Wohnanlage Ansfelden Auslobung

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Wohnanlage Ansfelden Auslobung
Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern
Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
WETTBEWERBSAUSLOBUNG
Architekturwettbewerb mit geladenen Teilnehmern
PLANUNG einer WOHNANLAGE
MITTERFELD ANSFELDEN
AUSLOBER :
LEBENSRÄUME
Wohnungsgenossenschaft
Handel-Mazzetti Straße 1 4021 Linz
NEUE HEIMAT Oberösterreich
Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH,
Gärtnerstrasse 9, 4020 Linz
OÖ WOHNBAU
Gesellschaft für den Wohnungsbau gemeinnützige GmbH
Blumauerstraße 46, 4020 Linz
WAG
Wohnungsanlagen Ges.m. b. H
Mörikeweg 6, 4025 Linz
„Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat die Kooperation mit Schreiben vom
13.06.2014 bestätigt.“
Ausgabedatum der Unterlagen :
Fragefrist:
Konstituierende Sitzung :
Kolloquium :
Abgabetermin:
spätestens :
für Pläne:
für Modell:
Sitzung des Preisgerichtes:
13.06.2014
30.06.2014
03.07.2014
03.07.2014
09.00 Uhr
10.30 Uhr
19.09.2014 15.00 Uhr (einlangend)
26.09.2014 15.00 Uhr (einlangend)
voraussichtlich :
KW 42.2014
Abgabeort : NEUE HEIMAT Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH
Gärtnerstraße 9, 4021 Linz, Technische Abteilung 3.Stock
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13.06.2014
Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern
Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Auslober
2. Wettbewerbsaufgabe
3. Art des Wettbewerbes
4. Teilnahmeberechtigung
4.1. Arbeitsgemeinschaft
4.2. Mitarbeiter
4.3. Ausschließungsgründe
4.4. Konstituierung des Preisgerichtes
4.5. Kolloquium
4.6. Fragebeantwortung
5. Rechtsgrundlagen
6. Termine
6.1. Wettbewerbsunterlagen
6.2. Fragebeantwortung, Kolloquium
6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
7. Preisgelder
8. Preisgericht und Vorprüfung
8.1. Fachpreisrichter
8.2. Sachpreisrichter
8.3. Vorsitzender
8.4. Vorprüfer
8.5. Berater ohne Stimmrecht
9. Eigentums- und Urheberrecht
10. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
11. Beauftragung- Realisierungswettbewerb
12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung
12.1. Kennzahl
12.2. Verzeichnis
13. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten
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B. Besondere Wettbewerbsbedingungen
B 1. Ausschreibungsgrundlagen
1.1. Textliche Unterlagen
1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen
B 2. Einzureichende Arbeiten
2.1. Art und Umfang der zu erbringende Leistungen
2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten
2.3. Einzuhaltende, einschlägige Gesetze und Verordnungen
2.4. Beurteilungskriterien
C. Aufgabenstellung
C 1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens
1.1. Allgemeine Aufgabenstellung
1.2. Aufgabenstellung Quartier A
1.2.1 Allgemeine Aufgabenstellung
1.2.2 Wohnungsschlüssel Quartier A
1.3. Aufgabenstellung Quartier B
1.3.1 Allgemeine Aufgabenstellung
1.3.2 Wohnungsschlüssel Quartier B
1.4. Aufgabenstellung Quartier C
1.4.1 Allgemeine Aufgabenstellung
1.4.2 Wohnungsschlüssel Quartier C
1.5. Aufgabenstellung Quartier D
1.5.1 Allgemeine Aufgabenstellung
1.5.2 Wohnungsschlüssel Quartier D
1.6. Planungsziele
1.7. Planungsvorgaben gemäß Bebauungsplanentwurf
C 2. Lage und Aufschließung des Bauplatzes
C 3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes
C 4. Haustechnik
C 5. Kostenrahmen
D. Anhang
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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern
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A.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.
Auslober:
Lebensräume, Wohnungsgenossenschaft
Handel-Mazzetti Straße 1, 4021 Linz
NEUE HEIMAT Oberösterreich
Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH
Gärtnerstraße 9, 4021 Linz
OÖ WOHNBAU
Gesellschaft für den Wohnungsbau gemeinnützige GmbH
Blumauerstraße 46, 4020 Linz
WAG
Wohnungsanlagen Ges.m. b. H
Mörikeweg 6, 4025 Linz
Ansprechpartner:
Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Hans Scheutz
Ottensheimerstraße 70 4040 Linz Tel.: 0732/71 61 70
E-Mail: [email protected] Anfragen ausschließlich per E-Mail
(bitte immer Betreff Wettbewerb MITTERFELD ANSFELDEN angeben)
2.
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung eines Vorentwurfes für die geplante Bebauung des
Wettbewerbsgebietes.
Es sollen Planungsvorschläge ausgearbeitet werden, bei welchen auf die eigene Identität der
vier Quartiere der einzelnen Bauträger zu achten ist.
3.
Art des Wettbewerbs:
Geladener Architektenwettbewerb.
Wettbewerbssprache ist Deutsch.
4.
Teilnahmeberechtigung:
4.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind:
Inhaber der Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieuers für Hochbau und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender Befugnis nach den Inhaber der Befugnis eines Architekten oder
Zivilingenieuers für Hochbau Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Personen und Gesellschaften mit jeweils vergleichbarer Befugnis im Herkunftsland sowie Planungsbefugte gem. EUArchitektenrichtlinie (83/384/EWG).
Jeder Teilnehmer ist gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft – nur einmal
teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich,
an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.
Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen.
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Folgende 16 Architekten werden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen:
-
Architekt DI. Reinhard Drexel,
6845 Hohenems, Mohrenweg 16 a
-
Architekt DI. Ingo Ardelt,
4052 Ansfelden, Himmelreichstraße 19
-
Architektin DI. Helga Lassy,
4060 Leonding, Stadtplatz 14
-
Architekt DI. Klaus Steinkellner,
1020 Wien, Karmeliterplatz 5/17
-
tp3 architekten ZT Gmbh,
4020 Linz, Hofberg 10/2
-
Kleboth Lindinger Dollnig ZT GmbH,
4020 Linz, Peter Behrens-Platz 2
-
Architekt Clemens Kirsch,
1010 Wien, Schwedenplatz 2 / 64
-
Schneider Lengauer Architekten ZT GmbH,
4212 Neumarkt im Mühlkreis, Bindergasse 5a,
-
Architekt DI. Josef Hohensinn,
8020 Graz, Grieskai 80
-
Team M Architekten ZT GesmbH,
4020 Linz, Eisenhandstraße 13-15
-
Architekten Zellinger, Gunhold + Partner,
4020 Linz, Goethestraße 7
-
Architektin DI. Anne Mautner-Markhof,
4490 St. Florian, Wienerstraße 2
-
Architekt DI Franz Kneidinger,
4020 Linz, Vierthalerstraße 17
-
Architekten Stögmüller,
4020 Linz, Robert Stolzstraße 7
-
Karl und Bremhorst Architekten,
1060 Wien, Linke Wienzeile 4/2/4
-
Poppe*Prehal Architekten ZT GmbH,
4400 Steyr, Direktionsstraße 15
4.2. Mitarbeiter:
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind Fachkräfte, die über
keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen
des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt
werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.
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4.3. Ausschließungsgründe:
Von der Teilnahme sind ausgeschlossen:
(a) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an
der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt.
(b) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehörige (als solche
gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad
Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und
Pflegebefohlene) - deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten
Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden).
(c) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen
Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des
jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen
Abhängigkeitsverhältnis steht.
(d) Personen, die den Versuch machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als
Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche
auf die Urheberschaft schließen lässt.
Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen
gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d)
werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des
Teilnahmeberechtigten beziehen.
4.4. Konstituierung des Preisgerichts:
Vor Durchführung des Hearings hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu müssen mindestens
drei Viertel aller stimmberechtigten Preisrichter und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten
Fachpreisrichter anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des Auslobers oder
dessen Vertreters je ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schriftführer zu
bestellen. Zum Vorsitzenden des Preisgerichts ist ein Fachpreisrichter zu bestellen.
Termin für die konstituierende Sitzung: 03.07.2014 um 9.00 Uhr im Stadtgemeindeamt Ansfelden.
4.5. Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung:
Am 03.07.2014 um 10.30 Uhr findet im Stadtgemeindeamt von Ansfelden ein Hearing statt, dabei
wird festgelegt:
4.5.1
in dem die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes auf Grund seiner
Beschaffenheit vor Ort gemeinsam mit den WettbewerbsteilnehmerInnen erörtert wird,
4.5.2.
in dem die städtebaulichen Ziele näher erläutert und unter Mitwirkung der
Wettbewerbsteilnehmer präzisiert werden; dazu gehört u.a. die verkehrstechnischer
Anbindung des Bauvorhabens.
4.5.3.
in dem auf die betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der
Planungsaufgabe in Form einer Zwiesprache mit den Wettbewerbsteilnehmern näher
eingegangen wird, um jene Wettbewerbsziele klarzustellen, die in der vorliegenden
Wettbewerbsausschreibung nicht eindeutig definiert werden konnten. Die Teilnehmer des
Hearings werden vor Ort protokolliert.
4.6 Fragebeantwortung
Anfragen sind in schriftlicher Form per E-Mail zu stellen und an folgende Adresse zu richten:
Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Hans Scheutz
Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz
E-Mail: [email protected]
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Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen:
"Wettbewerb MITTERFELD ANSFELDEN"
Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens 30.06.2014 einlangen, beim Hearing
am 03.07.2014 von den Auslobern beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr
behandelt.
5.
Rechtsgrundlagen:
Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung
sowie der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten (WOA), Stand 16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende
Wettbewerbsauslobung ergänzt oder abgeändert wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen der
Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor.
Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen;
soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung
den oben genannten Bestimmungen vor.
Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in vorliegender
Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind
endgültig und unanfechtbar.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz/Österreich.
6.
Termine:
6.1. Wettbewerbsunterlagen:
Die Unterlagen werden den Teilnehmern zugesandt.
AUSGABEDATUM:
13.06.2014
6.2. Fragebeantwortung und Kolloquium :
Frist für Fragenstellung bis spätestens :
Kolloquium :
30.06.2014
03.07.2014
10.30 Uhr
6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum Abgabetermin bei der NEUE HEIMAT
Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH Gärtnerstraße 9, 4021 Linz
Technische Abteilung 3.Stock, während der Bürostunden abzugeben bzw. müssen bei Zustellung per
Post oder Kurierdienst bis spätestens zum Abgabetermin eingelangt sein.
Abgabetermin:
für Pläne:
für Modell:
19.09.2014
26.09.2014
– 15:00 (einlangend)
– 15:00 (einlangend)
7. Preisgelder:
Die Preisgeldsumme beträgt € 125.000.- netto.
Grundsätzlich ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis …
2. Preis …
3. Preis …
Nachrücker
5. – 10…
11. – 16…
€
€
€
€
25.000.13.000.11.000.10.000.-
Rang gleichwertig Aufwandsentschädigung
Rang gleichwertig Aufwandsentschädigung
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
je €
je €
7.000.4.000.-
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Es obliegt dem Preisgericht, eine geringfügig andere Aufteilung des Preisgeldes vorzunehmen.
Bei einer Beauftragung mehrerer Preisträger erfolgt eine Anrechnung des Preisgeldes insgesamt nur
bis zur Höhe des ersten Preises.
Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten bilden ausschließlich die
festgelegten Beurteilungskriterien.
Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.
Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt
ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.
Das erhaltene Preisgeld wird im Falle der Beauftragung auf das Honorar angerechnet. Die
Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt nur bei beurteilungsfähigen Projekten.
Ob ein Projekt beurteilungsfähig ist entscheidet das Preisgericht.
8. Preisgericht und Vorprüfung:
Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes
unabhängig sind. Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
8.1. Fachpreisrichter:
Architekt DI Wolfgang Schwarzenbacher
Ersatz: Architekt DI Ludwig Kofler
Architektenkammer
Architektenkammer
Architekt DI Herbert Pointner
Ersatz: Architekt DI Helmut Pointner
Architektenkammer
Architektenkammer
Architekt DI Martin Urmann
Ersatz: Architekt Heinrich Radler
Architektenkammer
Architektenkammer
Architektin DI Bettina Brunner
Ersatz: Architektin DI Forsthuber-Martinek Cora
8.2. Sachpreisrichter:
Dir. Robert Valenti
Ersatz: Dir. Bmst. Manfred Kapl
Lebensräume
Lebensräume
Dir. Mag. Robert Oberleitner
Ersatz: Prok. Ing. Johann Springer
Neue Heimat
Neue Heimat
Bmst. Ing. Christian Rechberger
Ersatz: Ing. Markus Jungwirth
OÖ Wohnbau
OÖ Wohnbau
Mag.arch. Jan Wagner
Ersatz: DI Karl Peter Winkler
WAG
WAG
8.3. Vorsitzender:
Der Vorsitzende des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter, er hat kein Dirimierungsrecht.
8.4. Wettbewerbsvorbereitung und Vorprüfer:
Architekt Dipl. Dr. techn. Hans Scheutz,
Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz
0732/71 61 70 [email protected]
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
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8.5. Berater ohne Stimmrecht:
- Vertreter bzw. Prokuristen:
- Dir. Mag. Wolfgang Schön
- Bürgermeister Manfred Baumberger
- StR. Gerhard Sandmayr
- Stadtamtsdirektor Dr. Wilhelm Wilfinger
- DI Mario Habichler
- Arch. DI. Dr. Hannes Englmair
…
Lebensräume, Neue Heimat, OÖ Wohnbau, WAG
WAG
Stadtgemeinde Ansfelden
Stadtgemeinde Ansfelden
Stadtgemeinde Ansfelden
Stadtgemeinde Ansfelden
Ortsplaner Ansfelden
Vertreter Wirtschaftlichkeitsbeirat
9. Eigentums- und Urheberrecht:
Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auslober über. Der
Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht
anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist.
10. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses:
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird vom Auslober umgehend allen Teilnehmern mitgeteilt.
Alle zugelassenen Arbeiten werden mindestens eine Woche während der Bürostunden des Auslobers
öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter
gekennzeichnet.
Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern und der Kammer
der Architekten zugesandt. Diesem Personenkreis bzw. der Kammer werden auch Dauer und Ort der
Ausstellung schriftlich mitgeteilt.
11. Realisierungswettbewerb- Beauftragung:
Die Auslober werden im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die
wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen vergeben. Grundsätzlich ist beabsichtigt, dass die
vier Auslober für ihren Bauabschnitt jeweils den Wettbewerbssieger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen.
Bei entsprechender fachlicher Begründung kann das Preisgericht eine Beauftragung mehrerer
Preisträger empfehlen. Gegebenenfalls ist vom Preisgericht festzulegen, welcher Preisträger für
welche/s Baufeld/er mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt werden soll.
Der Auslober wird mit dem an die erste Stelle gereihten Gewinner ein Verhandlungsverfahren zur
Vergabe des Dienstleistungsauftrages durchführen. Sollte dieses Verhandlungsgespräch ergebnislos
bleiben, wird der an die zweite Stelle Gereihte zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Sollten diese
ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem Drittgereihten Verhandlungsgespräche geführt.
Hierbei behält sich der Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen
Rücksichten erforderliche Änderungen durch den (die) Entwurfsverfasser zu verlangen.
Sollte der mit der Planung beauftragte Preisträger seinen Bürositz nicht in Oberösterreich haben, so
behält sich der Auslober vor, die Gründung eines Büros mit für die termingerechte Bearbeitung des
Projektes ausreichendem Personal in Linz zu verlangen oder ihm die Bildung einer
Partnergemeinschaft in Linz aufzuerlegen. Diese Forderung wird erhoben, um den laufenden Kontakt
mit dem Bauherrn zu gewährleisten.
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
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12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung:
12.1. Kennzahl:
Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern
besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem
Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.
Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift
ARCHITEKTURWETTBEWERB „WOHNBAU MITTERFELD ANSFELDEN“ zu enthalten.
12.2. Verzeichnis:
Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger,
verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt
(Verfasserblatt) mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei
Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen.
Das Verfasserblatt hat des weiteren die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers
(Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw.
abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung
ARCHITEKTURWETTBEWERB „WOHNBAU MITTERFELD ANSFELDEN“
zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.
13. Rücksendung der Wettbewerbsunterlagen:
Die Wettbewerbsausarbeitungen der prämierten Projekte gehen in das Eigentum der Auslober über.
Die übrigen Wettbewerbsausarbeitungen können innerhalb von vier Wochen nach der Preisvergabe
von den Teilnehmern bei den Auslobern nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Auf Wunsch
können die Unterlagen mit schriftlicher Anforderung auf Kosten der Teilnehmer zugesandt werden.
Nicht rückübermittelte Unterlagen werden anschließend vernichtet und entsorgt.
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
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B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN
1.
Ausschreibungsgrundlagen:
1.1. Textliche Unterlagen:
Als textliche Unterlagen gelten:
a) die allgemeinen Bestimmungen
b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen
c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen
(Teil A der Wettbewerbsauslobung)
(Teil B der Wettbewerbsausl.)
(Teil C der Wettbewerbsausl. = Aufgabenstellung)
1.2. eine CD mit Unterlagen:
01_ Auslobung_Mitterfeld
02_Bebauungsplanentwurf
03_Lage- und Höhenplan (158_TACHY Mitterfeld)
04_Studie Wohnbebauung Mitterfeld Ansfelden vom 23.12.2009
pdf
pdf
dwg / pdf
pdf
05_ Formblätter für Flächenberechnungen
excel / pdf
06_ Beilage: Planungsleitfaden WAG Wohnbau
pdf
07_ Flugfotos
jpeg
08_ Verfasserblatt
word / pdf


Wohnbau : Wege zur Wirtschaftlichkeit Teil 1 : Der Standardausstattungskatalog
Wohnbau : Wege zur Wirtschaftlichkeit Teil 2 : Die Wirtschaftlichkeitsparameter
pdf
pdf

Modellplatten für Einsatzmodell (werden beim Hearing ausgegeben)
Anmerkung: Die Dateien sind im AutoCAD-DWG-Format gespeichert. Benötigen Sie die Dateien in
einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk
konvertieren. Hier der Downloadlink: http://www.autodesk.com/trueview
2. Einzureichende Arbeiten:
2.1. Art und Umfang der von den Wettbewerbsteilnehmern zu erbringenden Leistungen:
Alle Wettbewerbsunterlagen, mit Ausnahme des Verfasserblattes und des einzureichenden
digitalen Datenträgers, sind in 2-facher Ausfertigung abzugeben.
-
eine Parie in hoher Qualität dient zu Ausstellungszwecken.
eine Parie ist als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung gedacht und als solche mit der Aufschrift:
"FÜR VORPRÜFUNG“ deutlich zu kennzeichnen.
Bei dem einzureichenden Datenträger ist darauf zu achten, dass die Anonymität auch in
programmtechnisch tieferer Ebene gewahrt bleibt! Es sind keine Varianten zulässig.

Lageplan M 1:500
für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Parkplätze,
Tiefgaragenabfahrten, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung

Grundrisse aller Geschosse M 1:200
mit eingetragenen Raumbezeichnungen gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und
Hauptmaßen der Gebäudeteile.
Die Standardwohnungstypen sind mind. im Maßstab 1:100 mit Einrichtungsvorschlag und
Installationsschächten darzustellen.

alle Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte M 1:200
Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion insbesondere bezüglich
Fassaden, Fenstern und deren Unterteilungen müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein.
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
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
Baumassenmodell M 1:500
Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die
Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und sind verbindlich einzuhalten. Jeder
Teilnehmer erhält vier Einsatzplatten, diese entsprechen den Quartieren der einzelnen Auslober.

Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung
mit Berücksichtigung der ökologischen und energietechnischen Planungsvorhaben. Der Bericht
hat Angaben über die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktionen zu enthalten.

Flächenberechnungen
lt. ÖNORM B 1800, samt Rechenplan M 1.200, in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form anhand
der vier Formblätter, je eines für jeden Bauträger.

Verfasserbrief
Perspektivische Darstellungen
Sollte eine perspektivische Zeichnung angefertigt werden, ist diese vom Vorprüfer abzukleben.
Vom Wettbewerbssieger wird anschließend an den Wettbewerb für Präsentationszwecken ein
kostenloses perspektivisches Schaubild verlangt.
2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten:
Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, als
Kopie gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. 12.1 zu versehen. Die Pläne dürfen
nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen
erwünscht. In digitaler Form als Datenstick oder als CD/DVD mit dem Inhalt der abgegebenen Pläne
im pdf- Format.
2.3. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.F. einzuhalten:

Oö. Bauordnung

Oö. Bautechnikgesetz

Oö. Bautechnikverordnung

Oö. Wohnbauförderung

Wohnbau : Wege zur Wirtschaftlichkeit Teil 1 : Der Standardausstattungskatalog
Wohnbau : Wege zur Wirtschaftlichkeit Teil 2 : Die Wirtschaftlichkeitsparameter

ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen)

ÖNORM B 8115, Teil 2

ÖNORM B 8110

ÖNORM B 1800

ÖNORM B 2607 (Spielplatz)
Bezugsquellen:
Landes- und Bundesgesetze:
ÖNORMEN :
www.ris.bka.gv.at
www.on-norm.at
2.4. Gleichwertige Beurteilungskriterien:
(1)
Funktionelle Lösung:
Beurteilung: der Wohnungsgrundrisse,
Beziehung zum jeweils zugeordneten Außenraum,
der inneren Erschließung,
(2)
Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung:
Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres
Betriebes.
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
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(3)
Architektonische Lösung:
Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende Gestaltung des Außenbereiches sowie
der formale Aspekt des jeweiligen Quartieres.
(4)
Städtebauliche Lösung:
Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Ausbildung quartiersmäßiger Identitäten,
Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung.
Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung.
C. AUFGABENSTELLUNG
1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens
1.1. Allgemeine Aufgabenstellung:
Die Auslober beabsichtigen, auf dem, im Lage - und Höhenplan rot umrandeten und entsprechend
dem Bebauungsplanentwurf, Wettbewerbsgebiet (EZ 1243/1 und 252/1), eine neue Wohnanlage unter
Einhaltung der OÖ Wohnbauförderungsrichtlinien zu errichten.
Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird seitens der Auslober gewünscht, die
Bebauungsmöglichkeiten lt. Bebauungsplanentwurf max. auszuschöpfen.
Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist unbedingt im Entwurf auf niedrige
Errichtungs- und späteren Folgekosten zu achten.
Bei der Grundrissplanung ist auf die
Mitterfeld Ansfelden) zu achten.
Lärmbeeinträchtigung (siehe 04_Studie Wohnbebauung
Die geplante Wohnanlage hat lt. OÖ Wohnbeförderung dem Standard Niedrigstenergiehaus zu
entsprechen. Der Wettbewerbsieger hat nach seiner Beauftragung diesbezüglich den rechnerischen
Nachweis zu erbringen.
Eine etappenweise Realisierungsmöglichkeit soll für alle vier Quartiere möglich sein.
Die Anzahl der Stiegenhäuser und Lifte soll möglichst gering gehalten werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit kommt dem Thema Energieeffizienz und Sommertauglichkeit eine hohe
Bedeutung zu.
Die Möglichkeit ein normales WC und Bad behindertengerecht umzubauen wird gefordert.
1.2 Aufgabenstellung Quartier A
WAG Wohnungsanlagen Ges.m. b. H
1.2.1. Allgemeine Aufgabenstellung: siehe Beilage Nr.: 5
1.2.2 Wohnungsschlüssel Quartier A
Der von der WAG vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.:
20 - 30 %
Zweizimmerwohnungen mit ca.
45 - 55 %
Dreizimmerwohnungen mit ca.
15 - 25 %
Vierzimmerwohnungen mit ca.
ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen.
55 m²
75 m²
90 m²
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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern
Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
1.3 Aufgabenstellung Quartier B
Lebensräume, Wohnungsgenossenschaft
1.3.1. Allgemeine Aufgabenstellung :
Eine Teilung in 3 Bauabschnitte mit jeweils 20 – 30 Wohneinheiten. Auch ist eine Realteilung einzelner
Bauabschnitte zu berücksichtigen.
Eine Aufschließung der Wohnungen ist grundsätzlich über STH vorzunehmen, Laubengänge sind nur
ausnahmsweise und hier nur geschlossen zulässig.
Die Freiflächen sind im EG mittels Eigengärten zu gestalten. Diese sind baulich getrennt zu den
allgemeinen Freiflächen (baulich) abzugrenzen.
Auf die Sommertauglichkeit, Beschattung und Gebäudeausrichtung ist zu achten.
Für die Warmwasserbereitung ist am Dach eine Solaranlage zu berücksichtigen.
Barrierefreiheit: Sämtliche Wohngeschoße sind mit Aufzügen zu erreichen. Ebenso die Keller- und
TG-Geschoße.
In den Tiefgaragen sind Randparkplätze mind. 3 m breit herzustellen.
Bei der Parkierung ist auf einspurige Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.
Planung der Wohnungen:
Bei 4-Raum-Wohnungen sind im Kinderzimmer - mind. bei einem – 2 Betten einzuplanen.
Bei 3-Raum-Wohnungen sind bei den Kinderzimmern teilweise 2 Betten einzuplanen.
Bei Schlaf- und Kinderzimmern sind die Kastenstellplätze zu berücksichtigen – die Mindestlänge bei
Schlafzimmern beträgt 2,60 m.
Bei
4-Raum-Wohnungen
sind
behindertengerechten Ausbau).
Badewanne
+
Dusche
vorzusehen
(anpassbar
für
bei geneigten Geschoßdecken ist die Raummindesthöhe 2,30 m.
1.3.2 Wohnungsschlüssel Quartier B
Der von der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.:
30 %
Zweizimmerwohnungen mit ca. 55 m²
60 %
Dreizimmerwohnungen mit ca. 75 m²
10 %
Vierzimmerwohnungen mit ca. 90 m²
ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen.
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Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
1.4 Aufgabenstellung Quartier C
NEUE HEIMAT Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH
1.4.1. Allgemeine Aufgabenstellung :
Die Gliederung und Anordnung der Baukörper ist derart zu gestalten, dass das Quartier der NEUE
HEIMAT in drei Bauabschnitten errichtet werden kann.
Eine in drei Etappen ausbaubare Tiefgarage ist anzustreben.
Gezielte Ausrichtung der Baukörper, sodass sämtliche Terrassen, Balkone, Loggien und Eigengärten
in Richtung Süden oder Westen orientiert sind.
Auf einen entsprechenden Abstand dieser Süd- und Westfassaden zu den benachbarten Baukörpern
wird großes Augenmerk gelegt!
Die den Erdgeschosswohnungen vorgelagerten Eigengärten sollen gegenüber den Allgemeinflächen
etwas höher situiert und keinesfalls "unterkellert" werden.
Dachgärten sind nicht erwünscht.
Auf eine dem Wohnungsangebot angepasste Freiraumplanung durch ein für alle Altersgruppen
ansprechendes und dennoch günstiges, gärtnerisches Konzept wird ebenfalls großer Wert gelegt.
Im Sinne eines unterschiedlichen Wohnungsangebotes sind sowohl längliche Baukörper mit
sparsamer Erschließung (Laubengänge sind zu vermeiden) als auch Punkthäuser vorstellbar.
Hakenförmig ausgebildete Baukörper sind nichtverwünscht.
1.4.2 Wohnungsschlüssel Quartier C
Der von der NEUEN HEIMAT vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.:
20 %
Zweizimmerwohnungen mit ca.
65 %
Dreizimmerwohnungen mit ca.
15%
Vierzimmerwohnungen mit ca.
ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen.
55 m²
75 m²
90 m²
1.5 Aufgabenstellung Quartier D
OÖ WOHNBAU Gesellschaft für den Wohnungsbau gemeinnützige GmbH
1.5.1. Allgemeine Aufgabenstellung :
Bruckner Quartier
Musik -> Wertfreie Verbindung der Bewohner
Berühmter Komponist geboren in Ansfelden -> Hohes Image und hohe Qualität
Bescheidener Lebensstil –> puristischer Stil
Seinerzeit sonderbar und kurios -> Architektonischer Gestaltungsfreiraum
Freiraumgestaltung mit Themenbezug
1.5.2 Wohnungsschlüssel Quartier D
Der von der OÖ Wohnbau vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.:
10 %
Zweizimmerwohnungen mit ca. 55 m²
80 %
Dreizimmerwohnungen mit ca. 75 m²
10 %
Vierzimmerwohnungen mit ca. 90 m²
ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen.
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Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
1.6. Planungsziele:
Allgemeines:
Das Quartier ist Teil eines Gesamtkonzeptes, welches Lärm von Außen abhält, hohe Wohnqualität
schafft und im Innern private und öffentliche Ruhezonen vorsieht.
Konkrete Planungsfestlegungen sind dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf zu finden.
Freiflächen im EG:
Die Wohnanlage ist so zu planen, dass zu ebener Erde entsprechend geeignete Freiflächen
verbleiben. Für die Wohnungen sind zugeordnete Wohnungsgärten vorzusehen. Auf einen qualitativ
hohen Wert der Außengestaltung ist unbedingt Bedacht zu nehmen.
Architektonische Vielfalt, jedes Quartier eine eigenständige architektonische Lösung:
Jedes Quartier ist mit starkem architektonischem Ausdruck auszubilden, welcher sowohl die
innovative Behandlung der speziellen Lage überzeugend darstellt, als auch bzw. gerade deswegen,
städtebaulich und gestalterisch signifikante Identifikationsmerkmale bietet.
Abgeleitet aus den generellen Prämissen sollen die Themen Orientierung, Lärmschutz und
Grüngestaltung „zu eigenständiger Formensprache auf jedem Quartier führen.
Ziel
ist,
dass
durch
die
identitätsstiftende
Behandlung
jedes
Quartieres
differente
Alleinstellungsmerkmale entstehen und so als Ergebnis eine Vielfältigkeit in den Lösungsansätzen
erreicht wird.
1.7. Planungsvorgaben gemäß Bebauungsplanentwurf
Die Festlegungen des o.a. Bebauungsplanentwurfes sind grundsätzlich einzuhalten.
Bei der Ausbildung der Baukörper und Grundrisse sind die zur Beherrschung der von außen
einwirkenden Lärmbelastung getroffenen Festlegungen zu berücksichtigen.
Für die Begrünung und den ruhenden Verkehr sind die rechtsverbindlichen Verbalfestlegungen des
Bebauungsplanentwurfes einzuhalten.
2. Lage und Aufschließung des Bauplatzes
Angaben zur Lage, zur Infrastruktur, zur Aufschließung, zur Schallbelastung siehe die Studie
Wohnbebauung Mitterfeld Ansfelden von 23.12.2009.
Das Grundstück ist weitestgehend eben. (siehe Vermessungsplan 158_TACHY Mitterfeld)
Einige Fakten:
Anschlüsse für Kanal, Strom, Wasser:
vorhanden
Beheizung:
Fernwärme
Flächenwidmungsplan:
siehe Studie Wohnbebauung Mitterfeld Ansfelden
Bebauungsplan:
siehe Bebauungsplanentwurf
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Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes
Die Einfahrten zu den Tiefgaragen sind im Bebauungsplanentwurf fixiert.
4. Haustechnik
Für die haustechnischen Anlagen sind Räume in ausreichender Anzahl einzuplanen.
5. Kostenrahmen
Die Errichtungskosten für die Wohnanlage sind aus wirtschaftlichen- und vermarktungstechnischen
Gründen besonders niedrig zu halten.
Die Baukostenobergrenzen lt. OÖ-WBF sind einzuhalten!
1240 € / m² netto reine Baukosten und 10.000 € / Stellplatz Tiefgarage.
Sollte sich im Zuge der Kostenüberprüfung ergeben, dass dem in der Planung nicht Rechnung
getragen wird, ist von der Vorprüfung darauf hinzuweisen. Die Jury hat unter Abwägung der Gründe
darüber zu entscheiden, ob das Projekt ausgeschieden wird.
D. Anhang
Textliche Unterlagen:
die allgemeinen Bestimmungen
die besonderen Wettbewerbsbedingungen
die Planungsvorgaben und Erläuterungen
(Teil A der Wettbewerbsauslobung)
(Teil B der Wettbewerbsauslobung)
(Teil C der Wettbewerbsauslobung = Aufgabenstellung)
eine CD mit Unterlagen:
01_ Auslobung_Mitterfeld
02_Bebauungsplanentwurf
03_Lage- und Höhenplan (158_TACHY Mitterfeld)
04_Studie Wohnbebauung Mitterfeld Ansfelden vom 23.12.2009
pdf
pdf
dwg / pdf
pdf
05_ Formblätter für Flächenberechnungen
excel / pdf
06_ Beilage: Planungsleitfaden WAG Wohnbau
pdf
07_ Flugfotos
jpeg
08_ Verfasserblatt
word / pdf


Wohnbau : Wege zur Wirtschaftlichkeit Teil 1 : Der Standardausstattungskatalog
Wohnbau : Wege zur Wirtschaftlichkeit Teil 2 : Die Wirtschaftlichkeitsparameter
pdf
pdf

Modellplatten für Einsatzmodell (werden beim Hearing ausgegeben)
Eine CD mit den Wettbewerbsunterlagen wird den Teilnehmern postalisch zugesendet.
Anmerkung: Die Dateien sind im AutoCAD-DWG-Format gespeichert. Benötigen Sie die Dateien in
einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk
konvertieren. Hier der Downloadlink: http://www.autodesk.com/trueview
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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern
Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
02_Bebauungsplanentwurf Mitterfeld Ansfelden
03_Lage- und Höhenplan,158_TACHY Mitterfeld (Wettbewerbsgebiet rot umrandet)
Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz
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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern
Planung einer Wohnanlage Mitterfeld Ansfelden
03_Lage- und Höhenplan (158 TACHY Mitterfeld) mit Bebauungsplanentwurf überlagert.
05_ Formblätter für Flächenberechnungen
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