Antrag - Abgeordnetenhaus von Berlin
Transcription
Antrag - Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 15 / 4067 08.06.2005 15. Wahlperiode Antrag der Fraktion der FDP Eine Zukunft für Berlin (1) Die BVG einmal ganz ‚privat’ Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31. November 2005 zu berichten, inwieweit eine Landesbeteiligung Berlins an den Berliner Verkehrs-Betrieben (BVG) hinsichtlich folgender Unternehmensaufgaben, -beteiligungen und -leistungen mit den im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Eine Zukunft für Berlin“ enthaltenen diesbezüglichen Kriterien vereinbar ist: - Durchführung des ÖPNV-Busverkehrs durch die BVG (AöR), - Reiseverkehr (Reisevermittlung und -veranstaltung, Busvermietung) und Stadttouristik (Stadtrundfahrten, Fahrzeugvermietung), - BVG-Beteiligung an der BT Berlin Transport GmbH (100 %), - BVG-Beteiligung an der BVG Holdinggesellschaft mbH & Co, KG (100 %) und deren Tochtergesellschaften VVR-Berek GmbH und Berliner Fenster GmbH, - BVG-Beteiligung an der Media Verwaltungsgesellschaft mbH (100 %), - BVG-Beteiligung an der NESKom Projektierungsgesellschaft Nahverkehrs-, Elektro-, Service- und Kommunikationstechnik GmbH (100 %), - BVG-Beteiligung an der GHG Wohnen GmbH (100%), - BVG-Beteiligung an der IOB Internationale Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH (100 %), - BVG-Minderheitsbeteiligungen u.a. an der BusVerkehr-Berlin KG Omnibus-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co (BVB). Es ist auch die EU-Kompatibilität dieser Aufgaben und Beteiligungen darzulegen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 4067 und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP Begründung: Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq Der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Eine Zukunft für Berlin“ enthält im Abschnitt V. (Zukunft der Berliner Beteiligungspolitik), Kapitel 2 (Leitlinien) folgenden Kernsatz: „Der Staat sichert das Funktionieren des Marktes, ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen im Markt selbst als Unternehmer tätig. Ein solches Engagement des Staates bedarf einer besonderen Begründung.“ Im Unterkapitel 3.1 (Strategische Zielsetzung - Landesbeteiligungen reduzieren) wird die Zulässigkeit von Unternehmensbeteiligungen Berlins auf zwei Kategorien beschränkt, wobei die Kategorie 1 Unternehmen betrifft, welche „für die Erbringung der Aufgaben der Daseinsvorsorge unabdingbar notwendig sind“. Die Kategorie 2 betrifft Unternehmen, die „zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von strategischer Bedeutung sind“ und bei denen es daher geboten ist, „zumindest eine Teilprivatisierung durchzuführen, aber eine Mindestbeteiligung des Landes sicherzustellen“. Selbstverständlich muss die Verkehrsinfrastruktur der BVG, also vor allem die Betriebsanlagen der U-Bahn und Straßenbahn, im Eigentum Berlins verbleiben, weswegen sie allenfalls der Kategorie 2 zugeordnet werden kann (besser unter Mehrheitsbeteiligung Berlins und in privater Rechtsform). Dagegen ist nicht einzusehen, warum die Durchführung des Busbetriebes (im Unterschied zur Gewährleistung), das Anbieten von Leistungen im Bereich Reisverkehr und Stadttouristik, der Betrieb des Omnibusbahnhofs am Funkturm (kein ZOB!), die Verkehrsreklame, das Anbieten von Ingenieurleistungen (Verkehrsprojektierung) und die Beteiligung an einem privaten Busunternehmen für die Daseinsvorsorge unabdingbar notwendig ist und zumindest eine Minderheitsbeteiligung Berlins erfordert. Der Senat ist aus ordnungs- und wettbewerbspolitischen Gründen aufgefordert, hierzu die erforderlichen Aufklärungen und Begründungen zu liefern. In diesem Zusammenhang ist auch auf den aktuellen Rechnungshofbericht hinzuweisen, der das stark defizitäre und dem Berliner Betriebe-Gesetz widersprechende Engagement im Geschäftsfeld Reiseverkehr und Stadttouristik rügt. Die Arbeit der Enquete-Kommission muss u.a. zur Folge haben, dass die zahlreichen und teilweise riskanten Landesbeteiligungen Berlins, also z.B. die an der überschuldeten und hochsubventionierten BVG, auf den Prüfstand gestellt werden. Berlin, den 7. Juni 2005 Dr. Lindner v. Lüdeke Thiel 2