Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/14255
20. Wahlperiode
20.01.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 12.01.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Wie viele „schwebende Verfahren“ gibt es im Rahmen der Diagnostik
von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
Die Diagnostik von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung ist nun weitgehend abgeschlossen. Dennoch sind offensichtlich
noch einige Fälle unklar, befinden sich damit in einem „schwebenden Verfahren“ und wurden somit aus der Statistik herausgenommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Wie viele dieser sogenannten schwebenden Verfahren gibt es derzeit in
Hamburg?
2.
Warum handelt es sich um „schwebende Verfahren“?
3.
Bei wie vielen dieser „schwebenden Verfahren“ handelt es sich um Kinder, die bereits einen diagnostizierten beziehungsweise festgestellten
Förderbedarf hatten?
Bei den sogenannten schwebenden Verfahren war ein Vorklärungsbogen durch die
Grundschule nicht hinreichend plausibel bearbeitet. Deshalb konnte die intensive
ReBBZ-Diagnostik noch nicht abgeschlossen werden.
Von den in der Drs. 20/14163 genannten zehn noch nicht abschließend geklärten
Schülerfällen des Diagnostikverfahrens durch die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) befindet sich zum Stichtag 13. Januar 2015 noch ein Fall im
schwebenden Verfahren. Hierbei handelt es sich um einen Schüler, der im Schuljahr
2013/2014 keinen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf hatte.

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