Silver Fleet Race zur Internationalen Deutschen

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Silver Fleet Race zur Internationalen Deutschen
Silver Fleet Race
zur
Internationalen Deutschen Jugendmeisterschaft 2006
der
29er
vom 1. bis 3. September 2006
in
HAMBURG
Ausschreibung
29er Silver Fleet Race zur IDJM 2006
Ausschreibung
Veranstalter:
Blankeneser Segel-Club e.V.
Segelrevier:
Mühlenberger Loch vor Hamburg-Blankenese
Wettfahrttage:
1. bis 3. September 2006
Es sind bis zu 12 Wettfahrten vorgesehen
Es besteht die Möglichkeit einer zweiten Wertung für diejenigen, die nur am Sonnabend und Sonntag (2. u. 3. September 2006) teilnehmen können.
Start der 1. Wettfahrt:
1. September 2006, 8.05h (5 Minuten nach dem Start der
IDJM Gruppe.
Regeln:
Die Regatta wird nach folgenden Regeln ausgesegelt:
Wettfahrtregeln der ISAF 2005-2008 (WR), Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, Segelanweisungen des
Ausrichters, 29er-Klassenvor-schriften
Werbung:
Kategorie C gemäß ISAF Regulation 20
Bootsklasse:
29er
Meldeschluss:
28. August 2006
Es werden nur Meldungen auf dem offiziellen Meldeformular oder per Internet angenommen.
Meldungen werden erst mit Eingang des unterschriebenen
Haftungsausschlusses gültig!
Meldestelle:
Blankeneser Segel - Club e.V.
Jollenhafen
22587 Hamburg
Tel.: 040 - 86 23 73
Fax.: 040 - 86 03 97
eMail: [email protected]
Meldegeld:
25 €
Nachmeldungen:
Bis zum 31. August 2006, 24.00 Uhr (doppeltes Meldegeld)
Meldebegrenzung:
Aus organisatorischen Gründen ist die Meldezahl auf 30
Boote begrenzt. Es zählt der Eingangszeitpunkt der Meldungen.
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle 29er Segler, welche die
Teilnahmevoraussetzungen für die IDJM 2006 der 29er
nicht erfüllen.
Anmeldung und Ausgabe
des Regattaprogramms:
Regattabüro im BSC Clubponton
31. August 2006, 14:00 bis 22:00 Uhr
01.September ab 05.30h Uhr
Vermessungshinweis:
Startberechtigt sind nur Boote, die den internationalen
29er Klassenvorschriften entsprechen. Kontrollvermessungen können während der gesamten Wettfahrt vorgenommen werden. Es werden keine Erstvermessungen
durchgeführt.
Wertung:
Low – Point – System gemäß WR. Bei vier oder mehr gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen
Preise:
Punktpreise für das erste Drittel, Erinnerungspreise, Sonderpreise
Versicherung:
Für jedes teilnehmende Boot muss eine gültige und angemessene Haftpflichtversicherung bestehen.
Anfahrt:
Elbchaussee aus Richtung Hamburg kommend Mühlenberger Weg links hinunter. Unter’m Baurs Park bitte die
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h beachten.
Unterkunft:
Zelten auf dem Clubgelände, Jugendherberge oder Pension.
Rahmenprogramm:
Es besteht die Möglichkeit an dem Rahmenprogramm der
IDJM 2006 teilzunehmen. Der Ausrichter behält sich vor,
hierfür evtl. eine Kostenbeteiligung zu verlangen.
Hinweise der Veranstalter:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm.
Der Bootsführer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht
keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter,
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten.
Hamburg, im August 2006
Blankeneser Segel - Club e.V.
M E L D U N G
S
I L V E R
F
L E E T
R
A C E
29ER
HAMBURG 1. – 3. , SEPTEMBER 2006
Segelnummer
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Bootsname
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Name
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Vorname
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Straße
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PLZ/Wohnort
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Telefon
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Mobil
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eMail
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Verein
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Name
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Straße
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PLZ/Wohnort
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Telefon
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Mobil
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eMail
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Verein
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STEUERMANN
CREW
HAFTUNGS AUSS CHLUSS :
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm.
Der Bootsführer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht
keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter,
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Unterschrift:
(Ort und Datum)
BITTE GLEICH FAXEN: (040) 86667444