Kreisjugendamt - Kreis Paderborn
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Kinder- und Jugendförderung beim Kreisjugendamt bietet… Haben Sie Fragen? Wir helfen gern! Jugendpflege/Jugendarbeit … Unterstützung/Beratung für … Informationen zu allen Themen des Bereiches „Kinderund Jugendschutz“ Jugendschutzgesetz Rechtsextremismus Sucht- und Gewaltprävention Medienerziehung Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit Diplom Sozialarbeiterin Kreisjugendamt Paderborn Tel.: 05251 308-5121 E-Mail: [email protected] Kreisjugendamt junge Menschen und Erziehungsberechtigte Vereine Verbände Jugendgruppen Ehrenamtliche Multiplikatoren und pädagogische Fachkräfte Anna Brathun Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Carlos Tomé „KINDER & JUGENDLICHE STARK MACHEN“ Diplom Sozialpädagoge Tel.: 05251/308-5122 E-Mail: [email protected] Kinder- und Jugendförderung Impressum: Kreis Paderborn - Der Landrat Jugendamt Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Tel.: 05251 308-5122 E-Mail: [email protected] www.kreis-paderborn.de Jugendpflege Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Grundlagen der Kinder- und Jugendförderung im Kreis Paderborn Der Kreis Paderborn stellt jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote (gemäß §§ 11 bis 14 des achten Sozialgesetzbuches- SGB VIII) zur Verfügung. Grundlagen für die Ausführung der o.g. Angebote ist das Kinderförderungs-gesetz des Landes NRW (KiFög) sowie der Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Paderborn. Hier werden insbesondere die erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung geregelt. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung werden beim Kreisjugendamt durch die Jugendpflege und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz umgesetzt. Jugendpflege Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz … umfasst alle Angebote zur Förderung und Entwicklung junger Menschen. Präventiver Kinder- und Jugendschutz Dazu zählen: Ziel ist … JuLeiCa- Schulungen und Praxisworkshops für Ehrenamtliche und Multiplikatoren Beratung und Prozessbegleitung von Jugendgruppen und Vereinen außerschulische Jugendbildung Internationale Jugendbegegnung Jugendverbandsarbeit Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugenderholung Vergabe von finanziellen Mitteln Ausgabe von Jugendpflegematerial Bereitstellung von Jugendzeltplätzen junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen Eltern, Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachkräfte über die Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen zu informieren und ihnen durch Beratungen dabei zu helfen, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz bezieht sich auf Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit richtet sich an Erwachsene, Minderjährige und Gewerbetreibende hat zum Ziel, die Einhaltung, Überwachung und Ahndung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen