EU/EWG Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1 - Produkt-und

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EU/EWG Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1 - Produkt-und
Monocalcium Phosphate Monohydrate
Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 1 - Produkt-und Firmenbezeichnung
1.1. Produktidentifizierer
Produktname
●
Regent 12XX FCC
Synonyme
●
Calcium Phosphate, Monobasic, Monohydrate; MCP
CAS-Nummer
●
10031-30-8
SDB-Nummer/Version
●
21b
REACHRegistrierungsnummer
●
01-2119490065-39-0016
Relevante identifizierte
Verwendung(en)
●
1.2. Relevante identifizierte Anwendungen des Stoffes oder des Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Inhaltsstoff in Brotbackmittel Triebmittel für Backpulver, aufgehendem Mehl,
Pfannkuchenmehl und fertigen Crackermischungen. Säuerungsmittel und Puffer in
Trockegetränkemischungen
1.3. Angaben zu dem Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Hersteller
●
Innophos
259 Prospect Plains Rd. Bldg A
Cranbury, NJ 08512-3706
United States
Telefon (Technik)
Verantwortliche Partei - EU
●
609-495-2495
●
LSR Associates Ltd
Woolley Road
Alconbury, Cambridgeshire PE28 4HS
United Kingdom
●
[email protected]
+44 (0) 1954 212132
Hersteller
●
800-424-9300 - Chemtrec - within USA and Canada
Hersteller
●
+1 703-527-3887 - Chemtrec - outside USA and Canada (collect calls accepted)
Hersteller
●
615-386-7816 - Innophos Emergency Communication Team (ECT)
Telefon (Zentrale)
1.4. Notrufnummer
Abschnitt 2 – Identifizierung von Gefahren
EU/EWG
Nach Regulation (EC) No 1272/2008 (CLP)/REACH 1907/2006 [amended by 453/2010]
Nach EU Directive 67/548/EEC (DSD) or 1999/45/EC (DPD)
2.1. Klassifizierung des Stoffes oder des Gemischs
CLP
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
●
Ernste Augenschäden 1 - H318
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Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
DSD/DPD
●
Reizend (Xi)
R41
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP
ACHTUNG!
H-Sätze ● H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
P-Sätze
Vorbeugung
●
Reaktion
●
R-Sätze
●
S-Sätze
●
DSD/DPD
2.3. Sonstige Gefahren
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam
mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
CLP
●
Nach Verordnung (EG) Nr. 1271/2008 (CLP) gilt dieses Material als gefährlich.
DSD/DPD
●
Dieses Produkt gilt als Gefahrenquelle nach der europäischen Richtlinie 67/548/EWG.
Vereinigte Staaten (VS)
Nach OSHA 29 CFR 1910.1200 HCS
2.1. Klassifizierung des Stoffes oder des Gemischs
OSHA HCS 2012
●
Ernste Augenschäden 1 - H318
2.2. Kennzeichnungselemente
OSHA HCS 2012
ACHTUNG!
Gefahrenhinweise ● Verursacht schwere Augenschäden. - H318
Sicherheitshinweise
Vorbeugung
●
Antwort
●
2.3. Sonstige Gefahren
OSHA HCS 2012
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
●
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. - P280
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P305+P351+P338
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. - P310
Nach den Vorschriften der USA (29 CFR 1910.1200 - Norm für
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Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
Gefahrenkommunikation) gilt dieses Produkt als gefährlich.
Kanada
Nach WHMIS
2.1. Klassifizierung des Stoffes oder des Gemischs
WHMIS
●
Ätzend - E
2.2. Kennzeichnungselemente
WHMIS
●
2.3. Sonstige Gefahren
WHMIS
●
Ätzend - E
In Kanada wird das obengenannte Produkt als gefährliche Substanz nach dem
Informationssystem zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (WHMIS) eingestuft.
Abschnitt 3 – Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
3.1. Substanzen
Zusammensetzung
Chemische Bezeichnung
Phosphoric acid, calcium
salt (2:1), monohydrate
Identifiers
CAS:1003130-8
%
100%
LD50/LC50
Verschlucken-Ratte
LD50 • 17500 mg/kg
Klassifizierungen nach
Verordnung / Richtlinie
EU DSD/DPD: Selbsteinstufung: Xi
R41
EU CLP: Selbsteinstufung:
Augenreiz. 1, H318
OSHA HCS 2012: Augenreiz. 1
Kommentare
Keine Daten
verfügbar
3.2. Gemische
●
Das Material entspricht nicht den Kriterien einer Substanz nach Maßgabe von
Verordnung Nr. 1272/2008/EG.
Abschnitt 4 – Erste Hilfe
4.1. Beschreibung von ersten Hilfsmaßnahmen
Einatmen
●
Haut
●
Augen
●
Verschlucken
●
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
Sollten klinische Anzeichen/Symptome auftreten, bringen Sie die Person an die
frische Luft. Sollten klinische Anzeichen/Symptome auftreten, suchen Sie umgehend
einen Arzt auf.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Wenn Reizung
entsteht und anhält, Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
Bei Kontakt mit der Substanz Augen mindestens 15 Minuten mit fließendem Wasser
spülen. Sofort ärztliche Hilfe holen.
Kein Erbrechen herbeiführen, es sei denn, dass dies vom medizinischen Personal
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Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
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Monocalcium Phosphate Monohydrate
angeordnet wird. Wenn Verunfallter bei Bewusstsein und wach ist, geben Sie ihm 2 -3
Gläser Wasser zu trinken. Sofort ärztliche Hilfe holen. Opfer nicht unbeaufsichtigt
zurücklassen. Um eine Einatmung des verschluckten Produktes zu verhindern, legen
Sie den Verunfallten in eine Seitenlage, wobei der Kopf niedriger als Hufthöhe ist. Es
kann zu spontanem Erbrechen kommen. Im Falle von Erbrechen und wenn der
Verunfallte bei Bewusstsein ist, Wasser verabreichen, um die Chemikalie weiter zu
verflüssigen.
4.2. Wichtigste Symptome und Auswirkungen, sowohl akut als auch verzögert eintretend
●
Siehe Abschnitt 11 - Toxikologische Informationen.
4.3. Hinweis auf erforderliche sofortige medizinische Maßnahmen und spezielle Behandlung
Hinweise für den Arzt
●
Alle Behandlungen sind auf der Grundlage der beim Patienten beobachteten Zeichen
und Schmerzsymptome einzuleiten. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass
eine übermäßige Einwirkung durch andere Materialien als dieses Produkt
stattgefunden haben könnte.
4.4. Sonstige Informationen
●
112 (911 in USA) oder Notarzt anrufen. Sicherstellen, dass das medizinische
Personal die beteiligten Substanzen kennt und Vorkehrungen zum eigenen Schutz
trifft.
Abschnitt 5 – Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
●
Nicht brennbar. Benutzen Sie Löschmittel, die für Umgebungsbrände geeignet sind.
Ungeeignete Löschmittel
●
Keine bekannt.
5.2. Spezielle Gefahren im Zusammenhang mit dem Stoff oder dem Gemisch
Ungewöhnliche Brand-und
Explosionsgefahren
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
●
Nicht brennbar.
●
Keine bekannt.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
●
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (SCBA) für Überdruckbetrieb tragen.
Für die Feuerbekämpfung vorgesehene Standardschutzbekleidung bietet nur einen
begrenzten Schutz.
Unbefugtes Personal fernhalten.
Abschnitt 6 – Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Persönliche Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Sofortmaßnahmen
Persönliche
Schutzmaßnahmen
Sofortmaßnahmen
●
Verschüttetes Material nicht berühren oder betreten.
●
Unbefugtes Personal fernhalten. Entsprechende Schutzausrüstung tragen.
6.2. Umweltvorsichtsmaßnahmen
●
Verschüttungen können dem National Response Center (800 -424-8802) und den
staatlichen und/oder lokalen Behörden gemeldet werden.
6.3. Methoden und Material für die Einkapselung und das Aufräumen
Einkapselung/Aufräumarbeiten● Fegen oder Absaugen und in geeignete geschlossene Behälter einfüllen.
Stauberzeugung vermeiden.
Reststoffe durch Waschen mit Wasser und Reinigungsmitteln abspülen. Spülwasser
zur Entsorgung einsammeln.
Substanz nicht in den Originalbehälter zurückgeben.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
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Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
●
Siehe Abschnitt 8 - Einwirkungskontrolle/Personenschutz und Abschnitt 13 Überlegungen zur Entsorgung.
Abschnitt 7 – Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen für eine sichere Handhabung
Handhabung
●
Es handelt sich um einen Lebensmittelinhaltsstoff zum Genuss für den Menschen.
Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Staub nicht einatmen. Direkte oder
verlängerte Berührung mit der Haut und mit den Augen vermeiden.
7.2. Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich Inkompatibilitäten
Lagerung
●
In geschlossenen Behältern aufbewahren In einem Bereich aufbewahren, der kühl,
trocken, hygienisch, gut belüftet von allen toxischen und schädlichen Substanzen
abgeschottet ist. Dieses Produkt ist feuchtigkeitsbindend und tendiert zum Anbacken
bei der Lagerung.
7.3. Spezifische Endverwendung(en)
●
Siehe Abschnitt 1.2 - Relevante identifizierte Nutzung.
Abschnitt 8 – Expositionsbegrenzung/Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Kontrollparameter
8.2. Expositionskontrollen
Technische
Maßnahmen/Kontrollen
●
Verdünnungslüftung Ausreichende Belüftungssysteme sind erforderlich, um
Konzentrationen von Kontaminanten in der Luft unter den anwendbaren maximalen
Arbeitsplatzkonzentrationen zu kontrollieren.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemwege
● Bei begrenzter Einwirkung N95 -Staubmaske verwenden. Bei längerem Einwirken
Luftreinigungsatemgerät mit HEPA-Filter (High Efficiency Particulate Air) verwenden.
OSHA-Vorgaben für Atemschutzgeräte aus 29 CFR 1910.134 oder der Europäischen
Norm EN 149 befolgen. Nach NIOSH/MSHA oder der europäischen Norm EN 149
zugelassenes Atemschutzgerät benutzen, wenn die Grenzwerte überschritten werden
oder Symptome auftreten.
Augen/Gesicht
● Augenschutz tragen.
Hände
●
Geeignete Schutzbrille tragen.
Haut/Körper
●
Lange Ärmel und/oder Schutzanzüge tragen.
●
Vor dem Essen Hände waschen.
●
Beste Praktiken bei Bauleitung und Abfallentsorgung anwenden.
Allgemeine Überlegungen
zur Arbeitshygiene
Umweltkontrollmaßnahmen
Schlüssel für Abkürzungen
ACGIH =
Amerikanische Konferenz der Regierungsbeauftragten für
Industriehygiene
STEL =
Kurzzeitgrenzwerte (STEL-Werte) basieren auf einer 15minütigen Exposition
OSHA =
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
(OSHA)
TWA =
Zeitlich gewichtete Mittelwerte basieren auf einer Exposition
von 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche.
PEL
Zulässige Konzentration festgelegt von der Occupational Safety
and Health Administration (OSHA)
=
Abschnitt 9 – Physische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu physischen und chemischen Eigenschaften
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
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Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
Materialbeschreibung
Physische Gestalt
Fest
Aussehen/Beschreibung
Farblose perlenartige Schuppen
oder Pulver ohne Geruch.
Farbe
Farblos
Geruch
Geruchlos
Geruchsschwelle
Fehlende Daten
Allgemeine Eigenschaften
Siedepunkt
Fehlende Daten
Schmelzpunkt
3038 F(1670 C)
Zersetzungstemperatur
Fehlende Daten
pH
3.7
(bei 1 Gew.%)
Spezifisches Gewicht/Relative
Dichte
0.59 to 0.64 Water=1
Dichte
36.8336 to 39.9551 lb(s)/ft³
Wasserlöslichkeit
Leicht löslich
Viskosität
Fehlende Daten
Explosive Eigenschaften:
Nicht explosiv.
Oxidationseigenschaften:
Kein Oxidationsmittel.
Dampfdruck
Fehlende Daten
Dampfdichte
Fehlende Daten
Verdunstungsrate
Fehlende Daten
Volatilität
Entflammbarkeit
Flammpunkt
Fehlende Daten
Obere Expositionsgrenze
Fehlende Daten
Untere Expositionsgrenze
Fehlende Daten
Selbstzündung
Fehlende Daten
Entflammbarkeit (Feststoff, Gas):
Nicht brennbar.
Umwelt
Oktanol/WasserVerteilungskoeffizient
Fehlende Daten
9.2. Sonstige Informationen
●
Keine zusätzlichen physikalischen und chemischen Parameter vermerkt.
Abschnitt 10 – Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
●
10.2. Chemische Stabilität
●
Keine gefährliche Reaktion bekannt unter Bedingungen der normalen Verwendung.
Stabil bei normalen Temperaturen und Drücken.
10.3. Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
●
Eine gefährliche Polymerisierung findet nicht statt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
●
Staubumgebung Hitze Extreme Feuchtigkeit.
10.5. Inkompatible Materialien
●
Keine bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
●
Keine bekannt.
Abschnitt 11 - Angaben zur Toxikologie
11.1. Angaben zu toxikologischen Auswirkungen
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
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Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
GHS Properties
Classification
Sensibilisierung der Atemwege
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Schwere Augenschäden/Augenreizung
EU/CLP • Schwere AugenschädenKategorie 1
OSHA HCS 2012 • Schwere AugenschädenKategorie 1
Akute Toxizität
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Aspirationsgefahr
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Karzinogenität
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Keimzell-Mutagenität
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Hautätzende Wirkung/Reizung
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Hautsensibilisierung
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
STOT-RE
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
STOT-SE
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Reproduktionstoxizität
EU/CLP • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
OSHA HCS 2012 • Klassifizierungskriterien nicht erfüllt
Eintrittsweg(e)/Exposition
●
Einatmen, Haut, Augen, Einnahme
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen
Einatmen
Akut (Sofort)
●
Die Einwirkung von Staub kann Reizungen verursachen.
Chronisch (Verzögert)
●
Keine Daten verfügbar
Akut (Sofort)
●
Einwirkung von Staub kann mechanische Reizung verursachen.
Chronisch (Verzögert)
●
Keine Daten verfügbar.
Haut
Augen
Akut (Sofort)
●
Chronisch (Verzögert)
●
Verschlucken
Akut (Sofort)
●
Chronisch (Verzögert)
●
Karzinogene Auswirkungen
●
Einwirkung von Staub kann mechanische Reizung verursachen. Zu hohe
Staubkonzentrationen am Arbeitsplatz können die Sicht beeinträchtigen und
unangenehme Ablagerungen in den Augen verursachen.
Keine Daten verfügbar.
Einnahme großer Mengen kann Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, und Bauchschmerzen
verursachen.
Keine Daten verfügbar.
Dieses Produkt enthält keine Inhaltsstoffe, die von der IARC, NTP, ACGIH oder OSHA
als wahrscheinlich oder vermutlich für den Menschen krebserzeugend eingestuft
werden.
Abschnitt 12 - Angaben zur Ökologie
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
Seite 7 von 11
Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
12.1. Toxizität
●
Keine Daten für dieses Produkt gefunden.
12.2. Langlebigkeit und Abbaubarkeit
●
Keine Daten für dieses Produkt gefunden.
12.3. Biokkumulationspotenzial
●
Keine Daten für dieses Produkt gefunden.
●
Keine Daten für dieses Produkt gefunden.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT und vPVB-Bewertung
●
Es erfolgte keine PBT- und vPvB-Bewertung.
12.6. Sonstige negative Auswirkungen
Umweltverhalten
●
Keine Daten für dieses Produkt gefunden.
Abschnitt 13 – Hinweise zur Entsorgung
13.1. Abfallbehandlungsmethoden
Produktanwendung
●
Verpackungsabfall
●
Entsorgen von Inhalten und / oder Container in Übereinstimmung mit den örtlichen,
regionalen, nationalen und / oder internationalen Vorschriften.
Entsorgen von Inhalten und / oder Container in Übereinstimmung mit den örtlichen,
regionalen, nationalen und / oder internationalen Vorschriften.
Abschnitt 14 – Angaben zum Transport
14.1 UNNummer
14.2 Korrekte UNBezeichnung des
Frachtgutes
14.3
Transportgefahrenklasse
(n)
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltrisiken
DOT
KDV
Nicht reguliert
KDV
KDV
KDV
TDG
KDV
Nicht reguliert
KDV
KDV
KDV
IMO/IMDG
KDV
Nicht reguliert
KDV
KDV
KDV
IATA/ICAO
KDV
Nicht reguliert
KDV
KDV
KDV
14.6 Besondere
Schutzmaßnahmen für den
Anwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und des IBC -Codes.
●
Keine bekannt.
●
Nicht relevant.
Abschnitt 15 - Vorschriften
15.1. Sicherheit, Gesundheits-und Umweltvorschriften-/Gesetze, die spezifisch auf die
Substanz oder das Gemisch anwendbar sind
SARA – Klassifizierung von
Gefahren
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
●
Keine Daten verfügbar
Seite 8 von 11
Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
Bauelemente
Phosphoric acid,
calcium salt (2:1),
monohydrate
CAS
10031-30-8
Bauelemente
Phosphoric acid,
calcium salt (2:1),
monohydrate
CAS
Inventar
China
EU EINECS
EU ELNICS
Kanada DSL
Kanada NDSL
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Inventar (Forts..)
Neuseeland
Philippinen PICCS
Ja
Ja
10031-30-8
TSCA
Nein
Deutschland
Umwelt
Deutschland - TA Luft – Typen und Klassen
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Deutschland – Wassergefährdungszahl (VwVwS) – Anhang 1
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Deutschland – Wassergefährdungszahl (VwVwS) – Anhang 2 - Wassergefährdungsklassen
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Deutschland – Wassergefährdungszahl (VwVwS) – Anhang 3
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kanada - WHMIS – Klassifizierung von Substanzen
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kanada - WHMIS – Kanadische Offenbarungsliste der Inhaltsstoffe (IDL)
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
10031-30-8
Nicht gelistet
10031-30-8
Nicht gelistet
10031-30-8
Nicht gelistet
10031-30-8
Nicht gelistet
Kanada
Arbeit
Umwelt
Kanada - CEPA – Liste prioritärer Stoffe
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
Philippinen
Sonstige
Philippinen - Liste mit wichtigen Chemikalien
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
Singapur
Sonstige
Singapur - Korrosive und explosive Substanzen - Korrosive Substanzen
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
Vereinigte Staaten
Arbeit
USA - OSHA - Prozesssicherheitsmanagement - Hochgefährliche Chemikalien
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
Seite 9 von 11
Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
USA - OSHA - Speziell regulierte Chemikalien
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CAA (Clean Air Act) - 1990 Gefährliche Schadstoffe in der Luft
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CAA (Clean Air Act) - Klasse II Ozonschädigende Stoffe
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CERCLA/SARA – Gefährliche Stoffe und deren meldepflichtige Mengen
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CERCLA/SARA - Radionuklide und ihre berichtspflichtigen Mengen
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CERCLA/SARA - Abschnitt 302: Äußerst gefährliche Stoffe EPCRA RQ-Werte
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CERCLA/SARA - Abschnitt 302: Äußerst gefährliche Stoffe TPQ-Werte
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CERCLA/SARA – Abschnitt 313 - Emissionsberichterstattung
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
USA - CERCLA/SARA - Abschnitt 313 – Verzeichnis von PBT-Chemikalien
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kalifornien - Proposition 65 – Liste der krebserzeugenden Stoffe
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kalifornien - Proposition 65 - Entwicklungstoxizität
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kalifornien - Proposition 65 – Maximal zulässige Dosierungen (MADL)
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kalifornien - Proposition 65 – Ohne Nennenswerte Risiken (NSRL)
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kalifornien - Proposition 65 – Weibliche Reproduktionstoxizität
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Kalifornien - Proposition 65 – Männliche Reproduktionstoxizität
• Phosphoric acid, calcium salt (2:1), monohydrate
10031-30-8
Nicht gelistet
Umwelt
Vereinigte Staaten - Kalifornien
Umwelt
15.2. Chemische Sicherheitsbewertung
●
Es wurde keine chemische Sicherheitsanalyse durchgeführt.
15.3. Sonstige Informationen
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
Seite 10 von 11
Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012
Monocalcium Phosphate Monohydrate
●
FDA-Status: Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen an die Zusammensetzung von:
21 CFR 182.1217 KALZIUMPHOSPHAT
Abschnitt 16 – Sonstige Informationen
Zuletzt überprüft am
●
11/June/2014
Erstellt am
●
15/November/2004
Disclaimer/Angaben zur
Haftung
●
Die hierin enthaltenen Informationen werden in gutem Glauben abgegeben. Es wird
jedoch keine Gewähr - weder explizit noch implizit - dafür übernommen.
Schlüssel für Abkürzungen
NDA = Keine Daten verfügbar
Erstellt am : 15/November/2004
Überprüft am: 11/June/2014
Seite 11 von 11
Format: EU CLP/REACH Sprache: Deutsch (Deutschland)
WHMIS, EU CLP, EU DSD/DPD, OSHA HCS 2012

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