Silver Fleet Race zur Internationalen Deutschen
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Silver Fleet Race zur Internationalen Deutschen
Silver Fleet Race zur Internationalen Deutschen Jugendmeisterschaft 2006 der 29er vom 1. bis 3. September 2006 in HAMBURG Ausschreibung 29er Silver Fleet Race zur IDJM 2006 Ausschreibung Veranstalter: Blankeneser Segel-Club e.V. Segelrevier: Mühlenberger Loch vor Hamburg-Blankenese Wettfahrttage: 1. bis 3. September 2006 Es sind bis zu 12 Wettfahrten vorgesehen Es besteht die Möglichkeit einer zweiten Wertung für diejenigen, die nur am Sonnabend und Sonntag (2. u. 3. September 2006) teilnehmen können. Start der 1. Wettfahrt: 1. September 2006, 8.05h (5 Minuten nach dem Start der IDJM Gruppe. Regeln: Die Regatta wird nach folgenden Regeln ausgesegelt: Wettfahrtregeln der ISAF 2005-2008 (WR), Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, Segelanweisungen des Ausrichters, 29er-Klassenvor-schriften Werbung: Kategorie C gemäß ISAF Regulation 20 Bootsklasse: 29er Meldeschluss: 28. August 2006 Es werden nur Meldungen auf dem offiziellen Meldeformular oder per Internet angenommen. Meldungen werden erst mit Eingang des unterschriebenen Haftungsausschlusses gültig! Meldestelle: Blankeneser Segel - Club e.V. Jollenhafen 22587 Hamburg Tel.: 040 - 86 23 73 Fax.: 040 - 86 03 97 eMail: [email protected] Meldegeld: 25 € Nachmeldungen: Bis zum 31. August 2006, 24.00 Uhr (doppeltes Meldegeld) Meldebegrenzung: Aus organisatorischen Gründen ist die Meldezahl auf 30 Boote begrenzt. Es zählt der Eingangszeitpunkt der Meldungen. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle 29er Segler, welche die Teilnahmevoraussetzungen für die IDJM 2006 der 29er nicht erfüllen. Anmeldung und Ausgabe des Regattaprogramms: Regattabüro im BSC Clubponton 31. August 2006, 14:00 bis 22:00 Uhr 01.September ab 05.30h Uhr Vermessungshinweis: Startberechtigt sind nur Boote, die den internationalen 29er Klassenvorschriften entsprechen. Kontrollvermessungen können während der gesamten Wettfahrt vorgenommen werden. Es werden keine Erstvermessungen durchgeführt. Wertung: Low – Point – System gemäß WR. Bei vier oder mehr gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen Preise: Punktpreise für das erste Drittel, Erinnerungspreise, Sonderpreise Versicherung: Für jedes teilnehmende Boot muss eine gültige und angemessene Haftpflichtversicherung bestehen. Anfahrt: Elbchaussee aus Richtung Hamburg kommend Mühlenberger Weg links hinunter. Unter’m Baurs Park bitte die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h beachten. Unterkunft: Zelten auf dem Clubgelände, Jugendherberge oder Pension. Rahmenprogramm: Es besteht die Möglichkeit an dem Rahmenprogramm der IDJM 2006 teilzunehmen. Der Ausrichter behält sich vor, hierfür evtl. eine Kostenbeteiligung zu verlangen. Hinweise der Veranstalter: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten. Hamburg, im August 2006 Blankeneser Segel - Club e.V. M E L D U N G S I L V E R F L E E T R A C E 29ER HAMBURG 1. – 3. , SEPTEMBER 2006 Segelnummer _______________________________ Bootsname ___________________________ Name ________________________________ Vorname ___________________________ Straße ________________________________ PLZ/Wohnort ___________________________ Telefon ________________________________ Mobil ___________________________ eMail ________________________________ Verein ___________________________ Name ________________________________ Vorname ___________________________ Straße ________________________________ PLZ/Wohnort ___________________________ Telefon ________________________________ Mobil ___________________________ eMail ________________________________ Verein ___________________________ STEUERMANN CREW HAFTUNGS AUSS CHLUSS : Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Unterschrift: (Ort und Datum) BITTE GLEICH FAXEN: (040) 86667444