Gefahr durch Laserpointer!

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Gefahr durch Laserpointer!
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Gefahr durch Laserpointer!
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(Dezember 2014)
Laserpointer sind kein Spielzeug und können zu irreversiblen Augenschäden führen, warnt
das Sozial- und Konsumentenschutzministerium nach einem schweren Unfall mit einem
Laserpointer kurz vor Weihnachten. Diese Geräte werden leider immer wieder unterschätzt auch viele batteriebetriebene Laserpointer weisen Leistungen auf, die zu schweren
Augenverletzungen führen können. Während Laserpointer der Laserklassen 1 oder 2 (d.h.
eine Leistung kleiner 1 Milliwatt) als sicher gelten, können leistungsstärkere Geräte schon
bei unbeabsichtigtem Blick in den Laserstrahl oder sogar durch Reflexionen in
Sekundenbruchteilen zu gravierenden Netzhautschäden führen, wie auch Berechnungen mit
einem Computermodell des Laserexperten Dr. Karl Schulmeister, Seibersdorf Laboratories,
zeigen. Bei einer Laserleistung von 40 Milliwatt (mW) werde die Netzhaut innerhalb von
weniger als einer Millisekunde (!) irreversibel geschädigt, so die eindringliche Warnung des
Experten.
Grundsätzlich dürfen Laserpointer nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet
werden - also zum Hervorheben von Inhalten bei Präsentationen oder eventuell bei
Führungen o.ä. Vor allem aber sind Laserpointer keinesfalls Spielzeug und sollten generell
von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden - schließlich kann auch das Blenden von
Personen (im Auto, Flugzeug) zu Unfällen führen.
Achtung vor falsch deklarierten Geräten
Beim Kauf von Laserpointern ist unbedingt darauf zu achten, dass diese unter die
Laserklassen 1 oder 2 fallen - dies entspricht auch der Rechtslage in Österreich, wo durch
die "Laserpointerverordnung" der Verkauf stärkerer Laserpointer an KonsumentInnen
verboten ist.
Wie ein aktueller Unfall zeigt, bei dem ein zwölfjähriger Junge bei beiden Augen 60 Prozent
seiner Sehkraft verloren hat, können die Angaben über die Leistung und die Klasse auf den
Produkten und auf Verkaufsplattformen im Internet aber unrichtig sein. Wird ein Produkt trotz
Klasse 2 Einstufung beispielsweise mit "starker Leistung" oder "extrem heller Strahl"
beworben, so ist dies ein Indiz für eine höhere Klasse und eine höhere Leistung, die auch
bei unbeabsichtigter Bestrahlung, sozusagen innerhalb eines "Augenblicks", die Netzhaut
bleibend schädigt.
Keinesfalls dürfen zudem leistungsstarke Geräte aus Drittstaaten importiert werden, die oft
das 100 oder 1000-fache des in Österreich zulässigen Grenzwertes aufweisen und häufig
nicht oder falsch beschildert sind. Und für den vorgesehenen Verwendungszweck wie etwa
Präsentationen ist die Laserklasse 2 ohnehin ausreichend, so das Urteil der
Konsumentenschützer.
http://www.sozialministerium.at/site/Konsumentenschutz/Produktsicherheit/Gefahr_durch_Laserpointer_
21.01.2015