Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal im
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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal im
Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal im Landkreis Potsdam-Mittelmark Ute Hustig Annerose Hamisch-Fischer Bürgermeisterin der Vorsitzende der Gemeindevertretung Gemeinde Nuthetal der Gemeinde Nuthetal (Siegel) Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 1 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Gefahrenabwehrbedarfsplan Stand: 01.10.2011 Gefahren- und Risikoanalyse Stand: 01.07.2007 Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 2 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Inhaltsverzeichnis Nr. Thema 1. Einleitung 5 2. Allgemeiner Teil 8 3. Rechtliche Grundlagen 8 4. Aufgabenstellung 9 5. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 10 6. Gefährdungspotential 11 7. Einsatzgeschehen 13 8. Personal 14 9. Standorte und Gerätehäuser 17 10. Lösch- und Einsatzfahrzeuge 19 11. Löschwasserversorgung 21 12. Alarmierung der Feuerwehr 22 13. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung der Feuerwehr 23 14. Hilfsfrist 24 15. Funktionsstärke 27 16. Erreichungsgrad 28 17. Schutzziel für die Gemeinde Nuthetal 29 18. Beurteilung der Erkenntnisse aus der Gefahrenabwehrbedarfsplanung 31 19. Zusammenfassung und Maßnahmen 42 20. Prioritätenliste Fahrzeugbeschaffung 46 21. Verzeichnis der Abkürzungen 47 Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite Seite 3 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. Thema Seite Anlage: Gefahren- und Risikoanalyse 1. Charakteristische Infrastruktur der Gemeinde Nuthetal 51 2. Aufgabenerledigung im Brandschutz 52 3. Ausrüstung, Ausstattung und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr 53 4. Feststellung erforderlicher Standorte von Gerätehäusern zur Absicherung 61 des flächendeckenden Brandschutzes im Gemeindegebiet 5. Risikoanalyse 6. Ermittlung des Gesamtrisikos aus der Summe der Teilrisiken zur 63 Zuordnung und Festlegung einer Fahrzeuggrundausstattung 7. 8. 67 Standortbezogene Grundbedarfsermittlung zum flächendeckenden Brandschutz 69 Feuerwehrfahrzeugbedarf für die Gemeinde Nuthetal 71 Anhänge: 1. Flächenaufteilung, Gebietskarten 73 2. Kampfmittelverdachtsflächen 77 3. Gasfernleitung 81 4. Einsatzfahrzeuge 85 5. Gerätehäuser 93 Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 4 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 1. Einleitung Hauptziel dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes ist die Feststellung des Ist-Zustandes des örtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung und dessen Einordnung in die gesetzlich geforderte Aufgabenerfüllung. Dabei sind die technischen Ausstattungen und die personelle Absicherung und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal zu untersuchen. Lücken und Mängel sind dabei aufzudecken und Maßnahmen zu deren Beseitigung sind darzustellen. Bereiche, die in diesem Zusammenhang unterversorgt sind, müssen dargestellt werden und es muss begründet werden, ob diese Unterversorgung vertretbar ist oder nicht. Es müssen auch festgestellte Überversorgungen deutlich gemacht werden. Dabei ist zu erläutern, wie unter Beachtung der Pflicht des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern, diese Überversorgung abgebaut wird. Letztendlich ist als Ergebnis im Gefahrenabwehrbedarfsplan eine möglichst flächendeckende Absicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in der Gemeinde Nuthetal, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der aufzubringenden Mittel, aufzuzeigen und die Erreichung der in eigener Verantwortung festgelegten Schutzziele im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse darzustellen. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine bis in alle Bereiche reichende hundertprozentige Absicherung nicht möglich ist. Kommunal-strukturelle Besonderheiten können nicht durch die sog. „Normalfall – Gefahrenabwehr“ abgedeckt werden. Somit kann und soll der Gefahrenabwehrbedarfsplan nur die tatsächlich erforderlichen Ausstattungen und Investitionserfordernisse darstellen. Es handelt sich um die gesetzlich geforderte Mindest-/Grundversorgung. Diese Mindest-/Grundversorgung soll unter Beachtung der kommunalen Entwicklung langfristig abgesichert werden. Sie soll nicht von politischen Stimmungen und momentanen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht werden. Diese Mindest-/Grundversorgung erfüllt in den meisten Fällen nicht die Erwartungen der aktiven Kameraden in den Feuerwehren, da diese verständlicherweise deutlich höhere Anforderungen Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 5 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark haben, die jedoch von anderen Gesichtspunkten bestimmt werden. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan kann sich nicht an den oftmals subjektiv begründeten Forderungen oder überzogenen Erwartungen oder an der Mitgliederzahl von Ortsteilfeuerwehren und deren Motivationsargumenten ausrichten. Hier haben sich nur die durch die Risikoanalyse festgestellten und sachlich begründeten Ausstattungserfordernisse wieder zu finden. Darüber hinaus kann natürlich im Rahmen von politischen Willensbekundungen mehr gewollt und realisiert werden. Das kann jedoch nicht Bestandteil des Gefahrenabwehrbedarfplanes sein, sondern sollte sich in eigenständigen Beschlüssen niederschlagen um danach durch einfaches Verwaltungshandeln eine Umsetzung zu erwirken. Eine politisch begründete Entscheidung über eine Standorterhaltung/Standortausstattung (Überversorgung) und damit verbunden eine Investition zur technischen Ausstattung dieses strategisch nicht erforderlichen Standortes kann dazu führen, dass ein unrealistisches Sicherheitsbild und –gefühl bei den davon angesprochenen Einwohnern entsteht. Denn der von diesem Standort abzudeckende Bereich ist brandschutztechnisch nicht abgesichert, wenn aufgrund anderer Umstände die erforderlichen Begleitbedingungen (personelle Ausstattung, Einsatzbereitschaft, Qualifikation, Einsatzerfahrung u.s.w.) nicht erfüllt werden. Die Erhaltung eines Standortes kann aber über eine andere, nicht aus dem Brandschutzbedarfsplan abzuleitende, Aufgabenzuweisung definiert werden, die von diesem Standort aus bei entsprechender personeller und technischer Absicherung erfüllbar ist. Der politische Wille zur Erhaltung eines sonst nicht notwendigen Feuerwehrstandortes als Träger des „dörflichen Kultur- und Gemeinsinns“ hat ebenfalls keinen Eingang in eine Gefahrenabwehrbedarfsplanung zu finden. Hierzu müssen andere Wege und Instrumente genutzt werden. Unterhalb dieser in der Risikoanalyse festgestellten Mindest-/Grundversorgung sollte der Brandschutz und die technische Hilfeleistung nicht abgesenkt werden, da im Einzelfall mögliche Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 6 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Schadensersatzforderungen oder strafrechtlich relevante Ansprüche an die politischen Entscheidungsträger gestellt werden können. Insgesamt ist bei dieser Betrachtung auch die Einbeziehung der überörtlichen Hilfe im Brandschutz und der technischen Hilfeleistung von wesentlicher Bedeutung. So sind schon bei Waldbränden meist die Feuerwehren der Nachbargemeinden in die Brandbekämpfung mit einbezogen. Aber auch bei größeren Schadensereignissen leisten regelmäßig Feuerwehren der Nachbargemeinden gegenseitige Hilfe. Auch die Anforderung von Einsatzmitteln, die nicht in jeder Kommune vorgehalten werden können (Leiterfahrzeuge, Gerätewagen Gefahrgut u.a.), werden überregional koordiniert und haben bisher keine Einsatzlücken entstehen lassen. Infrastrukturelle Besonderheiten in einer Kommune wie beispielsweise Gewerbe, Industrie, Verkehr (Eisenbahnknotenpunkte oder größere Rangierbetriebe, Flughäfen oder Schifffahrtswege mit Hafenanlagen usw.), die ein hohes Gefahrenpotential beinhalten, überfordern die Leistungsfähigkeit einer Kommune regelmäßig. Darum hat der Gesetzgeber auch festgelegt, dass solche Struktureinheiten eigene Brandschutz- und technische Hilfeleistungseinheiten zu unterhalten haben. Örtliche Freiwillige Feuerwehren haben somit die Aufgabe, die örtliche Mindest-/ Grundversorgung zu erfüllen aber auch im Verbund der überregionalen und nachbarschaftlichen Hilfeleistung eine wichtige Funktion. Sie sind als Bestandteil von Katastrophenschutzplanungen ein wesentliches Element in diesem Netzwerk. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 7 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 2. Allgemeiner Teil Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 sind die Gemeinden gemäß § 3 als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes verpflichtet, Gefahrenabwehrbedarfspläne auf der Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen. In ihnen sollen den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festgelegt, Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmt werden. Da weder eine Durchführungsverordnung vom zuständigen Ministerium des Landes vorliegt, noch mit einem Erlass mit einer Regelung oder Empfehlung für die Anfertigung eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes zu rechnen ist, wurde der hier vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplan in Anlehnung an Pläne in anderen Bundesländern erarbeitet. 3. Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung Technische Regeln Arbeitsblatt W 405 Juli 1978 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16. Juli 2003 Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 8 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 4. Aufgabenstellung Gemäß § 2 BbgBKG sind die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung zuständig. Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten; im Rahmen des § 24 Abs. 7 Satz 1 BbgBKG für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen; eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen, nach denen sich die Personalund Sachausstattung der Feuerwehr sowie angemessene Löschwasserversorgung bestimmen; Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Hilfeleistung aufstellen, abstimmen und fortschreiben; die Selbsthilfe der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern und sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen; auf Ersuchen anderer Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, des Rettungsdienstes, einer Bergbehörde, einer Umweltbehörde oder einer Forstbehörde Hilfe zu leisten. In regelmäßigen Abständen ist hierzu der Gefahrenabwehrbedarfsplan zu überprüfen und den veränderten personellen und materiellen Anforderungen angepasst fortzuschreiben. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan soll Handlungsgrundlage für die Entwicklung der Feuerwehr bis zum Jahr 2030 sein. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 9 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 5. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung erfolgt aufgrund des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Brandenburg. Die Aufgabenwahrnehmung obliegt jedoch der Organisationshoheit der Gemeinde. Die folgenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen: Bekämpfung von Schadenfeuer; Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen (darunter ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann); Beseitigung oder Sicherung von öffentlichen Gefahrenstellen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr, technischen Hilfeleistung und kostenpflichtigen Einsätzen; Mitwirkung in übergeordneten Brand- und Katastrophenschutzeinheiten; Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder eine erhöhte Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen; Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und –aufklärung der Bevölkerung, insbesondere der Kinder; Mitwirkung bei der Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes; Aufgaben im Bereich der Amtshilfe im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 10 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 6. Gefährdungspotential Das Gebiet der Gemeinde Nuthetal umfasst insgesamt eine Fläche von 47,53 km² (4753 ha). Mit Stand vom 31.12.2006 hat die Gemeinde Nuthetal eine Gesamtbevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet) von 9.268 Einwohnern. Sie besteht aus den Ortsteilen: Bergholz-Rehbrücke mit 6.441 Einwohnern, Saarmund mit 1.727 Einwohnern, Nudow mit 450 Einwohnern, Tremsdorf mit 266 Einwohnern, Philippsthal mit 194 Einwohnern und Fahlhorst mit 190 Einwohnern. Im Westen grenzt die Gemeinde Nuthetal unmittelbar an die Landeshauptstadt Potsdam. An allen verbleibenden Gemeindegrenzen schließen sich ähnlich strukturierte Gemeinden an. Vom Gemeindegebiet entfallen ca. 1261 ha (27%) der Gemeindefläche auf Wald. Landwirtschaftlich werden ca. 2.731 ha genutzt. Zur Flächenaufteilung und Gebietskarte der Gemeinde Siehe Anhang 1 zu diesem Plan. Dies vermittelt einen ersten Eindruck in die Gefährdungsstruktur der Gemeinde Nuthetal. Die bebauten Gebiete der Gemeinde Nuthetal bestehen aus Häusern mit geringer und mittlerer Bauhöhe. Die Häuser sind teilweise aneinander gebaut und besitzen meist keine Brandwand nach heutigem Stand der Technik. Die Dächer bestehen sowohl aus sog. weichen als auch aus sog. harten Materialien, was bei Bränden eine besondere Gefährdung darstellt. Die Gemeinde Nuthetal hat Siedlungscharakter und ist durchsetzt mit kleinen Werkstätten, Beherbergungsbetrieben mit bis zu acht Betten, einem Seniorenheim mit mittlerer bis höherer Belegungszahl, einer größeren Anzahl an Dienstleistungsgewerben, die hauptsächlich als Kleinstgewerbe tätig sind, mehreren Reiterhöfen, drei Tankstellen und einem Flugplatz. Es sind Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 11 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark zwei Schulen und vier Kindertagesstätten vorhanden. Einzelne Gebäude von kulturhistorischem Wert sind besonders schützenswert. Einrichtungen mit besonders hoher Brandgefahr sind im Gemeindegebiet nicht vorhanden. Für den Brand- und Katastrophenschutz von besonderer Bedeutung sind die Schulen, Kindertagesstätten, das Seniorenheim in Saarmund, das Betriebsgelände der Agro Saarmund e.G. in Saarmund, die im Waldgebiet gelegene Touristenstation sowie der Flugplatz Saarmund, nicht zuletzt wegen der Evakuierung größerer Menschenmengen. Darüber hinaus bergen auch die zwischenzeitlich auf vielen Wohnhäusern installierten Photovoltaik Anlagen besondere Gefahren. Durch das Gebiet der Gemeinde Nuthetal verlaufen zwei Autobahnen (BAB 10 in Ost-West Achse und BAB 115 in Nord-Süd Achse) sowie Landes- und Kreisstraßen. Der Freiwilligen Feuerwehr Nuthetal ist ein Abschnitt auf den vorgenannten Autobahnen, zu welchem auch das Autobahndreieck Nuthetal als Knotenpunkt beider Autobahnen gehört, als Einsatzbereich vom Innenministerium des Landes Brandenburg zugewiesen worden. Bahnstrecken der Bundesbahn durchkreuzen in Ost-West Achse die gesamte Fläche der Gemeinde Nuthetal, in Nord-Süd Achse das Gebiet an der Grenze nach Potsdam. Erhöhte Gefahrenbereiche stellen die Bahnhöfe Bergholz-Rehbrücke und Saarmund, sowie der Bahnabzweig südlich des Ortsteils Bergholz-Rehbrücke dar. Eine Erdgasfernleitung verläuft unterirdisch im Territorium, siehe Karte im Anhang 3. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 12 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 7. Einsatzgeschehen Die Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal wurde in den Jahren 2009 bis 2010 insgesamt 251-mal zu Einsätzen gerufen. Darin sind auch die Alarmierungen für überörtliche Hilfeleistungen enthalten. Das entspricht einer durchschnittlichen Einsatzhäufigkeit von 125,5 Einsätzen im Jahr oder 0,3 Einsätzen pro Tag. Die Anzahl der Brände blieb dabei über die Jahre auf relativ gleichem Niveau mit durchschnittlich 40 Brandeinsätzen pro Jahr. Die Anzahl der Hilfeleistungen (hauptsächlich im Verkehrsunfallbereich) liegt mehr als doppelt so hoch und ist, bedingt durch Naturereignisse, starken Schwankungen unterworfen. Die Anzahl der Fehlalarme ist konstant. Die für die Bedarfsermittlung der Gemeinde Nuthetal relevanten Schadens- und Einsatzzahlen stellen sich wie folgt dar: Jahr Brände Hilfeleistungen 2006 2007 2008 2009 2010 gesamt 37 34 37 45 35 188 65 108 64 63 85 300 sonstige und Fehlalarme 9 5 6 13 10 33 Gesamt 111 147 107 121 130 616 Anmerkung: Seit dem Jahr 2006 wird die Einsatzprotokollierung durch die Gemeindewehrführung durchgeführt. Bisher wurden alle gefahrenen Einsätze einzelner Ortswehren separat in der Statistik aufgeführt. Nunmehr finden Einsätze, an denen mehrere Ortswehren beteiligt gewesen sind, nur noch einmal in der Statistik Beachtung. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 13 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 8. Personal Zum Stichtag 30.09.2011 betrug die Anzahl der Einsatzkräfte 119 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine zahlenmäßige Übersicht der Einsatzkräfte: Gesamt FF FF FF FF FF FF Bergholz- Saarmun Tremsdo Nudow Philippst Fahlhors Rehbrücke d rf hal t Ist 119 20 31 33 17 9 9 Soll 98 18 24 18 12 16 12 LF 16/12: 9 LF 20/30: 9 LF 8: 9 TSF: 6 MTW: 8 TSF: 6 RW 1: 2 Diff. + 44 +2 +7 + 15 +5 -7 -3 davon Frauen 1 5 11 3 1 1 Jugendfeuerwehr 12 15 10 6 0 14 Ehrenabteilung 7 6 6 11 18 8 Geht man von der Zahl der Einsatzfahrzeuge aus, so ist nach der vorangestellten Übersicht ein Fehlbestand von Einsatzkräften nicht zu verzeichnen. Zur jederzeitigen Absicherung der Einsatzfähigkeit der Fahrzeugtechnik geht man bei freiwilligen Feuerwehren von mindestens der doppelten Anzahl der Normbesatzung der Einsatzfahrzeuge aus. Das Soll an Einsatzkräften beträgt nach dieser Vorgabe 98 Kameradinnen und Kameraden und steht einem Ist von 119 gegenüber. Die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehr Nuthetal mit seinen sechs einzelnen Ortswehren ist insgesamt sehr unterschiedlich zu bewerten. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 14 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine zahlenmäßige Übersicht über die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte: FF FF FF FF FF FF Bergholz- Saarmun Tremsdor Nudow Philippst Fahlhorst Rehbrücke d f 06.00 - 16.00 Uhr 2 2 2 0 0 0 16.00 - 22.00 Uhr 12 12 9 5 8 3 22.00 - 06.00 Uhr 9 9 8 6 6 4 hal Keine der sechs Ortwehren kann zwischen 6.00 und 16.00 Uhr in Löschgruppenstärke ausrücken. Diesem mangelhaften Zustand geschuldet, werden laut Alarm- und Ausrückordnung die Ortswehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund gemeinsam alarmiert. Der Grundschutz in der Gemeinde Nuthetal, ist wegen fehlender Einsatzkräfte am Tag gefährdet! Bei größeren Einsatzlagen werden alle Einsatzkräfte der Gemeinde Nuthetal gemäß der Alarm- und Ausrückordnung alarmiert. Die Gruppenstärke wird nur an Wochenenden und nach 17.00 Uhr erreicht. Eine Alarm- und Ausrückordnung ist durch die Gemeindewehrführung erarbeitet, wird regelmäßig überprüft und aktualisiert und ist in der Einsatzleitstelle der Stadt Brandenburg an der Havel und des Landkreises Potsdam-Mittelmark hinterlegt. Von den 119 Einsatzkräften sind 37 bestätigte Atemschutzträger nach G 26 III. Hier ist Nachschulungsbedarf erforderlich. Für die Atemschutzgeräteträger ist eine Ausbildung im Brandhaus einmal jährlich vorgesehen, die hierfür benötigten Kosten ca. 2.500 € müssen auch zukünftig jährlich in den Gemeindehaushalt eingestellt werden. Hinsichtlich des Vorhandenseins von ausgebildeten Führungskräften gibt es ebenfalls zusätzlichen Bedarf. Die Führungsfunktionen der Ortswehrführer der Ortsteile Tremsdorf, Fahlhorst und Philippsthal verfügen nicht über die gemäß den Anforderungen der Feuerwehrdienstvorschriften Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal und Laufbahnverordnungen geforderten Seite 15 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Ausbildungsnachweise. Für eine erneute oder eine Erst-Berufung zum Ortswehrführer werden seit dem Jahr 2007 die Bewerber gemäß den Anforderungen der Feuerwehrdienstvorschriften und Laufbahnverordnungen geschult und qualifiziert. Die Führungsfunktionen der Gruppenführer und Zugführer sind qualifiziert besetzt. Eine fortlaufende Ausbildung von Führungskräften für spätere Übernahme von Funktionen und Ämtern ist Bestandteil der Personalpolitik der Gemeindewehrführung. Die Ausbildung und Schulung wird entsprechend den Vorgaben und Erfordernissen durchgeführt. Systematisch werden die Angehörigen der Jugendfeuerwehren der einzelnen Ortswehren an den Ausbildungsstand erfahrener Einsatzkräfte herangeführt. Die Jugendfeuerwehr ist die wichtigste Personalreserve der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal. Seiteneinsteiger bzw. zugezogene Mitgliederzugänge sind nicht zu verzeichnen. Alle Führungskräfte sind mit einer Dienstuniform versehen. Die Einsatzkräfte sind mit der vorgeschriebenen Schutzausrüstung (HuPF) ausgestattet. Alle Gerätschaften, Funktechnik und Einsatzmittel stellen den Stand der Technik dar. Die Lösch- und Einsatzfahrzeuge der Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund, sowie Nudow, sind neuwertig, auf dem aktuellen Stand der Technik und erfüllen alle Normanforderungen (vgl. im Einzelnen bei Punkt 18.). Die Einsatzfahrzeuge der Ortswehren Tremsdorf, Philippsthal und Fahlhorst sind veraltet (Nutzungsdauer abgelaufen, erhebliche Sicherheitsmängel, kein TÜV) und erfüllen nicht die Normanforderungen. Technisch gesehen ist die Freiwillige Feuerwehr Nuthetal zum jetzigen Zeitpunkt einsatzbereit und damit in der Lage die ihr zugewiesenen Aufgaben (siehe S. 9 unter Punkt 4.) in der Gemeinde Nuthetal zu gewährleisten. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 16 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 9. Standorte und Gerätehäuser Für Feuerwehrhäuser, mit deren Errichtung vor dem 03.10.1990 begonnen wurde, oder die davor in Betrieb genommen waren, gilt laut Einigungsvertrag der Bestandsschutz für das gesamte Bauwerk. Anpassungen an die gültigen Vorschriften sind in den Fällen erforderlich, in denen Feuerwehrhäuser wesentlich geändert werden, ihre Nutzung wesentlich geändert wird oder vermeidbare Gefahren für Leben oder Gesundheit der Beschäftigten zu befürchten sind. Seit 1991 waren gemäß Unfallverhütungsvorschriften Einigungsvertrag der die Anforderungen Unfallversicherungsträger und aus deren den sonstigen sicherheitstechnischen Regeln zu berücksichtigen, die aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften resultierenden Forderungen waren einzuhalten. Abweichungen davon sind nur über einen von der Feuerwehr-Unfallkasse befürworteten Ausnahmeantrag zulässig. Somit ist z.B. bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten an Feuerwehrhäusern oder bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit anderen Abmaßen oder anderer Kraftstoffart eine den geltenden Vorschriften entsprechende Anpassung des gesamten Gerätehauses einzuplanen. Angesichts der finanziellen Situation bei den Trägern des Brandschutzes kann die gesamte Anpassung im Einzelfall auch über einen mehrjährigen Stufenplan erfolgen. Die Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal ist mit ihren sechs Ortswehren auf sechs Standorte (Gerätehäuser) verteilt. Das Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke wurde in den Jahren 2009/10 in Umsetzung dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes umfassend saniert und rekonstruiert und entspricht nunmehr den aktuellen Standards und Erfordernissen. Die Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Tremsdorf und Nudow sind Altbauten, die vor etwa fünfzehn Jahren rekonstruiert und zu Gerätehäusern umfunktioniert wurden. Die Feuerwehrgerätehäuser in den restlichen Ortsteilen, insbesondere in Saarmund, sind 30 Jahre alt und älter. Alle Gerätehäuser genießen in dem jetzigen Zustand Bestandsschutz. Der bauliche Zustand der einzelnen Gerätehäuser ist als gut zu beurteilen, jedoch bieten diese Gerätehäuser nicht ausreichend Platz für Technik und Soziales. Bis auf das Gerätehaus der Ortswehr Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 17 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Bergholz-Rehbrücke erfüllt kein Weiteres die aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften (vergleiche im Einzelnen bei Punkt 18.). Nachfolgend sollen nur die wesentlichsten Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften aufgezählt werden, die allein im Gerätehaus BergholzRehbrücke erfüllt werden: vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 0,5 m zwischen Fahrzeug und Gebäudeteilen, Vermeidung von sich kreuzenden Verkehrswegen, Raumlüftung bzw. Abgasanlagen, Sanitärbereiche mit Wasch- und Duschmöglichkeiten, Vermeidung der Lagerung von Material und Einsatzbekleidung in der Fahrzeughalle. Die Gerätehäuser der Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund sind zentral gelegen und decken den ihnen zugewiesenen Einsatzbereich in der Hilfsfrist zu 90 % ab. Dies trifft auch auf die kleineren Wehren Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst zu. Die Einsatzbereiche der einzelnen Ortswehren überschneiden sich nicht, so dass auf keinen der Standort verzichtet werden kann. Die wenigen entlegenen Gebiete der Gemeinde werden in maximal zusätzlich fünf bis acht Minuten erreicht. Es ist zwingend erforderlich, in naher Zukunft das Gerätehaus der Ortswehr Saarmund entsprechend den geltenden DIN Normen und Unfallverhütungsvorschriften zu modernisieren. Sobald die im Rondevouz-System fahrenden Hauptwehren BergholzRehbrücke und Saarmund die geltenden DIN Normen und Unfallvorschriften erfüllen, müssen auch die weiteren Standorte nacheinander modernisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 18 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 10. Lösch- und Einsatzfahrzeuge Der Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal stehen folgende Fahrzeuge zur Erledigung ihrer Aufgaben zu Verfügung: Fahrzeuge Baujahr LF 16/12 LF 20/30 RW LF 8 2001 2009 2009 1981 TSF TSF MTW mit TSA ELW MTW MTW MTW 2001 1979 1985 1990 1993 1990 1992 Bemerkung / / / Nutzungsdauer ist abgelaufen: sicherheitsrelevante Probleme, Unterhaltungskosten und Werkstattkosten übersteigen um ein Vielfaches den Wert des Fahrzeuges, Aufgabenstellungen können nur bedingt oder schlecht erfüllt werden, erhebliche Sicherheitsmängel bergen Gefahren für die Einsatzkräfte / Nutzungsdauer abgelaufen, kein TÜV Nutzungsdauer abgelaufen, kein TÜV / / / / Standort Bergholz-Rehbrücke Saarmund Saarmund Tremsdorf Nudow Fahlhorst Philippsthal Saarmund Bergholz-Rehbrücke Saarmund Tremsdorf Die Fahrzeuge sind mit BOS - Funk ausgerüstet. Sollausrüstung an Einsatzfahrzeugen (vgl. Anlage, Punkt 8.), Gesamtrisiko bei Beachtung der Schutzzielerfüllung: 1x LF 16/12 1x TLF 16/25 1x RW 1x ELW 4x TSF 3x MTW Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 19 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Allgemein ist zu bemerken, dass die Ausstattung der Feuerwehr derzeit unter der geforderten Notwendigkeit liegt. Durch eine Neustrukturierung der Feuerwehr Nuthetal wurden aus Gründen der Kosteneinsparung einzelne Ortswehren zu einem Verbund zusammengelegt. Durch diese Zusammenführung, wird die Einsatzfähigkeit gefestigt, die Hilfsfristen verbessert und der Haushalt gestärkt. Eine kostenintensive Gerätevorhaltung ist nach der Neustruktur nicht mehr erforderlich. Es ist jedoch dringend erforderlich, die Fahrzeuge bei denen die Nutzungsdauer abgelaufen ist, schnellstmöglich auszutauschen bzw. neu zu beschaffen. Abgesehen von den teilweise erheblichen Sicherheitsmängeln der Einsatzfahrzeuge und dadurch bedingten Gefahren für die Einsatzkräfte, übersteigen die Kosten für die Instandsetzung und Unterhaltung dieser Einsatzfahrzeuge deren Wert. Es wird empfohlen die benötigten Mittel für die Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge gemäß diesem Gefahrenabwehrbedarfsplan rechtzeitig im Zwei-Jahres-Rhythmus einzustellen. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 20 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 11. Löschwasserversorgung Die Gemeinde Nuthetal ist großflächig mit Löschwasser (Trinkwassernetz mit Hydranten) durch den Wasserversorger Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH erschlossen. Das vorhandene Hydrantennetz deckt den Grundschutz an Löschwasser ab. In den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Nudow sind zusätzlich vier Flachspiegelbrunnen, im Ortsteil Saarmund sieben, im Ortsteil Philippsthal zwei und im Ortsteil Fahlhorst ein Flachspiegelbrunnen vorhanden. Die Flachspiegelbrunnen sind in einem brauchbaren Zustand, müssen aber regelmäßig gesäubert und instandgesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Gelder sollten dringend in den Haushalt eingestellt werden. Offene Löschwasserentnahmestellen an öffentlichen Gewässern sind in der Gemeinde mit dem Teufelssee und der Nuthe in den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund vorhanden. Die Entnahmemenge aus den offenen Entnahmestellen ist von den Jahreszeiten abhängig und kann nicht als zuverlässig betrachtet werden. In den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund ist jeweils ein Löschgruppenfahrzeug stationiert, die zusammen 4.600 Liter Löschwasser mit sich führen. Dazu kommen 200 Liter Löschwasser der im Ortsteil Tremsdorf stationierten Hochdrucklöscheinrichtung. Im Bedarfsfall stehen somit neben dem Grundbedarf zusätzlich auf Löschfahrzeugen anfänglich zusammen 4.800 Liter Löschwasser zur Verfügung. Die entleerten Fahrzeuge können an einer vorbereiteten offenen Wasserentnahmestelle wieder befüllt werden. Bei der Neuerrichtung von brandintensiven Objekten ist zukünftig verstärkt auf die eigene Bereitstellung von Löschwasser und –mitteln zu achten. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 21 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 12. Alarmierung der Feuerwehr Die Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal wird über den Feuerwehrnotruf 112 alarmiert. Der Notruf läuft in der zentralen Feuerwehrleitstelle (Brandenburg) auf. Entsprechend der Art des Notfalls werden die notwendigen Feuerwehreinheiten mittels FunkAlarmempfänger alarmiert. Die Einsatz- und Führungskräfte der Hauptwehren BergholzRehbrücke und Saarmund sind zu 100 % mit Alarmempfängern ausgerüstet. In den restlichen Ortsteilen ist jeweils die Ortswehrführung mit Alarmempfängern ausgerüstet, die Einsatzkräfte werden über die funkangesteuerten Sirenen alarmiert. Die Alarm- und Ausrückeordnung regelt dazu Näheres. (Übersicht Melderufempfänger Anlage Punkt 3.3) Die Gemeinde Nuthetal unterhält für den Katastrophenfall in den Ortsteilen jeweils eine Sirene, die durch die Leitstelle Brandenburg ausgelöst werden kann. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 22 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 13. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung der Feuerwehr Die AGBF hat aufgrund einer Arbeit des KGSt (Produktkatalog) Qualitätskriterien für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes Schadensereignis. Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der Gemeinde Nuthetal. Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für das Produkt Brandbekämpfung bekanntlich auch für das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den „Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken. Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die Risikoanalyse des Gemeindegebietes eine unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung der Feuerwehr. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 23 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 14. Hilfsfrist Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe Abbildung). Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 24 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: o Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten o Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten o Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: ca. 18 – 20 Minuten Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie folgt zusammen: Zeitpunkt Zeitabschnitt 1. Brandausbruch 2. Brandentdeckung Entdeckungszeit 3. Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.) Meldezeit 4. Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Notrufabfragestelle Aufschaltzeit 5. Alarmierung der Einsatzkräfte Gesprächs- und Dispositionszeit 6. Ausrücken der Einsatzkräfte Ausrückezeit 7. Eintreffen an der Einsatzstelle Anfahrtzeit 8. Erteilung des Einsatzauftrages Erkundungszeit 9. Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen Entwicklungszeit Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen: die Gesprächs- und Dispositionszeit die Ausrückezeit sowie die Anfahrtszeit Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 25 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage – möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes – in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird davon ausgegangen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten, sowie die Gesprächs- und Dispositionszeit ca. 2 Minuten und die Ausrücke- und Anfahrzeit ca. 8 Minuten betragen. Es wäre eine wissenschaftliche Untersuchung für die Gemeinde Nuthetal notwendig. Es wird jedoch als ausreichend angesehen den statistischen Bundeswert zu nehmen. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten: 2 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie Alarmierung 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 26 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 15. Funktionsstärke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „kritischen Wohnungsbrand“ nach Auffassung der AGBF mindestens 15 Einsatzfunktionen (Einsatzkräfte, die bestimmte Funktionen erfüllen) zur Verfügung stehen. Diese 15 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit mindestens 9 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 9 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung) müssen vor einem tödlichen „Flash-Over“ mindestens 15 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funkionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den Erfordernissen des Einsatzes. Der Zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar: Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 27 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 16. Erreichungsgrad Unter Erreichungsgrad wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 4 1 80 % bedeutet, dass für / aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei / der Einsätze 5 5 jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von: der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Gemeindegebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes, den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Gemeindewehrführer und dem Dienstvorgesetzten. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 28 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 17. Schutzziel für die Gemeinde Nuthetal Hilfsfrist bei einem „kritischen Wohnungsbrand“ Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug in 10 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 85 % Hilfsfrist 1 Hilfsfrist für weitere 6 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5 Minuten in 90 % der Fälle Hilfsfrist 2 Hilfsfrist technische Hilfeleistung Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug in 10 Minuten mit einem Erreichungsgrad 80 % Hilfsfrist 1 Hilfsfrist für weitere 6 Funktionen einschließlich des RW in weiteren 5 Minuten in 90 % der Fälle Hilfsfrist 2 Hilfsfrist Paralleleinsatz Paralleleinsatz von 2 Schadensereignissen, die jeweils 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug erfordern, in 10 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 60 %. In der Auswertung der Schutzzielerfüllung sind bestimmte territoriale Besonderheiten auf Grund der Siedlungsstruktur zu beachten. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben zur Abdeckung des Territoriums durch die Freiwillige Feuerwehr kann festgestellt werden, dass 95 % des Territoriums der Gemeinde Nuthetal (bebaute Ortslagen / Innenbereiche) durch die Feuerwehr abgedeckt wird. Bei einem Schadensereignis in der Gemeinde wird grundsätzlich die FF Bergholz-Rehbrücke und die FF Saarmund gemeinsam alarmiert (Roundevouz-System). Bei einem Schadensereignis in dem Ortsteil Tremsdorf, Nudow, Philippsthal oder Fahlhorst werden die jeweilige Ortswehr und die beiden Hauptwehren alarmiert. Die Erstmaßnahmen (Aufbau der Löschwasserversorgung, Sichern der Unfallstelle, Personenrettung) werden durch die jeweilige Ortswehr vorgenommen. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 29 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Um diese Erkenntnisse zu untersetzen, wurden verschiedene kritisch erscheinende Standorte in den einzelnen Ortsteilen abgefahren. Innerhalb der vorgegebenen Zeit von 4 Minuten konnten alle ausgewählten Standorte erreicht werden und bestätigten die Erkenntnis, dass vom jeweiligen Standort aus ein Territorium im Radius von 2.750 m abgedeckt wird. Nicht erreicht wurden in der vorgegebenen Zeit das KTC (ehemals Kinder- und Touristenstation), welches relativ entlegen im Wald bei Bergholz-Rehbrücke verortet ist. Hier wurden mindestens 15 Minuten reine Fahrtzeit benötigt. Zudem hat das KTC bisher keine eigene Löschwasserversorgung. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 30 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 18. Beurteilung der Erkenntnisse aus der Gefahrenabwehrbedarfsplanung FF Bergholz-Rehbrücke, Sollstärke: 18 FM Ist: 20 FM (Hauptwehr) nicht ständig besetzte Wache Einsatzbereitschaft von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2 Funktionen Tageseinsatzbereitschaft im Roundevouz-System mit FF Saarmund. Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 9 bis 12 Funktionen Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend. Abdeckung des Einsatzbereichs zu 95 % Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf. Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges LF 16/12 läuft 2021, die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens läuft 2013 ab. Auf Grundlage der durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist eine Ersetzung der Einsatzfahrzeuge in den Jahren 2021 (HLF) und 2013 (MTW) vorgesehen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für die Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen. Das Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke wurde in den Jahren 2009/10 in Umsetzung dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes umfassend saniert und rekonstruiert und entspricht nunmehr den aktuellen Standards und Erfordernissen. Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen grundsätzlich abgedeckt. Für den ersten Bedarf steht ein Löschgruppenfahrzeug mit 1.600 Litern Löschwasser zur Verfügung. Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur Verfügung. Im Einsatzbereich befinden sich die folgenden anleiterpflichtigen Objekte: - Wohnhäuser im Rehgrabengebiet Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 31 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Bergholz-Rehbrücke unterhält eine leistungsstarke Jugendfeuerwehr. Aufgrund der besonderen Schwierigkeit, Jugendliche für den ehrenamtlichen aktiven Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen, sollte der Träger des Brandschutzes (die Gemeinde) ausreichend Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Es sollte auch verstärkt um geeignete Personen für den Dienst in der Feuerwehr geworben werden, hierfür benötigte Mittel müssen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Bei der Neueinstellung von Gemeindebediensteten sollte auch die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme am Feuerwehrdienst während der Arbeitszeit durch die Bewerber zur Absicherung der Einsatzbereitschaft geprüft und soweit möglich gefördert werden. Die vorgenannten Vorschläge gelten uneingeschränkt für alle Ortsteile der Gemeinde Nuthetal. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 32 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark FF Saarmund, Sollstärke: 24 FM Ist: 31 FM (Hauptwehr) nicht ständig besetzte Wache Einsatzbereitschaft von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2 Funktionen Tageseinsatzbereitschaft im Roundevouz-System mit FF Bergholz-Rehbrücke. Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 9 bis 12 Funktionen Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend. Abdeckung des Einsatzbereichs zu 95 % Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf. In Umsetzung dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes konnten in den Jahren 2007/08 ein Einsatzfahrzeug LF 20/30 und ein Einsatzfahrzeug RW, deren Nutzungsdauer jeweils 2029 abläuft, beschafft werden. Die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens läuft 2010 ab. Auf Grundlage der durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist der Mannschaftstransportwagen im Jahr 2013 zu ersetzen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für die Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen. Das Feuerwehrgerätehaus ist baulich in einem guten Zustand, entspricht aber nicht mehr den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Im Einzelnen fehlt es an: Sanitärbereichen mit Wasch- und Duschmöglichkeiten, Lagermöglichkeiten für Bekleidung, Ausrüstung und Materialreserven, insbesondere außerhalb der Fahrzeughalle, Stellflächen Zu einer Sanierung des Gerätehauses entsprechend der Anforderungen der DIN und Unfallverhütungsvorschriften wird ausdrücklich geraten. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 33 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen grundsätzlich abgedeckt. Für den ersten Bedarf steht ein Löschgruppenfahrzeug mit 3.000 Litern Löschwasser zur Verfügung. Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg ausgelöst werden. Im Einsatzbereich befinden sich die folgenden anleiterpflichtigen Objekte: - Grundschule Saarmund - Wohngebiet Mittelbusch - Seniorenheim Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Saarmund unterhält eine leistungsstarke Jugendfeuerwehr. Die Ausführungen bei der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke aufgestellte Bewertung zur Jugendfeuerwehr und zur Werbung von geeigneten Personen für den Dienst in der Feuerwehr gelten für die Standorte Saarmund, Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst gleichermaßen. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 34 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark FF Tremsdorf, Sollstärke: 18 FM Ist: 32 FM (Ortswehr) nicht ständig besetzte Wache Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 8 Funktionen Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend. Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 % Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf. Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges LF 8 ist seit 2001 abgelaufen, das Einsatzfahrzeug sollte bereits seit dem Jahr 2010 auf Grundlage dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes durch ein adäquates ausgetauscht werden. Da das Einsatzfahrzeug für die Absicherung des Brandschutzes im Ortsteil Tremsdorf zwingend erforderlich ist, wird es regelmäßig instandgesetzt. Die Reparaturkosten belaufen sich derzeit jährlich auf mehrere tausend Euro. Zunächst sollten für die Ortswehren Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst jeweils Kleinlöschfahrzeuge angeschafft werden (Anschaffungspreis jeweils etwa 70.000 € mit Stand 2007, derzeitiger Anschaffungswert etwa 100.000 € je Einsatzfahrzeug). Aufgrund der insgesamt schlechten Tageseinsatzbereitschaft und der langfristig angespannten Haushaltslage musste die Taktik zur Absicherung des Brandschutzes überdacht und geändert werden. Ähnlich dem Vorbild der im Rondevous-System fahrenden Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund wurden den Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst (mit Hauptstützpunkt in Nudow) jeweils unterschiedliche Einsatzschwerpunktaufgaben übertragen, diese zu Zubringerwehren umfunktioniert und ausgerüstet und zu einem Verbund zusammengelegt. Dadurch benötigen diese Wehren nunmehr nur noch kleine Einsatzfahrzeuge ohne besondere Materialreserve und unterstützen die Hauptwehren. Eine besondere Situation besteht jedoch beim Ortsteil Tremsdorf. Wegen der im Vergleich zu den anderen Ortsteilen der Gemeinde Nuthetal sehr abgelegenen Lage ist es erforderlich, dort ein Löschfahrzeug mit eigener Wasserreserve vorzuhalten. Die kurzen Hilfsfristen sind auf andere Art und Weise, nicht zuletzt aufgrund der schlechten Tageseinsatzbereitschaft zwischen 6 und 18 Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 35 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Uhr und der langen Anfahrtswege, kaum einzuhalten, so dass der Brandschutz im Ortsteil Tremsdorf anders nicht entsprechend der Erfordernisse abgesichert werden kann. Darüber hinaus hat die Ortswehr Tremsdorf durch die nunmehr höherwertigere Technik den erhöhten taktischen und technischen Einsatzwert für die kleineren Ortsteile zu erbringen. Durch die Änderung der vorgesehenen Verfahrensweise kann insgesamt Geld in erheblichem Maß eingespart werden. Die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens läuft 2012 ab. Auf Grundlage der durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist der Mannschaftstransportwagen im Jahr 2013 zu ersetzen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für die Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen. Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Tremsdorf handelt es sich um eine etwa 100 Jahre alte Scheune, die vor etwa 20 Jahren instandgesetzt und zu einem Gerätehaus umfunktioniert wurde. Die Scheune ist baulich in einem guten Zustand, entspricht jedoch keinesfalls den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Für zwei Stellplätze gibt es nur eine Alarmausfahrt. Die Scheune ist im kulturellen Bereich des Dorfes fest eingebunden, im Gebäude ist unter anderem ein Getränkeausschank eingebaut. Es sollte darüber befunden werden, wie mit der Nutzung der Scheune als Gerätehaus weiter verfahren werden kann. Empfohlen wird eine bauliche Trennung von Thekenbereich und Stellflächen. Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz nicht abgedeckt. Der Ortsteil Tremsdorf verfügt nur über sog. 80er Leitungen und lediglich einen Flachspiegelbrunnen. Hier muss dringend über Abhilfemöglichkeiten nachgedacht werden. Empfohlen wird die Herstellung eines weiteren Flachspiegelbrunnens. Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg angesteuert werden. Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 36 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark FF Nudow, Sollstärke: 12 FM Ist: 17 FM (Ortswehr) nicht ständig besetzte Wache Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 5 Funktionen Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend. Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 % Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf. Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges TSF läuft 2021 ab. Auf Grundlage der durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist das TSF im Jahr 2023 zu ersetzen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen. Dadurch ist zum einen die Einsatzbereitschaft abgesichert, zum anderen ist auch erforderliche Jugendarbeit und –ausbildung gesichert. Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Nudow handelt es sich um eine umgebaute Scheune. Die Scheune ist baulich in einem guten Zustand, entspricht jedoch nicht den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Die Materialreserve wird zwischenzeitlich in der Hauptwache der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke gelagert. Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen grundsätzlich abgedeckt. Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg angesteuert werden. Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte. Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Nudow unterhält eine Jugendfeuerwehr. Zur Änderung der Hauptfunktion der Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst vgl. die Ausführungen bei der Ortswehr Tremsdorf (S. 35 und 36). Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 37 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark FF Philippsthal, Sollstärke: 18 FM Ist: 9 FM (Ortswehr) nicht ständig besetzte Wache Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 8 Funktionen Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend. Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 % Die Ausrüstung mit Technik entspricht nicht dem Bedarf. Die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens ist seit 2005 abgelaufen, das Einsatzfahrzeug hat keine TÜV Zulassung mehr und musste abgemeldet und ausgesondert werden. Das für eine Ersatzbeschaffung benötigte Geld wurde im Rahmen einer Förderung beim Landkreis in Aussicht gestellt und dort beantragt, jedoch letztendlich nicht bewilligt. Die benötigten Gelder für eine Ersatzbeschaffung wurden nunmehr in den Nachtragshaushalt 2011 eingestellt. Im Zusammenschluss mit der Ortswehr Saarmund wird die Ortswehr Philippsthal als Zubringerfeuerwehr eingesetzt. Im Zuge dieser Umstellung sollte die Ortswehr Philippsthal mit einem GW-N (Gerätewagen Nachschub) ausgerüstet werden. Dadurch ist zum einen die Einsatzbereitschaft abgesichert, zum anderen ist auch erforderliche Jugendarbeit und –ausbildung gesichert. Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Philippsthal handelt es sich um eine Garage. Die Garage ist baulich zwar in einem guten Zustand, ist jedoch wesentlich zu klein und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Das Einsatzfahrzeug soll künftig in einer Scheune in der sog. Alten Schule in Philippsthal untergebracht werden, der Pachtvertrag konnte bereits abgeschlossen werden. Die Scheune muss aber noch den aktuellen Anforderungen, insbesondere denen der Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend ausgebaut werden. Das hierfür benötigte Geld für einen Umbau der Scheune wurde im Rahmen einer Förderung beim Landkreis in Aussicht gestellt und dort beantragt, jedoch letztendlich nicht bewilligt. Im aktuellen Haushalt und im Haushalt 2012 ist derzeit noch kein Geld eingestellt. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 38 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen grundsätzlich abgedeckt. Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg angesteuert werden. Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte. Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Philippsthal unterhält eine Jugendfeuerwehr. Zur Änderung der Hauptfunktion der Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst vgl. die Ausführungen bei der Ortswehr Tremsdorf (S. 35 und 36). Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 39 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark FF Fahlhorst, Sollstärke: 12 FM Ist: 9 FM nicht ständig besetzte Wache Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 3 Funktionen Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft nicht ausreichend. Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 % Ausrüstung: Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf. Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges TSF ist seit 1999 abgelaufen. Auf Grundlage der durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist das TSF im Jahr 2011 durch einen MTW zu ersetzen. Das für eine Ersatzbeschaffung benötigte Geld wurde im Rahmen einer Förderung beim Landkreis in Aussicht gestellt und dort beantragt, jedoch letztendlich nicht bewilligt. Die benötigten Gelder für eine Ersatzbeschaffung wurden nunmehr in den Nachtragshaushalt 2011 eingestellt. Im Zusammenschluss mit der Ortswehr Nudow, wird die Ortswehr Fahlhorst als Zubringerfeuerwehr eingesetzt. Im Zuge dieser Umstellung muss die Ortswehr Fahlhorst mit einem MTW ausgerüstet werden. Dadurch ist zum einen die Einsatzbereitschaft abgesichert, zum anderen ist auch erforderliche Jugendarbeit und –ausbildung gesichert. Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Fahlhorst handelt es sich um eine Garage. Die Garage ist baulich in einem guten Zustand, ist jedoch viel zu klein und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Die Materialreserve wird bereits in der Hauptwache, Ortswehr Rehbrücke gelagert. Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen grundsätzlich abgedeckt. Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur Verfügung. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 40 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte. Zur Änderung der Hauptfunktion der Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst vgl. die Ausführungen bei der Ortswehr Tremsdorf (S. 35 und 36). Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 41 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 19. Zusammenfassung und Maßnahmen Technik: Resultierend aus der Erfüllung des Schutzzieles muss in den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund jeweils ein Löschgruppenfahrzeug vorgehalten werden. Das ist in beiden Standorten erfüllt. Darüber hinaus ist für technische Hilfeleistungen, insbesondere auf den zugewiesenen Autobahnabschnitten, ein Rüstwagen vorzuhalten. Auch dies ist erfüllt, der Rüstwagen ist in Saarmund stationiert. Die weiteren benötigten Funktionen können mit den vorhandenen Mannschaftstransportwagen nachgeführt werden. Bei diesem großen Haupteinsatzfahrzeugen handelt es sich um neuwertige Technik, welche auf Grundlage dieses Gefahrenabwehrbedarfplanes in den letzten drei Jahren angeschafft werden konnte. Der Einsatzleitwagen, von dem die Einsätze und der Einsatzstellenfunk aus koordiniert werden, kommt auch überörtlich zum Einsatz. Die wirksame Durchführung von Erstmaßnahmen in den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Saarmund, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst, sowie auf den zugeteilten Autobahnabschnitten, wird durch die im Rondevouz-System eingesetzten Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund sichergestellt, die durch die restlichen Ortswehren nach Bedarf unterstützt werden. Da für den Ortsteil Tremsdorf aufgrund seiner Entfernung zu den Hauptwehren BergholzRehbrücke und Saarmund die Hilfsfristen nicht eingehalten werden können, ist auch dort ein Löschgruppenfahrzeug vorzuhalten. Die erreichbaren Hilfsfristen sind sogar aufgrund der schwierigen Tageseinsatzbereitschaft als verlängert einzuschätzen, wirksame Erstmaßnahmen an potentiellen Einsatzstellen im Bereich Tremsdorf können daher nur durch ein im Ortsteil vorzuhaltendes Einsatzfahrzeug mit Wasserreserve eingeleitet werden. Die Nutzungsdauer des in Tremsdorf stationierten, zwischenzeitlich 30 Jahre alten, Löschgruppenfahrzeugs (LF8) ist bereits seit 2001 ausgelaufen, eine Ersatzbeschaffung ist dringend erforderlich. Die Reparaturkosten für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Einsatzfahrzeuges belaufen sich zwischenzeitlich jährlich auf mehrere tausend Euro. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 42 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Zunächst sollten für die Ortswehren Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst jeweils Kleinlöschfahrzeuge angeschafft werden (Anschaffungspreis jeweils etwa 70.000 € mit Stand 2007, derzeitiger Anschaffungswert etwa 100.000 € je Einsatzfahrzeug). Aufgrund der insgesamt schlechten Tageseinsatzbereitschaft und der langfristig angespannten Haushaltslage musste die Taktik zur Absicherung des Brandschutzes überdacht und geändert werden. Ähnlich dem Vorbild der im Rondevous-System fahrenden Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund wurden den Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst (mit Hauptstützpunkt in Nudow) jeweils unterschiedliche Einsatzschwerpunktaufgaben übertragen, diese zu Zubringerwehren umfunktioniert und ausgerüstet und zu Verbunden zusammengelegt. Dadurch benötigen diese Wehren nunmehr nur noch kleine Einsatzfahrzeuge ohne besondere Materialreserve und unterstützen die Hauptwehren. Durch die Änderung der ursprünglich vorgesehenen Verfahrensweise kann insgesamt Geld in erheblichem Maß eingespart werden. Die Nutzungsdauer der kleinen Einsatzfahrzeuge läuft in diesem und im nächsten Haushaltsjahr aus. Auch hier sind, da diese Fahrzeuge aus Kostengründen in der Vergangenheit Reparaturkosten bereits zu als Gebrauchtfahrzeuge beobachten. Die Neu- und angeschafft wurden, Ersatzbeschaffung erhöhte für diese Einsatzfahrzeuge duldet insgesamt keinen längeren Aufschub. Nur so kann die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Nuthetal aus technischer Sicht gesichert werden. Sofern die Ersatzbeschaffungen in dem vorgeschlagenen Rhythmus durchgeführt werden, ist ab dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2021 keine weitere Ersatzbeschaffung an Einsatzfahrzeugen erforderlich. Für die einzelnen Beschaffungszeitpunkte vergleiche die Prioritätenliste für die Fahrzeugbeschaffung unter Punkt 20. Die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges ist zurzeit nicht erforderlich. In den Nachbargemeinden Stahnsdorf und Teltow sind Drehleiterfahrzeuge stationiert und können bei Bedarf angefordert werden. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 43 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Bei der Beschaffung von Feuerwehrgeräten ist ein strengerer Maßstab anzulegen. Es ist z. B. nicht notwendig bestimmte kostenintensive Feuerwehrgeräte in jedem Löschzug vorzuhalten. Bei Einsatzbedarf kann das benötigte Gerät vom vorhaltenden LZ angefordert werden. Das ist zweckmäßiger und kostengünstiger als teure Lagerung und aufwendige Prüfungen für nur einmal benötigte Geräte. Dies wurde bisher so gehandhabt und wird auch so beibehalten werden. Ab 2012 sind Landesvorgaben zur Umrüstung der Funktechnik auf Digitalfunk zu erwarten. Die anteiligen Kosten liegen geschätzt bei ca. 70.000 €. Die Mittel müssen unter Umständen kurzfristig im laufenden Haushalte eingestellt werden. Seit 2011 müssen und werden die Atemschutzgeräte auf Grundlage von erhöhten Landesvorgaben ersetzt, entsprechend erforderliche Gelder sind in den Haushalt eingestellt. Standorte und Gerätehäuser: Der bauliche Zustand der einzelnen Gerätehäuser ist als gut zu beurteilen, jedoch bieten die Gerätehäuser nicht ausreichend Platz für Technik und Soziales. Es fehlen unter anderem Lagermöglichkeiten für Bekleidung und Ausrüstung. Außer Bergholz-Rehbrücke erfüllt keines der Gerätehäuser die aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften (vergleiche im Einzelnen bei Punkt 18.). Das Gerätehaus Bergholz-Rehbrücke wurde auf Grundlage dieses Planes in den letzten zwei Jahren umfassend rekonstruiert und saniert, es erfüllt alle Anforderungen. Das Gerätehaus Nudow wird derzeit über eine energetische Sanierung mit Hilfe von KII Mitteln saniert. Der Standort für die Technik der Ortswehr Philippsthal wird derzeit in die gepachtete Scheune der sog. Alte Schule in Philippsthal verlegt, eine Erstherrichtung des Innenraumes wird derzeit geplant und mit vorhandenen Mitteln aus dem Haushalt zeitnah durchgeführt. Zu einer möglichst zeitnahen Modernisierung der Gerätehäuser Saarmund und Fahlhorst wird ausdrücklich geraten. Darüber hinaus müssen auch die Schlauchtürme der Ortswehren Saarmund und Tremsdorf zeitnah saniert werden. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 44 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark Personelles: Die Schulung und Ausbildung wird regelmäßig entsprechend den Vorschriften durchgeführt. Primär nehmen jedoch nur die Einsatzkräfte der beiden Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund teil. Hier wird von Seiten der Gemeindewehrführung kontinuierlich auf eine Teilnahme auch der Einsatzkräfte der kleineren Ortswehren gedrängt. Die Ortswehrführer der Ortsteile Tremsdorf, Fahlhorst und Philippsthal verfügen nicht über die in den Feuerwehrdienstvorschriften und der Tätigkeitsverordnungverordnung geforderten Ausbildungsabschlüssen. Die Führungsfunktionen der Gruppenführer und Zugführer sind qualifiziert und ausreichend besetzt. Eine fortlaufende Ausbildung von Führungskräften für spätere Übernahme von Funktionen und Ämtern ist Bestandteil der Personalpolitik der Gemeindewehrführung. Zur Verbesserung der Führung im Einsatz wird jährlich mindestens eine Einsatzübung durchgeführt. Vordringlich sind die Ebenen der Gruppenund Zugführer mit einer zusätzlichen Übung zu trainieren. Die Alarm- und Ausrückeordnung wird durch die Gemeindewehrführung ständig den objektiven Erfordernissen angepasst. Für ausgewählte Objekte wie das Altenheim, die Schulen, Kitas, Gaststätten u.a. Objekte werden nach Möglichkeit Einsatzpläne erstellt. Mit Nachbargemeinden sind Vereinbarungen zur überörtlichen Hilfe getroffen, die ständig kontrolliert und angepasst werden. Aufgrund der besonderen Schwierigkeit, Jugendliche für den ehrenamtlichen aktiven Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen, sollte der Träger des Brandschutzes (die Gemeinde) ausreichend Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Es sollte auch verstärkt um geeignete Personen für den Dienst in der Feuerwehr geworben werden, hierfür benötigte Mittel müssen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Bei der Neueinstellung von Gemeindebediensteten sollte auch die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme am Feuerwehrdienst während der Arbeitszeit durch die Bewerber zur Absicherung der Einsatzbereitschaft geprüft und soweit möglich gefördert werden. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 45 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark An den Schulen, bei der Brandschutzerziehung, beim Tag der offenen Tür und allen anderen öffentlichen Ereignissen wird sofern möglich das Auftreten der Feuerwehr für die Werbung von Mitgliedern genutzt. Löschwasser: Im Brand- und Katastrophenfall sind bis auf den Ortsteil Tremsdorf im Gemeindegebiet ausreichende Wasserentnahmestellen vorhanden. Die Flachspiegelbrunnen müssen in allen Ortsteilen, insbesondere aber im Ortsteil Fahlhorst, instandgesetzt und auf ihre Funktion hin überprüft werden. Bei der Neuerrichtung von brandintensiven Objekten ist verstärkt auf die eigene Bereitstellung von Löschwasser und -mitteln zu bestehen. Allgemein: Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die Freiwillige Feuerwehr Nuthetal in der Lage ist die ihr zugewiesenen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz zu erfüllen. Entsprechend den Vorgaben deckt die Freiwillige Feuerwehr Nuthetal ihren Einsatzbereich zu 90 % mit taktisch selbstständigen Einheiten ab. Das ist ein ausgezeichnetes Ergebnis. Im Zusammenwirken der beiden Hauptwehren und der kleineren Ortswehren werden alle Hilfsfristen nach Feierabend und an den Wochenenden in den vorgeschriebenen Normen erfüllt. Problematisch ist jedoch in allen Ortsteilen die Tageseinsatzbereitschaft. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 46 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 20. Prioritätenliste Fahrzeugbeschaffung Investition Standort Jahr Nutzungsdauer Ende Summe Vorgänger LF 10/6 Tremsdorf 2012 2001 180.000,00 € MTW Fahlhorst 2012 1999 25.000,00 € GW-N Philippsthal 2012 ausgesondert 25.000,00 € MTW Saarmund 2013 2012 25.000,00 € MTW Bergholz-Rehbrücke 2013 2013 25.000,00 € MTW Tremsdorf 2013 2012 25.000,00 € ELW Gemeindewehrführung 2014 2010 50.000,00 € LF 16/12 Bergholz-Rehbrücke 2021 2021 230.000,00 € TSF Nudow 2023 2021 70.000,00 € LF 20/30 Saarmund 2029 2029 220.000,00 € RW Saarmund 2029 2029 210.000,00 € Die Prioritätenliste ist Ergebnis der in diesem Plan durchgeführten Riskio- und Gefährdungsanalyse, der Einsatzbereitschaft sowie der Einsatzstatistiken der letzten 5 Jahre. Der Bedarf für die aufgelisteten Fahrzeuge ist vorhanden und zwingend notwendig, um die Feuerwehr Nuthetal auch zukünftig einsatzfähig zu halten. Die Tabelle bezieht sich lediglich auf den Bedarf im Einsatzfahrzeugbereich. Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 47 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark 21. Verzeichnis der Abkürzungen AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren BauGB Baugesetzbuch BbgBKG Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBO Brandenburgische Bauordnung B-Schlauch Feuerwehrschlauch C-Rohr Strahlrohr zur Wasserabgabe DIN Deutsches Institut für Normung e.V. DLK Drehleiter mit Korb 1. Zahl = Nennrettungshöhe 2. Zahl = Nennausladung ELW 1 Einsatzwagen/-fahrzeug FM Feuerwehrmänner FMS Funkmeldesystem FwA Öl Feuerwehranhänger Ölsperre G 26 III Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Tragen von Atemschutzgeräten GSG / Gefährliche Stoffe und Güter / atomar-chemisch-biologisch ABC GW Gerätewagen GW-G Gerätewagen Gefahrgut HuPF Herstellungs- und Prüfbescheinigung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung LF Löschgruppenfahrzeug 1. Zahl = Pumpenleistung 2. Zahl = verfügbare Wassermenge Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 48 von 49 Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark LG Löschgruppe LZ Löschzug MTW Mannschaftstransportwagen/-fahrzeug RW 1 Rüstwagen STA Schlauchtransportanhänger SW 2000-Tr Schlauchwagen mit Truppbesatzung Schlauchlänge 2000 m TH Technische Hilfe TLF Tanklöschfahrzeug 1. Zahl = Pumpenleistung 2. Zahl = verfügbare Wassermenge TSA Tragkraftspritzenanhänger TSF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser TS 8/8 Tragkraftspritze 1. Zahl = Nennförderleistung in Liter pro Minute 2. Zahl = Nennförderdruck VKU Verkehrsunfall Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal Seite 49 von 49