Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - St. Gallus

Transcription

Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - St. Gallus
bedingungen
Wie sehen die Rahmen
einer Betreuung aus?
Ambulante Dienste Villingen-Schwenningen
Betreutes Wohnen in Familien
Goethestraße 5
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 9929466
Fax: 07721 9929467
E-Mail: [email protected]
Sowohl die Menschen mit Behinderung
als auch die möglichen Gastgeber haben
Zeit, sich ausführlich kennen zu lernen.
Nach einer Probezeit wird gemeinsam
entschieden, ob sich die beteiligten
Personen ein Zusammenleben vorstellen können. Für ihre Tätigkeit erhält die
Gastfamilie ein angemessenes Betreuungsentgelt vom jeweiligen Kostenträger (z.B. Jugendamt oder Sozialamt).
Mehr Informationen über die
St. Gallus-Hilfe finden Sie im Internet:
www.st.gallus-hilfe.de
Impressum
Herausgeber
St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen gGmbH
Text|Gestaltung
Liebenau Teamwork Kommunikation GmbH
Druck Design Gebhart-Renz OHG, Unterankenreute
Auflage 1.000 Stück
Stand März 2014
Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
für Erwachsene
für Kinder und Jugendliche
für Mütter mit Kindern
Schwarzwald-Baar-Kreis
für Menschen
Wer kann Gastgeber
Behinderung sein?
Betreutes Wohnen in
Familien
Das Betreute Wohnen in Familien (BWF)
bietet für Menschen mit Behinderung
die Möglichkeit, in einer Familie zu leben.
Beide, der Mensch mit Behinderung und
die Familie, erhalten Unterstützung von
Fachkräften. Das Angebot des BWF besteht in der St. Gallus-Hilfe mittlerweile
seit 1995. Die Erfahrungen, die in dieser
Zeit gemacht wurden, werden von den
Mitarbeitern an die Familien bzw. Gastgeber weitergegeben.
Durch die Zusammenarbeit zwischen
Familien und Fachkräften können dem
Menschen mit Behinderung ein Zuhause,
ein hohes Maß an Lebensqualität sowie
vielfältige Beziehungsmöglichkeiten
geboten werden.
familie leben?
Wer kann in einer Gast
Das Angebot des Betreuten Wohnens in
Familien richtet sich an alle Menschen mit
geistiger, seelischer und/oder körperlicher
Behinderung, die in einer Familie leben
wollen. Dies können Kinder, Jugendliche,
Erwachsene oder auch behinderte Mütter
mit ihren Kindern sein.
Betreutes Wohnen in Familien (BWF)/Familienpflege
mit
Gastgeber können Familien, Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen sein.
Voraussetzungen sind Zeit, Raum und
Engagement, den Menschen mit Behinderung zu unterstützen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwandtenpflege. Hier können Angehörige ab
dem zweiten Verwandtschaftsgrad, etwa
die Geschwister, der Onkel oder die Tante
Gastgeber sein.
r Betreuung
Wie werden Sie in de
unterstützt?
Die Mitarbeiter des BWF-Teams begleiten
Sie bei allen Fragen im Zusammenhang
mit der Betreuung und versuchen bei
Konflikten, gemeinsam Lösungsstrategien zu finden. Sie bieten eine kontinuierliche Begleitung mit regelmäßigen
Hausbesuchen und weiteren Gesprächsterminen nach Bedarf. Sie unterstützen
bei Verwaltungsangelegenheiten und
helfen bei der Suche nach Freizeitmöglichkeiten oder der Vermittlung von
Urlaubsangeboten.

Documents pareils