Hinweise zur Pferdehaltung in Ortschaften

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Hinweise zur Pferdehaltung in Ortschaften
ZUSAMMENFASSUNG
Pferdehaltung ist im Dorf- oder Wohngebieten
möglich. Sofern eine mögliche Geruchsbelästigung für Anwohner überprüft ist und sie
nicht unzumutbar belästigt werden. Die sach-
Landwirtschaftskammer Niedersachen
Bezirksstelle Northeim
Wallstraße 44
37154 Northeim
Hinweise zur
Pferdehaltung in
Ortschaften
Ansprechpartner:
gemäße Mistentsorgung und dessen Verwertung muss unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes gewährleistet sein.
Des Weiteren muss bei jeglichem Bau- oder
Nutzungsänderungen eine Genehmigung
vom zuständigen Bauamt eingeholt werden.
Die Landwirtschaftskammer hilft Ihnen bei
bau-, planungs-, dünge– und emissions-
Baurecht
Philipp Ilse
05551/6004270
[email protected]
Helmuth Bartsch
05551/6004271
[email protected]
Volker Grothey
05551/6004272
[email protected]
Düngerecht
Philipp Ilse
rechtlichen Fragen gerne weiter.
Emissionsrecht
Volker Grothey
HIER IHR LOGO
Hinweise zum Baurecht,
Planungsrecht, Düngerecht,
Emissionsrecht
Wasserschutztechnisch ist zu beachten, dass ein
WER DARF IM INNENBEREICH
BAUEN?
Mindestabstand zu offenen Gewässern von 20 m
Für den Bau von Stallungen, Unterständen etc. im
Die Verwertung des anfallenden Pferdemistes muss
Innenbereich muss gewährleistet sein, dass:
sachgemäß erfolgen z.B. Ausbringung als Dünger
eingehalten werden muss.

es zu keiner Beeinträchtigung oder Belästigung
kommt

das Vorhaben ins Dorfbild passt.
durch
einen
benachbarten
Landwirt.
Die
Düngeverordnung muss hierbei eingehalten werden.
Es muss bei jeglichem Bau das Einführungsgebot
W
beachtet werden und eine Baugenehmigung durch
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au
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das zuständige Bauamt ist einzuholen (auch für
WER DARF PFERDE HALTEN?
Mistplatten). Des Weiteren empfiehlt es sich, dass
Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder überall
Gespräch mit Nachbarn bezüglich Ihrer Vorhaben
Pferde halten darf. Unter gewissen Vor-
zu suchen, um Streitpunkte zu vermeiden.

gleichen Aspekten behandelt wie der Neubau eines


es sich bei dem Ort der Haltung um ein
Dorfgebiet handelt
oder dies im Bebauungsplan vorgesehen
ist
die Anwohner nicht unzumutbar belästigt
werden.
In einem Wohngebiet ist Pferdehaltung in der
Regel unzulässig. In Ausnahmefällen kann es
jedoch genehmigt werden. Ein solcher Fall
wäre zum Beispiel, wenn der Ort der Haltung
am Rand des Wohngebiets liegt und somit
mehr der freien Landschaft zugeordnet werden
kann.
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wurden, muss ein Antrag auf Nutzungsänderung
m
20
sta
Ab
Es muss bei nichtlandwirtschaftlicher Haltung
gewährleistet sein, dass:
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unmittelbar zuvor nicht zur Pferdehaltung genutzt
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Ab
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wä
Bei bereits vorhandenen Stallungen, die aber
auch Privatpersonen gestattet.
Stall
Mist
Ge
aussetzungen ist dies sowohl Landwirten als
nd
sta
Ab
Abstände zu Gewässern und Wohnhäusern
gestellt werden. Ein solcher Antrag wird unter den
Stalles.
Ob und in welchem Umfang
Dorfgebiet
MISTLAGERUNG UND
VERWERTUNG
die
Wasserschutz
Geruchsbildung
zu
zulässig
ist,
Pferdehaltung im
hängt
auch
von
der
Geruchsbildung ab, da diese „belästigungsrelevant“
sein kann.
Bei der Mistlagerung und Mistverwertung sind vor
allem
GERUCHSIMMISSIONSRICHTLINIE
(s.r.)
berücksichtigen.
und
Für
der
die
Lagerung ist eine befestigte Lagerstätte notwendig.
Ob
die
entstehenden
Belästigung
zu
Folge
Gerüche
haben,
eine
hängt
mögliche
von
der
Geruchsqualität und Geruchsintensität ab .
Sie sollte dreiseitig umschlossen sein und eine
Ein Emissionsgutachten gibt hierüber Aufschluss
Rinne zum Auffangen des Sickerwassers und der
und kann von der Landwirtschaftskammer durch-
Jauche aufweisen.
geführt werden.

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