Controlling in Städten und Gemeinden - Treuhänder
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Controlling in Städten und Gemeinden - Treuhänder
VERWALTUNGSFÜHRUNG Yvonne Hunkeler Controlling in Städten und Gemeinden Utopie oder Realität? Controlling versorgt die verschiedenen Führungsebenen mit Informationen. Damit lassen sich auch öffentliche Verwaltungen zielorientiert steuern. Empfehlenswert ist die Verwendung von Controllingsystemen, welche die Besonderheiten einer öffentlichen Verwaltung berücksichtigen. 1. Einleitung Ohne Zielfestlegung, Planung und Steuerung von finanz- und leistungswirtschaftlichen Komponenten läuft in der Privatwirtschaft heutzutage nichts mehr. Das Zauberwort heisst Controlling. Der Zweck des Controllings kann wie folgt beschrieben werden: «Controlling soll sicherstellen, dass die gesetzten Ziele in der geforderten Qualität, Quantität, Zeit und mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreicht werden.» 2. Controlling als zentrale Führungsaufgabe Allerdings bewegen sich öffentliche Verwaltungen nicht in einem richtigen Markt. Sie beschäftigen sich mehrheitlich mit Vollzugsaufgaben, ein grosser Teil ihrer Ausgaben ist gebunden, ihre Haupteinnahmequelle sind die Steuern. Öffentliche Verwaltungen können also in vielen Fällen gar nicht «marktgerecht» handeln. Immerhin besteht ein Standortwettbewerb unter Ge- Für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin ist dies heute eine Selbstverständlichkeit. Wie aber steht es mit der öffentlichen Hand? Auch für Gemeinden, Kantone und Bund gilt, dass die gesetzten Ziele in der geforderten Qualität, Quantität und Zeit mit den immer knapper werdenden finanziellen Mitteln erreicht werden müssen. Eine zeitgemässe öffentliche Verwaltung hat daher ähnliche Anforderungen wie ein Unternehmen der Privatwirtschaft zu erfüllen: Sie arbeitet effektiv und flexibel, kann sich auf motivierte Mitarbeitende stützen und wendet betriebswirtschaftliche Kriterien an. Sie setzt auf moderne Technik und findet Anerkennung bei Bürgerinnen und Bürgern und bei der Wirtschaft. 608 meinden, Kantonen, ja selbst auf internationaler Ebene. Denken wir zum Beispiel an die Ansiedlung potentieller Steuerzahler oder von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen. Umso entscheidender ist es, dass eine öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben möglichst effizient, aber auch bürgerfreundlich bewältigt. Das bedeutet: Eine öffentliche Verwaltung muss die zur Verfügung stehenden Finanzen optimal einsetzen und durch motiviertes Personal kundenorientierte Leistungen erbringen (vgl. Abbildung 1). Voraussetzungen dafür sind: • sorgfältige Finanzplanung und Budgetierung sowie eine konsequente Überwachung der Mittelverwendung; • klare Definition des Leistungsumfangs und Festlegung der Leistungsqualität und -quantität sowie regelmässige Überprüfung, inwieweit die Ziele erreicht werden; • kluge Personalpolitik und eine offene und kommunikative Personalführung mit regelmässiger Diskussion der Zielerreichung. Also braucht auch eine öffentliche Verwaltung eine systematische Planung und ein wirksames Controlling. Wie in der Privatwirtschaft ist Controlling als eine zentrale Führungsaufgabe zu betrachten. 3. Hohe Komplexität Allerdings gibt es da auch wesentliche Unterschiede: Yvonne Hunkeler, dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin, Leiterin Öffentliche Verwaltungen Zentralschweiz, BDO Visura, Luzern [email protected] Da ist zum einen die Tatsache, dass die Regierungsmitglieder, denen die oberste Führung der Verwaltung obliegt, in aller Regel mehr nach politischen und weniger nach fachlichen Kriterien geDer Schweizer Treuhänder 8/05 VERWALTUNGSFÜHRUNG Yvonne Hunkeler, Controlling in Städten und Gemeinden Abbildung 1 Controlling öffentlicher Verwaltungen … … bewegt sich im Dreieck von Finanzen, Leistung und Personal Leistungscontrolling Personalcontrolling Finanzcontrolling wählt werden. Die Führungsaufgabe der Behörden umfasst nicht nur den administrativen Bereich, sondern weist darüber hinaus vermögensrechtliche, strafrechtliche, disziplinarische und vor allem politische Verantwortlichkeiten auf. Die Verantwortung wird zudem zwischen der Exekutive, der Judikative und der Legislative aufgeteilt. Daraus ergeben sich zwei Wirkungsebenen: eine politisch-strategische und eine betrieblich-operative. Das Controlling als ein ebenenübergreifendes Instrument der Führungsunterstützung wird dadurch ziemlich komplex [1]. Der Schweizer Treuhänder 8/05 Zum anderen stellt die Selektion relevanter Daten eine eigentliche Herausforderung dar. Die zentrale Frage ist: Welche Informationen brauchen wir für das Controlling? Aus dem betrieblichen Controlling sollten jene Informationen gezogen werden, die für eine wirksame Steuerung sowohl auf der strategischen als auch der operativen Ebene von Bedeutung sind. Entscheidende Führungsinformationen stehen in der öffentlichen Verwaltung jedoch oft nicht zur Verfügung (vgl. Abbildung 2). Anders als in der Privat- wirtschaft, wo sich das Controlling z. B. über Quartalsabschlüsse in kurzen Perioden auf verlässliche Angaben abstützen kann, stehen diese Daten in der Regel erst sehr spät zur Verfügung. Um ein zweckmässiges Controlling aufbauen zu können, braucht es daher den «Mut zur Lücke», d. h. das Arbeiten mit Schätzungen und Hochrechnungen. 4. Zweckmässige Hilfsmittel Empfehlenswert ist die Verwendung geeigneter Behörden-Informations- und Steuerungs-Systeme (BISS) zur Unterstützung der Controllingtätigkeit (vgl. Abbildung 3). Solche Instrumente haben verschiedene Kriterien zu erfüllen. Sie müssen • schnell, einfach und benutzerfreundlich Informationen aufbereiten; • Soll-Ist-Vergleiche zu Finanzen, Leistungen und Personal zu jedem beliebigen Zeitpunkt ermöglichen; • eine zweistufige Berichterstattung generieren: eine umfassende Version pro Abteilung bzw. Bereich und vom Ziel abweichende Werte zuhanden der strategischen Ebene; • schrittweise aufgebaut und an die individuellen Bedürfnisse der Organisation angepasst werden können; • eine Erwartungsrechnung enthalten; • passwortgeschützt sein und somit dezentrale Dateneingaben pro Abteilung und Bereich ermöglichen. 609 VERWALTUNGSFÜHRUNG Yvonne Hunkeler, Controlling in Städten und Gemeinden Die bisherigen Erfahrungen mit BISS haben gezeigt, dass sich Gemeinden während des Einführungsprozesses des Systems oft erstmals konkret mit der Planung und der Zielsetzung befassen, Verantwortlichkeiten und Termine festlegen («Wer macht was bis wann?») und den Umgang mit der neuen Transparenz (Soll-Ist-Vergleich) in Form von Begründungen, Massnahmen und Verantwortlichkeiten definieren. Abbildung 2 Entscheidende Führungsinformationen … … stehen oft nicht zur Verfügung x Steuerung Planung 5. Herausforderungen 5.1 Finanzen x Überwachung Zum Controlling gehören mittel- bis langfristige finanzstrategische Rahmenvorgaben. Diese werden als eigentliche Finanzstrategien formuliert oder finden sich als finanzpolitische Leitsätze in einer Vision oder einem Leitbild. Bei der mittelfristigen Planung dominiert heute die Planung der Ressourcen. Der Finanz- und Investitionsplan beinhaltet eine Prognose der Aufwendungen und Erträge in der laufenden Rechnung sowie der Ausgaben und Einnahmen in der Investitionsrechnung für die kommenden Jahre. Er wird aufgrund von Steuerprognosen, Personalstellenplänen, Informatik- und Raumbedürfnissen sowie weiteren Plänen erstellt. Entscheid Die kurzfristige Budgetierung stellt im öffentlichen Gemeinwesen die eigentliche unterjährige finanzielle Steuerung dar. In der Realität fehlen jedoch zum Zeitpunkt der Budgetierung oft Aussagen zum hochgerechneten Gesamtergebnis. Das heisst, es stehen keine oder nur punktuelle Informationen über den Stand der laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung zur Verfügung. Die Resultate der Buchhaltung des aktuellen Jahres fliessen zu wenig in die neue Budgetierung ein. Damit ein Vergleich mit dem budgetierten Jahreswert vorgenommen werden kann, rechnet BISS den IstWert relevanter Finanzdaten auf das ganze Jahr hoch und ermöglicht damit die unterjährige Überwachung. Mit dem System lassen sich aber nicht nur die Finanzindikatoren berechnen, sondern auch weitere Daten verknüpfen. Eine Beschränkung auf rein monetäre Führungsindikatoren ist im öffentlichen Gemeinwesen wenig sinn- Abbildung 3 Finanzinformationen Abteilung IST per 30. 06. 2004 Steuern Finanzen Personalamt Bauamt Präsidiales Gemeindekanzlei Kultur Sozialwesen Bildung Jugend Total –3 768 000.00 475 000.00 95 800.00 524 000.00 88 000.00 220 000.00 7 000.00 245 000.00 875 000.00 47 500.00 –1190 700.00 Hochrechnung per 31.12. 2004 –4 410 000.00 880 000.00 135 000.00 655 000.00 135 000.00 275 000.00 25 000.00 520 000.00 1750 000.00 65 000.00 30 000.00 Budget 2004 –4 030 000.00 850 000.00 165 000.00 650 000.00 125 000.00 245 000.00 25 000.00 475 000.00 1616 400.00 55 000.00 176 400.00 Abweichung Kontrolle* –380 000.00 30 000.00 –30 000.00 5 000.00 10 000.00 30 000.00 45 000.00 133 600.00 10 000.00 –146 400.00 • • • • • • • • • • * Hat sich bewährt: Kennzeichnen von Abweichungen zum Beispiel durch ein Ampelsystem. 610 Der Schweizer Treuhänder 8/05 VERWALTUNGSFÜHRUNG Yvonne Hunkeler, Controlling in Städten und Gemeinden voll, zumal die Dienstleistungspalette sehr vielfältig ist. Die Konzentration auf Kostenthemen vernachlässigt zu stark Qualität und Zeit als durchaus zulässige strategische Erfolgsfaktoren in der operativen Umsetzung und in der Tagesarbeit des Controllers [2]. Informationen über die Personalsituation sowie Leistungen hängen teilweise direkt mit dem finanziellen Ergebnis zusammen. So beeinflusst etwa der Veranlagungsstand der Steuerabteilung die Höhe der Steuererträge früherer Jahre. In der Praxis hat sich gezeigt, dass zur Beurteilung der finanziellen Situation eine umfassende Berichterstattung notwendig ist. 5.2 Leistung Die Definition von zweckmässigen und relevanten Leistungsindikatoren, welche messbar und aussagekräftig sind, stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Im Bereich des Leistungscontrollings kommt die Heterogenität der öffentlichen Gemeinwesen am offensichtlichsten zum Ausdruck. Beispielsweise sind zur Führung eines Bauamtes Angaben über eingereichte Baubewilligungen relevant. In anderen Tätigkeitsgebieten einer Gemeinde können die Entwicklung von Schülerzahlen/Klas- trägen, Jahresprogrammen oder Massnahmenkatalogen herunterzubrechen. Je nach Grösse des öffentlichen Gemeinwesens ist die Formulierung von Bereichs- und Abteilungszielen notwendig, um daraus die persönlichen Ziele für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter abzuleiten. Alle diese Daten sind für das Controlling zu erfassen und übersichtlich darzustellen. 5.3 Personal Informationen zum Personal sind der dritte Bereich des Controllings. Leider bereiten nur wenige öffentliche Gemeinwesen systematisch entsprechende Führungsinformationen für die strategische Ebene auf. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Bereich Personal am schlechtesten messen und quantifizieren lässt. Im Vordergrund steht dabei die Überwachung der personalwirtschaftlichen Massnahmen. Wie sieht ein mögliches Vorgehen aus? Die Grundlage für die personelle Führung bildet die Personalpolitik. Daraus abgeleitet werden Personalbedarfsermittlung, -beschaffung, -einsatz, -motivation, -honorierung, -entwicklung und -freistellung [3]. Zur klareren quan- «Wie in der Privatwirtschaft ist Controlling als eine zentrale Führungsaufgabe zu betrachten.» sengrössen, die Anzahl Ausleihungen der Bibliothek oder die Anzahl Ausbildungstage der Feuerwehr relevante Indikatoren sein. titativen Definition arbeiten öffentliche Gemeinwesen mit Stellenetats, welche die Grundlage für die Anstellungspolitik bilden. An die Definition von Leistungszielen wagen sich wenige Gemeinden oder Städte, obwohl viele der Indikatoren regelmässig für die Steuerung erhoben werden (z. B. Belegungszahlen in Alters- und Pflegeheimen). Zwar existieren oft langfristige Visionen, Strategien und Leitbilder, welche die Grundlagen der politischen Planung bilden. Daraus werden die Legislatur- und Aufgabenplanung (Richtlinienprogramm) als mittelfristiges Führungsinstrument abgeleitet. Zur Präzisierung der Planung sind jedoch die Ziele in Leistungsauf- Systematisches Personalcontrolling ist zwar sehr anspruchsvoll, bietet aber auch grosse Chancen. Zielsetzungen, Standortbestimmungen und die neue Transparenz ermöglichen eine effiziente Personalentwicklung. Mit einer effizienten Steuerung können mittelfristig beispielsweise Ausbildungs- und Förderprogramme festgelegt werden. In der kurzfristigen Personalführung sind Instrumente wie der strukturierte Zielsetzungsprozess mit Zielvereinbarung und Überwachung der Zielerreichung zu nennen. Der Schweizer Treuhänder 8/05 BISS ermöglicht ein unterjähriges Personalcontrolling, das bedeutet die Überwachung der gesetzten Ziele im Personalbereich. In mittleren bis kleineren öffentlichen Gemeinwesen hat es sich als effizient erwiesen, wenn Personalführungsdaten nach «Branche» überwacht werden. Eine Rapportierung über den Soll-Ist-Vergleich kann beispielsweise getrennt nach den Bereichen Verwaltung, Betriebe/Anlagen, Alters- und Pflegeheim sowie Schule erfolgen. 6. Beitrag zur modernen Verwaltung Die Hauptnutzen des Controllings sind Flexibilitätssteigerung, Zeitersparnis, Qualitätsverbesserung und erst an vierter Stelle die Kostenersparnis. Fehlentwicklungen werden rechtzeitig erkannt. Mitarbeitende, Leistungen und Kosten können systematisch beurteilt werden. Eigenverantwortliches Handeln wird gefördert. Aber Achtung vor falschen Schlüssen: Mit Controlling alleine können Probleme nicht gelöst werden. Controlling hilft aber, Probleme vorauszusehen, liefert Entscheidungsgrundlagen und präzisiert Handlungsbedarf. Mit Controlling kann ein politischer Planungsprozess strukturiert durchgeführt und versachlicht werden. Die Einführung eines Controllingsystems führt oft über den eigentlichen Zweck hinaus zu einer generellen Auseinandersetzung mit Zielsetzungs- und Steuerungsprozessen. Grundsätzliche Fragen in den Bereichen Führung, Organisation und Finanzen werden aufgegriffen. Ein Controllingsystem bewirkt somit nicht nur mehr Effizienz, sondern trägt zu einer generellen Modernisierung der Verwaltung bei. Anmerkungen 1 Prof. Dr. iur. Andreas Lienhard, Kompetenzzentrum für Public Management, Universität Bern. Ausführungen an der BDO Visura Gemeindetagung, 20. Januar 2005. 2 Vgl. Controlling State of the Art, von Thomas Günther, Controller-News I/2005. 3 Vgl. Thommen, Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre, 6. Auflage, 2000, S. 540. 611 VERWALTUNGSFÜHRUNG Yvonne Hunkeler, Controlling in Städten und Gemeinden RESUME Le contrôle de gestion dans les villes et les communes Comme dans les entreprises privées, le contrôle de gestion dans les administrations publiques a pour but de garantir qu’elles réalisent les objectifs fixés au niveau qualitatif et quantitatif requis, dans les délais impartis et avec les moyens financiers dont elles disposent (cf. tableau 1). Les conditions préalables à la conduite efficace d’une administration sont, outre une planification financière et un budget scrupuleusement établis, une définition claire du volume et de la qualité des prestations, une politique intelligente en matière de personnel et une direction des hommes franche et reposant sur la communication. Le contrôle régulier de la réalisation des objectifs entre dans ce cadre. Comme dans les entreprises privées, le contrôle de gestion doit être considéré comme une fonction managériale centrale. Toutefois, les tâches de gestion dans une administration publique ont un impact à deux niveaux: l’un politicostratégique et l’autre sur l’exploitation opérationnelle1. En outre, certaines informations décisives en termes de direction sont souvent indisponibles ou très tardivement disponibles (cf. tableau 2). Pour pouvoir mettre en place un contrôle de gestion efficace, il faut disposer d’évaluations et d’extrapolations. Des systèmes d’information et de gestion destinés aux autorités (BISS) facilitent les activités de contrôle de gestion (cf. tableau 3). Ces outils doivent: • traiter les informations rapidement, de façon simple et conviviale pour l’utilisateur, • permettre à tout moment de comparer l’état actuel et les objectifs en termes de finances, de performances et de personnel, • générer deux types de rapports: une version exhaustive pour chaque service ou domaine et un récapi612 tulatif des résultats non conformes aux objectifs pour le niveau stratégique, • pouvoir être mis en œuvre par étapes et être adaptés aux besoins de l’organisme concerné, • contenir un calcul de prévision, • être protégés par des mots de passe afin de permettre une saisie décentralisée des données, par service ou domaine. Le contrôle de gestion inclut la définition d’un cadre de stratégie financière à moyen et long terme, formulée comme stratégies financières ou comme fil conducteur d’une politique financière s’intégrant dans une vision d’avenir ou un modèle général. À moyen terme, la planification des ressources est prédominante, par exemple le plan financier et le plan d’investissement ou le calcul des investissements pour les années à venir. La budgétisation à court terme permet la gestion financière de l’année en court. Pour ce faire, BISS extrapole sur toute l’année l’état actuel des données financières essentielles. L’expérience démontre que pour pouvoir juger d’une situation financière, il faut disposer d’un rapport exhaustif dont la performance fait partie. Comme outil de gestion à moyen terme, il existe certes une planification de la législature et des missions, mais pour que cette planification soit précise, il faut définir les objectifs dans des cahiers des charges, des programmes annuels ou des catalogues de mesures, suivant le cas aussi des objectifs par domaine et service. Pour le contrôle de gestion, toutes ces données doivent être saisies et présentées de façon claire. Le secteur du personnel doit être intégré. Le calcul des besoins en personnel, le recrutement, l’affectation, la motivation, la reconnaissance des mérites, les promotions et les licenciements sont les résultantes de la politique menée en matière de personnel2. Le nombre de postes prévus au budget constitue le fondement de la politique de recrutement. Un contrôle systématique de la gestion du personnel permet la mise en place de mesures efficaces de développement du personnel. Il devient ainsi possible de définir des programmes de soutien et de formation par exemple. Au niveau de la gestion à court terme du personnel, BISS permet, grâce à une procédure structurée de définition d’objectifs, un contrôle de gestion de l’année en cours. Le contrôle de gestion permet aux administrations publiques d’identifier à temps les carences et d’évaluer de façon systématique les collaborateurs, les performances et les coûts. L’autonomie d’action peut être encouragée, les procédures politiques de planification peuvent être menées à bien de façon structurée et limitée aux réalités concrètes. En outre, la mise en place d’un système de contrôle de gestion entraîne souvent une remise en question générale des procédures de définition des objectifs et de pilotage. Un système de contrôle de gestion contribue ainsi à une modernisation d’ensemble des administrations publiques. YH/JA 1 Prof. Andreas Lienhard, Centre de compétence Public Management, Université de Berne. Exposé lors du congrès des communes BDO Visura, 20 janvier 2005. 2 Cf. Thommen, Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre, 6. Auflage, 2000, S. 540 (Introduction à la gestion d’entreprise, 3e édition, 1997). L’Expert-comptable suisse 8/05