Eaton Supplier Code of Conduct

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Eaton Supplier Code of Conduct
Lieferanten-Verhaltenskodex von Eaton
Im Lieferanten-Verhaltenskodex von Eaton werden in Übereinstimmung mit unseren Unternehmenswerten die
Mindestanforderungen an die Arbeitsplatzstandards und Geschäftspraktiken aller Lieferanten festgelegt, die mit Eaton
Geschäfte tätigen. Diese Anforderungen gelten für alle Lieferanten von Eaton sowie deren verbundenen Unternehmen und
Tochtergesellschaften weltweit.
A) Verhaltenskodex
1. Einhaltung der anzuwendenden Gesetze:
Das Personal und die Betriebstätigkeit der Lieferanten muss in vollständiger Übereinstimmung mit allen in den jeweiligen
Ländern geltenden Gesetzen sowie mit allen sonstigen anzuwendenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen
handeln bzw. durchgeführt werden. Zudem müssen die Lieferanten sicherstellen, dass die für Eaton bestimmten Produkte,
Dienstleistungen und Lieferungen allen anzuwendenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zum internationalen
Handel entsprechen.
2. Arbeitsbedingungen:
Die Lieferanten müssen die Menschenrechte der Arbeiter wahren und sie mit Würde und Respekt behandeln.
a) Die Lieferanten dürfen ausschließlich Arbeiter beschäftigen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter
erreicht haben, jedoch in keinem Fall Personen unter 16 Jahren, selbst wenn die vor Ort geltenden Gesetze dies
erlauben. Die Lieferanten müssen alle sonstigen anzuwendenden Gesetze zur Kinderarbeit in Übereinstimmung
mit den lokalen Bestimmungen einhalten.
b) Den Lieferanten ist die Anwendung jeglicher Formen der Zwangsarbeit, Sklaverei und Knechtschaft untersagt.
c) An den Standorten der Lieferanten müssen die Arbeitszeiten, Löhne und Überstundenbezahlung in
Übereinstimmung mit allen anzuwendenden Gesetzen geregelt sein. Den Arbeitern muss mindestens der
gesetzliche Mindestlohn oder ein Lohn gezahlt werden, der den lokalen Branchenstandards entspricht. Es ist der
jeweils höhere Wert anzuwenden.
d) Die Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln und dürfen körperliche Bestrafungen,
Gewaltandrohungen oder sonstige Formen von Schikane weder anwenden noch erlauben, unabhängig davon, ob
sie aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung,
nationaler Herkunft, Behinderung oder sonstigen per Gesetz geschützten Eigenschaften erfolgen.
e) Die Lieferanten müssen ihre Arbeiter auf der Grundlage ihrer Eignung für die entsprechende Tätigkeit und nicht
auf der Basis persönlicher Eigenschaften oder Glaubenszugehörigkeiten (einschließlich Rasse, Farbe, Geschlecht,
Nationalität, Religion und Alter sowie Mutterschaft oder Familienstand) auswählen.
f) Die Lieferanten müssen das Recht der Mitarbeiter respektieren, einer beliebigen gesetzlich erlaubten
Organisation, einschließlich Gewerkschaften und Betriebsräten, beizutreten bzw. von einer Mitgliedschaft
abzusehen, und müssen alle lokal und national geltenden Gesetze zur Vereinigungsfreiheit und
Tarifverhandlungen einhalten.
3. Gesundheit und Sicherheit:
Eaton hat sich verpflichtet, für die Wahrung der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und den Schutz der Umwelt
eine global führende Rolle zu übernehmen.
a)
b)
c)
d)
e)
Während ihres Aufenthalts an einem Eaton-Standort oder am Standort eines Eaton-Kunden im Namen von Eaton
müssen die Lieferanten sowohl die Sicherheitsrichtlinie und das EHS-Handbuch von Eaton, als auch alle
standortspezifischen Bestimmungen einhalten.
Die Lieferanten müssen eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten und die körperlichen und chemischen
Gefahren durch ordnungsgemäße Konstruktion, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung
und sichere Arbeitsverfahren sowie fortlaufende Sicherheitsschulungen minimieren.
Die Lieferanten müssen den Arbeitern geeignete persönliche Schutzausrüstungen für alle Tätigkeiten zur
Verfügung stellen, bei denen den damit verbundenen Gefahren nicht mit anderen Mitteln angemessen begegnet
werden kann.
Die Lieferanten müssen an allen Maschinen, bei denen eine Verletzungsgefahr für die Arbeiter besteht,
mechanische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Absperrungen bereitstellen und angemessen warten.
Die Lieferanten müssen die Auswirkungen von Notfallsituationen durch die Umsetzung von Notfallplänen und maßnahmen minimieren.
4. Umwelt:
Bei Eaton sind Umwelterwägungen ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftspraxis und der Produktion von
Weltklasseprodukten. Die Lieferanten von Eaton müssen alle anzuwendenden Gesetze und Bestimmungen zum
Umweltschutz einhalten.
a) Die Lieferanten müssen alle erforderlichen umweltrelevanten Genehmigungen und Bewilligungen einholen und die
darin festgelegten betrieblichen Anforderungen und Meldepflichten einhalten.
b) Die Lieferanten müssen die Spezifikationen für Stoffe, die besonderen Regulierungen unterliegen, sowie alle
anzuwendenden Gesetze und Bestimmungen befolgen, die die Verwendung von und den Umgang mit bestimmten
Stoffen verbieten oder einschränken.
c) Die Lieferanten müssen sich nach Kräften bemühen, um Feststoffabfälle, Abwässer und Luftemissionen durch die
Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen bei ihren Produktions-, Wartungs- und Werksprozessen zu
verringern oder zu beseitigen.
d) Die Lieferanten müssen Feststoffabfälle, Abwässer und/oder Luftemissionen, die bei ihrer Geschäftstätigkeit
entstehen und keine Gefahr darstellen, in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Gesetzen und Bestimmung
behandeln, kontrollieren, aufbereiten und/oder entsorgen.
5. Ethik:
Die Lieferanten verpflichten sich im Umgang mit Mitarbeitern, Unterlieferanten und Kunden zur Einhaltung höchster
Standards für ethisches Verhalten.
a) Die Lieferanten müssen jegliche Form von Korruption, Erpressung und Veruntreuung durch ihre Mitarbeiter,
leitenden Angestellten, Mitglieder ihres Board of Directors oder Vertreter verbieten.
b) Die Lieferanten müssen die Standards für faire Geschäftsführung, Werbung und Wettbewerbsführung befolgen.
c) Die Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder oder sonstigen Mittel anbieten oder annehmen, die darauf
abzielen, einen unangemessenen oder unzulässigen Vorteil zu erlangen.
d) Die Lieferanten müssen Informationen zu ihrer Geschäftstätigkeit, Struktur, Finanzlage und Leistung entsprechend
den anzuwendenden Gesetzen und Bestimmungen sowie den in der Branche üblichen Geschäftsverfahren korrekt
und vollständig melden und offenlegen.
e) Die Lieferanten müssen alle Rechte des geistigen Eigentums wahren und Kundeninformationen schützen. Die
Weitergabe von Technologien und Know-how muss unter Wahrung aller Rechte des geistigen Eigentums erfolgen.
f) Die Lieferanten müssen in ihre Geschäftsprozesse international anerkannte Maßnahmen zur Sicherheit der
Lieferkette (Supply Chain Security, SCS) aufnehmen, wie sie im SAFE-Rahmenwerk der Welthandelsorganisation
oder ähnlichen SCS-Richtlinien (wie z. B. im Sicherheitsprogramm der Business Anti-Smuggling Coalition (BASC),
Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT), Authorized Economic Operator(AEO), Partners in
Protections (PIP)) beschrieben werden.
g) Die Lieferanten müssen Prozesse und Verfahren umsetzen und gebührende Sorgfalt anwenden, um gefälschte
Teile zu ermitteln und auszuschließen.
h) Eaton ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von Eaton verkauften Produkte keine „Conflict Minerals“
(Mineralien, die mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verschmolzen werden) enthalten, die von Stellen bezogen
werden, welche direkt oder indirekt den Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo oder benachbarten
Ländern finanzieren. Eaton verlangt von seinen Lieferanten, dass sie:
a. Ihre jeweiligen Lieferketten mit gebührender Sorgfalt dahingehend überprüfen, ob Produkte an uns
verkauft werden, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten, und wenn dem so ist, in welchem
Umfang diese Metalle aus konfliktfreien Hüttenbetrieben stammen;
b. Die Ergebnisse dieser Überprüfung an Eaton weitergeben, damit Eaton seinen rechtlichen
Verpflichtungen nachkommen und die in seiner Richtlinie festgelegten Ziele erreichen kann; und
c. Sich verpflichten, „konfliktfrei“ zu sein oder zu werden, sodass alle Metalle ausschließlich von
konfliktfreien Hüttenbetrieben bezogen werden.
i)
Die Lieferanten müssen über ihre gesamte Geschäftstätigkeit und Lieferkette hinweg einen umfassenden Plan für
das betriebliche Kontinuitätsmanagement umsetzen, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten, physisches
Eigentum vor Verlust und Schaden zu bewahren, geistiges Eigentum zu schützen, Unterbrechungen des
Produktionsprozesses zu verhindern und die Unversehrtheit der Lieferung am Entstehungsort sicherzustellen.
j)
Die Lieferanten müssen Prozesse umsetzen, mit denen die Anonymität und der Schutz von Mitarbeitern
gewährleistet wird, die in gutem Glauben Bedenken melden, Bericht erstatten oder bei einer Untersuchung in
Verbindung mit potentiellem ethischem Fehlverhalten oder möglichen strafrechtlichen Verstößen behilflich sind.
6. Korruptionsbekämpfung:
Eaton hat sich auf die Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen verpflichtet. Diese verbieten Bestechungsgelder,
Schmiergelder oder andere korrupte Maßnahmen, die darauf abzielen, Kunden zu gewinnen oder zu binden oder einen
unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen. Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie bei der Durchführung von Geschäften im
Namen von Eaton alle anzuwendenden Antikorruptionsgesetze befolgen. Die Lieferanten dürfen von Personen oder
Organisationen keine Bestechungsgelder, Schmiergelder oder sonstigen unredlichen Zahlungen direkt oder indirekt
entgegennehmen oder diesen anbieten. Dies betrifft unter anderem auch Regierungsbehörden, einzelne
Regierungsvertreter, Privatunternehmen oder Mitarbeiter dieser Privatunternehmen.
7. Geschenke, Unterhaltung und Bewirtung:
Eaton ist sich bewusst, dass es für einige seiner Lieferanten, Kunden und anderen Geschäftspartner üblich ist, Vertretern
von Organisationen, mit denen sie geschäftliche Beziehungen unterhalten, gelegentlich kleine Geschenke zukommen zu
lassen oder in bescheidenem Ausmaß Unterhaltung und Bewirtung anzubieten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese
Geschenke, Unterhaltung und Bewirtung das objektive Urteil der Mitarbeiter in geschäftlicher Hinsicht weder tatsächlich
beeinflussen noch den Eindruck einer solchen Einflussnahme erwecken. Bei Geschäften mit oder im Namen von Eaton ist
es den Lieferanten zu legitimen Geschäftszwecken gestattet: (i) Unterlieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern
Geschenke, Unterhaltung oder Bewirtung anzubieten, (ii) Geschenke, Unterhaltung oder Bewirtung von Unterlieferanten,
Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern anzunehmen; Voraussetzung dafür ist, dass die Geschenke, Unterhaltung oder
Bewirtung in jedem Fall:

unaufgefordert erfolgen,

keine Bestechung, kein Schmiergeld oder keine sonstige unerlaubte oder unrechtmäßige Zahlung darstellen,

nicht im Austausch für irgendeine Art von Gegenleistung angeboten werden,

Eaton im Falle einer Veröffentlichung in keiner Weise kompromittieren würden, und

nicht den Anschein erwecken (oder eine tatsächliche oder implizierte Verpflichtung mit sich bringen), dass der
Gebende ein Anrecht auf eine Vorzugsbehandlung, den Zuschlag bei einem Auftrag, bessere Preise oder
günstigere Verkaufsbedingungen hat.
Alle Lieferanten, die bei Geschäften im Namen von Eaton gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 verstoßen, riskieren
den sofortigen Verlust aller bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Eaton.
B) Überwachung der Compliance
Die Lieferanten gestatten Eaton und/oder dessen Vertretern oder Bevollmächtigten den Zugang zu ihren Standorten und
allen relevanten Unterlagen in Verbindung mit den an Eaton bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen. Die
Lieferanten und Eaton vereinbaren in gegenseitigem Einvernehmen Datum und Uhrzeit für diesen Zugang. Allerdings
benötigt Eaton aufgrund von Risiken für seine Geschäftstätigkeit möglicherweise auch sofortigen Zugang zu den Produkten,
Dienstleistungen und damit verbundenen Unterlagen, und die Lieferanten müssen damit verbundenen Anfragen stattgeben.
Die Lieferanten sichern Eaton weiterhin ihre Zusammenarbeit bei der Untersuchung von Anschuldigungen bezüglich
Fehlverhalten, Verfehlungen oder Korruption zu.
C) Anwendung auf Unterauftragnehmer
Dieser Kodex gilt auch für alle Unterauftragnehmer der Lieferanten, die diesen Waren oder Dienstleistungen bereitstellen.
Der Lieferanten-Verhaltenskodex muss an alle Unterauftragnehmer der Lieferanten weitergegeben werden. Die Lieferanten
tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung dieses Kodexes durch alle Unterauftragnehmer, so als ob sie selbst der
Lieferant wären. Eaton behält sich das Recht vor, die Unterauftragnehmer des Lieferanten auf die Einhaltung des
Lieferanten-Verhaltenskodexes hin zu überprüfen, und die Lieferanten müssen Eaton ggf. bei der Durchführung einer
solchen Prüfung unterstützen.
D) Verstoß gegen die Bestimmungen
Die Lieferanten müssen Eaton unverzüglich alle ihnen bekannten Verstöße gegen diesen Kodex melden und entsprechende
Gegenmaßnahmen ergreifen, um den Verstoß innerhalb eines festgelegten Zeitraums (der Eaton schriftlich mitgeteilt wird)
zu beheben. Wenn Lieferanten ihrer Verpflichtung zur Durchführung von Gegenmaßnahmen nicht nachkommen, kann
Eaton die Geschäftsbeziehungen mit diesen Lieferanten kündigen, die weitere Erteilung künftiger Bestellungen aussetzen
und unter Umständen die laufenden Produktionsaufträge kündigen. Eaton behält sich das Recht vor, die Lieferanten für alle
in vernünftigem Umfang anfallenden Kosten der Untersuchung eines Verstoßes haftbar zu machen.
Letzte Überarbeitung: 19. November 2013