected]
www.johanniter-ostbayern.de
Liefergebiet: Stadtgebiet und naher Landkreis
(warm, am selben Tag frisch gekocht) und bis
20 km Umkreis (tiefgekühlt)
Malteser Menüservice
Am Singrün 1 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/5 85 15 55
 [email protected]
www.malteser-mahlzeitendienst.de
Liefergebiet: Stadtgebiet und naher Landkreis
(tiefgekühlt und warm)
Regensburger Sozialstation
Alfons Auer Str. 28 a › 93053 Regensburg
Tel. 0941/1 92 53
 [email protected]
www.regensburger-sozialstation.de
P alliativpflege/ Palliativversorgung
Die palliative Pflege betreut Menschen mit einer
nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung, deren Lebenserwartung begrenzt ist.
Der Begriff „palliativ“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Mantel“. Der Mantel steht
als Symbol für Beschützen, Sich-Sorgen und
Lindern von Beschwerden. So versteht sich die
palliative Pflege als bedürfnisorientierte Begleitung, die das individuelle Wohlbefinden steigert
und Sicherheit und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens vermitteln soll. Die
Pflegekräfte sind in diesem Rahmen integraler
Bestandteil des interdisziplinären „Palliative
Care“ Teams, zu dem neben Ärzten, Seelsorgern
und verschiedenen Therapeuten auch freiwillige
Helfer gehören.
Palliativversorgung im Krankenhaus
Palliativmedizin im Krankenhaus
der Barmherzigen Brüder
Prüfeninger Str. 86 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/3 69 26 51
 [email protected]
www.barmherzige-regensburg.de
Informationen zur Pflege von A bis Z
Palliativmedizinischer Dienst (PMD)
am Caritas Krankenhaus St. Josef
Landshuter Str. 65 › 93053 Regensburg
Tel. 0941/7 82 13 20
 [email protected]
www.caritasstjosef.de
ABRIGO Palliative Care Team
am Universitätsklinikum Regensburg
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg
Tel. 0941/9 44 55 66
 [email protected]
www.ukr.de
Palliativversorgung im stationären
Hospiz
Johannes Hospiz
Hölkering 1 › 93080 Pentling
Tel. 0941/89 93 55 01
 [email protected]
www.joanneshospiz.de
33
Ambulante Palliativversorgung
PALLIAMO Regensburg gGmbH
Cranachweg 16 › 93051 Regensburg
Tel. 0941/5 67 62 32
 [email protected]
www.palliamo.de
Informationen zur Palliativversorgung in Regensburg und Umgebung
Hospiz Verein Regensburg e.V.
Hölkering 1 › 93080 Pentling
Tel. 0941/99 25 22 12 oder Tel. 0941/99 25 22 13
 [email protected]
www.hospiz-verein-regensburg.de
P atientenverfügung
Eine Patientenverfügung erstellen Sie für den Fall,
dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können
und eine medizinische Behandlung notwendig
wird. Sie bestimmen, in welchen Krankheitsfällen
die Patientenverfügung gelten soll und welche medizinische Behandlung Sie dann wünschen. Eine
detaillierte Patientenverfügung ist geeignet, dem
behandelnden medizinischen Personal Vorgaben
für Ihre Behandlung zu machen. Dabei geht es vor
allem um Ihr Recht auf Selbstbestimmung, gerade
im Zusammenhang mit lebenserhaltenden und
lebensverlängernden Maßnahmen.
Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und
Alter“ (Verlag C.H. Beck) mit den entsprechenden
Formularen erhalten Sie im Buchhandel oder als
Download unter www.bestelle.bayern.de
34
Informationen zur Pflege von A bis Z
P flegegeld
P flegesachleistung
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld
wird gezahlt, wenn die Pflege privat organisiert und
von Angehörigen, Bekannten oder zum Beispiel
Nachbarn erbracht wird. Der Pflegebedürftige
erhält selbst das Pflegegeld und kann dieses als
finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Anspruch auf Pflegegeld haben
Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 bis 3 sowie
Versicherte in Pflegestufe 0, bei denen zusätzliche
Betreuungsleistungen bei dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz (bei Demenz und anderen
psychischen Erkrankungen oder auch geistiger
Behinderung) genehmigt wurden.
Die Pflegekasse finanziert die Dienstleistung eines
ambulanten Pflegedienstes. Voraussetzung ist die
Einstufung in Pflegestufe 1 bis 3. Auch Versicherte
in Pflegestufe 0 mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz, haben Anspruch auf Pflegesachleistung. Der ambulante Pflegedienst unterstützt
u.a. beim Ankleiden, Waschen oder Duschen im
Rahmen der Grundpflege oder auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
P flegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung bezahlt bei Patienten, die
zu Hause gepflegt werden, bestimmte Hilfsmittel
oder überlässt sie leihweise. Dazu zählen Produkte zur Erleichterung der Pflege (z.B. Rollstühle,
Pflegebetten), zur Linderung von Beschwerden
(z.B. Lagerungsrollen) und solche, die die selbstständige Lebensführung (Hausnotrufsysteme) des
Patienten fördern. Pflegehilfsmittel und technische
Hilfen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Sie können neben den
anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährt
werden. Auch Zuschüsse für Maßnahmen zur
Verbesserung des Wohnumfeldes zählen hierzu.
Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt
und die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.
P flegestufen
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung bei der
Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf
Dauer – voraussichtlich aber für mindestens sechs
Monate – in erheblichem oder höherem Maße der
Hilfe bedürfen. Je nach Umfang des Hilfebedarfs
werden die Pflegebedürftigen in unterschiedliche
Pflegestufen eingestuft. Von der Pflegestufe ist abhängig, in welchem Umfang der Pflegebedürftige
Leistungen der Krankenkasse beanspruchen kann.
(siehe auch „Begutachtung zur Einstufung in die
Pflegeversicherung“)
S chwerbehindertenausweis
Informationen zur Pflege von A bis Z
35
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis
haben Menschen mit einem Grad der Behinderung
ab 50 (GdB 50). Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und sofern verschiedene Merkzeichen
vorhanden sind sogenannte Nachteilsausgleiche.
Das sind beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr u.a.
Der Grad der Behinderung dient als Maß für die
Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und deren Auswirkungen
in den verschiedenen Bereichen des Lebens.
Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am
Arbeitsplatz und die Voraussetzungen für die Beantragung einer Pflegestufe. Der beste Zeitpunkt
für eine Antragstellung ist dann, wenn feststeht,
dass man mit einer dauerhaften Behinderung,
Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung
konfrontiert ist.
bei festgestellter dauerhafter Einschränkung der
Alltagskompetenz (u.a. bei demenziellen Erkrankungen). Der Leistungsbetrag für Tagespflege
wird zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung
oder Kombinationsleistung gewährt. Angebote für
Tagespflege finden Sie im Kapitel „Entlastungsangebote für Pflegende in Regensburg“.
Informationen zum Thema und Antragstellung
über das
T echnik im Alter
Zentrum Bayern Familie Soziales (ZBFS)
Landshuterstr. 55 › 93055 Regensburg
 [email protected]
www.zbfs.bayern.de/behoerde/
regionalstellen/oberpfalz/
T agespflege
Leistungen der Tagespflege erhalten Versicherte
der Pflegestufe 0 bis 3, in Pflegestufe 0 jedoch nur
Wohnen ohne viel technische Zusatzausstattung
kennt jeder, aber auch die Technik bietet zahlreiche Möglichkeiten, Lebensqualität im Alter zu
bewahren. Es muss oft nicht die „große Lösung“
sein. Schon kleine technische Hilfsmittel erlauben es, das Leben in den eigenen vier Wänden
auch bei Einschränkungen und Handicaps
selbstbestimmt zu gestalten. Diese „Helfer“ für
den Alltag sind Gebrauchsgegenstände, die das
36
Informationen zur Pflege von A bis Z
Durchführen von gewohnten Tätigkeiten erheblich erleichtern können. Die moderne Kommunikationstechnik bietet hier vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Einige Anwendungsbeispiele sind:
Systeme zur Notfallerkennung, altersgerechte
Telefone, Apps für Smartphone und Tablet, „intelligente“ Haushaltsgeräte bis hin zu alltagsunterstützenden Assistenzlösungen wie Herdabschaltung.
Die Beratungsstelle Technik im Alter des Seniorenund Stiftungsamts informiert neutral und unabhängig über technische Alltags- und Haushaltsgeräte
sowie Kommunikationstechnik und intelligente
Haussteuerung. Es besteht zudem die Möglichkeit
die technischen Innovationen in der Musterausstellung kennenzulernen und auszuprobieren.
Terminvereinbarungen unter Tel. 0941/507-5545
Franz Seitz oder Tel. 0941/507-5598 Silvia Berthold
V erhinderungspflege
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung
der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege
für sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch
genommen werden.
Sie kann durch eine Ersatzpflegekraft oder durch
eine stationäre Einrichtung erbracht werden. Die
Verhinderungspflege kann für mehrere Tage oder
Wochen, aber auch stundenweise in Anspruch
genommen werden. Eine Einstufung in Pflegestufe
0 bis 3 ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme
von Verhinderungspflege. Die Pflegekasse gewährt
Leistungen zur Verhinderungspflege für bis zu
€ 1612,– im Jahr. Außerdem kann bis zu 50% des
Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege zusätzlich
für Verhinderungspflege ausgegeben werden und
der Leistungsbetrag so auf € 2418,– ausgeweitet
werden. Die Pflegeperson wählt eine Ersatzpflegeperson (Fachkraft über ambulanten Pflegedienst
oder auch Freund/ Nachbar), die während Urlaub,
Krankheit oder auch stundenweise, zur Entlastung
vertritt. Die Verhinderungspflege muss vor erstmaliger Inanspruchnahme von der Pflegekasse
genehmigt werden.
V orsorgevollmacht
Aufgrund von Unfall oder Krankheit kann man in
jedem Alter in die Lage kommen, seine Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen zu können.
Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge
so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten
Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen.
Wenn rechtsverbindliche Entscheidungen gefordert
sind, können diese nur dann stellvertretend
(z. B. von Angehörigen) getroffen werden, wenn diese eine rechtsgültige Vollmacht im Original vorlegen
können, welche die betroffene Person in gesunden
Tagen erstellt hat. Falls dies nicht geschehen ist,
wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer (in
der Regel eine Vertrauensperson des Betroffenen)
für die entsprechenden Aufgabenkreise bestellt.
Osteuropäische Haushaltshilfen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte
an die
Betreuungsstelle Stadt Regensburg
Johann- Hösl- Str. 11 › 93053 Regensburg
Susanne Lippert › Tel. 0941/507-2543
W ohnberatung
Mit dem Älterwerden ändern sich Bedürfnisse und
Fähigkeiten und damit auch die Anforderungen an
die Wohnung und das Wohnumfeld. Wohnungsanpassung hat zum Ziel, die individuelle Wohnumgebung an diese Bedürfnisse anzupassen, um damit
das selbstbestimmte Wohnen in den eigenen vier
Wänden zu ermöglichen.
Die Maßnahmen der Wohnungsanpassung reichen von kleinen Ausstattungsveränderungen
(Möbel anpassen, Teppiche entfernen, etc.) über
die Versorgung mit Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badebrett, Rollator, etc.) bis hin zu größeren baulichen
Maßnahmen (Rampenbau, Treppenlift, Badumbau,
etc.). Die Pflegekasse gewährt bei Vorliegen der
Pflegestufe 0 bis 3 einen Zuschuss von € 4.000,–
pro Maßnahme im Rahmen der Verbesserung des
Wohnumfeldes. Die Beantragung mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse muss vor Beginn der
(Umbau)maßnahme erfolgen. Rückwirkend werden
keine Leistungen erstattet.
Die Beratung erfolgt in der häuslichen Umgebung
unter folgenden Fragestellungen:
37
›› W
as kann an meiner Wohnung verbessert
werden?
›› Mit welchen Kosten ist das verbunden?
›› Welche Anträge und Genehmigungen
brauche ich?
›› Welche weiteren Hilfen brauche ich?
Die Wohnberatung des Senioren- und Stiftungsamts bietet kostenfreie Beratungen zum Thema
Wohnraumanpassung und Wohnformen im Alter
an. Terminvereinbarung unter
Tel. 0941/507-5598 › Silvia Berthold
Z usätzliche Betreuungsleistungen
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können dauerhaft in der
Alltagskompetenz eingeschränkt sein. Daraus
kann sich ein spezieller Betreuungsbedarf
ergeben. Es wird je nach Betreuungsbedarf ein
Grundbetrag (monatlich € 104,–) oder ein erhöhter Betrag (€ 208,–) gewährt. Dies gilt für Versicherte, die in Pflegestufe 0 bis 3 eingestuft sind.
Auch Versicherte in Pflegestufe 1 bis 3 ohne
erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz
erhalten Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(monatlich € 104,–). Leistungsbeträge können
„angespart“ und bis zum 30.06. des Folgejahres
aufgebraucht werden.
38
Osteuropäische Haushaltshilfen
Osteuropäische Haushaltshilfen
Ausgangslage:
In Deutschland werden ca. 1,5 Millionen Menschen von ihren Angehörigen zu Hause betreut,
versorgt und gepflegt. Pflegende Angehörige sind
enormen psychischen und physischen Anforderungen ausgesetzt. Trotz der Unterstützung durch
einen ambulanten Pflegedienst, niedrigschwellige
Entlastungsangebote oder ehrenamtliche Hilfen,
kommen viele Betroffene rasch an ihre Belastungsgrenzen. Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa ist für
viele die einzige Möglichkeit, eine häusliche Pflegesituation aufrechtzuerhalten, die finanzierbar ist.
Angehörige möchten oft eine Heimunterbringung
vermeiden, alleinige Unterstützung durch einen
ambulanten Pflegedienst und andere Hilfen reichen
allerdings nicht, eine Versorgung rund um die
Uhr zu gewährleisten. Es kommt hinzu, dass die
finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung in
Pflegestufe 1 bis 3 nur dazu ausreichen, die Unterstützung bei der Grundpflege zu gewährleisten.
Viele Betroffene zahlen hier schon privat zu. Die
Leistung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa muss
komplett privat finanziert werden. Das Pflegegeld
kann dazu verwendet werden, einen Teil der Kosten abzudecken.
Aufgabenbereich
Haushaltshilfen aus Osteuropa übernehmen
hauswirtschaftliche Tätigkeiten, unterstützen bei
grundpflegerischen Maßnahmen z.B. Duschen,
Ankleiden etc. und betreuen Menschen mit de-
menziellen Erkrankungen. Sie übernehmen keine
behandlungspflegerischen Maßnahmen. Osteuropäische Hilfen übernehmen eine Hilfstätigkeit, für
die keine besonderen beruflichen und sprachlichen Qualifikationen vorausgesetzt werden. Beim
Einsatz von Haushaltshilfen aus Osteuropa wird
oft fälschlicherweise von „24 Stunden Betreuung“
oder „24 Stunden Pflege“ gesprochen. Jedoch
sind auch bei Kräften, die bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, die deutschen
Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und
Urlaub einzuhalten.
Rechtliche Grundlagen
›› Beschäftigungsordnung (BeschV) §15 und §21
›› Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
1. Anstellung einer osteuropäischen Haushaltshilfe über die zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit
Haushaltshilfen aus den EU Mitgliedsstaaten
können seit dem 01.05.2011 arbeitserlaubnisfrei
in Privathaushalten beschäftigt werden. Die Kräfte
kommen vorwiegend aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen
und seit dem 01.05.2014 auch aus Rumänien und
Bulgarien mit uneingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit.
›› D
er Haushalt des Pflegebedürftigen agiert als
Arbeitgeber und ist zuständig für Unfallversicherung, Anmeldung bei der Krankenkasse,
Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene
Sozialversicherungsabgaben und Gehalt. Eine
Betriebsnummer muss beim BNS (Betriebsnummernservice) der Bundesagentur für Arbeit
beantragt werden unter Tel. 0800/4 55 55 20
›› D
ie wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden, Urlaubsanspruch 26 Tage (ab 30 Jahre
30 Tage), Probezeit 4 Wochen, Kündigungsfrist
4 Wochen zum Monatsende.
›› F
ür Kräfte aus EU Mitgliedsstaaten, die bei
einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt
sind, gelten die Bestimmungen des deutschen
Arbeitsrechts.
›› D
as Mindest-Brutto-Entgelt beträgt entsprechend der tariflichen Bedingungen in Bayern
€ 1562,77,– (Stand 01.07.2014) bei freier Unterkunft und Verpflegung. Nach Abzug der Sozialabgaben erhält die Haushaltshilfe ein Nettogehalt von ca. € 850,–.
›› D
ie Arbeitgeberbelastung liegt unter Hinzurechnung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung und der Kosten für die Unfallversicherung
bei € 1700,– bis € 1800,–. Die Unfallversicherung
wird über die zuständige Berufsgenossenschaft
des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen
www.dguv.de/de/index.jsp
›› G
ewährung von freier Unterkunft und Verpflegung durch den Haushalt der pflegebedürftigen
Person
Die Vermittlung von Pflegefachkräften findet auch
durch die ZAV statt. Diese werden entsprechend
Ihrer Qualifikation unter den in Deutschland tariflichen Bedingungen beschäftigt.
39
Informationen zur Vermittlung einer osteuropäischen Haushaltshilfe durch die ZAV unter:
www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Vermittlung/
Haushaltshilfen/index.htm
Zentrale Auslands,- und Fachvermittlung
(ZAV), Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Tel. 0228/7 13 13 13
 [email protected]
2. Anstellung einer osteuropäischen Haushaltshilfe über eine Personalvermittlungsagentur
Die Vermittlungsagentur in Deutschland stellt den
Kontakt zu einem ausländischen Kooperationspartner her, bei dem die Hilfskräfte angestellt sind.
Die Vermittlungsagentur erhält für die Vermittlung
eine Provision (zwischen € 400,– und € 900,–) und
ist in der Regel Ansprechpartner während des
Einsatzes. Beim Kooperationspartner im Ausland
sind die Haushalts- und Pflegehilfen angestellt
und werden von diesem ins europäische Ausland
entsandt (nach dem in Europa geltenden Entsenderecht). Die Kräfte sind legal in ihrem Heimatland
beschäftigt und nach den dortigen Vorgaben sozial- und krankenversichert. Der Nachweis darüber
wird durch das Formular A 1 bestätigt.
Der Haushalt, in dem die Haushaltshilfe beschäftigt wird, sollte sich diese Bescheinigung unbedingt vor der ersten Arbeitsaufnahme und bei jeder
erneuten Beschäftigung vorlegen lassen!
›› D
eutsche Mindestbedingungen zu Ruhe- und
Arbeitszeiten sowie Urlaub sind einzuhalten.
40
Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene
›› O
steuropäische Haushaltshilfen können maximal
24 Monate beschäftigt werden. In der
Regel wechseln sich 2 oder mehrere Kräfte alle
2 Monate ab.
›› D
er Vertrag über die Dienstleistung wird mit dem
Kooperationspartner im Ausland geschlossen.
›› D
ie monatlichen Kosten für den Haushalt des
Pflegebedürftigen liegen zwischen € 1600,– und
€ 2600,– (zuzüglich einmaliger Vermittlungsgebühr und Heimreisekosten alle 2 Monate). Der
Preis variiert aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen, Sprachkenntnissen und der Provision,
die der Kooperationspartner im Ausland erhält.
Der Umfang der Dienstleistung, Vergütung und
weitere Kosten (s.o.) sollten im Vertrag mit dem
Kooperationspartner genau benannt sein!
›› G
ewährung von freier Unterkunft und Verpflegung durch den Haushalt der pflegebedürftigen
Person.
Die Vermittlung von Pflegefachkräften ist ebenso
durch Vermittlungsagenturen und Kooperationspartner möglich. Hier gilt das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt.
Weiterführende Informationen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer
Haushaltshilfen finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale-bayern.de/pflege-rundum-die-uhr
Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene
Weiterführende Adressen für Pflegende
und Betroffene
Bundesweite Beratungsangebote
Compass Private Pflegeberatung
(für alle privat Versicherten)
Tel. 0800/1 01 88 00
Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr
und Samstag 10 bis 16 Uhr
www.compass-pflegeberatung.de
Pflegetelefon des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Tel. 030/20 17 91 31
Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr
 [email protected]
www.wege-zur-pflege.de
Telefonseelsorge der christlichen
Kirchen in Deutschland
Evangelische Telefonseelsorge
Tel. 0800/1 1 01 11
Katholische Telefonseelsorge
Tel. 0800/1 11 02 22
Beide Telefonnummern sind rund um
die Uhr erreichbar
www.seelsorge.de
Unabhängige Patientenberatung
Deutschland (UPD)
Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr
Tel. 0800/0 11 77 22
www.unabhängige-patientenberatung.de
Servicetelefon des Bundesministeriums
für Gesundheit
Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr,
Freitag 8 bis 12 Uhr
Fragen zur Krankenversicherung
Tel. 030/3 40 60 66 01
Fragen zur Pflegeversicherung
Tel. 030/3 40 60 66 02
Fragen zur gesundheitlichen Prävention
Tel. 030/3 40 60 66 03
www.bmg.bund.de
Bayernweite Beratungsangebote
Pflegebeauftragter im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Tel. 089/5 40 23 39 51
Mo, Mi, Fr 9 bis 11 Uhr und
Di, Do 13 bis 15 Uhr
www.patientenportal.bayern.de
Pflegeservice Bayern
(für alle gesetzlich Versicherten)
alle Anliegen und Fragen rund um
das Thema Pflege
Tel. 0800/7 72 11 11
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr
www.pflegeservice-bayern.de
41
42
Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene
Online Beratungsangebote
www.pflegen-und-leben.de
bundesweite psychologische OnlineBeratung für pflegende Angehörige
anonym und kostenfrei
www.awo-pflege-beratung-online.de
bundesweite kostenlose OnlinePflege-und Seniorenberatung der
Arbeiterwohlfahrt
Kostenfreie Beratungsangebote des
Senioren- und Stiftungsamtes
der Stadt Regensburg
Anlaufstelle für ältere Menschen
Johann-Hösl-Str. 11, 3. Stock
93053 Regensburg
Heike Stutika › Tel. 0941/507-3541
Fachstelle für pflegende Angehörige
Johann-Hösl-Str. 11, 2. Stock
93053 Regensburg
Bianca Wolter › Tel. 0941/507-1549
Manuela Treml › Tel. 0941/507-4952
Peter Schmidt › Tel. 0941/507-1548
www.regensburg.de/leben/
gesellschaft-u-soziales/senioren
Beratungsstelle Technik im Alter
Johann-Hösl-Str. 11, 3. Stock
93053 Regensburg
Franz Seitz › Tel. 0941/507-5545
Silvia Berthold › Tel. 0941/507-5598
Wohnberatung und Wohnungsanpassung
Johann-Hösl-Str. 11, 3. Stock
93053 Regensburg
Silvia Berthold › Tel. 0941/507-5598
Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung
und Aufsicht
Johann-Hösl-Str. 11, 2. Stock
93053 Regensburg
Roland Gerth › Tel. 0941/507-5544
Alexandra Wolf › Tel. 0941/507-7542
Betreuungsstelle
Johann-Hösl-Str. 11, 2. Stock
93053 Regensburg
Susanne Lippert › Tel. 0941/507-2543
Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene
Weitere Beratungsangebote in Regensburg
Gerontopsychiatrischer Dienst der Diakonie
Prüfeninger Straße 53 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/2 97 71 12
Beratung und Begleitung von alten
Menschen mit seelischen Problemen und
psychischen Erkrankungen
Gerontopsychiatrischer Dienst
der Bayerischen Gesellschaft für
psychische Gesundheit
Rote-Löwen-Gasse 6 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/59 93 59 10
Beratung und Begleitung von alten
Menschen mit seelischen Problemen und
psychischen Erkrankungen
Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V.
Prüfeninger Straße 86 › 93049 Regensburg
Tel. 0941/9 45 59 37
Tel. 030/2 59 37 95 14
Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr,
Freitag 9 bis 15 Uhr
Beratung und Information für Menschen
mit Demenz, Angehörige, ehrenamtlich und
beruflich Engagierte
www.deutsche-alzheimer.de
Phoenix Regensburg e. V. Beratung und
Hilfen für behinderte Menschen
Rote-Löwen-Str. 10 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/56 09 38
www.phoenix-regensburg.de
Aktives Leben für Menschen mit
Behinderung e.V.
Assistenzverein mit Beratungsstelle
Rote Stern Gasse 3 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/56 23 77
www.alb-regensburg.de
Caritas Suchthilfe in der Diözese
Regensburg
Hemauerstr. 10 c › 93047 Regensburg
Tel. 0941/6 30 82 70
 [email protected]
www.suchthilfe-ostbayern.de
Bayerischer Blinden und Sehbehindertenbund / Bezirksgruppe Oberpfalz
Bahnhofstr. 18 › 93047 Regensburg
Tel. 0941/59 56 50
 [email protected]
www.bbsb.org
43
Herausgeber:
Redaktion:
redaktionelle Mitarbeit:
Fotos:
Druck:
Stand:
Impressum
Stadt Regensburg, Senioren- und Stiftungsamt, Johann-Hösl-Str. 11
Bianca Wolter, Herbert Lerch
Matthias Moder, Manuela Treml
Peter Ferstl, fotolia.com
Erhardi Druck, Regensburg
11/15