N E N N U N G T U N E R - G P

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N E N N U N G T U N E R - G P
Aktuelles Reglement,
Änderungen vorbehalten.
Stand: 06. Mai 2011, Version 1.2
sport auto-H&R-Tuner GP/DriftChallenge 2011
Hockenheim-Ring, 10. – 11. Juni
Nachfolgend erhalten Sie das diesjährige Reglement, den vorläufigen Zeitplan sowie die
Anmeldung zur Ausstellung (Seite 8), die Sie bei Interesse bitte bis spätestens 09. Mai 2011
einreichen.
Ausstellung
Sie werden am sport auto-Aktionstag die Gelegenheit haben, Fahrzeuge oder Produkte
aus Ihrem Programm dem anwesenden Publikum zu präsentieren und natürlich
Verkaufskontakte zu knüpfen. In den letzten Jahren hat das Konzept der Ausstellung
gezeigt, welch guten Zuspruch es bei den zahlreichen Besuchern findet. Als entsprechende
Flächen stehen auch in diesem Jahr wieder das Fahrerlager direkt hinter der Boxenanlage,
sowie bei großer Nachfrage das erweiterte Infield, zur Verfügung. Die Ausstellungsfläche ist
in „Claims“ à zirka 3,6 x 10 Meter unterteilt. Pro Claim erheben wir eine Gebühr von 350
Euro (zzgl. MwSt.). Auf Wunsch können Sie auch VIP-Karten zum Preis von 55 Euro (zzgl.
MwSt.) je Karte erwerben, die zum Eintritt in den Catering-Bereich berechtigen.
Bitte tragen Sie auf dem Anmeldeformular (Seite 8) die von Ihnen gewünschte Anzahl von
Claims ein.
Da wir Anmeldungen ohne Zahlungseingang nicht bearbeiten können, bitten wir Sie, uns die
entsprechenden Gebühren fristgerecht auf das in der Ausschreibung unter Punkt 2
angegebene Konto zu überweisen oder uns die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (Seite
9) ausgefüllt und unterschrieben zurück zusenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
sport auto-event management
70162 Stuttgart
Tel.: 07 11/1 82-20 34
Fax: 07 11/1 82-18 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sportauto-online.de
Aufgrund der Vertragsvereinbarungen mit der Hockenheim-Ring GmbH ist ein privates
Gäste-Catering nicht erlaubt. Alle Teilnehmer und Aussteller sind diesbezüglich zwingend an
das Hotel Motodrom gebunden.
Mit Unterstützung
von:
S. 1
Aktuelles Reglement,
Änderungen vorbehalten.
Stand: 06. Mai 2011, Version 1.2
Reglement
2011 startet der Tuner GP mit vereinfachtem Reglement, das im Folgenden vorgestellt
wird. Bei Fragen zum neuen Reglement wenden Sie sich bitte an Christian Gebhardt:
Kontaktdaten Christian Gebhardt,
sport auto-Redakteur Test & Technik, Leitung/Organisation Tuner GP:
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0049 711/1 82-16 51
Mobil: 0049 160/592 65 86
1. Allgemeines
Erstmals gastierte der Tuner-GP von sport auto 1992 in Hockenheim. Gerade einmal 17 Fahrzeuge
traten damals im Kampf um die Bestzeit an. Heute zählt der sport auto-H&R-Tuner GP 2011 zum
Highlight der europäischen Tuner-Szene und ist als sportlicher Wettbewerb für die Tuningszene
konzipiert. Es werden ausschließlich Nennungen von Tunern akzeptiert. Neu: Privatpersonen können
unter der Nennung eines Tuner starten, falls sie über ein getuntes Fahrzeug des jeweiligen Tuners
verfügen. Wichtig: Die Nennung der Privatperson muss über den Tuner erfolgen und erfordert die
Rücksprache der Privatperson mit dem Tuner sowie dessen Zustimmung. Einzelnennungen von
Privatpersonen werden nicht akzeptiert und haben keine Gültigkeit.
Der Wettbewerb findet auf dem Kleinen Kurs in Hockenheim statt und ist in unterschiedliche Klassen
unterteilt. Über die Platzierung in den einzelnen Klassen entscheidet die Durchschnittszeit aus den
fünf schnellsten Runden.
Neu: Das teilnehmende Tuning-Fahrzeug muss für die Veranstaltung über keine
Straßenzulassung verfügen, aber den entsprechenden und im nachfolgenden vorgegebenen
technischen Bestimmungen entsprechen.
Detaillierte Informationen zur im Nenngeld enthaltenen Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten: Die Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf!
Wie im letzten Jahr findet ein klassenübergreifender Finallauf statt. Qualifiziert sind die besten Drei
jeder Klasse. Gefahren werden 15 Minuten plus eine Runde auf dem Kleinen Kurs. Über die
Startaufstellung zum stehenden Start entscheidet die im Rahmen des eigentlichen Tuner GP
ermittelte Durchschnittszeit der besten fünf Runden. Der Teilnehmer mit der langsamsten
Durchschnittszeit startet von der Pole Position, der mit der schnellsten vom letzten Startplatz. Die
Nennung zum Finallauf ist freiwillig und kostenfrei.
2. Teilnahmebedingungen
Nennberechtigt sind alle in- und ausländischen Tuner, sowie Privatpersonen allerdings nur unter der
Nennung eines Tuners und mit dem entsprechenden Tuning-Fahrzeug des jeweiligen Tuners (siehe
Punkt 1, Allgemeines). Der Nennungsschluss fällt auf den 09. Mai 2011. Die Nenngebühren
entnehmen Sie bitte Seite 1. Zum Ausgleich der entsprechenden Gebühr überweisen Sie diese bitte
auf folgendes Konto: Baden-Württembergische Bank, BLZ 600 501 01, Kontonummer 7 871 512
122, unter Angabe des Zahlungsgrundes sport auto-H&R-Tuner GP 2011 oder Sie verwenden das
Lastschriftformular, welches sich auf Seite 14 befindet. Für Zahlungen aus dem Ausland: BadenWürttembergische Bank, IBAN-Nr. DE92 60050101 7871512122, BIC/Swift-Code SOLADEST.
Nennungen ohne Zahlungseingang werden nicht bearbeitet. Der Nennungsvertrag kommt erst
mit der Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne
Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mit Unterstützung
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3. Haftungsverzichterklärung
Die Tuner und die von ihnen gemeldeten Fahrer nehmen auf eigene Gefahr am sport auto-H&RTuner GP 2011 teil. Wir empfehlen den Fahrern und Fahrerhelfern den Abschluss einer geeigneten
Unfallversicherung. Die entsprechende Haftungsverzichterklärung ist Bestandteil der Nennung. Die
Unterzeichner befreien die Redaktion sport auto und deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie
die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG von der Haftung für Schäden und Folgeschäden, die von
ihnen oder den benutzten Fahrzeugen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei
Personenschäden auch durch einfache Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der
Redaktion sport auto verursacht worden sind.
4. Ablauf
Der Veranstaltungsablauf entspricht dem bekannten Konzept. Von Seiten des Veranstalters werden
keine Fahrer gestellt oder vermittelt. Sowohl während der Trainings als auch beim Zeitfahren herrscht
Helmpflicht. Die Mitnahme weiterer Personen ist untersagt. Den einzelnen Fahrzeugklassen stehen 25
Minuten zur Erzielung der gezeiteten Runden zur Verfügung. Der Veranstalter appelliert an die
Fairness und Umsicht der Piloten und behält sich vor einzelne gering besetzte Klassen zeitgleich
starten zu lassen.
Die von den Tunern benannten Fahrer sollten nicht nur über Rennstreckenerfahrung verfügen,
sondern müssen auch die im Motorsport gebräuchlichen Flaggensignale kennen und über eine gültige
Fahrerlaubnis verfügen. Das Tragen von Rennbekleidung ist zwingend vorgeschrieben (Helm, Overall,
Handschuhe, Schuhe). Aufgrund der auch für Zuschauer zugänglichen Boxengasse herrscht im
Bereich zwischen Boxenein- und -ausfahrt ein Tempolimit von 30 km/h! Die Einhaltung des
Tempolimits wird überprüft! Zuwiderhandlungen werden mit Zeitstrafen belegt! Die
Fahrerbesprechung am Samstag ist für alle Teilnehmer/Fahrer Pflicht (siehe Zeitplan). Die
Runden-Zahl pro Fahrzeug ist während der 25-minütigen Session nicht limitiert. Den Flaggensignalen
der Streckenposten sowie jeglichen Anweisungen des Veranstalter-Personals ist Folge zu leisten.
Vorläufiger Zeitplan, Änderungen vorbehalten:
Freitag, 10. Juni 2011
ab 7:00 Uhr
11:30Uhr
12:30 – 14:00 Uhr
14:00 – 18:30 Uhr
14:45 – 15:30 Uhr
ab 19:00 Uhr
Samstag, 11. Juni 2011
Aufbaumöglichkeit
Fahrerbesprechung sport auto-H&R-Tuner GP
Freies Training sport auto-H&R-Tuner GP
Technische Abnahme
DTM-Tourenwagen Revival
Come-Together am sport auto-Truck
8:00 – 8:30 Uhr Technische Abnahme
8:30 Uhr Begrüßung und Fahrerbesprechung sport auto-H&-R-TunerGP (Pflicht)
am sport auto-Truck
9:00 – 9:20 Uhr Warm-up
9:30 Uhr Start sport auto-H&R-Tuner-Grand Prix 2011
12:30 – 12:45 Uhr DTM-Tourenwagen Revival
ca. 13.00 Uhr Finallauf sport auto-H&R-Tuner GP
ca. 13:30 Uhr Siegerehrung in der Sachskurve und Gruppen-Foto
ca. 14:00 Uhr Start sport auto-DriftChallenge 2011
abschließend Siegerehrung in der Sachskurve und Gruppen-Foto
17:00 – 17:15 Uhr DTM-Tourenwagen Revival
Mit Unterstützung
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Wichtige Öffnungszeiten:
Welcome Center (am Wanderparkplatz, nach der Autobahnbrücke gleich rechts)
Rennbüro (sport auto – Truck im Fahrerlager)
Donnerstag, 09. Juni
Freitag, 10. Juni
Samstag, 11. Juni
Welcome Center
20:00 bis 23:00 Uhr
07:00 bis 22:00 Uhr
07:00 bis 16:00 Uhr
Rennbüro
20:00 bis 23:00 Uhr
07:00 bis 20:00 Uhr
ab 07:00 Uhr
Fahrerlager
20:00 bis 23:00 Uhr
07:00 bis 22:00 Uhr
ab 07:00 Uhr
5. Klasseneinteilung
Der sport auto-H&R-Tuner GP wird 2011 in insgesamt 15 verschiedene Klassen für
Tuningfahrzeuge ausgetragen. Die Einteilung orientiert sich an der Karosserieart und am
Motorkonzept. Nachfolgend steht die Bezeichnung „Sauger“ für frei atmende Motoren, „Turbo“
umfasst alle Arten von Aufladungen.
Tuning-Kategorie:
 C1: Kleinwagen
 C2: Kompaktwagen
 C3: Limousinen, Sauger
 C5: Diesel, Turbo bis 2000 ccm
 C7: SUV-Klasse
 C8: Coupés, Sauger
 C10: Funcars, Sauger
 C12: GT, Sauger
 C14: Cabrios
C4: Limousinen, Turbo
C6: Diesel, Turbo über 2000 ccm
C9: Coupés, Turbo
C11: Funcars, Turbo
C13: GT, Turbo
C15: Supersportler
Youngtimer:
 C16: Fahrzeuge der Baujahre 1975 bis 2001
Der Veranstalter behält sich vor, Klassen, die auf Grund des Nenneingangs unterbesetzt sind, für das
Zeitfahren zusammenzufassen und gemeinsam starten zu lassen. Die Wertung erfolgt in diesem Fall
natürlich getrennt.
6. Neue Wertung: Klassensieger und Markenwertung
Neu: Aufgrund der immer extremeren Entwicklungen beispielsweise von Formel-ähnlichen
Fahrzeugen (z.B. KTM X-bow, etc.) ist die Prämierung eines Gesamtsiegers extrem schwierig
und nicht sehr aussagekräftig geworden.
Zur Aufwertung der erreichten Leistung auch kleinere Fahrzeugtypen wird daher nicht mehr
ein Gesamtsieger gekürt, sondern der Klassensieg in jeder Klasse auf die Stufe eines
Gesamtsieges gehoben und aufgewertet. Die ersten drei Platzierten jeder Klasse erhalten einen
Pokal.
Neu: Innerhalb jeder einzelnen Klasse erfolgt außerdem eine Markenwertung. Prämiert wird
dabei das schnellste Fahrzeug einer Marke (Beispiel: Gewinner Porsche-Markenwertung Tuner
GP Kategorie GT/Sauger, etc.). In Kategorien mit vielen Fahrzeugen einer Marke besteht so ein
zusätzlicher Anreiz gegen einen Marken-Konkurrenten zu gewinnen. Durch die Markenwertung
wird der Erfolg hervorgehoben und kann dementsprechend besser anschließend durch den
Tuner vermarktet werden (Beispiel: Schnellster BMW-Tuner beim Tuner GP mit einem TurboFahrzeug). Der Sieg in der Markenwertung wird mit einer zusätzlichen Urkunde ausgezeichnet.
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7. Finallauf
Qualifiziert sind die besten Drei jeder Klasse. Gefahren werden 15 min plus eine Runde auf dem
Kleinen Kurs. Über die Startaufstellung zum stehenden Start entscheidet die im Rahmen des
eigentlichen Tuner GP ermittelte Durchschnittszeit der besten fünf Runden.
Der Teilnehmer mit der langsamsten Durchschnittszeit startet von der Pole Position, der mit der
schnellsten vom letzten Startplatz. Die Nennung zum Finallauf ist freiwillig und kostenfrei.
8. Technische Bestimmungen der Tuning-Klassen
A. Grundsätzliches
Das neue Reglement ist deutlich offener gestaltet als in den Vorjahren. Es besteht keine
Straßenzulassungspflicht. Für die baulichen Veränderungen an den Fahrzeugen ist kein
Einzelnachweis durch Prüfberichte oder Gutachten erforderlich. Der Wegfall der Zulassungspflicht
bedeutet aber nicht, dass es keine technische Abnahme mehr gibt. Alle teilnehmenden Fahrzeuge
werden bei der Technischen Abnahme auf ihre Konformität mit den nachfolgenden Technischen
Bestimmungen überprüft.
Alle baulichen Veränderungen (Fahrwerk, Rad/Reifenkombinationen, Karosserieanbauten,
Leistungssteigerungen, Bremsanlagen, Abgasanlagen etc.) müssen ohne Ausnahme auf einem
technischen Datenblatt dokumentiert werden. Das ausführliche Datenblatt muss mit der
Nennung abgegeben werden. Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen bereits an der
Technischen Abnahme über montierte Abschlepphaken verfügen.
B. Reifen
Die Bereifung der teilnehmenden Fahrzeuge wird bei der Technischen Abnahme einer strengen
Kontrolle unterzogen. Profillose Rennreifen sind nicht zugelassen. Es sind nur handelsübliche Reifen
zugelassen, die in der deutschen KB-Liste geführt sind und die über eine e-Kennung verfügen.
Dies beinhaltet auch straßenzugelassene Sportreifen wie beispielsweise Pirelli P Zero Corsa oder
Corsa System, Dunlop Direzza, Bridgestone RE55S und RE540S, Michelin Pilot Sport Cup,
Yokohama A048, A021 und A032, Hankook Ventus RSS, Kumho Ecsta V700, Toyo R888 oder
ähnliche, die ab sofort in allen ausgeschriebenen Klassen zulässig sind! Die verwendeten Rad/Reifendimensionen während der Veranstaltung ist freigestellt. Die für das Zeitfahren verwendeten
Reifen müssen jedoch unbedingt an der Technischen Abnahme gezeichnet werden. Die Anzahl
der gezeichneten Reifen ist auf sechs Stück pro Fahrzeug limitiert. Die überprüften Reifen
müssen am Vorstart des Zeitfahrens (Ausfahrt Boxengasse) eine Mindestprofiltiefe von vier
Millimetern aufweisen! Eine chemische Nachbehandlung der Reifen ist nicht zulässig!
C. Sitzplätze
Die Montage des Fahrerplatzes ist zwingend vorgeschrieben. Aus Sicherheits- und Komfortgründen
ist der Einbau eines Rennsitzes sowie eines Hosenträgergurtes erlaubt. Alle anderen Sitzplätze,
Rückbänke, etc. können demontiert werden. Der Ausbau hat vor der Veranstaltung zu erfolgen und
nicht erst in der Boxengasse. Ein Ausbau in der Boxengasse ist nicht zulässig.
D. Mindesthöhe
Die Bodenfreiheit der Fahrzeuge darf das vom Veranstalter vorgeschriebene Mindestmaß von 65
Millimetern nicht unterschreiten. Die Mindesthöhe wird bei der Technischen Abnahme sowie am
Vorstart durch Überfahren eines Messbalkens überprüft.
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E. Karosserie/Gewicht
Rückgerüstete Rennfahrzeuge sind nicht zulässig. Alle teilnehmenden Fahrzeuge
(ausgenommen Youngtimer-Kategorie) müssen auf einem Serienfahrzeug basieren.
Eine Gewichtsreduzierung darf außerdem zum Beispiel durch Entfernen von Komfort-Systemen,
Verkleidungsteilen, dem Austausch von Karosserieanbauteilen oder dem Einsatz von MakrolonScheiben erfolgen. Die Rohkarosse darf in ihren Grundzügen nicht verändert werden, es sind aber
Karosserieveränderungen in Form von zusätzlich angebrachten oder ersetzten Teilen (Schweller,
Spoiler, Flügel, Schürzen, Kotflügelverbreiterungen, Kotflügel, Hauben, Flaps, Stoßfänger, Türen
beispielsweise aus CFK oder GFK) zulässig. Luftleiteinrichtungen oder Befestigungsteile aus
Aluminium sind nicht zulässig. Anbauteile mit Kantenradien (Frontspoiler unter 5 mm, ansonsten unter
2,5 mm) sind damit auch nicht zulässig. Flexible Aerodynamik-Bauteile sind verboten. Nachträglich
verbaute Überrollkäfige sind zulässig.
F. Spurweite
Die Laufflächen der Reifen plus 1 Zentimeter müssen von der Serienkarosserie (nicht geweitet,
Kanten dürfen angelegt werden) abgedeckt sein – über der Radmitte von oben betrachtet 30 Grad
nach vorne und 50 Grad nach hinten. Nachträglich an die Karosserie angebrachte Verbreiterungen,
geänderte Kotflügel oder Seitenteile (gelten ebenfalls als Abdeckung) sind zulässig. Sie müssen aber
über eine ausreichende Befestigung verfügen. Fahrzeugen, die Teile aufgrund von offensichtlichen
Baumängeln Anbauteile verlieren, droht die sofortige Disqualifikation durch den Veranstalter.
G. Geräuschentwicklung/Abgasanlage
Die Abgasanlage ist freigestellt, es gilt aber zwingend ein einheitlicher Grenzwert. Um keine unnötigen
Diskussionen zu erzeugen, wird der einheitliche Grenzwert von 98 dB(A) festgelegt. Fahrzeuge, die
diesen Grenzwert überschreiten, werden aus Lärmschutzgründen von der Veranstaltung
ausgeschlossen. Die Geräuschentwicklung wird ebenfalls durch stationäre Messanlagen der
Hockenheim-Ring GmbH überprüft. Aus Umweltgesichtspunkten ist ein Katalysator zwingend
vorgeschrieben (auch Renn-Kats sind erlaubt).
H. Motoren/Motorleistung
Das verbaute Aggregat muss auf einem im Serienhandel erhältlichen Motortyp basieren. Die
Leistungssteigerung ist freigestellt. Der Einsatz von Rennmotoren aus Rennfahrzeugen ist nicht
zulässig.
I. Bremsanlage/Fahrwerk
Die Bremsanlage sowie das Fahrwerk sind freigestellt. Die Fahrzeug-Mindesthöhe (siehe Punkt D)
muss aber unter allen Umständen eingehalten werden.
J. Internationale Tuner
Für Tuner, die nicht aus Deutschland stammen, behält sich der Veranstalter vor, die Klasseneinteilung
vor Ort zu entscheiden. Entsprechen die Fahrzeuge den Definitionen des oben genannten
Reglements, so sind sie natürlich für die Tuningklassen zulässig.
9. Technische Bestimmungen Klasse Supersportler
Bezüglich der Reifen gelten die identischen Bestimmung wie in allen anderen Tuning-Klassen (siehe
Punkt 8B). Bei der maximalen Geräuschentwicklung gelten exakt jene Vorgaben wie unter Punkt 8G
festgelegt. Die Unterschreitung der Fahrzeughöhe (siehe Punkt 8D) ist bei den Supersportler dann
zulässig, wenn das Fahrzeug bereits ab Werk mit einer niedrigeren Fahrzeughöhe als unter Punkt 8D
festgelegt ausgeliefert wurde.
Die Supersportler-Klasse bleibt Fahrzeugen vorbehalten, die auf folgenden Modellen basieren: Apollo,
Bugatti Veyron, Dodge Viper SRT-10, Ferrari Enzo, Koenigsegg, Lamborghini Murciélago/Aventador,
Lotec Sirius, Maserati MC12, Mosler MT900, Mercedes SLR McLaren, Pagani Zonda/Huayra,
Porsche Carrera GT, Saleen S7. Der Veranstalter behält sich die Einstufung weiterer Fahrzeuge vor.
10. Technische Bestimmungen Youngtimer-Klasse
In dieser Klasse gelten die identischen Vorgaben wie in der Supersportler-Klasse. Startberechtigt sind
Fahrzeuge der Baujahre 1975 bis 2001.
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11. Beklebung und werbliche Aspekte
Um werbliche Kollisionen mit den Partnern und Sponsoren des Events auszuschließen, gelten die
nachfolgenden Bestimmungen: Alle Teilnehmer müssen die Pflichtwerbung des Veranstalters (Logos,
Startnummern und Aufkleber) gemäß Vorgabe am Fahrzeug anbringen. Die Beklebung ist
Bestandteil der Technischen Abnahme. Nur vorschriftsmäßig beklebte Fahrzeuge werden zum
Start zugelassen. Seit 2009 ist auch eine individuelle Reifenwerbung auf den Fahrzeugen erlaubt.
12. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wenn ein
wirtschaftlicher Schaden droht, bis sieben Tage vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Ebenso
behält sich der Veranstalter vor, nicht reglementkonforme Fahrzeuge von der Veranstaltung
auszuschließen oder sie in eine andere Klasse einzustufen. Forderungen gegenüber dem Veranstalter
können nicht geltend gemacht werden.
13. Stornofristen
Eine eventuelle Annullierung der Nennung hat schriftlich zu erfolgen. Im Rücktrittsfall stehen dem
Veranstalter folgende Zahlungen zu:
- ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr,
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr.
14. Testzusage in sport auto
Mit der Zusage und der Anmeldung zum Tuner GP sichert der jeweilige Tuner zu, sein Fahrzeug auf
Wunsch der Redaktion zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen.
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ANMELDUNG AUSSTELLUNG
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldungsformular bis spätestens 09. Mai 2011 zurück an:
sport auto-event management, 70162 Stuttgart,
Tel.: 07 11/1 82-20 34, E-Mail: [email protected]
oder als Fax an: 07 11/1 82-18 40
Firma:
Ansprechpartner:
Straße:
PLZ, Ort, Land:
Ust-ID-Nr./Steuernummer:
Telefon:
Handy:
Fax:
E-Mail:
Rechnungsempfänger falls abweichend:

Ausstellungs-Claims à 350 Euro (zzgl. MwSt.)
Anzahl Fahrzeuge auf einem Claim

Einfahrtsschein(e) für Anlieferungs- und Servicefahrzeuge

VIP-Karten (Catering) à 55 Euro (zzgl. MwSt.)

Team-Eintrittskarten

benötigte Stromanschlüsse
Es wird zusätzlich Starkstrom benötigt:  ja
 nein
Bitte begleichen Sie die Gebühren sofort nach Rechnungserhalt oder senden Sie uns die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
ausgefüllt zurück. - siehe Seite 2, Punkt 2.
Stornofristen
Eine eventuelle Annullierung der Nennung hat schriftlich zu erfolgen. Im Rücktrittsfall stehen dem Veranstalter folgende
Zahlungen zu:
ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr,
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr.
ERKLÄRUNG
Der Teilnehmer erkennt die aufgeführten Teilnahmebedingungen einschließlich des Haftungsausschlusses als verbindlich an.
sport auto hat das Recht, aus wichtigem Grund die Veranstaltung zu verschieben oder ganz abzusagen. Die Teilnahme beim
sport auto-Tuner GP ist nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen von Personenkraftwagen gestattet. Der
Teilnehmer ist verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren. Der Teilnehmer haftet für jeden von ihm oder seinem
Fahrzeug verursachten Schaden. Während der Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalterpersonals im Interesse der
Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Fahrdisziplin ist sport auto nach freiem Ermessen berechtigt,
den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die als Anlage beigefügte Zuschauerordnung der HockenheimRing GmbH ist einzuhalten. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er verzichtet im Rahmen des
rechtlich Möglichen auf jegliche Ansprüche gegen die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, deren Geschäftsführer und
Mitarbeiter sowie gegen sonstige Erfüllungsgehilfen wegen Sach- und Vermögensschäden, die der Teilnehmer im Rahmen der
Veranstaltung erleidet. Dieser Haftungsausschluss wirkt auch zugunsten Dritter, derer sich sport auto bei der Durchführung der
Veranstaltung bedient und gegenüber den Eigentümern oder sonstigen Berechtigten des Geländes, auf dem die Veranstaltung
durchgeführt wird.
Ort, Datum:
Mit Unterstützung
von:
Unterschrift, Stempel:
S. 8
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Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Lastschriftformular bis spätestens 09. Mai 2011 zurück an:
sport auto-event management, 70162 Stuttgart,
Tel.: 07 11/1 82-20 34, E-Mail: [email protected]
oder als Fax an: 07 11/1 82-18 40
Hiermit wird sport auto-event management ermächtigt, den Beitrag durch Lastschrift einzuziehen.
Diese Ermächtigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich per Post oder Telefax an die
Geschäftsstelle widerrufen werden.
Name des Kontoinhabers:
Bank:
Konto-Nummer:
BLZ:
Weist das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden
Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht
vorgenommen.
Ort, Datum:
Mit Unterstützung
von:
Unterschrift:
S. 9
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Zuschauerordnung
der Hockenheim-Ring GmbH
am Hockenheim-Ring Baden-Württemberg
Liebe Rennbesucher,
herzlich willkommen in Hockenheim. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen
Aufenthalt, müssen Sie aber gleichzeitig auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen:
Jeder Zuschauer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein; diese berechtigt
ausschließlich zum Zutritt des auf der Karte genannten Bereiches. Das Betreten des
Veranstaltungsgeländes ohne gültige Eintrittskarte wird zur Anzeige gebracht.
Falls Sie Ihren Zuschauerplatz vorübergehend verlassen, müssen Sie sich an den
Kontrollstellen eine Auslasskarte aushändigen lassen. Nur Original-Eintrittskarte und
Auslasskarte zusammen berechtigen zum Wiederbetreten des Zuschauerplatzes. Bitte zeigen
Sie diese an den Kontrollstellen unaufgefordert vor.
Für verlorene oder gestohlene Eintrittskarten wird kein Ersatz ausgestellt, bitte bewahren Sie
Ihre Tickets sorgfältig auf.
Halten Sie bitte die Tribünenaufgänge und -abgänge frei; wenn Sie Hilfe brauchen, erwarten
auch Sie, dass der Sanitätsdienst Sie ungehindert erreichen kann.
Das Mitbringen von sperrigen Gegenständen (z. B. Kühltaschen, Getränkekästen,
Glasbehältern, Klappstühlen) sowie pyrotechnischer Gegenstände, Waffen und ähnlicher
Dinge oder Tieren ist untersagt.
Das Lagern oder Zelten, sowie das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur auf
den besonders dafür zugelassenen Plätzen erlaubt. Parken Sie bitte mit Ihrem PKW auf den
ausgewiesenen Parkplätzen und lassen Sie sich durch die Ordner und Polizeibeamten
einweisen; im Übrigen gelten auch in Hockenheim die Bestimmungen des
Straßenverkehrsrechts.
Offenes Feuer und das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern sind streng
verboten. Sie gefährden in hohem Maße sich selbst und andere Zuschauer.
Folgen Sie bitte den Anweisungen des Kontrollpersonals und der Funktionäre; diese tragen
zum Gelingen der Veranstaltung auch in Ihrem Interesse bei.
Das Betreten von Bereichen, die nicht ausdrücklich für Zuschauer freigegeben sind (z. B. die
Rennstrecke, Rettungswege und Sperrzonen) ist untersagt. Sie gefährden damit nicht nur sich
selbst und andere Besucher, sondern machen sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Helfen Sie mit unsere Umwelt zu schonen. Wenn Sie Abfälle beseitigen wollen, benutzen Sie
bitte die bereitgestellten Behälter.
Die Hockenheim-Ring GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, es
sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten.
Dies gilt auch für Gehörschäden, die aufgrund der hohen Geräuschentwicklung durch
Motorenlärm o. Ä. entstehen. Bitte sorgen Sie für ausreichenden Gehörschutz.
Bitte beachten Sie, dass auf den Tribünen bei Veranstaltungen nur in eingeschränktem Maß
und ausschließlich für private Zwecke fotografiert werden darf. Einzelheiten finden Sie unter
dem Punkt Fotografieren und Filmen auf dieser Seite.
Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im
Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen von ihm erstellt, vervielfältigt, gesendet sowie in
audiovisuellen Medien benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich
unbeschränkt.
Weil jedermann Freude am Motorsport haben soll, der auf dem Hockenheim-Ring BadenWürttemberg geboten wird, bitten wir, diese Anordnungen zu respektieren und Verständnis für das
Aufsichtspersonal zu haben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und danken für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihre Hockenheim-Ring GmbH
Mit Unterstützung
von:
S. 10

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