Artenhilfsprogramm 2016 - 2020 für den Regierungsbezirk Schwaben

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Artenhilfsprogramm 2016 - 2020 für den Regierungsbezirk Schwaben
Artenhilfsprogramm (AHP) für gefährdete Fischarten
1. Antragsteller
Der Fischereiverband Schwaben e.V.
(FVS) ist Antragsteller und beantragt für
die in der Artenliste aufgeführten Fischarten Fördermittel in der Höhe des von den
Teilnehmern gemeldeten Bedarfs.
2. Teilnehmer
Am AHP können grundsätzlich alle Fischereiberechtigten, an den in Anlage 2 aufgeführten Gewässerstrecken teilnehmen.
Bei Gewässerstrecken, die im Bereich einer Fischereigenossenschaft liegen, ist der
Bedarf über die jeweilige Fischereigenossenschaft anzumelden.
3. Fristen
Die Meldung des Bedarfs muss durch die
Teilnehmer bis zum 31. Januar erfolgen.
4. Fischarten
Bedrohte Fischarten, die gefördert werden können, sind der Anlage 1 aufgeführt.
5. Gewässer, Gewässersysteme
Die Gewässerliste für die jeweiligen Fischarten ist in den Anlagen 2 aufgeführt. In
die Gewässerliste können auf Antrag
neue Gewässer, bzw. Abschnitte aufgenommen werden.
6. Besatzalter (-größe), Besatzmenge
Alle Entwicklungsstadien vom Ei bis zum
zweisömmrigen Setzling sind förderfähig.
Beim Huchen sind auch ältere Fische förderfähig. Die max. Besatzmenge ist bei
der jeweilige Fischart in den Anlagen 2
aufgeführt.
7. Fördersatz
Der Fördersatz ist bei der jeweilige Fischart in den Anlagen 2 aufgeführt.
8. Förderdauer
Die Förderdauer beträgt fünf Jahre. Die
Mindestteilnahmedauer beträgt 3 Jahre.
Die Teilnehmer verpflichten sich, jährlich
den gemeldeten Besatz durchzuführen.
9. Begleitmaßnahmen
Voraussetzung für die Förderung sind Begleitmaßnahmen, wie:
- Lebensraum verbessernde Maßnahmen
- aktive Kormoranvergrämung
- zusätzliche Schonbestimmungen.
10. Besatzdurchführung
Die Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Schwaben ist über den genauen
Termin (Datum und Uhrzeit) sowie über
den / die Besatzort(e) zu informieren. Der
FVS wird stichprobenartig an den Besatzterminen teilnehmen.
11. Herkunftszeugnis
Die gewässernahe Herkunft des Besatzes
gem. § 22 AVFiG ist vom Lieferanten mit
einem Herkunftszeugnis zu bestätigen und
mit Besatzmenge und -alter aufzuzeigen.
12. Erfolgskontrolle
Nach Abschluss des AHP ist eine Erfolgskontrolle durch die Fachberatung für Fischerei in Verbindung mit dem Institut für
Fischerei beabsichtigt.
Diese Kontrolle ist von den Teilnehmern
am AHP zu gestatten und zu unterstützen.
Die unter Punkt 9 genannten Maßnahmen sind dabei zu dokumentieren.
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]
Liste der förderfähigen Arten
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 1)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Jahre 2016 bis 2020
Nach der Richtlinie über Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und der Konzeption von
Artenhilfsprogrammen sind in deren Rahmen von den Bezirksfischereiverbänden maximal
10 bedrohte Fischarten zur Förderung auszuwählen. Die Förderung der Besatzmaßnahmen
für diese Arten wird für mindestens 3 Jahre gewährt. In Abstimmung mit der Fachberatung
für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende bedrohte Fischarten für die Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr. Fischart
Vermerk zur Gefährdungseinstufung (Fischartenatlas Bayern FAAB, Rote Liste RL)
1
Äsche
Thymallus thymallus
FAAB:
RL:
Gefährdet
Stark gefährdet
2
Barbe
Barbus barbus
FAAB:
RL:
Gefährdet
Gefährdet
3
Edelkrebs
Astacus astacus
FAAB:
RL:
Gefährdet
Gefährdet
4
Huchen
Hucho hucho
FAAB:
RL:
Gefährdet
Gefährdet
5
Nase
Chondrostoma nasus
FAAB:
RL:
Gefährdet
Stark gefährdet
6
Nerfling
Leuciscus idus
FAAB:
RL:
Gefährdet
Gefährdet
7
Rutte
Lota lota
FAAB:
RL:
Gefährdet
Stark gefährdet
Augsburg, den 30.11.2015
Hans-Joachim Weirather
für den
Fischereiverband Schwaben
Dr. Oliver Born
für die
Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]
Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Äsche für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart
Äsche im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 250 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen.
In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus
Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr.
Gewässersystem
Gewässer, Gewässerabschnitte
1
Biber (Osterbach)
Bereich der Fischereigenossenschaft Osterbach-Biber
2
Brenz
Donaumündung bis zur Landesgrenze B-W
3
Egau
Bereich der Fischereigenossenschaft Egau
4
Gennach
Gennach im Bereich der Fischereigenossenschaft GennachHühnerbach
5
Günz
Bereiche der Fischereigenossenschaften Mittlere und Obere Günz
6
Iller
Bereich der gesamten Iller
7
Kammel (Kammlach)
Bereich der Fischereigenossenschaft Kammlach
8
Kessel
Bereich der Fischereigenossenschaft Kessel
9
Lech
Donaumündung bis unterhalb Staustufe 23; Bezirksgrenze Obb bis
Staatsgrenze, mit Ausnahme des Forggensees
10
Mindel
Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Mindel
11
Nau
Donaumündung bis zur Landesgrenze B-W
12
Neufnach
Bereich der Fischereigenossenschaft Neufnach
13
Paar
Bereich der Fischereigenossenschaft Obere Paar
14
Roth
Bereich der Fischereigenossenschaft Roth
15
Singold
Bereich der Fischereigenossenschaft Singold
16
Wertach
Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Wertach
17
Zusam
Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Zusam
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]
Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Barbe für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart
Barbe im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 90 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen.
In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus
Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr. Gewässersystem
Gewässer, Gewässerabschnitte
1
Günz
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Günz
2
Iller
Donaumündung bis zur Einmündung Ostrach
3
Lech
Bereich der Fischereigenossenschaft Unterer Lech
4
Mindel
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel
5
Neufnach
Schmuttermündung bis zur Einmündung Schlierbach
6
Schmutter
Donaumündung bis Einmündung Neufnach
7
Wertach
Lechmündung bis Bärensee
8
Zusam
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]
Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Edelkrebs für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart
Edelkrebs im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die
Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre
gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 2 Stück / m Uferlänge bei einsömmrigen Krebsen und mit maximal 1
Stück / m Uferlänge bei zweisömmrigen Krebsen.
Die Förderung von Besatzmaßnahmen mit Edelkrebsen erfolgt im Einzelfall in Abstimmung
mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben. Voraussetzung ist, dass die Besatzgewässer nachweislich frei vom Erreger der Krebspest sind, oder der Besatz mit resistenten Krebsen erfolgt.
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]
Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Huchen für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart
Huchen im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die
Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre
gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 50 %. Bei dieser Fischart kann auch der Besatz mit mehrjährigen Fische gefördert werden. Die Länge der Besatzfische muss aber unter dem
Schonmaß liegen. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 30
Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen, mit maximal 10 Stück / ha bei zweisömmrigen
Besatzfischen und mit maximal 5 Stück / ha für ältere Besatzfische.
In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus
Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr. Gewässersystem
Gewässer, Gewässerabschnitte
1
Donau
Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau, in
ausgewählten, mit der Fachberatung für Fischerei abgestimmten Streckenabschnitten
2
Iller
Donaumündung bis zur Mündung Ostrach
3
Lech
Donaumündung bis Bezirksgrenze Obb
4
Wertach
Lechmündung bis Grüntensee
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
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Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Nase für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart
Nase im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 90 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen.
In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus
Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr. Gewässersystem
Gewässer, Gewässerabschnitte
1
Donau
Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
2
Günz
Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Mittl. Günz
3
Iller
Donaumündung bis zur Mündung Ostrach
4
Lech
Donaumündung bis Staustufe 23
5
Mindel
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel
6
Neufnach
Schmuttermündung bis zur Einmündung Schlierbach
7
Schmutter
Donaumündung bis Einmündung Neufnach
8
Wertach
Lechmündung bis Grüntensee
9
Wörnitz
Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz
10
Zusam
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
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Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Nerfling für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart
Nerfling im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die
Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre
gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 90 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen.
In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus
Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr. Gewässersystem
Gewässer, Gewässerabschnitte
1
Donau
Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
2
Iller
Donaumündung bis zur Einmündung Ostrach
3
Schmutter
Donaumündung bis Gessertshausen-Dietkirch
4
Wörnitz
Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz
5
Zusam
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]
Gewässerliste
Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten (Anlage 2)
im Regierungsbezirk Schwaben
für die Fischart Rutte für die Jahre 2016 bis 2020
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms des Bezirksfischereiverbandes wurde die Fischart Rutte im Sinne des BayFiG für die Förderung von Besatzmaßnahmen ausgewählt. Die Förderung für diese Art wird in den ausgewählten Gewässern wird für mindestens 5 Jahre gewährt.
Der Fördersatz für die Art beträgt 60 %. Die geförderte Besatzmenge im Jahr wurde festgelegt mit maximal 150 Stück / ha bei einsömmrigen Besatzfischen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Erweiterung der Schonzeit und / oder des Schonmaßes.
In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Schwaben wurden nachfolgende Gewässer bzw. –abschnitte für die Besatzförderung der oben genannten Art aus
Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt.
Nr. Gewässersystem
Gewässer, Gewässerabschnitte
1
Donau
Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
2
Günz
Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Mittl. Günz
3
Iller
Donaumündung bis zur Einmündung Ostrach
4
Lech
Donaumündung bis Bezirksgrenze Obb
5
Mindel
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel
6
Paar
im Reg.Bez. Schwaben
7
Schmutter
Donaumündung bis Einmündung Neufnach
8
Wertach
Lechmündung bis Grüntensee
9
Wörnitz
Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz
10
Zusam
Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam
Fischereiverband Schwaben e.V. • Schwibbogenmauer 18 • 86150 Augsburg
Tel. (0821) 51 56 59 • Fax (0821) 15 58 42 • [email protected]

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