Anleitung zum Ausfüllen eines Antrages auf eine

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Anleitung zum Ausfüllen eines Antrages auf eine
Service
Canada
Anleitung zum Ausfüllen eines Antrages auf eine Invaliditätsrente
aus der kanadischen Rentenversicherung sowie der
dazugehörigen Formblätter aufgrund des Abkommens zwischen
Kanada und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale
Sicherheit
Wenn Sie
- Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und
- eine Invaliditätsrente aus der kanadischen Rentenversicherung beantragen wollen,
müssen Sie einen "Antrag auf eine Invaliditätsrente aus der kanadischen Rentenversicherung aufgrund des
Abkommens zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit" stellen*.
Wenn Sie mindestens 12 Monaten arbeitsunfähig sind, reichen Sie den Antrag bitte unverzüglich ein, da
ansonsten die Möglichkeit besteht, dass Ihr Leistungsanspruch erlischt oder dass Ihnen für mehrere Monate
Rentenleistungen verloren gehen.
Diese Anleitung soll Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und der dazugehörigen Formblätter behilflich sein. Bitte
lesen Sie die Hinweise genau und befolgen Sie alle Anweisungen. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung
Ihres Antrags durch Service Canada muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt sein. Je genauer Ihre
Angaben sind, desto schneller können wir Ihren Antrag bearbeiten.
*
Wenn Sie die kanadische Volksrente oder das Altersruhegeld , eine Hinterbliebenen- oder
Waisenrente oder das Sterbegeld aus der kanadischen Rentenversicherung beantragen wollen,
müssen Sie einen "Antrag auf kanadische Volksrente, kanadisches Altersruhegeld und kanadische
Hinterbliebenenleistungen aufgrund des Abkommens zwischen Kanada und der Bundesrepublik
Deutschland über Soziale Sicherheit" ausfüllen. Dieses Formblatt ist auf unserer Webseite sowie
bei Ihrem Rentenversicherungsträger erhältlich.
This guide is also available in English under the title
Guide for Completing an Application and Supporting Forms for
Canada Pension Plan Disability Benefits under the Agreement on
Social Security between Canada and the Federal Republic of Germany
Ce guide est également disponible en français sous le titre
Guide pour remplir une demande de prestations d'invalidité et les
formulaires pertinents du Régime de pensions du Canada en vertu de l'Accord
de sécurité sociale entre le Canada et la République fédérale d'Allemagne
SC ISP-5053A-DEU (2012-06-01) I
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Feststellung Ihres Leistungsanspruchs
Sie können eine kanadische Invaliditätsrente beanspruchen, wenn Sie
- das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- erwerbsunfähig sind,
- nach Einführung der kanadischen Rentenversicherung im Jahr 1966 Beiträge zu diesem
Versicherungssystem entrichtet haben,
- in den sechs Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit vier Jahre lang Beiträge zur
kanadischen Rentenversicherung oder zur deutschen Rentenversicherung entrichtet haben,
oder - wenn Sie mindestens 25 Jahre Beiträge entrichtet haben - in den sechs Jahren vor
Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit drei Jahre lang solche Beiträge entrichtet haben.
Um im Sinne der kanadischen Rentenversicherung als erwerbsunfähig zu gelten, muss der/die Versicherte an
einer ernsthaften und andauernden körperlichen oder geistigen Behinderung leiden. "Ernsthaft" bedeutet, dass
der/die Versicherte außerstande ist, eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben und nicht mehr als nur
geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann. "Andauernd" bedeutet, dass die Behinderung aller
Wahrscheinlichkeit nach auf nicht absehbare Zeit andauern bzw. zum Tod des/der Versicherten führen wird.
Kinderleistung eines/einer erwerbsunfähigen Versicherten
Wenn Sie Anspruch auf eine Invaliditätsrente haben und ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder
(einschließlich Adoptivkinder) haben, können diese eine Kinderleistung für eine(n) erwerbsunfähige(n)
Versicherte(n) beanspruchen, wenn sie
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und vollzeitlich eine Schule oder
Hochschule besuchen.
Diese Kinderleistung für ein in Ihrer Obhut stehendes Kind unter 18 Jahren kann zugleich mit Ihrer
eigenen Invaliditätsrente auf demselben Formblatt beantragt werden. (Nähere Einzelheiten auf Seite 4
dieser Anleitung.)
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag auf diese Leistung
stellen. Das Kind muss das Formblatt "Antrag auf Kinderleistungen aus der kanadischen
Rentenversicherung aufgrund des Abkommens zwischen Kanada und der Bundesrepublik
Deutschland über Soziale Sicherheit" ausfüllen. Dieses Formblatt ist auf unserer Webseite sowie bei Ihrem
Rentenversicherungsträger erhältlich.
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Ausfüllen des Antragsformulars und der dazugehörigen Formblätter
Antragsformular
Der Schriftwechsel mit Service Canada wird nach Ihrer Wahl in Englisch oder Französisch geführt. Bitte oben
auf dem Antragsformular im vorgegebenen Feld die Sprache Ihrer Wahl ankreuzen.
Abschnitt 1 - Personalien des/der Versicherten
Wenn Sie einen Antrag im Auftrag einer Person stellen, die unfähig ist, den Antrag selbst zu stellen, müssen
sich die von Ihnen gemachten Angaben auf die Person beziehen, in deren Namen der Antrag gestellt wird.
Dem Antrag ist eine kurze Begründung dafür beizufügen, warum der/die Antragsteller(in) verhindert ist, den
Antrag selbst zu stellen.
Frage 1
Bitte geben Sie Ihre deutsche Versicherungsnummer und Ihre kanadische Sozialversicherungsnummer an.
Wenn Ihnen keine kanadische Sozialversicherungsnummer zugeteilt wurde oder wenn Ihnen die Nummer
nicht bekannt ist, sind die unter Frage 2 und 4 des Antragsformulars gemachten Angaben unter Umständen
ausreichend.
Frage 2
Bitte Familiennamen, Vornamen und ggf. Geburtsnamen angeben. Der Geburtsname wird zu
Identifizierungszwecken benötigt, falls sich der Familienname durch Heirat oder aus sonstigen Gründen
geändert hat.
Frage 3
Falls der auf der kanadischen Sozialversicherungskarte angegebene Name mit dem unter Frage 2
angegebenen Namen nicht identisch ist, bitte unter Frage 3 den Namen genau so eintragen, wie er auf der
Karte erscheint. Sie erleichtern dadurch Service Canada die Überprüfung der zur kanadischen
Rentenversicherung entrichteten Beiträge und des Anspruchs auf eine Invaliditätsrente aus der kanadischen
Rentenversicherung.
Frage 4
Bitte Ihr Geburtsdatum angeben und Geburtsurkunde beifügen.
Frage 5
Bitte Ihren derzeitigen Familienstand angeben.
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Frage 6 und 7
Bitte Ihren derzeitigen Wohnsitz unter Frage 6 eintragen. Falls der Schriftwechsel bezüglich Ihres
Rentenantrags bzw. die Rentenzahlung an eine andere Anschrift gesandt werden soll, die gewünschte
Anschrift bitte unter Frage 7 eintragen; ansonsten bei Frage 8 fortfahren.
Frage 8
Anhand der zu dieser Frage gemachten Angaben entscheidet Service Canada, ob die kanadische
Rentenversicherung oder die Rentenversicherung der Provinz Quebec1 für Ihren Antrag zuständig ist.
Wenn Sie Beiträge zu beiden Rentenversicherungen entrichtet haben, so richtet sich die Zuständigkeit nach
der Provinz, in der Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise aus Kanada wohnhaft waren. Wenn Sie zu beiden
Rentenversicherungen Beiträge geleistet und Anspruch auf eine Invaliditätsrente haben, zahlt die zuständige
Rentenversicherung den gesamten Rentenbetrag auf der Basis aller Beiträge zu beiden Versicherungen.
Frage 9
Wenn Sie außer in Kanada und in der Bundesrepublik Deutschland auch in einem anderen Land gewohnt oder
dort Sozialversicherungsleistungen entrichtet haben, können Ihnen eventuell Ansprüche aus der
Sozialversicherung dieses Landes entstehen. Damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in vollem Umfang
erhalten, muss Frage 9 vollständig beantwortet werden.
Frage 10
Nach den Bestimmungen der kanadischen Rentenversicherung können Zeiten ohne oder mit geringem
Einkommen, in denen Sie für Kleinkinder gesorgt haben, bei der Berechnung der Leistung unberücksichtigt
bleiben, was in vielen Fällen zu einer Erhöhung des Leistungsbetrages führen kann. Um in den Genuss dieses
Vorteils zu kommen, muss nach dem 1. Januar 1966 Anspruch auf kanadisches Kindergeld oder Steuererlass
für ein oder mehrere Kinder unter 7 Jahren bestanden haben. Wenn Sie oder Ihr Ehegatte / Lebensgefährte
nach dem 1. Januar 1966 Anspruch auf kanadisches Kindergeld oder Steuererlass für ein oder mehrere Kinder
unter 7 Jahren hatten, bitte Frage 10 entsprechend beantworten. Wenn Ihre Antwort "Ja" lautet, senden wir
Ihnen ein gesondertes Formular, auf dem Sie alle spezifischen Informationen angeben können, um in den
Genuss dieses Vorteils zu kommen.
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Die kanadische Rentenversicherung gilt in ganz Kanada mit Ausnahme der Provinz Quebec, für die ein
ähnliches Programm, die Rentenversicherung der Provinz Quebec, zuständig ist.
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Abschnitt 2 - Bei Beantragung einer Kinderleistung eines/einer erwerbsunfähigen
Versicherten auszufüllen
Sie haben Anspruch auf eine Kinderleistung für ein Kind unter 18 Jahren, wenn das Kind Ihr leibliches Kind
oder Ihr Adoptivkind ist und Sie das Personen- und Vermögenssorgerecht für das Kind haben. Hat jedoch
eine andere Person das Personen- und Vermögenssorgerecht für das Kind, so ist der Antrag im Namen
des Kindes von dieser Person zu stellen.
Frage 11
Bitte Namen und Geburtsdaten aller Kinder unter 18 Jahren angeben, in deren Namen Sie eine Kinderleistung
beantragen und für jedes Kind eine Geburtsurkunde beifügen. Bitte auch angeben, ob es sich um leibliche
Kinder oder Adoptivkinder handelt. Wenn Sie die Frage mit "Sonstiges" beantworten, bitte nähere
Erläuterungen geben (z. B., ob es sich um die leiblichen Kinder oder um die Adoptivkinder Ihres Ehemannes /
Lebensgefährten handelt).
Frage 12
Wenn das Personen- und Vermögenssorgerecht für Ihre Kinder einer anderen Person übertragen wurde, ist
der Antrag im Namen der Kinder von dieser Person zu stellen. Bitte den/die Namen des Kindes/der Kinder
sowie den Namen und die Anschrift der betreffenden Person angeben. Letztere erhält dann von Service
Canada direkt ein Antragsformular.
Frage 13
Bitte angeben, ob für die Kinder, die in Frage 11 angegeben sind, Leistungen aus der kanadischen
Rentenversicherung oder aus der Rentenversicherung der Provinz Quebec beantragt worden sind oder ob die
Kinder bereits solche Leistungen beziehen. Wenn Sie die Frage mit "Ja" beantworten, bitte die kanadische
Sozialversicherungsnummer angeben, unter der die Leistung beantragt wurde oder bezogen wird.
Ein Kind kann höchstens zwei Pauschalleistungen aus der kanadischen Rentenversicherung beziehen, und
zwar dann, wenn beide Elternteile Beiträge zur kanadischen Rentenversicherung gezahlt haben und entweder
verstorben oder invalide sind und wenn alle Voraussetzungen für beide Leistungen erfüllt sind.
Abschnitt 3 - Erklärungen und Unterschrift
Bitte das Antragsformular unterschreiben.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen Sie die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben.
Sie müssen Service Canada über alle Änderungen benachrichtigen, die Ihren Anspruch bzw. den Anspruch
des/der Versicherten auf Leistungen beeinflussen könnten. Dazu gehören: Besserung des
Gesundheitszustandes, Wiederaufnahme einer Vollzeit-, Teilzeit- oder Probebeschäftigung, Besuch einer
Schule oder Hochschule, Berufsausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen usw. Mit Ihrer Unterschrift
ermächtigen Sie außerdem die zuständige Behörde in Deutschland, Service Canada Auskünfte zu erteilen, die
sich auf die beantragten Leistungen beziehen könnten.
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HINWEIS: Bei falschen oder irreführenden Angaben kann Ihnen eine - u.U. verzinsliche - Geldstrafe gemäß
den Bestimmungen der kanadischen Rentenversicherung auferlegt oder dieser Verstoß als strafbare
Handlung geahndet werden. In diesem Fall müssen alle Leistungen, die Sie unberechtigt erhalten haben,
zurückgezahlt werden.
Eine Zeugenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn der/die Antragsteller(in) mit einem Kreuz unterzeichnet.
Fragebogen
Der Fragebogen dient der Darstellung Ihrer derzeitigen Situation. Durch die Angaben zu Schul-und
Berufsausbildung, beruflichem Werdegang, Versicherungsschutz und Gesundheitszustand gewährleisten Sie,
dass die kanadische Rentenversicherung im Besitz aller zur Beurteilung Ihres Antrags nötigen Informationen
ist.
Ermächtigung an Service Canada zur Einholung von persönlichen Auskünften
Mit diesem Formular ermächtigen Sie die kanadische Rentenversicherung, persönliche Auskünfte
(medizinischer und nicht-medizinischer Art) über Sie einzuholen. Das Formular hat zwei Ausführungen, eine
für Service Canada und die andere für Ihren Arzt. Sie müssen beide Formulare unterschreiben und datieren.
Ärztliches Gutachten
Das ärztliche Gutachten ist von dem Arzt/der Ärztin auszustellen, der/die mit Ihrem gesundheitlichen Zustand
am besten vertraut ist.
- Bitte Ihren Namen sowie Ihre Anschrift und Telefonnummer in dem betreffenden Feld auf Seite 1 des
Formulars sowie Ihre kanadische Sozialversicherungsnummer auf jeder Seite oben eintragen.
- Bitten Sie Ihre(n) Arzt/Ärztin, das Formular auszufüllen und Ihnen anschließend auszuhändigen.
Das Gutachten zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular und den erforderlichen Unterlagen per Post
an Ihren Rentenversicherungsträger einsenden oder persönlich dort abgeben.
Zusätzliche Informationen
Erforderliche Unterlagen
Mit Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ihre Geburtsurkunde;
- eine Geburtsurkunde für jedes Kind in Ihrer Sorge und Obhut, das Sie unter Frage 11 aufgeführt
haben;
- alle ärztlichen Gutachten, Krankenhaus-Entlassungsberichte oder sonstige Informationen über
Ihre Behinderung, von denen Sie meinen, sie könnten den Beamten der kanadischen
Rentenversicherung helfen, Ihre Behinderung einzuschätzen.
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Originale Unterlagen oder beglaubigte Kopien?
Es ist besser, beglaubigte Kopien von Unterlagen einzusenden als die Originale. Wenn Sie aber
Originalunterlagen einreichen, bitte per Einschreiben senden. Wir reichen Ihnen die Originale zurück.
Wir können Fotokopien von Originalunterlagen nur akzeptieren, wenn sie leserlich und beglaubigt sind.
Personen der folgenden Berufsgruppen dürfen Fotokopien beglaubigen:
- Steuerberater
- Chiefs einer Gemeinschaft der Ersten Nationen
- Bevollmächtigte Bedienstete der kanadischen
Behörde, die in amtlicher Eigenschaft handeln
- Leichenbestatter
- Friedensrichter
- Juristen
- Amtsrichter
- Manager von Kreditinstituten
- Mediziner und andere Fachleute im
Gesundheitswesen: Chiropraktiker, Zahnärzte,
Ärzte, Nurse Practitioner-Pflegespezialisten ,
Augenärzte, Augenoptiker, Apotheker,
Psychologen, und staatlich geprüfte
Krankenpfleger
- Parlamentsmitglieder oder ihre Mitarbeiter
- Mitglieder von Provinzparlamenten oder ihre
Mitarbeiter
-
Geistliche
Städtische Angestellte
Notare
Beamte von Bundes- oder Provinzministerien
bzw. einer ihrer Behörden
Beamte einer Botschaft, Hochkommission oder
eines Konsulats
Beamte eines Staates, mit dem Kanada ein
gegenseitiges Sozialversicherungsabkommen
hat
Polizeibeamte
Leiter einer Poststelle
Diplomingenieure
Sozialarbeiter
Lehrer
Personen, die Fotokopien beglaubigen, müssen das Original mit der Fotokopie vergleichen, ihr Amt oder ihren
Titel nennen, ihren Namen als Unterschrift und in Druckschrift angeben, ihre Telefonnummer eintragen und
das Datum angeben, an dem sie das Dokument beglaubigt haben.
Diese Personen müssen auch folgenden Satz auf die Fotokopie schreiben: Diese Fotokopie ist eine
wahrheitsgetreue Kopie des Originaldokuments, das auf keine Weise geändert worden ist.
Wenn ein Dokument auf beiden Seiten Eintragungen enthält, müssen beide Seiten kopiert und beglaubigt
werden. Sie dürfen Ihre eigenen Dokumente nicht beglaubigen und auch keine Verwandten bitten, dies zu tun.
Bitte schreiben Sie ihre kanadische Sozialversicherungsnummer auf alle Fotokopien, die Sie uns senden.
Zahlung der Leistungen
Die Invaliditätsrente beginnt im vierten Monat nach dem festgestellten Eintritt der Invalidität. Sie wird für
höchstens zwölf Monate rückwirkend gezahlt.
Wenn Sie bei Vollendung des 65. Lebensjahres noch eine Invaliditätsrente beziehen, so wird diese mit
Wirkung von dem Monat, der der Vollendung Ihres 65. Lebensjahres folgt, in eine Altersrente umgewandelt.
(Dazu ist kein erneuter Antrag erforderlich. Die Rente wird von Amts wegen umgewandelt und Sie erhalten
einen schriftlichen Bescheid über die Höhe Ihrer Altersrente.)
Die Invaliditätsrente sowie etwaige Kinderleistungen werden dynamisiert. Die Anpassung erfolgt jeweils im
Januar und richtet sich nach der mit Hilfe des Index für Verbraucherpreise festgestellten Steigerung der
Lebenshaltungskosten in Kanada.
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Versorgungsausgleich
Wenn eine Ehe am oder nach dem 1. Januar 1987 geschieden oder aufgelöst wurde, werden die von beiden
Ehepartnern während der Ehe im Rahmen der kanadischen Rentenversicherung erworbenen
Versorgungsanwartschaften gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt. Dieser Ausgleich muss stattfinden, sobald
das kanadische Bundesministerium für menschliche Ressourcen und soziale Entwicklung die dafür
erforderlichen Unterlagen erhält. Wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1987 geschieden oder aufgelöst wurde,
gelten andere Bedingungen und der Versorgungsausgleich ist keine Pflicht. Wenn eine rechtmäßige Ehe nach
dem 1. Januar 1987 in einer Trennung endet und diese Trennung ein Jahr lang angedauert hat, kann jeder
Ehepartner einzeln ebenfalls den Versorgungsausgleich beantragen. Außer im Falle des Ablebens eines
getrennt lebenden Ehepartners ist bei Getrenntleben der Ehepartner die Beantragung des
Versorgungsausgleichs an keine Frist gebunden. Die ehemaligen Partner einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Versorgungsausgleich zu beantragen,
vorausgesetzt, dass die ehemaligen Partner ein Jahr lang getrennt gelebt haben und dass der Antrag auf
Versorgungsausgleich innerhalb von vier Jahren nach der Trennung gestellt wird.
Wenn Sie glauben, Anspruch auf einen Versorgungsausgleich der im Rahmen der kanadischen
Rentenversicherung erworbenen Versorgungsanwartschaften zu haben und einen Antrag stellen
wollen, so fügen Sie diesem Formblatt bitte eine kurze schriftliche entsprechende Mitteilung bei.
Service Canada wird Ihnen dann ein gesondertes Formblatt zusenden und Sie bitten, darauf die zusätzlichen
Angaben zu machen, die erforderlich sind um festzustellen, ob Sie Anspruch auf einen Versorgungsausgleich
haben.
Datenschutz
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden gemäß der Gesetzgebung über die kanadische
Rentenversicherung zur Bestimmung Ihres Anspruchs auf Leistungen gesammelt. Die
Sozialversicherungsnummer wird gemäß § 52 der Verordnung über die kanadische Rentenversicherung und
gemäß der Richtlinie des Sekretariats des Regierungsausschusses für Finanz-, Personal- und
Verwaltungsfragen über die Sozialversicherungsnummer als berechtigter Benutzer der
Sozialversicherungsnummer erhoben. Die Sozialversicherungsnummer wird auch zur genauen
Identitätsfeststellung einer Person benutzt, so dass beitragspflichtige Zahlungen korrekt für die Berechnung
von Leistungen und Anwartschaften verbucht werden können. Die Sozialversicherungsnummer wird auch zur
Prüfung von der kanadischen Steuerbehörde benutzt, um Ihnen bessere Dienstleistungen anzubieten und
doppelte Bearbeitung durch Behörden zu minimieren.
Die Antragstellung ist freiwillig. Sollten Sie sich jedoch weigern, Ihre persönlichen Informationen zur Verfügung
zu stellen, so kann das kanadische Bundesministerium für menschliche Ressourcen und soziale Entwicklung
Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen können zu Zwecken der Grundsatzanalyse, Forschung und/oder
Auswertung benutzt und/oder mitgeteilt werden. Zur Durchführung dieser Aktivitäten können möglicherweise
verschiedene unter Aufsicht und Kontrolle des HRSDC stehende Informationsquellen verlinkt werden.
Allerdings werden diese zusätzlichen Anwendungen und/oder Mitteilungen hinsichtlich Ihrer persönlichen
Informationen niemals zur Fällung von Verwaltungsentscheidungen über Sie verwendet (wie zum Beispiel
Entscheidungen über Ihre Berechtigung zu bestimmten Leistungen).
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen können innerhalb des HRSDC verwendet oder mit beliebigen
Institutionen auf Bundesebene, Ämtern der Provinzen oder dem Recht der Provinzen unterstellten öffentlichen
Ämtern, mit denen der Minister des HRSDC eine dementsprechende Vereinbarung hat, und/oder mit
nichtstaatlichen Organisationen zum Zweck der Verwaltung der kanadischen Rentenversicherung, anderer
Parlamentsbeschlüsse und Bundes- oder Provinzgesetze sowie für Grundsatzanalyse-, Forschungs- und /
oder Auswertungszwecke geteilt werden. Die Informationen können auch den Regierungen anderer Länder
gemäß den gegenseitigen Abkommen über die Ausführung oder Durchsetzung bestimmter Gesetze und der
kanadischen Rentenversicherung mitgeteilt werden.
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Ihre persönlichen Informationen werden gemäß der kanadischen Rentenversicherung und dem
Datenschutzgesetz verwaltet. Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren persönlichen Informationen und
deren Schutz. Ihre Informationen werden in der Bank für persönliche Informationen HRSDC PPU 146 fichier
de renseignements personnels RHDCC UPP 146) aufbewahrt. Anweisungen zum Zugang zu den
Informationen sind in der Regierungsveröffentlichung „Info Source" enthalten, die unter folgender
Internetadresse erhältlich ist: www.infosource.gc.ca. Online-Zugang zu Info Source ist auch in jedem
Service Canada Zentrum.
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