Fristverlängerungen zur Abgabe von Umsatzsteuer
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Fristverlängerungen zur Abgabe von Umsatzsteuer
Vereinsberatung: Steuern Termine zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009 Vereinsberatung: Steuern Allgemeine Abgabepflichten Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine Steuererklärung für partiellsteuerpflichtige Vereine Steueranmeldungen Umsatzsteuer Lohnsteuer Nach Aufforderung durch die Finanzverwaltung Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009 Vereinsberatung: Steuern Gesetzliche Abgabefristen für Steuererklärungen Gemeinnützige Vereine Turnusmäßiger Prüfungszeitraum 3 Kalenderjahre Partiell steuerpflichtige Vereine Körperschaftsteuererklärung Umsatzsteuererklärung Ausnahme: Vereinsgründung Vereinsauflösung Gewerbesteuererklärung 31. Mai des Kalenderjahres, welches auf den Veranlagungszeitraum folgt 31. Mai des Kalenderjahres, welches auf den Veranlagungszeitraum folgt 31. Mai des Kalenderjahres, welches auf den Veranlagungszeitraum folgt Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009 V e r e i n s b e r a Steuern tung: Steuern Vereinsberatung: Gesetzliche Abgabefristen für Steueranmeldungen Monatliche Abgabe: spätestens am 10. des Folgemonats Umsatzsteuer- Voranmeldungen Vierteljährliche Abgabe: spätestens am 10. des Folgemonats der auf das Quartal folgt Monatliche Abgabe: spätestens am 10. des Folgemonats Vierteljährliche Abgabe: Lohnsteuer- Anmeldungen spätestens am 10. des Folgemonats der auf das Quartal folgt Jährliche Abgabe: spätestens am 10. des ersten Monats nach Ablauf des Kalenderjahres Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009 V e r e i n s b e r a Steuern tung: Steuern Vereinsberatung: Hinweise zu Steuererklärungen: Fristverlängerungen zur Abgabe von Steuererklärungen auf Antrag möglich, längstens bis zum 30.09. des Kalenderjahres Antrag muss Begründung hinsichtlich der Fristverlängerung beinhalten Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31.12. des Kalenderjahres. Antrag nicht erforderlich Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009 Vereinsberatung: Steuern Hinweise zu Lohnsteuer- Anmeldungen: Fristverlängerungen zur Abgabe von LohnsteuersteuerAnmeldung auf Antrag möglich Antrag muss Begründung hinsichtlich der Fristverlängerung beinhalten Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009 V e r e i n s b e r a Steuern tung: Steuern Vereinsberatung: Hinweise zu Umsatzsteuer- Voranmeldungen: Fristverlängerungen zur Abgabe von UmsatzsteuerVoranmeldungen auf Antrag möglich unter Zahlung eines Abschlags von einem Elftel der Vorjahressteuerschuld. Fristverlängerung immer ein Monat (Abgabefrist Monat Januar nicht im Februar, sondern im März) Antrag muss keine Begründung hinsichtlich der Fristverlängerung beinhalten Antrag ist jährlich zu stellen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V. Stand: März 2009