Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich

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Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich
03.02.2015 - Anwaltskanzlei Reitz Rechtsanwlte
Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten
grundstzlich unzulssig.
Viele Pferdehalter freuen sich, wenn Sie in unmittelbarer Nachbarschaft zum eigenen Wohnhaus eine alte
Scheune finden, in der die geliebten Reittiere untergebracht werden können.
Oftmals stehen scheinbar geeignete Objekte günstig zum Verkauf, so dass der Eine oder Andere hofft,
sich durch künftige „Selbstversorgung“ den stetig steigenden Preisen in Pensionsbetrieben, auf Dauer,
entziehen zu können.
Vor Abschluss eines Immobilienkaufvertrages gilt es allerdings die nähere Umgebung des geplanten
Stallgebäudes genau „unter die Lupe“ zu nehmen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigt frühere Entscheidungen, aus denen hervor
geht, dass Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich unzulässig ist.
Im Wortlaut führt das Gericht aus:
„Danach ist die Pferdehaltung […] im vorliegenden faktischen allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Da es
sich bei Pferden um „Großtiere“ handelt, kommt allein die Zulassung einer untergeordneten Nebenanlage
[…] in Betracht. Nach einhelliger Meinung entspricht die Haltung von Pferden jedoch grundsätzlich nicht
der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets.
In besonders gelagerten Fällen kann aber auch in allgemeinen Wohngebieten eine Pferdehaltung zulässig
sein, etwa wenn ein Pferdestall auf einem weiträumigen Grundstück derart am Ortsrand errichtet ist, dass
er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könnte.“
(VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 08.03.2013 - 4 K 828/12.NW)
Vor Abschluss eines Kaufvertrags, über ein scheinbar geeignetes „Stallobjekt“ sollte daher sachkundiger
Rat im Hinblick auf die zulässige Nutzung eingeholt werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Reitz Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Daniel A. Reitz
Ochsengasse 20
97980 Bad Mergentheim
https://www.apraxa.de/recht/zivilrecht/566/pferdehaltung-in-allgemeinen-wohngebieten-grundsaetzlichunzulaessig

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