Fristverlängerungen zur Abgabe von Umsatzsteuer

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Fristverlängerungen zur Abgabe von Umsatzsteuer
Vereinsberatung: Steuern
Termine
zur Abgabe von
Steuererklärungen und Steueranmeldungen
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009
Vereinsberatung: Steuern
Allgemeine Abgabepflichten
Steuererklärungen
für gemeinnützige
Vereine
Steuererklärung
für partiellsteuerpflichtige Vereine
Steueranmeldungen
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Nach Aufforderung
durch die
Finanzverwaltung
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009
Vereinsberatung: Steuern
Gesetzliche Abgabefristen für Steuererklärungen
Gemeinnützige
Vereine
Turnusmäßiger
Prüfungszeitraum
3 Kalenderjahre
Partiell
steuerpflichtige
Vereine
Körperschaftsteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Ausnahme:
Vereinsgründung
Vereinsauflösung
Gewerbesteuererklärung
31. Mai des
Kalenderjahres,
welches auf den
Veranlagungszeitraum
folgt
31. Mai des
Kalenderjahres,
welches auf den
Veranlagungszeitraum
folgt
31. Mai des
Kalenderjahres,
welches auf den
Veranlagungszeitraum
folgt
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009
V e r e i n s b e r a Steuern
tung: Steuern
Vereinsberatung:
Gesetzliche Abgabefristen für Steueranmeldungen
Monatliche Abgabe:
spätestens am 10. des Folgemonats
Umsatzsteuer- Voranmeldungen
Vierteljährliche Abgabe:
spätestens am 10. des Folgemonats
der auf das Quartal folgt
Monatliche Abgabe:
spätestens am 10. des Folgemonats
Vierteljährliche Abgabe:
Lohnsteuer- Anmeldungen
spätestens am 10. des Folgemonats
der auf das Quartal folgt
Jährliche Abgabe:
spätestens am 10. des ersten Monats
nach Ablauf des Kalenderjahres
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009
V e r e i n s b e r a Steuern
tung: Steuern
Vereinsberatung:
Hinweise zu Steuererklärungen:
Fristverlängerungen zur Abgabe von Steuererklärungen auf
Antrag möglich, längstens bis zum 30.09. des Kalenderjahres
Antrag muss Begründung hinsichtlich der Fristverlängerung
beinhalten
Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Abgabefrist
automatisch bis zum 31.12. des Kalenderjahres.
Antrag nicht erforderlich
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009
Vereinsberatung: Steuern
Hinweise zu Lohnsteuer- Anmeldungen:
Fristverlängerungen zur Abgabe von LohnsteuersteuerAnmeldung auf Antrag möglich
Antrag muss Begründung hinsichtlich der Fristverlängerung
beinhalten
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009
V e r e i n s b e r a Steuern
tung: Steuern
Vereinsberatung:
Hinweise zu Umsatzsteuer- Voranmeldungen:
Fristverlängerungen zur Abgabe von UmsatzsteuerVoranmeldungen auf Antrag möglich unter Zahlung eines
Abschlags von einem Elftel der Vorjahressteuerschuld.
Fristverlängerung immer ein Monat
(Abgabefrist Monat Januar nicht im Februar, sondern im März)
Antrag muss keine Begründung hinsichtlich der
Fristverlängerung beinhalten
Antrag ist jährlich zu stellen
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im Landessportbund Hessen e.V.
Stand: März 2009