Wissen woran man ist - Verband binationaler Familien und

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Wissen woran man ist - Verband binationaler Familien und
Wissen woran man ist
Leitfaden für binationale Paare,
Familien und ihre Berater/innen
in Krisen- und Trennungssituationen
Verband binationaler Familien
und Partnerschaften iaf e.V.
Herausgeber
Verband binationaler
Familien und Partnerschaften iaf e.V.
Landesgeschäftsstelle NRW
Thomas-Mann-Straße 30
53111 Bonn
Tel. 02 28 /9 09 04-0
Fax 02 28 /9 09 04-14
[email protected]
www.verband-binationaler.de
Redaktion: Rita Ča čković
Mitarbeit: Heike Palomino-Maiwald, Patricia Jansen
Aktualisierung: Hiltrud Stöcker-Zafari, Michaela Schmitt
Gestaltung: kippconcept, Bonn
Druck: Engelhardt, Neunkirchen
4. Auflage Januar 2010
gefördert vom:
1
Inhalt
Vorwort
3
Binational = Binational?
5
Binationale in der Beratung
8
Rechtliche Grundlagen
bei Trennung und Scheidung
Auswirkung von Trennung und Scheidung
auf den Aufenthalt
Trennung und Scheidung
Scheidungsfolgen
Kinder
Beispiele
15
18
21
23
25
Konfliktsituationen
Familie & Freunde
Traummann/Traumfrau
Typisch?
Sprache
Meine Kultur – deine Kultur
Religion
Kinder
Wohin?
Arbeit & Geld
Benachteiligung
27
28
29
30
32
34
35
35
37
38
39
Mehrsprachige Zusammenfassung
english
français
español
türkçe
arabisch
russisch
41
42
45
48
51
54
57
Service
60
13
2
VORWORT
3
Vorwort
In NRW war jede 7. Eheschließung im Jahre 2008 eine
binationale. Dies entspricht ungefähr dem Bundesdurchschnitt. Nach einem jahrelang stetigen Anstieg gibt es
mittlerweile einen leichten Rückgang an binationalen Eheschließungen.
Insgesamt lässt sich Interkulturalität im Familienleben
immer undeutlicher anhand der Statistik von Eheschließungen und Ehescheidungen darstellen. Immer mehr
Menschen deutscher Nationalität sind im Ausland oder als
Kinder von Einwander/innen bzw. bikulturellen Paaren
aufgewachsen.
Viele binationale Paare entscheiden sich aufgrund restriktiver rechtlicher Bestimmungen für eine Eheschließung im
Ausland. Diese Ehen finden ebenfalls keinen Niederschlag
in der Statistik.
1982
1992
2002
2007
2008
Eheschließungen
8%
12 %
18 %
15 %
14 %
Scheidungen
4%
6%
9%
6%
8%
(Aufstellung auf Grundlage des Zahlenmaterials
des Statistischen Landesamts NRW, Zahlen gerundet)
Die Scheidungsrate von binational geschlossenen Ehen ist
ebenfalls nicht über die Statistik zu ermitteln, da dazu
längerfristige Erhebungen notwendig wären, die sich gezielt auf das Merkmal „Binationalität“ richten. Oftmals
entschließen sich Ehepartner/innen für die Einbürgerung
und fallen damit in eine andere Kategorie.
Natürlich haben binationale Paare vielfach Herausforderungen zu meistern, die sich auf ihre Beziehung belastend
auswirken können. Ist mindestens ein/e Partner/in aus dem
Ausland eingewandert, geht es um die sprachliche, berufliche und persönliche Neuorientierung, eine Phase, die viele
persönliche und auch finanzielle Ressourcen bindet. Soziale
und verwandtschaftliche Netzwerke müssen neu geknüpft
werden. Ausländerrechtliche und bürokratische Bestim-
VORWORT
4
mungen, rassistische und diskriminierende Erfahrungen
schränken die Handlungsfreiheit und Partizipationsmöglichkeiten ein. Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse ist noch sehr aufwändig und im Verfahren
undurchsichtig und potentielle Arbeitgeber tun sich schwer
mit der Anerkennung von Erfahrungen und Ressourcen.
Dennoch kann bisher keine Statistik belegen, dass binationale Ehen häufiger oder seltener geschieden werden
als mononationale.
Was bei binationalen Paaren zu Krisen führt, warum sie sich
trennen, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt,
welche Rolle es spielt wie sie von ihrer Umwelt gesehen
werden, welche rechtlichen Bedingungen für sie zu beachten sind und welche spezielle Situation sich daraus für Berater/innen und Ratsuchende ergibt, ist Inhalt dieser Broschüre. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zu allen wichtigen Themen dieses komplizierten und komplexen Themas
und kann dabei natürlich nicht auf Detail- und Spezialfragen eingehen. Doch gerade dieser erste Einblick wird helfen,
die individuelle Situation besser einschätzen zu können.
Wir empfehlen sie allen Paaren und Familien in Krisen- und
Trennungssituationen und ihren Beratern/innen, seien sie
Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen oder einfach nur
Freunde. Auch Paaren, die sich noch weit entfernt von jeder
Krise wähnen, sei diese Broschüre als „Vorsorge“ ans Herz
gelegt.
5
Binational = Binational ?
BINATIONAL = BINATIONAL?
6
Der Begriff „binational“ kann in gewisser Weise missverständlich sein. Versteht man „national“ als „Staatsangehörigkeit“, dann sind binationale Paare diejenigen Paare,
bei denen die Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten
haben. Binational steht jedoch für weitaus mehr. Es steht
auch für das Leben mit zwei Kulturen, also für ein bikulturelles Leben unabhängig von der Farbe des Passes. Die
Staatsangehörigkeit kann also ein Merkmal für Binationalität sein, aber darüber hinaus sind es auch das Aufwachsen
in verschiedenen Kulturen, verschiedene Muttersprachen
oder unterschiedliche Religionen und vieles mehr.
Diese Vielfalt führt dazu, dass jedes binationale Paar, jede
binationale Familie in einer Krisensituation, bei Trennung
und Scheidung (und mit ihnen ihre Berater), ganz individuelle Aspekte berücksichtigen muss, die zwar für sie selbst,
aber darum noch lange nicht für jedes andere binationale
Paar oder jede Familie von Bedeutung sind:
I Safiye und Carlo: Sie ist türkisch-stämmige Deutsche,
spricht mehrere Sprachen und arbeitet in einem Reisebüro,
ihren Mann hat sie in dessen Heimat Italien kennen gelernt.
Die beiden sprechen miteinander Italienisch. Carlo lebt erst
seit wenigen Wochen in Deutschland. Er hat in Italien eine
Tochter aus erster Ehe.
I Danielle und Peter: Beide sind in Deutschland geboren und
aufgewachsen. Sie haben sich beim Studium kennen gelernt
und haben einen Sohn. Peter ist Sohn deutscher Eltern, Danielles Eltern stammen aus Kamerun.
I Sibel und Mehdi: Sie ist Französin, er stammt aus Marokko.
Beide sind aus beruflichen Gründen nach Deutschland gekommen. Sibel ist katholisch, hat aber wenig Bezug zu Religion, Mehdi ist gläubiger Moslem. Sie haben zwei Töchter,
mit denen sie französisch und arabisch sprechen.
I Vilma und Nina führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Vilma stammt aus Peru, Nina aus Deutschland. Vilmas Ausbildung als Bankkauffrau ist in Deutschland nicht
anerkannt, sie arbeitet in einer Bäckerei. Nina arbeitet in einer Bank und ist zehn Jahre älter als ihre Frau. Sie sprechen
miteinander eine Mischung aus Spanisch und Deutsch.
BINATIONAL = BINATIONAL?
7
I Lena stammt aus der Ukraine und lebt mit ihrem russischen
Mann Sergej seit zwei Jahren in Deutschland. Lenas Familie
lebt im gleichen Haus, Sergejs Familie in Russland.
Binationale machen oft die Erfahrung, dass sie je nach kultureller Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit usw. mal mehr und mal weniger als binationales Paar oder binationale Familie wahrgenommen werden. Dabei müssen sie in vielen Situationen erleben, dass ihnen, je ausgefallener die Mischung und je größer die Unterschiedlichkeit, desto eher unüberwindbare Probleme unterstellt werden.
Dabei ist dem in aller Regel nicht so. Ein deutschsprachiges,
katholisches, deutsch-polnisches Paar kann unter Umständen bedeutend größere und ganz andere Probleme haben,
sowohl in rechtlicher als auch in interkultureller Hinsicht,
als das pakistanisch-niederländische Paar mit verschiedener
Hautfarbe, Religion und Muttersprache. Binationale erleben immer wieder, dass Dinge, die man über sie vermutet,
nur wenig mit ihrer Wirklichkeit zu tun haben.
Selbst bei zwei Paaren, bei denen auf den ersten Blick alle
äußeren Faktoren gleich sind (z.B. beide deutsch-indisch,
seit 2 Jahren verheiratet, keine Kinder) müssen es längst
nicht ähnliche Gründe sein, die zur Krise oder Trennung geführt haben. Ebenso sind die Antworten auf rechtliche Fragen bei diesen beiden Paaren nicht unbedingt gleich. Viele
Faktoren (z.B. Ort der Eheschließung, Aufenthaltsstatus,
Trennungszeitpunkt) müssen dabei berücksichtigt werden.
Leider ist viel zu oft der ein oder andere Ratschlag, der diesen Paaren oder Familien gegeben wird, falsch. Nur weil es
auf eine binationale Familie zutraf, muss es nicht zwangsläufig auf eine andere binationale Familie übertragbar sein.
Beim Lesen dieser Broschüre sollte darum auch immer mit
überlegt werden, welcher Punkt für den Einzelfall Bedeutung hat und welcher nicht. Schließlich sollen keine neuen
Probleme gesucht, sondern alte gelöst werden.
BINATIONAL = BINATIONAL
8
Binationale in der Beratung
BINATIONALE IN DER BERATUNG
9
Oftmals fühlen sich die Partner in schwierigen Lebenssituationen, wie Krise und Trennung, überfordert und suchen
Hilfe bei einer Beratungsstelle. Dabei gestaltet sich die Suche nach der „richtigen“ Stelle für Binationale außerordentlich schwierig. In vielen Städten und Regionen in NRW
gibt es zwar Ehe- und Familienberatungsstellen oder Angebote für Migranten. Dort können Binationale allerdings nur
vereinzelt kompetente Ansprechpartner finden, wenn sich
nämlich jemand, meist aus eigener Betroffenheit, Wissen
angeeignet hat. Diese Stellen verfügen aber häufig, wenn
überhaupt, nur in Teilbereichen über die speziellen Kenntnisse, die für eine umfassende Beratung Binationaler erforderlich sind.
Ein gutes Beratungsangebot sollte eine wesentliche Hilfestellung für binationale Paare und Familien in Krisensituationen sein. Die spezifischen kulturellen Gegebenheiten erfordern dabei spezielle interkulturelle Kenntnisse und Erfahrungen.
In den vergangenen Jahren sind in vielen Beratungsstellen
Binationale wegen ihrer immer größer werdenden Zahl
vom Einzelfall zum Normalfall geworden. In der konkreten
Beratungssituation erleben sie sich jedoch oftmals immer
noch als Sonderfall und werden so auch seitens vieler Berater/innen wahrgenommen. Die Mischung aus ausländerrechtlichen Vorschriften, Migrationserfahrung, kultureller
Prägung und aktueller Krise oder Trennung ist für Berater/innen ohne eine spezielle Qualifikation kaum zu entwirren. Unsicherheiten und eine falsche Einschätzung der
Situation sind häufig die Folge.
Die Beratung Binationaler unterscheidet sich dabei in manchen Punkten gar nicht so sehr von der Beratung monokultureller Paare und Familien. Dessen sollten sich Berater/innen auch immer bewusst sein. Es gibt aber einige
wesentliche Unterschiede, die bei einer guten Beratung
unbedingt zu berücksichtigen sind. Binationale Paare und
Familien müssen sich mit besonderen rechtlichen, interkulturellen, psycho-sozialen und ökonomischen Aspekten auseinandersetzen und mit ihnen gemeinsam auch die Beratungsstellen, an die sie sich wenden.
BINATIONALE IN DER BERATUNG
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Berater/innen müssen in diesen Gesprächen wissen, was sie
von ihrem „know-how“ einer monokulturellen Beratung
anwenden können und was nicht. Sie sollten sich hierbei
auf keinen Fall unterschätzen und nicht ihre gesamte Erfahrung und ihr gesamtes Wissen über Bord werfen, nur
weil ein binationales Paar Rat sucht. Bevor nämlich die Ratsuchenden einem ratlosen Berater gegenüber stehen, sollte
der Berater zumindest das an Informationen weitergeben,
von dem er sicher weiß, dass es zutrifft. Eine wichtige Hilfestellung ist darüber hinaus der Hinweis, welche Punkte
noch an anderer Stelle geklärt werden müssen oder geklärt
werden können.
Eine andere Haltung seitens eines Beraters, nämlich einfach
zu beraten als sei in diesem Fall nichts Besonderes zu beachten, kann für den Ratsuchenden erhebliche negative Konsequenzen haben. Besonders dann, wenn die Fehlinformation
BINATIONALE IN DER BERATUNG
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für den Betroffenen selbst gar nicht offensichtlich ist. Binationale selbst sind nämlich gleichzeitig auch nicht unbedingt
„Experten“ in der eigenen Sache. Die Mehrzahl der wichtigen rechtlichen Bedingungen ist ihnen meist nicht bekannt.
Oft haben sie irgendwo irgend etwas darüber gehört, aber ob
es stimmt oder für die eigene Situation zutreffend ist, ist unklar. Die Folge sind nicht selten diffuse Ängste. „Werde ich
nach einer Trennung ausgewiesen?“ – „Wird mein Kind entführt, wenn ich mich trenne?“ sind dabei nur zwei von unzähligen Befürchtungen. Kein Wunder, denn es gibt schließlich kaum eine Möglichkeit, sich richtig zu informieren. Andererseits wissen in manchen Fällen die Betroffenen erst gar
nicht, dass überhaupt beispielsweise ein rechtliches Problem
bei einer geplanten Trennung auf sie zukommen wird: dass
nämlich tatsächlich der Auszug aus der ehelichen Wohnung
in Einzelfällen zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis
führen kann. Es ist deshalb notwendig, dass der Berater gegebenenfalls im Beratungsgespräch klarstellt, dass er lediglich allgemeine Informationen geben kann, die nicht unbedingt auf den Einzelfall zutreffen und die Beschaffung weiterer Informationen unumgänglich ist.
Was die interkulturellen Aspekte einer Krisensituation bei
Binationalen betrifft, so wird nur allzu leicht jedes Problem
in einer Beziehung auf die kulturellen Unterschiede geschoben. Nicht zuletzt durch die Paare selbst, aber erst recht
durch ihr Umfeld und die Öffentlichkeit. Wird dieser Eindruck durch eine Beratung verstärkt, die nicht das Paar oder
die Familie als Ganzes sieht, sondern nur als Vertreter ihrer
jeweiligen Herkunftskultur, ist eine wichtige Chance vertan
und das Beratungsgespräch hat das Gegenteil bewirkt von
dem, was beabsichtigt war.
Binationale sind mit anderen Belastungen konfrontiert als
monokulturelle Paare. Immer muss in einem Beratungsgespräch der Blick für die grundlegenden Faktoren geschärft
sein: die rechtlichen Rahmenbedingungen, das interkulturelle Zusammenleben, die Belastung durch das Leben in der
Migration und für Vorurteile, Diskriminierung und Benachteiligung.
Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen allen
diesen Aspekten Rechnung tragen. Eine gute Beratung
zeichnet sich dadurch aus, dass gemeinsam mit dem Paar be-
BINATIONALE IN DER BERATUNG
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wusst gemacht wird, welche Rolle diese Faktoren im jeweiligen Fall spielen. Sie zeichnet sich aber auch besonders dadurch aus, dass sie die positiven Seiten der binationalen
Partnerschaft erkennt und nicht pauschal davon ausgeht,
dass Binationalität bereits ein Problem an sich ist.
Binationale Ehepaare, Familien, unverheiratet zusammenlebende binationale Paare und binationale eingetragene Lebenspartnerschaften: Sie alle brauchen kompetente Unterstützung wenn es einmal „kriselt“. Am besten, bevor es sich
zu einer „Krise“ auswächst und Trennung oder Scheidung
oft schon unausweichlich sind. Leider suchen viele Paare
erst Hilfe, wenn die Beziehung bereits gescheitert ist. Unterstützungsangebote, die helfen es erst gar nicht so weit
kommen zu lassen, sind für Binationale leider noch rar gesät.
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Rechtliche Grundlagen
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Bei Trennung und Scheidung in binationalen Partnerschaften oder Familien sind sehr unterschiedliche rechtliche Bereiche betroffen, die für die Partner von ganz erheblicher
Bedeutung sein können (z.B. Aufenthaltsrecht, Arbeitsgenehmigungsrecht, Familien- und Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, Einbürgerungsrecht, Namensrecht, Strafrecht und Steuerrecht). Die häufigsten Fragen und Probleme werfen für Binationale erfahrungsgemäß das
Ausländerrecht und das Familienrecht auf.
Dabei stehen zwei Fragen im Vordergrund:
1. Hat die Trennung oder Scheidung Auswirkungen auf
den Aufenthalt?
2. Welche Gerichte sind zuständig und welches Recht
wird angewendet?
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Auswirkung von Trennung
und Scheidung auf den Aufenthalt
Steht eine Trennung an, stellen sich viele Partner die Frage,
ob dies gleichzeitig bedeutet, Deutschland verlassen zu
müssen. Tatsächlich können sich Trennung und Scheidung
auf das Aufenthaltsrecht von Partnern ohne deutsche
Staatsangehörigkeit auswirken. Dies ist allerdings abhängig
von zwei Faktoren: der Staatsangehörigkeit, der die beiden
Partner jeweils angehören, und dem Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis usw.), den ein nicht-deutscher Partner
hat.
Wer zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung im Besitz
einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG oder einer eigenen Aufenthaltserlaubnis EU
ist oder neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit
auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, für den
haben Trennung oder Scheidung keinen Einfluss auf das
Aufenthaltsrecht. Ebenso wirkt sich der Bezug öffentlicher
Leistungen grundsätzlich nicht negativ auf den Status aus.
Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – auch
aus einer Verlobung – können grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit ergeben sich folgende 9 denkbare Kombinationen, für die eine Trennung
unterschiedliche ausländerrechtliche Folgen haben kann:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Deutsch – EU-Bürger
Deutsch – Türkisch
Deutsch – Drittstaater
EU-Bürger – EU-Bürger
EU-Bürger – Drittstaater
EU-Bürger – Türkisch
Türkisch – Türkisch
Türkisch – Drittstaater
Drittstaater – Drittstaater
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist und diese
auch nur aufgrund der Ehe erhalten hat, verliert diese,
wenn die Trennung (und nicht etwa die Scheidung!) vor
Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt. Dies gilt für die Kombinationen 3,
7, 8 und 9. Bei der Ehe mit einem EU-Bürger (4, 5, 6) geht
die Aufenthaltserlaubnis erst verloren, wenn die Scheidung
(nicht die Trennung!) vor dem Ablauf von zwei Jahren
erfolgt.
Ausnahmen
I Hat ein ausländischer Elternteil das Sorgerecht für ein
minderjähriges deutsches Kind und übt dieses auch aus, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis. Auch die Ausübung des
Umgangsrechts kann im Einzelfall dafür ausreichend sein.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein eheliches
oder nicht eheliches Kind handelt.
I Bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften ist das
Aufhebungsverfahren dem Scheidungsverfahren angeglichen worden. Es gibt jedoch keine Pflicht zur häuslichen
Lebensgemeinschaft.
I Liegt eine besondere Härte vor (z.B. Misshandlungen
durch den Ehepartner, drohende Diskriminierung im Rückkehrland usw.) kann ein eigenständiger Aufenthalt auch vor
Ablauf von zwei Jahren gewährt werden.
I Türkische Staatsangehörige (2, 6, 7) haben die Möglichkeit die Aufenthaltserlaubnis zu behalten obwohl die Trennung vor Ablauf von zwei Jahren erfolgt, wenn sie mindestens ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren
und dort auch weiterhin beschäftigt sein werden.
I EU-Bürger (1, 4) haben ein Recht auf Freizügigkeit. Sie
können sich in jedem Land der EU niederlassen, wenn sie
ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können
(Vermögen oder eigenes Einkommen). Dann erhalten sie
eine eigene Aufenthaltserlaubnis EU.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
17
>> WICHTIG
3 Jahre, in denen die Ehe im Ausland gelebt wurde, zählen
für die Aufenthaltserlaubnis nicht mit. Auch wenn die Ehe
15 Jahre im Ausland bestanden hat, zählt die Zeit erst ab der
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
3 Die Entscheidung, ob und wann man sich trennt, muss gut
überlegt sein. Auch eine Ummeldung in eine eigene Wohnung, sei es auch nur vorübergehend, kann die Ausländerbehörde dazu veranlassen, den Aufenthalt zu beenden. Dies
ist auch der Fall, wenn einer der beiden Partner der Behörde
meldet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.
Abzuraten ist darum auch davon, beim Anwalt den Trennungszeitpunkt vorzuverlegen, damit eine Scheidung
schneller ausgesprochen werden kann. Dies kann im Einzelfall zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen.
3 Wer Deutschland für länger als sechs Monate verlässt,
gleich aus welchem Grund, verliert sein Aufenthaltsrecht,
wenn dies vorher nicht mit der Ausländerbehörde abgesprochen wurde. (Dies gilt nicht für Menschen mit Niederlassungserlaubnis, wenn sie in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer/einem Deutschen leben oder sich seit mindestens 15 Jahren in Deutschland aufhalten. Der Fortbestand der Niederlassungserlaubnis wird vom Ausländeramt
bescheinigt.) Man muss zudem damit rechnen, dass ebenso
die „Zeiten“ verloren gehen, die man in Deutschland bereits
gelebt hat, diese also für spätere Anträge nicht mitzählen.
3 Eine Trennung hat – bei mit Deutschen Verheirateten oder
Verpartnerten – darüber hinaus auch Einfluss auf ein laufendes Einbürgerungsverfahren, wenn die Einbürgerung
aufgrund der Lebensgemeinschaft erfolgt. Die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dann nämlich nicht mehr vor.
Dies muss den Behörden mitgeteilt werden, sonst kann es
sogar im Nachhinein zu einer Rücknahme der Einbürgerung kommen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Trennung und Scheidung
Gibt es bei einer Trennung oder Scheidung einen Auslandsbezug, wie beispielsweise ausländische Staatsangehörigkeit,
Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland, Rechte oder Besitz im
Ausland usw., dann müssen zwei Dinge geprüft werden:
1. Welches Gericht ist international zuständig?
Um diese Frage zu beantworten, sind zahlreiche zum Beispiel völkerrechtliche und nationale Regelungen heranzuziehen. Für die meisten binationalen Paare in Deutschland
sind allerdings deutsche Gerichte zuständig. Dies ist gegeben, wenn der Fall einen Bezug zu Deutschland hat (mindestens ein Ehepartner ist Deutscher oder hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland). Besteht allerdings
die Möglichkeit, dass gleichzeitig auch ein anderes Gericht
zuständig sein kann (zum Beispiel wenn der Partner in einem anderen Land lebt), können deutsche Gerichte nur entscheiden wenn der Fall noch nicht bei diesem ausländischen
Gericht anhängig ist. Auf EU-Ebene ist ab 2005 immer nur
das Gericht eines Landes für einen Fall zuständig.
2. Das Recht welchen Landes findet Anwendung?
Um zu entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt,
muss ermittelt werden, um welchen „Anknüpfungsgegenstand“ (auch Statut genannt) es sich handelt. Ein Statut ist
der Rechtsbereich, um dessen Lösung es im Einzelfall geht.
Für jedes Statut gibt es eigene Normen und Regelungen.
Dabei kann es durchaus vorkommen, dass z.B. die Scheidung von einem deutschen Gericht nach türkischem Recht
durchgeführt wird. Es ist auch denkbar, dass die verschiedenen Statuten (z.B. elterliche Sorge, Güterrecht, Unterhalt)
innerhalb eines Falles nach verschiedenen Rechtsordnungen entschieden werden müssen. Ebenso möglich ist im
Einzelfall, dass zwar in ein ausländisches Recht verwiesen
wird, dieses aber wieder an deutsches Recht zurückverweist.
Scheidung
Es ist wichtig zu unterscheiden, ob man von der Scheidung
selbst spricht oder von Scheidungsfolgen, wie beispielsweise Unterhaltsregelungen und Versorgungsausgleich. Bei
der Scheidung selbst wird durch eine sogenannte „Stufen-
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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leiter“ ermittelt, welches Recht zur Anwendung kommt.
Dabei wird von Stufe zu Stufe geprüft, d.h. trifft die
1. Stufe auf den Fall nicht zu, geht man zur 2. über
usw.:
1. Stufe: gemeinsame Staatsangehörigkeit (es gilt das Recht
des Landes, dem beide Partner angehören)
2. Stufe: letzte gemeinsame Staatsangehörigkeit (es gilt das
Recht des Landes, dem die Partner gemeinsam angehört
haben)
3. Stufe: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt (Recht des
Landes, in dem die Partner derzeit leben oder in dem sie
zuletzt als Paar gemeinsam gelebt haben)
4. Stufe: engste Verbundenheit (Recht des Landes, mit dem
die Partner am engsten verbunden sind, wenn sie keine
gemeinsame Staatsangehörigkeit haben und nie einen
gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatten, z.B.
das Recht des Landes, in dem sie ein gemeinsames Leben
planten)
(Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt der Rechtsanhängigkeit des Scheidungsantrages.)
Für die meisten binationalen Paare finden die Stufen 1
oder 3 Anwendung. Bei Stufe 3 wird also beispielsweise
für ein italienisch-türkisches Paar genauso deutsches
Recht angewendet wie für ein deutsch-nigerianisches
Paar bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Ausländische Scheidungsurteile werden in Deutschland über die Standesämter durch einen Antrag an das
Justizministerium des Bundeslandes anerkannt, in dem
man seinen Wohnsitz hat. Dazu ist es notwendig, dass:
I das ausländische Gericht auch nach deutschen Vorschriften zuständig war,
I die Anerkennung des Urteils mit den Grundsätzen deutschen Rechts vereinbar ist und nicht etwa im Widerspruch zum Grundgesetz steht,
I der Antragsgegner ordnungsgemäß vom Verfahren in
Kenntnis gesetzt war.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Anerkannt wird dabei aber nur die Scheidung, nicht die Regelung für die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Güterrecht).
Innerhalb der EU werden alle Scheidungsurteile ohne besonderen Antrag gegenseitig anerkannt. Dies gilt auch für
Sorgerechtsregelungen.
Deutsche Scheidungsurteile können grundsätzlich
natürlich auch im Ausland anerkannt werden. Das „wie“
wird allerdings in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Darum sollte sich jeder Betroffene selbst die
genauen Informationen einholen.
Es ist durchaus möglich, dass eine Scheidung nicht anerkannt wird, weil das Land keine Scheidung kennt (z.B. Philippinen) oder keine einvernehmliche Scheidung kennt
(d.h. im Scheidungsurteil müssen Gründe für die Trennung
benannt sein, was in deutschen Scheidungsurteilen normalerweise nicht der Fall ist).
Ohne eine Anerkennung im Ausland kommt es zu einer sogenannten „hinkenden Scheidung“. Das Paar ist in
Deutschland geschieden, im Herkunftsland des einen Partners gilt es noch als verheiratet. Dies ist natürlich auch der
Fall, wenn man sich gar nicht um eine Anerkennung
bemüht hat.
Eine Scheidung kann übrigens in Deutschland auch erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Partners unbekannt ist.
Hierfür muss der Scheidungsantrag öffentlich zugestellt
werden (dafür wird der Antrag im Gerichtsgebäude ausgehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht).
Eheaufhebung
Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, so als sei sie nie geschlossen worden. Nur
wenige Gründe sind aber dafür zulässig Sie müssen schon
vor der Eheschließung vorgelegen haben (z.B. ein Verlobter
war bereits verheiratet) und dürfen dem Partner damals
nicht bekannt gewesen sein.
Das anzuwendende Recht richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehegatten, die unmittelbar vor der
Eheschließung vorlag. Sollte diese unterschiedlich gewesen sein, ist immer das einschneidendere Recht anzuwenden.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Nicht zu verwechseln mit der Aufhebung einer Ehe ist die
Härtescheidung, bei der die Scheidung ausgesprochen
werden kann, ohne ein Trennungsjahr abzuwarten. Dies ist
nur möglich, wenn das Verhalten des Partners (z.B. Gewalttätigkeit) ein Festhalten an der Ehe unzumutbar macht.
Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft
Bei der Aufhebung (entspricht der Scheidung bei Ehepaaren) einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft sind deutsche Gerichte zuständig, wenn mindestens einer der beiden Partner Deutscher ist oder dies bei
Registrierung der Partnerschaft war oder ein Lebenspartner
seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
die Lebenspartnerschaft vor einem deutschen Standesbeamten begründet wurde.
Für die Aufhebung wird in der Regel das Recht des Staates
angewendet, in dem die Partnerschaft zuletzt im Register
geführt wurde. Das Unterhaltsrecht richtet sich nach dem
Recht des Staates, in dem sich der Antragsteller aufhält. Die
Erfahrungen mit der Aufhebung binationaler eingetragener
Lebenspartnerschaften zeigen allerdings, dass noch vieles
ungeklärt ist und im jeweiligen Einzelfall gerichtlich entschieden werden muss. Es empfiehlt sich darum, Hilfe bei
Beratungsstellen zu suchen und einen kompetenten
Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Aufhebung unterliegt
ohnehin dem Anwaltszwang.
Scheidungsfolgen
Versorgungsausgleich
Er wird regelmäßig im Rahmen einer Scheidung nach deutschem Recht durchgeführt und regelt die Verteilung der
während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Wenn
deutsches Recht zur Anwendung kommt oder einer der Beteiligten Deutscher ist, wird der Ausgleich von Amts wegen
durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann
dieser aber auch in anderen Fällen auf Antrag durchgeführt
werden. Der Versorgungsausgleich kann allerdings durch einen notariellen Ehevertrag oder mit Zustimmung des Gerichts ausgeschlossen werden. Hat der ausländische Partner
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich seine Rentenansprüche auszahlen zu lassen, ist der Ausgleich nicht mehr
möglich.
Unterhalt
Beim Unterhalt, der für die Kinder vor und nach der Scheidung gezahlt werden muss (Kindesunterhalt) und beim Unterhalt, der für den Ehepartner während der Trennungszeit
(also vor der Scheidung) gezahlt werden muss, richtet sich
das Recht nach dem Wohnsitz der Berechtigten. Ausschlaggebend ist also, wo derjenige lebt, der Unterhaltszahlungen
bekommen soll. Der Geschiedenenunterhalt richtet sich jedoch immer nach dem Recht, das für die Scheidung galt.
In einem Ehevertrag können die Ehepartner den Unterhalt
füreinander regeln. Dies gilt aber nicht für den Kindesunterhalt.
Güterrecht
Der Güterstand kann in einem Ehevertrag durch Rechtswahl festgelegt werden. Ist dies nicht geschehen, richtet sich
das Güterrecht nach dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Lebt ein Paar gewöhnlich in Deutschland und ist nur zur
Eheschließung nach Dänemark oder in ein anderes Land gereist, wird deutsches Recht angewendet. Lebte das Paar zum
Zeitpunkt der Eheschließung nicht gemeinsam in einem
Land, wird in der Regel das Recht des Landes angewendet, in
dem das Zusammenleben geplant war.
Ehewohnung/Hausrat
Entscheidend ist hier, in welchem Land sich die Ehewohnung und der Hausrat befinden. Deutsche Gerichte können
keine Zuweisung über eine Sache im Ausland treffen. Ein
deutsches Gericht kann also nicht darüber entscheiden,
wem Hausrat und Wohnung zugesprochen werden, wenn
diese sich beispielsweise in der Türkei befinden.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Kinder
Elterliche Sorge
Das Recht richtet sich zumeist nach dem gewöhnlichen
Aufenthaltsort des Kindes. Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wird deutsches Recht angewendet, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes oder der Eltern. Nach deutschem Recht erhalten die Eltern eines ehelichen Kindes in der Regel das gemeinsame
Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird einem Elternteil
nur übertragen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies
dem Wohl des Kindes entspricht.
Der Umzug eines Elternteils mit dem Kind ins Ausland ist
nur möglich, wenn der andere sorgeberechtigte Elternteil
dem zustimmt. Gleiches gilt für eine längere Reise ins Ausland. Zunehmend vereinbaren auch nichteheliche Elternpaare ein gemeinsames Sorgerecht. Ist dies der Fall, gilt bei
einer Trennung dasselbe wie bei einem ehelichen Kind.
In immer mehr Fällen stellt sich die Frage, wie das Sorgerecht ausgeübt werden kann, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben. Sind sich die Eltern einig ist dies mit
Hilfe von Vollmachten durchaus möglich. Gibt es keine Einigung zwischen den Eltern, bleibt im Grunde nur der Weg,
das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Umgangsrecht
Die Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang, sie haben
die Pflicht dazu. Wie das Umgangsrecht im Einzelnen gestaltet wird, können die Eltern miteinander vereinbaren. Gelingt ihnen dies nicht, kann eine gerichtliche Umgangsregelung vereinbart werden. Im Interesse des Kindes sollte auch
nach der Trennung oder Scheidung ein enger Kontakt zu
beiden Eltern bestehen bleiben. Sind die Eltern zerstritten,
zeigt ein Elternteil kein Interesse mehr an einem Kontakt
oder leben die Eltern in verschiedenen Ländern, ist dies nur
sehr schwer umzusetzen. Eltern sollten sich nicht scheuen,
Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Kindesentführung durch einen Elternteil
Nicht jeder Drohung im Streit und nicht jedem Verdacht
folgt automatisch eine Kindesentführung. Ängste und Drohungen sollten jedoch immer ernst genommen werden.
Es gibt keinen sicheren Schutz vor Kindesentführung. Zwar
können einige vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden,
dabei sollte man aber immer bedenken, dass diese Maßnahmen den Konflikt weiter verschärfen können:
I Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
I Antrag, das Besuchsrecht nur im Beisein Dritter zuzulassen
(Begleiteter Umgang).
I Antrag beim Familiengericht, die Daten des drohenden Elternteils im IMPOL-Verzeichnis des Bundesgrenzschutzes
eintragen zu lassen.
I Information an Schule und Kindergarten, von wem das
Kind abgeholt werden darf.
I Aufbewahrung von Pässen und Geburtsurkunden an einem
sicheren Ort.
I Information der Botschaft des Heimatlandes des drohenden
Elternteils, mit der Bitte keinen Pass für das Kind auszustellen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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>> WICHTIG
3 Kommt deutsches Recht zur Anwendung, gibt es eine Vielzahl von Ratgebern, Informationsbroschüren sowie eine
Reihe von Beratungsstellen, bei denen die wichtigsten Informationen zu erhalten sind. Da im Scheidungsverfahren
vor dem Familiengericht mindestens eine Partei anwaltlich
vertreten sein muss, ist früher oder später ohnehin der
Gang zu einem Anwalt erforderlich.
3 Kommt ein anderes Recht zur Anwendung, ist es besonders
wichtig einen Anwalt zu finden, der Erfahrung mit Scheidungsfällen hat, bei denen das Internationale Familienrecht
von Bedeutung ist.
3 Sind deutsche Gerichte nicht zuständig, ist es notwendig einen kompetenten Rechtsanwalt vor Ort mit seiner Angelegenheit zu beauftragen. Unter Umständen kann die eigene
Botschaft in diesem Land bei der Suche behilflich sein. Kontakte gibt es eventuell auch über deutsche Rechtsanwälte,
die mit Kollegen im Ausland zusammenarbeiten. Adressen
sind auch über das Internet (Suche nach „Anwälte im Ausland“) zu finden.
Beispiele
a) Ein deutscher Mann heiratet eine Kanadierin. Sie leben in
Deutschland. Nach dem Scheitern der Ehe kehrt die Ehefrau
nach Kanada zurück. Falls in Kanada noch kein Scheidungsantrag vorliegt, ist das deutsche Gericht zuständig. Da beide
keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben oder hatten
und kein gewöhnlicher gemeinsamer Aufenthalt besteht,
richtet sich das Recht nach dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt. Es kommt also deutsches Recht zur
Anwendung.
b) Eine deutsche Frau ist mit einem türkischen Mann verheiratet. Sie leben in der Türkei. Nach dem Scheitern der Ehe
kehrt die Frau nach Deutschland zurück. Das deutsche Gericht ist zuständig, wenn die Frau mindestens seit 6 Mona-
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
26
ten ihren gewöhnlichen Aufenthalt wieder in Deutschland
hat oder der Ehemann sich ebenfalls in Deutschland aufhält.
Ein Scheidungsantrag in der Türkei darf dann allerdings
noch nicht gestellt sein, weil sonst das türkische Gericht zuständig wäre. Das Recht richtet sich nach dem Ort des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes, also der Türkei. So findet auf die Scheidung in Deutschland türkisches
Recht Anwendung.
c) Der Ehemann ist Spanier, seine Frau Kolumbianerin, beide
leben seit Jahren in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Schweden. Das deutsche Gericht ist zuständig. Auf die
Scheidung wird deutsches Recht angewendet, auf die güterrechtlichen Regelungen schwedisches Recht. Dabei kann es
möglich sein, dass das schwedische Recht auf das deutsche,
spanische oder kolumbianische Recht verweist.
d) Der Ehemann ist Deutscher, ehemals Bosnier, die Ehefrau
nach wie vor Bosnierin. Sie haben zwei gemeinsame Kinder
und leben in Deutschland. International ist das deutsche
Gericht zuständig. Auf die elterliche Sorge und den Umgang der Kinder wird deutsches Recht angewendet, weil sich
die Kinder gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Dies gilt
auch für den Kindes- und Trennungsunterhalt, weil Frau
und Kinder in Deutschland leben. Nach deutschem Recht
richten sich auch die Regelungen bezüglich Ehewohnung
und Hausrat. Die Scheidung und damit der nacheheliche
Unterhalt richten sich nach bosnischem Recht, weil beide
diese gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten. Möglicherweise sieht dabei das bosnische Recht eine Rückverweisung
in deutsches Recht vor.
27
Konfliktsituationen
KONFLIKTSITUATIONEN
28
Eine funktionierende binationale Beziehung zu führen, verlangt von beiden Partnern ein hohes Maß an Offenheit,
Verständnis, Toleranz und die Bereitschaft, seine eigenen
Standpunkte, seine eigenen Gewohnheiten zu überdenken
und Unterschiede zu akzeptieren. Im Grunde genommen
trifft das natürlich für jede Beziehung zu, ob binational oder
nicht. Binationale müssen diese „Tugenden“ jedoch in besonderem Maße entwickeln, denn sonst ist ein Zusammenleben mit zwei Kulturen in einer Familie nicht möglich. Es
gibt eine Vielzahl von Faktoren, die dabei binationalen Paaren im Weg stehen können, und das vom ersten Tag ihrer
Beziehung an. Ob und wie sie „aus dem Weg geräumt“ werden, entscheidet über Bestehen oder Scheitern.
Familie & Freunde
Gerade im Hinblick darauf, ob ein Partner aus einem anderen kulturellen Umfeld bei Familie und Freunden akzeptiert
wird, machen Binationale sehr unterschiedliche Erfahrungen. Während Klaus aus Deutschland und Claire aus Frankreich wahrscheinlich nur positive Rückmeldungen erhalten
werden, sieht es aber vielleicht schon ganz anders aus, wenn
Claire aus dem Senegal stammt. „Ob das wohl gut geht“ ist
so oder in unzähligen Variationen die Resonanz, die den
meisten entgegen schlägt. Die ihnen immer wieder entgegen gebrachte Haltung, dass nämlich die Beziehung aus der
Sicht von Freunden und Verwandten von vorne herein zum
Scheitern verurteilt ist oder zumindest gravierende Probleme mit sich bringen wird, belastet die Partner enorm. Zumal sie selbst nur allzu gut wissen, dass ihre Beziehung
tatsächlich eine ganze Reihe von Herausforderungen bereit
hält. Ständig darauf hingewiesen zu werden, ohne dass
gleichzeitig das Positive und Besondere dieser Beziehung
bemerkt wird, lässt schnell ein Gefühl aufkommen von „wir
zwei gegen den Rest der Welt“.
Scheitert eine Beziehung später, erleben sich viele Binationale allein gelassen. Sie erwarten kein Verständnis von denen, die von vorne herein der Beziehung keine Zukunft gegeben haben und fürchten die Bemerkung „haben wir doch
gleich gesagt“. Nicht zuletzt kann die ablehnende Haltung
des eigenen Umfelds auch dazu führen, dass ein Partner so
verunsichert wird, dass er selbst an der Beziehung zu zweifeln beginnt.
KONFLIKTSITUATIONEN
29
Bereits bei ersten Konflikten innerhalb der Partnerschaft
bringen besorgte Eltern und Freunde die Partner in die verzwickte Situation, dass sie zwar Rat, Zuspruch oder Vermittlung gut gebrauchen, aber niemanden darum bitten
können. Sie wissen nur zu gut, welcher Ratschlag sie erwartet. Anders als mononationale erleben es binationale Paare
sehr häufig, dass bei Konflikten das Umfeld nicht um Lösungen für das Paar bemüht ist, sondern eine Trennung als
einzig möglichen Weg sieht.
Gegenüber dem Partner wird die ablehnende Haltung von
Familie oder Freunden oftmals verschwiegen oder herunter
gespielt. Meist aus Angst, den Partner zu verletzen oder
weil er keinen schlechten Eindruck von der Familie oder
dem Umfeld haben soll. Bleibt dieser Konflikt ungelöst, weil
Familie und Freunde der Beziehung weiterhin skeptisch gegenüber stehen, sich das Paar nicht darüber aussprechen
kann oder eine Aussprache mit „entweder deine Familie
oder ich“ endet, bedeutet dies eine erhebliche Belastung der
Beziehung. Einige Binationale verfügen über ein vergleichsweise kleines soziales Netz, besonders wenn Familie
und Freunde eines Partners nicht in Deutschland leben. So
kann das Paar schnell in eine Situation geraten, in der sie das
Gefühl haben, bei niemandem Unterstützung zu finden.
Stellt der eigene Partner für einen Migranten die einzige soziale Bindung dar, kann eine Trennung oder Scheidung für
ihn die völlige Isolation bedeuten. Dies kann einer der
Gründe sein, warum er mit allen Mitteln um die Aufrechterhaltung der Beziehung kämpft. Zumal eine Rückkehr ins
Herkunftsland nicht immer oder nur schwer möglich ist.
Traummann/Traumfrau
Dass Liebe blind macht, ist keine neue Erkenntnis. Binationale sind davon nicht ausgenommen. Zu Beginn einer Beziehung ist es schwierig, die Dinge „normal“ zu sehen. Eine
binationale Liebe scheint aufregend, außergewöhnlich und
abenteuerlich. Nicht als Tourist in ein Land zu reisen, sondern es sozusagen als Familienmitglied kennen zu lernen ist
dabei nur eine von vielen Erfahrungen, die Binationale machen. Ganz zu schweigen vom neuen Partner, der ganz anders ist als man selbst, von den Menschen, die man durch
KONFLIKTSITUATIONEN
30
ihn trifft, der neuen Kultur, die man sozusagen aus erster
Hand kennen lernt und den Lebensperspektiven, die sich
eröffnen. Doch sind es genau diese Punkte, die im Laufe der
Zeit als belastend erlebt werden können. Die Andersartigkeit entpuppt sich im Alltag als anstrengend. Die aufregende Anfangszeit hat dazu geführt, dass Probleme beiseite geschoben wurden, die sich nun nicht mehr beiseite schieben
lassen.
Gerade wenn einer der beiden sein Heimatland für die Beziehung verlassen hat oder andernfalls bald dorthin zurückgekehrt wäre, lässt sich dies beobachten. Unüberwindbar
scheinende bürokratische Hürden mussten gemeistert,
zweifelnde Familien mussten überzeugt werden und vieles
mehr. Dieser Kampf kostete viel Zeit, Energie und Motivation. Nicht selten geht im Alltag danach dem Paar bildlich
gesprochen die Puste aus. Sie bringen keine Kraft mehr auf,
um den Alltag mit zwei Kulturen zu gestalten.
Typisch?
So wird schnell der erste Streit um kleine Alltagsdinge zum
„Kampf der Kulturen“. Einen Gast zu fragen, ob er etwas
essen möchte, empfindet der eine Partner als gastfreundlich. Der andere empfindet es als sehr unhöflich, da einem
Gast nach seiner Vorstellung grundsätzlich immer Essen
serviert wird. Solche Situationen können sich schnell häufen. Werden sie nicht besprochen, indem man einander das
„warum“ erklärt und einen Kompromiss findet, kann Beziehung an einer Häufung dieser Alltagsstreitigkeiten
scheitern.
In den meisten gescheiterten binationalen Beziehungen
wird neben anderen Faktoren als Trennungsgrund angeführt, dass ein Leben mit einem Menschen aus Deutschland, Peru, Ägypten oder woher auch immer eben nicht
möglich gewesen sei, weil die eigene Kultur und die des
Partners mit der Zeit als unvereinbar empfunden wurden.
Nur weil man in einer binationalen Beziehung lebt, ist
natürlich niemand frei von Vorurteilen und Stereotypen.
Dabei sind sowohl positive Vorurteile gegenüber dem Partner („Engländer haben Humor“) wie auch negative („Deutsche haben keinen Humor“) sehr problematisch. Meist wer-
KONFLIKTSITUATIONEN
31
den sie nicht geäußert, weil sie für selbstverständlich gehalten werden. Erst wenn der englische Partner sich als recht
humorlos erweist oder der deutsche Partner als ausgesprochen witzig, wird das Vorurteil zum Thema. Sind die positiven Erwartungen nicht erfüllt worden, kommt es zu Vorwürfen und Kritik. Im Falle der Eigenschaft Humor mag
diese Auseinandersetzung sich noch in Grenzen halten, sicher aber nicht, wenn es sich um Eigenschaften wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit, Temperament
oder Familiensinn handelt. Besonders fatal wird die Situation, wenn sich die unbewussten negativen Erwartungen
scheinbar erfüllen: Ein erstes Alarmzeichen kann der typische Ausspruch sein: „Er/Sie ist Deutscher/Peruaner/
Ägypter usw., aber er/sie ist ganz anders als die anderen
Leute dort!“ Dieser Satz steht stellvertretend dafür, dass zumindest einer der beiden Partner ein sehr negatives, aber
auch unklares und pauschales Bild vom Herkunftsland und
der Kultur des Anderen hat. Zudem unterstellt er allen
Menschen dort offensichtlich grundsätzlich Eigenschaften,
denen er selbst völlig ablehnend gegenüber steht. Seinem
Partner unterstellt er diese Eigenschaften nicht. Sonst hätte
er sich wohl nicht ihn verlieben können.
Wenn diese Grundhaltung sich nicht im Laufe der Beziehung ändert, steht am Ende dann meist als Grund für die
Trennung, dass sich mit der Zeit herausgestellt habe, der
Partner sei doch so wie alle anderen auch. Das mag übertrieben klingen. Für Binationale ist es ein ernsthafter Faktor,
der ihre Beziehung gefährden kann. Das Vermischen nämlich von dem, was man für die Kultur des Partners hält und
seinen persönlichen Eigenheiten. Dass Jaime nach einem
Streit die Musik in der Wohnung laut aufdreht, mag seine
Partnerin für typisch mexikanisches Temperament, typisch
Jaime oder typisch Mann halten. Dass Jenny vor dem Besuch der Schwiegermutter die Fenster putzt, mag ihr Partner für typisch deutsche Ordnung, typisch Jenny oder typisch Frau halten. Niemals kann die Herkunftskultur allein
als einzige Erklärung dienen. Und doch passiert genau das in
vielen Beziehungen, in denen es kriselt. Dadurch sind Missverständnisse und Konflikte vorprogrammiert, die sich mit
der Zeit eher häufen, wenn das Verständnis füreinander
fehlt. Paare in Krisen geraten so leicht in einen Teufelskreis.
Je weniger sie sich verstehen, um so mehr sehen sie ihre eigenen Vorurteile und Urteile über den Partner und seine
KONFLIKTSITUATIONEN
32
Kultur bestätigt. Freunde und Herkunftsfamilien können
hierbei auch wieder eine wichtige Rolle spielen, indem sie
die Haltung unterstützen und verstärken. Um diesen Kreislauf zu beenden, ist es für die Paare wichtig, sich professionelle Hilfe und Unterstützung zu suchen.
Paare, die nicht in diese Situation geraten sind, haben gelernt, dass es für sie unerlässlich war, sich mit der Kultur des
Partners und mit der eigenen kulturellen Identität auseinander zusetzten. Und zwar mit der Kultur, so wie der Partner sie lebt und wie man selbst die eigene lebt. Kulturelle
Identität macht sich auch daran fest, in welcher Familie man
aufwuchs und in welchem Umfeld man lebte. Unkenntnis
darüber führt in binationalen Beziehungen zu Unverständnis und Fehlinterpretationen.
Ob das Paar sich selbst damit bewusst auseinander gesetzt
hat oder nicht: Vorurteile werden ihnen immer wieder begegnen. „Ach, dein Mann ist aus Jamaika. Du magst aber
doch keinen Reggae?“... „Ich weiß nicht, mir wäre eine Frau
aus Thailand viel zu unselbständig.“... „Hat dein türkischer
Mann denn nichts dagegen, dass du in die Sauna gehst?“...
Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Es gibt harmlosere
Beispiele aber auch weitaus verletzendere. Das kann zu einer großen Belastung werden, besonders wenn es bei dem
Paar bereits kriselt. Paare berichten auch häufig davon, dass
sogar Menschen, die sie zufällig kennen lernen aus Neugier
indiskrete Fragen zur Beziehung stellen. Bei einem deutschdeutschen Paar käme kein Zufallsbekannter auf die Idee, im
ersten Gespräch danach zu fragen wie die beiden miteinander umgehen.
Sprache
Eine Quelle für Missverständnisse ist die Sprache, in der die
Partner miteinander kommunizieren. Selten haben in einer
binationalen Beziehung beide die gleiche Muttersprache.
Gesprochen wird in der Muttersprache des einen Partners,
in beiden Muttersprachen oder in einer dritten Sprache, die
für beide Fremdsprache ist. Darüber hinaus entwickeln Binationale noch alle denkbaren „Zwischenmodelle", besonders dann, wenn Kinder in der Familie leben, die mit einer
oder mehr Sprachen aufwachsen. Eine gemeinsame Sprache
KONFLIKTSITUATIONEN
33
finden, heißt aber in aller Regel, dass einer der beiden sich in
der Beziehung in einer Fremdsprache verständigen muss, in
der er vielleicht Gefühle nicht so gut ausdrücken kann und
zu der er möglicherweise auch keine emotionale Bindung
hat. Streitet sich das Paar, weil es in der Kommunikation zu
einem Missverständnis kam, lässt sich im Nachhinein nur
sehr schwer ermitteln, was zu diesem Missverständnis geführt hat.
Ein Paar benötigt dann schon bereits ein hohes Maß an Offenheit füreinander, um die Ursache zu finden und sich
dann zu verständigen. Denn viele Gründe können die Ursache gewesen sein: so wurde beispielsweise ein falscher Ausdruck benutzt, weil die Sprachkenntnisse nicht perfekt sind
oder ein Bild aus der Muttersprache wurde in die Sprache
des Partners wortwörtlich übertragen, für den das aber so
nicht nachzuvollziehen ist. In jeder Beziehung kommt es zu
Missverständnissen. In binationalen Beziehungen gibt es
eine Vielzahl von möglichen Ursachen, die bei schlecht
funktionierenden Partnerschaften als ein weiteres Indiz für
die Unvereinbarkeit ihrer Kulturen gesehen werden oder
den einen Partner als einzigen Schuldigen ausmachen, weil
er die Sprache „nicht gut genug“ spricht.
Wenn ein sprachliches Ungleichgewicht vorherrscht, also
einer der beiden Partner in der gewählten „Familiensprache“ nicht so sicher ist wie der andere, kann es neben Missverständnissen auch zu einer „Machtungleichheit“ kommen. Denn der sprachlich „unterlegene“ Partner kann sich
dadurch auch in der Beziehung unterlegen fühlen, wenn es
an Vertrauen und Offenheit fehlt. Besonders auffällig wird
dieses Ungleichgewicht bei der Familiensprache Deutsch,
die nur für einen der beiden Partner die Muttersprache ist.
Dann kommt noch ein Gefühl der Abhängigkeit vom Partner in Angelegenheiten außerhalb hinzu. Je nach Sprachkompetenz ist dies seltener oder sogar ständig der Fall.
Selbst nach vielen Jahren der Beziehung gibt es immer wieder Situationen, in denen der deutsche Muttersprachler
Dinge für den Partner erledigen wird, weil sie sprachlich besonders anspruchsvoll sind. Beispielsweise das Formulieren
von Bewerbungsschreiben oder der Umgang mit Behörden.
Auch Gestik und Mimik des Partners können übrigens
missverstanden werden. Nicht überall bedeutet ein Kopfschütteln „nein“.
KONFLIKTSITUATIONEN
34
Meine Kultur – deine Kultur
Jeder Partner bringt seine Gebräuche, Traditionen, Ansichten und Vorstellungen mit in die Partnerschaft. Bei Binationalen können sie sehr fremd und unverständlich erscheinen. Während bei mononationalen Paaren Vieles als gemeinsam und vertraut vorausgesetzt werden kann, müssen
sich Binationale diese Vertrautheit erst noch erarbeiten. Zudem muss das Paar eine Verständigung darüber erzielen,
wie die Kulturen in der Familie in Einklang gebracht werden
können. Wie also die „Familienkultur“ aussehen soll. Binationale Paare müssen über all diese Dinge miteinander reden und so wenig wie möglich als selbstverständlich voraussetzen. Unsicherheiten und Unklarheiten sollten möglichst direkt angesprochen werden. Jedem Paar kann nur
dringend empfohlen werden, wenn möglich die jeweilige
Heimat und Familie des Partners selbst kennen zu lernen.
Solche Besuche bringen viele „Aha-Erlebnisse“ mit sich.
Bei binationalen Paaren können die Vorstellungen über Familie, Partnerschaft und die Möglichkeit einer Trennung
sehr weit auseinander liegen. Schon allein, wer alles zur Familie gehört wird in den verschiedenen Kulturen sehr unterschiedlich gesehen. Während in Westeuropa Familie in
erster Linie „Vater-Mutter-Kind“ sind, gehören in den meisten afrikanischen Kulturen selbstverständlich Geschwister,
Schwager, Onkel, Tanten und Cousins dazu. Damit einher
geht auch ein anderes Verständnis, wer an der Erziehung
der Kinder beteiligt ist oder inwieweit Familienmitglieder
von Deutschland aus finanziell unterstützt werden müssen.
Welche Bereiche seines Lebens man mit dem Partner teilt,
was man Freunden oder der Familie über die Beziehung erzählen kann und wie respektvoll man miteinander umgeht
sind weitere Beispiele für unterschiedliche kulturelle Prägung.
Auch in Fragen von Trennung oder Scheidung kann sich
herausstellen, dass in der Kultur des Partners dies beispielsweise undenkbar ist oder zu einem Ehrverlust führt. Was
ein akzeptabler Trennungsgrund ist oder wann die Beziehung als endgültig gescheitert betrachtet wird, kann ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet werden.
KONFLIKTSITUATIONEN
35
Religion
Religion und Kultur sind eng miteinander verknüpft. Eine
Auseinandersetzung mit der Kultur des Partners bedeutet
deshalb immer auch eine Auseinandersetzung mit seiner
Religion. Praktizieren beide Partner verschiedene Religionen, erfordert das ein Höchstmaß an Toleranz, Offenheit
und Verständnis, was nicht allen Paaren gelingt. Sehen die
Partner weniger das Verbindende und Gemeinsame der beiden Religionen, sondern das Trennende und Unterschiedliche, kann die Beziehung dem auf Dauer nicht standhalten.
Menschen, die ihrer Religion sehr verbunden sind suchen
sich häufig Partner, für den Religion auch Teil seines Lebens
ist. So sind Paare, bei denen nur ein Partner seiner Religion
sehr verbunden ist, eher selten. In diesen Beziehungen
kommt es zu Konflikten, wenn die Lebenshaltung des anderen Partners nicht nachvollzogen werden kann, oder sogar
völlig aus der Beziehung ausgeklammert wird.
Viele Binationale haben, wenn überhaupt, eine eher lose
Bindung zu ihrer Religion. Aber auch dann werden möglicherweise religiöse Feste gefeiert und beachtet. Es muss daher in der Partnerschaft ein Einverständnis darüber hergestellt werden, welche Rolle die Religionen in der Familie
spielen sollen. Natürlich kann sich im Laufe des Lebens
auch das Verhältnis zur eigenen Religiösität verändern. Es
kann zu erheblichen Konflikten in der Partnerschaft kommen, wenn diese Entwicklung vom Partner nicht mit getragen werden kann. Oft ist eine Veränderung in der Haltung
zu beobachten, wenn Kinder geboren werden. Religion wird
plötzlich zu einem Thema. Ein nicht religiöser Moslem beispielsweise besteht dann vielleicht auf der Beschneidung
des Sohnes und ein nicht religiöser Christ auf der Taufe des
Kindes.
Kinder
In binationalen Familien müssen sich die Eltern bewusst
sein, dass sie zum Teil sehr unterschiedlich aufgewachsen
sind und sehr unterschiedliche Vorstellungen von Kindererziehung haben können. Wie viel Respekt und Gehorsam
wird von den Kindern erwartet? Welchen Stellenwert neh-
KONFLIKTSITUATIONEN
36
men Individualität und Selbständigkeit der Kinder ein?
Brauchen Kinder einen festen Tagesablauf und wie soll der
aussehen? Was dürfen Kinder in welchem Alter und was
nicht? Spielen Erwachsene mit Kindern und wenn ja, was
und wie? In all diesen Punkten muss Klarheit und, so weit
wie möglich, Einvernehmen herrschen. So, wie sich das Verhältnis zur eigenen Religion mit den Kindern wandeln kann,
so können sich natürlich auch eine Vielzahl von anderen
Haltungen ändern, wenn man Kinder erzieht. Eigene Haltungen werden Eltern möglicherweise auch erst im Umgang
mit den eigenen Kindern bewusst. Paare, die sich als harmonisch erlebten, können plötzlich erheblichen interkulturellen Konflikten gegenüber stehen. Gelingt es aber, konstruktiv mit den kulturellen Unterschieden umzugehen, haben
binationale Kinder die besondere Chance in zwei Kulturen
zu leben. Die interkulturelle Kompetenz, die sie dadurch erwerben, kann ihnen als Erwachsenen viele Türen öffnen.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehen Binationale
vor der Frage, wie der Umgang und die elterliche Sorge geregelt werden können. Für ausländische Elternteile sind
Umgangsregelungen und Sorgerechtsvereinbarungen oft
nicht so „selbstverständlich“ wie für deutsche Elternteile.
Festzulegen an welchen Tagen und zu welchen Stunden
man das eigene Kind sehen darf, ist ungewohnt und wird
mit Skepsis oder Widerstand begegnet. Für die Entwicklung
der Kinder ist der intensive Umgang mit beiden Eltern und
damit auch mit beiden Kulturen von besonderer Bedeutung. Wird ihnen ein Elternteil genommen, verlieren sie damit auch einen Teil ihrer kulturellen Bindung und Identität.
Binationale Eltern haben darum die besondere Verantwortung, sich zu verständigen. Denn Kinder bleiben binational – auch wenn die Eltern sich getrennt haben. Schaffen
die Eltern es nicht zwischen den Konflikten auf der Beziehungsebene und ihrer Rolle als Eltern zu unterscheiden, hat
dies für die Kinder gravierende Auswirkungen. Unterschiedliche Erziehungsmethoden führen zu einer Konfliktverschärfung zwischen den Eltern. Hinzu kommen schwierige Situationen, wie Reisen ins eigene Herkunftsland mit
den Kindern, die vom anderen Partner abgelehnt werden
oder die wachsende Angst vor Kindesmitnahme.
Eltern und nicht selten auch die Kinder sind in dieser Situation überfordert und sollten Unterstützung, Beratung oder
KONFLIKTSITUATIONEN
37
therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere bei
einer befürchteten oder angedrohten Kindesmitnahme ist
dies erforderlich.
Die Angst vor Kindesmitnahme kann begründet oder unbegründet sein. Es ist nur schwer festzustellen, ob der Partner
tatsächlich diese Absicht hat. Solange dies nicht klar ist,
kann der Versuch, der Kindesmitnahme vorzubeugen, indem man selbst den Kontakt zwischen Kind und diesem Elternteil verhindert, den Partner erst recht dazu bringen, das
Kind tatsächlich zu entführen. Kindesmitnahme kann viele
Ursachen haben, beispielsweise kann sie aus einem Unterlegenheitsgefühl resultieren oder sie kann ein Druckmittel
sein, um den Partner zu einem anderen Verhalten zu zwingen. Häufig ist aber auch der Grund, dass man in sein Herkunftsland zurückkehren möchte, aber nicht auf die Kinder
verzichten will. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen den Elternteilen, aber auch in der Gesellschaft, was moralisch richtiges und falsches Verhalten ist.
Eine deutsche Mutter, die ihren Mann in Griechenland verlässt und mit den Kindern nach Deutschland „flieht“ kann
hier auf sehr viel mehr Verständnis hoffen als der marokkanische Vater, der seine Kinder mit nach Marokko nimmt.
Tatsächlich haben aber beide ihre Kinder entführt und dem
anderen Elternteil entzogen.
Kindesmitnahmen geschehen sehr viel seltener als häufig
angenommen wird, wenn sie aber geschehen, sind sie für die
Kinder selbst mit traumatischen Erfahrungen verbunden.
Wohin?
Das Thema „Ort“ ist ein Dauerthema in binationalen Beziehungen. Schon allein deswegen, weil in der Regel mindestens einer der beiden Partner Familienangehörige und
Freunde im Ausland hat. Stehen Urlaubspläne an, gehört
auch immer die Überlegung dazu, ob das Heimatland besucht werden kann (wenn das Geld reicht), soll (weil es eine
schöne Gelegenheit wäre bzw. man lange nicht mehr dort
war) oder muss (weil der Partner oder die Familie es
wünscht oder erwartet). Dabei stehen sich die Interessen
und Wünsche der beiden Partner gelegentlich unvereinbar
gegenüber. Der eine verspürt Heimweh, der andere will
KONFLIKTSITUATIONEN
38
endlich auch mal woanders hin. Schon allein deshalb ist
beim Thema Urlaub manches Mal sehr viel Verständnis
füreinander von Nöten und wird von Beiden eine große
Kompromissbereitschaft verlangt.
Erst recht, wenn sich ein Partner in Deutschland nicht wohl
fühlt und mit dem Partner in seinem Herkunftsland leben
möchte. Letztendlich kann dies zur Trennung führen, obwohl sich die Partner zwar gut verstehen, für beide aber ein
Leben im Land des anderen unvorstellbar ist. Die ablehnende Haltung des Partners kann als Ablehnung der eigenen
Person empfunden werden. „Wenn du das Land aus dem ich
stamme so schrecklich findest, wie kannst du mich dann lieben?“ Selten ist dann auch eine gemeinsame Zukunft in einem dritten Land denkbar. Besonders problematisch wird
die Situation, wenn das Paar Kinder hat. Selbst wenn der
Partner, der mit auswandern soll, sich das für sich selbst
vielleicht noch vorstellen könnte, scheint ihm dies aber für
die Kinder oft nicht denkbar. Dabei spielen je nach Land die
schulische Ausbildung, Krankenversorgung und Zukunftsperspektiven die größte Rolle, – je nach Alter der Kinder
und deren Bindung zu diesem Land aber auch Faktoren wie
Sprache und Integrationschancen.
Die Frage des „Wohin“ – für wie lange auch immer – muss
frühzeitig und immer wieder miteinander besprochen werden.
Arbeit & Geld
Die schlechte wirtschaftliche Situation ist bei immer mehr
binationalen Paaren und Familien ein Thema. Binationale
sind hiervon in unterschiedlichstem Maß betroffen. Manche sehen sich in einer ausweglosen Situation, andere stehen fest im Berufsleben und sind finanziell gut abgesichert.
Besonders schwierig ist die Lage in der Regel für Paare und
Familien, in denen einer der beiden Partner (oder sogar beide) kaum Aussicht auf eine qualifizierte Arbeit in Deutschland hat. Sei es, weil die Deutschkenntnisse hierfür noch
nicht ausreichend sind, oder die Berufserfahrung, Abschlüsse und Qualifikationen, die im Herkunftsland erworben wurden, nicht anerkannt werden. Selbst wenn eine offizielle Anerkennung erfolgt, bedeutet es nicht automatisch,
KONFLIKTSITUATIONEN
39
dass ein möglicher Arbeitgeber dies mit einer deutschen
Qualifikation gleichsetzt. In Deutschland in beruflicher
Hinsicht „bei Null“ beginnen zu müssen, bedeutet einen
Verlust von Status und Selbstwertgefühl, der sich auch auf
das Familienleben negativ auswirkt. Ganz zu schweigen von
den wirtschaftlichen Folgen. Eine neue Ausbildung ist nicht
immer möglich, weil statt dessen mit unqualifizierten Jobs
das Familieneinkommen gesichert werden muss. Ansprüche
auf Arbeitslosengeld bestehen nur bei Wenigen. Diese Paare und Familien brauchen einen langen Atem und müssen
sich in die Erkenntnis fügen, dass sie ihre Lebenspläne dem
Machbaren anpassen müssen. Der deutsche oder schon lange in Deutschland lebende Partner hat in der Regel das Gefühl, vieles alleine bewältigen zu müssen und allein alle
Verantwortung zu tragen. Dies trifft besonders dann zu,
wenn er alle „Außenangelegenheiten“ selbst regelt und für
das Familieneinkommen sorgen muss. Das partnerschaftliche Verhältnis gerät unter Umständen in eine verhängnisvolle Schieflage.
Geld kann zu einem Dauerthema werden und die schlechten
Aussichten für eine positive Veränderung können selbst ansonsten harmonische Beziehungen so belasten, dass sie daran zerbrechen. Hilflosigkeit und Vorwürfe, dass der Partner
sich nicht genug bemühe, auf der einen Seite und Frustration auf der anderen Seite mit dem Wunsch Deutschland
wieder zu verlassen, können schnell zur Trennung führen.
Benachteiligung
Die offensichtlichste Benachteiligung ist, wie im rechtlichen Kapitel dargestellt, dass die Paare und Familien in denen nicht alle Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit
haben, direkt oder indirekt dem Ausländerrecht unterstellt
sind. Vielen ist dies zu Beginn der Beziehung gar nicht bewusst. Die Notwendigkeit von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, eingeschränkten Möglichkeiten sich selbstständig zu machen, Entscheidungen zur Staatsangehörigkeit und die schon beschriebene Schwierigkeit einen anerkannten Abschluss zu erhalten, führen zu Problemen.
Neben der Herausforderung eine bikulturelle Beziehung zu
gestalten, müssen diese Paare Probleme überwinden, die
sich ergeben, weil sie nicht die gleichen Rechte wie deutsche
KONFLIKTSITUATIONEN
40
Paare in Anspruch nehmen können. Sogar wenn die
Großmutter zur Geburt des Enkels aus dem Ausland einreisen soll, bedarf es je nach Herkunftsland eines Antrags und
einer Genehmigung, die nicht immer erteilt wird.
Zudem ist es den meisten der Paare, die sich im Ausland
kennen gelernt haben oder bei denen sich ein Partner nur
vorübergehend in Deutschland aufhält, gar nicht erst möglich ohne Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft miteinander zu leben. Daraus entsteht der Druck zu einem
Zeitpunkt ihrer Beziehung zu heiraten, bei dem sonst die
Eheschließung wohl noch kein Thema gewesen wäre. „Erst
mal zusammenziehen“ und dann irgendwann heiraten ist
heute in Deutschland selbstverständlich, für diese binationalen Paare bleibt es Wunschdenken. Bei ihnen hängen zudem die ausländerrechtlichen Auswirkungen einer Trennung wie ein Damoklesschwert über ihrer Beziehung. Diese Bestimmungen in Kombination mit Diskriminierungserfahrungen können eine Beziehung so sehr belasten, dass
sie dem auf Dauer nicht standhält.
Viele Diskriminierungserfahrungen, beispielsweise bei der
Wohnungs- oder Arbeitssuche, lösen das Gefühl aus, in
Deutschland keine Chance zu bekommen oder nicht erwünscht zu sein. Da es zur Zeit noch keine wirklichen Möglichkeiten gibt, sich juristisch gegen Diskriminierung zu
wehren, bleibt das Problem in der Beziehung und kann
nicht außerhalb gelöst werden, wie es notwendig wäre.
Gerade bei deutsch-nichtdeutschen Paaren fühlen sich Migranten in Trennungssituationen oft benachteiligt, weil sie
sich von Hilfsangeboten ausgeschlossen fühlen und sie aufgrund eigener negativer Erfahrungen oder der Erfahrungen
anderer von Behörden und Gerichten keine Unterstützung
erwarten. Sie sehen sich ihrem deutschen Partner gegenüber benachteiligt und ihn als „Gewinner“ der Scheidung
oder Trennung.
right
haklarınız
Mehrsprachige
Zusammenfassung
roits
derecho
ENGLISH
42
Summary
Information about your rights
Separation/residence
If your right of residence was granted on the basis of your
marriage only, at least two years must have elapsed between
the date on which your residence permit was issued and the
time of separation (not divorced!) from your partner. If this
is the case, your right of residence is independent of your
marriage, providing the period of marriage was spent in
Germany. If, however, less than two years have elapsed, you
may lose your residence permit.
Exceptions:
I If you are an EU citizen, married to an EU (non-German!)
citizen, a Turkish national or are the custodial parent of a
German child, other, more favourable rules apply in your
case.
I If you are suffering hardship, eg. psychological or physical
abuse by your spouse, you may be granted your own residence permit independently of your marriage, even before
two years have elapsed.
Travelling abroad
If you leave Germany for more than 6 months, your residence permit expires automatically, whichever type of permit you have. You may prevent this from happening if you
inform the immigration office in advance about your plans
and obtain permission.
Applications to the immigration office
If your residence permit can only be renewed on the basis of
your marriage, or if you apply for a settlement permit (previously permanent residence or right to reside) on the basis
of your marriage, you will be asked whether you and your
partner still cohabit. This does not mean whether you are
still married but whether you and your partner still live together. If you are already separated by this stage or are planning to separate and you give false information, your right
of residence may be revoked.
ENGLISH
43
Naturalisation
It can take several months for an application for naturalisation to go through. If you are able to apply for German citizenship only on the basis of marriage to a German national,
separation from your partner means that you may no longer apply for German citizenship. Please inform the authorities in time, otherwise, in the worst case, you might have
already given up your former citizenship and not be granted
German citizenship or even lose your German citizenship,
although it has already been granted.
I
I
I
I
Divorce
In the case of divorce, find out what law will be applied and
whether the German courts have jurisdiction at all. It is possible that a German court will have to judge according to
foreign law or that different legal systems will have to be
applied to the different individual issues (eg. custody, marital property rights or the divorce itself).
If either you or your partner does not have German citizenship, or
If you and your partner‘s matrimonial domicile was in a
country abroad, or
If your partner resides abroad, or
If any property abroad is affected,
you should assume that German law will not automatically
apply in your case – at least not to all the individual issues.
Generally, German law is applied to all issues if you are
married to a German national and your partner had German nationality when you got married, if your matrimonial domicile was in Germany and if both of you still reside in
Germany.
It is very important that you seek professional advice, even
if this involves financial costs.
Child abduction
If you have good reason to fear that your spouse might abduct your shared children and take them abroad, you must
seek professional advice. Although you can take measures to
prevent a threat becoming reality (eg. by applying to the family court for sole custody/the right to determine place of
residence, informing the nursery or school that your partner should not be allowed to collect the child, storing passports and birth certificates in a safe place, etc.), such measures never ensure full protection.
ENGLISH
44
What to do in a crisis
Living with two different cultures within a family or a partnership is not always easy. It demands a high degree of
openness, understanding and tolerance from both partners,
as well as a willingness to rethink your own viewpoints and
habits and to accept differences. When problems occur or
conflicts arise, it is particularly important to:
I seek help and advice as soon as you realise you are no longer
able to solve the conflicts in your relationship on your own,
I not allow conflicts to develop into a crisis or allow separation or divorce to become the only way out,
I seek help from organisations which have experience with
intercultural issues and which understand your problems,
I contact marriage and family therapists and counsellors who
have experience with intercultural partnerships and who offer advice not only in German, but in other languages too.
FRANÇAIS
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Résumé
A propos de vos droits –
ce que vous devez en savoir
Séparation et droit de séjour
Si votre droit de séjour découle exclusivement de votre mariage, vous conservez seulement ce droit indépendamment
de votre partenaire, à partir du moment où se sont écoulés
deux ans au moins entre la première délivrance de la carte de
séjour et la séparation de votre partenaire (non pas le divorce) et que le couple vivait en Allemagne. Si cette période est
inférieure à deux ans, vous risquez de perdre votre droit de
séjour.
Exceptions :
I vous jouissez de règles plus favorables pour vous, si vous
êtes ressortissant de l’UE, si vous êtes marié (é) à un citoyen/une citoyenne de l’UE, si vous êtes de nationalité turque
ou si vous avez le droit de garde pour un enfant de nationalité allemande
I pour des cas extrêmes, par exemple en cas de sévisses psychiques ou physiques par votre époux/épouse vous pouvez
profiter d’un droit de séjour propre indépendant de votre
mariage même avant deux ans de vie commune.
Voyages à l’étranger
Si vous quittez l’Allemagne pendant plus de six mois, vous
perdez automatiquement votre droit de séjour, indépendamment du type de la permission. Néanmoins, vous pouvez éviter ceci en informant l’Office pour les étrangers et en
y obtenant une autorisation.
Demande auprès de l’Office pour les étrangers
Si votre droit de séjour ne peut être prolongé qu’en raison de
votre mariage, ou si vous demandez une permission d’établissement (auparavant: droit de séjour indéterminé ou permission de séjour) en raison de votre mariage, on vous demandera
si vous vivez toujours en communauté conjugale. Ceci ne signifie pas que vous êtes toujours marié(e), mais que vous vivez
toujours ensemble. Si à ce moment vous vivez déjà séparément ou si vous voulez vous séparer et vous déclarez le
contraire, le droit de séjour peut-être retiré a posteriori.
FRANÇAIS
46
Naturalisation
Entre la demande et la naturalisation peuvent s’écouler plusieurs mois. Si vous pouvez demander la naturalisation
seulement en raison de votre mariage avec un Allemand/
une Allemande vous perdez cette possibilité en cas de séparation. Informez les autorités d’une éventuelle séparation,
sinon, au pire, vous risquez de ne pas obtenir la nationalité
allemande voire qu’on vous la retire, alors que vous avez
éventuellement déjà renoncé à la vôtre.
Divorce
En cas de divorce, informez-vous si le droit allemand s’applique et si un tribunal allemand est compétent. Il est possible qu’un tribunal allemand doive porter un jugement selon
un droit étranger ou que des droits différents s’appliquent
dans des domaines particuliers. (droit de garde, droit concernant les biens, droit de divorce proprement dit)
I
I
I
I
Si vous ou votre conjoint n’a pas la nationalité allemande ou
si votre domicile commun était à l’étranger
si votre conjoint séjourne à l’étranger ou
si des biens à l’étranger sont concernés
vous devez partir du principe que – au moins dans certains
domaines – le droit allemand ne s’applique pas.
Par contre, le droit allemand s’applique en règle générale
dans tous les domaines si vous êtes marié(e) à un Allemand/une Allemande, si le droit allemand s’applique au mariage, si vous aviez votre domicile en Allemagne durant le
mariage et si les deux partenaires séjournent toujours en
Allemagne.
Dans tous les cas, faites-vous conseiller par des experts,
même si cela engendre des coûts.
Emmener un enfant
Si vous avez lieu de craindre que votre partenaire veuille
vous retirer les enfants communs et partir avec eux à
l’étranger, vous devez impérativement vous faire conseiller
par des experts. Il y a, certes, des mesures à prendre pour éviter qu’une telle menace ne devienne une réalité : demander
auprès du tribunal pour les affaires de famille le droit exclusif de garde et de décision sur le lieu de séjour de l’enfant, informer le jardin d’enfant ou l’école que le partenaire n’a
FRANÇAIS
47
plus le droit de venir chercher les enfants, garder le passeport et l’acte de naissance dans un endroit sûr etc. Ces mesures, néanmoins, ne constituent jamais une protection totale.
Que faire dans une situation de crise ?
Vivre deux cultures dans une famille ou une relation n’est
pas toujours chose facile. Cela demande beaucoup d’ouverture, de compréhension et de tolérance des deux partenaires,
mais en même temps on doit être prêt à réfléchir sur ses propres habitudes et positions et accepter des différences. En cas
de problèmes et dans des situations de conflits il est particulièrement important :
I d’avoir recours à de l’aide et des conseils dès que vous constatez que vous ne maîtrisez plus ces problèmes vous-mêmes.
I de lutter contre le fait qu’un conflit devienne une crise avec,
pour seule issue, la séparation ou le divorce
I de chercher de l’aide auprès d’institutions ayant de l’expérience dans le domaine interculturel et pouvant comprendre
vos problèmes
I de s’adresser à des thérapeutes pour couples et familles
ayant de l’expérience dans le domaine interculturel et proposant des conseils qui ne soient pas seulement en allemand.
ESPAÑOL
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Resumen
Lo que usted debería
saber sobre sus derechos
Separación/residencia
En caso de que usted haya conseguido su permiso de residencia solamente debido a su matrimonio, tiene que haber
transcurrido un mínimo de dos años entre la fecha de concesión de su primer permiso de residencia y la separación (no
el divorcio) de su cónyuge. Depués de estos dos años usted
tiene derecho a la residencia independientemente de su matrimonio, si dicho matrimonio ha sido vivido en Alemania.
Si el intervalo de tiempo es inferior a dos años, usted puede
perder su permiso de residencia.
Excepciones :
I Si usted es ciudadano de la UE, o si está casado con un ciudadano (no alemán) de la UE, o si es ciudadano turco o si tiene la patria potestad sobre un niño alemán son vigentes
otros reglamentos más favorables para usted.
I Si usted se encuentra en una situación especialmente grave,
como por ejemplo si sufre malos tratos físicos o psíquicos
por parte de su cónyuge, usted puede obtener un permiso de
residencia independiente del matrimonio aun antes de terminar el período de dos años.
Viajes al extranjero
Si usted quiere salir de Alemania para más de 6 meses, su
permiso de residencia expira automáticamente, independientemente del tipo de permiso que usted tenga. Usted puede evitar esto si informa de sus planes con anterioridad al
registro de extranjeros (Ausländeramt) y si consigue allí
una autorización.
Solicitudes en el registro de extranjeros
(Ausländeramt)
Si su permiso de residencia sólo puede ser prorrogado por
causa de su matrimonio o si usted solicita un permiso de
domiciliación (antes: permiso de residencia ilimitado o permiso de residencia) por matrimonio, le preguntarán si la
convivencia matrimonial sigue existiendo. Esto no significa
si usted sigue estando casado sino si ustedes siguen com-
ESPAÑOL
49
partiendo el mismo domicilio. Si en el momento en cuestión
ya están separados o si tienen previsto separarse y dan indicaciones falsas sobre su situación, le pueden retirar el
permiso de residencia incluso con efecto retroactivo.
Nacionalización
Entre su solicitud y la nacionalización pueden transcurrir
meses. Si usted puede solicitar la nacionalidad alemana sólo
por estar casado con un ciudadano alemán, una separación
conlleva que usted ya no tiene derecho a nacionalizarse. Tiene que informar a las autoridades a tiempo, porque si no, en
el peor de los casos, puede ocurrir que usted ya haya renunciado a su nacionalidad de origen y que no le concedan la nacionalidad alemana o incluso que se la vuelvan a retirar.
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Divorcio
En caso de que se divorcie debe usted informarse de qué legislación se aplica y de si su caso realmente incumbe a un
tribunal alemán. En algunos casos puede ocurrir que un tribunal alemán tenga que sentenciar según una legislación
extranjera o que para diferentes cuestiones del asunto haya
que aplicar varias legislaciones distintas (como por ejemplo
en materia de derechos de custodia, de los bienes o del propio divorcio).
Si usted o su pareja no tiene la nacionalidad alemana, o
Si ustedes dos han tenido su domicilio común en el extranjero, o
Si su pareja se encuentra en el extranjero, o
Si su caso afecta bienes en el extranjero,
usted tiene que contar con que en su caso – al menos en algunos puntos – no se aplicará la legislación alemana.
Generalmente la legislación alemana se aplicará en todas las
cuestiones si usted está casado con un ciudadano alemán, si
esto ya fue el caso cuando contrajeron matrimonio, si ustedes han tenido su domicilio común en Alemania y si ambos
siguen presentes en territorio alemán.
No deje de pedir consejo a expertos en la materia, incluso si
esto conlleva gastos para usted.
Sustracción de hijos
Si usted tiene motivos para temer que su cónyuge le sustraiga a los hijos comunes para llevárselos al extranjero es
imprescindible que pida consejo especializado. Existen ciertas medidas que pueden tomarse para evitar que la amenaza
ESPAÑOL
50
se haga realidad (como por ejemplo solicitar ante el juzgado
de familia el derecho exclusivo de custodia o de determinación del paradero, informar a la guardería o a la escuela de
que la pareja no tiene permiso para recoger al niño, guardar
el pasaporte y la partida de nacimiento en un lugar seguro,
etc.). Dichas medidas, sin embargo, no significan nunca una
protección completa.
Lo que usted debería hacer
en situaciones críticas
Convivir con dos culturas en una familia o una pareja no
siempre resulta fácil. Requiere un alto grado de franqueza,
de comprensión mutua y de tolerancia. Pero también hay
que estar dispuesto a revisar sus propios puntos de vista y su
propias costumbres y a aceptar diferencias.
En situaciones de crisis o de problemas es especialmente importante :
I pedir consejo y ayuda en cuanto se produzcan conflictos en
su relación que usted mismo no se vea capaz de solucionar,
I no permitir que los conflictos se conviertan en crisis y que la
separación o el divorcio parezcan la única salida posible,
I pedir ayuda a asociaciones que tengan experiencias interculturales y que les comprendan a usted y a su pareja,
I dirigirse a terapeutas de pareja, de familia o a consejeros con
experiencia intercultural y que ofrezcan sus servicios de
consejo no sólo en alemán.
TÜRKÇE
51
Özet
Haklarınız konusunda bilmeniz
gerekenler
E s˛ten ayrılma / Almanya’da oturum
Eğer oturma izniniz e˛sinize bağlı olarak verilmişse, ilk
oturma izninin verildiǧi tarih ile eşinizden ayrıldığınız tarih arasından –boşandığınız tarih değil– en az iki yıl geçmiş
olması gerekir. Bu süre sonunda, eğer evlilik Almanya’da
devam etmişse, eşinizden bağımsız olarak oturum almaya
hak kazanırsınız. Sözkonusu iki yıllık süreyi bitirmeden
eşinden ayrılanlar ise oturma izinlerini kaybedebilirler.
İstisnalar:
I Avrupa Birliği vatandaşları, Almanya’da oturan başka bir
Avrupa Birliǧi vatandaşıyla (Alman vatandaşı değil) evli
olanlar, Türk vatandaşları ve bir Alman çocuǧun velayetini
üstlenmiş olan kişiler için kolaylaştırılmış başka düzenlemeler geçerlidir.
I Eşiniz tarafından psikolojik veya bedensel şiddete, baskıya
maruz kalma gibi özel bir durum sözkonusu ise, iki yıllık
evlilik süresini beklemeden de eşinizden bağımsız oturum
alabilirsiniz.
Dış ülkelere seyahat
Eğer Almanya dışına edeceğiniz seyahat 6 ayı aşarsa,
oturma izniniz oturum şekline bakılmaksızın otomatikmen
iptal edilir. Bu durumu engellemek için bağlı bulunduğunuz
yabancılar dairesine müracaat ederek ne yapmak istediğinizi bildirmeniz ve önceden izin almanız gerekir.
Yabancılar dairesine yapılan başvurular
Elinizdeki oturma izni sadece evliliğe bağlı olarak uzatılıyorsa yada evlilik nedeniyle yerleşim izni (Niederlassungserlaubnis – eski adı: oturma hakkı yada süresiz oturma izni)
almak için müracaat ediyorsanız, size evlilik ve aile yaşamınızın halen devam edip etmediği sorulur. Bu soruyla kastedilen
halen evli olup olmadığınız değil, halen birlikte oturup
oturmadığınızdır. Eğer oturum almak için başvurduğunuz
esnada evi terketmiş bulunuyor yada ayrılmayı düşünüyorsanız ve bu konuda yabancılar dairesine yanlış bilgi verirseniz, verilen oturma izni sonradan da iptal edilebilir.
TÜRKÇE
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Vatandaşlı ǧa geçiş
Alman vatandaşlığına girmek için yapılan ilk müracaat tarihi ile vatandaşlığa kabul edilme tarihi arasında ayları bulan
çok uzun bir süre geçebilir. Alman vatandaşlığına bir Almanla evli olduğu için müracaat eden kişilerin işlemler
sırasında Alman eşlerinden ayrılmaları, Alman vatandaşlığına artık kabul edilmeyecekleri sonucunu doğurur. Bu
durumu ilgili memurluklara zamanında bildirmeniz gerekmektedir. Aksi takdirde daha Alman vatandaşlığına girmeden önceki vatandaşlığınızı kaybetme yada verilmiş olsa
bile Alman vatandaşlığının elinizden geri alınması gibi çok
kötü bir durumla karşılaşabilirsiniz .
Boşanma
Boşanma durumunda hangi ülkenin hukukunun uygulanacağı ve Alman mahkemelerinin yetkili olup olmadıkları konusunda önceden bilgi edininiz. Bazı durumlarda bir Alman
mahkemesinin davaya yabancı hukuk uyarınca bakması,
yada bir dava içerisinde ortaya çıkan farklı mevzuların davaya muhattap olan devletlerin hukukuna göre karara bağlanması gerekebilir. (örneğin velayet hakkı, mülkiyet hakkı
yada bizzat boşanma konusu gibi).
I
I
I
I
Aşağıdaki durumlarda – en azından bazı detaylarıyla ilgili
olarak – Alman hukukunun geçerli olmayacağını dikkate
alınız:
Eşlerden biri Alman vatandaşı değilse
Ayrıldığınız dönemde her ikinizinde ortak ikametgahı Almanya sınırları dışında idiyse
Eşlerden biri Almanya dışında kalıyorsa
Almanya dışındaki para ve mal varlığı dava konusu ise.
Eğer evlenmeden önce de Alman vatandaşı olan biriyle evliyseniz, evliliğiniz boyunca Almanya’da oturduysanız ve
halen bu ülkede oturmaktaysanız, o zaman Alman Hukuku
normal olarak bütün hukuki işlemleriniz için geçerli olur.
İhtiyacınız olan bilgileri ücretli de olsa mutlaka yetkili ve
uzman bir kişiden alınız.
Çocukları götürme
Eşinizin, çocuğunuzu sizden ayırıp Almanya dışına götürmek gibi bir niyeti olduğu konusunda ciddi kuşkularınız
varsa mutlaka yetkili bir kişiye danışarak öneri ve tavsiye-
TÜRKÇE
53
lerini alınız. Gerçi bu tehdidin gerçeğe dönüşmemesi için
başvurabileceğiniz birtakım yollar var ancak bunlar hiçbir
zaman tam anlamıyla bir garanti teşkil etmezler. (çocuğun
velayetini tek başına üstlenmek için aile mahkemesine
başvuru / ikamet yerini belirleme hakkı / çocuk yuvasına ve
okula çocuğun eşinize teslim edilmemesini bildirme / pasaport ve doğum belgelerini emin bir yerde saklama v.s.)
Kriz durumlarında yapmanız
gerekenler
İki farklı kültüre mensup kişilerin bir aile içerisinde yaşaması yada birliktelik oluşturması her zaman kolay değildir.
Her iki tarafın da büyük oranda birbirine karşı açık olmaları, anlayışlı ve hoşgörülü davranmaları, ayrıca şahsi görüş
ve alışkanlıklarını da gözden geçirilerek aradaki farklılıkları
normal karşılamaları gerekmektedir
Sorunlar ve uyuşmazlıklar ortaya çıktığında şunlara dikkat
edilmelidir:
I Sorunların üstesinden gelemeyeceğinizi anladığınız an hemen size yardım, tavsiye ve önerilerde bulunacak birine
başvurun
I Sorunların krize dönüşerek boşanma yada ayrılma derecesine varılmasına izin vermeyin
I Yardımı, size ve eşinize karşı anlayış gösteren, kültürlerarası ilişkiler konusunda deneyimli olan kişi ve kuruluşlardan isteyiniz.
I Kültürlerarası ilişkiler konusunda deneyimli olan ve
danışmanlık hizmetini sadece Almanca olarak vermeyen
Partnerterapistlerine, aile terapistlerine ve danışmanlara
başvurunuz.
SERVICE
60
Literatur
Zahlreiche rechtliche Ratgeber zu Trennung und Scheidung
finden Sie in gut sortierten Buchhandlungen. Sie nehmen
allerdings in der Regel keinen Bezug auf binationale Fragestellungen.
Besonderes Augenmerk auf die Perspektive von Kindern
bei der Trennung und Scheidung ihrer Eltern legen folgende Titel:
Kling, Vera/Haefliger-Manika, Constantina/Gasser-Ruchat,
Walter/Balscheit-von Sauberzweig, Peter: Scheidung –
Meine Eltern trennen sich! Das Buch für die Kinder.
Mit Zeichnungen von Magi Wechsler, Zürich 2003.
Balscheit-von Sauberzweig, Peter: Scheidung – was tun wir
für unsere Kinder?; 5. Auflage, Zürich 2003
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung
e.V. – DAJEB (Hg.): „Eltern bleiben Eltern“ – Hilfen für
Kinder bei Trennung und Scheidung; 15. Auflage, kostenloser Bezug unter http://www.dajeb.de/bestell.htm
Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.,
Deutscher Kinderschutzbund e.V. – DKSB, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. – VAMV (Hrsg.):
Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung,
3. Auflage, Berlin 2009
VAMV Landesverband NRW e.V.: Neue Wege entdecken –
Praxisbeispiele für den Umgang mit dem Umgang; Bezug
unter www.vamv.de
Czernin, Monika; Largo, Remo H.: Glückliche Scheidungskinder: Trennungen und wie Kinder damit fertig werden;
München 2007
Online finden Sie u. a. auf folgenden Seiten Informationen:
http://www.famr-ratgeber.de
http://www.familienhandbuch.de
https://www.elternimnetz.de
http://www.familienrecht-heute.de
zur Beratung von binationalen Paaren:
Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.
(Hrsg.): Die Balance finden. Psychologische Beratung mit
bikulturellen Paaren und Familien; Frankfurt 2008
Verband binationaler Familien und
Partnerschaften iaf e.V.
Wir sind ein bundesweiter Zusammenschluss von Menschen in binationalen und interkulturellen Lebenszusammenhängen. Gemeinsam engagieren wir uns für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Binationalen und für eine interkulturelle Gesellschaft, für
Gleichberechtigung und Bürgerrechte, gegen Rassismus
und Diskriminierung.
Wir informieren über familienrechtliche Fragen im In- und
Ausland, über Eheschließung, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Trennung und Scheidung, beraten im Umgang mit
Ämtern und Behörden und sind auch Anlaufstelle für alle,
die ganz einfach nur den Kontakt suchen zu anderen Menschen, die interkulturell leben.
Wir beschäftigen uns mit allen Themen des interkulturellen
Zusammenlebens. Wir setzen uns ein für interkulturelle Erziehung in Familie, Kindergarten und Schule und haben
Materialien und Broschüren dazu erarbeitet.
Unsere Arbeit wird vor allem ehrenamtlich geleistet. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft oder mit einer
Spende! Spenden an uns sind steuerlich absetzbar.
In NRW finden Sie uns u.a. in Aachen, Bielefeld, Bonn,
Dortmund, Duisburg, Köln, Minden und Münster. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Frankfurt/Main.
Verband binationaler Familien und
Partnerschaften iaf e.V.
Landesgeschäftsstelle NRW
Thomas-Mann-Straße 30
53111 Bonn
Tel. 02 28/9 09 04-0
Fax 02 28 /9 09 04-14
[email protected]
www.verband-binationaler.de
Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 550 205 00
Konto 7 606 900
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften ist
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.