Wissen woran man ist - Verband binationaler Familien und
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Wissen woran man ist - Verband binationaler Familien und
Wissen woran man ist Leitfaden für binationale Paare, Familien und ihre Berater/innen in Krisen- und Trennungssituationen Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Herausgeber Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Landesgeschäftsstelle NRW Thomas-Mann-Straße 30 53111 Bonn Tel. 02 28 /9 09 04-0 Fax 02 28 /9 09 04-14 [email protected] www.verband-binationaler.de Redaktion: Rita Ča čković Mitarbeit: Heike Palomino-Maiwald, Patricia Jansen Aktualisierung: Hiltrud Stöcker-Zafari, Michaela Schmitt Gestaltung: kippconcept, Bonn Druck: Engelhardt, Neunkirchen 4. Auflage Januar 2010 gefördert vom: 1 Inhalt Vorwort 3 Binational = Binational? 5 Binationale in der Beratung 8 Rechtliche Grundlagen bei Trennung und Scheidung Auswirkung von Trennung und Scheidung auf den Aufenthalt Trennung und Scheidung Scheidungsfolgen Kinder Beispiele 15 18 21 23 25 Konfliktsituationen Familie & Freunde Traummann/Traumfrau Typisch? Sprache Meine Kultur – deine Kultur Religion Kinder Wohin? Arbeit & Geld Benachteiligung 27 28 29 30 32 34 35 35 37 38 39 Mehrsprachige Zusammenfassung english français español türkçe arabisch russisch 41 42 45 48 51 54 57 Service 60 13 2 VORWORT 3 Vorwort In NRW war jede 7. Eheschließung im Jahre 2008 eine binationale. Dies entspricht ungefähr dem Bundesdurchschnitt. Nach einem jahrelang stetigen Anstieg gibt es mittlerweile einen leichten Rückgang an binationalen Eheschließungen. Insgesamt lässt sich Interkulturalität im Familienleben immer undeutlicher anhand der Statistik von Eheschließungen und Ehescheidungen darstellen. Immer mehr Menschen deutscher Nationalität sind im Ausland oder als Kinder von Einwander/innen bzw. bikulturellen Paaren aufgewachsen. Viele binationale Paare entscheiden sich aufgrund restriktiver rechtlicher Bestimmungen für eine Eheschließung im Ausland. Diese Ehen finden ebenfalls keinen Niederschlag in der Statistik. 1982 1992 2002 2007 2008 Eheschließungen 8% 12 % 18 % 15 % 14 % Scheidungen 4% 6% 9% 6% 8% (Aufstellung auf Grundlage des Zahlenmaterials des Statistischen Landesamts NRW, Zahlen gerundet) Die Scheidungsrate von binational geschlossenen Ehen ist ebenfalls nicht über die Statistik zu ermitteln, da dazu längerfristige Erhebungen notwendig wären, die sich gezielt auf das Merkmal „Binationalität“ richten. Oftmals entschließen sich Ehepartner/innen für die Einbürgerung und fallen damit in eine andere Kategorie. Natürlich haben binationale Paare vielfach Herausforderungen zu meistern, die sich auf ihre Beziehung belastend auswirken können. Ist mindestens ein/e Partner/in aus dem Ausland eingewandert, geht es um die sprachliche, berufliche und persönliche Neuorientierung, eine Phase, die viele persönliche und auch finanzielle Ressourcen bindet. Soziale und verwandtschaftliche Netzwerke müssen neu geknüpft werden. Ausländerrechtliche und bürokratische Bestim- VORWORT 4 mungen, rassistische und diskriminierende Erfahrungen schränken die Handlungsfreiheit und Partizipationsmöglichkeiten ein. Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse ist noch sehr aufwändig und im Verfahren undurchsichtig und potentielle Arbeitgeber tun sich schwer mit der Anerkennung von Erfahrungen und Ressourcen. Dennoch kann bisher keine Statistik belegen, dass binationale Ehen häufiger oder seltener geschieden werden als mononationale. Was bei binationalen Paaren zu Krisen führt, warum sie sich trennen, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, welche Rolle es spielt wie sie von ihrer Umwelt gesehen werden, welche rechtlichen Bedingungen für sie zu beachten sind und welche spezielle Situation sich daraus für Berater/innen und Ratsuchende ergibt, ist Inhalt dieser Broschüre. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zu allen wichtigen Themen dieses komplizierten und komplexen Themas und kann dabei natürlich nicht auf Detail- und Spezialfragen eingehen. Doch gerade dieser erste Einblick wird helfen, die individuelle Situation besser einschätzen zu können. Wir empfehlen sie allen Paaren und Familien in Krisen- und Trennungssituationen und ihren Beratern/innen, seien sie Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen oder einfach nur Freunde. Auch Paaren, die sich noch weit entfernt von jeder Krise wähnen, sei diese Broschüre als „Vorsorge“ ans Herz gelegt. 5 Binational = Binational ? BINATIONAL = BINATIONAL? 6 Der Begriff „binational“ kann in gewisser Weise missverständlich sein. Versteht man „national“ als „Staatsangehörigkeit“, dann sind binationale Paare diejenigen Paare, bei denen die Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten haben. Binational steht jedoch für weitaus mehr. Es steht auch für das Leben mit zwei Kulturen, also für ein bikulturelles Leben unabhängig von der Farbe des Passes. Die Staatsangehörigkeit kann also ein Merkmal für Binationalität sein, aber darüber hinaus sind es auch das Aufwachsen in verschiedenen Kulturen, verschiedene Muttersprachen oder unterschiedliche Religionen und vieles mehr. Diese Vielfalt führt dazu, dass jedes binationale Paar, jede binationale Familie in einer Krisensituation, bei Trennung und Scheidung (und mit ihnen ihre Berater), ganz individuelle Aspekte berücksichtigen muss, die zwar für sie selbst, aber darum noch lange nicht für jedes andere binationale Paar oder jede Familie von Bedeutung sind: I Safiye und Carlo: Sie ist türkisch-stämmige Deutsche, spricht mehrere Sprachen und arbeitet in einem Reisebüro, ihren Mann hat sie in dessen Heimat Italien kennen gelernt. Die beiden sprechen miteinander Italienisch. Carlo lebt erst seit wenigen Wochen in Deutschland. Er hat in Italien eine Tochter aus erster Ehe. I Danielle und Peter: Beide sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie haben sich beim Studium kennen gelernt und haben einen Sohn. Peter ist Sohn deutscher Eltern, Danielles Eltern stammen aus Kamerun. I Sibel und Mehdi: Sie ist Französin, er stammt aus Marokko. Beide sind aus beruflichen Gründen nach Deutschland gekommen. Sibel ist katholisch, hat aber wenig Bezug zu Religion, Mehdi ist gläubiger Moslem. Sie haben zwei Töchter, mit denen sie französisch und arabisch sprechen. I Vilma und Nina führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Vilma stammt aus Peru, Nina aus Deutschland. Vilmas Ausbildung als Bankkauffrau ist in Deutschland nicht anerkannt, sie arbeitet in einer Bäckerei. Nina arbeitet in einer Bank und ist zehn Jahre älter als ihre Frau. Sie sprechen miteinander eine Mischung aus Spanisch und Deutsch. BINATIONAL = BINATIONAL? 7 I Lena stammt aus der Ukraine und lebt mit ihrem russischen Mann Sergej seit zwei Jahren in Deutschland. Lenas Familie lebt im gleichen Haus, Sergejs Familie in Russland. Binationale machen oft die Erfahrung, dass sie je nach kultureller Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit usw. mal mehr und mal weniger als binationales Paar oder binationale Familie wahrgenommen werden. Dabei müssen sie in vielen Situationen erleben, dass ihnen, je ausgefallener die Mischung und je größer die Unterschiedlichkeit, desto eher unüberwindbare Probleme unterstellt werden. Dabei ist dem in aller Regel nicht so. Ein deutschsprachiges, katholisches, deutsch-polnisches Paar kann unter Umständen bedeutend größere und ganz andere Probleme haben, sowohl in rechtlicher als auch in interkultureller Hinsicht, als das pakistanisch-niederländische Paar mit verschiedener Hautfarbe, Religion und Muttersprache. Binationale erleben immer wieder, dass Dinge, die man über sie vermutet, nur wenig mit ihrer Wirklichkeit zu tun haben. Selbst bei zwei Paaren, bei denen auf den ersten Blick alle äußeren Faktoren gleich sind (z.B. beide deutsch-indisch, seit 2 Jahren verheiratet, keine Kinder) müssen es längst nicht ähnliche Gründe sein, die zur Krise oder Trennung geführt haben. Ebenso sind die Antworten auf rechtliche Fragen bei diesen beiden Paaren nicht unbedingt gleich. Viele Faktoren (z.B. Ort der Eheschließung, Aufenthaltsstatus, Trennungszeitpunkt) müssen dabei berücksichtigt werden. Leider ist viel zu oft der ein oder andere Ratschlag, der diesen Paaren oder Familien gegeben wird, falsch. Nur weil es auf eine binationale Familie zutraf, muss es nicht zwangsläufig auf eine andere binationale Familie übertragbar sein. Beim Lesen dieser Broschüre sollte darum auch immer mit überlegt werden, welcher Punkt für den Einzelfall Bedeutung hat und welcher nicht. Schließlich sollen keine neuen Probleme gesucht, sondern alte gelöst werden. BINATIONAL = BINATIONAL 8 Binationale in der Beratung BINATIONALE IN DER BERATUNG 9 Oftmals fühlen sich die Partner in schwierigen Lebenssituationen, wie Krise und Trennung, überfordert und suchen Hilfe bei einer Beratungsstelle. Dabei gestaltet sich die Suche nach der „richtigen“ Stelle für Binationale außerordentlich schwierig. In vielen Städten und Regionen in NRW gibt es zwar Ehe- und Familienberatungsstellen oder Angebote für Migranten. Dort können Binationale allerdings nur vereinzelt kompetente Ansprechpartner finden, wenn sich nämlich jemand, meist aus eigener Betroffenheit, Wissen angeeignet hat. Diese Stellen verfügen aber häufig, wenn überhaupt, nur in Teilbereichen über die speziellen Kenntnisse, die für eine umfassende Beratung Binationaler erforderlich sind. Ein gutes Beratungsangebot sollte eine wesentliche Hilfestellung für binationale Paare und Familien in Krisensituationen sein. Die spezifischen kulturellen Gegebenheiten erfordern dabei spezielle interkulturelle Kenntnisse und Erfahrungen. In den vergangenen Jahren sind in vielen Beratungsstellen Binationale wegen ihrer immer größer werdenden Zahl vom Einzelfall zum Normalfall geworden. In der konkreten Beratungssituation erleben sie sich jedoch oftmals immer noch als Sonderfall und werden so auch seitens vieler Berater/innen wahrgenommen. Die Mischung aus ausländerrechtlichen Vorschriften, Migrationserfahrung, kultureller Prägung und aktueller Krise oder Trennung ist für Berater/innen ohne eine spezielle Qualifikation kaum zu entwirren. Unsicherheiten und eine falsche Einschätzung der Situation sind häufig die Folge. Die Beratung Binationaler unterscheidet sich dabei in manchen Punkten gar nicht so sehr von der Beratung monokultureller Paare und Familien. Dessen sollten sich Berater/innen auch immer bewusst sein. Es gibt aber einige wesentliche Unterschiede, die bei einer guten Beratung unbedingt zu berücksichtigen sind. Binationale Paare und Familien müssen sich mit besonderen rechtlichen, interkulturellen, psycho-sozialen und ökonomischen Aspekten auseinandersetzen und mit ihnen gemeinsam auch die Beratungsstellen, an die sie sich wenden. BINATIONALE IN DER BERATUNG 10 Berater/innen müssen in diesen Gesprächen wissen, was sie von ihrem „know-how“ einer monokulturellen Beratung anwenden können und was nicht. Sie sollten sich hierbei auf keinen Fall unterschätzen und nicht ihre gesamte Erfahrung und ihr gesamtes Wissen über Bord werfen, nur weil ein binationales Paar Rat sucht. Bevor nämlich die Ratsuchenden einem ratlosen Berater gegenüber stehen, sollte der Berater zumindest das an Informationen weitergeben, von dem er sicher weiß, dass es zutrifft. Eine wichtige Hilfestellung ist darüber hinaus der Hinweis, welche Punkte noch an anderer Stelle geklärt werden müssen oder geklärt werden können. Eine andere Haltung seitens eines Beraters, nämlich einfach zu beraten als sei in diesem Fall nichts Besonderes zu beachten, kann für den Ratsuchenden erhebliche negative Konsequenzen haben. Besonders dann, wenn die Fehlinformation BINATIONALE IN DER BERATUNG 11 für den Betroffenen selbst gar nicht offensichtlich ist. Binationale selbst sind nämlich gleichzeitig auch nicht unbedingt „Experten“ in der eigenen Sache. Die Mehrzahl der wichtigen rechtlichen Bedingungen ist ihnen meist nicht bekannt. Oft haben sie irgendwo irgend etwas darüber gehört, aber ob es stimmt oder für die eigene Situation zutreffend ist, ist unklar. Die Folge sind nicht selten diffuse Ängste. „Werde ich nach einer Trennung ausgewiesen?“ – „Wird mein Kind entführt, wenn ich mich trenne?“ sind dabei nur zwei von unzähligen Befürchtungen. Kein Wunder, denn es gibt schließlich kaum eine Möglichkeit, sich richtig zu informieren. Andererseits wissen in manchen Fällen die Betroffenen erst gar nicht, dass überhaupt beispielsweise ein rechtliches Problem bei einer geplanten Trennung auf sie zukommen wird: dass nämlich tatsächlich der Auszug aus der ehelichen Wohnung in Einzelfällen zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen kann. Es ist deshalb notwendig, dass der Berater gegebenenfalls im Beratungsgespräch klarstellt, dass er lediglich allgemeine Informationen geben kann, die nicht unbedingt auf den Einzelfall zutreffen und die Beschaffung weiterer Informationen unumgänglich ist. Was die interkulturellen Aspekte einer Krisensituation bei Binationalen betrifft, so wird nur allzu leicht jedes Problem in einer Beziehung auf die kulturellen Unterschiede geschoben. Nicht zuletzt durch die Paare selbst, aber erst recht durch ihr Umfeld und die Öffentlichkeit. Wird dieser Eindruck durch eine Beratung verstärkt, die nicht das Paar oder die Familie als Ganzes sieht, sondern nur als Vertreter ihrer jeweiligen Herkunftskultur, ist eine wichtige Chance vertan und das Beratungsgespräch hat das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt war. Binationale sind mit anderen Belastungen konfrontiert als monokulturelle Paare. Immer muss in einem Beratungsgespräch der Blick für die grundlegenden Faktoren geschärft sein: die rechtlichen Rahmenbedingungen, das interkulturelle Zusammenleben, die Belastung durch das Leben in der Migration und für Vorurteile, Diskriminierung und Benachteiligung. Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen allen diesen Aspekten Rechnung tragen. Eine gute Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass gemeinsam mit dem Paar be- BINATIONALE IN DER BERATUNG 12 wusst gemacht wird, welche Rolle diese Faktoren im jeweiligen Fall spielen. Sie zeichnet sich aber auch besonders dadurch aus, dass sie die positiven Seiten der binationalen Partnerschaft erkennt und nicht pauschal davon ausgeht, dass Binationalität bereits ein Problem an sich ist. Binationale Ehepaare, Familien, unverheiratet zusammenlebende binationale Paare und binationale eingetragene Lebenspartnerschaften: Sie alle brauchen kompetente Unterstützung wenn es einmal „kriselt“. Am besten, bevor es sich zu einer „Krise“ auswächst und Trennung oder Scheidung oft schon unausweichlich sind. Leider suchen viele Paare erst Hilfe, wenn die Beziehung bereits gescheitert ist. Unterstützungsangebote, die helfen es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, sind für Binationale leider noch rar gesät. 13 Rechtliche Grundlagen RECHTLICHE GRUNDLAGEN 14 Bei Trennung und Scheidung in binationalen Partnerschaften oder Familien sind sehr unterschiedliche rechtliche Bereiche betroffen, die für die Partner von ganz erheblicher Bedeutung sein können (z.B. Aufenthaltsrecht, Arbeitsgenehmigungsrecht, Familien- und Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, Einbürgerungsrecht, Namensrecht, Strafrecht und Steuerrecht). Die häufigsten Fragen und Probleme werfen für Binationale erfahrungsgemäß das Ausländerrecht und das Familienrecht auf. Dabei stehen zwei Fragen im Vordergrund: 1. Hat die Trennung oder Scheidung Auswirkungen auf den Aufenthalt? 2. Welche Gerichte sind zuständig und welches Recht wird angewendet? RECHTLICHE GRUNDLAGEN 15 Auswirkung von Trennung und Scheidung auf den Aufenthalt Steht eine Trennung an, stellen sich viele Partner die Frage, ob dies gleichzeitig bedeutet, Deutschland verlassen zu müssen. Tatsächlich können sich Trennung und Scheidung auf das Aufenthaltsrecht von Partnern ohne deutsche Staatsangehörigkeit auswirken. Dies ist allerdings abhängig von zwei Faktoren: der Staatsangehörigkeit, der die beiden Partner jeweils angehören, und dem Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis usw.), den ein nicht-deutscher Partner hat. Wer zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG oder einer eigenen Aufenthaltserlaubnis EU ist oder neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, für den haben Trennung oder Scheidung keinen Einfluss auf das Aufenthaltsrecht. Ebenso wirkt sich der Bezug öffentlicher Leistungen grundsätzlich nicht negativ auf den Status aus. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – auch aus einer Verlobung – können grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit ergeben sich folgende 9 denkbare Kombinationen, für die eine Trennung unterschiedliche ausländerrechtliche Folgen haben kann: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Deutsch – EU-Bürger Deutsch – Türkisch Deutsch – Drittstaater EU-Bürger – EU-Bürger EU-Bürger – Drittstaater EU-Bürger – Türkisch Türkisch – Türkisch Türkisch – Drittstaater Drittstaater – Drittstaater RECHTLICHE GRUNDLAGEN 16 Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist und diese auch nur aufgrund der Ehe erhalten hat, verliert diese, wenn die Trennung (und nicht etwa die Scheidung!) vor Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt. Dies gilt für die Kombinationen 3, 7, 8 und 9. Bei der Ehe mit einem EU-Bürger (4, 5, 6) geht die Aufenthaltserlaubnis erst verloren, wenn die Scheidung (nicht die Trennung!) vor dem Ablauf von zwei Jahren erfolgt. Ausnahmen I Hat ein ausländischer Elternteil das Sorgerecht für ein minderjähriges deutsches Kind und übt dieses auch aus, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis. Auch die Ausübung des Umgangsrechts kann im Einzelfall dafür ausreichend sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein eheliches oder nicht eheliches Kind handelt. I Bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften ist das Aufhebungsverfahren dem Scheidungsverfahren angeglichen worden. Es gibt jedoch keine Pflicht zur häuslichen Lebensgemeinschaft. I Liegt eine besondere Härte vor (z.B. Misshandlungen durch den Ehepartner, drohende Diskriminierung im Rückkehrland usw.) kann ein eigenständiger Aufenthalt auch vor Ablauf von zwei Jahren gewährt werden. I Türkische Staatsangehörige (2, 6, 7) haben die Möglichkeit die Aufenthaltserlaubnis zu behalten obwohl die Trennung vor Ablauf von zwei Jahren erfolgt, wenn sie mindestens ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren und dort auch weiterhin beschäftigt sein werden. I EU-Bürger (1, 4) haben ein Recht auf Freizügigkeit. Sie können sich in jedem Land der EU niederlassen, wenn sie ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können (Vermögen oder eigenes Einkommen). Dann erhalten sie eine eigene Aufenthaltserlaubnis EU. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 17 >> WICHTIG 3 Jahre, in denen die Ehe im Ausland gelebt wurde, zählen für die Aufenthaltserlaubnis nicht mit. Auch wenn die Ehe 15 Jahre im Ausland bestanden hat, zählt die Zeit erst ab der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. 3 Die Entscheidung, ob und wann man sich trennt, muss gut überlegt sein. Auch eine Ummeldung in eine eigene Wohnung, sei es auch nur vorübergehend, kann die Ausländerbehörde dazu veranlassen, den Aufenthalt zu beenden. Dies ist auch der Fall, wenn einer der beiden Partner der Behörde meldet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Abzuraten ist darum auch davon, beim Anwalt den Trennungszeitpunkt vorzuverlegen, damit eine Scheidung schneller ausgesprochen werden kann. Dies kann im Einzelfall zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen. 3 Wer Deutschland für länger als sechs Monate verlässt, gleich aus welchem Grund, verliert sein Aufenthaltsrecht, wenn dies vorher nicht mit der Ausländerbehörde abgesprochen wurde. (Dies gilt nicht für Menschen mit Niederlassungserlaubnis, wenn sie in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer/einem Deutschen leben oder sich seit mindestens 15 Jahren in Deutschland aufhalten. Der Fortbestand der Niederlassungserlaubnis wird vom Ausländeramt bescheinigt.) Man muss zudem damit rechnen, dass ebenso die „Zeiten“ verloren gehen, die man in Deutschland bereits gelebt hat, diese also für spätere Anträge nicht mitzählen. 3 Eine Trennung hat – bei mit Deutschen Verheirateten oder Verpartnerten – darüber hinaus auch Einfluss auf ein laufendes Einbürgerungsverfahren, wenn die Einbürgerung aufgrund der Lebensgemeinschaft erfolgt. Die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dann nämlich nicht mehr vor. Dies muss den Behörden mitgeteilt werden, sonst kann es sogar im Nachhinein zu einer Rücknahme der Einbürgerung kommen. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 18 Trennung und Scheidung Gibt es bei einer Trennung oder Scheidung einen Auslandsbezug, wie beispielsweise ausländische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland, Rechte oder Besitz im Ausland usw., dann müssen zwei Dinge geprüft werden: 1. Welches Gericht ist international zuständig? Um diese Frage zu beantworten, sind zahlreiche zum Beispiel völkerrechtliche und nationale Regelungen heranzuziehen. Für die meisten binationalen Paare in Deutschland sind allerdings deutsche Gerichte zuständig. Dies ist gegeben, wenn der Fall einen Bezug zu Deutschland hat (mindestens ein Ehepartner ist Deutscher oder hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland). Besteht allerdings die Möglichkeit, dass gleichzeitig auch ein anderes Gericht zuständig sein kann (zum Beispiel wenn der Partner in einem anderen Land lebt), können deutsche Gerichte nur entscheiden wenn der Fall noch nicht bei diesem ausländischen Gericht anhängig ist. Auf EU-Ebene ist ab 2005 immer nur das Gericht eines Landes für einen Fall zuständig. 2. Das Recht welchen Landes findet Anwendung? Um zu entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt, muss ermittelt werden, um welchen „Anknüpfungsgegenstand“ (auch Statut genannt) es sich handelt. Ein Statut ist der Rechtsbereich, um dessen Lösung es im Einzelfall geht. Für jedes Statut gibt es eigene Normen und Regelungen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass z.B. die Scheidung von einem deutschen Gericht nach türkischem Recht durchgeführt wird. Es ist auch denkbar, dass die verschiedenen Statuten (z.B. elterliche Sorge, Güterrecht, Unterhalt) innerhalb eines Falles nach verschiedenen Rechtsordnungen entschieden werden müssen. Ebenso möglich ist im Einzelfall, dass zwar in ein ausländisches Recht verwiesen wird, dieses aber wieder an deutsches Recht zurückverweist. Scheidung Es ist wichtig zu unterscheiden, ob man von der Scheidung selbst spricht oder von Scheidungsfolgen, wie beispielsweise Unterhaltsregelungen und Versorgungsausgleich. Bei der Scheidung selbst wird durch eine sogenannte „Stufen- RECHTLICHE GRUNDLAGEN 19 leiter“ ermittelt, welches Recht zur Anwendung kommt. Dabei wird von Stufe zu Stufe geprüft, d.h. trifft die 1. Stufe auf den Fall nicht zu, geht man zur 2. über usw.: 1. Stufe: gemeinsame Staatsangehörigkeit (es gilt das Recht des Landes, dem beide Partner angehören) 2. Stufe: letzte gemeinsame Staatsangehörigkeit (es gilt das Recht des Landes, dem die Partner gemeinsam angehört haben) 3. Stufe: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt (Recht des Landes, in dem die Partner derzeit leben oder in dem sie zuletzt als Paar gemeinsam gelebt haben) 4. Stufe: engste Verbundenheit (Recht des Landes, mit dem die Partner am engsten verbunden sind, wenn sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben und nie einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatten, z.B. das Recht des Landes, in dem sie ein gemeinsames Leben planten) (Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt der Rechtsanhängigkeit des Scheidungsantrages.) Für die meisten binationalen Paare finden die Stufen 1 oder 3 Anwendung. Bei Stufe 3 wird also beispielsweise für ein italienisch-türkisches Paar genauso deutsches Recht angewendet wie für ein deutsch-nigerianisches Paar bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Ausländische Scheidungsurteile werden in Deutschland über die Standesämter durch einen Antrag an das Justizministerium des Bundeslandes anerkannt, in dem man seinen Wohnsitz hat. Dazu ist es notwendig, dass: I das ausländische Gericht auch nach deutschen Vorschriften zuständig war, I die Anerkennung des Urteils mit den Grundsätzen deutschen Rechts vereinbar ist und nicht etwa im Widerspruch zum Grundgesetz steht, I der Antragsgegner ordnungsgemäß vom Verfahren in Kenntnis gesetzt war. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 20 Anerkannt wird dabei aber nur die Scheidung, nicht die Regelung für die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Güterrecht). Innerhalb der EU werden alle Scheidungsurteile ohne besonderen Antrag gegenseitig anerkannt. Dies gilt auch für Sorgerechtsregelungen. Deutsche Scheidungsurteile können grundsätzlich natürlich auch im Ausland anerkannt werden. Das „wie“ wird allerdings in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Darum sollte sich jeder Betroffene selbst die genauen Informationen einholen. Es ist durchaus möglich, dass eine Scheidung nicht anerkannt wird, weil das Land keine Scheidung kennt (z.B. Philippinen) oder keine einvernehmliche Scheidung kennt (d.h. im Scheidungsurteil müssen Gründe für die Trennung benannt sein, was in deutschen Scheidungsurteilen normalerweise nicht der Fall ist). Ohne eine Anerkennung im Ausland kommt es zu einer sogenannten „hinkenden Scheidung“. Das Paar ist in Deutschland geschieden, im Herkunftsland des einen Partners gilt es noch als verheiratet. Dies ist natürlich auch der Fall, wenn man sich gar nicht um eine Anerkennung bemüht hat. Eine Scheidung kann übrigens in Deutschland auch erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Partners unbekannt ist. Hierfür muss der Scheidungsantrag öffentlich zugestellt werden (dafür wird der Antrag im Gerichtsgebäude ausgehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht). Eheaufhebung Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, so als sei sie nie geschlossen worden. Nur wenige Gründe sind aber dafür zulässig Sie müssen schon vor der Eheschließung vorgelegen haben (z.B. ein Verlobter war bereits verheiratet) und dürfen dem Partner damals nicht bekannt gewesen sein. Das anzuwendende Recht richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehegatten, die unmittelbar vor der Eheschließung vorlag. Sollte diese unterschiedlich gewesen sein, ist immer das einschneidendere Recht anzuwenden. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 21 Nicht zu verwechseln mit der Aufhebung einer Ehe ist die Härtescheidung, bei der die Scheidung ausgesprochen werden kann, ohne ein Trennungsjahr abzuwarten. Dies ist nur möglich, wenn das Verhalten des Partners (z.B. Gewalttätigkeit) ein Festhalten an der Ehe unzumutbar macht. Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft Bei der Aufhebung (entspricht der Scheidung bei Ehepaaren) einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft sind deutsche Gerichte zuständig, wenn mindestens einer der beiden Partner Deutscher ist oder dies bei Registrierung der Partnerschaft war oder ein Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder die Lebenspartnerschaft vor einem deutschen Standesbeamten begründet wurde. Für die Aufhebung wird in der Regel das Recht des Staates angewendet, in dem die Partnerschaft zuletzt im Register geführt wurde. Das Unterhaltsrecht richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sich der Antragsteller aufhält. Die Erfahrungen mit der Aufhebung binationaler eingetragener Lebenspartnerschaften zeigen allerdings, dass noch vieles ungeklärt ist und im jeweiligen Einzelfall gerichtlich entschieden werden muss. Es empfiehlt sich darum, Hilfe bei Beratungsstellen zu suchen und einen kompetenten Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Aufhebung unterliegt ohnehin dem Anwaltszwang. Scheidungsfolgen Versorgungsausgleich Er wird regelmäßig im Rahmen einer Scheidung nach deutschem Recht durchgeführt und regelt die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt oder einer der Beteiligten Deutscher ist, wird der Ausgleich von Amts wegen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser aber auch in anderen Fällen auf Antrag durchgeführt werden. Der Versorgungsausgleich kann allerdings durch einen notariellen Ehevertrag oder mit Zustimmung des Gerichts ausgeschlossen werden. Hat der ausländische Partner RECHTLICHE GRUNDLAGEN 22 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich seine Rentenansprüche auszahlen zu lassen, ist der Ausgleich nicht mehr möglich. Unterhalt Beim Unterhalt, der für die Kinder vor und nach der Scheidung gezahlt werden muss (Kindesunterhalt) und beim Unterhalt, der für den Ehepartner während der Trennungszeit (also vor der Scheidung) gezahlt werden muss, richtet sich das Recht nach dem Wohnsitz der Berechtigten. Ausschlaggebend ist also, wo derjenige lebt, der Unterhaltszahlungen bekommen soll. Der Geschiedenenunterhalt richtet sich jedoch immer nach dem Recht, das für die Scheidung galt. In einem Ehevertrag können die Ehepartner den Unterhalt füreinander regeln. Dies gilt aber nicht für den Kindesunterhalt. Güterrecht Der Güterstand kann in einem Ehevertrag durch Rechtswahl festgelegt werden. Ist dies nicht geschehen, richtet sich das Güterrecht nach dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Eheschließung. Lebt ein Paar gewöhnlich in Deutschland und ist nur zur Eheschließung nach Dänemark oder in ein anderes Land gereist, wird deutsches Recht angewendet. Lebte das Paar zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gemeinsam in einem Land, wird in der Regel das Recht des Landes angewendet, in dem das Zusammenleben geplant war. Ehewohnung/Hausrat Entscheidend ist hier, in welchem Land sich die Ehewohnung und der Hausrat befinden. Deutsche Gerichte können keine Zuweisung über eine Sache im Ausland treffen. Ein deutsches Gericht kann also nicht darüber entscheiden, wem Hausrat und Wohnung zugesprochen werden, wenn diese sich beispielsweise in der Türkei befinden. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 23 Kinder Elterliche Sorge Das Recht richtet sich zumeist nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes. Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wird deutsches Recht angewendet, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes oder der Eltern. Nach deutschem Recht erhalten die Eltern eines ehelichen Kindes in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird einem Elternteil nur übertragen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies dem Wohl des Kindes entspricht. Der Umzug eines Elternteils mit dem Kind ins Ausland ist nur möglich, wenn der andere sorgeberechtigte Elternteil dem zustimmt. Gleiches gilt für eine längere Reise ins Ausland. Zunehmend vereinbaren auch nichteheliche Elternpaare ein gemeinsames Sorgerecht. Ist dies der Fall, gilt bei einer Trennung dasselbe wie bei einem ehelichen Kind. In immer mehr Fällen stellt sich die Frage, wie das Sorgerecht ausgeübt werden kann, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben. Sind sich die Eltern einig ist dies mit Hilfe von Vollmachten durchaus möglich. Gibt es keine Einigung zwischen den Eltern, bleibt im Grunde nur der Weg, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 24 Umgangsrecht Die Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang, sie haben die Pflicht dazu. Wie das Umgangsrecht im Einzelnen gestaltet wird, können die Eltern miteinander vereinbaren. Gelingt ihnen dies nicht, kann eine gerichtliche Umgangsregelung vereinbart werden. Im Interesse des Kindes sollte auch nach der Trennung oder Scheidung ein enger Kontakt zu beiden Eltern bestehen bleiben. Sind die Eltern zerstritten, zeigt ein Elternteil kein Interesse mehr an einem Kontakt oder leben die Eltern in verschiedenen Ländern, ist dies nur sehr schwer umzusetzen. Eltern sollten sich nicht scheuen, Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Kindesentführung durch einen Elternteil Nicht jeder Drohung im Streit und nicht jedem Verdacht folgt automatisch eine Kindesentführung. Ängste und Drohungen sollten jedoch immer ernst genommen werden. Es gibt keinen sicheren Schutz vor Kindesentführung. Zwar können einige vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, dabei sollte man aber immer bedenken, dass diese Maßnahmen den Konflikt weiter verschärfen können: I Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. I Antrag, das Besuchsrecht nur im Beisein Dritter zuzulassen (Begleiteter Umgang). I Antrag beim Familiengericht, die Daten des drohenden Elternteils im IMPOL-Verzeichnis des Bundesgrenzschutzes eintragen zu lassen. I Information an Schule und Kindergarten, von wem das Kind abgeholt werden darf. I Aufbewahrung von Pässen und Geburtsurkunden an einem sicheren Ort. I Information der Botschaft des Heimatlandes des drohenden Elternteils, mit der Bitte keinen Pass für das Kind auszustellen. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 25 >> WICHTIG 3 Kommt deutsches Recht zur Anwendung, gibt es eine Vielzahl von Ratgebern, Informationsbroschüren sowie eine Reihe von Beratungsstellen, bei denen die wichtigsten Informationen zu erhalten sind. Da im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein muss, ist früher oder später ohnehin der Gang zu einem Anwalt erforderlich. 3 Kommt ein anderes Recht zur Anwendung, ist es besonders wichtig einen Anwalt zu finden, der Erfahrung mit Scheidungsfällen hat, bei denen das Internationale Familienrecht von Bedeutung ist. 3 Sind deutsche Gerichte nicht zuständig, ist es notwendig einen kompetenten Rechtsanwalt vor Ort mit seiner Angelegenheit zu beauftragen. Unter Umständen kann die eigene Botschaft in diesem Land bei der Suche behilflich sein. Kontakte gibt es eventuell auch über deutsche Rechtsanwälte, die mit Kollegen im Ausland zusammenarbeiten. Adressen sind auch über das Internet (Suche nach „Anwälte im Ausland“) zu finden. Beispiele a) Ein deutscher Mann heiratet eine Kanadierin. Sie leben in Deutschland. Nach dem Scheitern der Ehe kehrt die Ehefrau nach Kanada zurück. Falls in Kanada noch kein Scheidungsantrag vorliegt, ist das deutsche Gericht zuständig. Da beide keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben oder hatten und kein gewöhnlicher gemeinsamer Aufenthalt besteht, richtet sich das Recht nach dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt. Es kommt also deutsches Recht zur Anwendung. b) Eine deutsche Frau ist mit einem türkischen Mann verheiratet. Sie leben in der Türkei. Nach dem Scheitern der Ehe kehrt die Frau nach Deutschland zurück. Das deutsche Gericht ist zuständig, wenn die Frau mindestens seit 6 Mona- RECHTLICHE GRUNDLAGEN 26 ten ihren gewöhnlichen Aufenthalt wieder in Deutschland hat oder der Ehemann sich ebenfalls in Deutschland aufhält. Ein Scheidungsantrag in der Türkei darf dann allerdings noch nicht gestellt sein, weil sonst das türkische Gericht zuständig wäre. Das Recht richtet sich nach dem Ort des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes, also der Türkei. So findet auf die Scheidung in Deutschland türkisches Recht Anwendung. c) Der Ehemann ist Spanier, seine Frau Kolumbianerin, beide leben seit Jahren in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden. Das deutsche Gericht ist zuständig. Auf die Scheidung wird deutsches Recht angewendet, auf die güterrechtlichen Regelungen schwedisches Recht. Dabei kann es möglich sein, dass das schwedische Recht auf das deutsche, spanische oder kolumbianische Recht verweist. d) Der Ehemann ist Deutscher, ehemals Bosnier, die Ehefrau nach wie vor Bosnierin. Sie haben zwei gemeinsame Kinder und leben in Deutschland. International ist das deutsche Gericht zuständig. Auf die elterliche Sorge und den Umgang der Kinder wird deutsches Recht angewendet, weil sich die Kinder gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch für den Kindes- und Trennungsunterhalt, weil Frau und Kinder in Deutschland leben. Nach deutschem Recht richten sich auch die Regelungen bezüglich Ehewohnung und Hausrat. Die Scheidung und damit der nacheheliche Unterhalt richten sich nach bosnischem Recht, weil beide diese gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten. Möglicherweise sieht dabei das bosnische Recht eine Rückverweisung in deutsches Recht vor. 27 Konfliktsituationen KONFLIKTSITUATIONEN 28 Eine funktionierende binationale Beziehung zu führen, verlangt von beiden Partnern ein hohes Maß an Offenheit, Verständnis, Toleranz und die Bereitschaft, seine eigenen Standpunkte, seine eigenen Gewohnheiten zu überdenken und Unterschiede zu akzeptieren. Im Grunde genommen trifft das natürlich für jede Beziehung zu, ob binational oder nicht. Binationale müssen diese „Tugenden“ jedoch in besonderem Maße entwickeln, denn sonst ist ein Zusammenleben mit zwei Kulturen in einer Familie nicht möglich. Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die dabei binationalen Paaren im Weg stehen können, und das vom ersten Tag ihrer Beziehung an. Ob und wie sie „aus dem Weg geräumt“ werden, entscheidet über Bestehen oder Scheitern. Familie & Freunde Gerade im Hinblick darauf, ob ein Partner aus einem anderen kulturellen Umfeld bei Familie und Freunden akzeptiert wird, machen Binationale sehr unterschiedliche Erfahrungen. Während Klaus aus Deutschland und Claire aus Frankreich wahrscheinlich nur positive Rückmeldungen erhalten werden, sieht es aber vielleicht schon ganz anders aus, wenn Claire aus dem Senegal stammt. „Ob das wohl gut geht“ ist so oder in unzähligen Variationen die Resonanz, die den meisten entgegen schlägt. Die ihnen immer wieder entgegen gebrachte Haltung, dass nämlich die Beziehung aus der Sicht von Freunden und Verwandten von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist oder zumindest gravierende Probleme mit sich bringen wird, belastet die Partner enorm. Zumal sie selbst nur allzu gut wissen, dass ihre Beziehung tatsächlich eine ganze Reihe von Herausforderungen bereit hält. Ständig darauf hingewiesen zu werden, ohne dass gleichzeitig das Positive und Besondere dieser Beziehung bemerkt wird, lässt schnell ein Gefühl aufkommen von „wir zwei gegen den Rest der Welt“. Scheitert eine Beziehung später, erleben sich viele Binationale allein gelassen. Sie erwarten kein Verständnis von denen, die von vorne herein der Beziehung keine Zukunft gegeben haben und fürchten die Bemerkung „haben wir doch gleich gesagt“. Nicht zuletzt kann die ablehnende Haltung des eigenen Umfelds auch dazu führen, dass ein Partner so verunsichert wird, dass er selbst an der Beziehung zu zweifeln beginnt. KONFLIKTSITUATIONEN 29 Bereits bei ersten Konflikten innerhalb der Partnerschaft bringen besorgte Eltern und Freunde die Partner in die verzwickte Situation, dass sie zwar Rat, Zuspruch oder Vermittlung gut gebrauchen, aber niemanden darum bitten können. Sie wissen nur zu gut, welcher Ratschlag sie erwartet. Anders als mononationale erleben es binationale Paare sehr häufig, dass bei Konflikten das Umfeld nicht um Lösungen für das Paar bemüht ist, sondern eine Trennung als einzig möglichen Weg sieht. Gegenüber dem Partner wird die ablehnende Haltung von Familie oder Freunden oftmals verschwiegen oder herunter gespielt. Meist aus Angst, den Partner zu verletzen oder weil er keinen schlechten Eindruck von der Familie oder dem Umfeld haben soll. Bleibt dieser Konflikt ungelöst, weil Familie und Freunde der Beziehung weiterhin skeptisch gegenüber stehen, sich das Paar nicht darüber aussprechen kann oder eine Aussprache mit „entweder deine Familie oder ich“ endet, bedeutet dies eine erhebliche Belastung der Beziehung. Einige Binationale verfügen über ein vergleichsweise kleines soziales Netz, besonders wenn Familie und Freunde eines Partners nicht in Deutschland leben. So kann das Paar schnell in eine Situation geraten, in der sie das Gefühl haben, bei niemandem Unterstützung zu finden. Stellt der eigene Partner für einen Migranten die einzige soziale Bindung dar, kann eine Trennung oder Scheidung für ihn die völlige Isolation bedeuten. Dies kann einer der Gründe sein, warum er mit allen Mitteln um die Aufrechterhaltung der Beziehung kämpft. Zumal eine Rückkehr ins Herkunftsland nicht immer oder nur schwer möglich ist. Traummann/Traumfrau Dass Liebe blind macht, ist keine neue Erkenntnis. Binationale sind davon nicht ausgenommen. Zu Beginn einer Beziehung ist es schwierig, die Dinge „normal“ zu sehen. Eine binationale Liebe scheint aufregend, außergewöhnlich und abenteuerlich. Nicht als Tourist in ein Land zu reisen, sondern es sozusagen als Familienmitglied kennen zu lernen ist dabei nur eine von vielen Erfahrungen, die Binationale machen. Ganz zu schweigen vom neuen Partner, der ganz anders ist als man selbst, von den Menschen, die man durch KONFLIKTSITUATIONEN 30 ihn trifft, der neuen Kultur, die man sozusagen aus erster Hand kennen lernt und den Lebensperspektiven, die sich eröffnen. Doch sind es genau diese Punkte, die im Laufe der Zeit als belastend erlebt werden können. Die Andersartigkeit entpuppt sich im Alltag als anstrengend. Die aufregende Anfangszeit hat dazu geführt, dass Probleme beiseite geschoben wurden, die sich nun nicht mehr beiseite schieben lassen. Gerade wenn einer der beiden sein Heimatland für die Beziehung verlassen hat oder andernfalls bald dorthin zurückgekehrt wäre, lässt sich dies beobachten. Unüberwindbar scheinende bürokratische Hürden mussten gemeistert, zweifelnde Familien mussten überzeugt werden und vieles mehr. Dieser Kampf kostete viel Zeit, Energie und Motivation. Nicht selten geht im Alltag danach dem Paar bildlich gesprochen die Puste aus. Sie bringen keine Kraft mehr auf, um den Alltag mit zwei Kulturen zu gestalten. Typisch? So wird schnell der erste Streit um kleine Alltagsdinge zum „Kampf der Kulturen“. Einen Gast zu fragen, ob er etwas essen möchte, empfindet der eine Partner als gastfreundlich. Der andere empfindet es als sehr unhöflich, da einem Gast nach seiner Vorstellung grundsätzlich immer Essen serviert wird. Solche Situationen können sich schnell häufen. Werden sie nicht besprochen, indem man einander das „warum“ erklärt und einen Kompromiss findet, kann Beziehung an einer Häufung dieser Alltagsstreitigkeiten scheitern. In den meisten gescheiterten binationalen Beziehungen wird neben anderen Faktoren als Trennungsgrund angeführt, dass ein Leben mit einem Menschen aus Deutschland, Peru, Ägypten oder woher auch immer eben nicht möglich gewesen sei, weil die eigene Kultur und die des Partners mit der Zeit als unvereinbar empfunden wurden. Nur weil man in einer binationalen Beziehung lebt, ist natürlich niemand frei von Vorurteilen und Stereotypen. Dabei sind sowohl positive Vorurteile gegenüber dem Partner („Engländer haben Humor“) wie auch negative („Deutsche haben keinen Humor“) sehr problematisch. Meist wer- KONFLIKTSITUATIONEN 31 den sie nicht geäußert, weil sie für selbstverständlich gehalten werden. Erst wenn der englische Partner sich als recht humorlos erweist oder der deutsche Partner als ausgesprochen witzig, wird das Vorurteil zum Thema. Sind die positiven Erwartungen nicht erfüllt worden, kommt es zu Vorwürfen und Kritik. Im Falle der Eigenschaft Humor mag diese Auseinandersetzung sich noch in Grenzen halten, sicher aber nicht, wenn es sich um Eigenschaften wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit, Temperament oder Familiensinn handelt. Besonders fatal wird die Situation, wenn sich die unbewussten negativen Erwartungen scheinbar erfüllen: Ein erstes Alarmzeichen kann der typische Ausspruch sein: „Er/Sie ist Deutscher/Peruaner/ Ägypter usw., aber er/sie ist ganz anders als die anderen Leute dort!“ Dieser Satz steht stellvertretend dafür, dass zumindest einer der beiden Partner ein sehr negatives, aber auch unklares und pauschales Bild vom Herkunftsland und der Kultur des Anderen hat. Zudem unterstellt er allen Menschen dort offensichtlich grundsätzlich Eigenschaften, denen er selbst völlig ablehnend gegenüber steht. Seinem Partner unterstellt er diese Eigenschaften nicht. Sonst hätte er sich wohl nicht ihn verlieben können. Wenn diese Grundhaltung sich nicht im Laufe der Beziehung ändert, steht am Ende dann meist als Grund für die Trennung, dass sich mit der Zeit herausgestellt habe, der Partner sei doch so wie alle anderen auch. Das mag übertrieben klingen. Für Binationale ist es ein ernsthafter Faktor, der ihre Beziehung gefährden kann. Das Vermischen nämlich von dem, was man für die Kultur des Partners hält und seinen persönlichen Eigenheiten. Dass Jaime nach einem Streit die Musik in der Wohnung laut aufdreht, mag seine Partnerin für typisch mexikanisches Temperament, typisch Jaime oder typisch Mann halten. Dass Jenny vor dem Besuch der Schwiegermutter die Fenster putzt, mag ihr Partner für typisch deutsche Ordnung, typisch Jenny oder typisch Frau halten. Niemals kann die Herkunftskultur allein als einzige Erklärung dienen. Und doch passiert genau das in vielen Beziehungen, in denen es kriselt. Dadurch sind Missverständnisse und Konflikte vorprogrammiert, die sich mit der Zeit eher häufen, wenn das Verständnis füreinander fehlt. Paare in Krisen geraten so leicht in einen Teufelskreis. Je weniger sie sich verstehen, um so mehr sehen sie ihre eigenen Vorurteile und Urteile über den Partner und seine KONFLIKTSITUATIONEN 32 Kultur bestätigt. Freunde und Herkunftsfamilien können hierbei auch wieder eine wichtige Rolle spielen, indem sie die Haltung unterstützen und verstärken. Um diesen Kreislauf zu beenden, ist es für die Paare wichtig, sich professionelle Hilfe und Unterstützung zu suchen. Paare, die nicht in diese Situation geraten sind, haben gelernt, dass es für sie unerlässlich war, sich mit der Kultur des Partners und mit der eigenen kulturellen Identität auseinander zusetzten. Und zwar mit der Kultur, so wie der Partner sie lebt und wie man selbst die eigene lebt. Kulturelle Identität macht sich auch daran fest, in welcher Familie man aufwuchs und in welchem Umfeld man lebte. Unkenntnis darüber führt in binationalen Beziehungen zu Unverständnis und Fehlinterpretationen. Ob das Paar sich selbst damit bewusst auseinander gesetzt hat oder nicht: Vorurteile werden ihnen immer wieder begegnen. „Ach, dein Mann ist aus Jamaika. Du magst aber doch keinen Reggae?“... „Ich weiß nicht, mir wäre eine Frau aus Thailand viel zu unselbständig.“... „Hat dein türkischer Mann denn nichts dagegen, dass du in die Sauna gehst?“... Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Es gibt harmlosere Beispiele aber auch weitaus verletzendere. Das kann zu einer großen Belastung werden, besonders wenn es bei dem Paar bereits kriselt. Paare berichten auch häufig davon, dass sogar Menschen, die sie zufällig kennen lernen aus Neugier indiskrete Fragen zur Beziehung stellen. Bei einem deutschdeutschen Paar käme kein Zufallsbekannter auf die Idee, im ersten Gespräch danach zu fragen wie die beiden miteinander umgehen. Sprache Eine Quelle für Missverständnisse ist die Sprache, in der die Partner miteinander kommunizieren. Selten haben in einer binationalen Beziehung beide die gleiche Muttersprache. Gesprochen wird in der Muttersprache des einen Partners, in beiden Muttersprachen oder in einer dritten Sprache, die für beide Fremdsprache ist. Darüber hinaus entwickeln Binationale noch alle denkbaren „Zwischenmodelle", besonders dann, wenn Kinder in der Familie leben, die mit einer oder mehr Sprachen aufwachsen. Eine gemeinsame Sprache KONFLIKTSITUATIONEN 33 finden, heißt aber in aller Regel, dass einer der beiden sich in der Beziehung in einer Fremdsprache verständigen muss, in der er vielleicht Gefühle nicht so gut ausdrücken kann und zu der er möglicherweise auch keine emotionale Bindung hat. Streitet sich das Paar, weil es in der Kommunikation zu einem Missverständnis kam, lässt sich im Nachhinein nur sehr schwer ermitteln, was zu diesem Missverständnis geführt hat. Ein Paar benötigt dann schon bereits ein hohes Maß an Offenheit füreinander, um die Ursache zu finden und sich dann zu verständigen. Denn viele Gründe können die Ursache gewesen sein: so wurde beispielsweise ein falscher Ausdruck benutzt, weil die Sprachkenntnisse nicht perfekt sind oder ein Bild aus der Muttersprache wurde in die Sprache des Partners wortwörtlich übertragen, für den das aber so nicht nachzuvollziehen ist. In jeder Beziehung kommt es zu Missverständnissen. In binationalen Beziehungen gibt es eine Vielzahl von möglichen Ursachen, die bei schlecht funktionierenden Partnerschaften als ein weiteres Indiz für die Unvereinbarkeit ihrer Kulturen gesehen werden oder den einen Partner als einzigen Schuldigen ausmachen, weil er die Sprache „nicht gut genug“ spricht. Wenn ein sprachliches Ungleichgewicht vorherrscht, also einer der beiden Partner in der gewählten „Familiensprache“ nicht so sicher ist wie der andere, kann es neben Missverständnissen auch zu einer „Machtungleichheit“ kommen. Denn der sprachlich „unterlegene“ Partner kann sich dadurch auch in der Beziehung unterlegen fühlen, wenn es an Vertrauen und Offenheit fehlt. Besonders auffällig wird dieses Ungleichgewicht bei der Familiensprache Deutsch, die nur für einen der beiden Partner die Muttersprache ist. Dann kommt noch ein Gefühl der Abhängigkeit vom Partner in Angelegenheiten außerhalb hinzu. Je nach Sprachkompetenz ist dies seltener oder sogar ständig der Fall. Selbst nach vielen Jahren der Beziehung gibt es immer wieder Situationen, in denen der deutsche Muttersprachler Dinge für den Partner erledigen wird, weil sie sprachlich besonders anspruchsvoll sind. Beispielsweise das Formulieren von Bewerbungsschreiben oder der Umgang mit Behörden. Auch Gestik und Mimik des Partners können übrigens missverstanden werden. Nicht überall bedeutet ein Kopfschütteln „nein“. KONFLIKTSITUATIONEN 34 Meine Kultur – deine Kultur Jeder Partner bringt seine Gebräuche, Traditionen, Ansichten und Vorstellungen mit in die Partnerschaft. Bei Binationalen können sie sehr fremd und unverständlich erscheinen. Während bei mononationalen Paaren Vieles als gemeinsam und vertraut vorausgesetzt werden kann, müssen sich Binationale diese Vertrautheit erst noch erarbeiten. Zudem muss das Paar eine Verständigung darüber erzielen, wie die Kulturen in der Familie in Einklang gebracht werden können. Wie also die „Familienkultur“ aussehen soll. Binationale Paare müssen über all diese Dinge miteinander reden und so wenig wie möglich als selbstverständlich voraussetzen. Unsicherheiten und Unklarheiten sollten möglichst direkt angesprochen werden. Jedem Paar kann nur dringend empfohlen werden, wenn möglich die jeweilige Heimat und Familie des Partners selbst kennen zu lernen. Solche Besuche bringen viele „Aha-Erlebnisse“ mit sich. Bei binationalen Paaren können die Vorstellungen über Familie, Partnerschaft und die Möglichkeit einer Trennung sehr weit auseinander liegen. Schon allein, wer alles zur Familie gehört wird in den verschiedenen Kulturen sehr unterschiedlich gesehen. Während in Westeuropa Familie in erster Linie „Vater-Mutter-Kind“ sind, gehören in den meisten afrikanischen Kulturen selbstverständlich Geschwister, Schwager, Onkel, Tanten und Cousins dazu. Damit einher geht auch ein anderes Verständnis, wer an der Erziehung der Kinder beteiligt ist oder inwieweit Familienmitglieder von Deutschland aus finanziell unterstützt werden müssen. Welche Bereiche seines Lebens man mit dem Partner teilt, was man Freunden oder der Familie über die Beziehung erzählen kann und wie respektvoll man miteinander umgeht sind weitere Beispiele für unterschiedliche kulturelle Prägung. Auch in Fragen von Trennung oder Scheidung kann sich herausstellen, dass in der Kultur des Partners dies beispielsweise undenkbar ist oder zu einem Ehrverlust führt. Was ein akzeptabler Trennungsgrund ist oder wann die Beziehung als endgültig gescheitert betrachtet wird, kann ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet werden. KONFLIKTSITUATIONEN 35 Religion Religion und Kultur sind eng miteinander verknüpft. Eine Auseinandersetzung mit der Kultur des Partners bedeutet deshalb immer auch eine Auseinandersetzung mit seiner Religion. Praktizieren beide Partner verschiedene Religionen, erfordert das ein Höchstmaß an Toleranz, Offenheit und Verständnis, was nicht allen Paaren gelingt. Sehen die Partner weniger das Verbindende und Gemeinsame der beiden Religionen, sondern das Trennende und Unterschiedliche, kann die Beziehung dem auf Dauer nicht standhalten. Menschen, die ihrer Religion sehr verbunden sind suchen sich häufig Partner, für den Religion auch Teil seines Lebens ist. So sind Paare, bei denen nur ein Partner seiner Religion sehr verbunden ist, eher selten. In diesen Beziehungen kommt es zu Konflikten, wenn die Lebenshaltung des anderen Partners nicht nachvollzogen werden kann, oder sogar völlig aus der Beziehung ausgeklammert wird. Viele Binationale haben, wenn überhaupt, eine eher lose Bindung zu ihrer Religion. Aber auch dann werden möglicherweise religiöse Feste gefeiert und beachtet. Es muss daher in der Partnerschaft ein Einverständnis darüber hergestellt werden, welche Rolle die Religionen in der Familie spielen sollen. Natürlich kann sich im Laufe des Lebens auch das Verhältnis zur eigenen Religiösität verändern. Es kann zu erheblichen Konflikten in der Partnerschaft kommen, wenn diese Entwicklung vom Partner nicht mit getragen werden kann. Oft ist eine Veränderung in der Haltung zu beobachten, wenn Kinder geboren werden. Religion wird plötzlich zu einem Thema. Ein nicht religiöser Moslem beispielsweise besteht dann vielleicht auf der Beschneidung des Sohnes und ein nicht religiöser Christ auf der Taufe des Kindes. Kinder In binationalen Familien müssen sich die Eltern bewusst sein, dass sie zum Teil sehr unterschiedlich aufgewachsen sind und sehr unterschiedliche Vorstellungen von Kindererziehung haben können. Wie viel Respekt und Gehorsam wird von den Kindern erwartet? Welchen Stellenwert neh- KONFLIKTSITUATIONEN 36 men Individualität und Selbständigkeit der Kinder ein? Brauchen Kinder einen festen Tagesablauf und wie soll der aussehen? Was dürfen Kinder in welchem Alter und was nicht? Spielen Erwachsene mit Kindern und wenn ja, was und wie? In all diesen Punkten muss Klarheit und, so weit wie möglich, Einvernehmen herrschen. So, wie sich das Verhältnis zur eigenen Religion mit den Kindern wandeln kann, so können sich natürlich auch eine Vielzahl von anderen Haltungen ändern, wenn man Kinder erzieht. Eigene Haltungen werden Eltern möglicherweise auch erst im Umgang mit den eigenen Kindern bewusst. Paare, die sich als harmonisch erlebten, können plötzlich erheblichen interkulturellen Konflikten gegenüber stehen. Gelingt es aber, konstruktiv mit den kulturellen Unterschieden umzugehen, haben binationale Kinder die besondere Chance in zwei Kulturen zu leben. Die interkulturelle Kompetenz, die sie dadurch erwerben, kann ihnen als Erwachsenen viele Türen öffnen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehen Binationale vor der Frage, wie der Umgang und die elterliche Sorge geregelt werden können. Für ausländische Elternteile sind Umgangsregelungen und Sorgerechtsvereinbarungen oft nicht so „selbstverständlich“ wie für deutsche Elternteile. Festzulegen an welchen Tagen und zu welchen Stunden man das eigene Kind sehen darf, ist ungewohnt und wird mit Skepsis oder Widerstand begegnet. Für die Entwicklung der Kinder ist der intensive Umgang mit beiden Eltern und damit auch mit beiden Kulturen von besonderer Bedeutung. Wird ihnen ein Elternteil genommen, verlieren sie damit auch einen Teil ihrer kulturellen Bindung und Identität. Binationale Eltern haben darum die besondere Verantwortung, sich zu verständigen. Denn Kinder bleiben binational – auch wenn die Eltern sich getrennt haben. Schaffen die Eltern es nicht zwischen den Konflikten auf der Beziehungsebene und ihrer Rolle als Eltern zu unterscheiden, hat dies für die Kinder gravierende Auswirkungen. Unterschiedliche Erziehungsmethoden führen zu einer Konfliktverschärfung zwischen den Eltern. Hinzu kommen schwierige Situationen, wie Reisen ins eigene Herkunftsland mit den Kindern, die vom anderen Partner abgelehnt werden oder die wachsende Angst vor Kindesmitnahme. Eltern und nicht selten auch die Kinder sind in dieser Situation überfordert und sollten Unterstützung, Beratung oder KONFLIKTSITUATIONEN 37 therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere bei einer befürchteten oder angedrohten Kindesmitnahme ist dies erforderlich. Die Angst vor Kindesmitnahme kann begründet oder unbegründet sein. Es ist nur schwer festzustellen, ob der Partner tatsächlich diese Absicht hat. Solange dies nicht klar ist, kann der Versuch, der Kindesmitnahme vorzubeugen, indem man selbst den Kontakt zwischen Kind und diesem Elternteil verhindert, den Partner erst recht dazu bringen, das Kind tatsächlich zu entführen. Kindesmitnahme kann viele Ursachen haben, beispielsweise kann sie aus einem Unterlegenheitsgefühl resultieren oder sie kann ein Druckmittel sein, um den Partner zu einem anderen Verhalten zu zwingen. Häufig ist aber auch der Grund, dass man in sein Herkunftsland zurückkehren möchte, aber nicht auf die Kinder verzichten will. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen den Elternteilen, aber auch in der Gesellschaft, was moralisch richtiges und falsches Verhalten ist. Eine deutsche Mutter, die ihren Mann in Griechenland verlässt und mit den Kindern nach Deutschland „flieht“ kann hier auf sehr viel mehr Verständnis hoffen als der marokkanische Vater, der seine Kinder mit nach Marokko nimmt. Tatsächlich haben aber beide ihre Kinder entführt und dem anderen Elternteil entzogen. Kindesmitnahmen geschehen sehr viel seltener als häufig angenommen wird, wenn sie aber geschehen, sind sie für die Kinder selbst mit traumatischen Erfahrungen verbunden. Wohin? Das Thema „Ort“ ist ein Dauerthema in binationalen Beziehungen. Schon allein deswegen, weil in der Regel mindestens einer der beiden Partner Familienangehörige und Freunde im Ausland hat. Stehen Urlaubspläne an, gehört auch immer die Überlegung dazu, ob das Heimatland besucht werden kann (wenn das Geld reicht), soll (weil es eine schöne Gelegenheit wäre bzw. man lange nicht mehr dort war) oder muss (weil der Partner oder die Familie es wünscht oder erwartet). Dabei stehen sich die Interessen und Wünsche der beiden Partner gelegentlich unvereinbar gegenüber. Der eine verspürt Heimweh, der andere will KONFLIKTSITUATIONEN 38 endlich auch mal woanders hin. Schon allein deshalb ist beim Thema Urlaub manches Mal sehr viel Verständnis füreinander von Nöten und wird von Beiden eine große Kompromissbereitschaft verlangt. Erst recht, wenn sich ein Partner in Deutschland nicht wohl fühlt und mit dem Partner in seinem Herkunftsland leben möchte. Letztendlich kann dies zur Trennung führen, obwohl sich die Partner zwar gut verstehen, für beide aber ein Leben im Land des anderen unvorstellbar ist. Die ablehnende Haltung des Partners kann als Ablehnung der eigenen Person empfunden werden. „Wenn du das Land aus dem ich stamme so schrecklich findest, wie kannst du mich dann lieben?“ Selten ist dann auch eine gemeinsame Zukunft in einem dritten Land denkbar. Besonders problematisch wird die Situation, wenn das Paar Kinder hat. Selbst wenn der Partner, der mit auswandern soll, sich das für sich selbst vielleicht noch vorstellen könnte, scheint ihm dies aber für die Kinder oft nicht denkbar. Dabei spielen je nach Land die schulische Ausbildung, Krankenversorgung und Zukunftsperspektiven die größte Rolle, – je nach Alter der Kinder und deren Bindung zu diesem Land aber auch Faktoren wie Sprache und Integrationschancen. Die Frage des „Wohin“ – für wie lange auch immer – muss frühzeitig und immer wieder miteinander besprochen werden. Arbeit & Geld Die schlechte wirtschaftliche Situation ist bei immer mehr binationalen Paaren und Familien ein Thema. Binationale sind hiervon in unterschiedlichstem Maß betroffen. Manche sehen sich in einer ausweglosen Situation, andere stehen fest im Berufsleben und sind finanziell gut abgesichert. Besonders schwierig ist die Lage in der Regel für Paare und Familien, in denen einer der beiden Partner (oder sogar beide) kaum Aussicht auf eine qualifizierte Arbeit in Deutschland hat. Sei es, weil die Deutschkenntnisse hierfür noch nicht ausreichend sind, oder die Berufserfahrung, Abschlüsse und Qualifikationen, die im Herkunftsland erworben wurden, nicht anerkannt werden. Selbst wenn eine offizielle Anerkennung erfolgt, bedeutet es nicht automatisch, KONFLIKTSITUATIONEN 39 dass ein möglicher Arbeitgeber dies mit einer deutschen Qualifikation gleichsetzt. In Deutschland in beruflicher Hinsicht „bei Null“ beginnen zu müssen, bedeutet einen Verlust von Status und Selbstwertgefühl, der sich auch auf das Familienleben negativ auswirkt. Ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Folgen. Eine neue Ausbildung ist nicht immer möglich, weil statt dessen mit unqualifizierten Jobs das Familieneinkommen gesichert werden muss. Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen nur bei Wenigen. Diese Paare und Familien brauchen einen langen Atem und müssen sich in die Erkenntnis fügen, dass sie ihre Lebenspläne dem Machbaren anpassen müssen. Der deutsche oder schon lange in Deutschland lebende Partner hat in der Regel das Gefühl, vieles alleine bewältigen zu müssen und allein alle Verantwortung zu tragen. Dies trifft besonders dann zu, wenn er alle „Außenangelegenheiten“ selbst regelt und für das Familieneinkommen sorgen muss. Das partnerschaftliche Verhältnis gerät unter Umständen in eine verhängnisvolle Schieflage. Geld kann zu einem Dauerthema werden und die schlechten Aussichten für eine positive Veränderung können selbst ansonsten harmonische Beziehungen so belasten, dass sie daran zerbrechen. Hilflosigkeit und Vorwürfe, dass der Partner sich nicht genug bemühe, auf der einen Seite und Frustration auf der anderen Seite mit dem Wunsch Deutschland wieder zu verlassen, können schnell zur Trennung führen. Benachteiligung Die offensichtlichste Benachteiligung ist, wie im rechtlichen Kapitel dargestellt, dass die Paare und Familien in denen nicht alle Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit haben, direkt oder indirekt dem Ausländerrecht unterstellt sind. Vielen ist dies zu Beginn der Beziehung gar nicht bewusst. Die Notwendigkeit von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, eingeschränkten Möglichkeiten sich selbstständig zu machen, Entscheidungen zur Staatsangehörigkeit und die schon beschriebene Schwierigkeit einen anerkannten Abschluss zu erhalten, führen zu Problemen. Neben der Herausforderung eine bikulturelle Beziehung zu gestalten, müssen diese Paare Probleme überwinden, die sich ergeben, weil sie nicht die gleichen Rechte wie deutsche KONFLIKTSITUATIONEN 40 Paare in Anspruch nehmen können. Sogar wenn die Großmutter zur Geburt des Enkels aus dem Ausland einreisen soll, bedarf es je nach Herkunftsland eines Antrags und einer Genehmigung, die nicht immer erteilt wird. Zudem ist es den meisten der Paare, die sich im Ausland kennen gelernt haben oder bei denen sich ein Partner nur vorübergehend in Deutschland aufhält, gar nicht erst möglich ohne Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft miteinander zu leben. Daraus entsteht der Druck zu einem Zeitpunkt ihrer Beziehung zu heiraten, bei dem sonst die Eheschließung wohl noch kein Thema gewesen wäre. „Erst mal zusammenziehen“ und dann irgendwann heiraten ist heute in Deutschland selbstverständlich, für diese binationalen Paare bleibt es Wunschdenken. Bei ihnen hängen zudem die ausländerrechtlichen Auswirkungen einer Trennung wie ein Damoklesschwert über ihrer Beziehung. Diese Bestimmungen in Kombination mit Diskriminierungserfahrungen können eine Beziehung so sehr belasten, dass sie dem auf Dauer nicht standhält. Viele Diskriminierungserfahrungen, beispielsweise bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, lösen das Gefühl aus, in Deutschland keine Chance zu bekommen oder nicht erwünscht zu sein. Da es zur Zeit noch keine wirklichen Möglichkeiten gibt, sich juristisch gegen Diskriminierung zu wehren, bleibt das Problem in der Beziehung und kann nicht außerhalb gelöst werden, wie es notwendig wäre. Gerade bei deutsch-nichtdeutschen Paaren fühlen sich Migranten in Trennungssituationen oft benachteiligt, weil sie sich von Hilfsangeboten ausgeschlossen fühlen und sie aufgrund eigener negativer Erfahrungen oder der Erfahrungen anderer von Behörden und Gerichten keine Unterstützung erwarten. Sie sehen sich ihrem deutschen Partner gegenüber benachteiligt und ihn als „Gewinner“ der Scheidung oder Trennung. right haklarınız Mehrsprachige Zusammenfassung roits derecho ENGLISH 42 Summary Information about your rights Separation/residence If your right of residence was granted on the basis of your marriage only, at least two years must have elapsed between the date on which your residence permit was issued and the time of separation (not divorced!) from your partner. If this is the case, your right of residence is independent of your marriage, providing the period of marriage was spent in Germany. If, however, less than two years have elapsed, you may lose your residence permit. Exceptions: I If you are an EU citizen, married to an EU (non-German!) citizen, a Turkish national or are the custodial parent of a German child, other, more favourable rules apply in your case. I If you are suffering hardship, eg. psychological or physical abuse by your spouse, you may be granted your own residence permit independently of your marriage, even before two years have elapsed. Travelling abroad If you leave Germany for more than 6 months, your residence permit expires automatically, whichever type of permit you have. You may prevent this from happening if you inform the immigration office in advance about your plans and obtain permission. Applications to the immigration office If your residence permit can only be renewed on the basis of your marriage, or if you apply for a settlement permit (previously permanent residence or right to reside) on the basis of your marriage, you will be asked whether you and your partner still cohabit. This does not mean whether you are still married but whether you and your partner still live together. If you are already separated by this stage or are planning to separate and you give false information, your right of residence may be revoked. ENGLISH 43 Naturalisation It can take several months for an application for naturalisation to go through. If you are able to apply for German citizenship only on the basis of marriage to a German national, separation from your partner means that you may no longer apply for German citizenship. Please inform the authorities in time, otherwise, in the worst case, you might have already given up your former citizenship and not be granted German citizenship or even lose your German citizenship, although it has already been granted. I I I I Divorce In the case of divorce, find out what law will be applied and whether the German courts have jurisdiction at all. It is possible that a German court will have to judge according to foreign law or that different legal systems will have to be applied to the different individual issues (eg. custody, marital property rights or the divorce itself). If either you or your partner does not have German citizenship, or If you and your partner‘s matrimonial domicile was in a country abroad, or If your partner resides abroad, or If any property abroad is affected, you should assume that German law will not automatically apply in your case – at least not to all the individual issues. Generally, German law is applied to all issues if you are married to a German national and your partner had German nationality when you got married, if your matrimonial domicile was in Germany and if both of you still reside in Germany. It is very important that you seek professional advice, even if this involves financial costs. Child abduction If you have good reason to fear that your spouse might abduct your shared children and take them abroad, you must seek professional advice. Although you can take measures to prevent a threat becoming reality (eg. by applying to the family court for sole custody/the right to determine place of residence, informing the nursery or school that your partner should not be allowed to collect the child, storing passports and birth certificates in a safe place, etc.), such measures never ensure full protection. ENGLISH 44 What to do in a crisis Living with two different cultures within a family or a partnership is not always easy. It demands a high degree of openness, understanding and tolerance from both partners, as well as a willingness to rethink your own viewpoints and habits and to accept differences. When problems occur or conflicts arise, it is particularly important to: I seek help and advice as soon as you realise you are no longer able to solve the conflicts in your relationship on your own, I not allow conflicts to develop into a crisis or allow separation or divorce to become the only way out, I seek help from organisations which have experience with intercultural issues and which understand your problems, I contact marriage and family therapists and counsellors who have experience with intercultural partnerships and who offer advice not only in German, but in other languages too. FRANÇAIS 45 Résumé A propos de vos droits – ce que vous devez en savoir Séparation et droit de séjour Si votre droit de séjour découle exclusivement de votre mariage, vous conservez seulement ce droit indépendamment de votre partenaire, à partir du moment où se sont écoulés deux ans au moins entre la première délivrance de la carte de séjour et la séparation de votre partenaire (non pas le divorce) et que le couple vivait en Allemagne. Si cette période est inférieure à deux ans, vous risquez de perdre votre droit de séjour. Exceptions : I vous jouissez de règles plus favorables pour vous, si vous êtes ressortissant de l’UE, si vous êtes marié (é) à un citoyen/une citoyenne de l’UE, si vous êtes de nationalité turque ou si vous avez le droit de garde pour un enfant de nationalité allemande I pour des cas extrêmes, par exemple en cas de sévisses psychiques ou physiques par votre époux/épouse vous pouvez profiter d’un droit de séjour propre indépendant de votre mariage même avant deux ans de vie commune. Voyages à l’étranger Si vous quittez l’Allemagne pendant plus de six mois, vous perdez automatiquement votre droit de séjour, indépendamment du type de la permission. Néanmoins, vous pouvez éviter ceci en informant l’Office pour les étrangers et en y obtenant une autorisation. Demande auprès de l’Office pour les étrangers Si votre droit de séjour ne peut être prolongé qu’en raison de votre mariage, ou si vous demandez une permission d’établissement (auparavant: droit de séjour indéterminé ou permission de séjour) en raison de votre mariage, on vous demandera si vous vivez toujours en communauté conjugale. Ceci ne signifie pas que vous êtes toujours marié(e), mais que vous vivez toujours ensemble. Si à ce moment vous vivez déjà séparément ou si vous voulez vous séparer et vous déclarez le contraire, le droit de séjour peut-être retiré a posteriori. FRANÇAIS 46 Naturalisation Entre la demande et la naturalisation peuvent s’écouler plusieurs mois. Si vous pouvez demander la naturalisation seulement en raison de votre mariage avec un Allemand/ une Allemande vous perdez cette possibilité en cas de séparation. Informez les autorités d’une éventuelle séparation, sinon, au pire, vous risquez de ne pas obtenir la nationalité allemande voire qu’on vous la retire, alors que vous avez éventuellement déjà renoncé à la vôtre. Divorce En cas de divorce, informez-vous si le droit allemand s’applique et si un tribunal allemand est compétent. Il est possible qu’un tribunal allemand doive porter un jugement selon un droit étranger ou que des droits différents s’appliquent dans des domaines particuliers. (droit de garde, droit concernant les biens, droit de divorce proprement dit) I I I I Si vous ou votre conjoint n’a pas la nationalité allemande ou si votre domicile commun était à l’étranger si votre conjoint séjourne à l’étranger ou si des biens à l’étranger sont concernés vous devez partir du principe que – au moins dans certains domaines – le droit allemand ne s’applique pas. Par contre, le droit allemand s’applique en règle générale dans tous les domaines si vous êtes marié(e) à un Allemand/une Allemande, si le droit allemand s’applique au mariage, si vous aviez votre domicile en Allemagne durant le mariage et si les deux partenaires séjournent toujours en Allemagne. Dans tous les cas, faites-vous conseiller par des experts, même si cela engendre des coûts. Emmener un enfant Si vous avez lieu de craindre que votre partenaire veuille vous retirer les enfants communs et partir avec eux à l’étranger, vous devez impérativement vous faire conseiller par des experts. Il y a, certes, des mesures à prendre pour éviter qu’une telle menace ne devienne une réalité : demander auprès du tribunal pour les affaires de famille le droit exclusif de garde et de décision sur le lieu de séjour de l’enfant, informer le jardin d’enfant ou l’école que le partenaire n’a FRANÇAIS 47 plus le droit de venir chercher les enfants, garder le passeport et l’acte de naissance dans un endroit sûr etc. Ces mesures, néanmoins, ne constituent jamais une protection totale. Que faire dans une situation de crise ? Vivre deux cultures dans une famille ou une relation n’est pas toujours chose facile. Cela demande beaucoup d’ouverture, de compréhension et de tolérance des deux partenaires, mais en même temps on doit être prêt à réfléchir sur ses propres habitudes et positions et accepter des différences. En cas de problèmes et dans des situations de conflits il est particulièrement important : I d’avoir recours à de l’aide et des conseils dès que vous constatez que vous ne maîtrisez plus ces problèmes vous-mêmes. I de lutter contre le fait qu’un conflit devienne une crise avec, pour seule issue, la séparation ou le divorce I de chercher de l’aide auprès d’institutions ayant de l’expérience dans le domaine interculturel et pouvant comprendre vos problèmes I de s’adresser à des thérapeutes pour couples et familles ayant de l’expérience dans le domaine interculturel et proposant des conseils qui ne soient pas seulement en allemand. ESPAÑOL 48 Resumen Lo que usted debería saber sobre sus derechos Separación/residencia En caso de que usted haya conseguido su permiso de residencia solamente debido a su matrimonio, tiene que haber transcurrido un mínimo de dos años entre la fecha de concesión de su primer permiso de residencia y la separación (no el divorcio) de su cónyuge. Depués de estos dos años usted tiene derecho a la residencia independientemente de su matrimonio, si dicho matrimonio ha sido vivido en Alemania. Si el intervalo de tiempo es inferior a dos años, usted puede perder su permiso de residencia. Excepciones : I Si usted es ciudadano de la UE, o si está casado con un ciudadano (no alemán) de la UE, o si es ciudadano turco o si tiene la patria potestad sobre un niño alemán son vigentes otros reglamentos más favorables para usted. I Si usted se encuentra en una situación especialmente grave, como por ejemplo si sufre malos tratos físicos o psíquicos por parte de su cónyuge, usted puede obtener un permiso de residencia independiente del matrimonio aun antes de terminar el período de dos años. Viajes al extranjero Si usted quiere salir de Alemania para más de 6 meses, su permiso de residencia expira automáticamente, independientemente del tipo de permiso que usted tenga. Usted puede evitar esto si informa de sus planes con anterioridad al registro de extranjeros (Ausländeramt) y si consigue allí una autorización. Solicitudes en el registro de extranjeros (Ausländeramt) Si su permiso de residencia sólo puede ser prorrogado por causa de su matrimonio o si usted solicita un permiso de domiciliación (antes: permiso de residencia ilimitado o permiso de residencia) por matrimonio, le preguntarán si la convivencia matrimonial sigue existiendo. Esto no significa si usted sigue estando casado sino si ustedes siguen com- ESPAÑOL 49 partiendo el mismo domicilio. Si en el momento en cuestión ya están separados o si tienen previsto separarse y dan indicaciones falsas sobre su situación, le pueden retirar el permiso de residencia incluso con efecto retroactivo. Nacionalización Entre su solicitud y la nacionalización pueden transcurrir meses. Si usted puede solicitar la nacionalidad alemana sólo por estar casado con un ciudadano alemán, una separación conlleva que usted ya no tiene derecho a nacionalizarse. Tiene que informar a las autoridades a tiempo, porque si no, en el peor de los casos, puede ocurrir que usted ya haya renunciado a su nacionalidad de origen y que no le concedan la nacionalidad alemana o incluso que se la vuelvan a retirar. I I I I Divorcio En caso de que se divorcie debe usted informarse de qué legislación se aplica y de si su caso realmente incumbe a un tribunal alemán. En algunos casos puede ocurrir que un tribunal alemán tenga que sentenciar según una legislación extranjera o que para diferentes cuestiones del asunto haya que aplicar varias legislaciones distintas (como por ejemplo en materia de derechos de custodia, de los bienes o del propio divorcio). Si usted o su pareja no tiene la nacionalidad alemana, o Si ustedes dos han tenido su domicilio común en el extranjero, o Si su pareja se encuentra en el extranjero, o Si su caso afecta bienes en el extranjero, usted tiene que contar con que en su caso – al menos en algunos puntos – no se aplicará la legislación alemana. Generalmente la legislación alemana se aplicará en todas las cuestiones si usted está casado con un ciudadano alemán, si esto ya fue el caso cuando contrajeron matrimonio, si ustedes han tenido su domicilio común en Alemania y si ambos siguen presentes en territorio alemán. No deje de pedir consejo a expertos en la materia, incluso si esto conlleva gastos para usted. Sustracción de hijos Si usted tiene motivos para temer que su cónyuge le sustraiga a los hijos comunes para llevárselos al extranjero es imprescindible que pida consejo especializado. Existen ciertas medidas que pueden tomarse para evitar que la amenaza ESPAÑOL 50 se haga realidad (como por ejemplo solicitar ante el juzgado de familia el derecho exclusivo de custodia o de determinación del paradero, informar a la guardería o a la escuela de que la pareja no tiene permiso para recoger al niño, guardar el pasaporte y la partida de nacimiento en un lugar seguro, etc.). Dichas medidas, sin embargo, no significan nunca una protección completa. Lo que usted debería hacer en situaciones críticas Convivir con dos culturas en una familia o una pareja no siempre resulta fácil. Requiere un alto grado de franqueza, de comprensión mutua y de tolerancia. Pero también hay que estar dispuesto a revisar sus propios puntos de vista y su propias costumbres y a aceptar diferencias. En situaciones de crisis o de problemas es especialmente importante : I pedir consejo y ayuda en cuanto se produzcan conflictos en su relación que usted mismo no se vea capaz de solucionar, I no permitir que los conflictos se conviertan en crisis y que la separación o el divorcio parezcan la única salida posible, I pedir ayuda a asociaciones que tengan experiencias interculturales y que les comprendan a usted y a su pareja, I dirigirse a terapeutas de pareja, de familia o a consejeros con experiencia intercultural y que ofrezcan sus servicios de consejo no sólo en alemán. TÜRKÇE 51 Özet Haklarınız konusunda bilmeniz gerekenler E s˛ten ayrılma / Almanya’da oturum Eğer oturma izniniz e˛sinize bağlı olarak verilmişse, ilk oturma izninin verildiǧi tarih ile eşinizden ayrıldığınız tarih arasından –boşandığınız tarih değil– en az iki yıl geçmiş olması gerekir. Bu süre sonunda, eğer evlilik Almanya’da devam etmişse, eşinizden bağımsız olarak oturum almaya hak kazanırsınız. Sözkonusu iki yıllık süreyi bitirmeden eşinden ayrılanlar ise oturma izinlerini kaybedebilirler. İstisnalar: I Avrupa Birliği vatandaşları, Almanya’da oturan başka bir Avrupa Birliǧi vatandaşıyla (Alman vatandaşı değil) evli olanlar, Türk vatandaşları ve bir Alman çocuǧun velayetini üstlenmiş olan kişiler için kolaylaştırılmış başka düzenlemeler geçerlidir. I Eşiniz tarafından psikolojik veya bedensel şiddete, baskıya maruz kalma gibi özel bir durum sözkonusu ise, iki yıllık evlilik süresini beklemeden de eşinizden bağımsız oturum alabilirsiniz. Dış ülkelere seyahat Eğer Almanya dışına edeceğiniz seyahat 6 ayı aşarsa, oturma izniniz oturum şekline bakılmaksızın otomatikmen iptal edilir. Bu durumu engellemek için bağlı bulunduğunuz yabancılar dairesine müracaat ederek ne yapmak istediğinizi bildirmeniz ve önceden izin almanız gerekir. Yabancılar dairesine yapılan başvurular Elinizdeki oturma izni sadece evliliğe bağlı olarak uzatılıyorsa yada evlilik nedeniyle yerleşim izni (Niederlassungserlaubnis – eski adı: oturma hakkı yada süresiz oturma izni) almak için müracaat ediyorsanız, size evlilik ve aile yaşamınızın halen devam edip etmediği sorulur. Bu soruyla kastedilen halen evli olup olmadığınız değil, halen birlikte oturup oturmadığınızdır. Eğer oturum almak için başvurduğunuz esnada evi terketmiş bulunuyor yada ayrılmayı düşünüyorsanız ve bu konuda yabancılar dairesine yanlış bilgi verirseniz, verilen oturma izni sonradan da iptal edilebilir. TÜRKÇE 52 Vatandaşlı ǧa geçiş Alman vatandaşlığına girmek için yapılan ilk müracaat tarihi ile vatandaşlığa kabul edilme tarihi arasında ayları bulan çok uzun bir süre geçebilir. Alman vatandaşlığına bir Almanla evli olduğu için müracaat eden kişilerin işlemler sırasında Alman eşlerinden ayrılmaları, Alman vatandaşlığına artık kabul edilmeyecekleri sonucunu doğurur. Bu durumu ilgili memurluklara zamanında bildirmeniz gerekmektedir. Aksi takdirde daha Alman vatandaşlığına girmeden önceki vatandaşlığınızı kaybetme yada verilmiş olsa bile Alman vatandaşlığının elinizden geri alınması gibi çok kötü bir durumla karşılaşabilirsiniz . Boşanma Boşanma durumunda hangi ülkenin hukukunun uygulanacağı ve Alman mahkemelerinin yetkili olup olmadıkları konusunda önceden bilgi edininiz. Bazı durumlarda bir Alman mahkemesinin davaya yabancı hukuk uyarınca bakması, yada bir dava içerisinde ortaya çıkan farklı mevzuların davaya muhattap olan devletlerin hukukuna göre karara bağlanması gerekebilir. (örneğin velayet hakkı, mülkiyet hakkı yada bizzat boşanma konusu gibi). I I I I Aşağıdaki durumlarda – en azından bazı detaylarıyla ilgili olarak – Alman hukukunun geçerli olmayacağını dikkate alınız: Eşlerden biri Alman vatandaşı değilse Ayrıldığınız dönemde her ikinizinde ortak ikametgahı Almanya sınırları dışında idiyse Eşlerden biri Almanya dışında kalıyorsa Almanya dışındaki para ve mal varlığı dava konusu ise. Eğer evlenmeden önce de Alman vatandaşı olan biriyle evliyseniz, evliliğiniz boyunca Almanya’da oturduysanız ve halen bu ülkede oturmaktaysanız, o zaman Alman Hukuku normal olarak bütün hukuki işlemleriniz için geçerli olur. İhtiyacınız olan bilgileri ücretli de olsa mutlaka yetkili ve uzman bir kişiden alınız. Çocukları götürme Eşinizin, çocuğunuzu sizden ayırıp Almanya dışına götürmek gibi bir niyeti olduğu konusunda ciddi kuşkularınız varsa mutlaka yetkili bir kişiye danışarak öneri ve tavsiye- TÜRKÇE 53 lerini alınız. Gerçi bu tehdidin gerçeğe dönüşmemesi için başvurabileceğiniz birtakım yollar var ancak bunlar hiçbir zaman tam anlamıyla bir garanti teşkil etmezler. (çocuğun velayetini tek başına üstlenmek için aile mahkemesine başvuru / ikamet yerini belirleme hakkı / çocuk yuvasına ve okula çocuğun eşinize teslim edilmemesini bildirme / pasaport ve doğum belgelerini emin bir yerde saklama v.s.) Kriz durumlarında yapmanız gerekenler İki farklı kültüre mensup kişilerin bir aile içerisinde yaşaması yada birliktelik oluşturması her zaman kolay değildir. Her iki tarafın da büyük oranda birbirine karşı açık olmaları, anlayışlı ve hoşgörülü davranmaları, ayrıca şahsi görüş ve alışkanlıklarını da gözden geçirilerek aradaki farklılıkları normal karşılamaları gerekmektedir Sorunlar ve uyuşmazlıklar ortaya çıktığında şunlara dikkat edilmelidir: I Sorunların üstesinden gelemeyeceğinizi anladığınız an hemen size yardım, tavsiye ve önerilerde bulunacak birine başvurun I Sorunların krize dönüşerek boşanma yada ayrılma derecesine varılmasına izin vermeyin I Yardımı, size ve eşinize karşı anlayış gösteren, kültürlerarası ilişkiler konusunda deneyimli olan kişi ve kuruluşlardan isteyiniz. I Kültürlerarası ilişkiler konusunda deneyimli olan ve danışmanlık hizmetini sadece Almanca olarak vermeyen Partnerterapistlerine, aile terapistlerine ve danışmanlara başvurunuz. SERVICE 60 Literatur Zahlreiche rechtliche Ratgeber zu Trennung und Scheidung finden Sie in gut sortierten Buchhandlungen. Sie nehmen allerdings in der Regel keinen Bezug auf binationale Fragestellungen. Besonderes Augenmerk auf die Perspektive von Kindern bei der Trennung und Scheidung ihrer Eltern legen folgende Titel: Kling, Vera/Haefliger-Manika, Constantina/Gasser-Ruchat, Walter/Balscheit-von Sauberzweig, Peter: Scheidung – Meine Eltern trennen sich! Das Buch für die Kinder. Mit Zeichnungen von Magi Wechsler, Zürich 2003. Balscheit-von Sauberzweig, Peter: Scheidung – was tun wir für unsere Kinder?; 5. Auflage, Zürich 2003 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. – DAJEB (Hg.): „Eltern bleiben Eltern“ – Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung; 15. Auflage, kostenloser Bezug unter http://www.dajeb.de/bestell.htm Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V., Deutscher Kinderschutzbund e.V. – DKSB, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. – VAMV (Hrsg.): Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung, 3. Auflage, Berlin 2009 VAMV Landesverband NRW e.V.: Neue Wege entdecken – Praxisbeispiele für den Umgang mit dem Umgang; Bezug unter www.vamv.de Czernin, Monika; Largo, Remo H.: Glückliche Scheidungskinder: Trennungen und wie Kinder damit fertig werden; München 2007 Online finden Sie u. a. auf folgenden Seiten Informationen: http://www.famr-ratgeber.de http://www.familienhandbuch.de https://www.elternimnetz.de http://www.familienrecht-heute.de zur Beratung von binationalen Paaren: Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. (Hrsg.): Die Balance finden. Psychologische Beratung mit bikulturellen Paaren und Familien; Frankfurt 2008 Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Wir sind ein bundesweiter Zusammenschluss von Menschen in binationalen und interkulturellen Lebenszusammenhängen. Gemeinsam engagieren wir uns für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Binationalen und für eine interkulturelle Gesellschaft, für Gleichberechtigung und Bürgerrechte, gegen Rassismus und Diskriminierung. Wir informieren über familienrechtliche Fragen im In- und Ausland, über Eheschließung, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Trennung und Scheidung, beraten im Umgang mit Ämtern und Behörden und sind auch Anlaufstelle für alle, die ganz einfach nur den Kontakt suchen zu anderen Menschen, die interkulturell leben. Wir beschäftigen uns mit allen Themen des interkulturellen Zusammenlebens. Wir setzen uns ein für interkulturelle Erziehung in Familie, Kindergarten und Schule und haben Materialien und Broschüren dazu erarbeitet. Unsere Arbeit wird vor allem ehrenamtlich geleistet. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft oder mit einer Spende! Spenden an uns sind steuerlich absetzbar. In NRW finden Sie uns u.a. in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Duisburg, Köln, Minden und Münster. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Frankfurt/Main. Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Landesgeschäftsstelle NRW Thomas-Mann-Straße 30 53111 Bonn Tel. 02 28/9 09 04-0 Fax 02 28 /9 09 04-14 [email protected] www.verband-binationaler.de Bankverbindung Bank für Sozialwirtschaft BLZ 550 205 00 Konto 7 606 900 Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.