Mitgliedstaaten EU

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Mitgliedstaaten EU
Die Luftaufsichtsstelle (LASt) Aschaffenburg informiert:
Aus gegebenen Anlass bitten wir alle Clubpiloten(innen), bei Flügen in/aus
Drittländern (= NICHT-EU- und/oder NICHT-Schengen-Staaten) diese Flüge
rechtzeitig, d.h. so früh wie möglich, spätestens aber bis 2 Stunden vorher
(gem. AIP-VFR AD 8-2) anzumelden. Dies gehört im Übrigen zur Flugvorbereitung
(§3a LuftVO).
Hintergrund:
Der Verkehrslandeplatz Aschaffenburg (FSCA) hält eine Genehmigung als "Besonderer
Landeplatz" durch den Zoll und stellt damit eine EU/Schengen-Außengrenze dar. Diese
Genehmigung ist mit strengen Auflagen verbunden, zu denen als wichtigste Vorgabe
die rechtzeitige Anmeldung von meldepflichten Auslandsflügen zählt.
Bei Zuwiderhandlungen in Form von zu späten oder ganz unterlassenen Anmeldungen
drohen dem FSCA als Platzhalter empfindliche Bußgelder oder - noch schlimmer - der
Entzug des Status als "Besonderer Landeplatz"!
Dann wären keine Flüge in Drittländern ab/bis EDFC mehr möglich!
Da wir alle dies nicht wollen und diesen Service sowohl für uns, als auch für
nicht platzansässige Piloten weiterhin anbieten wollen, bitten wir dringend
um Beachtung der Meldepflichten.
Zur Erleichterung der Entscheidung, ob ein Flug meldepflichtig ist oder nicht, findet ihr
unten eine einfache Liste, die auf einen Blick zeigt, in welche Kategorie die einzelnen
Länder gehören.
WICHTIG!
Neben unserer Liste sind grundsätzlich nur die amtlichen Aufstellungen und
Vorschriften des Zolls (EU-Gebiet) sowie des Auswärtigen Amtes (Schengen Staaten)
maßgeblich. Den jeweils aktuellen Stand findet Ihr hier:
>> EU-Zollgebiet und EU-Staaten
>> Schengener-Abkommen-Staaten
Unterschied zwischen Zoll und Schengen:
Das Wichtigste vorweg: Schengen und Zoll sind immer getrennt von einander
zu sehen und anzumelden:
Schengen = Personenverkehr, also grenzpolizeiliche Abfertigung > Kontrolle durch
Polizei/Bundespolizei
Zoll-Gebiet= Warenverkehr > Kontrolle durch den Zoll
Beispiele - Die Klassiker:
Ein Flug in die Schweiz unterliegt dem Zoll, da es sich um einen NICHT-EU-Staat
handelt, jedoch nicht der Personenkontrolle durch die Polizei, da Schengen-Mitglied.
Ein Flug nach Großbritannien unterliegt der grenzpolizeilichen Abfertigung, da es ein
NICHT-Schengen-Staat ist, aber nicht dem Zoll, da Mitglied der EU.
Vielen Dank für Eure Kooperation!
Th. Schmidt
(LASt/TWR EDFC)
Aufstellung über die Anmeldepflicht bei Auslandsflügen
Stand: 01.04.2014
WICHTIG! Es gelten immer die amtlichen Auskünfte/Listen des Zoll /Auswärtiges Amt f. Schengen
Mitgliedstaaten
EU
Kontrolle durch:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Deutschland Helgoland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Kroatien (seit Juli 2013)
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
Zoll
Polizei
EU
SCHENGEN
SCHENGEN
Schweiz
Schweiz - Büsingen
Liechtenstein
Beitrittskandidaten
Mazedonien
Montenegro
Serbien
Türkei
Europaraum
Isle of Man
Kanalinseln
Akrotiri und Dekelia (Zypern)
Legende:
Kontrolle
keine Kontrolle
Anmeldung erforderlich
keine Anmeldung nötig