Neu beginnende Strafverfahren ab 08.08.2016

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Neu beginnende Strafverfahren ab 08.08.2016
Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
08.08.2016 bis zum 12.08.2016
Stand: 03.08.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 08. August 2016, 1. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272
09:00 Uhr:
1 KLs 1/16
Die 1. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 35-jährige B. aus
Neuss wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Landgericht Osnabrück
verurteilte die Angeklagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge in 2 Fällen sowie wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3
Jahren und 9 Monaten. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das
Urteil des Landgerichts Osnabrück mit Beschluss vom 05. April 2016 teilweise auf und
verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer
des Landgerichts Osnabrück zurück.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren bereits verurteilten Mittätern in
wechselnder Beteiligung Betäubungsmittel - insbesondere Kokain - ab November 2014 in
nicht geringer Menge in das Bundesgebiet eingeführt und damit Handel getrieben zu haben.
Die Angeklagte soll im Zeitraum vom 14. Februar 2015 bis 01. Mai 2015 als Kurierin in drei
Fällen Betäubungsmittel (Kokain und Heroin) aus den Niederlanden in die Bundesrepublik
eingeführt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen.
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Montag, 08. August 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
14:00 Uhr:
7 Ns 90/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28jährigen Angeklagten A. aus Löningen.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 13. April 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren
Urteils des Amtsgerichts Bersenbrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr und 7 Monaten
keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. und 30. September 2015 als Fahrer eines Pkw
öffentliche Straßen in Löningen und Badbergen befahren zu haben, ohne im Besitz der
erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 08. August 2016, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Temming, Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 14/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 23-jährigen
Angeklagten A. aus Hannover.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. April 2016 wegen versuchter
Nötigung im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Im Dezember 2015 soll der Angeklagte über eine Sex- und Erotik-Community im Internet
Kontakt zur 17-jährigen Z. aufgenommen haben. Während dieses Kontaktes soll Z. dem
Angeklagten u.a. Nacktbilder geschickt haben. Nachdem Z. den Kontakt habe beenden
wollen, soll der Angeklagte ihr erklärt haben, dass, falls sie den Kontakt beenden und keinen
Geschlechtsverkehr mit ihm ausüben werde, er die übersandten Bilder und die Chat-Verläufe
an ihren Vater übersenden werde.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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11:00 Uhr:
13 Ns 1/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 44-jährige
Angeklagte B. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 12. Oktober 2015 wegen Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz in 5 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu
je 10,00 €. Im Übrigen wurde sie freigesprochen.
Der Angeklagten, die aus dem Libanon stammt, soll im Dezember 1997 erstmalig durch die
Stadt Lingen eine befristete Duldung ausgestellt worden sein. Dabei soll sie wahrheitswidrig
falsche Personalien und eine irakische Staatsbürgerschaft angegeben haben. Aufgrund
dieser Angaben sollen ihr in der Folgezeit weiterhin Duldungen durch die Stadt Lingen erteilt
worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und ein Zeuge
geladen.
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12:00 Uhr:
13 Ns 12/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. März 2016 wegen
Nachstellung, Steuerhinterziehung, Körperverletzung in 3 Fällen, davon in einem Fall in
Tateinheit mit Freiheitsberaubung und in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, sowie
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen, jeweils tateinheitlich mit Beleidigung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
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Der Angeklagte soll in der Zeit vom 01. August 2012 bis zum 30. Juni 2014 Kindergeld aus
dem Anspruch seiner Mutter von der Familienkasse Oldenburg erhalten haben. Grundlage
dafür soll ein Schulbesuch bis Juni 2014 gewesen sein. Der Angeklagte soll jedoch die
Schule bereits am 31. Juli 2012 abgebrochen haben und das Kindergeld trotzdem weiter
bezogen haben. Insgesamt soll er im Tatzeitraum 3.496,00 € Kindergeld zu Unrecht bezogen
haben.
Am 07. März 2015 soll es in der Wohnung des Angeklagten zu einem Streitgespräch mit
seiner damaligen Freundin gekommen sein. In der Zeit von 8:00 bis 11:00 Uhr soll er sie
durch Verschließen der Tür daran gehindert haben, die Wohnung zu verlassen. Im Verlauf
der Streitigkeiten soll der Angeklagte der Geschädigten an den Kopf geschlagen haben.
Zwischen dem 27. Mai und dem 24. Juni 2015 soll der Angeklagte weiterhin Kontakt zu
seiner ehemaligen Freundin gesucht und ihr persönlich, telefonisch, per SMS sowie über die
sozialen Netzwerke nachgestellt haben.
In der Nacht zum 11. Juli 2015 soll der Angeklagte in der Diskothek Hyde Park in Osnabrück
seiner damaligen Mitbewohnerin Z. ohne rechtfertigenden Anlass mit der Faust ins Gesicht
geschlagen haben. Auch den hinzukommenden Freund der Z., der Zeuge X. soll vom
Angeklagten mit der Hand in das Gesicht geschlagen worden sein. Nach dem Eintreffen von
Polizeibeamten soll er sich massiv gegen sein Verbringen zum Streifenwagen gewehrt
haben. Ferner habe er die Beamten mit den Worten „ihr dreckigen SS-Soldaten, Faschisten,
ich ficke euch in den Arsch“ und „Hurensöhne“ bedacht.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
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Montag, 08. August 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 12/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten B. aus Haren, z. Zt. JA Vechta.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 07. März 2016 wegen gefährlicher
Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in 5 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit
Beleidigung handelnd sowie wegen Leistungserschleichung, Beleidigung in 2 Fällen,
Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung in 2 Fällen und Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung und versuchter
vorsätzlicher
Körperverletzung
handelnd
sowie
wegen
Widerstandes
gegen
Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung
und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Die
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
-
Am 27. April 2015 soll es zwischen dem Angeklagten und seinem Mitbewohner C. in
einer Asylbewerberunterkunft in Haren zu einer körperlichen Auseinandersetzung
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gekommen sein. Bei Eintreffen der Polizeibeamten soll der Angeklagte aggressiv
reagiert und mit dem Kopf gegen die Wand des Flures geschlagen sein. Weiter soll er
seine Arme dem Zugriff der Beamten entrissen haben. Als er zu seinem eigenen
Schutz von dem Beamten W. in den Schwitzkasten genommen worden sei, soll er
sich weiter aggressiv verhalten und um sich geschlagen haben. Bei dem Angeklagten
soll später eine Atemalkoholkonzentration von 1,30 ‰ festgestellt worden sein.
-
Am 20. September 2015 soll der alkoholisierte Angeklagte in einem Festzelt am
Emsufer in Haren die Zeugin Z. kennengelernt haben. Als Z. gemerkt habe, dass ihr
Portemonnaie aus der Hosentasche gestohlen worden war, soll sie den Angeklagten
darauf angesprochen haben. Dieser soll darauf aggressiv reagiert und die Zeugin am
T-Shirt-Kragen aus dem Festzelt gezogen haben. Ferner soll der Angeklagte die
Zeugin und einen weiteren Zeugen geschlagen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen
Sachverständiger und drei Zeugen geladen.
Beteiligten
ein
Dolmetscher,
ein
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Mittwoch, 10. August 2016, 23. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176
13:00 Uhr:
23 Ns 12/16
Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Lingen verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl
vom 08. März 2016 durch den der Angeklagte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung zu
einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt worden war.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dem Zeugen Z. am 27. Dezember 2015 von hinten in
die Kniekehle getreten haben, wodurch dieser zu Fall gekommen sei. Danach soll er sich auf
den Rücken des am Boden liegenden Z. gesetzt und ihn auf den Asphaltboden gedrückt
haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:30 Uhr:
23 Ns 8/16
Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten A. aus Melle.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. März 2016 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. September 2015 im Besitz von 71,5 g
Amphetamin zum Eigenkonsum gewesen zu sein.
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Seite 5
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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Donnerstag, 11. August 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 106/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59jährigen Angeklagten A. aus Freren.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 06. Juni 2016 wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Versicherungsschutz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Gegen den Angeklagten wurde ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06. Dezember 2015 öffentliche Straßen in
Salzbergen mit einem Pkw befahren zu haben, obwohl er gewusst habe, dass das Fahrzeug
nicht haftpflichtversichert gewesen sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
-------------10:00 Uhr:
7 Ns 111/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 29jährige Angeklagte A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 07. Juni 2016 wegen Diebstahls
zu einer Freiheitstrafe von 4 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Januar 2016 in den Geschäftsräumen eines
Sportartikelhändlers ein Paar Adidas Sportschuhe im Wert von 45,00 € angezogen und
damit die Verkaufsräume verlassen zu haben, um durch die Veräußerung der Schuhe ihre
Drogensucht zu finanzieren.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------10:30 Uhr:
7 Ns 194/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 65jährigen Angeklagten B. aus Braunschweig, z. Zt. JVA Vechta.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 11. September 2015 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. März 2015 mit dem IC aus den Niederlanden
kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 211,19 g Kokain mit sich geführt
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zu haben. Die Drogen sollen für den gemeinsamen Konsum mit Freunden bestimmt
gewesen sein
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein
Sachverständiger und zwei Zeugen geladen.
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Freitag, 12. August 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
277
09:00 Uhr:
5 Ns 75/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten C. aus Lähden.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 26. April 2016 wegen Betruges in
19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt 19 Fällen zwischen dem 22. Juli 2015 und
dem 25. August 2015 über einen Ebay-Account Waren bestellt und dabei nicht vorgehabt zu
haben, diese auch zu bezahlen. Die Rechnungsbeträge soll er mithilfe eines PayPalAccounts bezahlt haben, bei dem er unberechtigterweise die Bankverbindung der 82jährigen Z. hinterlegt gehabt habe.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
-------------10:30 Uhr:
5 Ns 63/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
66-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. März 2016 wegen
Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Januar 2016 in den Geschäftsräumen eines
Kaufhauses in Osnabrück eine Jeanshose im Wert von 119,95 € eingesteckt zu haben, um
sie ohne Bezahlung mitzunehmen.
Am 17. Februar 2016 soll er in den Geschäftsräumen eines Lebensmittelmarktes in
Osnabrück Waren im Gesamtwert von 69,50 € entwendet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Freitag, 12. August 2016, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176, mit Fortsetzung am 26. August 2016, 09:00 Uhr, Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 5/16
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten A. aus Twist und den jetzt 35-jährigen Angeklagten B. aus Twist wegen
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der Angeklagte A. soll Anfang des Jahres 2015 den Plan gehabt haben, Drogen
(Amphetamin) anzukaufen und später gewinnbringend zur Verschaffung einer dauerhaften
und bedeutenden Einnahmequelle weiterzuverkaufen. Dazu soll er mit dem Angeklagten B.
vereinbart haben, dass B. als „Bunkerwart“ Drogen für den Angeklagten P. zwischenlagern
sollte. Als Gegenleistung soll B. kleine Mengen Drogen für den Eigenkonsum erhalten
haben. Insgesamt soll es so zu zwei Taten gekommen sein, während derer A. in seiner
Wohnung auch Waffen und andere gefährliche Gegenstände zugriffsbereit vorgehalten
haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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