Wer mehr tut, wird belohnt! - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und

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Wer mehr tut, wird belohnt! - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
Wer mehr tut, wird belohnt!
Das Prämiensystem der Branche Bergbau
2012
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Prämiensystem
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Prämiensystem
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Prämiensystem
Wer mehr tut, wird belohnt!
Das Prämiensystem der
Branchenprävention Bergbau.
Auch im Jahr 2012 wird das Prämiensystem für die Branche Bergbau der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
chemische Industrie (BG RCI) angeboten, um mit wirksamen Investitionsanreizen neue Impulse für die Bemühungen um einen weiteren Rückgang von Unfällen und Berufskrankheiten zu setzen.
Mit dem Prämiensystem bietet die BG RCI somit weiterhin die Möglichkeit, für betriebliche Investitionen in wegweisende Präventionsmaßnahmen eine finanzielle Förderung zu erhalten.
Erfolgreiche Präventionsarbeit in Ihrem Betrieb bedeutet weniger
Erkrankungen und Unfälle und somit geringere Kosten für Ihr Unternehmen und alle anderen Mitgliedsunternehmen der BG RCI.
Prävention lohnt sich – in Zukunft mehr denn je! Beteiligen auch
Sie sich daher mit Ihren Initiativen am Prämiensystem der Branche Bergbau der BG RCI.
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Ziele
Die Ziele des Prämiensystems
Mit dem Prämiensystem wollen wir wirksame Maßnahmen zur
Verbesserung des Arbeitsumfeldes in den Mitgliedsunternehmen der Branche Bergbau der BG RCI fördern (§ 162
Abs. 2 SGB VII). Die Ziele sind im Einzelnen:
•Die Förderung von Innovationen im Betrieb.
•Die Schaffung eines positiven, materiellen Anreizsystems.
•Die Förderung von nachahmenswerten Ideen.
•Die Steigerung der Motivation von Unternehmen, in Arbeitssicherheit zu investieren.
Prämien können in 7 Gruppen vergeben werden
Prämiengruppe Gesundheit
Umsetzung besonderer Maßnahmen zur
Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Prämiengruppe Präventionskampagnen/
Sicherheitswettbewerbe
Präventionskampagnen und Sicherheitswettbewerbe
Prämiengruppe Förderpreis
Umsetzung ausgewählter prämierter Innovationen aus dem „Förderpreis Arbeit –
Sicherheit – Gesundheit“
Prämiengruppe Gütesiegel
Erwerb des Gütesiegels „Sicher mit System“
oder Einführung eines gleichwertigen Arbeitsschutzmanagementsystems
Prämiengruppe Verkehrssicherheit
Umsetzung besonderer Maßnahmen zur
Verkehrssicherheit
Prämiengruppe Verbesserung
der Arbeitssicherheit
Umsetzung besonderer Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitssicherheit
Prämiengruppe Fortbildung
Fortbildung ausgewählter Versichertengruppen im Rahmen in sich geschlossener
Präventionskonzepte
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Fragen
Fragen zum Prämiensystem
Welche Voraussetzungen müssen
erfüllt sein?
Damit wir Ihre Initiativen prämieren können, müssen
Ihre angemeldeten Präventionsmaßnahmen
•zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen,
Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wirksam beitragen;
•über gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen hinausgehen; allein die Einhaltung der Arbeitsund Gesundheitsschutzvorschriften reicht nicht aus;
•nachvollziehbar belegt werden, z. B. durch Rechnungsbelege, Zertifikate, Fotos usw.;
•bereits realisiert sein – Absichtsbekundungen werden nicht berücksichtigt;
•nachweislich in den Jahren 2011 oder 2012 umgesetzt
und abgeschlossen sowie noch nicht im Rahmen des
Prämiensystems prämiert oder in anderer Form von
der Berufsgenossenschaft prämiert oder finanziell
unterstützt worden sein.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Maßnahme unter
die Prämiengruppen I bis VII fällt oder die Bedingungen erfüllt, rufen Sie einfach unsere Prämien-Hotline
(02 34) 316-284 an.
Wie hoch kann Ihre Prämie sein?
Die Prämie soll – neben dem betrieblichen Nutzen –
einen Anreiz bieten und gerecht bemessen sein. Deshalb richtet sich die Prämienhöhe nach dem finanziellen
betrieblichen Aufwand (z.B. Investitionskosten, externe
Beratungsdienstleistungen) oder der Unternehmensgröße. Die Prämie bemisst sich grundsätzlich nach den
Netto-Investitionen. Die Höchstprämie je angemeldeter Maßnahme beträgt 10.000 Euro. Sie können aber
auch mehrere Maßnahmen aus verschiedenen Prämiengruppen zur Prämierung einreichen. Dann beträgt die
maximal erzielbare Gesamtprämie je Mitgliedsbetrieb
40.000 Euro. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Prämiengruppen. Führen
mehrere zu einem Unternehmen gehörende Mitgliedsbetriebe eine gemeinsame Maßnahme durch, so kann
der Prämienantrag vom Unternehmen eingereicht werden. In solchen Fällen wird die Prämie so berechnet, als
ob jeder einzelne Betrieb einen Prämienantrag gestellt
hätte. Die Prämien werden dann als Gesamtsumme an
das Unternehmen ausgezahlt.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Prämie?
Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie
besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um ein freiwilliges Angebot der Berufsgenossenschaft, welches auf
einem Beschluss der Selbstverwaltung beruht. Dementsprechend steht für das Prämiensystem ein Gesamtbudget zur Verfügung. Die Vergabe der Prämien
richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der
Prämienanmeldungen. Sobald alle erforderlichen Do-
kumente vollständig vorliegen und die interne Prüfung
erfolgreich abgeschlossen wurde, werden Prämien an
die Mitgliedsunternehmen ausgeschüttet, es sei denn,
die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind bereits
ausgeschöpft. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre prämienwürdigen Maßnahmen möglichst frühzeitig anzumelden und darauf zu achten, dass die beigefügten Belege
und Dokumente aussagekräftig und vollständig sind.
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Fragen
Was müssen Sie tun, um die Prämie zu erhalten?
Benutzen Sie zur Anmeldung Ihrer prämienwürdigen Maßnahmen
bitte immer den Anmeldebogen zum Prämiensystem. Er ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt, kann aber auch über das
Internet www.bgrci.de/praevention/praemien abgerufen oder einfach kopiert werden.
Wichtig: Bitte benutzen Sie pro Maßnahme jeweils einen Anmeldebogen – dies erleichtert uns die interne Bearbeitung. Anmeldungen per Telefax oder per E-Mail können nicht berücksichtigt
werden.
Um gleiche Bedingungen für alle Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten, können nur auf dem Postweg eingesandte Anmeldebögen
einschließlich der erforderlichen Dokumente berücksichtigt werden!
Der Anmeldebogen dient zugleich als Leitfaden für die benötigten
Angaben und Dokumente. Folgen Sie deshalb den Hinweisen auf
dem Anmeldebogen und schildern Sie uns für jede Maßnahme:
Bitte dokumentieren Sie Ihre Angaben durch Fotos, Foto-CDs,
Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate, Urkunden oder andere geeignete Nachweise. Hierdurch ermöglichen Sie uns die Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben. Die Technischen Aufsichtsbeamten
der Berufsgenossenschaft werden sich in Einzelfällen vor Ort davon
überzeugen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden.
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Branchenprävention Bergbau
Hunscheidtstr. 18
44789 Bochum
Beachten Sie bitte, dass der Anmeldebogen komplett ausgefüllt
und alle Unterlagen beigefügt sind. Ihre Anmeldung kann erst nach
der Vollständigkeitsprüfung für das Prämienverfahren angenommen werden.
• Art und Umfang,
• Zielsetzung und Erfolg,
• Beginn und Abschluss,
• Fremdkosten.
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Fragen
Können Sie sich nur in einer Prämiengruppe beteiligen?
Jeder Mitgliedsbetrieb kann sich in allen Prämiengruppen – auch
mehrfach – beteiligen. Zu beachten ist lediglich, dass die je Mitgliedsbetrieb erzielbare Gesamtprämie auf 40.000 Euro begrenzt
ist.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Sobald Ihre Prämienanmeldung vorliegt und die erforderlichen
Unterlagen vollständig sind, überprüfen wir, ob Ihre angemeldete
Maßnahme die Bedingungen erfüllt und Ihre Initiative anhand der
eingereichten Unterlagen plausibel nachvollzogen werden kann.
Unmittelbar danach wird Ihre Prämie festgesetzt und auf das Fir-
menkonto überwiesen. Es gibt also weder für die Einreichung der
Prämienanmeldungen noch für die Ausschüttung der Prämien einen
Stichtag. Vielmehr werden die Prämien fortlaufend ausgeschüttet,
solange das zur Verfügung stehende Budget dies im laufenden
Haushaltsjahr zulässt.
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Prämiengruppe Gesundheitsschutz
Prämiengruppe Gesundheitsschutz
Umsetzung besonderer Maßnahmen zur Verbesserung des
betrieblichen Gesundheitsschutzes
In dieser Gruppe werden Maßnahmen prämiert, die auf die Vermeidung
von Berufskrankheiten, die Verbesserung
der Arbeitsplatzgestaltung durch ergonomische Maßnahmen oder die Verringerung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zielen.
In Betracht kommen aber auch betriebliche
Investitionen zur aktiven Gesundheitsprävention, z. B.:
• Investitionen in die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, z. B. die Beschaffung höhenverstellbarer Arbeitstische
(Sitz- und Steh-Arbeitsplatz) oder anatomisch geformter und vibrationsgeminderter Fahrersitze, die Beschaffung von
individuellem Gehörschutz (Otoplastiken).
• Organisation und Durchführung von Gesundheitsprogrammen für Mitarbeiter.
Prämienhöhe
Grundprämie je Unternehmen
20 % der nachgewiesenen NettoInvestitionskosten bzw. Fremdberatungskosten
Höchstprämie für Sachinvestitionen je Maßnahme
10.000 Euro
Höchstprämie für Verhaltensbeeinflussung je Maßnahme
5.000 Euro
Beispiel:
Gesundheitsprogramm zur Prävention von Rückenerkrankungen
Nachweis z. B. durch Vorlage der Rechnung des Trainers, der Rechnung Trainingsausstattung, von Teilnehmerlisten, der Rechnung
über Nutzungsentgelt für einen Trainingsraum.
Nachgewiesene Fremdkosten für Raumausstattung
(Geräte, Matten, usw.)
30.000 Euro
Gesamtprämie (20 %; max. 10.000 Euro)
6.000 Euro
Nachgewiesene Fremdkosten für Trainerstunden:
5.000 Euro
Gesamtprämie (20 %; max. 5.000 Euro)
1.000 Euro
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Prämiengruppe Förderpreis
Prämiengruppe Förderpreis
Umsetzung ausgewählter prämierter
Innovationen aus dem „Förderpreis
Arbeit – Sicherheit – Gesundheit“
Regelmäßig werden im Rahmen des jährlichen Förderpreis-Wettbewerbs innovative
Lösungen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz prämiert. Um den prämierten
Innovationen zu einer größeren Breitenwirkung zu verhelfen, wird ihre Anwendung in
anderen Unternehmen in dieser Prämiengruppe honoriert. Auf den folgenden Seiten
finden Sie einige Beispiele prämienwürdiger
Förderpreis-Ideen:
• Innovative Lösung für Fahrzeugeinsätze
unter Atemschutz,
• Bodenraum-Ausleuchtung an Flur­förderzeugen,
• Mobile Funkanlage für Rettungseinsätze,
• Temperaturerfassungssystem
zur Brandfrüherkennung an Gurtförderern,
• Mitführbare Anschlagvorrichtung für
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Eine vollständige Auflistung aller Förderund Sonderpreise, bei denen eine Prämienzahlung möglich ist, finden Sie unter
http://bgrci-foerderpreis.de
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen NettoFremdkosten
Höchstprämie für Sachinvestitionen je Maßnahme
10.000 Euro
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Prämiengruppe Förderpreis
Beispiele zur Prämiengruppe Förderpreis
Innovative Lösung für Fahrzeugeinsätze unter Atemschutz
Problem
Durch die Produktumstellung bei einem Hersteller von KreislaufAtemschutzgeräten ergab sich hinsichtlich der im untertätigen
Kalibergbau benötigten Einsatzmöglichkeiten für Kreislauf-Atemschutzgeräte in Fahrzeugen eine Verschlechterung gegenüber der
ursprünglichen Nutzung. Zudem stellt die Benutzung eines Kreislauf-Atemschutzgerätes immer eine außergewöhnliche körperliche Belastung dar.
Lösung
Zur Lösung der anstehenden atemphysiologischen und ergonomischen Probleme wurde gemeinsam mit der Fa.Bartels & Rieger
der Prototyp eines mobilen und gleichzeitig modularen DruckluftSchlauchgerätes in Form eines Koffer-Schlauchgerätes entwickelt.
Ziele waren vor allem:
• die Erhöhung der Sicherheit bei Arbeiten unter Atemschutz für
besondere Einsätze in Fahrzeugen und
• die allgemeine Erleichterung der körperlichen Belastung für Atemschutzgeräteträger. Die Koffer-Schlauchgeräte können sicher auf
Fahrzeugen platziert werden, haben kurze Verbindungsschläuche vom Druckluft-Vorrat im mitgeführten Koffer zur Maske des
Fahrzeugführers und ermöglichen eine ausreichend freie Beweglichkeit auch im Nahbereich des Fahrzeugs. Sollte die Atemluftversorgung über den Verbindungsschlauch ausfallen, springt
automatisch eine Notluftversorgung an, die eine Reserve von
15 Minuten vorhält.
Kontakt:
Dr. Ingo Steinhaus
BartelsRieger Atemschutztechnik GmbH & Co. KG
Richard-Byrd-Straße 23 | 50829 Köln
Tel.: 0221 59777-0 | Fax: 0221 59777-159
E-Mail: [email protected] | www.bartels-rieger.de |
Dieter Wendrich
Oberführer des Werkes Werra der K+S Kali GmbH
Hattdorfer Straße | 36296 Philippsthal
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Beispiele zu Prämiengruppe Förderpreis
Bodenraum-Ausleuchtung an Flurförderzeugen
Problem
Obwohl viele Flurförderzeuge mit sicheren Aufstiegen ausgerüstet
sind, ist das Auf- und Absteigen nach wie vor ein Unfallschwerpunkt.
Das gilt insbesondere beim Absteigen im Dunkeln. Auch wenn der
Fahrer ordnungsgemäß Tritte und Haltegriffe benutzt, besteht das
Risiko, dass er aufgrund der unzureichenden Beleuchtungssituation
Gefahren an der Auftrittstelle nicht erkennt. Die möglichen Folgen:
Fehltritte, Ausrutschen, Umknicken, Stolpern, Stürzen.
Lösung
Mit der prämierten Bodenraum-Ausleuchtung ist gewährleistet,
dass schon bei Annährung oder beim Öffnen der Fahrertür der
Raum unterhalb des Führerhauses ausgeleuchtet wird. Dies ermöglicht eine sichere Benutzung der Tritte und Haltegriffe sowie
das Erkennen von Gefahren im Bereich der Auftrittstelle. Durch
den Sitzkontakt oder das Schließen der Tür wird die Beleuchtung
wieder ausgeschaltet.
Kontakt:
Thomas Blömker
RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH
Tel.: 05451 512-248 | Fax: 05451 512-239
E-Mail: [email protected]
Hydraulikbagger: Werner Schneebeck
Fa. Libero, Schillerstraße 4, 49811 Lingen,
Tel.: 0591 97321-12
Gabelstapler: Wilfried Mittendorf
Fa. Mittendorf, Rothenfelder Straße 51, 33775 Versmold,
Tel.: 05423 48484
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Beispiele zu Prämiengruppe Förderpreis
Mobile Funkanlage für
Rettungseinsätze
Problem
Bei Einsätzen der Grubenwehr ist eine sichere Sprechverbindung
zwischen der Bereitschaftsstelle und den mobilen Einsatztrupps
überlebenswichtig. Das für diesen Zweck verwendete Grubenwehrtelefon wird ausschließlich leitungsgebunden betrieben und ist
damit für den Grubenwehreinsatz mit mobilen Arbeitsmaschinen
nicht geeignet. Eine zusätzliche, reine Funkverbindung für den Notfall ist ebenfalls nicht ausreichend sicher, da mobile Einsatztrupps
in Bereiche außerhalb der Funkreichweite geraten können.
Lösung
Die neu entwickelte Grubenfunkanlage schafft hier Abhilfe. Die
Grubenfunkanlage besteht aus Zentralbediengerät (Bereitschaftsstelle), Funkstation, Kabel Funkstation-Zentralbediengerät und Funkgeräten. Mit der Grubenfunkanlage wird zwischen Bereitschaftsstelle und Sender eine kabelgeführte Verbindung geschaffen. Im
Empfangsbereich des mobilen Senders kann der Trupp, bei ständiger Verbindung zur Bereitschaftsstelle, frei agieren. Durch die
Kombination von leitungsgebundener und drahtloser Technik ist
eine sichere Verbindung zwischen Bereitschaftsstelle und Einsatztrupps gewährleistet. Die Grubenfunkanlage ist mobil, benötigt
keine festinstallierten Elemente und kann überall schnell einsatzbereit gemacht werden.
Kontakt:
AdB Martin Rauscher
Südwestdeutsche Salzwerke AG Heilbronn
Tel.: 07131 959-2312 | E-Mail: [email protected]
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Beispiel zu Prämiengruppe Förderpreis
Temperaturerfassungssystem zur Brandfrüherkennung
an Gurtförderern
Problem
Von Grubenbränden geht eine Gefahr für Leib, Leben und Produktionseinrichtungen aus. Die Mehrzahl der gemeldeten Brände geht
trotz aller bis heute existierenden und eingesetzten Sicherheitstechnik auf den Betrieb von Gurtfördereranlagen zurück.
Lösung
Die RAG AG modifizierte mit der Firma GESO GmbH, Jena, ein bereits
in anderen Industriezweigen eingesetztes Temperaturerfassungssystem so, dass es zur frühzeitigen und metergenauen Brandfrüherkennung an Gurtförderern eingesetzt werden kann. Zu diesem
Zweck wird ein faseroptisches Sensorkabel (Lichtwellenleiter) über
die gesamte Fördererlänge unter dem Untertrum des Förderers verlegt und mit dem GESO-Temperaturauswertesystem verbunden.
Die Daten laufen auf einem Auswerte-PC in der Grubenwarte auf.
Durch eine zeitaufgelöste Aufnahme der Intensität des Rückstromspektrums wird die Temperaturverteilung entlang der gesamten
Länge der optischen Faser erfasst und ein Temperaturprofil erstellt.
Temperaturveränderungen, die einen frei wählbaren Warnwert überschreiten, führen zu einer Meldung in der Grubenwarte, die die
weiteren Maßnahmen einleitet. Das System detektiert Glimmbrände und erkennt frühzeitig die Wärmeentwicklung an Antriebs- und
Umkehrstationen sowie an Tragrollen bzw. der Konstruktion von
Gurtförderern. Es ermöglicht durch sofort einleitbare zielgenaue
Kontrolle und Wartung des Gurtförderers die Verhinderung von Entstehungs-(Glimm-)bränden. Das System ist an Gurtförderern aller
Bergbauzweige und der übrigen Industrie einsetzbar.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Hans-Georg Beyer
Branchenprävention Bergbau | Präventionsbereich Bochum
Waldring 97 | 44789 Bochum
Tel.: 0234 306-258 | Mobil: 0173 6852653
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Beispiel zu Prämiengruppe Förderpreis
Mitführbare Anschlagvorrichtung für
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Problem
In einem der größten Umweltprojekte Deutschlands saniert die bundeseigene Wismut GmbH mit Sitz in Chemnitz mit rund 1.500 Beschäftigten die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus in Sachsen
und Thüringen. Die Wismut befördert zu diesem Zweck in großem
Umfang Erde, Sand, Schotter und Kies mit der Bahn und nutzt dafür
mehrere Entladestellen. Die Rampenhöhen dieser Entladestellen
liegen zwischen 1,80 und 5 Metern.
Zusätzlich zur maschinellen Reinigung der Schüttrampen und des
Gleiskörpers ist auch eine manuelle Reinigung mit Schaufeln erforderlich. Bei diesen Arbeiten an den Rampen ist eine Sicherung gegen
Absturz unverzichtbar. Als Anschlagpunkt kommt allerdings nur das
Gleis in Frage. Dabei muss für die Reinigung eines jeden Auflaufbockes der Anschlagpunkt gewechselt werden. Um ein Anschlagmittel
am Gleis zu fixieren, ist der Schotter im Gleisbett jedes Mal aufzunehmen und später wieder zu verfüllen. Dieses Verfahren ist aufwendig
und sicherheitstechnisch problematisch.
Lösung
Vier Mitarbeiter des Unternehmens haben jetzt eine auf den Schienenkopf aufsteckbare und mitführbare Anschlagvorrichtung entwickelt.
Sie besteht aus einer klammerförmigen, den Schienenkopf umschließenden Stahlkonstruktion und kann mittels zweier integrierter Kugellager leicht entlang der Schiene bewegt werden. Anschlagpunkt für
das Verbindungsmittel ist eine mittig an der Vorrichtung angebrachte
Öse. Sie hat gleichzeitig die Funktion eines Tragegriffs. Als Absturzsicherung bietet sich ein Rückhaltesystem an. Dabei ist die Länge des
Verbindungsmittels so bemessen, dass der Mitarbeiter nicht bis zur
Absturzkante gelangen kann und ein Absturz damit unmöglich wird.
Mit dieser Entwicklung wurde ein modernes Anschlagmittel geschaffen, das leicht mitzuführen ist und die Sicherheit bei den Arbeiten
an den Schüttrampen wesentlich verbessert.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Gert Rettke
Wismut GmbH, NL Ronneburg Abtl. AS
Paitzdorfer Straße 34 | 07580 Ronneburg
Tel.: 036602 51 30 27
E-Mail: [email protected]
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Prämiengruppe Verkehrssicherheit
Prämiengruppe Verkehrssicherheit
Umsetzung besonderer Maßnahmen
zur Verkehrssicherheit
In dieser Gruppe werden Maßnahmen prämiert, die auf die Vermeidung von Unfällen im innerbetrieblichen Verkehr und im
Straßenverkehr abzielen. Dazu gilt es, das
Sicherheitsniveau durch bewusstseinsbildende oder technische Maßnahmen zu erhöhen. Prämien werden vergeben für:
• die Durchführung anerkannter, ganztägiger Verkehrssicherheitstrainings,
• die Erarbeitung von Medien zur
Verkehrssicherheit,
• die Durchführung von Seminaren
zur Verkehrssicherheit,
• die Durchführung vom Kampagnen zur Verkehrssicherheit,
• die Gestaltung innerbetrieblicher
Verkehrswege.
Die Zuschüsse zum Verkehrssicherheitstraining werden nicht auf die maximal mögliche Gesamtprämie eines Mitgliedsbetriebes
(40.000 Euro) angerechnet.
Prämienhöhe bei Verkehrssicherheitsaktionen
Prämie je Versichertem
Höchstprämie je Betrieb (maximal in Höhe der
nachgewiesenen Netto-Fremdkosten)
5 Euro
10.000 Euro
Beispiel I:
Betrieb mit 2.500 Versicherten
2.500 x 5 Euro = 12.500 Euro
Nachgewiesene Netto-Fremdkosten: 15.000 Euro
Der Betrieb erhält eine Prämie von 10.000 Euro.
Beispiel II:
Betrieb mit 500 Versicherten
500 x 5 Euro = 2.500 Euro
Nachgewiesene Netto-Fremdkosten: 4.000 Euro
Der Betrieb erhält eine Prämie von 2.500 Euro.
Zuschuss zum Sicherheitstraining
Trainingsart (PKW: Grundtraining nach DVR-Richtlinie)
(Zweirad: Modell Faktor 7)
PKW-Sicherheitstraining
Zuschuss je Teilnehmer in Höhe
der nachgewiesenen Kosten bis
maximal
80 Euro
Motorrad/Motorroller-Sicherheitstraining
(2-tägig, auf dem Trainingsplatz)
1-tägig, auf dem Trainingsplatz
140 Euro
Motorrad/Motorroller-Sicherheitstraining
(2-tägig, Ausfahrt im Straßenverkehr)
200 Euro inkl. Übernachtung
LKW-Training
130 Euro
Transporter/Geländewagentraining
100 Euro
Höchstprämie je Mitgliedsbetrieb
80 Euro
8.000 Euro
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Prämiengruppe Fortbildung + Präventionskampagnen und Sicherheitswettbewerbe
Prämiengruppe Fortbildung
Fortbildung ausgewählter Versichertengruppen im Rahmen
in sich geschlossener Präventionskonzepte
Unser Ziel ist es, neben den bereits
angebotenen und durchgeführten
Schulungs- und Beratungsmaßnahmen die Aus- und Fortbildung ausgewähl-
ter Versichertengruppen(z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit) im Rahmen in
sich geschlossener Präventionskonzepte
nachhaltig zu fördern. Hierzu werden Ausund Fortbildungskonzepte, die nicht unter
ausschließlicher Nutzung des allgemeinen
Aus- und Fortbildungsangebotes der BG RCI
umsetzbar sind, bezuschusst.
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen NettoFremdkosten
Höchstprämie je Betrieb
10.000 Euro
Prämiengruppe Präventionskampagnen
und Sicherheitswettbewerbe
Präventionskampagnen und Sicherheitswettbewerbe
Präventionskampagnen und Sicherheitswettbewerbe haben sich
in der Vergangenheit als wirksame
Elemente zur Unterstützung der üb-
lichen Präventionsarbeit bewährt. Deshalb
unterstützt die Berufsgenossenschaft ihre
Mitgliedsbetriebe bei der Durchführung
betriebsinterner Präventionskampagnen
und Sicherheitswettbewerbe und bezuschusst diese, wenn die Kriterien erfüllt
sind.
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen NettoFremdkosten einschl. Netto-Kosten
der Gewinne bei Wettbewerben
Höchstprämie je Mitgliedsbetrieb
10.000 Euro
Beispiel:
Innerbetrieblicher Sicherheitswettbewerb
Netto-Fremdkosten: Kosten der Gewinne:
Prämienhöhe (20 % von 20.000 Euro): 5.000 Euro
15.000 Euro
4.000 Euro
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Prämiengruppe Gütesiegel
Erwerb des Gütesiegels „Sicher mit
System“ oder Einführung eines gleichwertigen ArbeitsschutzmanagementSystems
Die Organisation im Unternehmen hat einen
großen Einfluss auf Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz. Deshalb ist die Förderung von systematischem Arbeits- und Gesundheitsschutz von großer Bedeutung.
Daher wird der Erwerb des Gütesiegels „Sicher mit System“ der Branche Bergbau der
BG RCI im Rahmen dieser Prämiengruppe
prämiert. Zur Bestätigung des Gütesiegels
ist ein Wiederholungs-Audit nach drei Jahren vorgeschrieben. Für ein erfolgreiches
Wiederholungs-Audit wird ebenfalls eine
Prämie gewährt.
Gleichwertig sind auch andere mit Zertifikat
nachgewiesene ArbeitsschutzmanagementSysteme (z.B. SCC, OHSAS 18001), wenn sie
die Kriterien des ILO-Leitfadens (ILO: Interna-
tionale Arbeitsschutzorganisation der
Vereinten Nationen) erfüllen.
2013
Prämiengruppe Gütesiegel
Die Prämie für das Gütesiegel
„Sicher mit System“ wird automatisch nach erfolgreichem Audit
bzw. Wiederholungs-Audit gezahlt.
Nähere Informationen erhalten Sie von
Ihrem Gütesiegel-Fachberater. Das Gütesiegel wird in der Regel für das Gesamtunternehmen erworben. Im Einzelfall
besteht nach Rücksprache auch die Möglichkeit, das Gütesiegel für selbständige
Produktionsstätten, Werke und Werksgruppen zu erwerben.
Hat ein Betrieb sein Arbeitsschutzmanagement nach mehreren Systemen zertifizieren/reauditieren lassen, so wird die Prämie
nur einmalig und nicht für jedes der Zertifikate gezahlt. Grundsätzlich erfolgt eine
Prämienzahlung dabei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nur einmal.
Prämienhöhe
Grundprämie je Unternehmen
(bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte)
Zusatzprämie je Arbeitnehmer
(ab dem 11. Vollzeitbeschäftigten)
Höchstprämie je Unternehmen/Konzern1
2.000 Euro
200 Euro
10.000 Euro
Beispiel
Prämienhöhe
Grundprämie (hierin enthalten: 10 Vollzeitbeschäftigte)
2.000 Euro
Zusatzprämie für 20 Vollzeitbeschäftigte (20 x 200 Euro)
4.000 Euro
Gesamtprämie
6.000 Euro
1
rwerben mehrere zu einem Konzern gehörende Unternehmen/Unternehmensteile das Gütesiegel oder schlieE
ßen das Wiederholungs-Audit erfolgreich ab, so beträgt die Höchstprämie für alle Unternehmen/Unternehmensteile in Summe grundsätzlich auch nur 10.000 Euro. In Abhängigkeit von Eigenständigkeit und Größe der
Unternehmen/Unternehmensteile behält sich die Berufsgenossenschaft jedoch vor, die Höchstprämie in begründeten Einzelfällen anzuheben.
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Prämiengruppe Verbesserung der Arbeissicherheit
Prämiengruppe Verbesserung der
Arbeitssicherheit
Umsetzung besonderer Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitssicherheit
In dieser Prämiengruppe werden
Maßnahmen prämiert, die auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen abzielen
und das Sicherheitsniveau in den Unternehmen erhöhen, zum Beispiel:
• Einbau von Kamerasystemen zur Verbesserung der Rückraumsicht an Radladern,
Muldenkippern oder Dumpern.
• Einführung von Personen-Notsignal-Anlagen für Einzelarbeitsplätze.
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen NettoFremdkosten
Höchstprämie je Maßnahme
10.000 Euro
Beispiel: Rückraumüberwachungs-Kameras
Ausrüstung von fünf Radladern und fünf Muldenkippern mit Rückraumüberwachungs-Kameras. Nachweis z. B. durch Vorlage der
Lieferantenrechnung, Einbaubestätigung und Fotodokumentation.
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten für Kameras,
Monitore inkl. Einbau (10 x 1.500 Euro)
Gesamtprämie
15.000 Euro
3.000 Euro
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Verfahrensbestimmungen
Verfahrensbestimmungen
Grundsatz
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie –
Branche Bergbau – muss sicherstellen, dass die Prämien im Sinne
des § 162 Abs. 2 SGB VII vergeben werden. Mit der Beteiligung am
Prämienverfahren erkennen Sie die Bestimmungen des Prämiensystems an.
Zweck der Förderung
Das Prämiensystem soll dazu motivieren, in Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu investieren. Außerdem unterstützt die Branche Bergbau der BG RCI damit die Umsetzung
bewährter, nachahmenswerter Ideen. Ziel ist darüber hinaus, die
aktive Prävention in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu
fördern.
Vergabe der Prämien
Auf die Gewährung von Prämien besteht kein rechtlicher Anspruch.
Prämien werden ausgeschüttet, bis das Budget des Ausschreibungsjahres aufgebraucht ist. Es entscheidet die Reihenfolge der
Antragseingänge. Die Anträge müssen vollständig sein.
Art der Prämien
Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung
des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Geschäftskonto des
einreichenden Unternehmens (Voraussetzung: Keine Beitragsrückstände). Die Auszahlung der Prämie ist nicht zweckgebunden.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle beitragzahlenden Mitgliedsbetriebe
der BG RCI in der Branche Bergbau (bis 2009 Bergbau-Berufsgenossenschaft) bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Antragsstellung
muss durch den Mitgliedsbetrieb oder im Namen des Mitgliedsbetriebes erfolgen.
Veröffentlichungen
Das Prämiensystem soll gute Beispiele für aktive Präventionsarbeit
aufzeigen. Die prämierten Maßnahmen sollen daher vorzugsweise
durch Publikationen in gängigen Fachorganen oder auch geeigneten Veranstaltungen sowie durch die Aufnahme in Datenbanken
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die BG RCI ist zur
publizistischen Verwertung der jeweils eingereichten Maßnahme
berechtigt.
Schutzbestimmungen
Die BG RCI haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der
prämierten Maßnahme bzw. deren Umsetzung stehen.
Gutachter
Sollte es notwendig sein, kann die Berufsgenossenschaft sich bei
der Beurteilung der Prämienanträge externer Gutachter bedienen.
Die Gutachter sind zur vertraulichen Behandlung der Anträge verpflichtet.
Auskunftspflicht
Mit der Anmeldung zum Prämiensystem verpflichtet sich der
Antragsteller, der BG RCI jederzeit auf Verlangen Auskunft über
die Abwicklung des Projektes zu geben. Außerdem erhält die
BG RCI – Branche Bergbau – jederzeit die Möglichkeit zur Besichtigung der Ergebnisse der Maßnahme.
Vollständigkeit der Unterlagen
Die Vollständigkeit der Unterlagen ist die Basis für die Prämierung.
Anmeldungen werden erst nach Feststellung der Vollständigkeit
der eingereichten Unterlagen berücksichtigt.
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Anmeldebogen
Ihr Anmeldebogen
Sollten Sie weitere Formulare benötigen wenden Sie sich
bitte an: [email protected] oder im Internet unter
www.bgrci.de/praevention/praemien
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Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlagen 62
69115 Heidelberg
Prämienanmeldungen an:
Branche Bergbau
Hunscheidtstraße 18
44789 Bochum
Tel.:0234 316-284
Fax: 0234 316-390
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