RMV Tarifinfo - KreisVerkehrsGesellschaft Main

Transcription

RMV Tarifinfo - KreisVerkehrsGesellschaft Main
2015
Tarifinformationen
Gültig ab 1. Januar 2015
Tarife und mehr
sæ !NSPRECHPARTNER
sæ æ'EMEINSAMEæ"EFšRDERUNGS
bedingungen
sæ "
æ ESONDEREæ"EDINGUNGENæFÔR
*AHRESKARTEN!BONNEMENTS
CleverCard
&ERNVERKEHRS
%RGÜNZUNGSKARTE
sæ 4ARIFBESTIMMUNGEN
sæ :IELNUMMERNVERZEICHNIS
sæ 4ARIFæ&AHRKARTENæ0REISLISTEN
Tarifinformationen,
gültig ab 1. Januar 2015
RMV-Information
N
2 Der Rhein-Main-Verkehrsverbund
4 Ansprechpartner vor Ort
9 RMV-Mobilitäts-Beratung
12 RMV-Fahrkarten
26 Der RMV-Tarif
32 RMV-Preisliste
34 RMV-Preisliste Anschlussfahrkarte
36 RMV-Preisliste Fernverkehrs-Ergänzungskarte
38 RMV-Preisliste CleverCard kreisweit
40 Gemeinsame Beförderungsbedingungen (Teil I)
56 Tarifbestimmungen (Teil II)
78 Fahrradmitnahme
80 Gemeinsame Tarifbestimmungen
für das Hessenticket
82 Besondere Bedingungen für Jahreskarten
(als Abonnement bzw. bei Barzahlung)
92 Besondere Bedingungen für die
CleverCard/CleverCard kreisweit
IMPRESSUM
Hinweis
Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials
sind trotz sorgfältiger Bearbeitung vereinzelte
Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten
nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche
Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses
Fahrplans kann daher nicht übernommen
werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit
schriftlicher Genehmigung des RMV.
Herausgeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Geschäftsbereich Marketing und Innovation
Alte Bleiche 5
65719 Hofheim a. Ts.
Redaktion
Janine Scherer
Satz, Datenkonvertierung, Druck
OPTION VERLAG & AGENTUR
Helmut Schwab e. K.
Heidelberger Str. 35
64342 Seeheim-Jugenheim
102 Besondere Bedingungen für die FernverkehrsErgänzungskarte
RMV-Service
N
109 Die Fahrplangebiete – Übersichtskarte
110 RMV-Bestellservice
113 Einleitung Zielnummernverzeichnis
114 Zielnummernverzeichnis –
sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
142 Zielnummernverzeichnis – sortiert nach Gemeinden
170 Stichwortverzeichnis zu den Gemeinsamen
Beförderungsbedingungen (Teil I) und den
Tarifbestimmungen (Teil II)
Redaktionsschluss
16.10.2014
2
1
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund
Organisation und Aufgaben
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV) plant und organisiert den
Öffentlichen Personennahverkehr in
einem Verbundgebiet, das zwei Drittel der Fläche Hessens umfasst und
in dem mehr als fünf Millionen Menschen leben. Gemeinsam mit den
Nachbargebieten im Norden Hessens, in Rheinland-Pfalz, Bayern und
Baden-Württemberg, mit denen in
vielen Fällen eine tarifliche Kooperation vereinbart ist, erreicht er rund
sieben Millionen Menschen. Der
RMV ist ein Zusammenschluss von
15 Landkreisen und 11 Städten
sowie dem Land Hessen.
ABCED
Gesellschafter
Für die Organisation der lokalen
Verkehre vor Ort in den jeweiligen
Landkreisen und Kommunen gibt
es sogenannte Lokale Nahverkehrsorganisationen (LNO). Diese sind für
die Planung und Bestellung der Verkehrsleistung zuständig, die sich
innerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Landkreises bewegen.
Die Verkehrsunternehmen sowohl
auf der Schiene als auch im Busverkehr sind als Leistungsersteller über
einen Verkehrsvertrag mit dem RMV
oder den LNO verbunden. Die über
160 Unternehmen im RMV-Gebiet
sind in der Erfüllung ihrer Aufgaben
und der betrieblichen Organisation
der Leistungserstellung selbständig.
Zu seinen Kernaufgaben gehören die
Bestellung des regionalen Verkehrsangebotes sowohl auf der Schiene
als auch beim Regionalbus und die
möglichst flächendeckende Verwirklichung des Rhein-Main-Taktes. Über
die wettbewerbliche Ausschreibung
von Verkehrsleistungen erreicht er
eine erhebliche Steigerung von Qualität und Komfort für die Fahrgäste.
Auch die Weiterentwicklung des einheitlichen Tarifsystems zählt zu seinen Kernkompetenzen. Der RheinMain-Verkehrsverbund versteht sich
dabei nicht nur als Organisator des
regionalen Nahverkehrs, sondern als
Mobilitätsdienstleister der Zukunft,
indem er heute schon zukünftige
Projekte wie die Einführung einer
elektronischen Fahrkarte oder den
Ausbau einer modernen Infrastruktur
voran treibt.
Kreisfreie Städte
! Darmstadt
" Frankfurt am Main
§ Mainz (assoziiert über den VMW)
$ Offenbach am Main
% Wiesbaden
Die Adressen der jeweiligen zuständigen Lokalen Nahverkehrsorganisationen finden Sie unter der Rubrik
„Ansprechpartner vor Ort“ in diesem
Buch.
Sonderstatusstädte
6 Bad Homburg v.d.H.
7 Fulda
8 Gießen
9 Hanau
0 Marburg
q Rüsselsheim
w Wetzlar
Landkreise
13 Darmstadt-Dieburg
14 Fulda
15 Gießen
16 Groß-Gerau
17 Hochtaunus
18 Lahn-Dill
19 Limburg-Weilburg
20 Main-Kinzig
21 Main-Taunus
22 Odenwald
23 Marburg-Biedenkopf
24 Offenbach
25 Rheingau-Taunus
26 Vogelsberg
27 Wetterau
Land Hessen
2
3
Ansprechpartner vor Ort
DADINA
Darmstadt-Dieburger
Nahverkehrsorganisation
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Telefon: (0 61 51) 3 60 51-0
Telefax: (0 61 51) 3 60 51-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dadina.de
Mo.– Fr. 8.00 –12.30 Uhr
Mo.– Do. 13.00 –15.30 Uhr
Hanau
Lokale Nahverkehrsorganisation GmbH
Daimlerstraße 5
63450 Hanau
Telefon: (0 61 81) 3 64 50 83
Telefax: (0 61 81) 3 64 52 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hanau-lno-gmbh.de
Hanauer
Straßenbahn GmbH
RMV-MobilitätsInfo
Am Freiheitsplatz 6
63450 Hanau
Telefon: (0 61 81) 3 00 89 46
Telefax: (0 61 81) 3 00 89 49
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hsb.de
Mo.– Fr. 6.00 –19.00 Uhr
Sa. 7.30 –15.00 Uhr
DB Regio AG
Kundendialog DB Regio Hessen
Telefon: (0 18 06) 99 66 33
(gebührenpflichtige Rufnummer,
20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 60 Cent/Anruf)
ESWE
Verkehrsgesellschaft mbH
RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden
Dotzheimer Straße 6 – 8
(LuisenForum)
65185 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 22-4 50
Telefax: (06 11) 4 50 22-8 51
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eswe-verkehr.de
Mo.– Fr. 6.00 –20.00 Uhr, davon
Außenschalter an der Dotzheimer
Straße 6.00 – 8.00 Uhr und
Mo., Di., Do., Fr. 18.00 – 20.00 Uhr
Sa. 10.00 –17.30 Uhr, davon
Außenschalter an der Dotzheimer
Straße 14.00 –17.30 Uhr
Kreisverkehrsgesellschaft
Offenbach mbH
Masayaplatz 1
63128 Dietzenbach
Telefon: (0 60 74) 6 96 69 29
Telefax: (0 60 74) 6 96 69 09
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kvgOF.de
Mo.– Do. 8.30 –17.00 Uhr
Fr. 8.30 –13.00 Uhr
Kreisverkehrsgesellschaft
Main-Kinzig mbH
Nürnberger Straße 41
63450 Hanau
Telefon: (0 61 81) 91 92-0
Telefax: (0 61 81) 91 92-1 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kvg-main-kinzig.de
Mo.– Do. 9.00 –16.00 Uhr
Fr. 9.00 –14.00 Uhr
4
ABCED
Lokale
Nahverkehrsgesellschaft
Fulda mbH (Landkreis Fulda)
Zieherser Weg 2
36037 Fulda
Telefon: (06 61) 9 69 42-0
Telefax: (06 61) 9 69 42 32
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lng-fulda.de
Mo.– Do. 8.00 –16.00 Uhr
Fr. 8.00 –13.00 Uhr
Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Mobilitätszentrale Bahnhof Hofheim
65719 Hofheim am Taunus
ServiceTelefon: (0 61 92) 2 00 26 21
ServiceTelefax: (0 61 92) 2 00 26 31
Anruf-Sammel-Taxi
Telefon: (0 61 92) 2 00 26 26
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mtv-web.de
Mo.– Fr. in der Kernzeit
9.00 –16.00 Uhr
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
Telefon: (0 61 52) 93 95-0
Telefax: (0 61 52) 93 95-29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.LNVG-GG.de
Mo.– Fr. 8.00 –13.00 Uhr
MVG – Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
RMV-Mobilitäts-Beratung im
Verkehrs Center Mainz
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 12 77 77
Telefax: (0 61 31) 12 66 66
E-Mail: verkehrscenter@
mvg-mainz.de
Internet: www.mvg-mainz.de
Mo.– Fr. 7.00 –19.00 Uhr
Sa. 9.00 –14.00 Uhr
Lokale Nahverkehrsorganisation
der Stadt Rüsselsheim
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim
Telefon: (0 61 42) 83 23 50
Telefax: (0 61 42) 83 20 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ruesselsheim.de
NiO – Nahverkehr
in Offenbach GmbH
Hebestraße 14
63065 Offenbach
Telefon: (0 69) 84 00 04 80 1
Telefax: (0 69) 84 00 04 98 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nio-of.de
Magistrat der Stadt Fulda
Geschäftsstelle Nahverkehr
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: (06 61) 1 02 16 36 oder
1 02 16 37
Telefax: (06 61) 1 02 26 36
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fulda.de
5
Ansprechpartner vor Ort
Odenwald-RegionalGesellschaft (OREG) mbH
Geschäftsbereich Nahverkehr
RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt
– Bahnhof –
Hulster Straße 2
64720 Michelstadt
Telefon: (0 60 61) 97 99-88
Telefax: (0 60 61) 97 99-99
Verwaltung
Telefon: (0 60 61) 97 99-0
Telefax: (0 60 61) 97 99-10
RufBus-Bestellungen
Telefon: (0 60 61) 97 99-77
E-Mail: [email protected]
Internet: www.odenwaldmobil.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr
Sa. 9.00 –13.00 Uhr
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich 10.5 ÖPNV
Mobilitätszentrale im Bahnhof
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: (0 61 72) 1 00-10 51 + 10 52
Telefax: (0 61 72) 1 00-10 63
E-Mail: personennahverkehr@
bad-homburg.de
Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr
Sa. 9.30 –14.30 Uhr
Stadt Wetzlar
Lokale Nahverkehrsorganisation
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: (0 64 41) 99 -10 58
Telefax: (0 64 41) 99 -10 54
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wetzlar.de
RNV – Regionaler Nahverkehrsverband
Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Telefon: (0 64 21) 4 05-16 28
Telefax: (0 64 21) 4 05-14 45
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.rnv.marburg-biedenkopf.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr. 8.00 –14.00 Uhr
Stadtwerke Gießen AG
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Telefon: (06 41) 7 08-0
Telefax: (06 41) 7 08-33 87
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.stadtwerke-giessen.de
Stadtwerke Marburg
Consult GmbH
Am Krekel 55
35039 Marburg
Telefon: (0 64 21) 20 53 69
Telefax: (0 64 21) 20 55 41
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadtwerkemarburg.de
RTV – Rheingau-TaunusVerkehrsgesellschaft mbH
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Telefon: (0 61 24) 5 10-4 68
Telefax: (0 61 24) 51 01 84 68
E-Mail: [email protected]
Internet: www.r-t-v.de
6
ABCED
Stadtwerke Oberursel
(Taunus) GmbH
Oberurseler Straße 55–57
61440 Oberursel (Taunus)
Telefon: (0 61 71) 50 91 19
Telefax: (0 61 71) 50 91 32
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.stadtwerke-oberursel.de
Mo.– Fr. 8.30 –12.00 Uhr
Mo. 13.30 –17.30 Uhr
Di.– Do. 13.30 –15.30 Uhr
Verkehrsgesellschaft
Lahn-Dill-Weil mbH
Geschäftsstelle Wetzlar
Karl-Kellner-Ring 49
35576 Wetzlar
Telefon: (0 64 41) 4 07 18 77
Telefax: (0 64 41) 4 07 18 76
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vldw.de
Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr
Verkehrsverband Hochtaunus
(VHT)
– Zweckverband –
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
E-Mail: info@
verkehrsverband-hochtaunus.de
Internet:
www.verkehrsverbandhochtaunus.de
traffiQ
Frankfurt am Main
Stiftstraße 9 –17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: (0 69) 24 24 80 24
E-Mail: info@traffiQ.de
Internet: www.traffiQ.de
Mobilitätszentrale
VERKEHRSINSEL
An der Hauptwache/Zeil 129
60313 Frankfurt am Main
Mo.– Fr. 9.00 –20.00 Uhr
Sa. 9.30 –18.00 Uhr
VGF
VerkehrsGesellschaft
Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
Telefon (0 69) 1 94 49
Telefax (0 69) 2 13-2 50 22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vgf-ffm.de
www.twitter.com/vgf_ffm
www.facebook.com/VGFffm
Verkehrsgesellschaft
Lahn-Dill-Weil mbH
Geschäftsstelle Weilburg
Bahnhofstraße 14
35781 Weilburg
Telefon: (0 64 71) 91 29 80
Telefax: (0 64 71) 9 12 98 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vldw.de
7
Ansprechpartner vor Ort
RMV-Mobilitäts-Beratung
VGO Verkehrsgesellschaft
Oberhessen mbH
ServiceZentrum Alsfeld
Bahnhofstraße 14 (Im Bahnhof)
36304 Alsfeld
Telefon: (0 66 31) 96 33-33
Telefax: (0 66 31) 96 33-1 14
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vgo.de
Mo.– Fr. 7.30 –16.45 Uhr
Ob Sie mit der S-Bahn nach Hanau, dem ICE nach Hannover oder dem
Airbus nach Hawaii möchten: Die RMV-Mobilitäts-Beratung sagt Ihnen,
wann Sie wo sein müssen. Aus einer Hand werden Sie mit allen notwendigen Informationen für Ihr Weiterkommen versorgt – per Telefon,
Internet oder in Ihrer RMV-Mobilitätszentrale direkt vor Ort.
Die Mobilitäts-Beratung ist ein innovatives Angebot des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Basis ist eine Datenbank, in der Informationen aus dem
Verkehrsbereich gesammelt und bereitgestellt werden. Schnelle Zugriffe auf
Fahrplanauskunftsysteme, auf die Daten von Verkehrsrechnerzentralen und
die Ankunft- und Abflugtafeln des Frankfurter Flughafens erlauben kurzfristige und aktuelle Auskünfte. Ob Sie mit Bus, Bahn, Auto oder Flugzeug
reisen möchten, ob beruflich oder mit der Familie.
VGO Verkehrsgesellschaft
Oberhessen mbH
ServiceZentrum Friedberg
Europaplatz – Gebäude A
61169 Friedberg
Telefon: (0 60 31) 71 75 -0
Telefax: (0 60 31) 71 75 -1 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vgo.de
Mo.– Mi. 7.30 –17.00 Uhr
Do. 7.30 –18.00 Uhr
Fr. 7.30 –16.00 Uhr
Informationen zu Park & Ride, Carsharing, Elektromobilität, Freizeitangeboten
in der Region und Auskünfte zum RMV-Tarifsystem runden das Angebot ab.
R M V- S e r v i c e t e l e f o n
069 / 24 24 80 24
Telefonisch erhalten Sie Verkehrs-Infos und Freizeit-Tipps über das
RMV-Servicetelefon 069/24 24 80 24. Unter dieser Nummer geben
Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RMV-Servicetelefons
die gewünschte Auskunft. 24 Stunden täglich.
VGO Verkehrsgesellschaft
Oberhessen mbH
ServiceZentrum Gießen
Neuenweg 5
35390 Gießen
Telefon: (06 41) 9 31 31- 0
Telefax: (06 41) 9 31 31-1 13
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vgo.de
Mo.– Fr. 9.00 –17.00 Uhr
Individuell und unbelastet von jeglichen Öffnungszeiten können Sie sich die
RMV-Mobilitäts-Beratung auch ins eigene Heim oder auf Ihr Handy holen.
www.rmv.de ist das Internetportal rund um Ihre Mobilität. Mit elektronischer Fahrplanauskunft, aktuellen Informationen zu Veranstaltungen,
Verkehrsmeldungen,Sonderverkehren, Hinweisen zum barrierefreien Reisen
und vielen nützlichen Links.
Wer das persönliche Gespräch bevorzugt, wird in den RMV-Mobilitätszentralen bestens versorgt. In zurzeit 28 Zentralen im RMV-Verbundgebiet
finden Sie diesen Service – kompetent und freundlich.
Alle Adressen finden Sie auf den folgenden Seiten.
8
9
RMV-Mobilitätszentralen
Alsfeld
VGO ServiceZentrum
Bahnhofstraße 14 (Im Bahnhof)
36304 Alsfeld
Mo.– Fr. 7.30 –16.45 Uhr
Bad Homburg v. d. Höhe
Im Bahnhof Bad Homburg
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr
Sa. 9.30 –14.30 Uhr
Bad Schwalbach
RMV-MobilitätsInfo
Kreishaus, Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Mo.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr
Mo., Mi., Do. 14.00 –16.00 Uhr
Di. 14.00 –18.00 Uhr
Darmstadt
Am Hauptbahnhof 20a
64293 Darmstadt
Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr
Sa. 9.00 –13.00 Uhr
Dietzenbach
Kreisverkehrsgesellschaft
Offenbach mbH
Masayaplatz 1
63128 Dietzenbach
Mo.– Fr. 7.00 –18.00 Uhr
Sa. 10.00 –13.00 Uhr
Friedberg
VGO ServiceZentrum
Europaplatz – Gebäude A
61169 Friedberg
Mo.– Mi. 7.30 –17.00 Uhr
Do. 7.30 –18.00 Uhr
Fr. 7.30 –16.00 Uhr
Idstein
RMV-MobilitätsInfo im Killingerhaus
König-Adolf-Platz
65510 Idstein
Di.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr
Di., Mi. 14.00 –17.00 Uhr
Do., Fr. 14.00 –18.00 Uhr
Gießen
Stadtwerke Gießen AG
Kundenzentrum am Marktplatz
Marktplatz 15
35390 Gießen
Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr
Sa. 9.00 –14.00 Uhr
Limburg a. d. Lahn
Bahnhofsplatz 2 (Bahnmeisterei)
65549 Limburg a. d. Lahn
Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr
Sa. 10.00 –14.00 Uhr
VGO ServiceZentrum
Neuenweg 5
35390 Gießen
Mo.– Fr. 9.00 –17.00 Uhr
Mainz
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Bahnhofplatz 6a
55116 Mainz
Mo.– Fr. 7.00 –19.00 Uhr
Sa. 9.00 –14.00 Uhr
Groß-Gerau
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 –18.00 Uhr
Mi. 8.00 –13.00 Uhr
Marburg
Stadtwerke Marburg GmbH
Universitätsstraße 1
35037 Marburg
Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr
Hanau
RMV-MobilitätsInfo
Hanauer Straßenbahn GmbH
Am Freiheitsplatz 6
63450 Hanau
Mo.– Fr. 6.00 –19.00 Uhr
Sa. 7.30 –15.00 Uhr
Michelstadt
Bahnhof
Hulster Straße 2
64720 Michelstadt
Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr
Sa. 9.00 –13.00 Uhr
Eppstein
RMV-MobilitätsInfo
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Mo., Di., Do. 7.00 –16.00 Uhr
Mi. 7.00 –12.00 und 14.00 –18.00 Uhr
Fr. 7.00 –13.00 Uhr
RMV-MobilitätsInfo
im DER-Reisebüro
Nürnberger Straße 41
63450 Hanau
Mo.– Do. 9.00 –16.00 Uhr
Fr. 9.00 –14.00 Uhr
Frankfurt am Main
VERKEHRSINSEL
An der Hauptwache/Zeil 129
60313 Frankfurt am Main
Mo.– Fr. 9.00 –20.00 Uhr
Sa. 9.30 –18.00 Uhr
Hofheim
Bahnhof
Hattersheimer Straße 6
65719 Hofheim a.Ts.
Mo.– Fr. in der Kernzeit
9.00 –16.00 Uhr
10
ABCED
Offenbach
OF InfoCenter
Salzgäßchen 1
63065 Offenbach am Main
Rüsselsheim
Kundenzentrum im Bahnhof
Bahnhofsplatz 2
65428 Rüsselsheim
Mo.– Fr. 7.00 –18.00 Uhr
Weilburg
Bahnhofstraße 14
35781 Weilburg
Mo.– Fr. 7.00 –18.00 Uhr
Wetzlar
Karl-Kellner-Ring 49
35576 Wetzlar
Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr
Wiesbaden
Dotzheimer Straße 6-8
(LuisenForum)
65185 Wiesbaden
Mo.– Fr. 6.00 –20.00 Uhr, davon
Außenschalter an der Dotzheimer
Straße 6.00 – 8.00 Uhr und
Mo., Di., Do., Fr. 18.00 –20.00 Uhr
Sa. 10.00 –17.30 Uhr, davon
Außenschalter an der Dotzheimer
Straße 14.00 –17.30 Uhr
RMV-MobilitätsInfo
Haltestelle Luisenplatz
Bussteig B
65185 Wiesbaden
Mo.– Sa. 10.00 –17.30 Uhr
Mörfelden
RMV-MobilitätsInfo
im Bahnhofsgebäude
Bahnhofstraße 38
64546 Mörfelden
Mo.– Fr. 7.00 –17.00 Uhr
RMV-MobilitätsInfo
Haltestelle Hauptbahnhof
Bussteig A
65189 Wiesbaden
Mo.– Fr. 6.00 –20.00 Uhr
Sa. 10.00 –17.30 Uhr
Nidda
RMV-MobilitätsInfo
Bahnhofstraße 61
63667 Nidda
Mo.– Fr. 7.00 –14.00 Uhr
11
RMV-Fahrkarten
ABCED
Um den EFS auf den Chip zu schreiben, muss die Karte Kontakt zu einer
sogenannten „Schreib-/Leseeinheit“
haben. Diese Geräte können sowohl
Daten aus dem Chip auslesen als
auch auf den Chip schreiben. Beim
eTicket RheinMain kann dieser
Vorgang an allen Automaten und bei
allen personalbedienten Vertriebsstellen, die mit dem eTicket-Logo
gekennzeichnet sind, erfolgen.
Auf www.rmv.de kann vieles rund um
das eTicket RheinMain auch online
erfolgen: Nach einer Anmeldung
bei „meinRMV“ und Registrierung
der Chipkarte können Sie auch
Verwaltungsfunktionen rund um die
Chipkarte nutzen.
Bitte beachten Sie auch unsere
Informationen rund um das Thema
eTicket RheinMain, die wir auf
www.rmv.de für Sie bereitstellen.
Diese Erläuterungen, liebe Leserin,
lieber Leser, dienen Ihrer ersten
Orientierung und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grundprinzipien. Rechtlich verbindlich
sind ausschließlich unsere ab Seite
40 und 56 im Originaltext wiedergegebenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Mit den Fahrkarten des RMV steht
Ihnen die gesamte Rhein-Main-Region
offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für
alle Verkehrsmittel und -linien der dem
Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen. Für eine Fahrt vom Startort
bis zum Zielort benötigen Sie immer
nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft
Sie umsteigen – selbst wenn Sie z. B.
von der S-Bahn auf die Straßenbahn
umsteigen. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV – in Begleitung einer mindestens 6-jährigen Person – kostenlos
mit. Innerhalb des Verbundes haben
Sie die Wahl zwischen Einzelfahrkarten
und Zeitkarten sowie Fahrkartenangeboten, die sich aus Sonder- und
Übergangsregelungen ergeben.
Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation
beziehungsweise Ihr Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich. Umfangreiche Informationen
erhalten Sie auch auf www.rmv.de
oder über das RMV-Servicetelefon
0 69/24 24 80 24.
Einzelfahrkarte
Einzelfahrkarten sind für Erwachsene
und für Kinder im Alter von 6 bis
einschließlich 14 Jahren erhältlich.
Mit einer Einzelfahrkarte können Sie
eine Fahrt durchführen und in Richtung Fahrtziel beliebig oft umsteigen –
allerdings nur mit dem nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen,
z. B. für Besorgungen, sind nicht
zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten
sind nach Fahrtantritt nicht mehr
übertragbar.
Einzelfahrkarten erhalten Sie an den
RMV-Fahrkartenautomaten und beim
Fahrpersonal, wo dies vorgesehen
ist, oder Sie erwerben sie mit dem
Smartphone (auch inklusive BahnCard-Ermäßigung). In Straßenbahnen,
U-Bahnen, S-Bahnen und Regional-
eTicket RheinMain –
die Chipkarte
Das eTicket RheinMain ist eine Chipkarte, auf die elektronische Fahrtberechtigungen ausgegeben werden.
Die Fahrtberechtigung wird auf dem
in der Chipkarte integrierten Chip
gespeichert und somit als Elektronischer Fahrschein (EFS) auf dem Chip
abgelegt.
12
Damit der Preis für kurze Einzelfahrten
nicht unangemessen hoch ausfällt,
werden in den Städten Frankfurt,
Offenbach, Wiesbaden, Mainz und
Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstreckentarif angeboten. Diese sind für
Erwachsene und für Kinder im Alter
von 6 bis einschließlich 14 Jahren
erhältlich. Das Kurzstreckenverzeichnis an der jeweiligen Haltestelle
beziehungsweise am jeweiligen Fahrkartenautomaten informiert über alle
Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit
einer Kurzstreckenfahrkarte erreichen
können.
sive eines Monatskartenangebotes für
alle ab 65 Jahren.
Jahreskartenangebote bestehen für
Schüler, Auszubildende und Erwachsene inklusive eines Extraangebots
für alle ab 65 Jahren. Tages-, Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene
sind übertragbar. Nicht übertragbar
sind alle persönlichen Zeitkarten, also
persönliche Jahreskarten, 65-plusMonats- und 65-plus-Jahreskarten,
JobTickets, SemesterTickets,
Sonderfahrkarten und Zeitkarten des
Ausbildungstarifs.
Die Gültigkeit aller Zeitkarten besteht
am letzten Geltungstag bis zum
Betriebsschluss und bei speziellen
Nachtlinien bis zum letzten als
Nachtlinie gekennzeichneten Kurs.
Zeitkarten berechtigen während ihrer
Gültigkeit im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten
in allen RMV-Verkehrsmitteln.
Zeitkarten erhalten Sie – auch im
Vorverkauf – an personenbedienten
Vertriebsstellen, an ausgewählten
Fahrkartenautomaten-Standorten,
zum Teil beim Bus-Fahrpersonal und
im RMV-TicketShop.
Tages- und Gruppentageskarten
sowie das Hessenticket können Sie
auch als RMV-HandyTicket erwerben.
RMV-Zeitkarten
Tageskarte
Wenn Sie häufig mit dem RMV unterwegs sind, sollten Sie sich für eines
unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden. Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monatsund Jahreskarten wählen.
Tageskarten gibt es für Erwachsene
und für Kinder sowie für Gruppen bis
5 Personen. Wochen- und Monatskarten sind erhältlich für Schüler bzw.
Auszubildende und Erwachsene inklu-
Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6
bis einschließlich 14 Jahren. Sie gilt
an einem Kalendertag ab Zeitaufdruck
bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss beziehungsweise bis zum
letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Fahrt ein
Zuschlag zu erwerben. Tageskarten
der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in
zügen (RE, RB, SE) können keine
RMV-Fahrkarten erworben werden.
Einzelfahrkarten der Preisstufe 3
mit Gültigkeit in Frankfurt am Main
(Tarifgebiet 50) berechtigen nicht
zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt
(Tarifgebiet 5090).
Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/Wiesbaden (VMW,
Tarifgebiet 65) können Sie für einen
Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten Sie
diese unmittelbar vor Fahrtantritt an
der Haltestelle oder gegebenenfalls
bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen.
Kurzstrecke
13
RMV-Fahrkarten
ABCED
Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket:
– an der Nordgrenze des NVV bis
Nordrhein-Westfalen in der Stadt
Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim, Daseburg, Dössel,
Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf,
Welda und Wormeln,
Niedersachsen in der Stadt Hann.
Münden mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und
Oberode sowie in der Gemeinde
Staufenberg,
Thüringen bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6,
– in den Übergangstarifgebieten
zwischen VRN und RMV bis zu den
Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim,
zur Gemeinde Eberbach und zur
Kernstadt von Worms (VRNWabe 43) in Rheinland-Pfalz
– sowie in Mainz.
Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50)
berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
Gruppentageskarte
bis zu 5 Personen
Die Gruppentageskarte berechtigt
bis zu 5 Personen zu beliebig vielen
Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln
im gewählten Gültigkeitsbereich.
Sie gilt an einem Kalendertag bis
Betriebsschluss des gleichen Tages
beziehungsweise bis zum letzten
als Nachtlinie gekennzeichneten
Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger
Angebote ist pro Person und Fahrt
ein Zuschlag zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3
mit Gültigkeit in Frankfurt am Main
(Tarifgebiet 50) berechtigen nicht
zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt
(Tarifgebiet 5090).
Hessenticket
Das Hessenticket erhalten Sie an
den Automaten, in Bussen, an allen
RMV-Vertriebsstellen, im Internet
unter www.rmv.de sowie bei der
Deutschen Bahn AG.
Das Hessenticket kann auch im Vorverkauf erworben werden.
Eine Erstattung des Fahrpreises,
auch bei Rückgabe des Tickets vor
dem Geltungstag, ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die
Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist.
Näheres entnehmen Sie bitte den
gemeinsamen Tarifbestimmungen
für das Hessenticket.
Das Hessenticket berechtigt bis zu
5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen
in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) und Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (VRN). Es gilt montags
bis freitags ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in
Hessen ganztags bis Betriebsschluss.
Die Nutzung von Fernverkehrszügen
der Deutschen Bahn AG (IC oder
ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb
des VRN mit dem Hessenticket ist
ausgeschlossen.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse,
auch bei Zukauf entsprechender
Zuschläge, ist nicht zugelassen.
14
Wochenkarte für Erwachsene
65-plus-Jahreskarte und
65-plus-Monatskarte
Die Wochenkarte ist an sieben aufeinander folgenden Tagen gültig.
Den ersten Gültigkeitstag können
Sie frei wählen.
Die persönliche, nicht übertragbare
65-plus-Monats- oder -Jahreskarte
wird für Personen ab 65 Jahren als
eTicket RheinMain ausgegeben.
65-plus-Monats- und 65-plus-Jahreskarten sind nicht für Relationen
in Übergangstarifgebiete erhältlich.
An Wochenenden und gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am 24.
und 31.12. erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf das gesamte
RMV-Gebiet ohne Übergangstarifgebiete.
Die 65-plus-Monatskarte gilt nur in
der 2. Klasse. Die 65-plus-Jahreskarte gilt auch für Fahrten in der 1.
Klasse und beinhaltet die Vorteilsregelung „12 Kalendermonate fahren
und nur für 10 Kalendermonate zahlen“. Personen, die im Rahmen der
Mitnahmeregelung mit der 65-plusJahreskarte mitgenommen werden,
können auch die 1. Klasse ohne
Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur 65-Jahreskarte ergeben sich
aus den „Besonderen Bedingungen
für Jahreskarten-Abonnements“ in
der jeweils gültigen Fassung.
Monatskarte für Erwachsene
Auch bei der Monatskarte können
Sie den ersten Gültigkeitstag frei
wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) so oft in den gewählten und
freigegebenen Tarifgebieten mit dem
RMV fahren, wie Sie wollen.
Jahreskarte für Erwachsene
Wenn Sie viel mit dem RMV fahren
und Geld sparen möchten, sollten
Sie sich für die RMV-Jahreskarte
entscheiden: 12 Kalendermonate
fahren, aber nur für 10 Kalendermonate zahlen. Jahreskarten gibt
es als übertragbare oder als persönliche Jahreskarte.
Sie können die Jahreskarte im Voraus in bar oder als Abonnent mit einmaliger Abbuchung – jeweils mit 2%
Skonto – oder in 10 Monatsbeträgen
per Lastschrift erwerben.
Inhaber einer persönlichen Jahreskarte erhalten zudem eine Mobilitätsgarantie (siehe „Regeln bei Verspätungen“).
Die Einzelheiten zu den Jahreskarten
ergeben sich aus den „Besonderen
Bedingungen für JahreskartenAbonnements“ und „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“
in der jeweils gültigen Fassung.
Bestellscheine für die Jahreskarten
erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen,
in den RMV-Mobilitätszentralen oder
zum Download im Internet unter
www.rmv.de.
9-Uhr-Karte
Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- oder
Jahreskarte konzipiert und hilft, bares
Geld zu sparen: Gegenüber den
klassischen Zeitkarten sparen Sie
zwischen 15 und 25 Prozent. Wie der
Name bereits erklärt, ist das Sparticket montags bis freitags ab
15
RMV-Fahrkarten
ABCED
9.00 Uhr bis Betriebsschluss gültig.
An Wochenenden und gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am 24.
und 31.12. gilt es uneingeschränkt
rund um die Uhr. Zur 9-Uhr-Karte
können keine Aufpreiskarten für die
Nutzung des IC erworben werden.
Die 9-Uhr-Jahreskarten sind als persönliche (nicht übertragbare) oder als
übertragbare Zeitkarte erhältlich.
Besitzen Sie bereits eine Jahreskarte
und möchten auf die 9-Uhr-Jahreskarte umsteigen, können Sie Ihren
Preisvorteil (10 Monate zahlen, 12
Monate fahren) mitnehmen.
Anschlussfahrkarte
Wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Startort
außerhalb des Gültigkeitsbereichs
Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können
Sie eine Anschlussfahrkarte lösen.
Als Inhaberin oder Inhaber einer
RMV-Zeitkarte können Sie für diesen
Fall eine rabattierte Einzelfahrt für die
Gesamtstrecke kaufen.
Die Rabatthöhen richten sich dabei
nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der
vorhandenen Zeitkarte. Die Anschlussfahrkarte kann für Zeitkarten
der Preisstufen 1 bis 6 und 13 und für
Einzelfahrten-Relationen der Preisstufen 2 bis 7 und 13 gekauft werden.
Auch für Kinder (6 bis einschließlich
14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten. Inhaber von Zeitkarten des Ausbildungstarifs haben
die Altersgrenze für Kinderfahrkarten
zu berücksichtigen.
Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit
Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der
Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je Person
eine Anschlussfahrkarte erworben
werden.
Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch
für die Anschlussfahrkarte, dass
diese nur zum sofortigen Fahrtantritt
mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt. Rund- und
Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt.
Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte
bitte direkt vor Fahrtantritt.
Die Anschlussfahrkarte gilt in der
Wagenklasse, in der die zugrunde
liegende Zeitkarte und ein eventuell
vorhandener Zuschlag auch gelten.
Bei Tageskarten, SemesterTickets
und den Zeitkarten des Ausbildungstarifes sowie in der Regel bei JobTickets gibt es diese Regelung nicht.
Soweit die Wochen-, Monats- oder
Jahreskarte des Erwachsenentarifs
in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch
das Mitnahmerecht für die 1. Klasse.
Voraussetzung für die Mitnahme von
Personen ist, dass die Reise gemeinsam angetreten wurde oder dass
eine gezielte Verabredung stattgefunden hat.
Ausgeschlossen ist die Nutzung von
Anschlussfahrkarten
– zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete,
– in der Kombination zu Zeitkarten
des Übergangstarifs,
– in der Kombination zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten,
– in der Kombination zu Tages- und
Gruppentageskarten,
– in der Kombination zu KombiTickets und Sonderangeboten mit
einer zeitlichen Gültigkeit von unter
sieben Tagen und
– in der Kombination zu Zeitkarten,
die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten.
Zuschlagfahrkarte
Mitnahmeregelung
bei Zeitkarten
Mit der Wochen-, Monats- und
Jahreskarte für Erwachsene – inkl.
der 65-plus-Monatskarte und der
65-plus-Jahreskarte – können Sie
täglich ab 19.00 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.
An allen Samstagen, Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen in Hessen
sowie am 24. und 31. Dezember
gilt diese Mitnahmeregelung sogar
ganztägig.
16
baren Plätze erfolgen und im Sonderfall eine Leistungsverstärkung
ermöglicht werden.
Fahrkarten
zum Ausbildungstarif
Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste
von 6 bis einschließlich 14 Jahren
sowie Schüler, Auszubildende,
Studenten der Hochschulen im
RMV-Gebiet und unter bestimmten
Voraussetzungen Praktikanten im
RMV fahren. Auch Teilnehmer am
Bundesfreiwilligendienst profitieren
vom ermäßigten Ausbildungstarif.
Zur Berechtigung muss ein amtlicher
Altersnachweis oder der vom RMV
vorgesehene und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellschein
für die Kundenkarte für Schüler und
Auszubildende vorgelegt werden.
Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht
übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum
Ausbildungstarif bestehen entweder aus dem eTicket RheinMain im
Chipkartenformat oder aus einer
Kundenkarte und einer dazugehörigen gültigen Wochen- bzw. Monatswertmarke mit identischer Sorten-Nr.
(Preisstufe). Auf die Wertmarke muss
immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber übertragen
werden, da die Wertmarke sonst
ungültig ist. Wertmarken ohne Kundenkarte berechtigen nicht zur Fahrt.
In der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte sowie bei sonstigen zuschlagpflichtigen Angeboten
benötigen Sie Zuschlagfahrkarten
für Erwachsene und Kinder. Die
Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als
Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als
Zuschlagzeitkarte für die Wochen-,
Monats- oder Jahreskarte inklusive
der 9-Uhr-Varianten und der 65-plusMonatskarte.
Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen und
nur gelegentlich zuschlagpflichtige
Angebote (z.B. die 1. Klasse) nutzen
möchten, können Sie auch je Fahrt
einen Einzelzuschlag erwerben.
Gruppenfahrkarte
ab 10 Personen
Für alle Gruppen ab 10 Personen
gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da
sich der Fahrpreis nach der genauen
Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel
richtet. Diese Fahrkarten erhalten Sie
im Vorverkauf an ausgewähten RMVVertriebsstellen. Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt
kann eine Beratung wegen der verfüg-
CleverCard
Schüler und Auszubildende können
mit der CleverCard – der Jahreskarte
zum ermäßigten Ausbildungstarif –
während der Schulzeit zwischen
Wohnort und Schul- bzw. Ausbil-
17
RMV-Fahrkarten
ABCED
den Berufsschulort oder werden zur
regelmäßigen Ausbildungsstätte keine
öffentlichen Verkehrsmittel benutzt,
so kann ein Berufsschul-Ausweis
ausgestellt werden. Dieser berechtigt
gegen Vorlage an den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch
im Fall des Blockunterrichts, zur
Hin- und Rückfahrt zur und von der
Berufsschule mit Einzelfahrkarten für
Kinder. Des Weiteren benötigen die
Kunden den Berufsschul-Ausweis
auch, sofern sie in Ergänzung zu
ihrer vorhandenen Zeitkarte (z. B.
CleverCard) Anschlussfahrkarten
für Kinder zum (Berufs-)Schulort
nutzen möchten. Der BerufsschulAusweis gilt unter bestimmten
Vorraussetzungen auch für Schüler
von allgemeinbildenden Schulen und
Fachoberschulen und bei längeren
Praktika (mindestens ein Schuljahr).
Die Ermäßigung wird auch für Teile
der Strecke, die zwischen Wohnung
und Ausbildungsstätte liegt, gewährt.
dungsort das ganze Jahr unterwegs
sein – auch an den Wochenenden.
In den hessischen Schulferien gilt
die CleverCard im gesamten RMVGebiet. Dabei zählen zu den Schulferien auch die direkt angrenzenden
Wochenenden und Feiertage vor und
nach den Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann
sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden.
Die CleverCard kann immer zum 1.
eines beliebigen Kalendermonats
gekauft werden und gilt dann für 12
aufeinanderfolgende Monate.
Auf dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung der Schule
bzw. der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 15 Jahren genügt anstelle
der Bestätigung auch ein einfacher
Altersnachweis.
Als persönliche Zeitkarte ist die
CleverCard nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der
Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist
hingegen möglich.
Bestellscheine für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, für die CleverCard/CleverCard
kreisweit und den BerufsschulAusweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download im
Internet unter www.rmv.de.
Die CleverCard kreisweit ist ein
spezielles Tarifangebot des jeweiligen
Landkreises mit Gültigkeit in diesem
und der jeweiligen Sonderstatusstadt
(soweit vorhanden). Sie wird derzeit
in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Offenbach,
Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf
angeboten.
RMV-Übergangstarife
Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der
benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN),
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
(RNN), zur Verkehrsgemeinschaft
am Bayerischen Untermain (VAB)
sowie auf ausgewählten Linien im
Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und auf aus-
Näheres entnehmen Sie bitte den
besonderen Bedingungen zur CleverCard/CleverCard kreisweit in der
jeweils gültigen Fassung.
Berufsschul-Ausweis
Umfasst der Geltungsbereich der
Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht
18
gewählten Linien im Westerwald gilt
der RMV-Tarif. Nähere Informationen
dazu entnehmen Sie bitte den RMVTarifinformationen nach Regionen.
Die Automaten mit TouchscreenDisplay sind aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten wesentlich
komfortabler und führen den Kunden
durch den Verkaufsvorgang. Dabei
erfolgt die Bedienung über das
Touchscreen-Display.
RMV-Fahrkartenautomaten
Innerhalb des RMV gibt es zurzeit zwei
in der Bedienungsform zu unterscheidende Fahrkartenautomatentypen.
Zum einen den Typ mit großem, berührungsempfindlichen Benutzerbildschirm (Touchscreen-Display). Zum
anderen die Automaten mit Fahrtzielverzeichnis und kleinem Display
sowie der Eingabe über Tasten.
An beiden Automatentypen erhalten
Sie Einzelfahrkarten, Tageskarten und
Anschlussfahrkarten, jeweils für Erwachsene und Kinder, Gruppentageskarten und Zuschlagkarten sowie örtlich begrenzte Angebote. Darüber hinaus sind an ausgewählten Standorten zusätzlich Wochen- und Monatskarten für Erwachsene und Schüler
bzw. Auszubildende erhältlich.
Als Zahlungsmittel werden neben
Münzgeld auch Banknoten im Wert
von 5,–, 10,–, 20,– und 50,– Euro
akzeptiert. Je nach Verkehrsunternehmen werden auch bargeldlose
Zahlungsmittel (Geldkarte, EC-Karte)
angenommen. Im Display des Automaten wird angezeigt, welche
Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Dies kann in Abhängigkeit zur Höhe
des Fahrpreises und zum jeweils
vorhandenen Wechselgeld des Automaten stehen.
Alle Automaten können die Bedienungsanweisung auch in verschiedenen Fremdsprachen (Englisch,
Französisch, Italienisch, Spanisch
und Türkisch) anzeigen. Um Ihnen
die Benutzung der Automaten zu
erleichtern, haben wir je nach Automatenart einheitliche Bedienungsformen entwickelt.
Und so steigen Sie in den Verkaufsvorgang ein:
Startbildschirm Touchscreen-Automat
Folgende Möglichkeiten der Zieleingabe stehen Ihnen zur Auswahl:
1. Zieleingabe über „Schnellwahl“:
Im Startbildschirm werden Ihnen
unter der „Schnellwahl“ (linker und
mittlerer Bereich im Display) häufig
gewählte Fahrtziele angezeigt. Mit
wenigen Bedienschritten gelangen
Sie zur Fahrkarte.
2. Zieleingabe über:
– „Ortsnamen eingeben“ oder
– „Zielnummer eingeben“
Falls Ihr Fahrtziel nicht unter der
Schnellwahl aufgeführt ist, erfolgt
die Zielauswahl entweder
– über die Eingabe und Auswahl des
Zielortes oder
– über die Eingabe der 2- bzw.
4-stelligen Zielnummer Ihres Fahrtziels (sofern bekannt).
19
RMV-Fahrkarten
ABCED
Sofern Sie über ein eTicket RheinMain verfügen, können Sie sich
die Fahrkarten, die auf der Karte
gespeichert sind, am TouchscreenAutomaten anzeigen lassen. Legen
Sie einfach Ihre eTicket-Karte auf
die dafür gekennzeichnete Lesefläche. Diese befindet sich unmittelbar unterhalb der Zehnertastatur des
PIN-Pads für EC-Kartenzahlungen.
RMV-TicketShop
Startbildschirm Automat mit Tasten
An den älteren Automaten mit Eingabe über Tasten werden Sie zwar
auch über das Display durch den
Fahrkartenkauf geführt, hier gilt es
aber noch weitere Bedienelemente
zu beachten:
4. Überprüfen Sie die im Display
angezeigten Angaben (Zielnummer,
gewählte Fahrkartenart) und bezahlen
Sie dann den angezeigten Betrag.
5. Entnehmen Sie Ihre Fahrkarte und
gegebenenfalls Ihr Wechselgeld aus
der Ausgabeschale.
1. Wählen Sie bitte Ihr Fahrtziel aus
dem Fahrtzielverzeichnis aus.
RMV-HandyTicket
Verbundweit können Einzelfahrkarten
(inklusive Kurzstrecke und BahnCardErmäßigung), Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket
auch mit modernen Smartphones
erworben werden. Dazu ist eine
Anmeldung unter „meinRMV“ auf
www.rmv.de erforderlich, bezahlt
wird per Lastschrift oder Kreditkarte
oder über die Mobilfunkrechnung/
Prepaid-Telefonkarte (ohne vorherige Anmeldung). Bei Bezahlung über
die Mobilfunkrechnung/PrepaidTelefonkarte fällt eine zusätzliche
Servicegebühr des Mobilfunkbetreibers an.
Tages- und Gruppentageskarten
können auch für zwei oder drei
aufeinanderfolgende Tage gekauft
werden. Ein Vorverkauf ist beim
HandyTicket nicht möglich.
Fahrtzielverzeichnis
2. Geben Sie die links neben dem
Fahrtziel aufgeführte 2- beziehungsweise 4-stellige Zielnummer über die
Zehnertastatur ein.
3. Drücken Sie dann die Taste für die
gewünschte Fahrkartenart im Tastenblock (Erwachsene oder Kinder)
unterhalb der Zehnertastatur.
20
2. ICE und die FernverkehrsErgänzungskarte
Viele Zeitkarten des RMV sind im
Vorverkauf auch unter www.rmv.de
im Internet erhältlich; eine Anmeldung unter „meinRMV“ ist zunächst
erforderlich. Bezahlt werden kann
per Lastschrift oder Kreditkarte. Die
ausgewählten Fahrkarten werden auf
dem Postweg zugesandt, ab einem
Wert von 15,– Euro versandkostenfrei. Sofern eine bestellte Fahrkarte
auf eine Ihnen bereits vorliegende
Chipkarte elektronisch übertragen
werden kann, wird Ihnen dieses im
Verlauf der Bestellung als alternativer
Zustellungsweg angeboten.
ICE-Züge können ausschließlich mit
Fahrausweisen gemäß DeutscheBahn-Tarif genutzt werden.
Kunden der Deutschen Bahn AG,
die eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung der
Deutschen Bahn AG besitzen, bietet
der RMV als Ergänzung für die Nutzung der lokalen und regionalen
Verkehrsmittel rabattierte Zeitkarten
– die „Fernverkehrs-Ergänzungskarten“ – an. Sie sind für Erwachsene
und Schüler bzw. Auszubildende als
Wochen- und Monatskarten und für
Erwachsene zusätzlich als Jahreskarten mit einmaliger Barzahlung
oder als Abonnement erhältlich. Für
Erwachsene werden 1.-KlasseZuschläge angeboten. Eine Übersicht der Tarifstellen, die jeweils in
den Preisstufen 1 bis 5 und 13 – jedoch nicht für Relationen des Übergangstarifs – erhältlich sind, gibt
die RMV-Preisliste „FernverkehrsErgänzungskarte“. Der Vertrieb
erfolgt derzeit ausschließlich über
die Deutsche Bahn AG.
Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten
gelten jeweils nur bei gleichzeitiger
Vorlage einer gültigen persönlichen
Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung; sie berechtigen auf keinen Fall
für sich alleine genommen zur Fahrt.
Ebenso gelten sie nicht in Verbindung
mit übertragbaren Streckenzeitkarten, persönlichen Streckenzeitkarten
der Produktklasse B (IC-Züge) und
der BahnCard 100. Die Gültigkeitszeiträume der beiden Fahrkarten
müssen nicht identisch sein.
Entscheidend ist jeweils, dass beide
Karten zum Zeitpunkt der Nutzung
Gültigkeit besitzen.
Fernverkehrsnutzung im RMV
1. Nutzung von IC-Zügen
innerhalb des RMV
RMV-Zeitkartennutzer, die zusätzlich
zu dem RMV-Leistungsangebot auch
die IC-Züge der Deutschen Bahn AG
nutzen möchten, erwerben zu ihrer
RMV-Zeitkarte einen Aufpreis gemäß
Deutsche-Bahn-Tarif.
Die Aufpreise werden ausschließlich von der Deutschen Bahn AG
verkauft. IC-Züge dürfen nicht
mit Einzelfahrkarten, Tageskarten,
Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten,
65-plus-Monats- und -Jahreskarten,
CleverCards, SemesterTickets und
KombiTickets genutzt werden.
Auf den Fernverkehrszügen gelten
abweichende Bestimmungen. Somit
kommen die RMV-Mitnahmeregelung
sowie die RMV-Anschlussfahrkartenregelung dort nicht zur Anwendung.
21
RMV-Fahrkarten
ABCED
Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte
darf nur ab dem Start oder Ziel der
zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte
ausgestellt werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den
besonderen Bedingungen für die
Fernverkehrs-Ergänzungskarte.
Zielort
Gültigkeitsbereich
Bad Homburg
Darmstadt
= Tarifgebiet 5101
= Tarifgebiete 4001
(Darmstadt Mitte),
4035 (Darmstadt-Arheilgen)
und 4045
(Darmstadt-Eberstadt)
Frankfurt/Main = Tarifgebiet 50
ohne Flughafen
Fulda
= Tarifgebiet 2001
Gießen
= Tarifgebiet 1501
Hanau
= Tarifgebiet 3001
Mainz
= Tarifgebiet 65
ohne Wiesbaden –
bis zum Rhein, ohne
Ginsheim, Gustavsburg
und Walluf
Marburg
= Tarifgebiete 0501, 0540,
0546, 0555,0558,0588
Offenbach/Main = Tarifgebiet 3601
Wiesbaden
= Tarifgebiet 65
ohne Mainz–
bis zum Rhein, ohne
Ginsheim, Gustavsburg
und Walluf
CityTicket
Zu Fahrkarten des Fernverkehrs
der Deutschen Bahn AG wird nach
bestimmten Regeln der Service
„CityTicket“ (+City) ausgestellt.
Das Vorliegen des Service ist zu
erkennen, wenn die Fahrkarte den
Vermerk „+City“ aufgedruckt hat.
Die Fahrkarte berechtigt dann am
mit dem Zusatz versehenen Ort, alle
RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RBund RE-Züge) zum Fahrtantritt in
Richtung Startbahnhof bzw. zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel
zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist
auch die Rückfahrt möglich.
Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt für die Fahrt zum Startbahnhof bzw. zur Fahrtfortsetzung nach
Ankunft am Zielbahnhof. Bei der
Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt
das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung
bezieht sich immer auf alle Inhaber
des DB-AG-Fahrscheins.
Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Tarifgebiete
(siehe Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. In Frankfurt ist die
Fahrt zum Flughafen nicht gestattet.
Inhaber der BahnCard 100 sind
berechtigt, in den City-Tarifgebieten
alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Die
Bahn-Card 100 gilt dann wie eine
Zeitkarte.
von 4 Wochen geltend machen.
Vordrucke zur Erstattung erhalten
Sie in den RMV-Mobilitätszentralen
und im Internet unter www.rmv.de.
Schönes Wochenende
Fahrscheine des Angebotes „SchönesWochenende-Ticket“ der Deutschen
Bahn AG gelten ausschließlich auf
Schienenverkehrsprodukten außer
U- und Straßenbahnen. Ein Übergang
in die 1. Klasse ist ausgeschlossen.
Auf allen weiteren Verkehrsangeboten des RMV ist dieses Angebot
nicht gültig.
Der Verkauf der Fahrscheine zum
„Schönes-Wochenende-Ticket“ erfolgt ausschließlich durch Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG.
Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gültigen
Deutsche-Bahn-AG-Beförderungsbedingungen „Schönes-WochenendeTicket“.
10-Minuten-Garantie
In ausgewählten Tarifgebieten des
RMV gilt die „10-Minuten-Garantie“.
Diese gewährleistet die Erstattung
von Fahrtkosten bei Verspätungen in
den lokalen Verkehrsmitteln U-Bahn,
Straßenbahn und Bus sowie in einigen Regionalbuslinien des RMV.
Die Garantie greift, wenn Sie mit Bus,
Straßen- oder U-Bahnen unterwegs
sind und mit mindestens 10 Minuten
Verspätung an Ihrem (persönlichen)
Fahrtziel in den folgenden Tarifgebieten ankommen:
35 (Langen), 36 (Offenbach),
37 (Groß-Gerau), 38 (Riedstadt),
39 (Seeheim-Jugenheim),
40 (Darmstadt), 41 (Dieburg) sowie
50 (Frankfurt).
Weitere Informationen gibt es im
Internet unter www.rmv.de.
Regeln bei Verspätungen
Mobilitätsgarantie für Inhaber
von persönlichen Jahreskarten
Anerkennung der BahnCard
Inhaber einer BahnCard 25 oder
BahnCard 50 erhalten für Einzelfahrten in den Preisstufen 5, 6, 7, 17 und
45 im RMV einschließlich der Übergangstarifgebiete um 25% ermäßigte
Einzelfahrkarten. Diese Regelung gilt
auch für Kinder bis 14 Jahre. Einzelfahrkarten zur BahnCard gelten ausschließlich auf Schienenverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Zuschläge sind immer voll
zu zahlen – auch bei Einsatz der
BahnCard 25 First oder 50 First sind
Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu
erwerben.
22
Als Inhaber einer persönlichen
Jahreskarte (inkl. der 65-plus-Jahreskarte) erhalten Sie eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Bei Verspätungen im Regionalverkehr (RB-,
RE-, SE-Züge, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten
oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung im Regionalverkehr von mehr
als 5 Minuten Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch
die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert, bezahlen wir Ihnen –
bei fehlender Fahrtalternative – die
Taxikosten oder die IC/ICE-Fahrkarte
bis maximal 15 Euro. Verpassen Sie
Ihren letzten Anschluss, erhöht sich
der Erstattungsanspruch auf maximal 30 Euro. Ausgenommen sind
Verspätungen durch höhere Gewalt.
Die Ansprüche müssen Sie innerhalb
Fahrgastrechte der
RMV-Bahnkunden
Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE,
S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Im RMV bedeutet dies,
dass Sie als RMV-Bahnkunde bei
Zugverspätungen beziehungsweise
bei Ausfall des Zuges Anspruch
auf Fahrpreisentschädigung oder
Erstattung des Fahrpreises haben.
Auch eine alternative Beförderung
mit einem Fernverkehrszug oder
einem Taxi kann unter bestimmten
Voraussetzungen erfolgen. Weitere
Informationen sowie den Antrag auf
Erstattung/Fahrpreisentschädigung
gibt es im Internet unter www.rmv.de.
23
RMV-Fahrkarten
ABCED
Weitere Informationen
Gepäck und Tiere
Schwerbehinderte
Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige Gegenstände
(Schlitten, Skier, zusammenklappbare
Räder, Mehrsitzer für Kleinkinder etc.)
können Sie unentgeltlich mitnehmen,
wenn dadurch die anderen Fahrgäste
nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird.
Die Mitnahme von Fahrrädern ist
generell unentgeltlich (mit Ausnahme der Fernverkehrszüge; hier gilt
der Tarif der Deutschen Bahn AG,
und Sie müssen vorab einen Platz
reservieren) und richtet sich nach den
jeweiligen besonderen Bedingungen
der einzelnen Verkehrsunternehmen
in der jeweils gültigen Fassung. Die
allgemeinen, für alle Unternehmen
geltenden Bedingungen finden Sie
im Anhang der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Hunde können nur unter Aufsicht
einer hierzu geeigneten Person und
angeleint befördert werden. Hunde,
die Fahrgäste gefährden können,
müssen einen Maulkorb tragen. Die
Beförderung zugelassener Tiere ist
unentgeltlich.
Die endgültige Entscheidung über
die Mitnahme trifft das Fahrpersonal.
Die Vergünstigungen für Schwerbehinderte im RMV richten sich nach
dem Sozialgesetzbuch – Neuntes
Buch – in der jeweils gültigen Fassung.
Schwerbehinderte, die Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises mit
Beiblatt und gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) sind, können unentgeltlich alle
in den RMV einbezogenen Verkehrsmittel benutzen. Eine Begleitperson
des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im amtlichen
Ausweis ausdrücklich vermerkt ist.
Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck
„B“ im Schwerbehindertenausweis
ausgewiesen ist, können auch dann
unentgeltlich mitfahren, wenn der
Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt
mit gültiger Wertmarke hat. Für die
1. Klasse gilt die unentgeltliche
Nutzung einschließlich berechtigter
Begleitperson, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders
gekennzeichnet ist. Die Nutzung der
Sonder-, Schnell- und Nachtbusse ist
nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte gemäß Verbundtarif gestattet.
Der Übergang in die 1. Wagenklasse
ist ausgeschlossen. Ein Anspruch
auf einen Sitzplatz besteht nicht.
Fahren ohne Fahrkarte
Fahren ohne gültige Fahrkarte ist
kein Kavaliersdelikt! Fahrgäste ohne
gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes
Beförderungsentgelt von 40,– Euro.
Wer nachweisen kann, dass er seine
personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert
dadurch das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,– Euro. Der Nachweis
ist innerhalb einer Woche bei dem
Verkehrsunternehmen zu erbringen,
bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.
Rechnungen für Vorsteuerabzug
Die von den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach
den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Beim eTicket
RheinMain wird mit Zustellung der
Chipkarte ein separater Rechnungsbeleg erstellt. Für die Berechnung gilt
der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr.10
des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Freifahrt für Polizeibeamtinnen
und -beamte
Wichtiger Hinweis
Zur Erhöhung der Sicherheit werden
Wachpolizistinnen/Wachpolizisten
des Landes Hessen sowie Beamtinnen/Beamte des Polizeidienstes des
Landes Hessen und der Bundespolizei – wenn sie die Uniform des
Vollzugsdienstes tragen – unentgeltlich befördert.
In den regionalen Schienennahverkehrsprodukten gilt dies nur für die
2. Wagenklasse.
Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur
vom zuständigen Versorgungsamt
ausgegeben.
24
25
Der RMV-Tarif
ABCED
Regionalverkehr Übersichtskarte
Das gesamte RMV-Gebiet ist in
60 A-Tarifgebiete untergliedert,
die jeweils mit zwei Ziffern gekennzeichnet sind. Diese bilden die
Basis der tariflichen Einteilung des
Verbundraumes. Um den Interessen
der Fahrgäste in den verschiedenen
Regionen, insbesondere auf kurzen
Strecken gerecht zu werden, sind die
meisten A-Tarifgebiete zusätzlich in
A0-Tarifgebiete unterteilt.
Um den jeweiligen Fahrpreis ermitteln zu können, ist es für Sie notwendig zu wissen, welche Tarifgebiete Sie befahren. Grundsätzlich
ergibt sich der Fahrpreis nach Art
und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete.
Um den Fahrpreis für den Regionalverkehr zu ermitteln, suchen Sie bitte
aus dieser Karte das Start- und Zielgebiet aus. Anhand der Nummern
können Sie aus der RMV-Regional-
matrix die entsprechende Preisstufe
entnehmen. Den Fahrpreis finden
Sie in der RMV-Preisliste.
Dazu haben wir auf den folgenden
Seiten die notwendigen Tarifinformationen abgebildet.
26
27
Der RMV-Tarif
ABCED
RMV-Regionalmatrix
In der RMV-Regionalmatrix
finden Sie die von RMV-Kunden überwiegend genutzten
Verkehrsbeziehungen. Abgebildet ist jeweils die Preisstufe
für die kürzeste mögliche
Verbindung.
Über weitere 1.400 Alternativangebote – die aus Platzgründen hier nicht darstellbar
sind – informieren Sie sich
bitte bei RMV-Vertriebsstellen,
an den Fahrkartenautomaten
oder über unser
RMV-Servicetelefon:
069/24 24 80 24
28
29
Der RMV-Tarif
ABCED
Nahverkehrsbeispiel
Hier möchten wir Ihnen anhand einiger Beispiele zeigen, wie Sie für
kurze Fahrten (hauptsächlich Preisstufen 1– 3) die richtige Preisstufe
ermitteln können. Diese können Sie
nicht aus der RMV-Regionalmatrix
entnehmen. Aus drucktechnischen
Gründen können wir die Fahrtrelationen hier nicht farbig darstellen.
Die farbigen Tarifgebietspläne
erhalten Sie bei Ihrem zuständigen
Verkehrsunternehmen.
Von/nach
Den Fahrpreis entnehmen Sie bitte
aus der RMV-Preisliste.
Mittlerweile kommt es aufgrund
lokaler Besonderheiten zu erheblichen Abweichungen von diesen
Regeln. Verlässliche Informationen
zur Preisstufe für Ihre gewünschte
Verbindung enthält die Tarifauskunft
auf www.rmv.de.
Bei Fahrt in nur
einem Tarifgebiet
z. B. innerhalb 3640
A
Sonderstatusstädte: Dort
gilt die Stadtpreisstufe 1.
Bei Fahrten darüber
hinaus gelten die Regeln
wie für
z. B. innerhalb 3001 Hanau
A
Bei Fahrten in diesem
Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 1 Darmstadt.
Bei Fahrten darüber
hinaus gelten die Regeln
wie für
innerhalb 4001
Darmstadt Mitte
Bei Fahrten in diesem
Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 3.
innerhalb 5000 Frankfurt
Bei Fahrten in diesem
Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 13.
innerhalb 65 Wiesbaden/Mainz
C
Bei Fahrt in diesem Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die
Regeln wie für
innerhalb 3601 Offenbach
C
Bei Fahrt in diesem Tarif- innerhalb 2901 Maintal
gebiet gilt die Preisstufe 2.
Bei Fahrten darüber
hinaus gelten die Regeln
wie für
B
Bei Fahrt in nur zwei
A0-Tarifgebieten
E
z. B. von 3640
Und darüber hinaus bis
über 3560 nach 3550
zur nächsten roten Grenze
z. B. von 50 nach 2601
Preisstufe 4
F
Preisstufe
A
30
z. B. von 3510 nach 3525
D
31
z. B. von 3525 nach 3680
RMV-Preise
ABCED
RMV-Preisliste
gültig ab 1. Januar 2015
Preise in Euro brutto
Stadtpreisstufen
RNNÜbergangsverkehr
Preisstufe
Einzelfahrkarten
Einzelfahrt Erwachsene
TG 3601
Offenbach
TG 5000
Frankfurt
TG 65
Wiesbaden/
Mainz
1
2
3
4
5
6
7 (171)
45
1
1
2
3
13
1,95
2,45
3,00
4,55
8,10
11,60
15,00
6,40
2,15
2,00
2,30
2,75
2,70
6,05
8,70
11,25
4,80
1,15
1,45
1,80
2,75
4,85
6,95
9,00
3,90
1,30
1,20
1,40
1,60
1,60
3,65
5,20
6,75
2,90
Erwachsene, mit BahnCard 3
Kinder 4
Sonderstatusstädte2
TG 4001
Darmstadt
Mitte
Kinder 4, mit BahnCard 3
Kurzstrecke K1 Erwachsene
1,305
Kinder 4
0,805
K4 Erwachsene
1,60
Kinder 4
0,95
1,60
0,95
K2 Erwachsene
1,75
1,00
Kinder 4
Einzelzuschlag je Fahrt 6 Erwachsene und Kinder 4
1,50
1,50
1,50
2,00
3,50
5,00
6,50
3,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
6,50
Zeitkarten
Tageskarte Erwachsene
3,80
4,80
5,85
8,85
15,80
22,60
29,30
12,70
4,20
3,90
4,50
6,80
Kinder 4
2,25
2,85
3,50
5,35
9,45
13,55
17,55
7,70
2,55
2,35
2,75
4,10
3,80
Gruppentageskarte Erwachsene u. Kinder 4, 5 Pers.
6,70
8,40
10,40
15,80
27,90
34,00
43,50
23,00
7,50
6,80
8,10
10,50
9,70
Hessenticket 7 Erwachsene u. Kinder 4, 5 Pers.
33,00 (für alle Preisstufen außer 45)
Wochenkarte Erwachsene
33,00 (für alle Preisstufen außer 45)
19,70
25,30
38,20
51,00
63,80
76,60
44,80
12,60
12,60
19,50
24,70
9,70
15,40
19,70
29,80
39,80
49,80
59,70
34,90
9,80
9,80
15,20
19,30
17,50
42,20
66,90
86,00
129,80
173,30
216,80
260,30
154,00
43,00
43,00
66,40
85,20
76,40
118,60
33,50
33,50
51,80
66,50
59,50
36,60
35,50
49,50
68,20
61,10
Schüler und Auszubildende
Monatskarte Erwachsene
33,00 (für alle Preisst. außer 45)
12,40
22,45
32,90
52,20
67,10
101,20
135,20
169,10
203,00
34,90
49,70
61,10
88,10
117,20
131,20
147,1010
35,90
53,50
68,80
103,80
130,00
162,60
195,20
119,00
36,60
36,60
52,90
68,20
61,10
Jahreskarte 8 Erwachsene, Abbuchung 10 x
422,00
669,00
860,00
1.298,00
1.733,00
2.168,00
2.603,00
1.540,00
430,00
430,00
664,00
852,00
764,00
Erwachsene, Einmalzahlung 9
413,60
655,60
842,80
1.272,00
1.698,30
2.124,60
2.550,90
1.509,20
421,40
421,40
650,70
835,00
748,70
65-plus-Jahreskarte ab 65 Jahre, Abbuchung 10 x
349,00
497,00
611,00
881,00
1.172,00
1.312,00
1.471,0010
366,00
355,00
495,00
682,00
611,00
342,00
487,10
598,80
863,40
1.148,60
1.285,80
1.441,6010
358,70
347,90
485,10
668,40
598,80
9-Uhr-Jahreskarte 8 Erwachsene, Abbuchung 10 x
359,00
535,00
688,00
1.038,00
1.300,00
1.626,00
1.952,00
1.190,00
366,00
366,00
529,00
682,00
611,00
Erwachsene, Einmalzahlung 9
Schüler und Auszubildende
65-plus-Monatskarte ab 65 Jahre
9-Uhr-Monatskarte Erwachsene
ab 65 Jahre, Einmalabbuchung 9
351,80
524,30
674,20
1.017,20
1.274,00
1.593,50
1.913,00
1.166,20
358,70
358,70
518,40
668,40
598,80
CleverCard11 Schüler/Azubis, Abbuchung 8 x
283,20
448,80
576,80
869,60
1.160,00
1.451,20
1.742,40
1008,00
289,60
289,60
444,80
571,2012
528,80
Schüler/Azubis, Einmalzahlung 9
277,50
439,80
565,30
852,20
1.136,80
1.422,20
1.707,60
987,80
283,80
283,80
435,90
559,8012
518,20
5,60
8,90
11,40
17,20
23,00
28,70
34,50
23,00
5,70
5,70
8,80
11,10
10,10
58,40
78,00
97,60
117,10
78,00
19,40
19,40
29,90
38,30
34,40
Zuschlagkarte – Woche 6 Erwachsene und Kinder 4
– Monat6 Erwachsene und Kinder 4
– Jahr6,8 Erw. u. Kinder 4, Abbuchung 10 x
19,00
30,10
38,70
190,00
301,00
387,00
584,00
780,00
976,00
1.171,00
780,00
194,00
194,00
299,00
383,00
344,00
Erw. u. Kinder 4, Einmalzahlung 9
186,20
295,00
379,30
572,30
764,40
956,50
1.147,60
764,40
190,10
190,10
293,00
375,30
337,10
Bitte beachten Sie: 1 Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten
dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung.
2 Sonderstatusstädte:
Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001),
Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg
Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730)
und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533)
32
3 gültig im Schienenverkehr
außer
U-Bahnen und Straßenbahnen
4 6 bis
einschließlich 14 Jahre
5 nur in Hanau
6 Die
gekennzeichneten Tarifstellen
berechtigen zur Nutzung der 1. Klasse
bzw. zuschlagpfl ichtiger Angebote.
7 gültig
Montag bis Freitag ab 9 Uhr
sowie ganztägig an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen in Hessen
8 übertragbar oder persönlich
9 Einmalabbuchung oder Barzahlung
10 65-plus-Karten sind nicht
für den
Übergangsverkehr erhältlich. Die
Preisstufe 17 kommt daher nicht
zur Anwendung.
11 In Landkreisen mit
einem
CleverCard-kreisweit-Angebot
(Fulda, Vogelsberg, RheingauTaunus, Groß-Gerau, Offenbach,
Marburg-Biedenkopf) ist die
CleverCard zur Preisstufe 1 nicht
erhältlich. In allen Sonderstatus33
städten wird aber die CleverCard
zur Stadtpreisstufe 1 angeboten.
12 Schüler und
Auszubildende
mit Wohnsitz und Schul- bzw.
Ausbildungsort Frankfurt zahlen
für die CleverCard Frankfurt
aufgrund städtischer Zuschüsse
403 Euro (1x Zahlung) bzw. 414,40
Euro (8x Abb.).
RMV-Preise
ABCED
RMV-Preisliste Anschlussfahrkarte
gültig ab 1. Januar 2015
Preise in Euro brutto
Preisstufe der benötigten
Einzelfahrkarte
2
Anschluss- Einzelfahrkarten
zu Zeitkarten der Preisstufe 1 Erwachsene
Kinder1
zu Zeitkarten der Preisstufe 2 Erwachsene
Kinder1
zu Zeitkarten der Preisstufe 3 Erwachsene
Kinder1
zu Zeitkarten der Preisstufe 4 Erwachsene
Kinder1
zu Zeitkarten der Preisstufe 5 Erwachsene
Kinder1
zu Zeitkarten der Preisstufe 6 Erwachsene
Kinder1
zu Zeitkarten der Preisstufe 13 Erwachsene
Kinder1
Bitte beachten Sie:
1 6 bis
Tarifgebiet 65
Wiesbaden/Mainz
auch in Offenbach
auch in Frankfurt
3
4
5
6
7
13
2,35
1,85
2,35
3,70
6,95
10,40
13,95
1,10
1,40
2,25
4,15
6,25
8,40
1,40
1,85
2,25
3,35
6,55
9,70
13,10
2,25
1,10
1,35
2,00
3,95
5,80
7,90
1,35
1,85
2,05
2,70
5,20
7,75
10,55
2,05
1,10
1,25
1,65
3,10
4,65
6,35
1,25
1,85
2,00
2,35
4,25
6,25
8,40
2,00
1,10
1,20
1,40
2,55
3,75
5,05
1,20
1,85
1,95
2,15
2,90
4,40
5,95
1,95
1,10
1,15
1,30
1,75
2,65
3,60
1,15
1,85
1,95
2,10
2,25
3,15
4,10
1,95
1,10
1,15
1,30
1,35
1,90
2,45
1,15
1,85
2,05
2,70
5,20
7,75
10,55
1,10
1,25
1,65
3,10
4,65
6,35
einschließlich 14 Jahre
34
35
RMV-Preise
ABCED
RMV-Preisliste Fernverkehrs-Ergänzungskarte
gültig ab 1. Januar 2015
Preise in Euro brutto
Tarifgebiet 4001
Darmstadt Mitte
u. Sonderstatusstädte
Preisstufe
Preisstufe
Zeitkarten
Wochenkarte Erwachsene
Schüler und Auszubildende
Monatskarte Erwachsene
Stadtpreisstufen
Tarifgebiet 3601
Offenbach
Tarifgebiet 65
Tarifgebiet 5000
Frankfurt/Main Wiesbaden/Mainz
1
2
3
4
5
1
2
3
13
8,30
11,80
13,90
21,00
28,10
8,40
11,70
13,60
12,30
6,50
9,20
10,80
16,40
21,90
6,60
9,10
10,60
9,60
28,10
40,10
47,30
71,40
95,30
28,70
39,80
46,90
42,00
21,90
31,30
36,90
55,70
74,30
22,40
31,00
36,60
32,80
Jahreskarte übertragbar Erwachsene, Abbuchung 10 x
281,00
401,00
473,00
714,00
953,00
287,00
398,00
469,00
420,00
Erwachsene, Einmalzahlung1
411,60
Schüler und Auszubildende
275,40
393,00
463,50
699,70
933,90
281,30
390,00
459,60
Zuschlagkarte-Woche Erwachsene und Kinder2
3,70
5,30
6,30
9,50
12,70
3,80
5,30
6,10
5,60
-Monat Erwachsene und Kinder2
12,70
18,10
21,30
32,10
42,90
12,90
17,90
21,10
18,90
-Jahr Erw. und Kinder2 , Abbuchung 10 x
127,00
181,00
213,00
321,00
429,00
129,00
179,00
211,00
189,00
Erw. und Kinder2 , Einmalzahlung1
124,50
177,40
208,70
314,60
420,40
126,40
175,40
206,80
185,20
Bitte beachten Sie:
1 Einmalabbuchung oder
Barzahlung
36
2 6 bis
einschließlich 14
Jahre
37
RMV-Preise
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Preise in Euro brutto
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Landkreis Zahlung 1x Abb. / 1x bar
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Fulda
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Vogelsberg
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Rheingau-Taunus
363,00
370,40
520,40
Offenbach
280,00
285,60
Groß-Gerau
409,00
418,00
Marburg-Biedenkopf
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38
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
ABCED
Teil I
§1
Geltungsbereich
(1) Der Verbundtarif gilt auf den in
den Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV) einbezogenen Linien der
RMV-Verkehrsunternehmen.
Bei den Eisenbahnen, die dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
unterliegen, gilt weiterhin neben
den folgenden Bedingungen die
Eisenbahn Verkehrsordnung (EVO).
Die einbezogenen Linien mit ihrem
jeweiligen Verkehrsangebot sowie
die darüber hinaus für Fahrkarten
des Verbundtarifs zugelassenen
Verkehrsmittel ergeben sich aus den
aktuell gültigen Verbundfahrplänen.
Dazu gehören auch die Verkehrsangebote der mit dem RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen, soweit
diese mit Fahrkarten des Verbundtarifes benutzt werden dürfen.
Eine Beschränkung im Übergang
zwischen den Verkehrsmitteln besteht im Verbund nicht, es sei denn,
dies ist in den Tarifbestimmungen
ausdrücklich so geregelt.
Tarifbestimmungen des RMV und
gegebenenfalls sonstige besondere
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als für sich rechtsverbindlich an; sie werden Bestandteil des Beförderungsvertrages.
(4) Der Ausschluss von der Beförderung erfolgt im Einzelfall durch
das Betriebspersonal.
§2
Ausschluss von Personen von
der Beförderung
(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten,
wie es die Sicherheit und Ordnung
des Betriebes, ihre eigene Sicherheit
und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des
Betriebspersonals ist zu folgen.
(1) Personen, die eine Gefahr für
die Sicherheit oder Ordnung des
Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Unter diesen
Voraussetzungen sind insbesondere
ausgeschlossen:
1. Personen, die unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden
Krankheiten,
3. Personen mit Schusswaffen, es
sei denn, dass sie zum Führen von
Schusswaffen berechtigt sind.
(2) Nicht schulpflichtige Kinder bis
5 Jahre (einschließlich) können von
der Beförderung ausgeschlossen
werden, sofern sie nicht auf der
ganzen Fahrtstrecke von Personen
begleitet werden, die mindestens
6 Jahre alt sind; die Vorschriften des
Absatzes (1) bleiben unberührt.
(2) Die Fahrgäste erhalten ihre
Fahrkarten bei den in den Verbund
einbezogenen und bei den mit dem
RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen. In vertragliche Rechtsbeziehungen treten die Fahrgäste nur
mit denjenigen Verkehrsunternehmen, deren Verkehrsmittel sie benutzen. In Ergänzung der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen
gelten gegebenenfalls die besonderen Beförderungsbedingungen des
jeweiligen Verkehrsunternehmens.
(3) Von der Beförderung können
ferner ausgeschlossen werden:
1. Fahrgäste, welche die Verhaltensregeln gem. § 3 außer Acht lassen,
2. Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte,
welche die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes gem. § 8
und/oder die Angabe von Personalien verweigern.
(3) Die Fahrgäste erkennen mit dem
Betreten der Fahrzeuge oder dem
Benutzen der Betriebseinrichtungen
die Beförderungsbedingungen und
40
die zur Verunreinigung von Kleidungsstücken der Fahrgäste und
der Wageneinrichtung führen
können,
10. Fahrzeuge, Betriebsanlagen und
-einrichtungen zu beschädigen
oder zu verunreinigen,
11. Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder
Musikinstrumente zu benutzen,
12. elektronische Geräte zu betreiben, die den Fahrbetrieb stören
können, soweit dies durch das
jeweilige Verkehrsunternehmen
bekannt gemacht ist,
13. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards, Inlineskates oder dgl. zu fahren und
14. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen zu betteln oder ohne
Zustimmung des Verkehrsunternehmens zu sammeln, zu werben
oder mit dem Ziel des Gelderwerbes Schau- oder Darstellungen zu tätigen.
§3
Verhalten der Fahrgäste
(2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet:
1. sich mit dem Fahrpersonal während der Fahrt zu unterhalten,
2. die Türen während der Fahrt und
außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen,
3. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen
zu lassen,
4. während der Fahrt auf- oder
abzuspringen,
5. ein als besetzt bezeichnetes
Fahrzeug zu betreten,
6. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen, -einrichtungen und
Fahrzeuge, insbesondere der
Durchgänge und der Ein- und
Ausstiege, zu beeinträchtigen,
7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1
(1), soweit dort das Rauchen
nicht zugelassen ist, sowie auf
den Bahnsteigen in Tunnelstrecken, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen,
8. Betäubungsmittel zu konsumieren,
9. in Verkehrsmitteln offene, zum
sofortigen Verbrauch bestimmte
Esswaren (z. B. Speiseeis, Pommes frites usw.) mitzunehmen,
(3) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge, nicht zuletzt im Interesse
der eigenen Sicherheit, nur an den
Haltestellen betreten und verlassen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete
Ein- oder Ausgänge vorhanden
sind, sind diese beim Betreten
oder Verlassen der Anlagen und
Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig
ein- und auszusteigen sowie in das
Wageninnere aufzurücken. Wird die
bevorstehende Abfahrt angekündigt
oder werden die Türen geschlossen,
darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder
Fahrgast ist verpflichtet, sich im
Fahrzeug stets einen sicheren Halt
zu verschaffen.
41
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
(4) Die Beaufsichtigung von Kindern
obliegt der Begleitperson gem. § 2 (2).
für Beschwerden zuständige Stelle
mitzuteilen.
(5) Fahrgäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden,
wenn trotz Ermahnung die sich aus
den Absätzen (1) bis (4) ergebenden
Verhaltensregeln nicht beachtet
werden.
§4
Einnehmen der Plätze
(1) Das Betriebspersonal kann
Fahrgäste auf bestimmte Wagen
oder Plätze verweisen, wenn dies
aus betrieblichen Gründen oder zur
Erfüllung der Beförderungspflicht
notwendig ist.
(6) Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden
die vom Verkehrsunternehmen festgesetzten Reinigungskosten erhoben. Weiter gehende Ansprüche
bleiben unberührt.
(2) Den Fahrgästen können Sitzplätze nicht garantiert werden. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte,
in der Gehfähigkeit beeinträchtigte,
ältere oder gebrechliche Fahrgäste,
werdende Mütter und Fahrgäste mit
kleinen Kindern freizugeben.
(7) Bei missbräuchlicher Benutzung
der Notbremse oder anderer Sicherheitseinrichtungen werden die in
den für die Verkehrsunternehmen
geltenden Rechtsvorschriften hierfür
festgesetzten Beträge eingezogen.
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren sowie weiter gehende
zivilrechtliche Ansprüche bleiben
unberührt.
(3) Zahlende Fahrgäste haben bei
der Einnahme der Sitzplätze Vorrang vor unentgeltlich beförderten
Reisenden. Dies gilt nicht gegenüber freifahrtberechtigten Schwerbehinderten gemäß Abschnitt A,
Ziffer 4 der Tarifbestimmungen und
deren Begleiter.
(8) Beschwerden sind außer in
Fällen des § 5 (5), § 5 (6) und § 6 (1)
nicht an das Fahr-, sondern an das
Aufsichtspersonal zu richten. Soweit
Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt werden
können, wird darum gebeten, diese
unter Angabe von Datum, Uhrzeit,
Wagen- und Linienbezeichnung
sowie möglichst unter Beifügung
der Fahrkarte an die Verwaltung des
Verkehrsunternehmens zu richten,
das für den Betrieb zuständig ist.
Beschwerden können auch mündlich
vorgebracht werden. Auf Beschwerden erhält der Fahrgast so bald wie
möglich eine Antwort. Auf Verlangen
hat sich das Personal der Verkehrsunternehmen zu legitimieren und die
§5
Beförderungsentgelt,
Fahrkarten und deren Verkauf,
Zahlungsmittel
(1) Für die Beförderung sind die
festgesetzten Beförderungsentgelte
in Euro zu zahlen. Hierfür werden
Fahrkarten ausgegeben. Fahrkarten
sind insbesondere Einzelfahrkarten
und Zeitkarten; darüber hinaus gibt
es Sonderregelungen. Die Fahrkarten
werden im Namen und für Rechnung
der in § 1 genannten Unternehmen
verkauft. Fahrkarten sind Urkunden
oder fiktive Urkunden und gelten als
geldwerte Belege. Kopien sind unzu-
42
ABCED
Zeitkarten werden von den bekannt
gegebenen Stellen verkauft. Kundenkarten werden von besonders
festgelegten Kundenkartenausgabestellen ausgestellt. Die Wertmarken
zu den ermäßigten Zeitkarten sind
bei den bekannt gegebenen RMVVertriebsstellen auch ohne Vorlage
der Kundenkarte bei Nennung
des Geltungsbereiches erhältlich.
Fernverkehrs-Ergänzungskarten
sind ausschließlich bei den Verkaufsstellen der DB AG erhältlich.
Ausgewählte Fahrkarten können
bei bestimmten Vertriebsstellen
in elektronischer Form erworben
werden (eTicket RheinMain). Die
Vertriebsstellen, an denen elektronische Fahrkarten erworben werden
können, sind an dem besonderen
Akzeptanzsymbol zu erkennen
(blaues e mit drei Wellenbögen).
Bei einigen Verkehrsunternehmen
werden auch ausgewählte Zeitkarten vom Fahrer verkauft. Der Kauf
ausgewählter Zeitkarten ist auch
an ausgesuchten Standorten an
Automaten möglich.
Jahres-, Monats- und Wochenkarten
gem. Teil II A. (Tarifbestimmungen,
A. Allgemeines) können bis zu acht
Wochen vor dem ersten Geltungstag
gekauft werden. Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket können bis zu vier Wochen
vor dem ersten Geltungstag gekauft
werden. Ein Vorverkauf mit dem
RMV-HandyTicket ist nicht möglich.
Wenn zum Zeitpunkt des Vorverkaufs
eine Tarifänderung (z.B. hinsichtlich
Preis, zeitlichem, räumlichem Geltungsbereich) für den gewünschten
Gültigkeitszeitraum zu erwarten ist,
die Genehmigungen dazu aber noch
nicht vorliegen, entfällt für diesen
Zeitraum die Vorverkaufsmöglichkeit.
Im Voraus gekaufte Zeitkarten mit
Gültigkeitsbeginn ab oder nach dem
lässig. Der gewerbliche Ankauf von
Dritten und die gewerbliche Weitergabe oder Weitervermarktung von
Fahrkarten gegen Entgelt und auf eigene Rechnung sind nicht gestattet.
Rechtsbeziehungen, die sich aus
einer Beförderung ergeben, kommen
nur mit den Verkehrsunternehmen
zustande, deren Verkehrsmittel
benutzt werden.
(2) Die Fahrkarten gelten für ihren
Geltungsbereich in allen Fahrzeugen
der in den Verbund einbezogenen
Linien. Zuschlagpflichtige Fahrten
dürfen nur mit hierfür gültigen Fahrkarten (Fahrkarte zusammen mit
Zuschlagkarte) angetreten werden.
Näheres hierzu ist in Teil II (Tarifbestimmungen) geregelt.
(3) Einzelfahrkarten werden über
stationäre oder mobile Verkaufsautomaten verkauft. In Bussen und in
personenbedienten RMV-Vertriebsstellen können Einzelfahrkarten
durch Personal verkauft werden. Ein
Einzelfahrkartenverkauf über Fahrpersonale erfolgt ansonsten nicht.
Darüber hinaus können Einzelfahrkarten, Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket bei
vorhandenen technischen Voraussetzungen als RMV-HandyTicket mit
dem Mobiltelefon gekauft werden.
In Ausnahmefällen kann ein Fahrkartenverkauf bei Bedarf auch durch
sonstiges Personal (z.B. Standschaffner) erfolgen. Werden vom Personal
für eine Fahrt mehrere Fahrkarten
ausgegeben, so gelten diese als eine
Fahrkarte. Ein Vorverkauf von Einzelfahrkarten ist ausgeschlossen, es sei
denn, in Teil II E. (Übergangsregelungen) ist etwas anderes geregelt.
Einzelfahrkarten berechtigen gemäß
Teil II A.3.3.2 a) nur zum sofortigen
Fahrtantritt.
43
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
2. Soweit das Personal Banknoten
mit einem Betrag größer als
20,00 nicht wechseln kann,
ist dem Fahrgast eine Quittung
über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Der Fahrgast
erhält sodann das Wechselgeld
unter Vorlage der Quittung bei
dem Verkehrsunternehmen, das
die Fahrkarte ausgegeben hat,
zurück. Dem Fahrgast kann, wenn
er eine Kontoverbindung angibt,
der Wechselgeldbetrag ohne
Abzüge auf das von ihm benannte
Konto überwiesen werden. Sofern
der Fahrgast mit dieser Regelung
nicht einverstanden ist, verbleibt
für ihn nur die Möglichkeit, die
Fahrt abzubrechen.
3. Beanstandungen des Wechselgeldes oder der Quittung können
nur anerkannt werden, wenn sie
sofort gegenüber dem Verkaufspersonal vorgebracht werden.
4. Dort, wo es möglich ist, kann die
bargeldlose Zahlung zusätzlich angeboten werden. Ein Anspruch auf
bargeldlose Zahlung besteht nicht.
Inkrafttreten einer Tarifänderung
werden ungültig. Sie werden binnen
eines Monats nach Inkrafttreten der
Tarifänderung von den Verkehrsunternehmen zurückgenommen. Für
Fahrkarten zu tariflichen Sonderangeboten wird der Vertrieb besonders
geregelt.
(4) Die Automaten akzeptieren als
Zahlungsmittel Münzen im Wert von
0,05 , 0,10 , 0,50 , 1,00 , 2,00 und dort, wo es technisch möglich ist, auch 0,20 . Die Fahrgäste
können die Münzen in beliebiger
Stückelung und Reihenfolge in die
Verkaufsgeräte einwerfen, jedoch
nicht in beliebiger Anzahl. Die Automaten sind zur Rückgabe von Wechselgeld eingerichtet. Ausgewählte
Automaten nehmen auch Banknoten
im Wert von 5,00 , 10,00 , 20,00 und 50,00 . Die jeweils für den Kauf
zugelassenen Banknoten werden im
Display abgebildet.
Falls einmal Wechselgeld im Automaten fehlt oder die Wechselgeldrückgabeeinrichtung aus sonstigen
wichtigen Gründen außer Betrieb
gesetzt ist, muss der Fahrgast abge
zählt zahlen. Darauf wird der Fahrgast
besonders hingewiesen. Darüber
hinaus akzeptieren die meisten Automaten bargeldlose Zahlungsmittel.
(6) Der Fahrgast muss sich davon
überzeugen, dass er die für die vorgesehene Fahrt erforderliche Fahrkarte besitzt. Beanstandungen der
Fahrkarte sind sofort vorzubringen.
Spätere Beanstandungen können
nicht berücksichtigt werden.
(5) Für den Verkauf durch Personal
gilt Folgendes:
§6
Gültigkeit der Fahrkarten
1. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal
ist nicht verpflichtet, Banknoten
mit einem Betrag größer als
20,00 zu wechseln und Ein- und
Zweicentstücke im Betrag von
mehr als 0,10 sowie erheblich
beschädigte Geldscheine und
Münzen anzunehmen.
(1) Fahrkarten des Verbundtarifs
sind nur in den in den Verbund
einbezogenen Verkehrsmitteln gültig.
Der Fahrgast muss zu Beginn der
Beförderung im Besitz einer gültigen
Fahrkarte sein. Der Fahrgast hat sich
die gültige Fahrkarte grundsätzlich
44
ABCED
und auszuhändigen. Im Falle von
Fahrgastbefragungen bzw. Verkehrserhebungen sind die Fahrkarten auch dem Zählpersonal,
welches sich durch RMV-Zählerausweise zu legitimieren hat, vorzulegen oder auszuhändigen.
vor Fahrtantritt für die gesamte
zurückzulegende Fahrstrecke zu
beschaffen. Ist der Fahrgast beim
Betreten des Fahrzeugs noch nicht
mit einer für diese Fahrt gültigen
Fahrkarte versehen, hat er, sofern
ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug
vorgesehen ist, unverzüglich und
unaufgefordert die erforderliche
Fahrkarte zu lösen. Ist im Fahrzeug
ein Fahrkartenverkauf durch das
Fahrpersonal vorgesehen, ist der
Fahrgast zudem verpflichtet, bei
diesem einzusteigen und unverzüglich seine Fahrkarte zu lösen. Beanstandungen der Fahrkarte können
nur berücksichtigt werden, wenn sie
sofort vorgebracht werden. Erfolgt
der Verkauf über Automaten in den
Fahrzeugen, so ist unmittelbar bei
Fahrtantritt eine Fahrkarte zu lösen.
Hat sich der Fahrgast vor Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte beschafft und ist ein Fahrkartenverkauf
im Fahrzeug nicht vorgesehen, ist
eine Nutzung des Verkehrsmittels
nicht gestattet.
Ist der Fahrgast zu Beginn der Beförderung nicht mit einer für diese
Fahrt gültigen Fahrkarte versehen,
ist er zur Zahlung eines erhöhten
Beförderungsentgelts verpflichtet
[vgl. § 8 (1) 1.], es sei denn, er hat
sich nach Betreten eines Fahrzeugs, in dem ein Fahrkartenverkauf
vorgesehen ist, unverzüglich und
unaufgefordert um die Erlangung
einer gültigen Fahrkarte gekümmert
und dies durch ein nach außen erkennbares Verhalten eindeutig zum
Ausdruck gebracht.
(3) Die Fahrt gilt mit dem Betreten
des Fahrzeuges als angetreten
oder, wo dies örtlich besonders
kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle.
Die Fahrt gilt nach Verlassen des
Fahrzeuges als beendet oder, wo
dies örtlich besonders kenntlich
gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), nach dem Durchschreiten
einer Bahnsteigabgrenzung an der
Aussteigehaltestelle.
Wer lediglich den abgegrenzten und
besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich betreten will, erhält
für den Fall der Durchführung von
Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungsschein.
(4) Fahrkarten des Einzelfahrkartentarifs werden, soweit nicht anders
geregelt, grundsätzlich nur entwertet
ausgegeben. Persönliche ermäßigte
Zeitkarten gem. Teil II A. und II B.
der Tarifbestimmungen werden auf
den Inhaber/die Inhaberin ausgestellt. Kundenkarten, soweit im Tarif
vorgesehen, etwa für ermäßigte Zeitkarten, werden erst gemeinsam mit
einer entsprechenden Wertmarke,
auf der die Nummer der Kundenkarte unlöschbar, z.B. mit Kugelschreiber, aufgetragen ist, gültig.
(2) Der Fahrgast hat die Fahrkarte
bis nach Beendigung der Fahrt
sorgfältig aufzubewahren und sie
dem Betriebspersonal auf Verlangen
jederzeit zur Prüfung vorzulegen
(5) Für die Gültigkeit der Fahrkarten
sind die Betriebstage maßgebend,
d.h. jeder Tag rechnet von 0.00 Uhr
45
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
bis zum Schluss des fahrplanmäßigen
Betriebes des Tages. Für spezielle
Nachtlinien gilt, dass auch der letzte
als Nachtlinie gekennzeichnete Kurs
noch mit der am Vortag gültigen Zeitkarte genutzt werden kann. Für den
Fall der Aufhebung des Betriebsendes erfolgt eine Einzelfallregelung.
3. zerrissen, zerschnitten oder
sonst stark beschädigt, stark
beschmutzt oder unleserlich sind,
so dass sie nicht mehr geprüft
werden können,
4. in ihrer Materialeigenschaft nicht
geprüft werden können (z.B.
einlaminiert, eingeschweißt sind),
ausgenommen sind Fahrkarten
nach II B.1.3.2,
5. eigenmächtig geändert sind
(eigenmächtiges Ändern ist auch
ein nachträgliches Verbessern
von Eintragungen),
6. von Nichtberechtigten benutzt
werden,
7. zu anderen als zu den zulässigen
Fahrten benutzt werden,
8. wegen Zeitablaufs oder aus
anderen Gründen verfallen sind.
(6) Mit Fahrkarten der Preisstufe 3
darf immer das gesamte A-Tarifgebiet
befahren werden, sofern sich die Preisstufe 3 nicht aus einer A-Tarifgrenzüberschreitenden Fahrtrelation ergibt.
(7) Will der Inhaber/die Inhaberin
einer Zeitkarte unter Benutzung
dieser Zeitkarte Fahrten über deren
Geltungsbereich hinaus durchführen, können vorbehaltlich der
Zeitkartenart Fahrkarten für die
Gesamtstrecke gemäß Abschnitt A.,
Ziffer 3.3.1g) der Tarifbestimmungen gelöst werden. Diese gelten
nur in Verbindung mit der Zeitkarte
zur Fahrt bis zu dem gewünschten Ziel (Anschlussfahrkarte). Die
Anschlussfahrkarten sind an den
Automaten oder beim Personal
gemäß § 5 (3) erhältlich.
Darüber hinaus kann das eTicket
RheinMain (Chipkarte) als Trägermedium für elektronische Fahrtberechtigungen im RMV eingezogen werden,
wenn die Chipkarte gesperrt wurde.
(2) Fahrkarten, die nur in Verbindung mit einem Berechtigungsnachweis, einer weiteren gültigen
Fahrkarte oder einem in den
Tarifbestimmungen vorgesehenen
Personenausweis (z.B. BerufsschulAusweis) zur Beförderung berechtigen, sind dann nicht gültig und
können eingezogen werden, wenn
der Berechtigungsnachweis, die
weitere gültige Fahrkarte oder der
Personenausweis auf Verlangen
nicht vorgezeigt wird. Die Einziehung ist auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.
Die Fahrkarte wird dem Fahrgast
nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bei dem Unternehmen,
das die Fahrkartenprüfung veranlasst
hat, wieder ausgehändigt.
§7
Ungültige Fahrkarten
(1) Fahrkarten, die entgegen den
Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig
und werden eingezogen. Dies gilt
insbesondere für Fahrkarten, die
1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt
sind und trotz Aufforderung nicht
sofort ausgefüllt werden,
2. nicht mit gültigen Wertmarken
versehen sind,
46
ABCED
§8
Erhöhtes Beförderungsentgelt
derung auszuhändigen, sobald die
Personalien festgestellt worden sind.
Diese gilt bis zur Beendigung der
Fahrt als Fahrkarte.
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung
eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
(4) Das erhöhte Beförderungsentgelt ist binnen einer Woche nach
Feststellung an das Verkehrsunternehmen zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird
ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer
Rechtsverfolgung, nicht aus.
1. sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat,
2. sich eine gültige Fahrkarte
beschafft hat, diese jedoch bei
einer Überprüfung nicht vorzeigen
kann,
3. die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur
Prüfung vorzeigt und aushändigt,
4. wenn die Fahrkarte in ihrer Materialeigenschaft nicht geprüft werden kann, siehe auch § 7 (1) 4.,
oder gesperrt ist,
5. innerhalb eines besonders kenntlich gemachten Haltestellenbereiches ohne gültige Fahrkarte oder
Berechtigungsschein gem. § 6 (3)
angetroffen wird,
6. einen tariflich vorgesehenen Zuschlag nicht vorzeigen kann,
7. keine lesbare Chipkarte vorlegen
kann,
8. eine gesperrte Chipkarte vorlegt.
(5) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 im
Falle von Absatz (1) 2., wenn der
Fahrgast Inhaber/Inhaberin einer
persönlichen, nicht übertragbaren
Zeitkarte ist und innerhalb einer
Woche ab dem Feststellungstag
bei dem Verkehrsunternehmen,
an das er/sie das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat oder
gegenüber dem er/sie zur Zahlung
verpflichtet ist, durch Vorlage der
gültigen persönlichen Zeitkarte
nachweist, dass er/sie zum Zeitpunkt
der Feststellung Inhaber/-in einer
gültigen Zeitkarte war. Das Gleiche
gilt, wenn der Fahrgast eine nach
Geltungsbereich und Kartennummer
zu seinem Berechtigungsnachweis
passende und für den Zeitraum
gültige Fahrkarte für Auszubildende
zum ermäßigten Preis benutzt, die
Berechtigung zur Benutzung jedoch
nicht auf dem Berechtigungsnachweis vermerkt ist. Dies gilt analog
für andere Fahrkarten gem. Teil II B.
(Tarifbestimmungen B. Sonderregelungen). Die Ermäßigung erfolgt
jedoch nur, wenn die Voraussetzung
zur Benutzung von persönlichen
Eine Verfolgung im Strafverfahren
bleibt unberührt. Die Vorschriften
unter Nummer 1. und 6. werden
nicht angewendet, wenn das Beschaffen der Fahrkarte aus Gründen
unterblieben ist, die der Fahrgast
nicht zu vertreten hat.
(2) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 40,00 .
(3) Über den gezahlten Betrag stellt
das Prüfpersonal eine Quittung aus,
die bis zur Beendigung der Fahrt
als Fahrkarte gilt. Wird das erhöhte
Beförderungsentgelt nicht sofort
entrichtet, ist eine Zahlungsauffor-
47
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
Zeitkarten zum ermäßigten Preis zum
Zeitpunkt der Feststellung vorgelegen hat und innerhalb einer Woche
bei dem Verkehrsunternehmen
darüber der Nachweis erbracht wird.
Der Nachweis hat in der für den RMV
festgelegten Form zu erfolgen. Das
erhöhte Beförderungsentgelt wird
nicht ermäßigt, wenn eine übertragbare Zeitkarte des Erwachsenentarifs
bei einer Fahrkartenprüfung nicht
vorgezeigt werden konnte. Gleiches
gilt bei nachträglicher Vorlage einer
Tageskarte, einer Gruppentageskarte
bzw. Gruppenkarte.
§ 9 Erstattung von Beförderungsentgelt
(1) Unbeschadet eines Anspruchs
auf Entschädigung/Erstattung im
Eisenbahnverkehr nach § 15 wird
der Fahrpreis für Einzelfahrkarten
(auch Einzelzuschläge) und Gruppenkarten weder gegen Rückgabe
der Fahrkarte noch unter sonstigen
Umständen erstattet, z.B. bei Streik,
Naturgewalten oder Suizid. Dies
gilt nicht, wenn das Verkehrsunternehmen die Nichtbenutzung oder
Teilbenutzung zu vertreten hat. In
diesen Fällen hat der Fahrgast bei
dem Verbundverkehrsunternehmen,
bei dem er die Fahrkarte gekauft
hat, die Fahrkarte vorzulegen und
die Nichtbenutzung oder Teilbenutzung nachzuweisen.
(6) Im Fall von Abs. (1) Ziffer 7 wird
von einer Erhebung eines erhöhten
Beförderungsentgelts abgesehen,
wenn der Kunde innerhalb der in
Abs. (4) genannten Frist dem Verkehrsunternehmen, das das erhöhte
Beförderungsentgelt erhoben hat,
nachweist, dass er zum Zeitpunkt
der Prüfung im Besitz einer zeitlich
und räumlich gültigen elektronischen
Fahrtberechtigung war. Dazu muss
ein von einer beliebigen personalbedienten RMV-Vertriebsstelle mit
eTicket-Akzeptanzsymbol ausgefülltes Nachweisformular vorgelegt
werden.
(2) Bei Tages- und Gruppentageskarten, die im Vorverkauf datiert an
Kunden abgegeben wurden, erfolgt
eine Erstattung gemäß Absatz (11),
wenn sie vor dem eingetragenen
Gültigkeitstag zurückgegeben werden. Bei der Übersendung per Post
muss der Poststempel mindestens
das Datum des Vortages in Bezug
zum Nutzungstag tragen.
(7) Bei Verwendung von ungültigen
Zeitkarten bleiben weiter gehende
Ansprüche des Unternehmens
unberührt.
(3) Großgruppenkarten werden
gemäß Absatz (11) erstattet, wenn
sie vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden
oder der zweifelsfreie Nachweis der
Nichtbenutzung erbracht wird. Eine
Teilerstattung ist ausgeschlossen.
(8) Von Fahrgästen, die in den Verkehrsmitteln, soweit dort das Rauchen nicht zugelassen ist, sowie auf
den Bahnsteigen in Tunnelstrecken
rauchen, kann eine Strafe erhoben
werden.
(4) Wird eine übertragbare Monatsoder Wochenkarte nicht oder nur
teilweise benutzt, erfolgt eine Erstattung von Beförderungsentgelt nur für
die Zeit nach Rückgabe der Karte an
das Verbundverkehrsunternehmen,
48
ABCED
bei dem die Zeitkarte gekauft wurde.
Der Tag der Rückgabe oder das
Datum des Poststempels der Übersendung der Zeitkarte mit der Post
gilt als letzter Benutzungstag. Beim
Versand trägt der Kunde/die Kundin
das Verlustrisiko.
(7) Für Fahrpreisentschädigungen/
Erstattungen von Zeitkarten im
Eisenbahnverkehr gilt zusätzlich §15.
(8) Eine Erstattung erfolgt nicht
1. bei rechtmäßigem Ausschluss von
der Beförderung, ausgenommen
§ 2 (1), Satz 2 Nr. 2,
2. für abhandengekommene Monatsoder Wochenkarten,
3. bei gemäß § 7 als ungültig eingezogenen Fahrkarten.
(5) Wird eine persönliche Monatsoder Wochenkarte nicht oder nur
teilweise benutzt, so wird das
Beförderungsentgelt von dem
Verbundverkehrsunternehmen, bei
dem die Wertmarke gekauft wurde,
unter Anrechnung des Beförderungsentgeltes für die durchgeführten
Fahrten auf Antrag gegen Vorlage
der Zeitkarte/Wertmarke erstattet.
Für die Feststellung des Zeitpunktes,
bis zu dem Fahrten als durchgeführt
gelten, ist der Tag der Rückgabe
oder das Datum des Poststempels
der Übersendung der Zeitkarte/Wertmarke mit der Post maßgeblich.
Beim Versand trägt der Kunde das
Verlustrisiko. Ein früherer Zeitpunkt
für die Beendigung der Benutzung
kann nur berücksichtigt werden,
wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer
Krankenkasse über Reiseunfähigkeit
oder Tod des Fahrgastes vorgelegt
wird.
(9) Die Ausschlussfrist für Anträge
nach den Absätzen (1) und (5) beträgt drei Monate.
(10) Für jeden vollen Tag innerhalb
der Geltungsdauer, an dem die Zeitkarte genutzt werden konnte, wird
vom Kaufpreis abgezogen:
- bei Monatskarten 5 %,
- bei Wochenkarten 25 %.
Der Erstattungsbetrag wird kaufmännisch auf volle 0,05 gerundet.
(11) Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt
in Höhe von 5,00 sowie ggf. eine
Überweisungsgebühr abgezogen.
Dem Kunden/der Kundin steht der
Nachweis offen, dass kein oder ein
geringerer Aufwand entstanden ist.
Das Bearbeitungsentgelt und eine
etwaige Überweisungsgebühr werden
nicht abgezogen, wenn die Erstattung
auf Gründe zurückzuführen ist, die
das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat. Eine Barauszahlung des Erstattungsbetrages liegt im Ermessen
der jeweils erstattenden Stelle.
(6) Die Erstattungsregelungen für
Jahreskarten richten sich nach den
Anlagen
– „Besondere Bedingungen für
übertragbare Jahreskarten – bei
Barzahlung im Voraus“,
– „Besondere Bedingungen für
Jahreskarten-Abonnements“,
– „Besondere Bedingungen für die
Jahreskarte für Schüler und Auszubildende ‚CleverCard/CleverCard
kreisweit‘“.
49
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
§ 10
Mitnahme von Sachen
Darüber hinaus ist § 3 (2) zu
beachten.
(1) Handgepäck (leicht tragbare
Sachen) und sonstige Sachen
(z.B. Schlitten, Skier, zusammengeklappte Fahrräder) werden mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes
nicht beeinträchtigt und Fahrgäste
nicht gefährdet oder belästigt werden können. Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht.
Die Mitnahme von Fahrrädern (mit
Ausnahme der zusammengeklappten Fahrräder) richtet sich nach den
jeweiligen besonderen Bedingungen
der einzelnen Verkehrsunternehmen
in der jeweils gültigen Fassung. Die
allgemeinen, für alle Unternehmen
geltenden Bedingungen sind als
Anlage („Allgemeine Bedingungen
für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV“)
beigefügt.
(4) Die Fahrgäste haben mitgeführte
Sachen so unterzubringen und zu
beaufsichtigen, dass die Sicherheit
und Ordnung des Betriebes nicht
beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.
(5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen mitgenommen und an welcher Stelle sie
untergebracht werden können.
§ 11
Mitnahme von Tieren
(1) Für die Mitnahme von Tieren
gelten die Absätze § 10 (1), (4) und
(5) sinngemäß.
(3) Von der Mitnahme sind gefährliche
Stoffe und gefährliche Gegenstände
ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende
oder ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte
Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
(1) Für die Rechte und Pflichten
der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
gelten für nach dem Verbundtarif
des RMV ausgestellte Fahrkarten
die Regelungen des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes, der Eisenbahn-Verkehrsordnung und der
Verordnung (EG) 1371/2007 sowie
diese Beförderungsbedingungen
entsprechend (siehe § 1). Eigenständige, über die vorgenannten
Bestimmungen hinausgehende
Ansprüche werden hierdurch nicht
begründet.
§ 13
Haftung
(4) Sonstige Tiere werden nur
befördert, wenn sie in geeigneten
Behältern untergebracht sind.
§ 14
Ausschluss von
Ersatzansprüchen
(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen
untergebracht werden.
Soweit gesetzliche Regelungen nichts
anderes vorsehen und unbeschadet
eines Anspruchs auf Entschädigung/
Erstattung im Eisenbahnverkehr
nach § 15, kann eine Gewähr für das
Einhalten des Fahrplanes und der
Anschlüsse nicht übernommen werden. Bei Abweichung vom Fahrplan
(z.B. Ausfall, Verspätung) sowie bei
Platzmangel sind Ersatzansprüche
ausgeschlossen.
(1) Fundsachen sind nach § 978
BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Eine Fundsache wird durch das Fundbüro des
Verkehrsunternehmens, in dessen
§ 15
Fahrpreisentschädigungen/
Erstattungen im Eisenbahnverkehr mit Fahrkarten des
RMV-Verbundtarifes
(2) Im Übrigen gelten die jeweiligen
Bestimmungen des betreffenden
Verkehrsunternehmens.
(3) Blindenführhunde, die Blinde
begleiten, sind zur Beförderung stets
zugelassen.
§ 12
Fundsachen
50
Bereich die Fundsache gefunden
wurde, an die Person, die sie verloren hat, zurückgegeben. Die
Rückgabe erfolgt gegen Zahlung
eines Entgeltes für die Aufbewahrung. Sofortige Rückgabe durch
das Betriebspersonal ist zulässig,
wenn sich die abholende Person
als berechtigt ausweisen kann. Der
Empfang der Sachen ist schriftlich
zu bestätigen.
Bei Tötung oder Verletzung eines
Fahrgastes und für Schäden an
Sachen haftet das Verkehrsunternehmen nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Die Haftung
für Sachschäden gegenüber jeder
beförderten Person ist jedoch auf
einen Höchstbetrag von 1.000,– beschränkt. Die Beschränkung der
Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
(2) Hunde können nur unter Aufsicht
einer hierzu geeigneten Person und
angeleint befördert werden. Hunde,
die Fahrgäste gefährden können,
müssen einen Maulkorb tragen.
(2) Die Mitnahme von Kinderwagen
sowie von Rollstühlen ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart der
Kinderwagen, der Rollstühle und der
Fahrzeuge es zulassen und keine
Verminderung der Verkehrssicherheit
eintritt.
ABCED
(2) „Vertraglicher Beförderer“ im
Sinne der Verordnung (EG)1371/2007
ist das vertragliche Eisenbahnunternehmen, mit dem der Fahrgast einen Beförderungsvertrag
geschlossen hat, oder eine Reihe
aufeinander folgender Eisenbahnunternehmen, die auf der Grundlage
dieses Vertrages haften. Als vertraglicher Beförderer verantwortlich ist
bei Ausfall, Verspätung oder resultierendem Anschlussversäumnis das
Eisenbahnverkehrsunternehmen,
dessen vom Reisenden gemäß
Beförderungsvertrag gewählter Zug
ausgefallen oder verspätet war.
(3) Unter der Voraussetzung, dass
vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine
Verspätung am Zielbahnhof seiner
Reisekette mehr als 60 Minuten
betragen wird, hat der Fahrgast im
Eisenbahnverkehr die Möglichkeit,
die Reise vor Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden oder die Reise
51
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
tungsereignis werden nicht ausgezahlt. Der Anspruch muss innerhalb
eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend
gemacht werden.
gar nicht anzutreten. In diesem Fall hat
der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt
entrichteten Fahrpreises, und zwar:
1. für die nicht durchfahrene Strecke
oder
2. für die nicht durchfahrene Strecke
und für die bereits durchfahrene
Strecke, wenn die Fahrt nach
seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, oder
3. für die nicht durchfahrene Strecke
und für die bereits durchfahrene
Strecke, wenn die Fahrt nach
seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie
für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette
bei nächster Gelegenheit.
(6) Bei Zeitkarten wird als Entschädigungsbetrag für Verspätungen
ab 60 Minuten für eine Fahrt ohne
Fahrtberechtigung in der 1. Klasse
pauschal 1,50 , für eine Fahrt mit
Fahrtberechtigung in der 1. Klasse
2,25 pauschal angesetzt.
Eine „Zeitkarte“ im Sinne dieser
Fahrgastrechte ist eine für eine
unbegrenzte Anzahl von Fahrten
gültige Fahrkarte, die es dem berechtigten Inhaber erlaubt, auf einer
bestimmten Strecke oder in einem
bestimmten Netz während eines
festgelegten Zeitraums mit der
Eisenbahn zu reisen. Auch Tageskarten sind Zeitkarten in diesem
Sinne. Zu den einzelnen Zeitkarten
Näheres in den Tarifbestimmungen.
Der Anspruch muss innerhalb eines
Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht
werden.
(4) Erleidet der Fahrgast im Eisenbahnverkehr (am Zielbahnhof
seiner Reise) eine Verspätung von
mindestens 60 Minuten, für die keine
Erstattung nach Absatz (3) erfolgt,
kann der Fahrgast eine Fahrpreisentschädigung gemäß Absatz (5)
(Einzelfahrkarte) oder Absatz (6)
(Zeitkarte) verlangen.
Anträge auf Entschädigungszahlungen mit Zeitkarten mit einer
Gültigkeit von bis zu einem Monat
sind gesammelt nach Ablauf der
Gültigkeit einzureichen, wobei Entschädigungszahlungen unter 4,00 nicht vorgenommen werden.
Bei Zeitkarten mit längerer Gültigkeit
sind Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenfalls gesammelt
einzureichen, da eine Auszahlung nur
dann erfolgt, wenn der Auszahlungsbetrag 4,00 übersteigt.
(5) Bei Einzelfahrkarten beträgt die
Entschädigung je Verspätungsereignis
a) 25% des Preises für eine Fahrt bei
einer Verspätung von 60 bis 119
Minuten
b) 50% des Preises für eine Fahrt
ab einer Verspätung von 120
Minuten.
Bei Zeitkarten werden insgesamt
jedoch höchstens 25% des tatsächlich gezahlten Zeitkartenpreises
entschädigt. Der Anspruch muss
innerhalb eines Jahres nach Ablauf
Entschädigungszahlungen unter
einem Betrag von 4,00 je Verspä-
52
ABCED
der Anspruch auf die Durchführung
der Fahrt in einem anderen Zug
nicht. RMV-Fahrkarten mit einem
erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt sind:
der Geltungsdauer der Fahrkarte
geltend gemacht werden.
(7) Der Fahrgast kann nur entweder
einen Anspruch auf Erstattung nach
Absatz (3) oder auf Entschädigung
nach Absatz (4) geltend machen.
– Gruppentageskarten gem. Tarifbestimmungen Teil II A. Ziffer 3.4.1f)
– KombiTickets und Sonderangebote
gem. Tarifbestimmungen Teil II B.
Ziffern 1.1, 1.2 und 2
– das Hessenticket gem. Tarifbestimmungen Teil II A. Ziffer 3.4.1g)
(8) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach
Absatz (4), wenn er bereits vor dem
Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde oder
wenn bei seiner Ankunft am Zielort
eine Verspätung aufgrund der
Fortsetzung der Reise mit einem
anderen Verkehrsdienst oder mit
geänderter Streckenführung weniger
als 60 Minuten beträgt.
(10) Soweit keiner der in Absatz (11)
genannten Ausschlussgründe
greift, kann der Reisende die Fahrt
zum vertragsgemäßen Zielort mit
einem anderen Verkehrsmittel
durchführen, sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum
zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr
fällt und vernünftigerweise davon
ausgegangen werden muss, dass
der Reisende mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen
wird, oder sofern es sich bei dem
vom Reisenden gewählten Zug um
die letzte fahrplanmäßige Verbindung
des Tages handelt und der Reisende
wegen des Ausfalls dieses Zuges
den vertragsgemäßen Zielort ohne
die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr
erreichen kann.
(9) Besitzt ein Reisender eine RMVFahrkarte und muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass
der Reisende aufgrund des Ausfalls
oder einer Verspätung des von ihm
gemäß Beförderungsvertrag gewählten Zuges mindestens 20 Minuten
verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird,
kann er die Fahrt mit einem anderen
Zug durchführen, sofern für diesen
Zug keine Reservierungspflicht besteht, dieser Zug keine Sonderfahrt
durchführt und keiner der in Absatz
(11) genannten Ausschlussgründe
greift. Für die ersatzweise genutzten
Züge hat der Reisende in jedem Fall
eine Fahrkarte zu erwerben. Soweit
der Reisende für den ersatzweise
genutzten Zug weitere Fahrkarten
erwerben muss, kann er den Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen
verlangen.
Handelt es sich bei der Fahrkarte
des verspäteten Reisenden um eine
Fahrkarte mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht
(11) Macht der Reisende von seinem Recht nach Abs. (9) oder (10)
Gebrauch, so kann er von dem vertraglichen Beförderer im Sinne des
Absatz (2) Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen, für eine
Beförderung nach Abs. (10) jedoch
nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von
80,00 . Dem Reisenden steht der
Anspruch auf Ersatz der erforderli-
53
Gemeinsame Beförderungsbedingungen
Reisenden für die Unterbringung in
einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und
der Unterkunft. Der Schadenersatz
umfasst die dem Reisenden im
Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung
ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der
vertragliche Beförderer ist von einer
Haftung befreit, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gemäß § 15
(11) vorliegt.
chen Aufwendungen nach Abs. (9)
oder (10) nicht zu, wenn der Ausfall
oder die Unpünktlichkeit des Zuges
auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:
1. betriebsfremde Umstände, die
das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz
Anwendung der nach Lage des
Falles gebotenen Sorgfalt nicht
vermeiden und deren Folgen es
nicht abwenden konnte;
2. Verschulden des Reisenden;
3. Verhalten eines Dritten, das das
Eisenbahnverkehrsunternehmen,
das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des
Falles gebotenen Sorgfalt nicht
vermeiden und dessen Folgen es
nicht abwenden konnte.
(13) Die Eisenbahnunternehmen
haben auf Anfrage des Fahrgastes
auf der Fahrkarte im jeweiligen Fall
zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat
oder ausgefallen ist. Soweit dies
aufgrund der Art oder Beschaffenheit der Fahrkarte nicht möglich
oder nicht zweckmäßig ist, kann
diese Bestätigung auch durch eine
separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck
erfolgen, der den Reisenden zur
Geltendmachung seiner Ansprüche
berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene
Verspätung, nicht jedoch das
Verpassen eines Anschlusses aus
eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist nicht Voraussetzung
für die Beantragung durch den
Fahrgast.
Liegt eine der unter Nr. 1 oder
Nr. 3 genannten Ursachen vor, so
kann sich derjenige, mit dem der
Reisende den Beförderungsvertrag geschlossen hat, hierauf nur
berufen, wenn der Reisende über
die Ursache rechtzeitig unterrichtet
wurde oder wenn die Ursache offensichtlich war.
Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung
erfolgt, ist im Verhältnis zum Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht als
Dritter anzusehen.
(12) Bei einer Verspätung bei der
Abfahrt oder der Ankunft von mehr
als 60 Minuten haftet der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder
Verspätung dafür verantwortlich
ist, dass der Reisende seine Fahrt
nicht am selben Tag fortsetzen
kann oder eine Fortsetzung am
selben Tag nicht zumutbar ist, dem
(14) Für den Reisenden besteht
eine Schadensminderungspflicht.
Dies bedeutet, dass ein Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen für die
Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht verlangt werden kann,
54
ABCED
Entschädigungsansprüchen erfolgt
grundsätzlich bargeldlos. Eine Barauszahlung ist nur bei einer RMVMobilitätszentrale möglich, nachdem
der Anspruch anerkannt wurde.
wenn durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen als vertraglicher Beförderer eine alternative
Beförderungsmöglichkeit (z.B. Bus,
Sammeltaxi) zur Verfügung gestellt
wurde. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch auf den Ersatz
der Aufwendungen für das preisgünstigste alternativ tatsächlich
nutzbare Verkehrsmittel.
(16) Grundlage der Entschädigung
ist der Fahrpreis, den der Reisende
für die Fahrt tatsächlich entrichtet
hat. Ist auf der Fahrkarte kein Preis
eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den
gezahlten Fahrpreis beizubringen.
(15) Für nach dem Verbundtarif des
RMV ausgestellte Fahrkarten ist
eine Geltendmachung von Ansprüchen aus § 15 gegen die vertraglichen Beförderer nach Absatz 2
an die zentrale Abwicklungsstelle
für Fahrkarten des RMV-Verbundtarifes, die
(17) Im Falle von Streitigkeiten aus
der Beförderung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Anspruchsgegner ist
das verursachende Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Rhein-Main-Verkehrsverbund
Servicegesellschaft mbH,
Postfach 11 15 42,
60050 Frankfurt am Main
§ 16
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz
des Verkehrsunternehmens, mit dem
der Beförderungsvertrag besteht.
zu richten. Für die Geltendmachung
ist der Antrag auf Entschädigung/
Erstattung zu benutzen, dem die
Original-RMV-Verbundtariffahrkarte
sowie alle sonstigen relevanten Belege beizufügen sind. In berechtigten Ausnahmefällen (z. B. Zeitkarte)
reicht anstelle der Fahrkarte die
Übersendung einer Kopie.
Beim HandyTicket erfolgt der
Nachweis anhand der vom RMV
monatlich ausgestellten Rechnung
über die Fahrkartenkäufe.
Beim eTicket RheinMain wird der
Nachweis anhand des Beleges
erbracht (Quittung), der zu jeder
ausgegebenen elektronischen Fahrtberechtigung erzeugt wird.
Das Recht des Reisenden zur anderweitigen Geltendmachung von Ansprüchen bleibt unberührt. Eine
Auszahlung von Erstattungs- und
55
Tarifbestimmungen
ABCED
Teil II
nicht eigene Kinder) fallen nicht
hierunter. Hier können abweichende Regelungen getroffen werden.
– Schwerbehinderte bzw. deren
Begleiter nach Ziff. 4. und
– uniformierte Polizeibeamte nach
Ziff. 5. werden unentgeltlich befördert.
– Mitnahmeregelung: Unter den in
Ziffer 3.4.5 genannten Bedingungen können Personen unentgeltlich
mitgenommen werden.
A. Allgemeines
1. Geltungsbereich
Die Tarifbestimmungen gelten für
die Beförderung von Personen,
Sachen und Tieren auf den in den
RMV einbezogenen Linien gemäß
den aktuellen Verbundfahrplänen
der unter § 1 der Beförderungsbedingungen genannten Verkehrsunternehmen sowie bei den in
Abschnitt C dargestellten Angeboten. Abweichungen hiervon können
im Fahrplan oder durch Aushang
bekanntgegeben werden und sind
dann Bestandteil der Tarifbestimmungen.
2.2 Unentgeltliche Beförderung von
Sachen und Tieren:
2. Unentgeltliche Beförderung
von Personen, Sachen und
Tieren
Handgepäck und sonstige Sachen,
wie z.B. Schlitten, Skier, Fahrräder,
Kinderwagen, Rollstühle, sowie zur
Beförderung zugelassene Tiere
werden unentgeltlich befördert;
siehe hierzu auch §§ 10 und 11
der Beförderungsbedingungen.
Auf dem für die Nutzung von Fahrkarten des RMV-Tarifs geöffneten
Angebot des Fernverkehrs der
DB AG, IC-Züge, gelten für die
Fahrradmitnahme der Tarifpreis
und die Reservierungsregelung
der DB AG.
Bezüglich der unentgeltlichen
Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern sind neben
den „Allgemeinen Bedingungen für
die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV“
(Anlage) die jeweiligen besonderen
Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen verbindlich.
2.1 Unentgeltliche Beförderung von
Personen:
3. Entgeltliche Beförderung von
Personen
– Kinder bis 5 Jahre (einschließlich)
werden in Begleitung einer Person
gem. § 2 (2) der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.
Kindergruppen (= vier oder mehr
In allen nicht unter Ziff. 2. behandelten Fällen ist die Beförderung von
Personen an das Vorhandensein
einer gültigen Fahrkarte gebunden.
Die Tarifbestimmungen gelten nicht
für
– bestimmte Produkte des Fernverkehrs der DB AG, soweit sie nicht
für die Nutzung freigegeben oder
nur mit Aufpreisen zu benutzen
sind,
– den Ebbelwei-Express in Frankfurt
am Main,
– Anmiet- und Parkplatzpendelverkehre insbesondere zur Messe
Frankfurt,
– die Nerobergbahn in Wiesbaden
und
– den Citybus in Wetzlar.
56
3.1 Vertrieb:
3.2.3 eTicket RheinMain:
Fahrkarten werden von den im RMV
zusammenwirkenden und mit dem
RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen oder von deren Beauftragten verkauft.
Die elektronischen Fahrtberechtigungen werden auf einer Chipkarte,
wahlweise zusammen mit einer
Quittung, auf der die zu diesem
Zeitpunkt im System gespeicherten
Daten angegeben sind, ausgegeben.
Die Fahrtberechtigung kann nur
elektronisch ausgelesen werden. Die
Chipkarte verfügt über eine laufende
eindeutige Kartennummer, die auf
der Vorderseite aufgedruckt ist.
Jede/r Karteninhaber/-in erhält mit
dem Erwerb seiner/ihrer Chipkarte
einen Web-Zugangsschlüssel, der
ihn/sie berechtigt, im Online-Kundenportal „meinRMV“ unter www.rmv.de
sowohl die auf der Chipkarte gespeicherten als auch die im System
hinterlegten Daten einzusehen und
zu verwalten. Hierfür ist zunächst erforderlich, dass sich der/die Karteninhaber/-in für einen Nutzeraccount
bei „meinRMV“ anmeldet. Im zweiten
Schritt kann er/sie über den Web-Zugangsschlüssel seine/ihre Chipkarte
registrieren. Die Registrierung einer
Chipkarte ist auch an einer Vertriebsstelle möglich. Mit Registrierung
werden die angegebenen Kundendaten in den Vertriebssystemen der
Verkehrsunternehmen den jeweiligen
Chipkartendaten zugeordnet.
Ein Ersatz für in Verlust geratene
oder nicht mehr prüfbare Chipkarten
mit gültiger Fahrtberechtigung ist
möglich. Gegen Zahlung von 25,00 wird die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Den Antrag auf
Ausstellung einer Ersatzkarte kann
der/die Karteninhaber/-in entweder
direkt bei dem Unternehmen, bei
dem er/sie die Karte erworben hat,
oder an einer der personalbedienten
RMV-Vertriebsstellen mit eTicketAkzeptanzsymbol unter Vorlage
3.2 Allgemeines zum Fahrkartenangebot:
Fahrkarten des Verbundtarifes
berechtigen grundsätzlich nur
zur Fahrt in der 2. Klasse, sofern
nichts anderes geregelt ist oder der
entsprechende Zuschlag für die
1. Klasse nicht erworben wurde.
Dies gilt analog für alle sonstigen
zuschlagpflichtigen Angebote.
3.2.1 Fahrkarten des Verbundtarifes
sind:
– Einzelfahrkarten
– Zeitkarten und
– die in Teil II B. (Sonderregelungen)
aufgeführten Fahrkarten.
Darüber hinaus gelten im Rahmen
von Übergangsregelungen die in
Teil II D. (Tarifkooperationen) und E.
(Übergangsregelungen) aufgeführten
Fahrkarten.
3.2.2 Fahrkarten des Verbundtarifes
können als
– visuell,
– magnetisch oder
– elektronisch
lesbare Nachweise über Fahrtberechtigungen ausgegeben werden.
57
Tarifbestimmungen
ABCED
eines Personalausweises oder der
beim Erwerb der Chipkarte erhaltenen Quittung einreichen.
In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch über das Internet
auf „meinRMV“ unter www.rmv.de
erfolgen, sofern die Chipkarte vorab
mittels Web-Zugangsschlüssel bei
„meinRMV“ registriert wurde. Die Ersatzchipkarte wird schnellstmöglich
auf dem Postweg zugesandt oder an
personalbedienten Vertriebsstellen
mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur
sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bei
anonym ausgehändigten Chipkarten
wird die Ersatzchipkarte ausschließlich gegen Vorlage der beim Erwerb
der Chipkarte ausgehändigten
Quittung ausgegeben. Quittungen,
die für Folgefahrtberechtigungen
ausgestellt wurden, reichen als Beleg
nicht aus. Fahrtkosten, die bis zum
Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet.
Für Tickets, deren Erwerb an Voraussetzungen geknüpft ist (z.B. Ausbildungstarif, Seniorentarif), ist die
Speicherung eines Berechtigungsnachweises im Vertriebssystem des
ausgegebenden Unternehmens
und im Kundenkartenbereich der
Chipkarte notwendig. In diesem Falle
werden die Daten beim Kauf einer
elektronischen Fahrtberechtigung
(Fahrkarte) überprüft und Teile der
Daten aus dem Kundenkartenbereich
auf die Fahrkarte übertragen.
nur zum Zweck der Missbrauchsanalyse an das vHGS übermittelt und
direkt nach der Analyse gelöscht.
Eine Bildung von personenbezogenen Fahrt- und Nutzungsprofilen
erfolgt nicht.
b) Bei Fahrten innerhalb der Tarifgebiete 2901 und 3601 gilt die Preisstufe 2. Bei Fahrten in Verbindung
mit benachbarten Tarifgebieten
werden diese Tarifgebiete wie A0Tarifgebiete behandelt.
3.2.5 Preisbildung:
c) Werden bei der Fahrt zwei und
mehr A-Tarifgebiete befahren,
so gelten immer die Preisstufen
4 bis 7 (siehe hierzu die Anlage
„RMV-Regionalmatrix“), falls
nicht die Regeln gemäß a) zur
Anwendung kommen.
Für die Preisbildung ist der Bedienungsraum des RMV in A0- und
A-Tarifgebiete eingeteilt.
3.2.6 Grundregeln der Fahrpreisermittlung:
Der Fahrpreis richtet sich grundsätzlich nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Tarifgebiete, die
bei einer Fahrt mehrfach befahren
werden, werden bei der Preisbildung
nur einmal berechnet. Für die Fahrpreisbildung gelten dabei folgende
Kombinationsregeln:
a) Im Nahbereich (1 oder 2 A-Tarifgebiete) gilt:
– Liegen Start und Ziel innerhalb
eines A0-Tarifgebietes und wird
kein weiteres Tarifgebiet befahren,
gilt die Preisstufe 1.
– Bei der Fahrt von einem A0-Tarifgebiet in ein angrenzendes
A0-Tarifgebiet gilt immer die
Preisstufe 2, sofern kein weiteres
Tarifgebiet befahren wird.
– Innerhalb eines A-Tarifgebietes
gilt unabhängig von der Tarifgebietskombination maximal die
Preisstufe 3.
– Werden in zwei angrenzenden
A-Tarifgebieten ausschließlich
drei A0-Tarifgebiete befahren,
gilt Preisstufe 3.
– Werden in zwei A-Tarifgebieten
vier und mehr A0-Tarifgebiete
befahren, gilt Preisstufe 4.
3.2.4 eTicket-Kontrolle:
Bei der Kontrolle eines eTickets
wird ein Kontrolldatensatz („Kontrollnachweis“) erzeugt, der vom
Kontrollgerät an das verbundweite
Hintergrundsystem (vHGS) übertragen wird. Die bei der Kontrolle des
eTickets generierten Daten werden
58
3.3 Einzelfahrkarten: Sortiment und
Preise
3.3.1 Einzelfahrkartensortiment:
a) Einzelfahrkarten für Erwachsene
und für Kinder im Alter von 6 bis
14 Jahren (einschließlich) zu
Regelfahrpreisen.
b) Einzelfahrkarten für Erwachsene
und Kinder in Verbindung mit der
BahnCard zu um 25% ermäßigten Regelpreisen.
d) Mit einer Zeitkarte der Preisstufe
7 kann der gesamte Verbundraum
des RMV ohne die Übergangstarifgebiete befahren werden. Sie
gilt als Netzkarte.
c) Kurzstreckenfahrkarten für Erwachsene und für Kinder im Alter
von 6 bis14 Jahren (einschließlich) für auch tarifgrenzüberschreitende Kurzstreckenfahrten
zu Regelfahrpreisen. Sie berechtigen zu einer Fahrt zu jeweils
einem der an der jeweiligen
Starthaltestelle ausgewiesenen
Kurzstreckenziele (inklusive Umsteigens, falls dies erforderlich
ist) im Rahmen der definierten
Kurzstreckenlänge.
3.2.7 Grenztarifgebiete:
Beginnt oder endet eine Fahrt an einer
Haltestelle, die auf einer Tarifgebietsgrenze liegt, so zählt diese Haltestelle
zu dem Tarifgebiet, aus dem die Fahrt
kommt oder in das die Fahrt führt.
d) Einzelzuschläge (siehe Anlage
„RMV-Preisliste“) für Erwachsene
und Kinder für die Fahrt in der
1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte und in zuschlagpflichtigen Sonderbussen und
Nachtbussen.
3.2.8 Tarifgrenzfahrt:
Verläuft eine Fahrt als Tarifgrenzfahrt
auf einer A0- oder A-Tarifgebietsgrenze, so gilt zwischen Haltestellen
auf diesem Verlauf der Tarif eines der
angrenzenden Tarifgebiete. Sind die
betroffenen Tarifgebiete unterschiedlich eingestuft, so gilt im Interesse
der Kunden die jeweils günstigere
Preisstufe.
e) Einzelzuschläge für Erwachsene
und Kinder im Anrufsammeltaxenverkehr, soweit besondere
Bedienungsformen (z.B. Haustürbedienung/Haustürabholung)
in Anspruch genommen werden
können. Der zeitlich begrenzte Ersatz der Bedienung von übrigen
Linien in deren Verlauf durch
3.2.9 Die Preisstufen und die dazugehörigen Fahrpreise ergeben
sich aus dem „Tarifgesamtplan“,
der „RMV-Regionalmatrix“ und der
„RMV-Preisliste“.
59
Tarifbestimmungen
ABCED
– zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete,
– in der Kombination zu Zeitkarten
des Übergangstarifs,
– in der Kombination zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten,
– in der Kombination zu Tagesund Gruppentageskarten,
– in der Kombination zu KombiTickets und Sonderangeboten
mit einer zeitlichen Gültigkeit von
unter sieben Tagen und
– in der Kombination zu Zeitkarten,
die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten.
– regelmäßig oder
– bei Bedarf
verkehrende Taxen ist nicht zuschlagpflichtig.
f) Rückfahrkarten aus besonderem
Anlass zum Preis der jeweiligen
Einzelfahrkarten für Hin- und
Rückfahrt.
g) Rabattierte Einzelfahrkarten (Anschlussfahrkarten) für Erwachsene
und für Kinder im Alter von 6 bis 14
Jahren (einschließlich) für Inhaber/
Inhaberinnen einer Zeitkarte, die
unter Benutzung dieser Zeitkarte
über deren Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen wollen.
Diese gelten nur in Verbindung
mit der Zeitkarte zur Fahrt. Die
rabattierten Einzelfahrkarten
gelten in der Wagenklasse, in der
die zugrunde liegende Zeitkarte
und ein eventuell vorhandener
Zuschlag auch gelten. Die Höhe
der Rabattierung richtet sich
nach der Preisstufe der genutzten
Zeitkarte. Die Regelung gilt analog
für Fahrgäste gem. Ziffer 3.4.5.
Zusätzliche Ermäßigungen werden
nicht gewährt.
Die Preise der rabattierten Einzelfahrkarten können der Preisliste
Anschlussfahrkarte entnommen
werden. Der günstigste mögliche
Preis wird dann erzielt, wenn die
Fahrkarte in einem Tarifgebiet
gelöst wird, das im Geltungsbereich der Zeitkarte liegt und eine
gemeinsame Tarifgrenze mit den
noch zur Fahrt benötigten Tarifgebieten hat.
3.3.2 Gültigkeitsumfang und Fahrpreise:
a) Einzelfahrkarten, die über Automaten oder durch das Personal
verkauft werden, berechtigen nur
zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten werden ausschließlich
im Verbundraum des RMV und
in den Übergangstarifgebieten
verkauft. Ein Vorverkauf ist ausgeschlossen, es sei denn, in Teil II E.
(Übergangsregelungen) ist etwas
anderes geregelt.
b) Einzelfahrkarten sind nach dem
Fahrtantritt nicht mehr übertragbar.
c) Einzelfahrkarten berechtigen zur
Durchführung einer Fahrt mit
beliebigem Umsteigen in Richtung
auf das Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden
Anschlusses. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen.
d) Die Preisstufen für Einzelfahrten
sind gem. Ziff. 3.2.6 zu ermitteln.
Die Fahrpreise ergeben sich aus
der Anlage „RMV-Preisliste“.
Ausgeschlossen ist die Nutzung
von Anschlussfahrkarten
60
3.4 Zeitkarten: Sortiment und Preise
24. und 31.12. besteht diese
Begrenzung nicht. An Feriertagen
in Rheinland-Pfalz besteht diese
Begrenzung nicht im Tarifgebiet
6500. 65-plus-Jahreskarten werden für Personen ab 65 Jahren
ausgegeben. Der frühestmögliche
Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag
des Monats, in dem der Nutzer
65 Jahre alt wird. Für Relationen
der Übergangstarife werden keine
65-plus-Jahreskarten vertrieben. Die räumliche Gültigkeit
erweitert sich an Wochenenden
und gesetzlichen Feiertagen in
Hessen sowie am 24. und 31.12.
unabhängig von der Preisstufe
auf den gesamten Verbundraum
ohne Übergangstarifgebiete. Die
65-plus-Jahreskarte kann nur
inklusive der 1.-Klasse-Nutzung
erworben werden; eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit
nicht benötigt.
CleverCard für Schüler und
Auszubildende: Die Einzelheiten
ergeben sich aus den besonderen Bedingungen (siehe Anlage
„Besondere Bedingungen für
die Jahreskarte für Schüler und
Auszubildende ,CleverCard/CleverCard kreisweit‘“).
3.4.1 Zeitkartensortiment:
Es werden ungeachtet der in Teil II
D. (Tarifkooperationen) und E.
(Übergangsregelungen) getroffenen
Regelungen folgende Zeitkarten
angeboten, die zu beliebig vielen
Fahrten im räumlichen und zeitlichen
Gültigkeitsbereich genutzt werden
können:
a) Jahreskarten/9-Uhr-Jahreskarten
für Erwachsene und 65-plus-Jahreskarten werden zum zehnfachen
Preis der Monatskarte/9-UhrMonatskarte/65-plus-Monatskarte, jedoch mit Gültigkeit für 12 volle Kalendermonate angeboten. Die
Einzelheiten ergeben sich aus den
besonderen Bedingungen (siehe
Anlagen „Besondere Bedingungen
für übertragbare Jahreskarten –
bei Barzahlung im Voraus“ und
„Besondere Bedingungen für
Jahreskarten-Abonnements“).
Jahreskarten/9-Uhr-Jahreskarten
für Erwachsene werden als übertragbare oder personengebundene
Karten ausgegeben. Die 65-plusJahreskarten werden ausschließlich
als personengebundene Karten
ausgegeben. Jahreskarten/9-UhrJahreskarten, Jahreskarten- und
9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements
sowie 65-plus-Jahreskarten werden
als Chipkarte mit elektronischer
Fahrtberechtigung (eTicket RheinMain) oder in eingeschränkten
Fällen als Plastikkarte oder
Papierfahrkarte ausgegeben.
9-Uhr-Jahreskarten gelten
montags bis freitags ab 9.00 Uhr
bis Betriebsschluss. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am
b) Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten
und 65-plus-Monatskarten werden
mit Gültigkeit von jedem Kalendertag an ausgestellt und
gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. Monatskarten/9-Uhr-Monatskarten für
Erwachsene sind übertragbar.
Monatskarten des Ausbildungstarifs sind nicht übertragbar.
9-Uhr-Monatskarten gelten montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis
Betriebsschluss. An Samstagen,
61
Tarifbestimmungen
ABCED
gen Wertmarke. Monats- und
Wochenkarten des Ausbildungstarifs bestehen grundsätzlich
aus einer Kundenkarte (Berechtigungsnachweis) und der
dazugehörigen gültigen Wertmarke (Fahrtberechtigung). Die
Kundenkarte wird auf Bestellung
und unentgeltlich ausgestellt. Im
Falle der Papiervariante ist die
Kundenkarte zu unterschreiben.
Die Nummer der Kundenkarte ist
auf die jeweils benutzte Wertmarke
zu übertragen. Die Angaben
zur räumlichen und preislichen
Gültigkeit der Wertmarke müssen mit den Angaben auf der
Kundenkarte übereinstimmen.
Beim Erwerb der Wertmarken ist
die Kundenkarte nicht zwingend
vorzulegen. Im Falle der Chipkarte
sind der Berechtigungsnachweis
und die Fahrtberechtigung auf
der Chipkarte gespeichert. Der
Berechtigungsnachweis beinhaltet Name (maskiert), Kundentyp
(maskiert), das Geschlecht und
das Geburtsdatum (Monat, Jahr)
des Inhabers/der Inhaberin sowie
den räumlichen Geltungsbereich, für den der Inhaber eine
Fahrtberechtigung kaufen kann.
65-plus-Monatskarten werden auf
einer Chipkarte ausgegeben. Auf
der Chipkarte sind der Berechtigungsnachweis und die Fahrtberechtigung gespeichert.
Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und
31.12. besteht diese Begrenzung
nicht. An Feiertagen in RheinlandPfalz besteht diese Begrenzung
nicht im Tarifgebiet 6500.
65-plus-Monatskarten sind
personengebunden und somit
nicht übertragbar. Sie werden an
Personen ab 65 Jahren ausgegeben. Ein Altersnachweis ist vor
dem Erstkauf bei Abgabe des
Bestellscheins zu erbringen. Der
frühestmögliche Gültigkeitsbeginn
ist der Tag, an dem der Nutzer
65 Jahre alt wird. Für Relationen
der Übergangstarife werden keine
65-plus-Monatskarten vertrieben. Die räumliche Gültigkeit
erweitert sich an Wochenenden
und gesetzlichen Feiertagen in
Hessen sowie am 24. und 31.12.
unabhängig von der Preisstufe auf
den gesamten Verbundraum ohne
Übergangstarifgebiete. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz erweitert
sich die räumliche Gültigkeit
nicht. Die 65-plus-Monatskarte
beinhaltet nicht die zuschlagfreie
Nutzung der 1. Klasse.
c) Wochenkarten gelten an sieben
aufeinander folgenden Tagen. Sie
werden mit Gültigkeit von jedem
Tag an ausgestellt und enden
mit Betriebsschluss des letzten
Geltungstages. Wochenkarten
für Erwachsene sind übertragbar.
Wochenkarten des Ausbildungstarifs sind nicht übertragbar.
e) Tageskarten gelten am Geltungstag bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten
als Nachtlinie gekennzeichneten
Kurs. Nach 24 Uhr gekaufte
Tageskarten gelten bis zum Betriebsschluss des Folgetages.
Für die Nutzung zuschlagpflichtiger
d) (9-Uhr-)Monats- und Wochenkarten für Erwachsene können auch
auf einer Chipkarte ausgegeben
werden. In Ausnahmefällen besteht sie aus einer Kundenkarte
und der dazugehörigen gülti-
62
Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und
im AST- bzw. ALT-Verkehr als
Regelfahrkarte gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller
Zuschlag erforderlich ist, ist dieser
pro Person und Fahrt zu entrichten. Das Hessenticket gilt nicht
in Ruftaxiverkehren innerhalb des
VRN. Detailliertere Informationen
finden Sie unter „Gemeinsame
Tarifbestimmungen für das Hessenticket“.
Die gemeinsame Fahrt ist nur
gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder
eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme
zur Vermeidung des normalen
Fahrpreises oder Vereitelung von
erhöhtem Beförderungsentgelt
ist nicht gestattet.
Angebote wird je Fahrt der entsprechende Einzelzuschlag bzw.
eine Zuschlagzeitkarte benötigt.
f) Gruppentageskarten für Gruppen
bis maximal 5 Personen gelten
am Geltungstag bis zum Schluss
des fahrplanmäßigen Betriebes
und bei speziellen Nachtlinien
bis zum letzten als Nachtlinie
gekennzeichneten Kurs. Nach
24 Uhr gekaufte Gruppentageskarten gelten bis zum Betriebsschluss des Folgetages. Für
die Nutzung zuschlagpflichtiger
Angebote wird je Fahrt und je
Person der entsprechende Einzelzuschlag bzw. eine Zuschlagzeitkarte benötigt.
Die gemeinsame Fahrt ist nur
gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder
eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme
zur Vermeidung des normalen
Fahrpreises oder Vereitelung von
erhöhtem Beförderungsentgelt ist
nicht gestattet.
h) Zuschlagzeitkarten (siehe Anlage „RMV-Preisliste“) werden
ausgegeben für die Fahrt in der
1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte und in zuschlagpflichtigen Sonderbussen und
Nachtbussen.
g) Hessenticket:
Das Hessenticket berechtigt am
Gültigkeitstag, montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsende und an Samstagen, Sonntagen sowie den hessischen
Feiertagen von Betriebsbeginn bis
Betriebsende, bis zu 5 Personen
zu beliebig vielen Fahrten in ganz
Hessen.
Das Hessenticket gilt in allen
Verkehrsmitteln im Bundesland
Hessen, soweit diese in die Verbundverkehrsangebote einbezogen sind.
Die Nutzung der 1. Klasse, auch
bei Zukauf der entsprechenden
Zuschläge, ist ausgeschlossen.
i) Zuschlagzeitkarten werden ausgegeben als:
– Zuschlagkarte Jahr (personengebunden oder übertragbar),
– Zuschlagkarte Monat,
– Zuschlagkarte Woche.
Die Zuschlagkarten Jahr sind in
ihrer Gültigkeit an Kalendermonate gebunden. Die Zuschlagkarten Monat und Woche können
mit Gültigkeit von jedem Kalendertag an ausgestellt werden.
Es gelten analog die Bestimmungen der Absätze b) und c).
Zuschlagkarten Jahr können
63
Tarifbestimmungen
ABCED
werden keine Fernverkehrs-Ergänzungskarten vertrieben.
sowohl allein als auch kombiniert
mit Jahreskarten des Erwachsenentarifs ausgegeben werden.
3.4.2 Gültigkeitsumfang:
j) Wochen-, Monats- und Jahreskarten des RMV werden im Verbundgebiet auf IC-Zügen anerkannt, wenn eine von der DB AG
hierfür angebotene Aufpreiskarte
erworben wird. 9-Uhr-Monatsund -Jahreskarten, 65-plusKarten und CleverCards sind von
dieser Regelung ausgenommen.
Die Zeitkarten berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem
Umsteigen innerhalb des auf der
Zeitkarte angegebenen Geltungsbereichs. Besteht die Zeitkarte
aus Kundenkarte und zugehöriger
gültiger Wertmarke, ergibt sich der
Geltungsbereich aus der Kundenkarte. Ein Wechsel des Geltungsbereichs erfordert die Ausstellung
einer neuen Kundenkarte.
k) Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Woche, Monat und Jahr des
RMV der Preisstufen 1– 5 und 13
können als Anschlussfahrkarten zu
persönlichen Streckenzeitkarten
der DB AG mit ICE-Berechtigung
gekauft werden. Die FernverkehrsErgänzungskarten dürfen nur ab
dem Start- oder Zieleintrag der
DB-Streckenzeitkarte mit ICEBerechtigung ausgestellt werden.
Für die Nutzung der 1. Klasse der
DB wird im Rahmen des Angebotes der Fernverkehrs-Ergänzungskarte auch der 1.-KlasseZuschlag verbilligt angeboten. Zur
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
kann jedoch auch jede übertragbare Zuschlagkarte für die 1.
Klasse genutzt werden.
Fernverkehrs-Ergänzungskarten
und die dazugehörigen Zuschläge
werden ausschließlich in Verbindung mit einer gültigen persönlichen Streckenzeitkarte der DB AG
mit ICE-Berechtigung anerkannt.
Kann der Kunde bei einer Prüfung
die notwendige ICE-Streckenzeitkarte nicht vorweisen, ist er gemäß
§ 8 der Beförderungsbedingungen
verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Für
Relationen der Übergangstarife
3.4.3 Ermittlung der Zeitkartenpreise:
Die Zeitkartenpreisstufen sind gem.
Ziff. 3.2.5 bis 3.2.9 zu ermitteln. Die
Zeitkartenfahrpreise ergeben sich
aus dem „RMV-Tarifgesamtplan“,
der „RMV-Regionalmatrix“ und der
„RMV-Preisliste“.
3.4.4 Berechtigung zur Nutzung
des Ausbildungstarifs:
Wochen- und Monatskarten
des Ausbildungstarifs sowie die
CleverCard/CleverCard kreisweit
werden an Personen im Alter von 6
bis 14 Jahren (einschließlich) sowie
an Auszubildende im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes und
des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
ausgegeben. Zeitkarten des Ausbildungstarifs sind personengebunden
und somit nicht übertragbar.
a) Trägermedium:
Die Ausgabe der Fahrkarten des
Ausbildungstarifs erfolgt als Chipkarte oder als Kundenkarte bzw.
CleverCard-(kreisweit-)Ausweis
und Wertmarke in Papierform.
64
2. ab 15 Jahren:
aa) Schüler/Schülerinnen und
Studenten/Studentinnen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter
privater
Im Falle der Chipkarte sind der
Berechtigungsnachweis und die
Fahrtberechtigung auf der Chipkarte gespeichert. Der Berechtigungsnachweis beinhaltet Name
(maskiert), Kundentyp (maskiert),
das Geschlecht und das Geburtsdatum (Monat, Jahr) des Inhabers/
der Inhaberin sowie den räumlichen Geltungsbereich, für den der
Inhaber eine Fahrtberechtigung
kaufen kann.
Die Kundenkarte/der CleverCard(kreisweit-)Ausweis in Papierform
ist vor der ersten Benutzung zu
unterschreiben. Die Nummer der
Kundenkarte/des CleverCard(kreisweit-)Ausweises ist auf die
jeweils benutzte Wertmarke zu
übertragen. Die Preisstufenangabe auf der Kundenkarte/dem
CleverCard-(kreisweit-)Ausweis
und der Wertmarke bzw. die
Sortennummern müssen übereinstimmen. Die Kundenkarte/der
CleverCard-(kreisweit-)Ausweis
berechtigt bis zum Ende des eingetragenen Gültigkeitsdatums zur
Benutzung ermäßigter Wertmarken des Ausbildungstarifes.
– berufsbildender Schulen,
– Einrichtungen des zweiten
Bildungsweges,
– Hochschulen und Akademien
mit Ausnahme der Verwaltungs- und Weiterbildungsakademien, Volkshochschulen
und Landvolkshochschulen
sowie nur angezeigter privater
Bildungsgänge;
bb) Personen, die private Schulen
oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter
Buchstabe aa) fallen, besuchen,
sofern sie auf Grund des
Besuchs dieser Schulen oder
Bildungseinrichtungen von
der Berufsschulpflicht befreit
sind oder sofern der Besuch
dieser Schulen und sonstiger
privater Bildungseinrichtungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
b) Berechtigter Personenkreis:
Schüler sind:
1. schulpflichtige Personen bis
14 Jahre (einschließlich);
2. ab 15 Jahren:
Schüler/Schülerinnen öffentlicher, staatlich genehmigter
oder staatlich anerkannter
privater allgemeinbildender
oder berufsbildender Schulen.
Hierzu zählen auch Gast- und
Austauschschüler.
cc) Personen, die an einer
Volkshochschule oder einer
anderen Einrichtung der
Weiterbildung Kurse zum
nachträglichen Erwerb des
Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;
dd) Personen, die in einem
Berufsausbildungsverhältnis
(Lehre) im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem
anderen Vertragsverhältnis im
Sinne des § 26 des Berufs-
Auszubildende sind:
1. alle Schüler nach obiger Definition
65
Tarifbestimmungen
ABCED
oder vergleichbaren sozialen
Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst).
bildungsgesetzes stehen,
sowie Personen, die in einer
Einrichtung außerhalb der
betrieblichen Berufsausbildung
im Sinne des § 43 Abs. 2 des
Berufsbildungsgesetzes, § 36
Abs. 2 der Handwerksordnung
ausgebildet werden;
c) Berechtigungsnachweis:
Ermäßigte Zeitkarten werden nur
ausgegeben, wenn ein amtlicher Altersnachweis oder eine
Bescheinigung in der für den RMV
festgelegten Form vorgelegt wird,
aus der sich die Berechtigung
zum Bezug von Zeitkarten zum
ermäßigten Preis ergibt. Wird die
ermäßigte Zeitkarte zur Fahrt zu
unterschiedlichen Ausbildungsstellen genutzt, ist die Bescheinigung von der Ausbildungsstelle
zu erbringen, für die die höhere
Preisstufe gilt.
ee) Personen, die einen staatlich
anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
ff) Praktikanten/Praktikantinnen
und Volontäre/Volontärinnen,
sofern die Ableistung eines
Praktikums oder Volontariats vor, während oder im
Anschluss an eine staatlich
geregelte Ausbildung oder ein
Studium an einer Hochschule
nach den in der Bundesrepublik Deutschland für Ausbildung und Studium geltenden
Bestimmungen vorgesehen
ist. Wird das Praktikum im
Anschluss an ein Studium
absolviert, so muss der Praktikant noch immatrikuliert sein;
d) Räumliche Ausprägung:
Die Ermäßigung wird berechtigten
Personen für die für Fahrten
ab Wohnort bis regelmäßiger
Ausbildungsstätte erforderlichen
Tarifgebiete gewährt. Dabei wird
die Ermäßigung auch für Teile der
Strecke, die zwischen Wohnung
und Ausbildungsstätte liegt,
gewährt.
Es ist nicht erforderlich, beim
Kauf der Wertmarken zum
Ausbildungstarif die Kundenkarte
vorzulegen.
gg) Beamtenanwärter/-innen des
einfachen und mittleren
Dienstes sowie Praktikanten/
Praktikantinnen und Personen, die durch Besuch eines
Verwaltungslehrgangs die
Qualifikation für die Zulassung
als Beamtenanwärter/-innen
des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben
müssen, sofern sie keinen
Fahrtkostenersatz von der
Verwaltung erhalten;
e) Berufsschul-Ausweis:
Umfasst der Geltungsbereich der
Zeitkarte des Ausbildungstarifs
nicht den (Berufs-)Schulort oder
werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen
Verkehrsmittel benutzt, so wird
durch Vorlage einer Bescheinigung in der für den RMV festgelegten Form ein Berufsschul-Ausweis ausgestellt. Dieser berechtigt
gegen Vorlage an den eingetra-
hh) Teilnehmer/-innen an einem
freiwilligen sozialen Jahr,
freiwilligen ökologischen Jahr
66
9-Uhr-Monatskarten, 65-plusMonatskarten, Wochenkarten des
Erwachsenentarifs und JobTickets mit Mitnahmeregelung können montags bis freitags ab 19.00
Uhr, an Samstagen, an Sonntagen
und an gesetzlichen Feiertagen in
Hessen sowie am 24. und 31.12.
ganztags einen Erwachsenen
und beliebig viele Kinder unter
15 Jahren kostenlos mitnehmen.
Soweit die Jahres-, Monats- oder
Wochenkarte des Erwachsenentarifs in der 1. Klasse gültig ist,
gilt auch das Mitnahmerecht für
die 1. Klasse. Beim Zukauf von
Anschlussfahrkarten muss jede
Person im Besitz einer Anschlussfahrkarte sein. Beim Zukauf von
Einzelzuschlägen und bei der Nutzung weiterer zuschlagpflichtiger
Angebote muss jede Person im
Besitz einer Zuschlagkarte sein.
Die Mitnahme von Personen ist
nur gestattet, wenn die Reise
gemeinsam angetreten wird oder
eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme
zur Vermeidung des normalen
Fahrpreises oder Vereitelung von
erhöhtem Beförderungsentgelt ist
nicht gestattet.
genen (Berufs-)Schultagen, nicht
jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur
und von der (Berufs-)Schule mit
Einzelfahrkarten für Kinder. Hierbei ist je Fahrt eine Einzelfahrkarte
für Kinder zu lösen. Hierzu zählen
auch rabattierte Einzelfahrkarten
für Kinder (Anschlussfahrkarten).
Die Preisstufe der Einzelfahrkarte
kann niedriger sein als die im
Berufsschul-Ausweis angegebene
Preisstufe. Einzelfahrkarten mit einer höheren als der im BerufschulAusweis angegebenen Preisstufe
sind nicht zulässig. Auch Einzelfahrkarten der Preisstufen 5–7, die
in Verbindung mit einer BahnCard gelöst werden, berechtigen
zur Nutzung in Verbindung mit
dem Berufsschul-Ausweis. Der
Berufsschul-Ausweis gilt auch für
Schüler von allgemeinbildenden
Schulen und Fachoberschulen,
sofern sie an bestimmten Tagen in
der Woche einen vom regelmäßig
besuchten Schulort abweichenden Schul- oder Praktikumsort
aufsuchen. Die Bescheinigungen
von Schule und Ausbildungsstätte
sind in der vom RMV festgelegten
Form zu erbringen.
3.4.5 Mitnahmeregelungen bei
Zeitkarten:
4. Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitern
a) des Ausbildungstarifs:
Bei Zeitkarten des Ausbildungstarifs besteht auch in Tagesrandzeiten oder an Feiertagen grundsätzlich kein Recht auf Mitnahme
einer weiteren Person.
Die Beförderung von Schwerbehinderten richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – in der
jeweils gültigen Fassung. Ebenso
wird die unentgeltliche Beförderung
von Begleitpersonen in allen Verkehrsmitteln des Verbundes durch
Bestimmungen dieses Gesetzes
geregelt. Abgesehen von dieser Begleiterregelung und der Mitnahme
von orthopädischen Hilfsmitteln
b) des Erwachsenentarifs:
Inhaber/-innen von Jahreskarten,
9-Uhr-Jahreskarten, 65-plusJahreskarten, Monatskarten,
67
Tarifbestimmungen
ABCED
6. Rechnung für Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer)
sowie Führhunden gilt, dass Vergünstigungen nur bestehen, wenn
ein gültiger Berechtigungsnachweis
(Schwerbehindertenausweis mit
Beiblatt und gültiger Wertmarke des
Versorgungsamtes), in dem die einzelnen Vergünstigungen besonders
gekennzeichnet sind, vorgewiesen
werden kann.
Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das „B“
im Schwerbehindertenausweis
ausgewiesen ist, können auch dann
unentgeltlich mitfahren, wenn der
Schwerbehinderte kein Beiblatt mit
gültiger Wertmarke hat.
Die im RMV zusammenwirkenden
und die mit dem RMV kooperierenden Unternehmen geben den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen
entsprechende Fahrkarten aus.
Rechnungen über steuerpflichtige
Beförderungsleistungen werden nur
auf Verlangen der Fahrgäste ausgegeben, soweit die Fahrkarten nicht
ohnehin den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung
entsprechen. Der Anspruch auf Ausstellung erlischt mit dem 31. Januar
des dem Gültigkeitszeitraum folgenden Jahres.
Soweit Zuschlagfahrkarten gem.
Ziff. 3.3.1 d) und 3.4.1 h) erforderlich
sind, sind diese zu lösen.
Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich
berechtigter Begleitpersonen, wenn
dies im Schwerbehindertenausweis
besonders gekennzeichnet ist.
B. Sonderregelungen
übertragbare Zeitkarte mit Gültigkeit in den für den Arbeitsweg
notwendigen Tarifgebieten im RMV
gegen einen jeweils kalkulatorisch
ermittelten und monatlich nach der
Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen pauschalierten Geldbetrag
ausgestellt werden kann. JobTickets
gelten grundsätzlich ohne Mitnahmeregelung für den/die Inhaber/-in.
Aufgrund besonderer Vereinbarung
zwischen RMV und dem JobTicketVertragspartner kann eine Mitnahmeregelung eingerichtet werden.
Diese Leistungserweiterung ist auf
dem Ticket darzustellen. JobTickets
der Preisstufe 7 haben – wie die in
A. 3.4.1 aufgeführten Zeitkarten –
Netzwirkung. Die Kalkulation erfolgt
auf der Basis des derzeitigen und
erwarteten Modalsplits und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung
des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes.
für Sonderangebote mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer, z.B. für:
– Großveranstaltungen,
– Messeverkehr,
– Fremdenverkehr.
Grundlage für die Bemessung
der Fahrpreisermäßigung sind die
Fahrpreise für Einzelfahrkarten und
Tageskarten, nicht jedoch für Gruppentageskarten.
1.2 Sondervereinbarungen für
Großgruppenreisen:
Für Gruppen ab 10 Personen werden
an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen Gruppenfahrkarten im Vorverkauf angeboten.
1.3 Sondervereinbarungen mit
Unternehmen und Organisationen:
1. Rabatte und Ermäßigungen
1.3.1 Großkundenrabatte:
Rabatte und Ermäßigungen sind
einheitlich zu handhaben. Entsprechende Regelungen/Vereinbarungen
bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörden. Durch Rabatte
und Ermäßigungen darf sich die
Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs nicht verschlechtern. Solidarangebote werden gestaltet, indem
die bepreiste Mobilitätsnachfrage
einer Gruppe auf die Gesamtheit
dieser Gruppe abgerechnet wird. Die
aus Solidarangeboten resultierenden
KombiTickets gliedern sich in KombiTickets im normalen Wortgebrauch,
die zu allen Arten von Veranstaltungen eingerichtet werden, JobTickets
(1.3.2) und SemesterTickets (1.3.3).
Schwerbehindertenausweise sind
nur im Original gültig. Bei Kindern
bis 14 Jahren (einschließlich) ist eine
Kopie des Ausweises zulässig.
5. Polizeifreifahrt
Zur Erhöhung der Sicherheit werden
Wachpolizisten/-polizistinnen des
Landes Hessen sowie Beamte/
Beamtinnen des Polizeidienstes
des Landes Hessen und der Bundespolizei, wenn sie Uniform des
Vollzugsdienstes tragen, unentgeltlich befördert. Auf den regionalen
Schienennahverkehrsprodukten im
RMV (S-Bahn, RB, SE und RE) gilt
dies nur für die 2. Wagenklasse. Der
Übergang in die 1. Wagenklasse
durch Zukauf der erforderlichen
Zuschläge ist ausgeschlossen.
1.1 Ermäßigung für Sonderangebote:
Ermäßigungen bis zu höchstens
50% können eingeräumt werden
68
Die Einzelheiten sind in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem
Unternehmen/der Organisation und
dem RMV zu regeln.
Die Vereinbarung kann auch für eine
Gruppe von Unternehmen/Organisationen insgesamt abgeschlossen werden, wenn die Abrechnung über eines
der Unternehmen/eine der Organisationen verantwortlich abgewickelt wird.
Die Handhabung bzw. die Umsetzung
ist im Einvernehmen zwischen der
RMV GmbH und den lokal zuständigen Organisationen zu regeln.
Bei Abnahme von 25 oder mehr
Jahreskarten des Erwachsenentarifs
für jeweils dieselbe Geltungsdauer
durch eine Stelle (z.B. Firmen und
Behörden) können Rabatte nach einer
vom RMV in Abstimmung mit den
Verbundverkehrsunternehmen festzulegenden Rabattstaffel gewährt
werden.
Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen geregelt.
1.3.2 JobTicket:
Ein JobTicket-Angebot kann auch
RMV-Verbundverkehrsunternehmen
nach den o.a. Regelungen angeboten werden, wobei hier die Freifahrt
auf den jeweiligen eigenen Verkehrsangeboten preismindernd angerechnet werden kann.
Mit Unternehmen und Organisationen, die im RMV-Gebiet mehr als
100 Mitarbeiter/-innen beschäftigen,
kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden,
wonach jedem Mitarbeiter/jeder
Mitarbeiterin eine an das Arbeits-/
Dienstverhältnis gebundene, nicht
69
Tarifbestimmungen
ABCED
Studierende, denen der Ausbildungstarif nicht gewährt werden kann, sind
grundsätzlich von der Nutzung des
SemesterTickets ausgenommen.
Wollen Studierende mit gültigem
SemesterTicket zuschlagpflichtige
Angebote nutzen, so ist der jeweils
erforderliche Zuschlag zu erwerben.
Interessengemeinschaften, die sich
mit dem Ziel des Kaufs von verbilligten Zeitkarten bilden, fallen nicht
unter die o.a. Regelungen.
1.3.3 SemesterTicket:
Mit den Studentenvertretungen oder
mit Leitungen von Universitäten,
Hochschulen und Berufsakademien
in Hessen und Mainz kann eine vom
Regeltarif abweichende Vereinbarung
getroffen werden, wonach jede immatrikulierte Studentin/jeder immatrikulierte Student zunächst mit dem
Studentenausweis und ggf. einem
Lichtbildausweis alle Verkehrsmittel
des RMV benutzen kann.
Das SemesterTicket hat Gültigkeit
im gesamten Verbundraum des RMV
und seit dem Sommersemester 2011
in den Übergangstarifgebieten zum
Nordhessischen VerkehrsVerbund
(NVV) und zum Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (VRN) und stellt eine
nicht übertragbare, personengebundene Zeitkarte dar. Die Gültigkeit beschränkt sich jeweils auf das laufende
Semester und seit dem Sommersemester 2011 einen Kalendermonat im
Voraus. Die Mitnahmeregelung nach
Abschnitt A. 3.4.5 ist für das SemesterTicket ausgeschlossen.
Die Kalkulation erfolgt auf Basis des
derzeitigen und erwarteten Modalsplitanteils und der derzeitigen Tariferträge
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes. Wegen unterschiedlicher Qualität der Verkehrsangebote und unterschiedlicher Nutzung der
Angebote durch die Studierenden
können die Preise des SemesterTickets zwischen den Hochschulstandorten voneinander abweichen.
Aufpreiskarten der DB AG nach
3.4.1 j) zu SemesterTickets sind
ausgeschlossen.
1.3.4 Sonderangebot von personengebundenen Zeitkarten:
Werden von einem Unternehmen
oder einer Organisation mehr als 500
Zeitkarten des Erwachsenentarifs
gleichzeitig abgenommen und deren
personenbezogene Verwendung sichergestellt, so kann die Übertragbarkeit preisreduzierend herausgerechnet werden. Eine Ermäßigung gemäß
Abschnitt B. Ziffer 1.3.1 kann hierbei
nicht zusätzlich gewährt werden.
2. Fahrpreise zu Sonderanlässen
Zur Erleichterung der Fahrgastbedienung in Einzelfällen und zur Vermeidung der Verschlechterung des
Wirtschaftsergebnisses des Verbundverkehrs kann bei mit Mehraufwand
verbundenen Sonderleistungen sowie bei Sonderanlässen ein um bis zu
50% über den Tarifpreisen liegender
Fahrpreis gefordert werden.
3. Zählerausweis
Zum Zwecke von Fahrgastbefragungen bzw. Verkehrserhebungen
werden vom RMV für das Befragungs- bzw. Zählpersonal Zählerausweise ausgegeben. Diese gelten
bei Erhebungen oder Befragungen
für die 1. und 2. Klasse sowie in allen
zuschlagpflichtigen Angeboten. Bei
Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort
70
ausgehenden Regionalverkehr gelten
die aus der Anlage „RMV-Regionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen.
In allen Fällen können jeweils die
gesamten bezahlten Tarifgebiete
befahren werden.
und umgekehrt berechtigen sie ausschließlich zur Fahrt in der 2. Klasse.
C. Übergangstarife
Im Interesse der Kunden werden
für die wichtigsten Verkehrsbeziehungen zwischen dem RMV und
benachbarten Verkehrsunternehmen
Übergangsregelungen angestrebt.
Dem Kunden soll ein Tarifangebot
ohne gebrochene Abfertigung mit
möglichst einheitlichem Fahrkartensortiment und weiterhin einheitlichen
Regelungen geboten werden.
Der Übergangsverkehr gilt maximal
bis zur RMV-Preisstufe 6 und einer
speziellen Übergangspreisstufe 17.
RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7
haben in den außerhalb des RMVRaumes liegenden Gebieten des
Übergangstarifs keine Gültigkeit.
Alle über die genannten Tarifgebiete
hinausgehenden Fahrten sind
wie bisher gebrochen oder per
Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln.
Es kommen in allen Fällen Preise
und Fahrkartenangebote des RMV
zur Anwendung. SemesterTickets
und Kombi Tickets sind – soweit
nicht besonders geregelt – im
VRN/RMV-Übergangsverkehr nicht
gültig. Soweit im Übergangsverkehr
auf Schienenverkehrsprodukten
(ohne U-Bahn und Straßenbahn)
die Preisstufe 5, 6 oder 17 benötigt
wird, können auch Einzelfahrkarten
für Erwachsene und Kinder mit
um 25% ermäßigten Regelpreisen
in Verbindung mit der BahnCard
genutzt werden.
1. Übergangstarife mit
Verkehrsverbünden
Im Nachfolgenden sind die speziellen
Übergangsregelungen zwischen dem
RMV und benachbarten Verbünden
bzw. Verkehrsunternehmen dargestellt.
1.1 Übergangstarif zwischen VRN
(Verkehrsverbund Rhein-Neckar)
und RMV:
Im Übergangsverkehr zwischen
RMV und VRN können ausgewählte
Verkehrsbeziehungen mit nur einer
Fahrkarte befahren werden.
Hierfür werden im einbezogenen
VRN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die
A-Tarifgebiete mit den Kennziffern
45, 46, 47, 4810, 4830, 4850 und 67.
Das Tarifgebiet mit der Kennziffer
45 bildet mit dem RMV-Tarifgebiet
39 zusammen ein A-Tarifgebiet. Das
Tarifgebiet 67 (Kernstadt Worms)
entspricht der VRN-Wabe 43.
Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VRN-Tarifgebiete
gelten die Preisbildungsregeln des
RMV-Tarifs gemäß Ziff. A. 3.2.6 der
Tarifbestimmungen. Im darüber hin-
Für Relationen, die ausschließlich
im VRN-Gebiet verlaufen, werden
Fahrkarten des Übergangstarifs oder
des RMV-Tarifs nicht angeboten.
1.2 Übergangstarif zwischen NVV
(Nordhessischer VerkehrsVerbund)
und RMV:
Im Übergangsverkehr zwischen
RMV und NVV können ausgewählte
Verkehrsbeziehungen mit nur einer
Fahrkarte befahren werden.
71
Tarifbestimmungen
ABCED
1.3 Übergangstarif zwischen VAB
(Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) und RMV:
Hierfür werden im einbezogenen
NVV-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete
ausgewiesen. Dieses sind die
A-Tarifgebiete mit den Kennziffern
80 bis 89.
Im Übergangsverkehr zwischen
RMV und VAB können ausgewählte
Verkehrsbeziehungen mit nur einer
Fahrkarte befahren werden. Hierfür
werden im einbezogenen VABBereich fiktive RMV-Tarifgebiete
ausgewiesen. Dieses sind die
A-Tarifgebiete mit den Kennziffern
90 bis 96.
Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VAB-Tarifgebiete
gelten die Preisbildungsregeln des
RMV-Tarifs gemäß Ziff. A. 3.2.6 der
Tarifbestimmungen. Im darüber
hinausgehenden Regionalverkehr
gelten die aus der Anlage „RMVRegionalmatrix“ entnehmbaren
Preisstufen und Tarifgebietskombinationen. In allen Fällen können jeweils
die gesamten bezahlten Tarifgebiete
befahren werden.
Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und NVV-Tarifgebiete
gelten die Preisbildungsregeln des
RMV-Tarifs gemäß Ziff. A. 3.2.6 der
Tarifbestimmungen. Im darüber
hinausgehenden Regionalverkehr
gelten die aus der Anlage „RMVRegionalmatrix“ entnehmbaren
Preisstufen und Tarifgebietskombinationen. In allen Fällen können jeweils
die gesamten bezahlten Tarifgebiete
befahren werden.
RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7
haben in den außerhalb des RMVRaumes liegenden Gebieten des
Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle
über die einbezogenen Tarifgebiete
hinausgehenden Fahrten sind wie
bisher gebrochen oder per Haustarif
des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln.
RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7
haben in den außerhalb des RMVRaumes liegenden Gebieten des
Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle
über die einbezogenen Tarifgebiete
hinausgehenden Fahrten sind wie
bisher gebrochen oder per Haustarif
des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln.
Es kommen in allen Fällen Preise
und Fahrkartenangebote des RMV
zur Anwendung. SemesterTickets
und KombiTickets sind – soweit
nicht besonders geregelt – im NVV/
RMV-Übergangsverkehr nicht gültig.
Soweit im Übergangsverkehr auf
Schienenverkehrsprodukten (ohne
U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 5 oder 6 benötigt wird, können
auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit
der BahnCard genutzt werden.
Es kommen in allen Fällen Preise
und Fahrkartenangebote des RMV
zur Anwendung. SemesterTickets,
CleverCard, JobTickets und KombiTickets sowie der BerufsschulAusweis des RMV sind – soweit nicht
besonders geregelt – im VAB/RMVÜbergangsverkehr nicht gültig.
Soweit im Übergangsverkehr auf
Schienenverkehrsprodukten (ohne
U-Bahn und Straßenbahn) die Preis-
Für Relationen, die ausschließlich
im NVV-Gebiet verlaufen, werden
Fahrkarten des Übergangstarifs oder
des RMV-Tarifs nicht angeboten.
72
gen mit nur einer Fahrkarte befahren
werden. Hierfür werden im einbezogenen RNN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die
in den ersten beiden Stellen eine 68
oder 69 führenden A-Tarifgebiete.
Es kommen die aus der beigefügten Anlage „RMV-Regionalmatrix“
entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebietskombinationen zur Anwendung. In allen Fällen können jeweils
die gesamten bezahlten Tarifgebiete
befahren werden.
stufe 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung
mit der BahnCard genutzt werden.
Für Relationen, die ausschließlich
im VAB-Gebiet verlaufen, werden
Fahrkarten des Übergangstarifs oder
des RMV-Tarifs nicht angeboten.
1.4 Übergangstarif zwischen RNN
(Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)
und RMV:
Der Übergangsverkehr gilt maximal
bis zur Preisstufe 6 und einer speziellen Übergangspreisstufe 17. RMVFahrkarten der Preisstufe 7 haben in
den Übergangstarifgebieten des RNN
keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden
Fahrten sind wie bisher gebrochen
oder per Haustarif des befördernden
Unternehmens abzuwickeln.
Es kommen in allen Fällen Preise
und Fahrkartenangebote des RMV
zur Anwendung. SemesterTickets,
JobTickets und KombiTickets sind –
soweit nicht besonders geregelt –
im RNN/RMV-Übergangsverkehr
nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 45, 5, 6
oder 17 benötigt wird, können auch
Einzelfahrkarten für Erwachsene
und Kinder mit um 25% ermäßigten
Regelpreisen in Verbindung mit der
BahnCard genutzt werden.
1.4.1 Übergangstarif zwischen
RNN und RMV-Tarifgebiet 65
(Mainz/Wiesbaden):
Für Fahrten zwischen dem originären
Bedienungsgebiet des RNN und
dem RMV-Tarifgebiet 65 inklusive
der zugehörigen Grenzhaltestellen
(entspricht der RNN-Wabe 300) besteht derzeit eine Anerkennung von
Fahrkarten des RNN.
Es werden ausschließlich Fahrkarten
des RNN ab der Preisstufe 3 bzw. 23
des RNN-Tarifes bei Fahrten in das
oder aus dem RMV-Tarifgebiet 65
anerkannt. Dabei gelten die Tarifbestimmungen des RNN.
Bei reinen Binnenverkehren innerhalb
des RMV-Tarifgebietes 65 gelten die
Tarifbestimmungen des RMV bzw.
des VMW.
1.4.2 Übergangstarif für Fahrten
zwischen ausgewählten Tarifgebieten
des RNN über das RMV-Tarifgebiet
65 hinaus in ausgewählte Tarifgebiete des RMV:
Für Relationen gemäß 1.4.1 und
solche, die ausschließlich im RNNGebiet verlaufen, werden Fahrkarten
des Übergangstarifs gemäß 1.4.2
oder des RMV-Tarifs nicht angeboten.
Im Übergangsverkehr zwischen RNN
und RMV (ohne Tarifgebiet 65) können ausgewählte Verkehrsbeziehun-
73
Tarifbestimmungen
ABCED
2. Übergangstarife mit anderen
Verkehrsträgern
1.2 Anstoßverkehr:
Auf den direkten Busverbindungen zwischen Wiesbaden Hbf und
Schlangenbad bzw. Bad Schwalbach
wird das entsprechende NV-Blatt
gem. Beförderungsbedingungen
für Personen im Anstoßverkehr der
Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) im ein- und
ausbrechenden Verkehr außerhalb
der Übergangstarife gem. Abschnitt
C angewendet.
Zurzeit gibt es keine weiteren
Kooperationen.
D. Tarifkooperationen
Ziel von Tarifkooperationen ist es, zusammen mit anderen Anbietern von
Verkehrsleistungen den gemeinsamen
Kunden für ihre Verkehrsbedürfnisse
ein preisgünstiges Tarifangebot ohne
gebrochene Abfertigung und mit möglichst einheitlichen, leicht verständlichen Regelungen zu machen.
1.3 Anerkennung der BahnCard
im RMV:
Inhaber einer BahnCard 25 oder
BahnCard 50, nicht jedoch einer
BahnCard 100, erhalten für Einzelfahrten in den Preisstufen 45, 5, 6, 7
und 17 im RMV um 25% ermäßigte
Einzelfahrkarten. Diese sind für
Erwachsene und für Kinder im Alter
von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) erhältlich. Die Anerkennung
der BahnCard in Verbindung mit
Tages- und Gruppentageskarten ist
ausgeschlossen.
Einzelfahrkarten zur BahnCard
berechtigen ausschließlich zur Fahrt
auf allen Schienenverkehrsprodukten
im RMV mit Ausnahme der U- und
Straßenbahnen. Bei der Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote sind die
erforderlichen Zuschläge immer voll
zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn
es sich bei der genutzten BahnCard
um eine BahnCard First handelt.
1. Tarifkooperationen
mit der DB AG
1.1 Regel-, Versuchs- und Aktionsangebote:
Regel-, Versuchs- und Aktionsangebote gemäß Beförderungsbedingungen der DB AG (BB Personenverkehr) gelten im RMV
ausschließlich auf den Schienennahverkehrsprodukten. Hiervon
ausgenommen sind U- und Straßenbahnen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes geregelt.
Relationsbezogene Fahrkarten gem.
BB Personenverkehr für den Nahverkehr gelten nur im ein- und ausbrechenden Verkehr außerhalb der
Übergangstarife gem. Abschnitt C.
Für RMV-Binnenrelationen (inkl.
Übergangstarif) gelten relationsbezogene Fahrkarten gem. BB
Personenverkehr nur, sofern ein
Teilstück mit Fernverkehrsprodukten (IC, ICE) zurückgelegt wird.
Ein Geltungsausschluss einzelner
Angebote kann durch den RMV erfolgen und wird in geeigneter Weise
bekannt gegeben.
lauten und den Zusatz „+City“
aufgedruckt haben, berechtigen
am mit dem Zusatz versehenen
Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus,
Straßenbahn, Stadtbahn, U-Bahn,
S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge)
zum Fahrtantritt in Richtung
Startbahnhof bzw. zur Weiterfahrt
in Richtung auf das Fahrtziel zu
nutzen. Bei Rückfahrkarten gilt das
Gleiche zum Antritt der Rückfahrt
und zur Weiterfahrt am Zielort.
Diese Fahrtberechtigung gilt nur für
Fahrkarten, die mit BahnCard-Rabatt oder im DB-Angebot GKR – 1.
Klasse (Großkundenrabatt) gekauft
wurden. Die Fahrtberechtigung bei
der Hinfahrt gilt für die Fahrt zum
Startbahnhof bzw. zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt
zum Bahnhof) gilt das auf dem
Fahrschein angegebene Datum.
Die Fahrtberechtigung bezieht sich
immer auf alle Inhaber des DB-AGFahrscheins. Die Fahrtberechtigung
gilt ausschließlich innerhalb der
Tarifgebiete (siehe Auflistung), die
das Stadtgebiet beschreiben.
Zielort:
Bad Homburg = Tarifgebiet 5101
Darmstadt
= Tarifgebiete 4001
(Darmstadt Mitte),
4035 (DarmstadtArheilgen) und
4045 (DarmstadtEberstadt)
Frankfurt/Main = Tarifgebiet 5000
ohne Flughafen
Fulda
= Tarifgebiet 2001
Gießen
= Tarifgebiet 1501
Hanau
= Tarifgebiet 3001
Mainz
= Tarifgebiet 6500 –
bis zum Rhein,
ohne Wiesbaden,
Ginsheim,
Gustavsburg und
Walluf
Marburg
= Tarifgebiete 0501,
0540, 0546, 0555,
0558, 0588
Offenbach/M. = Tarifgebiet 3601
Wiesbaden
BahnCard 100:
Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten
alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig
vielen Fahrten zu nutzen.
1.4 CityTicket:
BahnCard 25 und 50:
Fahrkarten der DB AG, die für
die Nutzung von IC- oder ICEZügen ausgestellt werden, über
eine Distanz von mehr als 100 km
74
Gültigkeitsbereich:
75
= Tarifgebiet 6500 –
bis zum Rhein,
ohne Mainz,
Ginsheim,
Gustavsburg und
Walluf
Tarifbestimmungen
ABCED
3. Preise für die Zeitkarten
der Preisstufe 13
2. Tarifkooperationen mit
anderen Verkehrsträgern
Zurzeit gibt es keine weiteren
Kooperationen.
Im Interesse, die in der VerkehrsVerbund Mainz-Wiesbaden GmbH
(VMW) zusammengefassten Unternehmen vertragskonform handeln
lassen zu können, sind alle die
Tarifbestimmungen betreffenden
Belange in einem bilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hiernach
werden die allgemeinen Jahres-,
Monats- und Wochenkarten des
VMW mit ausschließlicher Geltung
im Bedienungsbereich der Mainzer
Verkehrsgesellschaft und ESWE
Verkehrsgesellschaft spätestens ab
Ablauf des bilateralen Kooperationsvertrages zu den im RMV einheitlich
festgelegten Preisen abgegeben.
Bis dahin können die Preise dieser
Zeitkarten im Rahmen der lokalen
Verantwortung unterhalb der RMVPreise liegen. Dies gilt für die reinen
Stadtgebiete Mainz und Wiesbaden
und darüber hinaus für die Gemeinden Walluf, Ginsheim-Gustavsburg,
Bischofsheim, zwei Haltestellen,
die durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft im Ortsteil Zornheim von
Nieder-Olm bedient werden, und
weitere drei Haltestellen der Mainzer
Verkehrsgesellschaft, die im Ortsteil
Wackernheim von Heidesheim bedient werden.
Dies gilt nicht für Zeitkarten, die über
den Geltungsbereich der Städte
Mainz und Wiesbaden hinausgehen,
d.h. Angebote ab der Preisstufe 4.
E. Übergangsregelungen
1. Zeitlich befristete und
lokal begrenzte Weiterführung
vorhandener Angebote vor
Integration einzelner Verkehrsunternehmen in den RMV
Soweit Verkehrsunternehmen mit
eigenen Tarifangeboten in den RMV
integriert werden, sind die jeweiligen
Verkehrsunternehmen gehalten,
zusätzlich zu den RMV-Preisanpassungen die jeweils bestehende Preisdifferenz zwischen dem fortgeführten
alten Angebot und dem entsprechenden RMV-Angebot durch
zusätzliche Preisanpassungsmaßnahmen so zu reduzieren, dass der
preisliche Übergang auf das RMVAngebot baldmöglichst marktverträglich ist.
2. Mehrfahrtenkarten
Im Übergang zum Angebot elektronischer Bezahlung per Chipkarte
können im Rahmen von Testmärkten
Tarifangebote mit dem Charakter
einer Sammelkarte auf elektronischer
Basis vertrieben werden. Die jeweils
notwendige Tarifgenehmigung wird
von den Anbietern eingeholt.
76
4. RMV-FirmenCard
Vereinbarungen zur RMV-FirmenCard
werden ausschließlich mit in den
Stadtgebieten von Wiesbaden und
Mainz befindlichen Unternehmen
bzw. Institutionen oder Organisationseinheiten abgeschlossen.
Die RMV-FirmenCard kann lediglich
von Unternehmen bzw. Institutionen für ihre Belegschaftsmitglieder
erworben werden, die mit dem
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
und dem RMV eine entsprechende
„Vereinbarung über die Ausgabe
von RNN-JobTickets und RMVFirmenCards“ geschlossen haben,
welche die Zahlung eines pauschalen Grundbetrages pro Beschäftigten
und die fakultative Ausgabe der
RMV-FirmenCard regelt.
Die RMV-FirmenCard wird mit zwei
verschiedenen Gültigkeitsbereichen
angeboten:
1. Nur gültig im Tarifgebiet 6500,
Preisstufe 13,
2. Gültig im gesamten Verbundgebiet
des RMV (ohne Übergangstarifgebiete), Preisstufe 7.
Ein Preis wird nicht ausgewiesen.
Die RMV-FirmenCard ist eine
personenbezogene Zeitkarte für die
2. Klasse, welche die Mitnahmeregelung gemäß Ziffer A. 3.4.5 der RMVTarifbestimmungen beinhaltet.
Die Nutzung von Fernverkehrsprodukten ist – auch unter Lösen eines
Aufpreises – ausgeschlossen.
77
Fahrradmitnahme
ABCED
Allgemeine Bedingungen für
die Mitnahme von nicht
zusammengeklappten Fahrrädern im RMV
5. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen in der Lage
sein, dieses in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher zu beherrschen.
Die sichere Beherrschung ist regelmäßig gegeben, wenn das Fahrrad
in das Verkehrsmittel ohne Hilfe
Dritter ein- und ausgeladen werden
kann.
1. Als Fahrräder gelten einsitzige
Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder
mit elektromotorischem Hilfsantrieb,
wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen. Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung,
hierzu zählen auch Elektromobile
und Elektroscooter, sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit
langem Radstand und Lastenräder)
sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Zusammengeklappte Fahrräder
gelten als Handgepäck.
6. Im Bereich der Stationen/Haltestellen haben sich Fahrgäste mit
mitgeführtem Fahrrad so zu verhalten, dass die Sicherheit und
Ordnung nicht beeinträchtigt und
Personen nicht gefährdet oder belästigt werden. In den Stationen/
Haltestellen sind Fahrräder zu
schieben.
2. Fahrräder werden in den von
den Verkehrsunternehmen bekannt
gemachten Verkehrsmitteln/Linien im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität befördert. Ansonsten
ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen.
7.2 Sind in den Fahrzeugen alle
Fahrradabstellplätze besetzt, so
müssen Fahrgäste mit Fahrrädern
zurückbleiben.
Zusammen reisende Fahrgäste mit
Fahrrädern haben keinen Anspruch
auf gemeinsame Beförderung.
9. Fahrgäste, die ein Fahrrad in den
Betriebsanlagen oder Verkehrsmitteln mit sich führen, haften für
alle den Verkehrsunternehmen und/
oder anderen Fahrgästen entstehenden Schäden. Treten die Verkehrsunternehmen in Vorlage, sind die
entstandenen Aufwendungen zu
erstatten.
8. Für das Verhalten der Fahrgäste
bei Betriebsstörungen und/oder bei
Zuwiderhandlungen gegen diese
Bestimmungen gelten die für solche
Fälle von den Verkehrsunternehmen
getroffenen Regelungen.
7. Für die Unterbringung der Fahrräder in den Zügen und Bussen gilt
Folgendes:
7.1 Soweit eine Kennzeichnung
mit Piktogrammen erfolgt, dürfen
Fahrräder nur in den besonders
gekennzeichneten Türräumen
mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse ist
ausgeschlossen.
In jedem freigegebenen Türraum
dürfen höchstens zwei Fahrräder
untergebracht werden. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad
entsprechend den angebrachten
Hinweisen unterzubringen. Das Fahrrad ist festzuhalten. Ferner haben
sie dafür Sorge zu tragen, dass
andere Fahrgäste nicht behindert,
beschmutzt oder verletzt werden.
3. Die Verkehrsunternehmen können
die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch
bestimmte Züge und Busse von der
Fahrradmitnahme ausschließen.
Ein Anspruch auf die Mitnahme von
Fahrrädern besteht nicht. Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung
Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern.
4. Jeder Fahrgast darf aus Sicherheitsgründen nur ein Fahrrad mitführen.
Für die Fahrradmitnahme in den
Fernverkehrszügen der Deutschen
Bahn AG (DB AG) gelten die besonderen Mitnahmebedingungen der
DB AG.
78
79
Hessenticket
ABCED
Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket
Über Hessen hinaus gilt das
Hessenticket:
Das Hessenticket ist ein Verbundticket der hessischen Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN. Es
berechtigt bis zu 5 Personen am
Gültigkeitstag zu beliebig vielen
Fahrten. Es gilt an den Werktagen
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis
Betriebsende, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen von
0.00 Uhr bis Betriebsende.
• an der Nordgrenze des NVV bis
– Nordrhein-Westfalen in der Stadt
Warburg mit den Stadtteilen
Calenberg, Dalheim, Daseburg,
Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda, Wormeln,
– Niedersachsen in der Stadt
Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden,
Laubach und Oberode sowie in
der Gemeinde Staufenberg,
– Thüringen bis zum Bahnhof
Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6,
Das Hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hessen,
soweit diese in die Verbundverkehrsangebote einbezogen sind.
Die Mitnahme von Hunden erfolgt
kostenlos und richtet sich nach
den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen.
Eine Erstattung von im Voraus verkauften Hessentickets, auch bei
Rückgabe vor dem Geltungstag,
erfolgt nicht, soweit nicht die Nichtnutzung von den in den Verkehrsverbünden kooperierenden Verkehrsunternehmen zu vertreten ist.
Der Vertrieb des Hessentickets erfolgt über alle Vertriebswege der
beteiligten Verkehrsverbünde (NVV,
RMV und VRN) und der DB AG. Das
Hessenticket wird gemäß §5 (3) der
Beförderungsbedingungen im Vorverkauf vertrieben. Der Verkauf des
Hessentickets in den Zügen der DB
AG ist ausgeschlossen.
• in den Übergangstarifgebieten
zwischen VRN und RMV bis
– zu den Orten Hohensachsen und
Lützelsachsen der Gemeinde
Weinheim,
– zur Gemeinde Eberbach,
– zur Kernstadt von Worms (VRNGebiet 43) in Rheinland-Pfalz
Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und im ASTbzw. ALT-Verkehr als Regelfahrkarte
gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür
ein spezieller Zuschlag erforderlich
ist, ist dieser pro Person und Fahrt
zu entrichten.
Das Hessenticket gilt nicht in Ruftaxiverkehren innerhalb des VRN.
• sowie in Mainz.
Das Hessenticket hat keine Gültigkeit in den Übergangstarifgebieten
nach Bayern, d.h. zum VAB, den
Übergangstarifgebieten zum RheinNahe Nahverkehrsverbund (RNN),
den Übergangstarifgebieten zur
Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd
(VGWS) und den Übergangstarifgebieten zum Rhein-Lahn-Kreis (RLK).
Das Hessenticket gilt im Eisenbahnverkehr ausschließlich in der 2.
Wagenklasse. Der Übergang in die
1. Wagenklasse ist auch bei Zukauf
der entsprechenden Zuschläge nicht
zugelassen.
Das Hessenticket ist im gesamten
Bundesland Hessen gültig. Die
Landesgrenzen sind hierfür bestimmend. Davon abweichend gibt es
jedoch folgende Ausnahmen:
Die Mitnahme von Fahrrädern
erfolgt kostenlos und richtet sich
nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen.
80
81
Jahreskarte (Abonnement)
karte (siehe unter 4. Sortiment),
werden diese nur personalisiert ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird
diese dem/der Besteller/-in bzw.
Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer
konkret zugeordnet und die persönlichen Merkmale Name und Foto des
Nutzers/der Nutzerin auf die Rückseite der Chipkarte aufgebracht.
Besondere Bedingungen für
Jahreskarten-Abonnements im
Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV), gültig ab 01.01.2015
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der RheinMain-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten
besonderen Bedingungen in der
jeweils gültigen Fassung. Dies gilt
auch für laufende Verträge.
4. Sortiment
Das Jahreskarten-Abonnement wird
in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten:
2. Vertragspartner/-in
Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in.
Dies gilt insbesondere bei einem
Abonnement von übertragbaren
Jahreskarten und bei Bestellung
einer persönlichen Jahreskarte, die
auf eine andere Person (Nutzer)
ausgestellt wird, und/oder in den
Fällen, in denen eine andere Person
als Kontoinhaber (Zahler) angegeben
wird.
a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten
Nutzer) genutzt werden können,
b) die montags bis freitags in
ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht
beschränkt sind oder die in ihrer
zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind
(„9-Uhr-Jahreskarten“),
c) die zur Nutzung der 1. Klasse
oder der 2. Klasse berechtigen
und
d) mit einmaliger Abbuchung im
Voraus oder mit monatlicher Abbuchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums.
3. Fahrkarte
Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder
als Chipkarte (eTicket RheinMain),
auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr
gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12
einzelnen Monatskarten (Papier)
oder als einfache Plastikkarte. Ohne
die elektronische Fahrtberechtigung
berechtigt die Chipkarte alleine noch
nicht zur Fahrt.
In Ergänzung hierzu wird auch eine
Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse
(Barzahlung im Voraus oder im
Abonnement) angeboten, die jedoch
erst zusammen mit einer gültigen
Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die
räumliche und zeitliche Gültigkeit
der Zuschlagkarte muss durch die
räumliche und zeitliche Gültigkeit
der Fahrkarte abgedeckt sein.
Unabhängig von seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten
Bei Abonnements über persönliche
(nicht übertragbare) Jahreskarten,
dazu zählt auch die 65-plus-Jahres-
82
ABCED
für geringere Zeiträume (z.B. Wochenoder Monatskarten) zu erwerben.
Darüber hinaus wird eine 65-plusJahreskarte im Abonnement angeboten. Gemäß Ziffer A.3.4.1a) der
Tarifbestimmungen sind zur Nutzung
der 65-plus-Jahreskarte Personen
ab 65 Jahren berechtigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der
1. Tag des Monats, in dem der Nutzer
65 Jahre alt wird. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen eines bestehenden Abonnements sind nach
Maßgabe der Ziffer 11 möglich.
Begrenzung nicht. An Feiertagen
in Rheinland-Pfalz besteht diese
Begrenzung nicht im Tarifgebiet
6500.
7. Mitnahmerecht
Die im Abonnement erworbenen
Jahreskarten in den nach Ziffer 4.a)
bis d) angebotenen Kombinationen sowie die 65-plus-Jahreskarte
berechtigen montags bis freitags
ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an
Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und
31.12. ganztags zur unentgeltlichen
Mitnahme eines Erwachsenen
und beliebig vieler Kinder unter 15
Jahren.
5. Geltungsbereich
Jahreskarten werden gemäß RMVTarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben.
Abweichend von dieser Regelung
wird die 65-plus-Jahreskarte nicht
in Tarifgebietskombinationen zu den
Übergangstarifgebieten ausgegeben.
Die räumliche Gültigkeit der 65-plusJahreskarte erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen
in Hessen sowie am 24. und 31.12. –
unabhängig von der Preisstufe – auf
den gesamten Verbundraum ohne
Übergangstarifgebiete. 65-plus-Jahreskarten beinhalten grundsätzlich
die 1.-Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit nicht
benötigt.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen
Jahreskarte ergibt sich aus dem
zehnfachen tarifmäßigen Preis der
entsprechenden Monatskarte(n)
und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen)
Erwachsenentarifs.
Hat sich der Vertragspartner für
die einmalige Abbuchung des
Gesamtjahresbetrages im Voraus
entschieden, wird auf den nach
den Sätzen 1 bzw. 2 ermittelten/festgelegten Preis noch ein
Skonto von 2% gewährt. Eine
nachträgliche Anpassung des
Preises ist bei nachträglichen
Änderungen (Ziffer 11.e) und bei
vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 13.2) möglich.
b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung
der Beträge wird in den ersten
10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils
zum Monatsbeginn der aktuell
6. Geltungszeitraum
a) Abonnements gelten ab dem
1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr.
b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist montags
bis freitags auf den Zeitraum
zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen,
Sonntagen und an gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am
24. und 31.12. besteht diese
83
Jahreskarte (Abonnement)
Beträge für die Vertragslaufzeit
monatlich oder einmal im Voraus
von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer
Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen.
Abweichend von der 14-TageVorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren,
wird eine Vorankündigungspflicht
von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf
Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im
Rahmen der Vorankündigung
mitgeteilt.
Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber
gesendet. In Ausnahmefällen
(wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird
ersatzweise der Vertragspartner
(Besteller) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den
Kontoinhaber weiterzuleiten.
e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen
Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger
Abbuchung im Voraus verpflichtet
sich der/die Vertragspartner/-in,
den jeweiligen Abbuchungsbetrag
auf dem angegebenen Konto zum
Monatsbeginn des ersten Monats
einer jeden 12-Monats-Periode
bereitzuhalten.
f) Kosten, die dem das JahreskartenAbonnement abwickelnden Unternehmen infolge nicht gedeckter
oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/
der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche
gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum).
Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine
Abbuchungen.
Bei Tarifänderungen (hierzu zählen
der Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) innerhalb des Abbuchungszeitraums
werden die Abbuchungsbeträge
ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und
zwar in der jeweiligen Höhe, die
personenbeförderungsrechtlich
genehmigt sind.
c) Bei einmaliger Abbuchung des
Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung
zum Monatsbeginn des ersten
Monats einer jeden 12-MonatsPeriode. Preiserhöhungen, die
während der Geltungsdauer des
im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner
nachträglichen Geldforderung
an den/die Vertragspartner/-in.
Bei Preissenkungen hat der/die
Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung
des zu viel bezahlten Fahrpreises.
Die Ausschlussfrist für Ansprüche
auf Erstattung beträgt 3 Monate
ab Inkrafttreten der Tarifänderung.
Das Unternehmen ist nur dem/der
Vertragspartner/-in zur Zahlung
verpflichtet.
d) Die Bezahlung per Abbuchung
erfolgt im Wege der Lastschrift
aufgrund eines erteilten Mandats
für das SEPA-Lastschriftverfahren.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat
wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners
ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen
84
ABCED
Zahlungsaufforderung wird ein
Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro
erhoben. Das schließt die
Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren
Kosten einer Rechtsverfolgung,
nicht aus.
bzw. Übergabe der Jahreskarte
zustande.
d) Innerhalb des JahreskartenAbonnements erfolgt der Versand
der jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall eine Woche vor
Beginn der Gültigkeit per Post an
die in der Bestellung angegebene
Anschrift. Der Versand an eine
Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann
die Ausgabe auch direkt an einer
personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. Bei Ausgabe der
Chipkarte erhält der Kunde/die
Kundin eine Quittung, auf der die
wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die
zeitliche Gültigkeit der Chipkarte
sowie die Fahrtberechtigung(en)
festgehalten sind.
9. Zustandekommen des
Abonnementvertrages
a) Voraussetzung für den Erwerb von
Jahreskarten-Abonnements ist die
Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der
für den RMV festgelegten Form
(einschließlich eines aktuellen
Lichtbildes – Passbildformat –
des Jahreskarten-Nutzers bei
einem Abonnement über persönliche Jahreskarten sowie bei
65-plus-Jahreskarten zusätzlich
ein amtlicher Altersnachweis des
Nutzers, sofern nicht eine bereits
vorhandene Chipkarte, auf der ein
entsprechender persönlicher Berechtigungsnachweis zur Nutzung
von 65-plus-Zeitkarten enthalten
ist, angegeben wird) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei
einem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen
oder in einer RMV-Vertriebsstelle.
Dies kann auch auf dem Postweg
erfolgen. Ausgewählte Jahreskarten-Abonnements können nach
erfolgter Registrierung auch im
Kundenportal „meinRMV“ unter
www.rmv.de online bestellt werden.
b) Die Abgabe/Übersendung der
vollständigen Unterlagen stellt einen
Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar.
c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit
Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung
10. Fahrgelderstattung bei
Krankheit
a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persönlichen Jahreskarten.
b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen
von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten
Tag der Reiseunfähigkeit, an den
Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung
eines Arztes, eines Krankenhauses
oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden.
c) Eine Erstattung erfolgt auch bei
Vorlage der Bescheinigung einer
Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb
der räumlichen Gültigkeit der
Jahreskarte.
d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im
85
Jahreskarte (Abonnement)
Änderung erfolgt in der Weise, dass
eine neue Fahrtberechtigung für 12
aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten
Änderungsmonat geltenden Tarif
ausgestellt wird.
d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der
Weise, dass eine neue Jahrekarte
für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden
Tarif ausgestellt und zugesandt
wird. Spätestens 3 Tage nach
Beginn der Gültigkeit der neuen
Abonnement-Jahreskarte muss
die bisherige Jahreskarte an die
ausgebende Stelle zurückgegeben
werden.
Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht
vorliegt, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige
Jahreskarte weiterhin zu zahlen.
e) Preisunterschiede aufgrund der
gewünschten Änderungen werden
gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei
einmaliger Abbuchung im Voraus
wird für jeden genutzten Monat
1/12 des am ersten Gültigkeitstag
gültigen Tarifpreises des genutzten
Jahreskartenangebotes berechnet.
Bei monatlicher Abbuchung wird
für jeden genutzten Monat 1/12
des am ersten Gültigkeitstag im
jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet.
Höchstfall wird das Fahrgeld für
maximal 2 Monate erstattet.
e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/360 des entsprechenden
Jahreskartenpreises.
f) Eine Bearbeitungsgebühr wird
nicht erhoben.
g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.)
erfolgt nicht.
11. Änderungen durch den/die
Vertragspartner/-in
a) Änderungen des JahreskartenAbonnements (z.B. der räumlichen
Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich.
Hierzu zählt auch der Umstieg auf
ein JobTicket oder das 9-UhrJahreskarten-Abonnement bzw. das
65-plus-Jahreskarten-Abonnement.
b) Alle Änderungen müssen dem
das Abonnement abwickelnden
Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des
Vormonats gemeldet werden. Bei
Umstieg auf ein JobTicket oder
eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des
Vormonats eingereicht werden.
Der Änderungsantrag hat, soweit
nachfolgend nichts Abweichendes
zugelassen wird, schriftlich zu
erfolgen.
c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die
entsprechenden Änderungen
werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt
und müssen entweder an einer
Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die
12. Verlust/Ersatz
a) Den Verlust einer Jahreskarte
hat der/die Vertragspartner/-in
umgehend zu melden. Die
Verlustmeldung befreit den/die
Vertragspartner/-in nicht von
seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung.
86
ABCED
der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen,
werden nicht erstattet.
c) Handelt es sich bei der verlorenen
Jahreskarte hingegen um eine
übertragbare (nicht personalisierte)
Papierfahrkarte, verliert diese
mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so
dass der/die Vertragspartner/-in
bei Jahreskarten mit monatlicher
Abbuchung weiter zur Zahlung
verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Abbuchung
im Voraus ist eine Erstattung
ausgeschlossen.
Die vorzeitige Beendigung einer
Jahreskarte durch Kündigung oder
die Einschränkung der zeitlichen
oder räumlichen Gültigkeit für die
Restlaufzeit der verlorenen Karte
ist ebenfalls nicht möglich.
Die Verlustmeldung ist entweder
direkt an das das JahreskartenAbonnement abwickelnde Unternehmen oder bei Chipkarten auch
an eine der personalbedienten
RMV-Vertriebsstellen mit eTicketAkzeptanzsymbol zu richten. In
ausgewählten Fällen kann die
Verlustmeldung auch über das
Internet auf „meinRMV“ unter
www.rmv.de erfolgen.
b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte) verlieren mit Erfassung
der Verlustmeldung ihre Gültigkeit
(bei Chipkarten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt).
Der/die Vertragspartner/-in hat
gegen Zahlung von 25,00 Euro
Anspruch auf Ausstellung einer
Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen
Jahreskarte (Abonnement). Die
Ersatzkarte wird dem Kunden/der
Kundin schnellstmöglich auf dem
Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit
eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis
zur Aushändigung bzw. Zusendung
der Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an
einer der personalbedienten RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung in Form einer übertragbaren Jahreskarte. Dies gilt auch
im Falle des Verlustes der 65-plusJahreskarte. Damit entfallen für
den Zeitraum bis zum Erhalt der
Ersatzkarte die Vorteile „Nutzung
der 1. Klasse“ sowie „verbundweite Gültigkeit am Wochenende und
an Feiertagen in Hessen“.
Fahrtkosten, die bis zum Erhalt
13. Dauer und Beendigung des
Vertragsverhältnisses
13.1 Dauer des Abonnements/
ordentliche Kündigung
Das Jahreskarten-Abonnement
ist unbefristet. Es kann zu jeder
Zeit ordentlich gekündigt werden.
Bei Papier- und Plastikfahrkarten
muss die Rückgabe an das das
Abonnement abwickelnde Unternehmen zum Kündigungstermin
erfolgen. Bei Rückgabe durch die
Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/
die Vertragspartner/-in. Bei einer
Chipkarte muss die Sperrung der
Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin erfolgt sein. Eine Kündigung
durch das Unternehmen gegenüber
dem/der Vertragspartner/-in wirkt
insbesondere im Falle einer fristlosen
Kündigung gem. Ziff. 13.3 auch
gegenüber dem/der jeweiligen
87
Jahreskarte (Abonnement)
chung wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 und bei
angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/300 des am ersten
Gültigkeitstag im jeweiligen Monat
gültigen Tarifpreises des genutzten
Jahreskartenangebotes, maximal
bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet.
Der so errechnete Nutzungsbetrag
wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich
ergebender Erstattungsbetrag wird
überwiesen. Für die letzten zwei
Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
c) Beträge unter 5,00 Euro werden
nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben.
Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte.
Fällt der Termin der Kündigung auf
das Ende der Gültigkeit einer aktuell
gültigen Jahreskarte, endet das
Jahreskarten-Abonnement zeitgleich
mit der Gültigkeit der aktuellen
Jahreskarte.
Liegt der Termin der Kündigung vor
dem regulären Ende der Gültigkeit
einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden das JahreskartenAbonnement und die Gültigkeit von
persönlichen Jahreskarten und von
Jahreskarten auf Chipkarten automatisch zu diesem Termin.
Die vorzeitige Beendigung eines
Abonnements mit einer nicht personalisierten (übertragbaren) Papieroder Plastikfahrkarte setzt zwingend
die Rückgabe der Fahrkarte zu dem
Kündigungstermin voraus. Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das
Abonnement erst mit dem Ende der
Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte.
13.3 Sonderkündigungsrecht
durch das das JahreskartenAbonnement abwickelnde
Unternehmen
Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht
werden oder wird eine Lastschrift
vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung
zurückgegeben oder das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag
von dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit
sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen
Abonnement-Monatskarten bzw.
die Plastikkarte sind unverzüglich an
das das Abonnement abwickelnde
Unternehmen zurückzugeben. Im
Fall der Chipkarte wird die betroffene
Fahrtberechtigung umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung
entfallen die anteiligen Anrechte auf
die abbuchungsfreien Monate. Eine
erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich.
13.2 Abrechnung/Erstattung
bei vorzeitiger Beendigung
a) Bei vorzeitiger Beendigung einer
Jahreskarte mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits vollständig
genutzten Monat 1/10 und bei
angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal
bis zur Höhe des Jahrespreises,
berechnet. Der so errechnete
Nutzungsbetrag wird mit dem
bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender
Erstattungsbetrag wird überwiesen.
Für die letzten zwei Monate des
laufenden Gültigkeitszeitraumes
erfolgt keine Erstattung.
b) Bei vorzeitiger Beendigung einer
Jahreskarte mit monatlicher Abbu-
88
Jahreskarte (Barzahlung)
ABCED
nement) angeboten, die jedoch erst
zusammen mit einer gültigen Fahrkarte
zur Fahrt berechtigt. Die räumliche
und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und
zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte
abgedeckt sein.
Unabhängig von seiner Jahreskarte
bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere
Zeiträume (z. B. Wochen- oder
Monatskarten) zu erwerben.
Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen einer Jahreskarte sind nach
Maßgabe der Ziffer 9 möglich.
Besondere Bedingungen für
übertragbare Jahreskarten –
bei Barzahlung im Voraus – im
Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV), gültig ab 01.01.2015
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der RheinMain-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten
besonderen Bedingungen in der
jeweils gültigen Fassung.
4. Geltungsbereich
Jahreskarten werden gemäß RMVTarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben.
2. Fahrkarte
Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als
Chipkarte (eTicket RheinMain), auf
der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten
Fällen in Form von 12 einzelnen,
übertragbaren Monatskarten (Papier). Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt.
5. Geltungszeitraum
a) Jahreskarten gelten ab dem 1.Tag
eines beliebigen Kalendermonats
für 1 Jahr.
b) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags auf
den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr
und Betriebsschluss begrenzt.
An Samstagen, Sonntagen und
an gesetzlichen Feiertagen in
Hessen sowie am 24. und 31.12.
besteht diese Begrenzung nicht.
An Feiertagen in Rheinland-Pfalz
besteht diese Begrenzung nicht im
Tarifgebiet 6500.
3. Sortiment
Die übertragbare Jahreskarte wird
in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen
Jahreskarten:
a) die montags bis freitags in
ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht
beschränkt sind oder die in ihrer
zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind
(„9-Uhr-Jahreskarten“) und
b) die zur Nutzung der 1. Klasse oder
der 2. Klasse berechtigen.
6. Mitnahmerecht
Jahreskarten gemäß Ziffern 3.a)
und 3.b) berechtigen montags bis
freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen,
an Sonntagen und an gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am 24.
und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen
und beliebig vieler Kinder unter 15
Jahren.
In Ergänzung hierzu wird auch eine
Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse
(Barzahlung im Voraus oder im Abon-
89
Jahreskarte (Barzahlung)
9. Änderungen durch den/die
Vertragspartner/-in
a) Gewünschte Änderungen während
des Gültigkeitszeitraums einer
Jahreskarte, hierzu zählt auch der
Umstieg auf ein JobTicket oder
die 9-Uhr-Jahreskarte, sind jeweils
nur zum Monatsersten des Folgemonats möglich.
b) Handelt es sich bei der Jahreskarte um eine Papierkarte, können
die gewünschten Änderungen
nur bei einer RMV-Vertriebsstelle
des Unternehmens, bei dem die
Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung
erfolgt hier durch Ausgabe einer
neuen Jahreskarte zu dem ab dem
gewünschten Änderungsmonat
geltenden Tarif. Die nicht genutzten Monatskarten sind zurückzugeben.
c) Bei einer Chipkarte können die
Änderungen auch bei allen RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden.
Die entsprechenden Änderungen
werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt
und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden.
Die Änderung erfolgt in der Weise,
dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende
Kalendermonate zu dem ab dem
gewünschten Änderungsmonat
geltenden Tarif ausgestellt wird.
d) Preisunterschiede aufgrund der
gewünschten Änderungen werden
gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei
Barzahlung im Voraus wird für
jeden genutzten Monat 1/12 des
am ersten Gültigkeitstag gültigen
Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet.
7. Preise
Der Preis der Jahreskarte ergibt sich
aus dem zehnfachen tarifmäßigen
Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden
Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich
noch ein Skonto von 2% gewährt
wird.
Preiserhöhungen, die während der
Geltungsdauer der im Voraus in bar
bezahlten Jahreskarte eintreten,
führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin.
Bei Preissenkungen hat der Erwerber/die Erwerberin der Jahreskarte
Anspruch auf Erstattung des zu viel
bezahlten Fahrpreises. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den Inhaber
oder die Inhaberin der Jahreskarte
frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche
auf Erstattung beträgt 3 Monate ab
Inkrafttreten der Tarifänderung. Eine
nachträgliche Anpassung des Preises
ist bei nachträglichen Änderungen
(Ziffer 9.d)) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 11.c)) möglich.
8. Fahrkartenverkauf
Jahreskarten können bei Barzahlung
im Voraus zum gültigen Tarifpreis bei
ausgewählten RMV-Vertriebsstellen
gekauft werden.
Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der
Kunde/die Kundin auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten
zur Chipkarte wie die Kartennummer,
die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte
sowie die Fahrtberechtigung(en)
festgehalten sind. Die Quittung ist
sorgfältig aufzubewahren und ggf.
in Fällen wie bspw. Sperrung oder
Ersatz vorzulegen.
90
ABCED
11. Vorzeitige Beendigung
a) Jahreskarten können zu jeder Zeit
zurückgegeben werden.
b) Wegen der Übertragbarkeit der
Karte kann eine Erstattung von
Beförderungsentgelt im Fall der
Papierfahrkarte nur für die Zeit ab
Rückgabe der Karten erfolgen,
im Fall der Chipkarte nur für die
Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder
dem gewünschten Vertragsende.
c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten
10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird dem Kunden/der
Kundin für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei
angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal
bis zur Höhe des Jahrespreises,
berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits
bezahlten Betrag verrechnet. Ein
etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.
Für die letzten zwei Monate des
laufenden Gültigkeitszeitraumes
erfolgt keine Erstattung. Beträge
unter 5,00 Euro werden nicht
erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt
wird nicht erhoben.
10. Verlust/Ersatz
a) Ein Ersatz für in Verlust geratene
oder nicht mehr prüfbare Jahreskarten erfolgt nicht. Dies gilt
jedoch nicht im Falle von Jahreskarten auf Chipkarten, zu denen
der Kunde/die Kundin die ihm/
ihr beim Erwerb der Jahreskarte
ausgehändigte Quittung (Ziffer 8)
vorlegen kann.
b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim
Erwerb ausgehändigten Quittung
kann der Kunde/die Kundin seine/
ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Jahreskarte sperren lassen
und gegen Zahlung von 25,00
Euro Ausstellung einer Ersatzkarte
für den nicht genutzten Zeitraum
der ursprünglichen Jahreskarte verlangen. Den Antrag auf
Sperrung und/oder Ausstellung
einer Ersatzkarte kann der Kunde/
die Kundin entweder direkt bei
dem Unternehmen, bei dem er/
sie die Karte erworben hat, oder
auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen
mit eTicket-Akzeptanzsymbol
einreichen. Wünscht der Kunde/
die Kundin eine Ersatzkarte, wird
ihm/ihr diese schnellstmöglich auf
dem Postweg zugesandt oder an
personalbedienten Vertriebsstellen
mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur
sofortigen Mitnahme ausgestellt.
Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der
Kunde/die Kundin auf Wunsch
an einer der personalbedienten
RMV-Vertriebsstellen mit eTicketAkzeptanzsymbol eine vorläufige
Fahrtberechtigung. Fahrtkosten,
die bis zum Erhalt der Ersatzkarte
bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht
erstattet.
91
CleverCard/CleverCard kreisweit
des Ausbildungstarifs muss für
Personen ab 15 Jahren ab dem
ersten Gültigkeitstag der CleverCard/CleverCard kreisweit für
noch mindestens ein halbes Jahr
bestehen.
Besondere Bedingungen für die
Jahreskarte für Schüler und
Auszubildende „CleverCard/
CleverCard kreisweit“ – bei
Barzahlung oder einmaliger
Abbuchung und mehrmaliger
Abbuchung im Voraus – im
Rhein Main Verkehrsverbund
(RMV), gültig ab 01.01.2015
3. Vertragspartner/-in
Vertragspartner/-in der CleverCard/
CleverCard kreisweit ist der/die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/
-in. Dies gilt auch in den Fällen, in
denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird.
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-MainVerkehrsverbund GmbH (RMV)
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten
besonderen Bedingungen in der
jeweils gültigen Fassung.
4. Fahrkarte
Die Ausgabe der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgt nach Wahl
des ausgebenden Unternehmens
entweder als Chipkarte (eTicket
RheinMain), auf der die elektronische
Fahrtberechtigung für das jeweilige
Jahr gespeichert wird, oder in Form
eines CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Auf
der Chipkarte werden die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert)
und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und
das Geschlecht des Inhabers/der
Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert.
Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt
allein nicht zur Fahrt.
Der CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis berechtigt nur in Kombination
mit der jeweils gültigen Wertmarke
zur Fahrt. Die Nummer auf dem
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis und der Wertmarke muss
übereinstimmen. Der CleverCard-/
CleverCard-kreisweit-Ausweis
muss vor der ersten Benutzung von
dem/der Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber)
unterschrieben sein. Unvollständig
2. Berechtigter Personenkreis
(Nutzer)
a) Zur Nutzung der CleverCard sind
alle Personen berechtigt, die nach
Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. Darüber hinaus wird eine CleverCard kreisweit
angeboten, für deren Nutzung alle
Personen berechtigt sind, die im
Landkreis, für den die CleverCard
kreisweit gilt, wohnen und zur
Schule bzw. Ausbildung gehen.
b) Die CleverCard/CleverCard
kreisweit wird bei Nachweis der
Berechtigung ausgestellt und ist
nicht übertragbar. Der Nachweis
erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahre
über den Bestellschein und durch
einen Altersnachweis. Ab dem 15.
Lebensjahr erfolgt der Nachweis
auf dem Bestellschein durch die
Schule/ausbildende Stelle und ist
von dem/der Besteller/-in/Nutzer/
-in mit der Bestellung einzureichen.
Die Berechtigung zur Nutzung
92
ABCED
RMV-Verbundraum. Auch am letzten
Schultag vor Ferienbeginn kann die
CleverCard/CleverCard kreisweit
bereits im gesamten Verbundraum
genutzt werden.
Im Bereich der Übergangstarife gilt
die CleverCard, auch während der
hessischen Ferien, ausschließlich in
den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten, in den
RMV-Tarifgebieten jedoch verbundweit. Die CleverCard kreisweit gilt
nicht in den Übergangstarifgebieten.
Als Ferien zählen die hessischen
Herbst-, Weihnachts-, Oster- und
Sommerferien. Die beweglichen
Ferientage sind ausgenommen.
ausgefüllte CleverCard-/CleverCardkreisweit-Ausweise und Wertmarken
sind ungültig und berechtigen nicht
zur Fahrt.
4a. Sortiment
In Ergänzung der CleverCard/CleverCard kreisweit wird eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement)
zum Erwachsenentarif angeboten,
die jedoch erst zusammen mit der
gültigen CleverCard/CleverCard
kreisweit zur Fahrt berechtigt. Die
räumliche und zeitliche Gültigkeit
der Zuschlagkarte muss durch die
räumliche und zeitliche Gültigkeit
der CleverCard/CleverCard kreisweit
abgedeckt sein.
6. Geltungszeitraum
Die CleverCard/CleverCard kreisweit
gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen
Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht
automatisch verlängert.
5. Geltungsbereich
Die CleverCard wird für die zwischen
Wohnort und Schulort/Ausbildungsort benötigten Tarifgebiete ausgegeben.
Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen
Landkreises mit Gültigkeit in diesem
und der jeweiligen Sonderstatusstadt
(soweit vorhanden). Die CleverCard
kreisweit wird für feste Tarifgebiete
eines Landkreises ausgegeben (siehe
hierzu auch Ziffer 13.).
Die CleverCard/CleverCard kreisweit
gilt während der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-/
CleverCard-kreisweit-Ausweis eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der Chipkarte
gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich.
Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt
angrenzenden Wochenenden (Sa./
So.) und Feiertage vor und nach den
Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten
7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung
a) Die kostenlose Mitnahme weiterer
Personen ist ausgeschlossen.
b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Für den festgelegten räumlichen
Geltungsbereich gelten die von
der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard/CleverCard
kreisweit.
Zusätzlich können Versandkosten
bis zu einer Höhe von 5,00 Euro in
Rechnung gestellt werden.
Eine nachträgliche Anpassung des
Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 10.e)) und bei vorzeitiger Kündigung der CleverCard
(Ziffer 12.2) bzw. der CleverCard
93
CleverCard/CleverCard kreisweit
bucht (1/8 des Jahrespreises der
CleverCard/CleverCard kreisweit).
In den letzten vier Monaten des
Gültigkeitszeitraumes erfolgen
keine Abbuchungen
Bei Tarifänderungen innerhalb des
Abbuchungszeitraums (1. bis
8. Monat der Laufzeit der CleverCard/CleverCard kreisweit) werden
die Abbuchungsbeträge ab dem
Zeitpunkt der Tarifänderung im
RMV angepasst, und zwar in der
jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt
sind.
e) Die Bezahlung per Abbuchung
erfolgt im Wege der Lastschrift
aufgrund eines erteilten Mandats
für das SEPA-Lastschriftverfahren.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat
wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners
ermächtigt, je nach gewünschter
Zahlungsart, die jeweiligen Beträge
für die Vertragslaufzeit monatlich
oder einmal im Voraus von einem
Girokonto einer Sparkasse, einer
Bank oder von einer Postbank
innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification),
basierend auf dem SEPA-BasisLastschriftverfahren, wird eine
Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart.
Die Mandatsreferenz auf Basis
des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen
der Vorankündigung mitgeteilt.
Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber
gesendet. In Ausnahmefällen (wenn
die Adresse des Kontoinhabers
nicht bekannt ist) wird ersatzweise
der Vertragspartner (Besteller)
kreisweit (Ziffer 13.) möglich.
Die Bezahlung erfolgt im Wege
der einmaligen Abbuchung bzw.
Barzahlung im Voraus oder der
mehrmaligen Abbuchung im
Voraus.
b) Hat sich der Vertragspartner für
die einmalige Abbuchung oder
Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden,
wird auf den festgelegten Preis
(ohne Versandkosten) ein Skonto
von 2% gewährt. Sofern ein gültiger Berechtigungsnachweis zum
Kauf von Fahrkarten des Ausbildungstarifs auf der Chipkarte eTicket RheinMain vorliegt, kann die
CleverCard/CleverCard kreisweit
unter Berücksichtigung der Ziffer
2.b) auch ohne Bestellschein bar
gekauft werden.
c) Bei einmaliger Abbuchung des
Gesamtjahresbetrages erfolgt die
Abbuchung zum Monatsbeginn
des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten
CleverCard/CleverCard kreisweit eintreten, führen zu keiner
nachträglichen Geldforderung
an den/die Vertragspartner/-in.
Bei Preissenkungen hat der/die
Vertragspartner/-in Anspruch auf
Erstattung des zu viel bezahlten
Fahrpreises. Die Ausschlussfrist
für Ansprüche auf Erstattung
beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten
der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an
den/die Vertragspartner/-in der
CleverCard/CleverCard kreisweit
freigestellt.
d) Bei mehrmaliger Abbuchung im
Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in den ersten acht Monaten
jeweils zum Monatsbeginn abge-
94
ABCED
mehr möglich. Kosten, die der
abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen
durch den Besteller infolge nicht
gedeckter oder aufgelöster Konten
oder infolge nicht angenommener
Lastschriften entstehen, werden,
soweit dies möglich ist, von dem
angegebenen Konto abgebucht.
Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den
Vertragspartner bestehen. Für jede
schriftliche Zahlungsaufforderung
wird ein Bearbeitungsentgelt von
5,00 Euro erhoben. Der/die
Vertragspartner/-in hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand
nachzuweisen. Das schließt die
Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren
Kosten einer Rechtsverfolgung,
nicht aus.
informiert und er ist verpflichtet,
diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
f) Der/die Vertragspartner/-in bzw.
Kontoinhaber/-in verpflichtet sich,
bei mehrmaliger Abbuchung im
Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des jeweiligen
Abbuchungsmonats bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im
Voraus erfolgt die Abbuchung zum
1. des ersten Gültigkeitsmonats.
g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht
werden oder wird eine Lastschrift
von dem/der Kontoinhaber/-in
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung bzw. das erteilte
SEPA-Mandat widerrufen, so kann
der Vertrag von der abwickelnden
Lokalen Nahverkehrsorganisation
bzw. dem Verkehrsunternehmen
mit sofortiger Wirkung gekündigt
werden. Durch die Kündigung wird
die CleverCard/CleverCard kreisweit ungültig. Der CleverCard-/
CleverCard-kreisweit-Ausweis und
alle zugehörigen Wertmarken sind
unverzüglich an die abwickelnde
Lokale Nahverkehrsorganisation
bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Solange die Rückgabe nicht erfolgt,
hat der/die Vertragspartner/-in den
entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen.
Bei der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung von der abwickelnden
Lokalen Nahverkehrsorganisation
oder von dem abwickelnden Verkehrsunternehmen gesperrt, die
Chipkarte muss nicht zurückgegeben werden.
Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht
9. Zustandekommen des
Vertrages
a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt
bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem
Verkehrsunternehmen in der von
der RMV GmbH festgelegten
Form bis spätestens zum 10. des
Vormonats.
b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen
gibt der/die Vertragspartner/-in
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer
Lokalen Nahverkehrsorganisation
bzw. einem Verkehrsunternehmen
ab.
c) Der Vertrag kommt erst zustande,
wenn der Vertragspartner dieses
Angebot annimmt, indem er die
CleverCard/CleverCard kreisweit
an den/die Besteller/-in oder
95
CleverCard/CleverCard kreisweit
werden. Bei Umstieg auf ein
JobTicket oder eine FirmenCard
kann der Änderungsantrag bis
zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend
nichts Abweichendes zugelassen
wird, schriftlich zu erfolgen.
c) Handelt es sich bei der CleverCard/CleverCard kreisweit um
eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei der
Lokalen Nahverkehrsorganisation
bzw. beim Verkehrsunternehmen,
bei dem die Jahreskarte gekauft
wurde, durchgeführt werden. Die
Änderung der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgt in der Weise,
dass eine neue CleverCard/CleverCard kreisweit (für die restliche
Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten
Änderungsmonat geltenden Tarif
ausgestellt und zugesandt wird.
Spätestens drei Tage nach Beginn
der Gültigkeit der neuen CleverCard/CleverCard kreisweit muss
die bisherige CleverCard/CleverCard kreisweit an die ausgebende
Stelle zurückgegeben werden.
Solange die CleverCard/CleverCard kreisweit der ausgebenden
Stelle nicht vorliegt, hat der/die
Besteller/-in den monatlichen
Preis der CleverCard/CleverCard
kreisweit weiterhin zu zahlen.
d) Bei einer Chipkarte können die
Änderungen auch bei allen RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden.
Die Änderung erfolgt in der Weise,
dass eine neue Fahrtberechtigung
(für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab
dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt
wird.
den/die Nutzer/-in übergibt oder an
einen von diesen versendet (bzw.
oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet).
Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt
es sich bei dem/der Besteller/-in
und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche Personen, ist der/
die Nutzer/-in ausdrücklich zur
Entgegennahme der CleverCard/
CleverCard kreisweit berechtigt.
Die CleverCard/CleverCard kreisweit (Papier und Chipkarte) kann
bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen
gekauft werden.
Bei Ausgabe der CleverCard/
CleverCard kreisweit als Chipkarte
erhält der Kunde/die Kundin eine
Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie
die Kartennummer, die zeitliche
Gültigkeit der Chipkarte sowie die
Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind.
10. Änderungen durch den/die
Vertragspartner/-in
a) Alle Änderungen der CleverCard/
CleverCard kreisweit (Anschrift,
Schulwechsel, Bankverbindung,
räumliche Gültigkeit usw.) sind
jeweils zum Monatsersten des
Folgemonats möglich. Hierzu
zählt auch der Umstieg auf ein
anderes Jahreskartenangebot,
JobTicket oder SemesterTicket.
Ein Wechsel zu diesen Angeboten
muss im unmittelbaren Anschluss
an den letzten Nutzungsmonat der
CleverCard/CleverCard kreisweit
erfolgen.
b) Die Änderungen müssen dem
abwickelnden Unternehmen von
dem/der Vertragspartner/-in bis
zum 10. des Vormonats gemeldet
96
ABCED
b) Verlust des CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises und/
oder einzelner Wertmarke(n):
Bei Verlust des CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises und/
oder einzelner Wertmarke(n) ist
der/die Besteller(in)/Nutzer(in)
verpflichtet, an der ausgebenden
Stelle den noch vorhandenen
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis/die noch vorhandenen
Wertmarke(n) abzugeben. Gegen
ein Entgelt von 10,00 Euro für die
Ersatzausstellung des CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises sowie weiteren 10,00
Euro je verlorengegangener
gültiger Wertmarke erhält der/die
Nutzer(in) an der ausgebenden
Stelle einen neuen CleverCard-/
CleverCard-kreisweit-Ausweis und
die dazugehörigen Wertmarken.
Ausgenommen sind Wertmarken
des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis noch vorhanden ist. Bei
Abholung des Ersatzausweises
hat der Empfänger den Nachweis
zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in)
oder Besteller(in) der CleverCard/
CleverCard kreisweit ist bzw. in
deren Auftrag die CleverCard/
CleverCard kreisweit entgegennimmt. Der in Verlust geratene
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis und die dazugehörigen
Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Ersatz des
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweises und der Wertmarke(n).
c) Verlust aller Wertmarken und des
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweises:
Bei Verlust aller noch gültiger
Wertmarken und des dazugehörigen CleverCard-/CleverCard-
e) Bei Änderungen der räumlichen
Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes
Jahreskartenangebot wird bei
- einmaliger Abbuchung und
Barzahlung im Voraus für jeden
genutzten Monat 1/12 des im
Voraus bezahlten Preises der
CleverCard/CleverCard kreisweit berechnet,
- mehrmaliger Abbuchung für jeden genutzten Monat 1/12 des
am ersten Tag des jeweiligen
Monats gültigen Tarifpreises
der CleverCard/CleverCard
kreisweit berechnet.
Der so errechnete Betrag wird
mit dem bereits bezahlten Betrag
verrechnet.
11. Verlust/Ersatz
a) Ersatz der CleverCard/CleverCard
kreisweit (Papierfahrkarte):
Nicht mehr vollständig lesbare
oder beschädigte CleverCard-/
CleverCard-kreisweit-Ausweise
bzw. Wertmarken werden gegen
Zahlung einer Bearbeitungsgebühr
von 10,00 Euro ersetzt, wenn sie
zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/
der Vertragspartner/-in steht der
Nachweis offen, dass kein oder
ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller/-in bzw.
der/die Nutzer/-in der CleverCard/
CleverCard kreisweit ist verpflichtet, an der ausgebenden
Stelle den nicht mehr lesbaren
oder beschädigten CleverCard-/
CleverCard-kreisweit-Ausweis mit
allen dazugehörigen Wertmarken
abzugeben. Dort erhält er/sie dann
einen neuen CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweis und die
dazugehörigen Wertmarken.
97
CleverCard/CleverCard kreisweit
12.2 Vorzeitige Beendigung
a) Der Vertrag zur CleverCard/CleverCard kreisweit kann vor Ablauf
nur aus triftigem Grund, z.B. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw.
Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Die Kündigung kann direkt an
einer Vertriebsstelle des Vertragspartners oder schriftlich per Post
an den Vertragspartner (das abwickelnde Unternehmen) erfolgen.
b) Im Falle der Chipkarte ist eine
vorzeitige Beendigung für die
Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens oder einem gewünschten späteren Zeitpunkt möglich.
Die Fahrtberechtigung wird dann
entsprechend gesperrt. Eine
Rückgabe der Chipkarte ist nicht
vorgesehen.
c) Die Gültigkeit der Kündigung bedingt im Falle der Papierfahrkarte
eine vollständige Rückgabe des
CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweises inkl. der dazugehörigen
noch gültigen Wertmarken an den
Vertragspartner (das abwickelnde
Unternehmen) bis spätestens zum
Kündigungstermin. Bei Rückgabe
durch die Post gilt das Datum des
Poststempels. Das Verlustrisiko
trägt der/die Vertragspartner/-in.
Das Datum der Rückgabe bzw.
das Datum des Poststempels
zählt als letzter Nutzungstag.
d) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern
nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger
Erstattungsbetrag überwiesen
werden soll. Beträge unter 5,00
Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/
der Vertragspartner/-in steht der
Nachweis offen, dass kein oder
ein geringerer Aufwand entstanden ist.
kreisweit-Ausweises erfolgt keine
Erstattung und kein Ersatz.
d) Ein für verloren erklärter CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweis oder für verloren erklärte
Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine
Erstattung des gezahlten Entgelts
bei Wiederauffinden der Karten ist
nicht möglich.
e) Ersatz der CleverCard/CleverCard
kreisweit (Chipkarte):
Ein Ersatz für eine in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare
CleverCard/CleverCard kreisweit
kann erfolgen. Gegen Zahlung
von 25,00 Euro wird die Ausstellung einer Ersatzkarte für
den nicht genutzten Zeitraum
der ursprünglichen CleverCard/
CleverCard kreisweit veranlasst.
Den Antrag auf Ausstellung einer
Ersatzkarte kann der Kunde/
die Kundin entweder direkt bei
dem Unternehmen, bei dem er/
sie die Karte erworben hat, oder
auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit
eTicket-Akzeptanzsymbol oder,
sofern die Chipkarte im Vorfeld bei
meinRMV registriert wurde, dort
online einreichen. Die Ersatzkarte
wird ihm/ihr schnellstmöglich auf
dem Postweg zugesandt oder an
personalbedienten Vertriebsstellen
mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur
sofortigen Mitnahme ausgestellt.
Fahrtkosten, die bis zum Erhalt
der Ersatzkarte anfallen, werden
nicht erstattet.
12. Dauer und Beendigung des
Vertragsverhältnisses
12.1 Dauer des Vertrages
Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander
folgende Monate. Der Vertrag wird
nicht automatisch verlängert.
98
ABCED
12.4. Sonderkündigungsrecht
durch die abwickelnde Lokale
Nahverkehrsorganisation/das abwickelnde Verkehrsunternehmen
(Vertragspartner)
Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des
Bestellers/der Bestellerin berechtigt,
den CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweis mit Wertmarken ohne
Erstattung für ungültig zu erklären
und einzuziehen bzw. bei Chipkarten
die Fahrtberechtigung zu sperren.
12.3 Abrechnung/Erstattung bei
vorzeitiger Beendigung
a) Bei vorzeitiger Beendigung einer
CleverCard/CleverCard kreisweit
mit einmaliger Abbuchung oder
Barzahlung im Voraus wird dem/
der Vertragspartner/-in für jeden
bereits vollständig genutzten
Monat 1/8 und bei angebrochenen
Monaten für jeden genutzten Tag
1/240 des bezahlten Preises der
CleverCard/CleverCard kreisweit, maximal bis zur Höhe des
Jahrespreises, berechnet. Der so
errechnete Nutzungsbetrag wird
mit dem bereits bezahlten Betrag
verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird
überwiesen. Für die letzten vier
Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
b) Bei vorzeitiger Beendigung einer
CleverCard/CleverCard kreisweit
mit mehrmaliger Abbuchung
wird für jeden bereits vollständig
genutzten Monat 1/8 und bei
angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/240 des am
ersten Gültigkeitstag im jeweiligen
Monat gültigen Tarifpreises der
CleverCard/CleverCard kreisweit,
maximal bis zur Höhe des (ggf.
jeweils anteiligen) Jahrespreises,
berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits
bezahlten Betrag verrechnet. Ein
etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.
Für die letzten vier Monate des
laufenden Gültigkeitszeitraumes
erfolgt keine Erstattung.
13. Regelungen für lokale
CleverCard-Angebote
13.1 Für den Landkreis Fulda und
die Stadt Fulda
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf
die Tarifgebiete 16, 17, 18, 19, 20
und 21.
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard
kreisweit aufgedruckte bzw. auf der
Chipkarte gespeicherte Preisstufe
von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann
bei allen RMV-Vertriebsstellen mit
eTicket-Akzeptanzsymbol, über
das Kundenportal „meinRMV“
im Internet unter www.rmv.de oder
an einem Fahrkartenautomaten
mit eTicket-Akzeptanzsymbol
ausgelesen werden. Im Landkreis
Fulda ist dies die Preisstufe 5.
c) Schüler und Auszubildende
mit Wohn- und Schulort Stadt
Fulda können die CleverCard zur
Stadtpreisstufe 1 mit Gültigkeit im
Tarifgebiet 2001 erwerben.
99
CleverCard/CleverCard kreisweit
13.4 Für den Landkreis Groß-Gerau
und die Stadt Rüsselsheim
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf
die Tarifgebiete 3700, 3800, 6560
und 5090.
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard
kreisweit aufgedruckte bzw. auf
der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der
Chipkarte gespeicherte Preisstufe
kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal
„meinRMV“ im Internet unter
www.rmv.de oder an einem
Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen
werden. Im Landkreis Groß-Gerau
ist dies die Preisstufe 4.
c) Schüler und Auszubildende mit
Wohn- und Schulort Rüsselsheim können die CleverCard zur
Stadtpreisstufe 1 mit Gültigkeit im
Tarifgebiet 3730 erwerben.
13.2 Für den Vogelsbergkreis
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die
Tarifgebiete 07, 08, 09, 10, 11, 12
und 13.
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard
kreisweit aufgedruckte bzw. auf
der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der
Chipkarte gespeicherte Preisstufe
kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal
„meinRMV“ im Internet unter
www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen
werden. Im Vogelsbergkreis ist
dies die Preisstufe 6.
13.3 Für den Rheingau-TaunusKreis
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die
Tarifgebiete 62, 63, 64 und 6570
(Walluf).
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard
kreisweit aufgedruckte bzw. auf
der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der
Chipkarte gespeicherte Preisstufe
kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal
„meinRMV“ im Internet unter
www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen
werden. Im Rheingau-Taunus-Kreis
ist dies die Preisstufe 4.
13.5 Für den Landkreis Offenbach
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf
die Tarifgebiete 3500 und 3630,
3640, 3660, 3676, 3680, 3690 und
das Tarifgebiet 5090.
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard
kreisweit aufgedruckte bzw. auf
der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann
bei allen RMV-Vertriebsstellen mit
eTicket-Akzeptanzsymbol, über
das Kundenportal „meinRMV“ im
Internet unter www.rmv.de oder an
einem Fahrkartenautomaten mit
eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis Offenbach ist dies die Preisstufe 4.
100
ABCED
eine CleverCard Frankfurt“. Ein
Nachweis ist bei Bestellung in
geeigneter Form durch den Nutzer
zu erbringen (z.B. gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung).
c) Es gelten die „Ergänzenden
Bedingungen zur CleverCard
Frankfurt“ in der jeweils gültigen
Fassung.
13.6 Für den Landkreis MarburgBiedenkopf und die Stadt Marburg
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf
die Tarifgebiete 0100, 0200, 0300,
0400 und 0500.
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard
kreisweit aufgedruckte bzw. auf
der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der
Chipkarte gespeicherte Preisstufe
kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal
„meinRMV“ im Internet unter
www.rmv.de oder an einem
Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen
werden. Im Landkreis MarburgBiedenkopf ist dies die Preisstufe 5.
c) Schüler und Auszubildende mit
Wohn- und Schulort Marburg
können die CleverCard zur
Stadtpreisstufe 1 mit Gültigkeit im
Tarifgebiet 0501 oder zur Preisstufe 2 mit Gültigkeit in den zur Stadt
Marburg gehörenden Tarifgebieten
(0540, 0546, 0555, 0558, 0588)
erwerben.
13.7 Für die Stadt Frankfurt
a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard Frankfurt bezieht sich auf
die Tarifgebiete 5000 und 5090.
b) Zum Kauf der CleverCard Frankfurt berechtigte Personen sind
Schulpflichtige bzw. zur Nutzung
des Ausbildungstarifs berechtigte
Personen mit erstem Wohnsitz
in Frankfurt und mit Schul- bzw.
Ausbildungsort in Frankfurt.
Maßgeblich ist die Angabe des
Wohnsitzes des CleverCardFrankfurt-Nutzers auf dem dafür
vorgesehenen „Bestellschein für
101
Fernverkehrs-Ergänzungskarte (Abo)
5. Gültigkeit, Geltungsbereich
und Gültigkeitszeitraum
a) Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Jahr (Abonnement) sind nur in
Verbindung mit einer persönlichen
Streckenzeitkarte der Deutschen
Bahn AG mit ICE-Berechtigung
gültig. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten werden nur ab dem
Start- oder Zieleintrag der DBStreckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung ausgestellt.
b) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) werden
gemäß RMV-Tarif nur für Tarifgebietskombinationen ausgegeben,
welche die Preisstufen 1 bis max.
5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben. Relationen
des RMV-Übergangstarifes sind
ausgeschlossen.
c) Abonnements gelten ab dem
1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr.
Besondere Bedingungen für
Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnements) –
bei monatlicher Abbuchung
und einmaliger Abbuchung
im Voraus – im Rhein-MainVerkehrsverbund (RMV),
gültig ab 01.01.2015
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der RheinMain-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten
besonderen Bedingungen in der
jeweils gültigen Fassung. Dies gilt
auch für laufende Verträge.
2. Vertragspartner/-in
Vertragspartner/-in ist der/die
Besteller/-in.
3. Fahrkarte
Die Ausgabe der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement)
erfolgt als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische
Fahrtberechtigung für das jeweilige
Jahr gespeichert wird. Ohne die
elektronische Fahrtberechtigung
berechtigt die Chipkarte alleine noch
nicht zur Fahrt.
6. Mitnahmerecht
Die im Abonnement erworbenen
Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr
gem. Ziff. 4.a) berechtigen montags
bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am 24.
und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen
und beliebig vieler Kinder unter 15
Jahren.
4. Sortiment
Das Angebot umfasst:
a) die Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) zum
Erwachsenentarif,
b) das Zuschlagabonnement zur
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr (Abonnement), für die
Nutzung der 1. Klasse.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
ergibt sich aus dem zehnfachen
tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der
entsprechenden Preisstufe des
(jeweils gültigen) Erwachsenen-
102
ABCED
ab Inkrafttreten der Tarifänderung.
Die Deutsche Bahn AG ist nur
dem/der Vertragspartner/-in zur
Zahlung verpflichtet.
d) Die Bezahlung per Abbuchung
erfolgt im Wege der Lastschrift
aufgrund eines erteilten Mandats
für das SEPA-Lastschriftverfahren.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat
wird DB Vertrieb GmbH ermächtigt,
je nach gewünschter Zahlungsart,
die jeweiligen Beträge für die
Vertragslaufzeit monatlich oder
einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank
oder von einer Postbank innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland
abzubuchen.
Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification),
basierend auf dem SEPA-BasisLastschriftverfahren, wird eine
Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart.
Die Mandatsreferenz auf Basis
des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen
der Vorankündigung mitgeteilt.
Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber
gesendet. In Ausnahmefällen
(wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird
ersatzweise der Vertragspartner
(Besteller) informiert und er ist
verpflichtet, diese Information an
den Kontoinhaber weiterzuleiten.
e) Der/die Vertragspartner/-in
verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den
jeweiligen Abbuchungsbetrag auf
dem angegebenen Konto zum
Monatsbeginn bereitzuhalten.
Bei einmaliger Abbuchung im
Voraus verpflichtet sich der/die
Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf
tarifs. Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung
des Gesamtjahresbetrages im
Voraus entschieden, wird auf den
nach Satz 1 ermittelten Preis
noch ein Skonto von 2% gewährt.
Eine nachträgliche Anpassung
des Preises ist bei nachträglichen
Änderungen (Ziffer 9) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 11.1) möglich.
b) Für das Jahreskarten-Abonnement
der Fernverkehrs-Ergänzungskarte
mit monatlicher Abbuchung der
Beträge wird in den ersten 10
Monaten des Gültigkeitszeitraums
der Jahreskarte jeweils zum
Monatsbeginn der aktuell gültige
tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12.
Monat des Gültigkeitszeitraums
erfolgen keine Abbuchungen. Bei
Tarifänderungen innerhalb des
Abbuchungszeitraums werden
die Abbuchungsbeträge ab dem
Zeitpunkt der Tarifänderung im
RMV angepasst, und zwar in der
jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt ist.
c) Bei einmaliger Abbuchung
des Gesamtjahresbetrages im
Voraus erfolgt die Abbuchung
zum Monatsbeginn des ersten
Monats einer jeden 12-MonatsPeriode. Preiserhöhungen, die
während der Geltungsdauer des
im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner
nachträglichen Geldforderung
an den/die Vertragspartner/-in.
Bei Preissenkungen hat der/die
Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung
des zu viel bezahlten Fahrpreises.
Die Ausschlussfrist für Ansprüche
auf Erstattung beträgt 3 Monate
103
Fernverkehrs-Ergänzungskarte (Abo)
Kundin eine Quittung, auf der die
wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die
zeitliche Gültigkeit der Chipkarte
sowie die Fahrtberechtigung(en)
festgehalten sind.
dem angegebenen Konto zum
Monatsbeginn des ersten Monats
einer jeden 12-Monats-Periode
bereitzuhalten.
f) Kosten, die der Deutschen Bahn
AG infolge nicht gedeckter oder
aufgelöster Konten oder infolge
nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der
Vertragspartner/-in in Rechnung
gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten
einer Rechtsverfolgung, nicht aus.
9. Änderungen durch den/die
Vertragspartner/-in
a) Änderungen der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) (z.B. der benutzten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen)
sind jeweils zum Monatsersten des
Folgemonats möglich. Hierzu zählt
auch der Umstieg auf ein JobTicket.
b) Alle Änderungen müssen der
Deutschen Bahn AG von dem
Vertragspartner/der Vertragspartnerin bis zum 10. des Vormonats
gemeldet werden. Bei Umstieg auf
ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag
bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend
nichts Abweichendes zugelassen
wird, schriftlich zu erfolgen.
c) Die Änderung erfolgt in der Weise,
dass eine neue Fahrtberechtigung
für 12 aufeinander folgende
Kalendermonate zu dem ab dem
gewünschten Änderungsmonat
geltenden Tarif ausgestellt wird.
d) Preisunterschiede aufgrund der
gewünschten Änderungen werden
gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei
einmaliger Abbuchung im Voraus
wird für jeden genutzten Monat
1/12 des am ersten Gültigkeitstag
gültigen Tarifpreises des genutzten
Jahreskartenangebotes berechnet.
Bei monatlicher Abbuchung wird
für jeden genutzten Monat 1/12
des am ersten Gültigkeitstag im
jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet.
8. Zustandekommen des
Abonnementsvertrages
a) Voraussetzung für den Erwerb von
Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Jahr (Abonnement) ist die Abgabe
der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV
festgelegten Form bis spätestens
zum 10. des Vormonats bei der
Deutschen Bahn AG. Dies kann
auch auf dem Postweg erfolgen.
b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen
Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar.
c) Der Vertrag über die FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) kommt mit Zugang einer
Auftragsbestätigung, spätestens
mit Zusendung bzw. Übergabe der
Chipkarte zustande.
d) Der Versand der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) erfolgt im Regelfall per
Post an die in der Bestellung
angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift
ist ausgeschlossen. Bei Ausgabe
der Chipkarte erhält der Kunde/die
104
ABCED
Chipkarte muss die Sperrung der
Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin veranlasst sein.
Eine Kündigung durch die Deutsche
Bahn AG gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere
im Falle einer fristlosen Kündigung
gem. Ziff. 11.3) auch gegenüber
dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin
der Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr (Abonnement).
Fällt der Termin der Kündigung auf
das Ende der Gültigkeit einer aktuell
gültigen Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement), endet das
Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement).
Liegt der Termin der Kündigung vor
dem regulären Ende der Gültigkeit
einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr (Abonnement) (vorzeitige Beendigung), enden das Abonnement
und die Gültigkeit der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement)
automatisch zu diesem Termin.
10. Verlust/Ersatz
a) Ein Ersatz für in Verlust geratene
oder nicht mehr prüfbare Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr
(Abonnement) erfolgt nicht. Dies
gilt jedoch nicht im Falle von
Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Jahr auf Chipkarten.
b) Der Kunde/die Kundin kann seine/
ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr (Abonnement) sperren lassen
und gegen Zahlung von 25,00 Euro
die Ausstellung einer Ersatzkarte
für den nicht genutzten Zeitraum
der ursprünglichen FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) verlangen. Den Antrag auf
Sperrung und/oder Ausstellung
einer Ersatzkarte kann der Kunde/
die Kundin bei der Deutschen Bahn
AG einreichen. Wünscht der Kunde/
die Kundin eine Ersatzkarte, wird
ihm/ihr diese schnellstmöglich auf
dem Postweg zugesandt oder bei
der Deutschen Bahn AG zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur
Aushändigung bzw. Zusendung der
Ersatzkarte erhält der Kunde/die
Kundin auf Wunsch eine vorläufige
Fahrtberechtigung.
Fahrtkosten, die bis zum Erhalt
der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen,
werden nicht erstattet.
11.2 Abrechnung/Erstattung bei
vorzeitiger Beendigung
a) Bei vorzeitiger Beendigung einer
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr (Abonnement) mit einmaliger Abbuchung wird dem/der
Vertragspartner/-in für jeden
bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen
Monaten für jeden genutzten Tag
1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe
des Jahrespreises, berechnet. Der
so errechnete Nutzungsbetrag
wird mit dem bereits bezahlten
Betrag verrechnet. Ein etwaiger
sich ergebender Erstattungsbetrag
wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden
Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine
Erstattung.
11. Dauer und Beendigung des
Vertragsverhältnisses
11.1 Dauer des Abonnements/
ordentliche Kündigung
Das Abonnement der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr ist unbefristet.
Es kann zu jeder Zeit ordentlich
gekündigt werden. Bei Rückgabe
durch die Post gilt das Datum des
Poststempels, das Verlustrisiko trägt
der/die Vertragspartner/-in. Bei einer
105
Fernverkehrs-Ergänzungskarte (bar)
Besondere Bedingungen für die
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr – bei Barzahlung im Voraus –
im Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV), gültig ab 01.01.2015
b) Bei vorzeitiger Beendigung einer
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr (Abonnement) mit monatlicher Abbuchung wird für die
bereits vollständig genutzten Monate 1/10 und bei angebrochenen
Monaten für jeden genutzten Tag
1/300 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen
Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur
Höhe des (ggf. jeweils anteiligen)
Jahrespreises, berechnet. Der so
errechnete Nutzungsbetrag wird
mit dem bereits bezahlten Betrag
verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird
überwiesen. Für die letzten zwei
Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
c) Beträge unter 5,00 Euro werden
nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben.
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-MainVerkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen
sowie die hier aufgeführten besonderen
Bedingungen in der jeweils gültigen
Fassung.
2. Fahrkarte
Die Ausgabe der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr erfolgt als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die
elektronische Fahrtberechtigung für
das jeweilige Jahr gespeichert wird.
Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte
alleine noch nicht zur Fahrt.
11.3 Sonderkündigungsrecht
durch die Deutsche Bahn AG
Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht
werden oder wird eine Lastschrift
vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung
zurückgegeben oder wird das
SEPA-Mandat widerrufen, so kann
der Vertrag von der Deutschen Bahn
AG mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung
wird das Abonnement ungültig. Die
betroffene Fahrtberechtigung auf der
Chipkarte wird umgehend gesperrt.
Bei monatlicher Abbuchung entfallen
die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute
Teilnahme am Abbuchungsverfahren
ist nicht mehr möglich.
3. Sortiment
Das Angebot umfasst:
a) die Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr zum Erwachsenentarif,
b) die Zuschlagkarte Jahr zur
Fernverkehrs-Ergänzungskarte, für
die Nutzung der 1. Klasse.
4. Gültigkeit, Geltungsbereich
und Gültigkeitszeitraum
a) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Jahr sind nur in Verbindung mit
einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICEBerechtigung gültig. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten werden
nur ab dem Start- oder Zieleintrag
der DB-Streckenzeitkarte mit ICEBerechtigung ausgestellt.
106
ABCED
beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der
Tarifänderung. Eine nachträgliche
Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 8) und
bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 10)
möglich.
b) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß RMV-Tarif
nur für Tarifgebietskombinationen
ausgegeben, welche die Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben.
Relationen des RMV-Übergangstarifes sind ausgeschlossen.
c) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 1 Jahr.
7. Fahrkartenverkauf
Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr
können bei Barzahlung im Voraus
zum gültigen Tarifpreis über die
Deutsche Bahn AG gekauft werden.
Bei Ausgabe der Chipkarte erhält
der Kunde/die Kundin eine Quittung,
auf der die wesentlichen Daten zur
Chipkarte wie die Kartennummer,
die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte
sowie die Fahrtberechtigung(en)
festgehalten sind. Die Quittung ist
sorgfältig aufzubewahren und ggf.
in Fällen wie bspw. Sperrung oder
Ersatz vorzulegen.
5. Mitnahmerecht
Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr
gem. Ziff. 3.a) berechtigen montags
bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am
24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter
15 Jahren.
6. Preise
Der Preis der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ergibt sich aus dem
zehnfachen tarifmäßigen Preis der
entsprechenden Monatskarte(n) und
der entsprechenden Preisstufe des
(jeweils gültigen) Erwachsenentarifs,
auf den zusätzlich noch ein Skonto
von 2% gewährt wird.
Preiserhöhungen, die während der
Geltungsdauer der im Voraus in bar
bezahlten Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr eintreten, führen zu keiner
nachträglichen Geldforderung an
den Kunden/die Kundin.
Bei Preissenkungen hat der Erwerber/
die Erwerberin der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr Anspruch
auf Erstattung des zu viel bezahlten
Fahrpreises. Die Deutsche Bahn AG
wird von ihrer Erstattungspflicht durch
Zahlung an den Inhaber oder die
Inhaberin der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung
8. Änderungen durch
den/die Vertragspartner/-in
a) Gewünschte Änderungen während
des Gültigkeitszeitraums einer
Fernverkehrs-Ergänzungskarte
Jahr, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket, können
nur durch die Deutsche Bahn AG
durchgeführt werden.
b) Die Änderung erfolgt in der
Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate
zu dem ab dem gewünschten
Änderungsmonat geltenden Tarif
ausgestellt wird.
c) Preisunterschiede aufgrund der
gewünschten Änderungen werden
gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei
Barzahlung im Voraus wird für
jeden genutzten Monat 1/12 des
am ersten Gültigkeitstag gültigen
Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet.
107
Fernverkehrs-Ergänzungskarte (bar)
Die Fahrplangebiete
Übersichtskarte
10. Vorzeitige Beendigung
a) Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Jahr können zu jeder Zeit zurückgegeben werden.
b) Wegen der Übertragbarkeit der
Karte kann eine Erstattung von
Beförderungsentgelt nur für die
Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder
dem gewünschten Vertragsende
erfolgen.
c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten
10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird dem Kunden/der
Kundin für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei
angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal
bis zur Höhe des Jahrespreises,
berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits
bezahlten Betrag verrechnet. Ein
etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.
Für die letzten zwei Monate des
laufenden Gültigkeitszeitraumes
erfolgt keine Erstattung. Beträge
unter 5,00 Euro werden nicht
erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt
wird nicht erhoben.
9. Verlust/Ersatz
a) Ein Ersatz für in Verlust geratene
oder nicht mehr prüfbare Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr erfolgt
nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle
von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr auf Chipkarten, zu denen
der Kunde/die Kundin die ihm/ihr
beim Erwerb der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ausgehändigte
Quittung (Ziffer 7) vorlegen kann.
b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim
Erwerb ausgehändigten Quittung
kann der Kunde/die Kundin seine/
ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr sperren lassen und
gegen Zahlung von 25,00 Euro
die Ausstellung einer Ersatzkarte
für den nicht genutzten Zeitraum
der ursprünglichen FernverkehrsErgänzungskarte Jahr verlangen.
Den Antrag auf Sperrung und/
oder Ausstellung einer Ersatzkarte
kann der Kunde/die Kundin bei der
Deutschen Bahn AG einreichen.
Wünscht der Kunde/die Kundin
eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese
schnellstmöglich auf dem Postweg
zugesandt oder bei der Deutschen
Bahn AG zur sofortigen Mitnahme
ausgestellt. Bis zur Aushändigung
bzw. Zusendung der Ersatzkarte
erhält der Kunde/die Kundin auf
Wunsch eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis
zum Erhalt der Ersatzkarte bzw.
der vorläufigen Fahrtberechtigung
anfallen, werden nicht erstattet.
5
Landkreis M arburg-Biedenkopf
und Stadt M arburg
7
4
Lahn-Dill-Kreis
und Stadt Wetzlar
Vogelsbergkreis
6
Region Fulda
13
Landkreis
Limburg-Weilbur g
10
2
Wetteraukreis
Hoc htaunuskreis,
M ain-Taunus-Kreis und
Bad Homburg v.d.H.
3B
RheingauTaunus-Kreis
9
M ain-Kinzig-Kreis
und Hanau
1
Frankfurt
am M ain
Wiesbaden
3A
Landkreis
Groß-Gerau
und Stadt
Rüsselsheim
15
11
Stadt und
Kreis Offenbac h
Stadt Darmstadt
12
14
109
R
Rhein-Main Regional
Landkreis
DarmstadtDieburg
Odenwaldkreis
108
8
Stadt und
Landkreis Gießen
RMV-Bestellservice
ABCED
RMV-Fahrpläne und Broschüren
Der RMV-Verbundfahrplan erscheint in 15 Teilausgaben für die
einzelnen Lokalbereiche und einem
Ergänzungsband Rhein-Main
Regional. Auf der Übersichtskarte
über die Fahrplangebiete können Sie
sich orientieren, welche Ausgabe für
welchen Lokalbereich herausgegeben wird.
Die Faltblätter Tarifinformationen
für die Region geben Ihnen einen
Überblick über die wichtigsten tariflichen Regelungen im RMV inklusive
der jeweils gültigen Preisliste. Sie
sind, aufgegliedert nach Regionen, in
17 Teilausgaben erhältlich.
Der Regionallinienplan Rhein-Main
beinhaltet eine Übersichtskarte über
die regionalen Schienenstrecken und
über die regionalen Busverbindungen im RMV. Auf der Rückseite ist
eine Übersichtskarte der A-Tarifgebiete abgedruckt.
Die Fahrpläne sind so zugeschnitten,
dass sie den lokalen Gegebenheiten
gerecht werden. Von einer Teilausgabe kann es auch noch Unterausgaben geben. Jedem Fahrplanbuch
ist ein Liniennetzplan für den jeweiligen Bereich beigefügt.
Die Broschüre RMV-JahresAbo
beantwortet alle Fragen rund um
die RMV-Jahreskarte. Sie erfahren
alles über die Vorzüge und die Abwicklung eines RMV-JahreskartenAbonnements.
Im Ergänzungsband, dem RMVFahrplanbuch Rhein-Main Regional,
finden Sie alle regionalen Schienenverbindungen sowie alle Regionalbusverbindungen, die nicht ausschließlich zur Schülerbeförderung
eingesetzt werden.
Den jeweiligen Verbundfahrplan
Ihres Lokalbereiches beziehungsweise den Regionalfahrplan und
den „Hessenfahrplan“ sowie die
beschriebenen Faltblätter und
Broschüren erhalten Sie in Ihrer
RMV-Vertriebsstelle oder RMVMobilitätszentrale. Oder Sie bestellen einfach mit den heraustrennbaren Bestellscheinen auf den
folgenden Seiten beim Rhein-MainVerkehrsverbund. Bitte geben Sie
die gewünschte Anzahl der jeweiligen Ausgaben an.
Zusätzlich zum RMV-Verbundfahrplan
erscheint ein gemeinsames Fahrplanbuch der drei hessischen Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN:
Regionale Schienenverbindungen
in Hessen beinhaltet den gesamten
Schienenverkehr in Hessen, außer Uund Straßenbahnen, aber inklusive
Regio-Tram.
Bestellschein Fahrpläne
Mit diesem Bestellschein können Sie RMV-Fahrpläne bestellen. Alle Angebote gelten, solange
der Vorrat reicht. Bitte geben Sie einfach die gewünschte Anzahl der jeweiligen Ausgaben
an. Pro Bestellung berechnen wir 3,95 Versandkostenpauschale. Alle angegebenen Preise
verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach dem Eingang Ihrer Bestellung
erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung und Rechnung. Erst nach Zahlungseingang
erfolgt der Versand Ihrer Bestellung.
RMV-Fahrplanbücher
Art.-Nr.
FP1501V
FP1502V
FP1503AV
FP1503BV
FP1504V
FP1505AV
FP1505BV
FP1506V
FP1507V
FP1508V
FP1509AV
FP1509BV
FP1509CV
FP1510V
FP1511V
FP1512V
FP1513V
FP1514V
FP1515V
FP150RV
FP150GV
FP150HV
Lokalbereich
Frankfurt am Main
Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und
Bad Homburg v.d.H.
Teilausgabe Wiesbaden
Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis
Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar
Stadtverkehr Marburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Stadt und Landkreis Gießen
Vogelsbergkreis
Region Fulda
Teilfahrplan A Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Bahnlinien
Teilfahrplan B Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Buslinien
Teilfahrplan C Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Buslinien
Wetteraukreis
Stadt und Kreis Offenbach
Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Odenwaldkreis
Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim
Rhein-Main Regional
Gesamtausgabe lokale Bücher (Nr.1–15) und
Fahrplan Rhein-Main Regional
Fahrplan Regionale Schienenverbindungen in Hessen
Einzelpreis Anzahl
2,50
2,00
1,00
1,50
2,00
0,00*
0,00*
3,50
2,00
2,00
2,60
2,60
2,60
2,50
2,00
1,50
1,30
0,00*
1,50
1,50
34,60
1,00
* die unentgeltliche Abgabe gilt hier nur für eine maximale Bestellmenge von 3 Fahrplanbüchern
Bestelladresse
RMV-Werbemittellager Roemisch Marketing-Services Ltd.
Herrn Uwe Römisch, Industriestraße 2, 65779 Kelkheim
Name
Straße
PLZ/Ort
Datum und Unterschrift
110
111
RMV-Bestellservice
Zielnummernverzeichnis
Bestellschein Informationsmittel
Mit diesem Bestellschein können Sie kostenlos nachfolgende
Informationsmittel bestellen:
TaTarifinformationen für die Region
Art.-Nr.
TI1501
TI1502
TI1503
TI1504
TI1505
TI1506
TI1507
TI1508
TI1509
TI1510
TI1511
TI1512
TI1513
TI1514
TI1515
TI1516
TI1517
Lokalbereich
Stadt Frankfurt am Main
Hochtaunuskreis, Stadt Bad Homburg,
Main-Taunus-Kreis
Wiesbaden/Mainz und Rheingau-Taunus-Kreis
Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar
Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf
Stadt und Landkreis Gießen
Vogelsbergkreis
Stadt und Landkreis Fulda
Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau
Wetteraukreis
Stadt und Kreis Offenbach
Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Odenwaldkreis
Landkreis Groß-Gerau
Übergangsverkehr RNN-RMV
Übergangsverkehr VAB-RMV
Regionallinienplan Rhein-Main
Broschüre RMV-JahresAbo
(LP1501)
(ABO1501)
Anzahl
Innerhalb des RMV gibt es zurzeit
zwei in der Bedienungsform zu
unterscheidende Fahrkartenautomatentypen. Zum einen den Typ mit
großem, berührungsempfindlichem
Benutzerbildschirm (TouchscreenDisplay). Zum anderen die älteren
Automaten mit Fahrtzielverzeichnis
und kleinem Display sowie der
Eingabe über Tasten. An beiden
Automatentypen werden Sie über
das Bildschirmmenü durch den
Fahrkartenkauf geführt.
Im Zielnummernverzeichnis finden
Sie Ihr Fahrtziel und die dazugehörige Zielnummer. Diese geben Sie
am Fahrkartenautomaten ein und
wählen die gewünschte Fahrkartenart aus.
Zu beachten ist dabei, dass die
Zielnummernverzeichnisse an den
alten RMV-Fahrkartenautomaten
aus Platzgründen standortindividuell festgelegt werden und immer
nur einen Auszug aus dem hier
abgedruckten Gesamtverzeichnis
darstellen. Für die Eingabe am
Fahrkartenautomaten ist dies aber
unerheblich.
Um Ihnen die Eingabe am RMVFahrkartenautomaten zu erleichtern,
haben wir für Sie auf den nachfolgenden Seiten zwei Verzeichnisse
erstellt. Aus diesen können Sie
bereits im Voraus die Zielnummer
Ihres Fahrtziels entnehmen, die Sie
zur Preisermittlung am Fahrkartenautomaten benötigen.
Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass Fahrten in Tarifgebiete, deren Zielnummern mit 45
bis 48, 67 bis 69, 70 und 72, 74
und 75, 79, 80 bis 89 und 90 bis
96 beginnen, nur von ausgewählten Tarifgebieten im RMV bzw. auf
ausgewählten Linien außerhalb des
RMV möglich sind.
Das Zielnummernverzeichnis ist
alphabetisch geordnet und gliedert
sich wie folgt:
– Seiten 114 bis 141: nach Ortsteilen bzw. Grenzhaltestellen mit den
dazugehörigen Gemeinden
– Seiten 142 bis 169: nach Gemeinden mit den dazugehörigen
Ortsteilen bzw. Grenzhaltestellen
Bestelladresse
RMV-Werbemittellager Roemisch Marketing-Services Ltd.
Herrn Uwe Römisch, Industriestraße 2, 65779 Kelkheim
Name
Straße
PLZ/Ort
Datum und Unterschrift
Startbildschirm Touchscreen-Automat
112
Startbildschirm Automat mit Tasten
113
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
A
Abtsroda, Poppenhausen
Abtweiler, Abtweiler
Abzw. Königsberg, Hohenahr
Abzweig Kloppenheim, Karben
Abzweig Trebur, Nauheim
Abzweigung, Hadamar
Achenbach, Breidenbach
Adolfseck, Bad Schwalbach
Affhöllerbach, Brensbach
Affolterbach, Wald-Michelbach
Ahausen, Weilburg
Ahl, Bad Soden-Salmünster
Ahlbach, Limburg a.d.Lahn
Ahlersbach, Schlüchtern
Ahrdt, Hohenahr
Airlenbach, Beerfelden
Albach, Fernwald
Albersbach, Rimbach (Odenwald)
Albig, Albig
Albshausen
Rauschenberg
Solms
Albstadt, Alzenau
Algenroth, Heidenrod
Allendorf
Kirchheim
Schwalmstadt, Stadt
Allendorf (Dillkr), Haiger
Allendorf (Hohenf.), Dautphetal
Allendorf (Katzeneln),
Allendorf (Katzeneln)
Allendorf (Lumda),
Allendorf (Lumda)
Allendorf (Merenberg), Merenberg
Allendorf a. d. Lahn, Gießen
Allendorf a. d. Ulm, Greifenstein
Allendorf-Osterfeld,
Allendorf (Eder)
Allenfeld, Allenfeld
Allertshausen, Rabenau
Allertshofen, Modautal
Allmendfeld, Gernsheim
Allmenrod, Lauterbach
Allmershausen, Bad Hersfeld
Allmus, Hofbieber
Allna, Weimar
Almendorf, Petersberg
Alsbach, Alsbach-Hähnlein
Alsberg, Bad Soden-Salmünster
Alsfeld, Alsfeld
Altenbamberg, Altenbamberg
Altenbuch, Altenbuch
Altenburg, Alsfeld
Alten-Buseck, Buseck
Altenfeld, Gersfeld (Rhön)
Altengronau, Sinntal
Altenhain, Bad Soden a.Ts.
Altenhain (Laubach), Laubach
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
1803
*6940
5629
2619
3764
6048
0123
6412
4358
*4870
5901
3249
6001
3445
5608
4410
1569
*4540
*6830
Altenhaina, Haina (Kloster)
Altenhaßlau, Linsengericht
Altenhof, Ebersburg
Altenkirchen
Braunfels
Hohenahr
Altenmittlau, Freigericht
Altenschlirf, Herbstein
Altenstadt, Altenstadt
Altenvers, Lohra
Altheim, Münster
Altstadt, Mainz
Altweilnau, Weilrod
Altwiedermus, Ronneburg
Alzenau, Alzenau
Alzey, Alzey
Amdorf, Herborn
Amönau, Wetter
Amöneburg
Amöneburg
Wiesbaden
Amorbach, Amorbach
Am Altenberg, Hohenahr
An der Bauhecke, Lohra
Angenrod, Alsfeld
Angersbach, Wartenberg
Annelsbach, Höchst i.Odw.
Annerod, Fernwald
Anspach, Neu-Anspach
Anzefahr, Kirchhain
Appenhain, Gilserberg
Appenheim, Appenheim
Appenrod, Homberg (Ohm)
Arborn, Greifenstein
Arfurt, Runkel
Arfurt Bahnhof, Runkel
Argenschwang, Argenschwang
Argenstein, Weimar
Arheilgen, Darmstadt
Arheilgn-Im Fiedlers, Darmstadt
Armenhof, Dipperz
Armsheim, Armsheim
Arnoldshain, Schmitten
Arnoldsh-Sandplacken, Schmitten
Arnsbach, Borken
Arnsburg, Lich
Arnshain, Kirtorf
Arzell, Eiterfeld
Asbach
Bad Hersfeld
Modautal
Aschaffenburg, Aschaffenburg
Aschbach, Wald-Michelbach
Ascherode, Schwalmstadt, Stadt
Asmushausen, Bebra, Stadt
Aspisheim, Aspisheim
Asselbrunn, Michelstadt
Assenheim, Niddatal
0222
5316
*9210
6370
*8755
*8310
5847
0126
*7401
1437
5930
1501
5405
*8030
*6940
1434
3910
3825
1030
*8701
1748
0579
2035
3901
3230
0850
*6920
*9020
0850
1560
1808
3460
6637
1420
114
A–B
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
*8201
3152
1837
5308
5604
3160
1040
2701
0405
4138
6500
5242
3115
*9210
*6830
5730
0201
0340
6500
*9670
5629
0435
0820
1032
4347
1567
5223
0335
*8301
*6880
0725
5408
6020
6012
*6920
0571
4035
4099
2074
*6830
5233
5260
*8420
1401
0717
1618
*8701
3910
*9110
*4850
*8310
*8810
*6901
4201
2635
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Aßlar, Aßlar
Aßlar Freizeitbad, Aßlar
Aßlar Gesamtschule, Aßlar
Aßlar Loherstraße, Aßlar
Aßlar Schulstraße, Aßlar
Assmannshausen,
Rüdesheim a.Rh.
Asterode, Neukirchen, Stadt
Astheim, Trebur
Atzbach, Lahnau
Atzelrode, Rotenburg (Fulda)
Atzenhain, Mücke
Auen, Auen
Auerbach, Bensheim
Aufenau, Wächtersbach
August-Bebel-Ring, Offenbach
Aulendiebach, Büdingen
Aulenhausen, Weilmünster
Aulhausen, Rüdesheim a.Rh.
Aumenau, Villmar
Auringen, Wiesbaden
Ausbach, Hohenroda
Babenhausen, Babenhausen
Bacharach, Bacharach
Bad Camberg, Bad Camberg
Bad Endbach, Bad Endbach
Bad Hersfeld, Bad Hersfeld
Bad Homburg v.d.Höhe,
Bad Homburg v.d.Höhe
Bad König, Bad König
Bad König-Zell, Bad König
Bad Kreuznach, Bad Kreuznach
Bad Laasphe, Bad Laasphe
Bad Münster am Stein,
Bad Münster a.St.-Ebernbg
Bad Nauheim, Bad Nauheim
Bad Orb, Bad Orb
Bad Orb Wegscheide, Bad Orb
Bad Salzhausen, Nidda
Bad Salzschlirf, Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach, Bad Schwalbach
Bad Sobernheim, Bad Sobernheim
Bad Soden, Bad Soden-Salmünster
Bad Soden a.Ts., Bad Soden a.Ts.
Bad Vilbel, Bad Vilbel
Badenheim, Badenheim
Bahnhofsviertel, Frankfurt a.M.
Balkhausen, Seeheim-Jugenheim
Ballersbach, Mittenaar
Banfe, Bad Laasphe
Bannerod, Grebenhain
Barig-Selbenhausen, Merenberg
Bärstadt, Schlangenbad
Bärweiler, Bärweiler
Batten, Hilders
Battenberg (Eder),
Battenberg (Eder)
Battenfeld, Allendorf (Eder)
B
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Battenhausen, Haina (Kloster)
Bauerbach, Marburg
Bauernheim, Friedberg
Bauschheim, Rüsselsheim
Bebra, Bebra, Stadt
Bechenheim, Bechenheim
Becherbach bei Kirn,
Becherbach bei Kirn
Becherbach (Pfalz),
Becherbach (Pfalz)
Bechlingen, Aßlar
Bechtheim, Hünstetten
Bechtolsheim, Bechtolsheim
Beedenkirchen, Lautertal Odw.
Beenhausen, Ludwigsau
Beerfelden, Beerfelden
Beerfurth, Reichelshm. (Odw.)
Beienheim,
Reichelshm (Wetterau)
Beiershausen, Bad Hersfeld
Beilst. Ulmtalsperre, Greifenstein
Beilstein, Greifenstein
Bellersdorf, Mittenaar
Bellersheim, Hungen
Bellings, Steinau a.d.Str.
Bellmuth, Ranstadt
Bellnhausen
Fronhausen
Gladenbach
Beltershain, Grünberg
Beltershausen, Ebsdorfergrund
Bengendorf, Heringen
Bensheim, Bensheim
Berfa, Alsfeld
Bergen-Enkheim, Frankfurt a.M.
Berger Warte, Frankfurt a.M.
Berghausen
Aßlar
Berghausen
Bergheim, Ortenberg
Berghofen, Battenberg (Eder)
Berkach, Groß-Gerau
Berkersheim, Frankfurt a.M.
Berkersheim Bahnhof,
Frankfurt a.M.
Bermbach
Waldems
Weilburg
Bermersheim v.d. Höhe,
Bermersheim v.d. Höhe
Bermoll, Aßlar
Bermuthshain, Grebenhain
Bernbach, Freigericht
Berndiel, Miltenberg
Bernhards, Fulda
Bernsburg, Antrifttal
Bernsdorf, Cölbe
Bernsfeld, Mücke
5542
5572
5572
5572
5572
6325
*8610
3765
5536
*8830
0901
*6940
*4510
3226
3675
2722
5920
6325
6030
6500
*8920
4143
*6990
6101
0410
*8701
5101
4301
4301
*6901
*7901
*6920
2520
3301
3333
2324
2125
6412
*6940
3230
6637
2601
*6901
5000
3901
5614
*7910
1210
5930
6445
*6940
1728
*8010
*8030
115
Zielnr.
*8201
0546
2501
3730
*8810
*6830
*6940
*6940
5548
6215
*6820
*4530
*8801
4401
4358
2540
*8701
5405
5401
5630
1418
3433
2315
0585
0430
1475
0346
*8930
*4510
0823
5000
5061
5542
*7401
2732
*8010
3701
5000
5046
6242
5901
*6830
5552
1231
3160
*9650
2060
0717
0560
0901
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Bernshausen
Bad Laasphe
Schlitz
Bersrod, Reiskirchen
Berstadt, Wölfersheim
Besges, Fulda
Bessung.Forsth.Jugdh, Darmstadt
Bettenbach, Mörlenbach
Bettenhausen, Lich
Betzenrod
Eiterfeld
Schotten
Betzenrod B 276, Schotten
Betziesdorf, Kirchhain
Beuchen, Amorbach
Beuerbach, Hünstetten
Beuern, Buseck
Biblis, Biblis
Bicken, Mittenaar
Bickenbach, Bickenbach
Biebelnheim, Biebelnheim
Biebelsheim, Biebelsheim
Bieben, Grebenau
Bieber
Biebergemünd
Offenbach
Biebesheim, Biebesheim
Biebighausen, Hatzfeld (Eder)
Biebrich, Wiesbaden
Biedebach, Ludwigsau
Biedenkopf, Biedenkopf
Bierstadt, Wiesbaden
Bilkheim, Bilkheim
Billertshausen, Alsfeld
Billings, Fischbachtal
Bimbach, Großenlüder
Bindsachsen, Kefenrod
Bingen am Rhein,
Bingen am Rhein
Bingenheim, Echzell
Birkenau, Birkenau
Birkenbringhausen, Burgwald
Birkert, Brombachtal
Birklar, Lich
Birstein, Birstein
Bischhausen, Neuental
Bischoffen, Bischoffen
Bischofsheim
Bischofsheim
Maintal
Biskirchen, Leun
Bissenberg, Leun
Bisses, Echzell
Blankenau, Hosenfeld
Blankenbach, Blankenbach
Blankenheim, Bebra, Stadt
Blasbach, Wetzlar
Bleichenbach, Ortenberg
Zielnr.
*7910
1132
1563
2306
2001
4079
*4850
1467
1629
1360
1354
0335
*9670
6215
1562
*4701
5614
3901
*6820
*6901
1130
3310
3601
3815
*8001
6500
*8801
0101
6500
*7201
0820
3910
2130
2408
*6880
2310
*4850
*8120
4351
1467
3240
*8410
5607
6593
2901
5333
5333
2310
2101
*9310
*8810
5530
2732
116
B–D
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Bleidenrod, Homberg (Ohm)
Bleidenstadt, Taunusstein
Blessenbach, Weinbach
Blofeld, Reichelshm (Wetterau)
Bobenhausen, Ranstadt
Bobenhausen II, Ulrichstein
Bobstadt, Bürstadt
Böckels, Petersberg
Bockenau, Bockenau
Bockendorf, Haina (Kloster)
Bockenheim, Frankfurt a.M.
Bockenrod, Reichelshm. (Odw.)
Bodenheim, Bodenheim
Bodenrod, Butzbach
Bodes, Hauneck
Böllstein, Brombachtal
Bommersheim, Oberursel (Ts.)
Bonames, Frankfurt a.M.
Bonbaden, Braunfels
Bönstadt, Niddatal
Bonsweiher, Mörlenbach
Boos (Nahe), Boos (Nahe)
Borken (Hessen), Borken
Born, Hohenstein
Bornheim, Frankfurt a.M.
Bornheim (Alzey), Bornheim
Borsdorf, Nidda
Borsigstraße, Mühlheim a.M.
Bortshausen, Marburg
Bosenheim, Bad Kreuznach
Bößgesäß, Birstein
Bößgesäß 2, Birstein
Bottendorf, Burgwald
Bottenhorn, Bad Endbach
Boxbrunn, Amorbach
Braach, Rotenburg (Fulda)
Bracht, Rauschenberg
Brand, Hilders
Brandau, Modautal
Brandlos, Hosenfeld
Brandoberndorf, Waldsolms
Brauerschwend, Schwalmtal
Braunfels, Braunfels
Braunfels Lahn Bf, Leun
Braunhausen, Bebra, Stadt
Braunshardt, Weiterstadt
Braunweiler, Braunweiler
Brauweiler, Brauweiler
Breckenheim, Wiesbaden
Breidenbach, Breidenbach
Breidenstein, Biedenkopf
Breitenbach
Bebra, Stadt
Ehringshausen
Schlüchtern
Breitenbach a.Herzbg,
Breitenbach a.Herzbg
Breitenborn a.W., Gründau
0701
6422
5914
2550
2315
1325
*4701
2064
6940
*8201
5000
4368
*6860
2224
*8780
4351
5126
5000
5338
2635
*4850
*6940
*8420
6492
5000
*6830
2320
3671
0555
*6901
3239
3239
*8120
0418
*9677
*8830
0227
1728
3910
2128
5320
0837
5301
5329
*8810
4060
*6920
*6940
6500
0120
0110
*8810
5548
3401
*8740
3125
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Breitenborn-Lützel, Biebergemünd
Breitenbrunn
Faulbach
Lützelbach
Breitenbuch, Kirchzell
Breitendiel, Miltenberg
Breitenheim, Breitenheim
Breithardt, Hohenstein
Breitscheid, Breitscheid
Breitscheid (Hunsrück),
Breitscheid (Hunsrück)
Breitwiesen, Lautertal Odw.
Bremthal, Eppstein
Brensbach (Ort), Brensbach
Bretzenheim, Mainz
Bretzenheim (Nahe), Bretzenheim
Breungeshain, Schotten
Breunings, Sinntal
Breunsberg, Johannesberg
Brombach
Fürth
Schmitten
Brombacher Wasser, Hirschhorn
Bronnzell, Fulda
Bruchenbrücken, Friedberg
Bruchköbel, Bruchköbel
Brücken, Mömbris
Brungershausen, Lahntal
Bubenheim, Bubenheim
Buch
Buch
Kirchzell
Buchenau
Dautphetal
Eiterfeld
Büchenberg, Eichenzell
Buchenrod, Flieden
Büches, Büdingen
Buchschlag, Dreieich
Budenheim, Budenheim
Büdesheim, Schöneck
Büdesheim (Bingen),
Bingen am Rhein
Büdingen, Büdingen
Bullau, Erbach
Burg, Herborn
Burg Hohenstein, Hohenstein
Burgbracht, Kefenrod
Bürgel, Offenbach
Bürgeln, Cölbe
Burg-Gemünden,
Gemünden (Felda)
Burg-Gräfenrode, Karben
Burghaun, Burghaun
Burgholz, Kirchhain
Burgholzhausen, Friedrichsdorf
Burgjoß, Jossgrund
Burgsolms, Solms
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
3338
*9020
4329
*9680
*9610
*6940
6406
5437
*6990
4555
6620
4357
6500
*6970
1315
3420
*9130
*4570
5233
4420
2001
2501
3050
*9230
0550
*6877
C
D
*7501
*9680
0126
1618
1846
1942
2722
3525
*6865
2920
*6880
2710
4222
5701
6406
2410
3601
0560
0910
2620
1650
0354
5125
3332
5316
117
Burgsponheim, Burgsponheim
Bürgstadt, Bürgstadt
Burgwald, Burgwald
Burkhards, Schotten
Burkhardsfelden, Reiskirchen
Bürstadt, Bürstadt
Busenborn, Schotten
Büssfeld, Homberg (Ohm)
Büttelborn, Büttelborn
Butterstadt, Bruchköbel
Butzbach, Butzbach
Calbach, Büdingen
Caldern, Lahntal
Callbach, Callbach
Cappel, Marburg
Carl-Benz-Straße Süd,
Frankfurt a.M.
Christerode, Neukirchen, Stadt
Cleeberg, Langgöns
Climbach, Allendorf (Lumda)
Cölbe, Cölbe
Collenberg, Collenberg
Crainfeld, Grebenhain
Cratzenbach, Weilrod
Crumst Bruchackerhof, Riedstadt
Crumstadt, Riedstadt
Cyriaxweimar, Marburg
Da.-Am Karlshof, Darmstadt
Da.-Böllenfalltor, Darmstadt
Da.-Bunsenstraße, Darmstadt
Da.-Eissporthalle, Darmstadt
Da.-Kastanienallee, Darmstadt
Da.-Marienhöhe, Darmstadt
Da.-Maulbeerallee, Darmstadt
Da.-Merck, Darmstadt
Da.-Messplatz, Darmstadt
Da.-Nordbad, Darmstadt
Da.-Oberwaldhaus, Darmstadt
Da.-Otto-Hesse-Str., Darmstadt
Da.-Schwarzer Weg, Darmstadt
Dagobertshausen, Marburg
Daisbach, Aarbergen
Dalberg, Dalberg
Dalheim, Dalheim
Dalherda, Gersfeld (Rhön)
Damm, Lohra
Dammersbach, Hünfeld
Damshausen, Dautphetal
Dankerode, Rotenburg (Fulda)
Dannenrod, Homberg (Ohm)
Danzwiesen, Hofbieber
Darmstadt-Mitte, Darmstadt
Dasbach, Idstein
Dassen, Künzell
Daubach (Hunsrück),
Daubach (Hunsrück)
Daubhausen, Ehringshausen
Dauborn, Hünfelden
Zielnr.
*6940
*9650
*8120
1355
1563
*4701
1315
0701
3715
3050
2201
2722
0550
*6940
0501
5073
*8610
1581
1437
0560
*9010
1225
5242
3814
3801
0588
4058
4091
4077
4058
4058
4090
4099
4099
4058
4058
4087
4092
4058
0540
6401
*6920
*6820
1850
0401
1610
0126
*8830
0725
1701
4001
6201
2075
*6940
5557
6110
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Daubringen, Staufenberg
Dauernheim, Ranstadt
Dautenheim, Alzey
Dautphe, Dautphetal
Daxberg, Mömbris
Daxweiler, Daxweiler
Deckenbach, Homberg (Ohm)
Dehrn, Runkel
Delkenheim, Wiesbaden
Densberg, Jesberg
Dernbach, Bad Endbach
Desloch, Desloch
Dettingen, Karlstein
Dexbach, Biedenkopf
Dexheim, Dexheim
Dickschied, Heidenrod
Diebach am Haag, Büdingen
Dieburg, Dieburg
Dieburg L 3114, Dieburg
Dieburger Straße, Frankfurt a.M.
Diedenbergen, Hofheim a.Ts.
Diedenshausen, Gladenbach
Dienheim, Dienheim
Dieselstraße/VDO, Karben
Dietenhausen, Weilmünster
Dietershan, Fulda
Dietershan Abzw., Fulda
Dietershausen, Künzell
Dietersheim (Bingen),
Bingen am Rhein
Dietesheim, Mühlheim a.M.
Dietges, Hilders
Diethardt, Diethardt
Dietkirchen, Limburg a.d.Lahn
Dietzenbach, Dietzenbach
Diez Ost, Diez Ost
Dillbrecht, Haiger
Dillbrecht Bf, Haiger
Dillenburg, Dillenburg
Dillhausen, Mengerskirchen
Dillheim, Ehringshausen
Dillich, Borken
Dilschhausen, Marburg
Dinkelrode, Schenklengsfeld
Dipperz, Dipperz
Dirlammen, Lautertal
Dirlos, Künzell
Dittershausen,
Schwalmstadt, Stadt
Dittlofrod, Eiterfeld
Dodenau, Battenberg (Eder)
Dodenhausen, Haina (Kloster)
Dolgesheim, Dolgesheim
Döllbach, Eichenzell
Dombach, Bad Camberg
Donsbach, Dillenburg
Dorchheim, Elbtal
Dorfborn, Neuhof
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
1556
2315
*6830
0126
*9130
*6970
0709
6020
6500
*8401
0415
*6940
*9220
0116
*6810
6345
2722
4128
4168
5073
6601
0430
*6810
2634
5920
2060
2001
2075
*6880
3630
1728
*7520
6010
3550
6001
5860
5863
5801
5940
5557
*8420
0540
*8901
2070
1335
2075
*8310
1618
*8010
*8201
*6820
1840
6101
5867
6055
1947
Dorf-Erbach, Erbach
Dorf-Güll, Pohlheim
Dorfprozelten, Dorfprozelten
Dorfweil, Schmitten
Dorheim
Friedberg
Neuental
Dorlar, Lahnau
Dörmbach
Dipperz
Hilders
Dorn-Assenheim,
Reichelshm (Wetterau)
Dornau, Sulzbach (Miltenb.)
Dornberg, Groß-Gerau
Dornbusch, Frankfurt a.M.
Dorndiel, Groß-Umstadt
Dorndorf, Dornburg
Dorn-Dürkheim, Dorn-Dürkheim
Dornheim, Groß-Gerau
Dornholzhausen
Bad Homburg v.d.Höhe
Frankenberg (Eder)
Langgöns
Dörnigheim, Maintal
Dörnsteinbach, Mömbris
Dörrebach, Dörrebach
Dörrmorsbach, Haibach
Dörsdorf, Dörsdorf
Dorsheim, Dorsheim
Dortelweil, Bad Vilbel
Dotzheim, Wiesbaden
Drais, Mainz
Dreieichenhain, Dreieich
Dreihausen, Ebsdorfergrund
Dreikirchen, Dreikirchen
Dreisbach, Ehringshausen
Driedorf, Driedorf
Dromersheim, Bingen am Rhein
Drommershausen, Weilburg
Duchroth, Duchroth
Düdelsheim, Büdingen
Dudenhofen, Rodgau
Dudenrod, Büdingen
Dusenbach, Höchst i.Odw.
Dutenhofen, Wetzlar
Eberbach
Eberbach
Reichelshm. (Odw.)
Ebernburg,
Bad Münster a.St.-Ebernbg
Ebersbach, Leidersbach
Ebersberg
Ebersburg
Erbach
Ebersgöns, Butzbach
Ebersheim, Mainz
Ebers-Mittelschneise, Darmstadt
E
118
D–E
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
4201
1575
*9010
5233
2501
*8410
5536
2045
1728
2540
*9510
3701
5000
4101
6060
*6820
3713
5101
*8101
1581
2901
*9230
*6970
*9140
*7410
*6970
2608
6500
6500
3525
0358
*7201
5552
5413
*6880
5901
*6940
2722
3640
2722
4342
5533
4445
4368
*6920
*9510
1822
4223
2210
6500
4094
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Eberstadt
Darmstadt
Lich
Eberstadt-Kinderheim, Darmstadt
Eberstadt-Kühler Grund,
Darmstadt
Ebsdorf, Ebsdorfergrund
Echzell, Echzell
Eckardroth, Bad Soden-Salmünster
Eckartsborn, Ortenberg
Eckartshausen, Büdingen
Eckelshausen, Biedenkopf
Eckelsheim, Eckelsheim
Eckenheim, Frankfurt a.M.
Eckenroth, Eckenroth
Eckweisbach, Hilders
Eddersheim, Hattersheim a.M.
Edelbach, Kleinkahl
Edelsberg, Weinbach
Edelzell, Fulda
Edingen, Sinn
Effolderbach, Ortenberg
Effolderbach-Bahnhof, Ortenberg
Egelsbach, Egelsbach
Egenroth, Heidenrod
Ehlhalten, Eppstein
Ehrenbach, Idstein
Ehringshausen
Ehringshausen
Gemünden (Felda)
Eibach, Dillenburg
Eibelshausen, Eschenburg
Eich, Pfungstadt
Eichelhain, Lautertal
Eichelsachsen, Schotten
Eichelsbach, Elsenfeld
Eichelsdorf, Nidda
Eichen, Nidderau
Eichenau, Großenlüder
Eichenberg, Sailauf
Eichenbühl, Eichenbühl
Eichenried, Kalbach
Eichenrod, Lautertal
Eichenzell, Eichenzell
Eidengesäß, Linsengericht
Eiershausen, Eschenburg
Eifa
Alsfeld
Hatzfeld (Eder)
Eimsheim, Eimsheim
Einartshausen, Schotten
Einhausen, Einhausen
Eisemroth, Siegbach
Eisenbach
Obernburg
Selters (Ts.)
Eiserne Hand, Wiesbaden
Eisighofen, Eisighofen
Zielnr.
4045
1440
4049
4049
0350
2310
3230
2732
2722
0101
*6830
5000
*6920
1728
6665
*9350
5914
2001
5720
2732
2740
3501
6345
6620
6245
5557
0910
5820
5833
4050
1335
1315
*9540
2340
2952
2123
*9340
*9650
1901
1335
1830
3154
5833
0847
*8001
*6820
1308
4601
5622
*9550
6144
6577
*7410
119
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Eiterfeld, Eiterfeld
Eitra, Hauneck
Elbenrod, Alsfeld
Elbgrund, Elbtal
Elkerhausen, Weinbach
Ellar, Waldbrunn (Westerw.)
Ellenbach, Fürth
Ellnrode, Gemünden (Wohra)
Elm, Schlüchtern
Elmshausen
Dautphetal
Lautertal Odw.
Elnhausen, Marburg
Elnrode-Strang, Jesberg
Elpenrod, Gemünden (Felda)
Elsbach, Erbach
Elsenfeld, Elsenfeld
Elsoff, Elsoff
Elters, Hofbieber
Eltville a. Rh., Eltville a. Rh.
Elz, Elz
Emmershausen, Weilrod
Emsdorf, Kirchhain
Engelbach, Biedenkopf
Engelhelms, Künzell
Engelrod, Lautertal
Engelstadt, Engelstadt
Engenhahn, Niedernhausen
Ennerich, Runkel
Ensheim, Ensheim
Enzheim, Altenstadt
Eppenhain, Kelkheim (Ts.)
Eppertshausen, Eppertshausen
Eppstein, Eppstein
Erbach
Bad Camberg
Erbach
Heppenheim
Erbach (Rhg.), Eltville a. Rh.
Erbenhausen
Fronhausen
Homberg (Ohm)
Erbenheim, Wiesbaden
Erbes-Büdesheim,
Erbes-Büdesheim
Erbstadt, Nidderau
Erbuch, Erbach
Erda, Hohenahr
Erdbach, Breitscheid
Erdhausen, Gladenbach
Erdmannrode, Schenklengsfeld
Erfelden, Riedstadt
Erfurtshausen, Amöneburg
Erksdorf, Stadtallendorf
Erkshausen, Rotenburg (Fulda)
Erlebnispark Thalhof,
Steinau a.d.Str.
1653
*8770
0823
6055
5914
6070
4570
*8220
3445
0126
*4510
0540
*8401
0910
4244
*9540
*7001
1701
6455
6050
5242
0354
0116
2030
1335
*6877
6475
6020
*6830
2701
6626
4138
6620
6101
4201
*4540
6455
0585
0725
6500
*6830
2934
4245
5601
5423
0420
*8901
3801
0343
0301
*8830
3457
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Erlenbach
Blankenbach
Erbach
Erlenbach
Fürth
Ermenrod, Feldatal
Ernsbach, Erbach
Ernsthausen
Burgwald
Rauschenberg
Weilmünster
Ernsthfn-Waldfriede, Modautal
Ernsthofen, Modautal
Ersrode, Ludwigsau
Erzbach, Reichelshm. (Odw.)
Erzhausen, Erzhausen
Esch, Waldems
Eschau, Eschau
Eschbach, Usingen
Eschborn, Eschborn
Eschborn Südbahnhof, Eschborn
Eschenau, Runkel
Eschenhahn, Idstein
Eschenrod, Schotten
Eschersheim, Frankfurt a.M.
Eschhofen, Limburg a.d.Lahn
Eschollbrücken, Pfungstadt
Espa, Langgöns
Espenschied, Lorch
Essenheim, Essenheim
Essershausen, Weilmünster
Ettingshausen, Reiskirchen
Etzean, Beerfelden
Etzen-Gesäß, Bad König
Eudorf, Alsfeld
Eulbach B47, Michelstadt
Eulbach Schloß, Michelstadt
Eulersdorf, Grebenau
Eulsbach, Lindenfels
Ewersbach, Dietzhölztal
Fahrenbach, Fürth
Falkenbach, Villmar
Falkenberg, Wabern
Falken-Gesäß, Beerfelden
Falkenstein, Königstein i.Ts.
Fauerbach, Nidda
Fauerbach v.d.H., Butzbach
Faulbach
Faulbach
Hadamar
Fechenbach, Collenberg
Fechenheim, Frankfurt a.M.
Fehlheim, Bensheim
Feilbingert, Feilbingert
Feldkahl, Hösbach
Feldkrücken, Ulrichstein
Fellerdilln, Haiger
Fellingshausen, Biebertal
F
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Finkenbach, Rothenberg
Finkenhain, Dipperz
Finsternthal, Weilrod
Finthen, Mainz
Fischbach
Alsfeld
Bad Schwalbach
Hauneck
Kelkheim (Ts.)
Fischborn, Birstein
Fischelbach, Bad Laasphe
Fischweiher, Heppenheim
Fl. Struth-Bildstock, Flieden
Fl. Struth-Weiherweg, Flieden
Flammersbach, Haiger
Fleisbach, Sinn
Flensungen, Mücke
Fleschenbach, Freiensteinau
Flieden, Flieden
Flockenbusch, Wald-Michelbach
Flonheim, Flonheim
Flörsbach, Flörsbachtal
Florshain, Schwalmstadt, Stadt
Flörsheim a.M., Flörsheim a.M.
Flughafen, Frankfurt a.M.
Forstel, Höchst i.Odw.
Framersheim, Framersheim
Frammersbach,
Frammersbach (Bayern)
Frankenbach, Biebertal
Frankenberg (Eder),
Frankenberg (Eder)
Frankenhain,
Schwalmstadt, Stadt
Frankenhausen, Mühltal
Frankfurt-Altstadt, Frankfurt a.M.
Fränkisch-Crumbach,
Fränkisch-Crumbach
Frauenstein, Wiesbaden
Fraurombach, Schlitz
Frechenhausen, Angelburg
Freienfels, Weinbach
Freienseen, Laubach
Freiensteinau, Freiensteinau
Frei-Laubersheim,
Frei-Laubersheim
Freudenberg, Freudenberg
Freudenthal, Borken
Frickhofen, Dornburg
Friebertshausen, Gladenbach
Friedberg, Friedberg
Friedensdorf, Dautphetal
Friedewald, Friedewald
Friedigerode, Oberaula
Friedlos, Ludwigsau
Friedrichsdorf
Eberbach
Friedrichsdorf
*9310
4257
*9580
*4540
1345
4245
*8120
0230
5920
4048
3910
*8801
4374
4089
6242
*9520
5206
6650
6664
6020
6201
1315
5000
6001
4050
1591
6365
6855
5920
1586
4401
4301
0828
4240
4240
1122
*4570
5870
*4540
6030
*8501
4410
5152
2308
2224
*9010
6040
*9010
5000
*4510
*6920
*9140
1357
5857
1540
120
E–G
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
4420
2070
5242
6500
0717
6412
*8780
6626
3255
*7910
*4540
1940
1940
5843
5720
0909
1201
1925
*4850
*6830
3315
*8310
6673
5090
4347
*6820
3319
1544
*8101
*8310
4065
5000
4358
6500
1113
0140
5914
1420
1228
*6920
*9010
*8420
6060
0430
2501
0126
*8950
*8640
*8808
4440
5125
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Friedrichshausen,
Frankenberg (Eder)
Friedrichsthal, Wehrheim
Frielingen, Kirchheim
Friesenhausen, Dipperz
Friesenheim, Friesenheim
Frischborn, Lauterbach
Frohnhausen
Battenberg (Eder)
Dillenburg
Gladenbach
Frohnhofen
Laufach
Reichelshm. (Odw.)
Fronhausen, Fronhausen
Froschhausen, Seligenstadt
Fulda Bastheimstraße, Petersberg
Fulda Zentrum, Fulda
Fürfeld, Fürfeld
Fürfurt, Weinbach
Fürfurt-Bahnhof, Weinbach
Fürstengrund, Bad König
Fürth, Fürth
Fussingen, Waldbrunn (Westerw.)
Gabsheim, Gabsheim
Gackenhof, Poppenhausen
Gadernheim, Lautertal Odw.
Gailbach, Aschaffenburg
Gaimühle, Eberbach
Gallusviertel, Frankfurt a.M.
Gambach, Münzenberg
Gammelsbach, Beerfelden
Gangloff, Becherbach (Pfalz)
Garbenheim, Wetzlar
Garbenteich, Pohlheim
Gasthaus Wildhof, Offenbach
Gau-Algesheim, Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim
Gau-Bischofsheim,
Gau-Bischofsheim
Gaudernbach, Weilburg
Gau-Heppenheim,
Gau-Heppenheim
Gau-Köngernheim,
Gau-Odernheim
Gaulsheim, Bingen am Rhein
Gau-Odernheim, Gau-Odernheim
Gau-Weinheim, Gau-Weinheim
Gebroth, Gebroth
Gedern, Gedern
Gehau, Breitenbach a.Herzbg
Geilshausen, Rabenau
Geinsheim, Trebur
Geisa, Geisa (Thüringen)
Geiselbach, Geiselbach
Geisenbach, Mörlenbach
Geisenh. Rheingaubad,
Geisenheim
G
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Geisenheim, Geisenheim
Geislitz, Linsengericht
Geismar, Frankenberg (Eder)
Geiß-Nidda, Nidda
Gelnhaar, Ortenberg
Gelnhausen, Gelnhausen
Gelnhausen Nippel, Gelnhausen
Gelnhsn Am lg. Steg, Gelnhausen
Gelnhsn Am Schnepfrn,
Gelnhausen
Gelnhsn Freischwimmb.,
Gelnhausen
Gemünden, Weilrod
Gemünden (Wohra),
Gemünden (Wohra)
Genheim, Waldalgesheim
Gensingen, Gensingen
Georgenborn, Schlangenbad
Georgenhausen, Reinheim
Gernsheim, Gernsheim
Geroldstein, Heidenrod
Gersdorf, Kirchheim
Gersfeld (Rhön), Gersfeld (Rhön)
Gershausen, Kirchheim
Gersprenz, Reichelshm. (Odw.)
Gerterode, Ludwigsau
Gethsemane, Philippsthal (Werra)
Gettenau, Echzell
Gettenbach, Gründau
Gewerbegebiet Süd, Karben
Gichenbach, Gersfeld (Rhön)
Giesel, Neuhof
Giesenhain, Eiterfeld
Gießen, Gießen
Gilfershausen, Bebra, Stadt
Gilsa, Neuental
Gilserberg, Gilserberg
Ginnheim, Frankfurt a.M.
Ginseldorf, Marburg
Ginsheim, Ginshm.-Gustavsburg
Gisselberg, Marburg
Glaam, Hohenroda
Gladenbach, Gladenbach
Gläserzell, Fulda
Glashütten
Glashütten
Hirzenhain
Glattbach
Glattbach
Lindenfels
Glauberg, Glauburg
Gleimenhain, Kirtorf
Göbelnrod, Grünberg
Goddelau, Riedstadt
Goethering, Offenbach
Goldbach, Goldbach
Gombeth, Borken
Gondsroth, Hasselroth
*8101
5201
*8755
2070
*6801
1052
*8010
5829
0430
*9340
4368
0582
3679
2055
2001
*6920
5914
5919
4301
*4540
6070
*6850
1801
*4530
*9110
4440
5000
2230
4415
*6940
5501
1571
3674
*6877
*6830
*6860
5901
*6820
*6820
*6880
*6820
*6830
*6940
2401
*8740
1434
3765
1669
*9310
*4850
6324
121
Zielnr.
6310
3154
*8101
2324
2737
3130
3139
3139
3139
3139
5242
*8220
*6970
*6901
6445
4158
3830
6359
*8755
1847
*8755
4358
*8801
*8940
2310
3165
2634
1847
1930
1618
1501
*8810
*8410
*8301
5000
0546
6567
0588
*8920
0420
2001
5162
2413
*9130
*4555
2741
0717
1430
3801
3670
*9140
*8420
3105
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Gönnern, Angelburg
Gonsenheim, Mainz
Gontershausen, Homberg (Ohm)
Gonterskirchen, Laubach
Gönz, Weilbach
Gonzenheim,
Bad Homburg v.d.Höhe
Görsroth, Hünstetten
Gorxheim, Gorxheimertal
Görzhain, Ottrau
Goßfelden, Lahntal
Goßmannsrode, Kirchheim
Gotthards, Nüsttal
Göttingen, Lahntal
Götzen, Schotten
Götzenhain, Dreieich
Götzenhof, Petersberg
Gräfenhausen, Weiterstadt
Grasellenbach, Grasellenbach
Gravenbruch, Neu-Isenburg
Gräveneck, Weinbach
Gräveneck-Brücke, Weinbach
Grävenwiesbach,
Grävenwiesbach
Grebenau, Grebenau
Grebenhain, Grebenhain
Grebenroth, Heidenrod
Greifenstein, Greifenstein
Greifenthal, Ehringshausen
Griedel, Butzbach
Griedelbach, Waldsolms
Griesheim
Frankfurt a.M.
Griesheim
Grolsheim, Grolsheim
Gronau, Bad Vilbel
Gronau im Odw., Bensheim
Großaltenstädten, Hohenahr
Großauheim, Hanau
Groß-Bieberau, Groß-Bieberau
Groß-Breitenbach, Mörlenbach
Groß-Eichen, Mücke
Großenbach, Hünfeld
Großen-Buseck, Buseck
Großenenglis, Borken
Großenhausen, Linsengericht
Großen-Linden, Linden
Großenlüder, Großenlüder
Großenmoor, Burghaun
Großentaft, Eiterfeld
Groß-Felda, Feldatal
Groß-Gerau, Groß-Gerau
Großheubach, Großheubach
Großkahl, Kleinkahl
Groß-Karben, Karben
Groß-Karben Bahnhof, Karben
Groß-Karben Kino, Karben
Großkrotzenburg, Großkrotzenburg
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
0140
6500
0727
1420
*9610
Großlaudenbach, Kleinkahl
Großostheim, Großostheim
Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim
Großseelheim, Kirchhain
Groß-Umstadt, Groß-Umstadt
Großwallstadt, Großwallstadt
Großwelzheim, Karlstein
Groß-Winternheim,
Ingelheim am Rhein
Groß-Zimmern, Groß-Zimmern
Grube Messel, Messel
Gruben, Burghaun
Grünberg, Grünberg
Grund-Schwalheim, Echzell
Grüningen, Pohlheim
Grünmorsbach, Haibach
Grüsen, Gemünden (Wohra)
Grüsselbach, Rasdorf
Guggenberg, Eichenbühl
Guldental, Guldental
Gumbsheim, Gumbsheim
Gumpen, Reichelshm. (Odw.)
Gumpener Kreuz, Fürth
Gundernhausen, Roßdorf
Gundhelm, Schlüchtern
Gungelshausen, Willingshausen
Günterfürst, Erbach
Günterod, Bad Endbach
Guntersblum, Guntersblum
Guntersdorf, Herborn
Günthers, Tann (Rhön)
Gunzenau, Freiensteinau
Gunzenbach, Mömbris
Gustavsburg,
Ginshm.-Gustavsburg
Gusternhain, Breitscheid
Gutenberg (Kr KH),
Gutenberg (Kr KH)
Gutleutviertel, Frankfurt a.M.
Güttersbach, Mossautal
Haarhausen
Borken
Homberg (Ohm)
Habel, Tann (Rhön)
Habitzheim, Otzberg
Hachborn, Ebsdorfergrund
Hackenheim, Hackenheim
Hadamar, Hadamar
Haddamshausen, Marburg
Haddenberg, Haina (Kloster)
Hahn
Pfungstadt
Taunusstein
Hahnenbach, Hahnenbach
Hahnheim, Hahnheim
Hähnlein, Alsbach-Hähnlein
Haibach, Haibach
Haiger, Haiger
5101
6245
*4849
*8630
0560
*8755
1640
0560
1359
3525
2065
4060
*4870
3510
5914
5918
5216
1122
1225
6345
5401
5557
2201
5320
5000
4055
*6901
2646
*4510
5601
3001
3910
*4850
0920
1660
1561
*8420
3170
1577
2109
1613
1658
1345
3701
*9620
*9350
2620
2615
2615
3073
H
122
G–H
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
*9350
*9160
*4750
0339
4101
*9560
*9220
*6870
4123
4080
1650
1455
2310
1575
*9140
*8220
1628
*9650
*6970
*6830
4368
*4551
4076
3410
*8330
4223
0410
*6801
5710
1750
1201
*9230
6560
5430
*6920
5000
4235
*8420
0727
1713
4115
0350
*6920
6040
0588
*8201
4050
6422
*6940
*6801
3901
*9140
5847
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Haigerseelbach, Haiger
Hailer, Gelnhausen
Haimbach, Fulda
Hain, Laufach
Haina (Kloster), Haina (Kloster)
Hainbach, Gemünden (Felda)
Hainchen, Limeshain
Haine, Allendorf (Eder)
Haingrund, Lützelbach
Hain-Gründau, Gründau
Hainhausen, Rodgau
Hainrode, Ludwigsau
Hainstadt
Breuberg
Hainburg
Haintchen, Selters (Ts.)
Hainzell, Hosenfeld
Haisterbach, Erbach
Haitz, Gelnhausen
Haitz Im Taubengart., Gelnhausen
Halgehausen, Haina (Kloster)
Hallgarten, Oestrich-Winkel
Hallgarten (Pfalz),
Hallgarten (Pfalz)
Halsdorf, Wohratal
Hambach
Heppenheim
Taunusstein
Hambrunn, Schneeberg
Hammelbach, Grasellenbach
Hanau, Hanau
Hangenmeilingen, Elbtal
Hans-Böckler-Straße,
Frankfurt a.M.
Harb, Nidda
Harbach, Grünberg
Hargesheim, Hargesheim
Harheim, Frankfurt a.M.
Harle, Wabern
Harmerz, Fulda
Harnrode, Philippsthal (Werra)
Harpertshausen, Babenhausen
Harreshausen, Babenhausen
Hartenberg Münchfeld, Mainz
Hartenrod, Bad Endbach
Hartershausen, Schlitz
Hartmannshain, Grebenhain
Harxheim (Mz), Harxheim (Mz)
Haselstein, Nüsttal
Hasselbach
Weilburg
Weilrod
Hasselborn, Waldsolms
Hassenhausen, Fronhausen
Hassenroth, Höchst i.Odw.
Haßloch, Rüsselsheim
Hattenbach, Niederaula
Hattendorf, Alsfeld
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Hattenheim, Eltville a. Rh.
Hattenhof, Neuhof
Hattenrod, Reiskirchen
Hatterode, Breitenbach a.Herzbg
Hattersheim a.M.,
Hattersheim a.M.
Hatzbach, Stadtallendorf
Hatzfeld (Eder), Hatzfeld (Eder)
Haubern, Frankenberg (Eder)
Hauptschwenda,
Neukirchen, Stadt
Hausen
Frankfurt a.M.
Hausen
Oberaula
Obertshausen
Pohlheim
Waldbrunn (Westerw.)
Hausen ü. Aar, Aarbergen
Hausen v.d. Höhe, Schlangenbad
Hausen-Arnsbach, Neu-Anspach
Hausen-Oes, Butzbach
Hauswurz, Neuhof
Hebel, Wabern
Heblos, Lauterbach
Hebstahl, Sensbachtal
Hechelmannskirchen, Burghaun
Hechtsheim, Mainz
Heckholzhausen, Beselich
Heddernheim, Frankfurt a.M.
Heddersdorf, Kirchheim
Heegheim, Altenstadt
Heenes, Bad Hersfeld
Heftrich, Idstein
Heidelbach, Alsfeld
Heidenfahrt, Heidesheim (Rhein)
Heidesheim (Rhein),
Heidesheim (Rhein)
Heigenbrücken, Heigenbrücken
Heiligenborn, Driedorf
Heimbach
Bad Schwalbach
Gilserberg
Mömbris
Heimboldshausen,
Philippsthal (Werra)
Heimbuchenthal,
Heimbuchenthal
Heimertshausen, Kirtorf
Heimweiler, Heimweiler
Heinrichsthal, Heinrichsthal
Heinzenberg, Grävenwiesbach
Heinzenberg,
Heinzenberg (bei Kirn)
Heisterberg, Driedorf
Heisters, Grebenhain
Heldenbergen, Nidderau
Helfersdorf, Kefenrod
5847
3140
2001
*9340
*8201
0910
2745
*8030
4329
3165
3640
*8801
4335
3660
6125
2101
4223
3148
3139
*8201
6301
*6920
0235
*4540
6488
*9670
*4870
3001
6055
5021
2324
1444
*6920
5000
*8501
2001
*8940
4143
4143
6500
0419
1133
1230
*6860
1639
5901
5255
5320
0585
4347
3730
*8740
0823
123
Zielnr.
6494
1950
1563
*8739
6665
0310
*8001
*8101
*8610
5000
*9510
*8640
3690
1571
6070
6401
6493
5223
2243
1942
*8501
1030
4430
1613
6500
6036
5000
*8755
2701
*8701
6247
0829
*6865
*6865
*9340
5413
6412
*8301
*9230
*8940
*9450
0712
*6940
*9340
5216
*6940
5418
1210
2925
2410
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Hellstein, Brachttal
Helpershain, Ulrichstein
Hembach, Brombachtal
Hemmen, Schlitz
Hemsbach, Hemsbach
Hennethal, Hohenstein
Hennweiler, Hennweiler
Henschhausen, Bacharach
Heppdiel, Eichenbühl
Heppenheim, Heppenheim
Herbelhausen,
Gemünden (Wohra)
Herbertshausen, Bad Laasphe
Herborn, Herborn
Herbstein, Herbstein
Herchenhain, Grebenhain
Herchenrode, Modautal
Herfa, Heringen
Hergenfeld, Hergenfeld
Hergersdorf, Schwalmtal
Hergershausen, Babenhausen
Hering, Otzberg
Heringen, Hünfelden
Heringen (Werra), Heringen
Hermannstein, Wetzlar
Hermershausen, Marburg
Herolz, Schlüchtern
Herrmannspiegel, Haunetal
Herrnsheim, Worms
Hertingshausen, Wohratal
Herzhausen, Dautphetal
Heskem-Mölln, Ebsdorfergrund
Hesselbach
Bad Laasphe
Hesseneck
Hesseldorf, Wächtersbach
Hessenaue, Trebur
Hessenpark, Neu-Anspach
Hessenthal, Mespelbrunn
Heßloch, Wiesbaden
Hetschbach, Höchst i.Odw.
Hettenhain, Bad Schwalbach
Hettenhausen, Gersfeld (Rhön)
Hettersroth, Birstein
Hetzbach, Beerfelden
Heubach
Groß-Umstadt
Kalbach
Heuchelheim
Elbtal
Heuchelheim
Reichelshm (Wetterau)
Heusenstamm, Heusenstamm
Hilders, Hilders
Hilgenroth, Heidenrod
Hillartshausen, Friedewald
Hillesheim (Rhh),
Hillesheim (Rhh)
3217
1361
4351
1133
*4830
6406
*6940
*6990
*9650
*4560
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Hilmes, Schenklengsfeld
Hilperhausen, Niederaula
Hiltersklingen, Mossautal
Himbach, Limeshain
Himmelsberg, Kirchhain
Hinterbach, Rothenberg
Hintermeilingen,
Waldbrunn (Westerw.)
Hintersteinau, Steinau a.d.Str.
Hirschberg, Herborn
Hirschhausen, Weilburg
Hirschhorn, Hirschhorn
Hirzenhain
Eschenburg
Hirzenhain
Hitzkirchen, Kefenrod
Hobbach, Eschau
Hochheim a.M., Hochheim a.M.
Hochheim/Rhein, Worms
Höchst
Altenstadt
Frankfurt a.M.
Gelnhausen
Höchst i.Odw., Höchst i.Odw.
Hochstadt, Maintal
Hochstädten, Bensheim
Hochstätten (Pfalz), Hochstätten
Hochstetten-Dhaun,
Hochstetten-Dhaun
Höchst-Farbwerke Bf,
Frankfurt a.M.
Hoch-Weisel, Butzbach
Höckersdorf, Mücke
Höf u. Haid, Flieden
Hofaschenbach, Nüsttal
Hofbieber, Hofbieber
Hofen, Runkel
Hofgut Rhenania, Heppenheim
Hofheim, Lampertheim
Hofheim a.Ts., Hofheim a.Ts.
Hofstädten, Schöllkrippen
Hofstetten, Kleinwallstadt
Hohemark, Oberursel (Ts.)
Hohenroth, Driedorf
Hohensachsen, Weinheim
Hohensolms, Hohenahr
Hohenzell, Schlüchtern
Hoherodskopf, Schotten
Hohl, Mömbris
Höingen, Homberg (Ohm)
Höllerbach, Brensbach
Hollerborn, Wiesbaden
Holzburg, Schrecksbach
Holzhausen
Dautphetal
Fronhausen
Greifenstein
*8220
*7910
5701
1040
1230
3910
*8930
*6920
0837
4143
4115
6110
*8930
5501
0588
3445
*8756
*6701
0235
0135
0346
*7910
4435
3226
3765
5223
*9450
6500
4342
6412
1808
2410
4401
4101
1935
6055
1501
2540
3680
1740
6345
*8950
*6820
124
H–K
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
*8901
*8740
4235
2745
0335
4420
6070
3447
5710
5901
4450
5838
2413
2410
*9520
6683
*6701
2701
5000
3148
4342
2901
*4510
*6920
*6940
5013
2224
0920
1940
1649
1748
6020
*4601
*4701
6601
*9310
*9510
5126
5418
*4830
5601
3448
1306
*9230
0701
4355
6500
*8601
0135
0582
5405
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Hatzfeld (Eder)
Holzhausen
Holzhausen ü. Aar, Hohenstein
Holzheim
Haunetal
Holzheim
Pohlheim
Holzmühl, Freiensteinau
Homberg (Ohm), Homberg (Ohm)
Hommershausen,
Frankenberg (Eder)
Hommertshausen, Dautphetal
Hopfgarten, Schwalmtal
Hopfmannsfeld, Lautertal
Horbach, Freigericht
Hörbach, Herborn
Horbach (bei Simmertal),
Horbach (bei Simmertal)
Horchheim, Worms
Hörgenau, Lautertal
Hornau, Kelkheim (Ts.)
Hornau Rettershof, Kelkheim (Ts.)
Hornbach, Birkenau
Horrweiler, Horrweiler
Hörstein, Alzenau
Hösbach, Hösbach
Hösbach Bahnhof, Hösbach
Hosenfeld, Hosenfeld
Hoxhohl, Modautal
Hüblingen, Hüblingen
Huckelheim, Westerngrund
Hüffelsheim, Hüffelsheim
Hülshof, Bad Endbach
Hummetroth, Höchst i.Odw.
Hundsangen, Hundsangen
Hundsbach, Tann (Rhön)
Hundsbach (Kirn),
Hundsbach (Kirn)
Hundshausen, Jesberg
Hundstadt, Grävenwiesbach
Hünfeld, Hünfeld
Hungen, Hungen
Hünhan, Burghaun
Hunoldstal, Schmitten
Huppert, Heidenrod
Hutten, Schlüchtern
Hüttenberg, Hüttenberg
Hüttenfeld, Lampertheim
Hüttengesäß, Ronneburg
Hüttenrode, Haina (Kloster)
Hüttenthal, Mossautal
Hutzdorf, Schlitz
Iba, Bebra, Stadt
Ibra, Oberaula
Idstein, Idstein
Igstadt, Wiesbaden
Ilbenstadt, Niddatal
Ilbeshsn- Hochwaldh., Grebenhain
I
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
*8001
*7501
6406
*8756
6018
1575
1201
0722
*8101
0135
0837
1335
3160
5710
*6940
*6701
1335
6626
6648
*4850
*6901
*9210
*9140
*9140
2127
3910
*7001
*9310
*6920
0415
4347
*7201
1713
Illnhausen, Birstein
Ilschhausen, Ebsdorfergrund
Ilsdorf, Mücke
Immichenhain, Ottrau
Imshausen, Bebra, Stadt
Ingelheim, Ingelheim am Rhein
Inheiden, Hungen
Innenstadt, Frankfurt a.M.
Ippenschied, Ippenschied
Ippesheim, Bad Kreuznach
Irmtraut, Irmtraut
Istergiesel, Fulda
Itzenhain, Gilserberg
Jagdschloß-Kranichst, Darmstadt
Jakobsthal, Heigenbrücken
Jeckenbach, Jeckenbach
Jesberg, Jesberg
Johannesberg
Fulda
Johannesberg
Johannisberg, Geisenheim
Josbach, Rauschenberg
Jossa
Hosenfeld
Sinntal
Jugendherberge, Schotten
Jugenheim, Seeheim-Jugenheim
Jugenheim (Rhh),
Jugenheim (Rhh)
Jügesheim, Rodgau
Juhöhe, Mörlenbach
Kahl, Kahl
Kaichen, Niddatal
Kailbach, Hesseneck
Kaiserlei, Offenbach
Kalbach, Frankfurt a.M.
Kälberau, Alzenau
Kaltenholzhausen,
Kaltenholzhausen
Kämmerzell, Fulda
Karl-Marx-Siedlung, Worms
Kassel, Biebergemünd
Kastel, Wiesbaden
Kath.-Willenroth,
Bad Soden-Salmünster
Kathus, Bad Hersfeld
Katzenbach, Biedenkopf
Katzenelnbogen, Katzenelnbogen
Katzenfurt, Ehringshausen
Kaulstoß, Schotten
Kauppen, Neuhof
Kefenrod, Kefenrod
Kehlnbach, Gladenbach
Kehna, Weimar
Keilberg, Bessenbach
Kelkheim, Kelkheim (Ts.)
Kelkheim-Dieselstr,
Kelkheim (Ts.)
J
K
*6940
*8401
5216
1645
1417
1650
5233
6367
3410
5567
*4810
3164
*8201
4235
1101
*8810
*8640
6201
6500
2651
1232
125
Zielnr.
3238
0350
0901
*8630
*8810
*6870
1418
5000
*6940
*6901
*7001
2001
*8301
4097
*9340
*6940
*8401
2001
*9130
6310
0224
2128
3460
1306
3901
*6877
3640
*4540
*9220
2655
4435
3670
5000
*9210
6110
2001
*6701
3307
6500
3250
*8701
0116
*7401
5557
1355
1942
2408
0420
0579
*9450
6626
6691
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Kellenbach, Kellenbach
Kelsterbach, Kelsterbach
Kemel, Heidenrod
Kemmerode, Kirchheim
Kempfenbrunn, Flörsbachtal
Kempten (Bingen),
Bingen am Rhein
Kerbersdorf,
Bad Soden-Salmünster
Kernbach, Lahntal
Kerspenhausen, Niederaula
Kerstenhausen, Borken
Kerzell, Eichenzell
Kesselbach
Hünstetten
Rabenau
Kestrich, Feldatal
Kettenbach, Aarbergen
Ketternschwalbach, Hünstetten
Keulos, Künzell
Kiedrich, Kiedrich
Kiesgrube Sehring, Langen
Kilianstädten, Schöneck
Kimbach, Bad König
Kinzenbach, Heuchelheim
Kirberg, Hünfelden
Kirchbracht, Birstein
Kirch-Brombach, Brombachtal
Kirch-Göns, Butzbach
Kirchhain, Kirchhain
Kirchhasel, Hünfeld
Kirchheim, Kirchheim
Kirchvers, Lohra
Kirchzell, Kirchzell
Kirdorf, Bad Homburg v.d.Höhe
Kirn, Kirn
Kirn-Sulzbach, Kirn
Kirschfurt, Collenberg
Kirschhausen, Heppenheim
Kirschhofen, Weilburg
Kirschroth, Kirschroth
Kirtorf, Kirtorf
Klarenthal, Wiesbaden
Kleba, Niederaula
Kleestadt, Groß-Umstadt
Klein-Auheim, Hanau
Klein-Bieberau, Modautal
Klein-Eichen, Grünberg
Kleinenglis, Borken
Kleinensee, Heringen
Klein-Gerau, Büttelborn
Kleingladenbach, Breidenbach
Klein-Gumpen,
Reichelshm. (Odw.)
Kleinheubach, Kleinheubach
Kleinkahl, Kleinkahl
Klein-Karben, Karben
Klein-Krotzenburg, Hainburg
*6940
3755
6363
*8755
3315
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Kleinlaudenbach, Kleinkahl
Kleinlinden, Gießen
Kleinlüder, Großenlüder
Kleinostheim, Kleinostheim
Klein-Rohrheim, Gernsheim
Kleinropperhausen, Ottrau
Kleinsassen, Hofbieber
Kleinseelheim, Kirchhain
Klein-Umstadt, Groß-Umstadt
Kleinwallstadt, Kleinwallstadt
Klein-Welzheim, Seligenstadt
Klein-Winternheim,
Klein-Winternheim
Klein-Zimmern, Groß-Zimmern
Klingenberg, Klingenberg
Kloppenheim
Karben
Wiesbaden
Klosterh. Drasenberg,
Schlüchtern
Klosterhöfe, Schlüchtern
Knoden, Lautertal Odw.
Köddingen, Feldatal
Kohden, Nidda
Kohlgrund, Dipperz
Kohlhaus, Fulda
Kohlhausen, Bad Hersfeld
Kolmbach, Lindenfels
Kölschhausen, Ehringshausen
Kölzenhain, Ulrichstein
Kombach, Biedenkopf
Köngernheim, Köngernheim
Königsau, Königsau
Königsberg, Biebertal
Königshofen
Mömbris
Niedernhausen
Königstädten, Rüsselsheim
Königstein i.Ts., Königstein i.Ts.
Konrode, Schenklengsfeld
Köppern, Friedrichsdorf
Körnbach, Eiterfeld
Kortelshütte, Rothenberg
Kostheim, Wiesbaden
Kraftsolms, Waldsolms
Kranichstein, Darmstadt
Kransberg, Usingen
Krausenbach, Dammbach
Kreidach, Wald-Michelbach
Kressenbach, Schlüchtern
Kriftel, Kriftel
Kröckelbach, Fürth
Krofdorf-Gleiberg, Wettenberg
Kröffelbach, Waldsolms
Kröftel, Idstein
Krombach, Krombach
Kronberg i.Ts., Kronberg i.Ts.
Kronberg Süd, Kronberg i.Ts.
*6880
3250
0550
*8740
*8420
1818
6245
1434
1345
6401
6215
2045
6455
3584
2950
4315
1501
6110
3244
4351
2242
0326
1660
*8755
0409
*9680
5101
*6940
*6940
*9010
*4540
5901
*6940
0712
6500
*8740
4101
3001
3910
1473
*8420
*8930
3715
0120
4368
*9620
*9350
2620
3660
126
K–L
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
*9350
1501
2122
*9250
3830
*8630
1701
0339
4101
*9510
3672
*6855
4123
*9530
2615
6500
3465
3401
*4555
1305
2324
2075
2001
*8701
*4555
5548
1357
0153
*6801
*6940
1597
*9310
6475
3730
5152
*8901
5120
1618
4420
6500
5310
4035
5206
*9450
*4850
3401
6665
*4540
1548
5320
6240
*9310
5144
5171
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Krumbach, Biebertal
Krumbach Bergstraße, Fürth
Kruspis, Haunetal
Kubach, Weilburg
Künzell, Künzell
Künzell Brandenb.Str, Künzell
Künzell Ignaz-K.-Str, Künzell
Kuralpe, Lautertal Odw.
Laaspherhütte, Bad Laasphe
Lahr, Waldbrunn (Westerw.)
Lahrbach, Tann (Rhön)
Laimbach, Weilmünster
Laisa, Battenberg (Eder)
Lämmerspiel, Mühlheim a.M.
Lampertheim, Lampertheim
Lampertsfeld, Schenklengsfeld
Lamphm Wehr-Zollhaus,
Lampertheim
Landenhausen, Wartenberg
Landershausen, Schenklengsfeld
Langd, Hungen
Langen, Langen
Langenaubach, Haiger
Langenbach, Weilmünster
Langenberg, Hofbieber
Langen-Bergheim, Hammersbach
Langenbieber, Hofbieber
Langen-Brombach, Brombachtal
Langendernbach, Dornburg
Langendiebach, Erlensee
Langendorf, Wohratal
Langener Waldsee, Langen
Langenhain, Hofheim a.Ts.
Langenhain-Ziegenbrg,
Ober-Mörlen
Langen-Krankenhaus, Langen
Langenlonsheim, Langenlonsheim
Langenschwarz, Burghaun
Langenseifen, Bad Schwalbach
Langenselbold, Langenselbold
Langenstein, Kirchhain
Langenthal, Langenthal
Lang-Göns, Langgöns
Langhecke, Villmar
Langschied, Heidenrod
Langsdorf, Lich
Langstadt, Babenhausen
Langwaden, Bensheim
Lanzenhain, Herbstein
Lanzingen, Biebergemünd
Lardenbach, Grünberg
Laubach
Grävenwiesbach
Laubach
Laubach Gsthf L-Wald, Laubach
Laubenheim, Mainz
Laubenheim (Nahe), Laubenheim
Laubuseschbach, Weilmünster
L
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Laudenau, Reichelshm. (Odw.)
Laudenbach, Hemsbach
Laudenbach (Miltenb.),
Laudenbach (Miltenb.)
Lauerbach, Erbach
Laufach, Laufach
Laufdorf, Schöffengrund
Laufenselden, Heidenrod
Launsbach, Wettenberg
Lauschied, Lauschied
Lautenhausen, Friedewald
Lauten-Weschnitz,
Rimbach (Odenwald)
Lauter, Laubach
Lauterbach (Hessen), Lauterbach
Lauterborn, Offenbach
Lautern, Lautertal Odw.
Leberbach, Fürth
Leeheim, Riedstadt
Lehnerz, Fulda
Lehnhausen, Gemünden (Wohra)
Lehnheim, Grünberg
Lehrbach, Kirtorf
Leibolz, Eiterfeld
Leidenhofen, Ebsdorfergrund
Leider, Aschaffenburg
Leidersbach, Leidersbach
Leidhecken, Florstadt
Leihgestern, Linden
Leimbach
Eiterfeld
Heringen
Willingshausen
Leiselsheim, Worms
Leisenwald, Wächtersbach
Lendorf, Borken
Lengers, Heringen
Lengfeld, Otzberg
Lenzhahn, Idstein
Lerchenberg, Mainz
Lettgenbrunn, Jossgrund
Lettweiler, Lettweiler
Leun, Leun
Leusel, Alsfeld
Lich, Lich
Lichenroth, Birstein
Lichtenau, Rothenbuch
Lichtenberg, Fischbachtal
Liebhards, Hilders
Lieblos, Gründau
Liederbach, Alsfeld
Liederbach Süd Bf, Liederbach
Limbach, Hünstetten
Limbach (bei Kirn),
Limbach (bei Kirn)
Limburg a.d.Lahn,
Limburg a.d.Lahn
Lindenfels, Lindenfels
1544
*4540
*8756
5901
2030
2001
2001
*4530
*7910
6070
1713
5920
*8010
3630
*4810
*8901
*4801
1036
*8901
1410
3501
5843
5920
1701
2935
1701
4351
6060
3060
0235
3584
6601
2515
3571
*6970
1613
6412
3110
0354
*6940
1581
6030
6345
1415
4143
*4510
1040
3338
1473
5253
1461
1420
6500
*6970
5920
127
Zielnr.
4368
*4830
*9620
4223
*9340
5314
6367
1548
*6940
*8950
*4540
1443
1024
3601
*4530
*4540
3801
2001
*8220
1475
0712
1658
0350
*9110
*9510
2545
1577
1629
*8930
*8330
*6701
3212
*8420
*8930
4115
6201
6500
3320
*6940
5329
0820
1401
3201
*9440
3910
1728
3163
0850
6649
6215
*6940
6001
*4538
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Lindenholzhausen,
Limburg a.d.Lahn
Lindenstruth, Reiskirchen
Lindheim, Altenstadt
Lindschied, Bad Schwalbach
Lingelbach, Alsfeld
Linnenbach, Fürth
Linter, Limburg a.d.Lahn
Lischeid, Gilserberg
Lispenhausen, Rotenburg (Fulda)
Lißberg, Ortenberg
Litzelbach, Grasellenbach
Lixfeld, Angelburg
Löhlbach, Haina (Kloster)
Löhnberg (Ort), Löhnberg
Lohra, Lohra
Löhrbach, Birkenau
Lohrhaupten, Flörsbachtal
Lollar, Lollar
Löllbach, Löllbach
Londorf, Rabenau
Lonsheim, Lonsheim
Lorbach, Büdingen
Lorch, Lorch
Lorch Bodental, Lorch
Lorchhausen, Lorch
Lorsbach, Hofheim a.Ts.
Lorsch, Lorsch
Lörzenbach, Fürth
Lörzweiler, Lörzweiler
Löschenrod, Eichenzell
Loshausen, Willingshausen
Louisa Bahnhof, Frankfurt a.M.
Lüdermünd, Fulda
Lüdersdorf, Bebra, Stadt
Ludwigshöhe (Rhh),
Ludwigshöhe (Rhh)
Lumda, Grünberg
Lütter, Eichenzell
Lütterz, Großenlüder
Lützelbach, Modautal
Lützelhausen, Linsengericht
Lützelhäuser Weg, Gelnhausen
Lützellinden, Gießen
Lützelsachsen, Weinheim
Lützel-Wiebelsbach, Lützelbach
Lützendorf, Weilmünster
Maar, Lauterbach
Maberzell, Fulda
Machtlos, Breitenbach a.Herzbg
Mackenheim, Abtsteinach
Mackenzell, Hünfeld
Mademühlen, Driedorf
Magdlos, Flieden
Mahlerts, Hofbieber
Maibach, Butzbach
Maiersbach, Gersfeld (Rhön)
M
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Main Taunus Zentrum,
Sulzbach (Ts.)
Mainaschaff, Mainaschaff
Mainbullau, Miltenberg
Mainflingen, Mainhausen
Mainkur Bahnhof, Frankfurt a.M.
Mainzlar, Staufenberg
Malchen, Seeheim-Jugenheim
Malges, Hünfeld
Malkes, Fulda
Malkomes, Schenklengsfeld
Malmeneich, Elz
Mammolshain, Königstein i.Ts.
Mandel, Mandel
Mandeln, Dietzhölztal
Manderbach, Dillenburg
Mansbach, Hohenroda
Manubach, Manubach
Mappershain, Heidenrod
Marbach
Marburg
Petersberg
Marborn, Steinau a.d.Str.
Marburg Kernstadt, Marburg
Mardorf, Amöneburg
Margretenhaun, Petersberg
Marianum, Fulda
Marienborn, Mainz
Marienthal, Geisenheim
Marjoß, Steinau a.d.Str.
Marköbel, Hammersbach
Martenroth, Heidenrod
Martinstein, Martinstein
Martinsthal, Eltville a. Rh.
Marxheim, Hofheim a.Ts.
Massenheim
Bad Vilbel
Hochheim a.M.
Mauers, Haunetal
Maulbach, Homberg (Ohm)
Mauloff, Weilrod
Mauswinkel, Birstein
Max-Planck-Straße, Karben
Mechenhard, Erlenbach
Meckbach, Ludwigsau
Meckenbach, Meckenbach
Mecklar, Ludwigsau
Meddersheim, Meddersheim
Medenbach
Breitscheid
Wiesbaden
Medenscheid, Bacharach
Meerholz, Gelnhausen
Meiches, Lautertal
Meisenbach, Haunetal
Meisenheim, Meisenheim
Melbach, Wölfersheim
Mellnau, Wetter
6001
1563
2701
6412
0823
*4540
6001
*8301
*8830
2739
*4850
0140
*8201
5939
0401
*4850
3335
1558
*6940
1434
*6830
2722
6335
6364
6335
6601
*4601
*4540
*6860
1830
*8330
5081
2001
*8810
*6801
1475
1830
2130
3933
3170
3138
1501
*4830
4325
5920
1001
2001
*8740
*4850
1610
5408
1940
1701
2224
1847
128
L–N
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
6637
*9110
*9610
3676
5064
1556
3901
1660
2001
*8901
6050
5152
*6920
5864
5825
*8925
*6990
6345
0501
2065
3456
0501
0343
2035
2055
6500
6310
3430
2935
6345
*6940
6455
6601
2601
6690
*8756
0725
5242
3201
2634
*9580
*8801
*6940
*8801
*6940
5437
6500
*6990
3140
1335
*8756
*6940
2301
0211
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Melperts, Ehrenberg (Rhön)
Melters, Eichenzell
Melzdorf, Petersberg
Mengers, Eiterfeld
Mengerskirchen, Mengerskirchen
Mengsberg, Neustadt (bei Marburg)
Mengshausen, Niederaula
Mensengesäß, Mömbris
Mensfelden, Hünfelden
Merenberg, Merenberg
Merkenbach, Herborn
Merkenfritz, Hirzenhain
Merlau, Mücke
Merlau-Mücke Bf, Mücke
Mernes, Bad Soden-Salmünster
Merxheim, Merxheim
Merzhausen
Usingen
Willingshausen
Mespelbrunn, Mespelbrunn
Meßbach, Fischbachtal
Messe, Frankfurt a.M.
Messel, Messel
Messenhausen, Rödermark
Metzlos, Grebenhain
Metzlos-Gehaag, Grebenhain
Michelau, Büdingen
Michelb Görzhäuser Hof,
Marburg
Michelb Görzhäuser Weg,
Marburg
Michelbach
Aarbergen
Alzenau
Marburg
Schotten
Usingen
Michelnau, Nidda
Michelsberg, Schwalmstadt, Stadt
Michelsrombach, Hünfeld
Michelstadt, Michelstadt
Miehlen, Miehlen
Miltenberg, Miltenberg
Mitlechtern, Rimbach (Odenwald)
Mittelaschenbach, Nüsttal
Mittelbuchen, Hanau
Mittel-Gründau, Gründau
Mittelheim, Oestrich-Winkel
Mittelhofen, Mittelhofen
Mittelkalbach, Kalbach
Mittelrode, Fulda
Mittel-Seemen, Gedern
Modau, Ober-Ramstadt
Mohnhausen, Haina (Kloster)
Moischeid, Gilserberg
Moischt, Marburg
Molsberg, Molsberg
Molzbach, Hünfeld
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
1747
1830
2035
1663
5940
0322
*8740
*9230
6110
5930
5710
2413
0901
0909
3331
*6940
5206
*8330
*9450
3910
5000
4080
3560
1210
1210
2720
0556
0556
6401
*9210
0558
1315
5206
2324
*8310
1601
4201
*7510
*9610
*4540
1635
3075
3165
6301
*7001
1901
2001
2405
4072
*8201
*8301
0546
*7201
1610
N
129
Momart, Bad König
Mombach, Mainz
Momberg, Neustadt (bei Marburg)
Mömbris, Mömbris
Mömlingen, Mömlingen
Mommenheim (Rhh),
Mommenheim (Rhh)
Monbrunn, Miltenberg
Mönchberg, Mönchberg
Mönstadt, Grävenwiesbach
Monzingen, Monzingen
Mörfelden, Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach, Mörlenbach
Morles, Nüsttal
Mornshausen
Dautphetal
Gladenbach
Mosbach
Gersfeld (Rhön)
Schaafheim
Mosborn, Flörsbachtal
Möttau, Weilmünster
Mottgers, Sinntal
Motzfeld, Friedewald
Mudersbach, Hohenahr
Mühlheim a.M., Mühlheim a.M.
Mümling-Grumbach,
Höchst i.Odw.
Münchenroth, Diethardt
Münchhausen
Driedorf
Münchhausen
Münchholzhausen, Wetzlar
Münch-Leusel, Alsfeld
Münchwald, Münchwald
Mündershausen, Rotenburg (Fulda)
Münster
Butzbach
Kelkheim (Ts.)
Laubach
Münster
Selters (Ts.)
Münster Industriestr,
Kelkheim (Ts.)
Münster-In d Padenwn,
Kelkheim (Ts.)
Münster-Sarmsheim,
Münster-Sarmsheim
Münzenberg, Münzenberg
Müs, Großenlüder
Muschenheim, Lich
Müsenbach, Haunetal
Nack, Nack
Nackenheim, Nackenheim
Nanzenbach, Dillenburg
Nanz-Willershausen, Lohra
Nassenerfurth, Borken
Nastätten, Nastätten
Zielnr.
4301
6500
0322
*9230
*9570
*6801
*9650
*9580
5216
*6940
3720
*4850
1649
0135
0420
1847
4153
3315
5920
3420
*8950
5604
3630
4342
6370
5408
0215
5533
0801
*6920
*8830
2224
6626
1470
4138
6125
6691
6691
*6880
2230
2123
1467
*8756
*6830
*6860
5820
0401
*8420
*7501
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Nauborn, Wetzlar
Nauheim
Hünfelden
Nauheim
Naunheim, Wetzlar
Naunstadt, Grävenwiesbach
Naurod, Wiesbaden
Nauroth, Heidenrod
Nausis, Neukirchen, Stadt
Ndr-Ramst-Papiermühle, Mühltal
Neckarhausen, Neckarsteinach
Neckarsteinach, Neckarsteinach
Neesbach, Hünfelden
Nenderoth, Greifenstein
Nesselbrunn, Weimar
Neu-Bamberg, Neu-Bamberg
Neudorf
Amorbach
Wächtersbach
Neuenbuch, Stadtprozelten
Neuengronau, Sinntal
Neuenhain
Bad Soden a.Ts.
Neuental
Neuenhaßlau, Hasselroth
Neuenschmidten, Brachttal
Neuhammer
Dammbach
Eschau
Neuhausen, Worms
Neuhof
Neuhof
Taunusstein
Neu-Isb. Waldfriedh.,
Neu-Isenburg
Neu-Isenbg Stadtgr, Frankfurt a.M.
Neu-Isenburg, Neu-Isenburg
Neukirchen
Braunfels
Haunetal
Neukirchen, Stadt
Neunkirchen
Modautal
Neunkirchen WW
Neunkirchen Miltenb.
Neurath (Hunsrück), Bacharach
Neuschloß, Lampertheim
Neuschwambach, Tann (Rhön)
Neuschwambach-Aura,
Tann (Rhön)
Neuses, Freigericht
Neustadt (b Marburg),
Neustadt (b Marburg)
Neustadt (Odw), Breuberg
Neustadt, Mainz
Neustall, Steinau a.d.Str.
Neuswarts, Tann (Rhön)
Neutsch, Modautal
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
5501
Neuweilnau, Weilrod
Neuwiedermus, Ronneburg
Neu-Zeilsheim Hst.,
Frankfurt a.M.
Nidda, Nidda
Nied, Frankfurt a.M.
Niederasphe, Münchhausen
Niederaula, Niederaula
Niederauroff, Idstein
Nieder-Beerbach, Mühltal
Nieder-Bessingen, Lich
Niederbieber, Hofbieber
Niederbiel, Solms
Niederbrechen, Brechen
Nieder-Breidenbach, Romrod
Niederdieten, Breidenbach
Niederdorfelden,
Niederdorfelden
Niedereisenhausen, Steffenberg
Niederems, Waldems
Nieder-Erlenbach, Frankfurt a.M.
Nieder-Eschb U-Bahn,
Frankfurt a.M.
Nieder-Eschbach, Frankfurt a.M.
Nieder-Florstadt, Florstadt
Nieder-Gemünden,
Gemünden (Felda)
Niedergladbach, Schlangenbad
Niedergrenzebach,
Schwalmstadt, Stadt
Niedergründau, Gründau
Niederhadamar, Hadamar
Niederhausen (Nahe),
Niederhausen (Nahe)
Niederheimbach,
Niederheimbach
Nieder-Hilbersheim,
Nieder-Hilbersheim
Niederhöchstadt, Eschborn
Niederhofheim, Liederbach
Niederhörlen, Steffenberg
Niederissigheim, Bruchköbel
Niederjosbach, Eppstein
Niederjossa, Niederaula
Nieder-Kainsbach, Brensbach
Niederkalbach, Kalbach
Nieder-Kinzig, Bad König
Niederkleen, Langgöns
Niederklein, Stadtallendorf
Nieder-Klingen, Otzberg
Niederlaasphe, Bad Laasphe
Niederlauken, Weilrod
Niederlemp, Ehringshausen
Niederlibbach, Taunusstein
Niedermeilingen, Heidenrod
Niedermittlau, Hasselroth
Nieder-Mockstadt, Florstadt
Niedermöllrich, Wabern
6110
3760
5501
5216
6574
6345
*8610
4049
4460
4460
6110
5408
0430
*6920
*9670
3226
*9020
3420
6637
*8410
3105
3217
*9450
*9450
*6701
1920
6485
3524
5071
3510
5308
*8756
*8610
3933
*7001
*9650
*6990
*4810
1713
1757
3160
0318
4335
6500
3438
1750
3932
130
N–O
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
5242
3115
5015
2324
5000
0215
*8740
6201
4065
1403
2074
5325
6120
0833
0123
2915
0147
6225
5042
5041
5000
2545
0910
6359
*8310
3120
6040
*6940
*6990
*6880
6650
6637
0147
3050
6620
*8740
4358
1945
4319
1581
0301
4115
0154
5242
5552
6488
6370
3105
2549
*8501
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Nieder-Moos, Freiensteinau
Nieder-Mörlen, Bad Nauheim
Nieder-Mumbach, Mörlenbach
Niedernberg, Niedernberg
Niedernhausen
Fischbachtal
Niedernhausen
Nieder-Oberrod, Idstein
Nieder-Ofleiden, Homberg (Ohm)
Nieder-Ohmen, Mücke
Nieder-Olm, Nieder-Olm
Niederquembach, Schöffengrund
Niederrad, Frankfurt a.M.
Nieder-Ramstadt, Mühltal
Niederreifenberg, Schmitten
Niederrode, Fulda
Nieder-Roden, Rodgau
Niederrodenbach, Rodenbach
Nieder-Rosbach,
Rosbach v.d.Höhe
Niederrossbach, Haiger
Niederscheld, Dillenburg
Niederseelbach, Niedernhausen
Nieder-Seemen, Gedern
Niederselters, Selters (Ts.)
Niedershausen, Löhnberg
Niedersteinbach, Mömbris
Nieder-Stoll, Schlitz
Niederthalhausen, Ludwigsau
Niedertiefenbach, Beselich
Niederursel, Frankfurt a.M.
Niederursel U-Bahn, Frankfurt a.M.
Niederwald, Kirchhain
Niederwalgern, Weimar
Niederwalluf, Walluf
Niederweidbach, Bischoffen
Niederweimar, Weimar
Nieder-Weisel, Butzbach
Niederwetter, Wetter
Niederwetz, Schöffengrund
Niederweyer, Hadamar
Nieder-Wiesen, Nieder-Wiesen
Nieder-Wöllstadt, Wöllstadt
Niederzell, Schlüchtern
Niederzeuzheim, Hadamar
Nierstein, Nierstein
Niesig, Fulda
Nilkheim, Aschaffenburg
Nonnenroth, Hungen
Nonrod, Fischbachtal
Nordeck, Allendorf (Lumda)
Nordend-Ost, Frankfurt a.M.
Nordend-West, Frankfurt a.M.
Nordenstadt, Wiesbaden
Nordheim, Biblis
Norheim, Norheim
Nösberts-Weidmoos, Grebenhain
Nußbaum, Nußbaum
Zielnr.
1201
2520
*4850
*9560
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
O
3910
6475
6240
0728
0901
*6855
5308
5000
4065
5260
2001
3640
3065
2625
5857
5801
6475
2405
6135
5935
*9230
1132
*8801
6036
5000
5031
0335
0571
6570
5607
0578
2214
0201
5310
6048
*6830
2630
3401
6040
*6810
2001
*9110
1410
3910
1437
5000
5000
6500
4701
*6920
1210
*6940
131
Nüst, Hünfeld
Obbornhofen, Hungen
Ober Klingen, Otzberg
Ober-Abtsteinach, Abtsteinach
Oberafferbach, Johannesberg
Oberaschenbach, Nüsttal
Oberasphe, Münchhausen
Oberau, Altenstadt
Oberaula, Oberaula
Oberauroff, Idstein
Ober-Beerbach,
Seeheim-Jugenheim
Oberbessenbach, Bessenbach
Ober-Bessingen, Lich
Oberbiel, Solms
Oberbimbach, Großenlüder
Oberbrechen, Brechen
Ober-Breidenbach, Romrod
Oberbreitzbach, Hohenroda
Oberdiebach, Oberdiebach
Oberdieten, Breidenbach
Oberdorfelden, Schöneck
Obereisenhausen, Steffenberg
Oberems, Glashütten
Obererbach, Obererbach
Ober-Erlenbach,
Bad Homburg v.d.Höhe
Ober-Erlenbach Ahlweg,
Bad Homburg v.d.Höhe
Ober-Erlenbach Erlenb-Halle,
Bad Homburg v.d.Höhe
Ober-Erlenbach Friedhof,
Bad Homburg v.d.Höhe
Ober-Erlenbach Holzweg,
Bad Homburg v.d.Höhe
Ober-Erlenbach Schmaler Weg,
Bad Homburg v.d.Höhe
Ober-Eschbach,
Bad Homburg v.d.Höhe
Oberfeld, Hünfeld
Oberflockenbach, Weinheim
Ober-Florstadt, Florstadt
Obergladbach, Schlangenbad
Ober-Gleen, Kirtorf
Obergruben, Hofbieber
Ober-Hainbrunn, Rothenberg
Oberhaun, Hauneck
Oberhausen bei Kirn,
Oberhausen bei Kirn
Oberhausen (Nahe),
Oberhausen (Nahe)
Oberheimbach b. Bingen,
Oberheimbach b. Bingen
Ober-Hilbersheim,
Ober-Hilbersheim
Oberhöchstadt, Kronberg i.Ts.
Oberholzhausen, Haina (Kloster)
Ober-Hörgern, Münzenberg
Zielnr.
1610
1418
4115
*4850
*9130
1635
0215
2701
*8640
6201
3901
*9450
1403
5325
2130
6120
0833
*8920
*6990
0123
2949
0147
5167
*7201
5101
5168
5168
5168
5168
5168
5101
1601
*4850
2545
6493
0712
1701
4420
*8770
*6940
*6940
*6990
*6880
5144
*8201
2230
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Oberhörlen, Steffenberg
Oberissigheim, Bruchköbel
Oberjosbach, Niedernhausen
Oberjossa, Breitenbach a.Herzbg
Ober-Kainsb. Spreng,
Reichelshm. (Odw.)
Ober-Kainsbach,
Reichelshm. (Odw.)
Oberkalbach, Kalbach
Ober-Kinzig, Bad König
Oberkleen, Langgöns
Ober-Lais, Nidda
Oberlauken, Weilrod
Oberlemp, Aßlar
Oberlengsfeld, Schenklengsfeld
Oberlibbach, Hünstetten
Oberliederbach, Liederbach
Oberlohrgrund, Heinrichsthal
Obermeilingen, Heidenrod
Ober-Mengelbach,
Wald-Michelbach
Ober-Mockstadt, Ranstadt
Ober-Moos, Freiensteinau
Ober-Mörlen, Ober-Mörlen
Ober-Mossau, Mossautal
Ober-Mumbach, Mörlenbach
Obernau, Aschaffenburg
Ober-Nauses, Otzberg
Obernburg, Obernburg
Oberndorf
Jossgrund
Siegbach
Solms
Wetter
Obernhain, Wehrheim
Obernhausen, Gersfeld (Rhön)
Obernüst, Hofbieber
Obernüst-Nüsterrasen, Hofbieber
Obernüst-Wallings, Hofbieber
Ober-Ofleiden, Homberg (Ohm)
Ober-Ohmen, Mücke
Ober-Olm, Ober-Olm
Ober-Ostern, Reichelshm. (Odw.)
Oberquembach, Schöffengrund
Oberrad, Frankfurt a.M.
Ober-Ramstadt, Ober-Ramstadt
Oberreichenbach, Birstein
Oberreifenberg, Schmitten
Oberrod, Oberrod
Oberrode, Fulda
Ober-Roden, Rödermark
Oberrodenbach, Rodenbach
Oberrombach, Hünfeld
Ober-Rosbach, Rosbach v.d.Höhe
Oberrosphe, Wetter
Oberrossbach, Haiger
Ober-Scharbach, Grasellenbach
Oberscheld, Dillenburg
O–R
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
0147
3050
6475
*8740
Ober-Schmitten, Nidda
Ober-Schönmattenwag,
Wald-Michelbach
Oberschur, Krombach
Oberseelbach, Niedernhausen
Ober-Seemen, Gedern
Ober-Seibertenrod, Ulrichstein
Oberselters, Bad Camberg
Ober-Sensbach, Sensbachtal
Obershausen, Löhnberg
Ober-Sorg, Schwalmtal
Obersotzbach, Birstein
Oberstadt, Mainz
Oberstedten, Oberursel (Ts.)
Oberstoppel, Haunetal
Oberstreit, Oberstreit
Oberthalhausen, Ludwigsau
Obertiefenbach, Beselich
Obertshausen, Obertshausen
Oberursel (Ts.), Oberursel (Ts.)
Oberwalgern, Fronhausen
Oberwalluf, Walluf
Ober-Wegfurth, Schlitz
Oberweidbach, Bischoffen
Oberweimar, Weimar
Oberweisenborn, Eiterfeld
Oberwestern, Westerngrund
Oberwetz, Schöffengrund
Oberweyer, Hadamar
Ober-Widdersheim, Nidda
Ober-Winterkasten, Lindenfels
Ober-Wöllstadt, Wöllstadt
Oberzell, Sinntal
Oberzeuzheim, Hadamar
Ockenheim, Ockenheim
Ockstadt, Friedberg
Odenhausen
Lollar
Rabenau
Odensachsen, Haunetal
Odernheim am Glan,
Odernheim am Glan
Odersbach, Weilburg
Odersberg, Greifenstein
Oestrich, Oestrich-Winkel
Offdilln, Haiger
Offenbach, Mittenaar
Offenbach Stadtgrenze,
Offenbach
Offenthal, Dreieich
Offheim, Limburg a.d.Lahn
Ohmes, Antrifttal
Ohren, Hünfelden
Ohrenbach, Weilbach
Okarben, Karben
Okriftel, Hattersheim a.M.
Olberode, Oberaula
Olfen, Beerfelden
2340
4367
4358
1901
4319
1581
2308
5242
5552
*8901
6215
6637
*9340
6370
*4850
2307
1201
2515
4230
*4850
*9110
4115
*9550
3325
5625
5316
0208
5201
1847
1725
1758
1640
0722
0920
*6855
4374
5310
5000
4072
3242
5260
*7001
2001
3565
3065
1601
2625
0211
5857
*4850
5820
132
*4850
*9310
6491
2401
1325
6101
4427
5935
0837
3205
6500
5126
*8756
*6940
*8801
6036
3690
5126
0582
6570
1110
5610
0571
1663
*9310
5310
6049
2320
*4555
2630
3458
6040
*6880
2501
1552
1434
*8756
*6940
5901
5408
6301
5860
5618
3675
3525
6001
0820
6110
*9690
2615
6665
*8640
4410
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Omersbach, Geiselbach
Oppenheim, Oppenheim
Oppenrod, Buseck
Oppershofen, Rockenberg
Orlen, Taunusstein
Orleshausen, Büdingen
Ortenberg, Ortenberg
Ossenheim, Friedberg
Ostend, Frankfurt a.M.
Ostendstraße, Pfungstadt
Ostheim
Butzbach
Nidderau
Otterbach, Gemünden (Felda)
Ottorfszell, Kirchzell
Ottrau, Ottrau
Otzweiler, Otzweiler
Panrod, Aarbergen
Parkplatz Heide, Schotten
Partenheim, Partenheim
Petersberg
Bad Hersfeld
Petersberg
Petterweil, Karben
Pfaffenhausen
Borken
Jossgrund
Pfaffenrod, Hosenfeld
Pfaffen-Schwabenheim,
Pfaffen-Schwabenheim
Pfaffenwiesbach, Wehrheim
Pfiffligheim, Worms
Pfirschbach, Höchst i.Odw.
Pflaumheim, Großostheim
Pfohlbach, Eichenbühl
Pfordt, Schlitz
Pfungstadt, Pfungstadt
Philippstein, Braunfels
Philippsthal (Werra),
Philippsthal (Werra)
Pilgerzell, Künzell
Planig, Bad Kreuznach
Platte, Wiesbaden
Pleitersheim, Pleitersheim
Pohl-Göns, Butzbach
Poppenhsn (Wasserk.),
Poppenhausen
Poppenrod, Hosenfeld
Praunheim, Frankfurt a.M.
Presberg, Rüdesheim a.Rh.
Preungesheim, Frankfurt a.M.
Preunschen, Kirchzell
Probbach, Mengerskirchen
Pulvermühle, Amorbach
Queck, Schlitz
Queckborn, Grünberg
Quotshausen, Steffenberg
P
Q
Zielnr.
*9310
*6810
1562
2237
6488
2722
2732
2501
5000
4057
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
R
2214
2925
0910
*9680
*8630
*6940
6401
1306
*6877
*8701
2078
2615
*8420
3334
2128
*6901
5201
*6701
4356
*9160
*9650
1101
4050
5308
*8940
2030
*6901
6577
*6920
2201
1801
2128
5000
6362
5000
*9680
5940
*9670
1113
1430
0147
133
Rabensch. Baumschule,
Breitscheid
Rabenscheid, Breitscheid
Rabenstein, Steinau a.d.Str.
Rabertshausen, Hungen
Rachelshausen, Gladenbach
Radheim, Schaafheim
Radmühl 1, Freiensteinau
Radmühl 2, Freiensteinau
Raibach, Groß-Umstadt
Rai-Breitenbach, Breuberg
Raidelbach, Lautertal Odw.
Rainrod
Schotten
Schwalmtal
Rambach, Wiesbaden
Ramschied, Bad Schwalbach
Ransbach
Hohenroda
Willingshausen
Ransel, Lorch
Ranstadt, Ranstadt
Rappach (Ufr), Mömbris
Rasdorf, Rasdorf
Raubach, Rothenberg
Rauenthal, Eltville a. Rh.
Rauischholzhausen,
Ebsdorfergrund
Raumbach, Raumbach
Raunheim, Raunheim
Rauschenberg, Rauschenberg
Rautenhausen, Bebra, Stadt
Ravolzhausen, Neuberg
Rebgeshain, Ulrichstein
Rebsdorf, Steinau a.d.Str.
Rechtenbach, Hüttenberg
Reckenroth, Reckenroth
Reckerode, Kirchheim
Reckrod, Eiterfeld
Reddehausen, Cölbe
Reddinghausen, Hatzfeld (Eder)
Rehbach, Michelstadt
Rehbach b. Sobernheim,
Rehbach b. Sobernheim
Rehborn, Rehborn
Reibertenrod, Alsfeld
Reichartshausen, Amorbach
Reichelshm (Wetterau),
Reichelshm (Wetterau)
Reichelshm. (Odw.),
Reichelshm. (Odw.)
Reichenbach
Lautertal Odw.
Mömbris
Waldems
Reichenborn, Merenberg
Reichlos, Freiensteinau
Reiffelbach, Reiffelbach
Zielnr.
5437
5418
3438
1410
0420
4153
1209
1209
4101
4335
*4530
1301
0837
6500
6412
*8920
*8330
6360
2315
*9230
1630
4420
6455
0343
*6940
3750
0230
*8810
2940
1357
3438
5567
*7415
*8755
1663
0567
*8001
4243
*6940
*6940
0850
*9670
2540
4368
*4530
*9230
6225
5930
1208
*6940
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Reilos, Ludwigsau
Reimboldshausen, Kirchheim
Reimenrod, Grebenau
Reimershausen, Lohra
Reinhards, Freiensteinau
Reinhardshain, Grünberg
Reinheim, Reinheim
Reisen, Birkenau
Reiskirchen
Hüttenberg
Reiskirchen
Reistenhausen, Collenberg
Rembrücken, Heusenstamm
Rendel, Karben
Rengersfeld, Gersfeld (Rhön)
Rengershausen,
Frankenberg (Eder)
Rennerod, Rennerod
Rennertehausen, Allendorf (Eder)
Renzendorf, Schwalmtal
Reptich, Jesberg
Reulbach, Ehrenberg (Rhön)
Reuters, Lauterbach
Rex, Petersberg
Rheindiebach, Oberdiebach
Rhina, Haunetal
Richelbach, Neunkirchen,Miltenb.
Richen, Groß-Umstadt
Riebelsdorf, Neukirchen, Stadt
Ried, Ebersburg
Riedbahn, Weiterstadt
Riedelbach, Weilrod
Riedern, Eichenbühl
Riederwald, Frankfurt a.M.
Riedrode, Bürstadt
Rimbach
Rimbach (Odenwald)
Schlitz
Rimhorn, Lützelbach
Rimlos, Lauterbach
Rimmels, Nüsttal
Rinderbügen, Büdingen
Ringheim, Großostheim
Ritschweiher, Weinheim
Rittershausen, Dietzhölztal
Rixfeld, Herbstein
Robert-Bosch-Straße, Karben
Rockenberg, Rockenberg
Rockshausen, Wabern
Rod a.d.Weil, Weilrod
Rod am Berg, Neu-Anspach
Roda, Rosenthal, Stadt
Rodau
Groß-Bieberau
Zwingenberg
Röddenau, Frankenberg (Eder)
Rödelheim, Frankfurt a.M.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
*8808
*8755
1130
0405
1207
1475
4158
*4850
Rodenbach
Altenstadt
Frankenberg (Eder)
Gersfeld (Rhön)
Haiger
Rodenberg, Greifenstein
Rodenhausen, Lohra
Rodenroth, Greifenstein
Rödergr.-Egelmes, Hofbieber
Rödgen
Bad Nauheim
Gießen
Rodges, Fulda
Rodheim, Hungen
Rodheim v.d.Höhe,
Rosbach v.d.Höhe
Rodheim-Bieber, Biebertal
Rodholz, Poppenhausen
Rohnstadt, Weilmünster
Rohrbach
Büdingen
Ludwigsau
Ober-Ramstadt
Reichelshm. (Odw.)
Röhrigshof, Philippsthal (Werra)
Röllbach, Röllbach
Röllfeld, Klingenberg
Rollshausen, Lohra
Röllshausen, Schrecksbach
Römersberg, Neuental
Römershausen
Gladenbach
Haina (Kloster)
Rommelhausen, Limeshain
Rommers, Gersfeld (Rhön)
Rommershausen,
Schwalmstadt, Stadt
Rommersheim (Rhh),
Wörrstadt
Rommerz, Neuhof
Romrod, Romrod
Romsthal, Bad Soden-Salmünster
Ronhausen, Marburg
Rönshausen, Eichenzell
Rörshain, Schwalmstadt, Stadt
Rosengarten, Lampertheim
Rosenhöhe, Offenbach
Rosenthal, Rosenthal, Stadt
Roßbach
Biebergemünd
Bischoffen
Hünfeld
Leidersbach
Niederaula
Roßberg, Ebsdorfergrund
Roßdorf
Amöneburg
5564
1563
*9010
3680
2620
1847
*8101
*7001
*8030
0837
*8401
1728
1053
2035
*6990
*8756
*9650
4101
*8610
1851
4060
5242
*9650
5000
*4701
*4540
1113
4323
1001
1648
2720
*9160
*4830
5864
1050
2634
2237
*8501
5242
5223
*8130
3910
*4510
*8101
5000
134
R–S
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
2701
*8101
1847
5847
5435
0405
5401
1725
2520
1501
2001
1410
2650
1540
1801
5920
2722
*8801
4072
4374
*8940
*9580
*9530
0405
*8601
*8410
0420
*8201
2745
1847
*8310
*6850
1910
0833
3250
0555
1830
*8310
*4810
3601
*8130
3337
5610
1660
*9510
*8740
0358
0343
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Bruchköbel
Roßdorf
Rote Warte, Mühlheim a.M.
Rote Warte Ausstieg,
Mühlheim a.M.
Rotenburg (Fulda),
Rotenburg (Fulda)
Rotensee, Hauneck
Roter Graben, Frankfurt a.M.
Roth
Driedorf
Eschenburg
Gelnhausen
Weimar
Roth b. Becherbach,
Becherbach (Pfalz)
Roth b. Stromberg,
Roth b. Stromberg
Rothemann, Eichenzell
Rothenberg, Rothenberg
Rothenbergen, Gründau
Rothenbuch, Rothenbuch
Rothengrund, Mömbris
Rothenkirchen, Burghaun
Röthges, Laubach
Rottenberg, Hösbach
Rotterterode, Kirchheim
Roxheim (Kr KH),
Roxheim (Kr KH)
Rüchenbach, Gladenbach
Rückers
Flieden
Hünfeld
Rückersbach, Johannesberg
Rückersbacher Schlucht,
Kleinostheim
Rückershausen
Aarbergen
Merenberg
Neukirchen, Stadt
Rückingen, Erlensee
Rück-Schippach, Elsenfeld
Rüddingshausen, Rabenau
Rüdenau, Rüdenau
Rüdesheim (Nahe),
Rüdesheim (Nahe)
Rüdesheim am Rhein,
Rüdesheim a.Rh.
Rüdigheim
Amöneburg
Neuberg
Rudingshain, Schotten
Rudlos, Lauterbach
Rudolphshan, Hünfeld
Ruhlkirchen, Antrifttal
Rülfenrod, Gemünden (Felda)
Rümmelsheim, Rümmelsheim
Rumpenheim, Offenbach
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
3050
4076
3671
3671
*8830
*8770
5064
5413
5838
3144
0571
S
*6940
*6970
1830
4420
3120
*9440
*9230
1655
1470
*9140
*8755
*6920
0420
1938
1610
*9130
*9250
6401
5930
*8610
3060
*9540
1442
*9620
*6920
6325
0314
2940
1312
1022
1601
0717
0910
*6970
3601
135
Runkel, Runkel
Runzhausen, Gladenbach
Ruppertenrod, Mücke
Ruppertsburg, Laubach
Ruppertshain, Kelkheim (Ts.)
Ruppertshn-Am Rosenw,
Kelkheim (Ts.)
Rupsroth, Hilders
Rüsselsheim, Rüsselsheim
Ruttershausen, Lollar
Saalburg, Bad Homburg v.d.Höhe
Saasen, Reiskirchen
Sachsenhausen, Gilserberg
Sachsenhausen-Nord,
Frankfurt a.M.
Sachsenhausen-Süd,
Frankfurt a.M.
Sägewerk, Neuhof
Sailauf, Sailauf
Salmshausen, Schrecksbach
Salmünster,
Bad Soden-Salmünster
Salz
Freiensteinau
Salz (Westerwald)
Salzböden, Lollar
Sandbach, Breuberg
Sandberg, Gersfeld (Rhön)
Sandlofs, Schlitz
Sandwiese, Alsbach-Hähnlein
Sannerz, Sinntal
Sargenzell, Hünfeld
Sarnau, Lahntal
Sarrod, Steinau a.d.Str.
Sauerthal, Sauerthal
Saulheim, Saulheim
Schaafheim, Schaafheim
Schachen, Gersfeld (Rhön)
Schadeck, Runkel
Schadenbach, Homberg (Ohm)
Schadges, Herbstein
Schafhausen (Rhh), Alzey
Schannenbach, Lautertal Odw.
Scharbach, Grasellenbach
Schenklengsfeld,
Schenklengsfeld
Schenksolz, Schenklengsfeld
Scheuerberg, Heppenheim
Schierstein, Wiesbaden
Schiffelbach, Gemünden (Wohra)
Schimborn, Mömbris
Schippach (Els.), Elsenfeld
Schippach (Milt.), Miltenberg
Schlangenbad, Schlangenbad
Schlechtenwegen, Herbstein
Schletzenhausen, Hosenfeld
Schletzenrod, Haunetal
Zielnr.
6020
0430
0920
1420
6626
6636
1728
3730
1552
5178
1563
*8301
5000
5000
1946
*9340
*8601
3230
1201
*7201
1552
4335
1847
1113
3901
3463
1610
0560
3455
6365
*6850
4153
1847
6020
0701
1050
*6830
*4555
*4850
*8901
*8901
*4540
6500
*8220
*9310
*9540
*9650
6445
1050
2101
*8756
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Schlierbach
Bad Endbach
Brachttal
Lindenfels
Neuental
Schaafheim
Schlitz, Schlitz
Schlitzenhausen, Tann (Rhön)
Schloßböckelheim,
Schloßböckelheim
Schloßborn, Glashütten
Schloss-Nauses, Otzberg
Schlotzau, Burghaun
Schlüchtern, Schlüchtern
Schmachtenberg
Mönchberg
Röllbach
Schmalnau, Ebersburg
Schmerlenbach, Hösbach
Schmitten, Schmitten
Schmittweiler, Schmittweiler
Schneeberg, Schneeberg
Schneidhain, Königstein i.Ts.
Schneppenbach, Schöllkrippen
Schneppenhausen, Weiterstadt
Schöllenbach, Hesseneck
Schöllkrippen, Schöllkrippen
Schönau, Gilserberg
Schönbach
Herborn
Kirchhain
Schönberg
Bensheim
Kronberg i.Ts.
Schrecksbach
Schöneberg, Schöneberg
Schönnen, Erbach
Schönstadt, Cölbe
Schönstein, Gilserberg
Schorbach, Ottrau
Schornsheim, Schornsheim
Schotten, Schotten
Schrecksbach, Schrecksbach
Schreufa, Frankenberg (Eder)
Schröck, Marburg
Schupbach, Beselich
Schwabendorf, Rauschenberg
Schwabenheim (Selz),
Schwabenheim (Selz)
Schwabenrod, Alsfeld
Schwabsburg, Nierstein
Schwalbach, Schöffengrund
Schwalbach a. Ts.,
Schwalbach a. Ts.
Schwalheim, Bad Nauheim
Schwanheim, Frankfurt a.M.
Schwanheim Bs., Bensheim
Schwarz, Grebenau
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
Schwarzbach, Hofbieber
Schwarzenborn, Cölbe
Schwarzenfels, Sinntal
Schwarzenhasel,
Rotenburg (Fulda)
Schwarzerden, Schwarzerden
Schweben, Flieden
Schweinheim, Aschaffenburg
Schweinsberg, Stadtallendorf
Schweinschied, Schweinschied
Schweppenhausen,
Schweppenhausen
Schwickartshausen, Nidda
Schwickershausen, Bad Camberg
Sebbeterode, Gilserberg
Sechshelden, Haiger
Seck, Seck
Seckbach, Frankfurt a.M.
Seckmauern, Lützelbach
Seeheim, Seeheim-Jugenheim
Seelbach
Herborn
Lohra
Villmar
Seelenberg, Schmitten
Seesbach, Seesbach
Sehlen, Gemünden (Wohra)
Seibelsdorf, Antrifttal
Seibersbach, Seibersbach
Seidenbach, Fürth
Seidenbuch, Lindenfels
Seidenroth, Steinau a.d.Str.
Seiferts, Ehrenberg(Rhön)
Seifertshausen, Rotenburg (Fulda)
Seigertshausen, Neukirchen, Stadt
Seilhofen, Driedorf
Seitzenhahn, Taunusstein
Seligenstadt, Seligenstadt
Sellnrod, Mücke
Selters
Löhnberg
Ortenberg
Selzen, Selzen
Semd, Groß-Umstadt
Senefelderallee, Offenbach
Setzelbach, Rasdorf
Seulberg, Friedrichsdorf
Sichenhausen, Schotten
Sichertshausen, Fronhausen
Sickels, Fulda
Sickendorf, Lauterbach
Sickenhofen, Babenhausen
Siedelsbrunn, Wald-Michelbach
Siefersheim, Siefersheim
Sieglos, Hauneck
Siemens-Werk, Frankfurt a.M.
Silberg, Dautphetal
Silges, Nüsttal
0410
3217
*4550
*8410
4153
1101
1750
*6940
5162
4115
1613
3450
*9580
*9580
1806
*9140
5233
*6940
*9670
5152
*9310
4060
4435
*9310
*8301
5710
0335
*4510
5144
*8601
*6920
4223
0567
*8301
*8630
*6850
1301
*8601
*8101
0546
6036
0230
*6877
0801
*6810
5314
6650
2520
5000
*4510
1122
136
S–S
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
1725
0567
3420
*8830
*6940
1948
*9110
0314
*6940
*6970
2308
6101
*8301
5825
*7001
5000
4329
3901
5701
0405
6030
5233
*6940
*8220
0717
*6970
*4540
*4555
3433
1747
*8830
*8610
5435
6422
3685
0920
5901
2732
*6801
4101
3695
1627
5120
1355
0585
2001
1030
4143
*4850
*6830
*8770
5073
0135
1648
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Simmersbach, Eschenburg
Simmershausen, Hilders
Simmertal, Simmertal
Simtshausen, Münchhausen
Sindersfeld, Kirchhain
Sindlingen, Frankfurt a.M.
Sindlingen Bahnhof, Frankfurt a.M.
Sindlinger Friedhof, Frankfurt a.M.
Sindlinger Weg, Liederbach
Singlis, Borken
Sinkershausen, Gladenbach
Sinn, Sinn
Södel, Wölfersheim
Soden (Miltenb.),
Sulzbach (Miltenb.)
Soisdorf, Eiterfeld
Soislieden, Hohenroda
Solms, Niederaula
Solz, Bebra, Stadt
Somborn, Freigericht
Sommerau, Eschau
Sommerkahl, Sommerkahl
Sommerloch, Sommerloch
Somplar, Frankenberg (Eder)
Sonnenberg, Wiesbaden
Sonnschied, Sonnschied
Sorga, Bad Hersfeld
Sörgenloch, Sörgenloch
Sossenheim, Frankfurt a.M.
Sossenheim Bahnhof,
Frankfurt a.M.
Sossenhm Friedhof,
Frankfurt a.M.
Spabrücken, Spabrücken
Spachbrücken, Reinheim
Spall, Spall
Speckswinkel,
Neustadt (bei Marburg)
Spielberg, Brachttal
Spiesheim, Spiesheim
Sponheim, Sponheim
Sponsheim, Bingen am Rhein
Sportplatz Wixhausen, Darmstadt
Sprendlingen, Dreieich
Sprendlingen (Rhh),
Sprendlingen (Rhh)
Springen, Heidenrod
St. Johann (Rhh),
St. Johann (Rhh)
St. Katharinen, St. Katharinen
St. Stefan, Griesheim
Stadecken-Elsheim,
Stadecken-Elsheim
Staden, Florstadt
Stadion, Frankfurt a.M.
Stadt, Offenbach
Stadt, Wiesbaden
Stadtallendorf, Stadtallendorf
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Stadtgr/Schneekoppen, Bad Vilbel
Stadtprozelten, Stadtprozelten
Staffel
Lautertal Odw.
Limburg a.d.Lahn
Stallenkandel, Wald-Michelbach
Stammheim, Florstadt
Stangenrod, Grünberg
Stärklos, Haunetal
Staudernheim, Staudernheim
Staufenberg, Staufenberg
Stausebach, Kirchhain
Steckenroth, Hohenstein
Stedebach, Weimar
Steeden, Runkel
Steeg, Bacharach
Steens, Hofbieber
Steigerts, Seeheim-Jugenheim
Steina, Willingshausen
Steinau
Fischbachtal
Petersberg
Steinau a.d.Str., Steinau a.d.Str.
Steinbach
Fernwald
Hadamar
Haiger
Johannesberg
Michelstadt
Steinbach (Fulda), Burghaun
Steinbach (Ts.), Steinbach (Ts.)
Steinberg, Gedern
Stein-Bockenheim,
Stein-Bockenheim
Steinbrücken, Dietzhölztal
Steinbuch, Michelstadt
Steindorf, Wetzlar
Steinefrenz, Steinefrenz
Steinfischbach, Waldems
Steinfurt, Herbstein
Steinfurth, Bad Nauheim
Steinhardt, Bad Sobernheim
Steinhaus, Petersberg
Steinheim, Hungen
Steinheim am Main, Hanau
Steinperf, Steffenberg
Steinw.Grabenhöfchen,
Poppenhausen
Steinw.Remerz, Poppenhausen
Steinwand, Poppenhausen
Stellberg, Ebersburg
Stephanshausen, Geisenheim
Sterbfritz, Sinntal
Sternberg, Johannesberg
Sterzhausen, Lahntal
Stettbach, Seeheim-Jugenheim
Stettiner Str., Petersberg
Stierstadt, Oberursel (Ts.)
5838
1738
*6940
0215
0335
5000
5011
5011
6649
*8420
0430
5720
2301
*9510
1658
*8920
*8740
*8810
3101
*9520
*9310
*6920
*8101
6500
*6940
*8701
*6855
5000
5022
5023
*6920
4158
*6920
0322
3246
*6830
*6940
*6880
4044
3525
*6901
6345
*6901
*6920
4055
*6877
2545
5082
3601
6500
0301
137
Zielnr.
2645
*9010
*4530
6008
*4850
2545
1475
*8756
*6940
1556
0335
6406
0571
6020
*6990
1701
3901
*8330
3910
2065
3433
1569
6040
5868
*9130
4201
1655
5136
2401
*6830
5870
4216
5501
*7201
6225
1050
2520
*6940
2065
1410
3001
0147
1849
1801
1820
1837
6310
3462
*9130
0550
3901
2001
5126
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Stöckels, Petersberg
Stockhausen
Grünberg
Herbstein
Leun
Stockheim
Glauburg
Michelstadt
Stockstadt a. Rh.,
Stockstadt a. Rh.
Stockstadt/Main, Stockstadt/Main
Stolzenbach, Borken
Stork, Flieden
Storndorf, Schwalmtal
Stornfels, Nidda
Straßbessenbach, Bessenbach
Strebendorf, Romrod
Streit, Erlenbach
Streitberg, Brachttal
Strinz-Margarethä, Hohenstein
Strinz-Trinitatis, Hünstetten
Stromberg, Stromberg
Strötzbach, Mömbris
Stumpertenrod, Feldatal
Südost, Wiesbaden
Sulzbach, Weinheim
Sulzbach (Miltenb.),
Sulzbach (Miltenb.)
Sulzbach (Ts.), Sulzbach (Ts.)
Sulzheim, Sulzheim
Tann, Ludwigsau
Tann (Rhön), Tann (Rhön)
Tannenmühle, Rodgau
Tempelsee, Offenbach
Thaiden, Ehrenberg (Rhön)
Thalau, Ebersburg
Thalheim, Dornburg
Theobaldshof, Tann (Rhön)
Tiefenbach, Braunfels
Tiefengruben, Neuhof
Tiefenthal, Tiefenthal
Todenhausen, Wetter
Trais, Münzenberg
Traisa, Mühltal
Traisbach, Hofbieber
Traisen, Traisen
Trais-Horloff, Hungen
Trais-Horloff-Bf, Hungen
Trautheim, Mühltal
Trebur, Trebur
Trechtingshausen,
Trechtingshausen
Treis a.d.Lumda, Staufenberg
Treisbach, Wetter
Treisberg, Schmitten
Treischfeld, Eiterfeld
Trennfurt, Klingenberg
Treysa, Schwalmstadt, Stadt
T
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
2035
Tringenstein, Siegbach
Trockenbach, Schrecksbach
Trockenerfurth, Borken
Trohe, Buseck
Tromm, Grasellenbach
Trösel, Gorxheimertal
Truzhain, Schwalmstadt, Stadt
Überau, Reinheim
Übernthal, Siegbach
Uckersdorf, Herborn
Udenborn, Wabern
Udenhain, Brachttal
Udenhausen, Grebenau
Udenheim, Udenheim
Uelversheim, Uelversheim
Uffhausen, Großenlüder
Ufhausen, Eiterfeld
Uhlerborn, Heidesheim (Rhein)
Ulfa, Nidda
Üllershausen, Schlitz
Ulm, Greifenstein
Ulmbach, Steinau a.d.Str.
Ulrichstein, Ulrichstein
Umpfenbach, Neunkirchen,Miltenb.
Undenheim, Undenheim
Unshausen, Wabern
Unter-Abtsteinach, Abtsteinach
Unterafferbach, Goldbach
Unterbernhards, Hilders
Unterbessenbach, Bessenbach
Unter-Flockenbach, Gorxheimertal
Unter-Hainbrunn, Hirschhorn
Unterhaun, Hauneck
Unterliederbach, Frankfurt a.M.
Unter-Mengelbach,
Rimbach (Odenwald)
Unter-Mossau, Mossautal
Unterneurode,
Philippsthal (Werra)
Unter-Ostern,
Reichelshm. (Odw.)
Unterreichenbach, Birstein
Unterrosphe, Wetter
Unter-Schmitten, Nidda
Unter-Schönmattenwag,
Wald-Michelbach
Unter-Schwarz, Schlitz
Unterschweinstiege, Frankfurt a.M.
Unter-Seibertenrod, Ulrichstein
Unter-Sensbach, Sensbachtal
Unter-Sorg, Schwalmtal
Untersotzbach, Birstein
Unterstoppel, Haunetal
Unter-Wald-Michelbach,
Wald-Michelbach
Unter-Wegfurth, Schlitz
Unterweisenborn,
Schenklengsfeld
1473
1050
5333
2741
4201
3815
*9170
*8420
1940
0848
2350
*9450
0833
*9580
3245
6406
6215
*6970
*9230
1305
6500
*4830
U
*9510
6637
*6850
*8801
1710
3694
3601
1739
1837
6060
1750
5339
1934
*6920
0201
2230
4065
2068
*6920
1416
1410
4065
3765
*6990
1556
0208
5233
1658
*9530
*8310
138
S–W
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
5625
*8601
*8420
1560
*4850
*4850
*8310
4158
5618
5730
*8501
3217
1122
*6850
*6820
2122
1658
*6865
2350
1133
5405
3438
1325
*9650
*6801
*8501
*4850
*9140
1728
*9450
*4850
4420
*8770
5000
*4850
4230
*8940
4374
3242
0211
2340
*4850
1110
5084
1325
4430
0837
3205
*8756
*4850
1110
*8901
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Unterwestern, Westerngrund
Unter-Widdersheim, Nidda
Unter-Winterkasten, Lindenfels
Urberach, Rödermark
Ürzell, Steinau a.d.Str.
Usa-Wellenbad, Bad Nauheim
Usenborn, Ortenberg
U-Sensb. Haus Obena.,
Sensbachtal
Usingen, Usingen
Utenhof, Grävenwiesbach
Utphe, Hungen
Uttershausen, Wabern
Uttrichshausen, Kalbach
Ützhausen, Schlitz
Vadenrod, Schwalmtal
Vaitshain, Grebenhain
Veitsteinbach, Kalbach
Vendersheim, Vendersheim
Vetzberg, Biebertal
Vielbrunn, Michelstadt
Viermünden, Frankenberg (Eder)
Viernheim, Viernheim
Villingen, Hungen
Villmar, Villmar
Villmar-Bahnhof, Villmar
Vöckelsbach, Mörlenbach
Vockenhausen, Eppstein
Vockenrod, Antrifttal
Volkartshain, Grebenhain
Volkersbrunn, Leidersbach
Vollmerz, Schlüchtern
Vollnkirchen, Hüttenberg
Volpertshausen, Hüttenberg
Volxheim, Volxheim
Völzberg, Birstein
Vonhausen, Büdingen
Vormwald, Sommerkahl
W.-v.-Braun Schule, Neuhof
Wabern, Wabern
Wachenbuchen, Maintal
Wächtersbach, Wächtersbach
Wacker Fabrik, Mühltal
Wackernheim, Wackernheim
Wahlen
Grasellenbach
Kirtorf
Wahlert, Bad Soden-Salmünster
Wahlshausen, Oberaula
Waldacker, Rödermark
Waldalgesheim, Waldalgesheim
Wald-Amorbach, Breuberg
Waldaschaff, Waldaschaff
Waldaubach, Driedorf
Waldböckelheim,
Waldböckelheim (Kr KH)
Waldeck, Groß-Zimmern
Waldensberg, Wächtersbach
V
W
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Wald-Erlenbach, Heppenheim
Waldernbach, Mengerskirchen
Waldgirmes, Lahnau
Waldhausen, Weilburg
Waldheim, Offenbach
Waldlaubersheim,
Waldlaubersheim
Wald-Michelbach,
Wald-Michelbach
Waldmühlen, Waldmühlen
Waldsiedlung, Altenstadt
Wallau
Biedenkopf
Hofheim a.Ts.
Wallbach
Brensbach
Hünstetten
Walldorf, Mörfelden-Walldorf
Wallenfels, Siegbach
Wallenrod, Lauterbach
Wallernhausen, Nidda
Wallersdorf, Grebenau
Wallerstädten, Groß-Gerau
Wallertheim, Wallertheim
Wallhausen, Wallhausen
Wallmerod, Wallmerod
Wallrabenstein, Hünstetten
Wallroth, Schlüchtern
Walsdorf, Idstein
Waltersbrück, Neuental
Wambach, Schlangenbad
Wangershausen,
Frankenberg (Eder)
Warmsroth, Warmsroth
Warzenbach, Wetter
Waschenbach, Mühltal
Wasenberg, Willingshausen
Wasserkuppe, Gersfeld (Rhön)
Wasserlos, Alzenau
Wattenheim, Biblis
Watterbach, Kirchzell
Watzelhain, Heidenrod
Watzenborn-Steinberg, Pohlheim
Watzhahn, Taunusstein
Webern, Modautal
Weckbach, Weilbach
Weckesheim,
Reichelshm (Wetterau)
Wehen, Taunusstein
Wehrda
Haunetal
Marburg
Wehrheim, Wehrheim
Wehrshausen
Marburg
Schenklengsfeld
Weiberhöfe, Sailauf
Weibersbrunn, Weibersbrunn
*9310
2320
*4555
3560
3438
2539
2737
4427
5206
5264
1418
*8501
1935
1132
0848
1225
1901
*6850
1540
4212
*8101
*4810
1410
6030
6080
*4850
6620
0710
1230
*9510
3410
5564
5564
*6920
3201
2722
*9310
1946
*8501
2901
3222
4075
6579
*4870
0717
3250
*8640
3560
*6970
4383
*9440
5418
*6940
4175
3248
139
Zielnr.
*4540
5946
5536
5901
3601
*6970
*4850
*7001
2701
0110
6694
4355
6215
3720
5625
1053
2324
1122
3701
*6830
*6920
*7201
6215
3401
6238
*8410
6445
*8101
*6970
0208
4065
*8330
1805
*9210
*4701
*9680
6345
1571
6422
3910
*9610
2540
6422
*8756
0501
5201
0540
*8901
*9340
*9440
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Weichersbach, Sinntal
Weickartshain, Grünberg
Weidelbach, Haiger
Weidenau, Freiensteinau
Weidenhausen
Gladenbach
Hüttenberg
Weiershausen, Weimar
Weifenbach, Biedenkopf
Weiher, Mörlenbach
Weilbach
Flörsheim a.M.
Weilbach
Weilburg, Weilburg
Weiler (Ufr), Bessenbach
Weiler b. Bingen, Weiler b. Bingen
Weiler b. Monzingen,
Weiler b. Monzingen
Weilers, Wächtersbach
Weilmünster, Weilmünster
Weinbach, Weinbach
Weinheim, Weinheim
Weinolsheim, Weinolsheim
Weinsheim, Worms
Weinsheim (Kr KH),
Weinsheim (Kr KH)
Weiperfelden, Waldsolms
Weiperz, Sinntal
Weipoltshausen, Lohra
Weisenau, Mainz
Weiskirchen, Rodgau
Weißenborn, Ottrau
Weißk./Steinbach Bf.,
Oberursel (Ts.)
Weißkirchen, Oberursel (Ts.)
Weiten-Gesäß, Michelstadt
Weiterode, Bebra, Stadt
Weitersborn, Weitersborn
Weitershain, Grünberg
Weitershausen, Gladenbach
Weiterstadt, Weiterstadt
Welgesheim, Welgesheim
Welkers, Eichenzell
Wembach-Hahn, Ober-Ramstadt
Wendelsheim, Wendelsheim
Wendershausen, Tann (Rhön)
Wenighösbach, Hösbach
Wenigumstadt, Großostheim
Wenings, Gedern
Wenkbach, Weimar
Wenschdorf, Miltenberg
Werdorf, Aßlar
Wermertshausen, Ebsdorfergrund
Wernborn, Usingen
Wernges, Lauterbach
Weroth, Weroth
Wersau, Brensbach
Werschau, Brechen
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
3420
1473
5860
1208
Weschnitz, Fürth
Wesemischshof, Kleinkahl
Westend-Nord, Frankfurt a.M.
Westend-Süd, Frankfurt a.M.
Westerfeld, Neu-Anspach
Westernohe, Westernohe
Wetter, Wetter
Wetterfeld, Laubach
Wettges, Birstein
Wettsaasen, Mücke
Wetzlar, Wetzlar
Wetzlos, Haunetal
Weyer, Villmar
Weyhers, Ebersburg
Wicker, Flörsheim a.M.
Wickers, Hilders
Widdershausen, Heringen
Wiebelsbach, Groß-Umstadt
Wiera, Schwalmstadt, Stadt
Wieseck, Gießen
Wiesen
Hofbieber
Wiesen
Wiesenbach, Breidenbach
Wiesenfeld, Burgwald
Wiesenthal, Weilbach
Wiesoppenheim, Worms
Wildensee, Eschau
Wildenstein, Eschau
Wildsachsen, Hofheim a.Ts.
Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden
Wilhelmsdorf, Usingen
Willersdorf, Frankenberg (Eder)
Willershausen, Rosenthal, Stadt
Willingshain, Kirchheim
Willingshausen, Willingshausen
Willofs, Schlitz
Wilmshausen, Bensheim
Wilsbach, Bischoffen
Wilsenroth, Dornburg
Wincherode, Neukirchen, Stadt
Windecken, Nidderau
Winden, Weilrod
Windesheim, Windesheim
Windhausen, Feldatal
Windischbuchen, Eichenbühl
Wingershausen, Schotten
Wingsbach, Taunusstein
Winkel
Lindenfels
Oestrich-Winkel
Winkels, Mengerskirchen
Winnen, Allendorf (Lumda)
Winnerod, Reiskirchen
Winterbach (Kr KH),
Winterbach (Kr KH)
Winterburg, Winterburg
Winterkasten, Lindenfels
0420
5564
0579
0110
*4850
6673
*9610
5901
*9450
*6970
*6940
3226
5920
5914
*4830
*6820
*6701
*6920
5336
3463
0405
6500
3640
*8630
5177
5126
4214
*8810
*6940
1475
0430
4060
*6901
1830
4072
*6830
1713
*9140
*9160
2405
0571
*9650
5542
0358
5206
1020
*7201
4357
6120
140
W–Z
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Zielnr.
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Zielnr.
*4552
*9350
5000
5000
5223
*7001
0201
1470
3201
0901
5501
*8756
6081
1822
6673
1728
*8930
4101
*8310
1501
Wintersbach, Dammbach
Winterscheid, Gilserberg
Wintersheim, Wintersheim
Winzenheim, Bad Kreuznach
Winzenhohl, Hösbach
Wippenbach, Ortenberg
Wippershain, Schenklengsfeld
Wirbelau, Runkel
Wirtheim, Biebergemünd
Wisper, Heidenrod
Wissels, Künzell
Wisselsheim, Bad Nauheim
Wisselsrod, Dipperz
Wissenbach, Eschenburg
Wißmar, Wettenberg
Wittelsberg, Ebsdorfergrund
Wittgenborn, Wächtersbach
Wittges, Hofbieber
Wixhausen, Darmstadt
Wixhsn-Hessenwaldsch,
Weiterstadt
Wohnbach, Wölfersheim
Wohnfeld, Ulrichstein
Wohra, Wohratal
Wolf, Büdingen
Wölf, Eiterfeld
Wolfenhausen, Weilmünster
Wolferborn, Büdingen
Wolferode, Stadtallendorf
Wölfershausen, Heringen
Wölfersheim, Wölfersheim
Wolferts, Dipperz
Wolfgang, Hanau
Wolfgruben, Dautphetal
Wolfshausen, Weimar
Wolfsheim, Wolfsheim
Wolfskaute, Rauschenberg
Wolfskehlen, Riedstadt
Wollmar, Münchhausen
Wollmerschied, Lorch
Wöllstein, Wöllstein
Wolzhausen, Breidenbach
Wommelshausen, Bad Endbach
Wonsheim, Wonsheim
Worfelden, Büttelborn
Worms, Worms
Wörrstadt, Wörrstadt
Wörsdorf, Idstein
Wörth, Wörth
Wünschen-Moos, Grebenhain
Wünschmichelbach, Weinheim
Würges, Bad Camberg
Würzberg, Michelstadt
Wurzelbach, Lautertal Odw.
Wüstems, Waldems
Wüstensachsen,
Ehrenberg(Rhön)
Wüstfeld, Schenklengsfeld
*9450
*8301
*6820
*6901
*9140
2732
*8901
6020
3225
6345
2045
2520
2070
5829
1548
0343
3247
1725
4035
2068
*9350
0120
*8120
*9690
*6701
*9520
*9520
6601
6576
5206
*8101
*8130
*8755
*8330
1117
*4510
5610
6060
*8610
2925
5242
*6970
1345
*9650
1315
6422
*4550
6301
5940
1437
1563
*6940
*6940
*4555
Ortsteil/Grenzh., Gemeinde
Wüstwillenroth, Birstein
Zahlbach, Mainz
Zahmen, Grebenhain
Zauberberg, Kelkheim (Ts.)
Zeilbach, Feldatal
Zeilhard, Reinheim
Zeilsheim, Frankfurt a.M.
Zeilsheim Bf, Frankfurt a.M.
Zeilsheim Friedhof, Frankfurt a.M.
Zeilshm-Hofhmer Str, Frankfurt a.M.
Zell
Bad König
Fulda
Romrod
Zell im Odw., Bensheim
Zella, Willingshausen
Zellhausen, Mainhausen
Zennern, Wabern
Zeppelinheim, Neu-Isenburg
Zeppelinheim Bf, Neu-Isenburg
Ziegenhain, Schwalmstadt, Stadt
Zillbach, Eichenzell
Zimmersrode, Neuental
Zirkenbach, Fulda
Zittenfelden, Schneeberg
Zoo, Frankfurt a.M.
Zorn, Heidenrod
Zornheim, Zornheim
Zotzenbach,
Rimbach (Odenwald)
Zotzenheim, Zotzenheim
Zum Taufstein, Schotten
Züntersbach, Sinntal
Zwingenberg, Zwingenberg
Z
4044
2306
1325
0235
2722
1663
5920
2720
0310
*8930
2301
2034
3001
0126
0571
*6850
0230
3801
0215
6360
*6830
0120
0410
*6830
3715
*6701
*6850
6235
*9530
1210
*4830
6101
4220
*4530
6225
1743
*8901
141
Zielnr.
3201
6500
1210
6636
1345
4158
5000
5013
5015
5015
4301
2001
0833
*4510
*8330
3676
*8501
3510
3570
*8310
1845
*8410
2001
*9670
5000
6370
6575
*4850
*6901
1306
3458
*4510
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
A
Aarbergen
Daisbach
Hausen ü. Aar
Kettenbach
Michelbach
Panrod
Rückershausen
Abtsteinach
Mackenheim
Ober-Abtsteinach
Unter-Abtsteinach
Abtweiler, Abtweiler
Albig, Albig
Allendorf (Eder)
Allendorf-Osterfeld
Battenfeld
Haine
Rennertehausen
Allendorf (Katzeneln),
Allendorf (Katzeneln)
Allendorf (Lumda),
Allendorf (Lumda)
Climbach
Nordeck
Winnen
Allenfeld, Allenfeld
Alsbach-Hähnlein
Alsbach
Hähnlein
Sandwiese
Alsfeld, Alsfeld
Altenburg
Angenrod
Berfa
Billertshausen
Eifa
Elbenrod
Eudorf
Fischbach
Hattendorf
Heidelbach
Leusel
Liederbach
Lingelbach
Münch-Leusel
Reibertenrod
Schwabenrod
Altenbamberg, Altenbamberg
Altenbuch, Altenbuch
Altenstadt, Altenstadt
Enzheim
Heegheim
Höchst
Lindheim
Oberau
Rodenbach
Waldsiedlung
A–B
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Alzenau, Alzenau
Albstadt
Hörstein
Kälberau
Michelbach
Wasserlos
Alzey, Alzey
Dautenheim
Schafhausen (Rhh)
Amöneburg, Amöneburg
Erfurtshausen
Mardorf
Roßdorf
Rüdigheim
Amorbach, Amorbach
Beuchen
Boxbrunn
Neudorf
Pulvermühle
Reichartshausen
Angelburg
Frechenhausen
Gönnern
Lixfeld
Antrifttal
Bernsburg
Ohmes
Ruhlkirchen
Seibelsdorf
Vockenrod
Appenheim, Appenheim
Argenschwang, Argenschwang
Armsheim, Armsheim
Aschaffenburg, Aschaffenburg
Gailbach
Leider
Nilkheim
Obernau
Schweinheim
Aspisheim, Aspisheim
Aßlar, Aßlar
Aßlar Freizeitbad
Aßlar Gesamtschule
Aßlar Loherstraße
Aßlar Schulstraße
Bechlingen
Berghausen
Bermoll
Oberlemp
Werdorf
Auen, Auen
Babenhausen, Babenhausen
Harpertshausen
Harreshausen
Hergershausen
Langstadt
Sickenhofen
6401
6401
6401
6401
6401
6401
*4850
*4850
*4850
*6940
*6830
*8030
*8030
*8030
*8030
*7401
1437
1437
1437
1437
*6940
3901
3901
3901
0850
0850
0820
0823
0820
0847
0823
0828
0717
0823
0829
0820
0850
0823
0801
0850
0801
*6920
*9020
2701
2701
2701
2701
2701
2701
2701
2701
142
Zielnr.
*9210
*9210
*9210
*9210
*9210
*9210
*6830
*6830
*6830
0340
0343
0343
0343
0314
*9670
*9670
*9677
*9670
*9670
*9670
0140
0140
0140
0717
0820
0717
0717
0710
*6880
*6920
*6830
*9110
*9110
*9110
*9110
*9110
*9110
*6901
5542
5572
5572
5572
5572
5548
5542
5552
5552
5542
*6940
4143
4143
4143
4143
4143
4143
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
B
Bacharach, Bacharach
Henschhausen
Medenscheid
Neurath (Hunsrück)
Steeg
Bad Camberg, Bad Camberg
Dombach
Erbach
Oberselters
Schwickershausen
Würges
Bad Endbach, Bad Endbach
Bottenhorn
Dernbach
Günterod
Hartenrod
Hülshof
Schlierbach
Wommelshausen
Bad Hersfeld, Bad Hersfeld
Allmershausen
Asbach
Beiershausen
Heenes
Kathus
Kohlhausen
Petersberg
Sorga
Bad Homburg v.d.Höhe,
Bad Homburg v.d.Höhe
Dornholzhausen
Gonzenheim
Kirdorf
Ober-Erlenbach
Ober-Erlenbach Ahlweg
Ober-Erlenbach Erlenb-Halle
Ober-Erlenbach Friedhof
Ober-Erlenbach Holzweg
Ober-Erlenbach Schmaler Weg
Ober-Eschbach
Saalburg
Bad König, Bad König
Bad König-Zell
Etzen-Gesäß
Fürstengrund
Kimbach
Momart
Nieder-Kinzig
Ober-Kinzig
Zell
Bad Kreuznach, Bad Kreuznach
Bosenheim
Ippesheim
Planig
Winzenheim
Bad Laasphe, Bad Laasphe
Banfe
Bernshausen
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Fischelbach
Herbertshausen
Hesselbach
Laaspherhütte
Niederlaasphe
Bad Münster a.St.-Ebernbg
Bad Münster am Stein
Ebernburg
Bad Nauheim, Bad Nauheim
Nieder-Mörlen
Rödgen
Schwalheim
Steinfurth
Usa-Wellenbad
Wisselsheim
Bad Orb, Bad Orb
Bad Orb Wegscheide
Bad Salzschlirf, Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach, Bad Schwalbach
Adolfseck
Fischbach
Heimbach
Hettenhain
Langenseifen
Lindschied
Ramschied
Bad Sobernheim, Bad Sobernheim
Steinhardt
Bad Soden a.Ts., Bad Soden a.Ts.
Altenhain
Neuenhain
Bad Soden-Salmünster
Ahl
Alsberg
Bad Soden
Eckardroth
Kath.-Willenroth
Kerbersdorf
Mernes
Romsthal
Salmünster
Wahlert
Bad Vilbel, Bad Vilbel
Dortelweil
Gronau
Massenheim
Stadtgr/Schneekoppen
Badenheim, Badenheim
Bärweiler, Bärweiler
Battenberg (Eder),
Battenberg (Eder)
Berghofen
Dodenau
Frohnhausen
Laisa
Bebra, Stadt
Asmushausen
Bebra
*6990
*6990
*6990
*6990
*6990
6101
6101
6101
6101
6101
6101
0410
0418
0415
0410
0419
0415
0410
0410
*8701
*8701
*8701
*8701
*8701
*8701
*8701
*8701
*8701
5101
5101
5101
5101
5101
5168
5168
5168
5168
5168
5101
5178
4301
4301
4301
4301
4315
4301
4319
4319
4301
*6901
*6901
*6901
*6901
*6901
*7901
*7910
*7910
143
Zielnr.
*7910
*7910
*7910
*7910
0154
*6920
*6920
2520
2520
2520
2520
2520
2539
2520
3301
3333
2125
6412
6412
6412
6412
6412
6412
6412
6412
*6940
*6940
6637
6637
6637
3249
3230
3230
3230
3250
3250
3331
3250
3230
3250
2601
2608
2646
2601
2645
*6901
*6940
*8010
*8010
*8010
*8010
*8010
*8810
*8810
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Blankenheim
Braunhausen
Breitenbach
Gilfershausen
Iba
Imshausen
Lüdersdorf
Rautenhausen
Solz
Weiterode
Bechenheim, Bechenheim
Becherbach (Pfalz),
Becherbach (Pfalz)
Gangloff
Roth b. Becherbach
Becherbach bei Kirn,
Becherbach bei Kirn
Bechtolsheim, Bechtolsheim
Beerfelden, Beerfelden
Airlenbach
Etzean
Falken-Gesäß
Gammelsbach
Hetzbach
Olfen
Bensheim, Bensheim
Auerbach
Fehlheim
Gronau im Odw.
Hochstädten
Langwaden
Schönberg
Schwanheim Bs.
Wilmshausen
Zell im Odw.
Berghausen, Berghausen
Bermersheim v.d. Höhe,
Bermersheim v.d. Höhe
Beselich
Heckholzhausen
Niedertiefenbach
Obertiefenbach
Schupbach
Bessenbach
Keilberg
Oberbessenbach
Straßbessenbach
Unterbessenbach
Weiler (Ufr)
Biblis, Biblis
Nordheim
Wattenheim
Bickenbach, Bickenbach
Biebelnheim, Biebelnheim
Biebelsheim, Biebelsheim
Biebergemünd
Bieber
Breitenborn-Lützel
B–B
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
*8810
*8810
*8810
*8810
*8810
*8810
*8810
*8810
*8810
*8810
*6830
Kassel
Lanzingen
Roßbach
Wirtheim
Biebertal
Fellingshausen
Frankenbach
Königsberg
Krumbach
Rodheim-Bieber
Vetzberg
Biebesheim, Biebesheim
Biedenkopf, Biedenkopf
Breidenstein
Dexbach
Eckelshausen
Engelbach
Katzenbach
Kombach
Wallau
Weifenbach
Bilkheim, Bilkheim
Bingen am Rhein,
Bingen am Rhein
Büdesheim (Bingen)
Dietersheim (Bingen)
Dromersheim
Gaulsheim
Kempten (Bingen)
Sponsheim
Birkenau, Birkenau
Hornbach
Löhrbach
Reisen
Birstein, Birstein
Bößgesäß
Bößgesäß 2
Fischborn
Hettersroth
Illnhausen
Kirchbracht
Lichenroth
Mauswinkel
Oberreichenbach
Obersotzbach
Unterreichenbach
Untersotzbach
Völzberg
Wettges
Wüstwillenroth
Bischoffen, Bischoffen
Niederweidbach
Oberweidbach
Roßbach
Wilsbach
Bischofsheim, Bischofsheim
Blankenbach, Blankenbach
Erlenbach
*6940
*6940
*6940
*6940
*6820
4401
4410
4401
4410
4415
4401
4410
*4510
*4510
*4510
*4510
*4510
*4510
*4510
*4510
*4510
*4510
*7401
*6830
6036
6036
6036
6036
*9450
*9450
*9450
*9450
*9450
4701
4701
4701
3901
*6820
*6901
3310
3338
144
Zielnr.
3307
3338
3337
3225
1540
1544
1597
1544
1540
1540
3815
0101
0110
0116
0101
0116
0116
0153
0110
0110
*7201
*6880
*6880
*6880
*6880
*6880
*6880
*6880
*4850
*4850
*4850
*4850
3240
3239
3239
3255
2410
3238
3244
3201
3201
3242
3205
3242
3205
3201
3201
3201
5607
5607
5610
5610
5610
6593
*9310
*9310
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Bockenau, Bockenau
Bodenheim, Bodenheim
Boos (Nahe), Boos (Nahe)
Borken
Arnsbach
Borken (Hessen)
Dillich
Freudenthal
Gombeth
Großenenglis
Haarhausen
Kerstenhausen
Kleinenglis
Lendorf
Nassenerfurth
Pfaffenhausen
Singlis
Stolzenbach
Trockenerfurth
Bornheim, Bornheim (Alzey)
Brachttal
Hellstein
Neuenschmidten
Schlierbach
Spielberg
Streitberg
Udenhain
Braunfels, Braunfels
Altenkirchen
Bonbaden
Neukirchen
Philippstein
Tiefenbach
Braunweiler, Braunweiler
Brauweiler, Brauweiler
Brechen
Niederbrechen
Oberbrechen
Werschau
Breidenbach, Breidenbach
Achenbach
Kleingladenbach
Niederdieten
Oberdieten
Wiesenbach
Wolzhausen
Breitenbach a.Herzbg,
Breitenbach a.Herzbg
Gehau
Hatterode
Machtlos
Oberjossa
Breitenheim, Breitenheim
Breitscheid, Breitscheid
Erdbach
Gusternhain
Medenbach
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Rabensch. Baumschule
Rabenscheid
Breitscheid (Hunsrück),
Breitscheid (Hunsrück)
Brensbach
Affhöllerbach
Brensbach (Ort)
Höllerbach
Nieder-Kainsbach
Wallbach
Wersau
Bretzenheim, Bretzenheim (Nahe)
Breuberg
Hainstadt
Neustadt (Odw)
Rai-Breitenbach
Sandbach
Wald-Amorbach
Brombachtal
Birkert
Böllstein
Hembach
Kirch-Brombach
Langen-Brombach
Bruchköbel, Bruchköbel
Butterstadt
Niederissigheim
Oberissigheim
Roßdorf
Bubenheim, Bubenheim
Buch, Buch
Budenheim, Budenheim
Büdingen, Büdingen
Aulendiebach
Büches
Calbach
Diebach am Haag
Düdelsheim
Dudenrod
Eckartshausen
Lorbach
Michelau
Orleshausen
Rinderbügen
Rohrbach
Vonhausen
Wolf
Wolferborn
Burghaun, Burghaun
Großenmoor
Gruben
Hechelmannskirchen
Hünhan
Langenschwarz
Rothenkirchen
Schlotzau
Steinbach (Fulda)
Bürgstadt, Bürgstadt
*6940
*6860
*6940
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*8420
*6830
3217
3217
3217
3246
3245
3217
5301
5308
5338
5308
5308
5339
*6920
*6940
6120
6120
6120
0120
0123
0120
0123
0123
0120
0120
*8740
*8740
*8739
*8740
*8740
*6940
5437
5423
5430
5437
145
Zielnr.
5437
5418
*6990
4358
4357
4355
4358
4355
4357
*6970
4335
4335
4335
4335
4383
4351
4351
4351
4351
4351
3050
3050
3050
3050
3050
*6877
*7501
*6865
2710
2722
2722
2722
2722
2722
2722
2722
2722
2720
2722
2720
2722
2722
2722
2720
1650
1613
1650
1613
1650
1613
1655
1613
1655
*9650
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Burgwald, Burgwald
Birkenbringhausen
Bottendorf
Ernsthausen
Wiesenfeld
Burgsponheim, Burgsponheim
Bürstadt, Bürstadt
Bobstadt
Riedrode
Buseck
Alten-Buseck
Beuern
Großen-Buseck
Oppenrod
Trohe
Büttelborn, Büttelborn
Klein-Gerau
Worfelden
Butzbach, Butzbach
Bodenrod
Ebersgöns
Fauerbach v.d.H.
Griedel
Hausen-Oes
Hoch-Weisel
Kirch-Göns
Maibach
Münster
Nieder-Weisel
Ostheim
Pohl-Göns
Callbach, Callbach
Cölbe, Cölbe
Bernsdorf
Bürgeln
Reddehausen
Schönstadt
Schwarzenborn
Collenberg, Collenberg
Fechenbach
Kirschfurt
Reistenhausen
Dalberg, Dalberg
Dalheim, Dalheim
Dammbach
Krausenbach
Neuhammer
Wintersbach
Darmstadt
Arheilgen
Arheilgn-Im Fiedlers
Bessung.Forsth.Jugdh
Da.-Am Karlshof
Da.-Böllenfalltor
Da.-Bunsenstraße
Da.-Eissporthalle
Da.-Kastanienallee
Da.-Marienhöhe
C
D
B–E
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
*8120
*8120
*8120
*8120
*8120
*6940
*4701
*4701
*4701
Da.-Maulbergallee
Da.-Merck
Da.-Messplatz
Da.-Nordbad
Da.-Oberwaldhaus
Da.-Otto-Hesse-Str.
Da.-Schwarzer Weg
Darmstadt-Mitte
Ebers-Mittelschneise
Eberstadt
Eberstadt-Kinderheim
Eberstadt-Kühler Grund
Jagdschloß-Kranichst
Kranichstein
Sportplatz Wixhausen
Wixhausen
Daubach (Hunsrück),
Daubach (Hunsrück)
Dautphetal
Allendorf (Hohenf.)
Buchenau
Damshausen
Dautphe
Elmshausen
Friedensdorf
Herzhausen
Holzhausen
Hommertshausen
Mornshausen
Silberg
Wolfgruben
Daxweiler, Daxweiler
Desloch, Desloch
Dexheim, Dexheim
Dieburg, Dieburg
Dieburg L 3114
Dienheim, Dienheim
Diethardt, Diethardt
Münchenroth
Dietzenbach, Dietzenbach
Dietzhölztal
Ewersbach
Mandeln
Rittershausen
Steinbrücken
Diez Ost, Diez Ost
Dillenburg, Dillenburg
Donsbach
Eibach
Frohnhausen
Manderbach
Nanzenbach
Niederscheld
Oberscheld
Dipperz, Dipperz
Armenhof
Dörmbach
Finkenhain
1560
1562
1561
1562
1560
3715
3715
3715
2201
2224
2210
2224
2201
2243
2224
2242
2224
2224
2214
2214
2201
*6940
0560
0560
0560
0567
0567
0567
*9010
*9010
*9010
*9010
*6920
*6820
*9450
*9450
*9450
4035
4099
4079
4058
4091
4077
4058
4058
4090
146
Zielnr.
4099
4099
4058
4058
4087
4092
4058
4001
4094
4045
4049
4049
4097
4035
4044
4035
*6940
0126
0126
0126
0126
0126
0126
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0135
0135
0135
0135
0126
*6970
*6940
*6810
4128
4168
*6810
*7520
6370
3550
5870
5864
5864
5870
6001
5801
5867
5820
5829
5825
5820
5801
5820
2070
2074
2045
2070
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Friesenhausen
Kohlgrund
Wisselsrod
Wolferts
Dolgesheim, Dolgesheim
Dorfprozelten, Dorfprozelten
Dornburg
Dorndorf
Frickhofen
Langendernbach
Thalheim
Wilsenroth
Dorn-Dürkheim, Dorn-Dürkheim
Dörrebach, Dörrebach
Dörsdorf, Dörsdorf
Dorsheim, Dorsheim
Dreieich
Buchschlag
Dreieichenhain
Götzenhain
Offenthal
Sprendlingen
Dreikirchen, Dreikirchen
Driedorf, Driedorf
Heiligenborn
Heisterberg
Hohenroth
Mademühlen
Münchhausen
Roth
Seilhofen
Waldaubach
Duchroth, Duchroth
Eberbach, Eberbach
Friedrichsdorf
Gaimühle
Ebersburg
Altenhof
Ebersberg
Ried
Schmalnau
Stellberg
Thalau
Weyhers
Ebsdorfergrund
Beltershausen
Dreihausen
Ebsdorf
Hachborn
Heskem-Mölln
Ilschhausen
Leidenhofen
Rauischholzhausen
Roßberg
Wermertshausen
Wittelsberg
Echzell, Echzell
Bingenheim
E
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Bisses
Gettenau
Grund-Schwalheim
Eckelsheim, Eckelsheim
Eckenroth, Eckenroth
Egelsbach, Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Melperts
Reulbach
Seiferts
Thaiden
Wüstensachsen
Ehringshausen, Ehringshausen
Breitenbach
Daubhausen
Dillheim
Dreisbach
Greifenthal
Katzenfurt
Kölschhausen
Niederlemp
Eichenbühl, Eichenbühl
Guggenberg
Heppdiel
Pfohlbach
Riedern
Windischbuchen
Eichenzell, Eichenzell
Büchenberg
Döllbach
Kerzell
Löschenrod
Lütter
Melters
Rönshausen
Rothemann
Welkers
Zillbach
Eimsheim, Eimsheim
Einhausen, Einhausen
Eisighofen, Eisighofen
Eiterfeld, Eiterfeld
Arzell
Betzenrod
Buchenau
Dittlofrod
Giesenhain
Großentaft
Körnbach
Leibolz
Leimbach
Mengers
Oberweisenborn
Reckrod
Soisdorf
Treischfeld
Ufhausen
Wölf
2070
2075
2070
2034
*6820
*9010
6060
6060
6060
6060
6060
*6820
*6970
7410
*6970
3525
3525
3525
3525
3525
*7201
5413
5413
5418
5418
5408
5408
5413
5435
5418
*6940
4445
4440
4440
1837
1822
1851
1806
1837
1837
1822
0346
0358
0350
0350
0346
0350
0350
0343
0358
0358
0343
2310
2310
147
Zielnr.
2310
2310
2310
*6830
*6920
3501
1747
1728
1747
1739
1743
5557
5548
5557
5557
5552
5557
5557
5548
5552
*9650
*9650
*9650
*9650
*9650
*9650
1830
1846
1840
1818
1830
1830
1830
1830
1830
1830
1845
*6820
*4601
*7410
1653
1618
1629
1618
1618
1618
1658
1618
1658
1629
1663
1663
1663
1658
1658
1658
1663
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Elbtal
Dorchheim
Elbgrund
Hangenmeilingen
Heuchelheim
Elsenfeld, Elsenfeld
Eichelsbach
Rück-Schippach
Schippach (Els.)
Elsoff, Elsoff
Eltville a. Rh., Eltville a. Rh.
Erbach (Rhg.)
Hattenheim
Martinsthal
Rauenthal
Elz, Elz
Malmeneich
Engelstadt, Engelstadt
Ensheim, Ensheim
Eppertshausen, Eppertshausen
Eppstein, Eppstein
Bremthal
Ehlhalten
Niederjosbach
Vockenhausen
Erbach, Erbach
Bullau
Dorf-Erbach
Ebersberg
Elsbach
Erbuch
Erlenbach
Ernsbach
Günterfürst
Haisterbach
Lauerbach
Schönnen
Erbes-Büdesheim,
Erbes-Büdesheim
Erlenbach, Erlenbach
Mechenhard
Streit
Erlensee
Langendiebach
Rückingen
Erzhausen, Erzhausen
Eschau, Eschau
Hobbach
Neuhammer
Sommerau
Wildensee
Wildenstein
Eschborn, Eschborn
Eschborn Südbahnhof
Niederhöchstadt
Eschenburg
Eibelshausen
Eiershausen
E–F
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
6055
6055
6055
6055
*9540
*9540
*9540
*9540
*7001
6455
6455
6494
6455
6455
6050
6050
*6877
*6830
4138
6620
6620
6620
6620
6620
4201
4222
4201
4223
4244
4245
4257
4245
4223
4223
4223
4223
Hirzenhain
Roth
Simmersbach
Wissenbach
Essenheim, Essenheim
Faulbach, Faulbach
Breitenbrunn
Feilbingert, Feilbingert
Feldatal
Ermenrod
Groß-Felda
Kestrich
Köddingen
Stumpertenrod
Windhausen
Zeilbach
Fernwald
Albach
Annerod
Steinbach
Fischbachtal
Billings
Lichtenberg
Meßbach
Niedernhausen
Nonrod
Steinau
Flieden, Flieden
Buchenrod
Fl. Abzweig Kellerei
Fl. Döngesm-Am Mühlberg
Fl. Döngesm-Kirche
Fl. Struth-Bildstock
Fl. Struth-Weiherweg
Höf u. Haid
Magdlos
Rückers
Schweben
Stork
Flonheim, Flonheim
Flörsbachtal
Flörsbach
Kempfenbrunn
Lohrhaupten
Mosborn
Flörsheim a.M., Flörsheim a.M.
Weilbach
Wicker
Florstadt
Leidhecken
Nieder-Florstadt
Nieder-Mockstadt
Ober-Florstadt
Staden
Stammheim
Framersheim, Framersheim
Frammersbach (Bayern)
Frammersbach
F
*6830
*9580
*9580
*9580
3060
3060
4089
*9520
*9520
*9450
*9520
*9520
*9520
6650
6664
6650
5833
5833
148
Zielnr.
5838
5838
5838
5829
*6855
*9010
*9020
*6920
1345
1345
1345
1305
1305
1345
1345
1569
1567
1569
3910
3910
3910
3910
3910
3910
1925
1942
1940
1940
1940
1940
1940
1940
1940
1938
1948
1940
*6830
3315
3315
3335
3315
6673
6673
6673
2545
2545
2549
2545
2545
2545
*6820
3319
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Frankenberg (Eder),
Frankenberg (Eder)
Dornholzhausen
Friedrichshausen
Geismar
Haubern
Hommershausen
Rengershausen
Röddenau
Rodenbach
Schreufa
Somplar
Viermünden
Wangershausen
Willersdorf
Frankfurt a.M.
Bahnhofsviertel
Bergen-Enkheim
Berger Warte
Berkersheim
Berkersheim Bahnhof
Bockenheim
Bonames
Bornheim
Carl-Benz-Straße Süd
Dieburger Straße
Dornbusch
Eckenheim
Eschersheim
Fechenheim
Flughafen
Frankfurt-Altstadt
Gallusviertel
Ginnheim
Griesheim
Gutleutviertel
Hans-Böckler-Straße
Harheim
Hausen
Heddernheim
Höchst
Höchst-Farbwerke Bf
Innenstadt
Kalbach
Louisa Bahnhof
Mainkur Bahnhof
Messe
Neu-Isenbg Stadtgr
Neu-Zeilsheim Hst.
Nied
Nieder-Erlenbach
Nieder-Eschb U-Bahn
Nieder-Eschbach
Niederrad
Niederursel
Niederursel U-Bahn
Nordend-Ost
Nordend-West
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Oberrad
Ostend
Praunheim
Preungesheim
Riederwald
Rödelheim
Roter Graben
Sachsenhausen-Nord
Sachsenhausen-Süd
Schwanheim
Seckbach
Siemens-Werk
Sindlingen
Sindlingen Bahnhof
Sindlinger Friedhof
Sossenheim
Sossenheim Bahnhof
Sossenhm Friedhof
Stadion
Unterliederbach
Unterschweinstiege
Westend-Nord
Westend-Süd
Zeilsheim
Zeilsheim Bf
Zeilsheim Friedhof
Zeilshm-Hofhmer Str
Zoo
Fränkisch-Crumbach,
Fränkisch-Crumbach
Freiensteinau, Freiensteinau
Fleschenbach
Gunzenau
Holzmühl
Nieder-Moos
Ober-Moos
Radmühl 1
Radmühl 2
Reichlos
Reinhards
Salz
Weidenau
Freigericht
Altenmittlau
Bernbach
Horbach
Neuses
Somborn
Frei-Laubersheim,
Frei-Laubersheim
Freudenberg, Freudenberg
Friedberg, Friedberg
Bauernheim
Bruchenbrücken
Dorheim
Ockstadt
Ossenheim
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
*8101
5000
5000
5061
5000
5046
5000
5000
5000
5073
5073
5000
5000
5000
5000
5090
5000
5000
5000
5000
5000
5021
5000
5000
5000
5000
5013
5000
5000
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5000
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5041
5000
5000
5000
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5000
5000
149
Zielnr.
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5064
5000
5000
5000
5000
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5000
5011
5011
5000
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5000
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5000
5000
5000
5013
5015
5015
5000
4358
1228
1201
1201
1201
1201
1201
1209
1209
1208
1207
1201
1208
3160
3160
3160
3160
3101
*6920
*9010
2501
2501
2501
2501
2501
2501
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Friedewald, Friedewald
Hillartshausen
Lautenhausen
Motzfeld
Friedrichsdorf, Friedrichsdorf
Burgholzhausen
Köppern
Seulberg
Friesenheim, Friesenheim
Fronhausen, Fronhausen
Bellnhausen
Erbenhausen
Hassenhausen
Holzhausen
Oberwalgern
Sichertshausen
Fulda
Bernhards
Besges
Bronnzell
Dietershan
Dietershan Abzw.
Edelzell
Fulda Zentrum
Gläserzell
Haimbach
Harmerz
Istergiesel
Johannesberg
Kämmerzell
Kohlhaus
Lehnerz
Lüdermünd
Maberzell
Malkes
Marianum
Mittelrode
Niederrode
Niesig
Oberrode
Rodges
Sickels
Zell
Zirkenbach
Fürfeld, Fürfeld
Fürth, Fürth
Brombach
Ellenbach
Erlenbach
Fahrenbach
Gumpener Kreuz
Kröckelbach
Krumbach Bergstraße
Leberbach
Linnenbach
Lörzenbach
Seidenbach
Weschnitz
F–G
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
*8950
*8950
*8950
*8950
5125
5125
5120
5120
*6801
0582
0585
0585
0585
0582
0582
0585
G
Gabsheim, Gabsheim
Gau-Algesheim, Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim
Gau-Bischofsheim,
Gau-Bischofsheim
Gau-Heppenheim,
Gau-Heppenheim
Gau-Odernheim, Gau-Odernheim
Gau-Köngernheim
Gau-Weinheim, Gau-Weinheim
Gebroth, Gebroth
Gedern, Gedern
Mittel-Seemen
Nieder-Seemen
Ober-Seemen
Steinberg
Wenings
Geisa (Thüringen)
Geisa
Geiselbach, Geiselbach
Omersbach
Geisenheim, Geisenheim
Geisenh. Rheingaubad
Johannisberg
Marienthal
Stephanshausen
Gelnhausen, Gelnhausen
Gelnhausen Nippel
Gelnhsn Am lg. Steg
Gelnhsn Am Schnepfrn
Gelnhsn Freischwimmb.
Hailer
Haitz
Haitz Im Taubengart.
Höchst
Lützelhäuser Weg
Meerholz
Roth
Gemünden (Felda)
Burg-Gemünden
Ehringshausen
Elpenrod
Hainbach
Nieder-Gemünden
Otterbach
Rülfenrod
Gemünden (Wohra),
Gemünden (Wohra)
Ellnrode
Grüsen
Herbelhausen
Lehnhausen
Schiffelbach
Sehlen
Gensingen, Gensingen
Gernsheim, Gernsheim
Allmendfeld
Klein-Rohrheim
2060
2001
2001
2060
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2055
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
2001
*6920
*4540
*4570
*4570
*4540
*4540
*4551
*4540
*4540
*4540
*4540
*4540
*4540
*4552
150
Zielnr.
*6850
*6877
*6830
*6860
*6820
*6820
*6820
*6830
*6840
2401
2405
2405
2401
2401
2405
1669
*9310
*9310
6310
6324
6310
6310
6310
3130
3139
3139
3139
3139
3140
3148
3139
3148
3138
3140
3144
0910
0910
0910
0910
0910
0910
0910
*8220
*8220
*8220
*8220
*8220
*8220
*8220
*6901
3830
3825
3830
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Gersfeld (Rhön),
Gersfeld (Rhön)
Altenfeld
Dalherda
Gichenbach
Hettenhausen
Maiersbach
Mosbach
Obernhausen
Rengersfeld
Rodenbach
Rommers
Sandberg
Schachen
Wasserkuppe
Gießen
Allendorf a. d. Lahn
Gießen
Kleinlinden
Lützellinden
Rödgen
Wieseck
Gilserberg, Gilserberg
Appenhain
Heimbach
Itzenhain
Lischeid
Moischeid
Sachsenhausen
Schönau
Schönstein
Sebbeterode
Winterscheid
Ginshm.-Gustavsburg
Ginsheim
Gustavsburg
Gladenbach, Gladenbach
Bellnhausen
Diedenshausen
Erdhausen
Friebertshausen
Frohnhausen
Kehlnbach
Mornshausen
Rachelshausen
Römershausen
Rüchenbach
Runzhausen
Sinkershausen
Weidenhausen
Weitershausen
Glashütten, Glashütten
Oberems
Schloßborn
Glattbach, Glattbach
Glauburg
Glauberg
Stockheim
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Goldbach, Goldbach
Unterafferbach
Gorxheimertal
Gorxheim
Trösel
Unter-Flockenbach
Grasellenbach, Grasellenbach
Hammelbach
Litzelbach
Ober-Scharbach
Scharbach
Tromm
Wahlen
Grävenwiesbach, Grävenwiesbach
Heinzenberg
Hundstadt
Laubach
Mönstadt
Naunstadt
Utenhof
Grebenau, Grebenau
Bieben
Eulersdorf
Reimenrod
Schwarz
Udenhausen
Wallersdorf
Grebenhain, Grebenhain
Bannerod
Bermuthshain
Crainfeld
Hartmannshain
Heisters
Herchenhain
Ilbeshsn- Hochwaldh.
Metzlos
Metzlos-Gehaag
Nösberts-Weidmoos
Vaitshain
Volkartshain
Wünschen-Moos
Zahmen
Greifenstein, Greifenstein
Allendorf a. d. Ulm
Arborn
Beilst. Ulmtalsperre
Beilstein
Holzhausen
Nenderoth
Odersberg
Rodenberg
Rodenroth
Ulm
Griesheim, Griesheim
St. Stefan
Grolsheim, Grolsheim
Groß-Bieberau, Groß-Bieberau
Rodau
1847
1808
1850
1847
1808
1847
1847
1847
1847
1847
1847
1847
1847
1805
1501
1501
1501
1501
1501
1501
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
*8301
6567
6560
0420
0430
0430
0420
0430
0430
0420
0420
0420
0420
0420
0430
0430
0420
0430
5162
5167
5162
*9130
2741
2741
151
Zielnr.
*9140
*9140
*4849
*4850
*4850
*4870
*4870
*4850
*4850
*4850
*4850
*4870
5216
5216
5216
5253
5216
5216
5264
1122
1130
1122
1130
1122
1122
1122
1225
1210
1231
1225
1230
1210
1230
1232
1210
1210
1210
1225
1230
1210
1210
5401
5405
5408
5405
5401
5405
5408
5408
5435
5401
5405
4055
4055
*6901
3910
3910
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Großenlüder, Großenlüder
Bimbach
Eichenau
Kleinlüder
Lütterz
Müs
Oberbimbach
Uffhausen
Groß-Gerau, Groß-Gerau
Berkach
Dornberg
Dornheim
Wallerstädten
Großheubach, Großheubach
Großkrotzenburg,
Großkrotzenburg
Großostheim, Großostheim
Pflaumheim
Ringheim
Wenigumstadt
Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim
Groß-Umstadt, Groß-Umstadt
Dorndiel
Heubach
Kleestadt
Klein-Umstadt
Raibach
Richen
Semd
Wiebelsbach
Großwallstadt, Großwallstadt
Groß-Zimmern, Groß-Zimmern
Waldeck
Klein-Zimmern
Grünberg, Grünberg
Beltershain
Göbelnrod
Harbach
Klein-Eichen
Lardenbach
Lehnheim
Lumda
Queckborn
Reinhardshain
Stangenrod
Stockhausen
Weickartshain
Weitershain
Gründau
Breitenborn a.W.
Gettenbach
Hain-Gründau
Lieblos
Mittel-Gründau
Niedergründau
Rothenbergen
Guldental, Guldental
Gumbsheim, Gumbsheim
G–H
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
2109
2130
2123
2122
2130
2123
2130
2122
3701
3701
3701
3713
3701
*9620
Guntersblum, Guntersblum
Gutenberg (Kr KH),
Gutenberg (Kr KH)
Hackenheim, Hackenheim
Hadamar, Hadamar
Abzweigung
Faulbach
Niederhadamar
Niederweyer
Niederzeuzheim
Oberweyer
Oberzeuzheim
Steinbach
Hahnenbach, Hahnenbach
Hahnheim, Hahnheim
Haibach, Haibach
Dörrmorsbach
Grünmorsbach
Haiger, Haiger
Allendorf (Dillkr)
Dillbrecht
Dillbrecht Bf
Fellerdilln
Flammersbach
Haigerseelbach
Langenaubach
Niederrossbach
Oberrossbach
Offdilln
Rodenbach
Sechshelden
Steinbach
Weidelbach
Haina (Kloster), Haina (Kloster)
Altenhaina
Battenhausen
Bockendorf
Dodenhausen
Haddenberg
Halgehausen
Hüttenrode
Löhlbach
Mohnhausen
Oberholzhausen
Römershausen
Hainburg
Hainstadt
Klein-Krotzenburg
Hallgarten (Pfalz),
Hallgarten (Pfalz)
Hammersbach
Langen-Bergheim
Marköbel
Hanau, Hanau
Großauheim
Klein-Auheim
Mittelbuchen
Steinheim am Main
H
3073
*9160
*9160
*9160
*9160
*4750
4101
4101
4101
4101
4101
4101
4101
4101
4101
*9560
4123
4175
4123
1455
1475
1430
1444
1473
1473
1475
1475
1430
1475
1475
1473
1473
1475
3125
3165
3165
3163
3165
3120
3120
*6970
*6830
152
Zielnr.
*6801
*6920
*6920
6040
6048
6040
6040
6048
6040
6049
6040
6040
*6940
*6801
*9140
*9140
*9140
5847
5847
5860
5863
5857
5843
5847
5843
5857
5857
5860
5847
5825
5868
5860
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
*8201
3660
3660
*6920
2935
2935
3001
3001
3001
3075
3001
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Wolfgang
Hargesheim, Hargesheim
Harxheim (Mz), Harxheim (Mz)
Hasselroth
Gondsroth
Neuenhaßlau
Niedermittlau
Hattersheim a.M.,
Hattersheim a.M.
Eddersheim
Okriftel
Hatzfeld (Eder), Hatzfeld (Eder)
Biebighausen
Eifa
Holzhausen
Reddinghausen
Hauneck
Bodes
Eitra
Fischbach
Oberhaun
Rotensee
Sieglos
Unterhaun
Haunetal
Herrmannspiegel
Holzheim
Kruspis
Mauers
Meisenbach
Müsenbach
Neukirchen
Oberstoppel
Odensachsen
Rhina
Schletzenrod
Stärklos
Unterstoppel
Wehrda
Wetzlos
Hausen, Hausen
Heidenrod
Algenroth
Dickschied
Egenroth
Geroldstein
Grebenroth
Hilgenroth
Huppert
Kemel
Langschied
Laufenselden
Mappershain
Martenroth
Nauroth
Niedermeilingen
Obermeilingen
Springen
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Watzelhain
Wisper
Zorn
Heidesheim (Rhein)
Heidenfahrt
Heidesheim (Rhein)
Uhlerborn
Heigenbrücken, Heigenbrücken
Jakobsthal
Heimbuchenthal, Heimbuchenthal
Heimweiler, Heimweiler
Heinrichsthal, Heinrichsthal
Oberlohrgrund
Heinzenberg (bei Kirn)
Heinzenberg
Hemsbach, Hemsbach
Laudenbach
Hennweiler, Hennweiler
Heppenheim, Heppenheim
Erbach
Fischweiher
Hambach
Hofgut Rhenania
Kirschhausen
Scheuerberg
Wald-Erlenbach
Herborn, Herborn
Amdorf
Burg
Guntersdorf
Hirschberg
Hörbach
Merkenbach
Schönbach
Seelbach
Uckersdorf
Herbstein, Herbstein
Altenschlirf
Lanzenhain
Rixfeld
Schadges
Schlechtenwegen
Steinfurt
Stockhausen
Hergenfeld, Hergenfeld
Heringen
Bengendorf
Herfa
Heringen (Werra)
Kleinensee
Leimbach
Lengers
Widdershausen
Wölfershausen
Hesseneck
Hesselbach
Kailbach
Schöllenbach
3001
*6920
*6860
3105
3105
3105
6665
6665
6665
*8001
*8001
*8001
*8001
*8001
*8780
*8770
*8780
*8770
*8770
*8770
*8770
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*8756
*9510
6370
6345
6345
6359
6345
6345
6367
6363
6345
6367
6345
6345
6345
6370
6370
6345
153
Zielnr.
6345
6345
6370
*6865
*6865
*6865
*9340
*9340
*9450
*6940
*9340
*9340
*6940
*4830
*4830
*6940
*4560
*4540
*4540
*4540
*4601
*4540
*4540
*4540
5701
5730
5701
5710
5710
5710
5710
5710
5701
5730
1040
1040
1040
1050
1050
1050
1050
1050
*6920
*8930
*8930
*8930
*8930
*8930
*8930
*8930
*8930
4435
4435
4435
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Heuchelheim, Heuchelheim
Kinzenbach
Heusenstamm, Heusenstamm
Rembrücken
Hilders, Hilders
Batten
Brand
Dietges
Dörmbach
Eckweisbach
Liebhards
Rupsroth
Simmershausen
Unterbernhards
Wickers
Hillesheim (Rhh),
Hillesheim (Rhh)
Hirschhorn, Hirschhorn
Brombacher Wasser
Unter-Hainbrunn
Hirzenhain, Hirzenhain
Glashütten
Merkenfritz
Hochheim a.M., Hochheim a.M.
Massenheim
Höchst i.Odw., Höchst i.Odw.
Annelsbach
Dusenbach
Forstel
Hassenroth
Hetschbach
Hummetroth
Mümling-Grumbach
Pfirschbach
Hochstätten
Hochstätten (Pfalz)
Hochstetten-Dhaun,
Hochstetten-Dhaun
Hofbieber, Hofbieber
Allmus
Danzwiesen
Elters
Kleinsassen
Langenberg
Langenbieber
Mahlerts
Niederbieber
Obergruben
Obernüst
Obernüst-Nüsterrasen
Obernüst-Wallings
Rödergr.-Egelmes
Schwarzbach
Steens
Traisbach
Wiesen
Wittges
H–K
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
1501
1501
3680
3680
1740
1728
1728
1728
1728
1728
1728
1728
1738
1728
1728
Hofheim a.Ts., Hofheim a.Ts.
Diedenbergen
Langenhain
Lorsbach
Marxheim
Wallau
Wildsachsen
Hohenahr
Ahrdt
Altenkirchen
Erda
Großaltenstädten
Hohensolms
Abzw. Königsberg
Am Altenberg
Mudersbach
Hohenroda
Ausbach
Glaam
Mansbach
Oberbreitzbach
Ransbach
Soislieden
Hohenstein
Born
Breithardt
Burg Hohenstein
Hennethal
Holzhausen ü. Aar
Steckenroth
Strinz-Margarethä
Holzhausen, Holzhausen
Homberg (Ohm), Homberg (Ohm)
Appenrod
Bleidenrod
Büssfeld
Dannenrod
Deckenbach
Erbenhausen
Gontershausen
Haarhausen
Höingen
Maulbach
Nieder-Ofleiden
Ober-Ofleiden
Schadenbach
Horbach (bei Simmertal),
Horbach (bei Simmertal)
Horrweiler, Horrweiler
Hösbach, Hösbach
Feldkahl
Hösbach Bahnhof
Rottenberg
Schmerlenbach
Wenighösbach
Winzenhohl
Hosenfeld, Hosenfeld
Blankenau
*6820
4450
4420
4420
2413
2413
2413
6683
6690
4342
4347
4342
4347
4347
4342
4347
4342
4356
*6920
*6940
1748
1748
1701
1701
1701
1701
1701
1701
2074
1701
1725
1758
1640
1725
1725
1701
2068
2068
1725
154
Zielnr.
6601
6601
6601
6601
6601
6694
6601
5608
5604
5601
5601
5601
5629
5629
5604
*8920
*8920
*8925
*8920
*8920
*8920
6492
6406
6406
6406
6406
6406
6406
*7501
0722
0725
0701
0701
0725
0709
0725
0727
0727
0701
0725
0728
0722
0701
*6940
*6901
*9140
*9140
*9140
*9140
*9140
*9140
*9140
2127
2101
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Brandlos
Hainzell
Jossa
Pfaffenrod
Poppenrod
Schletzenhausen
Hüblingen, Hüblingen
Hüffelsheim, Hüffelsheim
Hundsangen, Hundsangen
Hundsbach (Kirn),
Hundsbach (Kirn)
Hünfeld, Hünfeld
Dammersbach
Großenbach
Kirchhasel
Mackenzell
Malges
Michelsrombach
Molzbach
Nüst
Oberfeld
Oberrombach
Roßbach
Rückers
Rudolphshan
Sargenzell
Hünfelden
Dauborn
Heringen
Kirberg
Mensfelden
Nauheim
Neesbach
Ohren
Hungen, Hungen
Bellersheim
Inheiden
Langd
Nonnenroth
Obbornhofen
Rabertshausen
Rodheim
Steinheim
Trais-Horloff
Trais-Horloff-Bf
Utphe
Villingen
Hünstetten
Bechtheim
Beuerbach
Görsroth
Kesselbach
Ketternschwalbach
Limbach
Oberlibbach
Strinz-Trinitatis
Wallbach
Wallrabenstein
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
2128
2101
2128
2128
2128
2101
*7001
*6920
*7201
*6940
1645
1610
1660
1660
1610
1660
1601
1610
1610
1601
1601
1660
1610
1601
1610
6110
6110
6110
6110
6110
6110
6110
1417
1418
1418
1410
1410
1418
1410
1410
1410
1416
1410
1418
1410
Hüttenberg, Hüttenberg
Rechtenbach
Reiskirchen
Vollnkirchen
Volpertshausen
Weidenhausen
Idstein, Idstein
Dasbach
Ehrenbach
Eschenhahn
Heftrich
Kröftel
Lenzhahn
Niederauroff
Nieder-Oberrod
Oberauroff
Walsdorf
Wörsdorf
Ingelheim am Rhein
Grofl-Winternheim
Ingelheim
Ippenschied, Ippenschied
Irmtraut, Irmtraut
Jeckenbach, Jeckenbach
Jesberg, Jesberg
Densberg
Elnrode-Strang
Hundshausen
Reptich
Johannesberg, Johannesberg
Breunsberg
Oberafferbach
Rückersbach
Steinbach
Sternberg
Jossgrund
Burgjoß
Lettgenbrunn
Oberndorf
Pfaffenhausen
Jugenheim (Rhh),
Jugenheim (Rhh)
Kahl, Kahl
Kalbach
Eichenried
Heubach
Mittelkalbach
Niederkalbach
Oberkalbach
Uttrichshausen
Veitsteinbach
Kaltenholzhausen,
Kaltenholzhausen
Karben
Abzweig Kloppenheim
Dieselstraße
Gewerbegebiet Süd
Max-Planck-Straße
I
J
K
6215
6215
6245
6245
6215
6215
6215
6215
6215
6215
155
Zielnr.
5567
5567
5564
5564
5564
5564
6201
6201
6245
6201
6247
6240
6201
6201
6240
6201
6238
6235
*6870
*6870
*6940
*7001
*6940
*8401
*8401
*8401
*8401
*8401
*9130
*9130
*9130
*9130
*9130
*9130
3332
3320
3325
3334
*6877
*9220
1901
1935
1901
1945
1901
1935
1901
6110
2619
2634
2634
2634
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Robert-Bosch-Straße
Burg-Gräfenrode
Groß-Karben
Groß-Karben Bahnhof
Groß-Karben Kino
Klein-Karben
Kloppenheim
Okarben
Petterweil
Rendel
Karlstein
Dettingen
Großwelzheim
Katzenelnbogen, Katzenelnbogen
Kefenrod, Kefenrod
Bindsachsen
Burgbracht
Helfersdorf
Hitzkirchen
Kelkheim (Ts.)
Eppenhain
Fischbach
Hornau
Hornau Rettershof
Kelkheim
Kelkheim-Dieselstr
Münster
Münster Industriestr
Münster-In d Padenwn
Ruppertshain
Ruppertshn-Am Rosenw
Zauberberg
Kellenbach, Kellenbach
Kelsterbach, Kelsterbach
Kiedrich, Kiedrich
Kirchhain, Kirchhain
Anzefahr
Betziesdorf
Burgholz
Emsdorf
Großseelheim
Himmelsberg
Kleinseelheim
Langenstein
Niederwald
Schönbach
Sindersfeld
Stausebach
Kirchheim, Kirchheim
Allendorf
Frielingen
Gersdorf
Gershausen
Goßmannsrode
Heddersdorf
Kemmerode
Reckerode
Reimboldshausen
K–L
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
2634
2620
2620
2615
2615
2620
2615
2615
2615
2620
Rotterterode
Willingshain
Kirchzell, Kirchzell
Breitenbuch
Buch
Ottorfszell
Preunschen
Watterbach
Kirn, Kirn
Kirn-Sulzbach
Kirschroth, Kirschroth
Kirtorf, Kirtorf
Arnshain
Gleimenhain
Heimertshausen
Lehrbach
Ober-Gleen
Wahlen
Kleinheubach, Kleinheubach
Kleinkahl, Kleinkahl
Edelbach
Großkahl
Großlaudenbach
Kleinlaudenbach
Wesemischshof
Kleinostheim, Kleinostheim
Rückersbacher Schlucht
Kleinwallstadt, Kleinwallstadt
Hofstetten
Klein-Winternheim,
Klein-Winternheim
Klingenberg, Klingenberg
Röllfeld
Trennfurt
Köngernheim, Köngernheim
Königsau, Königsau
Königstein i.Ts., Königstein i.Ts.
Falkenstein
Mammolshain
Schneidhain
Kriftel, Kriftel
Krombach, Krombach
Oberschur
Kronberg i.Ts., Kronberg i.Ts.
Kronberg Süd
Oberhöchstadt
Schönberg
Künzell, Künzell
Dassen
Dietershausen
Dirlos
Engelhelms
Keulos
Künzell Brandenb.Str
Künzell Ignaz-K.-Str
Pilgerzell
Wissels
*9220
*9220
*7401
2408
2408
2410
2410
2410
6626
6626
6626
6648
6626
6691
6626
6691
6691
6626
6636
6636
*6940
3755
6455
0326
0335
0335
0354
0354
0339
0335
0339
0354
0335
0335
0335
0335
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*8755
*8755
*8755
*8755
*8755
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8755
*8755
*8755
156
Zielnr.
*8755
*8755
*9680
*9680
*9680
*9680
*9680
*9680
*6940
*6940
*6940
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0717
0717
0712
0712
0712
0717
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*9350
*9350
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*6801
*6940
5152
5152
5152
5152
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*9310
*9310
5144
5171
5144
5144
2030
2075
2075
2075
2030
2045
2001
2001
2030
2045
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
L
Lahnau
Atzbach
Dorlar
Waldgirmes
Lahntal
Brungershausen
Caldern
Goßfelden
Göttingen
Kernbach
Sarnau
Sterzhausen
Lampertheim, Lampertheim
Hofheim
Hüttenfeld
Lamphm Wehr-Zollhaus
Neuschloß
Rosengarten
Langen, Langen
Kiesgrube Sehring
Langener Waldsee
Langen-Krankenhaus
Langenlonsheim, Langenlonsheim
Langenselbold, Langenselbold
Langenthal, Langenthal
Langgöns
Cleeberg
Dornholzhausen
Espa
Lang-Göns
Niederkleen
Oberkleen
Laubach, Laubach
Altenhain (Laubach)
Freienseen
Gonterskirchen
Laubach Gsthf L-Wald
Lauter
Münster
Röthges
Ruppertsburg
Wetterfeld
Laubenheim
Laubenheim (Nahe)
Laudenbach (Miltenb.),
Laudenbach (Miltenb.)
Laufach, Laufach
Frohnhofen
Hain
Lauschied, Lauschied
Lauterbach
Allmenrod
Frischborn
Heblos
Lauterbach (Hessen)
Maar
Reuters
Rimlos
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Rudlos
Sickendorf
Wallenrod
Wernges
Lautertal
Dirlammen
Eichelhain
Eichenrod
Engelrod
Hopfmannsfeld
Hörgenau
Meiches
Lautertal Odw.
Beedenkirchen
Breitwiesen
Elmshausen
Gadernheim
Knoden
Kuralpe
Lautern
Raidelbach
Reichenbach
Schannenbach
Staffel
Wurzelbach
Leidersbach, Leidersbach
Ebersbach
Roßbach
Volkersbrunn
Lettweiler, Lettweiler
Leun, Leun
Biskirchen
Bissenberg
Braunfels Lahn Bf
Stockhausen
Lich, Lich
Arnsburg
Bettenhausen
Birklar
Eberstadt
Langsdorf
Muschenheim
Nieder-Bessingen
Ober-Bessingen
Liederbach
Liederbach Süd Bf
Niederhofheim
Oberliederbach
Sindlinger Weg
Limbach (bei Kirn),
Limbach (bei Kirn)
Limburg a.d.Lahn,
Limburg a.d.Lahn
Ahlbach
Dietkirchen
Eschhofen
Lindenholzhausen
Linter
5536
5536
5536
0550
0550
0560
0560
0550
0560
0550
*4810
*4701
*4810
*4801
*4810
*4810
3501
3584
3584
3571
*6970
3110
*6940
1581
1581
1591
1581
1581
1581
1461
1420
1420
1420
1420
1443
1470
1470
1420
1470
*6970
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*9340
*9340
*6940
1030
1052
1030
1024
1001
1053
1001
157
Zielnr.
1022
1030
1053
1020
1335
1335
1335
1335
1335
1335
1335
*4530
*4555
*4510
*4530
*4555
*4530
*4530
*4530
*4530
*4555
*4530
*4530
*9510
*9510
*9510
*9510
*6940
5329
5333
5333
5329
5333
1401
1401
1467
1467
1440
1415
1467
1403
1403
6649
6637
6637
6649
*6940
6001
6001
6010
6001
6001
6001
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Offheim
Staffel
Limeshain
Hainchen
Himbach
Rommelhausen
Linden
Großen-Linden
Leihgestern
Lindenfels, Lindenfels
Eulsbach
Glattbach
Kolmbach
Ober-Winterkasten
Schlierbach
Seidenbuch
Unter-Winterkasten
Winkel
Winterkasten
Linsengericht
Altenhaßlau
Eidengesäß
Geislitz
Großenhausen
Lützelhausen
Löhnberg
Löhnberg (Ort)
Niedershausen
Obershausen
Selters
Lohra, Lohra
Altenvers
An der Bauhecke
Damm
Kirchvers
Nanz-Willershausen
Reimershausen
Rodenhausen
Rollshausen
Seelbach
Weipoltshausen
Lollar, Lollar
Odenhausen
Ruttershausen
Salzböden
Löllbach, Löllbach
Lonsheim, Lonsheim
Lorch, Lorch
Espenschied
Lorch Bodental
Lorchhausen
Ransel
Wollmerschied
Lorsch, Lorsch
Lörzweiler, Lörzweiler
Ludwigsau
Beenhausen
Biedebach
L–M
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
6001
6008
Ersrode
Friedlos
Gerterode
Hainrode
Meckbach
Mecklar
Niederthalhausen
Oberthalhausen
Reilos
Rohrbach
Tann
Ludwigshöhe (Rhh),
Ludwigshöhe (Rhh)
Lützelbach
Breitenbrunn
Haingrund
Lützel-Wiebelsbach
Rimhorn
Seckmauern
Mainaschaff, Mainaschaff
Mainhausen
Mainflingen
Zellhausen
Maintal
Bischofsheim
Dörnigheim
Hochstadt
Wachenbuchen
Mainz
Altstadt
Bretzenheim
Drais
Ebersheim
Finthen
Gonsenheim
Hartenberg Münchfeld
Hechtsheim
Laubenheim
Lerchenberg
Marienborn
Mombach
Neustadt
Oberstadt
Weisenau
Zahlbach
Mandel, Mandel
Manubach, Manubach
Marburg
Bauerbach
Bortshausen
Cappel
Cyriaxweimar
Dagobertshausen
Dilschhausen
Elnhausen
Ginseldorf
Gisselberg
Haddamshausen
2745
2745
2745
1577
1577
*4538
*4570
*4555
*4555
*4555
*4550
*4555
*4555
*4550
*4555
3152
3154
3154
3170
3170
M
5939
5935
5935
5901
0401
0405
0435
0401
0409
0401
0405
0405
0405
0405
0405
1558
1552
1552
1552
*6940
*6830
6335
6365
6364
6335
6360
6360
*4601
*6860
*8801
*8801
158
Zielnr.
*8801
*8808
*8801
*8801
*8801
*8801
*8801
*8801
*8808
*8801
*8801
*6801
4329
4329
4325
4323
4329
*9110
3676
3676
2901
2901
2901
2901
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6920
6990
0546
0555
0501
0588
0540
0540
0540
0546
0588
0588
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Hermershausen
Marbach
Marburg Kernstadt
Michelb Görzhäuser Hof 1
Michelb Görzhäuser Hof 2
Michelb Görzhäuser Weg
Michelbach
Moischt
Ronhausen
Schröck
Wehrda
Wehrshausen
Martinstein, Martinstein
Meckenbach, Meckenbach
Meddersheim, Meddersheim
Meisenheim, Meisenheim
Mengerskirchen, Mengerskirchen
Dillhausen
Probbach
Waldernbach
Winkels
Merenberg, Merenberg
Allendorf (Merenberg)
Barig-Selbenhausen
Reichenborn
Rückershausen
Merxheim, Merxheim
Mespelbrunn, Mespelbrunn
Hessenthal
Messel, Messel
Grube Messel
Michelstadt, Michelstadt
Asselbrunn
Eulbach B47
Eulbach Schloß
Rehbach
Steinbach
Steinbuch
Stockheim
Vielbrunn
Weiten-Gesäß
Würzberg
Miehlen, Miehlen
Miltenberg, Miltenberg
Berndiel
Breitendiel
Mainbullau
Monbrunn
Schippach (Milt.)
Wenschdorf
Mittelhofen, Mittelhofen
Mittenaar
Ballersbach
Bellersdorf
Bicken
Offenbach
Modautal
Allertshofen
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Asbach
Brandau
Ernsthfn-Waldfriede
Ernsthofen
Herchenrode
Hoxhohl
Klein-Bieberau
Lützelbach
Neunkirchen
Neutsch
Webern
Molsberg, Molsberg
Mömbris, Mömbris
Brücken
Daxberg
Dörnsteinbach
Gunzenbach
Heimbach
Hohl
Königshofen
Mensengesäß
Niedersteinbach
Rappach (Ufr)
Reichenbach
Rothengrund
Schimborn
Strötzbach
Mömlingen, Mömlingen
Mommenheim (Rhh),
Mommenheim (Rhh)
Mönchberg, Mönchberg
Schmachtenberg
Monzingen, Monzingen
Mörfelden-Walldorf
Mörfelden
Walldorf
Mörlenbach, Mörlenbach
Bettenbach
Bonsweiher
Geisenbach
Groß-Breitenbach
Juhöhe
Nieder-Mumbach
Ober-Mumbach
Vöckelsbach
Weiher
Mossautal
Güttersbach
Hiltersklingen
Hüttenthal
Ober-Mossau
Unter-Mossau
Mücke
Atzenhain
Bernsfeld
Flensungen
Groß-Eichen
Höckersdorf
0588
0501
0501
0556
0556
0556
0558
0546
0555
0546
0501
0540
*6940
*6940
*6940
*6940
5940
5940
5940
5946
5940
5930
5930
5930
5930
5930
*6940
*9450
*9450
4080
4080
4201
4201
4240
4240
4243
4201
4216
4201
4212
4214
4220
*7510
*9610
*9650
*9610
*9610
*9650
*9650
*9650
*7001
5614
5630
5614
5618
3910
159
Zielnr.
3910
3910
4048
3910
3910
3910
3910
3933
3933
3932
3910
*7201
*9230
*9230
*9130
*9230
*9230
*9230
*9230
*9310
*9230
*9230
*9230
*9230
*9230
*9310
*9230
*9570
*6801
*9580
*9580
*6940
3720
3720
*4850
*4850
*4850
*4850
*4850
*4540
*4850
*4850
*4850
*4850
4235
4235
4235
4230
4230
0901
0901
0909
0920
0920
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
M–O
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Ilsdorf
Merlau
Merlau-Mücke Bf
Nieder-Ohmen
Ober-Ohmen
Ruppertenrod
Sellnrod
Wettsaasen
Mühlheim a.M., Mühlheim a.M.
Borsigstraße
Dietesheim
Lämmerspiel
Rote Warte
Rote Warte Ausstieg
Mühltal
Frankenhausen
Ndr-Ramst-Papiermühle
Nieder-Beerbach
Nieder-Ramstadt
Traisa
Trautheim
Wacker Fabrik
Waschenbach
Münchhausen, Münchhausen
Niederasphe
0901
0901
0909
0901
0920
0920
0920
0901
3630
3671
3630
3630
3671
3671
Oberasphe
Simtshausen
Wollmar
Münchwald, Münchwald
Münster, Münster
Altheim
Münster-Sarmsheim,
Münster-Sarmsheim
Münzenberg, Münzenberg
Gambach
Ober-Hörgern
Trais
Nack, Nack
Nackenheim, Nackenheim
Nastätten, Nastätten
Nauheim, Nauheim
Abzweig Trebur
Neckarsteinach, Neckarsteinach
Neckarhausen
Neu-Anspach
Anspach
Hausen-Arnsbach
Hessenpark
Rod am Berg
Westerfeld
Neu-Bamberg, Neu-Bamberg
Neuberg
Ravolzhausen
Rüdigheim
Neuental
Bischhausen
Dorheim
0215
0215
0215
*6920
4138
4138
N
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Gilsa
Neuenhain
Römersberg
Schlierbach
Waltersbrück
Zimmersrode
Neuhof, Neuhof
Dorfborn
Giesel
Hattenhof
Hauswurz
Kauppen
Rommerz
Sägewerk
Tiefengruben
W.-v.-Braun Schule
Neu-Isenburg, Neu-Isenburg
Gravenbruch
Neu-Isb. Waldfriedh.
Zeppelinheim
Zeppelinheim Bf
Neukirchen, Stadt
Asterode
Christerode
Hauptschwenda
Nausis
Neukirchen
Riebelsdorf
Rückershausen
Seigertshausen
Wincherode
Neunkirchen, WW
Neunkirchen
Neunkirchen,Miltenb.
Neunkirchen
Richelbach
Umpfenbach
Neustadt (bei Marburg)
Mengsberg
Momberg
Neustadt
Speckswinkel
Nidda, Nidda
Bad Salzhausen
Borsdorf
Eichelsdorf
Fauerbach
Geiß-Nidda
Harb
Kohden
Michelnau
Ober-Lais
Ober-Schmitten
Ober-Widdersheim
Schwickartshausen
Stornfels
Ulfa
Unter-Schmitten
4065
4049
4065
4065
4065
4065
4075
4065
0215
0215
*6880
2230
2230
2230
2230
*6830
*6860
*7501
3760
3764
4460
4460
5223
5223
5223
5223
5223
*6920
2940
2940
*8410
*8410
160
Zielnr.
*8410
*8410
*8410
*8410
*8410
*8410
1920
1947
1930
1950
1942
1942
1910
1946
1934
1946
3510
3510
3524
3510
3570
*8610
*8610
*8610
*8610
*8610
*8610
*8610
*8610
*8610
*7001
*9650
*9650
*9650
0322
0322
0318
0322
2324
2324
2320
2340
2308
2324
2324
2324
2324
2308
2340
2320
2308
2350
2350
2340
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Unter-Widdersheim
Wallernhausen
Niddatal
Assenheim
Bönstadt
Ilbenstadt
Kaichen
Nidderau
Eichen
Erbstadt
Heldenbergen
Ostheim
Windecken
Niederaula, Niederaula
Hattenbach
Hilperhausen
Kerspenhausen
Kleba
Mengshausen
Niederjossa
Roßbach
Solms
Niederdorfelden,
Niederdorfelden
Niederhausen (Nahe),
Niederhausen (Nahe)
Niederheimbach, Niederheimbach
Nieder-Hilbersheim,
Nieder-Hilbersheim
Niedernberg, Niedernberg
Niedernhausen, Niedernhausen
Engenhahn
Königshofen
Niederseelbach
Oberjosbach
Oberseelbach
Nieder-Olm, Nieder-Olm
Nieder-Wiesen, Nieder-Wiesen
Nierstein, Nierstein
Schwabsburg
Norheim, Norheim
Nußbaum, Nußbaum
Nüsttal
Gotthards
Haselstein
Hofaschenbach
Mittelaschenbach
Morles
Oberaschenbach
Rimmels
Silges
Oberaula, Oberaula
Friedigerode
Hausen
Ibra
Olberode
Wahlshausen
O
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Oberdiebach, Oberdiebach
Rheindiebach
Obererbach, Obererbach
Oberhausen (Nahe),
Oberhausen (Nahe)
Oberhausen bei Kirn,
Oberhausen bei Kirn
Oberheimbach b. Bingen,
Oberheimbach b. Bingen
Ober-Hilbersheim,
Ober-Hilbersheim
Ober-Mörlen, Ober-Mörlen
Langenhain-Ziegenbrg
Obernburg, Obernburg
Eisenbach
Ober-Olm, Ober-Olm
Ober-Ramstadt, Ober-Ramstadt
Modau
Modau-Waldfriede
Rohrbach
Wembach-Hahn
Oberrod, Oberrod
Oberstreit, Oberstreit
Obertshausen, Obertshausen
Hausen
Oberursel (Ts.), Oberursel (Ts.)
Bommersheim
Hohemark
Oberstedten
Stierstadt
Weißk./Steinbach Bf.
Weißkirchen
Ockenheim, Ockenheim
Odernheim am Glan,
Odernheim am Glan
Oestrich-Winkel
Hallgarten
Mittelheim
Oestrich
Winkel
Offenbach
August-Bebel-Ring
Bieber
Bürgel
Gasthaus Wildhof
Goethering
Kaiserlei
Lauterborn
Offenbach Stadtgrenze
Senefelderallee
Stadt
Rosenhöhe
Rumpenheim
Tempelsee
Waldheim
Oppenheim, Oppenheim
2320
2324
2635
2635
2651
2655
2952
2934
2925
2925
2925
*8740
*8740
*8740
*8740
*8740
*8740
*8740
*8740
*8740
2915
*6940
*6990
*6880
*9560
6475
6475
6475
6475
6475
6491
*6855
*6830
*6810
*6810
*6920
*6940
1640
1639
1649
1635
1649
1635
1648
1648
*8640
*8640
*8640
*8640
*8640
*8640
161
Zielnr.
*6990
*6990
*7201
*6940
*6940
*6990
*6880
2515
2515
*9550
*9550
*6855
4072
4072
4048
4072
4072
*7001
*6940
3690
3690
5126
5126
5126
5126
5126
5177
5126
*6880
*6940
6301
6301
6301
6301
3675
3601
3601
3674
3670
3670
3601
3675
3695
3601
3601
3601
3601
3601
*6810
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Ortenberg, Ortenberg
Bergheim
Bleichenbach
Eckartsborn
Effolderbach
Effolderbach-Bahnhof
Gelnhaar
Lißberg
Selters
Usenborn
Wippenbach
Ottrau, Ottrau
Görzhain
Immichenhain
Kleinropperhausen
Schorbach
Weißenborn
Otzberg
Habitzheim
Hering
Lengfeld
Nieder-Klingen
Ober Klingen
Ober-Nauses
Otzweiler, Otzweiler
Partenheim, Partenheim
Petersberg, Petersberg
Almendorf
Böckels
Fulda Bastheimstraße
Götzenhof
Marbach
Margretenhaun
Melzdorf
Rex
Steinau
Steinhaus
Stettiner Str.
Stöckels
Pfaffen-Schwabenheim,
Pfaffen-Schwabenheim
Pfungstadt, Pfungstadt
Eich
Eschollbrücken
Hahn
Ostendstraße
Philippsthal (Werra),
Philippsthal (Werra)
Gethsemane
Harnrode
Heimboldshausen
Röhrigshof
Unterneurode
Pleitersheim, Pleitersheim
Pohlheim
Dorf-Güll
Garbenteich
Grüningen
P
O–S
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
2732
2732
2732
2732
2732
2740
2737
2739
2732
2737
2732
*8630
*8630
*8630
*8630
*8630
*8630
Hausen
Holzheim
Watzenborn-Steinberg
Poppenhausen
Abtsroda
Gackenhof
Poppenhsn (Wasserk.)
Rodholz
Steinw.Leimbachshof
Steinw.Remerz
Steinw.Grabenhöfchen
Steinwand
Rabenau
Allertshausen
Geilshausen
Kesselbach
Londorf
Odenhausen
Rüddingshausen
Ranstadt, Ranstadt
Bellmuth
Bobenhausen
Dauernheim
Ober-Mockstadt
Rasdorf, Rasdorf
Grüsselbach
Setzelbach
Raumbach, Raumbach
Raunheim, Raunheim
Rauschenberg, Rauschenberg
Albshausen
Bracht
Ernsthausen
Josbach
Schwabendorf
Wolfskaute
Reckenroth, Reckenroth
Rehbach b. Sobernheim,
Rehbach b. Sobernheim
Rehborn, Rehborn
Reichelshm (Wetterau),
Reichelshm (Wetterau)
Beienheim
Blofeld
Dorn-Assenheim
Heuchelheim
Weckesheim
Reichelshm. (Odw.),
Reichelshm. (Odw.)
Beerfurth
Bockenrod
Eberbach
Erzbach
Frohnhofen
Gersprenz
Gumpen
Klein-Gumpen
Laudenau
R
4115
4115
4115
4115
4115
4115
*6940
*6877
2078
2035
2064
2055
2065
2065
2035
2035
2035
2065
2065
2001
2035
*6901
4050
4050
4050
4050
4057
*8940
*8940
*8940
*8940
*8940
*8940
*6920
1575
1571
1575
162
Zielnr.
1571
1575
1571
1803
1801
1801
1801
1801
1801
1849
1820
1434
1434
1434
1434
1434
1442
2315
2315
2315
2315
2307
1630
1628
1627
*6940
3750
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0227
0230
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0230
*7415
*6940
*6940
2540
2540
2550
2540
2540
2540
4368
4358
4368
4368
4374
4368
4358
4368
4368
4368
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Ober-Kainsb. Spreng
Ober-Kainsbach
Ober-Ostern
Rohrbach
Unter-Ostern
Reiffelbach, Reiffelbach
Reinheim, Reinheim
Georgenhausen
Spachbrücken
Überau
Zeilhard
Reiskirchen, Reiskirchen
Bersrod
Burkhardsfelden
Ettingshausen
Hattenrod
Lindenstruth
Saasen
Winnerod
Rennerod, Rennerod
Riedstadt
Crumst Bruchackerhof
Crumstadt
Erfelden
Goddelau
Leeheim
Wolfskehlen
Rimbach (Odenwald)
Albersbach
Lauten-Weschnitz
Mitlechtern
Rimbach
Unter-Mengelbach
Zotzenbach
Rockenberg, Rockenberg
Oppershofen
Rodenbach
Niederrodenbach
Oberrodenbach
Rödermark
Messenhausen
Ober-Roden
Urberach
Waldacker
Rodgau
Dudenhofen
Hainhausen
Jügesheim
Nieder-Roden
Weiskirchen
Tannenm¸hle
Röllbach, Röllbach
Schmachtenberg
Romrod, Romrod
Nieder-Breidenbach
Ober-Breidenbach
Strebendorf
Zell
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Ronneburg
Altwiedermus
Hüttengesäß
Neuwiedermus
Rosbach v.d.Höhe
Nieder-Rosbach
Ober-Rosbach
Rodheim v.d.Höhe
Rosenthal, Stadt
Roda
Rosenthal
Willershausen
Roßdorf, Roßdorf
Gundernhausen
Rotenburg (Fulda),
Rotenburg (Fulda)
Atzelrode
Braach
Dankerode
Erkshausen
Lispenhausen
Mündershausen
Schwarzenhasel
Seifertshausen
Roth b. Stromberg,
Roth b. Stromberg
Rothenberg, Rothenberg
Finkenbach
Hinterbach
Kortelshütte
Ober-Hainbrunn
Raubach
Rothenbuch, Rothenbuch
Lichtenau
Roxheim (Kr KH),
Roxheim (Kr KH)
Rüdenau, Rüdenau
Rüdesheim (Nahe),
Rüdesheim (Nahe)
Rüdesheim a.Rh.
Assmannshausen
Aulhausen
Presberg
Rüdesheim am Rhein
Rümmelsheim, Rümmelsheim
Runkel, Runkel
Arfurt
Arfurt Bahnhof
Dehrn
Ennerich
Eschenau
Hofen
Schadeck
Steeden
Wirbelau
Rüsselsheim, Rüsselsheim
Bauschheim
4367
4358
4374
4374
4374
*6940
4158
4158
4158
4158
4158
1563
1563
1563
1586
1563
1563
1563
1563
*7001
3814
3801
3801
3801
3801
3801
*4540
*4540
*4540
*4540
*4850
*4850
2237
2237
3065
3065
3560
3565
3560
3560
3640
3640
3640
3640
3640
3694
*9580
*9580
0833
0833
0833
0833
0833
163
Zielnr.
3115
3164
3115
2625
2625
2650
*8130
*8130
*8130
4076
4076
*8830
*8830
*8830
*8830
*8830
*8830
*8830
*8830
*8830
*6970
4420
4420
4420
4420
4420
4420
*9440
*9440
*6920
*9620
*6920
6325
6325
6362
6325
*6970
6020
6020
6012
6020
6020
6020
6020
6020
6020
6020
3730
3730
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Haßloch
Königstädten
Sailauf, Sailauf
Eichenberg
Weiberhöfe
Salz (Westerwald)
Salz
Sauerthal, Sauerthal
Saulheim, Saulheim
Schaafheim, Schaafheim
Mosbach
Radheim
Schlierbach
Schenklengsfeld, Schenklengsfeld
Dinkelrode
Erdmannrode
Hilmes
Konrode
Lampertsfeld
Landershausen
Malkomes
Oberlengsfeld
Schenksolz
Unterweisenborn
Wehrshausen
Wippershain
Wüstfeld
Schlangenbad, Schlangenbad
Bärstadt
Georgenborn
Hausen v.d. Höhe
Niedergladbach
Obergladbach
Wambach
Schlitz, Schlitz
Bernshausen
Fraurombach
Hartershausen
Hemmen
Hutzdorf
Nieder-Stoll
Ober-Wegfurth
Pfordt
Queck
Rimbach
Sandlofs
Üllershausen
Unter-Schwarz
Unter-Wegfurth
Ützhausen
Willofs
Schloßböckelheim,
Schloßböckelheim
Schlüchtern, Schlüchtern
Ahlersbach
Breitenbach
Elm
Gundhelm
S
R–S
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
3730
3730
*9340
*9340
*9340
Herolz
Hohenzell
Hutten
Klosterh. Drasenberg
Klosterhöfe
Kressenbach
Niederzell
Vollmerz
Wallroth
Schmitten, Schmitten
Arnoldshain
Arnoldsh-Sandplacken
Brombach
Dorfweil
Hunoldstal
Niederreifenberg
Oberreifenberg
Seelenberg
Treisberg
Schmittweiler, Schmittweiler
Schneeberg, Schneeberg
Hambrunn
Zittenfelden
Schöffengrund
Laufdorf
Niederquembach
Niederwetz
Oberquembach
Oberwetz
Schwalbach
Schöllkrippen, Schöllkrippen
Hofstädten
Schneppenbach
Schöneberg, Schöneberg
Schöneck
Büdesheim
Kilianstädten
Oberdorfelden
Schornsheim, Schornsheim
Schotten, Schotten
Betzenrod
Betzenrod B 276
Breungeshain
Burkhards
Busenborn
Eichelsachsen
Einartshausen
Eschenrod
Götzen
Hoherodskopf
Jugendherberge
Parkplatz Heide
Zum Taufstein
Kaulstoß
Michelbach
Rainrod
Rudingshain
*7201
6365
*6850
4153
4153
4153
4153
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
*8901
6445
6445
6445
6493
6359
6493
6445
1101
1132
1113
1133
1133
1101
1132
1110
1101
1113
1113
1113
1133
1110
1110
1132
1117
*6940
3450
3445
3401
3445
3410
164
Zielnr.
3445
3448
3410
3465
3401
3401
3401
3410
3401
5233
5233
5260
5233
5233
5233
5260
5260
5233
5233
*6940
*9670
*9670
*9670
5314
5308
5310
5310
5310
5314
*9310
*9310
*9310
*6920
2920
2950
2949
*6850
1301
1360
1354
1315
1355
1315
1315
1308
1315
1359
1306
1306
1306
1306
1355
1315
1301
1312
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Sichenhausen
Wingershausen
Schrecksbach, Schrecksbach
Holzburg
Röllshausen
Salmshausen
Schönberg
Trockenbach
Schwabenheim (Selz),
Schwabenheim (Selz)
Schwalbach a. Ts.,
Schwalbach a. Ts.
Schwalmstadt, Stadt
Allendorf
Ascherode
Dittershausen
Florshain
Frankenhain
Michelsberg
Niedergrenzebach
Rommershausen
Rörshain
Treysa
Truzhain
Wiera
Ziegenhain
Schwalmtal
Brauerschwend
Hergersdorf
Hopfgarten
Ober-Sorg
Rainrod
Renzendorf
Storndorf
Unter-Sorg
Vadenrod
Schwarzerden, Schwarzerden
Schweinschied, Schweinschied
Schweppenhausen,
Schweppenhausen
Seck, Seck
Seeheim-Jugenheim
Balkhausen
Jugenheim
Malchen
Ober-Beerbach
Seeheim
Steigerts
Stettbach
Seesbach, Seesbach
Seibersbach, Seibersbach
Seligenstadt, Seligenstadt
Froschhausen
Klein-Welzheim
Selters (Ts.)
Eisenbach
Haintchen
Münster
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Niederselters
Selzen, Selzen
Sensbachtal
Hebstahl
Ober-Sensbach
Unter-Sensbach
U-Sensb. Haus Obena.
Siefersheim, Siefersheim
Siegbach
Eisemroth
Oberndorf
Tringenstein
Übernthal
Wallenfels
Simmertal, Simmertal
Sinn, Sinn
Edingen
Fleisbach
Sinntal
Altengronau
Breunings
Jossa
Mottgers
Neuengronau
Oberzell
Sannerz
Schwarzenfels
Sterbfritz
Weichersbach
Weiperz
Züntersbach
Solms
Albshausen
Burgsolms
Niederbiel
Oberbiel
Oberndorf
Sommerkahl, Sommerkahl
Vormwald
Sommerloch, Sommerloch
Sonnschied, Sonnschied
Sörgenloch, Sörgenloch
Spabrücken, Spabrücken
Spall, Spall
Spiesheim, Spiesheim
Sponheim, Sponheim
Sprendlingen (Rhh),
Sprendlingen (Rhh)
St. Johann (Rhh),
St. Johann (Rhh)
St. Katharinen, St. Katharinen
Stadecken-Elsheim,
Stadecken-Elsheim
Stadtallendorf, Stadtallendorf
Erksdorf
Hatzbach
Niederklein
1355
1315
*8601
*8601
*8601
*8601
*8601
*8601
*6877
6650
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
*8310
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0837
0837
0837
0837
0837
0848
0837
0848
*6940
*6940
*6970
*7001
3901
3901
3901
3901
3901
3901
3901
*6940
*6970
3685
3679
3672
6144
6125
6125
165
Zielnr.
6135
*6801
4430
4427
4430
4427
*6830
5622
5625
5625
5618
5625
*6940
5720
5720
5720
3460
3420
3460
3420
3420
3458
3463
3420
3462
3420
3463
3458
5316
5316
5325
5325
5316
*9310
*9310
*6920
*6940
*6855
*6920
*6920
*6830
*6940
*6901
*6901
*6920
*6877
0301
0301
0310
0301
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Schweinsberg
Wolferode
Stadtprozelten, Stadtprozelten
Neuenbuch
Staudernheim, Staudernheim
Staufenberg, Staufenberg
Daubringen
Mainzlar
Treis a.d.Lumda
Steffenberg
Niedereisenhausen
Niederhörlen
Obereisenhausen
Oberhörlen
Quotshausen
Steinperf
Steinau a.d.Str., Steinau a.d.Str.
Bellings
Erlebnispark Thalhof
Hintersteinau
Marborn
Marjoß
Neustall
Rabenstein
Rebsdorf
Sarrod
Seidenroth
Ulmbach
Ürzell
Stein-Bockenheim,
Stein-Bockenheim
Steinbach (Ts.), Steinbach (Ts.)
Steinefrenz, Steinefrenz
Stockstadt a. Rh.,
Stockstadt a. Rh.
Stockstadt/Main, Stockstadt/Main
Stromberg, Stromberg
Sulzbach (Miltenb.),
Sulzbach (Miltenb.)
Dornau
Soden (Miltenb.)
Sulzbach (Ts.), Sulzbach (Ts.)
Main Taunus Zentrum
Sulzheim, Sulzheim
Tann (Rhön), Tann (Rhön)
Günthers
Habel
Hundsbach
Lahrbach
Neuschwambach
Neuschwambach-Aura
Neuswarts
Schlitzenhausen
Theobaldshof
Wendershausen
Taunusstein
Bleidenstadt
Hahn
T
S–W
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
0314
0310
*9010
*9020
*6940
1556
1556
1556
1556
0147
0147
0147
0147
0147
0147
3433
3433
3457
3447
3456
3430
3438
3438
3438
3455
3433
3438
3438
Hambach
Neuhof
Niederlibbach
Orlen
Seitzenhahn
Watzhahn
Wehen
Wingsbach
Tiefenthal, Tiefenthal
Traisen, Traisen
Trebur, Trebur
Astheim
Geinsheim
Hessenaue
Trechtingshausen,
Trechtingshausen
Udenheim, Udenheim
Uelversheim, Uelversheim
Ulrichstein, Ulrichstein
Bobenhausen II
Feldkrücken
Helpershain
Kölzenhain
Ober-Seibertenrod
Rebgeshain
Unter-Seibertenrod
Wohnfeld
Undenheim, Undenheim
Usingen, Usingen
Eschbach
Kransberg
Merzhausen
Michelbach
Wernborn
Wilhelmsdorf
Vendersheim, Vendersheim
Viernheim, Viernheim
Villmar, Villmar
Aumenau
Falkenbach
Langhecke
Seelbach
Villmar-Bahnhof
Weyer
Volxheim, Volxheim
Wabern, Wabern
Falkenberg
Harle
Hebel
Niedermöllrich
Rockshausen
Udenborn
Unshausen
Uttershausen
Zennern
Wächtersbach, Wächtersbach
Aufenau
Hesseldorf
U
*6830
5136
*7201
3815
*9170
*6970
*9510
*9510
*9510
6637
6637
*6850
1710
1750
1713
1713
1713
1713
1757
1750
1750
1750
1713
V
W
6422
6422
166
Zielnr.
6488
6485
6488
6488
6422
6422
6422
6422
*6920
*6920
3765
3765
3765
3765
*6990
*6850
*6820
1325
1325
1357
1361
1357
1325
1357
1325
1325
*6801
5206
5206
5206
5206
5206
5206
5206
*6850
*4810
6030
6030
6030
6030
6030
6080
6081
*6920
*8501
*8501
*8501
*8501
*8501
*8501
*8501
*8501
*8501
*8501
3222
3226
3226
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Leisenwald
Neudorf
Waldensberg
Weilers
Wittgenborn
Wackernheim, Wackernheim
Waldalgesheim, Waldalgesheim
Genheim
Waldaschaff, Waldaschaff
Waldböckelheim,
Waldböckelheim
Waldbrunn (Westerw.)
Ellar
Fussingen
Hausen
Hintermeilingen
Lahr
Waldems
Bermbach
Esch
Niederems
Reichenbach
Steinfischbach
Wüstems
Waldlaubersheim,
Waldlaubersheim
Wald-Michelbach,
Wald-Michelbach
Affolterbach
Aschbach
Flockenbusch
Kreidach
Ober-Mengelbach
Ober-Schönmattenwag
Siedelsbrunn
Stallenkandel
Unter-Schönmattenwag
Unter-Wald-Michelbach
Waldmühlen, Waldmühlen
Waldsolms
Brandoberndorf
Griedelbach
Hasselborn
Kraftsolms
Kröffelbach
Weiperfelden
Wallertheim, Wallertheim
Wallhausen, Wallhausen
Wallmerod, Wallmerod
Walluf
Niederwalluf
Oberwalluf
Warmsroth, Warmsroth
Wartenberg
Angersbach
Landenhausen
Wehrheim, Wehrheim
Friedrichsthal
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
Obernhain
Pfaffenwiesbach
Weibersbrunn, Weibersbrunn
Weilbach, Weilbach
Gönz
Ohrenbach
Weckbach
Wiesenthal
Weilburg, Weilburg
Ahausen
Bermbach
Drommershausen
Gaudernbach
Hasselbach
Hirschhausen
Kirschhofen
Kubach
Odersbach
Waldhausen
Weiler b. Bingen,
Weiler b. Bingen
Weiler b. Monzingen,
Weiler b. Monzingen
Weilmünster, Weilmünster
Aulenhausen
Dietenhausen
Ernsthausen
Essershausen
Laimbach
Langenbach
Laubuseschbach
Lützendorf
Möttau
Rohnstadt
Wolfenhausen
Weilrod
Altweilnau
Cratzenbach
Emmershausen
Finsternthal
Gemünden
Hasselbach
Mauloff
Neuweilnau
Niederlauken
Oberlauken
Riedelbach
Rod a.d.Weil
Winden
Weimar
Allna
Argenstein
Kehna
Nesselbrunn
Niederwalgern
Niederweimar
Oberweimar
Roth
3212
3226
3248
3226
3247
6579
*6970
*6970
*9440
*6940
6070
6070
6070
6070
6070
6242
6242
6225
6225
6225
6225
*6970
*4850
*4870
*4850
*4850
*4850
*4850
*4850
*4850
*4850
*4850
*4850
*7001
5320
5320
5320
5310
5320
5336
*6830
*6920
*7201
6570
6570
*6970
1032
1036
5201
5201
167
Zielnr.
5201
5201
*9440
*9610
*9610
*9690
*9610
*9690
5901
5901
5901
5901
5901
5901
5901
5901
5901
5901
5901
*6970
*6940
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5920
5242
5242
5242
5242
5242
5255
5242
5242
5242
5242
5242
5242
5242
0579
0571
0579
0430
0571
0578
0571
0571
Zielnummernverzeichnis
Sortiert nach Gemeinden
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Stedebach
Weiershausen
Wenkbach
Wolfshausen
Weinbach, Weinbach
Blessenbach
Edelsberg
Elkerhausen
Freienfels
Fürfurt
Fürfurt-Bahnhof
Gräveneck
Gräveneck-Brücke
Weinheim, Weinheim
Hohensachsen
Lützelsachsen
Oberflockenbach
Ritschweiher
Sulzbach
Wünschmichelbach
Weinolsheim, Weinolsheim
Weinsheim (Kr KH),
Weinsheim (Kr KH)
Weitersborn, Weitersborn
Weiterstadt, Weiterstadt
Braunshardt
Gräfenhausen
Riedbahn
Schneppenhausen
Wixhsn-Hessenwaldsch
Welgesheim, Welgesheim
Wendelsheim, Wendelsheim
Weroth, Weroth
Westerngrund
Huckelheim
Oberwestern
Unterwestern
Westernohe, Westernohe
Wettenberg
Krofdorf-Gleiberg
Launsbach
Wißmar
Wetter, Wetter
Amönau
Mellnau
Niederwetter
Oberndorf
Oberrosphe
Todenhausen
Treisbach
Unterrosphe
Warzenbach
Wetzlar, Wetzlar
Blasbach
Dutenhofen
Garbenheim
Hermannstein
Münchholzhausen
W–Z
* Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten
in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien.
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Zielnr.
0571
0579
0571
0571
5914
5914
5914
5914
5914
5914
5919
5914
5918
*4830
*4830
*4830
*4850
*4830
*4830
*4830
*6820
Nauborn
Naunheim
Steindorf
Wiesbaden
Amöneburg
Auringen
Biebrich
Bierstadt
Breckenheim
Delkenheim
Dotzheim
Eiserne Hand
Erbenheim
Frauenstein
Heßloch
Igstadt
Kastel
Klarenthal
Kloppenheim
Kostheim
Medenbach
Naurod
Nordenstadt
Platte
Rambach
Schierstein
Sonnenberg
Stadt
Wilhelm-Kempf-Haus
Wiesen, Wiesen
Willingshausen, Willingshausen
Gungelshausen
Leimbach
Loshausen
Merzhausen
Ransbach
Steina
Wasenberg
Zella
Windesheim, Windesheim
Winterbach (Soonwald)
Winterbach (Kr KH)
Winterburg, Winterburg
Wintersheim, Wintersheim
Wohratal
Halsdorf
Hertingshausen
Langendorf
Wohra
Wölfersheim, Wölfersheim
Berstadt
Melbach
Södel
Wohnbach
Wolfsheim, Wolfsheim
Wöllstadt
Nieder-Wöllstadt
Ober-Wöllstadt
*6920
*6940
4060
4060
4060
4060
4060
4044
*6901
*6830
*7201
*9310
*9310
*9310
*7001
1548
1548
1548
0201
0201
0211
0201
0208
0211
0201
0208
0211
0208
5501
5530
5533
5501
5501
5533
168
Zielnr.
5501
5501
5501
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6577
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6500
6574
6500
6577
6500
6500
6500
6500
6576
*9350
*8330
*8330
*8330
*8330
*8330
*8330
*8330
*8330
*8330
*6970
Gemeinde
Ortsteil/Grenzhaltestelle
Wöllstein, Wöllstein
Wonsheim, Wonsheim
Worms, Worms
Herrnsheim
Hochheim/Rhein
Horchheim
Karl-Marx-Siedlung
Leiselsheim
Neuhausen
Pfiffligheim
Weinsheim
Wiesoppenheim
Wörrstadt, Wörrstadt
Rommersheim (Rhh)
Wörth, Wörth
Zornheim, Zornheim
Zotzenheim, Zotzenheim
Zwingenberg, Zwingenberg
Rodau
Z
Zielnr.
*6830
*6830
*6701
*6701
*6701
*6701
*6701
*6701
*6701
*6701
*6701
*6701
*6850
*6850
*9530
6575
*6901
*4510
*4510
*6940
*6940
*6820
0235
0235
0235
0235
2301
2306
2301
2301
2306
*6850
2630
2630
169
Stichwortverzeichnis zu Teil I + II
Antritt der Fahrt
Befbed § 6 (3) . . . . . . . . . . . . .
AST, s. Anrufsammeltaxenverkehr
Tarbest. A. 3.3.1 e) . . . . . . . . . .
Auf- oder abspringen
Befbed § 3 (2) 4. . . . . . . . . . . .
Aufpreiskarte der DB AG
Tarbest A. 3.4.1 j) . . . . . . . . . . .
Tarbest B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . .
Ausbildungstarif,
Berechtigung zum
Tarbest A. 3.4.4 . . . . . . . . . . . .
Ausschluss von Personen
Befbed § 2 . . . . . . . . . . . . . . .
Austauschschüler
Tarbest A. 3.4.4b) . . . . . . . . . . .
Auszubildende, Definition
Tarbest A. 3.4.4 b). . . . . . . . . . .
1
1. Klasse
Tarbest A. 3.2 . . . . . . . . . . . . . . 57
2
2. Klasse
Tarbest A. 3.2 . . . . . . . . . . . . . . 57
6
65-plus-Jahreskarten
Tarbest A. 3.4.1a) . . . . . . . . . . . 61
65-plus-Monatskarten
Tarbest A. 3.4.1b) . . . . . . . . . . . 61
9
9-Uhr-Jahreskarten
Tarbest A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . 61
9-Uhr-Monatskarten
Tarbest A. 3.4.1 b) . . . . . . . . . . 61
ABCED
45
59
41
64
70
64
40
65
65
B
BahnCard
Tarbest. D 1.3 . . . . . . . . . . . . . . 74
Beamtenanwärter/-innen
Tarbest. A. 3.4.4b) gg) . . . . . . . 68
Beanstandungen der Fahrkarte
durch Fahrgast
Befbed § 5 (6) . . . . . . . . . . . . . 44
Beaufsichtigung von Kindern
Befbed § 3 (4) . . . . . . . . . . . . . 42
Beeinträchtigung der Benutzbarkeit
Befbed § 3 (2) 6. . . . . . . . . . . . 41
Beendigung der Fahrt
Befbed § 6 (3) . . . . . . . . . . . . . 45
Beförderung, Ausschluss
Befbed § 3 (5) . . . . . . . . . . . . . 42
Begleitpersonen von
Schwerbehinderten
Tarbest. A. 4. . . . . . . . . . . . . . . 67
Berechtigungsnachweis
Tarbest. A.3.4.1d) . . . . . . . . . . . 62
Tarbest. A.3.4.4a) . . . . . . . . . . . 65
Berechtigungsnachweis,
Vorzeigen von
Befbed § 7 (2) . . . . . . . . . . . . . 46
Berufsausbildungsverhältnis
Tarbest A. 3.4.4b) dd) . . . . . . . . 65
A
A0- und A-Tarifgebiete
Tarbest A. 3.2.5. . . . . . . . . . . . . 58
alkoholische Getränke
Befbed § 2 (1) 1. . . . . . . . . . . . 40
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . . 40
Altersnachweis oder Bescheinigung
Tarbest. A. 3.4.4c) . . . . . . . . . . 66
Anerkennen der
Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen
Befbed § 1 (3) . . . . . . . . . . . . . 40
Anerkennung der BahnCard
im RMV
Tarbest. D.1.3 . . . . . . . . . . . . . . 74
Anmiet- und
Parkplatzpendelverkehre
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
Anrufsammeltaxenverkehr
Tarbest. A. 3.3.1 e) . . . . . . . . . . 59
Anschlussfahrkarte zur Zeitkarte
Befbed § 6 (7) . . . . . . . . . . . . . 46
Anschlussfahrkarten zur Zeitkarte
Tarbest A. 3.3.1g) . . . . . . . . . . . 60
Ansteckende Krankheiten
Befbed § 2 (1) 2. . . . . . . . . . . . 40
170
Berufsschul-Ausweis
Tarbest A. 3.4.4e) . . . . . . . . . . .
Berufsvorbereitungslehrgang
Tarbest A. 3.4.4b) ee) . . . . . . . .
Beschädigung, Fahrzeuge,
Betriebsanlagen,
Betriebseinrichtungen
Befbed § 3 (2) 10. . . . . . . . . . .
Beschränkung im Übergang
Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . .
Beschwerdestelle
Befbed § 3 (8) . . . . . . . . . . . . .
Besetzt bezeichnetes Fahrzeug
Befbed § 3 (2) 5. . . . . . . . . . . .
Besondere
Beförderungsbedingungen
Befbed § 1 (2) . . . . . . . . . . . . .
Betäubungsmittel,
Befbed § 3 (2) 8. . . . . . . . . . . .
Betriebsschluss, Nachtlinien
Befbed § 6 (5) . . . . . . . . . . . . .
Betriebstage
Befbed § 6 (5) . . . . . . . . . . . . .
Betteln
Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . .
Blindenführhunde
Befbed § 11 (3) . . . . . . . . . . . .
Bundesausbildungs förderungsgesetz,
Tarbest A. 3.4.4 b) bb) . . . . . . .
Bundesfreiwilligendienst
Tarbest A. 3.4.4b) hh) . . . . . . . .
Bundespolizei,
Beamten/Beamtinnen der
Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . .
C
Chipkarte
Tarbest. A. 3.2.3 . . . . . . . . . . . .
Tarbest. A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . .
Tarbest. E. 2. . . . . . . . . . . . . . .
Citybus
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . .
CityTicket
Tarbest. D. 1.4 . . . . . . . . . . . . .
CleverCard/CleverCard kreisweit
Tarbest. A. 3.4.4 . . . . . . . . . . . .
CleverCard-(kreisweit-)Ausweis
Tarbest. A. 3.4.4 a) . . . . . . . . . . 65
66
D
Darstellungen
Befbed § 3 (2) 14 . . . . . . . . . . . 41
DB AG Produkte
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
66
41
E
Ebbelwei-Express
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
Eigenmächtiges Öffnen der Türen
Befbed § 3 (2) 2. . . . . . . . . . . . 41
Einbezogene Linie
Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . . 40
Eintrag der Kundenkartennummer
Befbed § 6 (4) . . . . . . . . . . . . . 45
Einzelfahrkartenverkauf
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . 43
Einzelfahrkarten, sofortiger
Fahrtantritt
Tarbest A. 3.3.2 a) . . . . . . . . . . 60
Einzelfahrkarten, Übertragbarkeit
Tarbest A. 3.3.2 b) . . . . . . . . . . 60
Einzelzuschlag
Tarbest A. 3.3.1 d). . . . . . . . . . . 59
Eisenbahn Verkehrsordnung
Befbed § 1(1) . . . . . . . . . . . . . . 40
Elektronische Geräte
Befbed § 3 (2) 12. . . . . . . . . . . 41
Entgeltliche Beförderung
Tarbest. A. 3. . . . . . . . . . . . . . . 56
Entschädigung im Eisenbahnverkehr
Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Befbed § 8 . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Erhöhtes Beförderungsentgelt,
Zahlungsaufforderung
Befbed § 8 (4) . . . . . . . . . . . . . 47
Ermäßigung für Sonderangebote
Tarbest. B.1.1 . . . . . . . . . . . . . . 68
Ermittlung der Zeitkartenpreise
Tarbest. A. 3.4.3 . . . . . . . . . . . . 64
Ersatzansprüche
Befbed § 14 . . . . . . . . . . . . . . . 51
40
42
41
40
41
46
45
41
50
65
66
68
57
61
76
56
74
64
171
Stichwortverzeichnis zu Teil I + II
Fahrtantritt, sofortiger
Tarbest A. 3.3.2 a) . . . . . . . . . . 60
Fahrtunterbrechungen, Ausschluss
Tarbest A. 3.3.2 c) . . . . . . . . . . 60
Fernsehgeräte
Befbed § 3 (2) 11. . . . . . . . . . . 41
Fernverkehrs-Ergänzungskarten
Tarbest A. 3.4.1 k) . . . . . . . . . . 64
FirmenCard
Tarbest E. 4 . . . . . . . . . . . . . . . 77
Freiwilliges ökologisches Jahr
Tarbest A. 3.4.4b) hh) . . . . . . . . 66
Freiwilliges soziales Jahr
Tarbest A. 3.4.4b) hh) . . . . . . . . 66
Fundsachen
Befbed § 12 . . . . . . . . . . . . . . . 50
Erstattung von
Beförderungsentgelt
Befbed § 9 . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Erstattungen im Eisenbahnverkehr
Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51
Erstattung von Jahreskarten
Befbed § 9 (6) . . . . . . . . . . . . . 49
Erstattung von Tageskarten und
Gruppentageskarten
Befbed § 9 (2) . . . . . . . . . . . . . 48
Erstattung von Wochen- oder
Monatskarten
Befbed § 9 (4), (5) . . . . . . . . . . . 48
Erstattung, Ausschluss der
Befbed § 9 (8) . . . . . . . . . . . . . 49
Erstattung, Bearbeitungsentgelt
Befbed § 9 (11) . . . . . . . . . . . . 49
Esswaren
Befbed § 3 (2) 9. . . . . . . . . . . . 41
eTicket RheinMain
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . 43
Tarbest A. 3.2.3 . . . . . . . . . . . . 57
Tarbest A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . 61
Euro
Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 42
G
Gastschüler
Tarbest A. 3.4.4 b). . . . . . . . . . . 65
gefährliche Gegenstände
Befbed § 10 (3) . . . . . . . . . . . . 50
gefährliche Stoffe
Befbed § 10 (3) . . . . . . . . . . . . 50
Geltungsbereich (der Fahrkarten)
Befbed § 5 (2) . . . . . . . . . . . . . 43
Geltungsbereich, der
Tarifbestimmungen
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
Geltungsbereich, der
Beförderungsbedingungen
Befbed § 1 . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Genehmigungsbehörde
Tarbest B. 1. . . . . . . . . . . . . . . . 68
Gerichtsstand
Befbed § 16 . . . . . . . . . . . . . . . 55
gewerbliche Weitergabe von
Fahrkarten
Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43
gewerblicher Ankauf von Fahrkarten
Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43
Großgruppenreisen
Tarbest. B. 1.2 . . . . . . . . . . . . . 69
Großkundenrabatte
Tarbest. B. 1.3.1 . . . . . . . . . . . . 69
Grundregeln der
Fahrpreisermittlung
Tarbest. A. 3.2.6 . . . . . . . . . . . . 58
F
Fahrgastbefragungen
Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . . 45
Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte
Befbed § 2 (3) 2. . . . . . . . . . . . 40
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51
Fahrkartensortiment
Tarbest A. 3.2.1 . . . . . . . . . . . . 57
Fahrpreisentschädigungen im
Eisenbahnverkehr
Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51
Fahrpreisermäßigungen
Tarbest B. 1. . . . . . . . . . . . . . . . 68
Fahrpreisermittlung, Grundregeln
Tarbest. A. 3.2.6 . . . . . . . . . . . . 58
Fahrräder
Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . 50
Fahrräder, Fahren mit
Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . . 41
Fahrräder, zusammengeklappt
Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . 50
172
ABCED
Gruppentageskarten
Tarbest A. 3.4.1 f) . . . . . . . . . . .
Gültigkeit der Fahrkarten
Befbed § 6 . . . . . . . . . . . . . . . .
Gültigkeit des SemesterTickets
Tarbest. B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . .
Gültigkeitsumfang und Fahrpreise
Tarbest. A. 3.3.2 . . . . . . . . . . . .
Gültigkeitsumfang von Zeitkarten
Tarbest A. 3.4.2 . . . . . . . . . . . .
H
Haftung
Befbed § 13 . . . . . . . . . . . . . . .
Handgepäck
Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . .
Hauptschul- oder
Realschulabschlusses,
nachträglicher Erwerb
Tarbest A. 3.4.4b) cc) . . . . . . . .
Hessenticket
Tarbest A. 3.4.1 g) . . . . . . . . . .
Hunde
Befbed § 11 (2) . . . . . . . . . . . .
Hunde, Blindenführhunde
Befbed § 11 (3) . . . . . . . . . . . .
K
Kinder von 6 bis 14 Jahren
Tarbest. A. 3.3.1 . . . . . . . . . . . .
Kinderwagen
Befbed § 10 (2) . . . . . . . . . . . .
KombiTickets
Tarbest. B. 1 . . . . . . . . . . . . . . .
Kontrolle eTicket
Tarbest. A. 3.2.4 . . . . . . . . . . . .
Kopien, von Fahrkarten
Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . .
Kundenkarte
Tarbest. A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . .
Kundenkartennummer
Tarbest A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . .
Kurzstreckenfahrkarten
Tarbest. A. 3.3.1 c) . . . . . . . . . .
63
44
70
60
64
51
50
50
68
58
42
62
62
59
L
Lehre
Tarbest A. 3.4.4b) dd) . . . . . . . . 65
Leinenzwang für Hunde
Befbed § 11 (2) . . . . . . . . . . . . 50
65
63
50
M
Mainz, s. VMW
Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . .
Maulkorb
Befbed § 11 (2) . . . . . . . . . . . .
Mehrfahrtenkarten
Tarbest. E. 2. . . . . . . . . . . . . . .
Mehrwertsteuer
Tarbest A. 6. . . . . . . . . . . . . . . .
meinRMV
Tarbest A. 3.2.3 . . . . . . . . . . . .
Mitnahme von Sachen
Befbed § 10 . . . . . . . . . . . . . . .
Mitnahme von Tieren
Befbed § 11 . . . . . . . . . . . . . . .
Mitnahmeregelungen
Tarbest A. 3.4.5 . . . . . . . . . . . .
Monatskarten
Tarbest A. 3.4.1 b) . . . . . . . . . .
Musikinstrumente
Befbed § 3 (2) 11 . . . . . . . . . . .
50
I
IC-Züge
Tarbest A. 3.4.1 j) . . . . . . . . . . . 64
Inlineskates
Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . . 41
J
Jahreskarte, personengebunden
Tarbest. A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . .
Jahreskarte, übertragbar
Tarbest A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . .
Jahreskarten, Barzahlung
im Voraus
Tarbest. A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . .
Jahreskarten für Erwachsene
Tarbest. A.3.4.1 a) . . . . . . . . . .
JobTicket
Tarbest. B. 1.3.2 . . . . . . . . . . . .
59
61
61
61
61
69
173
76
50
76
68
57
50
50
67
61
41
Stichwortverzeichnis zu Teil I + II
R
Rabatte
Tarbest B. 1. . . . . . . . . . . . . . . .
Rauchen
Befbed § 3 (2) 7. . . . . . . . . . . .
Rauchen, Strafe
Befbed § 8 (8) . . . . . . . . . . . . .
Reinigungskosten
Befbed § 3 (6) . . . . . . . . . . . . .
Reiseunfähigkeit
Befbed § 9 (5) . . . . . . . . . . . . .
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
Tarbest C. 1.4 . . . . . . . . . . . . . .
RNN
Tarbest C. 1.4 . . . . . . . . . . . . . .
Rollschuhen, Fahren mit
Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . .
Rollstühle
Befbed § 10 (2) . . . . . . . . . . . .
Rückfahrkarten
Tarbest. A. 3.3.1 f) . . . . . . . . . .
Rückfahrten, Ausschluss
Tarbest A. 3.3.2 c) . . . . . . . . . .
Rundfahrten, Ausschluss
Tarbest A. 3.3.2 c) . . . . . . . . . .
Rundfunkgeräte
Befbed § 3 (2) 11. . . . . . . . . . .
N
Nachtbus, Zuschlag
Tarbest. A. 3.3.1 d) . . . . . . . . . . 59
Nerobergbahn
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
Netzkarte
Tarbest A. 3.2.6 d) . . . . . . . . . . 59
Nicht gelten der Tarifbestimmungen
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
Nichtbenutzung der Fahrkarte,
Verschulden des Verkehrs unternehmens
Befbed § 9 (1) . . . . . . . . . . . . . 48
Nordhessischer VerkehrsVerbund
Tarbest. C. 1.2 . . . . . . . . . . . . . 71
Notbremse, Missbräuchliche
Benutzung
Befbed § 3 (7) . . . . . . . . . . . . . 42
NVV
Tarbest. C. 1.2 . . . . . . . . . . . . . 71
P
Polizeidienstes,
Beamten/Beamtinnen des
Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . .
Polizeifreifahrt
Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . .
Praktikanten/Praktikantinnen
Tarbest A. 3.4.4b) ff) . . . . . . . . .
Preisbildung
Tarbest A. 3.2.5 . . . . . . . . . . . .
Preisstufe 13
Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . .
Preisstufe 7 (Netzkarten), in
Übergangstarifgebieten
Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . .
68
68
S
sammeln
Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . .
Schaustellungen
Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . .
Schlitten
Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . .
Schüler, Definition
Tarbest A. 3.4.4 b). . . . . . . . . . .
Schusswaffen
Befbed § 2 (1) 3. . . . . . . . . . . .
Schwarzfahrer
Befbed § 8 . . . . . . . . . . . . . . . .
Schwerbehinderte, Beförderung
Tarbest A. 4. . . . . . . . . . . . . . . .
SemesterTicket
Tarbest. B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . .
Sitzplatzgarantie
Befbed § 4 (2) . . . . . . . . . . . . .
65
58
76
71
Q
Quittung für zurückbehaltenen
Betrag
Befbed § 5 (5) 2. . . . . . . . . . . . 44
Quittung, Erhöhtes
Beförderungsentgelt
Befbed § 8 (3) . . . . . . . . . . . . . 47
174
ABCED
68
41
48
42
49
73
73
41
50
60
60
60
41
41
41
50
65
40
47
67
70
42
Skateboards, Fahren mit
Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . .
Ski
Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . .
Sonderanlässe, Fahrpreise
Tarbest. B. 2 . . . . . . . . . . . . . . .
Sonderregelungen
Tarbest. B. . . . . . . . . . . . . . . . .
Sondervereinbarungen mit
Unternehmen
Tarbest. B. 1.3 . . . . . . . . . . . . .
Sortiment Einzelfahrkarte
Tarbest A. 3.3 . . . . . . . . . . . . . .
Sortiment Fahrkarten
Tarbest A. 3.2.1 . . . . . . . . . . . .
Sortiment Zeitkarten
Tarbest A. 3.4.1 . . . . . . . . . . . .
Stoffe, ätzende
Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . .
Stoffe, leicht entzündliche
Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . .
Stoffe, radioaktive
Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . .
Stoffe, übel riechende
Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . .
Studenten/Studentinnen
Tarbest A. 3.4.4b) aa) . . . . . . . .
Studentenausweis
Tarbest. B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . .
Tiere, Mitnahme von
Befbed § 11 . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tonwiedergabegeräte
Befbed § 3 (2) 11. . . . . . . . . . . 41
41
50
U
Übergangspreisstufe 17
Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . .
Übergangsregelungen
Tarbest. E. . . . . . . . . . . . . . . . .
Übergangstarife
Tarbest. C. . . . . . . . . . . . . . . . .
Übergangstarife mit
Verkehrsverbünden
Tarbest. C. 1 . . . . . . . . . . . . . . .
übertragbar
Tarbest A. 3.4.1 a), b) c) . . . . . .
Übertragen der
Kundenkartennummer
Tarbest A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . .
Tarbest. A. 3.4.4 a) . . . . . . . . . .
Umsatzsteuer
Tarbest A. 6. . . . . . . . . . . . . . . .
Unentgeltliche Beförderung
Tarbest A. 2. . . . . . . . . . . . . . . .
Unentgeltliche Beförderung
von Personen
Tarbest A. 2.1 . . . . . . . . . . . . . .
Unentgeltliche Beförderung
von Sachen
Tarbest A. 2.2 . . . . . . . . . . . . . .
Unentgeltliche Beförderung
von Tieren
Tarbest A. 2.2 . . . . . . . . . . . . . .
Ungültige Fahrkarten
Befbed § 7 . . . . . . . . . . . . . . . .
Uniform des Vollzugsdienstes
Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . .
Unterhaltung mit dem
Fahrpersonal
Befbed § 3 (2) 1. . . . . . . . . . . .
70
68
69
59
59
61
50
50
50
50
65
70
T
Tageskarten
Tarbest A. 3.4.1 e) . . . . . . . . . . 62
Tarifbestimmungen
Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56
Tarifgebietsgrenze
Tarbest A. 3.2.7 . . . . . . . . . . . . 59
Tarifgrenzfahrt
Tarbest. A. 3.2.8 . . . . . . . . . . . . 59
Tarifkooperationen
Tarbest. D. . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Tarifkooperationen mit der DB AG
Tarbest. D.1 . . . . . . . . . . . . . . . 74
Tarifliche Sonderangebote, Vertrieb
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . 44
Taxen
Tarbest. A. 3.3.1 e) . . . . . . . . . . 59
71
76
71
71
61
62
65
68
56
56
56
56
46
68
41
V
VAB
Tarbest C. 1.3 . . . . . . . . . . . . . . 72
Verhalten der Fahrgäste
Befbed § 3 . . . . . . . . . . . . . . . . 41
175
Stichwortverzeichnis zu Teil I + II
Verkehrsangebot
Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . .
Verkehrserhebungen
Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . .
Verkehrsgemeinschaft
am Bayerischen Untermain
Tarbest C. 1.3. . . . . . . . . . . . . .
Verkehrs-Verbund
Mainz-Wiesbaden GmbH
Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . .
Verkehrsverbund Rhein-Neckar,
Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . .
Vertragliche Rechtsbeziehungen
Befbed § 1 (2) . . . . . . . . . . . . .
Vertriebsstellen
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . .
VMW
Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . .
Volontäre/Volontärinnen
Tarbest A. 3.4.4b) ff) . . . . . . . . .
Vorsteuerabzug
Tarbest A. 6. . . . . . . . . . . . . . . .
Vorverkauf, Einzelfahrkarten
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . .
Vorverkauf, Jahres-, Monats-,
Wochenkarten
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . .
Vorverkauf, Tages-,
Gruppentageskarten
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . .
Vorzeigepflicht
Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . .
VRN
Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . .
Werben
Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . .
Wertmarke
Tarbest. A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . .
Wiesbaden, s. VMW
Tarbest. E. 3 . . . . . . . . . . . . . .
Wochenkarten
Tarbest A. 3.4.1 c) . . . . . . . . . .
40
45
72
Z
Zählerausweise
Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . .
Tarbest. B. 3. . . . . . . . . . . . . . .
Zahlungsmittel
Befbed § 5 . . . . . . . . . . . . . . . .
Zahlungsmittel, Automaten
Befbed § 5 (4) . . . . . . . . . . . . .
Zahlungsmittel,
Verkauf durch Personal
Befbed § 5 (5) 1. . . . . . . . . . . .
Zeitkarten, personengebunden
Tarbest. B. 1.3.4 . . . . . . . . . . . .
Zeitkarten: Sortiment und Preise
Tarbest. A. 3.4 . . . . . . . . . . . . .
Zeitkartenverkauf
Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . .
Zuschlagzeitkarten
Tarbest. A. 3.4.1 i) . . . . . . . . . .
76
71
40
43
76
66
68
43
43
RMVmobil im Abo
41
Das Kundenmagazin des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
62
76
62
45
70
42
44
44
70
61
43
63
IMPRESSUM
Hinweis
Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials
sind trotz sorgfältiger Bearbeitung vereinzelte
Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten
nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche
Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses
Fahrplans kann daher nicht übernommen
werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
auch auszugsweise – nur mit
allenNachdruck
Themen–Genehmigung
rund um des
Ihre
persönschriftlicher
RMV.
Herausgeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Geschäftsbereich Marketing und Innovation
Alte Bleiche 5
65719 Hofheim a. Ts.
43
45
71
Redaktion
Janine Scherer
W
Wachpolizisten/-polizistinnen
Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . . 68
Wechselgeld
Befbed. § 5 (4) . . . . . . . . . . . . . 44
Befbed § 5 (5) 2. . . . . . . . . . . . 44
Weitergabe von Fahrkarten,
gewerblich
Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43
Weitervermarktung von Fahrkarten
Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43
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