ebm.aktuell spezialisierte geriatrische diagnostik
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ebm.aktuell spezialisierte geriatrische diagnostik
ebm.aktuell Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni 2016 Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den EBM aufgenommen. Die neuen Leistungen sind für Patienten mit einem besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf bestimmt. Spezialisierte Geriater sollen den individuellen Behandlungsbedarf eines Patienten ermitteln und einen Behandlungsplan erstellen. Der Vertragsarzt, der den Patienten überwiesen hat, nutzt diesen dann für das Einleiten und Koordinieren geeigneter, wohnortnaher Therapiemaßnahmen. Nach der Empfehlung des Bewertungsausschusses sollen die neuen Leistungen extrabudgetär vergütet werden. Wie sehen die neuen Leistungen aus und wer darf sie abrechnen? Spezialisierte geriatrische Diagnostik GOP Kurzbeschreibung 30980 Vorabklärung durch den überweisenden Hausarzt einmal im Krankheitsfall 1 Bewertung 20,25 € 1, 194 Punkte Wer darf abrechnen? Überweisender Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit dem Hausarzt vom - Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde, sowie vom - Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie Alle Angaben in Euro beziehen sich auf den aktuellen Orientierungspunktwert auf Bundesebene (10,4361 Cent) Seite 1 von 5 keine Genehmigung zur Abrechnung erforderlich GOP Kurzbeschreibung 30981 Vorabklärung durch den spezialisierten geriatrischen Vertragsarzt beziehungsweise die GIA 2 Bewertung Wer darf abrechnen? 13,67 €, 131 Punkte einmal im Krankheitsfall 30984 Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments laut QS-Vereinbarung 92,05 €, 882 Punkte einmal im Krankheitsfall 30985 30986 Zuschläge für länger dauernde Durchführung Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den z.B. durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. 33,92 € 325 Punkte 24,42 €, 234 Punkte Spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt: Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie, Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie, Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie, Fachärzte für Innere Medizin / Physikalische und Rehabilitative Medizin / Allgemeinmedizin mit geriatrischer Qualifikation gemäß Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung nach § 118a SGB V sowie ermächtigte GIA Genehmigung zur Abrechnung erforderlich bis zu zweimal im Krankheitsfall 30988 Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem weiterführenden geriatrischen Assessment als Zuschlag zu GOP 03362, 16230, 16231, 21230 und 21231 einmal im Krankheitsfall 2 geriatrische Institutsambulanz (GIA) Seite 2 von 5 6,78 €, 65 Punkte Weiterbehandelnder Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit dem Hausarzt vom - Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde, sowie vom Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie keine Genehmigung zur Abrechnung erforderlich Für welche Patienten gelten die neuen Leistungen? Ihre Patienten müssen aufgrund der Art, Schwere und Komplexität ihrer Krankheitsverläufe einen besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf haben und folgende Kriterien erfüllen: - Höheres Lebensalter (ab Beginn des 71. Lebensjahres) und - Vorliegen von mindestens zwei der nachfolgenden geriatrischen Syndrome oder mindestens ein nachfolgendes geriatrisches Syndrom und eine Pflegestufe gemäß § 15 SGB XI: Multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel Komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und verminderter körperlicher Aktivität) Dysphagie Inkontinenz(en) Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom Voraussetzung ist, dass Ergebnisse des geriatrischen Basisassessment (GOP 03360) vorliegen. Ihre Durchführung darf nicht länger als ein Quartal zurückliegen. Außerdem muss der geriatrische Versorgungsbedarf mit einer entsprechenden Diagnose (ICD-Kode) dokumentiert sein. Beachte! Vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments muss mit dem spezialisierten Geriater geklärt werden, ob der Patient für diese weiterführende Diagnostik geeignet ist. Was ist die Rolle des Hausarztes? Der Hausarzt ist grundsätzlich weiterhin zuständig für das hausärztlich geriatrische Basisassessment (GOP 03360) und den hausärztlich geriatrischen Betreuungskomplex (GOP 03362). Eine Besonderheit im Rahmen der spezialisierten geriatrischen Versorgung ist die patientenorientierte Vorabklärung. Hierbei spielt der überweisende Hausarzt des geriatrischen Patienten eine wichtige Rolle. Hausarzt überweist In Kooperation mit dem Hausarzt können Patienten im Ausnahmefall auch von Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiat- Auch bestimmte Fachgruppen können überweisen Seite 3 von 5 rie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie überwiesen werden. Vor jeder spezialisierten geriatrischen Diagnostik klärt der Hausarzt (oder Facharzt, wie oben ausgeführt) zunächst ab, ob ein geriatrischer Patient hierfür überhaupt geeignet ist und ob gegebenenfalls zusätzliche (Vor-) Befunde für das weiterführende Assessments erforderlich sind. Diese Abklärung findet ohne Patientenkontakt zwischen dem überweisenden Vertragsarzt und der spezialisierten geriatrischen Praxis statt. Sie kann auch im Sinne eines Konsils fallabschließend sein und eine Vorstellung des Patienten in der geriatrischen Schwerpunktpraxis zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik erübrigen. Ebenfalls Aufgabe des Hausarztes ist es, die Therapiemaßnahmen nach der spezialisierten geriatrischen Diagnostik einzuleiten und zu koordinieren. Der spezialisierte Geriater stellt ihm dafür einen Behandlungsplan zur Verfügung. Der Hausarzt rechnet dann die neue GOP 30988 als Zuschlag zur GOP 30362 ab. Weiterbehandlung durch Hausarzt Für die Berechnung der GOP 30362 wurde der EBM dahingehend erweitert, dass das Vorliegen der Ergebnisse eines geriatrischen Basisassessments entsprechend den Inhalten der GOP 03060 und/oder eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach der GOP 30984 vorausgesetzt wird. Eine besondere Abrechnungsgenehmigung ist für die neuen GOP 30980 (Vorabklärung) und 30988 (Einleitung und Koordination) nicht erforderlich. Was muss der spezialisierte Geriater beachten? Für die GOP 30981 (Vorabklärung) und die GOP 30984 bis 309986 (Durchführung des weiterführenden geriatrischen Assessments) benötigen Sie eine Abrechnungsgenehmigung der KV Hessen. In der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung ist festgelegt, welche fachlichen Anforderungen an die spezialisierte geriatrische Diagnostik gestellt werden und welche Fachgruppen sie abrechnen dürfen. Sie legt auch fest, welche Patienten Anspruch auf diese Diagnostik haben und was diese umfasst. Vor jeder spezialisierten geriatrischen Diagnostik muss geklärt werden, ob der Patient dafür geeignet ist. Die Abklärung findet ohne Patientenkontakt zwischen dem spezialisierten Geriater und dem überweisenden Vertragsarzt statt und wird vom Geriater nach der GOP 30981 abgerechnet. Die Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments (GOP 30984-30986) darf nur auf Überweisung eines Hausarztes (bzw. Fachärzten in Kooperation mit Hausärzten, wie oben beschrieben) erfolgen. Zum spezialisierten geriatrischen Assessment gehören z. B. Selbstversorgungsfähigkeiten, Mobilität, Kognition, Emotion, instrumentelle Aktivitäten sowie soziales Assessment (z. B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusli- Seite 4 von 5 QS-Genehmigung che/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) jeweils in mindestens fünf Bereichen einschließlich einer Anamnese und einer körperlichen Untersuchung des Patienten. Der spezialisierte geriatrische Arzt ist verpflichtet, anhand der Testergebnisse und Untersuchungen einen individuellen schriftlichen Behandlungsplan für den überweisenden Vertragsarzt zu erstellen. Welche Kalkulations- und Prüfzeiten gelten? So sehen die Plausibilitätszeiten für die neuen Leistungen aus: Plausizeiten Anhang 3 EBM Kalkulationszeit in Minuten Prüfzeit in Minuten Eignung der Prüfzeit 30980 15 12 Nur Quartalsprofil 30981* 10 8 Nur Quartalsprofil 30984* 58 46 Nur Quartalsprofil 30985* 20 16 Nur Quartalsprofil 30986* 10 8 Nur Quartalsprofil 30988 5 4 Nur Quartalsprofil GOP (*GOP, die nicht der fachärztlichen Grundversorgung entsprechen) Sie haben Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen unter der Rufnummer 069 79502-602 gerne zur Verfügung. Seite 5 von 5 Ansprechpartner