Kreisjugendamt - Kreis Paderborn

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Kreisjugendamt - Kreis Paderborn
Kinder- und Jugendförderung
beim Kreisjugendamt
bietet…
Haben Sie Fragen?
Wir helfen gern!
Jugendpflege/Jugendarbeit
… Unterstützung/Beratung für
… Informationen zu allen
Themen des Bereiches „Kinderund Jugendschutz“
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Jugendschutzgesetz
Rechtsextremismus
Sucht- und Gewaltprävention
Medienerziehung
Geschlechterdifferenzierte
Kinder- und Jugendarbeit
Diplom Sozialarbeiterin
Kreisjugendamt Paderborn
Tel.:
05251 308-5121
E-Mail: [email protected]
Kreisjugendamt
 junge Menschen und
Erziehungsberechtigte
 Vereine
 Verbände
 Jugendgruppen
 Ehrenamtliche
Multiplikatoren und
pädagogische Fachkräfte
Anna Brathun
Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz
Carlos Tomé
„KINDER &
JUGENDLICHE
STARK MACHEN“
Diplom Sozialpädagoge
Tel.: 05251/308-5122
E-Mail: [email protected]
Kinder- und
Jugendförderung
Impressum:
Kreis Paderborn
- Der Landrat Jugendamt
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
Tel.:
05251 308-5122
E-Mail: [email protected]
www.kreis-paderborn.de
 Jugendpflege
 Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Grundlagen der
Kinder- und Jugendförderung
im Kreis Paderborn
Der Kreis Paderborn stellt jungen Menschen
die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote (gemäß §§ 11 bis 14
des achten Sozialgesetzbuches- SGB VIII) zur
Verfügung.
Grundlagen für die Ausführung der o.g. Angebote ist das Kinderförderungs-gesetz des
Landes NRW (KiFög) sowie der Kinder- und
Jugendförderplan des Kreises Paderborn.
Hier werden insbesondere die erforderlichen
Rahmenbedingungen für die inhaltliche und
finanzielle Ausgestaltung geregelt.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung werden beim Kreisjugendamt
durch die Jugendpflege und den
Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
umgesetzt.
Jugendpflege
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
… umfasst alle Angebote zur Förderung
und Entwicklung junger Menschen.
Präventiver
Kinder- und Jugendschutz
Dazu zählen:
Ziel ist …
 JuLeiCa- Schulungen und Praxisworkshops für Ehrenamtliche und
Multiplikatoren
 Beratung und Prozessbegleitung von
Jugendgruppen und Vereinen
 außerschulische Jugendbildung
 Internationale Jugendbegegnung
 Jugendverbandsarbeit
 Jugendsozialarbeit
 Kinder- und Jugenderholung
 Vergabe von finanziellen Mitteln
 Ausgabe von Jugendpflegematerial
 Bereitstellung von Jugendzeltplätzen
junge
Menschen
vor
gefährdenden
Einflüssen zu schützen
 sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur
Verantwortung
gegenüber
ihren
Mitmenschen zu führen
 Eltern,
Erziehungsberechtigte
und
pädagogische
Fachkräfte
über
die
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen zu informieren und ihnen durch Beratungen dabei zu helfen, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen
positiv zu beeinflussen

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
 bezieht sich auf Gefährdungen für
Kinder und Jugendliche in der
Öffentlichkeit
 richtet sich an Erwachsene, Minderjährige
und Gewerbetreibende
 hat zum Ziel, die Einhaltung, Überwachung
und Ahndung der gesetzlichen Regelungen
sicherzustellen