Rationierung von Gesundheitsleistungen
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Rationierung von Gesundheitsleistungen
1 Rationierung von Gesundheitsleistungen Rationierung bedeutet die Verweigerung von medizinischen, pflegerischen oder sozialen Leistungen, obwohl sie für die Empfängerinnen und Empfänger unbestritten von Nutzen wären. Es wird zwischen mehreren Formen von Rationierung unterschieden. Für die Rationierungsdiskussion besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen impliziter und expliziter Rationierung. Rationierung ist implizit, wenn sie im Geheimen stattfindet, und explizit, wenn sie gesetzlich abgesichert ist. Rationierung findet statt, wenn die Bildung von Warteschlangen, der Aufbau von bürokratischen Hindernissen, das Zurückhalten von Informationen usw. nicht mehr als Probleme, sondern als Lösungen betrachtet werden. Rationierung ist dann eine in Kauf genommene oder gar angestrebte Funktionsstörung und Qualitätsverschlechterung. Die AGGP lehnt Rationierung im Gesundheitswesen strikt ab, weil sie die Gesundheitsberufe ihres tiefsten Sinnes beraubt (wozu ist das Gesundheitspersonal da, wenn es nicht einmal tun darf, was allseits als nützlich und sinnvoll erachtet wird?), Qualität zur Worthülse und berufliche Kompetenz überflüssig macht. International zeigen die Erfahrungen, dass explizite Rationierung nicht zu einer signifikanten Reduktion der Gesundheitskosten führt. Sie ist in erster Linie eine ordnungspolitische Massnahme, die den dem KVG nicht unterstellten Gesundheitsmarkt attraktiver macht, indem die Grundversorgung verschlechtert wird. In der Schweiz konnten sich die Verfechter einer expliziten Rationierung bisher nicht durchsetzen. Aus diesem Grund greifen die BefürworterInnen einer expliziten Rationierung auf die implizite Form der Rationierung zurück, obschon sie diese einst als ungerecht und undemokratisch verworfen hatten. Dabei wird das Wort Rationierung oft durch den Ausdruck Priorisierung ersetzt. Die beiden Begriffe können laut den BefürworterInnen nicht gleichgesetzt werden, denn Priorisierung sei Aufgabe der Wissenschaft, während Rationierungsentscheide im Verantwortungsbereich der Politik lägen. Die AGGP hält nichts von dieser Unterscheidung, denn die beiden Begriffe sind ohnehin untrennbar. Immanuel Kant paraphrasierend könnte man sagen: Eine Priorisierung ohne Rationierung ist leer, und eine Rationierung ohne Priorisierung ist blind. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat bis 2005 ausdrücklich für die Rationierung plädiert. Heute strebt sie als eine der einflussreichsten und umtriebigsten Organisationen die Rationierung implizit, d.h. auf verdeckte Weise, an. Dies entspricht nicht dem wissenschaftlichen Habitus, welcher Transparenz und Offenheit fordert. Aus Sicht der AGGP bedarf dies einer Klärung, zumal die SAMW von der öffentlichen Hand subventioniert wird. Begriffliche Annäherung Rationierung bedeutet die Verweigerung von medizinischen, pflegerischen oder sozialen Leistungen, die unbestritten einen Nutzen haben. Es wird zwischen mehreren Formen von Rationierung unterschieden. Die harte Rationierung ist unausweichlich, während die weiche Rationierung unter Umständen umgangen werden kann. Rationierung wird als direkt bezeichnet, wenn sie ausdrücklich auf spezifische Bevölkerungsgruppen ausgerichtet ist (die über Achtzigjährigen, die RaucherInnen, die Grundversicherten usw.). Sie ist indirekt, wenn sie auf spezifische Behandlungen abzielt. Und schliesslich ist Rationierung implizit, wenn sie im 2 Geheimen stattfindet. Umgekehrt ist sie explizit, wenn sie gesetzlich abgesichert ist [1]. Die Art der Rationierung wird auch anhand der Strategie spezifiziert, die für das Vorenthalten von Leistungen angewendet wird. Die Rationierung durch Verweigerung ist wohl die auffallendste Form von Rationierung. Sie kommt vor, wenn Leistungen aus dem Versicherungskatalog ausgeschlossen werden. Bei der Rationierung durch Selektion werden die Leistungen nur für PatientInnen erbracht, die davon angeblich am ehesten profitieren würden. Die Bildung von Wartelisten ist im Kern Rationierung durch Verzögerung. Um Rationierung durch Abschreckung handelt es sich, wenn z.B. der Empfangsschalter schwer zu finden, das Empfangspersonal wenig hilfsbereit oder die Informationsbroschüre gerade ausgegangen ist. Wenn ein Patient oder eine Patientin an ein anderes Spital oder andere Spezialisten verwiesen wird, findet Rationierung durch Umleitung statt, und schliesslich kommt Rationierung durch Verwässerung vor, wenn die Anzahl Ärzte oder Ärztinnen reduziert wird, wenn weniger Pflegefachpersonen auf der Abteilung arbeiten, wenn das Essen weniger gut schmeckt usw. [2]. Wie die Strategie auch aussehen mag, Rationierung ist immer eine in Kauf genommene oder gar angestrebte Funktionsstörung des Versorgungssystems. Bei der Rationierung wird davon ausgegangen, dass die Leistungserhaltung grundsätzlich den Charakter eines Nullsummenspiels hat: Was die einen erhalten, können sie nur auf Kosten von anderen bekommen. Auf der Makroebene wird das Gesundheitswesen gegen andere Sektoren, wie etwa Bildung, Transportwesen oder Sicherheit, ausgespielt. Die Mittel, die den Kranken zur Verfügung gestellt werden, fehlen prinzipiell den SchülerInnen und den StudentInnen, dem öffentlichen Verkehr, der Polizei oder der Armee. Auf der Mesoebene spielt die Rationierung die verschiedenen Patientengruppen und Versorgungszweige gegeneinander aus, so z.B. die akut gegen die chronisch Kranken, die Herz- gegen die Nierenkranken, die somatische gegen die psychiatrische Versorgung oder das Spitalwesen gegen die Hauspflege. Und auf der Mikroebene werden die individuellen Interessen der PatientInnen innerhalb derselben Gruppe gegeneinandergesetzt. Die AGGP lehnt die Rationierung strikt ab, weil sie die Gesundheitsberufe ihres tiefsten Sinnes beraubt (wozu ist das Gesundheitspersonal da, wenn es nicht einmal tun darf, was allseits als nützlich und sinnvoll erachtet wird?), Qualität zur Worthülse und berufliche Kompetenz überflüssig macht. Priorisierungstechniken Priorisierung bedeutet die Zuschreibung einer Präferenzordnung zu therapeutischen und diagnostischen Massnahmen. Durch Priorisierung können gewisse Leistungen ausgesondert werden, um sie danach aus dem Katalog der Grundversicherung auszuschliessen. Rationierung setzt also Priorisierung voraus. Es stehen unterschiedliche Priorisierungstechniken zur Verfügung. In Neuseeland werden alle Leistungen von der Grundversicherung finanziert, aber absichtlich in unzureichender Menge. Nur Patienten und Patientinnen, die auf einer Skala eine bestimmte Punktzahl erreichen, bekommen die Leistung. Die anderen müssen warten, bis sie auf die erforderliche Anzahl Punkte kommen. Das kann beispielsweise durch den Anstieg von Schmerzen erfolgen. Denn starke Schmerzen bringen reichlich Punkte [3]. 3 Internationale Beachtung fand das Priorisierungsmodell des Staates Oregon. Oregon liegt an der Westküste der USA, nördlich von Kalifornien. Als 1994 die erste Prioritätenliste eingeführt wurde, zählte Oregon rund 3,2 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen, eine ideale Grösse, um Neues zu testen. Die Priorisierung basiert auf einer Liste, die 680 Diagnosen und die entsprechenden Behandlungen umfasst. Jedes Diagnose-Behandlungs-Paar ist mit einem Rang versehen. Die Anzahl Ränge, die von der Versicherung nicht bezahlt und somit rationiert werden, hängt von den finanzpolitischen Zielen der Behörden und der Lage der öffentlichen Finanzen ab. 2005 wurden die Paare auf den Rängen 1–503 finanziert, während die Leistungen in den weiteren Rängen rationiert wurden [4]. Die Festsetzung der Prioritätenordnung ist ein technisch mühseliges Unterfangen, das je nach gesundheitspolitischen Prioritäten sehr unterschiedlich ausfallen kann. Anfänglich wurde die Liste aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse erstellt. Die Methode führte jedoch zu unbefriedigenden Ergebnissen. So erzielte z.B. die Therapie des Daumenlutschens eine höhere Priorität als die Behandlung von Mukoviszidose oder einer HIV-Infektion. Fast drei von vier Items mussten nachträglich verschoben werden, damit das Resultat mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar wurde. 2005 wurde die Liste gründlich überarbeitet. Jedem Diagnose-Behandlungs-Paar wurde eine Punktzahl zugeordnet aufgrund von unterschiedlichen Kriterien wie dem Einfluss auf den Gesundheitszustand im Vergleich mit Betroffenen, deren Leiden unbehandelt bleibt, dem Ausmass der durch die Krankheit hervorgerufenen Schmerzen, der damit verbundenen Ansteckungsgefahr oder dem Verletzlichkeitsgrad der betroffenen Bevölkerungsgruppe. Die Wirksamkeit der Leistung und ihre Kosten sind zwei weitere Kriterien. Da sie aber jeweils maximal 12,2% des Ergebnisses ausmachen, wird ihnen kein besonders grosses Gewicht beigemessen [5]. Die Frage ist nun: Was kennzeichnet diese Leistungen? Was ist ihr spezielles Profil? Sind es die besonders teuren Dienstleistungen, wie oft angenommen wird? Ist eher das Kosten-Nutzen-Verhältnis entscheidend? Oder geht es in erster Linie um Komfortleistungen, die ohne besondere Konsequenzen für die Betroffenen gestrichen werden können? Die AGGP geht davon aus, dass Marktfähigkeit die Grundcharakteristik der rationierten Dienstleistungen ist. Eine Leistung ist besonders marktfähig, wenn sie auf ausgereiften Techniken beruht; ihre Wirksamkeit belegt ist; wenn sie mit Risiken verbunden ist, die gut bekannt sind und unter Kontrolle gehalten werden können; wenn sie erschwinglich ist, damit die Mehrheit der Bevölkerung sie aus eigenen Mitteln finanzieren kann, und wenn sie nicht lebenswichtig ist, so dass auf sie verzichtet werden kann, ohne das Leben der Betroffenen zu gefährden. Zugunsten der Rationierung angeführte Argumente In der Schweiz wird die Rationierungsdebatte etwa seit dem Jahrtausendwechsel mit besonderer Intensität geführt. Für die Befürworterinnen und Befürworter der Massnahme ist nicht die Frage, ob die Rationierung wünschenswert ist oder nicht. In verdeckter Form sei sie ja bereits Tatsache. Die Frage sei eher, welche Rationierungsform die sinnvollste ist. Sie lassen gelten, dass die implizite Rationierung besonders asozial und ungerecht ist, da sie keinerlei Kontrolle untersteht und daher nicht demokratisch legitimiert ist. Um die These von der Unausweichlichkeit einer Rationierung zu untermauern, sind drei Argumentationslinien entwickelt worden. Die erste ist ökonomisch fundiert. Sie 4 beruht auf der Überzeugung, dass, was nicht erbracht wird, nichts kostet [6]. Aus dieser Perspektive wird die Rationierung als Sparmassnahme angepriesen. Aber die Realität ist tückisch, und was als selbstredend erscheint, wird von den Fakten nicht immer bestätigt. So ist es bspw. mit der angeblich kostendämpfenden Wirkung der Rationierung. Verschiedene Gründe können angeführt werden, um diesen Sachverhalt zu erklären. Zunächst einmal: Wenn von Rationierung die Rede ist, geht es niemals um eine harte, unausweichliche Leistungsverweigerung. Rationiert werden sollen lediglich die Leistungen der Grundversicherung. Der freie Gesundheitsmarkt, also das gesamte Angebot der vom Krankenversicherungsgesetz nicht gedeckten Leistungen, soll weiterhin alle, die es sich leisten können, mit den rationierten Leistungen versorgen. Durch die Rationierung werden die Kosten also nicht reduziert, sondern in erster Linie verlagert, so dass sie nicht mehr von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, sondern von den Leistungsbezügerinnen und -bezügern direkt getragen werden. Und auch wenn damit die Rechnung der Krankenkassen wie in Oregon um 10% entlastet werden könnte [7], wäre der Spareffekt bei einem Kostenzuwachs von 5% jährlich bereits nach zwei Jahren verpufft. Das Rationierungsexperiment in Oregon zeigt zudem, dass die Umsetzung der Rationierungsmassnahmen umso schwieriger wird, je öffentlicher die Diskussion über die Prioritätensetzung geführt wird. Das Phänomen wird mittlerweile als «politisches Paradox der Rationierung» bezeichnet [8]. Die zweite Argumentationslinie beruht auf versicherungstechnischen Überlegungen [9]. Der medizinische Fortschritt, die Alterung der Bevölkerung und die Versuchung für die Versicherten, risikoreichere Gewohnheiten anzunehmen (moral hazard) – z.B. Rauchen, übermässiger Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung, Bewegungsarmut, Ausüben gefährlicher Sportarten –, brächten die Grundversicherung unweigerlich aus dem Lot. Es sei daher utopisch, der ganzen Bevölkerung das medizinische Angebot vollumfänglich zur Verfügung stellen zu wollen. Künftig werde der Versicherungskatalog Lücken aufweisen, die von jedem Einzelnen seiner oder ihrer finanziellen Lage entsprechend privat gedeckt werden müssten. Die Notwendigkeit der Rationierung zeige grundsätzlich, dass die soziale Krankenversicherung ihrer Natur nach nicht nachhaltig sei. Die Solidarität verleite die Versicherten, die im Gesundheitsbereich faktisch über ihre Verhältnisse lebten, zu ökonomisch irrationalem Verhalten. Dies werde sich erst ändern, wenn jeder und jede für die Risiken, die er oder sie eingeht, selber aufkommen müsse. Nachhaltigkeit setze Risikogerechtigkeit voraus. So ausgelegt, ist die Rationierung der Grundpfeiler einer radikalen Infragestellung der sozialen Krankenversicherung. Die dritte Argumentationslinie ist ökologisch angelegt [10]. Sie basiert auf der Annahme, dass die verfügbaren Ressourcen grundsätzlich endlich seien. Im Gegensatz dazu sei jedoch das Innovationspotenzial der Medizin- und Pharmaforschung grenzenlos. Somit öffne sich die Schere zwischen dem technisch Machbaren und dem materiell, ethisch und finanziell Tragbaren immer mehr, was eine Rationierung früher oder später unvermeidbar mache. Die Frage sei nun, wo das Limit gesetzt werden soll. Diese Frage wird als ethische Problemstellung geortet. Sie soll im Rahmen einer breit angelegten und fairen Debatte, in welcher jedes Gesellschaftsmitglied seine persönlichen Interessen ausblendet, gelöst werden. Mit dem ökologischen Ansatz wurde die Komplexität der Rationierungsdiskussion erheblich gesteigert. Sie ist nun eine Debatte von Gelehrten geworden, von der die breite Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen ist. Was können Laien den für die Rationierung plädierenden Ethikerinnen und Ethikern bei einer Fragestellung 5 entgegenhalten, die grundsätzlich als ethisch ausgelegt wird? Unter diesen Umständen sind die Bedingungen für eine herrschaftsfreie Diskussion (Habermas) nicht gegeben. Auch der logische Aufbau der Argumentation ist problematisch. Die Vertreterinnen und Vertreter des ökologischen Ansatzes machen geltend, dass die Ressourcen, auch im Gesundheitsbereich, grundsätzlich begrenzt sind. Das ist zweifellos ein starkes Argument. Es ist deshalb stark, weil ihm nichts entgegenzuhalten ist. Der liberale Philosoph Karl Popper hätte gesagt, das Argument sei nicht falsifizierbar, d.h., es könne nicht als wahr oder falsch gewertet werden. Man kann genauso gut behaupten, dass die Menschheit trotz aller Widrigkeiten immer um ihre Gesundheit besorgt sein wird. Daraus auf die Unendlichkeit der Gesundheitsressourcen zu schliessen, ist eine Schlussfolgerung, die ebenfalls nicht falsifizierbar ist. Deshalb kann die rasche Entwicklung der Gesundheitsausgaben in den letzten Jahren sowohl als Hinweis auf die Grenzen als auch auf das noch erhebliche Wachstumspotenzial des Gesundheitswesens gedeutet werden. Die Credit Suisse rechnet damit, dass der Anteil des Gesundheitswesens am Bruttoinlandprodukt (BIP) von heute jährlich rund 11% bis 2060 auf 16% zunehmen könnte, was finanzwirtschaftlich durchaus begrüsst würde [11]. Für die AGGP ist es seltsam, in einem Bereich, in dem 80% der Ausgaben Personalausgaben sind, von einer grundsätzlichen Endlichkeit der Ressourcen zu sprechen. Gibt es zu viel Personal im Gesundheitswesen? Sind dessen Löhne zu hoch? Die Tatsache, dass die Rationierung nur im Bereich der Grundversorgung, nicht aber im liberalisierten Gesundheitsmarkt angestrebt wird, lässt aufhorchen. Unterstehen die beiden Bereiche unterschiedlichen ökologischen Gesetzen? Um falsifizierbar zu sein, muss eine Behauptung faktisch widerlegt werden können. Für Popper gründen wissenschaftliche Theorien auf falsifizierbaren Aussagen. Im Gegensatz dazu bauen Ideologien auf nicht falsifizierbaren Ausführungen auf. Die These von der Unabwendbarkeit der Rationierung, weil die Ressourcen an sich limitiert sind, ist weder falsch noch wahr. Es ist eine Ideologie. Politisch trägt sie zur Erneuerung des rechtskonservativen Gedankenguts bei. Auf diese Ideologie stützt sich beispielsweise auch die bevölkerungspolitisch aktive Organisation «ecopop», die ihre Initiative «Stopp der Überbevölkerung» damit begründet, dass «unlimitiertes Bevölkerungswachstum die natürlichen Grundlagen der Erde [beansprucht]» [12]. Zuletzt ist auch die ethische Einbettung des ökologischen Ansatzes zweifelhaft. Die Rationierung soll auf faire und gerechte Weise erfolgen. Dieser Bezug auf eine Deontologie Rawls’scher Prägung vermag jedoch nicht zu verdecken, dass die Rationierung primär die Nutzenoptimierung des Gesundheitssystems anstrebt. Dabei wird die Opferung der Interessen der Minderheit zum Vorteil der Mehrheit in durchaus klassischer, utilitaristischer Manier hingenommen. Es ist nicht leicht, eine vernünftige Begründung für die Rationierung auszumachen. Aus Sicht der AGGP ergibt die Rationierung nur Sinn, wenn das Ziel darin liegt, die marktfähigen Leistungen, die heute von der Grundversicherung vergütet werden, ganz dem freien Gesundheitsmarkt zu überlassen. Bei einer Rationierungsrate von 10% würde dadurch ein Markt von rund 2,14 Milliarden Franken entstehen [13] – ein nicht zu unterschätzender Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Liberalisierung des Schweizer Gesundheitswesens. Rehabilitierung der impliziten Rationierung So stichhaltig die Argumente für eine Rationierung sein mögen, sie vermochten die Schweizer Bevölkerung nicht zu überzeugen. Prominente Politiker und Politikerinnen 6 wie den Regierungsrat Philippe Pidoux aus der Waadt und die Regierungsrätin Veronica Schaller aus Basel-Stadt hat ihre Forderung nach einer expliziten Rationierung sogar die Karriere gekostet. Wegen dieser weit verbreiteten ablehnenden Haltung hat die Rationierung in der Schweiz heute noch keine legale Basis. So schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Artikel 32 die Übernahme der Kosten für Leistungen vor, die erwiesenermassen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Auch die Expertinnen und Experten sind bei der Rationierungsfrage gespalten – so etwa die Gesundheitsökonominnen und -ökonomen. Die eine Gruppe vertritt mit aller Entschiedenheit die Notwendigkeit einer expliziten Rationierung, die andere Gruppe verwirft diese Massnahme mit derselben Entschlossenheit, weil sie darin ein Instrument der Planwirtschaft sieht, während die dritte Gruppe zwar auf eine explizite Rationierung verzichtet, jedoch nicht auf die Rationierung an sich. Sie schlug die Strategie eines «muddling through elegantly» [14], eines «eleganten Durchwurstelns», vor. Intransparenz und Legitimitätsmangel bei Rationierungsentscheiden sind für sie durchaus vertretbar, denn die Leistungsverweigerung kann dadurch so erfolgen, dass sie den Betroffenen nicht bewusst wird, was den Verzicht effizienter macht. Zu viel Offenheit überfordere zudem die Zivilgesellschaft, deren Problemlösungsfähigkeit nicht überschätzt werden dürfe. Die implizite Rationierung wurde somit als leise Form der Leistungseinschränkung rehabilitiert [15]. Da sie nicht wahrgenommen wird, kommt sie auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt. «Elegantes Durchwursteln» der Akademie der medizinischen Wissenschaften Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) publizierte 2007 den Expertenbericht «Rationierung im Schweizer Gesundheitswesen: Einschätzung und Empfehlungen». Inhaltlich übernahm sie die ökologische Argumentation, die zu diesem Zeitpunkt bereits reichlich dokumentiert war. Innovativ war dafür ihr Vorgehen. Die Gelehrtengesellschaft verknüpfte die Veröffentlichung des Berichts mit der Durchführung von «Dialogveranstaltungen». Dadurch sollte der Austausch unter allen an dieser Frage interessierten gesellschaftlichen Kreisen gefördert werden. Dabei stützte sie sich auf das Modell der Bürger- oder Stakeholder-Dialoge. Dieses wird in der Regel zur Lösung von aus der wissenschaftlichen Forschung entstehenden soziotechnischen Kontroversen eingesetzt. Die SAMW setzte somit die Rationierung einer wissenschaftlichen oder technischen Innovation wie der Atom-, Gen-, Reproduktions- oder Nanotechnologie gleich. So konnte die Ablehnung der Rationierung eher als kulturelles Misstrauen gegenüber dem technischen Wandel denn als Äusserung einer sozialpolitisch und ethisch fundierten Meinung zu einem zentralen gesundheitspolitischen Thema gedeutet werden. Der Auftrag der SAMW, die während des Zweiten Weltkriegs gegründet wurde, besteht darin, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, den Bundesrat bei ethischen Fragen, die infolge des medizinischen Fortschritts entstehen, zu beraten und sich mit der Zukunft der Medizin auseinanderzusetzen. Wie die drei anderen wissenschaftlichen Akademien der Schweiz ist sie Mitglied der Akademien der Wissenschaften Schweiz (AWS) und wird vom Bund subventioniert. Der Bericht zur Rationierung entstand im Rahmen des Projekts «Zukunft Medizin Schweiz», das die Rolle der Medizin zu Beginn des 21. Jahrhunderts klären sollte. 7 Die Arbeit wurde 1999 aufgenommen und erstreckte sich über zehn Jahre. Die SAMW orientierte sich bei diesem Unterfangen an einer Publikation, die drei Jahre zuvor von Daniel Callahan unter dem Titel «The goals of medicine – Setting new priorities» (Ziele der Medizin – neue Prioritäten setzen) herausgegeben worden war. Callahan war damals Leiter des US-amerikanischen Hastings Center, eines interdisziplinären Instituts zur bioethischen Forschung. Er ist der prominenteste Verfechter des Alters als Rationierungskriterium. Seiner Ansicht nach können Menschen, die über ihre «natural life span» (natürliche Lebensspanne) hinaus sind, d.h. ein Alter von rund 85 Jahren erreicht haben, die Gesundheitsleistungen mit gutem Gewissen vorenthalten werden. Das Folgeprojekt von «Zukunft Medizin Schweiz» wurde 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es heisst «Ein nachhaltiges Gesundheitssystem für die Schweiz» und wird in Zusammenarbeit mit den anderen wissenschaftlichen Akademien des Landes vorangetrieben. Gemeinsam erarbeiteten sie die sogenannte Roadmap. Dieses Aktionsprogramm wird untermauert durch vier Teilprojekte. Das Projekt «Nachhaltige Medizin» wird von der SAMW selbst betreut, während die Studien «Methoden zur Bestimmung von Nutzen bzw. Wert medizinischer Leistungen und deren Anwendung in der Schweiz und ausgewählten europäischen Ländern» und «Effizienz, Nutzung und Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems» im Auftrag der AWS durchgeführt werden. Das vierte Projekt wird von der TA-Swiss (TA steht für Technologiefolgen-Abschätzung), einem weiteren Mitglied der AWS, geleitet. Es wird hier nicht weiter erläutert. Im Positionspapier «Nachhaltige Medizin» bekennt sich die SAMW zu einer «Medizin, die den gegenwärtigen Bedarf deckt, ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen ihren Bedarf nicht mehr decken können» [16]. Hier stützt sie sich auf Daniel Callahan, der den Nachhaltigkeitsbegriff seit 2004 entscheidend prägt. Der Begriff Rationierung kommt in dem Dokument nicht vor, was allerdings nicht bedeutet, dass Nachhaltigkeit ohne Leistungsverweigerung auskommt. Der amerikanische Ethiker lässt daran keinen Zweifel: Eine «nachhaltige Medizin anerkennt stets, dass Rationierung ein Teil von jedem Gesundheitssystem ist und immer sein wird» [17]. Allem Anschein nach hat die SAMW seit der Veröffentlichung des Rationierungsberichts das «elegante Durchwursteln» gelernt. Die Studie zur Bestimmung des Nutzens der medizinischen Leistungen versteht die AWS als einen Beitrag zur Entwicklung des Health Technology Assessment (HTA) in der Schweiz. HTA ist ein methodologisch überaus kompliziertes und anspruchsvolles Verfahren zur Bewertung medizinischer Technologien, Prozeduren, Medikamente und Hilfsmittel. In der Schweiz werden HTA vom Swiss Medical Board durchgeführt. Diese Einrichtung wurde 2011 von der SAMW, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) gegründet. Der Bericht stellt ein Inventar der HTA-Agenturen im In- und Ausland und der in den HTA-Prozessen zur Anwendung kommenden Untersuchungsmethoden auf. Bemerkenswert ist die Einführung einer Unterscheidung «zwischen der Generierung nutzenbezogener und gesundheitsökonomischer Kenngrössen einerseits und der Nutzung solcher Kenngrössen für Vergütungsentscheide andererseits» [18]. Anders ausgedrückt: Priorisierung und Rationierung sind nicht gleichzusetzen. Während Erstere das Ergebnis eines methodisch abgesicherten und wertneutralen Vorgehens ist, ist die zweite Schlussfolgerung eine Wertung, die sich allenfalls darauf stützen kann. Priorisierung ist Sache der Wissenschaft, Rationierung Sache der Politik. Damit ist 8 das HTA fein raus. Mit Rationierung hat es definitiv nichts zu tun. Aus Sicht der AGGP ergibt diese Unterscheidung jedoch nicht viel Sinn, denn eine Priorisierung ohne Rationierung ist zweck- und eine Rationierung ohne Priorisierung konzeptlos. Beide Verfahren gehören eng zusammen. Im Übrigen geht der Bericht «angesichts zwangsläufig begrenzter Mittel» [19] von der Notwendigkeit einer Bestimmung des Nutzens der medizinischen Leistungen aus. Damit bleibt der Bericht im Rationierungsparadigma ökologischer Prägung hängen, auch wenn die Forderung nach einer expliziten Rationierung nicht mehr gestellt wird. Die Studie «Effizienz, Nutzung und Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems» stellt den Versuch dar, Ineffizienzen im Schweizer Gesundheitswesen zu orten, die damit verbundenen Kosten einzuschätzen und Wege zur Effizienzsteigerung aufzuzeigen. Die Autoren und Autorinnen beziffern die mit dem Mangel an Effizienz zusammenhängenden Kosten auf 6 bis 7 Milliarden Franken, was «ca. 9,5 bis 11% der gesamten Gesundheitskosten» entspricht [20]. Der Bezug auf die gesamten Kosten ist bemerkenswert, denn er lässt vermuten, dass das ganze Versorgungssystem, der öffentliche wie der private Sektor also, von Ineffizienzen gekennzeichnet ist. Die zur Beseitigung der Fehlanreize vorgeschlagenen Massnahmen sind allerdings nur für den öffentlichen Gesundheitssektor, also für die nach KVG abzugeltenden Leistungen tauglich. Eine Effizienzsteigerung im privaten Sektor scheint für die Entwicklung eines nachhaltigen Gesundheitswesens nicht auschlaggebend zu sein. Direkt relevant in Bezug auf Rationierung ist die im Bericht aufgeführte Unterscheidung zwischen produktiver und allokativer Effizienz. Erstere bezieht sich auf den Aufwand, der betrieben werden muss, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erzeugen, während es bei Letzterer um den Nutzen geht, den ein Erzeugnis für die Konsumentin oder den Konsumenten bringt. Von einem ökonomischen Standpunkt aus wird Rationierung gerne als Massnahme zur Steigerung der Allokationseffizienz angepriesen. Jedoch nicht in diesem Bericht, in dem eingeräumt wird, dass «implizite Rationierungsmechanismen negative gesundheitliche Folgen haben [können]» [21]. Das «elegante Durchwursteln» nimmt hier andere Wege. Der Begriff Rationierung wird durch ein Synonym ersetzt. Das Wort Priorisierung wäre dafür ein Kandidat. Im Bericht wird der Begriff «Prioritätensetzung» bevorzugt. Bei der Prioritätensetzung, erklären die Autorinnen und Autoren, « s l s lls l s s s ss s s und begrenzten Ressourcen angemessen zu verteilen. Die Prioritäten können beispielsweise in Form von Zielen, Standards, einem Leistungskatalog etc. definiert sein» [22]. Was ist Prioritätensetzung, wenn nicht Rationierung, und zwar in ihrer expliziten Form! Obwohl die SAMW die Rationierung nicht mehr explizit fordert, bleibt sie aktiv am Thema. Das Projekt einer nachhaltigen Medizin ist offensichtlich das neue Vehikel, um ihr altes Vorhaben voranzutreiben. Lediglich die Argumentation hat sie angepasst angesichts der Schwierigkeit, die Bevölkerung für den freiwilligen Verzicht auf nützliche Gesundheitsleistungen zu gewinnen. Die SAMW agiert nun verdeckt. Das entspricht nicht dem wissenschaftlichen Habitus, der Transparenz und Offenheit fordert. Diese Haltung ist umso problematischer, als die SAMW von Subventionen durch die öffentliche Hand lebt. Soll die Steuerzahlerin oder der Steuerzahler daraus schliessen, dass ihr resp. sein Geld für geheime Rationierungsbestrebungen eingesetzt wird? Eine Klärung ist notwendig. 9 Quellen [1] Güntert, B. (1998). Zwischen Rationalisierung und Rationierung. Ökonomische und politische Strategien zur rationalen Allokation von Gesundheitsgütern. In: Feuerstein, G. & Kühlmann, E. (Hrsg). Rationierung im Gesundheitswesen. Wiesbaden: Ullstein Medical, S. 159–191. [2] Klein, R. & Maybin, J. (2012). Thinking about Rationing. London: King's Fund. [3] Hadorn, D. C. & Holmes, A. C. (1997). The New Zealand Priority Criteria Project. Part 1. Overview. British Medical Journal, 314, S. 131–134. [4] DiPrete, B. & Coffmann, D. (2007). A Brief History of Health Services Prioritization in Oregon. Oregon Health Services Commission. http://www.oregon.gov/oha/OHPR/HSC/docs/prioritizationhistory.pdf (abgerufen am 17.02.2014). [5] Oregon Health Authority. Prioritization Methodology. Table 2: Population and Individual Impact Measures. http://staging.apps.oregon.gov/oha/OHPR/pages/herc/methodology.aspx#table1 (abgerufen am 14.02.2014). [6] Die Position wird exemplarisch vertreten in: Rentchnick, P. & Kocher, G. (1980). Teure Medizin. Für gezielte Reformen in unserem Gesundheitswesen. Bern: Hans Huber. [7] DiPrete & Coffman, 2007, S. 6. [8] Oberlander, J., Marmor, T. & Jacobs, L. (2001). Rationing medical care: Rhetoric and reality in the Oregon Health Plan. Canadian Medical Association Journal, 164(11). [9] Diese Argumentationslinie wurde massgeblich von Friedrich Breyer entwickelt und vertreten, z.B. in: Breyer, F. (2004). Die Rationierung im Gesundheitswesen ist unausweichlich. Positivliste, gekoppelt mit freiwilligen Zusatzversicherungen, als gangbarer Weg. Neue Zürcher Zeitung, 31. Januar. Der Gesundheitsökonom hat sich auch für die Einführung des Alters als Rationierungskriterium eingesetzt, z.B. in: Breyer, F. (2007). Zum Konzept der altersbezogenen Rationierung von Gesundheitsleistungen: zehn populäre Irrtümer. In: M. Zimmermann-Acklin & H. Halter (Eds.), Rationierung und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Beiträge zur Debatte in der Schweiz (S. 225–236). Basel: Editores Medicorum Helveticorum (EMH). [10] Diese Position hat den Charakter eines gesundheitspolitischen Programms. Sie wird ausführlich dargestellt in: Unabhängige interdisziplinäre Arbeitsgruppe «Gerechte Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen» (1999). Manifest für eine faire Mittelverteilung im Gesundheitswesen. Zürich. [11] Christen, A., Hänggi, P., Kraft, C., Künzi, D., Merki, M. & Ruffner, J. (2013). Gesundheitswesen Schweiz 2013. Der Spitalmarkt im Wandel. Zürich: Credit Suisse, Global Research, S. 7. [12] Ecopop, http://www.ecopop.ch/joomla/index.php/de/initiative-topmenu-330 (abgerufen am 22.01.2014). [13] 2011 wurden netto Leistungen im Wert von 21'356 Milliarden Franken von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt s s [2013]. 10 Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2011. Bern, Eidgenössisches Departement des Innern, S. 9). [14] Der Begriff wurde ursprünglich vorgeschlagen in: Mechanic, D. (1997). Muddling Through Elegantly: Finding the Proper Balance in Rationing. Health Affairs, 16(5), S. 83–92. [15] Die Position wird ausführlich dargestellt in: Sommer, J. H. (2007). Die implizite Rationierung bleibt notwendig. Zum Konzept des «muddling through elegantly». In: M. Zimmermann-Acklin & H. Halter (Eds.), Rationierung und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Beiträge zur Debatte in der Schweiz (S. 279–289). Basel: Editores Medicorum Helveticorum (EMH). [16] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2012). Nachhaltige Medizin. Positionspapier der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Basel: SAMW, S. 10. [17] Callahan, D., Sustainable Medicine. Project Syndicate, January 2004 http://www.project-syndicate.org/commentary/sustainable-medicine (abgerufen am 15.01.2014). [18] Gutzwiller, F., Biller-Andorno, N., Harnacke, C., Bollhalder, L., Szucs, T., Gutzwiller, F. et al. (2012). Methoden zur Bestimmung von Nutzen bzw. Wert medizinischer Leistungen und deren Anwendung in der Schweiz und ausgewählten europäischen Ländern. Bern: Akademien der Wissenschaften Schweiz, S. VII. [19] Ib., S. 1. [20] Trageser, J., Vettori, A., Iten, R. & Crivelli, L. (2012). Effizienz, Nutzung und Finanzierung des Gesundheitswesens. Bern: Akademien der Wissenschaften Schweiz, S. X. [21] Ib., S. 20. [22] Ib., S. 43. Weiterführende Literatur tionierung im Gesundheitswesen – Politische Ökonomie einer internationalen Ethikdebatte. In: Rationierung der Medizin. Medizin, Band 17. Argument-Sonderband AS ' 93. Hamburg/Berlin: Argument, S. 40– 72. Tobiska, H., Wiederkehr, S., Gobet, P. & Faller-Möller, M. (1999). Die Rationierung im Gesundheitswesen: teuer, ungerecht, ethisch unvertretbar. Zürich: Aktion Gsundi Gsundheitspolitik (AGGP). Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (2012). Priorisierung – Rationierung medizinischer Leistungen. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Nr. 1. Zimmermann-Acklin, M. & Halter, H. (Eds.). (2007). Rationierung und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Beiträge zur Debatte in der Schweiz. Basel: Editores Medicorum Helveticorum (EMH). 11 Zitierweise Aktion Gsundi Gsundheitspolitik. Rationierung von Gesundheitsleistungen (Stand: Herbst 2014). Internetadresse (Abfragedatum eingeben).