Gutachten SV Mag. Ganster - Rechtsanwälte Dr. Christian
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Gutachten SV Mag. Ganster - Rechtsanwälte Dr. Christian
Mag. iur. Harald Ganster Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Brandhofgasse 22, 8010 Graz Tel.: 0316/ 32 81 81, Fax 0316/32 81 81 33, email: [email protected] S.g. Herrn Prof. Dr. Axel Reckenzaun Rechtsanwalt Annenstraße 10 8020 Graz als MV im Verfahren des LGZ Graz 25 S 105/14z ESB Transport GmbH GUTACHTEN zur Feststellung des Verkehrswertes der Liegenschaft EZ 655 Grundbuch 63251 Lieboch mit der Reihenwohnhausanlage Angergasse 11a, b, c, 8501 Lieboch. BANKVERBINDUNGEN: RLB STEIERMARK AG, IBAN: AT36 3800 0000 0781 3728, BIC: RZSTAT2G UNICREDIT BANK AUSTRIA AG, IBAN: AT13 11000 14823003000, BIC: BKAUATWW, UID: ATU 58455399 SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 2 von 22 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines 1.1. Auftrag und Zweck Seite 3 1.2. Bewertungsstichtag Seite 3 1.3. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung Seite 3 2.1. Gutsbestand Seite 5 2.2. Grundstück Seite 6 2.3. Objektbestand, Nutzung Seite 8 3.1. Allgemeines Seite 15 3.2. Ertragswert Seite 17 3.3. Verkehrswert Seite 21 2. Befund 3. Gutachten Beilagen Fotodokumentation Grundbuchauszug Katasterplan Grundrisspläne SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z 1. Allgemeines 1.1. Auftrag und Zweck Seite 3 von 22 Ich wurde vom umseitig bezeichneten Masseverwalter mit der Schätzung der umseitig bezeichneten Liegenschaft beauftragt, und zwar zum Zwecke der Ermittlung des Verkehrswertes im Rahmen des anhängigen Insolvenzverfahrens, wobei aufgrund der Möglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum eine hausweise Bewertung erfolgt. 1.2. Bewertungsstichtag Bewertungszeitraum ist der Jänner 2015. 1.3. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung - Befundaufnahme durch den gefertigten Sachverständigen am 19. Jänner 2015 um 15:00 Uhr im Beisein von Herrn Nesseler; zu diesem Termin wurde das Reihenhaus Angergasse 11a begangen; Befundaufnahme am 22. Jänner 2015 um 14:00 Uhr im Beisein von Herrn Weinpolter bzw. Herrn Steinscherer; bei diesem Termin wurden die Reihenhäuser Angergasse 11b und 11c besichtigt; - Grundbuchauszug vom 05.12.2014, - Katasterplan (M 1:1000), - Erhebungen bei der Marktgemeinde Lieboch, - Erhebungen in der Urkundensammlung des Bezirksgerichtes Graz-Ost, - Vergleichspreissammlung des ZT-Datenforum, - Liegenschaftsbewertungsgesetz einschließlich Kommentar von Dr. Jürgen Schiller in Burgstaller/Deixler, Kommentar zur EO, - ÖNORM B 1802 – Liegenschaftsbewertung, - Heimo KRANEWITTER, Liegenschaftsbewertung, 6. Auflage, Wien 2010, SV Mag. Harald Ganster - LGZ Graz - 25 S 105/14z weiterführende Fachliteratur, Lehrunterlagen der Seite 4 von 22 insbesondere Vortrags- und „Liegenschaftsbewertungsakademie“ des Landesverbandes Steiermark der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, - im Bauakt erliegt ein Energieausweis, welcher bezogen auf den Planungsstand einen spezifischen Heizwärmebedarf von 9,0 kWh/m2a ausweist, - der gefertigte Sachverständige ist bei der Erstellung des Gutachtens von den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgegangen; sollten sich einzelne dieser Grundlagen als nicht vollständig bzw. unzutreffend herausstellen oder weitere Umstände, wie z.B. durch Vorlage neuer Informationen und Grundlagen, auftreten, die für die Erstellung des Gutachtens relevant sind, so behält sich der Sachverständige eine Ergänzung bzw. Änderung dieses Gutachtens und eine Anpassung seiner Meinung vor, - es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung des Bewertungsobjektes und wurde eine weitergehende bauliche Untersuchung des Gebäudes oder seiner Teile nicht durchgeführt, so dass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Ausführungsmängeln oder Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann, - weiters ist darauf hinzuweisen, dass Boden- und Gebäudeuntersuchungen über das Vorliegen von eventuellen Kontaminationen nicht beauftragt waren und auch nicht durchgeführt wurden und somit für die Bewertung von einer Altlasten- und Kontaminationsfreiheit ausgegangen wird. SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z 2. Befund 2.1. Gutsbestand – EZ 655 Seite 5 von 22 Die Liegenschaft mit der Einlagezahl 655 Grundbuch 63251 Lieboch, Bezirksgericht Graz-Ost, besteht aus dem nachstehend angeführten Grundstück: GST-NR 2005 GST-Fläche 1.417 m2 Eigentumsverhältnisse, B-Blatt B-LNR 4 1/1-Anteil ESB Transport GmbH FN 297661m Lasten, C-Blatt Im C-Blatt sind Geldlasten eingetragen und erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit. SV Mag. Harald Ganster 2.2. LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 6 von 22 Grundstücke 2.2.1. Lage Die Bewertungsliegenschaft liegt im Gemeindegebiet von Lieboch, sie ist von der B70 Packer Straße aus über die Mühlaustraße und die Angergasse erreichbar; von dieser aus besteht eine Liegenschaftszufahrt. Die Wohnlage kann als örtlich durchschnittlich bezeichnet werden, zumal in rund 100 m südwestlich davon die Autobahn A2 vorbeiführt, von welcher entsprechende Lärmimmissionen ausgehen. Laut GIS besteht beim Grundstück am Tag eine Lärmbelastung zwischen 65 und 69 dB und in der Nacht zwischen 55 und 59 dB. Möglichkeiten zur Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfes und weitergehende Infrastruktureinrichtungen sind im Gemeindegebiet von Lieboch grundsätzlich vollständig vorhanden. 2.2.2. Beschaffenheit Das Grundstück Nr. 2005 ist eben und rechtecksförmig, es wird im Südwesten unmittelbar von der Angergasse begrenzt, im Nordosten grenzt an dieses das Bachbett eines öffentlichen Wassergutes. Dieses Grundstück ist mit den drei gleichartigen Reihenhäusern Angergasse 11a, b und c bebaut, diese bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss und verfügen jeweils über einen südwestseitig bzw. nordostseitig angebauten Kellerersatzraum, bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um befestigte Verkehrsflächen (Zufahrt bzw. überdeckte sowie nicht überdeckte Pkw-Abstellflächen) sowie um Grünflächen. SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 7 von 22 Die Liegenschaften in der näheren Umgebung sind teilweise mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baudatums bebaut bzw. handelt es sich um noch unbebaute Bauparzellen sowie um Grünflächen. 2.2.3. Aufschließung Laut Baubeschreibung im Bauakt sind dem Gebäude sämtliche zeitgemäßen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Kanal) zugeführt, anzumerken ist, dass für jedes der drei Objekte ein eigener Wasseranschluss gegeben ist. 2.2.4. Flächenwidmung Gemäß elektronischer geographischen Abfrage des Informationssystem Flächenwidmungsplans des Landes im Steiermark (Abfragedatum 26.01.2015) sind die gegenständlichen Grundstücke als reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,3 ausgewiesen. Darüber hinaus ergibt sich aus dem GIS, dass dieses Grundstück im Hochwasserabflussbereich des Arkenbaches gelegen ist. 2.2.5. Steuerlicher Einheitswert Dieser wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben, ebenso wenig wurde erhoben, ob Abgaben- bzw. Beitragsrückstände bestehen und sind diese demnach bei der Bewertung auch nicht berücksichtigt. 2.2.6. Rechte und Lasten Siehe Punkt 2.1. SV Mag. Harald Ganster 2.3. LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 8 von 22 Objektbestand, Nutzung 2.3.1. Wohnhäuser Angergasse 11a, b, c, 8501 Lieboch Soweit anhand des Bauaktes erhoben werden konnte, erfolgte die Errichtung der drei Reihenhäuser aufgrund einer Baufreistellung vom 13.10.2011, wobei die Bauausführung laut Mietvertrag im Jahr 2013 erfolgte, die Benützungsbewilligung wurde am 20.02.2014 gemäß § 38 Abs. 2 Stmk. BauG erteilt. Der Baubeschreibung im Bauakt kann entnommen werden, dass die Gebäude in Holzriegelbauweise errichtet wurden, an den Fassaden ist ein Wärmedämmverbundsystem angebracht, wobei die Ausführung einem Passivhausstandard entsprechen soll, den oberen Abschluss bildet ein flach geneigtes Pultdach mit Blecheindeckung. Der Zugang zu den drei Reihenhäusern erfolgt jeweils über einen Hauseingang an der Nordwestseite, die vertikale Verbindung zwischen den beiden Geschossen im Gebäudeinneren erfolgt jeweils über einläufige, halbgewendelte Holzstiegen. Die Grundrissteilung entspricht den beiliegenden Einreichplänen, die Raumeinteilung und Nutzflächen (gemäß Flächenangaben in den Einreichplänen) stellen sich bei jedem der drei Objekte dar, wie folgt: Erdgeschoss Vorraum WC Technikraum/Wirtschaftsraum Wohn-/Essküche Abstellraum SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 9 von 22 Obergeschoss Diele Bad/Dusche/WC Zimmer Zimmer Zimmer mit einer Nutzfläche von 106,20 m2 je Reihenhaus. Südostseitig an den Wohnbereich anschließend verfügt jedes der drei Objekte über eine Grünfläche sowie über eine 12,00 m2 große, mit Betonplatten befestigte Terrasse. Die Böden weisen Fliesenbeläge bzw. Parkettbeläge auf, wobei die Stöße bei den Parkettböden teilweise nicht plan ausgeführt sind und zum Teil auch uneinheitliche Sesselleisten bestehen. Die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich gespachtelt und gemalt bzw. in den erforderlichen Bereichen verfliest. Die Belichtung der Räume erfolgt über Kunststofffenster mit Isolierverglasung und automatisch angetriebenen Rollläden, gartenseitig sind im Obergeschoss französische Fenster ausgeführt, die Terrassen im Erdgeschoss werden über zweiflügelige Fenstertüren erschlossen. Der Hauseingang ist mit einer Alu-Türe in der entsprechenden Klimaklasse ausgeführt, Kellerersatzräume abgeschlossen. sind im Inneren gegenüber bestehen außen Vollbautüren, mit die Kunststofftüren SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 10 von 22 Die Beheizung erfolgt über ein Niedrigenergie-Lüftungssystem in Verbindung mit Infrarotpaneelen, wobei jedes Objekt über eine eigene Lüftungsanlage verfügt. Die Sanitärausstattung umfasst jeweils einen Sanitärraum im Erdgeschoss, welcher mit einem WC und einem Handwaschbecken ausgestattet ist, der Sanitärraum im Obergeschoss umfasst Handwaschbecken, Dusche, Badewanne, Bidet und WC. 2.3.2. Bau- und Erhaltungszustand Der Bau- und Erhaltungszustand kann angesichts des Baualters von knapp über einem Jahr augenscheinlich als gut bezeichnet werden, auf die Mängel bei den Bodenbelägen wurde bereits hingewiesen, im Objekt Angergasse 11c ist die Verglasung des Fensters rechts des Terrassenausgangs im Erdgeschoss schadhaft (laut Mieter sei dort ein Vogel gegen die Verglasung geflogen, so dass diese gesprungen ist und durch ein Provisorium ersetzt werden musste), im Sanitärraum hat sich eine Duschwand aus der Befestigung gelöst, im Bereich der Küche fehlt ein Heizpaneel. 2.3.3. Inventar - Zubehör Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich, dass die Kücheneinrichtungen in den Häusern 11a und 11b im Eigentum der Vermieterin stehen, laut Mitteilung des Mieters des Gebäudes 11c, steht die Kücheneinrichtung in seinem Eigentum, weil sie von ihm abgelöst wurde. Diesbezüglich ist auch die Formulierung in der übermittelten Vereinbarung vom 23.07.2014 unklar, wonach das Badezimmerinventar abgelöst worden sein soll. SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 11 von 22 2.3.4. Außenanlagen Die vorhandenen Außenanlagen umfassen gartenseitig Grünflächen, welche mit Steinkörben teilweise abgegrenzt sind, die straßenseitige Grünfläche ist als Kinderspielplatz gewidmet, zwischen diesem und der Angergasse wurde ein Wall aufgeschüttet, unmittelbar bei der Einfahrt befindet sich ein überdeckter Müllunterstand, die Grundstücksgrenzen sind grundsätzlich mit einer Thujenhecke bepflanzt und mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet, die Zufahrt sowie die überdeckten PkwAbstellflächen unmittelbar vor den Häusern sind mit einem Betonpflaster befestigt, der letzte Teil der Zufahrt und die Besucherparkplätze sind mit Rasengittersteinen befestigt, wobei die dort im Parifizierungsplan eingezeichneten vier Pkw-Stellplätze nicht ausreichend dimensioniert sind, zumal die Parkplatzbreite lediglich 2,18 m (statt 2,30 m) beträgt und die Parkplatztiefe bzw. Rückstoßtiefe mit gesamt 10,13 m ebenfalls unterdimensioniert ist (lt. Einreichplan 11,00 m). 2.3.5. Nutzung, Mietverhältnisse, Sonstiges Haus Angergasse 11a Dieses wurde aufgrund des Mietvertrages vom 31.12.2013 auf unbestimmte Zeit vermietet, die vereinbarte Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von fünf Jahren scheint aufgrund der Bestimmungen des MRG vermieterseits nicht durchsetzbar. Der monatliche Mietzins wurde mit € 830,-- einschließlich 10% USt. vereinbart, wobei dieser Mietzins um monatlich € 300,-- reduziert wurde, da der Mieter laut Punkt VIII. des Vertrages gewisse Hausbetreuungstätigkeiten zu erbringen hat, so dass dadurch die monatliche Zahlung des Mieters auf € 530,-- zzgl. der Betriebskosten verringert wird. Im Übrigen wird auf den Inhalt des dem Gutachten beiliegenden Mietvertrages verwiesen. SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 12 von 22 Nach Meinung des fertigenden SV handelt es sich beim Entgelt für diese Hausbetreuungstätigkeiten grundsätzlich um Aufwendungen, welche einen als Betriebskosten iSd MRG weiterverrechenbaren Aufwand darstellen, wobei weder die Angemessenheit der Höhe dieses Entgelts, noch die Frage beurteilt werden kann, ob diese Form der Beschäftigung des Mieters als Hausbetreuer allenfalls sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten oder Steuerpflichten auslöst. Diesbezüglich wird eine Überprüfung der getroffenen Vereinbarung durch einschlägige Fachleute empfohlen. Für die Bewertung bleibt die oben angesprochene Problematik unberücksichtigt und wird von einem erzielbaren Mietzins für das Haus Angergasse 11a samt Nebenflächen (Kellerersatzraum, Gartenfläche, Carport für 2 Pkw) von € 830,-- monatlich einschließlich 10% Umsatzsteuer ausgegangen, welcher für die Ertragswertberechnung als nachhaltig erzielbarer Mietzins zugrunde gelegt wird. Auf ein für einen Erwerber bestehendes Risiko, dass ob der getroffenen Vereinbarung allenfalls mit deutlich geringeren Mieterträgen gerechnet werden muss, wird ausdrücklich hingewiesen! Der vereinbarte Mietzins von € 830,-- monatlich einschließlich 10% Umsatzsteuer entspricht einem monatlichen Netto-Mietzins von € 754,55 bzw. netto € 7,10 je m2. Ein Mietzins in dieser Höhe wird auch durch den Immobilien-Preisspiegel 2014 (herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder) belegt, welcher für Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von mehr als 60 m2 und einem guten Wohnwert im Bezirk Graz-Umgebung eine durchschnittliche Miete von € 6,90 je m2 netto monatlich ausweist. SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 13 von 22 Haus Angergasse 11b Dieses wurde aufgrund des Mietvertrages vom 28.02.2014 auf unbestimmte Zeit vermietet, die vereinbarte Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von einem Jahr scheint aufgrund der Bestimmungen des MRG vermieterseits nicht durchsetzbar. Der monatliche Mietzins wurde mit € 830,-- einschließlich 10% USt. vereinbart, die Küchenmiete mit monatlich € 33,-- einschließlich 10% USt. zuzüglich der Betriebskosten. Zur Küchenmiete ist anzumerken, dass diese nach Meinung des fertigenden SV einer Umsatzsteuerpflicht von 20% unterliegt, so dass der Mietertrag entsprechend zu korrigieren ist. Für die Bewertung wird von einem erzielbaren Mietzins für das Haus Angergasse 11b samt Nebenflächen (Kellerersatzraum, Gartenfläche, Carport für 2 Pkw) und Kücheneinrichtung von € 830,-- monatlich einschließlich 10% Umsatzsteuer bzw. € 33,-- monatlich einschließlich 20% Umsatzsteuer ausgegangen, welcher Mietertrag für die Ertragswertberechnung als nachhaltig erzielbarer Mietzins zugrunde gelegt wird; netto entspricht dieser € 754,55 + € 27,50 = € 782,05 monatlich. Haus Angergasse 11c Für dieses Gebäude liegt lediglich die dem Gutachten beiliegende Vereinbarung vom 23.07.2014 vor, aus welcher hervorgeht, dass das Haus Angergasse 11c ab dem 01.08.2014 befristet auf ein (!) Jahr vermietet wird, für die Ablöse der Möbel (Küche, Schlafzimmer ohne EGeräte, Badezimmer) die Barzahlung von € 10.000,-- vereinbart wird, eine Kaution von € 2.000,-- in bar erlegt wird, dem Mieter eine bis zum 31.01.2015 auszuübende Kaufoption um € 260.000,-- unter Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage eingeräumt wird, von welchem Optionspreis die bezahlten Netto-Kaltmieten (ohne USt. und BK) und die SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 14 von 22 Ablöse in Abzug gebracht werden; diese Kaufoption erlischt, falls sich ein Rückstand an Mietzahlungen ergibt. Die in dieser Vereinbarung erwähnten Detailvereinbarungen sowie ein Mietvertrag liegen dem Sachverständigen nicht vor, auftraggeberseits wurde lediglich bekannt gegeben, dass die Miete monatlich € 998,-brutto beträgt. Für die Bewertung wird in Anlehnung an den Mietvertrag für das Haus 11b von einem monatlichen Netto-Mietzins von € 754,55 ausgegangen, ein Ansatz der Küchenmiete unterbleibt infolge der in der Vereinbarung angesprochenen Küchenablöse, für die Bewertung wird weiters unterstellt, dass diese Mietzahlungen wertgesichert sind. Auf ein für einen Erwerber bestehendes Risiko, dass ob einer fehlenden Wertsicherung allenfalls mit deutlich geringeren Mieterträgen gerechnet werden muss, wird ausdrücklich hingewiesen! SV Mag. Harald Ganster 3. Gutachten 3.1. Allgemeines LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 15 von 22 Auf Grundlage der allgemeinen Feststellungen (Punkt 1.) und des erhobenen Befundes (Punkt 2.) wird das nachstehende Gutachten erstattet: Ziel dieses Gutachtens ist die Ermittlung des Verkehrswertes der Bewertungsliegenschaft. Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der im redlichen Geschäftsverkehr für das Bewertungsobjekt erzielt werden kann, seine Ermittlung setzt daher einen Grundstücksmarkt mit freier Preisbildung voraus. Alle den Preis und damit den Verkehrswert beeinflussenden Umstände dieses Marktes sind daher vom Sachverständigen objektiv auszuwerten und ist auf ungewöhnliche Verhältnisse auf Seiten des Veräußerers oder Erwerbers nicht Bedacht zu nehmen. Aus diesem Grund muss schließlich der bei einer Veräußerung tatsächlich erzielte Preis nicht dem in diesem Gutachten ermittelten Verkehrswert entsprechen, da dieser Preis nämlich nicht unwesentlich von subjektiven Momenten bestimmt wird, die in den Einflussbereichen der Vertragsteile liegen, wie etwa persönliche Vorstellungen, Wünsche, Spekulationsabsichten, etc. Das Liegenschaftsbewertungsgesetz sieht für die Ermittlung des Verkehrswertes grundsätzlich drei Bewertungsmethoden vor: § 4 Vergleichswertverfahren § 5 Ertragswertverfahren § 6 Sachwertverfahren SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 16 von 22 In jedem einzelnen Bewertungsfall ist nun zu überprüfen, welche Bewertungsmethode zielführend ist bzw. ob gegebenenfalls auch mehrere Bewertungsmethoden nebeneinander anzuwenden sind. Objekte, wie die bewertungsgegenständlichen (auf unbestimmte Zeit vermietete Reihenhäuser), werden überwiegend zu Veranlagungszwecken erworben, das heißt Kaufinteressenten für derartige Objekte orientieren sich bei der Preisbildung vorwiegend an den möglichen Erträgen für vergleichbare Objekte und halten somit den Ertragswert des Objektes für wertbestimmend. Daher erfolgt die Bewertung im gegenständlichen Fall nach dem Ertragswertverfahren, welches davon ausgeht, dass zwischen dem gegenwärtigen Ertrag und dem Verkehrswert ein Zusammenhang besteht. Weiters erfolgt die Bewertung unter der Annahme, dass an der Liegenschaft Wohnungseigentum begründet werden kann und die drei Objekte samt Pkw-Abstellflächen und Zubehörobjekten (Kellerersatzräume, Eigengärten) separat verwertet werden. Im Sinne des Punktes 4.5 der Ö-Norm B 1802 erfolgen alle Wertansätze netto ohne Umsatzsteuer! SV Mag. Harald Ganster 3.2. LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 17 von 22 Ertragswert 3.2.1. Verfahren Ausgangspunkt dieses Verfahrens ist der Reinertrag des jeweiligen Bewertungsobjektes, der sich aus dem nachhaltig erzielbaren Rohertrag abzüglich des Bewirtschaftungsaufwandes (= Betriebskosten, laufende Instandsetzungs- und Restaurierungskosten, etc.) sowie der Abschreibung und des Ausfallswagnisses ergibt. Da die Wohnanlage im Jahr 2014 nach Fertigstellung erstmals bezogen wurde, wird die Restnutzungsdauer iSd der einschlägigen Bewertungsliteratur mit 60 Jahren zugrunde gelegt. Der Umstand, dass die baulichen Anlagen eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen, während der Grund und Boden ein ewig nutzbares Gut darstellt, wird durch die Ertragswertberechnung nach der Formel EW = RE x V + BW / qn berücksichtigt, wobei EW für Ertragswert, RE für Reinertrag, V für Vervielfältiger, BW für Bodenwert und qn für den Abzinsungsfaktor steht. Als Zinssatz werden 3,0% p.a. angesetzt, eine bei Liegenschaften dieser Art üblicherweise erzielbare Kapitalverzinsung, die sich an den dem Sachverständigen bekannten Marktverhältnissen in Bezug auf Art und Lage des Objektes orientiert und innerhalb der Bandbreite der Empfehlungen des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen liegt (siehe auch Kranewitter Seite 98). Bei einer Restnutzungsdauer von 60 Jahren und einem Kapitalisierungszinssatz von 3,0% p.a. ergibt sich ein Vervielfältiger (V) von 27,68, der Barwertfaktor beträgt bei einem Zinssatz von 3,0% p.a. und einem Abzinsungszeitraum von 60 Jahren 0,1697. SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 18 von 22 3.2.2. Berechnung des Ertragswertes Haus Angergasse 11a Gemäß Befund beträgt der der Ertragswertermittlung zugrunde zu legende (fiktive) Mietzins € 754,55 monatlich bzw. € 9.055,-- jährlich. Abzüglich der durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung im Betrag von € 1.275,-- (dies entspricht einem Ansatz von rund € 12,-- je m2 p.a.) und abzüglich des Mietausfallswagnisses in Höhe von € 362,-- jährlich (dies entspricht rund 4% des Jahresnettomietzinses) verbleibt ein Reinertrag von € 7.418,--. Demnach ergibt sich der folgende Ertragswert der baulichen Anlagen: € 7.418,-- x 27,68 € 205.330,-- Der Bodenwert kann aufgrund der wertbestimmenden Merkmale gegenständlich mit € 50,-- je m2 angesetzt werden (vgl. z.B. den Kaufvorgang TZ 3725/2014 über ein Grundstück in unmittelbarer Nähe), wonach sich ein Bodenwert von € 50,-- je m2 x 1.417 m2 = € 70.850,-bzw. von gerundet € 71.000,-- ergibt; auf dieses Gebäude entfällt rund ein Drittelanteil: € 71.000,-- / 3 x 0,1697 € 4.016,-- Ertragswert Haus Angergasse 11a € 209.346,-- gerundet € 209.000,-- SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 19 von 22 Haus Angergasse 11b Gemäß Befund beträgt der der Ertragswertermittlung zugrunde zu legende (fiktive) Mietzins € 782,05 monatlich bzw. € 9.385,-- jährlich. Abzüglich der durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung im Betrag von € 1.275,-- (dies entspricht einem Ansatz von rund € 12,-- je m2 p.a.) und abzüglich des Mietausfallswagnisses in Höhe von € 375,-- jährlich (dies entspricht rund 4% des Jahresnettomietzinses) verbleibt ein Reinertrag von € 7.735,--. Demnach ergibt sich der folgende Ertragswert der baulichen Anlagen: € 7.735,-- x 27,68 € 214.105,-- € 71.000,-- / 3 x 0,1697 € 4.016,-- Ertragswert Haus Angergasse 11b € 218.121,-- gerundet € 218.000,-- SV Mag. Harald Ganster LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 20 von 22 Haus Angergasse 11c Gemäß Befund beträgt der der Ertragswertermittlung zugrunde zu legende (fiktive) Mietzins € 754,55 monatlich bzw. € 9.055,-- jährlich. Abzüglich der durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung im Betrag von € 1.275,-- (dies entspricht einem Ansatz von rund € 12,-- je m2 p.a.) und abzüglich des Mietausfallswagnisses in Höhe von € 362,-- jährlich (dies entspricht rund 4% des Jahresnettomietzinses) verbleibt ein Reinertrag von € 7.418,--. Demnach ergibt sich der folgende Ertragswert der baulichen Anlagen: € 7.418,-- x 27,68 € 205.330,-- € 71.000,-- / 3 x 0,1697 € 4.016,-- Ertragswert Haus Angergasse 11c € 209.346,-- gerundet € 209.000,-- SV Mag. Harald Ganster 3.3. LGZ Graz - 25 S 105/14z Seite 21 von 22 Verkehrswert Gemäß § 7 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes ist der Verkehrswert aus dem Ergebnis der angewandten Wertermittlungsverfahren anhand der Marktverhältnisse abzuleiten. Auf unbestimmte Zeit vermietete Objekte in derartigen Lagen sind nur erschwert absetzbar, welcher Umstand gegenständlich durch einen Marktanpassungsabschlag im wertangemessenen Ausmaß von zehn Prozent des ermittelten Ertragswertes berücksichtigt wird: Haus Angergasse 11a € 209.000,-- x 0,90 € 188.100,-- € 196.200,-- € 188.100,-- Haus Angergasse 11b € 218.000,-- x 0,90 Haus Angergasse 11c € 209.000,-- x 0,90 Unter der Voraussetzung der Begründung von Wohnungseigentum betragen die einzelnen Verkehrswerte: Haus Angergasse 11a samt Pkw-Abstellplätzen und Zubehör € 188.000,--*) Siberix Report Writer Evaluation Version. Visit www.siberix.com for more information.