Spécialisation en Médecine en Allemagne 2.0

Transcription

Spécialisation en Médecine en Allemagne 2.0
Cher collègue,
Les spécialisations en Allemagne durent en général cinq ans. La spécialisation en médecine interne dure
aussi autant. Pour les sous-spécialités de la médecine interne comme la cardiologie, il faut compter deux
à trois ans de plus, même si la dernière réforme opte aussi pour une durée raccourcie et adaptée aux
systèmes de l’Union Européenne, de 6 ans au total pour une spécialisation avec sous-spécialité. La
formation est surtout pratique et se fait comme Médecin Assistant rémunéré dans un Service de
Médecine Interne puis dans un département de sous-spécialité d´un Centre Hospitalier Universitaire ou
d´un Hôpital d´Enseignement Supérieur (Lehrkrankenhaus) comme le notre.
La maîtrise de la langue allemande est essentielle. En général, il faut tout d´abord faire vérifier
l´équivalence du diplôme de médecine auprès de la Chambre des Médecins (Landesärztekammer :
Ordre des Médecins) d´un pays fédéral où vous souhaitez passer votre spécialisation et qui fournira une
"permission pour l´exercice de la profession de médecin" (Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufes nach
§10).
Landesärztekammer Schleswig-Holstein :
Manuela Brammer
E-Mail: [email protected]
Internet :
Tel.: 04551/803 - 143
Fax: 04551/803 - 222
http://www.aeksh.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildung.html
L´admission comme Médecin Assistant dans un hôpital dépend des postes vacants et du choix du
Médecin-Chef. Une permission de séjour doit être demandée auparavant chez la municipalité (Rathaus).
Pour le visa d´entrée en Allemagne on demande la réussite au cours B2 de la langue allemande. Un
extrait du casier judiciaire, une assurance maladie et un compte bancaire en Allemagne ou un document
assurant le financement du stage à effectuer (une bourse, par ex.). Si le diplôme de médecine au Maroc
n´est pas équivalent au diplôme allemand, on demande d´effectuer un stage de 6 à 18 mois et la réussite
à l´examen d´équivalence auprès de la Chambre des Médecins.
Cordialement
Abderrahman Machraoui
Voir documents ci-dessous !
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Prof. Dr. med. Abderrahman Machraoui
Ancien Médecin-Chef du Service de Médecine Interne Flensburg
Cardiologie-Angiologie-Nephrologie
Professeur - Université de Kiel
Chef de Groupe « Médecine et Santé » de l’Association DMK e.V.
(Réseau des Comépétences Germano-Marocain)
Membre Fondateur de C3M
(Réseau des Compétences Médicales des Marocains du Monde)
Privat / Privée /DMK
Adresse:
Hülsbergstrasse 7 b
44797 Bochum
0049-151-50606851
Tel.:
[email protected]
E-Mail:
www.dmk-online.org
Internet:
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APPROBATIONS- ODER ERLAUBNISANTRAG
Dem formlosen Approbations- oder Erlaubnisantrag beizufügende Unterlagen:
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1. ein lückenloser kurz gefasster Lebenslauf - bitte mit Datum und Unterschrift -
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2. a) die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
b) die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
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3. a) Personalausweis
b) Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge oder entsprechende Bescheinigung
c) Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
d) Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde)
e) Staatsangehörigkeitsurkunde oder Reisepass des deutschen Ehepartners / der
deutschen Ehepartnerin
f) Meldebescheinigung
g) Meldebescheinigung des Ehepartners / der Ehepartnerin
4. a) ein amtliches Führungszeugnis der Belegart O - nicht früher als einen Monat vor der
Vorlage ausgestellt b) Auszug aus dem Strafregister des Heimatlandes
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5. eine persönliche Erklärung des Antragstellers / der Antragstellerin, ob gegen ihn / sie ein
gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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6.eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt
sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller / die Antragstellerin nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet ist
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7. Nachweise der ärztlichen / zahnärztlichen Ausbildung und Berufsausübung
a) Hochschulabschluss / Diplom
b) Nachweis der einzelnen Studienfächer mit Notenübersicht
c) Nachweis der praktischen Ausbildung
d) Berufszulassung
e) aktuelle Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, ob die Berechtigung
zur Ausübung des ärztlichen / zahnärztlichen Berufs eingeschränkt oder entzogen ist
f) Nachweise bisheriger Berufsausübung
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8. Stellenzusage
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9. Nachweis Sprachkurs „Deutsch“ (mindestens Stufe B2)
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10. Ggf. eine Kopie der letzten Berufserlaubnis, sofern diese nicht in Schleswig-Holstein erteilt wurde
Bitte beachten:
Die Unterlagen sind im Original einzureichen. Urkunden können auch in amtlich oder notariell
beglaubigter Form vorgelegt werden. Ausländischen Dokumenten ist grundsätzlich eine
vollständige Übersetzung beizufügen. Den Übersetzungen müssen die Originalurkunden oder
amtlich beglaubigte Kopien derselben zugrunde gelegen haben und sie müssen von einem
öffentlich gestellten Übersetzer gefertigt worden sein. Sind die Beglaubigungen und
Übersetzungen im Ausland vorgenommen worden, ist eine Bestätigung (Legalisation) durch die
deutsche Auslandsvertretung erforderlich.
Ärztliche Bescheinigungen (Punkt 6.), die keinen Stempel des Arztes oder der Praxis tragen,
müssen zurückgegeben werden.
Für die Erteilung der Approbation und der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Landesamt für soziale Dienste
Schleswig-Holstein
Abt. Gesundheitsschutz
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Telefon: 0431/988-0
Merkblatt
für den Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung
des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs
nach § 10 Abs. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) bzw.
nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
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Ausländische Ärzte / Zahnärzte benötigen zur vorübergehenden Ausübung des
ärztlichen / zahnärztlichen Berufs in Deutschland eine Erlaubnis nach § 10 der
Bundesärzteordnung bzw. § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde.
Die Erlaubnis kann auf Antrag Personen erteilt werden, die eine abgeschlossene
Ausbildung für den ärztlichen / zahnärztlichen Beruf nachweisen, wenn sie eine
fachliche Weiterbildung oder eine Fortbildung in Schleswig-Holstein durchführen wollen.
Neben den auf dem beiliegenden Blatt genannten Unterlagen muss für die Erteilung der
Erlaubnis vorliegen:
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ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse,
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die Bestätigung der Ausbildungsstelle über Art und Dauer der Weiter- oder
Fortbildung.
Staatsangehörigen aus Drittländern kann die Erlaubnis zum Zwecke der Weiterbildung
erteilt werden, wenn zusätzlich
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eine mindestens 1 ½-jährige, nach Ausbildung in Deutschland jedoch 3-jährige
Tätigkeit im Heimatland nachgewiesen wird,
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die oberste Gesundheitsbehörde des Heimatlandes die Weiterbildung
befürwortet,
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der Nachweis eines Stipendiums und eine Rückkehrverpflichtung des
Antragstellers vorliegen.
Bei einer klinischen Fortbildung bis zu einer Dauer von 6 Monaten sollte der Antrag
auf Erteilung der Erlaubnis von der ausbildenden Klinik gestellt werden. Neben einer
Bestätigung über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis im Heimatland ist es in der
Regel ausreichend, wenn die unter Punkt 1, 3 c, 7 a und 7 e genannten Unterlagen
vorgelegt werden.
RÜCKKEHRVERPFLICHTUNG NACH ABSCHLUSS DER WEITERBILDUNG
Name:
Anschrift:
Hiermit versichere ich, dass ich nach Abschluss meiner
Weiter-/Fortbildung in mein Heimatland zurückkehren werde.
_________________________ , den _____________________________
Unterschrift

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