Mitgliedstaaten EU
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Die Luftaufsichtsstelle (LASt) Aschaffenburg informiert: Aus gegebenen Anlass bitten wir alle Clubpiloten(innen), bei Flügen in/aus Drittländern (= NICHT-EU- und/oder NICHT-Schengen-Staaten) diese Flüge rechtzeitig, d.h. so früh wie möglich, spätestens aber bis 2 Stunden vorher (gem. AIP-VFR AD 8-2) anzumelden. Dies gehört im Übrigen zur Flugvorbereitung (§3a LuftVO). Hintergrund: Der Verkehrslandeplatz Aschaffenburg (FSCA) hält eine Genehmigung als "Besonderer Landeplatz" durch den Zoll und stellt damit eine EU/Schengen-Außengrenze dar. Diese Genehmigung ist mit strengen Auflagen verbunden, zu denen als wichtigste Vorgabe die rechtzeitige Anmeldung von meldepflichten Auslandsflügen zählt. Bei Zuwiderhandlungen in Form von zu späten oder ganz unterlassenen Anmeldungen drohen dem FSCA als Platzhalter empfindliche Bußgelder oder - noch schlimmer - der Entzug des Status als "Besonderer Landeplatz"! Dann wären keine Flüge in Drittländern ab/bis EDFC mehr möglich! Da wir alle dies nicht wollen und diesen Service sowohl für uns, als auch für nicht platzansässige Piloten weiterhin anbieten wollen, bitten wir dringend um Beachtung der Meldepflichten. Zur Erleichterung der Entscheidung, ob ein Flug meldepflichtig ist oder nicht, findet ihr unten eine einfache Liste, die auf einen Blick zeigt, in welche Kategorie die einzelnen Länder gehören. WICHTIG! Neben unserer Liste sind grundsätzlich nur die amtlichen Aufstellungen und Vorschriften des Zolls (EU-Gebiet) sowie des Auswärtigen Amtes (Schengen Staaten) maßgeblich. Den jeweils aktuellen Stand findet Ihr hier: >> EU-Zollgebiet und EU-Staaten >> Schengener-Abkommen-Staaten Unterschied zwischen Zoll und Schengen: Das Wichtigste vorweg: Schengen und Zoll sind immer getrennt von einander zu sehen und anzumelden: Schengen = Personenverkehr, also grenzpolizeiliche Abfertigung > Kontrolle durch Polizei/Bundespolizei Zoll-Gebiet= Warenverkehr > Kontrolle durch den Zoll Beispiele - Die Klassiker: Ein Flug in die Schweiz unterliegt dem Zoll, da es sich um einen NICHT-EU-Staat handelt, jedoch nicht der Personenkontrolle durch die Polizei, da Schengen-Mitglied. Ein Flug nach Großbritannien unterliegt der grenzpolizeilichen Abfertigung, da es ein NICHT-Schengen-Staat ist, aber nicht dem Zoll, da Mitglied der EU. Vielen Dank für Eure Kooperation! Th. Schmidt (LASt/TWR EDFC) Aufstellung über die Anmeldepflicht bei Auslandsflügen Stand: 01.04.2014 WICHTIG! Es gelten immer die amtlichen Auskünfte/Listen des Zoll /Auswärtiges Amt f. Schengen Mitgliedstaaten EU Kontrolle durch: Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Deutschland Helgoland Estland Finnland Frankreich Griechenland Island Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Kroatien (seit Juli 2013) Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern Zoll Polizei EU SCHENGEN SCHENGEN Schweiz Schweiz - Büsingen Liechtenstein Beitrittskandidaten Mazedonien Montenegro Serbien Türkei Europaraum Isle of Man Kanalinseln Akrotiri und Dekelia (Zypern) Legende: Kontrolle keine Kontrolle Anmeldung erforderlich keine Anmeldung nötig