Hinweise zur Pferdehaltung in Ortschaften
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Hinweise zur Pferdehaltung in Ortschaften
ZUSAMMENFASSUNG Pferdehaltung ist im Dorf- oder Wohngebieten möglich. Sofern eine mögliche Geruchsbelästigung für Anwohner überprüft ist und sie nicht unzumutbar belästigt werden. Die sach- Landwirtschaftskammer Niedersachen Bezirksstelle Northeim Wallstraße 44 37154 Northeim Hinweise zur Pferdehaltung in Ortschaften Ansprechpartner: gemäße Mistentsorgung und dessen Verwertung muss unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes gewährleistet sein. Des Weiteren muss bei jeglichem Bau- oder Nutzungsänderungen eine Genehmigung vom zuständigen Bauamt eingeholt werden. Die Landwirtschaftskammer hilft Ihnen bei bau-, planungs-, dünge– und emissions- Baurecht Philipp Ilse 05551/6004270 [email protected] Helmuth Bartsch 05551/6004271 [email protected] Volker Grothey 05551/6004272 [email protected] Düngerecht Philipp Ilse rechtlichen Fragen gerne weiter. Emissionsrecht Volker Grothey HIER IHR LOGO Hinweise zum Baurecht, Planungsrecht, Düngerecht, Emissionsrecht Wasserschutztechnisch ist zu beachten, dass ein WER DARF IM INNENBEREICH BAUEN? Mindestabstand zu offenen Gewässern von 20 m Für den Bau von Stallungen, Unterständen etc. im Die Verwertung des anfallenden Pferdemistes muss Innenbereich muss gewährleistet sein, dass: sachgemäß erfolgen z.B. Ausbringung als Dünger eingehalten werden muss. es zu keiner Beeinträchtigung oder Belästigung kommt das Vorhaben ins Dorfbild passt. durch einen benachbarten Landwirt. Die Düngeverordnung muss hierbei eingehalten werden. Es muss bei jeglichem Bau das Einführungsgebot W beachtet werden und eine Baugenehmigung durch oh nh au s das zuständige Bauamt ist einzuholen (auch für WER DARF PFERDE HALTEN? Mistplatten). Des Weiteren empfiehlt es sich, dass Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder überall Gespräch mit Nachbarn bezüglich Ihrer Vorhaben Pferde halten darf. Unter gewissen Vor- zu suchen, um Streitpunkte zu vermeiden. gleichen Aspekten behandelt wie der Neubau eines es sich bei dem Ort der Haltung um ein Dorfgebiet handelt oder dies im Bebauungsplan vorgesehen ist die Anwohner nicht unzumutbar belästigt werden. In einem Wohngebiet ist Pferdehaltung in der Regel unzulässig. In Ausnahmefällen kann es jedoch genehmigt werden. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn der Ort der Haltung am Rand des Wohngebiets liegt und somit mehr der freien Landschaft zugeordnet werden kann. nd wurden, muss ein Antrag auf Nutzungsänderung m 20 sta Ab Es muss bei nichtlandwirtschaftlicher Haltung gewährleistet sein, dass: nd r unmittelbar zuvor nicht zur Pferdehaltung genutzt sta Ab e ss wä Bei bereits vorhandenen Stallungen, die aber auch Privatpersonen gestattet. Stall Mist Ge aussetzungen ist dies sowohl Landwirten als nd sta Ab Abstände zu Gewässern und Wohnhäusern gestellt werden. Ein solcher Antrag wird unter den Stalles. Ob und in welchem Umfang Dorfgebiet MISTLAGERUNG UND VERWERTUNG die Wasserschutz Geruchsbildung zu zulässig ist, Pferdehaltung im hängt auch von der Geruchsbildung ab, da diese „belästigungsrelevant“ sein kann. Bei der Mistlagerung und Mistverwertung sind vor allem GERUCHSIMMISSIONSRICHTLINIE (s.r.) berücksichtigen. und Für der die Lagerung ist eine befestigte Lagerstätte notwendig. Ob die entstehenden Belästigung zu Folge Gerüche haben, eine hängt mögliche von der Geruchsqualität und Geruchsintensität ab . Sie sollte dreiseitig umschlossen sein und eine Ein Emissionsgutachten gibt hierüber Aufschluss Rinne zum Auffangen des Sickerwassers und der und kann von der Landwirtschaftskammer durch- Jauche aufweisen. geführt werden.