ebm.aktuell spezialisierte geriatrische diagnostik

Transcription

ebm.aktuell spezialisierte geriatrische diagnostik
ebm.aktuell
Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM
Juni 2016
Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den EBM aufgenommen. Die neuen
Leistungen sind für Patienten mit einem besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf bestimmt. Spezialisierte Geriater sollen den individuellen Behandlungsbedarf eines Patienten ermitteln und einen Behandlungsplan erstellen. Der Vertragsarzt, der den Patienten überwiesen hat,
nutzt diesen dann für das Einleiten und Koordinieren geeigneter, wohnortnaher Therapiemaßnahmen.
Nach der Empfehlung des Bewertungsausschusses sollen die neuen Leistungen extrabudgetär vergütet werden.
Wie sehen die neuen Leistungen aus und wer darf sie abrechnen?
Spezialisierte geriatrische Diagnostik
GOP
Kurzbeschreibung
30980
Vorabklärung durch den
überweisenden Hausarzt
einmal im Krankheitsfall
1
Bewertung
20,25 € 1,
194 Punkte
Wer darf abrechnen?
Überweisender Hausarzt
sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit dem Hausarzt vom
- Facharzt für Neurologie,
Nervenheilkunde,
Neurologie und Psychiatrie,
Psychiatrie und Nervenheilkunde, sowie vom
- Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie
Alle Angaben in Euro beziehen sich auf den aktuellen Orientierungspunktwert auf Bundesebene (10,4361 Cent)
Seite 1 von 5
keine Genehmigung zur
Abrechnung erforderlich
GOP
Kurzbeschreibung
30981
Vorabklärung durch den
spezialisierten geriatrischen Vertragsarzt
beziehungsweise die GIA 2
Bewertung
Wer darf abrechnen?
13,67 €,
131 Punkte
einmal im Krankheitsfall
30984
Durchführung eines
weiterführenden geriatrischen Assessments
laut QS-Vereinbarung
92,05 €,
882 Punkte
einmal im Krankheitsfall
30985
30986
Zuschläge für länger
dauernde Durchführung
Dauert die Durchführung
länger als 60 Minuten,
können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal
im Krankheitsfall berechnet werden.
Dies dient dazu, den z.B.
durch Einbindung von
Heilmittelerbringern wie
Physiotherapeuten sinkenden Arztzeitanteil
abzubilden.
33,92 €
325 Punkte
24,42 €,
234 Punkte
Spezialisierter geriatrischer
Vertragsarzt:
 Facharzt für Innere Medizin und
Geriatrie,
 Facharzt für Innere Medizin mit
Schwerpunkt Geriatrie,
 Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie,
 Fachärzte für Innere Medizin /
Physikalische und Rehabilitative
Medizin / Allgemeinmedizin mit
geriatrischer Qualifikation gemäß Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung nach § 118a SGB V
 sowie ermächtigte GIA
Genehmigung zur
Abrechnung erforderlich
bis zu zweimal im Krankheitsfall
30988
Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem
weiterführenden geriatrischen Assessment als
Zuschlag zu GOP 03362,
16230, 16231, 21230 und
21231
einmal im Krankheitsfall
2
geriatrische Institutsambulanz (GIA)
Seite 2 von 5
6,78 €,
65 Punkte
Weiterbehandelnder Hausarzt
sowie in Ausnahmefällen in
Kooperation mit dem Hausarzt
vom
- Facharzt für Neurologie,
Nervenheilkunde,
Neurologie und Psychiatrie,
Psychiatrie und Nervenheilkunde, sowie vom
Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie
keine Genehmigung zur
Abrechnung erforderlich
Für welche Patienten gelten die neuen Leistungen?
Ihre Patienten müssen aufgrund der Art, Schwere und Komplexität ihrer
Krankheitsverläufe einen besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf haben und folgende Kriterien erfüllen:
-
Höheres Lebensalter (ab Beginn des 71. Lebensjahres)
und
-
Vorliegen von mindestens zwei der nachfolgenden geriatrischen Syndrome
oder
mindestens ein nachfolgendes geriatrisches Syndrom und eine Pflegestufe gemäß § 15 SGB XI:

Multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel

Komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art

Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung,
muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und
verminderter körperlicher Aktivität)

Dysphagie

Inkontinenz(en)

Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom
Voraussetzung ist, dass Ergebnisse des geriatrischen Basisassessment
(GOP 03360) vorliegen. Ihre Durchführung darf nicht länger als ein Quartal
zurückliegen. Außerdem muss der geriatrische Versorgungsbedarf mit einer entsprechenden Diagnose (ICD-Kode) dokumentiert sein.
Beachte!
Vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments
muss mit dem spezialisierten Geriater geklärt werden, ob der Patient für
diese weiterführende Diagnostik geeignet ist.
Was ist die Rolle des Hausarztes?
Der Hausarzt ist grundsätzlich weiterhin zuständig für das hausärztlich geriatrische Basisassessment (GOP 03360) und den hausärztlich geriatrischen Betreuungskomplex (GOP 03362).
Eine Besonderheit im Rahmen der spezialisierten geriatrischen Versorgung
ist die patientenorientierte Vorabklärung. Hierbei spielt der überweisende
Hausarzt des geriatrischen Patienten eine wichtige Rolle.
Hausarzt überweist
In Kooperation mit dem Hausarzt können Patienten im Ausnahmefall auch
von Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiat-
Auch bestimmte Fachgruppen können überweisen
Seite 3 von 5
rie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie von Vertragsärzten mit der
Zusatzbezeichnung Geriatrie überwiesen werden.
Vor jeder spezialisierten geriatrischen Diagnostik klärt der Hausarzt (oder
Facharzt, wie oben ausgeführt) zunächst ab, ob ein geriatrischer Patient
hierfür überhaupt geeignet ist und ob gegebenenfalls zusätzliche (Vor-)
Befunde für das weiterführende Assessments erforderlich sind. Diese Abklärung findet ohne Patientenkontakt zwischen dem überweisenden Vertragsarzt und der spezialisierten geriatrischen Praxis statt. Sie kann auch
im Sinne eines Konsils fallabschließend sein und eine Vorstellung des Patienten in der geriatrischen Schwerpunktpraxis zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik erübrigen.
Ebenfalls Aufgabe des Hausarztes ist es, die Therapiemaßnahmen nach
der spezialisierten geriatrischen Diagnostik einzuleiten und zu koordinieren.
Der spezialisierte Geriater stellt ihm dafür einen Behandlungsplan zur Verfügung. Der Hausarzt rechnet dann die neue GOP 30988 als Zuschlag zur
GOP 30362 ab.
Weiterbehandlung
durch Hausarzt
Für die Berechnung der GOP 30362 wurde der EBM dahingehend erweitert, dass das Vorliegen der Ergebnisse eines geriatrischen Basisassessments entsprechend den Inhalten der GOP 03060 und/oder eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach der GOP 30984 vorausgesetzt
wird.
Eine besondere Abrechnungsgenehmigung ist für die neuen GOP 30980
(Vorabklärung) und 30988 (Einleitung und Koordination) nicht erforderlich.
Was muss der spezialisierte Geriater beachten?
Für die GOP 30981 (Vorabklärung) und die GOP 30984 bis 309986 (Durchführung des weiterführenden geriatrischen Assessments) benötigen Sie
eine Abrechnungsgenehmigung der KV Hessen.
In der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung ist festgelegt, welche fachlichen Anforderungen an die spezialisierte geriatrische Diagnostik gestellt
werden und welche Fachgruppen sie abrechnen dürfen. Sie legt auch fest,
welche Patienten Anspruch auf diese Diagnostik haben und was diese
umfasst.
Vor jeder spezialisierten geriatrischen Diagnostik muss geklärt werden, ob
der Patient dafür geeignet ist. Die Abklärung findet ohne Patientenkontakt
zwischen dem spezialisierten Geriater und dem überweisenden Vertragsarzt statt und wird vom Geriater nach der GOP 30981 abgerechnet.
Die Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments (GOP
30984-30986) darf nur auf Überweisung eines Hausarztes (bzw. Fachärzten in Kooperation mit Hausärzten, wie oben beschrieben) erfolgen.
Zum spezialisierten geriatrischen Assessment gehören z. B. Selbstversorgungsfähigkeiten, Mobilität, Kognition, Emotion, instrumentelle Aktivitäten
sowie soziales Assessment (z. B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusli-
Seite 4 von 5
QS-Genehmigung
che/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) jeweils in mindestens fünf Bereichen einschließlich einer Anamnese und einer körperlichen
Untersuchung des Patienten.
Der spezialisierte geriatrische Arzt ist verpflichtet, anhand der Testergebnisse und Untersuchungen einen individuellen schriftlichen Behandlungsplan für den überweisenden Vertragsarzt zu erstellen.
Welche Kalkulations- und Prüfzeiten gelten?
So sehen die Plausibilitätszeiten für die neuen Leistungen aus:
Plausizeiten
Anhang 3 EBM
Kalkulationszeit
in Minuten
Prüfzeit
in Minuten
Eignung der
Prüfzeit
30980
15
12
Nur Quartalsprofil
30981*
10
8
Nur Quartalsprofil
30984*
58
46
Nur Quartalsprofil
30985*
20
16
Nur Quartalsprofil
30986*
10
8
Nur Quartalsprofil
30988
5
4
Nur Quartalsprofil
GOP
(*GOP, die nicht der fachärztlichen Grundversorgung entsprechen)
Sie haben Fragen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen unter der
Rufnummer 069 79502-602 gerne zur Verfügung.
Seite 5 von 5
Ansprechpartner