Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal im

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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal im
Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Gefahrenabwehrbedarfsplan
der Gemeinde Nuthetal
im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ute Hustig
Annerose Hamisch-Fischer
Bürgermeisterin der
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Gemeinde Nuthetal
der Gemeinde Nuthetal
(Siegel)
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Gefahrenabwehrbedarfsplan
Stand: 01.10.2011
Gefahren- und Risikoanalyse
Stand: 01.07.2007
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Inhaltsverzeichnis
Nr.
Thema
1.
Einleitung
5
2.
Allgemeiner Teil
8
3.
Rechtliche Grundlagen
8
4.
Aufgabenstellung
9
5.
Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
10
6.
Gefährdungspotential
11
7.
Einsatzgeschehen
13
8.
Personal
14
9.
Standorte und Gerätehäuser
17
10.
Lösch- und Einsatzfahrzeuge
19
11.
Löschwasserversorgung
21
12.
Alarmierung der Feuerwehr
22
13.
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung der Feuerwehr
23
14.
Hilfsfrist
24
15.
Funktionsstärke
27
16.
Erreichungsgrad
28
17.
Schutzziel für die Gemeinde Nuthetal
29
18.
Beurteilung der Erkenntnisse aus der Gefahrenabwehrbedarfsplanung
31
19.
Zusammenfassung und Maßnahmen
42
20.
Prioritätenliste Fahrzeugbeschaffung
46
21.
Verzeichnis der Abkürzungen
47
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Nr.
Thema
Seite
Anlage: Gefahren- und Risikoanalyse
1.
Charakteristische Infrastruktur der Gemeinde Nuthetal
51
2.
Aufgabenerledigung im Brandschutz
52
3.
Ausrüstung, Ausstattung und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr
53
4.
Feststellung
erforderlicher
Standorte
von
Gerätehäusern
zur
Absicherung
61
des flächendeckenden Brandschutzes im Gemeindegebiet
5.
Risikoanalyse
6.
Ermittlung des Gesamtrisikos aus der Summe der Teilrisiken zur
63
Zuordnung und Festlegung einer Fahrzeuggrundausstattung
7.
8.
67
Standortbezogene Grundbedarfsermittlung zum flächendeckenden
Brandschutz
69
Feuerwehrfahrzeugbedarf für die Gemeinde Nuthetal
71
Anhänge:
1.
Flächenaufteilung, Gebietskarten
73
2.
Kampfmittelverdachtsflächen
77
3.
Gasfernleitung
81
4.
Einsatzfahrzeuge
85
5.
Gerätehäuser
93
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1. Einleitung
Hauptziel dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes ist die Feststellung des Ist-Zustandes des
örtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung und dessen Einordnung in die
gesetzlich geforderte Aufgabenerfüllung. Dabei sind die technischen Ausstattungen und die
personelle Absicherung und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Nuthetal zu untersuchen. Lücken und Mängel sind dabei aufzudecken und Maßnahmen zu deren
Beseitigung sind darzustellen. Bereiche, die in diesem Zusammenhang unterversorgt sind,
müssen dargestellt werden und es muss begründet werden, ob diese Unterversorgung vertretbar
ist oder nicht.
Es müssen auch festgestellte Überversorgungen deutlich gemacht werden. Dabei ist zu erläutern,
wie unter Beachtung der Pflicht des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern, diese
Überversorgung abgebaut wird.
Letztendlich ist als Ergebnis im Gefahrenabwehrbedarfsplan eine möglichst flächendeckende
Absicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in der Gemeinde Nuthetal,
unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der aufzubringenden Mittel, aufzuzeigen und die
Erreichung der in eigener Verantwortung festgelegten Schutzziele im Rahmen der gesetzlichen
Erfordernisse darzustellen. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine bis in alle
Bereiche reichende hundertprozentige Absicherung nicht möglich ist. Kommunal-strukturelle
Besonderheiten können nicht durch die sog. „Normalfall – Gefahrenabwehr“ abgedeckt werden.
Somit kann und soll der Gefahrenabwehrbedarfsplan nur die tatsächlich erforderlichen
Ausstattungen und Investitionserfordernisse darstellen. Es handelt sich um die gesetzlich
geforderte Mindest-/Grundversorgung. Diese Mindest-/Grundversorgung soll unter Beachtung
der kommunalen Entwicklung langfristig abgesichert werden. Sie soll nicht von politischen
Stimmungen und momentanen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht werden.
Diese Mindest-/Grundversorgung erfüllt in den meisten Fällen nicht die Erwartungen der aktiven
Kameraden in den Feuerwehren, da diese verständlicherweise deutlich höhere Anforderungen
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haben,
die
jedoch
von
anderen
Gesichtspunkten
bestimmt
werden.
Der
Gefahrenabwehrbedarfsplan kann sich nicht an den oftmals subjektiv begründeten Forderungen
oder überzogenen Erwartungen oder an der Mitgliederzahl von Ortsteilfeuerwehren und deren
Motivationsargumenten ausrichten.
Hier haben sich nur die durch die Risikoanalyse festgestellten und sachlich begründeten
Ausstattungserfordernisse wieder zu finden.
Darüber hinaus kann natürlich im Rahmen von politischen Willensbekundungen mehr gewollt
und realisiert werden. Das kann jedoch nicht Bestandteil des Gefahrenabwehrbedarfplanes sein,
sondern sollte sich in eigenständigen Beschlüssen niederschlagen um danach durch einfaches
Verwaltungshandeln eine Umsetzung zu erwirken.
Eine politisch begründete Entscheidung über eine Standorterhaltung/Standortausstattung
(Überversorgung) und damit verbunden eine Investition zur technischen Ausstattung dieses
strategisch nicht erforderlichen Standortes kann dazu führen, dass ein unrealistisches
Sicherheitsbild und –gefühl bei den davon angesprochenen Einwohnern entsteht. Denn der von
diesem Standort abzudeckende Bereich ist brandschutztechnisch nicht abgesichert, wenn
aufgrund anderer Umstände die erforderlichen Begleitbedingungen (personelle Ausstattung,
Einsatzbereitschaft, Qualifikation, Einsatzerfahrung u.s.w.) nicht erfüllt werden. Die Erhaltung
eines Standortes kann aber über eine andere, nicht aus dem Brandschutzbedarfsplan abzuleitende,
Aufgabenzuweisung definiert werden, die von diesem Standort aus bei entsprechender
personeller und technischer Absicherung erfüllbar ist.
Der politische Wille zur Erhaltung eines sonst nicht notwendigen Feuerwehrstandortes als Träger
des „dörflichen Kultur- und Gemeinsinns“ hat ebenfalls keinen Eingang in eine
Gefahrenabwehrbedarfsplanung zu finden. Hierzu müssen andere Wege und Instrumente genutzt
werden.
Unterhalb dieser in der Risikoanalyse festgestellten Mindest-/Grundversorgung sollte der
Brandschutz und die technische Hilfeleistung nicht abgesenkt werden, da im Einzelfall mögliche
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Schadensersatzforderungen oder strafrechtlich relevante Ansprüche an die politischen
Entscheidungsträger gestellt werden können.
Insgesamt ist bei dieser Betrachtung auch die Einbeziehung der überörtlichen Hilfe im
Brandschutz und der technischen Hilfeleistung von wesentlicher Bedeutung. So sind schon bei
Waldbränden meist die Feuerwehren der Nachbargemeinden in die Brandbekämpfung mit
einbezogen. Aber auch bei größeren Schadensereignissen leisten regelmäßig Feuerwehren der
Nachbargemeinden gegenseitige Hilfe. Auch die Anforderung von Einsatzmitteln, die nicht in
jeder Kommune vorgehalten werden können (Leiterfahrzeuge, Gerätewagen Gefahrgut u.a.),
werden überregional koordiniert und haben bisher keine Einsatzlücken entstehen lassen.
Infrastrukturelle Besonderheiten in einer Kommune wie beispielsweise Gewerbe, Industrie,
Verkehr (Eisenbahnknotenpunkte oder größere Rangierbetriebe, Flughäfen oder Schifffahrtswege
mit Hafenanlagen usw.), die ein hohes Gefahrenpotential beinhalten, überfordern die
Leistungsfähigkeit einer Kommune regelmäßig. Darum hat der Gesetzgeber auch festgelegt, dass
solche Struktureinheiten eigene Brandschutz- und technische Hilfeleistungseinheiten zu
unterhalten haben.
Örtliche Freiwillige Feuerwehren haben somit die Aufgabe, die örtliche Mindest-/
Grundversorgung zu erfüllen aber auch im Verbund der überregionalen und nachbarschaftlichen
Hilfeleistung eine wichtige Funktion. Sie sind als Bestandteil von Katastrophenschutzplanungen
ein wesentliches Element in diesem Netzwerk.
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2. Allgemeiner Teil
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im
Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 sind die Gemeinden gemäß § 3 als Aufgabenträger des
örtlichen Brandschutzes verpflichtet, Gefahrenabwehrbedarfspläne auf der Grundlage einer
Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen.
In ihnen sollen den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festgelegt, Personal- und
Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmt
werden.
Da weder eine Durchführungsverordnung vom zuständigen Ministerium des Landes vorliegt,
noch mit einem Erlass mit einer Regelung oder Empfehlung für die Anfertigung eines
Gefahrenabwehrbedarfsplanes
zu
rechnen
ist,
wurde
der
hier
vorliegende
Gefahrenabwehrbedarfsplan in Anlehnung an Pläne in anderen Bundesländern erarbeitet.
3. Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes im Land Brandenburg
vom 24. Mai 2004

Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung Technische
Regeln Arbeitsblatt W 405 Juli 1978

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16. Juli 2003
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4. Aufgabenstellung
Gemäß § 2 BbgBKG sind die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte für
den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung zuständig.
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte haben zur Erfüllung ihrer
Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung

eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten
sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten;

im Rahmen des § 24 Abs. 7 Satz 1 BbgBKG für die Aus- und Fortbildung der
Feuerwehrangehörigen zu sorgen;

eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den
örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen, nach denen sich die Personalund Sachausstattung der Feuerwehr sowie angemessene Löschwasserversorgung bestimmen;

Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Hilfeleistung aufstellen, abstimmen
und fortschreiben;

die Selbsthilfe der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern und sonstige, zur
wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen,
insbesondere Übungen durchzuführen;

auf Ersuchen anderer Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, des
Rettungsdienstes, einer Bergbehörde, einer Umweltbehörde oder einer Forstbehörde Hilfe zu
leisten.
In regelmäßigen Abständen ist hierzu der Gefahrenabwehrbedarfsplan zu überprüfen und den
veränderten personellen und materiellen Anforderungen angepasst fortzuschreiben.
Der Gefahrenabwehrbedarfsplan soll Handlungsgrundlage für die Entwicklung der Feuerwehr bis
zum Jahr 2030 sein.
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5. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung erfolgt aufgrund des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des
Landes Brandenburg. Die Aufgabenwahrnehmung obliegt jedoch der Organisationshoheit der
Gemeinde.
Die folgenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen:

Bekämpfung von Schadenfeuer;

Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen (darunter ist vorrangig das
Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und
Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt
werden kann);

Beseitigung oder Sicherung von öffentlichen Gefahrenstellen im Rahmen der allgemeinen
Gefahrenabwehr, technischen Hilfeleistung und kostenpflichtigen Einsätzen;

Mitwirkung in übergeordneten Brand- und Katastrophenschutzeinheiten;

Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte
Brandgefahr besteht oder eine erhöhte Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter
nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen;

Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und –aufklärung der Bevölkerung, insbesondere
der Kinder;

Mitwirkung bei der Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes;

Aufgaben im Bereich der Amtshilfe im Rahmen der technischen und personellen
Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr.
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6. Gefährdungspotential
Das Gebiet der Gemeinde Nuthetal umfasst insgesamt eine Fläche von 47,53 km² (4753 ha). Mit
Stand vom 31.12.2006 hat die Gemeinde Nuthetal eine Gesamtbevölkerung (Haupt- und
Nebenwohnsitz gemeldet) von 9.268 Einwohnern.
Sie besteht aus den Ortsteilen:

Bergholz-Rehbrücke mit 6.441 Einwohnern,

Saarmund mit 1.727 Einwohnern,

Nudow mit 450 Einwohnern,

Tremsdorf mit 266 Einwohnern,

Philippsthal mit 194 Einwohnern und

Fahlhorst mit 190 Einwohnern.
Im Westen grenzt die Gemeinde Nuthetal unmittelbar an die Landeshauptstadt Potsdam. An allen
verbleibenden Gemeindegrenzen schließen sich ähnlich strukturierte Gemeinden an.
Vom Gemeindegebiet entfallen ca. 1261 ha (27%) der Gemeindefläche auf Wald.
Landwirtschaftlich werden ca. 2.731 ha genutzt. Zur Flächenaufteilung und Gebietskarte der
Gemeinde Siehe Anhang 1 zu diesem Plan. Dies vermittelt einen ersten Eindruck in die
Gefährdungsstruktur der Gemeinde Nuthetal.
Die bebauten Gebiete der Gemeinde Nuthetal bestehen aus Häusern mit geringer und mittlerer
Bauhöhe. Die Häuser sind teilweise aneinander gebaut und besitzen meist keine Brandwand nach
heutigem Stand der Technik. Die Dächer bestehen sowohl aus sog. weichen als auch aus sog.
harten Materialien, was bei Bränden eine besondere Gefährdung darstellt.
Die Gemeinde Nuthetal hat Siedlungscharakter und ist durchsetzt mit kleinen Werkstätten,
Beherbergungsbetrieben mit bis zu acht Betten, einem Seniorenheim mit mittlerer bis höherer
Belegungszahl, einer größeren Anzahl an Dienstleistungsgewerben, die hauptsächlich als
Kleinstgewerbe tätig sind, mehreren Reiterhöfen, drei Tankstellen und einem Flugplatz. Es sind
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zwei Schulen und vier Kindertagesstätten vorhanden. Einzelne Gebäude von kulturhistorischem
Wert sind besonders schützenswert.
Einrichtungen mit besonders hoher Brandgefahr sind im Gemeindegebiet nicht vorhanden. Für
den Brand- und Katastrophenschutz
von besonderer Bedeutung sind
die Schulen,
Kindertagesstätten, das Seniorenheim in Saarmund, das Betriebsgelände der Agro Saarmund e.G.
in Saarmund, die im Waldgebiet gelegene Touristenstation sowie der Flugplatz Saarmund, nicht
zuletzt wegen der Evakuierung größerer Menschenmengen. Darüber hinaus bergen auch die
zwischenzeitlich auf vielen Wohnhäusern installierten Photovoltaik Anlagen besondere Gefahren.
Durch das Gebiet der Gemeinde Nuthetal verlaufen zwei Autobahnen (BAB 10 in Ost-West
Achse und BAB 115 in Nord-Süd Achse) sowie Landes- und Kreisstraßen. Der Freiwilligen
Feuerwehr Nuthetal ist ein Abschnitt auf den vorgenannten Autobahnen, zu welchem auch das
Autobahndreieck Nuthetal als Knotenpunkt beider Autobahnen gehört, als Einsatzbereich vom
Innenministerium des Landes Brandenburg zugewiesen worden.
Bahnstrecken der Bundesbahn durchkreuzen in Ost-West Achse die gesamte Fläche der
Gemeinde Nuthetal, in Nord-Süd Achse das Gebiet an der Grenze nach Potsdam. Erhöhte
Gefahrenbereiche stellen die Bahnhöfe Bergholz-Rehbrücke und Saarmund, sowie der
Bahnabzweig südlich des Ortsteils Bergholz-Rehbrücke dar.
Eine Erdgasfernleitung verläuft unterirdisch im Territorium, siehe Karte im Anhang 3.
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7. Einsatzgeschehen
Die Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal wurde in den Jahren 2009 bis 2010 insgesamt 251-mal zu
Einsätzen gerufen. Darin sind auch die Alarmierungen für überörtliche Hilfeleistungen enthalten.
Das entspricht einer durchschnittlichen Einsatzhäufigkeit von 125,5 Einsätzen im Jahr oder 0,3
Einsätzen pro Tag.
Die Anzahl der Brände blieb dabei über die Jahre auf relativ gleichem Niveau mit
durchschnittlich 40 Brandeinsätzen pro Jahr. Die Anzahl der Hilfeleistungen (hauptsächlich im
Verkehrsunfallbereich) liegt mehr als doppelt so hoch und ist, bedingt durch Naturereignisse,
starken Schwankungen unterworfen. Die Anzahl der Fehlalarme ist konstant.
Die für die Bedarfsermittlung der Gemeinde Nuthetal relevanten Schadens- und Einsatzzahlen
stellen sich wie folgt dar:
Jahr
Brände
Hilfeleistungen
2006
2007
2008
2009
2010
gesamt
37
34
37
45
35
188
65
108
64
63
85
300
sonstige und
Fehlalarme
9
5
6
13
10
33
Gesamt
111
147
107
121
130
616
Anmerkung:
Seit dem Jahr 2006 wird die Einsatzprotokollierung durch die Gemeindewehrführung
durchgeführt. Bisher wurden alle gefahrenen Einsätze einzelner Ortswehren separat in der
Statistik aufgeführt. Nunmehr finden Einsätze, an denen mehrere Ortswehren beteiligt gewesen
sind, nur noch einmal in der Statistik Beachtung.
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8. Personal
Zum Stichtag 30.09.2011 betrug die Anzahl der Einsatzkräfte 119 Feuerwehrfrauen und
Feuerwehrmänner.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine zahlenmäßige Übersicht der Einsatzkräfte:
Gesamt
FF
FF
FF
FF
FF
FF
Bergholz-
Saarmun
Tremsdo
Nudow
Philippst
Fahlhors
Rehbrücke
d
rf
hal
t
Ist
119
20
31
33
17
9
9
Soll
98
18
24
18
12
16
12
LF 16/12: 9
LF 20/30: 9
LF 8: 9
TSF: 6
MTW: 8
TSF: 6
RW 1: 2
Diff.
+ 44
+2
+7
+ 15
+5
-7
-3
davon Frauen
1
5
11
3
1
1
Jugendfeuerwehr
12
15
10
6
0
14
Ehrenabteilung
7
6
6
11
18
8
Geht man von der Zahl der Einsatzfahrzeuge aus, so ist nach der vorangestellten Übersicht ein
Fehlbestand von Einsatzkräften nicht zu verzeichnen. Zur jederzeitigen Absicherung der
Einsatzfähigkeit der Fahrzeugtechnik geht man bei freiwilligen Feuerwehren von mindestens der
doppelten Anzahl der Normbesatzung der Einsatzfahrzeuge aus. Das Soll an Einsatzkräften
beträgt nach dieser Vorgabe 98 Kameradinnen und Kameraden und steht einem Ist von 119
gegenüber.
Die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehr Nuthetal mit seinen sechs einzelnen Ortswehren ist
insgesamt sehr unterschiedlich zu bewerten.
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Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine zahlenmäßige Übersicht über die Einsatzbereitschaft der
Einsatzkräfte:
FF
FF
FF
FF
FF
FF
Bergholz-
Saarmun
Tremsdor
Nudow
Philippst
Fahlhorst
Rehbrücke
d
f
06.00 - 16.00 Uhr
2
2
2
0
0
0
16.00 - 22.00 Uhr
12
12
9
5
8
3
22.00 - 06.00 Uhr
9
9
8
6
6
4
hal
Keine der sechs Ortwehren kann zwischen 6.00 und 16.00 Uhr in Löschgruppenstärke
ausrücken. Diesem mangelhaften Zustand geschuldet, werden laut Alarm- und Ausrückordnung
die Ortswehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund gemeinsam alarmiert. Der Grundschutz in
der Gemeinde Nuthetal, ist wegen fehlender Einsatzkräfte am Tag gefährdet! Bei größeren
Einsatzlagen werden alle Einsatzkräfte der Gemeinde Nuthetal gemäß der Alarm- und
Ausrückordnung alarmiert. Die Gruppenstärke wird nur an Wochenenden und nach 17.00 Uhr
erreicht.
Eine Alarm- und Ausrückordnung ist durch die Gemeindewehrführung erarbeitet, wird
regelmäßig überprüft und aktualisiert und ist in der Einsatzleitstelle der Stadt Brandenburg an der
Havel und des Landkreises Potsdam-Mittelmark hinterlegt.
Von den 119 Einsatzkräften sind 37 bestätigte Atemschutzträger nach G 26 III. Hier ist
Nachschulungsbedarf erforderlich. Für die Atemschutzgeräteträger ist eine Ausbildung im
Brandhaus einmal jährlich vorgesehen, die hierfür benötigten Kosten ca. 2.500 € müssen auch
zukünftig jährlich in den Gemeindehaushalt eingestellt werden.
Hinsichtlich des Vorhandenseins von ausgebildeten Führungskräften gibt es ebenfalls
zusätzlichen Bedarf. Die Führungsfunktionen der Ortswehrführer der Ortsteile Tremsdorf,
Fahlhorst und Philippsthal verfügen nicht über die gemäß den Anforderungen der
Feuerwehrdienstvorschriften
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und
Laufbahnverordnungen
geforderten
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Ausbildungsnachweise. Für eine erneute oder eine Erst-Berufung zum Ortswehrführer
werden
seit
dem
Jahr
2007
die
Bewerber
gemäß
den
Anforderungen
der
Feuerwehrdienstvorschriften und Laufbahnverordnungen geschult und qualifiziert.
Die Führungsfunktionen der Gruppenführer und Zugführer sind qualifiziert besetzt. Eine
fortlaufende Ausbildung von Führungskräften für spätere Übernahme von Funktionen und
Ämtern ist Bestandteil der Personalpolitik der Gemeindewehrführung.
Die Ausbildung und Schulung wird entsprechend den Vorgaben und Erfordernissen
durchgeführt.
Systematisch werden die Angehörigen der Jugendfeuerwehren der einzelnen Ortswehren an den
Ausbildungsstand erfahrener Einsatzkräfte herangeführt. Die Jugendfeuerwehr ist die wichtigste
Personalreserve der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal. Seiteneinsteiger bzw.
zugezogene Mitgliederzugänge sind nicht zu verzeichnen.
Alle Führungskräfte sind mit einer Dienstuniform versehen. Die Einsatzkräfte sind mit der
vorgeschriebenen Schutzausrüstung (HuPF) ausgestattet. Alle Gerätschaften, Funktechnik und
Einsatzmittel stellen den Stand der Technik dar.
Die Lösch- und Einsatzfahrzeuge der Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund,
sowie Nudow, sind neuwertig, auf dem aktuellen Stand der Technik und erfüllen alle
Normanforderungen (vgl. im Einzelnen bei Punkt 18.).
Die Einsatzfahrzeuge der Ortswehren Tremsdorf, Philippsthal und Fahlhorst sind veraltet
(Nutzungsdauer abgelaufen, erhebliche Sicherheitsmängel, kein TÜV) und erfüllen nicht
die Normanforderungen.
Technisch gesehen ist die Freiwillige Feuerwehr Nuthetal zum jetzigen Zeitpunkt
einsatzbereit und damit in der Lage die ihr zugewiesenen Aufgaben (siehe S. 9 unter Punkt
4.) in der Gemeinde Nuthetal zu gewährleisten.
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9. Standorte und Gerätehäuser
Für Feuerwehrhäuser, mit deren Errichtung vor dem 03.10.1990 begonnen wurde, oder die davor
in Betrieb genommen waren, gilt laut Einigungsvertrag der Bestandsschutz für das gesamte
Bauwerk.
Anpassungen an die gültigen Vorschriften sind in den Fällen erforderlich, in denen
Feuerwehrhäuser wesentlich geändert werden, ihre Nutzung wesentlich geändert wird oder
vermeidbare Gefahren für Leben oder Gesundheit der Beschäftigten zu befürchten sind.
Seit
1991
waren
gemäß
Unfallverhütungsvorschriften
Einigungsvertrag
der
die
Anforderungen
Unfallversicherungsträger
und
aus
deren
den
sonstigen
sicherheitstechnischen Regeln zu berücksichtigen, die aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
resultierenden Forderungen waren einzuhalten.
Abweichungen davon sind nur über einen von der Feuerwehr-Unfallkasse befürworteten
Ausnahmeantrag zulässig. Somit ist z.B. bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten an
Feuerwehrhäusern oder bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit anderen Abmaßen
oder anderer Kraftstoffart eine den geltenden Vorschriften entsprechende Anpassung des
gesamten Gerätehauses einzuplanen. Angesichts der finanziellen Situation bei den Trägern des
Brandschutzes kann die gesamte Anpassung im Einzelfall auch über einen mehrjährigen
Stufenplan erfolgen.
Die Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal ist mit ihren sechs Ortswehren auf sechs Standorte
(Gerätehäuser) verteilt. Das Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke wurde in
den Jahren 2009/10 in Umsetzung dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes umfassend saniert und
rekonstruiert und entspricht nunmehr den aktuellen Standards und Erfordernissen.
Die Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Tremsdorf und Nudow sind Altbauten, die vor etwa
fünfzehn
Jahren
rekonstruiert
und
zu
Gerätehäusern
umfunktioniert
wurden.
Die
Feuerwehrgerätehäuser in den restlichen Ortsteilen, insbesondere in Saarmund, sind 30 Jahre alt
und älter. Alle Gerätehäuser genießen in dem jetzigen Zustand Bestandsschutz. Der bauliche
Zustand der einzelnen Gerätehäuser ist als gut zu beurteilen, jedoch bieten diese Gerätehäuser
nicht ausreichend Platz für Technik und Soziales. Bis auf das Gerätehaus der Ortswehr
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Bergholz-Rehbrücke erfüllt kein Weiteres die aktuellen Anforderungen der DIN und der
Unfallverhütungsvorschriften (vergleiche im Einzelnen bei Punkt 18.).
Nachfolgend
sollen
nur
die
wesentlichsten
Anforderungen
der
DIN
und
der
Unfallverhütungsvorschriften aufgezählt werden, die allein im Gerätehaus BergholzRehbrücke erfüllt werden:

vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 0,5 m zwischen Fahrzeug und Gebäudeteilen,

Vermeidung von sich kreuzenden Verkehrswegen,

Raumlüftung bzw. Abgasanlagen,

Sanitärbereiche mit Wasch- und Duschmöglichkeiten,

Vermeidung der Lagerung von Material und Einsatzbekleidung in der Fahrzeughalle.
Die Gerätehäuser der Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund sind zentral gelegen und
decken den ihnen zugewiesenen Einsatzbereich in der Hilfsfrist zu 90 % ab. Dies trifft auch auf
die kleineren Wehren Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst zu. Die Einsatzbereiche der
einzelnen Ortswehren überschneiden sich nicht, so dass auf keinen der Standort verzichtet
werden kann. Die wenigen entlegenen Gebiete der Gemeinde werden in maximal zusätzlich fünf
bis acht Minuten erreicht.
Es ist zwingend erforderlich, in naher Zukunft das Gerätehaus der Ortswehr Saarmund
entsprechend
den
geltenden
DIN
Normen
und
Unfallverhütungsvorschriften
zu
modernisieren. Sobald die im Rondevouz-System fahrenden Hauptwehren BergholzRehbrücke und Saarmund die geltenden DIN Normen und Unfallvorschriften erfüllen,
müssen auch die weiteren Standorte nacheinander modernisiert und den aktuellen
Erfordernissen angepasst werden.
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10. Lösch- und Einsatzfahrzeuge
Der Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal stehen folgende Fahrzeuge zur Erledigung ihrer Aufgaben
zu Verfügung:
Fahrzeuge
Baujahr
LF 16/12
LF 20/30
RW
LF 8
2001
2009
2009
1981
TSF
TSF
MTW mit TSA
ELW
MTW
MTW
MTW
2001
1979
1985
1990
1993
1990
1992
Bemerkung
/
/
/
Nutzungsdauer ist abgelaufen:
sicherheitsrelevante Probleme, Unterhaltungskosten und Werkstattkosten
übersteigen um ein Vielfaches den Wert
des Fahrzeuges, Aufgabenstellungen
können nur bedingt oder schlecht erfüllt
werden, erhebliche Sicherheitsmängel
bergen Gefahren für die Einsatzkräfte
/
Nutzungsdauer abgelaufen, kein TÜV
Nutzungsdauer abgelaufen, kein TÜV
/
/
/
/
Standort
Bergholz-Rehbrücke
Saarmund
Saarmund
Tremsdorf
Nudow
Fahlhorst
Philippsthal
Saarmund
Bergholz-Rehbrücke
Saarmund
Tremsdorf
Die Fahrzeuge sind mit BOS - Funk ausgerüstet.
Sollausrüstung an Einsatzfahrzeugen (vgl. Anlage, Punkt 8.), Gesamtrisiko bei Beachtung
der Schutzzielerfüllung:
1x LF 16/12
1x TLF 16/25
1x RW
1x ELW
4x TSF
3x MTW
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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Allgemein ist zu bemerken, dass die Ausstattung der Feuerwehr derzeit unter der
geforderten Notwendigkeit liegt.
Durch
eine
Neustrukturierung
der
Feuerwehr
Nuthetal
wurden
aus
Gründen
der
Kosteneinsparung einzelne Ortswehren zu einem Verbund zusammengelegt. Durch diese
Zusammenführung, wird die Einsatzfähigkeit gefestigt, die Hilfsfristen verbessert und der
Haushalt gestärkt. Eine kostenintensive Gerätevorhaltung ist nach der Neustruktur nicht mehr
erforderlich.
Es ist jedoch dringend erforderlich, die Fahrzeuge bei denen die Nutzungsdauer abgelaufen
ist, schnellstmöglich auszutauschen bzw. neu zu beschaffen. Abgesehen von den teilweise
erheblichen Sicherheitsmängeln der Einsatzfahrzeuge und dadurch bedingten Gefahren für
die Einsatzkräfte, übersteigen die Kosten für die Instandsetzung und Unterhaltung dieser
Einsatzfahrzeuge deren Wert. Es wird empfohlen die benötigten Mittel für die
Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge gemäß diesem Gefahrenabwehrbedarfsplan
rechtzeitig im Zwei-Jahres-Rhythmus einzustellen.
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11. Löschwasserversorgung
Die Gemeinde Nuthetal ist großflächig mit Löschwasser (Trinkwassernetz mit Hydranten) durch
den Wasserversorger Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH erschlossen. Das
vorhandene Hydrantennetz deckt den Grundschutz an Löschwasser ab.
In den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Nudow sind zusätzlich vier Flachspiegelbrunnen, im
Ortsteil Saarmund sieben, im Ortsteil Philippsthal zwei und im Ortsteil Fahlhorst ein
Flachspiegelbrunnen vorhanden. Die Flachspiegelbrunnen sind in einem brauchbaren
Zustand, müssen aber regelmäßig gesäubert und instandgesetzt werden. Die hierfür
erforderlichen Gelder sollten dringend in den Haushalt eingestellt werden.
Offene Löschwasserentnahmestellen an öffentlichen Gewässern sind in der Gemeinde mit dem
Teufelssee und der Nuthe in den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund vorhanden. Die
Entnahmemenge aus den offenen Entnahmestellen ist von den Jahreszeiten abhängig und
kann nicht als zuverlässig betrachtet werden.
In den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund ist jeweils ein Löschgruppenfahrzeug
stationiert, die zusammen 4.600 Liter Löschwasser mit sich führen. Dazu kommen 200 Liter
Löschwasser der im Ortsteil Tremsdorf stationierten Hochdrucklöscheinrichtung. Im Bedarfsfall
stehen somit neben dem Grundbedarf zusätzlich auf Löschfahrzeugen anfänglich zusammen
4.800 Liter Löschwasser zur Verfügung. Die entleerten Fahrzeuge können an einer vorbereiteten
offenen Wasserentnahmestelle wieder befüllt werden.
Bei der Neuerrichtung von brandintensiven Objekten ist zukünftig verstärkt auf die eigene
Bereitstellung von Löschwasser und –mitteln zu achten.
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12. Alarmierung der Feuerwehr
Die Feuerwehr der Gemeinde Nuthetal wird über den Feuerwehrnotruf 112 alarmiert. Der Notruf
läuft in der zentralen Feuerwehrleitstelle (Brandenburg) auf.
Entsprechend der Art des Notfalls werden die notwendigen Feuerwehreinheiten mittels FunkAlarmempfänger alarmiert. Die Einsatz- und Führungskräfte der Hauptwehren BergholzRehbrücke und Saarmund sind zu 100 % mit Alarmempfängern ausgerüstet. In den restlichen
Ortsteilen ist jeweils die Ortswehrführung mit Alarmempfängern ausgerüstet, die Einsatzkräfte
werden über die funkangesteuerten Sirenen alarmiert. Die Alarm- und Ausrückeordnung regelt
dazu Näheres. (Übersicht Melderufempfänger Anlage Punkt 3.3)
Die Gemeinde Nuthetal unterhält für den Katastrophenfall in den Ortsteilen jeweils eine
Sirene, die durch die Leitstelle Brandenburg ausgelöst werden kann.
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13. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung der Feuerwehr
Die AGBF hat aufgrund einer Arbeit des KGSt (Produktkatalog) Qualitätskriterien für die
Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes Schadensereignis.
Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an
das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der Gemeinde Nuthetal.
Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die
größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im
Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.
Da die Qualitätskriterien für das Produkt Brandbekämpfung bekanntlich auch für das Produkt
„Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den „Kritischen
Wohnungsbrand“ beschränken. Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die
Risikoanalyse des Gemeindegebietes eine unabdingbare Voraussetzung für die richtige
Bedarfsplanung der Feuerwehr.
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14. Hilfsfrist
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist
die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung).
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die
Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe
Abbildung).
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Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen
Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem
Wohnungsbrand nach 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich
gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
o Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
o Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
o Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: ca. 18 – 20 Minuten
Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich
generell wie folgt zusammen:
Zeitpunkt
Zeitabschnitt
1.
Brandausbruch
2.
Brandentdeckung
Entdeckungszeit
3.
Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.)
Meldezeit
4.
Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Notrufabfragestelle
Aufschaltzeit
5.
Alarmierung der Einsatzkräfte
Gesprächs- und
Dispositionszeit
6.
Ausrücken der Einsatzkräfte
Ausrückezeit
7.
Eintreffen an der Einsatzstelle
Anfahrtzeit
8.
Erteilung des Einsatzauftrages
Erkundungszeit
9.
Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen
Entwicklungszeit
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr
beeinflussbar und dokumentierbar sind.
Hierunter fallen:
die Gesprächs- und Dispositionszeit
die Ausrückezeit sowie
die Anfahrtszeit
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Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage – möglichst ab
der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes – in der Notrufabfragestelle und dem
Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird davon ausgegangen, dass beim kritischen
Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten,
sowie die Gesprächs- und Dispositionszeit ca. 2 Minuten und die Ausrücke- und Anfahrzeit ca. 8
Minuten betragen. Es wäre eine wissenschaftliche Untersuchung für die Gemeinde Nuthetal
notwendig. Es wird jedoch als ausreichend angesehen den statistischen Bundeswert zu nehmen.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:

2 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie Alarmierung

8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung
und die Notfallrettung angewendet.
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15. Funktionsstärke
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur
Brandbekämpfung beim „kritischen Wohnungsbrand“ nach Auffassung der AGBF mindestens 15
Einsatzfunktionen (Einsatzkräfte, die bestimmte Funktionen erfüllen) zur Verfügung stehen.
Diese 15 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten
dargestellt werden.
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit mindestens 9 Funktionen in der Regel
nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet
werden.
Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen
Wohnungsbrand“ die ersten 9 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung
erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung) müssen vor
einem tödlichen „Flash-Over“ mindestens 15 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6
Funkionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur
Entrauchung sowie zur Eigensicherung erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich
nach den Erfordernissen des Einsatzes.
Der Zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
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16. Erreichungsgrad
Unter Erreichungsgrad wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die
Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B.
4
1
80 % bedeutet, dass für / aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei / der Einsätze
5
5
jedoch nicht.
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von:

der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz
binden,

der strukturellen Betrachtung des Gemeindegebietes,

der Optimierung des Personaleinsatzes,

den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad
Gegenstand
einer
Zielvereinbarung
zwischen
dem
Gemeindewehrführer
und
dem
Dienstvorgesetzten.
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17. Schutzziel für die Gemeinde Nuthetal
Hilfsfrist bei einem „kritischen Wohnungsbrand“

Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug in 10 Minuten mit einem
Erreichungsgrad von 85 % Hilfsfrist 1

Hilfsfrist für weitere 6 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5 Minuten in 90 %
der Fälle Hilfsfrist 2
Hilfsfrist technische Hilfeleistung

Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug in 10 Minuten mit einem
Erreichungsgrad 80 % Hilfsfrist 1

Hilfsfrist für weitere 6 Funktionen einschließlich des RW in weiteren 5 Minuten in 90 % der
Fälle Hilfsfrist 2
Hilfsfrist Paralleleinsatz

Paralleleinsatz von 2 Schadensereignissen, die jeweils 9 Funktionen mit einem
Löschgruppenfahrzeug erfordern, in 10 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 60 %.
In der Auswertung der Schutzzielerfüllung sind bestimmte territoriale Besonderheiten auf Grund
der Siedlungsstruktur zu beachten. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben zur
Abdeckung des Territoriums durch die Freiwillige Feuerwehr kann festgestellt werden, dass
95 % des Territoriums der Gemeinde Nuthetal (bebaute Ortslagen / Innenbereiche) durch die
Feuerwehr abgedeckt wird.
Bei einem Schadensereignis in der Gemeinde wird grundsätzlich die FF Bergholz-Rehbrücke und
die FF Saarmund gemeinsam alarmiert (Roundevouz-System).
Bei einem Schadensereignis in dem Ortsteil Tremsdorf, Nudow, Philippsthal oder Fahlhorst
werden die jeweilige Ortswehr und die beiden Hauptwehren alarmiert. Die Erstmaßnahmen
(Aufbau der Löschwasserversorgung, Sichern der Unfallstelle, Personenrettung) werden durch
die jeweilige Ortswehr vorgenommen.
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Um diese Erkenntnisse zu untersetzen, wurden verschiedene kritisch erscheinende
Standorte in den einzelnen Ortsteilen abgefahren. Innerhalb der vorgegebenen Zeit von 4
Minuten konnten alle ausgewählten Standorte erreicht werden und bestätigten die
Erkenntnis, dass vom jeweiligen Standort aus ein Territorium im Radius von 2.750 m
abgedeckt wird.
Nicht erreicht wurden in der vorgegebenen Zeit das KTC (ehemals Kinder- und Touristenstation),
welches relativ entlegen im Wald bei Bergholz-Rehbrücke verortet ist. Hier wurden mindestens
15
Minuten
reine
Fahrtzeit
benötigt.
Zudem
hat
das
KTC
bisher
keine
eigene
Löschwasserversorgung.
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18. Beurteilung der Erkenntnisse aus der Gefahrenabwehrbedarfsplanung
FF Bergholz-Rehbrücke, Sollstärke: 18 FM Ist: 20 FM (Hauptwehr)

nicht ständig besetzte Wache

Einsatzbereitschaft von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2 Funktionen
Tageseinsatzbereitschaft im Roundevouz-System mit FF Saarmund.

Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 9 bis 12 Funktionen
Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend.

Abdeckung des Einsatzbereichs zu 95 %
Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf.
Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges LF 16/12 läuft 2021, die Nutzungsdauer des
Mannschaftstransportwagens läuft 2013 ab. Auf Grundlage der durch die Risikoanalyse
ermittelten Prioritätenliste ist eine Ersetzung der Einsatzfahrzeuge in den Jahren 2021 (HLF) und
2013 (MTW) vorgesehen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für die
Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen.
Das Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke wurde in den Jahren 2009/10 in
Umsetzung dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes umfassend saniert und rekonstruiert und
entspricht nunmehr den aktuellen Standards und Erfordernissen.
Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen
grundsätzlich abgedeckt. Für den ersten Bedarf steht ein Löschgruppenfahrzeug mit 1.600 Litern
Löschwasser zur Verfügung.
Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur
Verfügung.
Im Einsatzbereich befinden sich die folgenden anleiterpflichtigen Objekte:
-
Wohnhäuser im Rehgrabengebiet
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Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Bergholz-Rehbrücke unterhält eine leistungsstarke
Jugendfeuerwehr.
Aufgrund der besonderen Schwierigkeit, Jugendliche für den ehrenamtlichen aktiven
Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen, sollte der Träger des Brandschutzes (die Gemeinde)
ausreichend Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Es sollte auch verstärkt
um geeignete Personen für den Dienst in der Feuerwehr geworben werden, hierfür
benötigte Mittel müssen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Neueinstellung von Gemeindebediensteten sollte auch die Möglichkeit einer aktiven
Teilnahme am Feuerwehrdienst während der Arbeitszeit durch die Bewerber zur
Absicherung der Einsatzbereitschaft geprüft und soweit möglich gefördert werden.
Die vorgenannten Vorschläge gelten uneingeschränkt für alle Ortsteile der Gemeinde Nuthetal.
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FF Saarmund, Sollstärke: 24 FM Ist: 31 FM (Hauptwehr)

nicht ständig besetzte Wache

Einsatzbereitschaft von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2 Funktionen
Tageseinsatzbereitschaft im Roundevouz-System mit FF Bergholz-Rehbrücke.

Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 9 bis 12 Funktionen
Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend.

Abdeckung des Einsatzbereichs zu 95 %
Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf.
In Umsetzung dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes konnten in den Jahren 2007/08 ein
Einsatzfahrzeug LF 20/30 und ein Einsatzfahrzeug RW, deren Nutzungsdauer jeweils 2029
abläuft, beschafft werden.
Die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens läuft 2010 ab. Auf Grundlage der
durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist der Mannschaftstransportwagen im
Jahr 2013 zu ersetzen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für die
Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen.
Das Feuerwehrgerätehaus ist baulich in einem guten Zustand, entspricht aber nicht mehr
den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften.
Im Einzelnen fehlt es an:

Sanitärbereichen mit Wasch- und Duschmöglichkeiten,

Lagermöglichkeiten für Bekleidung, Ausrüstung und Materialreserven, insbesondere
außerhalb der Fahrzeughalle,

Stellflächen
Zu einer Sanierung des Gerätehauses entsprechend der Anforderungen der DIN und
Unfallverhütungsvorschriften wird ausdrücklich geraten.
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Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen
grundsätzlich abgedeckt. Für den ersten Bedarf steht ein Löschgruppenfahrzeug mit 3.000 Litern
Löschwasser zur Verfügung.
Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur
Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg ausgelöst werden.
Im Einsatzbereich befinden sich die folgenden anleiterpflichtigen Objekte:
-
Grundschule Saarmund
-
Wohngebiet Mittelbusch
-
Seniorenheim
Die
Freiwillige
Feuerwehr
des
Ortsteils
Saarmund
unterhält
eine
leistungsstarke
Jugendfeuerwehr.
Die Ausführungen bei der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke aufgestellte Bewertung zur
Jugendfeuerwehr und zur Werbung von geeigneten Personen für den Dienst in der
Feuerwehr gelten für die Standorte Saarmund, Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und
Fahlhorst gleichermaßen.
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FF Tremsdorf, Sollstärke: 18 FM Ist: 32 FM (Ortswehr)

nicht ständig besetzte Wache

Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 8 Funktionen
Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend.

Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 %
Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf.
Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges LF 8 ist seit 2001 abgelaufen, das
Einsatzfahrzeug
sollte
bereits
seit
dem
Jahr
2010
auf
Grundlage
dieses
Gefahrenabwehrbedarfsplanes durch ein adäquates ausgetauscht werden. Da das
Einsatzfahrzeug für die Absicherung des Brandschutzes im Ortsteil Tremsdorf zwingend
erforderlich ist, wird es regelmäßig instandgesetzt. Die Reparaturkosten belaufen sich
derzeit jährlich auf mehrere tausend Euro.
Zunächst sollten für die Ortswehren Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst jeweils
Kleinlöschfahrzeuge angeschafft werden (Anschaffungspreis jeweils etwa 70.000 € mit Stand
2007, derzeitiger Anschaffungswert etwa 100.000 € je Einsatzfahrzeug). Aufgrund der insgesamt
schlechten Tageseinsatzbereitschaft und der langfristig angespannten Haushaltslage musste die
Taktik zur Absicherung des Brandschutzes überdacht und geändert werden. Ähnlich dem Vorbild
der im Rondevous-System fahrenden Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund wurden
den Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst (mit Hauptstützpunkt in Nudow) jeweils
unterschiedliche
Einsatzschwerpunktaufgaben
übertragen,
diese
zu
Zubringerwehren
umfunktioniert und ausgerüstet und zu einem Verbund zusammengelegt. Dadurch benötigen
diese Wehren nunmehr nur noch kleine Einsatzfahrzeuge ohne besondere Materialreserve und
unterstützen die Hauptwehren.
Eine besondere Situation besteht jedoch beim Ortsteil Tremsdorf. Wegen der im Vergleich zu
den anderen Ortsteilen der Gemeinde Nuthetal sehr abgelegenen Lage ist es erforderlich, dort ein
Löschfahrzeug mit eigener Wasserreserve vorzuhalten. Die kurzen Hilfsfristen sind auf andere
Art und Weise, nicht zuletzt aufgrund der schlechten Tageseinsatzbereitschaft zwischen 6 und 18
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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Uhr und der langen Anfahrtswege, kaum einzuhalten, so dass der Brandschutz im Ortsteil
Tremsdorf anders nicht entsprechend der Erfordernisse abgesichert werden kann. Darüber hinaus
hat die Ortswehr Tremsdorf durch die nunmehr höherwertigere Technik den erhöhten taktischen
und technischen Einsatzwert für die kleineren Ortsteile zu erbringen. Durch die Änderung der
vorgesehenen Verfahrensweise kann insgesamt Geld in erheblichem Maß eingespart werden.
Die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens läuft 2012 ab. Auf Grundlage der
durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist der Mannschaftstransportwagen im
Jahr 2013 zu ersetzen. Es ist darauf zu achten, die benötigten finanziellen Mittel für die
Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt einzustellen.
Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Tremsdorf handelt es sich um eine etwa 100 Jahre alte
Scheune, die vor etwa 20 Jahren instandgesetzt und zu einem Gerätehaus umfunktioniert
wurde. Die Scheune ist baulich in einem guten Zustand, entspricht jedoch keinesfalls den
aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Für zwei
Stellplätze gibt es nur eine Alarmausfahrt. Die Scheune ist im kulturellen Bereich des
Dorfes fest eingebunden, im Gebäude ist unter anderem ein Getränkeausschank eingebaut.
Es sollte darüber befunden werden, wie mit der Nutzung der Scheune als Gerätehaus
weiter verfahren werden kann. Empfohlen wird eine bauliche Trennung von
Thekenbereich und Stellflächen.
Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz nicht abgedeckt. Der
Ortsteil Tremsdorf verfügt nur über sog. 80er Leitungen und lediglich einen
Flachspiegelbrunnen. Hier muss dringend über Abhilfemöglichkeiten nachgedacht werden.
Empfohlen wird die Herstellung eines weiteren Flachspiegelbrunnens.
Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur
Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg angesteuert werden.
Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte.
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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FF Nudow, Sollstärke: 12 FM Ist: 17 FM (Ortswehr)

nicht ständig besetzte Wache

Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 5 Funktionen
Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend.

Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 %
Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf.
Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges TSF läuft 2021 ab. Auf Grundlage der durch die
Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist das TSF im Jahr 2023 zu ersetzen. Es ist darauf zu
achten, die benötigten finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig in den Haushalt
einzustellen. Dadurch ist zum einen die Einsatzbereitschaft abgesichert, zum anderen ist auch
erforderliche Jugendarbeit und –ausbildung gesichert.
Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Nudow handelt es sich um eine umgebaute Scheune. Die
Scheune ist baulich in einem guten Zustand, entspricht jedoch nicht den aktuellen
Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften. Die Materialreserve wird
zwischenzeitlich in der Hauptwache der Ortswehr Bergholz-Rehbrücke gelagert.
Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen
grundsätzlich abgedeckt.
Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur
Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg angesteuert werden.
Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte.
Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Nudow unterhält eine Jugendfeuerwehr.
Zur Änderung der Hauptfunktion der Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst vgl.
die Ausführungen bei der Ortswehr Tremsdorf (S. 35 und 36).
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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FF Philippsthal, Sollstärke: 18 FM Ist: 9 FM (Ortswehr)

nicht ständig besetzte Wache

Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 8 Funktionen
Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft ausreichend.

Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 %
Die Ausrüstung mit Technik entspricht nicht dem Bedarf.
Die Nutzungsdauer des Mannschaftstransportwagens ist seit 2005 abgelaufen, das
Einsatzfahrzeug hat keine TÜV Zulassung mehr und musste abgemeldet und ausgesondert
werden. Das für eine Ersatzbeschaffung benötigte Geld wurde im Rahmen einer Förderung
beim Landkreis in Aussicht gestellt und dort beantragt, jedoch letztendlich nicht bewilligt.
Die
benötigten
Gelder
für
eine
Ersatzbeschaffung
wurden
nunmehr
in
den
Nachtragshaushalt 2011 eingestellt.
Im Zusammenschluss mit der Ortswehr Saarmund wird die Ortswehr Philippsthal als
Zubringerfeuerwehr eingesetzt. Im Zuge dieser Umstellung sollte die Ortswehr Philippsthal mit
einem GW-N (Gerätewagen Nachschub) ausgerüstet werden. Dadurch ist zum einen die
Einsatzbereitschaft abgesichert, zum anderen ist auch erforderliche Jugendarbeit und –ausbildung
gesichert.
Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Philippsthal handelt es sich um eine Garage. Die Garage
ist baulich zwar in einem guten Zustand, ist jedoch wesentlich zu klein und entspricht nicht
den aktuellen Anforderungen der DIN und der Unfallverhütungsvorschriften.
Das Einsatzfahrzeug soll künftig in einer Scheune in der sog. Alten Schule in Philippsthal
untergebracht werden, der Pachtvertrag konnte bereits abgeschlossen werden. Die Scheune
muss
aber
noch
den
aktuellen
Anforderungen,
insbesondere
denen
der
Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend ausgebaut werden. Das hierfür benötigte Geld
für einen Umbau der Scheune wurde im Rahmen einer Förderung beim Landkreis in
Aussicht gestellt und dort beantragt, jedoch letztendlich nicht bewilligt. Im aktuellen
Haushalt und im Haushalt 2012 ist derzeit noch kein Geld eingestellt.
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen
grundsätzlich abgedeckt.
Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur
Verfügung. Diese kann durch die Leitstelle Brandenburg angesteuert werden.
Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte.
Die Freiwillige Feuerwehr des Ortsteils Philippsthal unterhält eine Jugendfeuerwehr.
Zur Änderung der Hauptfunktion der Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst vgl.
die Ausführungen bei der Ortswehr Tremsdorf (S. 35 und 36).
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
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FF Fahlhorst, Sollstärke: 12 FM Ist: 9 FM

nicht ständig besetzte Wache

Einsatzbereitschaft von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr 3 Funktionen
Nach 16:00 Uhr ist die Einsatzbereitschaft nicht ausreichend.

Abdeckung des Einsatzbereichs zu 100 %
Ausrüstung:
Die Ausrüstung mit Technik entspricht dem Bedarf.
Die Nutzungsdauer des Einsatzfahrzeuges TSF ist seit 1999 abgelaufen. Auf Grundlage der
durch die Risikoanalyse ermittelten Prioritätenliste ist das TSF im Jahr 2011 durch einen
MTW zu ersetzen. Das für eine Ersatzbeschaffung benötigte Geld wurde im Rahmen einer
Förderung beim Landkreis in Aussicht gestellt und dort beantragt, jedoch letztendlich
nicht bewilligt. Die benötigten Gelder für eine Ersatzbeschaffung wurden nunmehr in den
Nachtragshaushalt 2011 eingestellt.
Im Zusammenschluss mit der Ortswehr Nudow, wird die Ortswehr Fahlhorst als
Zubringerfeuerwehr eingesetzt. Im Zuge dieser Umstellung muss die Ortswehr Fahlhorst mit
einem MTW ausgerüstet werden. Dadurch ist zum einen die Einsatzbereitschaft abgesichert, zum
anderen ist auch erforderliche Jugendarbeit und –ausbildung gesichert.
Bei dem Gerätehaus der Ortswehr Fahlhorst handelt es sich um eine Garage. Die Garage
ist baulich in einem guten Zustand, ist jedoch viel zu klein und entspricht nicht den
aktuellen
Anforderungen
der
DIN
und
der
Unfallverhütungsvorschriften.
Die
Materialreserve wird bereits in der Hauptwache, Ortswehr Rehbrücke gelagert.
Der Löschwasserbedarf wird durch das vorhandene Hydrantennetz und die Flachspiegelbrunnen
grundsätzlich abgedeckt.
Zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall steht eine Sirene mit Funkansteuerung zur
Verfügung.
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Im Einsatzbereich befinden sich keine anleiterpflichtigen Objekte.
Zur Änderung der Hauptfunktion der Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst vgl.
die Ausführungen bei der Ortswehr Tremsdorf (S. 35 und 36).
Ordnungsamt der Gemeinde Nuthetal
Seite 41 von 49
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19. Zusammenfassung und Maßnahmen
Technik:
Resultierend aus der Erfüllung des Schutzzieles muss in den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke und
Saarmund jeweils ein Löschgruppenfahrzeug vorgehalten werden. Das ist in beiden Standorten
erfüllt. Darüber hinaus ist für technische Hilfeleistungen, insbesondere auf den zugewiesenen
Autobahnabschnitten, ein Rüstwagen vorzuhalten. Auch dies ist erfüllt, der Rüstwagen ist in
Saarmund stationiert. Die weiteren benötigten Funktionen können mit den vorhandenen
Mannschaftstransportwagen nachgeführt werden. Bei diesem großen Haupteinsatzfahrzeugen
handelt
es
sich
um
neuwertige
Technik,
welche
auf
Grundlage
dieses
Gefahrenabwehrbedarfplanes in den letzten drei Jahren angeschafft werden konnte. Der
Einsatzleitwagen, von dem die Einsätze und der Einsatzstellenfunk aus koordiniert werden,
kommt auch überörtlich zum Einsatz.
Die wirksame Durchführung von Erstmaßnahmen in den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke,
Saarmund, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst, sowie auf den zugeteilten Autobahnabschnitten,
wird durch die im Rondevouz-System eingesetzten Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und
Saarmund sichergestellt, die durch die restlichen Ortswehren nach Bedarf unterstützt werden.
Da für den Ortsteil Tremsdorf aufgrund seiner Entfernung zu den Hauptwehren BergholzRehbrücke und Saarmund die Hilfsfristen nicht eingehalten werden können, ist auch dort
ein Löschgruppenfahrzeug vorzuhalten. Die erreichbaren Hilfsfristen sind sogar aufgrund
der
schwierigen
Tageseinsatzbereitschaft
als
verlängert
einzuschätzen,
wirksame
Erstmaßnahmen an potentiellen Einsatzstellen im Bereich Tremsdorf können daher nur
durch ein im Ortsteil vorzuhaltendes Einsatzfahrzeug mit Wasserreserve eingeleitet
werden.
Die Nutzungsdauer des in Tremsdorf stationierten, zwischenzeitlich 30 Jahre alten,
Löschgruppenfahrzeugs (LF8) ist bereits seit 2001 ausgelaufen, eine Ersatzbeschaffung ist
dringend
erforderlich.
Die
Reparaturkosten
für
die
Aufrechterhaltung
der
Einsatzbereitschaft des Einsatzfahrzeuges belaufen sich zwischenzeitlich jährlich auf
mehrere tausend Euro.
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Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Nuthetal, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Zunächst sollten für die Ortswehren Tremsdorf, Nudow, Philippsthal und Fahlhorst jeweils
Kleinlöschfahrzeuge angeschafft werden (Anschaffungspreis jeweils etwa 70.000 € mit Stand
2007, derzeitiger Anschaffungswert etwa 100.000 € je Einsatzfahrzeug). Aufgrund der insgesamt
schlechten Tageseinsatzbereitschaft und der langfristig angespannten Haushaltslage musste die
Taktik zur Absicherung des Brandschutzes überdacht und geändert werden. Ähnlich dem Vorbild
der im Rondevous-System fahrenden Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und Saarmund wurden
den Ortswehren Nudow, Philippsthal und Fahlhorst (mit Hauptstützpunkt in Nudow) jeweils
unterschiedliche
Einsatzschwerpunktaufgaben
übertragen,
diese
zu
Zubringerwehren
umfunktioniert und ausgerüstet und zu Verbunden zusammengelegt. Dadurch benötigen diese
Wehren nunmehr nur noch kleine Einsatzfahrzeuge ohne besondere Materialreserve und
unterstützen die Hauptwehren. Durch die Änderung der ursprünglich vorgesehenen
Verfahrensweise kann insgesamt Geld in erheblichem Maß eingespart werden.
Die Nutzungsdauer der kleinen Einsatzfahrzeuge läuft in diesem und im nächsten
Haushaltsjahr aus. Auch hier sind, da diese Fahrzeuge aus Kostengründen in der
Vergangenheit
Reparaturkosten
bereits
zu
als
Gebrauchtfahrzeuge
beobachten.
Die
Neu-
und
angeschafft
wurden,
Ersatzbeschaffung
erhöhte
für
diese
Einsatzfahrzeuge duldet insgesamt keinen längeren Aufschub. Nur so kann die
Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Nuthetal aus technischer Sicht gesichert
werden.
Sofern die Ersatzbeschaffungen in dem vorgeschlagenen Rhythmus durchgeführt werden,
ist ab dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2021 keine weitere Ersatzbeschaffung an
Einsatzfahrzeugen erforderlich. Für die einzelnen Beschaffungszeitpunkte vergleiche die
Prioritätenliste für die Fahrzeugbeschaffung unter Punkt 20.
Die
Beschaffung
eines
Drehleiterfahrzeuges
ist
zurzeit
nicht
erforderlich.
In
den
Nachbargemeinden Stahnsdorf und Teltow sind Drehleiterfahrzeuge stationiert und können bei
Bedarf angefordert werden.
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Bei der Beschaffung von Feuerwehrgeräten ist ein strengerer Maßstab anzulegen. Es ist z. B.
nicht notwendig bestimmte kostenintensive Feuerwehrgeräte in jedem Löschzug vorzuhalten. Bei
Einsatzbedarf kann das benötigte Gerät vom vorhaltenden LZ angefordert werden. Das ist
zweckmäßiger und kostengünstiger als teure Lagerung und aufwendige Prüfungen für nur einmal
benötigte Geräte. Dies wurde bisher so gehandhabt und wird auch so beibehalten werden.
Ab 2012 sind Landesvorgaben zur Umrüstung der Funktechnik auf Digitalfunk zu
erwarten. Die anteiligen Kosten liegen geschätzt bei ca. 70.000 €. Die Mittel müssen unter
Umständen kurzfristig im laufenden Haushalte eingestellt werden. Seit 2011 müssen und
werden die Atemschutzgeräte auf Grundlage von erhöhten Landesvorgaben ersetzt,
entsprechend erforderliche Gelder sind in den Haushalt eingestellt.
Standorte und Gerätehäuser:
Der bauliche Zustand der einzelnen Gerätehäuser ist als gut zu beurteilen, jedoch bieten die
Gerätehäuser nicht ausreichend Platz für Technik und Soziales. Es fehlen unter anderem
Lagermöglichkeiten für Bekleidung und Ausrüstung. Außer Bergholz-Rehbrücke erfüllt keines
der
Gerätehäuser
die
aktuellen
Anforderungen
der
DIN
und
der
Unfallverhütungsvorschriften (vergleiche im Einzelnen bei Punkt 18.).
Das Gerätehaus Bergholz-Rehbrücke wurde auf Grundlage dieses Planes in den letzten zwei
Jahren umfassend rekonstruiert und saniert, es erfüllt alle Anforderungen. Das Gerätehaus
Nudow wird derzeit über eine energetische Sanierung mit Hilfe von KII Mitteln saniert. Der
Standort für die Technik der Ortswehr Philippsthal wird derzeit in die gepachtete Scheune
der sog. Alte Schule in Philippsthal verlegt, eine Erstherrichtung des Innenraumes wird
derzeit geplant und mit vorhandenen Mitteln aus dem Haushalt zeitnah durchgeführt.
Zu einer möglichst zeitnahen Modernisierung der Gerätehäuser Saarmund und Fahlhorst
wird ausdrücklich geraten. Darüber hinaus müssen auch die Schlauchtürme der
Ortswehren Saarmund und Tremsdorf zeitnah saniert werden.
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Personelles:
Die Schulung und Ausbildung wird regelmäßig entsprechend den Vorschriften durchgeführt.
Primär nehmen jedoch nur die Einsatzkräfte der beiden Hauptwehren Bergholz-Rehbrücke und
Saarmund teil. Hier wird von Seiten der Gemeindewehrführung kontinuierlich auf eine
Teilnahme auch der Einsatzkräfte der kleineren Ortswehren gedrängt.
Die Ortswehrführer der Ortsteile Tremsdorf, Fahlhorst und Philippsthal verfügen nicht
über die in den Feuerwehrdienstvorschriften und der Tätigkeitsverordnungverordnung
geforderten Ausbildungsabschlüssen. Die Führungsfunktionen der Gruppenführer und
Zugführer sind qualifiziert und ausreichend besetzt. Eine fortlaufende Ausbildung von
Führungskräften für spätere Übernahme von Funktionen und Ämtern ist Bestandteil der
Personalpolitik der Gemeindewehrführung. Zur Verbesserung der Führung im Einsatz wird
jährlich mindestens eine Einsatzübung durchgeführt. Vordringlich sind die Ebenen der Gruppenund Zugführer mit einer zusätzlichen Übung zu trainieren.
Die Alarm- und Ausrückeordnung wird durch die Gemeindewehrführung ständig den objektiven
Erfordernissen angepasst. Für ausgewählte Objekte wie das Altenheim, die Schulen, Kitas,
Gaststätten u.a. Objekte werden nach Möglichkeit Einsatzpläne erstellt. Mit Nachbargemeinden
sind Vereinbarungen zur überörtlichen Hilfe getroffen, die ständig kontrolliert und angepasst
werden.
Aufgrund der besonderen Schwierigkeit, Jugendliche für den ehrenamtlichen aktiven
Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen, sollte der Träger des Brandschutzes (die Gemeinde)
ausreichend Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Es sollte auch verstärkt
um geeignete Personen für den Dienst in der Feuerwehr geworben werden, hierfür
benötigte Mittel müssen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Neueinstellung von Gemeindebediensteten sollte auch die Möglichkeit einer aktiven
Teilnahme am Feuerwehrdienst während der Arbeitszeit durch die Bewerber zur
Absicherung der Einsatzbereitschaft geprüft und soweit möglich gefördert werden.
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An den Schulen, bei der Brandschutzerziehung, beim Tag der offenen Tür und allen anderen
öffentlichen Ereignissen wird sofern möglich das Auftreten der Feuerwehr für die Werbung von
Mitgliedern genutzt.
Löschwasser:
Im Brand- und Katastrophenfall sind bis auf den Ortsteil Tremsdorf im Gemeindegebiet
ausreichende Wasserentnahmestellen vorhanden. Die Flachspiegelbrunnen müssen in allen
Ortsteilen, insbesondere aber im Ortsteil Fahlhorst, instandgesetzt und auf ihre Funktion hin
überprüft werden.
Bei der Neuerrichtung von brandintensiven Objekten ist verstärkt auf die eigene Bereitstellung
von Löschwasser und -mitteln zu bestehen.
Allgemein:
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die Freiwillige Feuerwehr Nuthetal in
der Lage ist die ihr zugewiesenen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz zu erfüllen.
Entsprechend den Vorgaben deckt die Freiwillige Feuerwehr Nuthetal ihren Einsatzbereich
zu 90 % mit taktisch selbstständigen Einheiten ab. Das ist ein ausgezeichnetes Ergebnis. Im
Zusammenwirken der beiden Hauptwehren und der kleineren Ortswehren werden alle
Hilfsfristen nach Feierabend und an den Wochenenden in den vorgeschriebenen Normen
erfüllt. Problematisch ist jedoch in allen Ortsteilen die Tageseinsatzbereitschaft.
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20. Prioritätenliste Fahrzeugbeschaffung
Investition
Standort
Jahr
Nutzungsdauer Ende
Summe
Vorgänger
LF 10/6
Tremsdorf
2012
2001
180.000,00 €
MTW
Fahlhorst
2012
1999
25.000,00 €
GW-N
Philippsthal
2012
ausgesondert
25.000,00 €
MTW
Saarmund
2013
2012
25.000,00 €
MTW
Bergholz-Rehbrücke
2013
2013
25.000,00 €
MTW
Tremsdorf
2013
2012
25.000,00 €
ELW
Gemeindewehrführung
2014
2010
50.000,00 €
LF 16/12
Bergholz-Rehbrücke
2021
2021
230.000,00 €
TSF
Nudow
2023
2021
70.000,00 €
LF 20/30
Saarmund
2029
2029
220.000,00 €
RW
Saarmund
2029
2029
210.000,00 €
Die
Prioritätenliste
ist
Ergebnis
der
in
diesem
Plan
durchgeführten
Riskio-
und
Gefährdungsanalyse, der Einsatzbereitschaft sowie der Einsatzstatistiken der letzten 5 Jahre. Der
Bedarf für die aufgelisteten Fahrzeuge ist vorhanden und zwingend notwendig, um die Feuerwehr
Nuthetal auch zukünftig einsatzfähig zu halten.
Die Tabelle bezieht sich lediglich auf den Bedarf im Einsatzfahrzeugbereich.
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21. Verzeichnis der Abkürzungen
AGBF
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
BauGB
Baugesetzbuch
BbgBKG
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
BbgBO
Brandenburgische Bauordnung
B-Schlauch
Feuerwehrschlauch
C-Rohr
Strahlrohr zur Wasserabgabe
DIN
Deutsches Institut für Normung e.V.
DLK
Drehleiter mit Korb
1. Zahl = Nennrettungshöhe
2. Zahl = Nennausladung
ELW 1
Einsatzwagen/-fahrzeug
FM
Feuerwehrmänner
FMS
Funkmeldesystem
FwA Öl
Feuerwehranhänger Ölsperre
G 26 III
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Tragen von Atemschutzgeräten
GSG /
Gefährliche Stoffe und Güter / atomar-chemisch-biologisch
ABC
GW
Gerätewagen
GW-G
Gerätewagen Gefahrgut
HuPF
Herstellungs- und Prüfbescheinigung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung
KGSt
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
LF
Löschgruppenfahrzeug
1. Zahl = Pumpenleistung
2. Zahl = verfügbare Wassermenge
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LG
Löschgruppe
LZ
Löschzug
MTW
Mannschaftstransportwagen/-fahrzeug
RW 1
Rüstwagen
STA
Schlauchtransportanhänger
SW 2000-Tr
Schlauchwagen mit Truppbesatzung
Schlauchlänge 2000 m
TH
Technische Hilfe
TLF
Tanklöschfahrzeug
1. Zahl = Pumpenleistung
2. Zahl = verfügbare Wassermenge
TSA
Tragkraftspritzenanhänger
TSF
Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser
TS 8/8
Tragkraftspritze
1. Zahl = Nennförderleistung in Liter pro Minute
2. Zahl = Nennförderdruck
VKU
Verkehrsunfall
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