Artenhilfsprogramm 2016 - 2020 für den Regierungsbezirk Schwaben
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Artenhilfsprogramm 2016 - 2020 für den Regierungsbezirk Schwaben
Artenhilfsprogramm (AHP) für gefährdete Fischarten 1. Antragsteller Der Fischereiverband Schwaben e.V. (FVS) ist Antragsteller und beantragt für die in der Artenliste aufgeführten Fischarten Fördermittel in der Höhe des von den Teilnehmern gemeldeten Bedarfs. 2. Teilnehmer Am AHP können grundsätzlich alle Fischereiberechtigten, an den in Anlage 2 aufgeführten Gewässerstrecken teilnehmen. Bei Gewässerstrecken, die im Bereich einer Fischereigenossenschaft liegen, ist der Bedarf über die jeweilige Fischereigenossenschaft anzumelden. 3. Fristen Die Meldung des Bedarfs muss durch die Teilnehmer bis zum 31. Januar erfolgen. 4. Fischarten Bedrohte Fischarten, die gefördert werden können, sind der Anlage 1 aufgeführt. 5. Gewässer, Gewässersysteme Die Gewässerliste für die jeweiligen Fischarten ist in den Anlagen 2 aufgeführt. In die Gewässerliste können auf Antrag neue Gewässer, bzw. Abschnitte aufgenommen werden. 6. Besatzalter (-größe), Besatzmenge Alle Entwicklungsstadien vom Ei bis zum zweisömmrigen Setzling sind förderfähig. Beim Huchen sind auch ältere Fische förderfähig. Die max. Besatzmenge ist bei der jeweilige Fischart in den Anlagen 2 aufgeführt. 7. Fördersatz Der Fördersatz ist bei der jeweilige Fischart in den Anlagen 2 aufgeführt. 8. Förderdauer Die Förderdauer beträgt fünf Jahre. Die Mindestteilnahmedauer beträgt 3 Jahre. Die Teilnehmer verpflichten sich, jährlich den gemeldeten Besatz durchzuführen. 9. Begleitmaßnahmen Voraussetzung für die Förderung sind Begleitmaßnahmen, wie: - Lebensraum verbessernde Maßnahmen - aktive Kormoranvergrämung - zusätzliche Schonbestimmungen. 10. Besatzdurchführung Die Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Schwaben ist über den genauen Termin (Datum und Uhrzeit) sowie über den / die Besatzort(e) zu informieren. Der FVS wird stichprobenartig an den Besatzterminen teilnehmen. 11. Herkunftszeugnis Die gewässernahe Herkunft des Besatzes gem. § 22 AVFiG ist vom Lieferanten mit einem Herkunftszeugnis zu bestätigen und mit Besatzmenge und -alter aufzuzeigen. 12. Erfolgskontrolle Nach Abschluss des AHP ist eine Erfolgskontrolle durch die Fachberatung für Fischerei in Verbindung mit dem Institut für Fischerei beabsichtigt. Diese Kontrolle ist von den Teilnehmern am AHP zu gestatten und zu unterstützen. Die unter Punkt 9 genannten Maßnahmen sind dabei zu dokumentieren. Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Liste der förderfähigen Arten Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 1) im Regierungsbezirk Schwaben für die Jahre 2016 bis 2020 Nach der Richtlinie über Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und der Konzeption von Artenhilfsprogrammen sind in deren Rahmen von den Bezirksfischereiverbänden maximal 10 bedrohte Fischarten zur Förderung auszuwählen. Die Förderung der Besatzmaßnahmen für diese Arten wird für mindestens 3 Jahre gewährt. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende bedrohte Fischarten für die Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Fischart Vermerk zur Gefährdungseinstufung (Fischartenatlas Bayern FAAB, Rote Liste RL) 1 Äsche Thymallus thymallus FAAB: RL: Gefährdet Stark gefährdet 2 Barbe Barbus barbus FAAB: RL: Gefährdet Gefährdet 3 Edelkrebs Astacus astacus FAAB: RL: Gefährdet Gefährdet 4 Huchen Hucho hucho FAAB: RL: Gefährdet Gefährdet 5 Nase Chondrostoma nasus FAAB: RL: Gefährdet Stark gefährdet 6 Nerfling Leuciscus idus FAAB: RL: Gefährdet Gefährdet 7 Rutte Lota lota FAAB: RL: Gefährdet Stark gefährdet Augsburg, den 30.11.2015 Hans-Joachim Weirather für den Fischereiverband Schwaben Dr. Oliver Born für die Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Äsche für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Äsche im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 250 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Gewässersystem Gewässer, Gewässerabschnitte 1 Biber (Osterbach) Bereich der Fischereigenossenschaft Osterbach-Biber 2 Brenz Donaumündung bis zur Landesgrenze B-W 3 Egau Bereich der Fischereigenossenschaft Egau 4 Gennach Gennach im Bereich der Fischereigenossenschaft GennachHühnerbach 5 Günz Bereiche der Fischereigenossenschaften Mittlere und Obere Günz 6 Iller Bereich der gesamten Iller 7 Kammel (Kammlach) Bereich der Fischereigenossenschaft Kammlach 8 Kessel Bereich der Fischereigenossenschaft Kessel 9 Lech Donaumündung bis unterhalb Staustufe 23; Bezirksgrenze Obb bis Staatsgrenze, mit Ausnahme des Forggensees 10 Mindel Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Mindel 11 Nau Donaumündung bis zur Landesgrenze B-W 12 Neufnach Bereich der Fischereigenossenschaft Neufnach 13 Paar Bereich der Fischereigenossenschaft Obere Paar 14 Roth Bereich der Fischereigenossenschaft Roth 15 Singold Bereich der Fischereigenossenschaft Singold 16 Wertach Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Wertach 17 Zusam Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Zusam Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Barbe für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Barbe im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 90 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Gewässersystem Gewässer, Gewässerabschnitte 1 Günz Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Günz 2 Iller Donaumündung bis zur Einmündung Ostrach 3 Lech Bereich der Fischereigenossenschaft Unterer Lech 4 Mindel Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel 5 Neufnach Schmuttermündung bis zur Einmündung Schlierbach 6 Schmutter Donaumündung bis Einmündung Neufnach 7 Wertach Lechmündung bis Bärensee 8 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Edelkrebs für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Edelkrebs im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 2 Stück / m Uferlänge bei einsömmrigen Krebsen und mit maximal 1 Stück / m Uferlänge bei zweisömmrigen Krebsen. Die Förderung von Besatzmaßnahmen mit Edelkrebsen erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben. Voraussetzung ist, dass die Besatzgewässer nachweislich frei vom Erreger der Krebspest sind, oder der Besatz mit resistenten Krebsen erfolgt. Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Huchen für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Huchen im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 50 %. Bei dieser Fischart kann auch der Besatz mit mehrjährigen Fische gefördert werden. Die Länge der Besatzfische muss aber unter dem Schonmaß liegen. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 30 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen, mit maximal 10 Stück / ha bei zweisömmrigen Besatzfischen und mit maximal 5 Stück / ha für ältere Besatzfische. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Gewässersystem Gewässer, Gewässerabschnitte 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau, in ausgewählten, mit der Fachberatung für Fischerei abgestimmten Streckenabschnitten 2 Iller Donaumündung bis zur Mündung Ostrach 3 Lech Donaumündung bis Bezirksgrenze Obb 4 Wertach Lechmündung bis Grüntensee Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Nase für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Nase im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 90 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Gewässersystem Gewässer, Gewässerabschnitte 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Günz Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Mittl. Günz 3 Iller Donaumündung bis zur Mündung Ostrach 4 Lech Donaumündung bis Staustufe 23 5 Mindel Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel 6 Neufnach Schmuttermündung bis zur Einmündung Schlierbach 7 Schmutter Donaumündung bis Einmündung Neufnach 8 Wertach Lechmündung bis Grüntensee 9 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz 10 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Nerfling für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Nerfling im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 90 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Gewässersystem Gewässer, Gewässerabschnitte 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Iller Donaumündung bis zur Einmündung Ostrach 3 Schmutter Donaumündung bis Gessertshausen-Dietkirch 4 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz 5 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected] Gewässerliste Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2) im Regierungsbezirk Schwaben für die Fischart Rutte für die Jahre 2016 bis 2020 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Rutte im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt. Der Fördersatz für die Art beträgt 60 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 150 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen. Voraussetzung für die Förderung ist eine Erweiterung der Schonzeit und / oder des Schonmaßes. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Gewässersystem Gewässer, Gewässerabschnitte 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Günz Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Mittl. Günz 3 Iller Donaumündung bis zur Einmündung Ostrach 4 Lech Donaumündung bis Bezirksgrenze Obb 5 Mindel Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel 6 Paar im Reg.Bez. Schwaben 7 Schmutter Donaumündung bis Einmündung Neufnach 8 Wertach Lechmündung bis Grüntensee 9 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz 10 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]