Gebrauchsinformationen

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Gebrauchsinformationen
[Version 7.2, 12/2008]
ANHANG III
KENNZEICHNUNG *
* sämtliche Texte befinden sich auf der Beschriftung des Innenbehälters, da keine Packungsbeilage
vorhanden
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PACKUNGSBESCHRIFTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
KENNZEICHNUNG UND GEBRAUCHSINFORMATION
ANGABEN DIREKT AUF DEM BEHÄLTNIS:
1.
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Bolfo Flohschutz-Shampoo, 1,1 mg/ml für Hunde
2-Isopropoxyphenyl-methylcarbamat (Propoxur)
2.
WIRKSTOFF UND SONSTIGE BESTANDTEILE
100 ml Shampoo enthalten:
Wirkstoff:
2-Isopropoxyphenyl-methylcarbamat (Propoxur) 0,11 g
Sonstige Bestandteile:
• Marlopon AT 50 bestehend aus
Decylbenzolsulfonsäure, 2,2‘,2”-Nitrilotriethanol-Salz
Undecylbenzolsulfonsäure, 2,2‘,2”-Nitrilotriethanol-Salz
Dodecylbenzolsulfonsäure, 2,2‘,2”-Nitrilotriethanol-Salz
Tridecylbenzolsulfonsäure, 2,2‘,2”-Nitrilotriethanol-Salz (1:1)
Wasser
• Marlon A 350 bestehend aus
Decylbenzolsulfonsäure, Natriumsalz
Undecylbenzolsulfonsäure, Natriumsalz
Dodecylbenzolsulfonsäure, Natriumsalz
Tridecylbenzolsulfonsäure, Natriumsalz
Wasser
• N,N-Bis(2-hydroxyethyl)oleamid
• Wasserfreie Citronensäure (Ph. Eur.)
• Macrogol
3.
NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
VERANTWORTLICH IST
Zulassungsinhaber:
AT: Bayer Austria Ges.m.b.H., Herbststraße 6-10, A-1160 Wien
DE: Bayer Vital GmbH, Geschäftsbereich Tiergesundheit, D-51368 Leverkusen
Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:
KVP Pharma- und Veterinär Produkte GmbH
Projensdorfer Str. 324
D-24106 Kiel
4.
DARREICHUNGSFORM
Shampoo
5.
PACKUNGSGRÖSSEN
100 ml, 250 ml
2
6.
ZIELTIERART
Hund
7.
ANWENDUNGSGEBIETE
Zur Bekämpfung von Flöhen (Ctenocephalides spp.) bei Hunden.
8.
GEGENANZEIGEN
Nicht anwenden bei kranken (insbesondere mit mechanischen Verschlüssen der Verdauungs- und
Harnorgane, bei Asthma bronchiale oder anderen Lungen- und Kreislauferkrankungen) oder
rekonvaleszenten Tieren.
Das Tierarzneimittel des Weiteren nicht anwenden bei:
laktierenden Tieren
hochträchtigen Tieren
Welpen unter 3 Monaten
Tieren mit großflächigen Hautläsionen
Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
9.
NEBENWIRKUNGEN
Keine bekannt.
Falls Sie Nebenwirkungen insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei
Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
10. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
Zur Anwendung auf dem Fell.
Den Hund zuvor gründlich mit lauwarmem Wasser waschen, so dass das Fell richtig nass ist. Das
nasse Fell sorgfältig und vorsichtig mit dem Shampoo einreiben, wobei Kopf, Hals und Ohren nicht
vergessen werden dürfen. Kontakt mit den Augen vermeiden. Den Schaum etwa 5 Minuten einwirken
lassen. Danach gut mit lauwarmem Wasser ausspülen und das Fell trocken reiben. Bei zufälligem
Kontakt mit den Augen diese sofort ausspülen.
11. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG
Das Produkt tötet vorhandene Flöhe sofort ab, entfaltet jedoch keine besondere Langzeitwirkung.
Durch schlüpfende Flöhe in der Umgebung kann somit ein rascher Neubefall der Tiere stattfinden.
Zur Unterstützung der Behandlung wird daher empfohlen, auch das Lager der Tiere, die direkte Umgebung sowie die bevorzugten Aufenthaltsorte der Tiere mit einem geeigneten Insektizid oder
Insektenentwicklungshemmer (so genannte "IGRs’’) zu behandeln.
Bei Flohbefall sind alle Tiere in demselben Haushalt mit einem hierfür zugelassenen Insektizid zu
behandeln.
In Abhängigkeit von der Haarlänge des Hundes, der Jahreszeit und des Befalldrucks aus der
Umgebung, kann eine Nachbehandlung nach 3 bis 7 Tagen notwendig sein.
12. WARTEZEIT
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
13. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE
Nicht über 25°C lagern. Nicht einfrieren.
Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatum (verwendbar
bis:) nicht mehr anwenden.
14. BESONDERE WARNHINWEISE
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Das Arzneimittel ist nur zur äußerlichen Anwendung als Insektizid bestimmt.
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Es ist darauf zu achten, dass das Shampoo nicht in die Augen der Tiere gelangt. Bei zufälligem
Kontakt mit den Augen diese sofort gründlich mit Wasser spülen. Behandelte Hunde sollten sich beim
Shampoonieren und Spülen, oder bis das Fell getrocknet ist, nicht ablecken. Achten Sie darauf, dass
dem Tier das Tierarzneimittel bei der Anwendung nicht in Nase oder Maul gelangt.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Behandelte Hunde sollten insbesondere von Kindern nicht angefasst werden, solange das Fell nicht
vollständig getrocknet ist.
Während der Anwendung direkten Kontakt mit Haut und Augen meiden. Schutzhandschuhe tragen.
Nach Anwendung Hände waschen. Bei versehentlichem Kontakt mit Augen und/oder Haut sofort
gründlich mit Wasser spülen.
Das Tierarzneimittel sollte nicht von schwangeren Frauen im dritten Trimester angewendet werden.
Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation:
Carbamate können eine Kontraktion der glatten Muskulatur auslösen. Daher sollte das
Tierarzneimittel nicht bei hochträchtigen Tieren angewendet werden.
Sicherheitshalber soll das Produkt nicht bei laktierenden Tieren angewendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen:
Dem Tier nicht gleichzeitig andere Insektizide oder Akarizide verabreichen.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:
Sollte das Produkt versehentlich verschluckt werden, kann es zu Anzeichen einer Carbamatvergiftung
kommen, wie vermehrter Speichelfluss, Pupillenverengung, Erbrechen oder Durchfall. In diesen
Fällen sofort einen Tierarzt aufsuchen.
Gegenmittel: Atropinsulfat.
13.
BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT
VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN
ERFORDERLICH
Der Wirkstoff Propoxur ist für im Wasser lebende Organismen giftig. Die Verunreinigung von Oberflächengewässern mit dem Produkt ist unbedingt zu vermeiden.
DE: Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben.
Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher
Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über
die Kanalisation entsorgt werden.
AT: Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon abstammende Abfallmaterialien sind entsprechend
den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
14.
VERMERK "FÜR TIERE" SOWIE BEDINGUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN
FÜR EINE SICHERE UND WIRKSAME ANWENDUNG DES TIERARZNEIMITTELS,
sofern erforderlich
Für Tiere.
AT: Rezeptfrei. Abgabe: Apotheken, Drogerien, Zoofachhandel oder landwirtschaftliche
Genossenschaften (gemäß § 59 Abs 7a AMG).
DE: Freiverkäuflich.
15.
KINDERWARNHINWEIS "AUSSER REICH- UND SICHTWEITE VON KINDERN
AUFBEWAHREN"
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
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16.
GENEHMIGUNGSDATUM DER GEBRAUCHSINFORMATION
Februar 2012
17.
WEITERE ANGABEN
Packungsgrößen: 100 oder 250 ml
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
AT: Zul.Nr.: 8-01045
DE: Zul.Nr.: 6294444.00.00
Ch.-B.:
Verwendbar bis:
Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit
dem örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers in Verbindung.
Österreich:
Bayer Austria Ges.m.b.H.
Herbststraße 6-10
A-1160 Wien
Tel.: (01) 71146 2850
Fax: (01) 71146 2800
E-Mail: [email protected]
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