Wegweiser Pflege
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Wegweiser Pflege
2. Auflage Inhaltsverzeichnis Pflegebedürftigkeit ................................................................................. 4 Pflegeberatung ....................................................................................... 8 Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige ...................... 10 Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung ....................... 11 Ambulante Pflegedienste ....................................................................... 15 Betreutes Wohnen zu Hause .................................................................. 18 Betreutes Wohnen .................................................................................. 19 Ambulant betreute Wohngemeinschaften............................................... 20 Stationäre Pflegeeinrichtungen .............................................................. 21 Pflege von A bis Z .................................................................................. 26 Osteuropäische Haushaltshilfen ............................................................ 38 Weiterführende Adressen ....................................................................... 41 Die Inhalte des Wegweisers Pflege 2. Auflage wurden sorgfältig recherchiert. Sollte uns dennoch ein Fehler unterlaufen sein, lassen Sie es uns bitte wissen unter Tel. 0941/507-1549. Möchten Sie, dass die Kontaktdaten Ihres Dienstleistungsangebotes aufgenommen werden, so kontaktieren Sie uns auch unter obenstehender Telefonnummer. Alle Angaben ohne Gewähr. Grußwort Liebe Regensburgerinnen, liebe Regensburger, die 2. Auflage des Wegweisers Pflege bietet Ihnen einen Überblick über das Versorgungsspektrum für pflegebedürftige Menschen und Hilfen für Angehörige in der Stadt Regensburg. Seit dem ersten Erscheinen vor 2 Jahren sind neue Angebote für Betroffene und pflegende Angehörige entstanden, über die wir Sie gerne informieren möchten. Ebenso gibt es aufgrund des am 01.01.2015 in Kraft getretenen ersten Pflegestärkungsgesetzes verbesserte Leistungen für pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Pflegeversicherung. Sie finden einen Überblick über ambulante und stationäre Versorgungsformen, Entlastungsangebote für Pflegende, viele nützliche Informationen sowie Hilfen zum Thema Pflege und erfahren, wer Ihnen in speziellen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite steht. Selbstbestimmung, soziale Teilhabe und das Wohnen in der gewohnten Umgebung fördern die Lebensqualität von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen. Neben den Angeboten professioneller Dienstleister ist die Unterstützung durch vielfältiges ehrenamtliches Engagement unerlässlich. Wir haben in Regensburg ein funktionierendes Netzwerk an Beratungsstellen und ambulanten Dienstleistern, die professionell pflegebedürftigen Menschen in allen Lebenslagen zu Hause helfend zur Seite stehen sowie ein ausgeprägtes ehrenamtliches Unterstützungsangebot. Damit soll eine quartiersnahe Wegbegleitung ermöglicht werden. Ich wünsche mir, dass Sie sich mit Hilfe der Broschüre Wegweiser Pflege der Stadt Regensburg gut über die Versorgungsmöglichkeiten im Pflegefall informieren können und wissen, welche Ansprechpartner Ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Ihre Gertrud Maltz-Schwarzfischer Bürgermeisterin 3 4 Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensalter auftreten, manchmal schleichend, manchmal plötzlich, von einem Moment auf den anderen. Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli- schen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Um das soziale und finanzielle Risiko einer möglichen Pflegebedürftigkeit abzudecken, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung Wie erhält man eine Pflegestufe? Pflegestufe 0 Leistungen der Pflegeversicherung werden über die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt. Dazu gibt es bei den Pflegekassen Formulare, die auf Anfrage zugeschickt werden. Unterschrieben werden muss der Antrag vom Betroffenen selbst oder von einer bevollmächtigten Vertrauensperson. Sobald der unterschriebene Antrag wieder bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit beauftragt, eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen (weitere Informationen hierzu unter Pflege A bis Z „Begutachtung zur Einstufung in die Pflegeversicherung“). Mit Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2015 wurden die Leistungen für Versicherte in allen Pflegestufen verbessert, insbesondere in der Pflegestufe 0 für Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen. Ab Pflegestufe 0 können bei diesen Diagnosen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gewährt werden. Je nach Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird die pflegebedürftige Person einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Maßgebend für die Einstufung in die Pflegestufen ist der Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Den Verrichtungen des täglichen Lebens sind sogenannte Zeitkorridore (in Minuten pro Maßnahme) zu Grunde gelegt, zum Beispiel Duschen 15 bis 20 Min. oder Rasieren 5 bis 10 Min. Maßgebend ist nicht die Anzahl der Diagnosen oder das Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises mit 100%, sondern der Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. 5 Im Rahmen der Begutachtung zur Einstufung in die Pflegeversicherung prüft ein Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) anhand eines Assessments bei gesetzlich Versicherten das Vorliegen einer dauerhaften erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz. Bei privat versicherten Personen übernimmt diese Aufgabe Medicproof. Sind die Kriterien für eine dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz gegeben, stehen der versicherten Person € 104,– (Grundbetrag) oder € 208,– (erhöhter Betrag) pro Monat für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag wird nur für zweckgebundene Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote (wie Helferkreise mit geschulten Demenzhelferinnen) ausbezahlt. Seit 01.01.2015 können auch Versicherte in Pflegestufe 1 bis 3 ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von € 104,– monatlich in Anspruch nehmen. Diese Leistungen können über ambulante Pflegedienste oder auch über niedrigschwellige Angebote abgerufen werden. 6 Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 *mit EAK/ ohne EAK *mit EAK / ohne EAK *mit EAK / ohne EAK *mit EAK / ohne EAK 104 / --208 / --- 104 / 104 208 / --- 104 / 104 208 / --- 104 / 104 208 / --- 123 / --- 316 / 244 545 / 458 728 / 728 231 / --- 689 / 468 1298 / 1144 1612 / 1612 1612 1612 1612 1612 bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr. Kombination mit Verhinderungspflege möglich. 1612 1612 1612 1612 Stationäre Pflege --- / --- 1064 1330 1612 231 / --- 689 / 468 1298 / 1144 1612 / 1612 4000 4000 4000 4000 alle Angaben in Euro Betreuungsleistungen Grundbetrag Erhöhter Betrag Pflegegeld Leistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird Sachleistungen Leistung, die für Dienste eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes von der Pflegekasse direkt an den Pflegedienst gezahlt wird Verhinderungspflege Stunden- oder tageweise bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr. Kombination mit Kurzzeitpflege möglich. Kurzzeitpflege Tagespflege zusätzlich zu Pflegegeld und / oder Sachleistung Wohnungsanpassung pro Maßnahme * gilt für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz (EAK), insbesondere bei Demenz gemäß § 45 a SGB XI Pflegebedürftigkeit – Leistungen der Pflegeversicherung In der Tabelle finden Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend der Pflegestufen! Monatliche Beträge: Betreuungsleistungen, Pflegegeld, Sachleistungen, stationäre Pflege, Tagespflege Jährliche Beträge: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege Pflegestufe 1 erhebliche Pflegebedürftigkeit Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 90 Minuten betragen (für die Grundpflege mehr als 45 Minuten). Pflegestufe 2 schwere Pflegebedürftigkeit Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 3 Stunden betragen (für die Grundpflege mindestens 2 Stunden). Pflegestufe 3 schwerste Pflegebedürftigkeit Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege 7 im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 5 Stunden betragen (für die Grundpflege mindestens 4 Stunden). Bei schwerster Pflegebedürftigkeit ist der Hilfe- und Unterstützungsbedarf Tag und Nacht notwendig. Bitte beachten Sie! Ab 01.01.2017 wird voraussichtlich die 2. Stufe der Pflegereform in Kraft treten. Mit der Reform sollen körperliche und kognitive Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden. Hierbei werden die drei existierenden Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden sollen. Leistungen der Sozialhilfeträger bei Pflegebedürftigkeit Für die Finanzierung der häuslichen Pflege durch den Sozialhilfeträger ist in Regensburg das Amt für Soziales zuständig. Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Diese Sozialleistung soll den nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckten Bedarf an Pflegehilfe auffangen. Sozialhilfe ist immer nachrangig, d.h. ein Anspruch entsteht erst, wenn Ansprüche aus Kranken- und Pflegeversicherung, Beihilfe, Rentenversicherung und Ansprüche gegenüber unterhaltspflichtigen Familienmitgliedern ausgeschöpft sind. 8 Pflegeberatung Sozialhilfe muss über den Antrag auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt über das Amt für Soziales beantragt werden. Dieser Antrag ist beim Amt für Soziales oder über www.regensburg.de/ rathaus/dienstleistungen/formularcenter erhältlich. Stadt Regensburg Amt für Soziales Johann Hösl Str. 11a 93053 Regenburg Stephan Gabler Tel. 0941/507-2500 Für die Finanzierung der teilstationären und stationären Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim ist der Sozialhilfeträger des Bezirks Oberpfalz zuständig, wenn die Kosten für einen Heimplatz nicht durch das private Vermögen geleistet werden können. Der Formblattantrag auf Gewährung von Hilfe kann beim Bezirk Oberpfalz telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von der Sozialverwaltung werden die jeweiligen Vermögensverhältnisse geprüft, um über die Gewährung von Sozialhilfe zu entscheiden. Antragsformulare www.bezirk-oberpfalz.de Bezirk Oberpfalz Sozialverwaltung Ludwig Thoma Str. 14 93051 Regenburg Christian Hummel Tel. 0941/91 00 22 00 Pflegeberatung Die Pflegekassen der Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Versicherten eine umfassende und zielgerichtete Beratung hinsichtlich der individuellen Pflegesituation anzubieten. „Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, [in für sie verständlicher Weise] zu unterrichten und zu beraten.(…)“ (Auszug aus dem Sozialgesetzbuch §7 SGB XI). Dies umfasst auch die Information über den Anspruch auf Übermittlung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bezüglich Einstufung in die Pflegeversicherung. Weitere Informationen zur Pflegeberatung finden Sie im Internet unter www.pflegeberatung.de Pflegeberatung Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen/ Pflegekassen, die eine Geschäftsstelle in Regensburg anbieten: Anschrift Kontakt AOK Bruderwöhrdstr. 9 93055 Regensburg Tel. 0941/79 60 62 36 www.aok.de/bayern Barmer GEK D. Martin-Luther-Str. 8 93047 Regensburg Tel. 0941/58 32 14 00 oder Tel. 0800/3 32 06 04 00 [email protected] www.barmer-gek.de BMW BKK Herbert-Quandt-Allee 93055 Regensburg Tel. 0941/ 7 70 32 50 www.bmwbkk.de DAK Gesundheit Residenzstr. 2 93047 Regensburg Tel. 0941/5 99 30 30 [email protected] www.dak.de Deutsche BKK Hoppestr. 5 93049 Regensburg Tel. 01802/18 08 65 www.deutschebkk.de IKK Classic Ditthornstr. 4 93055 Regensburg Tel. 0941/79 88 80 oder Tel. 0800/4 55 11 11 www.ikk-classic.de Siemens Betriebskrankenkasse Wernerwerkstr. 9 93049 Regensburg Tel. 0941/29 85 80 [email protected] www.sbk.org Techniker Krankenkasse Im Gewerbepark A 14 93059 Regensburg Tel. 0941/4 09 62 99 [email protected] www.tk.de 9 10 Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige Die meisten älteren und pflegebedürftigen Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung solange wie möglich leben und auch versorgt werden. Diesem Wunsch möchten viele Angehörige nachkommen und leisten Pflege und Betreuung zu Hause. „Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist in jedem Fall eine große Herausforderung und ein Spagat zwischen dem Wunsch helfen zu wollen und der Sorge um den eigenen Lebensalltag. So selbstverständlich und erfüllend es sein kann, füreinander da zu sein und helfen zu können, so schnell kann sich der Pflegende dabei selbst in einer Situation wiederfinden, in der die Herausforderung zur Überforderung wird. Der Übergang ist oft fließend und vollzieht sich oft unbemerkt.“ (Entlastung für die Seele, BAGSO, 2013). Im Spannungsfeld von Familie, Beruf und Pflege kommen viele rasch an ihre körperlichen, aber auch psychischen Grenzen. Um eine häusliche Pflegesituation gut bewältigen zu können, sollten Sie einige Hinweise beherzigen: ›› Informieren Sie sich ausführlich über Entlastungs- und Finanzierungsmöglichkeiten hinsichtlich Unterstützungsangebote bei der häuslichen Pflege bei Ihrer Pflegekasse, einer Beratungsstelle für pflegende Angehörige (siehe hilfreiche Adressen) oder Ihrem Pflegedienst. ›› Lassen Sie sich möglichst früh durch professionelle und ehrenamtliche Dienste unterstützen. ›› Suchen Sie sich eine Angehörigengruppe, denn andere pflegende Angehörige können Ihre Situa tion am besten verstehen und kennen individuel le Lösungsmöglichkeiten. ›› Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung der Pfle gekasse wie zusätzliche Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. ›› Nehmen Sie sich kleine Auszeiten im Alltag und denken Sie an sich! …denn nur wer für sich selbst gut sorgt, kann auch für andere da sein! Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung Pflegekurse Termine für aktuell stattfindende Pflegekurse erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Es besteht auch die Möglichkeit, Schulungen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen zu erhalten. Die Helferkreise werden durch das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Helferkreise Speziell geschulte ehrenamtliche Helferinnen unterstützen Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stundenweise zu Hause (Abrechnung über zusätzliche Betreuungsleistungen oder Verhinderungspflege). Die Helferinnen und Helfer betreuen jeden Menschen mit Demenz individuell. Je nach Vorlieben und Fähigkeiten wird mit Gesprächen, Vorlesen, Anregen der Sinne und Förderung des Wohlbefindens durch Musik und Bewegung für eine angenehme Zeit gesorgt, in der die Hauptbezugsperson beruhigt die häusliche Umgebung verlassen kann. Helferkreis Auszeit Fachstelle für pflegende Angehörige, Senioren- und Stiftungsamt Bianca Wolter › Tel. 0941/507-1549, Mo bis Do 8 bis 13 Uhr www.regensburg.de/leben/ gesellschaft-u-soziales/senioren Helferkreis der Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37 www.oberpfalzheimer.de 11 12 Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz Professionelle Gruppenbetreuung durch eine Fachkraft und geschulte Helferinnen mit dem Ziel geistige und alltagspraktische Fähigkeiten zu erhalten. Ambulante Krankenpflege St. Josef Pfarrheim St. Josef Wieshuberstr. 2a › 93059 Regensburg Betreuungsgruppe (Kosten auf Anfrage) jeden Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr Johanna Dettenhofer › Tel. 0941/4 39 39 Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e. V. Seniorenstift Albertinum Clermont-Ferrand-Allee 40 93049 Regensburg Betreuungsgruppe (Kosten 40 €/ 4 Stunden, Abrechnung über die Pflegeversicherung möglich) jeden Montag 14 bis 18 Uhr Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37 Betreuungsgruppe Café Malta der Malteser Am Singrün 1 › 93047 Regensburg (Abrechnung über Pflegekasse möglich) jeden Freitag 13 bis 16 Uhr Barbara Breu › Tel. 0151/23 89 37 15 Regensburger ambulante und stationäre Dienste (RAD) Unterislinger Weg 12 › 93053 Regensburg Betreuungsgruppe „Café Kurzurlaub“ (kostenfrei) › jeden Montag 14 bis 16 Uhr Wolfgang Theine › Tel. 0941/2 08 21 50 Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e. V. Seniorenstift Albertinum Clermont-Ferrand-Allee 40 93049 Regensburg MAKS- Aktivierungstherapie (Kosten 20 € / Gruppenstunde, Abrechnung über die zusätzlichen Betreuungsleistungen möglich) jeden Dienstag 9.30 bis 11.30 Uhr Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37 Treffpunkt für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Geselliges Beisammensein, Austausch, Spielen, Singen Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e. V. „Café Alois“ Gaststätte Kolpinghaus am Donaumarkt Donnerstag 14-tägig von 15 bis 17 Uhr Christine Soller › Tel. 0941/9 45 59 37 Tagespflege Tagesbetreuung und pflegerische Versorgung (Abrechnung über Leistungen der Tagespflege je nach Pflegestufe 0 bis 3 möglich) Regensburger ambulante und stationäre Dienste (RAD) Tagespflege „Zweites Zuhause“ Unterislinger Weg 12 › 93053 Regensburg Wolfgang Theine › Tel. 0941/2 08 21 50 www.radgmbh.de Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung Tagespflege des Bayerischen Roten Kreuz im Rotkreuzheim Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg Tel. 0941/2 98 83 60 www.rotkreuzheim.de Tagespflege im Caritas Altenheim Elisabethinum (als eingestreute Tagespflege) Roritzerstr. 7 › 93047 Regensburg Tel. 0941/5 02 60 www.caritas-altenheim-elisabethinum.de Tagespflege im Caritas Altenheim Marienheim (als eingestreute Tagespflege) und Sturzprävention mit Musik (Kosten auf Anfrage, donnerstags) Ostengasse 36 › 93047 Regensburg Tel. 0941/50 27 60 www.caritas-altenheim-marienheim.de Angehörigengruppen Austausch und Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz. Fachstelle für pflegende Angehörige Angehörigengruppe einmal im Monat Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr Senioren- und Stiftungsamt, großer Gruppenraum 3. Stock Johann-Hösl-Str. 11 › 93053 Regensburg Tel. 0941/507-4952 13 Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Angehörigengruppe jeden 1. Dienstag im Monat 18.00 bis 20.00 Uhr Pfarrzentrum Herz Marien, Raum St. Michael Rilkestr. 17 93049 Regensburg Tel. 0941/9 45 59 37 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege wird von den meisten stationären Pflegeeinrichtungen angeboten (siehe Pflege von A bis Z). Nachfrage nach aktueller Verfügbarkeit direkt bei den Einrichtungen oder unter www. heimplatzsuche-regensburg.de. Eine Liste der stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie in der vorliegenden Broschüre. Wo finde ich weitere Angebote? Weitere Gesprächs- und Selbsthilfegruppen finden Sie im Verzeichnis der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) in Stadt und Landkreis Regensburg Tel. 0941/5 99 38 86 10 [email protected] www.kiss-regensburg.de Ehrenamtliche Unterstützung Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, brauchen ältere Menschen unterschiedlichste Hilfen und Unterstützung. Eine Vernetzung verschiedenster Dienstleistungen optimiert die Versorgung. Eine häusliche Pflegesituation erfordert nicht nur die professionelle Betreuung durch einen ambulanten 14 Entlastungsangebote und ehrenamtliche Unterstützung Pflegedienst, der die pflegenden Angehörigen unterstützt. Auch Freunde, Nachbarn und Ehrenamtliche leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der häuslichen Pflegesituation und zur Aufrechterhaltung des Alltags. Die zwischenmenschliche Begegnung ist insbesondere für die pflegenden Angehörigen sehr hilfreich. Gerade bei der Betreuung von Menschen mit Demenz gehen außerhäusliche Kontakte verloren, die Kommunikationsmöglichkeiten für Angehörige schrumpfen. Ehrenamtliche bringen oft die Zeit mit, die professionelle Dienstleister nicht zur Verfügung haben und bringen Abwechslung in die häusliche Situation. Ein koordinierter quartiersnaher Pflege und Betreuungsmix durch Professionelle und Freiwillige kann eine häusliche Pflegesituation für alle Beteiligten stärken und mit Normalität bereichern. Das Projekt ReNeNa Regensburgs nette Nachbarn vernetzt die verschiedenen Hilfsangebote und initiiert neue. Es bildet ein Netzwerk unterschiedlichster Kooperationspartner aus den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, der Stadt, den Vereinen etc. Über ReNeNa kann man schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen oder sich auch selbst engagieren. Besuchsdienst Seniorinnen und Senioren werden zu Hause besucht und es wird eine angenehme Zeit zusammen verbracht. Gemeinsame Spaziergänge sind ebenso möglich, wie die Erledigung kleiner Besorgungen Kleinreparaturdienst Der Kleinreparaturdienst leistet bei kleinen handwerklichen Tätigkeiten Hilfe Papierkram Team „Papierkram, na und?“ Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen und Unterstützung bei Behördengängen, Hilfestellung beim Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung Informationen zur rechtlichen Vorsorge Hilfestellung beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Im Rahmen einer Beratung in der Fachstelle für pflegende Angehörige erhalten Sie Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten durch Ehrenamtliche oder Sie wenden sich unter Tel. 0941/507-5599, Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr an das durch Ehrenamtliche besetzte ReNeNa Service Telefon. Sie möchten sich engagieren? Informationen dazu unter: Tel. 0941/507-1541 Petra Frauenstein, Senioren und Stiftungsamt Ambulante Pflegedienste 15 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste bieten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit Pflege an (ausschließlich hauswirtschaftliche Versorgung auf Anfrage). Leistungen der Grundpflege können beim Vorliegen einer Pflegestufe (1 bis 3) oder bei erheblichem Betreuungsbedarf (sogenannte Pflegestufe 0) von der Pflegekasse ganz oder teilweise übernommen werden. Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen. Hierzu ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Ambulante Dienste der evangelischen Wohltätigkeitsstiftung (EWR) Alte Manggasse 3 › 93047 Regensburg Christina Huger-Graf › Tel. 0941/50 40 29 00 [email protected] Kooperation mit dem evangelischen Alten- und Pflegeheim Johannesstift, dem Evangelischen Krankenhaus Regensburg und der Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe. ArGe ambulante Krankenpflege St. Konrad und St. Georg Schwabelweis „Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit“ Pommernstr. 3 › 93057 Regensburg Maria Weidinger › Tel. 0941/6 40 89 11 sozialstation-st.konrad-regensburg@ kirche-bayern.de www.caritas-regensburg.de Die Dienstleistungen werden in der Konradsiedlung, in Brandlberg, Keilberg, Wutzlhofen, Schwabelweis und am Sallerner Berg angeboten. Ambulante Krankenpflege K.- D. Lang Ilzstr. 5b › 93059 Regensburg Klaus Dieter Lang › Tel. 0941/4 89 80 [email protected] Ambulante Krankenpflege St. Josef, Reinhausen „Alles aus einer Handdie roten Engel aus Reinhausen“ Wieshuberstr. 2a › 93059 Regensburg Johanna Dettenhofer › Tel. 0941/4 39 39 [email protected] www.ambulantepflege-reinhausen.de Gedächtnistraining in Kooperation mit Pfarrei St. Josef, Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz, Vermittlung von Hausnotruf und Menüservice. Ambulante Kranken- und Altenpflegestation Herz Marien „Selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung“ Rilkestr. 19 › 93049 Regensburg Anneliese Langele › Tel. 0941/2 80 34 99 ambulante-krankenpflege.hm.rgb@ kirche-bayern.de www.herz-marien.de Die Dienstleistungen der Sozialstation werden im Stadtwesten, Dechbetten und Großprüfening angeboten. 16 Ambulante Pflegedienste DRP Der rollende Pflegedienst „In den eigenen Wänden in guten Händen“ Günzstr. 1 › 93059 Regensburg Conny Peters, Gerlinde Eigner, Heike Geßner Tel. 0941/4 14 49 [email protected] www.drp-ambulantepflege.de Der rollende Pflegedienst ist in Regensburg und Tegernheim tätig und bietet individuelle persönliche Bezugspflege. Ambulanter Pflegedienst der Johanniter Unfallhilfe (JUH) „Aus Liebe zum Leben“ Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg Regina Kellerer › Tel. 0941/46 46 71 40 oder Tel. 0941/46 46 71 41 [email protected] www.johanniter-regensburg.de Neben dem Dienstleistungsangebot der ambulanten Pflege werden auch Hausnotruf, Menüservice und Fahrdienst angeboten. ArGe Caritas Sozialstation Mitte Ost „Wir pflegen Menschlichkeit“ Obermünsterplatz 5 › 93047 Regensburg Martin Stirner › Tel. 0941/79 80 81 [email protected] www.caritas-regensburg.de Die Dienstleistungen der Arge Caritas Sozialstation Mitte Ost werden im Stadtosten, im Stadtsüden und in der Stadtmitte angeboten. Pegasus Pflege- und Betreuungsdienst Pflanzenmayerstr. 15 › 93049 Regensburg Dagmar Müller › Tel. 0941/38 22 39 95 [email protected] www.pegasuspflege.de RAD Regensburger ambulante und stationäre Dienste „Überall und jederzeit, Hilfe erster Klasse“ Unterislinger Weg 12 › 93053 Regensburg Wolfgang Theine › Tel. 0941/2 08 21 50 [email protected] www.radgmbh.de Neben den Dienstleistungen der Sozialstation wird Tagespflege und das „Betreute Wohnen zu Hause“ angeboten. Regensburger Sozialstation „Daheim und trotzdem bestens behütet“ Alfons Auer Str. 28 a › 93053 Regensburg Herr Regensburger › Tel. 0941/1 92 53 [email protected] www.regensburger-sozialstation.de Ambulante Pflegedienste Im Rahmen des „Betreuten Wohnen zu Hause“ werden Menüservice und Hausnotruf angeboten. Sozialstation Bayerisches Rotes Kreuz „Wir helfen Ihnen gerne!“ Udetstraße 12 › 93049 Regensburg Monika Bachl › Tel. 0941/27 08 18 [email protected] www.brk-regensburg.de Das umfassende Dienstleistungsangebot wird im Stadtgebiet und im Regensburger Umland zur Verfügung gestellt. Weitere Angebote des BRK in Regensburg zur ergänzenden Versorgung: Menüdienst, Hausnotruf, Fahrdienste und Tagespflege. „Zukunft für Senioren e.V.“ Ambulanter Pflegedienst „Mehr als Pflege, bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“ Boelkestr. 19 › 93051 Regensburg Dörte Damm Wohlgemut › Tel. 0941/93 08 04 13 [email protected] www.zukunftfuersenioren.de Dienstleistungsangebot im Stadtgebiet Regensburg und Umland. Ambulante Dienstleister im Umland, die im Stadtgebiet tätig sind Ambulante Dienste Evi Krompass „Helfen ist unser Auftrag“ Bischof-Sailer-Str. 10 › 93092 Barbing Evi Krompass › Tel. 09401/52 79 92 [email protected] www.krankenpflege-krompass.de 17 Die Dienstleistungen des Pflegedienstes Evi Krompass werden im Stadtgebiet, in Barbing, Neutraubling und im östlichen Umland angeboten. Ambulanter Pflegedienst Reinhold Böck Birkenweg 18 › 93090 Bach an der Donau: Sonja und Reinhold Böck › Tel. 09403/96 14 96 [email protected] Pflegerische Versorgung zu Hause durch einen kleinen familiären Pflegedienst. Compassio mobil Pflegedienst „Alles aus einer Hand“ Pfarrer Brumbach Weg 2 93173 Wenzenbach Tel. 09407/81 30 11 11 [email protected] www.compassio.de Im Umkreis von 30 Fahrminuten von Wenzenbach werden die Dienstleistungen von Compassio mobil angeboten. Es besteht eine Kooperation mit den stationären Compassio Einrichtungen in Wenzenbach, Tegernheim, Nittenau, Sinzing und Regensburg Burgweinting. Hier können Angebote wie offener Mittagstisch oder das Seniorencafe und weitere Angebote genutzt werden. Häusliche Kranken,- und Altenpflege Aschenbrenner Kleiststr. 3 › 93077 Bad Abbach Heidi Aschenbrenner › Tel. 09405 /71 76 [email protected] Dieser Pflegedienst ist im Stadtgebiet, sowie in Pentling, Großberg und Hohengebraching tätig. 18 Betreutes Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen zu Hause Älteren Menschen fällt es oftmals schwer, den benötigten Unterstützungsbedarf zu definieren und sie haben oft auch Schwierigkeiten, unterstützende Maßnahmen effizient zu organisieren. Häufig ist kein soziales Netz in der Nähe, das unterstützend eingreifen kann. Nicht selten besteht ein Hilfs- und Unterstützungsbedarf, bevor eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Das „Betreute Wohnen zu Hause“ der Georg-Hegenauer-Stiftung soll Seniorinnen und Senioren ein höchstmögliches Maß an selbstständiger Lebensführung in der eigenen Wohnung sichern. Das Besondere ist die zentrale Organisation und Koordination von Hilfen, sowie das Erkennen des individuellen Unterstützungsbedarfes. Ziel ist es, durch die individuell auf die Vertragsnehmer abgestimmten Angebote die selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern. Das Angebot „Betreutes Wohnen zu Hause“ der Georg-Hegenauer-Stiftung richtet sich an alle älteren Regensburger Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Ziegetsdorf, Königswiesen, Neuprüll, Dechbetten und Kumpfmühl, die ›› für den Fall einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit versorgt werden wollen und sich bereits vorab einen Ansprechpartner, Koordinator und regelmäßig soziale Kontakte wünschen. ›› trotz Unterstützungsbedarf in ihrem gewohnten Wohnumfeld, versorgt mit bedarfsgerech- ten Angeboten, ihren Lebensabend selbstbestimmt verbringen möchten. ›› keine Bekannten oder Angehörige (in der Nähe) haben, die beim Knüpfen des Versorgungsnetzes behilflich sein können oder von diesen unabhängig sein wollen. Zur Zielgruppe gehören auch Angehörige, die sich einen Ansprechpartner vor Ort wünschen, der zuverlässig eine bedarfsgerechte Versorgung für ihr Familienmitglied organisiert. Trotz alledem trifft die Entscheidung für einen Betreuungsvertrag ausschließlich der geschäftsfähige Betroffene. Das „Betreute Wohnen zu Hause“ kann voraussichtlich ab Frühjahr 2016 abgerufen werden. Informationen hierzu erhalten Sie im Seniorenund Stiftungsamt unter Tel. 0941/507-4952 oder Tel. 0941/507-1549 Weiteres Angebot für Betreutes Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen zu Hause Bayerisches Rotes Kreuz Udestr. 12 › 93049 Regensburg Monika Bachl › Tel. 0941/27 08 18 [email protected] www.brk-regensburg.de Betreutes Wohnen 19 Betreutes Wohnen Es gibt keinen gesetzlich geschützten Begriff für „Betreutes Wohnen“. Die Bandbreite des Dienstleistungsangebotes ist sehr unterschiedlich, deshalb gilt es, sich vorab genau über die Inklusivleistungen und die Wahlleistungen zu informieren und bestenfalls Vergleichsangebote einzuholen, um für die individuelle, persönliche Situation die passende Wohnlösung zu finden. Betreutes Wohnen im Seniorendomizil Haus Klara Obertraublinger Str. 83 › 93055 Regensburg Informationen zur Vermietung über: Erl Bau GmbH und Co KG Mietzing 33 › 94469 Deggendorf Tel. 0991/3 70 60 80 www.erlbau.de Betreutes Wohnen Hildegard von Bingen Hildegard-von-Bingen Str. 4 93055 Regensburg Informationen zur Vermietung über: SH Verwaltungs GmbH Gartlbergstr. 1 › 84347 Pfarrkirchen Tel. 08561/9 88 43 70 [email protected] www.sh-projekte.de Elisabethinum Betreutes Wohnen Roritzerstr. 9 › 93047 Regensburg Informationen zur Vermietung über: Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerkder Diözese Regensburg GmbH (KWS) Großprüfening 7 › 93049 Regensburg Tel. 0941/39 60 80 www.kws-regensburg.de Königsgarten Betreutes Wohnen Udetstr. 12 › 93049 Regensburg Informationen zur Vermietung über: Länger Immobilien Verwaltungs GmbH Ittlinger Str. 11 › 94315 Straubing Tel. 0941/3 07 47 71 [email protected] www.wohnen-im-koenigsgarten.de Kursana Residenz Betreutes Wohnen Bahnhofstr. 24 › 93047 Regensburg Tel. 0941/5 04 50 [email protected] www.kursana.de Seniorenresidenz Schloss Thurn und Taxis Emmeramsplatz 7 › 93047 Regensburg N.N. Tel. 0941/5 86 40 www.seniorenresidenz-regensburg.de Seniorenwohnzentrum Rosengarten Bayernstift Mälzereiweg 1 › 93053 Regensburg Informationen zur Vermietung über: BayernCare Immobilien GmbH & Co.KG Günther Scharowsky Str. 6 › 91058 Erlangen Tel. 08141/40 27 48 www.bayerncare.de Seniorenwohnzentrum Candis Bayernstift Straubinger Str. 16 › 93055 Regensburg Informationen zur Vermietung über: Kontaktdaten siehe Seniorenwohnzentrum Rosengarten 20 Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulant betreute Wohngemeinschaften „Die Mehrheit der Menschen wünscht sich auch bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf ein unabhängiges, selbstständiges bzw. selbstbestimmtes Leben und Wohnen. Wohnformen für pflegebedürftige Menschen, die der eigenen Häuslichkeit nahe kommen, werden angesichts des demografischen Wandels und der sich ändernden Familienstrukturen immer wichtiger. Eine alternative Möglichkeit zwischen dem Wohnen in der eigenen Häuslichkeit und dem Leben in einer stationären Einrichtung sind ambulant betreute Wohngemeinschaften. Mit Inkrafttreten des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) zum 1. August 2008 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Wohn-, Pflege- und Betreuungsform geschaffen (…). Was sind ambulant betreute Wohngemeinschaften? Ambulant betreute Wohngemeinschaften (…) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Des Weiteren: ›› m uss die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter gewährleistet sein - das heißt alle Mieterinnen und Mieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bilden ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem sie alle Angelegenheiten des Zusammenlebens sowie die Wahl der Dienstleistungserbringer regeln, ›› m uss der Pflege- und Betreuungsdienst sowie Art und Umfang der Leistungen frei wählbar sein, ›› d arf der Pflege- und Betreuungsdienst keine Büroräume in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in enger räumlicher Verbindung haben. Der Pflege- und Betreuungsdienst ist Gast in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, ›› m uss die ambulant betreute Wohngemeinschaft baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig sein, darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein und es dürfen sich nicht mehr als zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, ›› d ürfen nicht mehr als zwölf Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.“ Quelle: www.stmgp.bayern.de/pflege/pflegeeinricht_wohnform/ambulant_betreute_wg/index.htm Stationäre Pflegeeinrichtungen Ambulant betreute Wohngemeinschaft im Haus Aurelia am Emmeramsplatz Zielgruppe: Menschen mit demenziellen Erkrankungen Kontakt über: Pflegedienst Eustra Service GmbH Matthias Stier, Pflegedienstleitung Tel. 0160/7 10 66 43 oder Tel. 0941/5 86 40 [email protected] Ambulant betreute Wohngruppe Jakob Augsburgerstr. 24 › 93051 Regensburg Zielgruppe: dauerbeatmete Erwachsene Kontakt über: Ambulante Intensivpflege Bayern (AIB) Tel. 09441/1 74 62 15 [email protected] www.ai-bayern.de 21 Ambulant betreute Wohngruppe Maximilian Eichendorffstr. 60 › 93051 Regensburg Zielgruppe: dauerbeatmete Erwachsene Kontakt über: AIR- Leben Pflegedienst Tel. 09431/51 04 34 [email protected] www.intensivpflege-beatmung.de Weitere Informationen zu ambulant betreuten Wohngruppen Koordinationsstelle Wohnen im Alter Tel. 089/20 18 98 57 [email protected] www.wohnen-alter-bayern.de 22 Stationäre Pflegeeinrichtungen Stationäre Pflegeeinrichtungen Stationäre Pflegeeinrichtungen sind auf die umfassende Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen rund um die Uhr ausgerichtet. Neben der Pflege werden auch die soziale Betreuung, die Verpflegung sowie die Zimmerreinigung und die Wäscheversorgung gewährleistet. Nach Rücksprache kann die Mitnahme von Möbeln oder auch Kleintieren individuell geregelt werden. Die aktuellen Kosten der jeweiligen stationären Einrichtungen finden Sie unter: www.pflegelotse.de www.aok-pflegenavigator.de Die Adressen aller stationären Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Regensburg, sowie eine Übersicht über freie Plätze finden Sie unter www.heimplatzsuche-regensburg.de Bayerisches Rotes Kreuz Senioren- und Pflegeheim Hildegard von Bingen Hildegard-von-Bingen Str. 6 93053 Regensburg Nicole Honig, Pflegedienstleitung Tel. 0941/28 00 40 [email protected] www.brk-hvb.de Das im Stadtosten gelegene, 2012 eröffnete Haus verfügt über 99 Plätze (81 EZ und 9 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche und einen Garten. Bayerisches Rotes Kreuz Minoritenhof Throthengasse 7 › 93047 Regensburg Karl Heinz Riepl, Einrichtungsleitung Tel. 0941/56 81 90 www.brkminoritenhof.de In der Stadtmitte gelegen, verfügt das Haus über 76 Bewohnerplätze (56 EZ und 10 DZ) und einen Atriumgarten. Altenheim Maria vom Karmel Reichsstr. 10 › 93055 Regensburg Sr. M. Lioba Langenmeyer, Einrichtungsleitung › Tel. 0941/79 96 60 [email protected] www.marienschwestern-v-karmel.de 80 Plätze (vorwiegend Einzelzimmer) verteilt auf 2 Wohnbereiche. Das innenstadtnahe Haus verfügt über einen Garten. Bayerisches Rotes Kreuz Rotkreuzheim Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg Peter Konz, Einrichtungsleitung Tel. 0941/2 98 80 www.rotkreuzheim.de Das Haus befindet sich im Stadtwesten und verfügt über einen Garten. Neben stationärer Pflege wird auch Tagespflege angeboten. Stationäre Pflegeeinrichtungen Bayernstift Seniorenwohnzentrum Rosengarten Mälzereiweg 1 › 93053 Regensburg Karl Salzberger, Einrichtungsleitung Tel. 0941/64 64 03 01 [email protected] www.bayernstift.de Das Haus im Stadtsüden verfügt über einen Garten. Die 88 Plätze (39 EZ und 25 DZ) verteilen sich auf 3 Wohnbereiche. Bayernstift Seniorenwohnzentrum Candis Straubinger Str. 16 › 93055 Regensburg Ludmila Neubauer, Einrichtungsleitung Tel. 0941/60 09 70 [email protected] www.bayernstift.de Das Haus verfügt über 100 Bewohnerplätze (74 EZ und 13 DZ). Die 3 Wohnbereiche gruppieren sich um einen Atriumgarten. Bürgerheim Kumpfmühl Kumpfmühlerstr. 52a › 93051 Regensburg Maria Betz, Einrichtungsleitung Tel. 0941/507-3540 [email protected] www.rsg-regensburg.de Das neue Haus verfügt über 143 Plätze (121 EZ und 11 DZ). Angrenzend an einen Park liegt das Haus im Stadtsüden. 23 Caritas Elisabethinum Roritzerstr. 7 › 93047 Regensburg Ingeborg Helgerth, Einrichtungsleitung Tel. 0941/5 02 60 [email protected] www.caritas-altenheim-elisabethinum.de Das Elisabethinum befindet sich am östlichen Rand der Innenstadt. Die 84 Plätze (60 EZ und 12 DZ) verteilen sich auf 2 Wohnbereiche. Es wird eingestreute Tagespflege, sowie für Bewohner mit erhöhtem Betreuungsbedarf eine tagesstrukturierende Gruppe angeboten. Caritas Friedheim Boessnerstr. 5 › 93049 Regensburg Albert Pöllinger, Einrichtungsleitung Tel. 0941/29 72 80 [email protected] www.caritas-altenheim-friedheim.de Das Haus im Regensburger Westen verfügt über einen kleinen Garten. Die 170 Bewohnerplätze (122 EZ und 24 DZ) verteilen sich auf 3 Wohnbereiche. Caritas Marienheim Ostengasse 36 › 93047 Regensburg Silvia Haseneder, Einrichtungsleitung Tel. 0941/50 27 60 [email protected] www.caritas-altenheim-marienheim.de 24 Stationäre Pflegeeinrichtungen Das Haus am Rande der östlichen Altstadt mit 46 Bewohnerplätzen (44 EZ und 1 DZ) bietet ausschließlich beschütztes Wohnen für Menschen mit Demenz und verfügt über einen großen Garten. Des Weiteren wird eingestreute Tagespflege angeboten. Carl Lappy Seniorenwohnzentrum der Arbeiterwohlfahrt Brennesstr. 2 › 93059 Regensburg Christine Seidl, Einrichtungsleitung Tel. 0941/4 66 28 50 [email protected] www.awo-ndb-opf.de Das Haus im Stadtnorden bietet Platz für 124 Bewohner (94 EZ und 15 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche. Es werden 2 tagesstrukturierende Gruppen für Menschen mit Demenz angeboten. Compassio Haus Klara Obertraublinger Str. 83 93055 Regensburg-Burgweinting Angelika Niedermaier, Einrichtungsleitung Tel. 0941/46 21 60 [email protected] www.compassio.de Das Haus im Südosten der Stadt verfügt über 108 Bewohnerplätze (96 EZ und 6 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche und einen Garten. Des Weiteren wird eingestreute Tagespflege angeboten. Deutschordenshaus Regensburg e.V. Alten- und Pflegeheim St. Josef Ägidienplatz 6 › 93047 Regensburg Barbara Richter, Einrichtungsl. › Tel. 0941/59 30 60 [email protected] www.altenheimstjosef.de Das in der Altstadt gelegene Haus verfügt über 107 Bewohnerplätze (97 EZ und 5 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche. Deutschordenshaus Regensburg e. V. Albertinum Clermont-Ferrand-Allee 40 93049 Regensburg Alexandra Endres, Einrichtungsleitung Tel. 0941/28 07 30 [email protected] www.seniorenstift-albertinum.de Das Albertinum im Stadtwesten gelegen verfügt über einen kleinen Garten. Die 92 Bewohnerplätze (48 EZ und 22 DZ) verteilen sich auf 2 Wohnbereiche. Georg Hegenauer Pflegeheim Kaiser-Friedrich-Allee 97 › 93051 Regensburg Vera Krist, Pflegedienstleitung Tel. 0941/28 09 23 40 [email protected] Das kleine Heim im Stadtteil Ziegetsdorf bietet 17 Bewohnern Platz (3 EZ und 7 DZ). Seniorenzentrum Georgstift Burgweinting (RKT Matt und Wiesbauer OHG) Rudolf-Aschenbrenner-Platz 4 93055 Regensburg Rudolf Bucher, Einrichtungsleitung Tel. 0941/7 85 38 80 [email protected] www.rkt.eu Das Haus im Stadtosten verfügt über einen kleinen Garten und bietet 24 Bewohnern (2 EZ und 11 DZ) Platz. Informationen zur Pflege von A bis Z Kursana Residenz Regensburg Bahnhofstr. 24 › 93047 Regensburg Annett Blumhardt, Einrichtungsleitung Tel. 0941/5 04 50 [email protected] www.kursana.de Das in der Stadtmitte gelegene Haus bietet 66 Bewohnern (6 EZ und 28 DZ) Platz und verfügt über eine Terrasse im Innenhof. Johannesstift Evangelisches Altenund Pflegeheim Vitusstr. 14 › 93051 Regensburg Armin Gayk, Einrichtungsleitung Tel. 0941/50 40 30 [email protected] www.johannesstift-regensburg.de Das Haus im Stadtsüden verfügt über 119 Bewohnerplätze (81 EZ und 19 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche. Ein Wohnbereich bietet beschütztes Wohnen. REMEO® Center Regensburg Linde REMEO® Deutschland GmbH Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg Michael Joppich Einrichtungs- und Pflegeleistung Tel. 0941/38 32 82 30 Tel. 0173/6 58 87 94 [email protected] www.remeo.de Im Gebäude des Rotkreuzheimes steht seit Juli 2015 eine stationäre Versorgung für beatmete erwachsene Patienten mit 20 Plätzen zur Verfügung. Diese Versorgungsform schließt eine Lücke 25 zwischen der Intensivstation im Krankenhaus und der Rückkehr in die häusliche Umgebung. Seniorenresidenz Schloss Thurn und Taxis Emmeramsplatz 7 › 93047 Regensburg n.N., Einrichtungsleitung Tel. 0941/5 86 40 [email protected] www.senioren-residenz-regensburg.de Die Seniorenresidenz mit begrüntem Innenhof bietet 45 Bewohnern (15 EZ und 30 DZ, auch Einzelbettbelegung) Platz. St. Katharinenspital Am Brückenfuß 1-3 › 93059 Regensburg Willibald Koller, Einrichtungsleitung Tel. 0941/83 00 50 [email protected] www.spital.de Das Haus für 86 Bewohner (42 EZ und 22 DZ) liegt im Stadtteil Stadtamhof. Die Zimmer verteilen sich auf 3 Wohnbereiche. 26 Informationen zur Pflege von A bis Z Informationen zur Pflege von A bis Z B egutachtung zur Einstufung in die Pflegeversicherung Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat die Aufgabe, im Auftrag der Pflegekassen Pflegesituationen zu begutachten, damit eine leistungsrechtliche Entscheidung (d.h. die Einstufung oder Ablehnung einer Pflegestufe) getroffen werden kann. Nach Antragstellung bei der jeweiligen Pflegekasse wird der MDK schriftlich einen Termin vorschlagen. Auf Wunsch des Antragstellers muss jederzeit das ausführliche schriftliche Gutachten zur Pflegeeinstufung zugesandt werden. Die Zusendung kann bereits bei Antragstellung durch ein Kreuz markiert werden. Wird der Antrag zur Pflegeeinstufung abgelehnt muss vom Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Vertreters innerhalb von 4 Wochen ein formloses Widerspruchsschreiben an die Pflegekasse gesandt werden. Die ausführliche schriftliche Begründung zum Widerspruch muss im Anschluss erfolgen. Der MDK wird bei einem erneuten Begutachtungsbesuch die Pflegesituation noch einmal prüfen. Kommt es erneut zu einer Ablehnung, kann beim Sozialgericht Klage erhoben werden. Sinnvoll ist das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes z.B. durch den Sozialverband VdK. Wer einen Widerspruch nicht in Betracht zieht, kann bei gleichbleibender Pflegesituation nach 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen oder jederzeit bei Verschlechterung der Pflegesituation. Sozialverband VdK Bayern e. V. Margaretenstr. 14 a › 93047 Regensburg Tel. 0941/58 54 00 www.vdk.de/kv-regensburg/ B ehandlungspflege Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und in der Regel vom Fachpersonal der ambulanten Dienste ausgeführt werden. Die Leistungen werden mit der Krankenkasse abgerechnet. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Blutzuckermessungen, Injektionen, Medikamentengabe, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden u.a. B etreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung kommt für den Fall in Betracht, dass keine Vertrauensperson mit einer umfassenden Vollmacht (vgl. „Vollmacht“) ausgestattet werden kann/ soll. Die Betreuungs- Informationen zur Pflege von A bis Z 27 F ahrdienst verfügung bietet die Möglichkeit, bereits vor der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, die Einrichtung und Führung dieser Betreuung zu gestalten. In der Betreuungsverfügung kann angegeben werden, wer als Betreuer bestellt werden soll und wer auf keinen Fall dafür in Frage kommt. Außerdem kann zum Beispiel festgelegt werden, wo man später leben möchte, wer die Vermögensverwaltung übernehmen oder welcher Arzt mit der Behandlung betraut werden soll. Regensburger Betreuungsvereine Allgemeiner Rettungsverband (Betreuungsverein) Ladehofstraße 26 › 93049 Regensburg Tel. 0941/20 82 00 10 Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e. V. (Betreuungsverein) Rote-Hahnen-Gasse 6 › 93047 Regensburg Tel. 0941/59 93 59 52 Die Kosten für einen Fahrdienst z.B. zur Tagespflege oder zum Arzt können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kostenübernahme sollte vor Inanspruchnahme des Fahrdienstes mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden.Terminabsprache und Anmeldung ca. 2-3 Tage vorher. Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) Regensburg Donaustauferstr. 172 d › 93059 Regensburg Tel. 0941/79 81 03 [email protected] www.asb-regensburg.de Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg Tel. 0941/2 98 82 97 [email protected] www.brk-regensburg.de Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. (Betreuungsverein) Orleansstraße 2 › 93055 Regensburg Tel. 0941/79 88 71 66 Johanniter Unfallhilfe e.V. (JUH) Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg Tel. 0941/46 46 71 50 [email protected] www.johanniter-ostbayern.de Regensburger Betreuungsverein e. V. Johann-Hösl-Str. 11 (3. Stock) 93053 Regensburg Tel. 0941/7 84 02 10 www.regensburg-bv.de RKT Matt und Wiesbauer OHG Ziegetsdorferstr. 50 › 93051 Regensburg Tel. 0941/30 73 00 [email protected] www.rkt.eu 28 Informationen zur Pflege von A bis Z Beruf, Familie und Pflege F amilienpflegezeit/ Vereinbarkeit von 1. kurzfristige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 01.01.2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Die Pflegeversicherung zahlt hierbei 67% des wegfallenden Bruttoeinkommens. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens. 2. Pflegezeit Nach wie vor haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Neu ist seit dem 01.01.2015 die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern. Die Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegestufe 1) ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen und der Beginn der Pflegezeit ist dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher anzukündigen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. 3. Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, für maximal 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Die bisherige Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden wurde auch in den neuen Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes ab 01.01.2015 beibehalten, um zu vermeiden, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit wegen der Pflege ganz aufgeben. Der befristete Teilzeitanspruch bei Rückkehr zum vorherigen Arbeitsverhältnis hilft insbesondere Frauen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Auch das „Blockmodell“ der Familienpflegezeit wurde beibehalten, um Beschäftigten eine flexible Aufteilung ihrer Arbeitszeit zu ermöglichen. Denn die geforderte Mindestarbeitszeit muss nur im Durchschnitt eines Jahres vorliegen; die Ausgestaltung und Aufteilung kann nach den Bedürfnissen der Beschäftigten und ihrer zu pflegenden Angehörigen ausgestaltet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten. Ausgenommen die zur Berufsausbildung Beschäftigten. 4. Begleitung in der letzten Lebensphase Seit 01.01.2015 haben Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen drei Informationen zur Pflege von A bis Z Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen. Sie können so für ihre Angehörigen auf ihrem letzten Weg da sein, auch wenn sich der pflegebedürftige nahe Angehörige in einem Hospiz befindet. Das zinslose Darlehen kann für diese Zeit ebenso in Anspruch genommen werden. Weiter Informationen zum Thema: Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums Tel. 030/20 17 91 31 Mo bis Do 9 bis 18 Uhr www.wege-zur-pflege.de www.bmfsfj.de www.gesetze-im-internet/pflegezg/ www.gesetze-im-internet/fpfzg/ 29 Pflegepersonen erhalten Rentenversicherungsbeiträge, wenn sie mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt sein, die Pflegebedürftigkeit muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder Medicproof festgestellt sein. Ein Antragsverfahren ist nicht notwendig, jedoch muss ein detaillierter Fragebogen ausgefüllt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Pflegekasse. Deutsche Rentenversicherung Gabelsbergerstr. 7 › 93047 Regensburg Tel. 0941/7 98 90 [email protected] www.deutsche-rentenversicherung.de 30 Informationen zur Pflege von A bis Z G rundpflege Mobiltelefon auch außerhalb der eigenen vier Wände angeboten werden. Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen der Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität G edächtnisambulanz (memory clinic) Die Gedächtnisambulanz am Bezirksklinikum Regensburg bietet Beratung, Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen mit Störungen des Gedächtnisses und der Konzentration. Insbesondere zur Diagnostik einer demenziellen Erkrankung wird der Besuch der Gedächtnisambulanz empfohlen. Typisch für diese Erkrankungen sind Gedächtnisstörungen, Orientierungsstörungen, eine Änderung der Persönlichkeit und Beeinträchtigungen des Sprachvermögens. Die Gedächtnisambulanz befindet sich im Bezirksklinikum in der Universitätsstraße 84. Terminvereinbarung und Informationen unter Tel. 0941/9 41 12 00 H ausnotruf Der Hausnotruf bietet Sicherheit rund um die Uhr in der eigenen Wohnung. Mit Hilfe eines Senders, der entweder als Medaillon oder als Armband getragen wird, kann im Notfall die Hausnotrufzentrale erreicht werden. Diese alarmiert, je nach Vereinbarung, Angehörige, den Pflegedienst, den Hausarzt oder den Rettungsdienst. Dieser Service kann mit einem Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) Regensburg Donaustauferstr. 172 d › 93059 Regensburg Tel. 0941/79 81 05 [email protected] www.asb-regensburg.de Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg Tel. 0800/3 53 03 15 27 (kostenlose Beratung 24 Stunden Service) www.hausnotruf.brk.de Johanniter Unfall Hilfe e.V. (JUH) Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg Michael Oberhofer › Tel. 0941/46 46 71 20 [email protected] www.johanniter-ostbayern.de Malteser Hilfsdienst (MHD) Am Singrün 1 › 93047 Regensburg Tel. 0941/5 85 15 55 Tel. 0800/4 41 14 48 41 www.malteser-regensburg.de Informationen zur Pflege von A bis Z K ombinationsleistung Der Bezug von Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und der Bezug von Pflegegeld sind kombinierbar. Wird die Kombinationsleistung gewünscht, so ist dies bei Antragstellung zur Einstufung in die Pflegeversicherung anzukreuzen. K urzzeitpflege Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen, um beispielsweise einen Urlaub zu ermöglichen oder auch zur Überbrückung bei Erkrankung der Pflegeperson. Unter Umständen ist eine Kurzzeitpflege auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nötig, wenn die Versorgung zu Hause (noch) nicht möglich ist. Kurzzeitpflege kann bereits mit Gewährung der Pflegestufe 0 in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Kurzzeitpflege bis zu € 1612,– pro Kalenderjahr für 4 Wochen. 31 Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege auf maximal € 3224,– verdoppelt und auf 8 Wochen ausgeweitet werden. Einen Eigenanteil für Verpflegung und Unterbringung zahlt der Versicherte selbst. Diese Kosten können über nicht ausgeschöpfte Beträge der zusätzlichen Betreuungsleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Kurzzeitpflege besteht der Anspruch auf Weiterzahlung des Pflegegeldes zu 50%. Kurzzeitpflege wird je nach Belegungslage von allen stationären Pflegeeinrichtungen in Regensburg angeboten. M ahlzeitendienst/ Menüservice Es gibt die Möglichkeit sich zu Hause mit Essen beliefern zu lassen. Je nach Wunsch wird das Essen tiefgekühlt geliefert und kann zur gewünschten Tageszeit warm gemacht werden oder es wird in Warmhaltebehältern fertig geliefert. 32 Informationen zur Pflege von A bis Z Mahlzeitendienste werden privat gezahlt und sind nicht erstattungsfähig durch die Pflegekasse. Bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen kann Sozialhilfe im Rahmen von Hilfen zur Pflege gewährleistet werden. Informationen beim Amt für Soziales, Herr Gabler unter Tel. 0941/507-2500 Arbeiter Samariter Bund (ASD) Donaustauferstr. 172 d › 93059 Regensburg Tel. 0941/79 81 05 [email protected] www.asb-regensburg.de Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Rilkestr. 8 › 93049 Regensburg Tel. 0941/2 98 84 44 [email protected] www.brk-regensburg.de Liefergebiet: tiefgekühlt im Stadtgebiet und Umgebung, warm im Süden und Westen des Stadtgebietes Johanniter Unfall Hilfe e.V. Wernbergerstr. 1 › 93057 Regensburg Tel. 0941/46 46 71 20 [email protected] www.johanniter-ostbayern.de Liefergebiet: Stadtgebiet und naher Landkreis (warm, am selben Tag frisch gekocht) und bis 20 km Umkreis (tiefgekühlt) Malteser Menüservice Am Singrün 1 › 93047 Regensburg Tel. 0941/5 85 15 55 [email protected] www.malteser-mahlzeitendienst.de Liefergebiet: Stadtgebiet und naher Landkreis (tiefgekühlt und warm) Regensburger Sozialstation Alfons Auer Str. 28 a › 93053 Regensburg Tel. 0941/1 92 53 [email protected] www.regensburger-sozialstation.de P alliativpflege/ Palliativversorgung Die palliative Pflege betreut Menschen mit einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung, deren Lebenserwartung begrenzt ist. Der Begriff „palliativ“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Mantel“. Der Mantel steht als Symbol für Beschützen, Sich-Sorgen und Lindern von Beschwerden. So versteht sich die palliative Pflege als bedürfnisorientierte Begleitung, die das individuelle Wohlbefinden steigert und Sicherheit und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens vermitteln soll. Die Pflegekräfte sind in diesem Rahmen integraler Bestandteil des interdisziplinären „Palliative Care“ Teams, zu dem neben Ärzten, Seelsorgern und verschiedenen Therapeuten auch freiwillige Helfer gehören. Palliativversorgung im Krankenhaus Palliativmedizin im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Prüfeninger Str. 86 › 93049 Regensburg Tel. 0941/3 69 26 51 [email protected] www.barmherzige-regensburg.de Informationen zur Pflege von A bis Z Palliativmedizinischer Dienst (PMD) am Caritas Krankenhaus St. Josef Landshuter Str. 65 › 93053 Regensburg Tel. 0941/7 82 13 20 [email protected] www.caritasstjosef.de ABRIGO Palliative Care Team am Universitätsklinikum Regensburg Franz-Josef-Strauß-Allee 11 93053 Regensburg Tel. 0941/9 44 55 66 [email protected] www.ukr.de Palliativversorgung im stationären Hospiz Johannes Hospiz Hölkering 1 › 93080 Pentling Tel. 0941/89 93 55 01 [email protected] www.joanneshospiz.de 33 Ambulante Palliativversorgung PALLIAMO Regensburg gGmbH Cranachweg 16 › 93051 Regensburg Tel. 0941/5 67 62 32 [email protected] www.palliamo.de Informationen zur Palliativversorgung in Regensburg und Umgebung Hospiz Verein Regensburg e.V. Hölkering 1 › 93080 Pentling Tel. 0941/99 25 22 12 oder Tel. 0941/99 25 22 13 [email protected] www.hospiz-verein-regensburg.de P atientenverfügung Eine Patientenverfügung erstellen Sie für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können und eine medizinische Behandlung notwendig wird. Sie bestimmen, in welchen Krankheitsfällen die Patientenverfügung gelten soll und welche medizinische Behandlung Sie dann wünschen. Eine detaillierte Patientenverfügung ist geeignet, dem behandelnden medizinischen Personal Vorgaben für Ihre Behandlung zu machen. Dabei geht es vor allem um Ihr Recht auf Selbstbestimmung, gerade im Zusammenhang mit lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen. Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ (Verlag C.H. Beck) mit den entsprechenden Formularen erhalten Sie im Buchhandel oder als Download unter www.bestelle.bayern.de 34 Informationen zur Pflege von A bis Z P flegegeld P flegesachleistung Beim Pflegegeld handelt es sich um eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege privat organisiert und von Angehörigen, Bekannten oder zum Beispiel Nachbarn erbracht wird. Der Pflegebedürftige erhält selbst das Pflegegeld und kann dieses als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 bis 3 sowie Versicherte in Pflegestufe 0, bei denen zusätzliche Betreuungsleistungen bei dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz (bei Demenz und anderen psychischen Erkrankungen oder auch geistiger Behinderung) genehmigt wurden. Die Pflegekasse finanziert die Dienstleistung eines ambulanten Pflegedienstes. Voraussetzung ist die Einstufung in Pflegestufe 1 bis 3. Auch Versicherte in Pflegestufe 0 mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz, haben Anspruch auf Pflegesachleistung. Der ambulante Pflegedienst unterstützt u.a. beim Ankleiden, Waschen oder Duschen im Rahmen der Grundpflege oder auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. P flegehilfsmittel Die Pflegeversicherung bezahlt bei Patienten, die zu Hause gepflegt werden, bestimmte Hilfsmittel oder überlässt sie leihweise. Dazu zählen Produkte zur Erleichterung der Pflege (z.B. Rollstühle, Pflegebetten), zur Linderung von Beschwerden (z.B. Lagerungsrollen) und solche, die die selbstständige Lebensführung (Hausnotrufsysteme) des Patienten fördern. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Sie können neben den anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährt werden. Auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zählen hierzu. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt und die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. P flegestufen Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Je nach Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen in unterschiedliche Pflegestufen eingestuft. Von der Pflegestufe ist abhängig, in welchem Umfang der Pflegebedürftige Leistungen der Krankenkasse beanspruchen kann. (siehe auch „Begutachtung zur Einstufung in die Pflegeversicherung“) S chwerbehindertenausweis Informationen zur Pflege von A bis Z 35 Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50). Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind sogenannte Nachteilsausgleiche. Das sind beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr u.a. Der Grad der Behinderung dient als Maß für die Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und deren Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen des Lebens. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und die Voraussetzungen für die Beantragung einer Pflegestufe. Der beste Zeitpunkt für eine Antragstellung ist dann, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Behinderung, Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert ist. bei festgestellter dauerhafter Einschränkung der Alltagskompetenz (u.a. bei demenziellen Erkrankungen). Der Leistungsbetrag für Tagespflege wird zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung gewährt. Angebote für Tagespflege finden Sie im Kapitel „Entlastungsangebote für Pflegende in Regensburg“. Informationen zum Thema und Antragstellung über das T echnik im Alter Zentrum Bayern Familie Soziales (ZBFS) Landshuterstr. 55 › 93055 Regensburg [email protected] www.zbfs.bayern.de/behoerde/ regionalstellen/oberpfalz/ T agespflege Leistungen der Tagespflege erhalten Versicherte der Pflegestufe 0 bis 3, in Pflegestufe 0 jedoch nur Wohnen ohne viel technische Zusatzausstattung kennt jeder, aber auch die Technik bietet zahlreiche Möglichkeiten, Lebensqualität im Alter zu bewahren. Es muss oft nicht die „große Lösung“ sein. Schon kleine technische Hilfsmittel erlauben es, das Leben in den eigenen vier Wänden auch bei Einschränkungen und Handicaps selbstbestimmt zu gestalten. Diese „Helfer“ für den Alltag sind Gebrauchsgegenstände, die das 36 Informationen zur Pflege von A bis Z Durchführen von gewohnten Tätigkeiten erheblich erleichtern können. Die moderne Kommunikationstechnik bietet hier vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Einige Anwendungsbeispiele sind: Systeme zur Notfallerkennung, altersgerechte Telefone, Apps für Smartphone und Tablet, „intelligente“ Haushaltsgeräte bis hin zu alltagsunterstützenden Assistenzlösungen wie Herdabschaltung. Die Beratungsstelle Technik im Alter des Seniorenund Stiftungsamts informiert neutral und unabhängig über technische Alltags- und Haushaltsgeräte sowie Kommunikationstechnik und intelligente Haussteuerung. Es besteht zudem die Möglichkeit die technischen Innovationen in der Musterausstellung kennenzulernen und auszuprobieren. Terminvereinbarungen unter Tel. 0941/507-5545 Franz Seitz oder Tel. 0941/507-5598 Silvia Berthold V erhinderungspflege Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege für sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Sie kann durch eine Ersatzpflegekraft oder durch eine stationäre Einrichtung erbracht werden. Die Verhinderungspflege kann für mehrere Tage oder Wochen, aber auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Eine Einstufung in Pflegestufe 0 bis 3 ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Die Pflegekasse gewährt Leistungen zur Verhinderungspflege für bis zu € 1612,– im Jahr. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden und der Leistungsbetrag so auf € 2418,– ausgeweitet werden. Die Pflegeperson wählt eine Ersatzpflegeperson (Fachkraft über ambulanten Pflegedienst oder auch Freund/ Nachbar), die während Urlaub, Krankheit oder auch stundenweise, zur Entlastung vertritt. Die Verhinderungspflege muss vor erstmaliger Inanspruchnahme von der Pflegekasse genehmigt werden. V orsorgevollmacht Aufgrund von Unfall oder Krankheit kann man in jedem Alter in die Lage kommen, seine Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen zu können. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen. Wenn rechtsverbindliche Entscheidungen gefordert sind, können diese nur dann stellvertretend (z. B. von Angehörigen) getroffen werden, wenn diese eine rechtsgültige Vollmacht im Original vorlegen können, welche die betroffene Person in gesunden Tagen erstellt hat. Falls dies nicht geschehen ist, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer (in der Regel eine Vertrauensperson des Betroffenen) für die entsprechenden Aufgabenkreise bestellt. Osteuropäische Haushaltshilfen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsstelle Stadt Regensburg Johann- Hösl- Str. 11 › 93053 Regensburg Susanne Lippert › Tel. 0941/507-2543 W ohnberatung Mit dem Älterwerden ändern sich Bedürfnisse und Fähigkeiten und damit auch die Anforderungen an die Wohnung und das Wohnumfeld. Wohnungsanpassung hat zum Ziel, die individuelle Wohnumgebung an diese Bedürfnisse anzupassen, um damit das selbstbestimmte Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Maßnahmen der Wohnungsanpassung reichen von kleinen Ausstattungsveränderungen (Möbel anpassen, Teppiche entfernen, etc.) über die Versorgung mit Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badebrett, Rollator, etc.) bis hin zu größeren baulichen Maßnahmen (Rampenbau, Treppenlift, Badumbau, etc.). Die Pflegekasse gewährt bei Vorliegen der Pflegestufe 0 bis 3 einen Zuschuss von € 4.000,– pro Maßnahme im Rahmen der Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Beantragung mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse muss vor Beginn der (Umbau)maßnahme erfolgen. Rückwirkend werden keine Leistungen erstattet. Die Beratung erfolgt in der häuslichen Umgebung unter folgenden Fragestellungen: 37 ›› W as kann an meiner Wohnung verbessert werden? ›› Mit welchen Kosten ist das verbunden? ›› Welche Anträge und Genehmigungen brauche ich? ›› Welche weiteren Hilfen brauche ich? Die Wohnberatung des Senioren- und Stiftungsamts bietet kostenfreie Beratungen zum Thema Wohnraumanpassung und Wohnformen im Alter an. Terminvereinbarung unter Tel. 0941/507-5598 › Silvia Berthold Z usätzliche Betreuungsleistungen Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können dauerhaft in der Alltagskompetenz eingeschränkt sein. Daraus kann sich ein spezieller Betreuungsbedarf ergeben. Es wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag (monatlich € 104,–) oder ein erhöhter Betrag (€ 208,–) gewährt. Dies gilt für Versicherte, die in Pflegestufe 0 bis 3 eingestuft sind. Auch Versicherte in Pflegestufe 1 bis 3 ohne erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich € 104,–). Leistungsbeträge können „angespart“ und bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden. 38 Osteuropäische Haushaltshilfen Osteuropäische Haushaltshilfen Ausgangslage: In Deutschland werden ca. 1,5 Millionen Menschen von ihren Angehörigen zu Hause betreut, versorgt und gepflegt. Pflegende Angehörige sind enormen psychischen und physischen Anforderungen ausgesetzt. Trotz der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, niedrigschwellige Entlastungsangebote oder ehrenamtliche Hilfen, kommen viele Betroffene rasch an ihre Belastungsgrenzen. Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa ist für viele die einzige Möglichkeit, eine häusliche Pflegesituation aufrechtzuerhalten, die finanzierbar ist. Angehörige möchten oft eine Heimunterbringung vermeiden, alleinige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und andere Hilfen reichen allerdings nicht, eine Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Es kommt hinzu, dass die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe 1 bis 3 nur dazu ausreichen, die Unterstützung bei der Grundpflege zu gewährleisten. Viele Betroffene zahlen hier schon privat zu. Die Leistung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa muss komplett privat finanziert werden. Das Pflegegeld kann dazu verwendet werden, einen Teil der Kosten abzudecken. Aufgabenbereich Haushaltshilfen aus Osteuropa übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, unterstützen bei grundpflegerischen Maßnahmen z.B. Duschen, Ankleiden etc. und betreuen Menschen mit de- menziellen Erkrankungen. Sie übernehmen keine behandlungspflegerischen Maßnahmen. Osteuropäische Hilfen übernehmen eine Hilfstätigkeit, für die keine besonderen beruflichen und sprachlichen Qualifikationen vorausgesetzt werden. Beim Einsatz von Haushaltshilfen aus Osteuropa wird oft fälschlicherweise von „24 Stunden Betreuung“ oder „24 Stunden Pflege“ gesprochen. Jedoch sind auch bei Kräften, die bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, die deutschen Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub einzuhalten. Rechtliche Grundlagen ›› Beschäftigungsordnung (BeschV) §15 und §21 ›› Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) 1. Anstellung einer osteuropäischen Haushaltshilfe über die zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit Haushaltshilfen aus den EU Mitgliedsstaaten können seit dem 01.05.2011 arbeitserlaubnisfrei in Privathaushalten beschäftigt werden. Die Kräfte kommen vorwiegend aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und seit dem 01.05.2014 auch aus Rumänien und Bulgarien mit uneingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit. ›› D er Haushalt des Pflegebedürftigen agiert als Arbeitgeber und ist zuständig für Unfallversicherung, Anmeldung bei der Krankenkasse, Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene Sozialversicherungsabgaben und Gehalt. Eine Betriebsnummer muss beim BNS (Betriebsnummernservice) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden unter Tel. 0800/4 55 55 20 ›› D ie wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden, Urlaubsanspruch 26 Tage (ab 30 Jahre 30 Tage), Probezeit 4 Wochen, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. ›› F ür Kräfte aus EU Mitgliedsstaaten, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, gelten die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts. ›› D as Mindest-Brutto-Entgelt beträgt entsprechend der tariflichen Bedingungen in Bayern € 1562,77,– (Stand 01.07.2014) bei freier Unterkunft und Verpflegung. Nach Abzug der Sozialabgaben erhält die Haushaltshilfe ein Nettogehalt von ca. € 850,–. ›› D ie Arbeitgeberbelastung liegt unter Hinzurechnung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung und der Kosten für die Unfallversicherung bei € 1700,– bis € 1800,–. Die Unfallversicherung wird über die zuständige Berufsgenossenschaft des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen www.dguv.de/de/index.jsp ›› G ewährung von freier Unterkunft und Verpflegung durch den Haushalt der pflegebedürftigen Person Die Vermittlung von Pflegefachkräften findet auch durch die ZAV statt. Diese werden entsprechend Ihrer Qualifikation unter den in Deutschland tariflichen Bedingungen beschäftigt. 39 Informationen zur Vermittlung einer osteuropäischen Haushaltshilfe durch die ZAV unter: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Vermittlung/ Haushaltshilfen/index.htm Zentrale Auslands,- und Fachvermittlung (ZAV), Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn Tel. 0228/7 13 13 13 [email protected] 2. Anstellung einer osteuropäischen Haushaltshilfe über eine Personalvermittlungsagentur Die Vermittlungsagentur in Deutschland stellt den Kontakt zu einem ausländischen Kooperationspartner her, bei dem die Hilfskräfte angestellt sind. Die Vermittlungsagentur erhält für die Vermittlung eine Provision (zwischen € 400,– und € 900,–) und ist in der Regel Ansprechpartner während des Einsatzes. Beim Kooperationspartner im Ausland sind die Haushalts- und Pflegehilfen angestellt und werden von diesem ins europäische Ausland entsandt (nach dem in Europa geltenden Entsenderecht). Die Kräfte sind legal in ihrem Heimatland beschäftigt und nach den dortigen Vorgaben sozial- und krankenversichert. Der Nachweis darüber wird durch das Formular A 1 bestätigt. Der Haushalt, in dem die Haushaltshilfe beschäftigt wird, sollte sich diese Bescheinigung unbedingt vor der ersten Arbeitsaufnahme und bei jeder erneuten Beschäftigung vorlegen lassen! ›› D eutsche Mindestbedingungen zu Ruhe- und Arbeitszeiten sowie Urlaub sind einzuhalten. 40 Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene ›› O steuropäische Haushaltshilfen können maximal 24 Monate beschäftigt werden. In der Regel wechseln sich 2 oder mehrere Kräfte alle 2 Monate ab. ›› D er Vertrag über die Dienstleistung wird mit dem Kooperationspartner im Ausland geschlossen. ›› D ie monatlichen Kosten für den Haushalt des Pflegebedürftigen liegen zwischen € 1600,– und € 2600,– (zuzüglich einmaliger Vermittlungsgebühr und Heimreisekosten alle 2 Monate). Der Preis variiert aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen, Sprachkenntnissen und der Provision, die der Kooperationspartner im Ausland erhält. Der Umfang der Dienstleistung, Vergütung und weitere Kosten (s.o.) sollten im Vertrag mit dem Kooperationspartner genau benannt sein! ›› G ewährung von freier Unterkunft und Verpflegung durch den Haushalt der pflegebedürftigen Person. Die Vermittlung von Pflegefachkräften ist ebenso durch Vermittlungsagenturen und Kooperationspartner möglich. Hier gilt das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt. Weiterführende Informationen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/pflege-rundum-die-uhr Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene Bundesweite Beratungsangebote Compass Private Pflegeberatung (für alle privat Versicherten) Tel. 0800/1 01 88 00 Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr und Samstag 10 bis 16 Uhr www.compass-pflegeberatung.de Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Tel. 030/20 17 91 31 Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr [email protected] www.wege-zur-pflege.de Telefonseelsorge der christlichen Kirchen in Deutschland Evangelische Telefonseelsorge Tel. 0800/1 1 01 11 Katholische Telefonseelsorge Tel. 0800/1 11 02 22 Beide Telefonnummern sind rund um die Uhr erreichbar www.seelsorge.de Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr Tel. 0800/0 11 77 22 www.unabhängige-patientenberatung.de Servicetelefon des Bundesministeriums für Gesundheit Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr Fragen zur Krankenversicherung Tel. 030/3 40 60 66 01 Fragen zur Pflegeversicherung Tel. 030/3 40 60 66 02 Fragen zur gesundheitlichen Prävention Tel. 030/3 40 60 66 03 www.bmg.bund.de Bayernweite Beratungsangebote Pflegebeauftragter im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Tel. 089/5 40 23 39 51 Mo, Mi, Fr 9 bis 11 Uhr und Di, Do 13 bis 15 Uhr www.patientenportal.bayern.de Pflegeservice Bayern (für alle gesetzlich Versicherten) alle Anliegen und Fragen rund um das Thema Pflege Tel. 0800/7 72 11 11 Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr www.pflegeservice-bayern.de 41 42 Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene Online Beratungsangebote www.pflegen-und-leben.de bundesweite psychologische OnlineBeratung für pflegende Angehörige anonym und kostenfrei www.awo-pflege-beratung-online.de bundesweite kostenlose OnlinePflege-und Seniorenberatung der Arbeiterwohlfahrt Kostenfreie Beratungsangebote des Senioren- und Stiftungsamtes der Stadt Regensburg Anlaufstelle für ältere Menschen Johann-Hösl-Str. 11, 3. Stock 93053 Regensburg Heike Stutika › Tel. 0941/507-3541 Fachstelle für pflegende Angehörige Johann-Hösl-Str. 11, 2. Stock 93053 Regensburg Bianca Wolter › Tel. 0941/507-1549 Manuela Treml › Tel. 0941/507-4952 Peter Schmidt › Tel. 0941/507-1548 www.regensburg.de/leben/ gesellschaft-u-soziales/senioren Beratungsstelle Technik im Alter Johann-Hösl-Str. 11, 3. Stock 93053 Regensburg Franz Seitz › Tel. 0941/507-5545 Silvia Berthold › Tel. 0941/507-5598 Wohnberatung und Wohnungsanpassung Johann-Hösl-Str. 11, 3. Stock 93053 Regensburg Silvia Berthold › Tel. 0941/507-5598 Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht Johann-Hösl-Str. 11, 2. Stock 93053 Regensburg Roland Gerth › Tel. 0941/507-5544 Alexandra Wolf › Tel. 0941/507-7542 Betreuungsstelle Johann-Hösl-Str. 11, 2. Stock 93053 Regensburg Susanne Lippert › Tel. 0941/507-2543 Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene Weitere Beratungsangebote in Regensburg Gerontopsychiatrischer Dienst der Diakonie Prüfeninger Straße 53 › 93049 Regensburg Tel. 0941/2 97 71 12 Beratung und Begleitung von alten Menschen mit seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen Gerontopsychiatrischer Dienst der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit Rote-Löwen-Gasse 6 › 93047 Regensburg Tel. 0941/59 93 59 10 Beratung und Begleitung von alten Menschen mit seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Prüfeninger Straße 86 › 93049 Regensburg Tel. 0941/9 45 59 37 Tel. 030/2 59 37 95 14 Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr Beratung und Information für Menschen mit Demenz, Angehörige, ehrenamtlich und beruflich Engagierte www.deutsche-alzheimer.de Phoenix Regensburg e. V. Beratung und Hilfen für behinderte Menschen Rote-Löwen-Str. 10 › 93047 Regensburg Tel. 0941/56 09 38 www.phoenix-regensburg.de Aktives Leben für Menschen mit Behinderung e.V. Assistenzverein mit Beratungsstelle Rote Stern Gasse 3 › 93047 Regensburg Tel. 0941/56 23 77 www.alb-regensburg.de Caritas Suchthilfe in der Diözese Regensburg Hemauerstr. 10 c › 93047 Regensburg Tel. 0941/6 30 82 70 [email protected] www.suchthilfe-ostbayern.de Bayerischer Blinden und Sehbehindertenbund / Bezirksgruppe Oberpfalz Bahnhofstr. 18 › 93047 Regensburg Tel. 0941/59 56 50 [email protected] www.bbsb.org 43 Herausgeber: Redaktion: redaktionelle Mitarbeit: Fotos: Druck: Stand: Impressum Stadt Regensburg, Senioren- und Stiftungsamt, Johann-Hösl-Str. 11 Bianca Wolter, Herbert Lerch Matthias Moder, Manuela Treml Peter Ferstl, fotolia.com Erhardi Druck, Regensburg 11/15